Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach

Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
und der Mitgliedsgemeinden
Markt Burgwindheim und Markt Ebrach
Donnerstag, den 30. April 2015
Jahrgang 38
Herausgeber:
VG-Vorsitzender:
Stellvertreter:
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach Telefon
Internet: www.ebrach.de – E-Mail: [email protected]
Max-Dieter Schneider, 1. Bgm. des Marktes Ebrach
Telefon
Heinrich Thaler, 1. Bgm. des Marktes Burgwindheim
Telefon
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
ERSCHEINUNGS- und ABGABETERMINE
Nächste Erscheinung: Abgabetermin:
13. 05. 2015
05. 05. 2015
Abfuhrtermine in den Märkten Ebrach
und Burgwindheim
05.05. Restmüll und Altpapier
11.05.Biomüll
18.05.Restmüll
26.05. Biomüll und Gelber Sack
Kostenlose Energieberatung der Stadt
und des Landkreises Bamberg
Eine vorherige telefonische Anmeldung ist bei der Stadt Bamberg,
Tel. 0951/87-1709 oder beim Landratsamt Bamberg, Tel. 0951/85522, erforderlich. Jeweils von 12.00 Uhr bis 17.45 Uhr.
06.05.
Landkreis Bamberg,
13.05.
Stadt Bamberg
Haushaltssatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, Landkreis
Bamberg, für das Haushaltsjahr 2015
Die Gemeinschaftsversammlung hat am 09.03.2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Landratsamt
Bamberg hat mit Schreiben vom 24.03.2015, Az.: 11.1 – 941.2
von der Haushaltssatzung Kenntnis genommen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen vom Tage nach
dieser Bekanntmachung für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer-Nr.
22) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach,
Landkreis Bamberg,
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs.
1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 594.505,00 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 18.100,00 Euro
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Nummer 09
0
0
0
0
95
95
95
95
53
53
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/
92 20 - 0
92 20 - 20
9 22 00
2 73
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr 2015 auf 495.000,00 Euro
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2014 auf
3.100 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 159,6447 Euro
festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltjahr 2015 auf 6.800,00 Euro
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2014 auf
insgesamt 3.100 Einwohner festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 2,1935 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro
festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Ebrach, 30.04.2015
gez. Schneider
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Bayerische Polizei sucht noch
Bewerber/-innen für den Einstellungstermin
März 2016. Aber auch Bewerbungen für
September 2016 sind bereits möglich
Die Bayerische Polizei bietet im Jahr 2016 jungen motivierten
Menschen in der 2. Qualifikationsebene wieder zahlreiche Ausbildungsplätze mit Zukunft und Perspektive. Ein krisensicherer Beruf
mit Verantwortung und Abwechslung wartet auf Sie.
Bewerben Sie sich jetzt! Am 30. April 2015 endet die Bewerbungsfrist für März 2016 Alles zum Beruf, zur Ausbildung und zum
Bewerbungsprozess finden Sie hier>> http://www.polizei.bayern.
de/wir/beruf/index.html
oder
suchen Sie einfach im Internet nach „Einstellungsberater“ und
Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. So finden Sie
schnell eine/-n kompetente/-n Ansprechpartner/-in. Vereinbaren
Sie noch heute einen Termin mit Ihrer bzw. Ihrem zuständigen
Einstellungsberater/-in.
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Das Landratsamt Bamberg informiert Sperrung der Kreisstraße BA 9 beginnt
erst später
Der Landkreis Bamberg beabsichtigt den Ausbau der freien Strecke
auf der Kreisstraße BA 9 zwischen dem Kreisverkehrsplatz bei
Buttenheim und der Landkreisgrenze Forchheim (bei Unterstürmig)
durchzuführen. Die Baumaßnahme kann nur unter Vollsperrung
des öffentlichen Durchgangsverkehrs abgewickelt werden. Die
Sperrung beginnt nun frühestens am Montag, 11. Mai 2015 und
dauert voraussichtlich bis Ende Dezember 2015.
Die Umleitung für den öffentlichen Verkehr führt über Altendorf Neuses - Eggolsheim - Unterstürmig und umgekehrt. Der Landkreis
Bamberg bittet um Verständnis und Beachtung.
Anrufen, anmelden, abfahren –
Mobil sein mit dem Rufbus Steigerwald!
Was ist der Rufbus?
Der Rufbus Steigerwald (VGN-Linie 993) ist ein ergänzendes
Angebot zu den bestehenden öffentlichen Linien und kann nach
vorheriger Anmeldung des Fahrtwunsches von jedermann genutzt
werden. Die Mitnahme z. B. von Kinderwagen oder Rollatoren ist
möglich (Mitnahme bitte bei Buchung angeben).
Wann fährt der Rufbus?
Der Rufbus fährt montags bis freitags (außer an Feiertagen) innerhalb festgelegter Bedienungszeiträume (z. B. 15:15 bis 16:15 Uhr).
Wie funktioniert der Rufbus?
Möchten Sie den Rufbus Steigerwald nutzen, können Sie Ihren
Fahrtwunsch i. d. R. bis 60 Minuten vor Beginn des Bedienungszeitraumes bestellen. Fahrtwünsche vor 9:00 Uhr bitte am Vortag
bis 17:30 Uhr anmelden. Die genaue Abfahrtszeit wird Ihnen bei
der Bestellung mitgeteilt. Ihre gebuchte Fahrt wird auf jeden Fall
durchgeführt, auch wenn sich keine weiteren Fahrgäste dafür
angemeldet haben.
Für regelmäßige Fahrtwünsche besteht die komfortable Möglichkeit
ein Abonnement zu buchen.
Was kostet eine Fahrt mit dem Rufbus?
Für die Fahrt mit dem Rufbus zahlen Sie den regulären VGN-Tarif
(ohne Aufpreis). Sollten Sie keine VGN-Fahrkarte besitzen, können
Sie diese beim Busfahrer kaufen.
Wo kann eine Fahrt mit dem Rufbus angemeldet werden? Sie
haben zwei Möglichkeiten für die Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über die kostenfreie Telefonnummer 0800
60 65 600 täglich von 6:30 bis 21:30 Uhr. Das freundliche Serviceteam der Fahrtwunschzentrale nimmt Ihre Buchungen gerne
entgegen, informiert und berät Sie umfassend.
Alternativ dazu können Sie Ihren Fahrtwunsch auch online rund um
die Uhr über das Internetportal der Fahrtwunschzentrale buchen
unter: www.fahrtwunschzentrale.de
Was muss bei der Bestellung angegeben werden?
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrtwunsches mit:
• Ihren Namen
• dass Sie mit dem Rufbus Steigerwald fahren möchten
• von wo aus und wohin Sie fahren möchten
• wann Sie fahren möchten
• Anzahl der zu befördernden Personen
• ob Sie einen Anschluss erreichen möchten („auf Ankunft buchen“)
• wie viel Gepäck Sie haben oder ob sonstige Gegenstände
(Kinderwagen, Rollator o. ä.) zu befördern sind
• Ihre Telefonnummer, Mobilnummer oder E-Mail-Adresse (für
Rückfragen oder Bekanntgabe einer evtl. Änderung der Abfahrtszeit)
Wo gibt es den Fahrplan?
Den Fahrplan des Rufbus Steigerwald (VGN-Linie 993) erhalten
Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt
Bamberg. Zudem ist er in den VGN-Taschenfahrplänen enthalten.
Außerdem können Sie alle Details zum Rufbus Steigerwald und
Fahrpläne aller Linien auf der Internetseite des Landkreises Bamberg abrufen: www.landkreis-bamberg.de/ÖPNV-Bus-und-Bahn
Nr. 09/2015
Den demographischen Wandel gestalten:
Bauen und Wohnen im Landkreis Bamberg
Einladung zur Vortragsveranstaltung „Jung
kauft alt - Junge Menschen kaufen alte
Häuser“
Wohnen im Alter: Hinter diesem Schlagwort verbergen sich viele
sehr unterschiedliche Wohn- und Lebensentwürfe. Wer so lange
Zeit wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben
möchte, ist zweifellos auf die dafür notwendigen technischen
Hilfsmittel und auf eine geeignete Infrastruktur angewiesen. Doch
was nützt dies alles, wenn man dabei alleine bleibt, weil auch das
soziale Umfeld z.B. durch Leerstände oder durch eine wegen
Altersbeschwerden ebenfalls nicht mehr aktive Nachbarschaft
wegbricht? Macht das Leben dann noch Spaß?
Die demographische Entwicklung zwingt uns heute dazu, diese und
ähnliche Fragen ernst zu nehmen und nach Lösungen zu suchen.
So sah sich auch die Gemeinde Hiddenhausen vor die Aufgabe
gestellt, Konzepte gegen die Überalterung ihrer Wohngebiete zu
entwickeln. Die Gemeinde stellte sich u.a. die Frage, wie es gelingen
kann, junge Familien dafür zu gewinnen, alte Häuser zu erwerben
und instand zu setzen. Denn nur so würde es möglich sein, dem
drohenden Leerstand entgegenzuwirken und die Nachbarschaft
unterschiedlicher Generationen zu fördern.
Die Lösung fiel verblüffend einfach aus und dient heute als Modell
für viele andere Kommunen. Erfahren Sie mehr dazu und lassen
Sie sich durch einen anregenden Vortrag inspirieren.
