Seite 1 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Der Geltungsbereich umfasst die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden Kranichfeld mit den Ortsteilen Barchfeld und Stedten, Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden, Nauendorf und Klettbach mit dem Ortsteil Schellroda Samstag, den 2. Mai 2015 Nr. 05/2015 24. und 25. Mai 2015 14. Jahrgang Die Juni-Ausgabe erscheint am 6. Juni 2015. Redaktionsschluss: 27.05.2015, um 11:00 Uhr 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 2 Telefonverzeichnis Allgemeines Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 345-0 Website www.vg-kranichfeld.de Telefax 036450 345-15 E-Mail [email protected] Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Dienstzeiten der Verwaltung Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinde Bürgermeister Sprechstunde Stadt Kranichfeld Wolf-Ludger Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Schlotzhauer 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Gemeinde Rittersdorf Johannes Rokosch Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr Gemeinde Tonndorf Karsten Mentzel Montag 16:00 - 18:00 Uhr Gemeinde HohenfeldenThomas Morche Donnerstag 17:00 - 18:30 Uhr Gemeinde Nauendorf Marek Heusinger Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Ralph Triebel Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr 18:00 - 19:00 Uhr Forstämter Herr Menge Frau Georgi Frau Oberheide Herr Ohnesorge Frau Meißner Frau Gimpel Frau Fuchs Frau Hoffmann Frau Heppner Herr Salzmann Frau Herbothe Herr Merten Frau Jahn Herr Kästner Frau Brinkmann Herr Neuenfeldt Herr Schaffenberger Herr Kabbe 036450 345-20 036450 345-21 036450 345-22 036450 345-23 036450 345-24 036450 345-31 036450 345-34 036450 345-32 036450 345-33 036450 345-41 036450 345-42 036450 345-52 036450 345-54 036450 345-61 036450 345-62 036450 345-63 036450 345-13 036450 437-12 Telefon/E-Mail/Internet 036450 345-11, [email protected], www.kranichfeld.de 036450 42167, [email protected], www.rittersdorf.info 036450 42419, [email protected], www.gemeinde-tonndorf.de 036450 42351, [email protected], www.hohenfelden.de 036209 349, [email protected], www.gemeinde-nauendorf.de 036209 346, [email protected], www.klettbach.de Sprechstunde des Bürgermeisters Finanzamt Jena Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Kranichfeld, Baumbachplatz 1, Sprechzeit dienstags von 15:00 - 18:00 Uhr, Telefon 0172 3480106 Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka Telefon 036458 582-3 NOTRUF Polizei Feuerwehr Giftinformationszentrum Polizeistation Bad Berka Polizeiinspektion Weimar Hochwasseransagedienst Störungsnummer Strom Störungsnummer Gas Störungsnummer Wasser Störungsnummer Abwasser Gemeinschaftsvorsitzender Hauptamt Hauptamt Hauptamt Hauptamt Kämmerei Kämmerei Kasse Kasse Bürgerbüro Bürgerbüro Ordnungsamt Standesamt Bauamt Bauamt Bauamt Bauamt Polizei 110 112 0361 730730 036458 5830 03643 8820 0180 5003006 0180 2696961 0800 6861177 03643 7444444 0172 6960003 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Fällen wenden Sie sich an den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Personalausweis weg? Sperrnummer 0180-1-33-33-33 zuständiges Tierheim Tierheim Pflanzwirbach, Marktleite, 07407 Pflanzwirbach, Telefon 03672 422410 Leutragraben 8, 07743 Jena, Telefon 03641 378-0 Touristinformation Kranichfeld Baumbachplatz 1, 99448 Kranichfeld Telefon: 036450 42021 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 17:00 Uhr Schiedsstelle Bei uns können Sie nur gewinnen. Das Schiedswesen besteht seit über 170 Jahren, und ist eine vorgerichtliche, bürgernahe sowie unparteiische Schlichtungsorganisation. Geschlichtet werden können: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch Wer schlichtet? Schiedsfrau Elke Pirrhs Schiedsmann Dirk Gantner Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 345-41 und -42 (Bürgerbüro) 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der VG Kranichfeld, Draußen ist alles wieder grün und es wird wieder wärmer. Wer freut sich da nicht auf den Mai? Endlich ist er da, der Frühling. Der Mai beginnt mit demselben Wochentag wie der Januar des Folgejahres, aber kein anderer Monat desselben Jahres beginnt mit demselben Wochentag wie der Mai. Karl der Große führte im 8. Jahrhundert den Namen Wonnemond ein, der darauf hinweist, dass man in diesem Monat das Vieh wieder auf die Weide treiben konnte. Überall in unserer Region kann man erkennen, wie emsig viele Bürgerinnen und Bürger in ihren Orten beim Frühjahrsputz die Gemeinden im neuen Glanze erstrahlen lassen. Alles erwacht zu neuem Leben und man kommt wieder mit Leuten ins Gespräch, die man zum Teil über die Wintermonate nicht zu Gesicht bekam. Was mir sehr bemerkenswert auffällt, egal in welcher Gemeinde der VG, man sieht viele glückliche junge Eltern, die stolz einen Kinderwagen vor sich her schieben. Allen Neuankömmlingen ein herzliches Willkommen und alles erdenklich Gute für die Zukun . Doch wie sieht die Zukun aus? Ein Lebensabschni , der uns als Verwaltungsgemeinscha beruflich besonders interessiert, ist die Etappe der Kindergartenzeit. Ich bin stolz und zugleich glücklich über unsere Einrichtungen in der Verwaltungsgemeinscha Kranichfeld. Egal ob die Kindergärten kommunal oder über freie Träger betrieben werden, überall finden wir hochmo vierte Erzieherinnen, die mit vollem Einsatz jeden Tag ihr Bestes geben. Der Lohn sind strahlende Kinderaugen und dankbare Eltern. Es zeigt sich deutlich, wie wich g der Lebensabschni im Kindergarten ist. Und trotzdem; die Familien sind das Fundament bei der Erziehung ihrer Kinder. Der Kindergarten kann hier unterstützend tä g sein, die Verantwortung liegt jedoch ausschließlich bei den Eltern. Jeder der Kinder hat, sollte sich tatsächlich auch mit seinen Nachwuchs intensiv beschä igen. Die Wahlfreiheit der Eltern, ob und wann ihr Kind eine Einrichtung besucht, muss auch zukün ig die Entscheidung der Eltern sein. Das sich hier die Poli k massiv einmischen will, halte ich für falsch! Den Weg, den die jetzige Thüringer Landesregierung bestreiten will, schränkt gerade diese Wahlfreiheit massiv ein. Es ist ausgesprochen schade, wenn man innerhalb kürzester Zeit die gut funk onierte Unterstützung der Eltern über Bord werfen will. Dazu möchte ich ihnen gern einen durchaus interessanten Ar kel aus der Thüringischen Landeszeitung vom 15.04.2015 zur Kenntnis geben. Betreuungsgeld ist keine „Herdprämie“ Zum Betreuungsgeld schreibt Norbert Block in einem Kommentar der Thüringischen Landeszeitung: Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht um das Betreuungsgeld geht es nicht um die Frage, ob die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Kita-Platz oder Geld für die Erziehung ihrer Kinder sinnvoll ist. Die obersten Richter werden vielmehr klären, ob der Bund das Betreuungsgeld überhaupt einführen durfte oder ob mit dem Beschluss des Bundestages Länderkompetenzen beschnitten wurden. Wenn der Bund aber einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beschließen kann, dann muss ihm auch eingeräumt werden, zur Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen ein Betreuungsgeld zu verabschieden. Thüringen, das 2006 unter CDU-Alleinregierung das Landeserziehungsgeld eingeführt hatte, lieferte die Blaupause für das Bundesbetreuungsgeld, das zuletzt von fast 400.000 Eltern in Anspruch genommen wurde. Aus Sicht der Union ist es damit zurecht ein Erfolgsmodell. Gegner versuchen diese staatliche Leistung für Familien mit kleinen Kindern dagegen gerne als „Herdprämie“ zu diffamieren. Warum eigentlich? Kann nur der Staat Kinder erziehen? Was spricht eigentlich dagegen, wenn sich Eltern mehr Zeit für den Nachwuchs in den Seite 3 ersten Lebensjahren der Kinder nehmen wollen? Und warum wird die Erziehungsleistung der Eltern immer so gering geschätzt? Mütter und Väter tragen mit ihrem Ja zu Kindern maßgeblich zum Wohl der gesamten Gesellschaft bei. Im Vergleich zu Kinderlosen nehmen sie dafür- trotz aller staatlichen Leistungen - nicht nur finanzielle Nachteile in Kauf. Für die Erziehung ihrer Kinder bringen sie manches Opfer. Das Betreuungsgeld erleichtert ihnen zumindest die Entscheidung, ob sie die ersten Lebensjahre ihrer Kinder zu Hause intensiver begleiten wollen oder sie in eine Kita schicken. Eines steht fest: Über den Wert von Erziehungsarbeit werden die Verfassungsrichter nicht entscheiden. Norbert Block / 15.04.15 / TLZ Wie gesagt, ich halte unsere Kitas bei der Erziehung unserer Kinder für exzellent und exenƟell. Genauso wich g sollte jedoch auch die Wahlfreiheit der Eltern sein. Bevormundungen, was man zu tun oder zu lassen hat; ich glaube das ha en wir schon einmal fast 40 Jahre lang in den neuen Bundesländern erlebt … Mit kinderfreundlichen Grüßen Fred Menge, Vorsitzender VG Kranichfeld Amtlicher Teil Stadt Kranichfeld Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld vom 25.02.2015 011-03/2015 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld vom 20.11.2014 wird bestätigt. 