Sicherheitsdatenblatt - im PDF-Format

EU-SICHERHEITSDATENBLATT
LS CHEMIE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Silikonentferner
Erstellungsdatum: 28.03.2015
überarbeitet: 28.03.15
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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES
UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Silikonentferner
Stoffname:
Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics
1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Gängigste Verwendung des Stoffes
Als Lösemittel in industriellen Herstellungsprozessen, professionellen Anwendungen und für den
Endverbraucher.
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung:
Alle, außer den o.g. identifizierten Verwendungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Handelsname:
Verwendung:
Lieferant:
Silikonentferner
Lösemittel
LS CHEMIE GmbH
Essener Str. 60
42327 Wuppertal
Verkauf
+49 (0) 202-80433
+49 (0) 202-80487
+49 (0) 202-80433 (während der Geschäftszeiten)
[email protected]
Auskunft gebender Bereich:
Telefon:
Telefax:
Notrufnummer:
Email Adresse:
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP/GHS)
Gefahrenklassen und
Gefahrenkategorien
Gefahrenhinweise
Entz. Fl. 2
Asp. 1
H225
H304
STOT einm. 3
Aqu. Chron. 2
H336
H411
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Kann bei Verschlucken und Eindringen in
die Atemwege tödlich sein.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Giftig für Wasserorganismen mit längerfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
F
Xn
N
R11
R65, R66, R67
R51/53
Zusätzlicher Hinweis
Den vollständigen Text für die o.g. Risikosätze finden Sie in Kapitel 16.
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Angaben zu besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt
Physikalisch-chemische Gefahren
Leicht entzündbare Flüssigkeit.
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-/Luft-Gemisch möglich. Die Dämpfe
sind schwerer als Luft, sie bilden mit Luft explosionsfähige Gemische: durch Verteilung in Bodennähe ist
eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich.
Fließendes Produkt kann sich elektronisch aufladen, entstehende Funken können zu Bränden oder zur
Explosion führen.
Gesundheitsgefahren
Gesundheitsschädlich: kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu
spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann zu
Bewusstseinsstörungen führen.
Umweltrisiken
Giftig für Wasserorganismen, kann n Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225
H304
H336
H411
EUH066
Sicherheitshinweise:
P102
P210
P273
P280
P301+310
P331
P501
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Kein Erbrechen herbeiführen.
Inhalt/Behälter entsorgen in Übereinstimmung mit den örtlichen und Nationalen
gesetzlichen Bestimmungen
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Stoffname :
Silikonentferner
Zusätzlicher Hinweis
Die EC-Stoffdefinition und die daraus resultierende Einstufung und Kennzeichnung wurde im Rahmen der
Reach-Verordnung Nr. 1907/2006 entwickelt. Informationen über die CAS-Nr. finden Sie im Kapitel 15
dieses Sicherheitsdatenblattes.
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Stoffbeschreibung
Eine variable Kombination von aliphatischen Kohlenwasserstoffen überwiegend im Bereich von sieben bis
neun Kohlenstoffatomen und einem Siedebereich von circa 90°C bis 165°C. Die
Kohlenwasserstoffbestandteile sind vorwiegend lineare, verzweigte paraffinische und cyclisch gesättigte
Kohlenwasserstoffe.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Name
Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes,
cyclics
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP/GHS]
GHS02;H225
GHS08;H304
GHS07;H336
GHS09;H411
Danger
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene Personen aus der Gefahrenzone bringen unter Beachtung der eigenen Sicherheit. Mit Produkt
durchtränkte Kleidungsstücke sofort wechseln.
Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und
Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort im Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Augen mit geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Bei Auftreten von
Reizung medizinische Hilfe hinzuziehen.
Bei Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeführen. Sofort Arzthilfe hinzuziehen. Aspirationsgefahr. Atemwege freihalten.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Beachten Sie Ihre eigene Sicherheit
Hinweise für den Arzt
Folgende Symptome können auftreten:
Kopfschmerzen
Benommenheit
Bewusstlosigkeit
Trockene Haut
GEFAHR
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
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5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Besondere Gefährdungen
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Entzündungen über größere Entfernung
möglich. Produkt schwimmt auf und kann sich auf der Wasseroberfläche wieder entzünden.