Referent:
Andreas Homburg
Wirtschaftsförderer und Amtsleiter
Gemeindeentwicklung
Gemeinde Hiddenhausen
Termin:
Mittwoch, 6. Mai 2015 um 19:00 Uhr
Ort:
Schützenhaus im Brauerei-Gasthof Kraus
Luitpoldstraße 11 in 96114 Hirschaid
Veranstalter: Landkreis Bamberg und Marktgemeinde Hirschaid
Eintritt frei
Sprechtag des Landrats auf 12. Juni
verschoben
Der nächste Sprechtag von Landrat Johann Kalb wurde aufgrund
terminlicher Verpflichtungen von Freitag, 8. Mai 2015 auf Freitag,
12. Juni 2015 (13:00 bis 15:00 Uhr) verschoben. Er findet im Raum
134 des Landratsamtes Bamberg (Hauptgebäude, 1. OG) statt.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab mit dem Büro des Landrates, Tel.: 0951/85-206, in
Verbindung zu setzen.
Angebot des Netzwerks Essstörungen Kontaktgruppe "Im Gleichgewicht"
Angehörige von Betroffenen mit Essstörungen sind oft verunsichert
und fühlen sich hilflos. Sie wissen meist nicht, wie sie sich verhalten
sollen. In unserem Gruppenangebot erhalten Sie Informationen,
Unterstützung und können sich mit anderen Eltern austauschen.
Die Treffen finden jeden zweiten Mittwoch im Monat in der Cafeteria
der AWO, Hauptsmoorstraße 26 in Bamberg statt.
Beginn Mittwoch 13. Mai 2015 von 19 bis 20.30 Uhr
Die Kontaktgruppe ist ein gemeinsames Angebot des Fachbereichs
Gesundheitswesen am Landratsamt Bamberg, der Tanztherapeutin
Claudia Girtgen-Diehl und dem Selbsthilfebüro Bamberg.
Weitere Informationen: Alexandra Hölzlein Landratsamt Bamberg
Fachbereich Gesundheitswesen Tel. 0951/85-665 alexandra.
[email protected]
Änderungen bei der Zuteilung
von Kurzzeitkennzeichen
Der Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes Bamberg
teilt mit, dass Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015 nur noch
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zugeteilt werden, wenn
• das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist (Vorlage
der Zulassungsbescheinigung Teil I oder / und Teil II im Original
oder Kopie),
• eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP)
nachgewiesen wird und
• das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung
in folgenden Fällen möglich:
• bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen
ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
• zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder
geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem
angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Zuständig für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die
Behörde des Wohnortes des Antragstellers oder des Standortes
des Fahrzeuges.
Weitere Informationen unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/
Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html
Informationen zum neuen Elterngeld
Plus mit Partnerschaftsbonus und einer
flexibleren Elternzeit
Die neue Informationsbroschüre zum ElterngeldPlus, gültig für
Geburten ab dem 01.07.2015 liegt während der Amtsstunden in
den Rathäusern Burgwindheim und Ebrach zur Abholung bereit.
Illegale Sammlung von Abfällen
im Landkreis
Derzeit sind in den Briefkästen im Landkreis Bamberg wieder
gehäuft Wurfzettel einer „ungarischen Familie“ oder auch Flyer
über „Althaushaltsgerätesammlungen“ zu finden. Darauf wird
kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Kleidung, Schuhe,
Hausrat, Autoreifen, Felgen, Fahrräder, Mopeds, Autos usw., im
Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf ist
zwar der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung für die jeweilige Gemeinde genannt, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den
oder die „Verantwortlichen“. Solche Sammlungen sind nicht legal
und werden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen; weniger lohnende Teile werden in vielen
Fällen am Straßenrand zurückgelassen. Für die Betroffenen ist
dies ärgerlich, weil die nicht abgeholten Abfälle wieder zurückgenommen werden müssen. Das Landratsamt Bamberg rät deshalb
dringend davon ab, solche Sammlungen zu unterstützen und
stattdessen die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Wertstoffhöfe,
Sperrmüllsammlung) zu nutzen.
Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige der Sammlungen
der „ungarischen Familie“ und auch der „Althaushaltsgerätesammlungen“ ist beim Landratsamt Bamberg nicht erfolgt. Dies hat zur
Folge, dass die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der
gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen wurde. Es ist den Trägern
der Sammlungen deshalb nicht gestattet diese durchzuführen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen u. a. „gefährliche Abfälle“ befinden können, für deren
Sammlung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zudem ausschließlich durch
einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Wertstoffhöfe des
Landkreises Bamberg als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
erfasst werden. Eine Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten durch gewerbliche oder sonstige Sammler ist unter keinen
Umständen gestattet. Das Landratsamt Bamberg warnt deshalb
ausdrücklich davor, für diese Sammlungen Gegenstände bzw.
Abfälle bereitzustellen.
Nr. 09/2015
Im Landkreis Bamberg gibt es ohnehin keine Veranlassung, sich
an diesen (illegalen) Sammlungen zu beteiligen, denn die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten ist flächendeckend
sichergestellt. Bei allen 11 Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg
gibt es ausreichend Möglichkeiten Elektroaltgeräte und Altmetall
abzugeben. In allen Gemeinden können Altkleider und vielfach
auch Schuhe über entsprechende Container entsorgt werden. Bei
Fragen zur Verwertung und Entsorgung hilft die Abfallberatung des
Landkreises unter den Telefonnummern 0951/85-706 bzw. -708.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Sprechtage im 1. Halbjahr 2015 in der Bibliothek des Rathauses
Bamberg, Maxplatz 3 erster Dienstag im Monat jeweils von 09.00
- 16.00 Uhr
Dienstag, den 05.05.2015
Dienstag, den 02.06.2015
Die Beratungskräfte des Zentrum Bayern Familie und Soziales
(ZBFS) - Region Oberfranken - bieten an den Sprechtagen folgende Dienstleistungen an:
• allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum
• Schwerbehindertenverfahren (Sozialgesetzbuch - Neuntes
Buch - SGB IX)
• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
• Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG)
• umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen
die den Rückgriff auf eine Akte erfordern sowie Auskünfte zum
• Bundesversorgungsgesetz (BVG)
• Opferentschädigungsgesetz (OEG)
• Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
• Zivildienstgesetz (ZDG)
• Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG)
die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nach vorheriger
Terminvereinbarung.
• Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen
• Entgegennahme von Anträgen
• Entgegennahme von Widersprüchen
Sie erreichen das ZBFS - Region Ofr. - unter der Rufnummer
0921/605-1.
Servicestelle der Sozialverwaltung
in Bamberg
Der Bezirk Oberfranken berät zu Fragen der Behindertenhilfe
und der Hilfe zur Pflege in Bamberg vor Ort. Die Servicestelle
der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken befindet sich am
Wilhelmsplatz 3 (Eingang Augustenstraße), 96047 Bamberg.
An Wochentagen stehen in der Servicestelle zwei Mitarbeiter des
Bezirks für die Anliegen der Bürger zur Verfügung. Die Sachbearbeiter geben Auskunft zu allen Leistungen und Fragestellungen des
Bezirks als überörtlicher Sozialhilfeträger. Die Bürozeiten sind von
Mo.-Fr. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mo.-Do. 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Ersthelfer-Ausbildung seit 1. April nur noch eintägig Die
SVLFG hat die durch die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschlossenen Änderungen in der
Ersthelfer-Ausbildung zum 1. April 2015 übernommen.
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten ändert sich von bisher 16 für
die Grundausbildung und acht für die Fortbildung auf jeweils neun
Unterrichtseinheiten. Dadurch wird der Praxisanteil insgesamt mehr
in den Vordergrund gerückt und der Zeitaufwand für die Ausbildung durch eine kompaktere Gestaltung auf einen Tag reduziert.
Die Fortbildung erfährt durch die zusätzliche Unterrichtseinheit
eine Aufwertung zugunsten vermehrter zielgruppenorientierter
Themeninhalte."Wir begrüßen diese Änderungen und erhoffen
uns, dass sich der erhöhte Praxisanteil bei der Sicherstellung
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der Ersten Hilfe in unseren versicherten Unternehmen positiv
auswirkt", so Bernd Schulte-Lohmöller, Vorsitzender des Präventionsausschusses der SVLFG. In den letzten Jahren haben sich in
der Ersten Hilfe deutliche Vereinfachungen ergeben, zum Beispiel
im Bereich der Reanimation. Gleichzeitig weisen diverse wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Themenfülle insbesondere
in der Grundausbildung negative Auswirkungen auf die mittel- bis
langfristigen Kenntnisse der Teilnehmer hat. Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
haben sich aus den vorgenannten Gründen dafür ausgesprochen,
die Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung zu überarbeiten.Die
SVLFG trägt für versicherte Unternehmen mit mindestens zehn
Versicherten oder bei besonderen Gefährdungen die Kosten für
die Ersthelferausbildung. Berufsgenossenschaftlich anerkannte
Ersthelfer-Ausbildungen führen ermächtigte Ausbildungsstellen
durch. Diese sind im Internet zu finden unter www.bg-qseh.de.
Liegen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die
LBG vor, können Teilnehmer direkt beim Anbieter unter Nennung
der LBG-Mitgliedsnummer angemeldet werden. Sie erhalten nach
erfolgreicher Kursteilnahme eine Bescheinigung, die gut aufzubewahren ist. Teilnahmegebühren sind nicht an den Veranstalter zu
entrichten. Dieser rechnet direkt mit der SVLFG ab. In Betrieben
mit bis zu zehn Versicherten ist es in der Regel ausreichend,
dass mindestens eine Person den Kurs "Sofortmaßnahmen am
Unfallort", der während der Führerscheinausbildung absolviert wird,
vorweisen kann. Hierfür erfolgt keine Kostenübernahme durch die
SVLFG. Über die Anzahl benötigter Ersthelfer gibt die Vorschrift
für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.3 „Erste Hilfe“ oder
der Bereich Prävention der SVLFG Auskunft
Die VSG ist im I Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutznternet abzurufen unter www.svlfg.de > Prävention > Gesetze
und Vorschriften.