012-03/2015 Der Werkausschuss des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld bestätigt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld für das Jahr 2015 im Entwurf vom 25.02.2015 und empfiehlt diesen dem Stadtrat der Stadt Kranichfeld zur Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltssatzung 2015. 013-03/2015 Die Prüfungen der Jahresabschlüsse des EBWW sollen für die Jahre 2012 - 2014 durch eine Wirtschaftsprüfgesellschaft, entsprechend der Vorschriften der ThürKO sowie der ThürEBV, erfolgen. Gleichzeitig soll eine Prüfung der Steuerpflicht sowie eine Prüfung über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG durchgeführt werden. Durch die Werkleitung sind entsprechende vergleichbare Angebote einzuholen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld vom 23.04.2015 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Kranichfeld in der Sitzung am 25.03.2015 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: §1 Satzungsänderung Die Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld vom 10.07.2014, bekannt gemacht im vollem Wortlaut im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 08/2014 vom 02. August 2014, wird wie folgt geändert: 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 4 (1) § 7 erhält den Wortlaut: „Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den ersten Beigeordneten vertreten; im Fall dessen Verhinderung durch den zweiten Beigeordneten." Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (2) § 10 Abs. 6 erhält den Wortlaut: „Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: - der ehrenamtliche Bürgermeister in Höhe von 810,00 Euro der 1. ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 202,00 Euro. der 2. ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 72,00 Euro.“. §2 Inkrafttreten Dieser Satzung tritt am Tag nach Bekanntgabe in Kraft. Kranichfeld, den 23.04.2015 Stadt Kranichfeld Wolf-Ludger Schlotzhauer Bürgermeister „Unter der Bedingung, dass die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 in der Fassung festgestellt werden, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden sind, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Siegel Beschluss- und Verfahrensvermerk: 1. Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld hat am 25.03.2015, BeschlussNr. 060-09/2015, die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld beschlossen. 2. Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 14.04.2015, Az.: I/2/Hau-092.01-01a.1046.001.15, den Eingang der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kranichfeld bestätigt. Der vorfristigen Bekanntmachung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung wurde zugestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kranichfeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Die folgenden Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung. Auf die Beschlüsse 026-04/2014 bis 029-04/2014 des Stadtrates der Stadt Kranichfeld vom 20.11.2014 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 01/2015, Seite 5, vom 03.01.2015 - wird Bezug genommen. Die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers der BDO für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld werden nachfolgend bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters in der Zeit vom 04.05.2015 bis einschließlich 08.05.2015 während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do., Fr., 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00 Uhr) im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 07, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen. BDO Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, Kranichfeld BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, 11. Januar 2013 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Moka gez. ppa. Reinhardt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (Siegel) BDO Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, Kranichfeld BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS „Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, 18. Oktober 2013 §4 Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 271 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuer 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 53.000 € festgesetzt. §6 Als Anlage gilt der am 10.03.2015 beschlossene Stellenplan. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Hohenfelden, den 25.03.2015 Gemeinde Hohenfelden Thomas Morche Bürgermeister Siegel Beschluss- und Verfahrensvermerk 1. Der Gemeinderat Hohenfelden hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 Beschluss-Nr. 012-03/2015, die Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Hohenfelden beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtbehörde, gemäß § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 25.03.2015, Az.: I/2/Vi-092.51---.1032.001/15, den Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt und diese rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der vorfristigen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde zugestimmt. Auslegungshinweis gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Seifert gez. ppa. Reinhardt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Seite 5 (Siegel) Gemeinde Hohenfelden Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfelden für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 19 Abs. 1, Satz 1 und § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Gemeinde Hohenfelden folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 319.750,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 431.900,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis einschließlich 18.05.2015 während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do., Fr., 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 09, öffentlich aus. Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hohenfelden unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfelden vom 17.04.2015 Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), des § 48 Absatz 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Februar Seite 6 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 2008 (GVBl. S. 22) zuletz geändert durch Arikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160) sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl. Seite 285, 329), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S 82), hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden in seiner Sitzung am 10.03.2015 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis: § 1 Grundsatz § 2 Entgeltliche Leistungen § 3 Schuldner § 4 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren § 5 Entstehung des Anspruchs und der Fälligkeit § 6 Inkrafttreten/ Außerkraftteten (1) (2) (3) Anhang: Verzeichnis der Kosten- und Gebührensätze für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfelden (1) (2) (3) (4) §1 Grundsatz Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfelden. Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf oder direkt anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Gemeinde Hohenfelden oder dem Ortsbrandmeister zu beantragen. Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe), im Rahmen des Katastrophenschutzes (§ 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und § 9 Absatz 2 ThBKG) und die gegenseitige Hilfe i. S. von § 4 Absatz 1ThBKG sind grundsätzlich unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die Gemeinde Hohenfelden nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. §2 Entgeltliche Leistungen (1) Kostenersatzpflicht besteht a. für Einsatzmaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 48 Absatz 1 Nr. 1 bis 6 ThBKG. b. für Maßnahmen nach § 48 Absatz 6 ThürBKG, soweit diese nicht im überwiegenden Interesse der Feuerwehr Hohenfelden liegen. (2) Gebührenpflicht besteht: 1. Für alle Leistungen der Feuerwehr Hohenfelden, die nicht im Rahmen des § 1 Absatz 1 Nr. 1 – 3 und § 9 Absatz 2 ThürBKG erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies sind insbesondere a. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, wie Arbeiten auf der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen; b. das Einfangen von Tieren und/ oder Unterbringung im Tierheim zur Eigentumssicherung. 2. Für Leistungen der Feuerwehr im Rahmen einer Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG. (3) Kostenersatz und Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die angeforderten und ausgerückten Mannschaften mit ihren Fahrzeugen und Geräten wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen, nicht von der Gemeinde Hohenfelden zu vertretenden Gründen nicht mehr tätig werden. §3 Schuldner (1) Kostenschuldner sind die in § 48 Absatz 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG genannten Personen und Unternehmen. (2) Gebührenschuldner sind für die Brandsicherheitswache die Veranstalter i. S. d. § 22 (1) Thür BKG. Im Übrigen ist Gebührenschuldner, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistungen der Feuerwehr Hohenfelden nach § 2 Absatz 2 in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird die Feuerwehr im Interesse eines Mieters oder Pächters in Anspruch genommen, so haften diese für die Gebührenschuld nur, wenn die Inanspruchnahme ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht. (3) Mehrere Kosten- und/ oder Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (4) §4 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren Für Einsätze werden Kostenersatz und Gebühren nach den bei den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden Personal- und Sachkosten gemäß der Anlage zu dieser Satzung bemessen. Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten Personen. Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Gerätehauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Rückkehr dorthin. Geht der Einsatz nicht vom Gerätehaus aus oder endet er nicht dort, so wird die Einsatzzeit so berechnet, als wäre unter Zugrundelegung normaler Verhältnisse der Einsatz von dort ausgegangen; dies gilt auch, wenn die Rückkehr zum Gerätehaus sich außergewöhnlich verzögert. Die Einsatzzeit wird auf halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen. Die Sachkosten berechnen sich: a) nach der Benutzungsdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten Fahrzeuge und Geräte. Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer gemäß Absatz 2. b) nach den zusätzlich entstandenen Kosten für - verbrauchtes Material und dessen Entsorgung wie z. B. Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel, zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 v. H.; - die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten für die bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände, sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind. Der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfelden bestimmt die Stärke des Einsatzpersonals sowie Art und Umfang der einzusetzenden Fahrzeuge, Geräte und sonstigen Hilfsmittel. §5 Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit (1) Der Anspruch entsteht: a) für den Kostenersatz nach § 2 Absatz 1 mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und/ oder Dienstleistung; b) für eine Maßnahme nach § 2 Absatz 2 Nr. 1 Buchstaben a und b sowie sonstige Maßnahmen mit der Anforderung der Hilfeund Dienstleistung; c) für eine Maßnahme nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 mit Abschluss der Brandsicherheitswache. (2) Die Kostenersatz-/Gebührenschuld ist mit Bekanntgabe des Bescheides fällig. (3) Die Gemeinde Hohenfelden ist berechtigt, vor Durchführung von gebührenpflichtigen Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr, angemessene Vorauszahlungen zu fordern. §6 Inkrafttreten/ Außerkraftteten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.12.1992 außer Kraft. Hohenfelden, den 17.04.2015 Gemeinde Hohenfelden (Siegel) Thomas Morche, Bürgermeister Verzeichnis der Kosten- und Gebührensätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfelden vom 17.04.2015 Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr setzt sich aus dem Personalkostentarif (Nr. 1) und dem Sachkostentarif (Nr. 2) zusammen. Bei der Berechnung des Kostensatzes und der Gebühren wird für die Personal- und Sachkosten die erste angefangene Stunde voll berechnet. Dauert die Inanspruchnahme länger als eine Stunde, wird bei folgenden angefangenen Stunden bis 15 Minuten keine Vergütung, über 15 die Hälfte und über 30 Minuten der volle Stundensatz berechnet. 1. Personalkostentarif Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Seite 7 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 1.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Personalkostenersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender werden verlangt für: a) den Verdienstausfall oder fortgezahltes Arbeitsentgelt, den die Gemeinde Hohenfelden nach § 14 Absatz 1 und 2 ThürBKG dem Arbeitgeber erstatten muss. Je Feuerwehrangehörigen und Stunde werden 20 € berechnet. b) den Einsatz je Feuerwehrangehörigen je Stunde 7 €. Dauert der Einsatz länger als 3 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte Erfrischung und Stärkung je Einsatzkraft zu je 3 € zu erstatten. 1.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß § 22 ThBKG werden je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuewehrdienstleistenden 15 € erhoben. Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde berechnet. 2. Sachkostentarif Die Sachkosten beziehen sich auf die Streckenkosten je Kilometer Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Ausrückestunde. Beim Einsatz von Fahrzeugen, werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet. 2.1 Kostensätze Streckenkosten und Ausrückekosten werden für die Feuerwehrfahrzeuge wie folgt berechnet: Löschgruppenfahrzeug LF 16/ TS je km 2,60 € je Stunde 88 € Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 je km 2,99 € je Stunde 78 € 2.2 Pauschalgebühren für sonstige Leistungen Öffnen von Türen, Fenstern, Aufzügen 50,00 € Aufnahme von Treibstoff, Öl o. ä von Fahrbahnen/ Gehwegen je 0,5 Std. 25,00 € Fehlalarm Brandmeldeanlage 250,00 € Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr 500,00 € 2.3 Verbrauchsmittel Der Verbrauch von Ölbinde-, Säure-, Schaummitteln o. ä. wird nach aktueller Preisliste zuzüglich Entsorgungskosten und 10 % Verwaltungsaufwand berechnet. Hohenfelden, den 17.04.2015 Gemeinde Hohenfelden (Siegel) Thomas Morche, Bürgermeister Gemeinde Nauendorf Haushaltssatzung der Gemeinde Nauendorf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund § 19 Abs. 1, Satz 1 und § 55 der Thüringer Kommunalordnung ThürKO - erlässt die Gemeinde Nauendorf folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 305.600,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 261.380,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) (Grundsteuer A) 271 v.H. c) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H. 2. Gewerbesteuer 330 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Nauendorf, den 16.04.2015 Gemeinde Nauendorf (Siegel) Marek Heusinger, Bürgermeister Beschluss- -und Verfahrensvermerk 1. Der Gemeinderat Nauendorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 Beschluss-Nr. 043-09/2015, die Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Nauendorf beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nauendorf für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtbehörde, gemäß § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 01.04.2015, Az.: I/2/ Vi-092.51---.1059.001/15, den Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Nauendorf für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt und diese rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der vorfristigen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde zugestimmt. Auslegungshinweis gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO: Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.05.2015 bis einschließlich 18.05.2015 während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do., Fr., 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld, 1. Etage, Zimmer 09, öffentlich aus. Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Nauendorf unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 19.03.2015 042-09/2015 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 19.02.2015 wird bestätigt. 043-09/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die Haushaltssatzung mit der Anlage Haushaltsplan für das Jahr 2015 samt ihren Anlagen nach § 57 Abs. 1 ThürKO. Der Text der Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. 044-09/2015 Der Gemeinderat Nauendorf beschließt den Finanzplan der Gemeinde für die Jahre 2014 bis 2018, auf der Grundlage des § 62 ThürKO, in der vorgelegten Fassung. 045-09/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf erteilt zur Bauvoranfrage „Abbruch vorhandener Nebengebäude und Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhofes (2 Gebäude und 6-8 Wohnungen) Gemarkung Nauendorf, Flurstück 18/1, gemäß § 36 Baugesetzbuch, das gemeindliche Einvernehmen. 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 8 Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 16.04.2015 047-10/2015 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 19.03.2015 wird bestätigt. 048-10/2015 Der Gemeinderat Nauendorf beschließt den Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Hesselborn zum 01.01.2016. Die Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Hesselborn vom 9. Juli 2012 ist Bestandteil des Beschlusses. Gemeinde Klettbach Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Klettbach vom 24.03.2015 057-09/2015 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Klettbach vom 27.01.2015 wird bestätigt. 058-09/2015 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Klettbach vom 24.02.2015 wird bestätigt. 059-09/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage "Neubau von 2 Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus", Gemarkung Schellroda, Flur 1 Flurstück 11. 060-09/2015 Der Gemeinderat Klettbach beschließt die Instandsetzung des Steinbachgrabens ab Ende der Verrohrung im Krautfelde auf einer Länge von ca. 300 m in Richtung alte Kläranlage. Die Kosten der Instandsetzung des Grabens wurden auf ca. 10.000 € geschätzt. Gleichzeitig ist ein Arbeitsstreifen von ca. 4,0 m breite parallel zum Graben dauerhaft anzulegen. Weitere Bekanntmachungen Thüringer Forstamt Bad Berka informiert: Erhöhte Waldgefährdung nach Windwürfen im Winter Im Winter 2014/2015 ist bei den Stürmen im Dezember und Januar in vielen Nadelholzbeständen im Forstamtsbereich des Thüringer Forstamts Bad Berka Windwurf und Windbruch entstanden. Glücklicherweise sind kaum flächige Schadereignisse aufgetreten, sondern nur Einzelbäume beschädigt worden. Leider treten diese Einzelwürfe in einer großen Anzahl von Waldbeständen auf. Im Wald von Thüringen Forst und im beförsterten Privat- und Kommunalwald sind diese Einzelwürfe bereits aufgearbeitet worden bzw. werden derzeit gerade beräumt. Von den geworfenen und gebrochenen Bäumen geht eine erhebliche Gefahr für die Waldbestände aus. Sobald es im Frühjahr wärmer wird, werden die beschädigten Bäume von Borkenkäfern, wie z.B. dem Buchdrukker als Hauptschädling der Baumart Fichte, aber auch anderen Insekten besiedelt. Für Borkenkäferlarven stellen frisch abgestorbene oder absterbende Bäume ein hervorragendes Bruthabitat dar. In der Folge ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass ausfliegende Jungkäfer benachbarte stehende Nadelbäume befallen und damit einen flächigen Befall verursachen, welcher im schlimmsten Fall sogar zur Auflösung von Waldbeständen führen kann. Um großflächigeren Folgeschäden durch Borkenkäfern und anderen Insekten in Nadelholzbeständen vorzubeugen, werden alle Privatwaldbesitzer von Nadelwaldflächen darum gebeten, ihre Waldflächen auf Windwurf und -bruch zu kontrollieren und beschädigte Bäume möglichst kurzfristig, spätestens aber bis Ende Mai, aufzuarbeiten. Sofern von Waldbesitzern gewünscht, unterstützen die örtlich zuständigen Revierleiter und die Mitarbeiter des Thüringer Forstamts Bad Berka Waldbesitzer gern bei der Aufarbeitung geschädigter Stämme und bei der Vermarktung des anfallenden Holzes. Jan Klüßendorf, Forstamtsleiter Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka, Telefon 036458 5823, E-Mail [email protected] Bezug von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster Die Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-lng. (FH) Falko Hüter, Weimarische Straße 54, 99326 Stadtilm, als Auskunftsstelle für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, bleibt am 13.05.2015 und 15.05.2015 für den Publikumsverkehr geschlossen. gez. F. Hüter öbvl Nichtamtlicher Teil Informationen Beratung - Kontenklärung Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächsten Sprechstunden finden statt: am Mittwoch, dem 20.05.2015, im Baumbachhaus in Kranichfeld am Mittwoch, dem 27.05.2015, im Bürgerhaus in Klettbach jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr. Zusätzliche Sprechstunden in den Nachbarorten Bad Berka, Blankenhain und Isseroda. Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten. Telefon: 03644 563660 (mo. - do. 19:30 - 20:15 Uhr) oder E-Mail: [email protected] Bürgerbüro Am Samstag, dem 9. Mai 2015, ist das Bürgerbüro wieder von 09:00 – 11:00 Uhr für Sie geöffnet. Am Montag, dem 1. Juni 2015, bleibt das Bürgerbüro auf Grund einer Schulungsveranstaltung geschlossen. Diamantene Hochzeit feierten am 30. April 2015 in Klettbach Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land Freitag, den 22. Mai 2015, 17:15 - 18:00 Uhr, Gemeinde Hohenfelden Verwaltung bleibt geschlossen Auf Grund eines Brückentages bleibt die Verwaltung am Freitag, dem 15. Mai 2015, geschlossen. Ingrid und Wolfgang Kirst. Es gratulieren ganz herzlich der Bürgermeister der Gemeinde Klettbach, Herr Ralph Triebel, und der Gemeinderat. 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Touristinformation Kranichfeld In der Touristinformation können Fahnen und Abzeichen mit dem Wappen der Stadt Kranichfeld käuflich erworben werden. Stadtbibliothek erhält zahlreiche Sachspenden Walter G. Hoffmann, langjähriges Mitglied des Stadtrates und auch für ein Jahr ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Kranichfeld, schenkte der städtischen Bibliothek über 300 Bücher, 30 CD und 10 Hörbücher aus dem Familienbesitz. Die Bücher, u. a. Krimis, Historisches und Geschichtliches sowie Sachbücher, nahmen Bürgermeister Wolf-Ludger Schlotzhauer und die Leiterin der Bibliothek, Heike Almer, freudig entgegen. Bereichern sie doch den Buchbestand, zumal nur wenige Mittel für neue Literatur zur Verfügung stehen. Walter G. Hoffmann sieht seine Spende als Verbundenheit zur Stadt Kranichfeld. 