neu-medianet GmbH P r e i s b l a t t (A) zum fitflat Vertrag, gültig ab 13.02.2015 Voraussetzung für die Nutzung eines der folgenden fitflat Produkte ist ein rückkanalfähiger Kabelfernsehanschluss fitflat tv plus mit einem Preis von: 11,20 EUR/Monat (netto 9,41 EUR/Monat) 1 Produkte und Preise 1.1 Telefonprodukte fitflat fon 5,00 EUR/Monat (netto 4,20 EUR/Monat) minutengenaue Abrechnung (60/60), kabelnetzinterne Gespräche kostenlos Flatrate ins deutsche Festnetz Flatrate in alle deutschen Mobilfunknetze 1.2 Internetprodukte fitflat 5 5,00 EUR/Monat (netto 4,20 EUR/Monat) 20,00 EUR/Monat (netto 16,81 EUR/Monat) 15,00 EUR/Monat (netto 12,61 EUR/Monat) Internet - Flatrate bis 5 Mbit/s download und bis 0,512 Mbit/s upload fitflat 25 20,00 EUR/Monat (netto 16,81 EUR/Monat) Internet - Flatrate bis 25 Mbit/s download und bis 2,5 Mbit/s upload fitflat 50 30,00 EUR/Monat (netto 25,21 EUR/Monat) Internet - Flatrate bis 50 Mbit/s download und bis 5 Mbit/s upload fitflat 100 50,00 EUR/Monat (netto 42,02 EUR/Monat) Internet - Flatrate bis 100 Mbit/s download und bis 10 Mbit/s upload Einrichtungspreis für Internetprodukte (einmalig) 3,50 EUR/Monat (netto 2,94 EUR/Monat) 50,00 EUR (netto 42,02 EUR) 2 Mieten eines WLAN-Modems 2,00 EUR/Monat (netto 1,68 EUR/Monat) einer Fritz!Box 5,00 EUR/Monat (netto 4,20 EUR/Monat) (Voraussetzung für das Mieten einer Fritz!Box ist der Abschluss eines fitflat Internetproduktes.) Ein Standard-Modem wird kostenlos zur Verfügung gestellt. 3 Allgemeine Bestimmungen Das Brutto-Entgelt ergibt sich aus dem Netto-Entgelt, zu dem die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zzt. 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die Brutto-Preise kaufmännisch gerundet sind. 4 Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Preisblattes: Anlage 1 Verbindungspreise für Festnetz und Mobilfunk Anlage 2 Verbindungspreise für Sonderrufnummern und Satellitendienste Anlage 3 Preise für weitere Leistungen zum fitflat Anschluss 5 Service Das Kundenbüro im Geschäftshaus John-Schehr-Straße 1 ist erreichbar: Montag - Freitag 08:00 – 18:00 Uhr, das Kundenbüro Turmstraße ist geöffnet in der Zeit von: Montag – Freitag 09:00 – 19:00 Uhr Samstag 10:00 – 16:00 Uhr. Der telefonische Kundenservice unter der Rufnummer 0800 3500-800 kann in der Zeit von: Montag - Freitag 08:00 – 18:00 Uhr, Samstag 10:00 – 16:00 Uhr und der Technische Entstördienst unter der Rufnummer 0395 3500-200 kann 24 Stunden am Tag genutzt werden. Stand 13.02.2015 feste IP-Adresse Anlage 1 des Preisblattes zum fitflat Vertrag Verbindungspreise für Festnetz und Mobilfunk gültig ab 29.08.2014 1 Deutsche Netze Verbindungen von fitflat Kunde zu fitflat Kunde 0,0 Cent/Minute Verbindungen in das deutsche Festnetz (ohne Flatrate ins deutsche Festnetz) 3,0 Cent/Minute Verbindungen in alle deutschen Mobilfunknetze (ohne Flatrate in alle deutschen Mobilfunknetze) 2 21,0 Cent/Minute Ausländische Netze 2.1 Verbindungen ins Festnetz des jeweiligen Landes International Top 4,9 Cent/Minute Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, USA, Vatikanstadt International 1 9,9 Cent/Minute Andorra, Australien, Estland, Finnland, Griechenland, Hawaii (USA), Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Russland, Slowenien, Südkorea, Taiwan, Türkei, Ungarn International 2 14,9 Cent/Minute Argentinien, Bulgarien, China, Georgien, Hongkong, Israel, Japan, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Südafrika, Zypern 17,9 Cent/Minute International 3 Brasilien, Chile, Costa Rica, Gibraltar, Kasachstan, Litauen, Mexiko, Puerto Rico, Singapur, Thailand International 4 29,0 Cent/Minute Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Belize, Bermudas, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brunei, Dominica (Karibik), Dominikanische Republik (Karibik), Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Färöer Inseln, Gabun, Ghana, Guatemala, Guinea, Indien, Indonesien, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kirgisien, Kolumbien, Kongo, Kosovo, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Libyen, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordzypern (Türkei), Oman, Osterinseln, Palästina, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Sambia, Senegal, Simbabwe, Sri Lanka, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Weißrussland, Zentralafrika International 5 39,0 Cent/Minute Iran, Kamerun, Kenia, Liberia, Madagaskar, Mongolei, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan, Surinam, Tansania, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate Seite 1 von 3 49,0 Cent/Minute Stand 29.08.2014 International 6 Äthiopien, Guyana, Katar, Syrien, Vietnam Anlage 1 des Preisblattes zum fitflat Vertrag International 7 79,0 Cent/Minute Afghanistan, Amerikanisch-Samoa, Anguilla (Karibik), Antarktis, Antigua (Karibik), Äquatorialguinea, Aruba, Ascension, Barbados, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Falklandinseln, Fidschi, Franz.-Guayana, Franz.-Polynesien, Gambia, Grenada, Grönland, Guadeloupe, Guam (USA), Haiti, Honduras, Irak, Jungferninseln (Karibik), Kaimaninseln (Karibik), Kambodscha, Kapverden, Kiribati, Komoren, Macao, Mayotte, Malawi, Malediven, Mali, Mariana Inseln (USA), Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien, Montserrat (Karibik), Myanmar (Burma), Nepal, Neukaledonien, Niederländische Antillen, Nordkorea, Norfolk, Palau, Papua-Neuguinea, Réunion, Ruanda, St. Helena, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, St. Kitts & Newis (Karibik), St. Lucia, St. Pierre & Miquelon, St. Vincent (Karibik), Togo, Tonga, Trinidad & Tobago (Karibik), Tschad, Turks & Caicos (Karibik), Virgin Islands (USA), Weihnachtsinseln, Western Samoa, Zaire International 8 Alle übrigen Länder 1,49 EUR/Minute 2.2 Verbindungen in die Mobilfunknetze des jeweiligen Landes International Mobil 0.0 Kanada, USA, Vatikanstadt 4,9 Cent/Minute International Mobil 0.1 Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Polen, Schweiz, Tschechien 24,9 Cent/Minute International Mobil 0.2 39,9 Cent/Minute Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Spanien, Österreich, Portugal, Schweden, Niederlande International Mobil 1.0 Hawaii (USA) 9,9 Cent/Minute 19,9 Cent/Minute International Mobil 1.2 Finnland, Griechenland, Island, Kroatien, Monaco, Slowenien, Türkei, Ungarn 29,9 Cent/Minute International Mobil 1.3 Andorra, Estland, Liechtenstein 44,9 Cent/Minute International Mobil 2.0 China, Hongkong, Israel, San Marino, Zypern 14,9 Cent/Minute International Mobil 2.1 Argentinien, Japan, Südafrika 24,9 Cent/Minute International Mobil 2.2 Bulgarien, Georgien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei 34,9 Cent/Minute International Mobil 3.0 Costa Rica, Kasachstan, Mexiko, Puerto Rico, Singapur, Thailand 17,9 Cent/Minute Stand 29.08.2014 International Mobil 1.1 Australien, Russland, Südkorea, Taiwan Seite 2 von 3 Anlage 1 des Preisblattes zum fitflat Vertrag International Mobil 3.1 Brasilien, Chile, Litauen 27,9 Cent/Minute International Mobil 3.2 Gibraltar 52,9 Cent/Minute International Mobil 4.0 29,0 Cent/Minute Ägypten, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Belize, Bermudas, Bolivien, Botswana, Brunei, Domenica (Karibik), Dominikanische Republik (Karibik), Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Färöerinseln, Gabun, Ghana, Guatemala, Guinea, Indien, Indonesien, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kirgisien, Kolumbien, Kongo, Kosovo, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Libyen, Moldawien, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordzypern (Türkei), Oman, Osterinseln, Palästina, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Sambia, Senegal, Simbabwe, Sri Lanka, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Weißrussland, Zentralafrika International Mobil 4.1 Albanien, Lettland, Marokko 39,0 Cent/Minute International Mobil 4.2 Bosnien-Herzegowina, Malta, Mazedonien 49,0 Cent/Minute International Mobil 5.0 39,0 Cent/Minute Iran, Kamerun, Kenia, Liberia, Madagaskar, Mongolei, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan, Surinam, Tansania, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate International Mobil 6.0 Äthiopien, Guyana, Katar, Syrien, Vietnam 49,0 Cent/Minute International Mobil 7.0 79,0 Cent/Minute Afghanistan, Amerikanisch-Samoa, Anguilla (Karibik), Antarktis, Antigua (Karibik), Äquatorialguinea, Aruba, Ascension, Barbados, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Falklandinseln, Fidschi, Franz.-Guayana, Franz.-Polynesien, Gambia, Grenada, Grönland, Guadeloupe, Guam (USA), Haiti, Honduras, Irak, Jungferninseln (Karibik), Kaimaninseln (Karibik), Kambodscha, Kapverden, Kiribati, Komoren, Macao, Mayotte, Malawi, Malediven, Mali, Mariana Inseln (USA), Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien, Montserrat (Karibik), Myanmar (Burma), Nepal, Neukaledonien, Niederländische Antillen, Nordkorea, Norfolk, Palau, Papua-Neuguinea, Réunion, Ruanda, St. Helena, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, St. Kitts & Newis (Karibik), St. Lucia, St. Pierre & Miquelon, St. Vincent (Karibik), Togo, Tonga, Trinidad & Tobago (Karibik), Tschad, Turks und Caicos (Karibik), Virgin Islands (USA), Weihnachtsinseln, Western Samoa, Zaire International Mobil 8.0 Alle übrigen Länder Allgemeine Bestimmungen Die Abrechnung erfolgt minutengenau mit einer Taktung von 60/60. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise. Der Brutto-Preis ergibt sich aus dem Netto-Preis, zu dem die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zzt. 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die BruttoPreise kaufmännisch gerundet sind. neu-medianet behält sich das Recht vor, Verbindungen zu Zielen, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, zu blockieren oder zum Preis des jeweiligen Anbieters zuzüglich einem Aufschlag von 15% weiterzuberechnen. Seite 3 von 3 Stand 29.08.2014 3 1,49 EUR/Minute Anlage 2 des Preisblattes zum fitflat Vertrag Verbindungspreise für Sonderrufnummern und Satellitendienste gültig ab 29.08.2014 Sonderrufnummern Auskunft T-Com deutsch Inland T-Com deutsch Ausland T-Com türkisch Inland T-Com englisch Inland Telegate deutsch Inland Telegate deutsch Ausland Televotum/Teledialog 0137-1 und -5 0137-2 und -4 0137-6 0137-7 0137-8 und -9 0138 Cityruf 0164-0 bis -9 01682-91 01695-1 und -2 Scall 01680 01681 01696 01699 Skyper 0169-2 und -3 016953 Shared-Cost Dienste 0180-1 0180-2 0180-3 0180-4 0180-5 0180-6 0180-7 11833 11834 11836 11837 11880, 11887 11890 Festlegung durch Dienstanbieter Festlegung durch Dienstanbieter Festlegung durch Dienstanbieter Festlegung durch Dienstanbieter Festlegung durch Dienstanbieter Festlegung durch Dienstanbieter 14,00 Cent/Verbindung 14,00 Cent/Minute 25,00 Cent/Verbindung 1,00 EUR/Verbindung 50,00 Cent/Verbindung 14,00 Cent/Minute 18,60 Cent/Minute 18,60 Cent/Minute 73,40 Cent/Minute 31,42 Cent/Verbindung 75,40 Cent/Verbindung 50,27 Cent/Verbindung 1,26 EUR/Verbindung 50,27 Cent/Verbindung 1,26 EUR/Verbindung 3,90 Cent/Minute 6,00 Cent/Verbindung 9,00 Cent/Minute 20,00 Cent/Verbindung 14,00 Cent/Minute 20,00 Cent/Verbindung* die ersten 30 Sekunden kostenlos, danach 14,0 Cent/Minute* Informationsdienst Berlin-Bonn IVBB 01888-x 4,00 Cent/Minute VPN-Dienste 018-1 bis -9 Festlegung durch Dienstanbieter Dienst 0700 0700-x 15,00 Cent/Minute Dienst 0900 0900-x Festlegung durch Dienstanbieter Freephone 0800-x 0,00 Cent/Minute Seite 1 von 3 Stand 29.08.2014 1 Anlage 2 des Preisblattes zum fitflat Vertrag 0,00 Cent/Minute Notruf 110, 112 0,00 Cent/Minute Kartennotruf 116116 0,00 Cent/Minute Onlinedienste 019-1 bis -3 4,00 Cent/Minute Internettelefonie 032 4,00 Cent/Minute Satellitendienste EMSAT 0088213 3,14 EUR/Minute INMARSAT A Maritime 008711, 00871811, 008721, 00872811, 008731, 00873811, 008741, 00874811 4,49 EUR/Minute INMARSAT AERO 008715, 008725, 008735, 008745 4,30 EUR/Minute INMARSAT B-HSD 0087039, 0087139, 0087239, 0087339, 0087439 4,00 EUR/Minute INMARSAT B Land 0087038, 0087138, 0087238, 0087338, 0087438 4,00 EUR/Minute INMARSAT HSD 00870, 0087060, 00871,0087160, 00872, 0087260, 00873, 0087360, 00874, 0087460 4,00 EUR/Minute INMARSAT M Land 0087068, 0087168, 0087268, 0087368, 0087468 4,00 EUR/Minute INMARSAT M Maritime 008706, 008716, 008726, 008736, 008746 4,00 EUR/Minute INMARSAT Mini M 0087076, 0087176, 0087276, 0087376 3,01 EUR/Minute IRIDIUM 008816, 008817 4,71 EUR/Minute THURAYA 0088216 4,71 EUR/Minute Ellipso-SAT 008812, 008813 4,71 EUR/Minute Globalstar 008818, 008819 4,71 EUR/Minute Internationale Netzwerke 008818, 008819 4,99 EUR/Minute Seite 2 von 3 Stand 29.08.2014 2 Universal Freephone 00800-x Anlage 2 des Preisblattes zum fitflat Vertrag 3 Allgemeine Bestimmungen Die Abrechnung erfolgt minutengenau mit einer Taktung von 60/60 bzw. je Verbindung. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise. Der Brutto-Preis ergibt sich aus dem Netto-Preis, zu dem die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zzt. 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die Brutto-Preise kaufmännisch gerundet sind. neu-medianet behält sich das Recht vor, Verbindungen zu Zielen, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, zu blockieren oder zum Preis des jeweiligen Anbieters zuzüglich einem Aufschlag von 15% weiterzuberechnen. Seite 3 von 3 Stand 29.08.2014 *Mobilfunkpreise können abweichen Anlage 3 des Preisblattes zum fitflat Vertrag, gültig ab 01.08.2014 Preise für weitere Leistungen zum fitflat Anschluss gültig ab dem 29.08.2014 1 Produktservice Vor-Ort-Service bei Produktwechsel 50,00 EUR (netto 42,02 EUR) Erfolgloser Kundentermin/Vergeblicher Weg 30,00 EUR (netto 25,21 EUR) 130,00 EUR (netto 109,24 EUR) Herstellung der Rückkanalfähigkeit des Kabelanschlusses Herstellung der Rückkanalfähigkeit des Kabelanschlusses im Mehrfamilienhaus 2 entsprechend Angebot Leistungen zur Telefonie Identifizierung böswilliger Anrufer – Fangschaltung* 119,00 EUR (netto 100,00 EUR) Bereitstellung von bis zu zwei Rufnummern (kostenfrei bei Vertragsabschluss) 0,00 EUR Bereitstellung von bis zu 10 Rufnummern bei Mieten einer Fritz!Box (kostenfrei bei Vertragsabschluss) 0,00 EUR Nachbestellung einer zusätzlichen Rufnummer 8,00 EUR (netto 6,72 EUR) 18,00 EUR (netto 15,13 EUR) Austausch je Rufnummer Standardtelefonbucheintrag für die 1. Rufnummer nur im Zuge des Vertragsabschlusses 0,00 EUR Telefonbucheintrag ändern, je Rufnummer 8,00 EUR (netto 6,72 EUR) *Fangschaltungen erfordern eine schriftliche Begründung durch den Kunden und können nicht rückwirkend eingerichtet werden. Fangschaltungen werden max. 8 Wochen vorgehalten bzw. nach Wegfall des Grundes für die Fangschaltung aufgehoben. 3 Mahnung/Wiederanschluss Mahngebühr Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung 4 3,00 EUR 35,00 EUR (netto 29,41 EUR) Sonstige Preise für Endgeräteeinheiten und Serviceleistungen Endgeräteeinheit (Standard-Modem/ WLAN-Modem) bei Nichtrückgabe nach Vertragsende, Verlust oder Beschädigung Endgeräteeinheit (Fritz!Box) bei Nichtrückgabe nach Vertragsende, Verlust oder Beschädigung 80,00 EUR 130,00 EUR (netto 67,23 EUR) (netto 109,24 EUR) Für die Serviceleistungen gilt das „Preisblatt zu sonstigen, mit den Preisen nicht abgegoltenen, Leistungen für den Kabelfernsehanschluss“. 5 Allgemeine Bestimmungen Der Brutto-Preis ergibt sich aus dem Netto-Preis, zu dem die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zzt. 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die Brutto-Preise kaufmännisch gerundet sind. AGB neu-medianet Allgemeine Geschäftsbedingungen der neu-medianet GmbH 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu-medianet kann am Kundenanschluss folgende vertragsgegenständliche Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erbringen: - Kundenanschluss zur Anbindung an die durch neu-medianet betriebenen Zugangsnetze Fernsehen und Hörfunk, analog und digital Internetdienste Sprachtelefonie Datenübertragungsdienste/Standortvernetzung. neu-medianet erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage: der AGB neu-medianet, des jeweiligen Produktvertrages mit seinen Besonderen Bedingungen (BG) dem jeweiligen Preisblatt von neu-medianet die der Kunde durch Erteilung der Bestellung (bzw. Abschluss des Einzelvertrages) oder durch Inanspruchnahme der Leistung anerkennt. Soweit die BG für einzelne Vertragsprodukte abweichende Regelungen gegenüber den ABG neu-medianet enthalten, haben die BG Vorrang. Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen. 2 Zustandekommen der Verträge Der Vertrag mit dem Kunden kommt unter Einbeziehung dieser AGB durch Bestätigung des vom Kunden unterzeichneten Auftrages durch neumedianet, spätestens aber mit Bereitstellung der Leistung zustande. neu-medianet ist berechtigt, den Vertragsabschluss gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt von der Zahlung eines Erschließungsbeitrages abhängig zu machen, sofern die Errichtung eines Übergabepunktes für den Anschluss des Kunden an die Netze der neu-medianet erforderlich ist. neu-medianet ist weiterhin berechtigt, den Vertragsabschluss abhängig zu machen von: der Vorlage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers oder sonst dinglich Berechtigten zur Errichtung des Kundenanschlusses auf seinem Grundstück, in seinem Gebäude oder in seiner Wohnung, der positiven Prüfung, dass das Grundstück oder die Wohnung des Kunden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch mit für neu-medianet annehmbarem wirtschaftlichen Aufwand zur Erbringung der Dienste und Leistungen erschlossen werden kann, dem Abschluss eines Vertrages zwischen neu-medianet und dem/den Eigentümer/n des Wohnobjektes über die Nutzung der Netzebene 4, der ausschließlich neu-medianet zum Betreiben und Unterhalten der Netzebene 4 und zum Zutritt berechtigt, bei natürlichen Personen: dem Nachweis der Volljährigkeit und dem Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland. 3 Leistungen 3.1 Übergabepunkt 3.1.1 Hausanschluss neu-medianet nutzt im Rahmen ihrer technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bestehende Hausanschlüsse. Der Kunde kann nicht verlangen, dass ein bestimmter Hausanschluss (HA) genutzt wird. Soweit kein Hausanschluss (z. B. tauglicher Kabelanschluss) vorhanden ist, errichtet neu-medianet beim Kunden einen HA zur Anbindung an das durch neu-medianet an diesem Standort bereitgestellte Zugangsnetz. Die Art und Ausführung des Hausanschlusses richtet sich nach den örtlichen Gegeben- heiten, den vertraglich geregelten Leistungen sowie der verwendeten Anschlusstechnologie zum Zugangsnetz. Der HA befindet sich im Verantwortungsbereich von neu-medianet. Durch den Kunden veranlasste Mitversorgungen weiterer Häuser sind nicht gestattet. 3.1.2 Endgeräteeinheit Die Endgeräteeinheit dient der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Schnittstellen und wird dem Kunden für die Dauer des Vertrages grundsätzlich unentgeltlich überlassen (Leihe). Abweichend hiervon kann eine entgeltliche Überlassung der Endgeräteeinheit vereinbart werden (Miete). Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet neu-medianet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§536 a Abs. 1 1. Fall BGB) ist ausgeschlossen. Die vermietete oder verliehene Endgeräteeinheit verbleibt im Eigentum von neu-medianet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Endgeräteeinheit, sofern nicht gesondert vertraglich vereinbart. Nimmt der Kunde technische Veränderungen an der Endgeräteeinheit vor oder spielt Firmware oder sonstige Software, die nicht von neu-medianet freigegeben wurde auf, haftet neu-medianet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen. Der Übergabepunkt kann abweichend von 3.1.1 auch die Endgeräteeinheit sein. Dies liegt vor, sofern neu-medianet Betreiber des Hausverteilnetzes ist. Sollte die Tätigkeit von neu-medianet als Betreiber des Hausverteilnetzes enden, ist neu-medianet zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit als Betreiber berechtigt. 3.2 Signalübermittlung neu-medianet übermittelt Signale bis zum Übergabepunkt. Die Verfügbarkeit der Bereitstellung kann produktabhängig sein. neu-medianet weist darauf hin, dass die Erbringung der Dienstleistung auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und technischen Einrichtungen Dritter abhängig sein kann. Für hierdurch verursachte Leistungsbeeinträchtigungen übernimmt neu-medianet keine Gewähr. 3.3 Entstörung und Wartung 3.3.1 Entstörung neu-medianet wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen. Störungen und Schäden, die schuldhaft durch den Kunden, Anschlussnehmer, Hausangehörige oder Dritte verursacht werden, denen der Kunde Zugang zu seinem Grundstück bzw. seiner Wohnung gewährt, werden auf Kosten des Kunden beseitigt. Die Kosten für eine Inanspruchnahme des Kundendienstes von neu-medianet, insbesondere bei defekten Kundengeräten, Bedienungsfehlern oder unsachgemäßem Gebrauch der technischen Einrichtungen von neu-medianet, trägt der Kunde, sofern keine oder keine vom Kunden zu vertretende Störungen vorlagen und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen der Bereitstellung der Dienste und Leistungen, die nicht im Verantwortungsbereich der neumedianet liegen, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgeltes. Beauftragt der Kunde eine Entstörung, ist neu-medianet berechtigt für Maßnahmen, die der Entstörung dienen, Konfigurationsdaten und Betriebssoftware auf den überlassenen Endgeräteeinheiten herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. 3.3.2 Wartung Notwendige Wartungsarbeiten mit Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen am System werden in der Regel sofern möglich zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr durchgeführt. 3.4 Leistungseinschränkungen neu-medianet ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern, oder zur Vornahme betriebsbedingter oder Stand: 29.08.2014 neu-medianet GmbH, nachfolgend neu-medianet genannt, überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten in einem von ihr über verschiedene Zugangsnetze versorgten Gebiet Kundenanschlüsse und darüber hinaus weitere Dienste und Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB neu-medianet), den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen (BG) für die Produktangebote mit dem jeweils gültigen Preisblatt, die sämtlich Vertragsbestandteil werden sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Seite 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neu-medianet GmbH (AGB neu-medianet) 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) neu-medianet unentgeltlich und rechtzeitig alle für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung zu stellen und diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. b) bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Girokontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde neumedianet gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt eine Pauschale bzw. die durch das Kreditinstitut erhobenen Kosten zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. c) in seinen Verträgen/Aufträgen wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Eintretende Änderungen des Namens, der Firma einschließlich der Rechtsform, der privaten und geschäftlichen Anschrift bzw. seiner Rechnungsanschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse, sowie grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) hat der Kunde neu-medianet unverzüglich in Textform mitzuteilen. d) mit der ihm überlassenen Endgeräteeinheit sorgfältig umzugehen, sie vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen sowie Schadensersatz für auftretende Beschädigungen oder den Verlust von durch neu-medianet zur Erbringung der Leistungen bereitgestellten Endgeräteeinheit zu leisten, es sei denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten. Der Kunde hat jeden Verlust der überlassenen Endgeräteeinheit unverzüglich neu-medianet mitzuteilen. e) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die der neu-medianet durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von neumedianet vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. f) bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Einrichtungen von neu-medianet diese unverzüglich zu unterrichten. g) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von neu-medianet nur von neu-medianet oder von dieser beauftragten Subunternehmern ausführen zu lassen. Hierzu gehört insbesondere die Anschaltung der Hausverteilanlage an den HA. h) den Mitarbeitern von neu-medianet bzw. deren Erfüllungsgehilfen den Zutritt zu den technischen Einrichtungen von neu-medianet innerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung des Kundenanschlusses erforderlich und für den Kunden zumutbar sind. Der Kunde wird neu-medianet unverzüglich nach Beendigung des Vertrages Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlagen gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. i) das Netz von neu-medianet oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen (z. B. Bewahrung vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse). j) die von neu-medianet installierten und überlassenen Einrichtungen, Geräte und Unterlagen, die dingliches und geistiges Eigentum der neumedianet bleiben, keinem Dritten zu überlassen, sorgfältig und nur an den vereinbarten Standorten zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen. k) Dienste gleich welcher Art auf Basis der von neu-medianet bereitgestellten Dienstleistungen Dritten nicht zur dauernden Alleinnutzung ohne gesonderter Zustimmung von neu-medianet bereitzustellen. Die neu-medianet kann die entsprechende Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Der Kunde haftet für alle Entgelte und Schäden, die durch von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte verursacht werden. l) spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die überlassenen Einrichtungen, Endgeräteeinheiten und Unterlagen in einem funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. m) Leistungen von neu-medianet durch entsprechende Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. 5 Änderungen der Entgelte und der Allgemeinen sowie Besonderen Geschäftsbedingungen 5.1 Die Entgelte richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und entsprechen – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist- dem jeweils zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses gültigen Preisblatt und dem gewählten Produkt. Das Preisblatt liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in den Kundenbüros aus, ist im Internet unter www.neu-sw.de und www.fitflat.de abrufbar und kann auf Anfrage per Post bezogen werden. 5.2 Wird der Zugang zum Netz der neu-medianet oder die Leistungserbringung nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann die neu-medianet hieraus entstehende Mehrkosten weiterberechnen. Das gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit Rechnungsstellung informiert. Die Regelungen dieses Abschnittes gelten entsprechend, falls sich eine nach den Regelungen dieses Abschnittes weitergegebene Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung solcher Steuern oder Abgaben ist neu-medianet zu einer Weitergabe verpflichtet. Hier getroffene Regelungen für Steuern und Abgaben gelten entsprechend für auf den Zugang zum Netz oder für die Leistungserbringung hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche Belastungen. 5.3 neu-medianet ist berechtigt, bei Erhöhung seiner Gesamtkosten für die Bereitstellung seiner Leistungen Preisanpassungen vorzunehmen. Die Gesamtkosten bestehen aus Urheberrechtsentgelten und Leistungsschutzrechten, Kosten für die Technik, Lohn- und Materialkosten, Kosten für die eingespeisten Programme, Kosten für die Verwaltung, sonstige Sachkosten. Soweit bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung der neu-medianet etwaige Kostenentlastungen entstehen, sind diese mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist insgesamt nur zulässig, soweit die Erhöhung der Gesamtkosten auf Umständen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben der neu-medianet stehen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgeltes ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produktes und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produktes innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Soweit der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. neu-medianet wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen. Soweit sich Gesamtkosten der neumedianet aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben der neu-medianet stehen, vermindern, ermäßigt dies die Preise entsprechend. Etwaige Erhöhungen einzelner Kosten kann neu-medianet hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist neu-medianet berechtigt, das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend anzupassen.