SVLFG will Impfmüdigkeit
entgegenwirken
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) will wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der
Impfmüdigkeit, vor der Experten warnen, entgegenwirken. „Wir
gewähren unseren Versicherten als Landwirtschaftliche Krankenkasse alle Schutzimpfungen zur Verhütung von Krankheiten,
die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden“, so
der alternierende SVLFG-Vorstandsvorsitzende Leo Blum. Unter
dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen“ will die WHO mit der
Europäischen Impfwoche (20. bis 24. April) darauf aufmerksam
machen, dass Impfungen entscheidend dafür sind, Krankheiten zu
vermeiden und Menschenleben zu schützen. Ziel der Impfwoche
ist es, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und höhere
Durchimpfungsraten zu erreichen. Durch Schutzimpfungen können
einzelne Krankheitserreger auf Dauer ausgerottet werden. Für
einen optimalen Schutz gegen Infektionskrankheiten müssten
allerdings mindestens 95 Prozent der Bevölkerung mit den empfohlenen Impfungen immunisiert sein. „Die Impfungen werden vom
Hausarzt durchgeführt. Sie sind weder zuzahlungspflichtig, noch
sind sie schädlich für eine mögliche Beitragsrückerstattung der
SVLFG“, wirbt Blum fürs Impfen. Empfehlungen, welche Impfungen
in welchem Lebensalter sinnvoll sind, um sich vor gefährlichen
Infektionskrankheiten zu schützen, gibt in Deutschland die Ständige
Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin Wichtig ist ein
vollständiger und aktueller Schutz. Beispielsweise sind Impfungen
gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre aufzufrischen. Die
SVLFG empfiehlt eine Beratung durch den Hausarzt und einen
Vergleich der Eintragungen im persönlichen Impfbuch mit den
Empfehlungen im Impfkalender. Ob und wann eine Impfung oder
Auffrischung notwendig bzw. medizinisch sinnvoll ist, hängt von
vielen Einflüssen ab, zum Beispiel vom Gesundheitszustand,
Alter, Impfstoff oder auch vom Wohnort. Weitere Informationen
stellt die SVLFG im Internet zur Verfügung unter www.svlfg.de >
Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen
A-Z > Buchstabe I > Impfungen. Bei Fragen rund ums Impfen helfen
auch die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) im Internet unter www.bzga.de.
Nr. 09/2015
Multiresistente Keime eindämmen
Infektionen bei Patienten mit multiresistenten Keimen sorgen
immer wieder für Diskussionen über Hygienestandards in deutschen Krankenhäusern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau klärt über Infektionswege und Schutzmaßnahmen auf. Als gefährlichster und problematischster Keim
in Krankenhäusern gilt der Methicillinresistente Staphylococcus
aureus (MRSA). Er ist mittlerweile gegen die meisten Antibiotika
unempfindlich geworden. Zwar sind die Infektionen mit dem
MRSA in den meisten Ländern Europas zurückgegangen, so auch
in Deutschland, jedoch gibt es keinen Anlass zur Entwarnung.
Dieser Keim tritt auch in Schweinehaltungsbetrieben auf und ist
unter anderem bei direktem Kontakt vom Tier auf den Menschen
übertragbar. Er kann bei infizierten Personen zur Wundinfektion,
Blutvergiftung oder Lungenentzündung führen. Infizierte können
aber auch – ohne selbst zu erkranken – unbewusst zum Überträger
des Erregers an andere Personen werden. Die Verbreitung des
Keims ist jedoch nicht in erster Linie auf die landwirtschaftliche
Nutztierhaltung zurückzuführen. Das Robert-Koch-Institut hat
bestätigt, dass zwischen 2010 und 2013 lediglich 2 Prozent der
MRSA-Fälle auf landwirtschaftliche Nutztiere zurückgeführt werden
konnten. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ergeben sich
aus der Betriebsanweisung zum MRSA gemäß § 14 der Biostoffverordnung (BioStoffV). Sie ist im Internet abrufbarunter www.svlfg.
de > Prävention > Praxishilfen > Muster-Betriebsanweisungen >
Betriebsanweisungen für Biostoffe.
Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlich etwa 400.000
bis 600.000 Patienteninfektionen mit multiresistenten Keimen in
Krankenhäusern aus. Bis zu 15.000 davon sollen tödlich verlaufen, obwohl 20 bis 30 Prozent der Infektionen durch adäquate
Hygienemaßnahmen vermeidbar wären. Experten sehen diese
Zahlen nicht als gesichert an und gehen von mehr Fällen aus.
Seit langem existieren umfassende gesetzliche Regelungen zur
Krankenhaushygiene.Es gibt jedoch keine externe Institution, die
konsequent deren Einhaltung überwacht. Auf Grundlage des angepassten Infektionsschutzgesetzes haben 2011 die Bundesländer
regionale Krankenhaushygieneverordnungen erlassen. Zudem
hat das Robert-Koch-Institut zahlreiche bundeseinheitliche Empfehlungen erarbeitet, die in den Kliniken jedoch unterschiedlich
streng umgesetzt werden.
DEB BIETET INFOABEND AN
Am 7. Mai 2015 lädt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk
(DEB) in Bamberg in der Zeit von 18 bis 19 Uhr zum Berufsinformationsabend in die Dürrwächterstraße 29 ein.
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für die Ausbildungen zum Ergotherapeuten, Masseur, Physiotherapeuten und
Pharmazeutisch-technischen Assistenten interessieren. Es werden
u.a. Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und
berufliche Einsatzmöglichkeiten beantworten.
Auch diejenigen, die noch nach der passenden Berufsidee suchen
und die Vorteile einer Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich kennenlernen wollen, haben Gelegenheit, sich zu informieren. Wer sich beruflich verändern oder weiterentwickeln möchte,
wird gerne zu Weiterbildungsmöglichkeiten oder Alternativen zur
bisherigen Berufstätigkeit beraten.
WEITERE INFORMATIONEN UNTER DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK, Dürrwächterstraße 29
96052 Bamberg TEL +49(0)9 51|9 15 55-600 FAX +49(0)9 51|9
15 55-699 MAIL [email protected] WEB www.deb.
de oder www.clevere-zukunft.de FB www.facebook.com/DEBBamberg
Pfingstferienprogramm
im Bauernmuseum
Jetzt für das Pfingstferienprogramm im Bauernmuseum
Bamberger Land anmelden!
Das Bauernmuseum Bamberger Land bietet in den Pfingstferien
folgende Aktionen für Kinder an:
Dienstag, 26. Mai Insekten - Fleißige Helfer Als Insektenfor-
Jahrgang 38
– Seite 5 –
scher unterwegs
Von 9:30 bis 12:00 Uhr können Kinder von 6 bis 10 Jahren Insekten
auf der Wiese, im Museumsgarten oder im Wasser beobachten
und bestimmen. Die Kinder erfahren hierbei einiges über die
bunte Welt der Insekten. Kindgerechte Spiel- und Bastelideen
runden den Vormitttag ab. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf
8,50 Euro pro Kind (inkl. Material). Mitzubringen sind eine Brotzeit
und ein Getränk.
Mittwoch, 27. Mai Alles in Butter und Entdeckungsreise durch
das Bauernmuseum
Von 9:30 bis 11:30 Uhr können Kinder von 6 bis 10 Jahren einiges
über den Umgang mit dem vielfältigen Nutztier Kuh und die Milchwirtschaft lernen. Unter fachkundiger Anleitung stellen die Kinder
eigene Butter her und erleben eine Entdeckungsreise durch das
Bauernmuseum. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 8,50 Euro
pro Kind (inkl. Material). Mitzubringen sind eine Brotzeit und ein
Getränk sowie ein sauberes Marmeladenglas.
Am besten jetzt gleich anmelden, da die Teilnehmerzahl bei allen
Veranstaltungen begrenzt ist. Anmeldungen nimmt das Bauernmuseum Bamberger Land unter der Telefonnummer 09502/8308
oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Weitere Informationen zum Ferienprogramm im Bauernmuseum
gibt es auch im Internet unter www.bauernmuseum-frensdorf.de.
Markt Burgwindheim
Der Bereitschaftsdienst des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung Auracher Gruppe bei Wasserrohrbrüchen ist unter 0171/5265055 zu erreichen.
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Auracher Gruppe
Nr. 09/2015
Als Gründungsmitglied des Ortskulturrings Burgwindheim hat er
seit 1972 verschiedene Positionen inne: Beisitzer, Schriftführer und
3. Vorstand und nahm an allen Sitzungen teil (122 Sitzungen in 40
Jahren!). Vom Steigerwaldklub wurde er für seine konstruktiven
Beiträge über das kulturelle Zusammenleben im Markt Burgwindheim und der Region ausgezeichnet. Für diesen Verein erledigte
er die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und war maßgeblich an
der Planung und Organisation von vereinsübergreifenden Veranstaltungen beteiligt. Er steht allen Mitgliedern mit Rat und Tat zur
Seite - besonders seine Erfahrungen in vereinsorganisatorischen
und rechtlichen Fragen werden geschätzt.
Von 1993 bis 2011 war er Genossenschaftsvertreter bei der
Raiffeisenbank Burgebrach eG. Er ist Gründungsmitglied des
Orgelbauvereins Burgwindheim und bekleidete von 2012 bis
2013 zudem das Amt des 1. Vorsitzenden. Im Jahr 2006 wurde
er zum Beauftragten der Katholischen Pfarrei Burgwindheim für
die Öffentlichkeitsarbeit bestellt und betreut seither die Homepage
der kirchlichen Einrichtungen.
Joseph Herbstsommer ist auch der Ansprechpartner für die Betreuung des neu aufgebauten Bild- und Filmarchivs der Marktgemeinde
Burgwindheim. Zudem plante und koordinierte er die Präsentation
des Marktes Burgwindheim während der Landesgartenschau in
Bamberg 2012, sowie die Feierlichkeiten anlässlich 650 Jahre
Marktrecht in Burgwindheim 2013.
