Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach und der Mitgliedsgemeinden Markt Burgwindheim und Markt Ebrach Donnerstag, den 30. April 2015 Jahrgang 38 Herausgeber: VG-Vorsitzender: Stellvertreter: Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach Telefon Internet: www.ebrach.de – E-Mail: [email protected] Max-Dieter Schneider, 1. Bgm. des Marktes Ebrach Telefon Heinrich Thaler, 1. Bgm. des Marktes Burgwindheim Telefon Verwaltungsgemeinschaft Ebrach ERSCHEINUNGS- und ABGABETERMINE Nächste Erscheinung: Abgabetermin: 13. 05. 2015 05. 05. 2015 Abfuhrtermine in den Märkten Ebrach und Burgwindheim 05.05. Restmüll und Altpapier 11.05.Biomüll 18.05.Restmüll 26.05. Biomüll und Gelber Sack Kostenlose Energieberatung der Stadt und des Landkreises Bamberg Eine vorherige telefonische Anmeldung ist bei der Stadt Bamberg, Tel. 0951/87-1709 oder beim Landratsamt Bamberg, Tel. 0951/85522, erforderlich. Jeweils von 12.00 Uhr bis 17.45 Uhr. 06.05. Landkreis Bamberg, 13.05. Stadt Bamberg Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, Landkreis Bamberg, für das Haushaltsjahr 2015 Die Gemeinschaftsversammlung hat am 09.03.2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 24.03.2015, Az.: 11.1 – 941.2 von der Haushaltssatzung Kenntnis genommen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer-Nr. 22) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, Landkreis Bamberg, für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 594.505,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.100,00 Euro ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Nummer 09 0 0 0 0 95 95 95 95 53 53 53 51 / / / / 92 20 - 0 92 20 - 20 9 22 00 2 73 §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr 2015 auf 495.000,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2014 auf 3.100 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 159,6447 Euro festgesetzt. Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltjahr 2015 auf 6.800,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2014 auf insgesamt 3.100 Einwohner festgesetzt. 3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 2,1935 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Ebrach, 30.04.2015 gez. Schneider Gemeinschaftsvorsitzender Die Bayerische Polizei sucht noch Bewerber/-innen für den Einstellungstermin März 2016. Aber auch Bewerbungen für September 2016 sind bereits möglich Die Bayerische Polizei bietet im Jahr 2016 jungen motivierten Menschen in der 2. Qualifikationsebene wieder zahlreiche Ausbildungsplätze mit Zukunft und Perspektive. Ein krisensicherer Beruf mit Verantwortung und Abwechslung wartet auf Sie. Bewerben Sie sich jetzt! Am 30. April 2015 endet die Bewerbungsfrist für März 2016 Alles zum Beruf, zur Ausbildung und zum Bewerbungsprozess finden Sie hier>> http://www.polizei.bayern. de/wir/beruf/index.html oder suchen Sie einfach im Internet nach „Einstellungsberater“ und Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. So finden Sie schnell eine/-n kompetente/-n Ansprechpartner/-in. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrer bzw. Ihrem zuständigen Einstellungsberater/-in. Jahrgang 38 – Seite 2 – Das Landratsamt Bamberg informiert Sperrung der Kreisstraße BA 9 beginnt erst später Der Landkreis Bamberg beabsichtigt den Ausbau der freien Strecke auf der Kreisstraße BA 9 zwischen dem Kreisverkehrsplatz bei Buttenheim und der Landkreisgrenze Forchheim (bei Unterstürmig) durchzuführen. Die Baumaßnahme kann nur unter Vollsperrung des öffentlichen Durchgangsverkehrs abgewickelt werden. Die Sperrung beginnt nun frühestens am Montag, 11. Mai 2015 und dauert voraussichtlich bis Ende Dezember 2015. Die Umleitung für den öffentlichen Verkehr führt über Altendorf Neuses - Eggolsheim - Unterstürmig und umgekehrt. Der Landkreis Bamberg bittet um Verständnis und Beachtung. Anrufen, anmelden, abfahren – Mobil sein mit dem Rufbus Steigerwald! Was ist der Rufbus? Der Rufbus Steigerwald (VGN-Linie 993) ist ein ergänzendes Angebot zu den bestehenden öffentlichen Linien und kann nach vorheriger Anmeldung des Fahrtwunsches von jedermann genutzt werden. Die Mitnahme z. B. von Kinderwagen oder Rollatoren ist möglich (Mitnahme bitte bei Buchung angeben). Wann fährt der Rufbus? Der Rufbus fährt montags bis freitags (außer an Feiertagen) innerhalb festgelegter Bedienungszeiträume (z. B. 15:15 bis 16:15 Uhr). Wie funktioniert der Rufbus? Möchten Sie den Rufbus Steigerwald nutzen, können Sie Ihren Fahrtwunsch i. d. R. bis 60 Minuten vor Beginn des Bedienungszeitraumes bestellen. Fahrtwünsche vor 9:00 Uhr bitte am Vortag bis 17:30 Uhr anmelden. Die genaue Abfahrtszeit wird Ihnen bei der Bestellung mitgeteilt. Ihre gebuchte Fahrt wird auf jeden Fall durchgeführt, auch wenn sich keine weiteren Fahrgäste dafür angemeldet haben. Für regelmäßige Fahrtwünsche besteht die komfortable Möglichkeit ein Abonnement zu buchen. Was kostet eine Fahrt mit dem Rufbus? Für die Fahrt mit dem Rufbus zahlen Sie den regulären VGN-Tarif (ohne Aufpreis). Sollten Sie keine VGN-Fahrkarte besitzen, können Sie diese beim Busfahrer kaufen. Wo kann eine Fahrt mit dem Rufbus angemeldet werden? Sie haben zwei Möglichkeiten für die Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die kostenfreie Telefonnummer 0800 60 65 600 täglich von 6:30 bis 21:30 Uhr. Das freundliche Serviceteam der Fahrtwunschzentrale nimmt Ihre Buchungen gerne entgegen, informiert und berät Sie umfassend. Alternativ dazu können Sie Ihren Fahrtwunsch auch online rund um die Uhr über das Internetportal der Fahrtwunschzentrale buchen unter: www.fahrtwunschzentrale.de Was muss bei der Bestellung angegeben werden? Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrtwunsches mit: • Ihren Namen • dass Sie mit dem Rufbus Steigerwald fahren möchten • von wo aus und wohin Sie fahren möchten • wann Sie fahren möchten • Anzahl der zu befördernden Personen • ob Sie einen Anschluss erreichen möchten („auf Ankunft buchen“) • wie viel Gepäck Sie haben oder ob sonstige Gegenstände (Kinderwagen, Rollator o. ä.) zu befördern sind • Ihre Telefonnummer, Mobilnummer oder E-Mail-Adresse (für Rückfragen oder Bekanntgabe einer evtl. Änderung der Abfahrtszeit) Wo gibt es den Fahrplan? Den Fahrplan des Rufbus Steigerwald (VGN-Linie 993) erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt Bamberg. Zudem ist er in den VGN-Taschenfahrplänen enthalten. Außerdem können Sie alle Details zum Rufbus Steigerwald und Fahrpläne aller Linien auf der Internetseite des Landkreises Bamberg abrufen: www.landkreis-bamberg.de/ÖPNV-Bus-und-Bahn Nr. 09/2015 Den demographischen Wandel gestalten: Bauen und Wohnen im Landkreis Bamberg Einladung zur Vortragsveranstaltung „Jung kauft alt - Junge Menschen kaufen alte Häuser“ Wohnen im Alter: Hinter diesem Schlagwort verbergen sich viele sehr unterschiedliche Wohn- und Lebensentwürfe. Wer so lange Zeit wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchte, ist zweifellos auf die dafür notwendigen technischen Hilfsmittel und auf eine geeignete Infrastruktur angewiesen. Doch was nützt dies alles, wenn man dabei alleine bleibt, weil auch das soziale Umfeld z.B. durch Leerstände oder durch eine wegen Altersbeschwerden ebenfalls nicht mehr aktive Nachbarschaft wegbricht? Macht das Leben dann noch Spaß? Die demographische Entwicklung zwingt uns heute dazu, diese und ähnliche Fragen ernst zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. So sah sich auch die Gemeinde Hiddenhausen vor die Aufgabe gestellt, Konzepte gegen die Überalterung ihrer Wohngebiete zu entwickeln. Die Gemeinde stellte sich u.a. die Frage, wie es gelingen kann, junge Familien dafür zu gewinnen, alte Häuser zu erwerben und instand zu setzen. Denn nur so würde es möglich sein, dem drohenden Leerstand entgegenzuwirken und die Nachbarschaft unterschiedlicher Generationen zu fördern. Die Lösung fiel verblüffend einfach aus und dient heute als Modell für viele andere Kommunen. Erfahren Sie mehr dazu und lassen Sie sich durch einen anregenden Vortrag inspirieren. Referent: Andreas Homburg Wirtschaftsförderer und Amtsleiter Gemeindeentwicklung Gemeinde Hiddenhausen Termin: Mittwoch, 6. Mai 2015 um 19:00 Uhr Ort: Schützenhaus im Brauerei-Gasthof Kraus Luitpoldstraße 11 in 96114 Hirschaid Veranstalter: Landkreis Bamberg und Marktgemeinde Hirschaid Eintritt frei Sprechtag des Landrats auf 12. Juni verschoben Der nächste Sprechtag von Landrat Johann Kalb wurde aufgrund terminlicher Verpflichtungen von Freitag, 8. Mai 