1993 siedelte er sich aus Hessen kommend mit seiner Frau im Ortsteil Stedten an und übernahm gleichzeitig eine verantwortungsvolle Aufgabe im Thüringer Innenministerium. Nun zieht es die Familie wieder zurück in die alte Heimat. Erinnert sich auch an eine aufregende, aber auch schöne Zeit in Thüringen. Bernd Rödger twsd KITA „Rabatz“ in Kranichfeld wird 30 Jahre Anlässlich unseres 30. Geburtstages wollen wir im Juni feiern. Dieses Jubiläum begehen wir mit einer Festwoche vom 22. - 26. Juni 2015. Täglich erwarten Kinder, Erzieher und Eltern spannende und unterhaltsame Höhepunkte. Für alle ehemaligen Kinder, Eltern, Großeltern und interessierten Bürger gestalten wir während der Festwoche eine kleine Ausstellung zur Geschichte und Entwicklung unserer Einrichtung. Die Ausstellung ist täglich geöffnet von 15:00 bis 16:00 Uhr, oder nach Absprache. Über reges Interesse würden wir uns sehr freuen. Mit einer von den Erziehern und Eltern ins Leben gerufenen Spendenaktion, wollen wir unseren Turnraum mit neuen Turngeräten ausstatten. Hierbei hoffen wir auf Ihre Unterstützung, um dem Bedürfnis unserer Kinder nach Bewegung und Spiel noch besser gerecht werden zu können. Interessiert sind wir noch an Bildern und Erfahrungsberichten bezüglich der Entstehung unserer Einrichtung und Fotos ehemaliger Kindergartenkinder. Elke Zentgraf, Leiterin Seite 9 Kranichfeld, einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, genau richtig. Für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, bietet der Jugendclub Kranichfeld zahlreiche Möglichkeiten. Einerseits kann die punktuelle Mitwirkung bei Projekten und Veranstaltungen erfolgen, andererseits ist auch die regelmäßige Mitgestaltung des offenen Bereichs denkbar. Während der Öffnungszeiten gibt es viele sportliche Angebote (z. B. Volleyball, Tischtennis, Badminton). Wer sich kreativ entfalten möchte, kann dies bei der Unterstützung von verschiedenen Bastelangeboten oder der Theatergruppe. Zudem wird gemeinsam mit den Heranwachsenden regelmäßig mit frischen Zutaten gekocht oder gebacken - Haushaltstipps und Hilfestelllung sind dabei vor allem für jüngere Besucher hilfreich. Darüber hinaus besteht für Ehrenamtliche auch die Möglichkeit, eigene Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Ist Ihr Interesse an einem Ehrenamt im Jugendclub Kranichfeld geweckt? Dann kommen Sie doch einfach während der Öffnungszeiten im Jugendclub vorbei oder melden Sie sich bei Nancy Schlegel, Leiterin Jugendclub Kranichfeld Rudolf-Baumbach-Straße 4, 99448 Kranichfeld, Telefon 036450 44394 Öffnungszeiten: Mittwoch 13:30 - 20:00 (ab 18:30 Volleyballtraining, Sporthalle Kranichfeld), Donnerstag 13:30 - 18:30, Freitag 13:30 - 18:30 Landfrauenortsverein Tonndorf Vorosternachmittag am 4. April 2015 Wir Tonndorfer Landfrauen haben an der eingeführten Tradition zu Ostern festgehalten. Dazu haben wir mit Handzetteln alle Einwohner und Gäste ganz herzlich eingeladen. Unsere Landfrauen haben 11 Kuchen gebacken, Kaffee und Tee gekocht, das Basteln und Bemalen der Eier mit den Kindern vorbereitet und Sitzgelegenheiten aufgebaut. Der Beginn mit dem gemeinsamen Singen ist gut angenommen worden. Das Kaffeetrinken dann sowieso. Das Angebot Kuchen für zu Hause zu kaufen, wurde reichlich genutzt. Dank gilt in diesem Zusammenhang besonders unserem Ehrenmitglied Herbert Hahn, der zu dieser Veranstaltung seine „Schmiede“ zur Verfügung gestellt hat. Anfänglich hatten wir den Eindruck, dass niemand kommt, doch besondere Freude hatten wir, dass sich dann doch einige Kinder zum Bemalen der Eier eingefunden haben. Da die Veranstaltung mitten im Dorf stattgefunden hat, war es auch den Einwohnern möglich zu kommen, die nicht ganz so gut zu Fuß sind. Einen Umzug haben wir nicht organisiert, da die Erfahrung aus den beiden Vorjahren gezeigt hat, dass der Aufwand für Feuerwehr und Straßensperrungen viel zu groß war für die geringe Beteiligung. Wir Landfrauen können abschließend vermerken, dass so eine Veranstaltung unbedingt auch im nächsten Jahr wieder organisiert wird. Hannelore Weber, Landfrauenortsverein Tonndorf „Kranichfeld frühstückte“ zum zweiten Mal Ehrenamt im Jugendclub Kranichfeld Sie sind momentan nicht berufstätig und wollen sich neu orientieren? Sie suchen als Rentner eine sinnerfüllte Tätigkeit? Möchten Sie sich selbst ausprobieren oder etwas Neues lernen? Haben Sie Freude am Umgang mit jungen Menschen? Dann sind Sie im Jugendclub Am Samstag, dem 18. April lud „Aktiv für Kranichfeld e.V.“ die Kranichfelder zum zweiten Mal zum Frühstücken ein. Unter dem Motto „Kranichfeld frühstückt“ versammelten sich rund 60 Bürgerinnen und Bürger zum Schlemmen und Plaudern an der Buswendeschleife am Baumbachhaus. Unterstützt durch den Baumbachverein, den örtlichen REWE-Markt und eine Menge aktiver Bürger wurde ein leckeres Büfett bereitgestellt. Die Besucher diskutierten über aktuelle Belange der Stadt, geplante Projekte und Sorgen und Nöte des öffentlichen Lebens. Anregungen und Verbesserungsvorschläge konnten mündlich und schriftlich eingereicht werden. Nebenbei blieb auch genug Raum mal wieder privat zu plaudern und gemeinsame Zeit zu genießen. Wir freuen uns auf noch mehr Zuspruch beim nächsten Mal. Ein herzliches Dankeschön geht an Prof. Hölzer und seine Frau, die für den steten Kaffeenachschub sorgten, an den REWE-Markt Kranichfeld und an all die fleißigen Helfer, die zum Gelingen des Frühstücks beigetragen haben. Außerdem danken wir den Bürgern, die sich zum ersten oder wiederholten Mal aufgemacht haben, um uns mit Ratschlägen, Anregungen und leckeren Speisen zu unterstützen. Auch wenn Sie vielleicht nicht sofort die Umsetzung aller Vorschläge sehen werden, können Sie sich doch sicher sein, dass wir uns damit auseinandersetzen, die Umsetzbarkeit prüfen und Sie vor allem ernst nehmen. Katharina Schiecke, Aktiv für Kranichfeld e.V. Seite 10 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Pferde sind ihr Leben Wasser- und Bodenanalysen Großartige Erfolge errangen Michelle (16) aus Kranichfeld und Lydia (19) aus Stedten an der Ilm beim 19. Thüringer Jungzüchterwettbewerb in Erfurt. Michelle, die das Gymnasium in Bad Berka besucht, belegte in der Altersklasse 14 - 17 Jahre den 1. Platz von insgesamt 48 Teilnehmern und holte damit die Goldmedaille und gleichzeitig den Landesmeistertitel. Lydia, die vor 6 Monaten ein Studium in Wien begonnen hat, konnte sich nach ihrem Titelgewinn vor 2 Jahren dieses Mal mit der Bronzemedaille in der Altersklasse 18 - 25 Jahre schmücken. Jungzüchter im Pferdezuchtverband Sachsen/Thüringen sind Jugendliche und Junggebliebene bis zum 25. Lebensjahr. Sie beschäftigen sich intensiv mit Pferden und deren Zucht, besuchen Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen und nehmen regelmäßig an Wettbewerben teil. Die Hilfe der Jungzüchter auf Fohlenschauen, Stuteneintragungen und Championaten ist immer gern gesehen. Große Erfahrungen sammeln die beiden Pferdeliebhaberinnen auch bei ihren eigenen Tieren, die zusammen mit weiteren Pferden auf dem Heyderhof in Stedten stehen. Bernd Rödger Am Donnerstag, dem 4. Juni 2015, bietet die Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. die Möglichkeit an, von 13:30 - 14:30 Uhr im Sitzungszimmer der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich. Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Hochplateau von Rittersdorf bis Milda“ stellt sich vor In der BI haben sich Bürger zusammengefunden, die in Sorge um ihren wunderschönen Lebens- und Kulturraum sind. Wenn es nach dem Willen der derzeitigen Landesregierung sowie der Windenergielobby ginge, würden sich in ein paar Jahren auf der Hochebene zahlreiche Windräder drehen. Bei Werbeveranstaltungen (z. B. in Rittersdorf) regte sich ein erheblicher Widerstand der Anwohner gegen diese Pläne, was der BI enormen Zulauf verschaffte. Die BI möchte alle betroffenen Bewohner des Hochplateaus über die Risiken und Nebenwirkungen von Windenergieanlagen informieren. In den nächsten Wochen werden hierzu Informationsblätter zu speziellen Themen in den Dörfern verteilt. Wir wollen mit unserer Arbeit an die politisch Verantwortlichen in Land, Kreis und Stadt herantreten, um ihnen unsere Bedenken deutlich zu machen. Gleichzeitig beabsichtigen wir, zusammen mit den Politikern darüber zu reden, welche anderen Möglichkeiten der zeitgemäßen Energiegewinnung infrage kommen könnten. Geplant ist auch, mit anderen Bürgerinitiativen aus benachbarten Landkreisen zusammenzuarbeiten. Thomas Heßland, Kontakt: [email protected] Förderverein Baumbachhaus Kranichfeld e. V. Jahresvereinsfahrt Der Förderverein Baumbachhaus plant auch in diesem Jahr seine traditionelle Jahresvereinsfahrt von Dienstag, den 23. Juni 2015, bis Samstag, den 27. Juni 2015, durchzuführen. Fahrtziel ist das Vogtland/ Erzgebirge und ein Tag in Pilzen, der diesjährigen Kulturhauptstadt Europas mit Stadtführung und Brauereibesuch. Wie in den vorangegangenen Jahren wird diese Reise im Vorfeld betr. schöner Erlebnisse vororganisiert. Die Baumbachfreunde freuen sich auch über weitere Mitfahrer, die dem Verein nahestehen. Für evtuelle Auskunft (Programm und Kosten) bzw. Anmeldungen bitte im Baumbachhaus vorsprechen (Telefon 39669). Gedenkfeier an Todesmarsch am 27. März 2015 Dank Herrn Rödger, unserem aktiven Pressevertreter, wurden die Bürger im letzten Amtsblatt über die Gedenkveranstaltung mit einem Bild und Text informiert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass ein Erinnern an die grausame Zeit des 2. Weltkrieges mit Millionen internationalen Opfern in dieser Form, mit Zeitzeugen, Bürgern und vor allem Jugendlichen von großer Wichtigkeit ist. Das Engagement der Schüler der Regelschule Kranichfeld und ihrer Schulleitung sollte hiermit noch einmal lobend erwähnt werden, da in dieser Form der Erinnerung an die schlimmen Zeiten wohl jeden der Anwesenden emotional berührt hat. Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V., Leipziger Straße 27, 09648 Mittweida, Telefon/Telefax 03727 976311, Website www.afu-ev.org Alle Land- und Waldbesitzer der Gemarkung Rittersdorf - Einladung zur Mitglieder- und Wahlversammlung der Jagdgenossenschaft Rittersdorf Am Freitag, dem 8. Mai 2013, um 19:30 Uhr, findet im Vereinshaus Rittersdorf die jährliche Mitgliederversammlung mit der Wahl des Vorstandes sowie der Kassenprüfer der Jagdgenossenschaft Rittersdorf statt. Hierzu laden wir alle Jagdgenossen, die Eigentümer von Land bzw. Wald in der Gemarkung Rittersdorf sind, herzlich ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht der Jäger 6. Anfragen und Diskussion zu den Berichten 7. Beschlussfassung 7.1. Beschluss zum Bericht des Vorstandes 7.2. Beschluss zum Bericht des Kassenwartes 7.3. Beschluss zum Bericht der Kassenprüfer 1.4. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes, Kassenwartes und der Kassenprüfer 8. Diskussion und Beschlussfassung über - die Verwendung der Jagdpacht - die Auszahlung der Jagdpacht für den Zeitraum 2013-2015 9. Diskussion und Beschlussfassung über Bereitstellung finanzieller Mittel zur Vorbereitung einer Feier anlässlich des 25jährigen Bestehens der JG (2016) 10. Wahl der Wahlkommission 11. Wahl des Vorstandes 12. Wahl der Kassenprüfer 13. Konstituierung des neuen Vorstandes 14. Schlusswort des neuen Jagdvorstehers Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Jagdgenossen und der damit verbundenen Flächengrößen, beschlussfähig ist. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten bzw. durch eine andere volljährige Person, welche Mitglied der Jagdgenossenschaft Rittersdorf ist, mit Erteilung einer Vollmacht in schriftlicher Form, vertreten lassen. Bei eventuellen Abstimmungen ist die zu vertretende Person aber an das Abstimmungsverhalten der bevollmächtigten Person gebunden. Es besteht die Möglichkeit, 30 Minuten vor Versammlungsbeginn, Einsicht in das Jagdkataster und in sonstige zu beschließenden Unterlagen zu nehmen. Der Jagdvorstand, Ernst Lorenz Jagdgenossenschaft Barchfeld/Ilm Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Termin: 20. Mai 2015, 18:00 Uhr, Ort: Gasthaus Barchfeld Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes zum Pachtjahr 2014/2015 3. Bericht des Kassenführers-Kassenbericht-Reinertrag 4. Bericht der Kassenprüfer Seite 11 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 5. 6. 7. 8. Entlastung des Vorstandes und Kassenführers Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 2014/2015 Beschluss über den Verteilungsplan Wahl des Jagdvorstandes: a) Jagdvorsteher b) Stellvertreter c) 2 Beisitzer d) Kassenführer e) Schriftführer f) 2 Kassenprüfer 9. Beschluss über die Art der Jagdverpachtung und Pachtbedingungen 10. Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung 11. Sonstiges Entsprechend § 7der gültigen Satzung ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung unabhängig der vertretenen Stimmzahl beschlussfähig. Das Protokoll der letzten Sitzung liegt zur Einsicht aus. Der Jagdvorsteher, Günter Schmidt Jagdgenossenschaft Stedten/Ilm Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Stedten Am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Zur Schinne" in Stedten die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Stedten statt. Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Feld- und Waldflächen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Stand der Finanzen 4. Entlastung des Vorstandes 5. Bericht des Jagdpächters 6. Anfragen/Informationen Hinweis: Entsprechend § 7 der Satzung ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung unabhängig von der vertretenen Stimmenzahl beschlussfähig. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Stedten/Ilm Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld übermittelt herzliche Geburtstagsgrüße und wünscht allen Jubilaren beste Gesundheit, Wohlergehen und persönlich alles Gute. Altersjubiläen im Zeitraum vom 02.05.2015 - 06.06.2015 HOHENFELDEN 07.05. Küchler, Dieter 22.05. Wendelmuth, Elfriede zum 69. Geburtstag zum 67. Geburtstag KLETTBACH 02.05. Konrad, Siegfried 04.05. Krüger, Marianne 08.05. Bär, Marga 09.05. Mortan, Barbara 14.05. König, Marianne 16.05. Fiedler, Christine 19.05. Hermani, Joachim 20.05. Hellfeld, Erna 28.05. Röder, Edith 29.05. Kaufmann, Agnes 31.05. Rödiger, Josef 31.05. Trautmann, Volker 02.06. Scharfe, Ursula 02.06. Schüffler, Marianne 04.06. Golomb, Rosemarie 05.06. Nickel, Renate zum 77. zum 79. zum 69. zum 66. zum 89. zum 65. zum 66. zum 75. zum 77. zum 95. zum 65. zum 73. zum 74. zum 83. zum 68. zum 73. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag KLETTBACH OT SCHELLRODA 08.05. Mende, Irmgard 10.05. Jahn, Gisela 15.05. Windolph, Karl 30.05. Krey, Rainer 31.05. Weißenborn, Horst zum 81. zum 67. zum 66. zum 72. zum 66. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag KRANICHFELD 02.05. Schmerbauch, Angela 02.05. Topf, Ellen 02.05. Wagner, Karldieter 03.05. Laube, Herbert 03.05. Weyland, Christa 06.05. Wündsch, Inge 08.05. Neubauer, Hans 08.05. Sünderhauf, Anita 09.05. Flicke, Gisela 09.05. Topf, Werner 09.05. Witzmann, Herbert 12.05. Keßel, Wolfgang 12.05. Krause, Günter 13.05. Wuttig, Sibyll 14.05. Schiecke, Bernd 14.05. Sehrt, Brigitte 17.05. Grothe, Erich 18.05. Kühn, Rudolf 19.05. Siegmund, Renate 19.05. Steinkraus, Elvira 21.05. Kilian, Klaus 23.05. Steinkraus, Lothar 24.05. Lippold, Ilse 24.05. Ritter, Klaus 24.05. Schreck, Barbara 25.05. Warthold, Waltraud 26.05. Mühe, Hansgeorg 26.05. Müller, Käthe 26.05. Schiebel, Peter 27.05. Sadowski, Doris 27.05. Thiene, Horst 28.05. Fröbel, Dieter 28.05. Ruhlig, Gisela 28.05. Will, Horst 29.05. Patza, Heidrun 30.05. Licht, Rosemarie 30.05. Schiller, Elisabeth 30.05. Schönemann, Christel 30.05. Thräner, Johanna 01.06. Kiesewetter, Inge 03.06. Schuster, Martin 04.06. Jahn, Thea 04.06. Koschel, Irmgard 04.06. Lumpe, Horst 05.06. Erdmann, Hella 06.06. Alex, Michael 06.06. Fahr, Bernd 06.06. Grützmann, Gerhard zum 77. zum 67. zum 80. zum 83. zum 87. zum 80. zum 69. zum 86. zum 75. zum 69. zum 83. zum 65. zum 85. zum 78. zum 73. zum 71. zum 66. zum 78. zum 79. zum 69. zum 71. zum 74. zum 93. zum 66. zum 66. zum 81. zum 86. zum 80. zum 66. zum 70. zum 81. zum 81. zum 94. zum 69. zum 69. zum 81. zum 72. zum 74. zum 75. zum 85. zum 72. zum 88. zum 78. zum 88. zum 82. zum 68. zum 68. zum 77. KRANICHFELD OT BARCHFELD 12.05. Koschel, Ursula 18.05. Ernemann, Lilli zum 74. Geburtstag zum 89. Geburtstag KRANICHFELD OT STEDTEN 08.05. Spinti, Karl-Heinz 15.05. Ohder, Siegfried 20.05. Hartmann, Karl-Ludwig 24.05. Gottschling, Hans-Joachim 30.05. Neumann, Ottomar zum 78. zum 77. zum 78. zum 70. zum 75. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag NAUENDORF 02.05. Hamann, Brita 06.05. Nickel, Holger 14.05. Ritter, Edda 23.05. Oschmann, Hans-Michael zum 75. zum 71. zum 75. zum 66. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag zum 85. zum 81. zum 80. zum 83. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag zum 68. zum 77. zum 68. zum 76. zum 73. zum 87. zum 71. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag RITTERSDORF 04.05. Misch, Gerhard 18.05. Günther, Ingrid 24.05. Zisofscky, Horst 04.06. Just, Rolf TONNDORF 07.05. Rauch, Marie-Luise 15.05. Elsner, Rolf 17.05. Zapfe, Ina 29.05. Wagner, Gisela 04.06. Rauch, Hartmut 06.06. Rauch, Rolf 06.06. Schröter, Heidrun Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 12 Veranstaltungen Veranstaltungen in unseren Mitgliedsgemeinden Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Telefon 10.05.2015 10:00 Uhr 7. Thüringer Käsemarkt 10.05.2015 16:00 Uhr Frühlingskonzert zum Muttertag Kirche Klettbach Kranichfelder Singekreis „Rundadinella“ und Volkschor Arnstadt singen 036450 39669 14.05.2015 09:30 Uhr Frühlingswanderung im Reinstädter Grund Wittersroda bei Kalha 036450 31056 23.05.2015 16:00 Uhr „Das große Ladinerfest“ Pfingstfest der Volksmusik Freilichtbühne Kranichfeld 036450 42021 24. – 25.05.2015 11:00 Uhr 21. Burgfest Oberschloss Kranichfeld 036450 30460 25.05.2015 10:00 Uhr Mühlenfest zum Deutschen Mühlentag Stedtener Mühle 25.05.2015 10:00 Uhr Mühlenfest zum Deutschen Mühlentag Bockwindmühle Klettbach 28.05.2015 19:00 Uhr Griechischer Saunaabend 31.05.2015 06:00 Uhr Chorkonzert in Diemelstadt/Wrexen Baumbachhaus Fahrt des Singekreises „Rundadinella“ Kranichfeld nach Diemelstadt 036450 39669 01.06.2015 10:00 Uhr „Pettersson und Findus“ Theater am Kindertag“ 036450 42021 Freilichtmuseum Hohenfelden Avenida Therme Hohenfelden Freilichtbühne Kranichfeld Veranstaltungen in unserem Umfeld 08. - 17.05.2015 Jenaer Frühlingsmarkt 09.05.2015 23. Blumenmarkt in Bad Berka 10.05.2015 Japanisches Gartenfest im egapark Erfurt 22. - 25.05.2015 Mühlhäuser Stadtfest 25.05.2015 Deutscher Mühlentag 25.05.2015 Kindertag im Zoopark Erfurt 30. - 31.05.2015 20. Weimarer Eisenbahnfest 31.05.2015 Kinderspielfest im egapark Erfurt 06.06.2015 Apoldaer Marktfest Aktive Senioren 2000 jeden Dienstag Beginn 16:30 Uhr Senioren-Gymnastik Tanzstudio Kranichfeld Freitag, den 15.05.2015 Beginn 14:00 Uhr Senioren-Kegeln Kegelbahn Kranichfeld Freitag, dem 08.05.2015 Beginn 09:00 Uhr Senioren-Frühstück Sportlergaststätte Kranichfeld Donnerstag, den 21.05.2015 Senioren-Stammtisch Beginn 16:00 Uhr „Meininger Hof“ Kranichfeld Mittwoch, den 13.05.2015 Beginn 16:00 Uhr Pro-Senior Sportlergaststätte Kranichfeld Donnerstag, den 28.05.2015 Senioren-Kegeln Beginn 14:00 Uhr Kegelbahn Kranichfeld 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 13 21. Burgfest auf dem Oberschloss zu Kranichfeld Wechselnde Angebote Mittwoch, 06.05.: 14:00 Uhr Kochen (selbstgemachte Pizza) (2,00€) Freitag, 08.05.: 14:00 Uhr Kreativangebot Basteln zum Mutter- und Vatertag (je 1,50 €) Mittwoch, 13.05.: 14:00 Uhr Backen zum Tag des Apfelkuchens (2,00 €) Freitag, 15.05.: 13:30 Uhr Wandertour nach Hohenfelden. Gemeinsam – wenn Du magst auch mit Deinen Eltern – wollen wir zu den „Seeterrassen“ wandern. Für Heranwachsende von 8 bis 18 Jahren gibt es eine Kugel Eis spendiert. Eine verbindliche Anmeldung unter 036450 44394 ist bis 08.05.2015 notwendig. Mittwoch, 20.05.: 14:00 Uhr Kochen (2,00 €) Freitag, 22.05.: 14:00 Uhr Tischtennis- und Badmintonturnier Freitag, 29.05.: 19:00 Uhr Filmabend. Bereits ab 18:30 Uhr könnt Ihr wieder selbst Popcorn herstellen! (2,00 €) Am Freitag, 01. Mai 2015 und am Mittwoch, 27. Mai 2015 bleibt der Jugendclub geschlossen!!! Aktuelle Infos unter: Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden 7. Thüringer Käsemarkt Der am 10. Mai 2015, ab 10:00 Uhr, stattfindende 7. Thüringer Käsemarkt steht wieder ganz im Zeichen des Genusses. Thüringer Käsereien präsentieren an diesem Tag ihre handwerklich hergestellten Spezialitäten von Schaf, Ziege und Kuh. Dabei kommen nicht nur Käsekenner auf ihre Kosten. Der Käsemarkt ist eine ideale Gelegenheit, Thüringer Spezialitäten zu probieren, mit Erzeugern ins Gespräch zu kommen, oder bei Verkostungen mehr über die Geschmacksvielfalt, aber auch die Herstellung der Produkte zu erfahren. Neben Käse gibt es auch eine kleine Auswahl weiterer thüringischer Köstlichkeiten wie z. B. Thüringer Senf und Thüringer Wein. Ein Rahmenprogramm und musikalische Unterhaltung runden die Veranstaltung ab. Eingebettet in die Kulisse der historischen Gebäude des Thüringer Freilichtmuseums bildet der Käsemarkt ein kulinarisches Erlebnis der besonderen Art. Eine Veranstaltung des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden, der Interessengemeinschaft Thüringer Direktvermarkter Milch und des Verbandes für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V. (VHM) Unser mittelalterliches Burgfest ist für Jung und Alt jeweils am Sonntag, dem 24. Mai 2015, von 11:00 bis 24:00 Uhr, und am Montag, dem 25. Mai 2015, von 11:00 bis 18:00 Uhr, zu erleben. Der Wegezoll wrde nicht erhöht. Erwachsene Leute 5,00 Euro-Taler, Kindlein und Gäste in Gewandung 2,50 Euro-Taler, Zwerge unter Schwertlänge (1m) 0,00 Euro-Taler. Begrenzt stehen wieder kostenlose Parkplätze in der Nähe des Schlosses zur Verfügung.Damit ist für euch alles vorbereitet, das Tor steht weit offen und wir freuen uns auf zahlreiche Gäste aus Nah und Fern. Die Mitglieder des Förderkreises Oberschloss Kranichfeld heißen euch herzlich willkommen. 50 % Rabatt (für 1 Person/Tag) auf den Eintritt zum 21. Burgfest auf dem Kranichfelder Oberschloss! Ausschneiden und Gutschein an der Kasse vorlegen! Deutscher Mühlentag Am Pfingstmontag, dem 25. Mai 2015, von 10:00 - 18:00 Uhr, ist die Stedtener Mühle anlässlich des Deutschen Mühlentages geöffnet. Neben regionalen Spezialitäten gibt es Life-Musik von der String Company (Swing-Celtic-Klezmer). Mühlenfest an der historischen Bockwindmühle in Klettbach 22. Deutscher Mühlentag am 25. Mai 2015, ab 10:00 Uhr Wir möchten Sie herzlich einladen, mit uns gemeinsam den Deutschen Mühlentag auf dem Gelände der historischen Bockwindmühle in Klettbach am Pfingstmontag zu begehen. Was erwartet Sie: 11:00 Uhr Gottesdienst mit Pastorin Frau Katharina Prüßig-Neumann ✂ Wochenangebote Jeden Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr Volleyball in der Sporthalle Kranichfeld (Bitte Sportsachen & Turnschuhe mitbringen) Jeden Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr Theater (ab 12 Jahre) Kommt mit! Der Förderkreis Oberschloss Kranichfeld lädt euch alle zu Pfingsten zum 21. mittelalterlichen Burgfest ein. Begebt euch mit uns auf eine Zeitreise in die Vergangenheit. Wir bieten euch 1000 Jahre Historie. Erstmalig dabei: „Thunrakundi“, die Thüringer Kriegergefolgschaft der Völkerwanderungszeit. Ihre Passion ist der Kampf. Die Mitglieder ihrer Sippe zeigen darüber hinaus vielseitige Handarbeiten aus dieser Epoche. Und vom 5. Jahrhundert spannen wir den Bogen bis ins 16. Jahrhundert mit unseren Landsknechten von „Signum Aquilarium“, deren schwere Böller-Kanonen in ganz Kranichfeld nicht zu überhören sein werden. Auf der Bühne toben die Musikanten von „Viesematente“, „Bene Vobis“ und die „Engelstrompete“. Geschichten „Vom kleinen Volke“ werden im Gewölbekeller erzählt. Im Ruinenteil empfängt das Gefolge der „Liebensteiner Tafelrunde“ alle großen und kleinen Kinder und sorgt für beste Unterhaltung mit Spiel und Spaß. Auch sie sind erstmalig auf unserem Schloss zu erleben. Allerlei fahrendes Volk lagert rund um das Schloss, bietet seine Waren feil und zeigt vergessene Handwerkskunst. Für alle Hungrigen und Durstigen gibt es in Tavernen und Brätereien wie immer Speis´ und Trank in Hülle und Fülle. Nach Sonnenuntergang am Sonntag machen wir die Nacht zum Tag! Traditionell beginnen 20:00 Uhr das Tavernenspiel und die anschließende Feuershow, ein furioses Theater aus Musik, Tanz und flammender Leidenschaft. 