Als Gründungsmitglied ist er seit nun 50 Jahren der Jugendblaskapelle Burgwindheim e.V. treu verbunden. So ist er bereits seit
42 Jahren als Dirigent und seit 40 Jahren als 1. Vorsitzender
tätig. Er hat den Verein mit aufgebaut, entscheidend geprägt und
maßgeblich das musikalische Leben im Markt Burgwindheim und
darüber hinaus mitgestaltet. Zahlreich junge Menschen führte er
an die Musik heran und bildete sie zu guten Orchestermusikern
aus. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren im NBMB
Kreisverband Bamberg, u.a. als Mitglied der Kreisvorstandschaft,
Ausbilder, Delegierter oder bei der Durchführung von Lehrgängen
und Konzerten.
Dieses außergewöhnliche und beispielhafte Bürgerengagement
soll mit der Auszeichnung entsprechend gewürdigt werden.
Fälligkeit Vorausleistung 30.04.2015
Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2015 keine gesonderte
Mitteilung über die Vorausleistung (Abschlag) mehr erfolgt. Wenn
Sie die Vorausleistung (siehe Gebührenbescheid vom 31.12.14)
überweisen, prüfen Sie bitte, ob Sie die Zahlung bereits getätigt
haben.
Folgen verspäteter Zahlung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Beitrags- und Gebührenzahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen.
Bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen ist gemäß Art. 13 KAG
bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 5 AO i. V. m. § 240 AO für jeden angefangenen
Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren nach unten
abgerundeten Beitrags- und Gebührenbetrages zu entrichten.
Außerdem haben Sie gegebenenfalls die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tagen.
Das gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch
erhoben haben.
Verleihung der Verdienstmedaille
an Herrn Joseph Herbstsommer
Burgwindheim/Bamberg. Im Rahmen einer Feierstunde im
Landratsamt zeichnete Landrat Johann Kalb im Auftrag des Bundespräsidenten Joachim Gauck Herrn Joseph Herbstsommer mit
der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland aus. Herr Herbstsommer erwarb sich durch sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in vielen gesellschaftlichen
Bereichen hohe Wertschätzung.
Seit 1969 ist er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Burgwindheim.
Während seiner aktiven Dienstzeit war er 31 Jahre als Gruppenführer eingesetzt und übernahm auch verschiedene Aufgaben
im Verein. So war er 6 Jahre Kassier und 13 Jahre Schriftführer.
Von links nach rechts: 1. Bgm. H. Thaler, J. Herbstsommer, Landrat
J. Kalb, S. Herbstsommer, Frau Becher, NBMB.
Nächste Sitzung des Marktgemeinderates
Burgwindheim
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Burgwindheim
findet am Dienstag, 26.05.2015, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses Burgwindheim statt.
Jahrgang 38
– Seite 6 –
Klima- und Energieagentur Bamberg LED – Testkoffer
Die Klima- und Energieagentur Bamberg hat einen Testkoffer mit
verschiedenen LED-Lampen vorbereitet, den sich die Bürgerinnen und Bürger zum Ausprobieren und Testen in die heimischen
Haushalte holen können. Der Testkoffer kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Burgwindheim zur Ausleihe
abgeholt werden.
Festsetzung von
Verbesserungsbeiträgen für die
Entwässerungsanlage
im Markt Burgwindheim
Die Verbesserungsbeitragsbescheide wurden am 25.11.2014
den Grundstückseigentümern in Burgwindheim und den Ortsteilen zugestellt. Die 2. Rate (Hälftebetrag) war am 29.04.2015
zur Zahlung fällig.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten die 2. Rate des
Verbesserungsbeitrages auf ein Konto des Marktes Burgwindheim zu überweisen.
Eine Abbuchung des Beitrages vom Markt Burgwindheim
erfolgt nicht.
Markt Ebrach
Nächste Sitzung
des Marktgemeinderates Ebrach
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Ebrach findet am
Montag, 18.05.2015, um 19.00 Uhr im großen Sitzungsaal des
Rathauses Ebrach statt.
Aus der Sitzung des Marktgemeinderates
vom 20.04.2015
1
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen
Sitzung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
16.03.2015 wurde ohne Einwendungen genehmigt.
2
Jahresabschluss 2014
2.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gaben Ihren
Bericht für den jeweils geprüften Bereich.
Gemeinderat Gerd Huber erläuterte, dass die Kosten des Gemeindebauhofes nicht vollständig über die Verrechnungssätze
wieder vereinnahmt werden. Das Überprüfen und Überdenken der
Abrechnungssätze und Verrechnungssätze der Gemeindearbeiter
einschließlich der beanspruchten Maschinen und Geräte wurde
deshalb empfohlen.
Gemeinderat Jürgen Ulrich berichtete über die steigenden Schülerkosten an den Schulverband Burgebrach.
Weiterhin berichtete Jürgen Ulrich ohne Namensnennung über
die Kasseneinnahmereste. Wegen der Änderung in der Höhe der
Stundungszinsen und Anpassung an den Basiszinssatz sollte bei
künftigen Stundungen eine genauere Prüfung erfolgen.
Gemeinderat Rainer Weber berichtete über die Überprüfung des
Haushaltes, wobei die eingeplanten Haushaltsansätze weitgehend
eingehalten wurden und vorgeschlagen wurde, für Feuerwehren
höhere Ausgaben vorzusehen. Die erhöhten Ausgaben bei den
Asphaltierungsarbeiten sind im Marktgemeinderat bereits bekannt
gewesen.
Abschließend wies der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende
Reinwald Gegner auf die zeitnahe Abrechnung der Straßenausbaubeiträge, insbesondere für den Gehweg Würzburger Straße
und der Straßenentwässerung Am Anger in Großbirkach, hin.
Insgesamt bescheinigte der Ausschussvorsitzende Reinwald
Nr. 09/2015
Gegner eine hervorragende Buchhaltung und Belegführung und
dankte dem Kämmerer für die sachkundigen Auskünfte und dem
Rechnungsprüfungsteam für ihre Prüfungsarbeit.
2.2 Feststellung der Jahresrechnung 2014
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden –soweit
sie erheblich sind und dies nicht schon in früheren Beschlüssen
des Marktgemeinderates erfolgt ist- gemäß Art. 66 Abs. 1 GO
nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wurde gemäß Art.
102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Ergebnisse sind in einer Übersicht
zusammengestellt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
1 dieser Niederschrift beigegeben ist.
2.3 Entlastung der Jahresrechnung 2014
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Zu der Jahresrechnung des Marktes Ebrach für das Haushaltsjahr
2014 wurde mit den festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.
3 GO Entlastung erteilt.
3
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015
3.1 Erlass einer Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015
Die Haushaltssatzung mit Anlagen des Marktes Ebrach für das
Haushaltsjahr 2015 wurde beschlossen. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift
als Anlage 2 beigegeben.
3.2 Finanz- und Investitionsprogramm 2014 - 2018
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2014 – 2018 wurde
beschlossen. Der Entwurf ist als Anlage 3 dieser Niederschrift
beigegeben.
4
Baugebiet Bahnhofstraße;
Ergebnis der Ausschreibung, Auftragsvergabe und
weitere Maßnahmen
Entsprechend des Beschlusses in der letzten Marktgemeinderatssitzung und dem Ergebnis der Submission vom 01.04.2015 ist
von den drei abgegebenen Firmen, mindestnehmende die Firma
Gerhard Kehn, Straßenbau, Tiefbau, Transporte, Burgebrach. Nach
einem Vergabegespräch am 07.04.2015 ist der Auftrag bereits der
Firma am 08.04.2015 erteilt worden. Die Baueinweisung fand am
15.04.2015 statt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende
April/Anfang Mai beginnen, wobei vorab die Straßenumleitung
im Bereich des Bauplatzes Dr. Hart stattfinden wird, da dort die
Bauarbeiten für das Einfamilienwohnhaus ab dem 27.04.2015
beginnen.
Außerdem wurde zwischenzeitlich Mutterboden für die spätere
Andeckung der Straßengrünflächen und Bauplätze aus dem Parkplatzbau Baumwipfelpfad angefahren und zwischengelagert. Im
Rahmen der Verlegung der Kanal- und Wasserleitung wird auch
die Rampe teilweise mit dem Abbaumaterial, insbesondere von
der Wendeplatte im Unterbau hergestellt.
Der Marktgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
5
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
des Marktes Ebrach;
Abschreibung auf zuwendungfinanzierte Anschaffungs
und Herstellungskosten
Im Bereich des Marktes Ebrach sind die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen teilweise sanierungsbedürftig. Diese
Sanierungen können mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln aus dem derzeitigen Gebührenaufkommen nicht gedeckt
werden. Mit Inkrafttreten der Änderung des Art. 8 Abs. 3 KAG zum
01.01.2000 ist die Möglichkeit eröffnet, auch zuwendungsfinanzierte Investitionskosten abzuschreiben. Dies gilt insbesondere
für Zuwendungen, die den Zweck haben, Gebührenpflichtige zu
entlasten, was bisher beim Markt Ebrach so auch der Fall war.
Durch die Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anschaffungsund Herstellungskosten kann nunmehr ein Teil künftig notwendig
Jahrgang 38
– Seite 7 –
werdender Investitionen, die nicht mehr bezuschusst werden,
von den Benutzern der Einrichtung finanzieren zu lassen. Der
Markt Ebrach wird diese Finanzierungsmöglichkeit verstärkt
nutzen und die sich ergebenden Abschreibungserlöse auf
Zuwendungen von derzeit 70.200,00 Euro/jährlich bei der Wasser- und Abwasserbeseitigung jeweils auf eine Sonderrücklage
„Kanalnetz Ebrach“ und „Wasserversorgung Ebrach“ zuführen.
