BI_KKH_FORDERUNGEN_des_VORSTANDS vom 30.04.2015

Verein
Bürgerintiative für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast
p.A. des Schriftführers Peter Freygang, Möwenweg 20, 17438 Wolgast,
Tel. 03836-237646, eMail: Peter [email protected]
Forderungen der Bürgerinitiative zum Erhalt des
Kreiskrankenhauses Wolgast mit allen Abteilungen
Sofortige Aufgabe der Pläne,
- die Gynäkologie mit Geburtshilfe,
- die Pädiatrie,
- die Innere Medizin und
- das Labor nach Greifswald zu verlegen.
Aufhebung aller Anweisungen aus Wolgast und Greifswald,
Krankentransporte vorbei an Wolgast nach Greifswald zu fahren.
Allein die Wünsche der Patienten und, im Notfall, die Entscheidung des
Notarztes sollen für den entsprechenden Transport den Fahrweg
bestimmen.
Wiedereinrichtung eines Teils der beruflichen Schule (Krankenpflege)
in Wolgast gemeinsam mit dem Standort Greifswald.
Sofortige Einsetzung von 3 Wirtschaftsprüfern, die den nicht erklärten,
voraussichtlichen Fehlbetrag von € 1,7 Mio für das Wirtschaftsjahr 2014
ermitteln sollen.
Die Beurlaubung der beiden Geschäftsführer bis zur Klärung des nicht
erklärten Fehlbetrages.
Die Einsetzung einer Notgeschäftsführung auf Empfehlung der
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Die Rücknahme der Kündigung und Beurlaubung von Herrn Dr. Gürtler.
Nach der zu erwartenden Kündigung der Geschäftsführerverträge der
Herren Dr. Wygold und Acker wird die Universitätsmedizin Greifswald
im Einvernehmen mit der Landrätin eine kollegiale Leitung für das
Kreiskrankenhaus Wolgast berufen.
–
2-
-2-
Zwei Chefärztinnen/zwei Chefärzte und eine neue
Verwaltungsdirektorin/ein neuer Verwaltungsdirektor sollen das
Kreiskrankenhaus Wolgast bis zur Wahl des neuen Aufsichtsrats
gemeinsam verantwortlich leiten.
Die Vorbereitung der Rückabwicklung des Kaufvertrages:
Die Landesregierung möge dem Landkreis den Betrag von € 6,1 Mio
aus Sondermitteln, abzüglich der bereits an die Universitätsmedizin
Greifswald überwiesenen Beträge, für die Kaufpreiserstattung zur
Verfügung stellen.
Eine neue Regelung für den Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses Wolgast:
Der Kreistag wählt in geheimer Wahl 3 Mitglieder (möglichst Ärzte,
Juristen oder erfahrene Verwaltungsmitarbeiter) in den Aufsichtsrat.
Die auf der Insel Usedom und in der Stadt Wolgast, einschl. angeschlossener Gemeinden, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wählen in geheimer
Wahl 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung von
€ 100,-- je Sitzungsstunde aus Mitteln des Kreiskrankenhauses.
Die Verwaltung des Aufsichtsrats liegt bei dem Präsidenten des Kreistages.
Das Kreiskrankenhaus Wolgast zahlt dem Landkreis hierfür € 6.000,-einmal jährlich.
Wolgast, 28. März 2015