Speziell vom Stoff ausgehende Gefahren
Leicht entzündbar.
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Rauch, Qualm, unvollständig verbrannte Produkte.
Hinweis für die Feuerwehr
Im Brandfall sind umgebungsluftunabhängige Atemluftgeräte und feuerbeständige Schutzkleidung zu
tragen.
Geeignete Löschmittel
CO2, Schaum, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigen Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl
Schutzausrüstung
Umgebungsluftunabhängiges Atemluftgerät und feuerbeständige Schutzkleidung.
Weitere Maßnahmen
Wassersprühstrahl zum Schutz von Personen und zu kühlen von gefährdeten Behältern anwenden.
Separates Auffangen des kontaminierten Feuerlöschwassers. Kontaminiertes Löschwasser nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Vorsicht bei Verwendung von Kohlendioxid in engen Räumen, Kohlendioxid kann Sauerstoff verdrängen.
6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG:
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen. Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Verfahren zur Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder,
Sägemehl). Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zusätzlicher Hinweis
Kapitel 13 für Hinweise zur Entsorgung beachten.
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7. HANDHABUNG UND LAGERUNG:
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Brandschutz:
Die Flüssigkeit ist leicht entzündbar. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie bilden mit Luft explosionsfähige
Gemische. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Vermeidung von Aerosol- und Nebelbildung:
Flüssigkeit und konzentrierte Dämpfe verursachen Hautreizungen und wirken zudem leicht
narkotisierend. Persönliche Schutzausrüstung tragen, sowie Tätigkeiten und Verwendung nur bei
ausreichender Lüftung durchführen.
Umweltschutzmaßnahmen:
Verschütten und Leckagen vermeiden, um eine Kontaminierung von Abwasser oder Gewässern zu
verhindern. Kontaminiertes Wasser in Abscheider aufnehmen und anschließend zur Abwasseraufbereitung
geben.
7.2
Bedingungen
zur
sicheren
Lagerung
unter
Berücksichtigung
von
Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen
Lagertemperatur: Umgebungstemperatur
Lagerdruck: Umgebungsdruck
Behälter dicht geschlossen halten. Für ausreichende Lüftung im Lagerbereich sorgen. Der Fußboden sollte
versiegelt und nicht absorbierend sein. Behälter langsam öffnen um eine kontrollierte Drucklastung zu
ermöglichen. Vorsichtsmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Lagerbehälter sollten
geerdet und miteinander verbunden sein. Ortsfeste Lagerbehälter, Transportbehälter und dazugehöriges
Equipment sollten geerdet und verbunden sein um statische Aufladung zu vermeiden.
Für Erdung des Behälterzubehörs, der Pumpen und Belüftungsanlagen sorgen.
Verpackungsmaterialien
Geeignete Materialien und Beschichtungen von Behältern/Geräten:
C-Stahl
Edelstahl
Polyester
Polytetrafluorethylen (PTFE)
Polyvinyl Alkohol (PVA)
Lösemittelresistentes Material
Ungeeignete Materialien und Beschichtungen von Behältern/Geräten:
Butylkautschuk
Naturkautschuk
Ethylen-Propylen-Dien-Monomer (EPDM)
Polystyrol
Polyethylen
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Lagertemperatur: Umgebungstemperatur
Lagerdruck: Umgebungsdruck
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Bevorzugt Außen- oder freistehende Lagerung.
Löschwasserversorgung sollte gewährleistet sein. Empfohlen wird ein Flutungssprinklersystem.
Lagerbehälter sollten geerdet und verbunden sein. Befestigte Lagerbehälter, Transportbehälter und
dazugehöriges Equipment sollten geerdet und verbunden sein um statische Aufladung zu vermeiden.
