Umweltinstitut Offenbach

Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer,
Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Offenbach:
Potsdam:
München²:
19.-22.10.15 | 14.-17.12.15 | 29.02.-03.03.15 | 27.-30.06.16
26.-29.09.16 | 12.-15.12.16
30.11.-03.12.15
Hamburg¹: 10.-13.10.16
11.-14.04.16
¹ In Kooperation mit der Karl Mayer Akademie | ² In Kooperation mit der Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH
AKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT
UND BETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ
www.umweltinstitut.de
Umweltinstitut Offenbach GmbH | Frankfurter Straße 48 | 63065 Offenbach a.M. | Telefon (069) 810679
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne
des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb
der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger
abfallrechtlicher Vorschriften (z.B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele
Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal
müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß
§ 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV
zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine
Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54
KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
nar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke
zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
(im Sinne des § 4 Deponie VO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar, welches alle
zwei Jahre besucht werden soll und an einem Tag durchgeführt werden
kann. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulu
Veranstaltungshinweise:
Abfallbeauftragter an einem Tag!
Aufbauseminar im Sinne der §§ 58-60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Sie sind Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
bzw. verfügen über eine dementsprechend aktuelle, staatlich anerkannte
Qualifizierung?
Falls ja, werden Sie mit diesem Fachkundeseminar Abfallbeauftragter nach
§§ 58-60 an einem Tag.
Weitere Informationen und unsere Online-Anmeldung finden Sie unter
http://www.umweltinstitut.de/001-261
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen
Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen
gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende SemiReferenten:
Michael Höhl, RP Gießen
Thomas Baier, Beratungsbüro Baier, Mühlheim
Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische
Überwachung und Zertifizierung mbH
Tillmann Küpper, RP Darmstadt,
Abt. Arbeitsschutz & Umwelt Wiesbaden
Chem.-Ing. Jürgen Dechert, GEODIS, Rodgau
Frank Braunisch, RP Darmstadt,
Abt. Arbeitsschutz & Umwelt Wiesbaden
Kai Werry, RP Darmstadt, Projektbeauftragter
Abfallüberwachungssystem
Leitung:
Dipl. Geogr. Stefan Gessenich, UIO
Gebühr:
€ 1.150,- zzgl. gesetzl. MwSt.
Zeiten:
1. Tag:
11.00 - 17.00 Uhr
2 - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
Täglich eine Mittags- & zwei Kaffeepausen
ANMELDUNG per FAX (069) 82 34 93, formlos per Email an [email protected]
oder Online über unsere Webseite direkt auf www.umweltinstitut.de/001-037
Name:
Firma:
Adresse:
Termine
Offenbach:  19.-22.10.15 |  14.-17.12.15
 29.02.-03.03.16 |  27.-30.06.16
 26.-29.09.16 |  12.-15.12.16
Hamburg:  05.-08.10.15 |  10.-13.10.16
Potsdam:
 30.11.-03.12.15
München:  11.-14.04.16
Telefon:
E-Mail:
Unterschrift:
Datum:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach a. Main
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. In
der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee,
Gebäck und Pausensnacks enthalten.
Es gelten unsere AGBs, die Sie im Umweltinstitut oder auf unserer Homepage
unter www.umweltinstitut.de einsehen können.
www.Umweltinstitut.de
 069 - 810679
Fax: 069 - 823493
[email protected]
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne
des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Ablaufplan für Offenbach
Montag:
11:00
Einführung in das Thema Umweltrecht
Begrüßung und Einführung in das Thema
Mittwoch: Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht
09:00
Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes
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

AbfallverbringungsVO
REAcH-VO
IED-Richtlinie
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
Kreislaufwirtschaftsgesetz
ElektroG
14:00
Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG
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Abfallverzeichnis-VO (AVV)
Nachweisverordnung
Entsorgungsfachbetriebe-VO
Altöl-VO





Altholz-VO
Klärschlamm-VO
Verordnung der Abfallbeauftragten
Gewerbeabfall-VO
13:00
Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen
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

17:00
09:00

Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten
(Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform
Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut der Dokumentation und
bei polizeilichen Kontrollen.
Thomas Baier, Beratungsbüro Baier, Mühlheim am Main
10:45
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
Gewerbeordnung
Arbeitsschutzvorschriften
Transport von Abfällen und
gefährlichen Gütern
Genehmigungsrecht für Entsorger

Gefahrgutrecht für Entsorger


Ende des Veranstaltungstages
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Dienstag: Abfallrecht, Umweltauswirkungen
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Chemikalienrecht
Gefahrstoff-VO
TRGS
Gerätesicherheitsgesetz
Donnerstag: Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik
Ende des Veranstaltungstages

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Spiegeleinträge
Einstufungshinweise
Hinweise zu CLP und GHS
Chem.-Ing. Jürgen Dechert, IBM Deutschland GmbH, Rodgau
Michael Höhl, RP Gießen
09:00

Mittagessen
Abfallrechtliche Beförderungerlaubnis
Sammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeigeund Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe,
17:30
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12:00
Dipl. Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach
15:30
Entwicklung der Abfallkataloge
Aufbau des Abfallverzeichnisses
Gefährliche Abfälle
Tillmann Küpper, RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden
Mittagessen
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
13:00

