EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 1 von 13 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Silikonentferner Stoffname: Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Gängigste Verwendung des Stoffes Als Lösemittel in industriellen Herstellungsprozessen, professionellen Anwendungen und für den Endverbraucher. Empfohlene Einschränkungen der Anwendung: Alle, außer den o.g. identifizierten Verwendungen 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Handelsname: Verwendung: Lieferant: Silikonentferner Lösemittel LS CHEMIE GmbH Essener Str. 60 42327 Wuppertal Verkauf +49 (0) 202-80433 +49 (0) 202-80487 +49 (0) 202-80433 (während der Geschäftszeiten) [email protected] Auskunft gebender Bereich: Telefon: Telefax: Notrufnummer: Email Adresse: 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP/GHS) Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise Entz. Fl. 2 Asp. 1 H225 H304 STOT einm. 3 Aqu. Chron. 2 H336 H411 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen mit längerfristiger Wirkung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG F Xn N R11 R65, R66, R67 R51/53 Zusätzlicher Hinweis Den vollständigen Text für die o.g. Risikosätze finden Sie in Kapitel 16. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 2 von 13 Angaben zu besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt Physikalisch-chemische Gefahren Leicht entzündbare Flüssigkeit. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-/Luft-Gemisch möglich. Die Dämpfe sind schwerer als Luft, sie bilden mit Luft explosionsfähige Gemische: durch Verteilung in Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich. Fließendes Produkt kann sich elektronisch aufladen, entstehende Funken können zu Bränden oder zur Explosion führen. Gesundheitsgefahren Gesundheitsschädlich: kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann zu Bewusstseinsstörungen führen. Umweltrisiken Giftig für Wasserorganismen, kann n Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise: H225 H304 H336 H411 EUH066 Sicherheitshinweise: P102 P210 P273 P280 P301+310 P331 P501 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen herbeiführen. Inhalt/Behälter entsorgen in Übereinstimmung mit den örtlichen und Nationalen gesetzlichen Bestimmungen 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Stoffe Stoffname : Silikonentferner Zusätzlicher Hinweis Die EC-Stoffdefinition und die daraus resultierende Einstufung und Kennzeichnung wurde im Rahmen der Reach-Verordnung Nr. 1907/2006 entwickelt. Informationen über die CAS-Nr. finden Sie im Kapitel 15 dieses Sicherheitsdatenblattes. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 3 von 13 Stoffbeschreibung Eine variable Kombination von aliphatischen Kohlenwasserstoffen überwiegend im Bereich von sieben bis neun Kohlenstoffatomen und einem Siedebereich von circa 90°C bis 165°C. Die Kohlenwasserstoffbestandteile sind vorwiegend lineare, verzweigte paraffinische und cyclisch gesättigte Kohlenwasserstoffe. Gefährliche Inhaltsstoffe Name Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02;H225 GHS08;H304 GHS07;H336 GHS09;H411 Danger 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Betroffene Personen aus der Gefahrenzone bringen unter Beachtung der eigenen Sicherheit. Mit Produkt durchtränkte Kleidungsstücke sofort wechseln. Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Hautkontakt: Sofort im Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt: Augen mit geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Bei Auftreten von Reizung medizinische Hilfe hinzuziehen. Bei Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeführen. Sofort Arzthilfe hinzuziehen. Aspirationsgefahr. Atemwege freihalten. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Beachten Sie Ihre eigene Sicherheit Hinweise für den Arzt Folgende Symptome können auftreten: Kopfschmerzen Benommenheit Bewusstlosigkeit Trockene Haut GEFAHR Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 4 von 13 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Besondere Gefährdungen Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Entzündungen über größere Entfernung möglich. Produkt schwimmt auf und kann sich auf der Wasseroberfläche wieder entzünden. Speziell vom Stoff ausgehende Gefahren Leicht entzündbar. Gefährliche Verbrennungsprodukte: Rauch, Qualm, unvollständig verbrannte Produkte. Hinweis für die Feuerwehr Im Brandfall sind umgebungsluftunabhängige Atemluftgeräte und feuerbeständige Schutzkleidung zu tragen. Geeignete Löschmittel CO2, Schaum, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigen Schaum bekämpfen. Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl Schutzausrüstung Umgebungsluftunabhängiges Atemluftgerät und feuerbeständige Schutzkleidung. Weitere Maßnahmen Wassersprühstrahl zum Schutz von Personen und zu kühlen von gefährdeten Behältern anwenden. Separates Auffangen des kontaminierten Feuerlöschwassers. Kontaminiertes Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Vorsicht bei Verwendung von Kohlendioxid in engen Räumen, Kohlendioxid kann Sauerstoff verdrängen. 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG: 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Verfahren zur Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl). Für ausreichende Lüftung sorgen. Zusätzlicher Hinweis Kapitel 13 für Hinweise zur Entsorgung beachten. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 5 von 13 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG: 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Brandschutz: Die Flüssigkeit ist leicht entzündbar. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Vermeidung von Aerosol- und Nebelbildung: Flüssigkeit und konzentrierte Dämpfe verursachen Hautreizungen und wirken zudem leicht narkotisierend. Persönliche Schutzausrüstung tragen, sowie Tätigkeiten und Verwendung nur bei ausreichender Lüftung durchführen. Umweltschutzmaßnahmen: Verschütten und Leckagen vermeiden, um eine Kontaminierung von Abwasser oder Gewässern zu verhindern. Kontaminiertes Wasser in Abscheider aufnehmen und anschließend zur Abwasseraufbereitung geben. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen Lagertemperatur: Umgebungstemperatur Lagerdruck: Umgebungsdruck Behälter dicht geschlossen halten. Für ausreichende Lüftung im Lagerbereich sorgen. Der Fußboden sollte versiegelt und nicht absorbierend sein. Behälter langsam öffnen um eine kontrollierte Drucklastung zu ermöglichen. Vorsichtsmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Lagerbehälter sollten geerdet und miteinander verbunden sein. Ortsfeste Lagerbehälter, Transportbehälter und dazugehöriges Equipment sollten geerdet und verbunden sein um statische Aufladung zu vermeiden. Für Erdung des Behälterzubehörs, der Pumpen und Belüftungsanlagen sorgen. Verpackungsmaterialien Geeignete Materialien und Beschichtungen von Behältern/Geräten: C-Stahl Edelstahl Polyester Polytetrafluorethylen (PTFE) Polyvinyl Alkohol (PVA) Lösemittelresistentes Material Ungeeignete Materialien und Beschichtungen von Behältern/Geräten: Butylkautschuk Naturkautschuk Ethylen-Propylen-Dien-Monomer (EPDM) Polystyrol Polyethylen Anforderung an Lagerräume und Behälter: Lagertemperatur: Umgebungstemperatur Lagerdruck: Umgebungsdruck An einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Bevorzugt Außen- oder freistehende Lagerung. Löschwasserversorgung sollte gewährleistet sein. Empfohlen wird ein Flutungssprinklersystem. Lagerbehälter sollten geerdet und verbunden sein. Befestigte Lagerbehälter, Transportbehälter und dazugehöriges Equipment sollten geerdet und verbunden sein um statische Aufladung zu vermeiden. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 6 von 13 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Stoffname: Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics Grenzwerttyp (Herkunftsland) AGW (DE) Arbeitsplatzgrenzwert Langzeit Kurzzeit 1200 mg/m³ 2400 mg/m³ Methode Berechnet gemäß RCP-Methode (TRGS 900) DNEL-Werte Arbeiter Industrie Verbraucher Expositiosweg Expositionshäufigkeit oral Kurzzeit (akut) Langzeit (wiederholt) Kurzzeit (akut) Langzeit (wiederholt) Kurzzeit (akut) Langzeit (wiederholt) Professionell 699 mg/kg pro Tag demal 773 mg/kg pro Tag 699 mg7kg pro Tag inhalativ 2035 mg/m³ 608 mg7m³ PNEC-Werte Das Ergebins der Umweltriskonanalyse mit Risikoverhältnissen (RCRs) weiit unter 1 bedeutet kein Risiko für die Umwelt. Technische Kontrolle Schutzstufen und notwendige Kontrollmaßnahmen variieren je nach möglichen Expositionsbedingungen. Empfohlene Kontrollmaßnahmen: Ausreichend Belüftung sicherstellen um eine Überschreitung der Expositionsgrenzen zu verhindern. Explosionsgeschützte Belüftungseinrichtungen nutzen. Persönliche Schutzausrüstung Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung hängt vom Gefahrenpotential des Produktes, vom Arbeitsplatz und Verwendungsbedingungen ab. Angaben nur Auswahl der Schutzausrüstung basieren auf der beabsichtigten, normalen Verwendung. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Hautschutz Handschutz: Die spezifischen Handschuhinformationen basieren auf veröffentlichter Literatur und Handschuhherstellerdaten. Kurzzeitiger Hautkontakt: Langzeitiger Hautkontakt: Einmalhandschuhe Handschuhe mit langen Ärmelaufschlägen Geeignetes Material: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: CEN-Standards EN 374 enthalten Nitrilkautschuk oder Fluorkautschuk (Viton) 0,40 mm >480 min allgemeine Vorgaben und Listen von Handschuhtypen. EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Körperschutz : Geeignete Sicherheitskleidung: Version 1.0 Seite 7 von 13 Flammenhemmende Bekleidung Antistatische Sicherheitsschuhe Zusätzliche Körperschutzmaßnahmen: Berührung mit der Haut, den Augen und der Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Nach dem Reinigen der Hände eine Creme auftragen. Atemschutz Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen empfehlen sich lokale Absaug- oder explosionsgeschützte Belüftungseinrichtungen , um die Exposition unterhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte zu halten. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN: 9.1 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Form: Farbe: Geruch: flüssig farblos schwach Sicherheitsrelevante Daten pH-Wert (20°C) Schmelzpunkt /Schmelzbereich Siedepunkt/Siedebereich Flammpunkt Zündtemperatur Dampfdruck (25°C) Dichte (15°C) Löslichkeit in Wasser (25°C) Verteilungskoeffizient n-Octanol / Wasser Viskosität, kinematisch (20°C) Oberflächenspannung (25°C) Explosionsgrenzen obere untere Physikalische Gefährdung Sprengstoff Entzündbare Gase Entzündbare Aerosole Oxidierende Gase Gase unter Druck Entzündbare Flüssigkeiten Entzündbare Feststoffe Selbstzersetzliche Stoffe und Mischungen Pyrophore Flüssigkeiten Pyrophore Feststoffe Selbsterhitzende Stoffe und Mischungen Stoffe oder Mischungen, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase ausstoßen Oxidierende Feststoffe Wert/ Bereich Keine Angabe < -20 90-165 < 10 200 2 0,71 – 0,78 Keine Angabe Einheit °C °C °C °C kPa g/cm³ mg/L ASTM D1078 ASTM D56 berechnet Berechnet ISO 12185 - Keine Angabe 0,5-1,5 20-24 Log Pow mm²/s mN/m ASTM D7042 Wilhelmy Plate 1,0 6,7 Vol.-% Vol.-% berechnet berechnet nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend leicht entzündbare Flüssigkeit nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend Methode EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Oxidierende Flüssigkeiten Organische Peroxide Metallische Korrosion nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend Sonstige Sicherheitsangaben Kohlenstoffgehalt 84 Gew.-% Seite 8 von 13 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT: Der Stoff ist unter normalen Bedingungen stabil. Zu vermeidende Bedingungen Hitze, Funken, offene Flammen und andere Zündquellen. Zu vermeidende Stoffe Von Oxidationsmittel fernhalten. Gefährliche Zersetzungsprodukte Material zerfällt nicht bei Umgebungstemperatur. Zusätzlicher Hinweis Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Effekten „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ und verwandte Stoffe gleicher Kategoriezuordnung wirken gesundheitsschädigend auf das zentrale Nervensystem (ZNS) und verursachen bei Aufnahme in der Lunge chemische Pneumonitis. Beide Wirkungen sind allen Kohlenwasserstofflösemitteln gemeinsam. Die akute Toxizität von „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ bei oraler, dermaler oder inhalativer Exposition ist gering. Akute Toxizität Akute Toxizität (oral) Akute Toxizität (dermal) Akute Toxizität (inhalativ) Hautreizung Nicht reizend. Augenreizung Nicht reizend. Effekt Dosis LD50 LD50 LC50 Spezies rat (SpragueDawley) männlich/ weiblich Ergebnisse Methode Bemerkungen > 5840 mg/kg OECD Richtlinie 401 > 2920 mg/kg Einatmen kann Lungenödeme und Pneumonitis verursachen. - OECD Richtlinie 402 OECD Richtlinie Kann sich auf das 403 zentrale Nervensystem auswirken. > 23300 mg/m³ EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 9 von 13 Sensibilisierung der Haut „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, cyclics“ ist nicht als Haut sensibilisierend eingestuft. Reizung der Atemwege Hierzu liegen keine Informationen vor. Gefährdung bei Einatmung