“ 5.4 Alle Regelungen hinsichtlich der AGB neu-medianet und der BG gelten ebenfalls uneingeschränkt, wenn die Preise bereits im Voraus entrichtet wurden. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 neu-medianet stellt die erbrachten Leistungen für jeden Kalendermonat gesondert in Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. neu-medianet ist berechtigt, Dienste anderer Anbieter, deren Abrechnung neu-medianet durchführt, auf einer gesonderten Rechnung abzurechnen. Dies gilt insbesondere für Mehrwertdienste. 6.2 Sonstige Entgelte, insbesondere der einmalige Preis für die Inbetriebnahme des Übergabepunktes, Umstellung der Versorgungsart, Außerbetriebnahme des Anschlusses bei Vertragskündigung und kostenpflichtige Entstörleistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 6.3 Onlinerechnungen: Rechnungen nach Ziffer 6.1 werden dem Kunden grundsätzlich online kostenlos auf der ihm von neu-medianet mitgeteilten Internetseite zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde über diesen Vertrag Internet bezieht. Der Kunde hat die Rechnungsdaten abzurufen. Bezieht der Stand: 29.08.2014 technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen aufgrund von solchen Wartungs- Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn neu-medianet hat diese Einschränkungen zu vertreten. Der Kunde ist in sonstigen Fällen der unerheblichen und/oder kurzzeitig andauernden Leistungsunterbrechungen nicht zur Minderung berechtigt, es sei denn neu-medianet hat diese zu vertreten. Seite 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neu-medianet GmbH (AGB neu-medianet) 6.4 Die zu zahlenden Entgelte werden von neu-medianet durch die vom Kunden erteilte SEPA-Lastschrift entsprechend der Fälligkeit eingezogen. Kunden, die den Rechnungsbetrag per Überweisung begleichen, haben den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Rechnungsbetrag muss dabei spätestens zum Fälligkeitsdatum dem Konto von neu-medianet gutgeschrieben sein. 6.5 Pro Mahnung erhebt neu-medianet ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt. 6.6 neu-medianet ist berechtigt, die Abrechnung der Leistungen und das Inkasso einem Dritten zu übertragen. 6.7 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnung oder gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen umgehend nach Eingang der Rechnung in Textform gegenüber neu-medianet zu erheben. Sofern innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung keine Einwendungen erhoben wurden, gilt die Rechnung als genehmigt. neu-medianet wird in den Rechnungen darauf hinweisen, dass nach dieser Frist eingehende Einwendungen keine Berücksichtigung mehr finden. Die Verkehrsdaten werden spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand gelöscht, sofern keine Beanstandung der Rechnung erfolgte. Bei Beanstandungen werden die Verkehrsdaten bis zur abschließenden Klärung gespeichert. 6.8 Die unaufgeforderte Rückgabe einer seitens neu-medianet zur Verfügung gestellten Endgeräteeinheit vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte. 6.9 Gegen Forderungen von neu-medianet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc., werden grundsätzlich dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben bzw. werden mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. 7 Zahlungsverzug 7.1 Kommt der Kunde a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der verbrauchsunabhängigen Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche verbrauchsunabhängige Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann neu-medianet den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 7.2 Der Kunde ist zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens, mindestens zur Zahlung der noch ausstehenden Entgelte für die verbleibende Vertragslaufzeit, verpflichtet. 7.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt neu-medianet vorbehalten. 8 Höhere Gewalt 8.1 In Fällen höherer Gewalt ist neu-medianet von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Beschädigung des Breitbandkabelnetzes durch Dritte, die nicht im Auftrag von neu-medianet handeln, senderseitig oder atmosphärisch bedingte Empfangsbeeinträchtigungen und Schnittstellen zu Versorgungseinrichtungen, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von neu-medianet liegen und ähnliche Umstände, soweit sie von neu-medianet nicht zu vertreten sind. 8.2 Eine Haftung für Folgeschäden, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn u. ä. wird in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. 9 Haftung 9.1 neu-medianet haftet nicht für die über ihre Netze übermittelten Informationen hinsichtlich deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind, oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er diese Informationen übermittelt. 9.2. neu-medianet haftet nicht für Änderungen des Programminhaltes eines Programms, Einstellen und Abschalten eines Programms durch den Programmanbieter oder durch behördliche Auflagen. 9.3 Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen. Der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen und/oder Verluste von neu-medianet-Einrichtungen in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich und hat neu-medianet den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen; ausgenommen sind die Schäden, welche neu-medianet selbst zu vertreten hat. 9.4 Für Sach- und Vermögensschäden haftet neu-medianet, wenn der Schaden von neu-medianet, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. neu-medianet haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 9.5 Die Haftung von neu-medianet für Vermögensschäden des Kunden aus der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist auf einen Betrag vom 12.500,00 EUR je Kunde begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von neu-medianet auf 10 Millionen EUR je Schaden verursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 9.6 Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt vom Vorstehenden unberührt. 9.7. Bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz haftet neumediant unbeschränkt. 9.8 neu-medianet haftet nicht bei Störungen in Fällen höherer Gewalt bzw. wenn die Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von neumedianet liegt. Eine Haftung für Folgeschäden, Verdienstausfall u. ä. wird ausgeschlossen. 9.9 Der Kunde haftet im Falle der schuldhaften Verletzung der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gegenüber neu-medianet für den neu-medianet entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. neu-medianet ist berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vergleiche §§ 46k, 46o TKG) Leistungen zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird neu-medianet den Kunden unverzüglich unterrichten. 9.10 Der Kunde steht dafür ein, dass die Verpflichtungen nach Ziffer 4a), 4.d), 4f), 4g), 4h), 4i) auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen. 10 Laufzeit/Kündigung/Umzug 10.1 Sofern nicht im einzelnen Vertrag bzw. Auftrag gesondert geregelt, beginnt der Vertrag zu dem im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. 10.2 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bevor der Kundenanschluss betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er neu-medianet die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung vereinbarten Preises hinaus. 10.3 Änderungen der Anschlussanschrift bzw. des Wohnsitzes des Kunden sind mindestens einen Monat vor der Veränderung neu-medianet schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet oder gar nicht, haftet der Kunde gegenüber neu-medianet für von Dritten an der Kundenanlage Stand: 29.08.2014 Kunde über diesen Vertrag kein Internet, erhält er die Rechnungen in Papierform kostenlos zugesandt. Seite 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neu-medianet GmbH (AGB neu-medianet) verursachte Schäden bzw. bezogene Leistungen. Sofern eine Kündigung von Leistungen gewollt ist, ist diese gesondert zu erklären. 11 Sonstige Bedingungen 11.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von neu-medianet auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 11.2 neu-medianet darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. neu-medianet hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird. 11.3 neu-medianet ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 12 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis 12.1 neu-medianet verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. neu-medianet verpflichtet sich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. 12.2 Personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt neu-medianet nur, soweit der Kunde zugestimmt hat oder die gesetzlichen Bestimmungen bzw. andere Rechtsvorschriften es anordnen oder erlauben. neu-medianet ist berechtigt, personenbezogene Daten (Bestandsdaten und Verkehrsdaten) zur Vertragserfüllung und Abrechnung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass neu-medianet seine Bestands- und Verkehrsdaten auch an externe Diensteanbieter bzw. Dienstleister, die ganz oder teilweise mit der Durchführung dieses Vertrages befasst sind, übermittelt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei eingehalten. 