Die Beträge aus diesen Sonderrücklagen müssen dabei zwingend der jeweiligen Einrichtung für Investitionsmaßnahmen
oder auch durch die Tilgung entsprechend für die Finanzierung
aufgenommener Kredite zugeführt werden. Diese Regelung wird
mit der Gebührenanpassung sowohl bei den Wasser- als auch
Abwassergebühren zum 01.07.2015 umgesetzt.
6
Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des
Marktes Ebrach (Erhöhung der Verbrauchsgebühren)
Der Marktgemeinderat Ebrach beschloß den Erlaß der Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes (BGS/WAS) entsprechend dem vorgelegten
Entwurf. Damit wird die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen
Wassers von bisher 1,29 Euro/m³ auf 1,48 Euro/m³ angehoben.
Die Änderungssatzung soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten. Der
Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als
Anlage 4 beigegeben.
7
Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des
Marktes Ebrach (Erhöhung der Abwassergebühr)
Der Marktgemeinderat beschloß den Erlass einer Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach (BGS/EWS) entsprechend
dem vorgelegten Entwurf. Die Einleitungsgebühr wird demnach
von bisher 1,91 Euro/m³ auf 2,09 Euro/m³ Abwasser angehoben.
Diese Gebührenerhebung gilt für die Gemeindeteile Ebrach,
Eberau. Großgressingen, St. Rochus, Großbirkach und Buch und
auch für den Gemeindeteil Neudorf bei Ebrach.
Die Änderungssatzung soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten. Der
Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als
Anlage 5 beigegeben.
8
Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebühren
satzung - Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach
Der Marktgemeinderat Ebrach beschloß den Erlass einer Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung – Schwimmbadsatzung des
Marktes Ebrach entsprechend dem vorliegenden Entwurf. Die
Erhöhung der Eintrittspreise erfolgt in Abstimmung mit der Fa.
Acqua Sana. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und
der Niederschrift als Anlage 6 beigegeben.
9Friedhofsangelegenheiten;
Urnengemeinschaftsanlage im Neuen Friedhof Ebrach
Aufgrund des ausgesuchten Gestaltungsvorschlages Nr. 1 wurde
über den Fachberater Herrn Hoff Kontakt mit dem Entwurfsplaner
aufgenommen. Der Marktgemeinderat nahm vom Bericht des
ersten Bürgermeisters hierzu Kenntnis.
Der örtliche Steinmetz wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Herrn
Fachberater Uwe Hoff und evtl. der Landschaftsgärtnerin der
JVA einen neuen Entwurf für die Urnengemeinschaftsanlage zu
erstellen. Dem Marktgemeinderat wird hierüber wieder berichtet.
10 Welterbebewerbung Steigerwald;
Sachstandsbericht
Der Vorsitzende berichtete zum derzeitigen Sachstand über die
Vorbereitung der Welterbebewerbung für den Steigerwald. Dabei
wurde das Schreiben und der Entwurfsvorschlag von Herrn MdL
Heinrich Rudroff angesprochen und auf die mit Eröffnungsveranstaltung am 13.04.2015 eingeleitete Inventarisierung des
Steigerwaldes (zunächst nördlicher Bereich) hingewiesen. Die
Marktgemeinderatsmitglieder erhalten das Schreiben und den
Entwurfsvorschlag von Herrn MdL Heinrich Rudroff sowie die bei
der Eröffnungsveranstaltung für die Inventarisierung des Steiger-
Nr. 09/2015
waldes vorgelegten Unterlagen eingescannt per E-Mail. Aufgrund
der derzeitigen Aktivitäten wurde der Besuch des Nationalparks
Kellerwald (Edersee) zurückgestellt. Dagegen erscheint ein Besuch
in Maulbronn sinnvoll.
11 Vollzug der Kleingartenordnung
Mit den Nutzern der Kleingartenanlage findet am Freitag, den
24.04.2015 um 19.00 Uhr eine Begehung mit den Mitgliedern
des Marktgemeinderates statt. In der Kleingartenverordnung ist
festgelegt, dass die Gartenlauben eine Größe von maximal 24 m²
nicht überschreiten dürfen. Die Größe für ein Gewächshaus ist mit
6 m² angegeben. Im Rahmen des Ortstermines soll festgestellt
werden, in welcher Größe Gewächshäuser bestehen bleiben
können. Eine Klein- und Haustierhaltung ist nicht erlaubt. Auch
ist eine Holzlagerung nicht erwünscht. Eine Ausnahme wäre die
ausdrücklich bereits vor Erlass der Verordnung erteilte Erlaubnis
hierzu. Danach wird sich der Marktgemeinderat über das Ergebnis
der Besichtigung und eventuell Änderung bei den Gewächshäusern
bei einer der nächsten Sitzungen beraten. Nach diesem Termin
findet auch noch eine Besichtigung der Wifostraße hinsichtlich
der Grüngestaltung statt.
12 Bekanntmachungen, Anfragen
12.1Bekanntmachungen
Der Vorsitzende berichtete unter anderem über
den Breitbandausbau und die festgelegten Standorte für die
entsprechenden Gehäuse und den Glasfaseranschluss für die
Justizvollzugsanstalt Ebrach,
die Verlegung von Glasfaserleitungen im Gemeindeteil Kleinbirkach
zu jedem Haus und damit die Abweichung von der bisherigen
Planung,
die Errichtung eines Hot Spots im Bereich des Marktplatzes evtl.
am Anwesen des dortigen Hotels Klosterbräu oder des Forstbetriebes Ebrach,
12.2 Anfragen
Anfragen aus den Reihen des Marktgemeinderates unter anderem über
die Meldung von stark verschmutzten Stromverteilerkästen mit
Ortsangabe und Lichtbild durch die Marktgemeinderatsmitglieder
an die Verwaltung,
Verschmutzungen im Bereich des Festplatzes,
die Durchführung von Fundamentierungsarbeiten an einem
Grundstück in der Neudorfer Straße,
das Zurückschneiden von Bäumen und die Säuberung von Gehsteigen und Grundstücken im Bereich der Ringstraße in Eberau
insbesondere für zwei Grundstücke bei denen die Eigentümer
außerhalb wohnen,
der Ausfall der Straßenleuchte bei der Einmündung der Zufahrt
Eberau in die B 22,
einen bereits gemeldeten schräg stehenden Telefonmasten im
Gemeindeteil Buch,
die Errichtung eines Verkehrsspiegels im Gemeindeteil Neudorf
durch eine Privatinitiative bei der Standort im Rahmen eines
Ortstermines abgesprochen werden soll,
wurden beantwortet bzw. sind zur Beantwortung und Erledigung
vorgemerkt.
12.3Zuhöreranfragen
Aus den Reihen der Zuhörer wurde angeregt, dass der Methusalemweg durch die Bayer. Staatsforsten wieder verbessert und
ausgebessert wird, da teilweise Stufen und Wegestücke sanierungsbedürftig und Schilder umgefallen sind.
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung des Marktes Ebrach
(BGS/WAS) - Vom 30. April 2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt der Markt Ebrach (Gemeinde) folgende Änderungssatzung:
Jahrgang 38
– Seite 8 –
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Ebrach (BGS/WAS) vom 08. Dezember 2005, zuletzt
geändert mit Satzung vom 09. August 2007, wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,48 EUR pro Kubikmeter entnommenen
Wassers.“
§2
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2015 in Kraft.
Ebrach, den 30. April 2015
Markt Ebrach
gez. Schneider
1. Bürgermeister
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach
(BGS/EWS) - Vom 30. April 2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt der Markt Ebrach folgende Änderungssatzung:
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Ebrach (BGS/EWS) vom 09. August 2007, zuletzt
geändert mit Satzung vom 20. Dezember 2012, wird wie folgt
geändert:
In § 10 Einleitungsgebühr wird der Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden
Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken
zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt
a) in den Gemeindeteilen Ebrach, Eberau, Großgressingen, Sankt
Rochus, Großbirkach und Buch 2,09 EUR pro Kubikmeter Abwasser
b) im Gemeindeteil Neudorf bei Ebrach 2,09 EUR pro Kubikmeter
Abwasser“
§2
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2015 in Kraft.
Ebrach, den 30. April 2015
Markt Ebrach
gez. Schneider
1. Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
– Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach
- Vom 30. April 2015
Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (BayRS 20241-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S.
70), erlässt der Markt Ebrach folgende
Die Gebührensatzung zur Schwimmbadsatzung des
Marktes Ebrach vom 14.12.1979 i. d .F. vom 25.03.2010
wird wie folgt geändert:
§1
1. Benutzungsgebühren
a) Einzelkarte für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren
3,50 Euro
Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 2,00 Euro
b) Einzelkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren
2,00 Euro
Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 1,00 Euro
c) Zehnerkarte für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren
28,00 Euro
d) Zehnerkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren
16,00 Euro
e) Zehnerkarte für Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Ar-
Nr. 09/2015
beitslose, Schwererwerbsbeschränkte, sowie Schüler, Studenten,
Wehr- und Zivildienstleistende gegen Ausweis 24,00 Euro
f) Dauerkarte (Saison) für Erwachsene und Jugendliche ab 18
Jahren 49,00 Euro
g) Dauerkarte für Schüler/Studenten und auch Schwerbehinderte,
Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende
44,00 Euro
h) Dauerkarte für Familien (nur für verheiratete mit mindestens
einem Kind) 95,00 Euro
i) Dauerkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren
32,00 Euro
j) Dauerkarte für Alleinerziehende (1 Erw. + Kind/er) 60,00 Euro
k) Schulklassen pro Kind 1,50 Euro
l) Vereine und Organisationen in geschlossenen Gruppen (mindestens 10 Personen) pro Person 3,00 Euro
m) Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwererwerbsbeschränkte, sowie Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende zahlen gegen Ausweis auf die Einzeleintrittskarte
für Erwachsene den ermäßigten Preis von
3,00 Euro
Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 2,00 Euro
n) Pfandgebühr für Garderobenschlüssel 2,00 Euro
(Der Betrag wird bei Rückgabe des Schlüssels am Abgabetag
erstattet.)
