akademie der deutschen medien
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Med
Medienrecht in der Praxis
Seminare 2015
D R U C K PA R T N E R D E R
www.triltsch.de
An Ihr Projekt lassen
wir nur Erfahrung,
Know-how und
moderne Technik.
Konrad Triltsch Print und digitale Medien GmbH
Johannes-Gutenberg-Straße 1- 3, 97199 Ochsenfurt-Hohestadt
Tel.: +49 9331 9817- 0, Fax: +49 9331 9817-15, [email protected]
inhaltsverzeichnis | 1
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Unser Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Unsere Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Das Seminarprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Die Seminarreihe Medienrecht in der Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Die juristische Expertentagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Das Inhouse-Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Allgemeines Vertragsrecht für die tägliche Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Vermarktungsverträge für analoge und digitale Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
URHEBERRECHT/VERLAGE
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LICENSING UND MERCHANDISING
(Merchandising-)Lizenzen in der Praxis – Die Grundlagen
der Vermarktung bekannter Themen, Charaktere, Kunst,
Marken, Namen und Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
PRESSERECHT
Medien- und Presserecht für Journalisten und Redakteure . . . . . . . . . . . . . 20
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht/Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . 21
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht/Das Jahres-Update . . . . . . . . . . 22
Rechtsfragen rund um E-Books und Verlagscontent – Rechteerwerb,
Plattformverträge, Lizenzmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
MUSIKBRANCHE
 Neues Seminar
 Neues Konzept
Facebook, Social Media und User Generated Content –
Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Online-)Werbung, Artbuying und Fundraising –
Rechtliche Rahmenbedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Digitales Rechtemanagement  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Crashkurs Rechtliche Grundlagen im Game-Business . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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ARBEITSRECHT
Künstlersozialabgabe bei Medienunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Mindestlohn in Medienunternehmen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
DATEN- UND JUGENDSCHUTZ
Datenschutzrecht – Grundlagen und Jahres-Update. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Jugendschutz in den Medien für Jugendschutzbeauftragte –
Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
VERANSTALTUNGSRECHT
Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment  . . . 41
BUCHVERLAGE
Vertragsgestaltung in der Musikbranche – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsgestaltung in der Musikbranche – Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . .
Musikrecht und audiovisuelle Medien – Musiknutzung in Film, Werbung,
Apps und Social Media . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Crashkurs kollektive Rechtewahrnehmung Musik – GEMA, GVL & Co. . . . . . . . .
Vertragsgestaltung in der Film- und Fernsehbranche –
Filmproduktion und Filmlizenzhandel/Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Vertragsgestaltung in der Film- und Fernsehbranche –
Filmproduktion und Filmlizenzhandel/Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . 30
Filmförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . 31
INTERNET, MOBILE, GAMING
ALLGEMEINES VERTRAGSRECHT
Urheberrecht – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrecht – Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bildrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Crashkurs Verwertungsgesellschaften und digitale Medien . . . . . . . . . . . . .
FILM, FERNSEHEN, HÖRFUNK
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Fachartikel der Referenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unsere Referenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alle Termine auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Informationen zu unseren Angeboten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Editorial | 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
neue Erzählformen und Produktformate, Technologien und Devices prägen die zunehmend technikgetriebene
Medienbranche und revolutionieren alle Verlags- und Unternehmensbereiche. Dadurch verändern sich auch die
rechtlichen Rahmenbedingungen laufend. Die Zahl der gesetzlichen Regelungen und neuen Gesetzgebungs­
verfahren ist stetig gestiegen, so dass Unsicherheit und Unkenntnis in Rechtsfragen heute mehr denn je zu
erhöhten wirtschaftlichen Risiken führt.
Aus diesem Grund bietet die Akademie die Seminarreihe MEDIENRECHT IN DER PRAXIS an. Juristen, aber auch
Nicht-Juristen, die als Fach- oder Führungskräfte in (Medien-)Unternehmen tätig sind, müssen mit den recht­
lichen Rahmenbedingungen ihres Arbeitsgebietes vertraut sein. Es wird erwartet, dass sie Vertrags­gestaltungen
beurteilen, rechtssicher verhandeln oder die Realisierbarkeit strategischer Entscheidungen richtig einschätzen
können. Die Seminare der Reihe decken daher alle Rechtsgebiete und Themen ab, die in (Medien-)Unternehmen
relevant sind: Urheber- und Vertragsrecht, (Merchandising-)Lizenzrecht, Arbeits- und Veranstaltungsrecht,
Daten- und Jugendschutz, sowie Rechtsfragen rund um die Themen Presse, Musik, Film, Fernsehen, Internet,
Mobile und Gaming.
Neben ihrer bisherigen Kernzielgruppe, den Verlagen, hat sich die Akademie in den vergangenen Jahren
zunehmend auch anderen Unternehmen geöffnet, die ihr Media-Know-how aufbauen und vertiefen möchten.
Unserer Publishing-Expertise über alle Kanäle – ob Print, digital oder mobil – und der erweiterten Zielgruppe
tragen wir in Zukunft auch durch unseren neuen Namen Rechnung: Die Akademie des Deutschen Buchhandels
heißt ab sofort Akademie der Deutschen Medien.
Wir freuen uns, Ihnen im kommenden Jahr ein noch größeres Forum zu bieten, das es ermöglicht, sich bei Rechts­
themen und in allen Bereichen des Media-Business fortzubilden und sich branchenübergreifend auszutauschen.
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß und Inspiration bei der Lektüre unseres Medienrechts-Programms 2015
und würde mich freuen, Sie als Teilnehmer bei einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
Es grüßt Sie herzlich das Akademie-Team und
Ihr
Bernd Zanetti
Geschäftsführer
4 | akademie der deutschen medien
Ein neuer Name
für Medienkompetenz
Die Akademie zählt mit rund 3 700 Teilnehmern pro Jahr zu den führenden Medienakademien in Deutschland. Mit ihrem Seminarund Tagungsprogramm hat sie sich als zentraler Ansprechpartner für qualifizierte Weiter­bildung rund um Medienmanagement und
die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Print- und digitalen Medien etabliert.
Ihren Gründungsauftrag, den Strukturwandel in der Buchbranche zu unterstützen und zu begleiten, verfolgt die Akademie noch
heute, wenn auch unter veränderten Vorzeichen: Das Angebotsspektrum für Verlage wurde l­ aufend erweitert, die neuen Themen­
felder „Corporate Publishing“, „Fachmedien“, „Medienrecht“ und vor allem „E-Publishing“ systematisch erschlossen und auch
neue, Publishing-affine Zielgruppen angesprochen. Heute u­ nterstützt die Akademie ihre Kernzielgruppe Verlage mit der passenden
Weiterbildung und Beratung vor allem d­ abei, den digitalen Wandel – vom Buch zum E-Book, von der Kundenzeitschrift zur
digitalen Community – e­ rfolgreich zu bewältigen.
Der fundierten Medien-Expertise über alle Kanäle – ob Print, digital oder mobil – und der umfassenden ­Zielgruppenansprache
weit über die Verlagsbranche hinaus trägt die Akademie künftig auch durch i­hren neuen Namen Rechnung.
Als Akademie der Deutschen Medien will sie Fach- und Führungskräfte fit machen für die aktuellen Herausfor­derungen und neuen
Berufsbilder im zunehmend digitalen Publishing- und Media-Business. Ziel ist Wissensvermittlung mit maximalem Praxisbezug für
Manager und Mitarbeiter aus Verlagen, Medienhäusern und Agenturen, aber auch aus Unternehmen und öffentlichen Institutionen,
die Publishing-Know-how aufbauen möchten bzw. Unterstützung bei der Entwicklung und Vermarktung von Medien suchen. Als
führender Kompetenzanbieter im Medienbereich setzt die Akademie dabei auf die Vernetzung von Wissensvermittlung (Weiterbildung),
Wissensanwendung und „Empowerment“ (Beratung).
Themenbereiche
MANAGEMENT
Medienunternehmen managen,
Abteilungen leiten
PRODUKTMANAGEMENT
UND LEKTORAT
REDAKTION
Texte schreiben und redigieren
Medienprojekte managen,
Texte lektorieren
DIGITALE MEDIEN
MARKETING UND VERTRIEB
PR UND CORPORATE MEDIA
E-Books, Apps und Portale
entwickeln und vermarkten
Print- und digitale Medien
bewerben und verkaufen
Professionell kommunizieren mit
Unternehmensmedien
HERSTELLUNG UND
GESTALTUNG
MEDIENRECHT
PERSÖNLICHE KOMPETENZEN
Rechtssicher agieren im
Mediabusiness
Arbeitsweisen optimieren,
souverän kommunizieren
Print- und digitale Medien
herstellen und gestalten
Alle unsere Seminare finden Sie unter http://www.medien-akademie.de
oder in unserem Seminarprogramm 2015.
Bestellen Sie das Programm online, mit dem Formular auf Seite 51
oder telefonisch unter 089/291953-0.
Zu jedem dieser Bereiche finden Sie Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
in unserem Seminar­programm 2015. Das
­Programm ist dabei modular aufgebaut, um
den unterschied­lichen Anforderungsprofilen
verschiedener Qualifikations­stufen gerecht zu
werden: Ob Ein- oder Umsteiger, erfahrene
­Mit­arbeiter oder F­ ührungskräfte. Lassen Sie
sich beraten, welches ­Angebot für Ihre Ziel­
setzung das richtige ist.
akademie der deutschen medien | 5
unser angebot
offene seminare •über 200 unterschiedliche Schulungsthemen
•unterschiedliche Formate – vom eintägigen Crashkurs bis zum zehntägigen Management-Training
•rund 30 Zertifikatskurse, die in drei bis fünf Tagen fit machen für die neuen Herausforderungen
und Berufsbilder im Publishing-Business
konferenzen und kongresse
•über 15 Tagungen jährlich zu aktuellen Trends und Entwicklungen des Media-Business wie z. B.:
– Trendtag Publishing
– E-Book-Konferenz
– Mobile-Publishing-Tagung
– Zukunftsforum Zeitschriften
– Expertentagung Medienrecht
– Personalentwicklungskonferenz und Recruiting-Day
– Expertentagungen und Gipfel zu aktuellen Branchenthemen
•anerkannte Branchenforen als Networking-Events und Gelegenheit zum Austausch zwischen Experten
und Praktikern aus dem Media- und E-Business
E-LEARNING-ANGEBOTE UND WEBINARE
•rund 30 Webinare und Video-Lectures zum digitalen Verlag und zur digitalen Produktentwicklung
(Fokus: E-Books)
•stetig wachsende Auswahl an Content-Angeboten
•flexible und nachhaltige Kompetenzerweiterung
•zeit- und ortsunabhängige Weiterbildungsangebote
•einfache Integration in den Arbeitsalltag
inhouse-seminare, coachings und beratungen •umfassende Erfahrung bei der firmeninternen Durchführung von Seminaren und Zertifikatskursen –
über 1.000 Schulungsteilnehmer pro Jahr
•Angebote von der Einzelschulung bis zum mehrstufigen Trainingsprogramm
•individuelle Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen
•Organisationsberatung und Prozessbegleitung
•Blended Learning
•Managed Events
berufsbegleitender masterstudiengang
•Masterangebot ab Wintersemester 2015 an der Hochschule München in Weiterbildungspartnerschaft mit
„MANAgement digitales publizieren” der Akademie der Deutschen Medien
•Vermittlung von Managementqualifikationen für Führungspositionen der Verlags- und Medienindustrie
6 | akademie der deutschen medien
Unsere Grundsätze
Aus der Praxis für die Praxis
Im Mittelpunkt unserer Angebote stehen Fragestellungen und Arbeitsbeispiele aus der Praxis. Unsere Referenten sind Führungskräfte,
die Verantwortung im operativen Geschäft tragen und die aktuellen Probleme der Teilnehmer kennen, sowie professionelle Trainer mit
langjähriger Seminarpraxis. Die Dozentenübersicht finden Sie auf den Seiten 46 – 48.
Interaktive Vermittlung
Unsere Qualifizierungsangebote binden die Teilnehmer aktiv ein. Theorievermittlung und die Arbeit an Fallbeispielen wechseln sich ab.
Die Teilnehmer sind dazu eingeladen, eigene Fragestellungen mit den Referenten und Fachkollegen zu diskutieren.
Wissenstransfer
Strategien und Konzepte für sich und das eigene Unternehmen nutzbar machen, lautet das vorrangige Ziel aller Veranstaltungen.
Vorgestellt werden dabei auch Ideen und Methoden aus fremden Branchen, die für den Verlags- und Medienbereich interessant sind.
Qualitätssicherung
Bei den Veranstaltungen findet eine intensive Vor- und Nachbereitung statt. Unsere Dozenten stimmen ihre Trainingskonzepte auf den aktuellen
Wissensstand der Teilnehmer ab. Jedes Teilnehmerfeedback fließt in unsere laufende Programmplanung und Organisationsoptimierung ein.
Aktualität
Wir reagieren schnell auf Veränderungen im Medienbereich oder sich wandelnde Berufsbilder und nehmen laufend Veranstaltungsangebote
zu aktuellen Themen in unser Programm auf.
Die Akademie und ihre Träger
Die Akademie der Deutschen Medien ist eine Non-Profit-Organisation und wurde 1993 von der Bertelsmann Stiftung und dem ­
Börsenverein des Deutschen Buchhandels gegründet. Seit 1999 ist sie eine gemeinnützige GmbH mit inzwischen zehn Gesellschaftern.
Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus unterstützt die Akademie. Diese breite Trägerschaft bietet uns Freiraum für
differenzierte Programmarbeit und umfassende Seminarangebote in allen Kernbereichen der Publishing- und Medienarbeit.
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG – 5%
Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH – 22,5%
Verlagsgruppe Random House GmbH – 5%
WEKA Holding GmbH & Co. KG – 5%
Verlagsgruppe Beltz
Julius Beltz GmbH & Co. KG – 5%
Springer Science +
Business Media Deutschland GmbH – 5%
Bonnier Media Deutschland GmbH – 5%
Bertelsmann SE & Co. KGaA – 17,5%
Akademie der Deutschen Medien gGmbH – 10%
Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG – 10%
geschäftsführung und programmleitung
Bernd Zanetti
Tel.: 089/29 19 53-61
E-Mail: [email protected]
Ernst Klett Verlag GmbH – 10%
akademie der deutschen medien | 7
Seminare aus dem Programm 2015
(Auswahl)
Management
• Business-Development-Manager – Ein Intensivkurs mit Zertifikat (16.11. – 20.11.2015)
• BWL für Führungskräfte – Winter School mit Zertifikat (23.02. – 27.02.2015)
• Führungskompetenz und Leadership – Ein Intensivkurs mit Zertifikat (13.04. – 17.04.2015)
• Verhandlungsführung für Profis (23.03. – 24.03.2015)
• Bewertung von Verlagsunternehmen (10.06.2015)
Digitale Medien
• Projektmanager E-Publishing – Summer School mit Zertifikat (06.07. – 10.07.2015)
• Website- und Portal-Manager – Ein Intensivkurs mit Zertifikat (23.03. – 27.03.2015)
• App-Entwicklung für Tablets und Smartphones – Print- und Online-Medien als Apps umsetzen (02.07. – 03.07.2015)
• E-Learning-Projektmanager – Ein Intensivkurs mit Zertifikat (13.04. – 17.04 2015)
PR und Corporate Media
• Crashkurs Digitales Corporate Publishing (22.04.2015)
• Crashkurs Projektmanagement im Corporate Publishing (12.06.2015)
• Neuentwicklung von Kundenmagazinen – Vom Konzept bis zum Produkt (12.02. – 13.02.2015)
• Finanzierungsmodelle im Corporate Publishing (16.09.2015)
• Akquisitionsstrategien für Corporate Publisher – Der intelligente Weg zum Neukundengeschäft (26.03. – 27.03.2015)
Persönliche Kompetenzen
• Selbst- und Zeitmanagement (27.04. – 28.04.2015)
• Stress- und Leistungsmanagement (02.02. – 03.02.2015)
• Konflikte konstruktiv lösen (16.11 – 17.11.2015)
• Gesprächstechniken – Miteinander reden leicht gemacht (09.12.2015)
• Kreativitätstechniken – Ideen generieren, Innovation fördern (08.09. – 09.09.2015)
Alle unsere Seminare finden Sie unter http://www.medien-akademie.de
oder in unserem Seminarprogramm 2015.
Bestellen Sie das Programm online, mit dem Formular auf Seite 51
oder telefonisch unter 089/291953-0.
