Stadtgemeinde Köflach GZ.: G 19/10 – 2015 Um. Köflach, am 20.05.2015 Einladung zu der am Donnerstag, dem 28. Mai 2015, um 18.00 Uhr, im Rathaus Köflach, I. Stock, Gemeinderatssitzungssaal, stattfindenden ordentlichen öffentlichen Gemeinderatssitzung I. Eröffnung der Gemeinderatssitzung - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. II. a) Angelobung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes. b) Vorstellung des Köflacher Fußballvereins ASK Mochart Köflach durch Vereinsfunktionäre. c) Bericht des Bürgermeisters. d) Fragestunde gemäß § 54 (4) GemO. III. Tagesordnung: 1. Wahlen der Ausschussmitglieder und Funktionäre: a) gemeinderätliche Ausschüsse. b) RHV Köflach-Maria Lankowitz-Edelschrott. c) RHV Voitsberg. d) Thermalquelle und Mineralwasser Köflach GmbH. e) Abfallwirtschaftsverband Voitsberg. f) Mülldeponie Karlschacht Errichtungs- und Betreiberges.mbH. g) Sozialhilfeverband Voitsberg. h) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Köflach. i) Therme Nova Köflach GmbH & Co KG – Verwaltungsbeirat. j) BEST Beschäftigungsges.m.b.H. k) Technologie- und Gründerpark Rosental GmbH. l) Telepark Bärnbach Errichtungs- und Betriebs GmbH. m) Weststeirischer Saubermacher GmbH. n) Stadtwerke Köflach GmbH. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 2. Beschlussfassung des Sitzungsplanes 2015. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 3. Neubeantragung des Gemeindewappens der Stadt Köflach. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 4. Bestellung eines Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Graden gemäß § 48 GemO. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 5. Bestellung eines Ortsvertreters für die Grundverkehrsbezirkskommission. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 6. Gewährung von Subventionen. Berichterstatter: Finanzreferent Stadtrat Johann Bernsteiner 7. Verordnungen: a) Übertragung des Beschlussrechtes für den Abschluss und für die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen an den Stadtrat. b) Übertragung des Beschlussrechtes für das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, die Bestellung von Rechtsvertretern sowie die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren in bestimmten Angelegenheiten durch Verordnungen an den Gemeindevorstand. c) Übertragung der Zuständigkeit für Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei an den Bürgermeister. d) Übertragung des Beschlussrechtes für den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen im Rahmen des Voranschlages bis zu einem Betrag von drei Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres an den Stadtrat. e) Neubeschluss der Lustbarkeitsabgabeverordnung der Stadt Köflach. f) Novellierung der Abfallabfuhrverordnung der Stadtgemeinde Köflach. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 8. Pauschalierter Auslagenersatz der Gemeinderatsmitglieder; Änderung. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Helmut Linhart 9. Allfälliges. Der Bürgermeister: Mag. Helmut Linhart eh. -2-
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