2015 auf Freitag, 12. Juni 2015 (13:00 bis 15:00 Uhr) verschoben. Er findet im Raum 134 des Landratsamtes Bamberg (Hauptgebäude, 1. OG) statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab mit dem Büro des Landrates, Tel.: 0951/85-206, in Verbindung zu setzen. Angebot des Netzwerks Essstörungen Kontaktgruppe "Im Gleichgewicht" Angehörige von Betroffenen mit Essstörungen sind oft verunsichert und fühlen sich hilflos. Sie wissen meist nicht, wie sie sich verhalten sollen. In unserem Gruppenangebot erhalten Sie Informationen, Unterstützung und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Treffen finden jeden zweiten Mittwoch im Monat in der Cafeteria der AWO, Hauptsmoorstraße 26 in Bamberg statt. Beginn Mittwoch 13. Mai 2015 von 19 bis 20.30 Uhr Die Kontaktgruppe ist ein gemeinsames Angebot des Fachbereichs Gesundheitswesen am Landratsamt Bamberg, der Tanztherapeutin Claudia Girtgen-Diehl und dem Selbsthilfebüro Bamberg. Weitere Informationen: Alexandra Hölzlein Landratsamt Bamberg Fachbereich Gesundheitswesen Tel. 0951/85-665 alexandra. [email protected] Änderungen bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen Der Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes Bamberg teilt mit, dass Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015 nur noch Jahrgang 38 – Seite 3 – zugeteilt werden, wenn • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist (Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder / und Teil II im Original oder Kopie), • eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird. Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich: • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten. • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden. Zuständig für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die Behörde des Wohnortes des Antragstellers oder des Standortes des Fahrzeuges. Weitere Informationen unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/ Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html Informationen zum neuen Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit Die neue Informationsbroschüre zum ElterngeldPlus, gültig für Geburten ab dem 01.07.2015 liegt während der Amtsstunden in den Rathäusern Burgwindheim und Ebrach zur Abholung bereit. Illegale Sammlung von Abfällen im Landkreis Derzeit sind in den Briefkästen im Landkreis Bamberg wieder gehäuft Wurfzettel einer „ungarischen Familie“ oder auch Flyer über „Althaushaltsgerätesammlungen“ zu finden. Darauf wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Kleidung, Schuhe, Hausrat, Autoreifen, Felgen, Fahrräder, Mopeds, Autos usw., im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf ist zwar der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung für die jeweilige Gemeinde genannt, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den oder die „Verantwortlichen“. Solche Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen; weniger lohnende Teile werden in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen. Für die Betroffenen ist dies ärgerlich, weil die nicht abgeholten Abfälle wieder zurückgenommen werden müssen. Das Landratsamt Bamberg rät deshalb dringend davon ab, solche Sammlungen zu unterstützen und stattdessen die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Wertstoffhöfe, Sperrmüllsammlung) zu nutzen. Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige der Sammlungen der „ungarischen Familie“ und auch der „Althaushaltsgerätesammlungen“ ist beim Landratsamt Bamberg nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen wurde. Es ist den Trägern der Sammlungen deshalb nicht gestattet diese durchzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen u. a. „gefährliche Abfälle“ befinden können, für deren Sammlung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zudem ausschließlich durch einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises Bamberg als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfasst werden. Eine Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten durch gewerbliche oder sonstige Sammler ist unter keinen Umständen gestattet. Das Landratsamt Bamberg warnt deshalb ausdrücklich davor, für diese Sammlungen Gegenstände bzw. Abfälle bereitzustellen. Nr. 09/2015 Im Landkreis Bamberg gibt es ohnehin keine Veranlassung, sich an diesen (illegalen) Sammlungen zu beteiligen, denn die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten ist flächendeckend sichergestellt. Bei allen 11 Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg gibt es ausreichend Möglichkeiten Elektroaltgeräte und Altmetall abzugeben. In allen Gemeinden können Altkleider und vielfach auch Schuhe über entsprechende Container entsorgt werden. Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung hilft die Abfallberatung des Landkreises unter den Telefonnummern 0951/85-706 bzw. -708. Zentrum Bayern Familie und Soziales Sprechtage im 1. Halbjahr 2015 in der Bibliothek des Rathauses Bamberg, Maxplatz 3 erster Dienstag im Monat jeweils von 09.00 - 16.00 Uhr Dienstag, den 05.05.2015 Dienstag, den 02.06.2015 Die Beratungskräfte des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Region Oberfranken - bieten an den Sprechtagen folgende Dienstleistungen an: • allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum • Schwerbehindertenverfahren (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX) • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) • Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG) • umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen die den Rückgriff auf eine Akte erfordern sowie Auskünfte zum • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • Opferentschädigungsgesetz (OEG) • Soldatenversorgungsgesetz (SVG) • Zivildienstgesetz (ZDG) • Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nach vorheriger Terminvereinbarung. • Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen • Entgegennahme von Anträgen • Entgegennahme von Widersprüchen Sie erreichen das ZBFS - Region Ofr. - unter der Rufnummer 0921/605-1. Servicestelle der Sozialverwaltung in Bamberg Der Bezirk Oberfranken berät zu Fragen der Behindertenhilfe und der Hilfe zur Pflege in Bamberg vor Ort. Die Servicestelle der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken befindet sich am Wilhelmsplatz 3 (Eingang Augustenstraße), 96047 Bamberg. An Wochentagen stehen in der Servicestelle zwei Mitarbeiter des Bezirks für die Anliegen der Bürger zur Verfügung. Die Sachbearbeiter geben Auskunft zu allen Leistungen und Fragestellungen des Bezirks als überörtlicher Sozialhilfeträger. Die Bürozeiten sind von Mo.-Fr. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mo.-Do. 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ersthelfer-Ausbildung seit 1. April nur noch eintägig Die SVLFG hat die durch die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschlossenen Änderungen in der Ersthelfer-Ausbildung zum 1. April 2015 übernommen. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten ändert sich von bisher 16 für die Grundausbildung und acht für die Fortbildung auf jeweils neun Unterrichtseinheiten. Dadurch wird der Praxisanteil insgesamt mehr in den Vordergrund gerückt und der Zeitaufwand für die Ausbildung durch eine kompaktere Gestaltung auf einen Tag reduziert. Die Fortbildung erfährt durch die zusätzliche Unterrichtseinheit eine Aufwertung zugunsten vermehrter zielgruppenorientierter Themeninhalte."Wir begrüßen diese Änderungen und erhoffen uns, dass sich der erhöhte Praxisanteil bei der Sicherstellung Jahrgang 38 – Seite 4 – der Ersten Hilfe in unseren versicherten Unternehmen positiv auswirkt", so Bernd Schulte-Lohmöller, Vorsitzender des Präventionsausschusses der SVLFG. In den letzten Jahren haben sich in der Ersten Hilfe deutliche Vereinfachungen ergeben, zum Beispiel im Bereich der Reanimation. Gleichzeitig weisen diverse wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Themenfülle insbesondere in der Grundausbildung negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Kenntnisse der Teilnehmer hat. Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe haben sich aus den vorgenannten Gründen dafür ausgesprochen, die Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung zu überarbeiten.Die SVLFG trägt für versicherte Unternehmen mit mindestens zehn Versicherten oder bei besonderen Gefährdungen die Kosten für die Ersthelferausbildung. Berufsgenossenschaftlich anerkannte Ersthelfer-Ausbildungen führen ermächtigte Ausbildungsstellen durch. Diese sind im Internet zu finden unter www.bg-qseh.de. Liegen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die LBG vor, können Teilnehmer direkt beim Anbieter unter Nennung der LBG-Mitgliedsnummer angemeldet werden. Sie erhalten nach erfolgreicher Kursteilnahme eine Bescheinigung, die gut aufzubewahren ist. Teilnahmegebühren sind nicht an den Veranstalter zu entrichten. Dieser rechnet direkt mit der SVLFG ab. In Betrieben mit bis zu zehn Versicherten ist es in der Regel ausreichend, dass mindestens eine Person den Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort", der während der Führerscheinausbildung absolviert wird, vorweisen kann. Hierfür erfolgt keine Kostenübernahme durch die SVLFG. Über die Anzahl benötigter Ersthelfer gibt die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.3 „Erste Hilfe“ oder der Bereich Prävention der SVLFG Auskunft Die VSG ist im I Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutznternet abzurufen unter www.svlfg.de > Prävention > Gesetze und Vorschriften. SVLFG will Impfmüdigkeit entgegenwirken Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Impfmüdigkeit, vor der Experten warnen, entgegenwirken. „Wir gewähren unseren Versicherten als Landwirtschaftliche Krankenkasse alle Schutzimpfungen zur Verhütung von Krankheiten, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden“, so der alternierende SVLFG-Vorstandsvorsitzende Leo Blum. Unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen“ will die WHO mit der Europäischen Impfwoche (20. bis 24. April) darauf aufmerksam machen, dass Impfungen entscheidend dafür sind, Krankheiten zu vermeiden und Menschenleben zu schützen. Ziel der Impfwoche ist es, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und höhere Durchimpfungsraten zu erreichen. Durch Schutzimpfungen können einzelne Krankheitserreger auf Dauer ausgerottet werden. Für einen optimalen Schutz gegen Infektionskrankheiten müssten allerdings mindestens 95 Prozent der Bevölkerung mit den empfohlenen Impfungen immunisiert sein. „Die Impfungen werden vom Hausarzt durchgeführt. Sie sind weder zuzahlungspflichtig, noch sind sie schädlich für eine mögliche Beitragsrückerstattung der SVLFG“, wirbt Blum fürs Impfen. Empfehlungen, welche Impfungen in welchem Lebensalter sinnvoll sind, um sich vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen, gibt in Deutschland die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin Wichtig ist ein vollständiger und aktueller Schutz. Beispielsweise sind Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre aufzufrischen. Die SVLFG empfiehlt eine Beratung durch den Hausarzt und einen Vergleich der Eintragungen im persönlichen Impfbuch mit den Empfehlungen im Impfkalender. Ob und wann eine Impfung oder Auffrischung notwendig bzw. medizinisch sinnvoll ist, hängt von vielen Einflüssen ab, zum Beispiel vom Gesundheitszustand, Alter, Impfstoff oder auch vom Wohnort. Weitere Informationen stellt die SVLFG im Internet zur Verfügung unter www.svlfg.de > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > Buchstabe I > Impfungen. Bei Fragen rund ums Impfen helfen auch die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet unter www.bzga.de. Nr. 09/2015 Multiresistente Keime eindämmen Infektionen bei Patienten mit multiresistenten Keimen sorgen immer wieder für Diskussionen über Hygienestandards in deutschen Krankenhäusern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau klärt über Infektionswege und Schutzmaßnahmen auf. Als gefährlichster und problematischster Keim in Krankenhäusern gilt der Methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA). Er ist mittlerweile gegen die meisten Antibiotika unempfindlich geworden. Zwar sind die Infektionen mit dem MRSA in den meisten Ländern Europas zurückgegangen, so auch in Deutschland, jedoch gibt es keinen Anlass zur Entwarnung. Dieser Keim tritt auch in Schweinehaltungsbetrieben auf und ist unter anderem bei direktem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragbar. Er kann bei infizierten Personen zur Wundinfektion, Blutvergiftung oder Lungenentzündung führen. Infizierte können aber auch – ohne selbst zu erkranken – unbewusst zum Überträger des Erregers an andere Personen werden. Die Verbreitung des Keims ist jedoch nicht in erster Linie auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zurückzuführen. Das Robert-Koch-Institut hat bestätigt, dass zwischen 2010 und 2013 lediglich 2 Prozent der MRSA-Fälle auf landwirtschaftliche Nutztiere zurückgeführt werden konnten. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ergeben sich aus der Betriebsanweisung zum MRSA gemäß § 14 der Biostoffverordnung (BioStoffV). Sie ist im Internet abrufbarunter www.svlfg. de > Prävention > Praxishilfen > Muster-Betriebsanweisungen > Betriebsanweisungen für Biostoffe. Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlich etwa 400.000 bis 600.000 Patienteninfektionen mit multiresistenten Keimen in Krankenhäusern aus. Bis zu 15.000 davon sollen tödlich verlaufen, obwohl 20 bis 30 Prozent der Infektionen durch adäquate Hygienemaßnahmen vermeidbar wären. Experten sehen diese Zahlen nicht als gesichert an und gehen von mehr Fällen aus. Seit langem existieren umfassende gesetzliche Regelungen zur Krankenhaushygiene.Es gibt jedoch keine externe Institution, die konsequent deren Einhaltung überwacht. Auf Grundlage des angepassten Infektionsschutzgesetzes haben 2011 die Bundesländer regionale Krankenhaushygieneverordnungen erlassen. Zudem hat das Robert-Koch-Institut zahlreiche bundeseinheitliche Empfehlungen erarbeitet, die in den Kliniken jedoch unterschiedlich streng umgesetzt werden. DEB BIETET INFOABEND AN Am 7. Mai 2015 lädt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Bamberg in der Zeit von 18 bis 19 Uhr zum Berufsinformationsabend in die Dürrwächterstraße 29 ein. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für die Ausbildungen zum Ergotherapeuten, Masseur, Physiotherapeuten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten interessieren. Es werden u.a. Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und berufliche Einsatzmöglichkeiten beantworten. Auch diejenigen, die noch nach der passenden Berufsidee suchen und die Vorteile einer Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich kennenlernen wollen, haben Gelegenheit, sich zu informieren. Wer sich beruflich verändern oder weiterentwickeln möchte, wird gerne zu Weiterbildungsmöglichkeiten oder Alternativen zur bisherigen Berufstätigkeit beraten. WEITERE INFORMATIONEN UNTER DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK, Dürrwächterstraße 29 96052 Bamberg TEL +49(0)9 51|9 15 55-600 FAX +49(0)9 51|9 15 55-699 MAIL [email protected] WEB www.deb. de oder www.clevere-zukunft.de FB www.facebook.com/DEBBamberg Pfingstferienprogramm im Bauernmuseum Jetzt für das Pfingstferienprogramm im Bauernmuseum Bamberger Land anmelden! Das Bauernmuseum Bamberger Land bietet in den Pfingstferien folgende Aktionen für Kinder an: Dienstag, 26. Mai Insekten - Fleißige Helfer Als Insektenfor- Jahrgang 38 – Seite 5 – scher unterwegs Von 9:30 bis 12:00 Uhr können Kinder von 6 bis 10 Jahren Insekten auf der Wiese, im Museumsgarten oder im Wasser beobachten und bestimmen. Die Kinder erfahren hierbei einiges über die bunte Welt der Insekten. Kindgerechte Spiel- und Bastelideen runden den Vormitttag ab. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 8,50 Euro pro Kind (inkl. Material). Mitzubringen sind eine Brotzeit und ein Getränk. Mittwoch, 27. Mai Alles in Butter und Entdeckungsreise durch das Bauernmuseum Von 9:30 bis 11:30 Uhr können Kinder von 6 bis 10 Jahren einiges über den Umgang mit dem vielfältigen Nutztier Kuh und die Milchwirtschaft lernen. Unter fachkundiger Anleitung stellen die Kinder eigene Butter her und erleben eine Entdeckungsreise durch das Bauernmuseum. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 8,50 Euro pro Kind (inkl. Material). Mitzubringen sind eine Brotzeit und ein Getränk sowie ein sauberes Marmeladenglas. Am besten jetzt gleich anmelden, da die Teilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen begrenzt ist. Anmeldungen nimmt das Bauernmuseum Bamberger Land unter der Telefonnummer 09502/8308 oder per E-Mail an [email protected] entgegen. Weitere Informationen zum Ferienprogramm im Bauernmuseum gibt es auch im Internet unter www.bauernmuseum-frensdorf.de. Markt Burgwindheim Der Bereitschaftsdienst des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Auracher Gruppe bei Wasserrohrbrüchen ist unter 0171/5265055 zu erreichen. Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe Nr. 09/2015 Als Gründungsmitglied des Ortskulturrings Burgwindheim hat er seit 1972 verschiedene Positionen inne: Beisitzer, Schriftführer und 3. Vorstand und nahm an allen Sitzungen teil (122 Sitzungen in 40 Jahren!). Vom Steigerwaldklub wurde er für seine konstruktiven Beiträge über das kulturelle Zusammenleben im Markt Burgwindheim und der Region ausgezeichnet. Für diesen Verein erledigte er die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und war maßgeblich an der Planung und Organisation von vereinsübergreifenden Veranstaltungen beteiligt. Er steht allen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite - besonders seine Erfahrungen in vereinsorganisatorischen und rechtlichen Fragen werden geschätzt. Von 1993 bis 2011 war er Genossenschaftsvertreter bei der Raiffeisenbank Burgebrach eG. Er ist Gründungsmitglied des Orgelbauvereins Burgwindheim und bekleidete von 2012 bis 2013 zudem das Amt des 1. Vorsitzenden. Im Jahr 2006 wurde er zum Beauftragten der Katholischen Pfarrei Burgwindheim für die Öffentlichkeitsarbeit bestellt und betreut seither die Homepage der kirchlichen Einrichtungen. Joseph Herbstsommer ist auch der Ansprechpartner für die Betreuung des neu aufgebauten Bild- und Filmarchivs der Marktgemeinde Burgwindheim. Zudem plante und koordinierte er die Präsentation des Marktes Burgwindheim während der Landesgartenschau in Bamberg 2012, sowie die Feierlichkeiten anlässlich 650 Jahre Marktrecht in Burgwindheim 2013. Als Gründungsmitglied ist er seit nun 50 Jahren der Jugendblaskapelle Burgwindheim e.V. treu verbunden. So ist er bereits seit 42 Jahren als Dirigent und seit 40 Jahren als 1. Vorsitzender tätig. Er hat den Verein mit aufgebaut, entscheidend geprägt und maßgeblich das musikalische Leben im Markt Burgwindheim und darüber hinaus mitgestaltet. Zahlreich junge Menschen führte er an die Musik heran und bildete sie zu guten Orchestermusikern aus. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren im NBMB Kreisverband Bamberg, u.a. als Mitglied der Kreisvorstandschaft, Ausbilder, Delegierter oder bei der Durchführung von Lehrgängen und Konzerten. Dieses außergewöhnliche und beispielhafte Bürgerengagement soll mit der Auszeichnung entsprechend gewürdigt werden. Fälligkeit Vorausleistung 30.04.2015 Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2015 keine gesonderte Mitteilung über die Vorausleistung (Abschlag) mehr erfolgt. Wenn Sie die Vorausleistung (siehe Gebührenbescheid vom 31.12.14) überweisen, prüfen Sie bitte, ob Sie die Zahlung bereits getätigt haben. Folgen verspäteter Zahlung Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Beitrags- und Gebührenzahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen. Bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen ist gemäß Art. 13 KAG bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 5 AO i. V. m. § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren nach unten abgerundeten Beitrags- und Gebührenbetrages zu entrichten. Außerdem haben Sie gegebenenfalls die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tagen. Das gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erhoben haben. Verleihung der Verdienstmedaille an Herrn Joseph Herbstsommer Burgwindheim/Bamberg. Im Rahmen einer Feierstunde im Landratsamt zeichnete Landrat Johann Kalb im Auftrag des Bundespräsidenten Joachim Gauck Herrn Joseph Herbstsommer mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus. Herr Herbstsommer erwarb sich durch sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in vielen gesellschaftlichen Bereichen hohe Wertschätzung. Seit 1969 ist er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Burgwindheim. Während seiner aktiven Dienstzeit war er 31 Jahre als Gruppenführer eingesetzt und übernahm auch verschiedene Aufgaben im Verein. So war er 6 Jahre Kassier und 13 Jahre Schriftführer. Von links nach rechts: 1. Bgm. H. Thaler, J. Herbstsommer, Landrat J. Kalb, S. Herbstsommer, Frau Becher, NBMB. Nächste Sitzung des Marktgemeinderates Burgwindheim Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Burgwindheim findet am Dienstag, 26.05.2015, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Burgwindheim statt. Jahrgang 38 – Seite 6 – Klima- und Energieagentur Bamberg LED – Testkoffer Die Klima- und Energieagentur Bamberg hat einen Testkoffer mit verschiedenen LED-Lampen vorbereitet, den sich die Bürgerinnen und Bürger zum Ausprobieren und Testen in die heimischen Haushalte holen können. Der Testkoffer kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Burgwindheim zur Ausleihe abgeholt werden. Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen für die Entwässerungsanlage im Markt Burgwindheim Die Verbesserungsbeitragsbescheide wurden am 25.11.2014 den Grundstückseigentümern in Burgwindheim und den Ortsteilen zugestellt. Die 2. Rate (Hälftebetrag) war am 29.04.2015 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten die 2. Rate des Verbesserungsbeitrages auf ein Konto des Marktes Burgwindheim zu überweisen. Eine Abbuchung des Beitrages vom Markt Burgwindheim erfolgt nicht. Markt Ebrach Nächste Sitzung des Marktgemeinderates Ebrach Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Ebrach findet am Montag, 18.05.2015, um 19.00 Uhr im großen Sitzungsaal des Rathauses Ebrach statt. Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.04.2015 1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung Die Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.03.2015 wurde ohne Einwendungen genehmigt. 2 Jahresabschluss 2014 2.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gaben Ihren Bericht für den jeweils geprüften Bereich. Gemeinderat Gerd Huber erläuterte, dass die Kosten des Gemeindebauhofes nicht vollständig über die Verrechnungssätze wieder vereinnahmt werden. Das Überprüfen und Überdenken der Abrechnungssätze und Verrechnungssätze der Gemeindearbeiter einschließlich der beanspruchten Maschinen und Geräte wurde deshalb empfohlen. Gemeinderat Jürgen Ulrich berichtete über die steigenden Schülerkosten an den Schulverband Burgebrach. Weiterhin berichtete Jürgen Ulrich ohne Namensnennung über die Kasseneinnahmereste. Wegen der Änderung in der Höhe der Stundungszinsen und Anpassung an den Basiszinssatz sollte bei künftigen Stundungen eine genauere Prüfung erfolgen. Gemeinderat Rainer Weber berichtete über die Überprüfung des Haushaltes, wobei die eingeplanten Haushaltsansätze weitgehend eingehalten wurden und vorgeschlagen wurde, für Feuerwehren höhere Ausgaben vorzusehen. Die erhöhten Ausgaben bei den Asphaltierungsarbeiten sind im Marktgemeinderat bereits bekannt gewesen. Abschließend wies der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Reinwald Gegner auf die zeitnahe Abrechnung der Straßenausbaubeiträge, insbesondere für den Gehweg Würzburger Straße und der Straßenentwässerung Am Anger in Großbirkach, hin. Insgesamt bescheinigte der Ausschussvorsitzende Reinwald Nr. 09/2015 Gegner eine hervorragende Buchhaltung und Belegführung und dankte dem Kämmerer für die sachkundigen Auskünfte und dem Rechnungsprüfungsteam für ihre Prüfungsarbeit. 2.2 Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden –soweit sie erheblich sind und dies nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates erfolgt ist- gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Ergebnisse sind in einer Übersicht zusammengestellt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 1 dieser Niederschrift beigegeben ist. 2.3 Entlastung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Zu der Jahresrechnung des Marktes Ebrach für das Haushaltsjahr 2014 wurde mit den festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt. 3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 3.1 Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung mit Anlagen des Marktes Ebrach für das Haushaltsjahr 2015 wurde beschlossen. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 2 beigegeben. 3.2 Finanz- und Investitionsprogramm 2014 - 2018 Der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2014 – 2018 wurde beschlossen. Der Entwurf ist als Anlage 3 dieser Niederschrift beigegeben. 