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8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION /
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Stoffname: Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics
Grenzwerttyp
(Herkunftsland)
AGW (DE)
Arbeitsplatzgrenzwert
Langzeit
Kurzzeit
1200 mg/m³
2400 mg/m³
Methode
Berechnet gemäß RCP-Methode
(TRGS 900)
DNEL-Werte
Arbeiter
Industrie
Verbraucher
Expositiosweg
Expositionshäufigkeit
oral
Kurzzeit (akut)
Langzeit (wiederholt)
Kurzzeit (akut)
Langzeit (wiederholt)
Kurzzeit (akut)
Langzeit (wiederholt)
Professionell
699 mg/kg pro Tag
demal
773 mg/kg pro Tag
699 mg7kg pro Tag
inhalativ
2035 mg/m³
608 mg7m³
PNEC-Werte
Das Ergebins der Umweltriskonanalyse mit Risikoverhältnissen (RCRs) weiit unter 1 bedeutet kein Risiko
für die Umwelt.
Technische Kontrolle
Schutzstufen und notwendige Kontrollmaßnahmen variieren je nach möglichen Expositionsbedingungen.
Empfohlene Kontrollmaßnahmen:
Ausreichend Belüftung sicherstellen um eine Überschreitung der Expositionsgrenzen zu verhindern.
Explosionsgeschützte Belüftungseinrichtungen nutzen.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung hängt vom Gefahrenpotential des Produktes, vom
Arbeitsplatz und Verwendungsbedingungen ab. Angaben nur Auswahl der Schutzausrüstung basieren auf
der beabsichtigten, normalen Verwendung.
Augen-/Gesichtsschutz
Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Hautschutz
Handschutz:
Die spezifischen Handschuhinformationen basieren auf veröffentlichter Literatur und
Handschuhherstellerdaten.
Kurzzeitiger Hautkontakt:
Langzeitiger Hautkontakt:
Einmalhandschuhe
Handschuhe mit langen Ärmelaufschlägen
Geeignetes Material:
Handschuhdicke:
Durchdringungszeit:
CEN-Standards EN 374 enthalten
Nitrilkautschuk oder Fluorkautschuk (Viton)
0,40 mm
>480 min
allgemeine Vorgaben und Listen von Handschuhtypen.
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Körperschutz :
Geeignete Sicherheitskleidung:
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Flammenhemmende Bekleidung
Antistatische Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Körperschutzmaßnahmen:
Berührung mit der Haut, den Augen und der Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Nach dem Reinigen der Hände eine
Creme auftragen.
Atemschutz
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen empfehlen sich lokale Absaug- oder explosionsgeschützte
Belüftungseinrichtungen , um die Exposition unterhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte zu halten.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN:
9.1 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Form:
Farbe:
Geruch:
flüssig
farblos
schwach
Sicherheitsrelevante Daten
pH-Wert (20°C)
Schmelzpunkt /Schmelzbereich
Siedepunkt/Siedebereich
Flammpunkt
Zündtemperatur
Dampfdruck (25°C)
Dichte (15°C)
Löslichkeit in Wasser (25°C)
Verteilungskoeffizient
n-Octanol / Wasser
Viskosität, kinematisch (20°C)
Oberflächenspannung (25°C)
Explosionsgrenzen
obere
untere
Physikalische Gefährdung
Sprengstoff
Entzündbare Gase
Entzündbare Aerosole
Oxidierende Gase
Gase unter Druck
Entzündbare Flüssigkeiten
Entzündbare Feststoffe
Selbstzersetzliche Stoffe und
Mischungen
Pyrophore Flüssigkeiten
Pyrophore Feststoffe
Selbsterhitzende Stoffe
und Mischungen
Stoffe oder Mischungen, die
in Kontakt mit Wasser
brennbare Gase ausstoßen
Oxidierende Feststoffe
Wert/ Bereich
Keine Angabe
< -20
90-165
< 10
200
2
0,71 – 0,78
Keine Angabe
Einheit
°C
°C
°C
°C
kPa
g/cm³
mg/L
ASTM D1078
ASTM D56
berechnet
Berechnet
ISO 12185
-
Keine Angabe
0,5-1,5
20-24
Log Pow
mm²/s
mN/m
ASTM D7042
Wilhelmy Plate
1,0
6,7
Vol.-%
Vol.-%
berechnet
berechnet
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
leicht entzündbare Flüssigkeit
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
Methode
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Oxidierende Flüssigkeiten
Organische Peroxide
Metallische Korrosion
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
Sonstige Sicherheitsangaben
Kohlenstoffgehalt
84 Gew.-%
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT:
Der Stoff ist unter normalen Bedingungen stabil.