Ihre Ansprechpartnerin:
Tina Findeiß
Tel.: 089 / 29 19 53-64
E-Mail: [email protected]
akademie der
deutschen medien
Seminarprogramm 2015
Print • Digital • Publikumsmedien • Fachmedien • Corporate Media • Medienrecht • Medienmanagement
8 | Die Seminarreihe
Die Seminarreihe
„Medienrecht in der Praxis“
Die Seminarreihe „Medienrecht in der Praxis“ wendet sich an Juristen und Nicht-Juristen, die ihre juristischen Kenntnisse
erweitern und vertiefen möchten, um Medienrechtsfragen in ihrem Unternehmensalltag sicher beantworten zu können.
Das Programm wird laufend überarbeitet und erweitert, um den neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. 2015 neu im
Angebot sind z. B. die Seminare „Crashkurs Verwertungsgesellschaften und digitale Medien“ (S. 18), „Digitales Rechte­
management“ (S. 37) und „Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment“ (S. 42).
Die Seminare decken systematisch alle Rechtsbereiche ab, die für Medienmacher relevant sind:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Urheberrecht/Verlage
• Licensing und Merchandising
• Presserecht
• Buch- und Verlagsbranche
• Musikbranche
• Film, Fernsehen, Hörfunk
• Internet, Mobile, Gaming
• Arbeitsrecht, Daten- und Jugendschutz, Veranstaltungsrecht
Um auf die stetigen Veränderungen in der Branche noch besser zu reagieren, hat die Akademie ihr Seminarangebot so
strukturiert, dass für verschiedene Themengebiete neben einem Grundlagenseminar zusätzlich ein Jahres-Update
­angeboten wird.
Das Grundlagenseminar vermittelt kompakt das branchenspezifische juristische Basiswissen für den Berufsalltag. Anhand
von Musterverträgen und aktuellen Fallbeispielen erhalten die Teilnehmer einen Leitfaden für den mühelosen und kompetenten Umgang mit den Rechtsproblematiken in ihrer täglichen Arbeitspraxis.
Das Jahres-Update geht gezielt auf die rechtlichen Entwicklungen der letzten zwölf Monate ein. Gesetzesnovellen und
die neueste Rechtsprechung werden ebenso thematisiert wie Marktentwicklungen und Branchentrends. So können auch
Teilnehmer mit Vorkenntnissen ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen.
Ihre Erfolgsfaktoren
•Praxisbezug: Durch die Arbeit an Musterverträgen wird juristisches Wissen anschaulich vermittelt. Die Teilnehmer
nehmen einen Praxisleitfaden mit nach Hause, der am eigenen Arbeitsplatz direkt angewandt werden kann.
•Experten-Know-how: Unsere Referenten sind erfahrene Rechtsanwälte, die auf den Bereich des Urheber- und
Medienrechts spezialisiert sind. Viele Seminare beinhalten zudem Fachvorträge von Gastreferenten aus renommierten
Medienunternehmen.
Unser Kooperationspartner
Die Kanzlei Lausen Rechtsanwälte ist spezialisiert auf alle für die Medienbranche wesentlichen Rechtsgebiete vom Urheber- und Medienrecht über
das Markenrecht und den Datenschutz bis hin zum Gesellschafts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Kanzlei ist vertraut mit den neuesten
wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Branche und schafft damit die Grundvoraussetzung für eine umfassende und kompetente
Beratung. Zahlreiche Nominierungen und 2007 Auszeichnung mit dem Juve Award zur ’Kanzlei des Jahres für Medien’. Lausen Rechtsanwälte wurde
zudem aufgenommen in die Focus-Liste der ’Top-Wirtschaftskanzleien 2013/Medien Presse’.
Lausen Rechtsanwälte ist Kooperationspartner für die Seminarreihe „Medienrecht in der Praxis“. Vertreter aus
renommierten (Medien-)Unternehmen unterstützen die Rechtsanwälte der Kanzlei Lausen als Gastreferenten bei
den Medienrechtsseminaren der Akademie.
DIE JURISTISCHE EXPERTENTAGUNG | 9
DIE JURISTISCHE EXPERTENTAGUNG
Seit 2005 veranstaltet die Akademie der Deutschen Medien juristische Expertentagungen. Im Mittelpunkt der Konferenzen stehen jeweils die aktuellen
rechtlichen Entwicklungen im Medienbereich. Rechtsexperten und Fachleute aus der Branche geben einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung,
präsentieren aktuelle Verhandlungsergebnisse und Urteile und diskutieren, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis in Medienunternehmen ergeben.
Themen der letzten Jahre – Eine Auswahl
2007Zukunftssicherung per Verlagsvertrag? Erwerb von unbekannten und Umgang mit neuen Nutzungsarten
2008
Urheberrecht und Piraterie im Internet: Recht und Praxis
2009Süßes Gift oder attraktive Erlösquelle? – Auswirkungen des Google Book Settlements auf deutsche Verlage
2010
Verträge rund um das E-Book – Vom Autor bis zum Download
2011Angemessene Vergütung des Urhebers – Wo beginnt, wo endet die Vertragsfreiheit?
Rechtsfragen rund um Social Media – Von Datenschutz- bis Persönlichkeitsrecht
2012
Verlagsrecht 2015 – Worauf Verlage sich einstellen müssen
2013Rechtsfragen bei multimedialen Produkten wie Apps, E-Books und Games
2014Rechts-Update 2015: Amazon und das Kartellrecht, Umsatzsteuer für Bundles & Preisbindung für E-Books
Jahreskonferenzen und Gipfel der Akademie
Die Akademie der Deutschen Medien initiiert im Jahr rund 15 Konferenzen und Gipfel zu den wichtigen Themen der Medien- und
Corporate-Publishing-Branche und hat sich als anerkanntes Innovationsforum etabliert. Die Veranstaltungen richten sich an Führungs­
kräfte und Entscheider und ermöglichen den Teilnehmern den intensiven Erfahrungsaustausch mit führenden Vertretern der Branche.
Die Aktualität und fachliche Qualität der Beiträge stehen dabei an erster Stelle: Alle Referenten sind Entscheidungsträger bzw. Experten,
die die Entwicklungen der Medienbranche aktiv mitgestalten bzw. reflektieren. Außerdem engagiert die Akademie ausgewiesene
Fachleute aus anderen Branchen sowie aus Wissenschaft und Forschung. Sie liefern wichtiges Hintergrundwissen und zeigen weitere
thematische Perspektiven auf. So wird eine differenzierte, branchenübergreifende Betrachtung des jeweiligen Themas sichergestellt.
Das Konferenzprogramm der Akademie umfasst – neben der Medienrechtstagung – u. a. den Trendtag Publishing, die E-Book Konferenz,
den IT-Gipfel, das Zukunftsforum Zeitschriften, den Corporate Publishing-Gipfel und den Kindermedienkongress.
Konferenzen
Weitere Informationen zu den Konferenzen und Tagungen sowie
die Programme der bisherigen Veranstaltungen finden Sie unter
www.medien-akademie.de/konferenzen.
BERATUNG UND ANMELDUNG
Ihre Ansprechpartnerin für Tagungen und Konferenzen:
Rachel Lied
Tel.: 089 / 29 19 53-65
E-Mail: [email protected]
10 | Das Inhouse-Programm
Das Inhouse-Programm
Firmeninterne Seminare – Konsequent weiterbilden
Inhouse-Trainings sind ein wichtiges Instrument gezielter Personalentwicklung. Im Bildungs­controlling schneiden firmen­interne Schulungen
sehr gut ab – die Teilnehmer können das im Kollegenkreis erworbene Know-how besonders rasch und lösungsorientiert in ihrem persönlichen ­Aufgabenfeld umsetzen.
Alle Angebote unseres Seminarprogramms können Sie deshalb auch als ­Inhouse-Training oder Workshop buchen. Zu jedem Thema bieten
wir außerdem Follow-ups und Coachings an. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Durchführung des kompletten Seminars und
stellen s­ icher, dass der Transfer optimal gelingt. Lassen Sie sich von uns beraten!
Häufig nachgefragte Inhouse-Themen (Auswahl)
Schwerpunkt: Führungskräfteentwicklung und Teams
•Mehrstufige Führungskräfte-Programme
•Moderation und begleitende Teamcoachings
•Kommunikations-, Präsentations- und Verkaufstrainings
•Selbst- und Zeitmanagement
Schwerpunkt: Medienrecht
•Bildrechte
•Urheberrecht
•Vertragsgestaltung
•Medien- und Presserecht
Schwerpunkt: E-Publishing und Neue Medien
•Change Management für erfolgreiches E-Publishing
•Konzeption und Produktentwicklung von E-Medien
•Projektmanagement im E-Publishing
•Rechtsfragen beim Elektronischen Publizieren
•Mehrfachverwertung von Verlagsinhalten
Schwerpunkt: Lektorat/Produktmanagement und
(Online-)Redaktion
•Autorenmanagement und -akquise
•Projektmanagement im Lektorat
•Werbetexten, Titelfindung, U4- und Klappentexte
•Crashkurs Rechtschreibung und effizientes Korrekturlesen
unser service im inhouse-Bereich
Unser Anspruch: Maßgeschneiderte
Inhouse-Schulungen
auswahl
full-service-
evaluation
und aller unserer Inhouse-Angebote
Konzept- stehen die Ziele und der individuelle Bedarf unserer Kunden an Weiterbildung und TrainingsBeiBeratung
der Entwicklung
spezialisierter
organisation
und QualitätsBedarfsanalyse
entwicKlung
maßnahmen
im Mittelpunkt.
trainer
des seminars
sicherung
In einem für Sie kostenlosen Erstgespräch finden wir heraus, welche Maßnahmen in Frage kommen, um z. B. eine Fachabteilung auf neue Herausforderungen einzustellen, Ihre Führungskräfte fit zu machen oder im Team neue Kompetenzen zu trainieren. Selbstverständlich bearbeiten
wir jede Ihrer Anfragen absolut vertraulich.
unser service im inhouse-Bereich
Beratung und
Bedarfsanalyse
KonzeptentwicKlung
auswahl
spezialisierter
trainer
full-serviceorganisation
des seminars
evaluation
und Qualitätssicherung
Das Inhouse-Programm | 11
Ihre Erfolgsfaktoren
•Individuelle Seminarinhalte: Wir entwickeln Trainingskonzepte, die auf die Ziele und Prozesse in Ihrem
Unternehmen zugeschnitten sind.
•Branchen-Expertise: Wir sind mit dem Workflow und den Anforderungen in Verlagen, Agenturen und
Medienunternehmen bestens vertraut.
•Flexibilität: Seminare, Workshops, Follow-ups, Einzelcoachings – wir bieten individuelle Lösungen für
den aktuellen Weiterbildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter. Durchführung vor Ort oder in Räumen der Akademie.
•Bewährter Kompetenzpool: Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk von Verlagsexperten, Trainern,
Beratern und Organisationsentwicklern, die langjährige Erfahrung im Medienbereich einbringen.
•Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis: Schon bei kleinen Teilnehmergruppen sind kostengünstige
Pakete möglich.
•Freie Terminwahl: Termine und Ablauf der Maßnahmen werden individuell mit Ihnen geplant.
• Über 1.200 zufriedene Teilnehmer pro Jahr
Kunden, die unseren Inhouse-Service schätzen
Das Inhouse-Team der Akademie
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem unverbindlichen Erstgespräch und lassen Sie sich von uns beraten.
Tina Findeiß
Beratung
Tel.: 089 / 29 19 53-64
E-Mail: [email protected]
Ann-Christin Gritto
Beratung, Veranstaltungsmanagement
Tel.: 089 / 29 19 53-51
E-Mail: [email protected]
„Ich bin wirklich sehr
angetan von der guten und
umfangreichen
Organisation. Für
Unternehmen eine echte
Erleichterung.“
Corinna Meyer, Personal­abteilung,
Heilbronner Stimme
Allgemeines Vertragsrecht | 13
Allgemeines Vertragsrecht für die tägliche Praxis
Vertragsbeziehungen werden immer komplizierter. Um sich in dem Wirrwarr aus Rechten und Pflichten zurecht zu finden, ist es wichtig,
verschiedene Vertragsstrukturen zu kennen und über Nebenvereinbarungen, Beschränkungen und Besonderheiten Bescheid zu wissen.
Braucht es einen Vorvertrag oder reicht für die eigenen Unternehmensbelange eine Erklärung aus? Wie sind Lizenzverträge aufgebaut und was
regeln sie genau? Und was sind zulässige Formulierungen für Nebenvereinbarungen und Vertragskündigungen?
Machen Sie sich im Seminar mit juristischem Wissen vertraut, um Fallstricke im Unternehmensalltag zu vermeiden. In Zukunft werden Sie die
gängigen Verträge und Erweiterungen anhand der Muster auch ohne Juristen an Ihrer Seite verhandeln und abschließen können.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar vermittelt anhand von kommentierten Mustervereinbarungen und
-verträgen die wichtigsten vertraglichen Grundlagen für die tägliche Praxis. Sie
können die gängigen Verträge und Vereinbarungen auf Basis der Musterverträge
nun selbst abschließen, ohne einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Mitarbeiter aus Lizenzabteilungen sowie aus Redaktion, Produktion und Vertrieb,
kaufmännische Leiter.
Themen
•Letter of Intent – Absichtserklärung oder schon Vorvertrag?
•Lizenzverträge – Welche Rechte werden übertragen und was sind die
Beschränkungen?
•Allgemeine Geschäftsbedingungen – Zulässiger Wortlaut und Grenzen der AGB
•Sideletter – Wie formuliere ich Nebenvereinbarungen zu Verträgen
rechtskonform?
•Was regelt eine Geheimhaltungsvereinbarung?
•Wie sieht eine wirksame Kurzvereinbarung zur Rechteeinräumung aus?
•Wie kündige ich richtig? Vertragskündigungen rechtskonform verfassen und
übermitteln
Methoden
Referat und Diskussion, Erläuterung anhand von Musterverträgen, Fallbeispiele
und Erarbeitung eines Leitfadens für die tägliche Praxis.
Dr. Martin Schippan, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
17.04.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19312
14 | Allgemeines Vertragsrecht
Vermarktungsverträge für analoge und
digitale Medien
Inhalte bewegen sich ins Netz. Gedruckte Bücher, Musik-CDs, Filme auf DVD und Merchandising-Artikel gibt es jedoch weiterhin. Deren Vertrieb
wird ebenfalls zunehmend über digitale Plattformen abgewickelt. Durch diesen Schritt ins Digitale ergibt sich die Frage, wie die Vermarktung
von urheberrechtlich geschützten Werken rechtlich geregelt ist. Als Grundlage dient ein komplexes Rechtssystem, welches die relevanten
Punkte mit einem Vermarktungsvertrag festhält. Aber was ändert sich durch den Handel über digitale Kanäle genau? Wie ist die Rechtsprechung
und welche Neuerungen gibt es? Und welche Vergütungen gelten nach dem Urhebervertragsrecht überhaupt als angemessen? Als Jurist in
einem Medienunternehmen müssen Sie mit den wichtigsten Aspekten vertraut sein. Hierzu zählen neben der aktuellen Rechtsprechung auch
die Besonderheiten für digitale Inhalte und deren Vertriebswege.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar vermittelt einen fundierten Einblick in die wesentlichen Vermarktungsverträge von analogen und digitalen Inhalten. Sie erfahren, wie Sie eine
Vermarktungskette in rechtlicher Hinsicht strukturieren und wie Sie die einzelnen
Verträge aufeinander abstimmen.
Anwälte und juristische Mitarbeiter aus Medienunternehmen.
Themen
•Der Autorenvertrag
•Der Verfilmungsvertrag
•Der Koproduktionsvertrag
•Der Merchandisinglizenzvertrag
•Der Plattformvertriebsvertrag
Methoden
Referat, Entwicklung und Diskussion von Musterverträgen, Besprechung der den
Mustern zugrunde liegenden Rechtsprechung.
Dr. Matthias Lausen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, Institut für Urheberund Medienrecht
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
23.03. – 24.03.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 995,Seminar-Nr. 17133
Dieses Seminar wird in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medien­
recht München veranstaltet und berücksichtigt besonders aktuelle Gesetz­
gebungsvorhaben und Rechtsentwicklungen. Es ist aus der Praxis für die Praxis
entwickelt, thematisch in sich abgeschlossen und richtet sich insbesondere an
Juristen in Medienunternehmen.
Im Seminar werden Musterverträge vorgestellt und diskutiert.
Urheberrecht / Verlage | 15
Urheberrecht
Grundlagen
Ob Sie im Verlag, in der Film- oder Musikproduktion, im Fernsehen und Hörfunk oder im Bereich des Merchandising tätig sind, Grundlage Ihres
Handelns ist immer auch das Urheberrecht. Dieses regelt den gesamten Prozess von der Entstehung eines Werkes über die Vermarktung bis
hin zur Nutzung durch den Konsumenten. Über Jahrzehnte hinweg hat sich ein komplexes Regelwerk entwickelt, dessen Grundkenntnis zum
Handwerkszeug eines jeden kreativ Tätigen in der Medienindustrie gehört.