12.3 Darüber hinaus ist neu-medianet berechtigt, Dritte (einschließlich Inkassounternehmen und mit neu-medianet organschaftlich verbundene Unternehmen) mit der Einziehung von Entgeltforderungen zu beauftragen und hierzu den Dritten Verkehrsdaten und sonstige zur Ermittlung und Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen mit dem Kunden erforderliche Daten zu übermitteln, soweit es zum Einzug und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes verpflichtet. 12.4 Die Durchleitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in den Anlagen von neu-medianet, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verkehrsdaten übermittelt. 12.5 Soweit der Kunde in eine bestimmte Verwendung seiner Daten einwilligt, kann er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ist neu-medianet durch den Widerruf die Vertragserfüllung unmöglich, hat neu-medianet ein Kündigungsrecht. 13 Informationen Falls der Kunde ein Endnutzer ist und bei einem Streit mit neu-medianet über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten möchte, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu stellen. 14 Schlussbestimmungen 14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich einer Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform. 14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzt wird, die dieser in ihrem wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung dieses Vertrages am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken. Stand: 29.08.2014 14.2 Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Neubrandenburg vereinbart sowie die Gültigkeit deutschen Rechts festgelegt. BG neu-medianet Besondere Geschäftsbedingungen Internetdienstleistung der neu-medianet GmbH (BG Internet) 1 Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen 1.1 Von neu-medianet werden nur volljährige natürliche oder juristische Personen als Kunden akzeptiert. 1.2 Die Leistungen von neu-medianet können nur in Verbindung mit einem vorhandenen Anschluss an ein Zugangsnetz von neu-medianet genutzt werden. Die Art des Anschlusses richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sowie den örtlichen Gegebenheiten und der als Netzzugang verwendeten Technologie. Entsprechend finden hier die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen ihre Anwendung. Die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter ist von diesem Anschluss nur insoweit möglich, wie entsprechende Vereinbarungen und Netzzusammenschaltungen mit diesen Anbietern bestehen. 2 Leistungsumfang 2.1 Zugang zum Internet neu-medianet ermöglicht dem Kunden im Rahmen ihrer technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten über den Übergabepunkt im Rahmen ihrer bestehenden Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zum Internet durch die Bereitstellung eines Netzknotens gemäß seinem Vertrag in Verbindung mit dem jeweils gültigen Preisblatt sowie den BG Internet. Sofern im Vertrag oder in den BG der vereinbarten Zugangsmöglichkeit keine Angabe zur Verfügbarkeit der Internetleistungen enthalten ist, beträgt die Verfügbarkeit der durch neu-medianet zu erbringenden Leistungen mindestens 97,5 % im Jahresmittel. Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem Internet-Netzknoten innerhalb des Internets hat neu-medianet keinen Einfluss, dies gehört insoweit nicht zum Leistungsumfang von neumedianet. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das E-Mail Postfach nur sachgerecht zu nutzen. neu-medianet empfiehlt dem Kunden seine E-Mails regelmäßig zu kontrollieren. 3.3 E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-MailVerkehr verwendet werden. neu-medianet behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die Speicherkapazität in Ziffer 3.1. überschritten ist. 3.4 Darüber hinaus ist neu-medianet berechtigt, das E-Mail-Postfach des Kunden zu deaktivieren, sofern der Kunde innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten über sein E-Mail-Postfach weder E-Mails versendet noch empfängt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, das betroffene Postfach erneut zu aktivieren. 3.5 neu-medianet weist darauf hin, dass eine Überprüfung des Inhaltes der E-Mails aufgrund der Art der Leistung nicht erfolgen kann (z. B. auf schadensstiftende Software wie Viren). Daher kann neu-medianet z. B. nicht den Abruf rechts- oder sittenwidriger Inhalte oder jugendgefährdender Schriften und Bilder durch den Kunden ausschließen, insbesondere nach unerbetener Zusendung von E-Mails durch Dritte. Alle auf dem von neu-medianet zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Inhalte sind für neumedianet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fremde Inhalte; für sie ist der Kunde verantwortlich. 3.6 neu-medianet ist berechtigt, den Kunden bei Bedarf über dessen E-MailPostfach über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie weitere, für die Kundenbeziehung relevante, Vorkommnisse zu unterrichten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er von den Mitteilungen Kenntnis erlangt. 2.2 Die im Vertrag enthaltenen Flatrates sind anschlussgebunden und können daher nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden. Bei der Nutzung der im Vertrag enthaltenen Flatrates behält sich neu-medianet das Recht vor, die Verbindung frühestens nach 12 Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich. 3.7 Bei Beendigung des Vertrages ist neu-medianet berechtigt, das E-MailPostfach des Kunden vollständig zu löschen. Die Löschung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Hierbei gehen die im E-Mail-Postfach enthaltenen Daten unwiderruflich verloren. 2.3 Bei Nutzung des Internets durch den Kunden unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch neu-medianet, insbesondere auch nicht auf schadensstiftende Software/Daten (z. B. Computerviren und – würmer). 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet: 4.1.1 Den für die Rechnungseinsicht und die Leistungsverwaltung bereitgestellten Portalzugang durch ein Passwort/Kennwort zu schützen, mit dem er nebst Benutzernamen Zugang zum Portal erhält. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen über einen zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Sämtliche Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z. B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. 4.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren. 4.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers zu benutzen. 4.1.4 zur Vermeidung der Überlastung des Netzes von neu-medianet keine Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen; neu-medianet wird entsprechende Vorkehrungen zur Unterbindung ergreifen. Der Kunde darf die Telefonieschnittstellen ausschließlich für Sprach- und Faxverbindungen nutzen. Bei Missachtung ist neu-medianet berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung- fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich neu- 2.4 Für die Inhalte und Informationen, die von Dritten in das Internet gestellt werden, übernimmt neu-medianet keine Verantwortung. 2.5 Endgeräteeinheit Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrages grundsätzlich unentgeltlich eine Endgeräteeinheit bereitgestellt, die eine standardisierte Schnittstelle (Ethernet RJ45) zum Anschluss an die Netzwerkkarte des internetfähigen Endgerätes des Kunden enthält (Leihe). Abweichend hiervon kann eine entgeltliche Überlassung der Endgeräteeinheit vereinbart werden (Miete). Weiteres ist den AGB neu-medinaet und in der gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden entnehmbar. 3 E-Mail Dienst 3.1 neu-medianet richtet im Rahmen des Internetanschlusses ein E-MailPostfach unter der neu-medianet-Domain für den Kunden ein, welches den Empfang und Versand elektronischer Mails (E-Mails) ermöglicht. Das E-MailPostfach verfügt über eine Speicherkapazität von 1 GB und unterstützt die Protokolle POP3 und IMAP4. Die Aufbewahrungszeit der E-Mails ist während der Vertragslaufzeit unbegrenzt. Die Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz ist möglich. neu-medianet empfiehlt die Nutzung einer E-Mail-Software, welche die Protokolle POP3 und/oder IMAP4 unterstützt. Stand: 29.08.2014 Die neu-medianet GmbH (nachfolgend „neu-medianet“ genannt) erbringt die von ihr angebotenen Leistungen für Internetdienste auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von neu-medianet (AGB neu-medianet), der jeweiligen BG des Zugangsnetzes, der BG Internet, des jeweils gültigen Preisblattes, die sämtlich Vertragsbestandteil werden, sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Seite 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen Internetdienstleistung der neu-medianet GmbH (BG Internet) 4.1.6 die Dienstleistungen von neu-medianet nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen, Datenschutzbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von neu-medianet überträgt oder in sonstiger Weise verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste); in diesem Zusammenhang ist er insbesondere auch dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Marken-, Urheber-, oder sonstigen Schutzrechten zu prüfen; der Kunde stellt neu-medianet von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen neumedianet erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. 