2. Andere Gebühren
a) Ersatzkosten für Garderobenschlüssel 15,00 Euro
b) Verunreinigungsgebühr je nach Art der Verunreinigung
5,00 Euro bis 30,00 Euro
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ebrach, den 30. April 2015
Markt Ebrach, gez. Schneider, 1. Bürgermeister
Notarsprechtag
Notar Dr. Peter Wirth im Rathaus Ebrach, kleiner Sitzungssaal
Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 07.05.2015, von
08.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag, 21.05.2015, von 13.00
bis 18.00 Uhr (je nach Bedarf) statt. Vorherige telef. Terminvereinbarung mit dem Notariat in Bamberg, Tel. 0951/917060 ist
unbedingt erforderlich.
Mobile Augenoptikermeisterin
kommt nach Ebrach ins Rathaus
Optik Edelmann hat eine mobile Servicestation im Rathaus
Ebrach eingerichtet. Folgender Termin ist geplant: am Donnerstag, , 07.05.2015 von 14.30 bis 17.00 Uhr. Wir bieten folgende
Leistungen an:
Damen-, Herren-, Kinderbrillen; Sonnenbrillen; fachkundige Beratung; Anpassung Ihrer neuen Brille; Überprüfung Ihrer Augenglasstärke, Sitzkontrolle Ihrer Brille, Brille richten und reinigen;
kleine Reparaturen sind sofort möglich
Stephanie Edelmann freut sich auf ihr Kommen.
Klima- und Energieagentur Bamberg LED – Testkoffer
Die Klima- und Energieagentur Bamberg hat einen Testkoffer mit
verschiedenen LED-Lampen vorbereitet, den sich die Bürgerinnen
und Bürger zum Ausprobieren und Testen in die heimischen Haushalte holen können. Der Testkoffer kann während der üblichen
Öffnungszeiten im Rathaus Ebrach zur Ausleihe abgeholt werden.
Jagdgenossenschaft
Großgressingen - Ebrach
Die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Großgressingen – Ebrach fand am 27. März 2013 im Feuerwehrhaus
Großgressingen statt.
Jahrgang 38
– Seite 9 –
Unter dem Tagesordnungspunkt 4 „ Verwendung der Pachteinnahmen“ wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Reinertrag der Jagdnutzung aus dem Jagdjahr 2015/2016
wird zur Verbesserung des Wegenetzes im Bereich der Jagdgenossenschaft Großgressingen – Ebrach verwendet.
Jagdgenossen die mit der Verwendung der Pachteinnahmen nicht
einverstanden sind, können innerhalb 4 Wochen Einspruch beim
Jagdvorsteher erheben.
Öffentliche Grünflächen
im Gemeindebereich Ebrach
Wie in den letzten Tagen erneut festgestellt wurde, werden
teilweise öffentliche Grünflächen in Großgressingen und auch
Ebrach von den angrenzenden Grundstückseigentümer zu Ablagerungszwecken genutzt. Dabei wird immer wieder übersehen,
dass die dadurch entstanden Schäden, Verdrückungen und auch
restl. Schottermengen nicht mehr von den Verursachern beseitigt
werden, sodass die im Auftrag des Marktes Ebrach tätigen Firmen
immer wieder Schäden an Ihren Gerätschaften haben.
Wir bitten deshalb nochmals, soweit öffentliche Grünflächen in
Anspruch genommen werden, auch dafür zu sorgen, dass diese
Grünflächen wieder in einem ordentlichen Zustand hinterlassen
werden. Ansonsten müssen wir die entstehenden Kosten den
einzelnen Verursachern auch tatsächlich berechnen.
Nr. 09/2015
Veranstaltungen
Veranstaltungen im Mai
Markt Burgwindheim
1.5.
Kath. Pfarrei - 19:00 Uhr
erste feierliche Maiandacht / Fahrzeugsegnung
1.-4.5. Kirchweih in Oberweiler
2.5.
Kath. Pfarrei - Kommunionausflug
3.5.
Kath. Pfarrei - 10:00 Uhr Kirchweih / Oberweiler
7.5.
Kath. Pfarrei – 9.00 Uhr Firmung in Burgwindheim
mit Ebrach und Mönchherrnsdorf
8.5.
Kath. Pfarrei - Historischer Abendrundgang
9.5.
Kath. Pfarrei - 13:00 Uhr Kinder- u. Familienwallfahrt
zur Vorbereitung auf das 550jährige Blutsfest,
im Anschluss 18:00 Uhr Familiengottesdienst
10.5. VÖK - Jahreshauptversammlung
13.5. Kath. Pfarrei - 18:30 Uhr Bittprozession,
anschl. VAM zu Christi Himmelfahrt
Jugendarbeit im Markt Ebrach
14.5. Sportanglerverein - Fischerfest im Schlossgarten
14.5. Kath. Pfarrei - 8:30 Uhr Bittprozession Mönchherrnsdorf
nach Wolfsbach
Liebe Marktgemeinde
Ebrach,
21.5. Kath. Pfarrei - Seniorentag für Ebrach/Burgwindheim/
Mönchherrnsdorf ab 14:00 Uhr im Schloss Burgwindheim
Ich, Florian Essel, arbeite seit dem
01.04.2015 als neuer Jugendarbeiter
in Ebrach und möchte mich natürlich
auch bei Ihnen auf diesem Wege
vorstellen.
Mit viel Motivation freue ich mich nun
auf meine neuen Aufgaben und die
Arbeit in ihrer Marktgemeinde.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung.
25.5. Kath. Pfarrei - 7:00 Uhr Flurprozession nach Kappel / Kötsch
30.5. CSU - Fränkischer Theatersommer: „Ein jeder Narr tut was
er will..“ von Wilhelm Busch. Im Schloss, Beginn 19:30 Uhr
Markt Ebrach
1.5.
Maifest in Neudorf; FFW Neudorf 10.00 Uhr
2.5.
Best of „Das Eich“ - Musik, Kabarett, Komik & mehr;
FFW Neudorf 18.00 Uhr
2.5.
Kommunionausflug; kath. Pfarrgemeinde
3.5.
Jubelkommunion in Ebrach;
kath. Pfarrgemeinde 10.00 Uhr
5.5.
Stammtisch Fremdenverkehrsverein Ebrach, 20.00 Uhr,
Gasthof „Zum Alten Bahnhof“
6.5.
Monatsversammlung;
BRH, 15.00 Uhr Historikhotel Klosterbräu
Geburtstage
6.5.
Waldführung „Urige Waldnatur“; Spaziergang durch
Ebrach´s Wälder mit dem Freundeskreis Nationalpark
Steigerwald, 17.30 Uhr, Treffpunkt Parkplatz Handthalgrund
Geburtstage im Mai 2015
7.5.
Firmung in Burgwindheim; kath. Pfarrgemeinde 9.00 Uhr
8.5.
Frühjahrsversammlung Imkerverein Ebrach und Umgebung
19.30 Uhr Historikhotel Klosterbräu
9.5.
Tag der offenen Tür, 10.00 bis 13.00 Uhr,
Steigerwaldrealschule Ebrach
9.5.
Muttertagsfeier; VdK Ortsverband Ebrach 14.30 Uhr,
Historikhotel Klosterbräu
Neue Öffnungszeiten des Jugendtreffs: Mittwochs von
- 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr (ab 8 Jahren)
- 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr (ab 14 Jahren)
Tel. 0174/1605103
05.05.
08.05.
18.05.
19.05.
19.05.
31.05.
24.5. TSV - Ortsvereinsturnier
mail: [email protected]
Markt Ebrach
Halbmeier Elly, St-Rochus-Str. 28
94 Jahre
Götz Otmar, Hof 4
75 Jahre
Eberlein Jutta, Großbirk., Kleinbirkacher Str. 1 80 Jahre
Berger Richwin, Wingertsbergstr. 5
80 Jahre
Link Christian, Würzburger Str. 17
70 Jahre
Herzog Paulina, Mühlrangenweg 3
81 Jahre
Herzliche Glück- und Segenswünsche!
10.5. Ebracher Musiksommer;
Eröffnungskonzert im Kaisersaal, 17.00 Uhr
Jahrgang 38
– Seite 10 –
14.5. Tag des Waldes, Ebracher Neue Liste
14.5. Schützenfest mit Gottesdienst und Königsproklamation;
Schützenverein Ebrach11.00 Uhr Vereinsgelände
16.5. Kaffeefahrt;
Obst-, Gartenbau- und Verschönerungsverein Ebrach
16.5. Orgelmarathon KirchenKlang e. V.;
kath. Pfarrgemeinde 18.30 Uhr
17.5. Flurumgang in St. Rochus, kath. Pfarrgemeinde 8.00 Uhr
20.5. Waldführung „Urige Waldnatur“; Spaziergang durch
Ebrach´s Wälder mit dem Freundeskreis Nationalpark
Steigerwald 17.30 Uhr
Treffpunkt Parkplatz „Dreiherrnbrunnen“
20.5. Sprechtag durch den VdK KV Bbg; VdK Ortsverband Ebrach
13.00 Uhr Rathaus Ebrach
20.5. Ausflugsfahrt BRH
21.5. Seniorennachmittag Ebrach/Burgwindheim/Mönchherrns
dorf im Schloß Burgwindheim;
kath. Pfarrgemeinde 14.00 Uhr
23.5. ökumenischer Gottesdienst in der Klosterkirche 17.30 Uhr
24.5. Ebracher Musiksommer; Konzert im Kaisersaal, 17.00 Uhr
25.5. Orgelkonzert Musikhochschule Würzburg;
kath. Pfarrgemeinde 17.00 Uhr
Schulnachrichten
Realschule Ebrach Tag der Offenen Tür am 09.05.2015
Die Steigerwaldschule Ebrach öffnet Ihre Türen: am Samstag,
09.05.2015 lädt sie von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr wieder zum „Tag
der offenen Tür“ ein. Unter dem Motto „Die Steigerwaldschule stellt
sich vor“ erwartet die Besucher ein bunt gemischtes Programm. Die
Schüler zeigen Ihr Können im sportlichen und musischen Bereich,
oder stellen weitere Aktionen aus dem laufenden Schuljahr vor.
