24. und 25. Mai 2015 - Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

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2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Der Geltungsbereich umfasst die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden
Kranichfeld mit den Ortsteilen Barchfeld und Stedten,
Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden, Nauendorf und Klettbach mit dem Ortsteil Schellroda
Samstag, den 2. Mai 2015
Nr. 05/2015
24. und 25. Mai 2015
14. Jahrgang
Die Juni-Ausgabe erscheint am 6. Juni 2015.
Redaktionsschluss: 27.05.2015, um 11:00 Uhr
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
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Telefonverzeichnis
Allgemeines
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
Telefon 036450 345-0
Website www.vg-kranichfeld.de
Telefax 036450 345-15 E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
1. Samstag im Monat
09:00 - 11:00 Uhr
Dienstzeiten der Verwaltung
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden
Mitgliedsgemeinde Bürgermeister Sprechstunde
Stadt Kranichfeld
Wolf-Ludger
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Schlotzhauer
1. Samstag im Monat
09:00 - 11:00 Uhr
Gemeinde Rittersdorf Johannes Rokosch Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr
Gemeinde Tonndorf Karsten Mentzel Montag
16:00 - 18:00 Uhr
Gemeinde HohenfeldenThomas Morche Donnerstag 17:00 - 18:30 Uhr
Gemeinde Nauendorf Marek Heusinger Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Ralph Triebel
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr
18:00 - 19:00 Uhr
Forstämter
Herr Menge
Frau Georgi
Frau Oberheide
Herr Ohnesorge
Frau Meißner
Frau Gimpel
Frau Fuchs
Frau Hoffmann
Frau Heppner
Herr Salzmann
Frau Herbothe
Herr Merten
Frau Jahn
Herr Kästner
Frau Brinkmann
Herr Neuenfeldt
Herr Schaffenberger
Herr Kabbe
036450 345-20
036450 345-21
036450 345-22
036450 345-23
036450 345-24
036450 345-31
036450 345-34
036450 345-32
036450 345-33
036450 345-41
036450 345-42
036450 345-52
036450 345-54
036450 345-61
036450 345-62
036450 345-63
036450 345-13
036450 437-12
Telefon/E-Mail/Internet
036450 345-11, [email protected], www.kranichfeld.de
036450 42167, [email protected], www.rittersdorf.info
036450 42419, [email protected],
www.gemeinde-tonndorf.de
036450 42351, [email protected], www.hohenfelden.de
036209 349, [email protected],
www.gemeinde-nauendorf.de
036209 346, [email protected], www.klettbach.de
Sprechstunde des Bürgermeisters
Finanzamt Jena
Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Kranichfeld, Baumbachplatz 1, Sprechzeit dienstags von 15:00 - 18:00 Uhr,
Telefon 0172 3480106
Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka
Telefon 036458 582-3
NOTRUF
Polizei
Feuerwehr
Giftinformationszentrum
Polizeistation Bad Berka
Polizeiinspektion Weimar
Hochwasseransagedienst
Störungsnummer Strom
Störungsnummer Gas
Störungsnummer Wasser
Störungsnummer Abwasser
Gemeinschaftsvorsitzender
Hauptamt
Hauptamt
Hauptamt
Hauptamt
Kämmerei
Kämmerei
Kasse
Kasse
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Ordnungsamt
Standesamt
Bauamt
Bauamt
Bauamt
Bauamt
Polizei
110
112
0361 730730
036458 5830
03643 8820
0180 5003006
0180 2696961
0800 6861177
03643 7444444
0172 6960003
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie
den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Fällen wenden Sie sich an
den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Personalausweis weg?
Sperrnummer 0180-1-33-33-33
zuständiges Tierheim
Tierheim Pflanzwirbach, Marktleite, 07407 Pflanzwirbach,
Telefon 03672 422410
Leutragraben 8, 07743 Jena, Telefon 03641 378-0
Touristinformation Kranichfeld
Baumbachplatz 1, 99448 Kranichfeld
Telefon: 036450 42021
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Schiedsstelle
Bei uns können Sie nur gewinnen.
Das Schiedswesen besteht seit über 170 Jahren,
und ist eine vorgerichtliche, bürgernahe
sowie unparteiische Schlichtungsorganisation.
Geschlichtet werden können:
Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen,
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Wer schlichtet?
Schiedsfrau Elke Pirrhs
Schiedsmann Dirk Gantner
Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
Telefon 036450 345-41 und -42 (Bürgerbüro)
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Vorwort
Liebe Einwohnerinnen
und Einwohner
der VG Kranichfeld,
Draußen ist alles wieder grün und es wird
wieder wärmer. Wer freut sich da nicht auf
den Mai? Endlich ist er da, der Frühling.
Der Mai beginnt mit demselben Wochentag wie der Januar des Folgejahres, aber kein anderer Monat desselben Jahres beginnt mit demselben Wochentag wie der Mai. Karl der
Große führte im 8. Jahrhundert den Namen Wonnemond ein, der darauf hinweist, dass man in diesem Monat das Vieh wieder auf die Weide treiben konnte. Überall in unserer Region kann man erkennen, wie
emsig viele Bürgerinnen und Bürger in ihren Orten beim Frühjahrsputz
die Gemeinden im neuen Glanze erstrahlen lassen. Alles erwacht zu
neuem Leben und man kommt wieder mit Leuten ins Gespräch, die
man zum Teil über die Wintermonate nicht zu Gesicht bekam.
Was mir sehr bemerkenswert auffällt, egal in welcher Gemeinde der VG,
man sieht viele glückliche junge Eltern, die stolz einen Kinderwagen vor
sich her schieben. Allen Neuankömmlingen ein herzliches Willkommen
und alles erdenklich Gute für die Zukun . Doch wie sieht die Zukun
aus? Ein Lebensabschni , der uns als Verwaltungsgemeinscha beruflich besonders interessiert, ist die Etappe der Kindergartenzeit.
Ich bin stolz und zugleich glücklich über unsere Einrichtungen in der Verwaltungsgemeinscha Kranichfeld. Egal ob die Kindergärten kommunal
oder über freie Träger betrieben werden, überall finden wir hochmo vierte Erzieherinnen, die mit vollem Einsatz jeden Tag ihr Bestes geben.
Der Lohn sind strahlende Kinderaugen und dankbare Eltern. Es zeigt sich
deutlich, wie wich g der Lebensabschni im Kindergarten ist.
Und trotzdem; die Familien sind das Fundament bei der Erziehung ihrer
Kinder. Der Kindergarten kann hier unterstützend tä g sein, die Verantwortung liegt jedoch ausschließlich bei den Eltern. Jeder der Kinder hat,
sollte sich tatsächlich auch mit seinen Nachwuchs intensiv beschä igen.
Die Wahlfreiheit der Eltern, ob und wann ihr Kind eine Einrichtung besucht, muss auch zukün ig die Entscheidung der Eltern sein.
Das sich hier die Poli k massiv einmischen will, halte ich für falsch!
Den Weg, den die jetzige Thüringer Landesregierung bestreiten will,
schränkt gerade diese Wahlfreiheit massiv ein. Es ist ausgesprochen
schade, wenn man innerhalb kürzester Zeit die gut funk onierte Unterstützung der Eltern über Bord werfen will. Dazu möchte ich ihnen gern
einen durchaus interessanten Ar kel aus der Thüringischen Landeszeitung vom 15.04.2015 zur Kenntnis geben.
Betreuungsgeld ist keine „Herdprämie“
Zum Betreuungsgeld schreibt Norbert Block in einem Kommentar der
Thüringischen Landeszeitung:
Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht um
das Betreuungsgeld geht es nicht um die Frage, ob die Wahlmöglichkeit
der Eltern zwischen Kita-Platz oder Geld für die Erziehung ihrer
Kinder sinnvoll ist. Die obersten Richter werden vielmehr klären, ob
der Bund das Betreuungsgeld überhaupt einführen durfte oder ob
mit dem Beschluss des Bundestages Länderkompetenzen beschnitten wurden. Wenn der Bund aber einen Rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz beschließen kann, dann muss ihm auch eingeräumt werden,
zur Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen ein Betreuungsgeld
zu verabschieden. Thüringen, das 2006 unter CDU-Alleinregierung
das Landeserziehungsgeld eingeführt hatte, lieferte die Blaupause
für das Bundesbetreuungsgeld, das zuletzt von fast 400.000 Eltern in
Anspruch genommen wurde. Aus Sicht der Union ist es damit zurecht
ein Erfolgsmodell.
Gegner versuchen diese staatliche Leistung für Familien mit kleinen
Kindern dagegen gerne als „Herdprämie“ zu diffamieren. Warum eigentlich? Kann nur der Staat Kinder erziehen? Was spricht eigentlich dagegen, wenn sich Eltern mehr Zeit für den Nachwuchs in den
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ersten Lebensjahren der Kinder nehmen wollen? Und warum wird die
Erziehungsleistung der Eltern immer so gering geschätzt?