Nur wer die gesetzliche Regelung kennt, kann sich beim Herstellen, Bearbeiten und Publizieren eines Textes, dem Aufbau eines Online-Vertriebs
oder dem Abschluss eines Lizenzvertrags richtig verhalten. Damit Sie die für die Vermarktung relevanten Aspekte und zukünftige Entwicklungen
beachten und immer wiederkehrende Fehler vermeiden können, benötigen Sie ein fundiertes juristisches Grundwissen.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar vermittelt die juristischen Grundkenntnisse, die im Umgang mit
urheberrechtlich schutzfähigen Werken unbedingt erforderlich sind. Ziel des
Seminars ist der mühelose und kompetente alltägliche Umgang mit diesen
­Werken und den dazugehörigen Rechten.
Mitarbeiter aus Lizenzabteilungen sowie aus Lektorat und Redaktion, kauf­
männische Leiter.
Themen
•Das urheberrechtlich geschützte Werk
•Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung
•Urheber, Miturheber, angestellte Urheber
•Darsteller und Interpreten
•Urheberbenennung und Copyright-Vermerk
•Verwertungsrechte, Nutzungsrechte, Lizenzen
•Grenzen des Urheberrechts
•Zeitliche Begrenzung des Urheberrechts
•Ein- und Verkauf von Rechten und Lizenzen
•Der Muster-Lizenzvertrag
•Die Rolle der Verwertungsgesellschaften
Methoden
Referat, Diskussion, Fallbeispiele. Erarbeitung eines Leitfadens für die tägliche
Praxis, Erläuterung eines Muster-Lizenzvertrags.
Dr. Martin Schippan, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
30.11.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 540,Seminar-Nr. 19313
16 | Urheberrecht / Verlage
Urheberrecht
Das Jahres-Update
Während das Urheberrecht lange Zeit ein Nischendasein zwischen Buch und Bühne fristete, ist es heute in aller Munde. Jede Gesetzesnovelle –
diese erfolgen inzwischen in kurzen zeitlichen Abständen – wird von aufwändigen Kampagnen und ganzseitigen Zeitungsanzeigen begleitet.
Bei aller Regelungsdichte überlässt der Gesetzgeber aber an vielen, zum Teil elementaren Stellen, den Gerichten die genaue Festlegung der
maßgeblichen Trennlinien. Die neuen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung werden jedoch in den in der Praxis eingesetzten
Autoren-, Lizenz- und Vertriebsverträgen häufig gar nicht oder nur verspätet berücksichtigt. Dadurch entstehen nicht selten beachtliche Risiken,
und wirtschaftliches Potenzial wird verschenkt. Um Gefahren und Chancen richtig einschätzen zu können, ist ein regelmäßiges Update Ihres
Wissens unerlässlich.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt einen Überblick über sämtliche Neuerungen der letzten
zwölf Monate. Gesetzesnovellen und die aktuelle Rechtsprechung werden ebenso
berücksichtigt wie Branchentrends und Entwicklungen aus der Vertrags- und
Lizenzierungspraxis. Es wird aufgezeigt, welche Änderungen dies für die tägliche
Praxis mit sich bringt und auf welche Weise ggf. Verträge oder Geschäftsbedingungen anzupassen sind, um kostspielige Fehler oder Versäumnisse für das
Unternehmen zu vermeiden.
Referat, Vertiefung der bestehenden Kenntnisse durch Fallbeispiele sowie
­Diskussion der neuesten Rechtsprechung und Gesetze. Konkrete Umsetzung
der Erkenntnisse in Musterverträge.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Lizenzabteilungen sowie aus Lektorat und Redaktion, kaufmännische Leiter, Juristen in Medienunternehmen.
Themen
•Neueste Gesetzgebung
– Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
– Verwaiste und vergriffene Werke
– Open-Source-Modelle
– Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
•Neueste Rechtsprechung
– Designschutz
– Angemessene Vergütung
– Fairnessausgleich
– AGB-Kontrolle von Honorarbedingungen
– Unbekannte Nutzungsart
– Störer- und Täterhaftung
– Urheberrechtlicher Werkschutz
– Framing
•Neueste Trends
•Aktuelle Meinungen
Im Sinne der Aktualität des Updates werden die endgültigen Seminarthemen erst
kurz vor dem Veranstaltungstermin festgelegt. Bitte informieren Sie sich in der
Akademie bei Nadine Domjan-Hauser unter Tel. 089/29 19 53-54 oder teilen Sie
uns mit, ob wir Sie künftig per E-Mail über das Jahres-Update informieren dürfen.
Dr. Martin Schippan, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
01.12.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19314
Urheberrecht / Verlage | 17
Bildrechte
Ob Fotos, Illustrationen, Grafiken oder Collagen – auf die Verwendung von Bildmaterial kann bei fast keinem Verlagsprodukt verzichtet
werden. Zudem ist es oft ausschlaggebend für den Verkaufserfolg des Produkts. Dies gilt nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch
für elektronische Ausgaben und Online-Angebote. Die Nutzung von Bildern ist dabei durch ein komplexes Rechtssystem aus Urheber- und
Persönlichkeitsrechten geregelt, das Sie kennen müssen, damit eine harmlos erscheinende Bildveröffentlichung nicht zu einem teuren
Rechtsstreit führt.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt den juristischen Hintergrund, den Verlage, Bilderdienste,
Bildredaktionen, Multimedia- und Bildagenturen sowie freie Fotografen beim
Umgang mit Bildmaterial berücksichtigen müssen. Es wird ein Leitfaden für die
Prüfung sowie den Erwerb und die Lizenzierung von Bildmaterial entwickelt.
Referat anhand von Fallbeispielen, Diskussion, Erläuterung eines Mustervertrags.
Themen
Zielgruppe
Mitarbeiter von Verlagen, Agenturen und a­ nderen Medienunternehmen sowie
freie Fotografen, die mit der Verwendung, Beschaffung oder dem An- und Verkauf
von Bildern befasst sind.
•Der Mustervertrag zum Erwerb von ­Bildrechten
•Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der Nutzung von Bildern
•Die Rolle des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild
•Erwerb von Bildrechten von Bildagenturen, Fotografen, im Internet oder bei der
VG Bild-Kunst
•Rechtliche Folgen einer Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten
•Angemessene Lizenzgebühren
Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
­Lausen ­Rechtsanwälte
09.03.2015 bzw. 26.10.2015
15 Teilnehmer
Literaturhaus München
€ 490,Seminar-Nr. 17131 bzw. 17132
18 | Urheberrecht / Verlage
Crashkurs Verwertungsgesellschaften und
digitale Medien
Verwertungsgesellschaften kommt bei der Zweit- und Mehrfachverwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten eine große Bedeutung
zu. Sie folgen bei der Lizenzvergabe einem besonderen gesetzlichen Regelungsrahmen und einige der Gesellschaften spielen mit ihrem
Administrationsapparat und ihrem internationalen Netzwerk im Bereich der digitalen Lizenzvergabe eine wichtige Rolle. Für die Nutzer kann die
Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften beim Erwerb, aber auch bei der Vergabe von Lizenzen dadurch deutlich einfacher sein, als
mit den Rechteinhabern oder den Erwerbern der Lizenzen direkt zu verhandeln. Hierfür ist es erforderlich genau zu wissen, welche Gesellschaft
welche Rechte im digitalen Bereich vergibt – am besten auch länderübergreifend.
Machen Sie sich in diesem Seminar eingehend mit dem genauen Tätigkeitsfeld der einzelnen Gesellschaften sowie deren Besonderheiten
vertraut und profitieren Sie beim digitalen Lizenzerwerb zukünftig noch mehr von der Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Tätigkeiten der wichtigsten Verwertungsgesellschaften. So wird den Teilnehmern der tägliche Umgang mit dem
Phänomen kollektive Rechtewahrnehmung erleichtert und sie können Vorteile bei
der Lizenzierung erkennen und nutzen. Im Mittelpunkt steht die Wahrnehmung
von Rechten im digitalen Umfeld, v. a. bei Internet- und mobilen Nutzungen.
Referat, Diskussion, Beispiele.
Themen
•Überblick über die wichtigsten Verwertungsgesellschaften:
VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA, GVL, VG Musikedition, VG Media etc.
– In welchen Bereichen sind diese tätig?
– Wer sind die Mitglieder?
– Welche Rechte nehmen die Verwertungsgesellschaften wahr, v. a. im
­digitalen Umfeld?
•In welchem Umfang sind die Verwertungsgesellschaften international aktiv
bzw. wie findet eine internationale Vernetzung statt, etwa um Nutzungs­
vorgänge im Internet zu lizenzieren?
•Bei welchen Verwertungsgesellschaften lohnt es sich, selbst Mitglied zu
­werden, um zusätzliche Einnahmen zu generieren? Was sind die
Aufnahmebedingungen?
•Wie sehen die Bedingungen der Lizenzvergabe im digitalen Umfeld aus:
Internet, mobile Nutzungen, Apps
•Welchem besonderen gesetzlichen Regelungsrahmen folgen Verwertungs­
gesellschaften bei der Lizenzvergabe?
•Grundlagen, Tipps und Tricks zu der Meldung von Nutzungen gegenüber
Verwertungsgesellschaften
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus der Lizenz- und Rechtsabteilung von Verlagen,
v. a. aus dem Schul-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich, Mitarbeiter aus
Rundfunkunternehmen – für die Zweitverwertung von Sendungen – sowie aus
Agenturen für Lizenzerwerb.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
02.03.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19333
Licensing und Merchandising | 19
(Merchandising-)Lizenzen in der Praxis
Die Grundlagen der Vermarktung bekannter Themen, Charaktere, Kunst,
Marken, Namen und Personen
Die Vergabe von Lizenzen an Charakteren, Kunst, Marken oder bekannten Persönlichkeiten ist seit langem fester Bestandteil der Verlags- und
Medienindustrie. Starke Marken können ihre Anziehungskraft auf viele andere Bereiche übertragen und die Investitionen in den Markenaufbau in
Gewinne umwandeln. Gleichzeitig entfalten die Lizenzprodukte eine Werbewirkung für das Ausgangsprodukt. Entscheidend in diesem Geschäft
ist, dass stets das Recht selbst Gegenstand des Geschäfts ist. Sicherung und Schutz der eigenen Rechte sowie rechtssichere und gleichzeitig
praxisnahe Lizenzverträge bilden deshalb den Schlüssel für finanziellen Erfolg. Doch welche Schutzmechanismen gibt es, wie setzt man sie ein
und was kosten sie? Wann kann etwas ohne Einholung einer Lizenz genutzt werden? Was ist bei den Verträgen für nationale und internationale
Lizenzen zu beachten? Was sollte bei der Zusammenarbeit mit einer Lizenzagentur beachtet werden?
Erarbeiten Sie sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen und sichern Sie sich so einen entscheidenden Marktvorteil.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Probleme, die die
Vermarktung bekannter Charaktere, Kunst, Marken und Persönlichkeiten mit sich
bringt. Es zeigt die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die ein Lizenzthema eröffnet.
Anhand von Fallbeispielen wird insbesondere darauf eingegangen, wie ein Thema
am besten für die Vermarktung geschützt werden kann, durch welche Arten der
Verwertung Rechte Dritter verletzt werden und welche Möglichkeiten es bei der
vertraglichen Gestaltung gibt.
Referat, Diskussion, Fallbeispiele der Teilnehmer, Arbeit an Verträgen und
Formularen.
Zielgruppe
Produktmanager, Rechteinhaber, Mitarbeiter aus Marketing-Abteilungen und
Lizenzagenturen, Lizenzeinkäufer, für das Lizenzgeschäft zuständige Mitarbeiter
aus der Rundfunk-, Film- und Verlagsbranche, Juristen im Lizenzbereich.
Themen
•Schutz der Rechte: Praxisleitfaden zur Erlangung und Absicherung von
­Rechten, Unterschiede im Hinblick auf Reichweite, Umfang und Dauer des
Schutzes sowie im Hinblick auf Formalitäten und Kosten von
– Urheberrechten
– Markenrechten
– Titelrechten
– Namensrechten
– Persönlichkeitsrechten
– Rechten nach UWG
•Der (Merchandising-)Lizenzvertrag
– Wie verhandeln Sie richtig?
– Welche Fallstricke sind zu beachten?
– Klauseln in internationalen Lizenzverträgen
– Besonderheiten bei Agenturverträgen
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
16.06.2015
15 Teilnehmer
Literaturhaus München
€ 490,Seminar-Nr. 19315
20 | Presserecht
Medien- und Presserecht für Journalisten
und Redakteure
Die „durchgeknallte Frau“ als Schmähkritik, Berichterstattung über einen prominenten Straftäter oder eine zu kleine Überschrift beim
Abdruck einer Gegendarstellung – diese Beispiele verdeutlichen bereits die täglichen Berührungspunkte der journalistischen Arbeit mit
dem Recht. Angefangen von der Recherche über die Auswahl von Bildern und Zitaten bis hin zur nachträglichen Befassung mit Abmahnung,
Unterlassungserklärung und einstweiliger Verfügung stellen die rechtlichen Vorgaben den Rahmen dar, innerhalb dessen Sie sich als Redakteur,
Lektor, Korrespondent oder freier Mitarbeiter bewegen. Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Regelung und die aktuellsten Gerichtsurteile
können Ihnen bei der täglichen Arbeit mit Texten und Bildern helfen, Risiken besser einzuschätzen und Fehler zu vermeiden.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt wichtige juristische Grundlagen für die Arbeit in Zeitungs-,
Zeitschriften- und Buchverlagen. Der im Seminar erstellte Leitfaden unterstützt
die Teilnehmer beim sicheren Umgang mit Texten und Bildern. Sie lernen die
Rechte und Pflichten der Presse kennen und können in vielen Fällen ohne rechtlichen Beistand auskommen.
Referat, Diskussion, Fallbeispiele, Erarbeitung eines Leitfadens für die tägliche
Praxis.
Themen
•Journalistische Sorgfaltspflicht
•Richtiger Umgang mit Fremdtexten
•Richtiger Umgang mit Bildrechten
•Beachtung der Persönlichkeitsrechte
•Impressumspflicht, V.i.S.d.P.
•Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung
•Ursprung, Reichweite und Ausprägungen der Pressefreiheit
– Informations-, Auskunftsanspruch
– Informantenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht
– Kollision mit anderen Rechtsgütern
•Neueste Rechtsprechung
– Umsetzung der Caroline von Monaco-Rechtsprechung des EuGH
– Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung
– Kommerzialisierung der Persönlichkeit
– Meinungsäußerung und Schmähkritik
– Schleichwerbung
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Lektorat, Redaktion und Lizenzabteilungen von Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlagen.
Dr. Martin Schippan, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Christian Ernst Schmidt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Abteilungsleitung Recht, Home Shopping Europe
15.07.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,€ 300,- für freie Journalisten und Redakteure
Seminar-Nr. 19316
Buchverlage | 21
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht
Grundlagen
Verlagsverträge regeln den Erwerb von Nutzungsrechten zwischen Verlag und Kreativen wie z. B. Autor, Fotograf, Illustrator, Herausgeber
oder Übersetzer. Sie bilden damit die Grundlage des Verlagsgeschäfts, denn nur im Besitz der Nutzungsrechte darf der Verlag seine Produkte
herstellen und vertreiben. Die genaue Ausgestaltung der Verträge hat für den Verlag also nachhaltige wirtschaftliche Folgen. Während
dabei früher noch ganz klar das klassische Buchrecht im Vordergrund stand, sind es heute gerade die elektronischen Ausgaben wie z. B.
Multimediaprodukte, E-Books oder interaktive Online-Angebote, die an Bedeutung gewinnen und mit denen sich beachtliche Summen
erwirtschaften lassen. Damit Sie die für die Herstellung und Vermarktung relevanten Aspekte und Zukunftsperspektiven im Vertrag beachten
können, benötigen Sie ein fundiertes juristisches Grundwissen.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt die juristischen Grundkenntnisse, die beim Erwerb und
Vertrieb von Rechten zur Vermarktung von Verlagsprodukten erforderlich sind.
Ziel ist der kompetente Umgang mit Verlagsverträgen aller Art. Schwerpunkte
bilden auf nationaler wie auch internationaler Ebene das Urheber- und Verlagsrecht zur Frage des Schutzumfangs, die Gestaltung von Rechteklauseln, die Vergütung und die Rolle der Verwertungsgesellschaften.