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Erläuterung zur Mühlentechnik und Historie sowie Besichtigung der Mühle und Schaumahlen bei entsprechenden Windverhältnissen Schroten mit einer alten Bauernschrotmühle, Imker- und Töpferstand musikalische Umrahmung des Mühlenfestes durch das Duo M & M Auftritt der Tanzgruppe des Heimat- und Trachtenvereins Wenigensömmern Auftritt der Klettbacher Line-Dance-Gruppe Kinderschminken und Hüpfburg Natürlich werden Sie an diesem Tag auch gut versorgt. Wurstverkauf und Pilzpfanne durch die Landfleischerei Lindig aus Dobian Es gibt Brätel, Bratwürste, Kaffee, Kuchen und Softeis Überzeugen Sie sich vor Ort, was sich seit dem letzten Jahr getan hat. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Mitglieder des Klettbacher Mühlenvereins Spielvereinigung Kranichfeld 1861 Fußball 1. Mannschaft 03.05.2015, 15:00 Uhr 09.05.2015, 15:00 Uhr 23.05.2015, 15:00 Uhr 30.05.2015, 15:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld - SG Empor Weimar FSV Gräfenroda - SpVgg. Kranichfeld SV Rennsteig - SpVgg. Kranichfeld SG Großbreitenb./Altf. - SpVgg. Kranichfeld 2. Mannschaft 02.05.2015, 15:00 Uhr 10.05.2015, 15:00 Uhr 17.05.2015, 15:00 Uhr 31.05.2015, 15:00 Uhr SV 09 Arnstadt 3. - SpVgg. Kranichfeld 2. SpVgg. Kranichfeld 2. - KUF Ichtershausen 2. SV Niederzimmern 2. - SpVgg. Kranichfeld 2. SpVgg. Kranichfeld 2. - Eintracht Obernissa 2. SG B-Junioren 09.05.2015, 10:30 Uhr FC Saalfeld 2. - SG Bad-Berka/Kranichfeld 16.05.2015, 10:30 Uhr SG BSC Apolda - SG Bad-Berka/Kranichfeld 30.05.2015, 12:00 Uhr SG Bad-Berka/Kranichfeld - SG FSV Oberweißbach SG C-Junioren 16.05.2015, 10:30 Uhr SG SV Gehren - SG Bad-Berka/Kranichfeld 30.05.2015, 12:30 Uhr SC 03 Weimar 2. - SG Bad-Berka/Kranichfeld D-Junioren 10.05.2015, 10:30 Uhr SpVgg. Geratal - SpVgg. Kranichfeld 17.05.2015, 10:30 Uhr SpVgg. Kranichfeld - GW Blankenhain 31.05.2015, 10:30 Uhr SV Marlishausen - SpVgg. Kranichfeld F-Junioren 09.05.2015, 09:00 Uhr GW Blankenhain - SpVgg. Kranichfeld Evang.-Luth. Pfarramt Kranichfeld Gottesdienste 03.05.2015, 09:00 Uhr 14:00 Uhr 10.05.2015, 09:00 Uhr 10:30 Uhr 14:00 Uhr 14.05.2015, 14:00 Uhr 17.05.2015, 10:30 Uhr 24.05.2015, 10:30 Uhr 14:00 Uhr 31.05.2015, 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr Hohenfelden Stedten Nauendorf Kranichfeld Tonndorf am Steinhäuschen Kranichfeld Kranichfeld Stedten Hohenfelden Tonndorf Kranichfeld Gemeindenachmittag 13.05.2015, 15:00 Uhr Pfarrhaus Kranichfeld Pfarramt Kranichfeld, Pfarrerin Ulrike Schulter, Telefon 036450 42157 Sprechzeit: montags von 16:00-18:00 und donnerstags von 10:0012:00 Uhr Kirchengemeindeverband Klettbach Pfarramt Klettbach, Straße der Einheit 1, 99102 Klettbach Pastorin Katharina Prüßing-Neumann, Telefon 03 62 09-222 Sprechzeit mittwochs von 17:00-19:00 Uhr Bürozeiten dienstags 10:00-12:00 Uhr und donnerstags 16:00-18:00 Uhr http://www.kirche.klettbach.de Gottesdienste 02.05.2015, 14:00 Uhr Klettbach 03.05.2015, 09:30 Uhr Klettbach 10.05.2015, 09:30 Uhr Schellroda 25.05.2015, 11:00 Uhr Klettbach Bockwindmühle 30.05.2015, 13:00 Uhr Schellroda 31.05.2015, 14:00 Uhr Klettbach Termine montags, 09:30 Uhr Krabbelgruppe montags, 20:00 Uhr Gospelchor 04.05.2015, 16:00 Uhr Mütter-Café 12.05.2015, 14:00 Uhr Seniorenkreis 21.05.2015, 19:30 Uhr Bibelkreis 25.05.2015, 15:00 Uhr Frauenkaffee 01.06.2015, 16:00 Uhr Mütter-Café Gemeindefest des Kirchspiels Klettbach am 31. Mai 2015 Schon am Vorabend wird uns der Gospelchor um 19:00 Uhr mit einem Konzert in feierliche Stimmung versetzen. Am Sonntag starten wir um 14:00 Uhr mit einem Familiengottesdienst in der Klettbacher Kirche. Anschließend gibt es Zeit zum Austausch und Kennenlernen bei Kaffee und Kuchen im Pfarrgarten. Dort erwartet uns außerdem ein buntes und vielfältiges Programm Alle Termie und Neuigkeiten finden Sie auf der Internetseite des Kirchspiels unter www.kirche-klettbach.de. Katholisches Pfarramt Weimar Gottesdienste 02.05.2015, 09.05.2015, 14.05.2015, 23.05.2015, 25.05.2015, 30.05.2015, 18:00 Uhr 18:00 Uhr 10:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr Messe in Kranichfeld Messe in Kranichfeld Dachmbachsgrund in Bad Berka Messe in Kranichfeld Messe in Kranichfeld Messe in Kranichfeld Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 345-0, Telefax 036450 345-15 E-Mail [email protected] Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Redaktion und Anzeigenteil: E-Mail [email protected] Telefon 036450 345-52 Haftung: Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld übernimmt keine Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit von nichtamtlichen Veröffentlichungen. Für nicht gelieferte Amtsblätter besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Druck: Hahndruck Kranichfeld Georgstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 42315, Telefax 036450 30031 Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich und kostenlos an alle erreichbaren Personenhaushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld. Verteilung: Inko Logistik GmbH, August-Röbling-Straße 28, 99091 Erfurt, Telefon 0361 7405586 Bezug: Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 2,50 € (inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bei der Druckerei bestellt werden. IMPRESSUM Seite 14 Seite 15 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Anzeigen Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die mir beim Umzug in mein neues Zuhause, in den Kranich am Markt in Kranichfeld, fleißig und tatkräftig geholfen haben. Herrn Steinkraus gilt große Bewunderung und Anerkennung für den Mut, was er mit seinen Leuten aus diesem maroden Haus bereits geschaffen hat. Viel Gesundheit und Kraft wünsche ich für die Vollendung. Von 1932-1945 verbrachte ich meine Kindheit in diesem Haus, dem damaligen Ratskeller. 1945 wurden durch die SS alle Brücken in Kranichfeld sinnlos gesprengt. In dieser Zeit verlor ich mit meiner Familie das Zuhause. Ich war 14 Jahre alt. Herzliche Grüße Ilse Hirschleber FUHRGESCHÄFT Reinhard Merkel Ilmenauer Straße 42 99448 Kranichfeld Telefon: 03 64 50 / 4 25 08 Mobil: 01 71 / 4 53 61 78 Transporte aller Art von Beton bis Umzug Schüttgut aller Art Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e. V. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir Ihre Einkommenssteuererklärung. Ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten (ab 2005 nach dem Alters-Einkünftegesetz), Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen u. a. Beratung nach Vereinbarung/Hausbesuche möglich. Dieter Stenzel, Baumschulenweg 3, 99091 Erfurt Telefon 0361 7917717 und 0361 7464903 Seite 16 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Garage gesucht Bereich: Klettbach, Kranichfeld, Bad Berka Telefon 036209 434993 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 17 Seite 18 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Anzeigenannahme: Telefon: 036450 345-52 Telefax: 036450 345-15 Email: [email protected] 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Seite 19 Seite 20 2. Mai 2015 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 05/2015 Postagentur Boginski GbR - Schreib- und Geschenkartikel Tee Eröffnen und aktivieren Sie jetzt das Postbank Girokonto bei uns und sichern Sie sich einen Gutschein Ihrer Wahl im Wert bis 25 Euro von unserer neuen Gutscheinsäule. NEU! Unsere neuen Teesorten sind endlich eingetroffen. Wir machen Frühjahrsputz: Schreibwaren teilweise massiv reduziert! Alexanderstraße 6, 99448 Kranichfeld, Telefon 036450 42279
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