Bekanntmachung über die Berufung für die

Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt
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Bekanntmachung über die Berufung für die
Listennachfolge für die Gemeindevertretung der
Gemeinde Bönningstedt
Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt
Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG)
gebe ich bekannt:
Der auf Vorschlag des CDU - Gemeindeverbandes Bönningstedt gewählte Gemeindevertreter Wilfried Weiße
hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren.
Als in ist
Frau Ilse Bartsch
Bahnhofstr. 16, 25474 Bönningstedt
festgestellt worden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bönningstedt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim
Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.
Quickborn, den 05.05.2015
Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin
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Stadt Quickborn
Rathausplatz
D-25451 Quickborn
Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt
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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt
Telefon: 04106 / 611 - 0
Fax: 04106 / 611-400
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
Sa: 10:00 - 12:00 Uhr
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