MERKBLATT ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/16 DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER FULDA Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsteilnehmer unbedingt über die folgenden Punkte zu unterrichten sind. 1. Anmeldung Es sind anzumelden (a) Auszubildende, deren Ausbildungszeit (bzw. Ausbildungsstufe) bis zum 31. März 2016 endet, (b) Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. März 2016 endet und die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen, (c) Wiederholer (auch Teilwiederholer), (d) Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit gem. § 45 BBiG die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sonstige Bewerber. 2. Anmeldeschluss 14. August 2015 1. September 2015 - IT-Berufe - alle anderen Berufe 3. Anmeldeformulare liegen bei. Weitere Exemplare sind an der Geschäftsstelle der IHK erhältlich. Wichtige Informationen zum Prüfungszeugnis!!! Auf der Anmeldung kann eine französische Übersetzung des Prüfungszeugnisses beantragt werden. Eine englische Übersetzung wird dem Prüfungszeugnis automatisch beigefügt. Außerdem kann auf Wunsch die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule eingedruckt werden. In diesem Fall ist der IHK unverzüglich nach Zeugnisübergabe durch die Berufsschule eine Kopie einzureichen. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Rückmeldungen aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können. 4. Ausbildungsnachweise Auszubildende sind verpflichtet, im Rahmen der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen (§ 3 Abs. 6 Ausbildungsvertrag). Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer die schriftlichen Ausbildungsnachweise wie vorgeschrieben geführt hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz). Die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden vor der Zulassung zur Prüfung gegenüber der IHK Fulda mit der „Anmeldung zur Prüfung" versichert werden. Der/Die Prüfungsteilnehmer/in muss das Berichtsheft dann zur praktischen bzw. mündlichen Prüfung mitbringen und dem Prüfungsausschuss vorlegen. Wird dem Prüfungsausschuss das Berichtsheft nicht vorgelegt, oder stellt dieser fest, dass das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt wurde, wird die zu Unrecht ergangene Zulassung zur Abschlussprüfung gegenüber dem/der Prüfungsteilnehmer/in zurückgenommen. Der Ausbildungsvertrag endet dann durch Fristablauf, ohne das die Prüfung abgeschlossen werden kann. 5. Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung Die Teilnahme an der/dem vorgeschriebenen Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (§ 48 BBiG) sowie der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis sind u. a. Voraussetzungen zur Prüfungszulassung. 6. Zusatzerklärungen Bitte beachten Sie, dass in einigen Berufen Zusatzerklärungen einzureichen sind. Diese finden Sie im Anhang der Anmeldeunterlagen. 7. Schwangerschaft Besteht zum Zeitpunkt der Prüfungen eine fortgeschrittene Schwangerschaft, bitten wir, uns unbedingt davon zu unterrichten und am Tage der schriftlichen Prüfung ein Attest vorzulegen, aus dem die Unbedenklichkeit der Prüfungsteilnahme ersichtlich ist. 8. Anerkannte Behinderung Sofern eine anerkannte Behinderung besteht, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig -unmittelbar nach Anmeldungein Informationsgespräch, um eventuell notwendige besondere Prüfungsbedingungen vorbereiten zu können. 9. Musteraufgaben und Stoffkataloge für kaufmännische Berufe Musteraufgaben mit Lösungen und Stoffkataloge, die Inhalte und Aufgabenverteilung der schriftlichen Prüfung enthalten, können mit den beiliegenden Bestellformularen bezogen werden. 10. Nichtteilnahme an der Prüfung Nimmt ein Prüfling nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt die Prüfung als nicht abgelegt. In diesem Falle kann der Prüfling unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen an der nächsten Prüfung teilnehmen. Die Gewährung eines Nachtermins ist nicht möglich. 