Geringste Mengen, die bei Verschlucken oder Erbrechen in die Lunge gelangen, können zu einer chemischen Pneumonitis oder einem Lungenödem führen. Symptome bezogen auf physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften Bei Aufnahme: Reizungen der Muskelmembranen in Mund, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt Bei Einatmen: Benommenheit Kopfschmerz Schwindel 12. UMWELTSBEZOGENE ANGABEN Angaben zu ökologischen Wirkung „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cycllics“ und verwandte Stoffe der gleichen Kategorie wirken leicht toxisch auf Wasserorganismen. Die Exposition von Land- und Bodenschichten ist nicht zu erwarten. Stoffe dieser Kategorie verdunsten schnell von Wasser- und Bodenoberflächen. In der Luft wird „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ schnell abgebaut, es ist biologisch ebenfalls leicht abbaubar. Ökotoxiztät Wassertoxizität Effekt Dosis Akute Toxizität (Fisch) Akute Toxizität (Wasserfloh) Akute Toxizität (Algen) LL50 Expositionszeitraum 96 h EL50 48 h EL50 72 h Spezies Methode Auswertung Goldforelle (Süßwasser) Daphnia magnga (Süßwasser) Pseudokirchneriella Subcapitata (Süßwasser) OECD Richtlinie 3-10 mg/l 203 OECD Richtlinie 4,6 mg/l 202 OECD Richtlinie 10 mg/l 201 Langzeit-Ökotoxizität Langzeit-Toxizität (Fisch) Langzeit-Toxizität (Wasserfloh) Effekt Dosis NOELR Expositionszeitraum 28 Tage Spezies Methode Auswertung Goldforelle (Süßwasser) 0574 mg/l NOELR 21 Tage Daphnia magna (Süßwasser) Petrotox Computer model (v3.04) OECD Richtlinie 211 Persistenz und Abbaubarkeit Der Stoff ist biologisch leicht abbaubar. Leichte Abbaubarkeit in der Luft ist zu erwarten. 1 mg/l EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Siliconentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 10 von 13 Bioakkumulationspotential Keine Messwerte für Bioakkumulation verfügbar. Mobilität „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist ein Kohlenwasserstoff UVCB. Standard Tests für diese Bestimmung beziehen sich auf monomolekulare Stoffe und sind nicht anwendbar auf UVCB´s. Adsorption/Desorption „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist ein Kohlenwasserstoff UVCB. Standard Tests für diese Bestimmung beziehen sich auf monomolekulare Stoffe und sind nicht anwendbar auf UVCB´s. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertungen Aufgrund relevanter Daten, dargestellt in Abschnitt 8 1.2 des Stoffsicherheitsdatenberichtes, ist davon auszugehen, dass „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ kein PBT- und vPvB-Stoff ist. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG: Empfehlungen zur Entsorgung basieren auf Material wie geliefert. Die Entsorgung hat gemäß geltender Gesetzte und Vorschriften zu erfolgen sowie gemäß der Materialeigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung. Empfehlungen zur Entsorgung Das Produkt ist zur Verbrennung in einem geschlossenen, kontrollierten Brenner zu Brennwert geeignet, oder via Entsorgung durch überwachte Verbrennung bei hohen Temperaturen, um das Entstehen von unerwünschten Verbrennungsprodukten zu verhindern. Behördliche Entsorgungsangaben Europäischer Abfallcode: 07 01 04 HINWEIS: Dieser Code ist den gängigsten Verwendungen für diesen Stoff zugeordnet, er kann nicht Verunreinigungen, die beim tatsächlichen Gebrauch resultieren, widerspiegeln. Abfallverursacher müssen den tatsächlichen Prozess bei der Erzeugung des Abfalls und seiner Verunreinigung beurteilen, um (die) den richtigen Abfallentsorgungscode(s) zuzuordnen. Warnung für leere Behälter (wo zutreffend): Leere Behälter können Rückstände enthalten und gefährlich sein. Behälter nicht ohne sachgerechte Anweisungen wiederbefüllen oder reinigen. Leere Fässer sollten bis zur sachgerechten Rekonditionierung oder Entsorgung durch geeignete, qualifizierte oder lizenzierte Kontraktoren und gemäß behördlicher Bestimmungen aufbereiten. Setzen Sie solche Behälter NICHT UNTER DRUCK ODER SCHNEIDEN, SCHWEISSEN, LÖTEN, BOHREN, SCHLEIFEN SIE AN. SETZEN SIE DIE BEHÄLTER NICHT HITZE, FLAMMEN, FUNKEN, STATISCHER AUFLADUNG ODER ANDERER ZÜNDQUELLEN AUS. SIE KÖNNTEN EXPLODIEREN UND ZU VERLETZUNG ODER TOD FÜHREN. 14. Angaben zum Transport: Landtransport (ADR/RID/GGVSE) UN-Nummer Klasse Klassifizierungscode Verpackungsgruppe Gefahrenzettel Techn. Bezeichnung Tunnelbeschränkungscode Gefahrenkennz.