Referat und Diskussion, Erläuterung anhand von Musterverträgen, Fallbeispiele
und Erarbeitung eines Leitfadens für die tägliche Praxis.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter aus dem Lizenzbereich, kaufmännische Leiter sowie
Verlagsleiter, Mitarbeiter aus Lektorat und Redaktion.
Themen
•Der Autoren-Verlagsvertrag
– Buchrechte
– Offline- und Online-Rechte
– Hörbuchrechte
– Verfilmungsrechte
– Merchandisingrechte
– Bearbeitungsrechte
– Honorierung
– Veröffentlichungspflichten und Rückfall von Rechten
•Besonderheiten weiterer Verlagsverträge
– Übersetzervertrag
– Herausgebervertrag
– Bestellvertrag
•Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
•VG Wort und VG Bild-Kunst
Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
16.11. – 17.11.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 785,Seminar-Nr. 17129
22 | Buchverlage
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht
Das Jahres-Update
Verlage und ihr Umfeld befinden sich in einem steten strukturellen Wandel, der sich auch in rechtlicher Hinsicht auswirkt. So gibt es immer
wieder neue gesetzliche Vorschriften, neue Grundsatzurteile und geänderte Branchenvorgaben. In den Verträgen mit Autoren, Lizenz- und
Vertriebspartnern werden diese Entwicklungen oft gar nicht oder nur verspätet berücksichtigt, wodurch rechtliche Risiken entstehen und
wirtschaftliches Potenzial verschenkt wird. Ein regelmäßiges Update hilft Ihnen, die neuen Entwicklungen in rechtlicher Hinsicht richtig
einzuschätzen, Gefahren zu vermeiden und Chancen zu ergreifen.
Seminarziel
Methoden
Das Jahres-Update vermittelt einen komprimierten und vollständigen Überblick
über die Neuerungen aus der Gesetzgebungs- und der gerichtlichen Entscheidungspraxis der letzten zwölf Monate. Es wird aufgezeigt, welche Änderungen
dies für die tägliche Verlagspraxis mit sich bringt und auf welche Weise die Verlagsverträge anzupassen sind.
Vertiefung der bereits bestehenden vertragsrechtlichen Kenntnisse durch
Übungen und Fallbeispiele sowie Diskussion der neuen Rechtsprechung und
Gesetze. Konkrete Umsetzung der Erkenntnisse in Musterverträgen.
Themen
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter aus dem Lizenzbereich, kaufmännische Leiter und
Verlagsleiter, Mitarbeiter aus Lektorat und Redaktion.
Themen des letzten Jahres waren u. a.:
•Neue Gesetzgebung: Überarbeitung des Europäischen Urheberrechts
•Aktuelle Urteile: Urheber-, Verlags- und Persönlichkeitsrecht
•VG-Wort-Ausschüttungen an Verlage
•Angemessene Vergütung von Urhebern
•Aktuelle Trends und Themen
– E-Books, Plattformverträge
– Piraterie
Im Sinne der Aktualität des Updates werden die endgültigen Seminarthemen erst
kurz vor dem Veranstaltungstermin festgelegt. Bitte informieren Sie sich in der
Akademie bei Nadine Domjan-Hauser unter Tel. 089/29 19 53-54 oder teilen Sie
uns mit, ob wir Sie künftig per E-Mail über das Jahres-Update informieren
dürfen.
Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Dr. Anne-Katrin Petsch, Rechtsanwältin, Lausen Rechtsanwälte
18.11.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 17130
Buchverlage | 23
Rechtsfragen rund um E-Books und
Verlagscontent
Im E-Book- und Content-Geschäft entwickelt sich ein zunehmend härterer Kampf um Marktherrschaft und Konditionen. Plattformen fordern
höhere Anteile und bauen das direkte Autorengeschäft aus. Verlage werden zunehmend gezwungen, vertieft in die häufig sehr komplexen
Geschäftsmodelle des E-Book- und Content-Vertriebs einzusteigen, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für das eigene Unternehmen
richtig zu bewerten. Neben den üblichen Pay-per-Download-Modellen finden sich mittlerweile auch vielfältige Angebote im Bibliotheksbereich,
deren Abrechnungsmodelle sehr stark variieren. Daneben stellen sich im Zusammenhang mit neuen Verlagsprodukten, Bundles und
Vermarktungsaktionen diverse Fragen zur Preisbindung.
Verschaffen Sie sich in diesem Seminar einen Überblick über verschiedene Geschäftsmodelle und deren rechtliche und wirtschaftliche
Auswirkungen. Sichern Sie sich durch vertiefte Marktkenntnis einen Vorteil in diesem boomenden Geschäftsfeld – planen und verhandeln Sie
rechtssicher.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des E-Book- und
Content-Marktes aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht. Im Mittelpunkt
­stehen die jeweils aktuellen Anforderungen an das Rechtemanagement auf
­Verlagsseite, die Gestaltungs- und Verhandlungsmöglichkeiten bei Plattform­
verträgen sowie die Diskussion um zulässige und unzulässige Formen der
Preissetzung.
Verantwortliche Mitarbeiter aus dem Lizenzbereich, kaufmännische Leiter sowie
Verlagsleiter, Lektoratsmitarbeiter, Verlagsjuristen.
Themen
•Rechtliche Aspekte
– Erwerb von E-Book-/digitalen Rechten: Nationale und internationale
Standards
– Erfassen, Verhandeln und Abstimmen von Plattformverträgen
– Umgang mit der Preisbindung neuer Vermarktungsformen
– Erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Nutzungen: Möglichkeiten und Risiken
•Wirtschaftliche Aspekte
– Lizenz- und Preismodelle
– Überblick über bestehende legale und illegale Angebote und
Geschäftsmodelle
Methoden
Referat, Fallbeispiele, praktischer Erfahrungsaustausch.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
12.05.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19317
24 | Musikbranche
Vertragsgestaltung in der Musikbranche
Grundlagen
Musik spielt in den Medien eine essenzielle Rolle und wird auf unterschiedlichste Weise eingesetzt. So vielfältig wie sie in den verschiedenen
Kanälen verwendet wird, so hoch ist auch die Komplexität der entsprechenden Verträge. Im Verlagsbereich bilden Verwertungsgesellschaften
und neue Lizenzagenturen den zentralen Knotenpunkt für die Lizenzierung von Inhalten und das Erzielen von Einnahmen. Es ist daher notwendig,
die Rolle der Gesellschaften und die direkten vertraglichen Beziehungen zu den Verlagen zu verstehen. Zudem stellt die Vielzahl möglicher
Produktions- und Vertriebsszenarien beim Produktionsgeschäft die Beteiligten vor immer neue Herausforderungen. Die daraus resultierenden
Konstellationen und Vergütungsmodelle werden im Seminar eingehend behandelt.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen Grundzüge im (digitalen)
Musikgeschäft und zeigt auf, wie sich Vertragsbeziehungen optimal gestalten
lassen. Neben den wichtigsten Vertragsregelungen im Bereich des Musikverlagsgeschäfts und der Musikproduktion werden entscheidende Neuerungen und
deren Einarbeitung in die Verträge präsentiert.
Referat, Beispiele, Entwicklung und Diskussion von Musterverträgen, sowie
Besprechung der den Mustern zugrunde liegenden Rechtsprechung, Gesetze und
Techniktrends, Erfahrungsaustausch.
Themen
•Rechtliche Grundzüge des Musikgeschäfts
– Die wichtigsten Player im Musikgeschäft und ihre Rolle
– Das große 1 x 1 der Rechteeinräumung im Musikgeschäft: Rechte zur Auswertung von Musik im Internet, auf CD und DVD, in der Werbung oder in
­Filmen – Von wem erhalte ich diese Rechte?
•Die Rolle der Verwertungsgesellschaften und Lizenzagenturen
•Das Verlagsgeschäft
– Aufgaben und Zuständigkeiten von Verlagen im digitalen Zeitalter
– Sync-, Werbe- und sonstige persönlichkeitsrechtliche Freigaben im multimedialen Umfeld
•Das Produktionsgeschäft: Von der Plattenfirma zum
Entertainment-Unternehmen
– Klassische Künstler-/Produzenten-/Bandübernahmeverträge
– Umfang der Rechteeinräumung
– Vergütungsmodelle und -grundlagen: An welchen Einnahmen der Künstler
werden Plattenfirmen beteiligt?
– Abzüge und sonstige Vergütungsminderungen
– Exklusivitäten
– Modalitäten der Lizenzabwicklung
•Vertriebsverträge für physische und nicht-physische Produkte
Zielgruppe
Geschäftsführer von Unternehmen der Musik- und Entertainmentbranche, Labelmanager, Musikproduzenten, Musikverleger, Künstlermanager, Leiter von A&RAbteilungen, Auswerter wie Anbieter digitaler Musikdienste, Mitarbeiter von
Rundfunkanstalten, Nutzer von Musik, Juristen, Rechtsanwälte und
Branchenquereinsteiger.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte
09.11.2015
Tagungsort in Köln
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19318
Musikbranche | 25
Vertragsgestaltung in der Musikbranche
Das Jahres-Update
Internet und mobile Musiknutzung stellen die Musikindustrie täglich vor wachsende Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle bestimmen das
Tagesgeschäft und verdrängen herkömmliche Vertriebskanäle. Musik wird zunehmend in der ‚Cloud‘ gespeichert oder im Rahmen von FlatrateDiensten und interaktiven Plattformen angeboten. Zudem gibt es mit der EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften eine neue Grundlage für
die paneuropäische Lizenzierung von musikalischen Werken für Online-Dienste. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Auswirkungen die neuen
Lizenzmodelle und rechtlichen Vorgaben haben und wie Sie damit umgehen und Ihre Verträge dementsprechend gestalten.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt, ausgehend von den wesentlichen rechtlichen Grund­
zügen, die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen des Musikvertriebs über
das Internet sowie Mobile und Social Media. Die konkreten Auswirkungen des
digitalen Vertriebs auf das tägliche Lizenzgeschäft der Teilnehmer und ihre
­Verträge werden behandelt und Musterverträge erarbeitet.
Referat, Übungen, Fallbeispiele, Umsetzung in Vertragsklauseln, Entwicklung und
Diskussion von Musterverträgen.
Themen
•Das Verlagsgeschäft
– Internationales Netzwerk von Subverlagsverträgen versus europaweite
Lizenzen – Was ist zu beachten?
– Stand der Internationalen Repertoire Database
•Kollektive Rechtewahrnehmung und digitaler Vertrieb: GEMA, GVL und die
neuen Gesellschaften zur europaweiten Rechtevergabe (CELAS, PEDL & Co.)
– Wer vergibt welche Rechte? Stand der Erweiterung des GVL-Rechtekatalogs
– Für welche Lizenzgebiete werden Rechte vergeben?
– Kosten des Lizenzerwerbs
•Das Produktionsgeschäft
– Erfahrungen mit der Verlängerung der Schutzfristen in der Praxis
– Alternative Kooperationsformen wie Profit Share Agreements, 180°-Deals
•Vermarktung und (digitaler) Vertrieb
– Geschäfts- und Lizenzmodelle
– Vergütungsstrukturen
– ‚Cloudbasierte‘ Dienste
•Haftungsfragen
– Wer ist für die Musiknutzung in Social Media-Netzen verantwortlich?
– Das Embedding von Inhalten
Zielgruppe
Geschäftsführer von Unternehmen der Musik- und Entertainmentbranche, Labelmanager, Musikproduzenten, Musikverleger, Künstlermanager, Leiter von A&RAbteilungen, Anbieter digitaler Musikdienste, Mitarbeiter von Rundfunkanstalten,
Juristen und Branchenquereinsteiger.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Christoph Siemons, Musikproduzent, twoformusic
10.11.2015
Tagungsort in Köln
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19319
Musikbranche | 27
Musikrecht und audiovisuelle Medien
Musiknutzung in Film, Werbung, Apps und Social Media
Music makes the moment. Das zeigen nicht nur Filmproduktionen wie „Herr der Ringe“ und Werbespots internationaler Markenunternehmen wie
etwa BMW und Coca Cola. Musik ist Träger von Emotionen und für die Produktvermarktung entscheidend. Und so setzen auch die vielfältigen
Präsentationskanäle im Internet, wie soziale Netzwerke und Videostreaming-Portale, auf Musik. Sei es beim Trailer, der Erkennungsmelodie,
als Bestandteil der Corporate Identity oder reines Untermalungselement, Musik spielt eine essenzielle Rolle. Doch häufig scheitert ihr Einsatz
an grundlegenden Fragen der Finanzierung und Schwierigkeiten bei der Rechteklärung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Produkte auf gut finanzierbare
Weise mit Musik attraktiver gestalten, ohne die Rechte anderer zu verletzen.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar gibt Musikverwertern einen systematischen Praxisleitfaden an die
Hand, der alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte bei der
Musiknutzung in Film-, Werbe- und Multimediaproduktionen behandelt. Einen
Schwerpunkt bilden dabei die Bereiche New Media (Videostreaming-Plattformen,
Social Media-Nutzung) und Mobile Entertainment. Die Teilnehmer erfahren, wie
sie Stolperfallen bei der Klärung der Musikrechte vermeiden und wie sie Musikbudgets bzw. -ausgaben optimieren können.
Referat, Workshop und Diskussion, Beispiele aus der Praxis. Erarbeitung eines
Leitfadens für die tägliche Praxis.
Themen
•Wer ist für den Erwerb der Musikrechte verantwortlich?
•Ansprechpartner und Kosten bei der Lizenzierung von Musik: Score, Source
•Das Wichtigste im Umgang mit GEMA, GVL & Co. bei Musiklizenzen
– Europa- und weltweite Musiklizenzen im Online- und Mobile Bereich
– Wer ist mein richtiger Lizenzgeber: GEMA/GVL, Verlage und/oder
Plattenfirmen?
– Preise und Verhandlungs-Tipps: Richtlinien Deutscher Musikverlegerverband
– Wie erstelle ich GEMA-Meldungen, wie finde ich GEMA-Repertoire?
•Welche Alternativen für Musik gibt es und welche Folgen hat dies für die
­Lizenzierung der Rechte?
– Production/Library Music, Cover-Versionen, Rerecordings, Neukomposi­
tionen, GEMA- und GVL-freie Musik
•Auftrags-, Eigen- und Koproduktionen beim Fernsehen
– Besonderheiten bei der Rechteklärung
– ‚GVL- bzw. rechtefreie‘ Musik: Was steckt dahinter?
– Die Nachklärung von Rechten bei der Zweitverwertung von
Senderproduktionen
•Refinanzierungsmodelle für das Musikbudget
•Haftung bei Videostreaming-Plattformen, Social-Media und Embedding von
Inhalten
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Film-, Funk- und Fernsehabteilungen von Werbeagenturen, Verantwortliche aus dem (Brand-)Marketing von Industrieunternehmen,
Film- und Werbefilmproduzenten, Verantwortliche aus Medienhäusern, die ein
digitales Portfolio mit Apps umsetzen, Rechtsanwälte und Mitarbeiter aus
Rechts- und Lizenzabteilungen von Rundfunkunternehmen, Web-TV und IPTV
Sendern, Spieleherstellern, Musikverlegern und Labels.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Corinna C. Poeszus, Dipl-Musikkauffrau ICPM & Senior Media Consultant,
mediaconsulting4u
21.05.2015
Tagungsort in Berlin
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19320
28 | Musikbranche
Crashkurs Kollektive Rechtewahrnehmung Musik
GEMA, GVL & Co.
Bei der Lizenzierung von Musiktiteln spielt die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften eine entscheidende Rolle:
Für die Verlage stellen GEMA, GVL & Co. eine wichtige Einnahmequelle dar, für die Nutzer sind sie zentraler Ansprechpartner für den Lizenzerwerb.
Insbesondere die Lizenzierung von Online- und mobilen Nutzungen stellt die Unternehmen durch massive Umgestaltungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen vor erhebliche Herausforderungen. Die entscheidenden Impulse gehen dabei von europäischer Ebene aus: Die Richtlinie
für Verwertungsgesellschaften aus dem Jahre 2014, inklusive der Regelungen zu Mehrgebietslizenzen, und die Gründung neuer Gesellschaften
zur länderübergreifenden Lizenzierung, wie CELAS, PAECOL und ARESA, führen zu einem grundlegenden Wandel traditioneller Lizenzierungs­
prozesse. Was gilt es daher aktuell bei der internationalen Rechtevergabe zu beachten? Wie können Musiklizenzen auch künftig optimal erworben
und vergeben werden?
Seminarziel
Methoden
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über den aktuellen Stand europa­
weiter Musiklizenzen im Bereich mobiler und Online-Nutzung. Zudem werden die
für die Lizenzierung relevanten Abläufe der GEMA und GVL praxisnah und kompakt
erläutert – mit einem besonderen Fokus auf den Neuerungen und ihren praktischen Auswirkungen bei der Verteilung der Einnahmen von GVL und GEMA.
