Pressemitteilung Neue Gebiete für die Windenergie beschlossen 37 Vorranggebiete für die Windenergie wurden von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller am 14.04.2015 als Satzung beschlossen Auf der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller wurden am 14.04.2015 im Kloster Ochsenhausen im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans insgesamt 37 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Nach einem gut 3 ½ jährigen Verfahren mit drei öffentlichen Anhörungsrunden und über 60 Informationsveranstaltungen für Bürger vor Ort in den betroffenen Gemeinden und Städten wurde nun die Teilfortschreibung Windenergie als Satzung verabschiedet. Die Planung umfasst 37 Vorranggebiete für die Windenergie, 19 davon im baden-württembergischen, 18 davon im bayerischen Landesteil der Region. Fünf dieser Gebiete waren bereits in einem früheren Verfahren festgelegt und wurden übernommen. Insgesamt sollen zukünftig 2.330 Hektar für die Nutzung der Windenergie bereit stehen. Rein rechnerisch könnte bei einer annähernd vollständigen Nutzung der Flächen mit modernen Windenergieanlagen ca. 10 Prozent des Strombedarfs der Region aus heimischer Windenergie gedeckt werden. Die verabschiedete Planung gibt der Windenergie einerseits mehr Raum, andererseits berücksichtigt sie aber auch mögliche Konflikte mit dem Mensch, der Natur und der Landschaft der Region. Der Ver- bandsvorsitzende, Landrat Seiffert (AlbDonau-Kreis) fasste das Ergebnis wie folgt zusammen: „Dem einen werden es zu wenig Flächen sein, dem anderen zu viel.“ Die Windenergieplanung legt im Umkehrschluss auch fest, dass außerhalb dieser Gebiete große Windenergieanlagen (ab 50 m Nabenhöhe) nicht errichtet werden dürfen. Hier wird anderen Nutzungen, beispielsweise dem Arten- und Naturschutz, dem Schutz von Infrastrukturen oder dem zukünftigen Rohstoffabbau Vorrang eingeräumt. Auf Grund EU-, Bundes- und Landesgesetzgebungen sowie weiterer Vorschriften umfassen die Planungsunterlagen an die 2000 Seiten. Diese werden nun zur Genehmigung an die zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg und Bayern weitergeleitet. In wenigen Monaten rechnet der Verband mit der sogenannten Verbindlicherklärung. Nachdem diese bekannt gemacht wurde, erlangt die Teilfortschreibung Rechtskraft. Die Festsetzung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie ersetzt jedoch nicht die weiterhin notwendigen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen. Regionalverband Donau-Iller Schwambergerstraße 35 89073 Ulm Tel.: (0731) 17608-0 Fax: (0731) 17608-33 [email protected] www.rvdi.de Folgende Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen werden in der Region Donau-Iller festgelegt: Landkreis Alb-Donau-Kreis Amstetten-Schalkstetten (Flächengröße ca. 20 ha) Öllingen-Setzingen (Flächengröße ca. 30 ha) Lonsee-Radelstetten (Flächengröße ca. 25 ha) Westerheim-Kirchenfeld (Flächengröße ca. 50 ha) Laichingen-Weidstetten (Flächengröße ca. 30 ha) Schelklingen-Ingstetten (Flächengröße ca. 70 ha) Erbach-Pfifferlingsberg (Flächengröße ca. 75 ha) Ehingen-Osterholz (Flächengröße ca. 45 ha) Ehingen-Deppenhausen (Flächengröße ca. 45 ha) Ettlenschieß* (Flächengröße ca. 18 ha) Holzkirch* (Flächengröße ca. 44 ha) Temmenhausen-Bermaringen* (Flächengröße ca. 75 ha) Berghülen* (Flächengröße ca. 97 ha) Landkreis Biberach Riedlingen-Tautschbuch (Flächengröße ca. 70 ha) Uttenweiler-Sauggart (Flächengröße ca. 65 ha) Biberach-Winterreute (Flächengröße ca. 70 ha) Ummendorf-Ringschnait (Flächengröße ca. 30 ha) Hochdorf-Unteressendorf (Flächengröße ca. 10 ha) Bad Schussenried-Atzenberger Höhe (Flächengröße ca. 25 ha) Landkreis Neu-Ulm Pfaffenhofen a. d. Roth-Ritterberg (Flächengröße ca. 60 ha) Roggenburger Wald (Flächengröße ca. 175 ha) Oberrother Wald (Flächengröße ca. 190 ha) Altenstadt-Kellmünz (Flächengröße ca. 250 ha) Regionalverband Donau-Iller Schwambergerstraße 35 89073 Ulm Tel.: (0731) 17608-0 Fax: (0731) 17608-33 [email protected] www.rvdi.de Landkreis Günzburg Gundremmingen-Donautal (Flächengröße ca. 35 ha) Gundremmingen-Dürrlauingen (Flächengröße ca. 35 ha) Burgau-Brennerberg (Flächengröße ca. 10 ha) Scheppacher Forst (Flächengröße ca. 275 ha) Ichenhausen-Autenried (Flächengröße ca. 15 ha) Ellzee-Stoffenrieder Forst (Flächengröße ca. 35 ha) Neuburg a. d. Kammel-Edelstetten (Flächengröße ca. 35 ha) Neuburg a. d. Kammel-Bleichen (Flächengröße ca. 45 ha) Ursberg (Flächengröße ca. 70 ha) Landkreis Unterallgäu Breitenbrunn (Flächengröße ca. 55 ha) Tussenhausen-Mattsies (Flächengröße ca. 40 ha) Mindelheim (Flächengröße ca. 65 ha) Amberg-Wertachtal (Flächengröße ca. 15 ha) Ottobeuren* (Flächengröße ca. 24 ha) *Aus der 4. Teilfortschreibung des Regionalplans übernommen Ulm, den 14.04.2015 Regionalverband Donau-Iller Schwambergerstraße 35 89073 Ulm Tel.: (0731) 17608-0 Fax: (0731) 17608-33 [email protected] www.rvdi.de
© Copyright 2024 ExpyDoc