-Nr. 3295 3 F1 II 3, EHS KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G. (Dampfdruck bei 50°C höchstens 110 kPa) D/E 33 EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Binnenschifftransport (ADN) UN or ID No. Klasse Klassifizierungscode Verpackungsgruppe Gefahrenzettel (Primäres Risiko) Gefahrenzettel (Sekundäres Risiko) Techn. Bezeichnung Seeschifftransport (IMDG) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Gefahrenzettel (Primäres Risiko) Techn. Bezeichnung Version 1.0 Seite 11 von 13 3295 3 F1 II 3, EHS N2 KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G. (Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics) EmS 3295 3 II 3, EHS HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S. (Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics) Yes (Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics) F-E, S-D Lufttransport (IATA) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Gefahrenzettel (Primäres Risiko) Techn. Bezeichnung 3295 3 II 3, EHS HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S. Marine Pollutant 15. Rechtsvorschriften Für „Hydrocarbons, C7-C9, n-alkanes, isoalkanes, cyclics“ ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß Artikel 14 der REACH-Verordnung erfolgt, die den Verwendungen zugeordneten Expositionsszenarien befinden sich im Anhang. Spezifische Sicherheits-, Gesundheits-, und Umweltvorschriften/-gesetze für den Stoff oder die Mischung Nationale Vorschriften (Deutschland) TA-Luft: 5.2.5 Organische Stoffe Wassergefährdungsklasse: WGK2 wassergefährdend, Kenn-Nummer 27 31. BlmSchV: Der Stoff gilt als flüchtige organische Verbindung (VOC) Nicht-EU-Vorschriften VOC- Richtlinie (Schweiz): Das Produkt unterliegt der VOC-Lenkungsabgabe. Aufgeführt um United States TSCA (Toxic Substances Control Act) Bestandsverzeichnis Aufgeführt im EWG Bestandsverzeichnis EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) Aufgeführt im koreanische ECL (Existing Chemical List) Bestandsverzeichnis Aufgeführt im Peoples´s Republc of China register: CRC-SEPA (Chemical Registration Center for Chinese State Environmental Protection Administration) EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 12 von 13 16. SONSTIGE ANGABEN: Einstufung (Versordnung (EG) Nr. 1272/2008) Signalwort: Gefahr GefahrenPirktogramme: GHS02 GHS07 GHS08 GHS09 Gefahrenhinweise: H225 H315 H304 H336 H411 Sicherheitshinweise: P102 P210 P233 P240 P241 P242 P243 P261 P271 P280 P301+P310 P303+P361+ P353 P304+P340 P302+P352 P312 P331 P273 P370+P378 P362 P391 P403+P233 P403+P235 P405 P501 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen Behälter dicht verschlossen halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/ Belüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrische Aufladung treffen Einatmen/von Staub/Rauchen/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nur in Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EIMATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: mit viel Wasser und Seife Waschen Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen KEIN Erbrechen herbeiführen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Bei Brand. Alkoholbeständigen Schaum oder Kohlendioxid verwenden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter der Wiederaufbereitung/Verbrennung Zuführen EU-SICHERHEITSDATENBLATT LS CHEMIE GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Silikonentferner Erstellungsdatum: 28.03.2015 überarbeitet: 28.03.15 Version 1.0 Seite 13 von 13 Einstufung (67/548/EEC oder 1999/45/EC) Gefahrensymbole und Gefahrenhinweise für gefährliche Stoffe und Zubereitungen: F, Xn, N Gefährdungskomponenten für Kennzeichnung: R-Sätze: R11 R65 R66 R67 R51/53 S-Sätze: S2 S9 S16 S29 S33 S61 S62 Leichtentzündlich Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besonders Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung Nur für gewerbliche Anwendung – kein Publikumsprodukt. Weitere Informationen: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt der Überarbeitung und dienen dazu, unsere Produkte im Hinblick auf zu treffende Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts und keine Produktinformation oder Produktspezifikation dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das neue Material übertragen werden. Das Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation. Datenblatt ausstellender Bereich: siehe Kapitel 1, Auskunft gebender Bereich
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