Jahrgang 15 Nr. 16 Freitag, den 17. April 2015 Die Jugendmusikschule „Höri“ präsentiert ein Konzert mit Preisverleihung am Montag, den 20. April 2015 - 18.30 Uhr im Rathaus Öhningen Eintritt frei Es musizieren Schüler und Lehrer aus den Klassen Gitarre + Klavier Gesang Akkordeon + Klavier Klavier Saxophon Klarinette Blechblasinstrumente Elmar Amann Dagmar Hein Karin Berger Josef Weimert Volker Wagner Wolfgang Smith Markus Müller Höri-Woche NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN Gemeindeverwaltungen: Moos Zentrale Fax E-mail-Adresse Verkehrsbüro Moos Bauhof oder Wassermeister Bootshafen Moos Bootshafen Iznang oder Kindergarten Moos Kindergarten Bankholzen Kath. Pfarramt, Weiler Ev. Pfarramt, Böhringen Kläranlage Moos Hilfe von Haus zu Hause Ev. Pfarramt Campingplatz Wangen Höristrandhalle Wangen 07732/99 96 -0 07732/99 96 20 [email protected] 07732/99 96 - 17 07732/94 08 04 0171/6 44 37 89 0175/4 31 80 29 07732/5 21 80 07732/5 44 81 0171/3 24 62 45 07732/99 96 80 07732/5 36 89 07732/43 20 07732/26 98 07732/94 69 20 07735/919012 Gaienhofen Zentrale Fax E-mail-Adresse Kultur- und Gästebüro Gemeindevollzugsdienst Höri-Museum Bauhof 07735/8 18 - 0 07735/8 18 - 18 [email protected] 8 18 - 23 818 - 29 44 09 49 9 19 58 48 oder 0171/3042735 Wassermeister 91 99 00 oder 0171/3 04 27 35 Kläranlage 9 19 58 72 oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47 Kindergarten Horn 29 88 Kath. Pfarramt, Horn 20 34 Ev. Pfarramt 20 74 Campingplatz Horn 6 85 Hafenmeister Gaienhofen Herr Stier: 0171/6 54 51 73 Hafenmeisterin Horn Frau Moser 0170/5751267 Hafenmeister Hemmenhofen Herr Leiber 0175 5857219 Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76 wöchentlicher Seniorentref donnerstags ab 14.00 Uhr Hilfe von Haus zu Haus Nachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12 Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958 Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr Seeheim Höri Gesellschaft für Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720 Öhningen Zentrale E-mail-Adresse 07735/8 19 - 0 [email protected] Fax 07735/8 19 - 30 Tourist-Information 8 19 - 20 Bauhof 81940 Wassermeister 0160/90 54 43 72 Ortsverwaltung Wangen 7 21 Ortsverwaltung Schienen 819 - 60 Kindergarten Öhningen 32 44 Kindergarten Schienen 36 39 Kindergarten Wangen 34 13 Kath. Pfarramt 07735/7 58 20 21 Samstag, 18.04.2015 Sonntag, 19.04.2015 Montag, 20.04.2015 Dienstag, 21.04.2015 Mittwoch, 22.04.2015 Donnerstag, 23.04.2015 Freitag, 24.04.2015 Gemeinde-Verwaltungsverband Höri Telefon Tel. 8 18 - 8 Sekretariat Musikschule Steuern und Abgaben Gemeindekasse Tel. 8 18 - 41 Tel. 8 18 - 43 Tel. 8 18 - 45 Rettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112 Ärztlicher Notfalldienst unter der Woche und an Wochenenden und Feiertagen Tel. 01805/19292-350 Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 01805/19292 350 Zahnärztliche Notrufnummer 0180/3222555-25 Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0 Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1 Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. (Hauskrankenplege, Familienplege) Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71 DRK - Ambulanter Plegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63 Hospizverein Radolfzell, Höri, Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96 Überfall, Unfall Tel. 1 10 See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06 Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97 INVITA - Häusliche Krankenplege Stephanie Milotta 07732/972901 Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814 Tierrettung Radolfzell 24-Std.-Notrufnummer 0160 5187715 Öfnungszeiten Wertstofhof Moos: Jeden Samstag von 9:00 – 11:30 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bauschutt, Elektrokleingeräte und Windeln Notruf Polizeiposten Gaienhofen-Horn Polizeirevier Radolfzell 1 10 Tel. 07735/9 71 00 Tel. 07732/950660 Elektrizitätswerk des Kantons Schafhausen AG Störungsdienst: 0041/52/6 33 55 55 Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10 0041/52/6 24 43 33 Zolldienststelle Öhningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47 Schulen Moos Grundschule Hannah-Arendt-Schule Gaienhofen Hermann-Hesse-Schule Hauptschule mit Werksrealschule Grundschule Horn Ev. Internatsschule Öhningen Grund- und Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 97 90 06 Tel. 92 27 -0 Tel. 9 19 19 16 Tel. 20 36 Tel. 81 20 Tel. 93 99 -16 Familien- und Dorfhilfe Öhningen Forstämter Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected] A. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506 Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066 Telefonseelsorge Ev. (gebührenfrei), Kath. (gebührenfrei), Polizei Verwaltung Schafhausen Zweigstelle Worblingen Ärztlicher Notdienst Einsatzleitung: Frau Jutta Gold Nachbarschaftshilfe Einsatzleitung: Frau Neureither Tel. 07731/79 55 04 Tel. Tel. 0800/111 0 111 Tel. 0800/111 0 222 Funkzentrale 1 12 Feuerwehrkommandant Moos Karl Wolf 07732 9595250 Feuerwehrkommandant Gaienhofen, Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51 Tel.: 07732 - 97 12 70 Tel.: 07733 - 88 86 Tel.: 07732 - 97 19 91 Tel.: 07731 - 9 33 40 Tel.: 07731 - 6 43 17 Tel.: 07731 - 6 30 35 Tel.: 07731 - 2 13 70 Tel.: 07735 - 31 97 Tel.: 07733 - 51 52 3944 Bevollmächtigter Schornsteinfeger für Gaienhofen und Öhningen Peter Krattenmacher oder Feuerwehr Schefel-Apotheke Radolfzell Christophorus-Apotheke Engen Flora-Apotheke Radolfzell Apotheke am Berliner Platz Singen Central-Apotheke Singen Apotheke Sauter Marien-Apotheke Singen Höri-Apotheke Öhningen-Wangen Wasmuth-Apotheke Mühlhausen MOOS Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Montag, 20.04. Biomüll Montag, 27.04. Biomüll, Gelber Sack Montag, 04.05. Biomüll Dienstag, 05.05. Restmüll Freitag, 08.05. Papier Montag, 11.05. Biomüll 20 74 91 96 75 34 90 Tel.: 07735/44 05 72 0174/3 30 49 90 Bevollmächtigter Schornsteinfeger Moos Jörg Dittus - Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang Oberdorf Peter Krattenmacher - Iznang Unterdorf Tel. 07704/358230 Tel.: 07735/44 05 72 oder 0174/3 30 49 90 Alemannenstr. 5, 78315 Radolfzell am Bodensee Bahnhofstr. 3, 78234 Engen, Hegau Brühlstr. 2, 78315 Radolfzell am Bodensee Überlinger Str. 4, 78224 Singen Hegaustr. 26, 78224 Singen Ekkehardstr. 18, 78224 Rielasinger Str. 172, 78224 Singen Hauptstr. 53, 78337 Öhningen (Wangen) Schloßstr. 