Zusätzlich hat man die Möglichkeit, den neu sanierten Teil des
Schulgebäudes zu besichtigen. Für das leibliche Wohl sorgen der
Elternbeirat und einzelne Klassen.
Anmeldezeiten zum Übertritt in die Realschule Ebrach
Ab diesem Schuljahr können Sie sich Online anmelden. Der
Link dafür ist ab 15.04.2015 unter unserer Homepage www.
steigerwaldschule-ebrach.de freigeschaltet. Bitte drucken Sie die
Unterlagen aus und bringen diese zur Anmeldung mit.
Montag, 11. Mai bis Mittwoch, 13. Mai 2015 von 9:00 Uhr bis
16:00 Uhr und
Freitag, 15. Mai 2015 von 9:00 bis 13:00 Uhr.
(gilt auch für Voranmeldungen aus 5. Klasse Haupt-/Mittelschule)
Bei der Anmeldung sind das Übertrittszeugnis im Original, eine
Geburtsurkunde (zur Einsichtnahme) und gegebenenfalls ein
Sorgerechtsnachweis und für Fahrschüler ein Passfoto für den
Verbundpass vorzulegen.
Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid
Die Anmeldung für die 5. Klassen des Gymnasiums Wiesentheid
findet vom 11. - 13. Mai 2015 von 8.00 - 17.00 Uhr und am 15.
Mai 2015 von 8.00 - 15.00 Uhr im Sekretariat der Schule statt.
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 4 und 5.
Wie melde ich mein Kind an?
Klasse 4 Grundschule:
Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Übertrittszeugnis der
Nr. 09/2015
Grundschule im Original.
Klasse 5 Mittel- oder Realschule:
Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Zwischenzeugnis
(nur Voranmeldung).
Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Jahreszeugnis.
Der Probeunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse,
die die Voraussetzungen für den Übertritt nicht erfüllen, findet in
den Fächern Deutsch und Mathematik vom 19. - 21. Mai 2015
am Gymnasium Wiesentheid statt.
Als öffentliches Gymnasium führt das Steigerwald-Landschulheim
drei Schulzweige:den naturwissenschaftlich-technologischen
Zweig, den wirtschafts- und sozialwissenschaft lichen Zweig
mit sozialwissenschaftlichem Profil (als einziges Gymnasium im
Landkreis Kitzingen) und den sprachlichen Zweig.
Alle Schüler beginnen mit Englisch als erster Fremdsprache,
die zweite Fremdsprache (Latein, Französisch) kann ab der 10.
Klasse durch eine spätbeginnende Fremdsprache, z.B. Spanisch,
ersetzt werden.
Wie wird mein Kind auch am Nachmittag betreut? Sie haben die
Möglichkeit ihr Kind im Internat, im Tagesheim oder zur Studierzeitbetreuung anzumelden. Die Tagesheimschülerinnen und Schüler
nehmen am Mittagessen teil und fertigen dann unter Aufsicht ihre
Hausaufgaben in der Schule an.
Täglich stehen während der Studierzeit Lehrkräfte für qualifizierte Hilfe zur Verfügung. Bei Nachmittagsunterricht besteht die
Möglichkeit auch für Externschüler an der Internatsverpflegung
teilzunehmen. Die Heimfahrt ist gegen 15.20 Uhr und 17.00 Uhr
mit dem Bus gewährleistet.
Ein persönliches Informationsgespräch mit der Schulleitung kann
jederzeit vereinbart werden.
Eichendorff-Gymnasium Bamberg Aufnahme in das Gymnasium
Anmeldungen von Grundschülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, die
im Schuljahr 2015/2016 in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums eintreten wollen, müssen durch die Erziehungsberechtigten
vorgenommen werden und zwar in der Woche vom
11. Mai bis 15. Mai 2015,
Montag bis Mittwoch, 08.15 – 16.00 Uhr, und
Freitag, 08.15 – 14.00 Uhr,
Im Sekretariat (Zimmer 120, 1. Stock) des Eichendorff-Gymnasiums, Kloster-Langheim-Str. 10, 96050 Bamberg.
Vorzulegen sind:
- Übertrittszeugnis der Volksschule im Original
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- ggf. Sorgerechtsbeschluss und evtl. die schriftliche Einwilligung
des anderen Elternteils.
Soweit ein Probeunterricht erforderlich ist, findet dieser vom 19.
Mai – 21. Mai 2015 am Eichendorff-Gymnasium Bamberg statt.
Auf unserer Homepage (unter Service → Formulare → Antrag
auf Kostenfreiheit) finden Sie einen Link, unter dem Sie vorab
bereits den „Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges“ ausfüllen,
ausdrucken und zur Anmeldung mitbringen können.
Weitere Auskünfte erteilen wir gerne unter der Telefonnummer
0951 9146-300. Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer
Homepage unter www.eg-bamberg.de.
Bereitschaftsdienste
Notdienst der Apotheken
im Bereich der Apotheke Ebrach
Notdienst von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages
Donnerstag 30.04. Kronen-Apotheke Gerolzhofen
Breslauer Str. 2A, Tel. 09382/5963
Freitag
01.05. Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld
Bamberger Str. 8, Tel. 09552/7665
Jahrgang 38
– Seite 11 –
Samstag
02.05. St.-Michaels-Apotheke Gerolzhofen
Marktstr. 9, Tel. 09382/1595
Sonntag
03.05. Steigerwald-Apotheke Geiselwind
Schlüsselfelder Str. 16, Tel. 09556/921090
Montag
04.05 St.-Florians-Apotheke Gerolzhofen
Bahnhofstr. 1, Tel. 09382/6733
Dienstag
05.05. Stadt-Apotheke Prichsenstadt
Luitpoldstr. 9, Tel. 09383/7244
Mittwoch
06.05. Julius-Echter-Apotheke Volkach
Am Julius Echter Platz, Tel. 09381/3514
Donnerstag 07.05. Marien-Apotheke Wiesentheid
Marienplatz 15, Tel. 09383/97310
Freitag
08.05. Apotheke Ebrach
Brucksteigstr. 1, Tel. 09553/ 505
Samstag
09.05. Stadt-Apotheke Gerolzhofen
Marktplatz 13, Tel. 09382/99880
Sonntag
10.05. Markt- Apotheke Burghaslach
Marktplatz 7- 9, Tel. 09552/214
Montag
11.05. Kronen-Apotheke Gerolzhofen
Breslauer Str. 2A, Tel. 09382/5963
Dienstag
12.05. Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld
Bamberger Str. 8, Tel. 09552/7665
Mittwoch
13.05. St.-Michaels-Apotheke Gerolzhofen
Marktstr. 9, Tel. 09382/1595
Donnerstag 14.05. Steigerwald-Apotheke Geiselwind
Schlüsselfelder Str. 16, Tel. 09556/921090
Freitag
15.05. St.-Florians-Apotheke Gerolzhofen
Bahnhofstr. 1, Tel. 09382/6733
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrei Burgwindheim
mit Kuratie Mönchherrnsdorf und Pfarrei
Ebrach mit Filialkirche St. Rochus
Fr. 01.05.:
Rochus:
Burgwh.:
Sa. 02.05.: Burgwh.:
Ebrach:
So. 03.05.: Mönchh:
Oberw.:
Ebrach:
Burgwh.:
12.30 Trauung: Michael Deschner und
Theresa Lindenberger
19.00 1. feierliche Maiandacht mit den
Kommunionkindern,
anschl. Fahrzeugsegnung
am Margaretha-Ibel-Platz
13.00 Trauung: Markus Hornoff und
Natascha Lindner
14.00 Trauung: Tobias Eichhorn und
Doris Philipp
08.30 Eucharistiefeier für die Pfarreien
mit Danksagung
08.30 Eucharistiefeier zum Kirchweihfest
für Lebende und Verstorbene
der Ortsgemeinde
10.00 Eucharistiefeier
zur Jubelkommunion
17.00 Jugendgottesdienst
mit den Firmlingen,
anschl. Probe der Firmlinge
19.00 Maiandacht
19.30 Bibelkreis
18.00 Maiandacht
Mo. 04.05.: Kötsch.:
Di. 05.05.: Burgwh.:
Mi. 06.05.: Ebrach:
Mittelst.,
Mönchh: 19.00 Maiandacht
Burgwh.:
Keine Maiandacht
Kötsch: 19.15 Eucharistiefeier
Do. 07.05.: Burgwh: 09.00 Festgottesdienst
zur Heiligen Firmung
mit Weihbischof Herwig Gössl
Ebrach: 18.00 Eucharistiefeier,
anschl. Bibelkreis im Pfarrheim
Fr. 08.05.: Burgwh.: ab 09.30 Kranken- und Hauskommunion
Nr. 09/2015
Burgwh.: 15.00 Rosenkranz
zum barmherzigen Jesus
Ebrach/
Rochus: ab 15.00 Kranken- und Hauskommunion
Rochus: 18.00 Eucharistiefeier
6. SONNTAG DER OSTERZEIT / Muttertag
Sa. 09.05.: Blutskap.: 13.00 Trauung: Evelyn Hofmann und
Thomas Bachinger
Burgwh: 18.00 Eucharistiefeier
als Familiengottesdienst
So. 10.05.: Ebrach: 08.30 Eucharistiefeier für die Pfarreien
Mönchh.: 10.00 Eucharistiefeier
Rochus: 14.00 Tauffeier: Paula u Felix Neukamm
Mo. 11.05.: Oberw:
19.00 Maiandacht mit dem
Kath. Frauenbund
Kötsch:
Keine Maiandacht
Rochus: 19.00 Bittprozession von Großgressingen
und Buchnach St. Rochus,
anschl. Bittandacht
Di. 12.05.: Ebrach: 17.45 Bittprozession von Ebrach
nach St. Rochus
Rochus: 19.00 Eucharistiefeier
Burgwh.: 19.30 Öffentliche PGR-Sitzung
HOCHFEST CHRISTI HIMMELFAHRT
Mi. 13.05.: Ebrach: 18.00 Maiandacht
Burgwh.: 18.30 Bittprozession in die Au,
anschl. Eucharistiefeier
Do. 14.05.: Mönchh.: 08.30 Bittprozession nach Wolfsbach,
Eucharistiefeierfür die Pfarreien
Rochus: 11.00 Eucharistiefeier am Schützenhaus
Ebrach: 16.00 Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim
St. Bernhard
mit Kommunionausteilung
Fr. 15.05.: Burgwh.: 15.00 Rosenkranz
zum barmherzigen Jesus
Das Pfarrbüro in Burgwindheim ist vom 7. Mai (Firmung) bis
einschließlich 15. Mai wegen Urlaub geschlossen!