Zu vermeidende Bedingungen
Hitze, Funken, offene Flammen und andere Zündquellen.
Zu vermeidende Stoffe
Von Oxidationsmittel fernhalten.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Material zerfällt nicht bei Umgebungstemperatur.
Zusätzlicher Hinweis
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Effekten
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ und verwandte Stoffe gleicher Kategoriezuordnung
wirken gesundheitsschädigend auf das zentrale Nervensystem (ZNS) und verursachen bei Aufnahme in
der Lunge chemische Pneumonitis. Beide Wirkungen sind allen Kohlenwasserstofflösemitteln gemeinsam.
Die akute Toxizität von „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ bei oraler, dermaler oder
inhalativer Exposition ist gering.
Akute Toxizität
Akute Toxizität
(oral)
Akute Toxizität
(dermal)
Akute Toxizität
(inhalativ)
Hautreizung
Nicht reizend.
Augenreizung
Nicht reizend.
Effekt
Dosis
LD50
LD50
LC50
Spezies
rat
(SpragueDawley)
männlich/
weiblich
Ergebnisse
Methode
Bemerkungen
> 5840 mg/kg
OECD Richtlinie
401
> 2920 mg/kg
Einatmen kann
Lungenödeme und
Pneumonitis
verursachen.
-
OECD Richtlinie
402
OECD Richtlinie Kann sich auf das
403
zentrale
Nervensystem
auswirken.
> 23300
mg/m³
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Sensibilisierung der Haut
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, cyclics“ ist nicht als Haut sensibilisierend eingestuft.
Reizung der Atemwege
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Gefährdung bei Einatmung
Geringste Mengen, die bei Verschlucken oder Erbrechen in die Lunge gelangen, können zu einer
chemischen Pneumonitis oder einem Lungenödem führen.
Symptome bezogen auf physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften
Bei Aufnahme:
Reizungen der Muskelmembranen in Mund, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt
Bei Einatmen:
Benommenheit
Kopfschmerz
Schwindel
12. UMWELTSBEZOGENE ANGABEN
Angaben zu ökologischen Wirkung
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cycllics“ und verwandte Stoffe der gleichen Kategorie
wirken leicht toxisch auf Wasserorganismen. Die Exposition von Land- und Bodenschichten ist nicht zu
erwarten. Stoffe dieser Kategorie verdunsten schnell von Wasser- und Bodenoberflächen. In der Luft wird
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ schnell abgebaut, es ist biologisch ebenfalls leicht
abbaubar.
Ökotoxiztät
Wassertoxizität
Effekt Dosis
Akute Toxizität
(Fisch)
Akute Toxizität
(Wasserfloh)
Akute Toxizität
(Algen)
LL50
Expositionszeitraum
96 h
EL50
48 h
EL50
72 h
Spezies
Methode
Auswertung
Goldforelle
(Süßwasser)
Daphnia magnga
(Süßwasser)
Pseudokirchneriella
Subcapitata
(Süßwasser)
OECD Richtlinie 3-10 mg/l
203
OECD Richtlinie 4,6 mg/l
202
OECD Richtlinie 10 mg/l
201
Langzeit-Ökotoxizität
Langzeit-Toxizität
(Fisch)
Langzeit-Toxizität
(Wasserfloh)
Effekt
Dosis
NOELR
Expositionszeitraum
28 Tage
Spezies
Methode
Auswertung
Goldforelle
(Süßwasser)
0574 mg/l
NOELR
21 Tage
Daphnia magna
(Süßwasser)
Petrotox
Computer model
(v3.04)
OECD Richtlinie
211
Persistenz und Abbaubarkeit
Der Stoff ist biologisch leicht abbaubar. Leichte Abbaubarkeit in der Luft ist zu erwarten.
