Zur Pressemitteilung - Regionalverband Donau

Pressemitteilung
Neue Gebiete für die Windenergie beschlossen
37 Vorranggebiete für die Windenergie wurden von der Verbandsversammlung des
Regionalverbandes Donau-Iller am 14.04.2015 als Satzung beschlossen
Auf der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller
wurden am 14.04.2015 im Kloster Ochsenhausen im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans insgesamt
37 Vorranggebiete für die Nutzung der
Windenergie festgelegt.
Nach einem gut 3 ½ jährigen Verfahren
mit drei öffentlichen Anhörungsrunden
und über 60 Informationsveranstaltungen
für Bürger vor Ort in den betroffenen Gemeinden und Städten wurde nun die Teilfortschreibung Windenergie als Satzung
verabschiedet. Die Planung umfasst 37
Vorranggebiete für die Windenergie, 19
davon im baden-württembergischen, 18
davon im bayerischen Landesteil der Region. Fünf dieser Gebiete waren bereits in
einem früheren Verfahren festgelegt und
wurden übernommen.
Insgesamt sollen zukünftig 2.330 Hektar
für die Nutzung der Windenergie bereit
stehen. Rein rechnerisch könnte bei einer
annähernd vollständigen Nutzung der
Flächen mit modernen Windenergieanlagen ca. 10 Prozent des Strombedarfs der
Region aus heimischer Windenergie gedeckt werden.
Die verabschiedete Planung
gibt der
Windenergie einerseits mehr Raum, andererseits berücksichtigt sie aber auch mögliche Konflikte mit dem Mensch, der Natur
und der Landschaft der Region. Der Ver-
bandsvorsitzende, Landrat Seiffert (AlbDonau-Kreis) fasste das Ergebnis wie folgt
zusammen: „Dem einen werden es zu wenig Flächen sein, dem anderen zu viel.“
Die Windenergieplanung legt im Umkehrschluss auch fest, dass außerhalb dieser
Gebiete große Windenergieanlagen (ab
50 m Nabenhöhe) nicht errichtet werden
dürfen. Hier wird anderen Nutzungen,
beispielsweise dem Arten- und Naturschutz, dem Schutz von Infrastrukturen
oder dem zukünftigen Rohstoffabbau Vorrang eingeräumt.
Auf Grund EU-, Bundes- und Landesgesetzgebungen sowie weiterer Vorschriften
umfassen die Planungsunterlagen an die
2000 Seiten. Diese werden nun zur Genehmigung an die zuständigen Ministerien
in Baden-Württemberg und Bayern weitergeleitet. In wenigen Monaten rechnet der
Verband mit der sogenannten Verbindlicherklärung. Nachdem diese bekannt gemacht wurde, erlangt die Teilfortschreibung Rechtskraft.
Die Festsetzung eines Vorranggebietes für
die Nutzung der Windenergie ersetzt jedoch nicht die weiterhin notwendigen
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen.
Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm
Tel.: (0731) 17608-0
Fax: (0731) 17608-33
[email protected]
www.rvdi.de
Folgende Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen werden in der
Region Donau-Iller festgelegt:
Landkreis Alb-Donau-Kreis
Amstetten-Schalkstetten (Flächengröße ca. 20 ha)
Öllingen-Setzingen (Flächengröße ca. 30 ha)
Lonsee-Radelstetten (Flächengröße ca. 25 ha)
Westerheim-Kirchenfeld (Flächengröße ca. 50 ha)
Laichingen-Weidstetten (Flächengröße ca. 30 ha)
Schelklingen-Ingstetten (Flächengröße ca. 70 ha)
Erbach-Pfifferlingsberg (Flächengröße ca. 75 ha)
Ehingen-Osterholz (Flächengröße ca. 45 ha)
Ehingen-Deppenhausen (Flächengröße ca. 45 ha)
Ettlenschieß* (Flächengröße ca. 18 ha)
Holzkirch* (Flächengröße ca. 44 ha)
Temmenhausen-Bermaringen* (Flächengröße ca. 75 ha)
Berghülen* (Flächengröße ca. 97 ha)
Landkreis Biberach
Riedlingen-Tautschbuch (Flächengröße ca. 70 ha)
Uttenweiler-Sauggart (Flächengröße ca. 65 ha)
Biberach-Winterreute (Flächengröße ca. 70 ha)
Ummendorf-Ringschnait (Flächengröße ca. 30 ha)
Hochdorf-Unteressendorf (Flächengröße ca. 10 ha)
Bad Schussenried-Atzenberger Höhe (Flächengröße ca. 25 ha)
Landkreis Neu-Ulm
Pfaffenhofen a. d. Roth-Ritterberg (Flächengröße ca. 60 ha)
Roggenburger Wald (Flächengröße ca. 175 ha)
Oberrother Wald (Flächengröße ca. 190 ha)
Altenstadt-Kellmünz (Flächengröße ca. 250 ha)
Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm
Tel.: (0731) 17608-0
Fax: (0731) 17608-33
[email protected]
www.rvdi.de
Landkreis Günzburg
Gundremmingen-Donautal (Flächengröße ca. 35 ha)
Gundremmingen-Dürrlauingen (Flächengröße ca. 35 ha)
Burgau-Brennerberg (Flächengröße ca. 10 ha)
Scheppacher Forst (Flächengröße ca. 275 ha)
Ichenhausen-Autenried (Flächengröße ca. 15 ha)
Ellzee-Stoffenrieder Forst (Flächengröße ca. 35 ha)
Neuburg a. d. Kammel-Edelstetten (Flächengröße ca. 35 ha)
Neuburg a. d. Kammel-Bleichen (Flächengröße ca. 45 ha)
Ursberg (Flächengröße ca. 70 ha)
Landkreis Unterallgäu
Breitenbrunn (Flächengröße ca. 55 ha)
Tussenhausen-Mattsies (Flächengröße ca. 40 ha)
Mindelheim (Flächengröße ca. 65 ha)
Amberg-Wertachtal (Flächengröße ca. 15 ha)
Ottobeuren* (Flächengröße ca. 24 ha)
*Aus der 4. Teilfortschreibung des Regionalplans übernommen
Ulm, den 14.04.2015
Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm
Tel.: (0731) 17608-0
Fax: (0731) 17608-33
[email protected]
www.rvdi.de