4.1.7 die mit neu-medianet vereinbarten Dienstleistungen keinen Dritten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen (z. B. Internetcafé, Internetproviding). 4.1.8 spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm bereitgestellte Endgeräteeinheit auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. neu-medianet ist berechtigt, für eine beschädigte, funktionsuntüchtige oder nicht zurückgegebene Endgeräteeinheit eine Pauschale gemäß gültigem Preisblatt pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 4.1.9 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der BRD zulässig ist und die über ein CE-Zeichen verfügen. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt neu-medianet keine Verantwortung. 4.1.10 den Internetzugang bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Für Inhalte (insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), welche über seine Kennung ins Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, ist der Kunde gegenüber neu-medianet und Dritten selbst verantwortlich. 4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben, IP-Adressen oder anderen Mailund Newsheaderinformationen sowie das Verwenden von gefälschten Webseiten, 4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-MailAdressen ohne Zustimmung der Inhaber, 4.2.4 den Zugriff auf/das Eindringen in ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) nach offenen Ports (also Zugängen zu Rechnersystemen) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers sowie die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen, 4.2.6 soweit möglich die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 4.2.7 Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereit zu halten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. 4.3 Der Kunde steht dafür ein, dass die Verpflichtungen nach Ziffer 4.1.4, 4.1.6, 4.1.9, 4.1.10, 4.2 auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen. 5 Sperren der Leistungen neu-medianet ist berechtigt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Verbote nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung eine Sperre durchzuführen. neu-medianet kann bei Zahlungsverzug, der zu einer fristlosen Kündigung entsprechend den AGB neu-medianet berechtigt, die Versorgung mit Internet sperren. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der verbrauchsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung der jeweiligen Leistung erfolgt zu dem im jeweils gültigen Preisblatt genannten Entgelt. Stand: 29.08.2014 medianet die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. 4.1.5 das Netz von neu-medianet oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen, insbesondere auch keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. BG neu-medianet Besondere Geschäftsbedingungen Telefondienstleistungen der neu-medianet GmbH (BG Telefon) Die neu-medianet GmbH (nachfolgend neu-medianet genannt) erbringt die von ihr angebotenen Leistungen für Sprachtelefonie auf der Grundlage der AGB neu-medianet, der jeweiligen BG des Zugangsnetzes, der BG Telefon, des jeweils gültigen Preisblattes, die sämtlich Vertragsbestandteil sind, sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 1 Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen 1.1 Von neu-medianet werden nur volljährige natürliche oder juristische Personen als Kunden akzeptiert. 1.2 Die Leistungen von neu-medianet können nur in Verbindung mit einem vorhandenen Anschluss an ein Zugangsnetz von neu-medianet genutzt werden. Die Art des Anschlusses richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sowie den örtlichen Gegebenheiten und der als Netzzugang verwendeten Technologie. Entsprechend finden hier die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen ihre Anwendung. 2 Leistungsumfang 2.1 neu-medianet stellt dem Kunden gemäß seinem Vertrag in Verbindung mit dem Preisblatt sowie diesen Besonderen Geschäftsbedingungen einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kundenanschluss zu telefonieren. Die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Telefonanbieter ist von diesem Anschluss nur insoweit möglich, wie entsprechende Vereinbarungen und Netzzusammenschaltungen mit diesen Anbietern bestehen. 2.2 neu-medianet stellt mit der Einrichtung des Telefonanschlusses folgende Dienste zur Verfügung: a) Anklopfen: Während einer bestehenden Verbindung wird ein weiterer ankommender Anruf akustisch signalisiert. b) Rückfragen/Makeln: Während einer Verbindung kann eine zweite Verbindung aufgebaut oder angenommen (Rückfragen) und wechselseitig genutzt werden (Makeln), ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung getrennt werden muss. c) Dreierkonferenz: Herstellen und gleichzeitige Nutzung von zwei Verbindungen. d) Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer: Die Übermittlung der eigenen Rufnummer kann vom Kunden bei abgehenden Telefonverbindungen fallweise oder ständig unterdrückt werden. Von diesem Leistungsmerkmal ausgenommen sind Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und Feuerwehr. e) Rufnummernanzeige des Anrufers: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt, sofern die Rufnummernübermittlung nicht unterdrückt wird. f) Anrufweiterschaltung: Weiterleiten der ankommenden Verbindungen zu einem vom Kunden gewünschten Anschluss. Die Weiterleitung erfolgt gemäß den Festlegungen des Kunden ständig, bei besetzt oder falls die Verbindung nicht innerhalb von 20 Sekunden entgegengenommen wird. Verbindungen werden grundsätzlich nur zweimal weitergeleitet. Bei der dritten Weiterleitung kommt keine Verbindung zustande. g) Rufnummernsperre/Sperrklasse: Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kostenpflichtigen Diensten werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiensten (Rufnummerngasse 008…), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) und ankommende RGespräche bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standardmäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet neu-medianet diese Dienste wieder frei. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale a) bis g) können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein. 2.3 Die im Vertrag enthaltenen Flatrates sind anschlussgebunden und können daher nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden. Bei der Nutzung der im Vertrag enthaltenen Flatrates behält sich neu-medianet das Recht vor, die Verbindung frühestens nach 12 Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich. 2.4 neu-medianet teilt dem Kunden bis zu zwei kostenlose Rufnummern zu. Der Kunde kann auch eine seiner bereits bestehenden Rufnummern weiter nutzen, wenn diese von seinem bisherigen Anbieter auf neu-medianet portiert wurde (Rufnummernportierung). neu-medianet ermöglicht die Rufnummernportierung. neu-medianet haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dies auf Vorgaben berechtigter Dritter (z. B. der Bundesnetzagentur) beruht. 2.5 neu-medianet weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb der Endgeräteeinheit inklusive Telefonadapter nur an der vom Kunden mitgeteilten Anschlussanschrift zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einer anderen als der neu-medianet mitgeteilten Anschlussanschrift nicht gewährleistet ist. neu-medianet weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist. Ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. neu-medianet haftet nicht bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle. 2.6 Endgeräteeinheit Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrages grundsätzlich unentgeltlich eine Endgeräteeinheit bereitgestellt, die zwei standardisierte TelefonieSchnittstellen (RJ11) zum Anschluss analoger Telefon- und Faxendgeräte des Kunden enthält (Leihe). Abweichend hiervon kann eine entgeltliche Überlassung der Endgeräteeinheit vereinbart werden (Miete). Weiteres ist den AGB neu-medinaet und in der gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden entnehmbar. 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 3.1 Der Kunde darf den Telefonanschluss nur bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung nutzen. Der Kunde hat insbesondere bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Telefonanschluss anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereit zu halten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. 3.2 Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes von neu-medianet ist der Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, nicht gestattet. neu-medianet wird entsprechende Vorkehrungen zur Unterbindung ergreifen. Der Kunde darf die Telefonieschnittstellen ausschließlich für Sprach- und Faxverbindungen nutzen. Bei Missachtung ist neu-medianet berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung- fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich neu-medianet die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. 3.3 Spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die ihm bereitgestellte Endgeräteeinheit auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. neu-medianet ist berechtigt, für eine beschädigte, funktionsuntüchtige oder nicht zurückgegebene Endgeräteeinheit eine Pauschale gemäß gültigem Preisblatt pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 3.4 Der Kunde verpflichtet sich, nur solche eigenen Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der BRD zulässig ist und die über ein CE-Zeichen verfügen. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt neu-medianet keine Verantwortung. 