Termine Abschlussprüfung Winter 2015/16

MERKBLATT
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/16 DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER FULDA
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsteilnehmer unbedingt über die folgenden Punkte zu unterrichten sind.
1. Anmeldung
Es sind anzumelden
(a) Auszubildende, deren Ausbildungszeit (bzw. Ausbildungsstufe) bis zum 31. März 2016 endet,
(b) Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. März 2016 endet und die ihre Prüfung vorzeitig
ablegen wollen,
(c) Wiederholer (auch Teilwiederholer),
(d) Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit gem. § 45 BBiG die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und
sonstige Bewerber.
2. Anmeldeschluss
14. August 2015
1. September 2015
- IT-Berufe
- alle anderen Berufe
3. Anmeldeformulare
liegen bei. Weitere Exemplare sind an der Geschäftsstelle der IHK erhältlich.
Wichtige Informationen zum Prüfungszeugnis!!! Auf der Anmeldung kann eine französische Übersetzung des
Prüfungszeugnisses beantragt werden. Eine englische Übersetzung wird dem Prüfungszeugnis automatisch beigefügt.
Außerdem kann auf Wunsch die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule eingedruckt werden. In diesem Fall ist
der IHK unverzüglich nach Zeugnisübergabe durch die Berufsschule eine Kopie einzureichen. Bitte beachten Sie, dass zu spät
eingereichte Rückmeldungen aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können.
4. Ausbildungsnachweise
Auszubildende sind verpflichtet, im Rahmen der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen
(§ 3 Abs. 6 Ausbildungsvertrag). Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer die schriftlichen
Ausbildungsnachweise wie vorgeschrieben geführt hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz). Die Erfüllung dieser
Zulassungsvoraussetzung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden vor der Zulassung zur Prüfung
gegenüber der IHK Fulda mit der „Anmeldung zur Prüfung" versichert werden. Der/Die Prüfungsteilnehmer/in muss
das Berichtsheft dann zur praktischen bzw. mündlichen Prüfung mitbringen und dem Prüfungsausschuss vorlegen.
Wird dem Prüfungsausschuss das Berichtsheft nicht vorgelegt, oder stellt dieser fest, dass das Berichtsheft nicht
ordnungsgemäß geführt wurde, wird die zu Unrecht ergangene Zulassung zur Abschlussprüfung gegenüber dem/der
Prüfungsteilnehmer/in zurückgenommen. Der Ausbildungsvertrag endet dann durch Fristablauf, ohne das die Prüfung
abgeschlossen werden kann.
5. Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung
Die Teilnahme an der/dem vorgeschriebenen Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (§ 48 BBiG) sowie
der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis sind u. a. Voraussetzungen zur Prüfungszulassung.
6. Zusatzerklärungen
Bitte beachten Sie, dass in einigen Berufen Zusatzerklärungen einzureichen sind. Diese finden Sie im Anhang
der Anmeldeunterlagen.
7. Schwangerschaft
Besteht zum Zeitpunkt der Prüfungen eine fortgeschrittene Schwangerschaft, bitten wir, uns unbedingt davon
zu unterrichten und am Tage der schriftlichen Prüfung ein Attest vorzulegen, aus dem die Unbedenklichkeit der
Prüfungsteilnahme ersichtlich ist.
8. Anerkannte Behinderung
Sofern eine anerkannte Behinderung besteht, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig -unmittelbar nach Anmeldungein Informationsgespräch, um eventuell notwendige besondere Prüfungsbedingungen vorbereiten zu können.
9. Musteraufgaben und Stoffkataloge für kaufmännische Berufe
Musteraufgaben mit Lösungen und Stoffkataloge, die Inhalte und Aufgabenverteilung der schriftlichen Prüfung
enthalten, können mit den beiliegenden Bestellformularen bezogen werden.
10. Nichtteilnahme an der Prüfung
Nimmt ein Prüfling nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als
nicht bestanden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt die Prüfung als nicht abgelegt. In diesem Falle
kann der Prüfling unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen an der nächsten Prüfung teilnehmen.
Die Gewährung eines Nachtermins ist nicht möglich.
11. Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt:
I. Kaufmännische und verwandte Ausbildungsberufe
Dienstag, 24. November 2015
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Teil 1 der AP)*, Helfer in der Hauswirtschaft*, Kaufmann im Einzelhandel (Teil 1
der AP), Verkäufer
Mittwoch, 25. November 2015
Automobilkaufmann, Bürokaufmann, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen*, Fachkraft für Schutz
und Sicherheit (Teil 2 der AP)*, Fachlagerist, Florist, Gestalter für visuelles Marketing*, Hotel- und
Gaststättengewerbe*, IT- Berufe*, Kaufmann für audiovisuelle Medien*, Kaufmann für Bürokommunikation,
Kaufmann für Verkehrsservice, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Kaufmann im Einzelhandel (Teil 2 der
AP), Tankwart*
Dienstag, 24. November 2015 + Mittwoch, 25. November 2015
Bankkaufmann, Buchhändler*, Drogist*, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachmann für Systemgastronomie*,
Fotomedienfachmann*, Hauswirtschafter*, Immobilienkaufmann*, Industriekaufmann, Kaufmann für Dialogmarketing,
Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen*, Kaufmann für Marketingkommunikation*, Kaufmann für
Spedition und Logistikdienstleistung, Kaufmann im Gesundheitswesen*, Kaufmann im Groß- und Außenhandel,
Medienkaufmann Digital und Print*, Personaldienstleistungskaufmann*, Servicekraft für Schutz und Sicherheit*,
Sport- und Fitnesskaufmann*, Sportfachmann*, Tourismuskaufmann*, Veranstaltungskaufmann*
Donnerstag, 19. November 2015 oder Freitag, 20. November 2015
Informationsverarbeitung Bürokaufmann
Donnerstag, 26. November 2015 oder Freitag, 27. November 2015
Informationsverarbeitung Kaufmann für Bürokommunikation
II. Gewerblich-technische Ausbildungsberufe
Dienstag, 1. Dezember 2015
Baugeräteführer*, Baustoffprüfer, Bauzeichner, Berufskraftfahrer*, Eisenbahner im Betriebsdienst, Elektroniker für
Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Fachkraft für
Lebensmitteltechnik, Fachkraft für Metalltechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik*,
Holzbearbeitungsmechaniker*, Holzmechaniker, Industrieelektriker, Maschinen- und Anlagenführer, Mechatroniker,
Naturwissenschaftliche Berufe (Teil 1 der AP), Produktionsfachkraft Chemie*, Technischer Produktdesigner,
Technischer Systemplaner*, Umwelttechnische Berufe*
Mittwoch, 2. Dezember 2015
Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Kfz-Mechatroniker*, Mediengestalter Bild und
Ton*, Mediengestalter Digital und Print*, Medientechnologe Druck*, Medientechnologe Druckverarbeitung*,
Naturwissenschaftliche Berufe (Teil 2 der AP), Packmitteltechnologe*, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker
Dienstag, 1. Dezember 2015 + Mittwoch, 2. Dezember 2015
Modenäher*, Modeschneider*
Montag, 11. Januar 2016, Dienstag, 12. Januar 2016 und Mittwoch, 13. Januar 2016
Praktische Prüfung Bauzeichner
(Bitte beachten: Die Teilnehmer werden je nach Auswahl der Aufgaben an nur zwei Tagen geprüft!)
Dienstag, 19. Januar 2016
Praktische Prüfung Technischer Systemplaner Fachrichtung: Stahl- und Metallbautechnik*
Wichtiger Hinweis für gewerblich-technische Berufe:
Unter http://www.stuttgart.ihk24.de/serviceleiste/pal/ können Sie sich unter der entsprechenden Berufsgruppe
zeitig vor jeder Prüfung die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb downloaden.
Erste Einstellungen werden laut PAL Mitte September erfolgen. Die Unterlagen werden jedoch auch weiterhin in
Papierform zugestellt (zusammen mit der Einladung, ca. 4 Wochen vor dem schriftl. Prüfungstermin).
12. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von der IHK vorgesehenen Anmeldevordrucke.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an:
für gewerblich-technische Berufe
für kaufmännische und verwandte Berufe
Armin Gerbeth
(0661 284-32)
Beate Möller
(0661 284-26)
Nicole Gutberlet (0661 284-34)
Lorena Koch
(0661 284-51)
Melissa Larbig*
(0661 284-41)
Melissa Larbig*
(0661 284-41)