Juristisches Spezialwissen – gepaart mit wirtschaftlichem Praxis-Know-how –
liefert den Teilnehmern individuelle und aktuelle Tipps für ihr Lizenzgeschäft.
Referat, Fallbeispiele und Diskussion.
Themen
GEMA
•Wer ist für die Lizenzierung verantwortlich?
•Europaweite Musiklizenzen – GEMA, CELAS, PAECOL & Co .:
Zuständigkeiten, Lizenzgebühren
•Die Rolle der Musikverlage bei der Musiknutzung
– Film, Fernsehen, Werbung, Internet
– Online- und mobile Musiknutzung
•Lizenzerwerb bei der GEMA
– GEMA-Tarife im Internet
– GEMA-Meldebögen und -verfahren
•Die GEMA als Einnahmequelle
– Die Verteilung der Einnahmen: Welche Auswirkungen haben die Änderungen
des Verteilungsplans?
– Praxistipps zur Optimierung der Einnahmenerzielung
– Kontrolle der Meldungen und Abrechnungen
GVL
•Die erweiterte Zuständigkeit bei der Lizenzierung von mobiler und
Online-Nutzung
•Die Rolle der Plattenfirmen bei der Musiknutzung in Multimediaproduktionen,
Internet und mobilen Netzwerken
•Einnahmenerzielung und Bedeutung des Labelcodes
•Internationale Kooperationen bei der Musiknutzung im Internet
Zielgruppe
Musikverleger, Mitarbeiter von Filmproduktionen und Rundfunkanstalten, Spielehersteller, Labelmanager, Musikproduzenten sowie Mitarbeiter von Agenturen,
Hörbuchverlagen, Diensteanbietern im Internet und Mobile Entertainment, im
Künstlermanagement sowie Juristen und Rechtsanwälte als Quereinsteiger in
die Branche.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Frank Fellermeier, Tantiemen- und Lizenzberatung
17.09.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19321
film, fernsehen, hörfunk | 29
Vertragsgestaltung in der Film- und
Fernsehbranche
Filmproduktion und Filmlizenzhandel – Grundlagen
Bei der Produktion und Verwertung von Filmen ist wegen der Vielzahl von Beteiligten und wegen des großen Regelungsspielraums die genaue
Festlegung der jeweiligen Rechte und Pflichten unabdingbar. Der Stoff des Films muss erworben und zu einem Drehbuch weiterentwickelt
werden, der Produzent muss seine Beziehungen zum Investor im Koproduktionsvertrag regeln, die Übertragung der Nutzungsrechte und die
Erlösverteilung müssen in den jeweiligen Verwertungsverträgen festgelegt werden. Zahlreiche geplatzte Produktionen und Streitigkeiten bei
der Auswertung beweisen, dass es leichtsinnig ist, sich im Ernstfall auf das anfängliche gute Einvernehmen der Vertragspartner zu verlassen.
Rechtssicherheit und ökonomischer Erfolg sind nur mit gut strukturierten und vollständigen Verträgen machbar.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt eine Übersicht über die erforderlichen Verträge und die
juristischen Grundkenntnisse, um sie der jeweiligen Situa­tion anzupassen. Im
Mittelpunkt stehen die Hauptpflichten der Vertragsparteien: die Übertragung von
Nutzungsrechten gegen Bezahlung, wobei bei der Bezahlung je nach Vertragsart
erhebliche Unterschiede bestehen. Beim Koproduktionsvertrag liegt der Fokus
auf der Regelung der Zusammenarbeit.
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand von Musterverträgen und
Fallbeispielen.
Themen
•Options- und Verfilmungsvertrag/Stoffrechtevertrag
•(Drehbuch-)Entwicklungsvertrag
•Koproduktionsvertrag
– Definition des zu produzierenden Films
– Letztentscheidungsrecht und Abnahme
– Erlösabrechnung
– Budget und Überschreitungsrisiko
•Lizenzverträge
– Rechteeinräumung (Rechtekatalog)
– Örtliche, zeitliche und inhaltliche Begrenzungen
– Rechtegarantien und Rechteverteidigung
•Besonderheiten beim Verleihvertrag: Nettoeinnahmen, Minimumgarantie,
­Verleihvorkosten, Verleihprovision, Produzentenkorridor
•Besonderheiten beim Videogrammlizenzvertrag
•Besonderheiten beim Fernsehlizenzvertrag: Territoriale Begrenzungen bei
Satellitenausstrahlung
•Video on Demand, Internet
Zielgruppe
Alle, die an der Produktion und Verwertung von Filmen beteiligt und mit den
genannten Verträgen befasst sind, insbesondere Produzenten, Herstellungsleiter,
Lizenzhändler, Verleiher, Videovertriebe, Mitarbeiter von Fernsehsendern,
Rechtsanwälte.
Dr. Thomas Glückstein, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
28.10.2015
15 Teilnehmer
Literaturhaus München
€ 490,Seminar-Nr. 19322
30 | film, fernsehen, hörfunk
Vertragsgestaltung in der Film- und
Fernsehbranche
Filmproduktion und Filmlizenzhandel – Das Jahres-Update
Das Filmrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen: Gesetze werden novelliert, die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, neue Technologien
und Geschäftsmodelle werfen ungelöste rechtliche Fragen auf. Wer informiert sein will, muss diese Entwicklungen laufend verfolgen. Oft ist
das im beruflichen Alltag kaum möglich. Das gilt umso mehr, als sich relevante Änderungen in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete
finden können (z. B. im UrhG, BGB, HGB, FFG, Arbeitsrecht u. a.). Das Update-Seminar leistet diese aufwändige Sichtung und Aufarbeitung der
Neuerungen des vergangenen Jahres. Es bietet eine bequeme Möglichkeit, sich im Bereich des Filmrechts in kurzer Zeit wieder auf den aktuellen
Stand zu bringen.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die wichtigen Neuerungen im Bereich
Filmproduktion und Filmlizenzhandel der letzten zwölf Monate. Gesetzesnovellen
und die aktuelle Rechtsprechung werden ebenso berücksichtigt wie Branchen­
trends und Entwicklungen aus der Vertrags- und Lizenzierungspraxis. Es wird
aufgezeigt, welche Änderungen dies für die tägliche Praxis mit sich bringt und
auf welche Weise ggf. Verträge anzupassen sind, um kostspielige Fehler oder
Versäumnisse für das Unternehmen zu vermeiden.
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand von Fallbeispielen, Grafiken und
Musterklauseln.
Zielgruppe
Alle an der Produktion und Verwertung von Filmen Beteiligten, d. h. Produzenten,
Lizenzhändler, Verleiher, Mitarbeiter von Videobetrieben und Fernsehsendern,
insbesondere Justiziare und Rechtsanwälte.
Themen
Themen der letzten Jahre waren u. a.:
•Neue Gesetzgebung
– Novelle des Urheberrechtsgesetzes
– Novelle des Filmförderungsgesetzes 2014 (FFG), z. B. Sperrfristverkürzungen
– Rundfunkstaatsvertrag
– Abkommen zwischen Fernsehsendern und Produzentenverbänden
(z. B. „Terms of Trade“ für vollfinanzierte Auftragsproduktionen)
– Gemeinsame Vergütungsregeln für Drehbuchautoren, Kameraleute u. a.
•Neueste Rechtsprechung
– Filmproduktion
– Filmverwertung
– Internet/VoD
– Angemessene Vergütung (§§ 32, 32a UrhG)
•Piraterie
•Neueste Trends
– Konvergenz
– Product Placement
Im Sinne der Aktualität des Updates werden die endgültigen Seminarthemen erst
kurz vor dem Veranstaltungstermin festgelegt. Bitte informieren Sie sich in der
Akademie bei Nadine Domjan-Hauser unter Tel. 089/29 19 53-54 oder teilen Sie
uns mit, ob wir Sie künftig per E-Mail über das Jahres-Update informieren dürfen.
Dr. Thomas Glückstein, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
29.10.2015
15 Teilnehmer
Literaturhaus München
€ 490,Seminar-Nr. 19323
film, fernsehen, hörfunk | 31
Filmförderung in Deutschland, Österreich
und der Schweiz
Mit insgesamt ca. 280 Mio. Euro jährlich werden allein in Deutschland Filme gefördert. Ca. 190 Mio. Euro der Filmförderung entfallen auf die
Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Ohne diese Gelder wäre die Filmlandschaft in der jetzigen Form undenkbar und viele Projekte könnten
nicht realisiert werden. Entsprechend große Aufmerksamkeit hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2014 zur Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz auf sich gezogen. Für Filmschaffende ist es unerlässlich, sich über Zuschuss­maß­
nahmen zu informieren. Diese können bares Geld bedeuten und damit teilweise überhaupt erst die Grundlage für kreative Projekte schaffen.
Förderungsmöglichkeiten sowie -institutionen – ob auf Bundes- oder Länderebene – sind vielfältig. Und da jeder Filmförderer seine eigenen
Richtlinien hat, sind die jeweiligen Voraussetzungen oft schwer zu überblicken. Wie funktionieren die unterschiedlichen Modelle der Filmförderung?
An welche Förderinstitution wende ich mich mit welchem Projekt? Und was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten? In diesem Seminar
erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um die besten Mittel für Ihr Filmprojekt zu erhalten.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar verschafft einen Überblick über die Filmförderung in Deutschland,
Österreich und der Schweiz, mit dem Schwerpunkt auf der Produktion von Kinound Fernsehfilmen. Es wird über aktuelle Änderungen von Förderungsbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung informiert.
Alle, die an der Produktion von Filmen und deren Finanzierung beteiligt sind oder
sich über Filmförderungen informieren möchten, insbesondere Produzenten, Herstellungsleiter, Mitarbeiter von Lizenzabteilungen, Justiziare, Rechtsanwälte.
Themen
•Filmförderung in Deutschland durch
– Filmförderungsanstalt (FFA)
– Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
– Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
– Länderförderungen, am Beispiel des FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
– Besonderheiten weiterer Länderförderungen in Deutschland
•Filmförderung in Österreich durch
– Österreichisches Filminstitut
– Filmstandort Austria (FISA)
– Fernsehfonds Austria (RTR)
•Filmförderung in der Schweiz durch
– Bundesamt für Kultur (BAK) u. a.
Methoden
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand von Internetangeboten der Förder­
institutionen, Case-Study am Beispiel eines realisierten Filmprojekts.
Dr. Thomas Glückstein, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
30.10.2015
15 Teilnehmer
Literaturhaus München
€ 490,Seminar-Nr. 19324
32 | Internet, Mobile, Gaming
Facebook, Social Media und User Generated Content
Rechtliche Rahmenbedingungen
Facebook, Twitter, YouTube & Co. entwickeln sich zum festen Bestandteil im Marketing- und Kommunikations-Mix von Verlagen und Medien­
unternehmen. Kampagnen, Gewinnspiele, Bilder, Texte, Videoclips und auch Musik werden von Unternehmen und Usern eingestellt und
verlinkt, Nachrichten gepostet und Daten gesammelt. Umso wichtiger ist es, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Netzwerke und
Communities zu beschäftigen. Denn aus den neuen technologischen Entwicklungen ergibt sich eine Reihe zusätzlicher Rechtsfragen –
im direkten Umgang mit den Betreibern der Angebote, bei der Vertragsgestaltung mit Lizenzgebern und Kooperationspartnern sowie der
Verwertung des User Generated Content (UGC). Erfahren Sie, welche rechtlichen Fallstricke beim Einsatz von Social Media zu beachten sind
und welche Folgen sie nach sich ziehen können.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die rechtliche Dimension der neuen Kommunikationsplattformen und Technologien im (mobilen)
Online-Bereich. Die rechtlichen Besonderheiten und Entwicklungen werden
anhand von Beispielen und aktuellen Fällen dargestellt und für die Praxis
aufbereitet.
Fach- und Führungskräfte von Verlagen und Medienunternehmen, Agenturen und
Portalen, die sich für ihre New-Media-Aktivitäten rechtlich absichern möchten
und bereits über Vorkenntnisse im Bereich Lizenzen verfügen.
Für Einsteiger ins Lizenzrecht empfiehlt sich zuerst der Besuch des Seminars
„Urheberrecht – Grundlagen“.
Themen
•Urheber- und Lizenzrecht
– Schutz von Content
– Rechteeinräumung und Rechteerwerb
– Creative-Commons-Lizenzen
– Teilen von Inhalten und andere Nutzungsformen
•Persönlichkeitsrecht/Recht am eigenen Bild
•Nutzungsbedingungen der Plattformen
•Werbe- und wettbewerbsrechtliche Aspekte
•Haftung für Inhalte
•Datenschutz und Social Plug-Ins
Methoden
Referat, Diskussion, Fallbeispiele.
Dr. Jan Christian Seevogel, Rechtsanwalt, Lausen Rechtsanwälte
Bernhard Buchner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
11.11.2015
Tagungsort in München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19325
Internet, Mobile, Gaming | 33
(Online-)Werbung, Artbuying und Fundraising
Rechtliche Rahmenbedingungen
Werbe- und Fundraisingkampagnen gehen längst über die klassischen Medien hinaus: Zunehmend finden sie im Internet statt – ob in Social
Media, eigenen Webpräsenzen oder im Online-Direktmarketing. Die Werbung bedient sich hierbei verschiedener Elemente wie Musik, Video, Bild
und Gewinnspiel, die die Werbebotschaft transportieren. Aber wann ist der Einbau rechtlich zulässig? Darf das Foto verwendet, das Musikvideo
eingebunden, das Gewinnspiel angeboten werden? Was gilt es zu beachten, wenn mehrere Elemente kombiniert werden? Eine fehlerhafte
Einschätzung könnte die kostenintensive Kampagne und damit auch die Beziehung zwischen Werbeagentur und Kunde gefährden.
Verschaffen Sie sich in diesem Seminar einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Werbekampagnen und vermeiden so
Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatz.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar beleuchtet anhand einer konkreten Werbe- und Fundraising­
kampagne die rechtlichen Komponenten beim Einsatz unterschiedlicher
­Kommunikationselemente. So können die Teilnehmer zukünftig juristische
­Notwendigkeiten erkennen und Problemen vorbeugen.
Geschäftsführer und Mitarbeiter von Agenturen, Marketing- und Produktmanager,
Brand Manager, Artbuyer, Juristen, Rechtsanwälte, Lizenzmanager aus der Verlags-, Musik- und Filmbranche.
Themen
•Werbung und Fundraising
•Werbung in Sozialen Netzwerken
•Haftung für Online-Inhalte
•Lizenzierung von Bildern, Filmen, Musik
•GEMA und GVL
•Einholung von Persönlichkeitsrechten
•Gewinnspiele und Recht
•AGB
•Einhaltung des Jugendschutzes
Methoden
Referat, Präsentation, Diskussion, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch,
Musterverträge.
Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte
Sabine Metzger, M.A., Referentin Fördererbetreuung und Fundraising,
UKE Hamburg
30.09.2015
Tagungsort in Hamburg
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19326
Internet, Mobile, Gaming | 35
Digitales Rechtemanagement
Inhalte wie Fotos, Videos, Text oder Musik sind schnell und einfach auf unzähligen Plattformen und in den sozialen Medien verbreitet –
Verlinkungen und das Teilen der Inhalte erfolgen wie von selbst und sind oft sogar erwünscht. Damit die Informationsvermittlung nicht
unkontrolliert und ohne Regelungen abläuft setzt an dieser Stelle das digitale Rechtemanagement (DRM) an: Urheber, Agenturen und Nutzer
können den Schutz und/oder die zeitliche und räumliche Freigabe ihrer Inhalte z. B. durch technische Einschränkungen, Wasserzeichen oder
Creative Commons regeln. DRM ermöglicht zudem innovative Geschäftsmodelle, die neben Transparenz und Planungssicherheit für Kunde,
Agentur und Urheber insbesondere zusätzliche Umsätze bedeuten. Um das digitale Rechtemanagement optimal für das eigene Unternehmen
einzusetzen, ist es unabdingbar, die umfangreichen Instrumentarien und relevanten Schnittstellen zu kennen.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar vermittelt anhand von Fallbeispielen die Grundlagen des digitalen
Rechtemanagements. Chancen und Möglichkeiten werden aufgezeigt und erläutert, so dass die Teilnehmer ihre Präsenz am Markt verstärken und ihre Einnahmenerzielung steigern können.