Ebrach: Sekretärin Frau Christel Dienstag, Mittwoch und Freitag
jeweils von 8.00 bis 11.30 Uhr.
Wir laden herzlich ein:
• zur öffentlichen PGR-Sitzung am Dienstag, 12. Mai 2015 um
19.30 Uhr in Burgwindheim / Schloss Vortragsraumraum und am
Dienstag, 19.Mai 2015 um 20.00 Uhr in Ebrach Pfarrheim Haus
Johannes.
Die Jahresrechnung und der Haushaltsplan für die Kuratie Mönchherrnsdorf liegen von Sonntag, 4. Mai bis Sonntag, 18. Mai 2014
zur Einsichtnahme nach den Gottesdiensten in der Sakristei auf.
Sonntag
Evang.-Luth. Gottesdienste
03.05.
Sonntag
10.05.
Mittwoch
13.05.
Kantate Kollekte: Kirchenmusik
10.00 Uhr Gottesdienst in Ebersbrunn
St. Vitus
Rogate Kollekte: Meru
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebrach
10.00 Uhr Gottesdienst in Großbirkach
19.30 Bibelstunde mit Bruder Michael
in Ebersbrunn bei Familie Hümmer
Evangelische Kirchengemeinde
Aschbach-Hohn am Berg
Krabbelgruppe
jeden Mittwoch von 9:30 bis 11:00 Uhr, in der Pfarrscheune in
Aschbach (außer in den Ferien)
Musikgarten für Kleinkinder
jeden Donnerstag von 9:30 bis 10:15 Uhr, im Martin-Luther-Haus
in Aschbach (außer in den Ferien)
Gottesdienste in Burgwindheim
• Sonntag, 03.05.2015, 9:30 Uhr, in der Blutskapelle
Auftritte des Kirchenchors
Jahrgang 38
– Seite 12 –
Sonntag, 03.05.2015, 9:30 Uhr, in der St.-Gallus-Kirche in Hohn
am Berg: Kantate
Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, Burggrub: Waldgottesdienst
Frauenkreis
Dienstag, 05.05.2015, 19:00 Uhr, in der Pfarrscheune: Spieleabend
mit Rita Rosenhahn
Dienstag, 19.05.2015, 19:00 Uhr: Abschluss in der Gaststätte
Gebet für die Gemeinde
Donnerstag, 07.05.2015, 19:30 Uhr, in der Pfarrscheune
Kirchenkaffee
Sonntag, 10.05.2015, nach dem Gottesdienst, in der Pfarrscheune
Kirchenvorstandssitzung
Dienstag, 12.05.2015, 19:30 Uhr, in der Pfarrscheune
Waldgottesdienst in Burggrub
Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, am Waldrand vor
Burggrub; anschließend Bewirtung durch die Feuerwehr BurggrubNeugrub
Der Posaunenchor spielt
Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, Burggrub: Waldgottesdienst
Waldgottesdienst in Burggrub
Herzliche Einladung zum Waldgottesdienst am Donnerstag, Christi
Himmelfahrt, den 14. Mai 2015, um 10:00 Uhr am Waldrand vor
Burggrub. Der Gottesdienst wird mitgestaltet von den Ebrachtaler
Jagdhornbläsern, dem Kirchenchor Aschbach-Hohn und dem Posaunenchor Aschbach-Hohn-Füttersee. Anschließend haben alle
Besucher Gelegenheit, sich von der Feuerwehr Burggrub-Neugrub
mit fränkischen Spezialitäten, Kaffee und Kuchen verwöhnen zu
lassen. Zur Unterhaltung spielt Werner Bucher.
Vereine und Verbände
Nr. 09/2015
VdK-OV Burgwindheim
Der VdK OV Burgwindheim lädt zu seiner Muttertagsfeier am
Sonntag, den 17.05.2015 um 14.00 Uhr nach Oberweiler, Gasthaus Oppel, ein.
Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind herzlich willkommen.
CSU-Ortsverband Burgwindheim
Veranstaltung mit dem Fränkischer Theatersommer am 30.05.2015
um 19.30 Uhr im Schloss Burgwindheim. „Ein jeder Narr tut was
er will“ von Wilhelm Busch. Es ergeht herzliche Einladung.
Ebrach
BRH Ortsverband Ebrach
Unser Frühjahrsausflug findet am 20.05.2015. Wir fahren in den
Spessart, besuchen Schloss Mespelbrunn und anschließend im
Odenwald das Städtchen Erbach. Abfahrt: 8.30 Uhr ab Marktplatz
Für Eintritt und Brotzeit ist wie immer gesorgt.
Fremdenverkehrsverein Ebrach - Einladung
Am 05. 05. 2015 findet um 20.00 Uhr im Gasthof „Alter Bahnhof“
eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fremdenverkehrsvereins Ebrach statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Änderung des Vereinsnamens und der Satzung
3. Beschluss über die Mitgliedsbeiträge
4. Wünsche und Anträge
Es ergeht herzliche Einladung.
Schützenverein Ebrach e. V.
Burgwindheim
Katholischer Frauenbund Burgwindheim aktuelle Termine -
Wir laden herzlich ein zur Maiandacht am Montag, 11.05.2014 um
19.00 Uhr in Oberweiler mit anschließender Einkehr im Gasthaus
Oppel.
Montags trainieren wir regelmäßig mit den smovey – vibroswings
Treffpunkt: Schloss um 18.30 Uhr Anfänger(innen) sind herzlich
willkommen.
Auf bewegende, belebende gemeinsame Stunden freut sich das
Vorstandsteam des KDFB Burgwindheim.
Wanderung nach Handthal Nachhaltigkeitszentrum
Die FW-CUW Burgwindheim wandert am Samstag, den
02.05.2015 nach Handthal. Treffpunkt ist um 12.45 Uhr in Ebrach
Waldparkplatz. Wer nicht wandern möchte, kann direkt nach
Handthal kommen. Um 14.30 Uhr findet eine Führung durch das
Nachhaltigkeitszentrum und anschließende Waldführung bis ca.
16.30 Uhr statt. Abschließend Brotzeit in Oberweiler. Einladung
ergeht an alle Mitglieder und Interessierte.
Anmeldung unter Tel. 09551/664 Franz Werner.
Krieger- und Reservistenkameradschaft
Burgwindheim - Monatsversammlung
Unsere nächste Monatsversammlung findet am Freitag, den
08.05.2015 um 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft Ibel in Kappel statt.
Es ergeht an alle Kameraden freundliche Einladung. Es können
an unseren Versammlungen auch Nichtmitglieder und Personen
die nicht bei der Bundeswehr dienten jederzeit teilnehmen.
Es ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung und Freunde
des Vereins zum Besuch des Schützenfestes in Ebrach-Großgressingen, Vereinsgelände, am Feiertag „Christi Himmelfahrt“,
Do., 14.05.2015.
Programm: 11.00 Uhr Gottesdienst mit Herrn hw. Pfr/ Dekan Albert
Müller; 12.00 Uhr Mittagstisch, nachmittags Kaffe u. Kuchen; 15.00
Uhr Königsproklamation; am Abend Grillspezialitäten/Brotzeiten.
Zur Unterhaltung spielen die Steigerwaldmusikanten Ebrach –
Großgressingen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
FFW Großgressingen
Am Donnerstag, den 30.04.2015 ab 18.00 Uhr wird vor dem Feuerwehrhaus der Maibaum aufgestellt. Für Speisen und Getränke
ist gesorgt.
Die Feuerwehr lädt herzlich ein.
VdK-Ortsverband Ebrach - Muttertagsfeier
Zur Muttertagsfeier des VdK Ortsverbandes am Samstag, den
09. Mai 2015 um 14.30 Uhr im Historikhotel Klosterbräu laden
wir herzlich ein.
Die Vorstandschaft
Imkerverein Ebrach und Umgebung
Frühjahrsversammlung am 08. Mai 2015
Am Freitag, den 08.05.2015 findet um 19.30 Uhr im Historikhotel
Klosterbräu unsere diesjährige Frühjahrsversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Bestellung der Varroa-Behandlungsmittel
2. Ausfüllen der Meldebogen mit den Völkerzahlen und Standorten
3. Verschiedenes
Da die Bestellungen und Meldungen termingerecht erfolgen
müssen, bittet die Vorstandschaft um vollzähliges Erscheinen
aller Mitglieder. Auf Euer kommen freut sich W. Hanslok, 1. Vors.