4 Baugebiet Bahnhofstraße; Ergebnis der Ausschreibung, Auftragsvergabe und weitere Maßnahmen Entsprechend des Beschlusses in der letzten Marktgemeinderatssitzung und dem Ergebnis der Submission vom 01.04.2015 ist von den drei abgegebenen Firmen, mindestnehmende die Firma Gerhard Kehn, Straßenbau, Tiefbau, Transporte, Burgebrach. Nach einem Vergabegespräch am 07.04.2015 ist der Auftrag bereits der Firma am 08.04.2015 erteilt worden. Die Baueinweisung fand am 15.04.2015 statt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende April/Anfang Mai beginnen, wobei vorab die Straßenumleitung im Bereich des Bauplatzes Dr. Hart stattfinden wird, da dort die Bauarbeiten für das Einfamilienwohnhaus ab dem 27.04.2015 beginnen. Außerdem wurde zwischenzeitlich Mutterboden für die spätere Andeckung der Straßengrünflächen und Bauplätze aus dem Parkplatzbau Baumwipfelpfad angefahren und zwischengelagert. Im Rahmen der Verlegung der Kanal- und Wasserleitung wird auch die Rampe teilweise mit dem Abbaumaterial, insbesondere von der Wendeplatte im Unterbau hergestellt. Der Marktgemeinderat nahm hiervon Kenntnis. 5 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung des Marktes Ebrach; Abschreibung auf zuwendungfinanzierte Anschaffungs und Herstellungskosten Im Bereich des Marktes Ebrach sind die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen teilweise sanierungsbedürftig. Diese Sanierungen können mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln aus dem derzeitigen Gebührenaufkommen nicht gedeckt werden. Mit Inkrafttreten der Änderung des Art. 8 Abs. 3 KAG zum 01.01.2000 ist die Möglichkeit eröffnet, auch zuwendungsfinanzierte Investitionskosten abzuschreiben. Dies gilt insbesondere für Zuwendungen, die den Zweck haben, Gebührenpflichtige zu entlasten, was bisher beim Markt Ebrach so auch der Fall war. Durch die Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anschaffungsund Herstellungskosten kann nunmehr ein Teil künftig notwendig Jahrgang 38 – Seite 7 – werdender Investitionen, die nicht mehr bezuschusst werden, von den Benutzern der Einrichtung finanzieren zu lassen. Der Markt Ebrach wird diese Finanzierungsmöglichkeit verstärkt nutzen und die sich ergebenden Abschreibungserlöse auf Zuwendungen von derzeit 70.200,00 Euro/jährlich bei der Wasser- und Abwasserbeseitigung jeweils auf eine Sonderrücklage „Kanalnetz Ebrach“ und „Wasserversorgung Ebrach“ zuführen. Die Beträge aus diesen Sonderrücklagen müssen dabei zwingend der jeweiligen Einrichtung für Investitionsmaßnahmen oder auch durch die Tilgung entsprechend für die Finanzierung aufgenommener Kredite zugeführt werden. Diese Regelung wird mit der Gebührenanpassung sowohl bei den Wasser- als auch Abwassergebühren zum 01.07.2015 umgesetzt. 6 Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebrach (Erhöhung der Verbrauchsgebühren) Der Marktgemeinderat Ebrach beschloß den Erlaß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes (BGS/WAS) entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Damit wird die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers von bisher 1,29 Euro/m³ auf 1,48 Euro/m³ angehoben. Die Änderungssatzung soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 4 beigegeben. 7 Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach (Erhöhung der Abwassergebühr) Der Marktgemeinderat beschloß den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach (BGS/EWS) entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Die Einleitungsgebühr wird demnach von bisher 1,91 Euro/m³ auf 2,09 Euro/m³ Abwasser angehoben. Diese Gebührenerhebung gilt für die Gemeindeteile Ebrach, Eberau. Großgressingen, St. Rochus, Großbirkach und Buch und auch für den Gemeindeteil Neudorf bei Ebrach. Die Änderungssatzung soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 5 beigegeben. 8 Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebühren satzung - Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach Der Marktgemeinderat Ebrach beschloß den Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung – Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach entsprechend dem vorliegenden Entwurf. Die Erhöhung der Eintrittspreise erfolgt in Abstimmung mit der Fa. Acqua Sana. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 6 beigegeben. 9Friedhofsangelegenheiten; Urnengemeinschaftsanlage im Neuen Friedhof Ebrach Aufgrund des ausgesuchten Gestaltungsvorschlages Nr. 1 wurde über den Fachberater Herrn Hoff Kontakt mit dem Entwurfsplaner aufgenommen. Der Marktgemeinderat nahm vom Bericht des ersten Bürgermeisters hierzu Kenntnis. Der örtliche Steinmetz wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Herrn Fachberater Uwe Hoff und evtl. der Landschaftsgärtnerin der JVA einen neuen Entwurf für die Urnengemeinschaftsanlage zu erstellen. Dem Marktgemeinderat wird hierüber wieder berichtet. 10 Welterbebewerbung Steigerwald; Sachstandsbericht Der Vorsitzende berichtete zum derzeitigen Sachstand über die Vorbereitung der Welterbebewerbung für den Steigerwald. Dabei wurde das Schreiben und der Entwurfsvorschlag von Herrn MdL Heinrich Rudroff angesprochen und auf die mit Eröffnungsveranstaltung am 13.04.2015 eingeleitete Inventarisierung des Steigerwaldes (zunächst nördlicher Bereich) hingewiesen. Die Marktgemeinderatsmitglieder erhalten das Schreiben und den Entwurfsvorschlag von Herrn MdL Heinrich Rudroff sowie die bei der Eröffnungsveranstaltung für die Inventarisierung des Steiger- Nr. 09/2015 waldes vorgelegten Unterlagen eingescannt per E-Mail. Aufgrund der derzeitigen Aktivitäten wurde der Besuch des Nationalparks Kellerwald (Edersee) zurückgestellt. Dagegen erscheint ein Besuch in Maulbronn sinnvoll. 11 Vollzug der Kleingartenordnung Mit den Nutzern der Kleingartenanlage findet am Freitag, den 24.04.2015 um 19.00 Uhr eine Begehung mit den Mitgliedern des Marktgemeinderates statt. In der Kleingartenverordnung ist festgelegt, dass die Gartenlauben eine Größe von maximal 24 m² nicht überschreiten dürfen. Die Größe für ein Gewächshaus ist mit 6 m² angegeben. Im Rahmen des Ortstermines soll festgestellt werden, in welcher Größe Gewächshäuser bestehen bleiben können. Eine Klein- und Haustierhaltung ist nicht erlaubt. Auch ist eine Holzlagerung nicht erwünscht. Eine Ausnahme wäre die ausdrücklich bereits vor Erlass der Verordnung erteilte Erlaubnis hierzu. Danach wird sich der Marktgemeinderat über das Ergebnis der Besichtigung und eventuell Änderung bei den Gewächshäusern bei einer der nächsten Sitzungen beraten. Nach diesem Termin findet auch noch eine Besichtigung der Wifostraße hinsichtlich der Grüngestaltung statt. 12 Bekanntmachungen, Anfragen 12.1Bekanntmachungen Der Vorsitzende berichtete unter anderem über den Breitbandausbau und die festgelegten Standorte für die entsprechenden Gehäuse und den Glasfaseranschluss für die Justizvollzugsanstalt Ebrach, die Verlegung von Glasfaserleitungen im Gemeindeteil Kleinbirkach zu jedem Haus und damit die Abweichung von der bisherigen Planung, die Errichtung eines Hot Spots im Bereich des Marktplatzes evtl. am Anwesen des dortigen Hotels Klosterbräu oder des Forstbetriebes Ebrach, 12.2 Anfragen Anfragen aus den Reihen des Marktgemeinderates unter anderem über die Meldung von stark verschmutzten Stromverteilerkästen mit Ortsangabe und Lichtbild durch die Marktgemeinderatsmitglieder an die Verwaltung, Verschmutzungen im Bereich des Festplatzes, die Durchführung von Fundamentierungsarbeiten an einem Grundstück in der Neudorfer Straße, das Zurückschneiden von Bäumen und die Säuberung von Gehsteigen und Grundstücken im Bereich der Ringstraße in Eberau insbesondere für zwei Grundstücke bei denen die Eigentümer außerhalb wohnen, der Ausfall der Straßenleuchte bei der Einmündung der Zufahrt Eberau in die B 22, einen bereits gemeldeten schräg stehenden Telefonmasten im Gemeindeteil Buch, die Errichtung eines Verkehrsspiegels im Gemeindeteil Neudorf durch eine Privatinitiative bei der Standort im Rahmen eines Ortstermines abgesprochen werden soll, wurden beantwortet bzw. sind zur Beantwortung und Erledigung vorgemerkt. 12.3Zuhöreranfragen Aus den Reihen der Zuhörer wurde angeregt, dass der Methusalemweg durch die Bayer. Staatsforsten wieder verbessert und ausgebessert wird, da teilweise Stufen und Wegestücke sanierungsbedürftig und Schilder umgefallen sind. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebrach (BGS/WAS) - Vom 30. April 2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Ebrach (Gemeinde) folgende Änderungssatzung: Jahrgang 38 – Seite 8 – §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebrach (BGS/WAS) vom 08. Dezember 2005, zuletzt geändert mit Satzung vom 09. August 2007, wird wie folgt geändert: § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr beträgt 1,48 EUR pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ §2 Diese Satzung tritt am 01. Juli 2015 in Kraft. Ebrach, den 30. April 2015 Markt Ebrach gez. Schneider 1. Bürgermeister Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach (BGS/EWS) - Vom 30. April 2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Ebrach folgende Änderungssatzung: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebrach (BGS/EWS) vom 09. August 2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 20. Dezember 2012, wird wie folgt geändert: In § 10 Einleitungsgebühr wird der Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt a) in den Gemeindeteilen Ebrach, Eberau, Großgressingen, Sankt Rochus, Großbirkach und Buch 2,09 EUR pro Kubikmeter Abwasser b) im Gemeindeteil Neudorf bei Ebrach 2,09 EUR pro Kubikmeter Abwasser“ §2 Diese Satzung tritt am 01. Juli 2015 in Kraft. Ebrach, den 30. April 2015 Markt Ebrach gez. Schneider 1. Bürgermeister Satzung zur Änderung der Gebührensatzung – Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach - Vom 30. April 2015 Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (BayRS 20241-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70), erlässt der Markt Ebrach folgende Die Gebührensatzung zur Schwimmbadsatzung des Marktes Ebrach vom 14.12.1979 i. d .F. vom 25.03.2010 wird wie folgt geändert: §1 1. Benutzungsgebühren a) Einzelkarte für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren 3,50 Euro Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 2,00 Euro b) Einzelkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren 2,00 Euro Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 1,00 Euro c) Zehnerkarte für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren 28,00 Euro d) Zehnerkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren 16,00 Euro e) Zehnerkarte für Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Ar- Nr. 09/2015 beitslose, Schwererwerbsbeschränkte, sowie Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende gegen Ausweis 24,00 Euro f) Dauerkarte (Saison) für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren 49,00 Euro g) Dauerkarte für Schüler/Studenten und auch Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende 44,00 Euro h) Dauerkarte für Familien (nur für verheiratete mit mindestens einem Kind) 95,00 Euro i) Dauerkarte für Kinder und Jugendliche von 4 – 18 Jahren 32,00 Euro j) Dauerkarte für Alleinerziehende (1 Erw. + Kind/er) 60,00 Euro k) Schulklassen pro Kind 1,50 Euro l) Vereine und Organisationen in geschlossenen Gruppen (mindestens 10 Personen) pro Person 3,00 Euro m) Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwererwerbsbeschränkte, sowie Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende zahlen gegen Ausweis auf die Einzeleintrittskarte für Erwachsene den ermäßigten Preis von 3,00 Euro Lösung der Eintrittskarte ab 17.00 Uhr 2,00 Euro n) Pfandgebühr für Garderobenschlüssel 2,00 Euro (Der Betrag wird bei Rückgabe des Schlüssels am Abgabetag erstattet.) 2. Andere Gebühren a) Ersatzkosten für Garderobenschlüssel 15,00 Euro b) Verunreinigungsgebühr je nach Art der Verunreinigung 5,00 Euro bis 30,00 Euro §2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ebrach, den 30. April 2015 Markt Ebrach, gez. Schneider, 1. Bürgermeister Notarsprechtag Notar Dr. Peter Wirth im Rathaus Ebrach, kleiner Sitzungssaal Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 07.05.2015, von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag, 21.05.2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr (je nach Bedarf) statt. Vorherige telef. Terminvereinbarung mit dem Notariat in Bamberg, Tel. 0951/917060 ist unbedingt erforderlich. Mobile Augenoptikermeisterin kommt nach Ebrach ins Rathaus Optik Edelmann hat eine mobile Servicestation im Rathaus Ebrach eingerichtet. Folgender Termin ist geplant: am Donnerstag, , 07.05.2015 von 14.30 bis 17.00 Uhr. Wir bieten folgende Leistungen an: Damen-, Herren-, Kinderbrillen; Sonnenbrillen; fachkundige Beratung; Anpassung Ihrer neuen Brille; Überprüfung Ihrer Augenglasstärke, Sitzkontrolle Ihrer Brille, Brille richten und reinigen; kleine Reparaturen sind sofort möglich Stephanie Edelmann freut sich auf ihr Kommen. Klima- und Energieagentur Bamberg LED – Testkoffer Die Klima- und Energieagentur Bamberg hat einen Testkoffer mit verschiedenen LED-Lampen vorbereitet, den sich die Bürgerinnen und Bürger zum Ausprobieren und Testen in die heimischen Haushalte holen können. Der Testkoffer kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ebrach zur Ausleihe abgeholt werden. Jagdgenossenschaft Großgressingen - Ebrach Die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Großgressingen – Ebrach fand am 27. März 2013 im Feuerwehrhaus Großgressingen statt. Jahrgang 38 – Seite 9 – Unter dem Tagesordnungspunkt 4 „ Verwendung der Pachteinnahmen“ wurde folgender Beschluss gefasst: Der Reinertrag der Jagdnutzung aus dem Jagdjahr 2015/2016 wird zur Verbesserung des Wegenetzes im Bereich der Jagdgenossenschaft Großgressingen – Ebrach verwendet. Jagdgenossen die mit der Verwendung der Pachteinnahmen nicht einverstanden sind, können innerhalb 4 Wochen Einspruch beim Jagdvorsteher erheben. Öffentliche Grünflächen im Gemeindebereich Ebrach Wie in den letzten Tagen erneut festgestellt wurde, werden teilweise öffentliche Grünflächen in Großgressingen und auch Ebrach von den angrenzenden Grundstückseigentümer zu Ablagerungszwecken genutzt. Dabei wird immer wieder übersehen, dass die dadurch entstanden Schäden, Verdrückungen und auch restl. Schottermengen nicht mehr von den Verursachern beseitigt werden, sodass die im Auftrag des Marktes Ebrach tätigen Firmen immer wieder Schäden an Ihren Gerätschaften haben. Wir bitten deshalb nochmals, soweit öffentliche Grünflächen in Anspruch genommen werden, auch dafür zu sorgen, dass diese Grünflächen wieder in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Ansonsten müssen wir die entstehenden Kosten den einzelnen Verursachern auch tatsächlich berechnen. Nr. 09/2015 Veranstaltungen Veranstaltungen im Mai Markt Burgwindheim 1.5. Kath. Pfarrei - 19:00 Uhr erste feierliche Maiandacht / Fahrzeugsegnung 1.-4.5. Kirchweih in Oberweiler 2.5. Kath. Pfarrei - Kommunionausflug 3.5. Kath. Pfarrei - 10:00 Uhr Kirchweih / Oberweiler 7.5. Kath. Pfarrei – 9.00 Uhr Firmung in Burgwindheim mit Ebrach und Mönchherrnsdorf 8.5. Kath. Pfarrei - Historischer Abendrundgang 9.5. Kath. Pfarrei - 13:00 Uhr Kinder- u. Familienwallfahrt zur Vorbereitung auf das 550jährige Blutsfest, im Anschluss 18:00 Uhr Familiengottesdienst 10.5. VÖK - Jahreshauptversammlung 13.5. Kath. Pfarrei - 18:30 Uhr Bittprozession, anschl. VAM zu Christi Himmelfahrt Jugendarbeit im Markt Ebrach 14.5. Sportanglerverein - Fischerfest im Schlossgarten 14.5. Kath. Pfarrei - 8:30 Uhr Bittprozession Mönchherrnsdorf nach Wolfsbach Liebe Marktgemeinde Ebrach, 21.5. Kath. Pfarrei - Seniorentag für Ebrach/Burgwindheim/ Mönchherrnsdorf ab 14:00 Uhr im Schloss Burgwindheim Ich, Florian Essel, arbeite seit dem 01.04.2015 als neuer Jugendarbeiter in Ebrach und möchte mich natürlich auch bei Ihnen auf diesem Wege vorstellen. Mit viel Motivation freue ich mich nun auf meine neuen Aufgaben und die Arbeit in ihrer Marktgemeinde. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 25.5. Kath. Pfarrei - 7:00 Uhr Flurprozession nach Kappel / Kötsch 30.5. CSU - Fränkischer Theatersommer: „Ein jeder Narr tut was er will..“ von Wilhelm Busch. Im Schloss, Beginn 19:30 Uhr Markt Ebrach 1.5. Maifest in Neudorf; FFW Neudorf 10.00 Uhr 2.5. Best of „Das Eich“ - Musik, Kabarett, Komik & mehr; FFW Neudorf 18.00 Uhr 2.5. Kommunionausflug; kath. Pfarrgemeinde 3.5. Jubelkommunion in Ebrach; kath. Pfarrgemeinde 10.00 Uhr 5.5. Stammtisch Fremdenverkehrsverein Ebrach, 20.00 Uhr, Gasthof „Zum Alten Bahnhof“ 6.5. Monatsversammlung; BRH, 15.00 Uhr Historikhotel Klosterbräu Geburtstage 6.5. Waldführung „Urige Waldnatur“; Spaziergang durch Ebrach´s Wälder mit dem Freundeskreis Nationalpark Steigerwald, 17.30 Uhr, Treffpunkt Parkplatz Handthalgrund Geburtstage im Mai 2015 7.5. Firmung in Burgwindheim; kath. Pfarrgemeinde 9.00 Uhr 8.5. Frühjahrsversammlung Imkerverein Ebrach und Umgebung 19.30 Uhr Historikhotel Klosterbräu 9.5. Tag der offenen Tür, 10.00 bis 13.00 Uhr, Steigerwaldrealschule Ebrach 9.5. Muttertagsfeier; VdK Ortsverband Ebrach 14.30 Uhr, Historikhotel Klosterbräu Neue Öffnungszeiten des Jugendtreffs: Mittwochs von - 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr (ab 8 Jahren) - 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr (ab 14 Jahren) Tel. 0174/1605103 05.05. 