Geschäftsführer von Unternehmen der Musik- und Entertainmentbranche,
­Agenturen und Portalen, Key Account Manager, Business Development Manager,
Anbieter digitaler Musikdienste, Mitarbeiter von Rundfunkanstalten und aus dem
Bereich Musik sowie aus der Lizenzabteilung von Medienunternehmen, Juristen,
Rechtsanwälte und Branchenquereinsteiger.
Themen
•‚Hartes’ Rechtemanagement
– Technische Einschränkungen u. a. am Beispiel Kindle, iTunes, Stadt­
bibliotheken (Online-Leihe)
– Rechtliche Beschränkungen
– Verschiedene Kopierschutzprogramme wie CDM, Sandbox, Adobe Digital
Editions
•‚Weiches’ Rechtemanagement
– Sichtbare und unsichtbare Wasserzeichen
– DOI (Digital Object Identifier)
– Fingerprint
– Creative Commons
•Präsentation und Erarbeitung neuer Geschäftsmodelle
•Hintergrund und Relevanz von Musiklisten
•Tracking von Nutzungen, z. B. mit Tunesat im Internet und TV
Methoden
Referat, Diskussion, konkrete Beispiele für und aus der täglichen Praxis.
Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Lausen
Rechtsanwälte
Torsten Petersen, Beratung, Konzeption und Umsetzung digitaler Medien
Corinna C. Poeszus, Dipl-Musikkauffrau ICPM & Senior Media Consultant,
mediaconsulting4u
01.09.2015
Tagungsort in Berlin
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19327
36 | Internet, Mobile, Gaming
Crashkurs Rechtliche Grundlagen
im Game-Business
Die Computer- und Videospiel-Industrie erzielt in Deutschland inzwischen größere Erlöse als die Filmindustrie und steht ihr auch bei den
Entwicklungs- und Herstellungskosten kaum noch nach. Allein in Deutschland belief sich der Umsatz im letzten Jahr auf fast 2 Milliarden Euro,
zunehmend erwirtschaftet mit In-App-Purchases. Angesichts dieser großen Summen kommt den Rechtsfragen im Game-Business eine zentrale
Bedeutung zu. So ringen beispielsweise Produzent und Vertrieb immer professioneller um die Gewinne und deren Grundlage, die Nutzungsrechte.
Denn beide Seiten wollen angemessen am Erfolg der entwickelten Spiele teilhaben: Die Produzenten, weil sie ihr kreatives Potenzial und
technisches Know-how einbringen, der Vertrieb, weil er durch die gewährten Vorschüsse ein hohes finanzielles Risiko trägt. Doch nicht nur
lizenzrechtliche Fragen bergen Stolperfallen bei der Spieleentwicklung. Auch jugendschutz-, wettbewerbs- und werberechtliche Aspekte gilt es
zu beachten, um den Erfolg neuer Games nicht zu gefährden – insbesondere bei den neuen Online-Geschäftsmodellen („Free-to-play“).
Gewinnen Sie einen Überblick über alle relevanten Rechtsfragen im Gaming-Bereich und sichern Sie sich so einen Wettbewerbsvorteil.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt entlang des Produktions- und Auswertungsprozesses von
Computer- und Videospielen Einblick in die Problemkreise von Entwicklungs- und
Lizenzverträgen aus der Perspektive von Produzent und Vertrieb. Anhand der Gliederung eines Mustervertrags und typischer Vertragsklauseln werden Lösungen
erarbeitet. Die Teilnehmer erhalten ferner einen Überblick über urheber-, jugendschutz-, wettbewerbs- und werberechtliche Rahmenbedingungen bei der Herstellung und Vermarktung von Computerspielen.
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand von Musterverträgen und
Fallbeispielen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen der Games-Industrie, Juristen,
­Mitarbeiter aus dem Bereich Legal & Business Affairs sowie aus der Lizenzab­
teilung von Medienunternehmen.
Themen
•Lizenzverträge
– Rechteübertragung: Nutzungsarten, Plattformen, Territorien, Lizenzzeit
– Herstellung: Milestones, Abnahme, Mängelbeseitigung, Kooperation
– Vergütungsmodelle: Minimumgarantie, Fälligkeit, Royalties, Recoupment,
Cross Collateralization
– Sonstiges: Marken, Werbung, Rechtegarantie, Haftung, Optionen, Kündigung,
Rechtswahl, Gerichtsstand etc.
– Die häufigsten Stolperfallen
•In-Game-Advertising
– Erscheinungsformen und Zulässigkeit von Werbung in und um Games
– Pre-Roll-Werbung, verschleierte Werbung, Werbung gegenüber Kindern
•User Generated Content
– Nutzung und Vermarktung nutzergenerierter Inhalte
•Verkauf virtueller Zusatzinhalte
– Anforderungen des Verbraucherschutzes bei „In-App-Purchases“
•Jugendschutz bei Games
– System des Jugendschutzes in Deutschland
– Inhaltliche Kriterien, Behörden und Verfahren für die verschiedenen Medien
Bernhard Buchner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte
Dr. Martin Franz, M. A., General Counsel, Crytek
03.07.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19328
Arbeitsrecht | 37
Künstlersozialabgabe bei Medienunternehmen
Medienunternehmen nehmen typischerweise kreative Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten (z. B. Autoren, Redakteure, Foto­grafen,
Musiker, Schauspieler) in Anspruch. Auf die hierfür gezahlten Entgelte müssen sie eine Künstlersozialabgabe von 5,2 Prozent an die Künstlersozial­
kasse abführen. Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, werden die
Kontrollen durch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2015 drastisch verschärft. Statt 70.000 Prüfungen sollen
in Zukunft 400.000 Prüfungen pro Jahr stattfinden. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten werden künftig mindestens alle vier Jahre
kontrolliert.
Spätestens jetzt sollten Medienunternehmen daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse
gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt das nötige Wissen zur Künstlersozialabgabepflicht von
Medienunternehmen. Die Teilnehmer erhalten anhand von Fallbeispielen praxisgerechte Hinweise zur korrekten Erfassung abgabepflichtiger Entgelte.
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand von Fallbeispielen.
Themen
•Grundlagen
– Welche Unternehmen sind abgabepflichtig?
– Wer ist Künstler oder Publizist im Sinne des Künstlersozialversicherungs­
gesetzes (KSVG)?
– Welche Entgelte sind abgabepflichtig?
– Welche Melde- und Aufzeichnungspflichten bestehen?
•Sonderfälle
– Vermittlung künstlerischer Leistungen
– Beauftragung von Personengesellschaften
– Auslandssachverhalte
– Mehrfachverwertungen
– Zahlungen an Gesellschafter
•Tipps und Tricks
– Wie lässt sich die Abgabelast reduzieren?
– Was bringen Ausgleichsvereinigungen?
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen der Medienbranche, Juristen, Mitarbeiter aus dem Bereich Legal & Business Affairs sowie aus der Buchhaltungsabteilung von Medienunternehmen.
Dr. Florian Sperling, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lausen Rechtsanwälte
11.02.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19331
38 | Arbeitsrecht
Mindestlohn in Medienunternehmen
Grundlagen und Update
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das Mindestlohngesetz birgt etliche Stolperfallen für Unternehmen, auch
und gerade in der Medienbranche. So gehören beispielsweise Langzeitpraktikanten als motivierte und günstige Arbeitskräfte der Vergangenheit an.
Außerdem haftet künftig der Auftraggeber, wenn ein Subunternehmer seinen Mitarbeitern nicht den Mindestlohn zahlt – und zwar selbst dann,
wenn er von der Unterbezahlung gar nichts weiß. Ein Presseverlag muss also etwa dafür einstehen, wenn die Mitarbeiter von Speditions- und
Zustellunternehmen unter Mindestlohn arbeiten. Bestehende und künftige Verträge mit Mitarbeitern und Subunternehmern müssen daher
angepasst werden – und zwar auch bei Unternehmen mit hohem Lohnniveau, die vom Mindestlohngesetz vermeintlich nicht betroffen sind.
Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen neben zivilrechtlichen Nachforderungen auch Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie straf­
rechtliche Verfolgung. Machen Sie sich daher rechtzeitig fit für das Thema Mindestlohn!
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt das nötige Wissen zu den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Die Teilnehmer erhalten praxisgerechte Hinweise zum korrekten
Umgang mit den Neuregelungen.
Referat, Diskussion, Erläuterung anhand von Fallbeispielen, Checkliste
Themen
•Für wen gilt der Mindestlohn?
•Unter welchen Voraussetzungen haftet der Auftraggeber für Sub- und
­Nachunternehmer und wie kann dies verhindert werden?
•Was gilt für Praktikanten und Volontäre?
•Was ist im Zusammenhang mit Minijobs zu beachten?
•Welche Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf Gleitzeitmodelle oder
andere Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung?
•Welche Aufgaben hat die Mindestlohnkommission?
•Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen das Mindestlohngesetz?
•Welche Neuerungen hat es seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
gegeben?
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen der Medienbranche, Personalleiter,
Juristen und Mitarbeiter aus dem Bereich Legal & Business Affairs sowie der
­Personalabteilung von Medienunternehmen.
Dr. Florian Sperling, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lausen Rechtsanwälte
24.04.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19336
Daten- und Jugendschutz | 39
Datenschutzrecht
Grundlagen und Jahres-Update
Das Datenschutzrecht genießt heute mehr allgemeine Aufmerksamkeit denn je. Skandale wie die NSA-Affäre, folgenschwere Sicherheitslücken
wie Heartbleed und die Diskussion über Google und Facebook haben das allgemeine Bewusstsein für den Wert des Datenschutzes geschärft. Für
Unternehmen stellen sich datenschutzrechtliche Fragen bei Personaldaten, beim Marketing und vor allem bei Online-Aktivitäten. Als in diesen
Bereichen Verantwortlicher oder als Datenschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Das Seminar informiert über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, so dass Sie als Verantwortlicher oder Daten­
schutzbeauftragter auf dem neusten Stand sind.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar gibt eine Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzrechts und zeigt auf, welche Pflichten ein Unternehmen beim Umgang mit
personenbezogenen Daten hat. Dabei werden praxisrelevante Problemfelder
behandelt und gezeigt, welche rechtskonformen Lösungen sich empfehlen.
­Aktuelle Entwicklungen wie die sich abzeichnende europäische Vereinheitlichung
des Datenschutzrechts werden beleuchtet.
Referat, Erläuterung anhand von Fallbeispielen, Diskussion und
Erfahrungsaustausch.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, EDV-Verantwortliche und Juristen
aus Medienunternehmen.
Themen
•Grundlagen
– Personenbezogene Daten
– Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten
– Teilbereiche und gesetzliche Grundlagen des Datenschutzrechts
– Grundprinzipien des Datenschutzrechts
– Einwilligung und gesetzliche Erlaubnisvorschriften
– Auftragsdatenverarbeitung
•Kundendaten und Werbenutzung
– Direktwerbung und Adresshandel
– Besonderheiten der Werbeeinwilligung
•Online-Datenschutz
– Sonderregelungen für Online-Dienste
– Cookies, personalisierte Werbung & Co.
•Arbeitnehmerdatenschutz
– Sonderregelungen für Personaldaten
– Beteiligung des Betriebsrates
•Aktuelle Entwicklungen
– Aktuelle Rechtsprechung
– Die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung
Frank Michael Höfinger, Rechtsanwalt, Lausen Rechtsanwälte
04.05.2015
Literaturhaus München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19329
40 | Daten- und Jugendschutz
Jugendschutz in den Medien für
Jugendschutzbeauftragte
Das Jahres-Update
Der Gesetzgeber plant die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Online- und Offline-Medien. Durch die ständige Präsenz von
internetfähigen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Spielekonsolen verbreiten sich Inhalte einfacher als bisher. Diesem Umstand will der
Gesetzgeber durch die Änderung von Jugendschutzbestimmungen gerecht werden. Es ist insbesondere eine Konkretisierung der Pflichten des
Anbieters geplant. Angesichts der technischen Entwicklungen wird Ihre Beratungsfunktion als Jugendschutzbeauftragter im Unternehmen immer
relevanter – um empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 Euro zu vermeiden, ist die korrekte Einschätzung entwicklungsbeeinträchtigender und
unzulässiger Inhalte unumgänglich.
Erfahren Sie anhand konkreter Beispiele, welche Jugendschutz-Vorgaben insbesondere im Internet und TV, aber auch bei Filmen, Videos, Musik,
E-Books, Büchern, Videospielen sowie Glücks- und Gewinnspielen zu beachten sind. Zudem wird beleuchtet, welche Neuerungen die Jugendschutzreform mit sich bringt und welche Jugendschutzprogramme ohne Beeinträchtigung Ihres Online-Angebots eingesetzt werden können.
Seminarziel
Zielgruppe
Das Seminar erläutert wesentliche Aspekte des Jugendmedienschutz-Staats­
vertrags und der Gesetzesreformen. Anhand konkreter Beispiele lernen Sie
­problematische Inhalte einzuschätzen. Es werden verschiedene JugendschutzProgramme dargestellt, zudem wird vertiefend auf die Rolle der freiwilligen
Selbstkontrolle in den Medien eingegangen.
Jugendschutzbeauftragte, Juristen, Rechtsanwälte und Content-Manager von
Internetunternehmen, insbesondere aus den Bereichen Film, TV, Verlagswesen,
Videospiel, Musik, Glücksspiel, User Generated Content.
Themen
•Allgemeines zum JMStV
•Gesetzeslage – Die Reform und ihre Neuerungen
•Unzulässige Angebote
•Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
•Zugangsverhinderung/-erschwerung durch technische oder sonstige Mittel
•Jugendschutzprogramme
•Jugendschutz und Werbung im Internet
•JMStV und Rundfunk
•Verstöße gegen den JMStV
•Allgemeines zur Freiwilligen Selbstkontrolle
Methoden
Referat, Diskussion, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch.
Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte
Stefan Linz, Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK
und Leiter FSK.online
22.04.2015
Tagungsort in Köln
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19330
Nutzen Sie unser Seminar für die notwendige Fortbildung zur Qualifizierung als
Jugendschutzbeauftragter.
Veranstaltungsrecht | 41
Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events
und Live-Entertainment
Ein fremdes Veranstaltungsgelände, eine Handvoll exzentrischer Künstler, viele Beteiligte und dann natürlich das Publikum – da können
auch kühle Köpfe schnell den Überblick verlieren. Bei der Durchführung von Events oder Live-Entertainment-Veranstaltungen gibt es viel zu
beachten – und das alles am gleichen Ort und zur gleichen Zeit. Wer hier auf dem rechtlichen Auge blind ist, nimmt große Risiken in Kauf.
Was fällt als Veranstalter in meinen Verantwortungsbereich? Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden? Wie lassen sich Vereinbarungen
und Verträge rechtlich einwandfrei gestalten? Und wie gilt es mit Problemen umzugehen, wenn doch etwas schief gelaufen ist?
Das Seminar hilft Ihnen, sich und Ihre Veranstaltung möglichst umfassend abzusichern. Denn ein Event soll den Beteiligten Spaß machen –
und keine unangenehmen Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Seminarziel
Methoden
Das Seminar vermittelt rechtliches Grundwissen und zeigt Vorschriften auf, die
bei der Planung und Durchführung von Events relevant sind. Wesentliche Vertragstypen werden beleuchtet und anhand von Musterverträgen und Checklisten
Lösungen präsentiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erörterung von
eventuellen Haftungsrisiken und Präventionsmaßnahmen.
Referat, Präsentation, Diskussion, Erläuterungen anhand von Musterverträgen,
Checklisten und Fallbeispielen.
Themen
•Verträge
– Vertragsgestaltung
– AGB
– Arbeitsrecht
– Künstlersozialversicherung
– Ticketing
•Planung der Veranstaltung
– Behördliche Genehmigungen
– GEMA und GVL
– Werbung
•Risiken
– Haftung
– Versicherung
– Lärmschutz
– Gefahrenprävention
•Mediale Auswertung
– Verwendung von Fotos und Videos
– Livestreams
•Internationale Aspekte
Zielgruppe
Alle, die an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
beteiligt sind, insbesondere Produzenten von Live-Entertainment-Veranstaltungen, Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen der Eventbranche, Mitarbeiter von Event-Abteilungen, Juristen, Vereinsvorstände und ehrenamtliche
Veranstalter.
Marco Jung, LL.M., Rechtsanwalt, Lausen Rechtsanwälte
20.07.2015
Tagungsort in München
15 Teilnehmer
€ 490,Seminar-Nr. 19332
42 | Fachartikel Urheberrecht
Urheberrechte im Umgang mit elektronischen Medien
Nutzung von Medienbibliotheken in Kliniken
Das Vervielfältigungsrecht
Eine Vervielfältigung liegt vor, wenn man ein Werk dupliziert. Das Verfahren,
die Anzahl und auch die Dauer der Vervielfältigung sind irrelevant. Unter das
Vervielfältigungsrecht fallen beispielsweise das Kopieren, Scannen, Drucken,
Abschreiben und auch das Speichern von Texten auf einem Speicherplatz.