11. Prüfungstermine Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt: I. Kaufmännische und verwandte Ausbildungsberufe Dienstag, 24. November 2015 Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Teil 1 der AP)*, Helfer in der Hauswirtschaft*, Kaufmann im Einzelhandel (Teil 1 der AP), Verkäufer Mittwoch, 25. November 2015 Automobilkaufmann, Bürokaufmann, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen*, Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Teil 2 der AP)*, Fachlagerist, Florist, Gestalter für visuelles Marketing*, Hotel- und Gaststättengewerbe*, IT- Berufe*, Kaufmann für audiovisuelle Medien*, Kaufmann für Bürokommunikation, Kaufmann für Verkehrsservice, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Kaufmann im Einzelhandel (Teil 2 der AP), Tankwart* Dienstag, 24. November 2015 + Mittwoch, 25. November 2015 Bankkaufmann, Buchhändler*, Drogist*, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachmann für Systemgastronomie*, Fotomedienfachmann*, Hauswirtschafter*, Immobilienkaufmann*, Industriekaufmann, Kaufmann für Dialogmarketing, Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen*, Kaufmann für Marketingkommunikation*, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Kaufmann im Gesundheitswesen*, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Medienkaufmann Digital und Print*, Personaldienstleistungskaufmann*, Servicekraft für Schutz und Sicherheit*, Sport- und Fitnesskaufmann*, Sportfachmann*, Tourismuskaufmann*, Veranstaltungskaufmann* Donnerstag, 19. November 2015 oder Freitag, 20. November 2015 Informationsverarbeitung Bürokaufmann Donnerstag, 26. November 2015 oder Freitag, 27. November 2015 Informationsverarbeitung Kaufmann für Bürokommunikation II. Gewerblich-technische Ausbildungsberufe Dienstag, 1. Dezember 2015 Baugeräteführer*, Baustoffprüfer, Bauzeichner, Berufskraftfahrer*, Eisenbahner im Betriebsdienst, Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fachkraft für Metalltechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik*, Holzbearbeitungsmechaniker*, Holzmechaniker, Industrieelektriker, Maschinen- und Anlagenführer, Mechatroniker, Naturwissenschaftliche Berufe (Teil 1 der AP), Produktionsfachkraft Chemie*, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner*, Umwelttechnische Berufe* Mittwoch, 2. Dezember 2015 Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Kfz-Mechatroniker*, Mediengestalter Bild und Ton*, Mediengestalter Digital und Print*, Medientechnologe Druck*, Medientechnologe Druckverarbeitung*, Naturwissenschaftliche Berufe (Teil 2 der AP), Packmitteltechnologe*, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker Dienstag, 1. Dezember 2015 + Mittwoch, 2. Dezember 2015 Modenäher*, Modeschneider* Montag, 11. Januar 2016, Dienstag, 12. Januar 2016 und Mittwoch, 13. Januar 2016 Praktische Prüfung Bauzeichner (Bitte beachten: Die Teilnehmer werden je nach Auswahl der Aufgaben an nur zwei Tagen geprüft!) Dienstag, 19. Januar 2016 Praktische Prüfung Technischer Systemplaner Fachrichtung: Stahl- und Metallbautechnik* Wichtiger Hinweis für gewerblich-technische Berufe: Unter http://www.stuttgart.ihk24.de/serviceleiste/pal/ können Sie sich unter der entsprechenden Berufsgruppe zeitig vor jeder Prüfung die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb downloaden. Erste Einstellungen werden laut PAL Mitte September erfolgen. Die Unterlagen werden jedoch auch weiterhin in Papierform zugestellt (zusammen mit der Einladung, ca. 4 Wochen vor dem schriftl. Prüfungstermin). 12. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von der IHK vorgesehenen Anmeldevordrucke. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an: für gewerblich-technische Berufe für kaufmännische und verwandte Berufe Armin Gerbeth (0661 284-32) Beate Möller (0661 284-26) Nicole Gutberlet (0661 284-34) Lorena Koch (0661 284-51) Melissa Larbig* (0661 284-41) Melissa Larbig* (0661 284-41)
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