Mütter und Väter tragen mit ihrem Ja zu Kindern maßgeblich zum Wohl
der gesamten Gesellschaft bei. Im Vergleich zu Kinderlosen nehmen sie
dafür- trotz aller staatlichen Leistungen - nicht nur finanzielle Nachteile
in Kauf. Für die Erziehung ihrer Kinder bringen sie manches Opfer.
Das Betreuungsgeld erleichtert ihnen zumindest die Entscheidung, ob
sie die ersten Lebensjahre ihrer Kinder zu Hause intensiver begleiten
wollen oder sie in eine Kita schicken.
Eines steht fest: Über den Wert von Erziehungsarbeit werden die
Verfassungsrichter nicht entscheiden. Norbert Block / 15.04.15 / TLZ
Wie gesagt, ich halte unsere Kitas bei der Erziehung unserer Kinder für
exzellent und exenƟell. Genauso wich g sollte jedoch auch die Wahlfreiheit der Eltern sein. Bevormundungen, was man zu tun oder zu lassen
hat; ich glaube das ha en wir schon einmal fast 40 Jahre lang in den
neuen Bundesländern erlebt …
Mit kinderfreundlichen Grüßen
Fred Menge, Vorsitzender VG Kranichfeld
Amtlicher Teil
Stadt Kranichfeld
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses des
Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt
Kranichfeld vom 25.02.2015
011-03/2015
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld
vom 20.11.2014 wird bestätigt.
012-03/2015
Der Werkausschuss des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der
Stadt Kranichfeld bestätigt den vorliegenden Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld für das
Jahr 2015 im Entwurf vom 25.02.2015 und empfiehlt diesen dem
Stadtrat der Stadt Kranichfeld zur Beschlussfassung im Rahmen der
Haushaltssatzung 2015.
013-03/2015
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse des EBWW sollen für die Jahre
2012 - 2014 durch eine Wirtschaftsprüfgesellschaft, entsprechend der
Vorschriften der ThürKO sowie der ThürEBV, erfolgen. Gleichzeitig
soll eine Prüfung der Steuerpflicht sowie eine Prüfung über die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG durchgeführt werden. Durch die Werkleitung sind entsprechende vergleichbare
Angebote einzuholen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Kranichfeld vom 23.04.2015
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.
August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Kranichfeld
in der Sitzung am 25.03.2015 die folgende 2. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung beschlossen:
§1
Satzungsänderung
Die Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld vom 10.07.2014, bekannt gemacht im vollem Wortlaut im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Kranichfeld Nr. 08/2014 vom 02. August 2014, wird wie folgt geändert:
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
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(1) § 7 erhält den Wortlaut:
„Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Der Bürgermeister
wird im Fall seiner Verhinderung durch den ersten Beigeordneten vertreten; im Fall dessen Verhinderung durch den zweiten Beigeordneten."
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
(2) § 10 Abs. 6 erhält den Wortlaut:
„Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer
ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
-
der ehrenamtliche Bürgermeister in Höhe von 810,00 Euro
der 1. ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 202,00 Euro.
der 2. ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 72,00 Euro.“.
§2
Inkrafttreten
Dieser Satzung tritt am Tag nach Bekanntgabe in Kraft.
Kranichfeld, den 23.04.2015
Stadt Kranichfeld
Wolf-Ludger Schlotzhauer
Bürgermeister
„Unter der Bedingung, dass die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember
2008 und 31. Dezember 2009 in der Fassung festgestellt werden, die
diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden sind, erteilen wir den
nachstehenden Bestätigungsvermerk:
Siegel
Beschluss- und Verfahrensvermerk:
1. Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld hat am 25.03.2015, BeschlussNr. 060-09/2015, die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Kranichfeld beschlossen.
2. Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Kranichfeld wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes
Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21
Abs. 3 Satz 1 ThürKO, vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit
Schreiben vom 14.04.2015, Az.: I/2/Hau-092.01-01a.1046.001.15,
den Eingang der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Kranichfeld bestätigt. Der vorfristigen Bekanntmachung vor
Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung wurde
zugestimmt.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kranichfeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Die folgenden Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 80
Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung.
Auf die Beschlüsse 026-04/2014 bis 029-04/2014 des
Stadtrates der Stadt Kranichfeld vom 20.11.2014 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 01/2015, Seite 5, vom
03.01.2015 - wird Bezug genommen.
Die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers der
BDO für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld werden nachfolgend bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters in der Zeit vom
04.05.2015 bis einschließlich 08.05.2015 während der Dienstzeiten
(Mo., Di., Do., Fr., 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00
Uhr) im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 07, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
BDO
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, Kranichfeld
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt
Kranichfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31.
Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen
des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, 11. Januar 2013
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. ppa. Moka
gez. ppa. Reinhardt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(Siegel)
BDO
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, Kranichfeld
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
„Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde
gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt
Kranichfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31.
Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen
des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, 18. Oktober 2013
§4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
271 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuer
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 53.000 € festgesetzt.
§6
Als Anlage gilt der am 10.03.2015 beschlossene Stellenplan.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Hohenfelden, den 25.03.2015
Gemeinde Hohenfelden
Thomas Morche
Bürgermeister
Siegel
Beschluss- und Verfahrensvermerk
1. Der Gemeinderat Hohenfelden hat in seiner Sitzung am 10.03.2015
Beschluss-Nr. 012-03/2015, die Haushaltssatzung 2015 der
Gemeinde Hohenfelden beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land, als zuständige
Rechtsaufsichtbehörde, gemäß § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3
ThürKO vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom
25.03.2015, Az.: I/2/Vi-092.51---.1032.001/15, den Eingang der
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden für das Haushaltsjahr
2015 bestätigt und diese rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der vorfristigen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde zugestimmt.
Auslegungshinweis gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO:
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. ppa. Seifert
gez. ppa. Reinhardt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Seite 5
(Siegel)
Gemeinde Hohenfelden
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 19 Abs. 1, Satz 1 und § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Gemeinde Hohenfelden folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
319.750,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
431.900,00 € ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis einschließlich 18.05.2015 während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do., Fr., 09:00
bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Kämmerei
der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448
Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 09, öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der
Gemeinde Hohenfelden unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Satzung über den Kostenersatz und die
Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfelden
vom 17.04.2015
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.
41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014
(GVBl. S. 82, 83), des § 48 Absatz 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(ThBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Februar
Seite 6
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
2008 (GVBl. S. 22) zuletz geändert durch Arikel 3 des Gesetzes
vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160) sowie der §§ 1, 2 und 12 des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August
1991 (GVBl. Seite 285, 329), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S 82), hat der Gemeinderat der
Gemeinde Hohenfelden in seiner Sitzung am 10.03.2015 folgende
Satzung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Grundsatz
§ 2 Entgeltliche Leistungen
§ 3 Schuldner
§ 4 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren
§ 5 Entstehung des Anspruchs und der Fälligkeit
§ 6 Inkrafttreten/ Außerkraftteten
(1)
(2)
(3)
Anhang: Verzeichnis der Kosten- und Gebührensätze für die
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfelden
(1)
(2)
(3)
(4)
§1
Grundsatz
Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Hohenfelden.
Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf oder direkt anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der
Gemeinde Hohenfelden oder dem Ortsbrandmeister zu beantragen.
Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren,
anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe), im Rahmen des
Katastrophenschutzes (§ 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und § 9 Absatz 2
ThBKG) und die gegenseitige Hilfe i. S. von § 4 Absatz 1ThBKG
sind grundsätzlich unentgeltlich.
Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der
Feuerwehr erhebt die Gemeinde Hohenfelden nach Maßgabe der
folgenden Vorschriften.
§2
Entgeltliche Leistungen
(1) Kostenersatzpflicht besteht
a. für Einsatzmaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 48
Absatz 1 Nr. 1 bis 6 ThBKG.
b. für Maßnahmen nach § 48 Absatz 6 ThürBKG, soweit diese
nicht im überwiegenden Interesse der Feuerwehr Hohenfelden
liegen.
(2) Gebührenpflicht besteht:
1. Für alle Leistungen der Feuerwehr Hohenfelden, die nicht im
Rahmen des § 1 Absatz 1 Nr. 1 – 3 und § 9 Absatz 2 ThürBKG
erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies
sind insbesondere
a. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen,
wie Arbeiten auf der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen;
b. das Einfangen von Tieren und/ oder Unterbringung im
Tierheim zur Eigentumssicherung.
2. Für Leistungen der Feuerwehr im Rahmen einer Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG.
(3) Kostenersatz und Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die
angeforderten und ausgerückten Mannschaften mit ihren Fahrzeugen
und Geräten wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr
oder des Schadens oder aus sonstigen, nicht von der Gemeinde
Hohenfelden zu vertretenden Gründen nicht mehr tätig werden.