Rechtlliche und technische Voraussetzungen bei
der Einstufung von gefährlichen Abfällen
Haftung und Verantwortlichkeiten
Zulassung von Anlagen
Nach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete
(WHG, Baurecht)
Dr. Frank Braunisch, RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden
12:15
Mittagessen
13:15
Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung

Bei abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
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Dipl. Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach
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12:15
Mittagessen
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13:15
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten,
Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang
mit Audit-Abweichungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis.
Handel- und Makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeigeund Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
Immissionsschutz
IED-Richtlinie
LAGA- und LAI-Merkblätter
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form,
Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z.B. Verpackungs-VO, Elektro-G)
Datenschutz und Datensicherheit
Umsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang
der Entsorgungskette.
Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektbeauftragter Abfallüberwachungssystem
16:00
Schriftliche Klausur mit anschließender Diskussion
17:00
Ende des Veranstaltungstages
Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Techn. Überwachung und Zertifizierung mbH
17:00
Ende des Veranstaltungstages
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach a. Main
www.Umweltinstitut.de
 069 - 810679
Fax: 069 - 823493
[email protected]
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne
des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Ablaufplan für München, Potsdam, Köln und Hamburg
1.Tag:
Referent:
Einführung in das Thema Umweltrecht
Karl-Heinz Hack
10:00
Begrüßung und Einführung in das Thema
10:15
Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil I
3.Tag:
Referent:
09:00
Rechtssystematik (EG-Richtlinien, EG-Verordnungen, bundes-, landesund kommunales Recht)
11:45
Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil II
13:00
Mittagessen
14:15
Straf-/Ordnungsrecht



15:45
Abgrenzung StrafOrdnungsrecht und Strafe
Bußgeld,


Überblick Umweltstraftatbestände
Verantwortlichkeiten
Produktverantwortung und
Umsetzung,
verpflichtende und
fakultative Rücknahmeund Rückgabepflichten
Referent:
13:15
Mittagessen
14:15
Der Betriebsbeauftragte für Abfall, Abfallbehandlungsverfahren
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



Kennzeichen
Sonderregelungen zur
Nachweisführung
Registerpflichten bei Rücknahme
Ordnungswidrigkeiten
16:30



18:00
09:00
10:45
Abfallregister


Güterkraftverkehrsrecht
Gefahrgutrecht
grenzüberschreitender Transport
12:00
Mittagessen
13:00
Entsorgungsfachbetrieb


14:00



Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik
Ulrich Minners, Michael Christinck,
Wolfgang Breuer, Beate Kummer
Abfallverbringungsregelungen
abfallrechtliche
Transportvorschriften
12:00
Mittagessen
13:00
Illegale Verbringung / Probleme bei der Verbringung

Zertifizierung
Privilegierung
Internationale Abfallströme
Rohstoffexporte und –importe


Chancen & Risiken der neuen VVA
Zusammenfassung
15:00
Abfall als Gefahrgut
16:45
Ende des Veranstaltungstages / Ausgabe der Zertifikate
Abfallbeschreibung
Probenahme
Abfallbewertung
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
Gefährlichkeit
Abfälle mit besonderem
Gefährdungspotenzial
Entsorgungsanlagen


17:30


Altholzverwertung
neue Ersatzbaustoffverordnung
derzeitige Entsorgungssituation
Übungen
Gefahrstoffrecht / Abfalleinstufung gemäß AVV
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
Abfalleigenschaften und Charakteristik
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15:15
Rechtsgrundlagen
Betriebliche Anforderungen


Aktuelle Entwicklung der Getrennthaltung
Transport, Vermittlung


thermische Behandlung
von Abfällen
Deponierung
GHS-Verordnung und CLP-Richtlinie
Führung der Register, elektronische Registerführung
11:00
Batterieverwertung
Verwertung von Leuchtstoffröhren
Gewerbeabfallaufbereitung
Altfahrzeugverwertung
Referent:
Karl-Heinz Hack
Nachweisführung

Ende des Veranstaltungstages
4.Tag:
Abfallrecht, Umweltauswirkungen
Einführung
biologische Abfallbehandlung
mechanisch-biologische
Abfallbehandlung
Beispiele von Verwertungsverfahren

Papierform, elektronische Nachweisführung
09:45
Umsetzung der ARRL in deutsches Recht –KrwG

Ende des Veranstaltungstages
2.Tag:
09:00
11:15

Zivilrechtliches Haftungsrecht

18:00
Wesentliche Inhalte, Handlungsbedarf und vorgeschlagene Instrumente
Novelle Abfall- Rahmenrichtlinie
Zivilrechtliches Haftungsrecht

Aktuelles zum deutschen / europäischen Abfallrecht “Novelle
Abfallrahmenrichtlinie, neuer Abfallbegriff und KrwG“
Aktuelle Entwicklung der Getrennthaltung
Überblick Haftungsbestände (unerlaubte Handlung, Gefährdungshaftung)
betriebliche Risiken und Versicherungsschutz
16:30
Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht
Ulrich Minners, Michael Christinck,
Wolfgang Breuer, Beate Kummer
Zulassungen von
Entsorgungsanlagen,
BVT Merkblätter



BREF
Anlagentechnik
Anlagenbetrieb
Ende des Veranstaltungstages
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach a. Main
www.Umweltinstitut.de
 069 - 810679
Fax: 069 - 823493
[email protected]