FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Herzlich Willkommen zum FKT-OWL Fortbildung der Firma Buschenhofen! Sehr geehrte Teilnehmer/innen, Wir wünschen Ihnen eine angenehmen Fortbildung ! Grundlage VB Baulicher Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Themenschwerpunkte des organisatorischen Brandschutzes: ! Stellung von externen Brandschutzbeauftragten ! Erstellung von Brandschutzordnungen ! Brandschutzunterweisung ihrer Mitarbeiter ! Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutz/ Evakuierungshelfer ! Ausarbeitung und Begleitung von Evakuierungsübungen FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Arbeitsstättenrichtlinie Anhang 1.3 Sicherheitskennzeichnung Anhang 2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 ASR A1.3 ASR A1.3 BGV A8 Formal gilt: die BGV A8 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitspatz“ als hinfällig und wird von der DGUV zurückgezogen Kennzeichnung Durch die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 wird die Regelung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in staatliches Arbeitsrecht überführt. Gleichzeitig integriert die ASR A1.3 die neusten normativen Vorgaben aus der ISO7010 und DIN 4844. Was bedeutet die Veröffentlichung der neuen ASR A1.3 für Ihre bestehende Fluchtwegkennzeichnung? ??? Altkennzeichnung Altkennzeichnung von Fluchtwegen: Durch das Inkrafttreten der ASR A1.3 ergibt sich seit dem Jahr 2007 ein neuer Stand der Technik, der gem. ArbStättV anzuwenden ist. Die bislang maßgebliche BGV A8 ist allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgehoben worden und gilt weiter. Flucht und Rettungswegplan Altkennzeichnung von Fluchtwegen: Für Ihre bestehende Kennzeichnung nach BGV A8 bedeutet dies, dass diese dadurch nicht automatisch ungültig wird. Allerdings sollten sie im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnung zeitnah ausgetauscht werden wenn Sie durch Neuausrüstung ( Z.B. Umbau, Anbau, etc) verpflichtet waren in Teilen Ihres Gebäudes die neue Kennzeichnung nach ASR A1.3 zu verwenden. Anwendung der alten BGV A8 " Alte und neue Zeichen sind Aussageeindeutig, widersprechen sich nicht, sind ähnlich " Im Bestand können bei Austausch einzelner alter Zeichen diese wieder verwendet werden " Bei Umbauten oder einem Neubau ist die neue Kennzeichnung zu verwenden " In einem Objekt dürfen nur die gleichen Zeichen verwendet werden Flucht und Rettungswegplan • Ist notwendig, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Arbeitsstätte dieses erfordern. • Anbringung an zentralen Stellen • für Unterweisungen nutzen Flucht- und Rettungsplan Lageplan Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren Gebäude A Erdgeschoss Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Unfall melden 1. Brandl melden 2. Erste Hilfe 2. In Sicherheit bringen 3. Weitere Maßnahmen 3. Löschversuch unternehmen Legende : Standort Brandmelder Löschdecke Rettungsweg Feuerlöscheinrichtung Erste Hilfe Hydrant Sammelpunkt BGV A8 ändert sich in ASR A1.3 ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswisschenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverodnung) hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. ASR A2.2 Löscheinrichtungen ASR A2.2 Grundanforderungen für Feuerlöscheinrichtungen ASR A2.2 Grundanforderungen für Feuerlöscheinrichtungen ASR A2.2 Grundausstattung ASR A2.2 Weitere Anforderungen Feuerlöscher nach DIN EN 3 Arten von Feuerlöschern • Pulverlöscher • Kohlendioxydlöscher • Wasserlöscher • Schaumlöscher • Metallbrandlöscher ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten Wandhydranten ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten Wandhydranten Wandhydrant Löschtaktik • mit der Windrichtung • Flächenbrand von vorne nach hinten • Tropf-Fließbrand von oben nach unten • größere Brände mit mehreren gleichzeitig • auf Rückzündung achten Feuerlöschern Brandschutzunterweisung Betrieb 6.1 Unterweisung Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 6.2 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. (2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 (3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. (4)Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 (5)Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung. Welche Kentnisse sollte der Brandschutzhelfer haben??? • Flucht- und Rettungswege • Löschgeräte • Alarmierungsmöglichkeiten • Rauch- und Wärmeabzüge • besondere Gefahren Ausbildung zumBrandschutzhelfer Bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer bieten wie 2 verschiedene inhouse Schulungen an. Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer nach CFPA : 6 Std. Theorie Prüfung und Praxisteil insgesamt 8 Stunden Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer ASR A2.2 konform: 3 Std. Theorie und Praxisteil insgesamt 4 Stunden Akteure des Brandschutz • • • • • • • • • • Arbeitgeber Führungskräfte Beschäftigte Brandschutzbeauftragter Sicherheitsfachkraft Brandschutzhelfer Evakuierungs(hilfs)personal Sicherheitsbeauftragter Interessenvertretung (Betriebsrat) Beauftragter für Fremdfirmen ( z. B. Reinigungskräfte) Arbeitgeber • Sicherheit / Arbeitsschutz • Gesundheitsschutz • Brand und Explosionsschutz Führungskräfte • • übernehmen die Pflichten des Arbeitgebers. ist Rahmen seiner Zuständigkeit für die gerade erwähnten Aufgaben verantwortlich und strafrechtlich mit dem Arbeitgeber gleich gestellt. Beschäftigte • Anweisungen von Vorgesetzten müssen befolgt werden. • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäß benutzt werden. • Meldepflicht bei erkennen von Gefahren, Defekte oder fehlerhafte Schutzeinrichtungen. • Unterstützung des Arbeitgeber bei Einhaltung der geltenden Vorschriften. • Verbesserungsvorschläge. Evakuierungshelfer • der Arbeitgeber legt fest: • wer für die Unterstützung bei einer Evakuierung zuständig ist. • nach welchen Kriterien eine Evakuierung zu erfolgen hat. Brandschutzhelfer Maßnahmen gegen Brände Grundausstattung weitere Anforderungen an Löschmittel Grundanforderungen für feuerlöscheinrichtungen geeignete Maßnahmen Alarmierung von Personen Wandhydranten ausstattung Kenntnisse über den Arbeitsplatz • Kennen Sie ihren Arbeitsplatz und Zuständigkeitsbereich? • Welche brennbaren Stoffe? • Welche Löscher hängen an welcher Stelle? • Flucht und Rettungswege? • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die brandschutztechnischen Einrichtungen. • Lassen Sie sich ggf. am Arbeitsplatz einweisen. ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten Branderkennung und Alarmierung Kontakt Kontakt Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Buschenhofen + Partner GmbH Herr Carsten Dubberke Geschäftsführer Essener Straße 277 44793 Bochum T +49 (0)234 - 361 8 361 F +49 (0)234 - 640 4 081 [email protected]
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