§3
Schuldner
(1) Kostenschuldner sind die in § 48 Absatz 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG
genannten Personen und Unternehmen.
(2) Gebührenschuldner sind für die Brandsicherheitswache die
Veranstalter i. S. d. § 22 (1) Thür BKG.
Im Übrigen ist Gebührenschuldner, wer als Benutzer die Hilfe- oder
Dienstleistungen der Feuerwehr Hohenfelden nach § 2 Absatz 2 in
Anspruch nimmt oder anfordert. Wird die Feuerwehr im Interesse
eines Mieters oder Pächters in Anspruch genommen, so haften diese für die Gebührenschuld nur, wenn die Inanspruchnahme ihrem
wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.
(3) Mehrere Kosten- und/ oder Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(4)
§4
Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren
Für Einsätze werden Kostenersatz und Gebühren nach den bei
den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden Personal- und
Sachkosten gemäß der Anlage zu dieser Satzung bemessen.
Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer
der im notwendigen Umfang eingesetzten Personen. Als Einsatzdauer
gilt die Zeit vom Verlassen des Gerätehauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Rückkehr dorthin. Geht der
Einsatz nicht vom Gerätehaus aus oder endet er nicht dort, so wird
die Einsatzzeit so berechnet, als wäre unter Zugrundelegung normaler Verhältnisse der Einsatz von dort ausgegangen; dies gilt auch,
wenn die Rückkehr zum Gerätehaus sich außergewöhnlich verzögert. Die Einsatzzeit wird auf halbe Stunden aufgerundet.
Sie ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen.
Die Sachkosten berechnen sich:
a) nach der Benutzungsdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten Fahrzeuge und Geräte.
Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer gemäß Absatz 2.
b) nach den zusätzlich entstandenen Kosten für
- verbrauchtes Material und dessen Entsorgung wie z. B.
Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel,
zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 v. H.;
- die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten für die bei den
Hilfe- und Dienstleistungen beschädigten oder unbrauchbar
gewordenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände,
sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf
Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehrangehörigen
zurückzuführen sind.
Der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfelden bestimmt die Stärke des Einsatzpersonals sowie Art und Umfang der
einzusetzenden Fahrzeuge, Geräte und sonstigen Hilfsmittel.
§5
Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit
(1) Der Anspruch entsteht:
a) für den Kostenersatz nach § 2 Absatz 1 mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und/ oder Dienstleistung;
b) für eine Maßnahme nach § 2 Absatz 2 Nr. 1 Buchstaben a und
b sowie sonstige Maßnahmen mit der Anforderung der Hilfeund Dienstleistung;
c) für eine Maßnahme nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 mit Abschluss der
Brandsicherheitswache.
(2) Die Kostenersatz-/Gebührenschuld ist mit Bekanntgabe des
Bescheides fällig.
(3) Die Gemeinde Hohenfelden ist berechtigt, vor Durchführung von
gebührenpflichtigen Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr,
angemessene Vorauszahlungen zu fordern.
§6
Inkrafttreten/ Außerkraftteten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.12.1992 außer Kraft.
Hohenfelden, den 17.04.2015
Gemeinde Hohenfelden
(Siegel)
Thomas Morche, Bürgermeister
Verzeichnis der Kosten- und Gebührensätze für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Hohenfelden vom 17.04.2015
Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr setzt
sich aus dem Personalkostentarif (Nr. 1) und dem Sachkostentarif (Nr.
2) zusammen. Bei der Berechnung des Kostensatzes und der Gebühren
wird für die Personal- und Sachkosten die erste angefangene Stunde voll
berechnet. Dauert die Inanspruchnahme länger als eine Stunde, wird bei
folgenden angefangenen Stunden bis 15 Minuten keine Vergütung, über
15 die Hälfte und über 30 Minuten der volle Stundensatz berechnet.
1. Personalkostentarif
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist
der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der
Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Seite 7
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
1.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Personalkostenersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender werden verlangt für:
a) den Verdienstausfall oder fortgezahltes Arbeitsentgelt, den die
Gemeinde Hohenfelden nach § 14 Absatz 1 und 2 ThürBKG dem
Arbeitgeber erstatten muss. Je Feuerwehrangehörigen und Stunde
werden 20 € berechnet.
b) den Einsatz je Feuerwehrangehörigen je Stunde 7 €.
Dauert der Einsatz länger als 3 Stunden, so sind die Kosten für eine
den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte Erfrischung und
Stärkung je Einsatzkraft zu je 3 € zu erstatten.
1.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß § 22 ThBKG werden je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuewehrdienstleistenden
15 € erhoben.
Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde
berechnet.
2. Sachkostentarif
Die Sachkosten beziehen sich auf die Streckenkosten je Kilometer
Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Ausrückestunde. Beim Einsatz
von Fahrzeugen, werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.
2.1 Kostensätze
Streckenkosten und Ausrückekosten werden für die Feuerwehrfahrzeuge
wie folgt berechnet:
Löschgruppenfahrzeug
LF 16/ TS
je km
2,60 €
je Stunde
88 €
Tanklöschfahrzeug
TLF 16/25
je km
2,99 €
je Stunde
78 €
2.2 Pauschalgebühren für sonstige Leistungen
Öffnen von Türen, Fenstern, Aufzügen
50,00 €
Aufnahme von Treibstoff, Öl o. ä von Fahrbahnen/ Gehwegen
je 0,5 Std.
25,00 €
Fehlalarm Brandmeldeanlage
250,00 €
Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr
500,00 €
2.3 Verbrauchsmittel
Der Verbrauch von Ölbinde-, Säure-, Schaummitteln o. ä. wird nach aktueller Preisliste zuzüglich Entsorgungskosten und 10 % Verwaltungsaufwand berechnet.
Hohenfelden, den 17.04.2015
Gemeinde Hohenfelden
(Siegel)
Thomas Morche, Bürgermeister
Gemeinde Nauendorf
Haushaltssatzung der Gemeinde Nauendorf für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund § 19 Abs. 1, Satz 1 und § 55 der Thüringer Kommunalordnung ThürKO - erlässt die Gemeinde Nauendorf folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
305.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
261.380,00 € ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) (Grundsteuer A)
271 v.H.
c) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 v.H.
2. Gewerbesteuer
330 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Nauendorf, den 16.04.2015
Gemeinde Nauendorf
(Siegel)
Marek Heusinger, Bürgermeister
Beschluss- -und Verfahrensvermerk
1. Der Gemeinderat Nauendorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2015
Beschluss-Nr. 043-09/2015, die Haushaltssatzung 2015 der
Gemeinde Nauendorf beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nauendorf für das Haushaltsjahr
2015 einschließlich Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht beim
Landratsamt Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtbehörde,
gemäß § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die
Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 01.04.2015, Az.: I/2/
Vi-092.51---.1059.001/15, den Eingang der Haushaltssatzung der
Gemeinde Nauendorf für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt und diese
rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der vorfristigen Bekanntmachung der
Haushaltssatzung wurde zugestimmt.
Auslegungshinweis gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO:
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis einschließlich 18.05.2015 während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do., Fr., 09:00
bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Kämmerei
der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448
Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 09, öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Nauendorf unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf
vom 19.03.2015
042-09/2015
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 19.02.2015 wird bestätigt.
043-09/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die Haushaltssatzung mit der Anlage Haushaltsplan für das Jahr 2015 samt ihren
Anlagen nach § 57 Abs. 1 ThürKO.
Der Text der Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
044-09/2015
Der Gemeinderat Nauendorf beschließt den Finanzplan der Gemeinde
für die Jahre 2014 bis 2018, auf der Grundlage des § 62 ThürKO, in der
vorgelegten Fassung.
045-09/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf erteilt zur Bauvoranfrage
„Abbruch vorhandener Nebengebäude und Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhofes (2 Gebäude und 6-8 Wohnungen) Gemarkung
Nauendorf, Flurstück 18/1, gemäß § 36 Baugesetzbuch, das gemeindliche Einvernehmen.
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Seite 8
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf
vom 16.04.2015
047-10/2015
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 19.03.2015 wird bestätigt.
048-10/2015
Der Gemeinderat Nauendorf beschließt den Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Hesselborn zum 01.01.2016.
Die Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Hesselborn vom 9. Juli
2012 ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemeinde Klettbach
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem
öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates
Klettbach vom 24.03.2015
057-09/2015
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des
Gemeinderates Klettbach vom 27.01.2015 wird bestätigt.
058-09/2015
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des
Gemeinderates Klettbach vom 24.02.2015 wird bestätigt.
059-09/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach erteilt gem. § 36 BauGB
das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage "Neubau von 2
Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus", Gemarkung Schellroda,
Flur 1 Flurstück 11.
