Votrag Arbeitsstättenrichtlinien

FKT- OWL-Fortbildung
Kassel 2015
Herzlich Willkommen zum FKT-OWL
Fortbildung der Firma Buschenhofen!
Sehr geehrte Teilnehmer/innen,
Wir wünschen Ihnen eine angenehmen Fortbildung !
Grundlage VB
Baulicher
Brandschutz
Vorbeugender
Brandschutz
Anlagentechnischer
Brandschutz
Organisatorischer
Brandschutz
FKT- OWL-Fortbildung
Kassel 2015
Themenschwerpunkte des organisatorischen Brandschutzes:
!  Stellung von externen Brandschutzbeauftragten
!  Erstellung von Brandschutzordnungen
!  Brandschutzunterweisung ihrer Mitarbeiter
!  Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutz/
Evakuierungshelfer
!  Ausarbeitung und Begleitung von Evakuierungsübungen
FKT- OWL-Fortbildung
Kassel 2015
Arbeitsstättenrichtlinie
Anhang 1.3 Sicherheitskennzeichnung
Anhang 2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
ASR A1.3
ASR A1.3
BGV A8
Formal gilt: die BGV A8 „Sicherheits-und
Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitspatz“ als
hinfällig und wird von der DGUV zurückgezogen
Kennzeichnung
Durch die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 wird die Regelung
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in
staatliches Arbeitsrecht überführt. Gleichzeitig integriert die
ASR A1.3 die neusten normativen Vorgaben aus der ISO7010
und DIN 4844.
Was bedeutet die Veröffentlichung der neuen ASR A1.3
für Ihre bestehende Fluchtwegkennzeichnung?
???
Altkennzeichnung
Altkennzeichnung von Fluchtwegen:
Durch das Inkrafttreten der ASR A1.3 ergibt sich seit dem Jahr
2007 ein neuer Stand der Technik, der gem. ArbStättV
anzuwenden ist.
Die bislang maßgebliche BGV A8 ist allerdings bis zum jetzigen
Zeitpunkt nicht aufgehoben worden und gilt weiter.
Flucht und Rettungswegplan
Altkennzeichnung von Fluchtwegen:
Für Ihre bestehende Kennzeichnung nach BGV A8 bedeutet
dies, dass diese dadurch nicht automatisch ungültig wird.
Allerdings sollten sie im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnung
zeitnah ausgetauscht werden wenn Sie durch Neuausrüstung
( Z.B. Umbau, Anbau, etc) verpflichtet waren in Teilen Ihres
Gebäudes die neue Kennzeichnung nach ASR A1.3 zu
verwenden.
Anwendung der alten BGV A8
"  Alte und neue Zeichen sind Aussageeindeutig,
widersprechen sich nicht, sind ähnlich
"  Im Bestand können bei Austausch einzelner alter
Zeichen diese wieder verwendet werden
"  Bei Umbauten oder einem Neubau
ist die neue Kennzeichnung zu verwenden
"  In einem Objekt dürfen nur die gleichen Zeichen
verwendet werden
Flucht und Rettungswegplan
• Ist notwendig, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Arbeitsstätte
dieses erfordern.
•  Anbringung an zentralen Stellen
•  für Unterweisungen nutzen
Flucht- und Rettungsplan
Lageplan
Verhalten bei Unfällen
Ruhe bewahren
Gebäude A Erdgeschoss
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
1. Unfall melden
1. Brandl melden
2. Erste Hilfe
2. In Sicherheit
bringen
3. Weitere
Maßnahmen
3. Löschversuch
unternehmen
Legende :
Standort
Brandmelder
Löschdecke
Rettungsweg
Feuerlöscheinrichtung
Erste Hilfe
Hydrant
Sammelpunkt
BGV A8 ändert sich in ASR A1.3
ASR A2.2
Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.2
Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswisschenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Die ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen
der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverodnung) hinsichtlich des
betrieblichen Brandschutzes.