08.05. 18.05. 19.05. 19.05. 31.05. 24.5. TSV - Ortsvereinsturnier mail: [email protected] Markt Ebrach Halbmeier Elly, St-Rochus-Str. 28 94 Jahre Götz Otmar, Hof 4 75 Jahre Eberlein Jutta, Großbirk., Kleinbirkacher Str. 1 80 Jahre Berger Richwin, Wingertsbergstr. 5 80 Jahre Link Christian, Würzburger Str. 17 70 Jahre Herzog Paulina, Mühlrangenweg 3 81 Jahre Herzliche Glück- und Segenswünsche! 10.5. Ebracher Musiksommer; Eröffnungskonzert im Kaisersaal, 17.00 Uhr Jahrgang 38 – Seite 10 – 14.5. Tag des Waldes, Ebracher Neue Liste 14.5. Schützenfest mit Gottesdienst und Königsproklamation; Schützenverein Ebrach11.00 Uhr Vereinsgelände 16.5. Kaffeefahrt; Obst-, Gartenbau- und Verschönerungsverein Ebrach 16.5. Orgelmarathon KirchenKlang e. V.; kath. Pfarrgemeinde 18.30 Uhr 17.5. Flurumgang in St. Rochus, kath. Pfarrgemeinde 8.00 Uhr 20.5. Waldführung „Urige Waldnatur“; Spaziergang durch Ebrach´s Wälder mit dem Freundeskreis Nationalpark Steigerwald 17.30 Uhr Treffpunkt Parkplatz „Dreiherrnbrunnen“ 20.5. Sprechtag durch den VdK KV Bbg; VdK Ortsverband Ebrach 13.00 Uhr Rathaus Ebrach 20.5. Ausflugsfahrt BRH 21.5. Seniorennachmittag Ebrach/Burgwindheim/Mönchherrns dorf im Schloß Burgwindheim; kath. Pfarrgemeinde 14.00 Uhr 23.5. ökumenischer Gottesdienst in der Klosterkirche 17.30 Uhr 24.5. Ebracher Musiksommer; Konzert im Kaisersaal, 17.00 Uhr 25.5. Orgelkonzert Musikhochschule Würzburg; kath. Pfarrgemeinde 17.00 Uhr Schulnachrichten Realschule Ebrach Tag der Offenen Tür am 09.05.2015 Die Steigerwaldschule Ebrach öffnet Ihre Türen: am Samstag, 09.05.2015 lädt sie von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr wieder zum „Tag der offenen Tür“ ein. Unter dem Motto „Die Steigerwaldschule stellt sich vor“ erwartet die Besucher ein bunt gemischtes Programm. Die Schüler zeigen Ihr Können im sportlichen und musischen Bereich, oder stellen weitere Aktionen aus dem laufenden Schuljahr vor. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, den neu sanierten Teil des Schulgebäudes zu besichtigen. Für das leibliche Wohl sorgen der Elternbeirat und einzelne Klassen. Anmeldezeiten zum Übertritt in die Realschule Ebrach Ab diesem Schuljahr können Sie sich Online anmelden. Der Link dafür ist ab 15.04.2015 unter unserer Homepage www. steigerwaldschule-ebrach.de freigeschaltet. Bitte drucken Sie die Unterlagen aus und bringen diese zur Anmeldung mit. Montag, 11. Mai bis Mittwoch, 13. Mai 2015 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag, 15. Mai 2015 von 9:00 bis 13:00 Uhr. (gilt auch für Voranmeldungen aus 5. Klasse Haupt-/Mittelschule) Bei der Anmeldung sind das Übertrittszeugnis im Original, eine Geburtsurkunde (zur Einsichtnahme) und gegebenenfalls ein Sorgerechtsnachweis und für Fahrschüler ein Passfoto für den Verbundpass vorzulegen. Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid Die Anmeldung für die 5. Klassen des Gymnasiums Wiesentheid findet vom 11. - 13. Mai 2015 von 8.00 - 17.00 Uhr und am 15. Mai 2015 von 8.00 - 15.00 Uhr im Sekretariat der Schule statt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 4 und 5. Wie melde ich mein Kind an? Klasse 4 Grundschule: Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Übertrittszeugnis der Nr. 09/2015 Grundschule im Original. Klasse 5 Mittel- oder Realschule: Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Zwischenzeugnis (nur Voranmeldung). Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Jahreszeugnis. Der Probeunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, die die Voraussetzungen für den Übertritt nicht erfüllen, findet in den Fächern Deutsch und Mathematik vom 19. - 21. Mai 2015 am Gymnasium Wiesentheid statt. Als öffentliches Gymnasium führt das Steigerwald-Landschulheim drei Schulzweige:den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig, den wirtschafts- und sozialwissenschaft lichen Zweig mit sozialwissenschaftlichem Profil (als einziges Gymnasium im Landkreis Kitzingen) und den sprachlichen Zweig. Alle Schüler beginnen mit Englisch als erster Fremdsprache, die zweite Fremdsprache (Latein, Französisch) kann ab der 10. Klasse durch eine spätbeginnende Fremdsprache, z.B. Spanisch, ersetzt werden. Wie wird mein Kind auch am Nachmittag betreut? Sie haben die Möglichkeit ihr Kind im Internat, im Tagesheim oder zur Studierzeitbetreuung anzumelden. Die Tagesheimschülerinnen und Schüler nehmen am Mittagessen teil und fertigen dann unter Aufsicht ihre Hausaufgaben in der Schule an. Täglich stehen während der Studierzeit Lehrkräfte für qualifizierte Hilfe zur Verfügung. Bei Nachmittagsunterricht besteht die Möglichkeit auch für Externschüler an der Internatsverpflegung teilzunehmen. Die Heimfahrt ist gegen 15.20 Uhr und 17.00 Uhr mit dem Bus gewährleistet. Ein persönliches Informationsgespräch mit der Schulleitung kann jederzeit vereinbart werden. Eichendorff-Gymnasium Bamberg Aufnahme in das Gymnasium Anmeldungen von Grundschülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, die im Schuljahr 2015/2016 in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums eintreten wollen, müssen durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden und zwar in der Woche vom 11. Mai bis 15. Mai 2015, Montag bis Mittwoch, 08.15 – 16.00 Uhr, und Freitag, 08.15 – 14.00 Uhr, Im Sekretariat (Zimmer 120, 1. Stock) des Eichendorff-Gymnasiums, Kloster-Langheim-Str. 10, 96050 Bamberg. Vorzulegen sind: - Übertrittszeugnis der Volksschule im Original - Geburtsurkunde oder Familienstammbuch - ggf. Sorgerechtsbeschluss und evtl. die schriftliche Einwilligung des anderen Elternteils. Soweit ein Probeunterricht erforderlich ist, findet dieser vom 19. Mai – 21. Mai 2015 am Eichendorff-Gymnasium Bamberg statt. Auf unserer Homepage (unter Service → Formulare → Antrag auf Kostenfreiheit) finden Sie einen Link, unter dem Sie vorab bereits den „Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges“ ausfüllen, ausdrucken und zur Anmeldung mitbringen können. Weitere Auskünfte erteilen wir gerne unter der Telefonnummer 0951 9146-300. Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.eg-bamberg.de. Bereitschaftsdienste Notdienst der Apotheken im Bereich der Apotheke Ebrach Notdienst von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Donnerstag 30.04. Kronen-Apotheke Gerolzhofen Breslauer Str. 2A, Tel. 09382/5963 Freitag 01.05. Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld Bamberger Str. 8, Tel. 09552/7665 Jahrgang 38 – Seite 11 – Samstag 02.05. St.-Michaels-Apotheke Gerolzhofen Marktstr. 9, Tel. 09382/1595 Sonntag 03.05. Steigerwald-Apotheke Geiselwind Schlüsselfelder Str. 16, Tel. 09556/921090 Montag 04.05 St.-Florians-Apotheke Gerolzhofen Bahnhofstr. 1, Tel. 09382/6733 Dienstag 05.05. Stadt-Apotheke Prichsenstadt Luitpoldstr. 9, Tel. 09383/7244 Mittwoch 06.05. Julius-Echter-Apotheke Volkach Am Julius Echter Platz, Tel. 09381/3514 Donnerstag 07.05. Marien-Apotheke Wiesentheid Marienplatz 15, Tel. 09383/97310 Freitag 08.05. Apotheke Ebrach Brucksteigstr. 1, Tel. 09553/ 505 Samstag 09.05. Stadt-Apotheke Gerolzhofen Marktplatz 13, Tel. 09382/99880 Sonntag 10.05. Markt- Apotheke Burghaslach Marktplatz 7- 9, Tel. 09552/214 Montag 11.05. Kronen-Apotheke Gerolzhofen Breslauer Str. 2A, Tel. 09382/5963 Dienstag 12.05. Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld Bamberger Str. 8, Tel. 09552/7665 Mittwoch 13.05. St.-Michaels-Apotheke Gerolzhofen Marktstr. 9, Tel. 09382/1595 Donnerstag 14.05. Steigerwald-Apotheke Geiselwind Schlüsselfelder Str. 16, Tel. 09556/921090 Freitag 15.05. St.-Florians-Apotheke Gerolzhofen Bahnhofstr. 