060-09/2015
Der Gemeinderat Klettbach beschließt die Instandsetzung des
Steinbachgrabens ab Ende der Verrohrung im Krautfelde auf einer
Länge von ca. 300 m in Richtung alte Kläranlage. Die Kosten der
Instandsetzung des Grabens wurden auf ca. 10.000 € geschätzt.
Gleichzeitig ist ein Arbeitsstreifen von ca. 4,0 m breite parallel zum
Graben dauerhaft anzulegen.
Weitere Bekanntmachungen
Thüringer Forstamt Bad Berka informiert:
Erhöhte Waldgefährdung
nach Windwürfen im Winter
Im Winter 2014/2015 ist bei den Stürmen im Dezember und Januar in
vielen Nadelholzbeständen im Forstamtsbereich des Thüringer Forstamts Bad Berka Windwurf und Windbruch entstanden. Glücklicherweise sind kaum flächige Schadereignisse aufgetreten, sondern nur Einzelbäume beschädigt worden. Leider treten diese Einzelwürfe in einer
großen Anzahl von Waldbeständen auf. Im Wald von Thüringen Forst
und im beförsterten Privat- und Kommunalwald sind diese Einzelwürfe
bereits aufgearbeitet worden bzw. werden derzeit gerade beräumt. Von
den geworfenen und gebrochenen Bäumen geht eine erhebliche Gefahr
für die Waldbestände aus. Sobald es im Frühjahr wärmer wird, werden
die beschädigten Bäume von Borkenkäfern, wie z.B. dem Buchdrukker als Hauptschädling der Baumart Fichte, aber auch anderen Insekten besiedelt. Für Borkenkäferlarven stellen frisch abgestorbene oder
absterbende Bäume ein hervorragendes Bruthabitat dar. In der Folge
ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass ausfliegende Jungkäfer benachbarte stehende Nadelbäume befallen und damit einen flächigen Befall verursachen, welcher im schlimmsten Fall sogar zur Auflösung von
Waldbeständen führen kann. Um großflächigeren Folgeschäden durch
Borkenkäfern und anderen Insekten in Nadelholzbeständen vorzubeugen, werden alle Privatwaldbesitzer von Nadelwaldflächen darum gebeten, ihre Waldflächen auf Windwurf und -bruch zu kontrollieren und
beschädigte Bäume möglichst kurzfristig, spätestens aber bis Ende
Mai, aufzuarbeiten. Sofern von Waldbesitzern gewünscht, unterstützen
die örtlich zuständigen Revierleiter und die Mitarbeiter des Thüringer
Forstamts Bad Berka Waldbesitzer gern bei der Aufarbeitung geschädigter Stämme und bei der Vermarktung des anfallenden Holzes.
Jan Klüßendorf, Forstamtsleiter
Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka,
Telefon 036458 5823, E-Mail [email protected]
Bezug von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Die Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Dipl.-lng. (FH) Falko Hüter, Weimarische Straße 54, 99326 Stadtilm, als
Auskunftsstelle für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, bleibt
am 13.05.2015 und 15.05.2015 für den Publikumsverkehr geschlossen.
gez. F. Hüter öbvl
Nichtamtlicher Teil
Informationen
Beratung - Kontenklärung Rentenanträge
Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie
und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächsten Sprechstunden finden statt:
am Mittwoch, dem 20.05.2015, im Baumbachhaus in Kranichfeld
am Mittwoch, dem 27.05.2015, im Bürgerhaus in Klettbach
jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr. Zusätzliche Sprechstunden in
den Nachbarorten Bad Berka, Blankenhain und Isseroda. Um
Terminvereinbarung wird dringend gebeten. Telefon: 03644 563660
(mo. - do. 19:30 - 20:15 Uhr) oder E-Mail: [email protected]
Bürgerbüro
Am Samstag, dem 9. Mai 2015, ist das Bürgerbüro wieder von 09:00 –
11:00 Uhr für Sie geöffnet.
Am Montag, dem 1. Juni 2015, bleibt das Bürgerbüro auf Grund einer
Schulungsveranstaltung geschlossen.
Diamantene Hochzeit
feierten am 30. April 2015 in Klettbach
Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land
Freitag, den 22. Mai 2015, 17:15 - 18:00 Uhr, Gemeinde Hohenfelden
Verwaltung bleibt geschlossen
Auf Grund eines Brückentages bleibt die Verwaltung am Freitag, dem
15. Mai 2015, geschlossen.
Ingrid und Wolfgang Kirst.
Es gratulieren ganz herzlich
der Bürgermeister der Gemeinde Klettbach, Herr
Ralph Triebel, und der Gemeinderat.
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Touristinformation Kranichfeld
In der Touristinformation können Fahnen und Abzeichen
mit dem Wappen der Stadt Kranichfeld käuflich erworben
werden.
Stadtbibliothek erhält zahlreiche Sachspenden
Walter G. Hoffmann, langjähriges Mitglied des Stadtrates und auch für
ein Jahr ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Kranichfeld, schenkte
der städtischen Bibliothek über 300 Bücher, 30 CD und 10 Hörbücher
aus dem Familienbesitz.
Die Bücher, u. a. Krimis, Historisches und Geschichtliches sowie
Sachbücher, nahmen Bürgermeister Wolf-Ludger Schlotzhauer und
die Leiterin der Bibliothek, Heike Almer, freudig entgegen. Bereichern
sie doch den Buchbestand, zumal nur wenige Mittel für neue Literatur zur Verfügung stehen. Walter G. Hoffmann sieht seine Spende als
Verbundenheit zur Stadt Kranichfeld. 1993 siedelte er sich aus Hessen
kommend mit seiner Frau
im Ortsteil Stedten an und
übernahm gleichzeitig eine
verantwortungsvolle Aufgabe im Thüringer Innenministerium.
Nun zieht es die Familie
wieder zurück in die alte
Heimat. Erinnert sich auch
an eine aufregende, aber
auch schöne Zeit in Thüringen.
Bernd Rödger
twsd KITA „Rabatz“ in Kranichfeld wird 30 Jahre
Anlässlich unseres 30. Geburtstages wollen wir im Juni feiern.
Dieses Jubiläum begehen wir mit einer Festwoche vom 22. - 26.
Juni 2015. Täglich erwarten Kinder, Erzieher und Eltern spannende
und unterhaltsame Höhepunkte. Für alle ehemaligen Kinder, Eltern,
Großeltern und interessierten Bürger gestalten wir während der
Festwoche eine kleine Ausstellung zur Geschichte und Entwicklung
unserer Einrichtung. Die Ausstellung ist täglich geöffnet von 15:00
bis 16:00 Uhr, oder nach Absprache. Über reges Interesse würden wir
uns sehr freuen. Mit einer von den Erziehern und Eltern ins Leben
gerufenen Spendenaktion, wollen wir unseren Turnraum mit neuen
Turngeräten ausstatten. Hierbei hoffen wir auf Ihre Unterstützung, um
dem Bedürfnis unserer Kinder nach Bewegung und Spiel noch besser
gerecht werden zu können. Interessiert sind wir noch an Bildern und
Erfahrungsberichten bezüglich der Entstehung unserer Einrichtung
und Fotos ehemaliger Kindergartenkinder.
Elke Zentgraf, Leiterin
Seite 9
Kranichfeld, einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
genau richtig. Für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen,
bietet der Jugendclub Kranichfeld zahlreiche Möglichkeiten. Einerseits
kann die punktuelle Mitwirkung bei Projekten und Veranstaltungen
erfolgen, andererseits ist auch die regelmäßige Mitgestaltung des
offenen Bereichs denkbar. Während der Öffnungszeiten gibt es viele
sportliche Angebote (z. B. Volleyball, Tischtennis, Badminton). Wer
sich kreativ entfalten möchte, kann dies bei der Unterstützung von
verschiedenen Bastelangeboten oder der Theatergruppe. Zudem wird
gemeinsam mit den Heranwachsenden regelmäßig mit frischen Zutaten
gekocht oder gebacken - Haushaltstipps und Hilfestelllung sind dabei
vor allem für jüngere Besucher hilfreich. Darüber hinaus besteht für
Ehrenamtliche auch die Möglichkeit, eigene Angebote zu entwickeln
und durchzuführen. Ist Ihr Interesse an einem Ehrenamt im Jugendclub
Kranichfeld geweckt? Dann kommen Sie doch einfach während der
Öffnungszeiten im Jugendclub vorbei oder melden Sie sich bei
Nancy Schlegel, Leiterin Jugendclub Kranichfeld
Rudolf-Baumbach-Straße 4, 99448
Kranichfeld, Telefon 036450 44394
Öffnungszeiten: Mittwoch 13:30 - 20:00
(ab 18:30 Volleyballtraining, Sporthalle Kranichfeld),
Donnerstag 13:30 - 18:30, Freitag 13:30 - 18:30
Landfrauenortsverein Tonndorf
Vorosternachmittag am 4. April 2015
Wir Tonndorfer Landfrauen haben an der
eingeführten Tradition zu Ostern festgehalten. Dazu haben wir mit Handzetteln
alle Einwohner und Gäste ganz herzlich eingeladen. Unsere Landfrauen haben 11 Kuchen gebacken, Kaffee und
Tee gekocht, das Basteln und Bemalen
der Eier mit den Kindern vorbereitet
und Sitzgelegenheiten aufgebaut. Der
Beginn mit dem gemeinsamen Singen ist gut angenommen worden. Das
Kaffeetrinken dann sowieso. Das Angebot Kuchen für zu Hause zu kaufen, wurde reichlich genutzt. Dank gilt in diesem Zusammenhang besonders unserem Ehrenmitglied Herbert Hahn, der zu dieser Veranstaltung
seine „Schmiede“ zur Verfügung gestellt hat. Anfänglich hatten wir den
Eindruck, dass niemand kommt, doch besondere Freude hatten wir,
dass sich dann doch einige Kinder zum Bemalen der Eier eingefunden haben. Da die Veranstaltung mitten im Dorf stattgefunden hat, war
es auch den Einwohnern möglich zu kommen, die nicht ganz so gut zu
Fuß sind. Einen Umzug haben wir nicht organisiert, da die Erfahrung
aus den beiden Vorjahren gezeigt hat, dass der Aufwand für Feuerwehr
und Straßensperrungen viel zu groß war für die geringe Beteiligung. Wir
Landfrauen können abschließend vermerken, dass so eine Veranstaltung
unbedingt auch im nächsten Jahr wieder organisiert wird.