1 mg/l
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Bioakkumulationspotential
Keine Messwerte für Bioakkumulation verfügbar.
Mobilität
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist ein Kohlenwasserstoff UVCB. Standard Tests für
diese Bestimmung beziehen sich auf monomolekulare Stoffe und sind nicht anwendbar auf UVCB´s.
Adsorption/Desorption
„Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist ein Kohlenwasserstoff UVCB. Standard Tests für
diese Bestimmung beziehen sich auf monomolekulare Stoffe und sind nicht anwendbar auf UVCB´s.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertungen
Aufgrund relevanter Daten, dargestellt in Abschnitt 8 1.2 des Stoffsicherheitsdatenberichtes, ist davon
auszugehen, dass „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ kein PBT- und vPvB-Stoff ist.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG:
Empfehlungen zur Entsorgung basieren auf Material wie geliefert. Die Entsorgung hat gemäß geltender
Gesetzte und Vorschriften zu erfolgen sowie gemäß der Materialeigenschaften zum Zeitpunkt der
Entsorgung.
Empfehlungen zur Entsorgung
Das Produkt ist zur Verbrennung in einem geschlossenen, kontrollierten Brenner zu Brennwert geeignet,
oder via Entsorgung durch überwachte Verbrennung bei hohen Temperaturen, um das Entstehen von
unerwünschten Verbrennungsprodukten zu verhindern.
Behördliche Entsorgungsangaben
Europäischer Abfallcode: 07 01 04
HINWEIS: Dieser Code ist den gängigsten Verwendungen für diesen Stoff zugeordnet, er kann nicht
Verunreinigungen, die beim tatsächlichen Gebrauch resultieren, widerspiegeln. Abfallverursacher müssen
den tatsächlichen Prozess bei der Erzeugung des Abfalls und seiner Verunreinigung beurteilen, um (die)
den richtigen Abfallentsorgungscode(s) zuzuordnen.
Warnung für leere Behälter (wo zutreffend):
Leere Behälter können Rückstände enthalten und gefährlich sein. Behälter nicht ohne sachgerechte
Anweisungen wiederbefüllen oder reinigen. Leere Fässer sollten bis zur sachgerechten Rekonditionierung
oder Entsorgung durch geeignete, qualifizierte oder lizenzierte Kontraktoren und gemäß behördlicher
Bestimmungen aufbereiten. Setzen Sie solche Behälter NICHT UNTER DRUCK ODER SCHNEIDEN,
SCHWEISSEN, LÖTEN, BOHREN, SCHLEIFEN SIE AN. SETZEN SIE DIE BEHÄLTER NICHT HITZE, FLAMMEN,
FUNKEN, STATISCHER AUFLADUNG ODER ANDERER ZÜNDQUELLEN AUS. SIE KÖNNTEN EXPLODIEREN
UND ZU VERLETZUNG ODER TOD FÜHREN.
14. Angaben zum Transport:
Landtransport (ADR/RID/GGVSE)
UN-Nummer
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Gefahrenzettel
Techn. Bezeichnung
Tunnelbeschränkungscode
Gefahrenkennz.-Nr.
3295
3
F1
II
3, EHS
KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG,
N.A.G. (Dampfdruck bei 50°C höchstens 110 kPa)
D/E
33
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Binnenschifftransport (ADN)
UN or ID No.
Klasse
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
Gefahrenzettel (Primäres Risiko)
Gefahrenzettel (Sekundäres Risiko)
Techn. Bezeichnung
Seeschifftransport (IMDG)
UN-Nummer
Klasse
Verpackungsgruppe
Gefahrenzettel (Primäres Risiko)
Techn. Bezeichnung
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3295
3
F1
II
3, EHS
N2
KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG,
N.A.G. (Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes,
cyclics)
EmS
3295
3
II
3, EHS
HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S.
(Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics)
Yes (Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes,
cyclics)
F-E, S-D
Lufttransport (IATA)
UN-Nummer
Klasse
Verpackungsgruppe
Gefahrenzettel (Primäres Risiko)
Techn. Bezeichnung
3295
3
II
3, EHS
HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S.
Marine Pollutant
15. Rechtsvorschriften
Für „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß
Artikel 14 der REACH-Verordnung erfolgt, die den Verwendungen zugeordneten Expositionsszenarien
befinden sich im Anhang.
Spezifische Sicherheits-, Gesundheits-, und Umweltvorschriften/-gesetze für den Stoff oder die
Mischung
Nationale Vorschriften (Deutschland)
TA-Luft: 5.2.5 Organische Stoffe
Wassergefährdungsklasse: WGK2 wassergefährdend, Kenn-Nummer 27
31. BlmSchV: Der Stoff gilt als flüchtige organische Verbindung (VOC)
Nicht-EU-Vorschriften
VOC- Richtlinie (Schweiz): Das Produkt unterliegt der VOC-Lenkungsabgabe.
Aufgeführt um United States TSCA (Toxic Substances Control Act) Bestandsverzeichnis
Aufgeführt im EWG Bestandsverzeichnis EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical
Substances)
Aufgeführt im koreanische ECL (Existing Chemical List) Bestandsverzeichnis
Aufgeführt im Peoples´s Republc of China register: CRC-SEPA (Chemical Registration Center for Chinese
State Environmental Protection Administration)
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Silikonentferner
Erstellungsdatum: 28.03.2015
überarbeitet: 28.03.15
Version 1.0
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16. SONSTIGE ANGABEN:
Einstufung (Versordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort:
Gefahr
GefahrenPirktogramme:
GHS02
GHS07
GHS08
GHS09
Gefahrenhinweise:
H225
H315
H304
H336
H411
Sicherheitshinweise:
P102
P210
P233
P240
P241
P242
P243
P261
P271
P280
P301+P310
P303+P361+
P353
P304+P340
P302+P352
P312
P331
P273
P370+P378
P362
P391
P403+P233
P403+P235
P405
P501
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht Hautreizungen.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen
fernhalten. Nicht rauchen
Behälter dicht verschlossen halten.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/
Belüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Maßnahmen gegen elektrische Aufladung treffen
Einatmen/von Staub/Rauchen/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol
vermeiden.
Nur in Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/
Gesichtschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum oder
Arzt anrufen
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Alle beschmutzten,
getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
BEI EIMATMEN: An die frische Luft bringen und in einer
Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: mit viel Wasser und Seife
Waschen
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Bei Brand. Alkoholbeständigen Schaum oder Kohlendioxid
verwenden.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort
aufbewahren.
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter der Wiederaufbereitung/Verbrennung
Zuführen
EU-SICHERHEITSDATENBLATT
LS CHEMIE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Silikonentferner
Erstellungsdatum: 28.03.2015
überarbeitet: 28.03.15
Version 1.0
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Einstufung (67/548/EEC oder 1999/45/EC)
Gefahrensymbole und Gefahrenhinweise für gefährliche Stoffe und Zubereitungen:
F, Xn, N
Gefährdungskomponenten für Kennzeichnung:
R-Sätze:
R11
R65
R66
R67
R51/53
S-Sätze:
S2
S9
S16
S29
S33
S61
S62
Leichtentzündlich
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkung haben.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besonders Anweisungen einholen/
Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat
einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung
Nur für gewerbliche Anwendung – kein Publikumsprodukt.
Weitere Informationen:
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum
Zeitpunkt der Überarbeitung und dienen dazu, unsere Produkte im Hinblick auf zu treffende
Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des
beschriebenen Produkts und keine Produktinformation oder Produktspezifikation dar und begründen kein
vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben
in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf
das neue Material übertragen werden.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation
oder Produktspezifikation.
Datenblatt ausstellender Bereich:
siehe Kapitel 1, Auskunft gebender Bereich