Dr. Matthias Lausen
Das Urheberrecht begründet geistiges Eigentum. Das geistige Eigentum ist
dabei in seiner Bedeutung mit dem Sach­eigentum vergleichbar. Jeder ist sich
bewusst, dass man ein fremdes Fahrrad nur dann benutzen darf, wenn man
den Eigen­tümer fragt. Der Eigentümer wird die Nutzung vielleicht gestatten,
möglicherweise entgeltlich oder unentgeltlich. Nicht selten wird der Eigen­
tümer eine Nutzung durch Dritte unter­sagen. Die gleichen Grundsätze gelten
auch für urheberrechtlich geschützte Werke.
Urheber ist derjenige, der ein Werk schafft. Urheber kann nur ein Mensch
sein; denn nur ein Mensch ist in der Lage, kreativ tätig zu werden. Dies
bedeutet, dass weder ein Verlag noch eine Klinik Urheber sein kann. Was
so simpel klingt, ist keine Selbstverständlichkeit. Für das US-Copyright gilt
dieser Grundsatz nämlich nicht. In den USA kann man vertraglich festlegen,
wem das Urheberrecht zustehen soll. Nach dem deutschen Urheberrechts­
gesetz kann man dagegen nicht bestimmen, wer Urheber sein soll.
Urheber ist immer und ausnahmslos
der Mensch, der das Werk schafft.
Neben der Frage, wer Urheber ist, beantwortet das Urheberrechtsgesetz
auch, was urheberrechtlich geschützt ist. Danach fallen wissen­schaft­liche
Texte, dazugehörige Illustrationen sowie Fotografien oder auch filmisches
Anschauungsmaterial unter den urheberrechtlichen Schutz.
Dem Urheber stehen in Bezug auf die von ihm geschaffenen Werke Ver­
wertungs- bzw. Nutzungsrechte zu. Der Urheber kann daher jedem Dritten
die Nutzung – mit oder ohne Entgelt – gestatten oder untersagen. Die
­Nutzung eines Werkes kann also nur mit Einwilligung des Urhebers erfolgen.
Nutzungsrechte, die dem Urheber vorbehalten sind
Zu den wesentlichen Nutzungsrechten des Urhebers im Bereich der digitalen
Online-Medien gehören das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffent­
lichen Zugänglichmachung sowie das Bearbeitungsrecht.
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist betroffen, wenn ein Werk
dem Konsumenten in einer Weise zugänglich gemacht wird, dass er es von
Orten und zu Zeiten seiner Wahl abrufen kann. Das Recht benötigt man, wenn
man Werke online zum Abruf bereitstellt. Dabei kann man zwischen dem
sogenannten Download und dem Stream unterscheiden. Ein Download liegt
vor, wenn der Konsument das Werk auf seinem Computer oder E-Book-Lesegerät abspeichert und anschließend auch offline nutzen kann. Ein Stream
hingegen bietet dem Konsumenten lediglich die Möglichkeit, dass Werk
anzuschauen. Amazon bietet Texte (E-Books) beispielsweise zum Download
an. Eine klassische Streaming-Plattform ist YouTube.
Das Bearbeitungsrecht
Eine Bearbeitung oder Umgestaltung ist grundsätzlich jede Veränderung des Werks, und auch eine solche Nutzung ist nur mit Zustimmung
des ­Urhebers gestattet. Beispiele für eine Bearbeitung sind das Kürzen
eines Textes oder das Hinzufügen von Teilen zu einem Text. Auch die Übersetzung eines Textes ist eine Bearbeitung des Originaltextes und ist ohne
Zustimmung des U­ rhebers des Originalwerkes nicht erlaubt.
Nutzung von Medienbibliotheken in Kliniken
In den Medienbibliotheken von Kliniken werden u.a. fachspezifische Texte,
Illustrationen, Fotos und Filme bereitgestellt. Da die rechtliche Bewertung
des Umgangs mit den unterschiedlichen Inhalten stets dieselbe ist, soll im
Folgenden nur noch von Texten die Rede sein.
Welche Rechte sind tangiert?
Das Einstellen von Texten in digitale Medienbibliotheken
Das Einstellen von Texten in die digitale Medienbibliothek erfolgt durch
die Speicherung des Textes auf einem hierfür vorgesehenen Server. Das
Speichern wird auch als Upload bezeichnet. Der Speichervorgang bzw. der
Upload führt zu einer urheberrechtlich relevanten Nutzung, nämlich einer
Vervielfältigung, weil sich der zunächst nur auf dem Rechner des Uploaders
vorhandene Text nun als Kopie ebenfalls (zusätzlich) auf dem Server der
Medienbibliothek befindet. Die rechtliche Beurteilung, nämlich, dass es bei
dem Einstellen eines Textes in die Medienbibliothek zu einer Vervielfältigung
Fachartikel Urheberrecht | 43
kommt, ändert sich auch dann nicht, wenn der Uploader die bei ihm auf dem
Rechner noch vorhandene Datei anschließend löscht.
Die Texte sind für eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen
online abrufbar
Steht der Text in der Medienbibliothek anschließend den Kolleginnen und
Kollegen derart zur Verfügung, dass sie ihn jederzeit online abrufen können,
dann ist dies ebenfalls eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung,
und zwar eine öffentliche Zugänglichmachung. Dabei ist es unerheblich, ob
der Zugang nur einer bestimmten Personengruppe oder gar der Weltöffentlichkeit (z.B. via Internet) gewährt wird.
Die Möglichkeit des Downloads
Kann der Text in der Medienbibliothek nicht nur gelesen bzw. angeschaut
(Stream), sondern auch noch heruntergeladen werden (Download), führt das
wiederum in jedem Einzelfall zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung auf dem Rechner des Downloaders.
Der Text wird gekürzt, ergänzt oder übersetzt
Ist nach Auffassung des Uploaders der Text für die Kolleginnen und Kolle­gen
zu lang und wird er daher vor dem Einstellen in die Medienbibliothek gekürzt,
handelt es sich um eine urheberrechtlich relevante Bearbeitung. Das Kürzen
eines Textes ist ohne die Einwilligung des Urhebers nicht möglich. Gleiches
gilt für den Fall der Ergänzung eines Textes. Auch eine solche Handlung ist
ohne die Zustimmung des Urhebers nicht möglich. Schließlich ist selbst eine
Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche eine Bearbeitung und ohne die
Erlaubnis des Urheber nicht möglich.
Ergebnis
Das Einstellen von Texten in eine Medienbibliothek zum Abruf durch Dritte
berührt jedenfalls das Recht der Vervielfältigung sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Wird der Text darüber hinaus verändert, ist auch
das Bearbeitungsrecht betroffen.
Wer ist im Besitz der erforderlichen Rechte?
Grundsätzlich entstehen das Urheberrecht und die mit ihm verbundenen
Nutzungsrechte allein und ausschließlich bei dem Urheber. Dieser kann
seine Rechte selber nutzen oder aber an einen Dritten – üblicherweise einen
Verlag – verkaufen.
sie glaubt, dass der Text auch für Kollegen von Interesse ist, ist dies urheber­
rechtlich völlig unproblematisch. In diesem Fall ist der Urheber ja selbst der
Nutzer seines eigenen Werkes.
Nutzung eigener, selbstverfasster Texte, die in einer Zeitschrift
veröffentlicht sind
Die Nutzung eines Textes in der Medienbibliothek durch den Urheber selbst
ist allerdings nur dann unproblematisch, wenn er seine Rechte nicht bereits
vorher an einen Verlag verkauft hat. Für eine Onlineausgabe benötigen die
Verlage nämlich die gleichen Rechte, die für die Nutzung einer Medien­
bibliothek erforderlich sind; denn auch hier werden die Texte zunächst auf
der Vertriebsplattform des Verlags gespeichert und anschließend zum Stream
oder Download der Öffentlichkeit angeboten. Hat der Urheber das Recht zur
Vervielfältigung und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung also
bereits an den Verlag verkauft, ist eine nochmalige Nutzung in der Medien­
bibliothek nicht möglich. Die Vergabe von Rechten führt im Ergebnis dazu,
dass auch der Urheber selbst diese Rechte nicht mehr nutzen kann.
Nutzung fremder Texte
An dieser Stelle gibt es keinen Zweifel. Fremde Texte dürfen in einer Medienbibliothek nur dann genutzt werden, wenn die entsprechenden Rechte zuvor
erworben worden sind. Stammt der Text aus einer Fachzeitschrift, kann man
davon ausgehen, dass der Fachverlag die entsprechenden Rechte innehat.
Nutzung fremder Texte, die käuflich erworben wurden
Es gilt der Grundsatz, dass der Erwerb eines Textes in gedruckter oder
digitaler Form in keiner Weise dazu berechtigt, diesen anschließend in
ur­heberrechtsrelevanter Weise zu nutzen. Urheberrechtsrelevant ist nicht
der Konsum. Der Käufer kann den Text daher sooft lesen wie er möchte.
Eine Vervielfältigung oder aber auch eine öffentliche Zugänglichmachung,
wie zum Beispiel in einer Medienbibliothek, ist dagegen ohne Einwilligung
des Rechteinhabers (Urheber oder Verlag) nicht möglich.
Ergebnis
Der Urheber ist zunächst der Inhaber sämtlicher Rechte zur Nutzung seiner
Texte in einer Medienbibliothek. Er kann über diese Rechte solange selbst
verfügen, wie er diese nicht an einen Dritten verkauft hat. Sind die Rechte
vom Urheber exklusiv veräußert worden, so ist nur der Erwerber der Rechte
zur Verwertung berechtigt. Auch der Urheber kann „seine“ Rechte dann nicht
mehr nutzen.
Nutzung eigener, selbstverfasster Texte
Verfasst eine Person einen (wissenschaftlichen) Text und stellt diese Person
den Text in die digitale Medienbibliothek einer Klinik ein, zum Beispiel weil
Quelle: Klinik Wissen Managen, Ausgabe 3/Juli 2014, Seite 18 – 20 Autoren: Dr. Matthias Lausen
44 | Interview Social Media
Drei Fragen an Dr. Florian Sperling
Social Media spielen für viele Unternehmen eine wichtige
Rolle. Die Grenze zwischen privater und beruflicher
Nutzung ist oft fließend. Was sagt das Arbeitsrecht hierzu?
Dr. Florian Sperling
Von einer beruflichen Nutzung von Social Media muss man immer ausgehen, wenn die Nutzung „mit Wissen und Wollen“ des Arbeitgebers erfolgt. Die Abgrenzung bleibt im Einzel­fall
aber schwierig, insbesondere, wenn ein Account sowohl privat als auch dienstlich genutzt
wird. Eine solche Mischnutzung bringt viele Probleme mit sich. Was passiert zum Beispiel
mit geschäftlichen Daten in einem privaten Social-Media-Account, wenn der Mitarbeiter
das Unternehmen verlässt? Ich empfehle, klare Regelungen zu treffen, zum Beispiel im
Rahmen von Social-Media-Guidelines.
Auch nach Dienstschluss und im Urlaub bekommen viele
Arbeitnehmer auf ihre Smartphones E-Mails geschickt.
Dass diese Nachrichten gelesen und beantwortet werden,
wird erwartet. Wann müssen Mitarbeiter erreichbar sein?
Theoretisch kann der Arbeitgeber die Erreichbarkeit nur in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes verlangen. Danach darf am Tag nicht mehr als zehn Stunden gearbeitet werden.
Nach Feierabend muss der Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens
elf Stunden haben. Allerdings gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für leitende Angestellte.
Im Urlaub muss der Mitarbeiter nicht erreichbar sein. Schließlich soll der Urlaub der
­Erholung dienen.
Vielen Menschen ist ein persönlich gestalteter Arbeitsplatz
wichtig. Was dürfen Arbeitnehmer und was sollten Arbeit­
geber ermöglichen?
Das kann der Arbeitgeber bestimmen. Einen Anspruch des Mitarbeiters auf individuelle
­Gestaltung gibt es nicht. Damit sich die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz möglichst wohlfühlen, sollte eine individuelle Gestaltung nur aus nachvollziehbaren Gründen untersagt
werden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Bei Fotos der Liebsten auf dem Schreibtisch
sehe ich kein Problem; eine Kakteenzucht auf dem Fensterbrett muss der Arbeitgeber nicht
unbedingt dulden.
Quelle: MDG.Inspiration #2/2014 /Redaktion: dreipunktdrei
Interview E-Books | 45
Ursula Feindor-Schmidt (Lausen) über Rechtsfragen bei E-Books
»Anbieter werden immer kreativer«
Dr. Ursula Feindor-Schmidt,
LL.M.
Das Thema E-Books beschäftigt die
Rechtsabteilungen der Verlage: Veränderungen im Steuerrecht, Anpassungen
des Urheber- und Verlagsrechts und der
aktuelle Konditionenstreit mit Amazon
bestimmen die Agenda. Eine Tagung der
Akademie der Deutschen Medien im
Literaturhaus München soll offene
Fragen beantworten. Referentin Ursula
Feindor-Schmidt spricht im Interview
über neue Absatzmodelle für Bücher
mit Blick auf das Preisbindungs- und
Wettbewerbsrecht.
Charity-Plattformen, Affiliate-Modelle & Co. –
Was steckt hinter den neuen Absatzmodellen für
Bücher?
Derzeit schießen neue E-Book-Plattformen wie readfy oder 24 Symbols wie
Pilze aus dem Boden. Darüberhinaus bilden sich um die etablierten Plattformen wie Amazon Netzwerke, die an Empfehlungen für eine bestimmte
Plattform verdienen, wenn es zu einem Kaufabschluss auf dieser Plattform
kommt, sogenannte Affiliate-Modelle. Dabei werden die Anbieter immer
kreativer, wie sie Kunden überzeugen, gerade auf ihrer Plattform einzukaufen und wie diese Kunden wieder neue Kunden überzeugen können.
Solche Schneeballsysteme kennt man auch aus anderen Branchen.
Sind die Modelle rechtlich fundiert oder treten
Probleme auf? Wenn ja, welche? Und lassen sich
diese im Nachhinein beheben?
Hier ist es wie in der analogen Welt. Manche Modelle sind rechtlich einwandfrei, manche bewegen sich auf rechtlich (sehr) schmalem Grat und manche
gehen über die Grenzen des Zulässigen hinweg. Dies ist im Einzelfall sehr
genau zu prüfen. Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Preisbindungsrecht
sind möglich und werden im Eifer der Entwicklung neuer Modelle auch gerne
mal übersehen. Teilweise lässt sich das schnell ­korrigieren, indem AGB angepasst oder Rechte eingeschränkt werden, ­teilweise sind die Modelle aber von
ihrer Konzeption her rechtlich kritisch.
Affiliate-Systeme werden im Zusammenhang
mit dem Schulbuch-Rabatt bei Amazon aktuell
stark diskutiert. Kurz zum Hintergrund: Ein
Schul­förder­verein hatte auf seiner Website
einen Affiliate-Link eingerichtet, über den Eltern
Schulbücher bei Amazon bestellen konnten.
Der Förderverein bekam für jedes so verkaufte
Buch eine kleine Gutschrift. Verstoßen diese
Systeme gegen die Preisbindung?
Das Landgericht Berlin sah in der Provisionszahlung an einen Schulförderverein nicht nur einen Verstoß gegen die Preis­bindung, sondern auch gegen
das Wettbewerbsrecht, da auf die Eltern sozialer Druck ausgeübt werde,
über das Affiliate-System bei Amazon zu kaufen. Das Urteil ist allerdings
noch nicht rechtskräftig und Amazon hat Berufung angekündigt. Da es sich
hier um ein Musterverfahren des Börsenvereins handelt, ist es gut möglich,
dass ein rechtskräftiges Urteil erst in ein paar Jahren durch den Bundes­
gerichtshof gesprochen wird.
Welche Probleme tauchen im Zusammenhang
mit der Buchpreis­bindung bei E-Books auf und
welche Auswirkungen hat das auf Verlage?
Das Gesetz zur Buchpreisbindung wurde für gedruckte Bücher geschaffen,
E-Books waren damals nicht vorhersehbar. Daher passen viele Vorschriften
des Buchpreisbindungsgesetzes nicht auf E-Books und die Möglichkeiten,
die der digitale Vertrieb bietet. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit,
welche Preis-, Gutschein- oder Bundle-Aktionen nun zulässig sind und
welche gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Eine solche Rechts­
unsicherheit kann neue Entwicklungen hemmen und führt zu Verzerrungen
im Markt, da finanziell besser gestellte Händler und Verlage die Grenzen
des Zulässigen im Moment in größerem Umfang testen, als sich das eventuell ein kleiner Händler leisten kann. Hier sollte entweder durch eine
Gesetzesänderung oder durch entsprechende Musterverfahren Rechts­
sicherheit und damit Chancengleichheit geschaffen werden.