Hannelore Weber, Landfrauenortsverein Tonndorf
„Kranichfeld frühstückte“ zum zweiten Mal
Ehrenamt
im Jugendclub
Kranichfeld
Sie sind momentan nicht berufstätig und wollen sich neu orientieren?
Sie suchen als Rentner eine sinnerfüllte Tätigkeit? Möchten Sie sich
selbst ausprobieren oder etwas Neues lernen? Haben Sie Freude
am Umgang mit jungen Menschen? Dann sind Sie im Jugendclub
Am Samstag, dem 18. April lud „Aktiv für Kranichfeld e.V.“ die
Kranichfelder zum zweiten Mal zum Frühstücken ein. Unter dem Motto
„Kranichfeld frühstückt“ versammelten sich rund 60 Bürgerinnen
und Bürger zum Schlemmen und Plaudern an der Buswendeschleife
am Baumbachhaus. Unterstützt durch den Baumbachverein, den örtlichen REWE-Markt und eine Menge aktiver Bürger wurde ein leckeres
Büfett bereitgestellt. Die Besucher diskutierten über aktuelle Belange
der Stadt, geplante Projekte und Sorgen und Nöte des öffentlichen
Lebens. Anregungen und Verbesserungsvorschläge konnten mündlich
und schriftlich eingereicht werden. Nebenbei blieb auch genug Raum
mal wieder privat zu plaudern und gemeinsame Zeit zu genießen. Wir
freuen uns auf noch mehr Zuspruch beim nächsten Mal.
Ein herzliches Dankeschön geht an Prof. Hölzer und seine Frau, die für
den steten Kaffeenachschub sorgten, an den REWE-Markt Kranichfeld
und an all die fleißigen Helfer, die zum Gelingen des Frühstücks beigetragen haben. Außerdem danken wir den Bürgern, die sich zum ersten
oder wiederholten Mal aufgemacht haben, um uns mit Ratschlägen,
Anregungen und leckeren Speisen zu unterstützen. Auch wenn Sie vielleicht nicht sofort die Umsetzung aller Vorschläge sehen werden, können Sie sich doch sicher sein, dass wir uns damit auseinandersetzen, die
Umsetzbarkeit prüfen und Sie vor allem ernst nehmen.
Katharina Schiecke, Aktiv für Kranichfeld e.V.
Seite 10
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Pferde sind ihr Leben
Wasser- und Bodenanalysen
Großartige Erfolge errangen Michelle (16) aus Kranichfeld und Lydia
(19) aus Stedten an der Ilm beim 19. Thüringer Jungzüchterwettbewerb in Erfurt. Michelle, die das Gymnasium in Bad Berka besucht,
belegte in der Altersklasse 14 - 17 Jahre den 1. Platz von insgesamt 48
Teilnehmern und holte damit die Goldmedaille und gleichzeitig den
Landesmeistertitel.
Lydia, die vor 6 Monaten ein Studium in Wien begonnen hat, konnte
sich nach ihrem Titelgewinn vor 2 Jahren dieses Mal mit der Bronzemedaille in der Altersklasse 18 - 25 Jahre schmücken. Jungzüchter
im Pferdezuchtverband Sachsen/Thüringen sind Jugendliche und Junggebliebene bis zum 25. Lebensjahr. Sie beschäftigen sich intensiv mit
Pferden und deren Zucht, besuchen Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen und nehmen regelmäßig an Wettbewerben teil.
Die Hilfe der Jungzüchter auf
Fohlenschauen, Stuteneintragungen und Championaten
ist immer gern gesehen. Große Erfahrungen sammeln die
beiden Pferdeliebhaberinnen
auch bei ihren eigenen Tieren,
die zusammen mit weiteren
Pferden auf dem Heyderhof in
Stedten stehen.
Bernd Rödger
Am Donnerstag, dem 4. Juni 2015, bietet die Arbeitsgruppe für
Umwelttoxikologie e. V. die Möglichkeit an, von 13:30 - 14:30 Uhr im
Sitzungszimmer der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen
einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und
die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen.
Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter
z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität
überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine
Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung
stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich.
Die Bürgerinitiative
„Lebenswertes Hochplateau
von Rittersdorf bis Milda“
stellt sich vor
In der BI haben sich Bürger zusammengefunden, die in Sorge um ihren wunderschönen Lebens- und Kulturraum sind. Wenn es nach dem
Willen der derzeitigen Landesregierung sowie der Windenergielobby
ginge, würden sich in ein paar Jahren auf der Hochebene zahlreiche
Windräder drehen. Bei Werbeveranstaltungen (z. B. in Rittersdorf) regte sich ein erheblicher Widerstand der Anwohner gegen diese Pläne,
was der BI enormen Zulauf verschaffte. Die BI möchte alle betroffenen
Bewohner des Hochplateaus über die Risiken und Nebenwirkungen von
Windenergieanlagen informieren. In den nächsten Wochen werden hierzu Informationsblätter zu speziellen Themen in den Dörfern verteilt. Wir
wollen mit unserer Arbeit an die politisch Verantwortlichen in Land, Kreis
und Stadt herantreten, um ihnen unsere Bedenken deutlich zu machen.
Gleichzeitig beabsichtigen wir, zusammen mit den Politikern darüber zu
reden, welche anderen Möglichkeiten der zeitgemäßen Energiegewinnung
infrage kommen könnten. Geplant ist auch, mit anderen Bürgerinitiativen
aus benachbarten Landkreisen zusammenzuarbeiten.
Thomas Heßland, Kontakt: [email protected]
Förderverein Baumbachhaus
Kranichfeld e. V.
Jahresvereinsfahrt
Der Förderverein Baumbachhaus plant auch in diesem Jahr seine
traditionelle Jahresvereinsfahrt von Dienstag, den 23. Juni 2015, bis
Samstag, den 27. Juni 2015, durchzuführen. Fahrtziel ist das Vogtland/
Erzgebirge und ein Tag in Pilzen, der diesjährigen Kulturhauptstadt Europas
mit Stadtführung und Brauereibesuch. Wie in den vorangegangenen
Jahren wird diese Reise im Vorfeld betr. schöner Erlebnisse vororganisiert.
Die Baumbachfreunde freuen sich auch über weitere Mitfahrer, die dem
Verein nahestehen. Für evtuelle Auskunft (Programm und Kosten) bzw.
Anmeldungen bitte im Baumbachhaus vorsprechen (Telefon 39669).
Gedenkfeier an Todesmarsch am 27. März 2015
Dank Herrn Rödger, unserem aktiven Pressevertreter, wurden die Bürger
im letzten Amtsblatt über die Gedenkveranstaltung mit einem Bild und
Text informiert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass ein Erinnern an die
grausame Zeit des 2. Weltkrieges mit Millionen internationalen Opfern
in dieser Form, mit Zeitzeugen, Bürgern und vor allem Jugendlichen von
großer Wichtigkeit ist. Das Engagement der Schüler der Regelschule
Kranichfeld und ihrer Schulleitung sollte hiermit noch einmal lobend
erwähnt werden, da in dieser Form der Erinnerung an die schlimmen
Zeiten wohl jeden der Anwesenden emotional berührt hat.
Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V., Leipziger Straße 27,
09648 Mittweida, Telefon/Telefax 03727 976311, Website www.afu-ev.org
Alle Land- und Waldbesitzer der Gemarkung
Rittersdorf - Einladung zur Mitglieder- und Wahlversammlung der Jagdgenossenschaft Rittersdorf
Am Freitag, dem 8. Mai 2013, um 19:30 Uhr, findet im Vereinshaus
Rittersdorf die jährliche Mitgliederversammlung mit der Wahl des
Vorstandes sowie der Kassenprüfer der Jagdgenossenschaft Rittersdorf
statt. Hierzu laden wir alle Jagdgenossen, die Eigentümer von Land
bzw. Wald in der Gemarkung Rittersdorf sind, herzlich ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Bericht der Jäger
6. Anfragen und Diskussion zu den Berichten
7. Beschlussfassung
7.1. Beschluss zum Bericht des Vorstandes
7.2. Beschluss zum Bericht des Kassenwartes
7.3. Beschluss zum Bericht der Kassenprüfer
1.4. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes, Kassenwartes und der
Kassenprüfer
8. Diskussion und Beschlussfassung über
- die Verwendung der Jagdpacht
- die Auszahlung der Jagdpacht für den Zeitraum 2013-2015
9. Diskussion und Beschlussfassung über Bereitstellung finanzieller Mittel zur Vorbereitung einer Feier anlässlich des 25jährigen Bestehens der JG (2016)
10. Wahl der Wahlkommission
11. Wahl des Vorstandes
12. Wahl der Kassenprüfer
13. Konstituierung des neuen Vorstandes
14. Schlusswort des neuen Jagdvorstehers
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf
die Anzahl der erschienen Jagdgenossen und der damit verbundenen
Flächengrößen, beschlussfähig ist. Bei Verhinderung kann sich der
Jagdgenosse durch seinen Ehegatten bzw. durch eine andere volljährige
Person, welche Mitglied der Jagdgenossenschaft Rittersdorf ist, mit
Erteilung einer Vollmacht in schriftlicher Form, vertreten lassen.
Bei eventuellen Abstimmungen ist die zu vertretende Person aber an
das Abstimmungsverhalten der bevollmächtigten Person gebunden.
Es besteht die Möglichkeit, 30 Minuten vor Versammlungsbeginn,
Einsicht in das Jagdkataster und in sonstige zu beschließenden
Unterlagen zu nehmen.
Der Jagdvorstand, Ernst Lorenz
Jagdgenossenschaft Barchfeld/Ilm
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
Termin: 20. Mai 2015, 18:00 Uhr, Ort: Gasthaus Barchfeld
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und
Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstandes zum Pachtjahr 2014/2015
3. Bericht des Kassenführers-Kassenbericht-Reinertrag
4. Bericht der Kassenprüfer
Seite 11
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
5.
6.
7.
8.
Entlastung des Vorstandes und Kassenführers
Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 2014/2015
Beschluss über den Verteilungsplan
Wahl des Jagdvorstandes:
a) Jagdvorsteher
b) Stellvertreter
c) 2 Beisitzer
d) Kassenführer
e) Schriftführer
f) 2 Kassenprüfer
9. Beschluss über die Art der Jagdverpachtung und Pachtbedingungen
10. Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung
11. Sonstiges
Entsprechend § 7der gültigen Satzung ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung unabhängig der vertretenen Stimmzahl beschlussfähig. Das Protokoll der letzten Sitzung liegt zur Einsicht aus.
Der Jagdvorsteher, Günter Schmidt
Jagdgenossenschaft Stedten/Ilm
Einladung zur Jahresversammlung der
Jagdgenossenschaft Stedten
Am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Zur Schinne" in Stedten die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Stedten statt. Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer
Feld- und Waldflächen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Stand der Finanzen
4. Entlastung des Vorstandes
5. Bericht des Jagdpächters
6. Anfragen/Informationen
Hinweis: Entsprechend § 7 der Satzung ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung unabhängig von der vertretenen Stimmenzahl
beschlussfähig.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Stedten/Ilm
Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld übermittelt
herzliche Geburtstagsgrüße und wünscht allen Jubilaren
beste Gesundheit, Wohlergehen und persönlich alles Gute.
Altersjubiläen im Zeitraum vom 02.05.2015 - 06.06.2015
HOHENFELDEN
07.05. Küchler, Dieter
22.05. Wendelmuth, Elfriede
zum 69. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
KLETTBACH
02.05. Konrad, Siegfried
04.05. Krüger, Marianne
08.05. Bär, Marga
09.05. Mortan, Barbara
14.05. König, Marianne
16.05. Fiedler, Christine
19.05. Hermani, Joachim
20.05. Hellfeld, Erna
28.05. Röder, Edith
29.05. Kaufmann, Agnes
31.05. Rödiger, Josef
31.05. Trautmann, Volker
02.06. Scharfe, Ursula
02.06. Schüffler, Marianne
04.06. Golomb, Rosemarie
05.06. Nickel, Renate
zum 77.
zum 79.
zum 69.
zum 66.
zum 89.
zum 65.
zum 66.
zum 75.
zum 77.
zum 95.
zum 65.
zum 73.
zum 74.
zum 83.
zum 68.
zum 73.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
KLETTBACH OT SCHELLRODA
08.05. Mende, Irmgard
10.05. Jahn, Gisela
15.05. Windolph, Karl
30.05. Krey, Rainer
31.05. Weißenborn, Horst
zum 81.
zum 67.
zum 66.
zum 72.
zum 66.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
KRANICHFELD
02.05. Schmerbauch, Angela
02.05. Topf, Ellen
02.05. Wagner, Karldieter
03.05. Laube, Herbert
03.05. Weyland, Christa
06.05. Wündsch, Inge
08.05. Neubauer, Hans
08.05. Sünderhauf, Anita
09.05. Flicke, Gisela
09.05. Topf, Werner
09.05. Witzmann, Herbert
12.05. Keßel, Wolfgang
12.05. Krause, Günter
13.05. Wuttig, Sibyll
14.05. Schiecke, Bernd
14.05. Sehrt, Brigitte
17.05. Grothe, Erich
18.05. Kühn, Rudolf
19.05. Siegmund, Renate
19.05. Steinkraus, Elvira
21.05. Kilian, Klaus
23.05. Steinkraus, Lothar
24.05. Lippold, Ilse
24.05. Ritter, Klaus
24.05. Schreck, Barbara
25.05. Warthold, Waltraud
26.05. Mühe, Hansgeorg
26.05. Müller, Käthe
26.05. Schiebel, Peter
27.05. Sadowski, Doris
27.05. Thiene, Horst
28.05. Fröbel, Dieter
28.05. Ruhlig, Gisela
28.05. Will, Horst
29.05. Patza, Heidrun
30.05. Licht, Rosemarie
30.05. Schiller, Elisabeth
30.05. Schönemann, Christel
30.05. Thräner, Johanna
01.06. Kiesewetter, Inge
03.06. Schuster, Martin
04.06. Jahn, Thea
04.06. Koschel, Irmgard
04.06. Lumpe, Horst
05.06. Erdmann, Hella
06.06. Alex, Michael
06.06. Fahr, Bernd
06.06. Grützmann, Gerhard
zum 77.
zum 67.
zum 80.
zum 83.
zum 87.
zum 80.
zum 69.
zum 86.
zum 75.
zum 69.
zum 83.
zum 65.
zum 85.
zum 78.
zum 73.
zum 71.
zum 66.
zum 78.
zum 79.
zum 69.
zum 71.
zum 74.
zum 93.
zum 66.
zum 66.
zum 81.
zum 86.
zum 80.
zum 66.
zum 70.
zum 81.
zum 81.
zum 94.
zum 69.
zum 69.
zum 81.
zum 72.
zum 74.
zum 75.
zum 85.
zum 72.
zum 88.
zum 78.
zum 88.
zum 82.
zum 68.
zum 68.
zum 77.