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon
ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt
der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit
und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
ASR A2.2
Löscheinrichtungen
ASR A2.2
Grundanforderungen für Feuerlöscheinrichtungen
ASR A2.2
Grundanforderungen für Feuerlöscheinrichtungen
ASR A2.2
Grundausstattung
ASR A2.2
Weitere Anforderungen
Feuerlöscher nach DIN EN 3
Arten von Feuerlöschern
•  Pulverlöscher
•  Kohlendioxydlöscher
•  Wasserlöscher
•  Schaumlöscher
•  Metallbrandlöscher
ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten
Wandhydranten
ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten
Wandhydranten
Wandhydrant
Löschtaktik
•  mit der Windrichtung
•  Flächenbrand von vorne nach hinten
•  Tropf-Fließbrand von oben nach unten
•  größere Brände mit mehreren
gleichzeitig
•  auf Rückzündung achten
Feuerlöschern
Brandschutzunterweisung
Betrieb 6.1
Unterweisung Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die
bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über
die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches
und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens
jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung
muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B.
Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und
Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die
Unterweisung ist zu dokumentieren.
Brandschutzhelfer nach ASR 2.2
6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von
Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus
der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der
Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl
von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung,
der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter
Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte
erforderlich sein.
Brandschutzhelfer nach ASR 2.2
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb
und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung,
Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4)Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben
fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören
neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes
Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die
Funktions und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die
Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Brandschutzhelfer nach ASR 2.2
(5)Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Welche Kentnisse sollte der
Brandschutzhelfer haben???
•  Flucht- und Rettungswege
•  Löschgeräte
•  Alarmierungsmöglichkeiten
•  Rauch- und Wärmeabzüge
•  besondere Gefahren
Ausbildung zumBrandschutzhelfer
Bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer/
Evakuierungshelfer bieten wie 2 verschiedene inhouse
Schulungen an.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer
nach CFPA :
6 Std. Theorie Prüfung und Praxisteil
insgesamt 8 Stunden
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer
ASR A2.2 konform:
3 Std. Theorie und Praxisteil
insgesamt 4 Stunden
Akteure des Brandschutz
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Arbeitgeber
Führungskräfte
Beschäftigte
Brandschutzbeauftragter
Sicherheitsfachkraft
Brandschutzhelfer
Evakuierungs(hilfs)personal
Sicherheitsbeauftragter
Interessenvertretung (Betriebsrat)
Beauftragter für Fremdfirmen ( z. B. Reinigungskräfte)
Arbeitgeber
•  Sicherheit / Arbeitsschutz
•  Gesundheitsschutz
•  Brand und Explosionsschutz
Führungskräfte
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• 
übernehmen die Pflichten des Arbeitgebers.
ist Rahmen seiner Zuständigkeit für die gerade
erwähnten Aufgaben verantwortlich und strafrechtlich
mit dem Arbeitgeber gleich gestellt.
Beschäftigte
• 
Anweisungen von Vorgesetzten müssen befolgt
werden.
•  Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäß benutzt
werden.
•  Meldepflicht bei erkennen von Gefahren, Defekte
oder fehlerhafte Schutzeinrichtungen.
•  Unterstützung des Arbeitgeber bei Einhaltung der
geltenden Vorschriften.
•  Verbesserungsvorschläge.
Evakuierungshelfer
• 
der Arbeitgeber legt fest:
•  wer für die Unterstützung bei einer Evakuierung
zuständig ist.
•  nach welchen Kriterien eine Evakuierung zu
erfolgen hat.
Brandschutzhelfer
Maßnahmen gegen Brände
Grundausstattung
weitere Anforderungen an Löschmittel
Grundanforderungen für feuerlöscheinrichtungen
geeignete Maßnahmen Alarmierung von Personen
Wandhydranten ausstattung
Kenntnisse über den Arbeitsplatz
• 
Kennen Sie ihren Arbeitsplatz und
Zuständigkeitsbereich?
•  Welche brennbaren Stoffe?
•  Welche Löscher hängen an welcher Stelle?
•  Flucht und Rettungswege?
•  Verschaffen Sie sich einen Überblick über die
brandschutztechnischen Einrichtungen.
•  Lassen Sie sich ggf. am Arbeitsplatz einweisen.
ASR A2.2 Ausstattung von Arbeitsstätten
Branderkennung und Alarmierung
Kontakt
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren
Fragen jederzeit
zur Verfügung. Sprechen Sie uns an:
Buschenhofen + Partner GmbH
Herr Carsten Dubberke
Geschäftsführer
Essener Straße 277
44793 Bochum
T +49 (0)234 - 361 8 361
F +49 (0)234 - 640 4 081
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