Hans-Joachim-Schultz-Stiftung Förderung krebskranker Kinder in Bayern Förderrichtlinien der Hans-Joachim-Schultz-Stiftung Die Stiftungsmitglieder entscheiden mit absoluter Mehrheit ihrer Stimmen (jedes Mitglied hat eine Stimme), welche Person/en in welcher Höhe eine Unterstützungszahlung, die aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens oder aus Spenden finanziert wird, erhält/erhalten. Beide Vorstandsmitglieder sollten grundsätzlich über die jeweilige Unterstützungszahlung mit abstimmen. Es werden krebskranke Kinder gefördert, die • in Bayern wohnen oder ärztlich behandelt werden und • nicht älter als 18 Jahre sind (§ 7 Abs. 2 SGB VIII). Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Kinder, • deren Eltern über ein monatliches Nettoeinkommen von insgesamt mehr als € 2.800,-- verfügen oder • deren Elternteil (alleinerziehende Person) ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als € 1.800,-- hat. Mit dem Antrag sind vorzulegen: • Der aktuelle ärztliche Befund, • der Sozialbericht über das Kind und die Familie, • ein Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Eine mehrmalige Förderung ist möglich und vor allem von der Krankheitssituation und dem Krankheitsverlauf abhängig. Hans-Joachim-Schultz-Stiftung Stiftungsvorstand: Dietmar Fürgut Spendenkonto: Gemeinnützigkeit ist Postfach 65 00 68, (Vors.), Christine Penzkofer IBAN: DE 54 7002 0270 0652 6090 58 anerkannt vom 81214 München Stiftungsrat: Tina Baumhauer (Vors.), BIC: HYVEMMXXX Finanzamt München, Telefon: 089 / 89160563 Peter Dietrich, Heinz Paepke (stellv. UniCredit Bank AG, München Abt. Körperschaften, www.hjs-stiftung.de Vors.) Steuer-Nr.: 143/235/30247
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