KRANICHFELD OT BARCHFELD
12.05. Koschel, Ursula
18.05. Ernemann, Lilli
zum 74. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
KRANICHFELD OT STEDTEN
08.05. Spinti, Karl-Heinz
15.05. Ohder, Siegfried
20.05. Hartmann, Karl-Ludwig
24.05. Gottschling, Hans-Joachim
30.05. Neumann, Ottomar
zum 78.
zum 77.
zum 78.
zum 70.
zum 75.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
NAUENDORF
02.05. Hamann, Brita
06.05. Nickel, Holger
14.05. Ritter, Edda
23.05. Oschmann, Hans-Michael
zum 75.
zum 71.
zum 75.
zum 66.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
zum 85.
zum 81.
zum 80.
zum 83.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
zum 68.
zum 77.
zum 68.
zum 76.
zum 73.
zum 87.
zum 71.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
RITTERSDORF
04.05. Misch, Gerhard
18.05. Günther, Ingrid
24.05. Zisofscky, Horst
04.06. Just, Rolf
TONNDORF
07.05. Rauch, Marie-Luise
15.05. Elsner, Rolf
17.05. Zapfe, Ina
29.05. Wagner, Gisela
04.06. Rauch, Hartmut
06.06. Rauch, Rolf
06.06. Schröter, Heidrun
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Seite 12
Veranstaltungen
Veranstaltungen in unseren Mitgliedsgemeinden
Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Ort
Telefon
10.05.2015
10:00 Uhr 7. Thüringer Käsemarkt
10.05.2015
16:00 Uhr Frühlingskonzert zum Muttertag Kirche Klettbach
Kranichfelder Singekreis „Rundadinella“ und Volkschor Arnstadt singen
036450
39669
14.05.2015
09:30 Uhr Frühlingswanderung
im Reinstädter Grund
Wittersroda bei
Kalha
036450
31056
23.05.2015
16:00 Uhr „Das große Ladinerfest“
Pfingstfest der Volksmusik
Freilichtbühne
Kranichfeld
036450
42021
24. –
25.05.2015
11:00 Uhr 21. Burgfest
Oberschloss
Kranichfeld
036450
30460
25.05.2015
10:00 Uhr Mühlenfest zum Deutschen Mühlentag Stedtener Mühle
25.05.2015
10:00 Uhr Mühlenfest zum Deutschen Mühlentag Bockwindmühle
Klettbach
28.05.2015
19:00 Uhr Griechischer Saunaabend
31.05.2015
06:00 Uhr Chorkonzert in Diemelstadt/Wrexen Baumbachhaus
Fahrt des Singekreises „Rundadinella“ Kranichfeld
nach Diemelstadt
036450
39669
01.06.2015
10:00 Uhr „Pettersson und Findus“
Theater am Kindertag“
036450
42021
Freilichtmuseum
Hohenfelden
Avenida Therme
Hohenfelden
Freilichtbühne
Kranichfeld
Veranstaltungen in unserem Umfeld
08. - 17.05.2015
Jenaer Frühlingsmarkt
09.05.2015
23. Blumenmarkt in Bad Berka
10.05.2015
Japanisches Gartenfest im egapark Erfurt
22. - 25.05.2015
Mühlhäuser Stadtfest
25.05.2015
Deutscher Mühlentag
25.05.2015
Kindertag im Zoopark Erfurt
30. - 31.05.2015
20. Weimarer Eisenbahnfest
31.05.2015
Kinderspielfest im egapark Erfurt
06.06.2015
Apoldaer Marktfest
Aktive Senioren 2000
jeden Dienstag
Beginn 16:30 Uhr
Senioren-Gymnastik
Tanzstudio Kranichfeld
Freitag, den 15.05.2015
Beginn 14:00 Uhr
Senioren-Kegeln
Kegelbahn Kranichfeld
Freitag, dem 08.05.2015
Beginn 09:00 Uhr
Senioren-Frühstück
Sportlergaststätte Kranichfeld
Donnerstag, den 21.05.2015 Senioren-Stammtisch
Beginn 16:00 Uhr
„Meininger Hof“ Kranichfeld
Mittwoch, den 13.05.2015
Beginn 16:00 Uhr
Pro-Senior
Sportlergaststätte Kranichfeld
Donnerstag, den 28.05.2015 Senioren-Kegeln
Beginn 14:00 Uhr
Kegelbahn Kranichfeld
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
Seite 13
21. Burgfest auf dem Oberschloss zu Kranichfeld
Wechselnde Angebote
Mittwoch, 06.05.: 14:00 Uhr Kochen
(selbstgemachte Pizza) (2,00€)
Freitag, 08.05.: 14:00 Uhr Kreativangebot
Basteln zum Mutter- und Vatertag (je 1,50 €)
Mittwoch, 13.05.: 14:00 Uhr Backen zum Tag
des Apfelkuchens (2,00 €)
Freitag, 15.05.: 13:30 Uhr Wandertour nach
Hohenfelden. Gemeinsam – wenn Du magst
auch mit Deinen Eltern – wollen wir zu den
„Seeterrassen“ wandern. Für Heranwachsende von
8 bis 18 Jahren gibt es eine Kugel Eis spendiert.
Eine verbindliche Anmeldung unter 036450 44394
ist bis 08.05.2015 notwendig.
Mittwoch, 20.05.: 14:00 Uhr Kochen (2,00 €)
Freitag, 22.05.: 14:00 Uhr Tischtennis- und
Badmintonturnier
Freitag, 29.05.: 19:00 Uhr Filmabend.
Bereits ab 18:30 Uhr könnt Ihr wieder selbst
Popcorn herstellen! (2,00 €)
Am Freitag, 01. Mai 2015 und
am Mittwoch, 27. Mai 2015 bleibt
der Jugendclub geschlossen!!!
Aktuelle Infos unter:
Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden
7. Thüringer Käsemarkt
Der am 10. Mai 2015, ab 10:00 Uhr, stattfindende 7. Thüringer Käsemarkt steht
wieder ganz im Zeichen des Genusses.
Thüringer Käsereien präsentieren an diesem Tag ihre handwerklich hergestellten
Spezialitäten von Schaf, Ziege und Kuh.
Dabei kommen nicht nur Käsekenner auf
ihre Kosten. Der Käsemarkt ist eine ideale Gelegenheit, Thüringer Spezialitäten
zu probieren, mit Erzeugern ins Gespräch
zu kommen, oder bei Verkostungen mehr
über die Geschmacksvielfalt, aber auch die Herstellung der Produkte
zu erfahren. Neben Käse gibt es auch eine kleine Auswahl weiterer
thüringischer Köstlichkeiten wie z. B. Thüringer Senf und Thüringer
Wein. Ein Rahmenprogramm und musikalische Unterhaltung runden die Veranstaltung ab. Eingebettet in die Kulisse der historischen
Gebäude des Thüringer Freilichtmuseums bildet der Käsemarkt ein
kulinarisches Erlebnis der besonderen Art. Eine Veranstaltung des
Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden, der Interessengemeinschaft
Thüringer Direktvermarkter Milch und des Verbandes für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V. (VHM)
Unser mittelalterliches Burgfest ist für Jung und Alt jeweils
am Sonntag, dem 24. Mai 2015, von 11:00 bis 24:00 Uhr,
und am Montag, dem 25. Mai 2015, von 11:00 bis 18:00 Uhr,
zu erleben.
Der Wegezoll wrde nicht erhöht. Erwachsene Leute 5,00 Euro-Taler,
Kindlein und Gäste in Gewandung 2,50 Euro-Taler, Zwerge unter
Schwertlänge (1m) 0,00 Euro-Taler. Begrenzt stehen wieder kostenlose
Parkplätze in der Nähe des Schlosses zur Verfügung.Damit ist für
euch alles vorbereitet, das Tor steht weit offen und wir freuen uns auf
zahlreiche Gäste aus Nah und Fern. Die Mitglieder des Förderkreises
Oberschloss Kranichfeld heißen euch herzlich willkommen.
50 % Rabatt
(für 1 Person/Tag) auf den Eintritt
zum 21. Burgfest auf dem Kranichfelder
Oberschloss!
Ausschneiden und Gutschein an der Kasse
vorlegen!
Deutscher Mühlentag
Am Pfingstmontag, dem 25. Mai 2015, von 10:00 - 18:00 Uhr, ist die
Stedtener Mühle anlässlich des Deutschen Mühlentages geöffnet.
Neben regionalen Spezialitäten gibt es Life-Musik von der String
Company (Swing-Celtic-Klezmer).
Mühlenfest an der historischen
Bockwindmühle in Klettbach
22. Deutscher Mühlentag
am 25. Mai 2015, ab 10:00 Uhr
Wir möchten Sie herzlich einladen, mit uns
gemeinsam den Deutschen Mühlentag auf dem
Gelände der historischen Bockwindmühle in
Klettbach am Pfingstmontag zu begehen.
Was erwartet Sie:
 11:00 Uhr Gottesdienst mit Pastorin Frau Katharina Prüßig-Neumann
✂
Wochenangebote
Jeden Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr
Volleyball in der Sporthalle Kranichfeld
(Bitte Sportsachen & Turnschuhe mitbringen)
Jeden Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr
Theater (ab 12 Jahre)
Kommt mit! Der Förderkreis Oberschloss Kranichfeld lädt euch alle zu
Pfingsten zum 21. mittelalterlichen Burgfest ein. Begebt euch mit uns auf
eine Zeitreise in die Vergangenheit. Wir bieten euch 1000 Jahre Historie.
Erstmalig dabei: „Thunrakundi“, die Thüringer Kriegergefolgschaft der
Völkerwanderungszeit. Ihre Passion ist der Kampf. Die Mitglieder ihrer
Sippe zeigen darüber hinaus vielseitige Handarbeiten aus dieser Epoche.
