Förderrichtlinien - Hans-Joachim-Schultz

Hans-Joachim-Schultz-Stiftung
Förderung krebskranker Kinder in Bayern
Förderrichtlinien der Hans-Joachim-Schultz-Stiftung
Die Stiftungsmitglieder entscheiden mit absoluter Mehrheit ihrer Stimmen (jedes Mitglied hat eine
Stimme), welche Person/en in welcher Höhe eine Unterstützungszahlung, die aus dem Ertrag des
Stiftungsvermögens oder aus Spenden finanziert wird, erhält/erhalten. Beide Vorstandsmitglieder
sollten grundsätzlich über die jeweilige Unterstützungszahlung mit abstimmen.
Es werden krebskranke Kinder gefördert, die
• in Bayern wohnen oder ärztlich behandelt werden und
• nicht älter als 18 Jahre sind (§ 7 Abs. 2 SGB VIII).
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Kinder,
• deren Eltern über ein monatliches Nettoeinkommen
von insgesamt mehr als € 2.800,-- verfügen oder
• deren Elternteil (alleinerziehende Person) ein monatliches
Nettoeinkommen von mehr als € 1.800,-- hat.
Mit dem Antrag sind vorzulegen:
• Der aktuelle ärztliche Befund,
• der Sozialbericht über das Kind und die Familie,
• ein Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Eine mehrmalige Förderung ist möglich und vor allem von der Krankheitssituation und dem
Krankheitsverlauf abhängig.
Hans-Joachim-Schultz-Stiftung
Stiftungsvorstand: Dietmar Fürgut
Spendenkonto:
Gemeinnützigkeit ist
Postfach 65 00 68,
(Vors.), Christine Penzkofer
IBAN: DE 54 7002 0270 0652 6090 58
anerkannt vom
81214 München
Stiftungsrat: Tina Baumhauer (Vors.),
BIC: HYVEMMXXX
Finanzamt München,
Telefon: 089 / 89160563
Peter Dietrich, Heinz Paepke (stellv.
UniCredit Bank AG, München
Abt. Körperschaften,
www.hjs-stiftung.de
Vors.)
Steuer-Nr.: 143/235/30247