1, Tel. 09382/6733 Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarrei Burgwindheim mit Kuratie Mönchherrnsdorf und Pfarrei Ebrach mit Filialkirche St. Rochus Fr. 01.05.: Rochus: Burgwh.: Sa. 02.05.: Burgwh.: Ebrach: So. 03.05.: Mönchh: Oberw.: Ebrach: Burgwh.: 12.30 Trauung: Michael Deschner und Theresa Lindenberger 19.00 1. feierliche Maiandacht mit den Kommunionkindern, anschl. Fahrzeugsegnung am Margaretha-Ibel-Platz 13.00 Trauung: Markus Hornoff und Natascha Lindner 14.00 Trauung: Tobias Eichhorn und Doris Philipp 08.30 Eucharistiefeier für die Pfarreien mit Danksagung 08.30 Eucharistiefeier zum Kirchweihfest für Lebende und Verstorbene der Ortsgemeinde 10.00 Eucharistiefeier zur Jubelkommunion 17.00 Jugendgottesdienst mit den Firmlingen, anschl. Probe der Firmlinge 19.00 Maiandacht 19.30 Bibelkreis 18.00 Maiandacht Mo. 04.05.: Kötsch.: Di. 05.05.: Burgwh.: Mi. 06.05.: Ebrach: Mittelst., Mönchh: 19.00 Maiandacht Burgwh.: Keine Maiandacht Kötsch: 19.15 Eucharistiefeier Do. 07.05.: Burgwh: 09.00 Festgottesdienst zur Heiligen Firmung mit Weihbischof Herwig Gössl Ebrach: 18.00 Eucharistiefeier, anschl. Bibelkreis im Pfarrheim Fr. 08.05.: Burgwh.: ab 09.30 Kranken- und Hauskommunion Nr. 09/2015 Burgwh.: 15.00 Rosenkranz zum barmherzigen Jesus Ebrach/ Rochus: ab 15.00 Kranken- und Hauskommunion Rochus: 18.00 Eucharistiefeier 6. SONNTAG DER OSTERZEIT / Muttertag Sa. 09.05.: Blutskap.: 13.00 Trauung: Evelyn Hofmann und Thomas Bachinger Burgwh: 18.00 Eucharistiefeier als Familiengottesdienst So. 10.05.: Ebrach: 08.30 Eucharistiefeier für die Pfarreien Mönchh.: 10.00 Eucharistiefeier Rochus: 14.00 Tauffeier: Paula u Felix Neukamm Mo. 11.05.: Oberw: 19.00 Maiandacht mit dem Kath. Frauenbund Kötsch: Keine Maiandacht Rochus: 19.00 Bittprozession von Großgressingen und Buchnach St. Rochus, anschl. Bittandacht Di. 12.05.: Ebrach: 17.45 Bittprozession von Ebrach nach St. Rochus Rochus: 19.00 Eucharistiefeier Burgwh.: 19.30 Öffentliche PGR-Sitzung HOCHFEST CHRISTI HIMMELFAHRT Mi. 13.05.: Ebrach: 18.00 Maiandacht Burgwh.: 18.30 Bittprozession in die Au, anschl. Eucharistiefeier Do. 14.05.: Mönchh.: 08.30 Bittprozession nach Wolfsbach, Eucharistiefeierfür die Pfarreien Rochus: 11.00 Eucharistiefeier am Schützenhaus Ebrach: 16.00 Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim St. Bernhard mit Kommunionausteilung Fr. 15.05.: Burgwh.: 15.00 Rosenkranz zum barmherzigen Jesus Das Pfarrbüro in Burgwindheim ist vom 7. Mai (Firmung) bis einschließlich 15. Mai wegen Urlaub geschlossen! Ebrach: Sekretärin Frau Christel Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8.00 bis 11.30 Uhr. Wir laden herzlich ein: • zur öffentlichen PGR-Sitzung am Dienstag, 12. Mai 2015 um 19.30 Uhr in Burgwindheim / Schloss Vortragsraumraum und am Dienstag, 19.Mai 2015 um 20.00 Uhr in Ebrach Pfarrheim Haus Johannes. Die Jahresrechnung und der Haushaltsplan für die Kuratie Mönchherrnsdorf liegen von Sonntag, 4. Mai bis Sonntag, 18. Mai 2014 zur Einsichtnahme nach den Gottesdiensten in der Sakristei auf. Sonntag Evang.-Luth. Gottesdienste 03.05. Sonntag 10.05. Mittwoch 13.05. Kantate Kollekte: Kirchenmusik 10.00 Uhr Gottesdienst in Ebersbrunn St. Vitus Rogate Kollekte: Meru 09.00 Uhr Gottesdienst in Ebrach 10.00 Uhr Gottesdienst in Großbirkach 19.30 Bibelstunde mit Bruder Michael in Ebersbrunn bei Familie Hümmer Evangelische Kirchengemeinde Aschbach-Hohn am Berg Krabbelgruppe jeden Mittwoch von 9:30 bis 11:00 Uhr, in der Pfarrscheune in Aschbach (außer in den Ferien) Musikgarten für Kleinkinder jeden Donnerstag von 9:30 bis 10:15 Uhr, im Martin-Luther-Haus in Aschbach (außer in den Ferien) Gottesdienste in Burgwindheim • Sonntag, 03.05.2015, 9:30 Uhr, in der Blutskapelle Auftritte des Kirchenchors Jahrgang 38 – Seite 12 – Sonntag, 03.05.2015, 9:30 Uhr, in der St.-Gallus-Kirche in Hohn am Berg: Kantate Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, Burggrub: Waldgottesdienst Frauenkreis Dienstag, 05.05.2015, 19:00 Uhr, in der Pfarrscheune: Spieleabend mit Rita Rosenhahn Dienstag, 19.05.2015, 19:00 Uhr: Abschluss in der Gaststätte Gebet für die Gemeinde Donnerstag, 07.05.2015, 19:30 Uhr, in der Pfarrscheune Kirchenkaffee Sonntag, 10.05.2015, nach dem Gottesdienst, in der Pfarrscheune Kirchenvorstandssitzung Dienstag, 12.05.2015, 19:30 Uhr, in der Pfarrscheune Waldgottesdienst in Burggrub Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, am Waldrand vor Burggrub; anschließend Bewirtung durch die Feuerwehr BurggrubNeugrub Der Posaunenchor spielt Christi Himmelfahrt, 14.05.2015, 10:00 Uhr, Burggrub: Waldgottesdienst Waldgottesdienst in Burggrub Herzliche Einladung zum Waldgottesdienst am Donnerstag, Christi Himmelfahrt, den 14. Mai 2015, um 10:00 Uhr am Waldrand vor Burggrub. Der Gottesdienst wird mitgestaltet von den Ebrachtaler Jagdhornbläsern, dem Kirchenchor Aschbach-Hohn und dem Posaunenchor Aschbach-Hohn-Füttersee. Anschließend haben alle Besucher Gelegenheit, sich von der Feuerwehr Burggrub-Neugrub mit fränkischen Spezialitäten, Kaffee und Kuchen verwöhnen zu lassen. Zur Unterhaltung spielt Werner Bucher. Vereine und Verbände Nr. 09/2015 VdK-OV Burgwindheim Der VdK OV Burgwindheim lädt zu seiner Muttertagsfeier am Sonntag, den 17.05.2015 um 14.00 Uhr nach Oberweiler, Gasthaus Oppel, ein. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind herzlich willkommen. CSU-Ortsverband Burgwindheim Veranstaltung mit dem Fränkischer Theatersommer am 30.05.2015 um 19.30 Uhr im Schloss Burgwindheim. „Ein jeder Narr tut was er will“ von Wilhelm Busch. Es ergeht herzliche Einladung. Ebrach BRH Ortsverband Ebrach Unser Frühjahrsausflug findet am 20.05.2015. Wir fahren in den Spessart, besuchen Schloss Mespelbrunn und anschließend im Odenwald das Städtchen Erbach. Abfahrt: 8.30 Uhr ab Marktplatz Für Eintritt und Brotzeit ist wie immer gesorgt. Fremdenverkehrsverein Ebrach - Einladung Am 05. 05. 2015 findet um 20.00 Uhr im Gasthof „Alter Bahnhof“ eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fremdenverkehrsvereins Ebrach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Änderung des Vereinsnamens und der Satzung 3. Beschluss über die Mitgliedsbeiträge 4. Wünsche und Anträge Es ergeht herzliche Einladung. Schützenverein Ebrach e. V. Burgwindheim Katholischer Frauenbund Burgwindheim aktuelle Termine - Wir laden herzlich ein zur Maiandacht am Montag, 11.05.2014 um 19.00 Uhr in Oberweiler mit anschließender Einkehr im Gasthaus Oppel. Montags trainieren wir regelmäßig mit den smovey – vibroswings Treffpunkt: Schloss um 18.30 Uhr Anfänger(innen) sind herzlich willkommen. Auf bewegende, belebende gemeinsame Stunden freut sich das Vorstandsteam des KDFB Burgwindheim. Wanderung nach Handthal Nachhaltigkeitszentrum Die FW-CUW Burgwindheim wandert am Samstag, den 02.05.2015 nach Handthal. Treffpunkt ist um 12.45 Uhr in Ebrach Waldparkplatz. Wer nicht wandern möchte, kann direkt nach Handthal kommen. Um 14.30 Uhr findet eine Führung durch das Nachhaltigkeitszentrum und anschließende Waldführung bis ca. 16.30 Uhr statt. Abschließend Brotzeit in Oberweiler. Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte. Anmeldung unter Tel. 09551/664 Franz Werner. Krieger- und Reservistenkameradschaft Burgwindheim - Monatsversammlung Unsere nächste Monatsversammlung findet am Freitag, den 08.05.2015 um 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft Ibel in Kappel statt. Es ergeht an alle Kameraden freundliche Einladung. Es können an unseren Versammlungen auch Nichtmitglieder und Personen die nicht bei der Bundeswehr dienten jederzeit teilnehmen. Es ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung und Freunde des Vereins zum Besuch des Schützenfestes in Ebrach-Großgressingen, Vereinsgelände, am Feiertag „Christi Himmelfahrt“, Do., 14.05.2015. Programm: 11.00 Uhr Gottesdienst mit Herrn hw. Pfr/ Dekan Albert Müller; 12.00 Uhr Mittagstisch, nachmittags Kaffe u. Kuchen; 15.00 Uhr Königsproklamation; am Abend Grillspezialitäten/Brotzeiten. Zur Unterhaltung spielen die Steigerwaldmusikanten Ebrach – Großgressingen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. FFW Großgressingen Am Donnerstag, den 30.04.2015 ab 18.00 Uhr wird vor dem Feuerwehrhaus der Maibaum aufgestellt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Die Feuerwehr lädt herzlich ein. VdK-Ortsverband Ebrach - Muttertagsfeier Zur Muttertagsfeier des VdK Ortsverbandes am Samstag, den 09. Mai 2015 um 14.30 Uhr im Historikhotel Klosterbräu laden wir herzlich ein. Die Vorstandschaft Imkerverein Ebrach und Umgebung Frühjahrsversammlung am 08. Mai 2015 Am Freitag, den 08.05.2015 findet um 19.30 Uhr im Historikhotel Klosterbräu unsere diesjährige Frühjahrsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Bestellung der Varroa-Behandlungsmittel 2. Ausfüllen der Meldebogen mit den Völkerzahlen und Standorten 3. Verschiedenes Da die Bestellungen und Meldungen termingerecht erfolgen müssen, bittet die Vorstandschaft um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Auf Euer kommen freut sich W. Hanslok, 1. Vors.
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