Und vom 5. Jahrhundert spannen wir den Bogen bis ins 16. Jahrhundert
mit unseren Landsknechten von „Signum Aquilarium“, deren schwere
Böller-Kanonen in ganz Kranichfeld nicht zu überhören sein werden.
Auf der Bühne toben die Musikanten von „Viesematente“, „Bene Vobis“
und die „Engelstrompete“. Geschichten „Vom kleinen Volke“ werden
im Gewölbekeller erzählt. Im Ruinenteil empfängt das Gefolge der
„Liebensteiner Tafelrunde“ alle großen und kleinen Kinder und sorgt
für beste Unterhaltung mit Spiel und Spaß. Auch sie sind erstmalig auf
unserem Schloss zu erleben. Allerlei fahrendes Volk lagert rund um das
Schloss, bietet seine Waren feil und zeigt vergessene Handwerkskunst.
Für alle Hungrigen und Durstigen gibt es in Tavernen und Brätereien wie
immer Speis´ und Trank in Hülle und Fülle. Nach Sonnenuntergang am
Sonntag machen wir die Nacht zum Tag! Traditionell beginnen 20:00
Uhr das Tavernenspiel und die anschließende Feuershow, ein furioses
Theater aus Musik, Tanz und flammender Leidenschaft.
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
 Erläuterung zur Mühlentechnik und Historie sowie Besichtigung der
Mühle und Schaumahlen bei entsprechenden Windverhältnissen
 Schroten mit einer alten Bauernschrotmühle, Imker- und Töpferstand
 musikalische Umrahmung des Mühlenfestes durch das Duo M & M
 Auftritt der Tanzgruppe des Heimat- und Trachtenvereins Wenigensömmern
 Auftritt der Klettbacher Line-Dance-Gruppe
 Kinderschminken und Hüpfburg
Natürlich werden Sie an diesem Tag auch gut versorgt. Wurstverkauf und
Pilzpfanne durch die Landfleischerei Lindig aus Dobian Es gibt Brätel,
Bratwürste, Kaffee, Kuchen und Softeis Überzeugen Sie sich vor Ort,
was sich seit dem letzten Jahr getan hat. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Mitglieder des Klettbacher Mühlenvereins
Spielvereinigung Kranichfeld 1861
Fußball
1. Mannschaft
03.05.2015, 15:00 Uhr
09.05.2015, 15:00 Uhr
23.05.2015, 15:00 Uhr
30.05.2015, 15:00 Uhr
SpVgg. Kranichfeld - SG Empor Weimar
FSV Gräfenroda - SpVgg. Kranichfeld
SV Rennsteig - SpVgg. Kranichfeld
SG Großbreitenb./Altf. - SpVgg. Kranichfeld
2. Mannschaft
02.05.2015, 15:00 Uhr
10.05.2015, 15:00 Uhr
17.05.2015, 15:00 Uhr
31.05.2015, 15:00 Uhr
SV 09 Arnstadt 3. - SpVgg. Kranichfeld 2.
SpVgg. Kranichfeld 2. - KUF Ichtershausen 2.
SV Niederzimmern 2. - SpVgg. Kranichfeld 2.
SpVgg. Kranichfeld 2. - Eintracht Obernissa 2.
SG B-Junioren
09.05.2015, 10:30 Uhr FC Saalfeld 2. - SG Bad-Berka/Kranichfeld
16.05.2015, 10:30 Uhr SG BSC Apolda - SG Bad-Berka/Kranichfeld
30.05.2015, 12:00 Uhr SG Bad-Berka/Kranichfeld - SG FSV
Oberweißbach
SG C-Junioren
16.05.2015, 10:30 Uhr SG SV Gehren - SG Bad-Berka/Kranichfeld
30.05.2015, 12:30 Uhr SC 03 Weimar 2. - SG Bad-Berka/Kranichfeld
D-Junioren
10.05.2015, 10:30 Uhr SpVgg. Geratal - SpVgg. Kranichfeld
17.05.2015, 10:30 Uhr SpVgg. Kranichfeld - GW Blankenhain
31.05.2015, 10:30 Uhr SV Marlishausen - SpVgg. Kranichfeld
F-Junioren
09.05.2015, 09:00 Uhr GW Blankenhain - SpVgg. Kranichfeld
Evang.-Luth. Pfarramt Kranichfeld
Gottesdienste
03.05.2015, 09:00 Uhr
14:00 Uhr
10.05.2015, 09:00 Uhr
10:30 Uhr
14:00 Uhr
14.05.2015, 14:00 Uhr
17.05.2015, 10:30 Uhr
24.05.2015, 10:30 Uhr
14:00 Uhr
31.05.2015, 10:00 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
Hohenfelden
Stedten
Nauendorf
Kranichfeld
Tonndorf
am Steinhäuschen
Kranichfeld
Kranichfeld
Stedten
Hohenfelden
Tonndorf
Kranichfeld
Gemeindenachmittag
13.05.2015, 15:00 Uhr
Pfarrhaus Kranichfeld
Pfarramt Kranichfeld, Pfarrerin Ulrike Schulter, Telefon 036450 42157
Sprechzeit: montags von 16:00-18:00 und donnerstags von 10:0012:00 Uhr
Kirchengemeindeverband Klettbach
Pfarramt Klettbach, Straße der Einheit 1, 99102 Klettbach
Pastorin Katharina Prüßing-Neumann, Telefon 03 62 09-222
Sprechzeit mittwochs von 17:00-19:00 Uhr
Bürozeiten dienstags 10:00-12:00 Uhr und donnerstags 16:00-18:00 Uhr
http://www.kirche.klettbach.de
Gottesdienste
02.05.2015, 14:00 Uhr Klettbach
03.05.2015, 09:30 Uhr Klettbach
10.05.2015, 09:30 Uhr Schellroda
25.05.2015, 11:00 Uhr Klettbach Bockwindmühle
30.05.2015, 13:00 Uhr Schellroda
31.05.2015, 14:00 Uhr Klettbach
Termine
montags,
09:30 Uhr Krabbelgruppe
montags,
20:00 Uhr Gospelchor
04.05.2015, 16:00 Uhr Mütter-Café
12.05.2015, 14:00 Uhr Seniorenkreis
21.05.2015, 19:30 Uhr Bibelkreis
25.05.2015, 15:00 Uhr Frauenkaffee
01.06.2015, 16:00 Uhr Mütter-Café
Gemeindefest des Kirchspiels Klettbach am 31. Mai 2015
Schon am Vorabend wird uns der Gospelchor um 19:00 Uhr mit einem
Konzert in feierliche Stimmung versetzen. Am Sonntag starten wir um
14:00 Uhr mit einem Familiengottesdienst in der Klettbacher Kirche.
Anschließend gibt es Zeit zum Austausch und Kennenlernen bei Kaffee
und Kuchen im Pfarrgarten. Dort erwartet uns außerdem ein buntes und
vielfältiges Programm
Alle Termie und Neuigkeiten finden Sie auf der Internetseite des
Kirchspiels unter www.kirche-klettbach.de.
Katholisches Pfarramt Weimar
Gottesdienste
02.05.2015,
09.05.2015,
14.05.2015,
23.05.2015,
25.05.2015,
30.05.2015,
18:00 Uhr
18:00 Uhr
10:00 Uhr
18:00 Uhr
18:00 Uhr
18:00 Uhr
Messe in Kranichfeld
Messe in Kranichfeld
Dachmbachsgrund in Bad Berka
Messe in Kranichfeld
Messe in Kranichfeld
Messe in Kranichfeld
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
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bei der Druckerei bestellt werden.
IMPRESSUM
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Seite 15
2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015
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Ein ganz herzliches Dankeschön
an alle, die mir beim Umzug in
mein neues Zuhause, in den
Kranich am Markt in Kranichfeld,
fleißig und tatkräftig geholfen
haben.
Herrn Steinkraus gilt große
Bewunderung und Anerkennung
für den Mut, was er mit seinen
Leuten aus diesem maroden
Haus bereits geschaffen hat. Viel Gesundheit
und Kraft wünsche ich für die Vollendung.
Von 1932-1945 verbrachte ich meine Kindheit in
diesem Haus, dem damaligen Ratskeller.
1945 wurden durch die SS
alle Brücken in Kranichfeld
sinnlos gesprengt. In dieser
Zeit verlor ich mit meiner
Familie das Zuhause. Ich war
14 Jahre alt.
Herzliche Grüße
Ilse Hirschleber
FUHRGESCHÄFT
Reinhard Merkel
Ilmenauer Straße 42
99448 Kranichfeld
Telefon: 03 64 50 / 4 25 08
Mobil: 01 71 / 4 53 61 78
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Telefon 0361 7917717 und 0361 7464903
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Garage gesucht
Bereich: Klettbach,
Kranichfeld, Bad Berka
Telefon 036209 434993
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