3.5 Der Kunde steht dafür ein, dass die Verpflichtungen nach Ziffer 3.1, 3.2 und 3.4 auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Seite 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen Telefoniedienstleistung der neu-neu-medianet GmbH (BG Telefon) 4 Sperren der Leistungen 4.1 neu-medianet ist berechtigt, den Zugang zur Sprachtelefonie ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 EUR in Verzug ist und neumedianet die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht hat. 4.2 neu-medianet darf darüber hinaus eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von neu-medianet in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird. 4.3 neu-medianet ist berechtigt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Verbote nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung eine Sperre durchzuführen. 4.4 Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der verbrauchsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu dem im jeweils gültigen Preisblatt genannten Preis. 5. Informationen 5.1 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich vorliegen: a) Wechsel zu neu-medianet: neu-medianet muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Portierungstermin über die gewünschte Rufnummernmitnahme informiert werden. b) Wechsel von neu-medianet zu einem anderen Anbieter: Der übernehmende Anbieter muss den vollständig ausgefüllten Portierungsauftrag spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Portierungstermin an neumedianet übermitteln. c) Die Portierung einer Rufnummer nach Vertragsende ist nur möglich, wenn spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein entsprechender Antrag über den die Rufnummer aufnehmenden Anbieter bei neu-medianet eingegangen ist. Stand 29.08.2014 5.2 Auf Verlangen des Kunden, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche netzseitig gesperrt wird, wird neumedianet diese Sperrung unentgeltlich vornehmen, soweit dies technisch möglich ist. BG neu-medianet Besondere Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung von Kundenanschlüssen am Kabelfernsehnetz der neu-medianet GmbH (BG KFA) Die neu-medianet GmbH, (nachfolgend „neu-medianet“ genannt), überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten in einem von ihr durch ein Breitbandkabelnetz versorgten Gebiet Kabelfernsehanschlüsse und darüber hinaus weitere Dienste und Leistungen gemäß den AGB neu-medianet, den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Preisblatt sowie den Technischen Anschlussbedingungen der neumedianet zum Anschluss an das Kabelfernsehnetz (TAB neu-medianet), die sämtlich Vertragsbestandteil werden, sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 1 Geltungsbereich neu-medianet errichtet und betreibt einen Kabelanschluss zur Bereitstellung von Rundfunk- und Fernsehsignalen sowie weiterer über das Kabelfernsehnetz angebotener Dienste und Leistungen. Soweit die AGB neu-medianet oder die BG KFA für die Kabelfernsehversorgung abweichende Regelungen gegenüber den TAB neu-medianet enthalten, haben in erster Linie die BG KFA in zweiter Linie die AGB neu-medianet Vorrang. neu-medianet ist berechtigt, den Vertragsabschluss gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt von der Zahlung eines Erschließungsbeitrages abhängig zu machen, sofern die Errichtung eines Übergabepunktes für den Anschluss des Kunden an das Breitbandkabelnetz erforderlich ist. 2 Kabelanschluss 2.1 Übergabepunkt 2.1.1 neu-medianet nutzt im Rahmen ihrer technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bestehende Übergabepunkte. 2.1.2 Soweit kein tauglicher Kabelanschluss vorhanden ist, installiert neumedianet beim Kunden einen Hausübergabepunkt (HÜP) als Netzübergang zwischen dem Breitbandkabelnetz von neu-medianet und dem Hausverteilnetz. Der HÜP wird dem Kunden zusammen mit den sonstigen Leistungen für den Netzzugang im Rahmen dieses Vertrages zur Nutzung überlassen. Der Kunde kann nicht verlangen, dass das Hausverteilnetz an einen bestimmten HÜP angeschlossen wird. neu-medianet bestimmt die technisch geeignete Stelle auf dem Grundstück bzw. im Objekt, an der der Hausübergabepunkt installiert wird. Durch den Kunden veranlasste Mitversorgungen weiterer Häuser sind nicht gestattet. Das Hausverteilnetz steht grundsätzlich nicht im Eigentum von neu-medianet, es sei denn, aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergibt sich etwas anderes. Der Anschluss des Hausverteilnetzes an den HÜP erfolgt grundsätzlich nur durch neu-medianet und nur wenn der Eigentümer die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) nachgewiesen hat sowie eine Zertifizierung durch neu-medianet vorliegt. 2.1.3 Sofern neu-medianet Betreiber des Hausverteilnetzes ist (z. B. aufgrund von Gestattungsverträgen mit dem Eigentümer), ist Übergabestelle abweichend von den AGB neu-medianet die Teilnehmeranschlussdose (TAD) in den Wohneinheiten. Die Art und die Anzahl der als Übergabestelle definierten TAD werden durch Vereinbarungen zwischen der neu-medianet und dem Eigentümer geregelt. Sollte die Tätigkeit von neu-medianet als Betreiber des Hausverteilnetzes enden, ist neu-medianet zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit als Betreiber berechtigt. 2.3 Rückkanalfähigkeit Zur Nutzung multimedialer Leistungen und Dienste ist ein zweiseitiger Signalfluss (von der Zentrale zur Anschlusseinheit und zurück) erforderlich. Diese „Rückkanalfähigkeit“ erfordert den Einsatz eines Rückkanalverstärkers mit einem Arbeitsbereich von 5 bis 65 MHz und eine Gesamtbandbreite von 862 MHz im Hausverteilnetz sowie die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB). 3. Verfügbarkeit Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch neu-medianet zu erbringenden Leistungen am Kabelfernsehnetz mindestens 97,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von neu-medianet. neu-medianet ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Darüber hinaus weist neu-medianet darauf hin, dass die Erbringung der Dienstleistung auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und technischen Einrichtungen Dritter abhängig sein kann, auf die neu-medianet keinen bestimmenden Einfluss hat. Für die hierdurch verursachten Leistungsbeeinträchtigungen übernimmt neu-medianet keine Gewähr. 4. Sperrung 4.1 neu-medianet ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der TAB oder bei Störeinstrahlungen aus fehlerhaften Hausverteilnetzen diese von der Signalversorgung auszuschließen und den Zugang zum Breitbandkabelnetz zu verwehren. 4.2 neu-medianet kann bei Zahlungsverzug, der zu einer fristlosen Kündigung entsprechend den AGB neu-medianet berechtigt, die Versorgung mit Kabelfernsehen sperren. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der verbrauchsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung der jeweiligen Leistung erfolgt zu dem im jeweils gültigen Preisblatt genannten Entgelt. Stand: 01.04.2014 2.2 Signalübermittlung neu-medianet übermittelt Hörfunk-, Fernseh- und andere Signale bis zum HÜP oder zur TAD. neu-medianet übermittelt die Signale nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und internationale Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/-veranstalter) erlauben. neu-medianet GmbH Preisblatt zu sonstigen, mit den Preisen nicht abgegoltenen, Leistungen für den Kabelfernsehanschluss, gültig ab dem 20.10.2010 1 Preise 1.1 Kleinstreparaturen von der Teilnehmeranschlussdose (TAD) bis zum Endgerät, einschließlich Kleinmaterial 18,00 EUR (netto 15,13 EUR davon 10,00 EUR Material und 5,13 EUR Arbeitsleistung) 1.2 Leistungen vom Hausübergabepunkt bis einschließlich zur Teilnehmeranschlussdose (TAD) 1.2.1 Installationsarbeiten und messtechnische Prüfung (ohne Material) 27,00 EUR 1.2.2 Lieferung und Montage einer Teilnehmeranschlussdose 48,00 EUR 1.2.3 (netto 35,29 EUR davon 18,00 EUR Material und 17,29 EUR Arbeitsleistung) Lieferung, Montage und Einmessung eines Hausanschlussverstärkers ohne Rückkanal für ein Einfamilienhaus 86,00 EUR 1.2.5 (netto 40,34 EUR davon 18,00 EUR Material und 22,34 EUR Arbeitsleistung) Lieferung und Montage eines Abzweigers bzw. Verteilers 42,00 EUR 1.2.4 (netto 22,69 EUR) (netto 72,27 EUR davon 50,00 EUR Material und 22,27 EUR Arbeitsleistung) Lieferung, Montage und Einmessung eines Hausanschlussverstärkers ohne Rückkanal für ein Mehrfamilienhaus entsprechend Angebot 1.2.6 Lieferung, Montage und Einmessung eines rückkanalfähigen Hausanschlussverstärkers für ein Einfamilienhaus 130,00 EUR 1.2.7 (netto 109,24 EUR davon 88,24 EUR Material und 21,00 EUR Arbeitsleistung) Lieferung, Montage und Einmessung eines rückkanalfähigen Hausanschlussverstärkers für ein Mehrfamilienhaus 1.3 Installation und Konfiguration von Endgeräten (z. B. Boxen, Receiver, Fernseher) 27,00 EUR (netto 22,69 EUR) Stand 01.01.2012 entsprechend Angebot 1.4 Erstellen eines Zertifizierungsprotokolls einschließlich Erstellung des Anlagenplanes, der Pegel- und Messprotokolle und der Materialübersicht 42,00 EUR 1.5 Unberechtigte Inanspruchnahme des Entstördienstes 27,00 EUR 2 (netto 35,29 EUR) (netto 22,69 EUR) Rechnung Auf Grundlage der Auftragserteilung durch den Kunden erhält dieser eine Rechnung. 3 Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung wegen Zahlungsverzuges/Vertragsverletzung Mahnkosten Einstellung der Versorgung Wiederaufnahme der Versorgung 4 3,00 EUR 35,00 EUR 35,00 EUR (netto 29,41 EUR) Allgemeine Bestimmungen Das Brutto-Entgelt ergibt sich aus dem Netto-Entgelt, zu dem die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zzt. 