Quelle: http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/10/16/anbieter-werden-immer-kreativer.htm?no_cache=1
Donnerstag, 16. Oktober 2014 (12:05 Uhr)
46 | referenten
unsere referenten 2015
Dr. Kerstin Bäcker
Studium der Rechtswissenschaften in München und Paris. 1997 – 1998 Tätigkeit in Werbe- und PR-Agenturen. Kanzlei­mitarbeit in Paris,
Kapstadt, Melbourne und Barcelona. Seit 1999 in der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte, vorwiegend in den Bereichen Urheber-, Musik-,
Verlagsrecht und internationale Filmfinanzierung. Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Seit 2005 Partnerin der Kölner
Kanzleivertretung mit internationaler Ausrichtung. Betreuung von Musik- und Filmunternehmen und Online-Providern mit Schwerpunkt Musik.
Bernhard Buchner
Studium der Rechtswissenschaften in München. Seit 2001 bei der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwer­punkt im Bereich des
Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, insbesondere in der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Online-Bereich. Praktische
Erfahrungen als Dozent durch seine Tätigkeit als Repetitor und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht der
LMU München. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Partner der Münchener Kanzlei.
Marco Erler
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Münster. Tätigkeit bei der Kammer für Urheberrechtssachen am Landgericht Hamburg,
bei der Hamburgischen Staatsoper sowie bei Warner Music International in London. Juniorpartner einer renommierten Medienrechtskanzlei in
Hamburg. Seit 2009 bei Lausen Rechtsanwälte, hier vorwiegend tätig im Bereich Musik und Neue Medien, insbesondere im Mobile Commerce.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg. Abschluss eines LL.M.-Programms in Großbritannien mit dem Schwer­punkt Intellectual
Property Law, Promotion zum Lizenzrecht. Im Anschluss Spezialisierung auf die anwaltliche Beratung der Verlags-, Lizenz- und Filmbranche im
Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts sowie im Presse- und Verlags­recht. Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Seit
1998 für Lausen Rechtsanwälte tätig. Partnerin der Münchener Kanzlei.
Frank Fellermeier
Musikstudium, anschließend Tätigkeit als Musiker und Komponist. Ab 1994 enge Zusammenarbeit mit Peer Raben im Bereich der
Lizenzverwaltung und sukzessiver Wechsel von der Kreation in die Musikwirtschaft. Verschiedene Tätigkeiten für Musikverlage und
Komponisten in den Bereichen Beratung, Controlling, Tantiemenmanagement sowie Lizenzrendite. Zu seinen Beratungskunden zählen
Komponisten der Film- und Popmusik, Plattenlabels, Musikverlage und andere Unter­nehmensbereiche der Musikindustrie.
Dr. Martin Franz, M.A.
Studium der Rechtswissenschaften, Rhetorik und Philosophie in Tübingen und München. Tätigkeit als Musikjournalist und Studium der JazzKomposition in Boston. Kanzleimitarbeit in Brüssel, Caracas und Buenos Aires. Stipendium am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbsund Steuerrecht. 2001 – 2009 bei Lausen Rechtsanwälte. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Seit 2009 General Counsel
von Crytek.
Dr. Thomas Glückstein
Studium der Rechtswissenschaften in München und Amiens (Frankreich). Stipendiat am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbs- und Steuerrecht in München. Ausbildung als Wirtschaftsmediator. Mitarbeit bei internationalen Kanzleien in London und
München. In der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte vorwiegend tätig auf den Gebieten Filmrecht, Presse-/Verlagsrecht sowie Online-Recht.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Dr. Richard Hahn
Studium der Rechtswissenschaften in München. Tätigkeit als Online-Redakteur für einen internationalen Fachverlag in den Bereichen Wirtschaft,
Politik und Recht. Mitarbeit in verschiedenen Kanzleien in München und San Francisco, seit 2000 bei Lausen Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Urheber- und Verlags- sowie Bild- und Persönlichkeitsrecht in den Branchen Verlag und Film. 2003 – 2004 zudem Justiziar des GoetheInstituts. Seit 2008 Legal Secondment bei Red Bull Media House. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Partner der Münchener Kanzlei.
47 | referenten
Sylvia Hess, LL.M.
Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Nantes und Berkeley. Tätigkeit als Rechtsanwältin, Syndikus, Produzentin internationaler
TV-Produktionen und Geschäftsführerin mehrerer Fernsehfonds. Seit 2009 Head of Legal bei Red Bull Media House mit Schwerpunkt auf
internationalem Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Bereich TV-Produktion und inter­nationalem Film- und TV-Vertrieb. Ausbildung
zur Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
Frank Michael Höfinger
Studium der Chemie, Philosophie und Rechtswissenschaften in München. Wissen­schaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht,
Informationsrecht und Rechtsinformatik an der LMU München sowie im Referat Informations­recht und Rechtsinformatik am Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau. Seit 2008 in der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte mit
Schwerpunkt im Urheber­recht und Internetrecht, insbesondere bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet.
Marco Jung, LL.M.
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz. Masterprogramm an der Columbia University in New York. Mitarbeit in einer Berliner
Entertainment-Kanzlei sowie der Rechtsabteilung eines großen europäischen Live-Entertainment-Anbieters in Hamburg. Seit 2014 bei Lausen
Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Veranstaltungs-, Urheber- und Medienrecht in den Branchen Musical, Theater, Events, Film und TV.
Dr. Matthias Lausen
Studium der Rechtswissenschaften. 1989 – 1991 Wissenschaftlicher Assistent am Institut Stiftung Wissenschaft und Politik, München.
1991 – 1994 zunächst wissenschaftlicher Assistent am Institut für Urheber- und Medienrecht, seit 1994 dessen Geschäftsführer. Justiziar
beim Luchterhand Literaturverlag. 1997 Gründung der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte. Dozent am Institut für Urheberund Medienrecht im
Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt.
Stefan Linz
Studium der Filmwissenschaft, Publizistik und Psychologie in Mainz. 2000 – 2009 ehrenamtlicher Prüfer der Film- und Videowirtschaft bei
der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). 2005 – 2009 Online-Redakteur und Medien­pädagoge bei jugendschutz.net. Seit
2006 Prüfer in den Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Ab 2009 Sprecher der Film- und Video­wirtschaft der FSK und
seit 2011 Leiter von FSK.online. Seit 2012 zudem als Sachverständiger für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) berufen.
Sabine Metzger, M.A.
Studium der Volkskunde und Literaturwissenschaften in Hamburg. Leitung der Internen Kommunikation bei Hermes Warehousing Solutions
(Otto Group), Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Internationalen Bauausstellung IBA Hamburg. Schwerpunkt: Aufbau einer
Social Media Community. Seit 2013 Referentin Förderbetreuung und Fundraising am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Entwicklung
und Durchführung einer Fundraising-Kampagne für den Neubau einer universitären Kinderklinik mit dem Fokus auf Online-Fundraising.
Dr. Anne-Katrin Petsch
Studium der Rechtswissenschaften in München und Montpellier. Mitarbeit bei internationalen Kanzleien in München, Kapstadt und Sydney.
Promotion im Urheberrecht. 2004 – 2008 Rechtsanwältin beim Börsenverein des Deutschen Buch­handels in Frankfurt am Main. Seit 2009 bei
Lausen Rechtsanwälte. Dort überwiegend auf dem Gebiet des Urheber- und Verlagsrechts sowie des Marken- und Designrechts tätig.
Torsten Petersen
Studium der Medientechnik, Zusatzqualifikationen in Design Thinking, CrossMedia und Social Media. 1990 – 1993 Tätigkeit als Produktions­
leiter bei Me, Myself & Eye. 1993 – 2002 Executive Producer bei ProSiebenSat1 Media und NBC/Universal. Seit 2002 Tätigkeiten in den Bereichen
Live Communication, Digital Media und Interaction Design. Ab 2003 Lehrbeauftragter in den Bereichen Digital Storytelling, Medien­innovations­
management und Live Communication. 2011 – 2012 Herstellungsleiter bei fischerAppelt. play. Heute Consultant und Experte digital Media.
48 | referenten
Corinna C. Poeszus
Führungspositionen der Film-, TV- und Musikbranche in den Bereichen Produktionsmanagement, Vertrieb, Promotion, Producing und Marketing.
2000 – 2014 General Manager bei Universal Publishing Production Music. Dozententätigkeiten zu Musikwirtschaft/Urheberrecht, freie Journalistin
sowie Engagement als Wirtschaftssenatorin h. c. BVMW-Nord. Seit 2007 Ehrenmitglied des Vereines zur Förderung von Film-, Medien- und
Kulturprojekten in Berlin. Seit 2008 Beirat beim Erich Pommer Institut. Seit 2014 freiberufliche Dozentin und Beraterin mit mediaconsulting4u.de.
Dr. Martin Schippan
Jura- und Anglistikstudium in Freiburg, Lausanne und München. Neben dem Studium Tätigkeit als Journalist, u. a. für die Badische Zeitung, die
FAZ und das ZDF. Seit 1997 bei Lausen Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkten im klassischen Rundfunk-, Verlags- und Werberecht sowie
im Bereich der Neuen Medien, insbesondere im EDV-, Telekommunikations- und Internetrecht. Neben der anwaltlichen Tätigkeit seit 1995
Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht, München. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Partner der Münchener Kanzlei.
Christian Ernst Schmidt
Studium der Rechtswissenschaften, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Langjährige Beratung diverser Medien­
unternehmen im Bereich Presse-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht, insbesondere als Justiziar des Süddeutschen Verlags. Beratung
diverser Redaktionen, z. B. Süddeutsche Zeitung, sueddeutsche.de, Stuttgarter Nachrichten sowie von Fachzeitschriften, z. B. w&v, kontakter,
Medical Tribune. Seit 2009 Abteilungsleiter Recht des TV-Senders Home Shopping Europe.
Dr. Jan Christian Seevogel
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Lausanne. Mainz und Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Nach dem Referen­dariat
in Berlin Promotion in Bonn und Granada. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit 2009 Gründung einer juristischen Internet­platt­form, unter­stützt
durch ein Stipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der EU. Seit 2011 Rechts­anwalt in der Kanzlei Lausen Rechts­
anwälte. Schwerpunkt im Urheber-, Presse- und Verlagsrecht, außerdem branchenübergreifend tätig im Internet- und Social Media-Recht.
Christoph Siemons
Musikstudium in Maastricht und Köln, Hauptfach Gitarre. Dozent an der SAE – School of Audio Engineering. Musikproduzent und
Geschäftsführer von twoformusic. Über zehn Millionen verkaufte Tonträger als Produzent und Autor. Zahlreiche Gold-, Platin- und
Dreifachgold-Auszeichnungen. Echo-Nominierung 2001.
Dr. Florian Sperling
Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth, Bordeaux und Erlangen. Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung an der Universität
Bayreuth. Während des Referendariats unter anderem für die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Paris tätig.
2008 – 2012 Rechtsanwalt in Münchener Kanzleien. Seit 2012 in der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
49 | akademie der deutschen medien
ALLE MedienrechtsSEMINARE AUF EINEN BLICK
TerminNr.
Thema
Seite
Februar
11.02. 19331 Künstlersozialabgabe bei Medienunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
März
02.03. 09.03. 23.03. – 24.03. 19333 Crashkurs Verwertungsgesellschaften und digitale Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
17131 Bildrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
17133 Vermarktungsverträge für analoge und digitale Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
April
17.04. 22.04. 24.04.
19312 Allgemeines Vertragsrecht für die tägliche Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
19330 Jugendschutz in den Medien für Jugendschutzbeauftragte – Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
19336
Mindestlohn in Medienunternehmen – Grundlagen und Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Mai
04.05. 12.05. 21.05. 19329 Datenschutzrecht – Grundlagen und Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
19317 Rechtsfragen rund um E-Books und Verlagscontent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
19320 Musikrecht und audiovisuelle Medien – Musiknutzung in Film, Werbung, Apps und Social Media . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Juni
16.06. 19315 (Merchandising-)Lizenzen in der Praxis – Die Grundlagen der Vermarktung bekannter Themen, Charaktere,
Kunst, Marken, Namen und Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Juli
03.07. 15.07. 20.07. 19328 Crashkurs Rechtliche Grundlagen im Game-Business . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
19316 Medien- und Presserecht für Journalisten und Redakteure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
19332 Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
September
01.09. 17.09. 30.09. 19327 Digitales Rechtemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
19321 Crashkurs kollektive Rechtewahrnehmung Musik – GEMA, GVL & Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
19326 (Online-)Werbung, Artbuying und Fundraising – Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Oktober
26.10. 28.10. 29.10. 30.10. 17132 19322 19323 19324 Bildrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsgestaltung in der Film- und Fernsehbranche – Filmproduktion und Filmlizenzhandel/Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsgestaltung in der Film- und Fernsehbranche – Filmproduktion und Filmlizenzhandel/Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . .
Filmförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
29
30
31
Vertragsgestaltung in der Musikbranche – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsgestaltung in der Musikbranche – Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Facebook, Social Media und User Generated Content – Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht/Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verlagsverträge – Urheber- und Vertragsrecht/Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrecht – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
25
32
21
22
15
November
09.11. 10.11. 11.11. 16.11. – 17.11. 18.11. 30.11. 19318 19319 19325 17129 17130 19313 Dezember
01.12. 19314 Urheberrecht – Das Jahres-Update . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
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Ihre Anmeldung bei der
Akademie der Deutschen Medien
1.
6.
Melden Sie sich an:
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per Fax mit dem Formular auf Seite 52 unter
089/19 29 53-69
2.
Nach dem Seminar stehen wir Ihnen gerne für
weitere Fragen und Anmerkungen zur Schulung
zur Verfügung.
5.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten
Sie per E-Mail eine schriftliche Bestätigung
und einen Vorabfragebogen der Akademie.
3.
Nach erfolgreicher Teilnahme am
Seminar erhalten Sie ein Akademie-Zertifikat
und einen Feedbackbogen.
4.
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an die Akademie-Veranstaltung mit.
Zwei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie
ein Einladungsschreiben mit allen weiteren
Eckdaten (Veranstaltungsort, Seminarzeiten,
­einzureichende Unterlagen/Dokumente/Textbeispiele
zur Bearbeitung im Seminar).
Impressum
Herausgegeben von der Akademie der Deutschen Medien gGmbH, HRB 126316 Amtsgericht München | GESCHÄFTSFÜHRER UND PROGRAMMLEITUNG: Bernd Zanetti | REDAKTION: Rachel Lied, Tina Findeiß |
PROJEKTLEITUNG: Philine Klenk | GESTALTUNG: Network! Werbeagentur, München und G2 Printmedienmanufaktur GmbH, Grafing b.München
FOTOS: Judith Horsch-Plein, Leonard Konopizky | DRUCK: Triltsch Print und digitale Medien GmbH, Ochsenfurt-Hohestadt
© Akademie der Deutschen Medien
ANSCHRIFT: Salvatorplatz 1, 80333 München, Telefon: +49 (0) 89/29 19 53-0, Telefax: +49 (0) 89/29 19 53-69, E-Mail: [email protected], Website: www.medien-akademie.de
Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung (Januar 2015).
Zusatztermine für einzelne Seminare sind im laufenden Geschäftsjahr möglich. Bitte wenden Sie sich an unser Büro.
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Nähere Informationen zum Studiengang „Master Digitales Publizieren“ in Kooperation mit der Hochschule München
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„Verlagsmanager ADM“
„Website- und Portal-Manager ADM”
„Digital Publishing Manager ADM“
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„Business Development Manager ADM“
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Ihre schriftliche Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen ist verbindlich.
Die im Programm genannten Gebühren beinhalten die ­Seminarkosten, Trainingstechnik und die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen. Die Kosten für M
­ ittagund Abendessen sowie für die Unterbringung werden von den Teilnehmern selbst getragen. Findet die Veranstaltung in einem externen Seminarhotel statt,
gilt die Tagungspauschale (Vollpension).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Stornierungen bis zu 14 Tagen vor Seminar­beginn eine Bearbeitungsgebühr von € 100,– erheben müssen.
Bei Absage innerhalb der letzten beiden Wochen vor Seminar­beginn wird die volle Seminargebühr fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird.
Sollte ein Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Seminarleiters oder zu geringe Teilnehmerzahl, abgesagt werden, so verpflichtet sich der Veranstalter
zur vollen Rückzahlung der Seminargebühr. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ä­ nderungen, z. B. den Wechsel des Seminar­ortes etc.,
behält sich der Veranstalter vor.
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