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die Brutto-Preise kaufmännisch gerundet sind. Service Das Kundenbüro von neu.sw im Geschäftshaus John-Schehr-Straße 1 ist erreichbar: Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr, das Kundenbüro Turmstraße ist geöffnet in der Zeit von: Montag – Freitag Samstag 09.00 – 19.00 Uhr, 10.00 – 16.00 Uhr. Der telefonische Kundenservice unter der Rufnummer 0395 3500-999 kann in der Zeit von Montag - Freitag Samstag 08.00 - 18.00 Uhr, 10.00 – 16.00 Uhr und der Technische Entstördienst unter der Rufnummer 0395 3500-200 kann 24 Stunden am Tag genutzt werden. Stand 01.01.2012 5 Hinweise zum Datenschutz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, für das Erbringen von Telekommunikationsleistungen ist die Verwendung (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese Daten dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, soweit Rechtsvorschriften dies zulassen oder Sie selbst in die Verwendung der Daten für einen bestimmten Zweck schriftlich eingewilligt haben. 1. Grundsätze der Datenverwendung Bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten fallen Bestands- und Verkehrsdaten an. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten eines an der Telekommunikation Beteiligten, die erhoben werden, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienste einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Diensteanbieter zu begründen oder zu ändern, also z. B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Die Bestandsdaten werden spätestens zum Ablauf des auf die Beendigung Ihres Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres gesperrt/gelöscht. Verkehrsdaten sind die Daten, die sich auf die einzelnen Telekommunikationsverbindungen beziehen. Hierzu gehören z. B. Beginn, Ende und Dauer der Verbindung, Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, sowie die Art der Telekommunikationsdienstleistung (Telefondienst, Fax, Datenübertragung etc.). Die Verkehrsdaten dürfen insbesondere zur Entgeltermittlung, Abrechnung und zur Erstellung des Einzelverbindungsnachweises erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Verkehrsdaten werden zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte bzw. zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich für bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Auf Ihren Antrag wird Ihnen ein EVN erteilt, in dem alle Verbindungen Ihres Anschlusses aufgeschlüsselt ausgewiesen werden, die für Sie entgeltpflichtig sind. Sie haben hier die Wahl, ob die von Ihnen gewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden sollen. Sofern Ihr Anschluss für einen Haushalt bestimmt ist, dürfen wir den Einzelverbindungsnachweis nur dann erteilen, wenn Sie zuvor in Textform erklärt haben, dass Sie alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses über die Beantragung des EVN informiert haben und auch künftige Mitbenutzer darüber informieren werden. Soweit es sich bei Ihrem Anschluss um einen betrieblichen oder behördlichen Anschluss handelt, darf der EVN nur erteilt werden, wenn Sie zuvor in Textform erklärt haben, dass die Mitarbeiter über die Erteilung des EVN informiert worden sind und auch künftige Mitarbeiter darüber unverzüglich informiert werden, sowie der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt worden ist, sofern eine solche Beteiligung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. 2. Kundenverzeichnisse/Auskunft Sie können bestimmen, ob und mit welchen Angaben (z. B. Name, Anschrift, zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses) Sie in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden möchten. Zur Eintragung von Mitbenutzern benötigen wir deren Einverständnis. Wenn Sie die Eintragung in ein Kundenverzeichnis wünschen, werden Ihre Angaben entsprechend den Bestimmungen im Vertrag im gedruckten bzw. elektronischen Verzeichnis veröffentlicht. Wir dürfen im Rahmen von Auskunftsdiensten, insbesondere der Rufnummerngasse 118xy, im Einzelfall Auskunft über Ihre in den oben genannten Verzeichnissen enthaltenen Daten erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Sie können der Beauskunftung Ihrer Angaben im Rahmen von Auskunftsdiensten widersprechen. Eine Telefonauskunft über Ihren Namen oder Ihren Namen und Ihre Anschrift, wenn nur die Telefonnummer bekannt ist (Inverssuche), kann erfolgen, wenn Sie einer Inverssuche nicht widersprechen. Sie können die Aufnahme von Daten in einen Auskunftsdienst zur Beauskunftung auch beantragen, ohne dass diese in einem öffentlichen Kundenverzeichnis eingetragen sind. Die in den Telefonverzeichnissen oder anderen öffentlich zugänglichen Unterlagen eingetragenen Daten können nach den Vorschriften des BDSG von jedem zur Werbung genutzt werden. 3. Werbung, Beratung, Marktforschung Ihre Bestandsdaten dürfen zur Werbung, zur Beratung und zur Marktforschung nur verarbeitet und genutzt werden, wenn Sie hierin eingewilligt haben. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Ihre Rufnummer, Postund elektronische Postadresse kann von uns für das Zusenden von Text- und Bildmitteilungen zum Zweck der Beratung, Werbung und Marktforschung verwendet werden. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. 4. Rufnummernanzeige Wird für Ihren Anschluss die sogenannte Nummernanzeige auf einem Display angeboten, so stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können für eingehende Anrufe die Anzeige der Nummer des Anrufenden auf Ihrem Display dauernd oder im Einzelfall unterdrücken. Sie können eingehende Anrufe abweisen, bei denen der Anrufende die Rufnummernanzeige unterdrückt hat. Sie können auch bei eigenen Anrufen die Anzeige Ihrer Rufnummer auf dem Display des Angerufenen dauernd oder im Einzelfall unterdrücken. Wenn Sie keine Eintragung von Angaben in ein Kundenverzeichnis beantragt haben, unterbleibt bei eigenen Anrufen die Anzeige Ihrer Nummer auf dem Display des Angerufenen. Sie können jedoch ausdrücklich bestimmen, dass auch ohne eine Eintragung in Verzeichnisse Ihre Rufnummer beim Angerufenen angezeigt wird. Wir können nicht ausschließen, dass auch Nutzer Ihres Anschlusses die dauerhafte Rufnummernunterdrückung aktivieren. Wenn Sie eine SMS von einem Festnetz- bzw. Mobiltelefon versenden, wird die Rufnummer als Bestandteil der Absenderadresse immer mit übertragen. Stand: 01.04.2010 5. Abstellen der Anrufweiterschaltung Sie haben die Möglichkeit, die von einem Dritten veranlasste Weiterschaltung eines Anrufs auf Ihr Endgerät abzustellen, soweit dies technisch möglich ist. 6. Auskunfts- und Berichtigungsrecht Sie können jederzeit und unentgeltlich Auskunft über den Umfang und Zweck der über Sie gespeicherten Daten sowie ggf. über deren Herkunft und über Empfänger der Daten verlangen. Auch werden auf Ihr Verlangen unrichtige Daten berichtigt. 7. SCHUFA-Auskunft; Bonitätsprüfung Ich willige mit meiner Unterschrift unter den Telekommunikationsvertrag ein, dass Medianet der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Medianet und mir werden dabei Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten meinerseits erhoben oder verwendet, in deren Berechnung unter anderem meine Anschriftendaten einfließen. Unabhängig davon wird Medianet der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA Ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (ScoreVerfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover 8. Wirtschaftsauskunftei-Klausel Ich willige mit meiner Unterschrift unter den Telekommunikationsvertrag ein, dass Medianet Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages an die nachfolgend genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und Auskünfte über mich von den Wirtschaftsauskunfteien erhält. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Medianet und mir werden dabei Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten meinerseits erhoben oder verwendet, in deren Berechnung unter anderem meine Anschriftendaten einfließen. Weiterhin wird Medianet den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) dieses Vertrages melden, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Medianet erforderlich ist und dadurch meine schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Wirtschaftsauskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressen übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Ich kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die mich betreffenden Daten erhalten. Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten: Verband der Vereine Creditreform e. V., Hellersbergstr. 12, 41460 Neuss Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG, Betriebsgesellschaft der Vereine Creditreform Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, Postfach 106060, 18010 Rostock EUROSOLVENT Inkasso GmbH & Co. KG, Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern, Schwedenstr. 25, 17033 Neubrandenburg 9. Netzsicherheit Medianet weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Sie wissen, dass Medianet das auf dem E-Mail-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort gespeicherte Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch können andere Teilnehmer am Internet unter Umständen technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von Ihnen ins Internet übermittelten Daten tragen Sie vollumfänglich selbst Sorge. Stand: 01.04.2010
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