40, 78259 Mühlhausen-Ehingen (Mühlhausen) Gaienhofen Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Dienstag, 21.04.15 Biomüll Mittwoch, 22.04.15 Blaue Tonne + Altholzabfuhr Donnerstag, 23.04.15 Sperrmüll Dienstag, 28.04.15 Biomüll + Restmüll Montag, 04.05.15 Gelber Sack Dienstag, 05.05.15 Biomüll Dienstag, 12.05.15 Biomüllabfuhr Öfnungszeiten Wertstofhof Gaienhofen Die nächsten Termine sind: 18.04./25.04./09.05.2015 jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöfnet Öhningen Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Dienstag, 21.04.2015 Biomüll Dienstag, 28.04.2015 Restmüll Mittwoch, 29.04.2015 Blaue Tonne Mittwoch, 29.04.2015 Altholz Donnerstag, 30.04.2015 Sperrmüll Montag, 04.05.2015 Gelber Sack Öfnungszeiten Wertstofhof Öhningen samstags, 14-tägig von 10.00-12.00 Uhr nächste Termine: 25.04.2015/09.05.2015 donnerstags, 14-tägig von 16.00-17.00 Uhr nächste Termine: 30.04.2015/28.05.2015 Freitag, den 17. April 2015 2 Höri-Woche Stromabschaltung in Bankholzen Höri-Bülle im Kochstudio des Landes Baden-Württemberg anlässlich der Slow Food Messe in Stuttgart Wegen Arbeiten an den Versorgungsanlagen muss die EKS die Stromlieferung kurzzeitig unterbrechen. Die Abschaltung erfolgt am: Dienstag, den 21. April 2015 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Betrofen von der Abschaltung ist der gesamte Ortsteil Bankholzen. Wir bitten dies zu beachten! Ihre Gemeindeverwaltung Neuer Dalben in der Hafeneinfahrt Moos Am vergangenen Donnerstag wurde in der Hafeneinfahrt Moos ein neuer Dalben gesetzt. Er dient zur besseren Kennzeichnung der Hafeneinfahrt, vor allem nachts. Am vergangenen Samstag fand am Spätnachmittag eine kulinarische Präsentation der Höri-Bülle im Kochstudio des Landes Baden-Württemberg auf der Slow Food Messe in Stuttgart statt. Begrüßt durch Herrn Wirsig vom Ministerium präsentierten anschließend Hubert Neidhart mit seinem Team, Michael Baldenhofer von der Stabstelle der Regionalentwicklung Landkreis Konstanz, Claudia Bochinger und Gerald Hauser von Slow Food Bodensee, Markus Bruderhofer von Delikat Essen Gottmadingen sowie Bürgermeister Kessler Moos im allgemeinen und die Höri-Bülle im Besonderen. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle die an diesem Event beteiligt und sich engagiert haben. Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, bei der zahlreiche Gäste der Slow Food Messe einerseits auf die Bülle andererseits auch auf Moos als Ferienort aufmerksam gemacht werden konnten. Gutscheinbuch für Konstanz & Umgebung Das Schlemmergutscheinbuch beinhaltet 74 Gutscheine aus Gastronomie, Freizeit und Wellness. Es ist bis 1.12.2015 gültig und kostet 17,95 €. Nur noch wenige Gutscheinbücher sind in der TouristInformation Moos, Bohlinger Str. 18, erhältlich. Bürgerwerkstatt „Tourismus, Gewerbe, Wohnen, Kultur“ Liebe Bürgerwerkstättler, unser nächstes Trefen indet am Montag 20.04.2015 19:00 Uhr im Rathaus Moos statt. Thema wird sein, das weitere Vorgehen/Planung des Themenweges. Interessierte Mitbürger sind herzlich eingeladen. Kontakt: Günter Höll, Tel: 07732/950025, [email protected] Geburtstagsjubilar 22. April Herr Ottmar Stofel, 81 Jahre Moos-Bankholzen Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit für das kommende Lebensjahr. Freitag, den 17. April 2015 3 Höri-Woche Die persönliche und unabhängige Energieberatung der Energieagentur gemeinnützige GmbH im Kreis Konstanz Bei der Erstberatung werden Fragen zum energetischen Sanieren bzw. energieeizienten Bauen geklärt. Themen sind dabei u.a.: Baulicher Wärmeschutz • Eiziente Anlagen zur Wärmeerzeugung und -verteilung, konventionell, regenerativ, Methoden zur Optimierung. • Information zu den neuen Bedingungen des in Baden-Württemberg geltenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), die voraussichtlich Mitte 2014 deutlich verschärft werden (betrif künftige Heizungserneuerungen). • Ermittlung der Jahresarbeitszahl von Luft-Wärmepumpen nach den Regeln des abgeschlossenen WärmepumpenChecks. • Sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energien im Wohnbereich. • Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung. • Schimmelproblematik – Ursachen und Maßnahmen dagegen. • Fördermöglichkeiten (L-Bank, KfW, BAFA – Kredit bzw. Zuschuss). Die Beratung ist für Einwohner des Kreises Konstanz kostenlos. Weiterhin besteht das Angebot der Energie-Checks. Diese Beratungen werden vor Ort durchgeführt. Je nach Zielgruppe wird der Basis-Check (Kostenbeitrag 10 €), der Gebäude-Check (Kostenbeitrag 20 €)bzw. der Detail-Check, früher FMO-Beratung, (Kostenbeitrag 45 €) angeboten. Darüber hinaus wird auch ein BrennwertCheck angeboten, bei dem die Funktion der Brennwertanlage messtechnisch überprüft wird (Kostenbeitrag 30 € - nur im Winter möglich). Die nächste Energieberatung indet statt am - Anmeldung siehe unten. 22.04.2015 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Moos Um die Terminwünsche für alle genannten Angebote vorbereiten zu können, ist eine Anmeldung notwendig bei Energieagentur Kreis Konstanz 07732/9391234, 8:30 bis 11:30 Uhr Tagesmütterverein Landkreis Konstanz Neue Ansprechpartnerin Hiermit stelle ich mich als neue Fachberaterin des Tagesmütter vereins Landkreis Konstanz e.V. vor: Mein Name ist Sabine Dietz, ich bin Dipl. Sozialpädagogin (BA) und werde zukünftig für Aach, Eigeltingen, Engen, Gaienhofen, Mühlhausen-Ehingen, Öhningen, OrsingenNenzingen, Tengen sowie für ihre Gemeinde Moos zuständig sein. Ich freue mich auf mei- ne neue Aufgabe und auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie erreichen mich dienstags in meiner telefonischen Sprechzeit von 10.00 Uhr -12.00 Uhr unter 07732 823388-6. Gerne können Sie mich auch per Email kontaktieren: [email protected] Meine persönlichen Sprechzeiten vor Ort werden rechtzeitig im Amtsblatt veröfentlicht. In der Regel sind diese am 2. Donnerstag im Monat jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Rathaus. Ich freue mich auf Sie! Senioren Info! Wussten Sie schon, ... dass Sie einen Gutschein über einen „Helfereinsatz“ bei Hilfe-vonHaus-zu-Haus erwerben können? Initiative der Bürgerwerkstatt „Jung & Alt“ Küchenspülhilfe gesucht täglich 14 - 16 Uhr, Arbeitsgemeinschaft Iznang, Tel. 07732/9227-0 (Frau Malicet) Ende des amtlichen redaktionellen Teils Herausgeber: Amtsblatt der Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen. Herausgeber sind die Bürgermeisterämter. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: der jeweilige Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Gesamtherstellung: Primo-Verlag Stockach Anton Stähle Meßkircher Straße 45 78333 Stockach Telefon: 07771 / 93 17 11 Fax: 07771 / 93 17 40 [email protected] www.primo-stockach.de Freitag, den 17. April 2015 4 Höri-Woche Gaienhofener Tanzschiff am 15.05.2015 Wir, die Narrengilde Gainehofen, würden uns freuen viele bekannte und neue Gesichter auf unserem diesjährigen Tanzschif begrüssen zu dürfen. Es kann jeder teilnehmen, egal ob Mitglied eines Vereins oder nicht. Der Kartenverkauf ist in vollem Gange. Karten gibt es bei den Hörivereinspräsidenten, im Hörimarkt, der Bäckerei Leins, der Gärtnerei Denz in Wangen und natürlich auch bei Corinna (0162 3031649). Wir freuen uns auf ein super Fest mit euch. Eure NarrengildeGaienhofen 4. 5. Sitzung des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen wird zu einer öfentlichen Sitzung auf Montag, 20.04.2015, 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen eingeladen. 6. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Fragemöglichkeit für Einwohner 2. Kenntnisgabe von Niederschriften: 23.02.2015 + 16.03.2015 3. Kläranlage Gaienhofen Strukturgutachten über möglichen Anschluss an die ARA Stein am Rhein - Vorstellung Gutachten Büro Jedele + Partner 7. Fremdenverkehrs- und Kulturbetrieb Gaienhofen Rückblick 2014 – Ausblick 2015 Freiwillige Feuerwehr Gaienhofen Gesamtwehr Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten - Bestätigung und Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl Grundschule Horn Einrichtung als Ganztagesschule in Wahlform (3 Tage) ab 2015/2016 - Zustimmung zum Beschluss der Schulkonferenz Bauangelegenheiten a. Erlenlohweg 7, Flst.Nr. 60/5, Gaienhofen Abbruch Wintergarten und Erweiterung Wohnraum Antrag auf Baugenehmigung b. Himmernstraße 36 a, Flst.Nr. 1759, Horn Neubau Keller mit Wintergarten, Abbruch vorhandene Gaube und Neuerrichtung Gaube Antrag auf Baugenehmigung c. Höhenweg 1, Flst.Nr. 349, Horn Neubau Carport mit Abstellraum Antrag auf Baugenehmigung d. Weiler Straße 19 d, Flst.Nr. 20/6, Horn Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - geänderte Firsthöhe Antrag auf Baugenehmigung 8. Bekanntgaben der Verwaltung 9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte 10. Fragemöglichkeit für Einwohner Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofen sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Gemeindeverwaltung Gaienhofen Eisch, Bürgermeister Freitag, den 17. April 2015 5 Höri-Woche GEMEINDE GAIENHOFEN HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat am 26.01.2015 nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3. dem Gesamtbetrag der Verplichtungsermächtigungen in Höhe von §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 13.715.000 € 12.357.000 € 1.358.000 € -€ -€ 1.500.000 € §3 Die Steuersätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auf b) sonstige Grundstücke auf 320 v.H. 320 v.H. 2. 360 v.H. für die Gewerbesteuer auf der Steuermeßbeträge Gaienhofen, den 26.01.2015 Für den Gemeinderat: gez. Eisch, Bürgermeister Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen am 26.01.2015 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Gaienhofen, für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 121 Abs. 2 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GemO von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 09.04.2015 bestätigt. Die Haushaltssatzung liegt gem. § 81 Abs. 4 GemO im Rathaus Gaienhofen, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen, Zimmer 15, in der Zeit vom 20.04. - 28.04.2015 während den Dienststunden zur Einsicht öfentlich aus. Fahrtkostenerstattung für Monatskarten der Grundschüler AUSSTELLUNG A U S Blickwinkel STELLUNG Blickwinkel - Lichtmalerei von Harald Härle, Singen - Lichtmalerei von Harald Härle, Singen - Die Gemeindeverwaltung möchte alle Eltern der Grundschüler aus Gaienhofen und Gundholzen daran erinnern, daß in der Zeit vom 13. April bis zum 24. April 2015 die Rückerstattung der monatlichen Fahrtkosten im Schulsekretariat bei Frau Kaiser beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, daß eine Kostenerstattung nur dann erfolgt, wenn dem Antrag die Monatsfahrkarten als Beleg beigefügt sind (bitte Belege aufkleben!) Verspätet eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 07735/ 9191916. Gemeindeverwaltung Gaienhofen 02. März 2015 – 29. Mai 2015 im Rathaus Gaienhofen 02. März 2015 – 29. Mai 2015 Geöfnet: im Rathaus Gaienhofen Mo-Do 8-17 Uhr Fr 8-12 u. 15-17 Uhr Sa 10-11 Uhr Geöffnet: Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-12 u. 15-17 Uhr, Sa 10-11 Uhr Altholzabfuhr am Mittwoch, 22. April 2015 Zu beachten sind die Höchstmaße und -gewichte (Länge höchsten 1,50 m; Gewicht nicht über 50 kg) in haushaltsüblichen Mengen (kein Altholz aus Umbaumaßnahmen bzw. Renovierungen. Mitgenommen wird: • Altholz aus dem lnnenbereich, wie Küchen-, Wohn- und SchlafzimmermöbeI, auch beschichtete Spanplatten • Türen, Türblätter und Zargen von Innentüren ohne schädliche Verunreinigungen • Naturbelassenes Vollholz, wie Bretter, Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, sowie ähnliche Kisten aus Vollholz • Holzgebrauchsgegenstände, wie Holzspielzeug usw. Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Abholung für das Abfuhrunternehmen gut zugänglich am Straßenrand bzw. Gehwegrand bereitzustellen. Laut Altholzverordnung des Landkreises Konstanz ist Altholz, welches der Altholzkategorie A IV zuzuordnen ist, von der Abfuhr ausgeschlossen: • Konstruktionshölzer für tragende Teile • Holzfachwerk und Dachsparren • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägnierte Gartenmöbel und -hütten, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.) • Sortimente aus der Landwirtschaft • Altholz aus Schadenfällen (Brandholz) • Äste und Baumschnitt usw. Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist (Altholzkategorie A IV), ist vom Besitzer ausschließlich privat wirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Sperrmüllabfuhr am Donnerstag, 23. April 2015 Bereitstellung zur Sperrmüllabfuhr Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr bereit. Einzelteile sollten ein Gewicht von 50kg und eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm Was wird mitgenommen Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind: • Sessel • Sofa • Liegen • Teppiche und Teppichböden • Bodenbeläge • Matratzen • Bügelbrett (nicht Metall) • Kofer • sperriges Spielzeug aus Kunststof Freitag, den 17. April 2015 6 Höri-Woche • Ski • Spiegel • Gartenmöbel aus Kunststof • Was wird nicht mitgenommen • Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Preßspan) oder Metall • Kühlgeräte • Fernsehgeräte und Computerbildschirme • Keramik (z.B. Waschbecken) (Bauabfälle) • Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer, Blecheimer oder Kanister) • Autoreifen (Deponie) • Problemstofe (Ölkanister, Autobatterien o.ä.) • kleinere Restmüllgegenstände lose oder in Säcken Die Reisezeit steht wieder vor der Tür. Überprüfen Sie deshalb, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis auch über die geplante Reisezeit noch Gültigkeit hat. Durch die zentrale Herstellung der Ausweispapiere von der Bundesdruckerei in Berlin dauert die Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen. Für die Beantragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Bitte kontrollieren Sie auch die Gültigkeit der Kinderreisepässe, diese können ab einem bestimmten Alter nicht mehr verlängert werden. Die Außenstelle Gaienhofen bietet folgende Kurse an. Es sind noch Plätze frei. Anmeldungen nimmt ab sofort die Außenstellenleiterin Petra Kaiser unter Tel. 077359191916 (vormittags) oder 07735-2852 (nachmittags) oder per mail kaiser.horn@t-online entgegen. Aktuelle Programmhefte erhalten Sie im Rathaus Gaienhofen, Böhler Hörimarkt, Sparkasse Gaienhofen und bei der Außenstellenleiterin. Saisonbadekarten für Einwohner: a. Erwachsene 10,00 € d. Die Poststelle ist während den Öfnungszeiten telefonisch erreichbar unter: 0151/12579254 VHS – Außenstelle Gaienhofen informiert: Ab sofort können die Saison-Badekarten für das Strandbad Horn von den Einwohnern der Gemeinde Gaienhofen während den üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Bürgerbüro, abgeholt werden. Diese sind gegen Gebühr wie folgt erhältlich: c. Im Kohlgarten 1 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Pässe und Ausweise rechtzeitig beantragen! Die Badekarten für die Saison 2015 b. Öfnungszeiten Poststelle Gaienhofen Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahren 4,00 € Familien mit Kindern von 6 bis 17 Jahren 15,00 € Zusatzkarte für alle Bäder auf der Höri für Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahren Für Kinder aus Familien mit mehr als 2 Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren ist die Zusatzkarte ab dem 3. Kind kostenlos. Gemeindeverwaltung Gaienhofen 3,00 € 51-11991 Öhningen Besondere Stunden für besondere Kinder für geistig-, körper- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder 4 bis12 Jahre Eine Hoferkundung unter aktivem Einbezug aller Kinder wird zum Mit-Mach-Tag auf dem Linsenbühlhof. Schon die Jüngsten unter uns lieben die Natur und den Kontakt zu Tieren. Die gemeinsame Zeit steht unter dem Motto: Be-Greifen und den Bauernhof hautnah erleben. Die Betreuung erfolgt durch erfahrenes Fachpersonal. Bitte Sonderfragebogen bei Anmeldung ausfüllen! Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Schwere der Behinderungen und Handicaps der Kinder. Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin, Susanne Häberle, Erzieherin mit vorwiegend lehrender Tätigkeit im Hegau-Jugendwerk Gailingen Sa, 25.04.15, 14.30-16.00 Uhr Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof, 78337 Öhningen 25,00 € bei 6 Teilnehmern 20 € Anmeldeschluss: 17.04.14 51-11992 Öhningen Wir basteln für Muttertag auf dem Linsenbühlhof Kinder 4 bis 7 Jahre Allerhand Schönes und Zauberhaftes gestalten die Kinder für die allerliebste Mutti. Der Bauernhof bietet dazu ein wunderschönes, besonderes Ambiente. Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin Mo, 04.05.15, 15.00-17.00 Uhr Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof, 78337 Öhningen 27,50 € inkl. Materialkosten Anmeldeschluss: 29.04.15 max 10 Kinder 51-11993 Öhningen Bullerbü-Tag auf dem Linsenbühlhof Kinder 6 bis 10 Jahre Wunderschöne Stunden auf dem Linsenbühlhof, viel Wissenswertes rund um den Bauernhof, die Maschinen, die Tiere und die Natur. Zum Auftakt liest Bäuerin Marion den Kindern im Heu eine Geschichte aus Astrid Lindgrens „Bullerbü“ vor - was dann weiter geschieht, entscheiden die Kinder selber.... Staudamm bauen, Tiere besuchen, auf die Bäume klettern, eine Heuschlacht.... Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin Mo, 11.05.15, 15.00-17.00 Uhr Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof, 78337 Öhningen 17,50 € Anmeldeschluss: 06.05.15 max 10 Kinder Bitte Anmeldung nicht vergessen Kunstausstellung Städtebau – Vision einer futuristischen Stadt Schüler der Klasse 10b der Evangelischen Schule Schloss Gaienhofen laden herzlich zu einer Ausstellung ihrer im Rahmen eines Kunstprojekts entstandenen Werke ein. Die Schüler ließen sich unter der Anleitung von Antonio Zecca gerne auf das Thema „Städtebau – Vision einer futuristischen Stadt“ ein, es entstanden Werke frei nach dem japanischen Architekten Tadao Ando. In dieser Ausstellung werden die aufwändig gestalteten Architekturmodelle der Schülerinnen und Schüler zu einer Installation zusammengefügt und der Öfentlichkeit präsentiert. Die jungen Künstler laden herzlich ein zur Vernissage am 24. April um 19.00 Uhr in den Räumen der Sparkasse Radolfzell (Marktplatz). Für die musikalische Umrahmung sorgt Siegfried Schmidgall gemeinsam Selina Weiermann (Klarinette) und Sophia Singer (Flöte). Freitag, den 17. April 2015 7 Höri-Woche Wir öfnen unsere Türen... ...und bieten einen Einblick in unsere Arbeit. Nachdem wir nun ein halbes Jahr in unserem neuen Kindergarten und der Krippe leben und arbeiten, laden wir am Samstag, 25.04. herzlich zum Besuch ein. Die Räume sind von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöfnet und können zum Bauen, Experimentieren, Musizieren, intensiven Bewegen, kreativen Gestalten und Spielen genutzt werden. Die Kindergartenkinder haben die Möglichkeit, bis 15.30 Uhr unsere alten Kindergartenstühle zu gestalten. Diese Unikate werden ab 16.00 Uhr zum Mindestpreis von 5,- € zum Kauf angeboten. Der Elternbeirat bietet Aktionen im Garten sowie Kafee, Kuchen und Getränke an. Um 16.30 Uhr planzen wir gemeinsam einen Apfelbaum. Wir freuen uns über viele interessierte Besucher. Kinder, Team und Elternbeirat des Kindergarten Öhningen I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte Gemeinde Öhningen Landkreis Konstanz Satzung über die Benutzung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698; zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013, GBl. S. 55), sowie der §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206; zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013, GBl. S. 491), hat der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen am 14. April 2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Rechtsform und Zweckbestimmung (1) Die Gemeinde Öhningen betreibt die Unterkünfte zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen als öfentliche Einrichtung in der Form unselbständiger Anstalten des öfentlichen Rechts. (2) Unterkünfte zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sind die von der Gemeinde Öhningen hierzu gemeinsam bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. Diese werden teilweise in der Form von Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung gestellt. (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage beinden und / oder die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschafen oder eine Wohnung zu erhalten, sowie den nach § 11 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (FlüAG) der Gemeinde Öhningen vom Landkreis zugeteilten Personen der vormaligen vorläuigen Unterbringung von Flüchtlingen und deren Familienangehörigen, die sich selbst keine eigene Unterkunft beschafen können. Die untergebrachten Personen und ihre Familienangehörigen sind gehalten, sich unverzüglich um die Anmietung privaten Wohnraums zu bemühen. II. Bestimmungen über die Benutzung der Unterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öfentlichrechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. (1) § 3 Beginn und Ende der Nutzung Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Einweisung. Freitag, den 17. April 2015 8 Höri-Woche (2) (3) (4) Das Benutzungsverhältnis in einer Unterkunft endet mit Auszug aus derselben oder dem Ende des Aufenthalts im Gemeindegebiet. Im Übrigen erfolgt die Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Öhningen. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung und Rückgabe der Unterkunft (siehe § 8). Gründe für die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind insbesondere, wenn 1. der/die Benutzer/in sich eine anderweitige Unterbringung beschaft hat, 2. eine endgültige (vertragliche) wohnungsmäßige Unterbringung erfolgt, 3. die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten geräumt werden muss, 4. bei angemieteter Unterkunft das Mietverhältnis zwischen der Gemeinde Öhningen und dem Dritten beendet wird, 5. der/die Benutzer/in die Unterkunft nicht mehr selbst bewohnt, sie ohne schriftliche Zustimmung nicht mehr ausschließlich zum Wohnen benutzt oder sie nur zur Aufbewahrung von Hausrat verwendet, 6. die benutzte Unterkunft nach dem Auszug oder dem Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist, 7. der/die Benutzer/in sich mit der Zahlung der Gebühr für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten im Rückstandbeindet, 8. der/die Benutzer/in Anlass zu Konlikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zu Gefährdungen von Hausbewohnern und/oder Nachbarn führen und die Konlikte nicht auf andere Weise beseitigt werden können. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der/die Benutzer/in der Unterkunft ist verplichtet, die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahme-/Rückgabeprotokoll aufzunehmen und von dem/der Benutzer/in zu unterschreiben. (3) Eine Gebrauchsüberlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet. (4) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Öhningen vorgenommen werden. Hierunter fallen auch die bei Übergabe der Unterkunft vorhandenen Schließzylinder an sämtlichen Türen der Unterkunft (incl. Nebenräumen). Der/die Benutzer/in ist im Übrigen verplichtet, die Gemeinde Öhningen unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (5) Es bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Öhningen, wenn 1. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in oder an gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft angebracht oder aufgestellt werden soll, 2. ein Tier in der Unterkunft gehalten werden soll, 3. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abgestellt werden soll, 4. Satellitenempfangsanlagen angebracht werden sollen, 5. Besucher in der Unterkunft nächtigen. (6) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der/die Benutzer/in eine Erklärung abgibt, dass die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Absatz 4 und 5 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernommen und die Gemeinde Öhningen insofern von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt wird. (7) Die Zustimmung kann befristet und mit Aulagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (8) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Aulagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (9) Ohne Zustimmung der Gemeinde Öhningen vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen können auf Kosten des/der Benutzer/in von der Gemeinde Öhningen beseitigt und der frühere Zustand wieder hergestellt werden (Ersatzvornahme). (10) Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde Öhningen sind als Beauftragte der Gemeinde Öhningen berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem/der Benutzer/in auf Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck behält die Gemeinde Öhningen jeweils einen Wohnungsschlüssel zurück. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte Der/die Benutzer/in verplichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutz dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der/die Benutzer/in dies der Gemeinde Öhningen unverzüglich mitzuteilen. (3) Der/die Benutzer/in haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm/ihr obliegenden Sorgfaltsund Anzeigeplicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet er/sie auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit deren Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der/ die Benutzer/in haftet, kann die Gemeinde Öhningen auf Kosten des/der Benutzer/in beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Öhningen wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der/die Benutzer/in ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Öhningen zu beseitigen. (1) § 6 Räum- und Streuplicht Dem/der Benutzer/in obliegt die Räumund Streuplicht nach der gemeindlichen Satzung über die Verplichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streuplichtsatzung). (1) (2) (1) § 7 Hausordnungen Der/die Benutzer/in ist zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verplichtet. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann die Gemeinde Öhningen besondere Hausordnungen erlassen, mit denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume sowie gegebenenfalls zu beachtende Besonderheiten geregelt werden. Der Einweisung wird in diesem Falle eine entsprechende Hausordnung beigefügt. § 8 Rückgabe der Unterkunft Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der/die Benutzer/in die Freitag, den 17. April 2015 9 Höri-Woche (2) (3) Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Öhningen bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der/die Benutzer/in haftet für alle Kosten bzw. Schäden, die der Gemeinde Öhningen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Plicht entstehen. Einrichtungen, mit denen der/die Benutzer/in die Unterkunft versehen hat, darf er/sie wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Öhningen kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der/die Benutzer/in ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. Von den Benutzer/innen oder ihren Haushaltsangehörigen nach Auszug oder Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassene Sachen können von der Gemeinde Öhningen auf deren Kosten geräumt und in Verwahrung genommen werden. Sie sind binnen zwei Monaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnissesabzuholen. Anschließend wird die Gemeinde nach Möglichkeit eine Verwertung oder Vernichtung in die Wege leiten. § 9 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer/innen der Unterkunft haften für jeden von ihnen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden nach den gesetzlichenVorschriften. (2) Die Haftung der Gemeinde Öhningen, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzer/innen und Besucher/innen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer/innen einer Unterkunft bzw. deren Besucher/innen selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde Öhningen keine Haftung. (2) (1) (2) (1) (3) (4) § 11 Umsetzung, Verwaltungszwang (1) Die Gemeinde Öhningen kann alle notwendigen Maßnahmen ergreifen um den Einrichtungszweck nach § 1 Absatz 3 zu gewährleisten. Hierzu können insbesondere Umsetzungen in eine andere Unterkunft verfügt und (2) (1) (2) III. Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte (2) § 10 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wird das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, müssen Erklärungen, deren Wirkung eine solche Personenmehrheit berühren, von oder gegenüber allen Benutzer/innen abgegeben werden. (2) Jede/r Benutzer/in muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem/ihrem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Belegungsfähigkeit der Unterkünfte angeordnet werden. Die Regelungen in § 3 Absatz 4 gelten entsprechend. Räumt ein/e Benutzer/in seine/ihre Unterkunft nicht, obwohl das Benutzungsverhältnis beendet ist und gegen ihn/sie eine bestandskräftige oder vorläuig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) vollstreckt werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses(§ 3 Absatz 3). § 12 Gebührenplicht und Gebührenschuldner Für die Benutzung der in der Unterkunft in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist die Person, die in der Unterkunft untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner, soweit sie sich diese Unterkunft nicht nur im Rahmen einer Zweckgemeinschaft bzw. Wohngemeinschaft teilen. Andernfalls wird die Gebühr anteilig nach Köpfen aufgeteilt. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Bemessungsgrundlage für die Höhe der monatlichen Benutzungsgebühr ist die überlassene Wohnläche. Für die Ermittlung der Wohnläche gelten die Vorschriften der Wohnlächenverordnung (WoFlV). In Gemeinschaftsunterkünften werden die Gemeinschaftslächen gleichmäßig auf die einzelnen Unterkünfte aufgeteilt. Für die zur Verfügung gestellte Unterkunft beträgt die monatliche Gebühr: Für die Unterkünfte in der Gemeinde Öhningen 6,00 € / qm * *zuzüglich Nebenkosten (Wasser-, Abwasser-, Müll) 3,00 € / qm und zuzüglich Stromkosten nach Verbrauch (Stromzähler) Bei fremdangemietetem Wohnraum beträgt die Gebühr den nachgewiesenen Aufwand für die Gemeinde Öhningen. Die ausgewiesenen Gebühren umfassen die Aufwendungen für die Bereitstellung der Unterkünfte. Es besteht kein Anspruch auf Möblierung der Unterkünfte. Bei monatsanteiliger Nutzung wird je Kalendertag 1/30 der monatlichen Gebühr erhoben. § 14 Beginn und Ende der Gebührenplicht, Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Gebührenplicht beginnt mit der Einweisung in die Unterkunft und en- det mit dem Tag des Auszuges oder ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft. Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenplicht im Lauf eines Kalendermonats. so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Monats mit dem Beginn der Gebührenplicht. § 15 Festsetzung und Fälligkeit Die monatliche Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird erstmals zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids und danach jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig. Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den/ die Benutzer/in nicht von der Verplichtung, die Gebühren vollständig zu entrichten. IV. Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Öhningen, den 14.04.2015 Schmid, Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Vorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Änderung der Satzung über eine Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Binderwies“ in Öhningen Wangen Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen hatte in seiner öfentlichen Sitzung vom 13.06.2014 auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004 (BGBL. I S. 2414, berichtigt am 16.01.1998, S. 137) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBL I S. 1548) geändert worden ist in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) eine Freitag, den 17. April 2015 10 Höri-Woche 14 s 628 14 r Ga 665 Whs S 664 s Wh 5 10 659 Whs r Ga Gar Gth WEG 12 632/2 s s Wh GR Gar 607 a Wh 674/1 7 599 3 690/2 Gar s Wh Whs 637 Zur Halde 661 r Gar Ga Gar 1 658/4 Gar Gar 585 8 /1 Whs 628 Whs 1 Gar 656 6 Ga 745/3 s 745/4 2 74 G th s G Hauptstr 644/2 Whs 748 asse GR 1a GR Situation GR hu Sc WEG Gar 14 5 Whs Whs 692 22 Whs 621 Whs GR Gths 690/2 Gths 743 743/1 743/2 743/3 743/4 743/5 743/6 Gar 737/6 737/4 SEE r SEE SEE 3 s Woendhs SEE 5 Binderwie SEE SEE Whs 752/3 SEE SEE Gar 752/2 SEE SEE SEE SEE Gar Tgar 2 SEE SEE SEE SEE SEE SEE GR Schu 745/1 4 754/26 SEE 754/34 754/33 Woendhs Woendhs GR GR Whs GR 752 GR Badeg GR GR Badeg 10 8 GR GR GR GR Whs 1a GR 748 749 Tgar s GR GR 737/2 2 745/5 L 192 644/2 GR 16 Badeg14 GR 12 745/4 745/3 654 637/1 644 Woendhs 740 741 Whs Whs GR GR 739 739/1 Gar 1 658/4 656 6 Gar 2 Whs 737/5 737/3 661 739/2 Gar 4 5 wi Badeg 737 /7 18 Badeg 1 646 GR 752/4 er nd 7 Wh Bi 693/3 735 WEG 665 664 659 Whs Gar Gar Gar 8 Whs 628/1 Whs 648 SEE SEE GR Whs 753 11 Whs Gast SEE Gar 5 9 Whs 2366 2378 2377 Whs 7 Whs WEG 9 Whs 2376 2373 Gar Gar hs 15 Whs GR SEE 13 GR 17 Whs 19 Woendhs Whs 2382 2384 SEE 747 2369/1 2365/1 2365 7 W SEE 2369 1 2/3 75 5 Whs a Whs Whs Whs 10 Halde Gar 585 Ga es 4 GR Whs 731 18 Gar Whs 14 14 Gar 12 S 637 Gar Zur 75 GR Whs Gar 16 Gar 628 GR Gar Whs 5 Gar Gths 3 hs end Wo 730/1 20 Gar 15 Gar 628/2 674/1 7 599 3 632/2 752 Whs Gar 672 Whs 11 Whs Whs 2/2 Tgar 727/1 Whs 13 616 599/1 607/13 745/1 Gar 607 2 730 Schu 666 10 Whs GR 2/4 75 Tgar 259 Whs Gar 12 24 Tgar Whs a 15 687/1 Am Rebberg Gar SEE 2380/1 GR 2392/1 Gar SEE SEE SEE 2389 SEE 2393 2369 2392 GR GR GR GR 754/7 SEE SEE SEE SEE 1 SEE 753 SEE SEE 11 Gast 747 s Wh 2369/1 SEE 2365/1 Planstand 2365 Masstab 1:500 Format Datum Planverfasser Klosterplatz 1 841x420 17.03.2015 eb|mw 78337 Öhningen 2373 Whs 2378 2377 7 Whs WEG Auftraggeber Gemeinde Öhningen 9 Whs 5 2376 2366 SEE Gar 2382 Gar 15 Whs GR Woendhs GR 13 Whs 19 17 Whs Planungsort SEE Ortsteil Wangen 2380/1 2384 Gemarkung Wangen GR Gemeinde Öhningen 2392/1 § 1 Abs.2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: (2) Die Veränderungssperre gilt für das Gebiet der Grundstücke der Gemarkung Wangen gem. beigefügtem Lageplan vom 17.03.2015, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. Das Plangebiet wird im Norden durch die die Südgrenze des Grundstücks der Landesstraße L 192, im Osten durch die Ostgrenze des Grundstücks Flst.Nr.: 745/3 im Süden durch die Grenze zum See und im Westen durch die Westgrenze des Grundstücks Flst.Nr.: 2366 umfasst. Sie gilt nicht für die Fläche, entlang der Landesstraße, auf welcher das Land Baden-Württemberg derzeit eine Planfeststellung für einen Radweg durchführt. Gar 749 L 192 3 Whs GR 637/1 644 3/1 745/5 74 654 Whs Whs GR 3/2 2 74 ar 4 646 648 743/3 Wh r Satzung über eine Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Binderwies“ in Öhningen-Wangen beschlossen gehabt. Mit Beschluss vom 14.04.2015 hat der Gemeinderat folgende Änderung dieser Satzung beschlossen: Gar SEE Projekt SEE Gemeinde Öhningen | Bebauungsplan 'Binderwies' SEE 2389 SEE 2393 GR GR Lohnerhofstraße 9 - 78467 Konstanz Telefon: +49.7531.9807-0 Telefax: +49.7531.9807-70 2392 GR [email protected] www.bb-architektur.com GR 70214 754/7 SEE 1.08 17.03.2015 Vorentwurf Rechtsplan, Geltungsbereich SEE SEE SEE Rechtsplan Geltungsbereich SEE 1|500 Diese Änderung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Öhningen, den 17.04.2004 Einladung zum Saisonauftakt 2015 Freitag, 24. April, 15:00 Uhr im Bootsstüble in Wangen, Kultur-Scheune, Zur Lände 14 Liebe Vermieter, Leistungsträger und Menschen, die gerne informiert sein möchten. Zum Start der Feriensaison 2015 sind Sie wieder herzlich eingeladen, unsere Auftaktveranstaltung in Wangen zu besuchen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen in den letzten Jahren haben wir uns entschlossen, diese beliebte Veranstaltung wieder zu organisieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Angesprochen sind Sie besonders, wenn Sie den Kontakt mit unseren Gästen haben durch – Vermietung von Unterkünften – in der Gastronomie – bei Verkauf und Dienstleistung Trainingslauf für den 10. Schienerberglauf Unterstützen Sie uns also mit Ihrer regen Teilnahme – unsere gemeinsamen Gäste werden es danken und als positive Erinnerung mit nach Hause nehmen. Der Schienerberglauf indet in diesem Jahr zum 10. Mal statt. Zu diesem Jubiläum, das am 4. Juli stattindet, gibt es einige Änderungen. Die Streckenverläufe wurden geändert, in diesem Jahr sind die Läufer gegen den Uhrzeigersinn unterwegs. Es gibt ein größeres Angebot an Kategorien: 20 km, 9,5 km, 5 km und der 1 km Schülerlauf. Die 9,5 km Strecke wird für Läufer und Nordic Walker angeboten, die 20 km Strecke zusätzlich auch als Erlebnislauf in der Gruppe. Die Schilder sind aufgehängt, dem Start in die Schienerberglaufsaison steht also nichts mehr im Weg. Zur Orientierung auf den Strecken und zum Test der eigenen Fitness inden 2 Trainingsläufe mit ortskundigen Begleitläufern statt. Der Erste am Samstag, 18.04. um 16.00 Uhr, der Zweite am Sonntag, 21.06. um 9.30 Uhr , Trefpunkt jeweils beim Lädele. Anmeldungen sowie weitere Informationen sind über die Homepage: www.schienerberglauf.de möglich. Bitte melden Sie sich bis zum 21. April in der Tourist-Information in Öhningen an oder beim Bootsstüble in Wangen. Telefon: 07735/819-20, per Mail: [email protected]; oder Telefon: 07735/440662/Fax: 07735/440663, per Mail: [email protected] Das ORGA-Team Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und wünschen Ihnen bis dahin einen guten Start in die Saison. Mit herzlichen Grüßen Karin Wörner – Tourist-Information Öhningen V. Floetemeyer-Löbe Sperrmüllabfuhr Die nächste Sperrmüllabfuhr indet am Donnerstag, den 30.04.2015 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag (30.04.2015) bis spätestens 6.00 Uhr bereit. Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm. Was wird mitgenommen? • Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind. • Sessel • Sofa • Liegen • Teppiche und Teppichböden • Bodenbeläge • Matratzen • Kofer Freitag, den 17. April 2015 11 Höri-Woche • • • • • Fahrradteile Sperriges Spielzeug aus Kunststof Ski Spiegel Gartenmöbel aus Kunststof Was wird nicht mitgenommen? • Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Pressspan) oder Metall • Kühlgeräte • Fernsehgeräte und Computerbildschirme (Deponie) • Keramik z. B. Waschbecken, Bauabfälle • Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer, Blecheimer oder Kanister) • Autoreifen (Deponie) • Problemstofe (Ölkanister, Autobatterien o. ä.) • kleine Restmüllgegenstände lose oder in Säcken • Bügelbretter aus Metall Altholzabfuhr Die nächste Altholzsammlung indet am Mittwoch, den 29.04.2015 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag (29.04.2015) bis spätestens 6.00 Uhr bereit. Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen. Was wird mitgenommen? • Gegenstände aus Pressspan (auch mit Kunststof beschichtet) • lackiertes Holz nur aus dem Innenbereich • beschichtetes Holz • Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern • Schrankteile • Kommoden • Tische und Stühle (ohne Polster) • Bettgestelle • Regalbretter • Körbe • Kisten Was wird nicht mitgenommen? • Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll • Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall) • Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsaulösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden. • Altholz der Kategorie A IV (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen: • Konstruktionshölzer für tragende Teile • Holzfachwerk und Dachsparren • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen • Sortimente aus dem Garten- und • • Landschaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.) Sortimente aus der Landwirtschaft Altholz aus Schadenfällen (Brandholz) Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsmäßig anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Geburtstagsjubilare der kommenden Woche Freitag, den 24.04.2015 Herr Sepp Heim, OT Wangen 81 Jahre Freitag, den 24.04.2015 Frau Gabriele Schuster, OT Wangen 92 Jahre Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit. Biomüll Leerung wieder wöchentlich Ab Mai werden die Biomülltonnen wieder wöchentlich geleert. Bitte stellen Sie die Abfallbehälter rechtzeitig ab 6:00 Uhr morgens an den Straßenrand. Energieberatung im Landkreis Konstanz Die Energieberater in den Gemeinden des Landkreis Konstanz freuen sich auf Ihren Besuch. Fragen Sie Ihre Energieagentur Kreis Konstanz. Bitte um vorherige Terminvereinbarung unter 07732/939-1234 vormittags oder per Mail unter [email protected] Erstberatung für Privatpersonen aus dem Kreis Konstanz ist kostenfrei. Die nächste Energieberatung indet am 23.04.2015 von 16.30-18.30 Uhr im Rathaus, Zimmer 02 in Öhningen statt. Um die Terminwünsche vorbereiten zu können, ist eine Anmeldung notwendig, bei der Energieagentur Kreis Konstanz. Bauarbeiten im östlichen Teil der Rheinstraße dauern bis Mitte Mai Es wird mitgeteilt, dass die derzeit laufenden Straßenbauarbeiten im östlichen Teil der Rheinstraße voraussichtlich bis Mitte Mai 2015 andauern werden. Hieran anschließend soll dann die Straße von der Höristraße zum Strandbad und der außerhalb der Bebauung liegende Teil der Rheinstraße durch den Aufbau einer neuen Straßendecke saniert werden. Diese Arbeiten werden dann jedoch lediglich eine kurze Zeit in Anspruch nehmen. Gemeindeverwaltung Katze zugelaufen Kater, tigerweiß, zugelaufen in Schienen Wer diese Katze vermisst, meldet sich bitte unter der Rufnummer 07735/81915. Gültigkeit der Ausweispapiere Bitte überprüfen Sie, besonders vor der Urlaubszeit, das Gültigkeitsdatum Ihrer Reisepässe bzw. Personalausweise. Eine Verlängerung ist leider nicht möglich. Die Ausstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und kann bis zu 2 bis 3 Wochen dauern. Für die Beantragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses, benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Bitte kontrollieren Sie auch die Gültigkeit der Kinderreisepässe, diese können ab einem bestimmten Alter nicht mehr verlängert werden. Für jede Neuausstellung wird auch hierfür ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Öhningen, den 17. April 2015 Bürgermeisteramt Öhningen K U R Z B E R I C H T aus der Sitzung des Gemeinderates am 14.04.2015 Bauangelegenheiten Der Antrag für eine geplante Nutzungsänderung im Hermann-Lohner-Weg in Öhningen wurde im Vorfeld der Sitzung zurückgezogen. Für die Errichtung je einer Doppelhaushälfte an der Steiner Straße in Öhningen wurde die Verlängerung des Bauvorbescheides beantragt. Der Gemeinderat stimmte dieser Verlängerung zu. Für den geplanten Terrassenanbau eines gastronomischen Betriebes am Seeweg in Wangen wurde eine geänderte Planung (u.a. Fläche reduziert, Wegfall Beschattung) vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte dem Freitag, den 17. April 2015 12 Höri-Woche Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Anbau eines Geräteschuppens an die bestehende Garage ist auf einem Grundstück am Hausackerweg in Schienen geplant. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen. Im Garten eines Hausgrundstücks am Mühlbachweg in Schienen ist die Errichtung eines Schwimmbades vorgesehen. Da der Standort im Außenbereich liegt, wurde dem Vorhaben das Einvernehmen versagt. Eine geänderte Planung wurde für einen Dachbalkon auf einem Wohnhaus an der Straße Am Rebberg in Wangen vorgelegt. Der Empfehlung von Verwaltung und Ortschaftsrat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, folgte der Gemeinderat unter Hinweis auf die problematische Gestaltung nicht. Bebauungsplan Mühlewiesen Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Vertagungsantrag vor. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Satzung über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Binderwies In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat den Geltungsbereich des Bebauungsplans Binderwies in Wangen geändert. Dieser Bebauungsplan beindet sich derzeit in Aufstellung. Folglich war auch die Satzung über eine Veränderungssperre, die der Sicherung der Bauleitplanung dient, anzupassen. Der Gemeinderat beschloss die geänderte Satzung über eine Veränderungssperre. (Die geänderte Satzung inden Sie in dieser Höri Woche unter der Rubrik Amtliches.) Bebauungsplan Binderwies in Wangen Das Büro Böhler & Böhler hatte einen Vorentwurf für den Bebauungsplan Binderwies in Wangen vorgelegt. Architekt Böhler erhielt Gelegenheit, diesen Vorentwurf in der Gemeinderatssitzung vorzustellen und beantwortete in diesem Zusammenhang auch die Rückfragen aus dem Rat. Die Grundzüge der Planung, unter anderem erschienen die Festsetzungen einer Geschossläche mit max. 140 m²/Grundstück, einer Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH), einer Wand- höhe von höchstens 3,50 m sowie einer Firsthöhe von max. 7,50 m von großer Bedeutung. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beschloss die weiteren Verfahrensschritte frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öfentlicher Belange durchzuführen, sobald der Umweltbericht vorliegt. Erlass einer Satzung über die Benutzung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Seit März 2015 sind der Gemeinde Öhningen Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Die Unterbringung wird im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung, somit öfentlich-rechtlich, empfohlen. Hierzu ist der Erlass einer Satzung geboten. Auf Grundlage der Satzung erfolgt die Abrechnung mit den Leistungsträgern. Die gleiche Thematik ergibt sich bei der Unterbringung von Obdachlosen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. (Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt unter der Rubrik Amtliches in dieser Höri Woche.) Ausbau der Strandbadstraße, Rheinstraße u.a. Der Teil der Rheinstraße, der außerhalb des Ortes, im Anschluss an den aktuellen Ausbaubereich liegt, sowie die Strandbadstraße beinden sich in einem schlechten Zustand. Deshalb waren hierfür und für die Anbindungsstrecke zwischen Döllenstraße und Schienerstraße, die ebenfalls erneuerungsbedürftig ist, Straßenbelagsarbeiten ausgeschrieben worden. Das günstigste Angebot wurde zum Preis von 46.690,90 € von der Firma Schleith aus Steißlingen eingereicht. Der Gemeinderat beschloss, die ausgeschriebenen Arbeiten zum genannten Preis an die Firma Schleith zu vergeben und sprach sich dafür aus, die Arbeiten über die Oberstaader Kreuzung hinaus bis zum Hafen Oberstaad sowie, vor allem an den schadhafte Stellen, bis nach Kattenhorn fortzusetzen, da diese Strecken, insbesondere durch Radfahrer, stark frequentiert werden. Wasserringleitung Rheinstraße/Großwiesenstraße Im Sinne einer Verbesserung der Wasserversorgung in Stiegen, wurde die Realisierung eines Ringverbundes der Großwiesenstraße und der Rheinstraße vorgeschlagen. Die Kostenschätzung für den Ringschluss beträgt 18.744 €. Der Gemeinderat regte die Prüfung einer kostengünstigeren Lösung an; die Entscheidungskompetenz übertrug er dem Technischen und Umweltausschuss. Unter Verschiedenes informierte Bürgermeister Schmid über den Tag der Städtebauförderung, der am Samstag, 9. Mai 2015, in Öhningen stattinden wird. In diesem Rahmen werden neben dem Augustiner Chorherrenstift u.a. auch das Rathaus und das Torwächterhaus ab 14 Uhr geöfnet sein. Angeboten werden Führungen durch das alte Dorf sowie das Augustiner Chorherrenstift. Darüber hinaus erfolgt im Stiftskeller eine Bewirtung, u.a. mit Kafee und Kuchen, sowie ein Ausklang unter musikalischer Begleitung. Gemeinderat Otto berichtete als Vorsitzender des Deutsch-Französischen Komitees über die freundliche Begrüßung und die herzliche Aufnahme beim letzten Besuch in der Partnergemeinde Mérinchal Ende März 2015. Gemeinderätin Dix äußerte ihre Betrofenheit über den fehlenden Lindenbaum bei der Kirche in Schienen. Es wurde mitgeteilt, dass die Fällung des Baumes, der auf einem Grundstück der Kirchengemeinde stand, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte und eine weitere Nachplanzung mit der Kirchengemeinde abzustimmen ist. Auf Nachfrage stellte Bürgermeister Schmid den aktuellen Sachstand beim Radweg Öhningen – Wangen dar; hier steht als nächster Verfahrensschritt der Erörterungstermin an. Die Durchführung einer weiteren Rad-Demo wurde angeregt. Aus dem Kreis der Zuhörer wurde um Erneuerung der schadhaften Ketten der Strandbadbojen gebeten, die im letzten Jahr teilweise abgerissen waren. Ende des amtlichen redaktionellen Teils Freitag, den 17. April 2015 13 Höri-Woche Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert: Die nächsten Sprechtage der Sozialrechtsreferentin Frau Petra Mauch findet statt in Radolfzell, VdK Geschäftsstelle, Bleichwiesenstr. 1/1 Mai 2015 - Termine: jeden Dienstag v. 9°° bis 15.30 Uhr und jeden Donnerstag v. 9°° bis 12°° Uhr, bitte vereinbaren sie einen Termin: 07732-92 36-0 ---------Sprechtag in Konstanz: VdK Geschäftsstelle Kreuzlingerstr. Eingang über Scheffelstr. der nächsteTermin am 06. Mai 2015 von 8.30 bis 12°° Uhr Terminvereinbarungen unter Tel. 07732 – 9236-0 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflege-versicherung. für Fragen oder Infos erreichen Sie die VdK SRgGmbH, Geschäftsstelle in Radolfzell Tel. 07732 – 92 36-0 Landratsamt Konstanz Ordnungsamt Allgemeinverfügung an alle Berufs- und Sportfischer am Untersee Die Schonzeit für Barsche wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 der Unterseefischereiordnung wie folgt festgesetzt: ab Mittwoch, den 22. April2015, 12:00 Uhr bis Donnerstag, den 07. Mai 2015, 12:00 Uhr. Für die Berufs- und Sportfischer gilt für diese Zeit ein Fangverbot im gesamten Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Landratsamt Konstanz Konstanz, den 15.04.2015 Olms Kirchliche Nachrichten der Seelsorgeeinheit Höri Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn, Tel. 07735/2034 Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735/938541 E-Mail: carmen.fahl@kir- Energieausweis: Wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Gerd Burkert von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Kreis Konstanz erläutert die Eckpunkte. Was steht drin? Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Burkert. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“ Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Burkert klar. Wer stellt den Energieausweis aus? Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/ suche-experten/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Burkert. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Kreis Konstanz unter 07732 – 939 1234. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. chen-hoeri.de Pfarrer i. R. Eberhard Grond, Breitlenring 11, Öhningen, Tel. 07735/919377 Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratiusweg 1, Öhningen-Wangen, Tel. 07735/9374718 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Gerhard Klein, Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732/9409350 Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmoo- serstraße 5, Moos-Bankholzen Tel. 07732/822333 E-Mail: [email protected] Internet und E-Mail Die aktuellsten Hinweise sowie die Termine für die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abrufbar: www.kirchen-hoeri.de und www.sse-hoeri.de Freitag, den 17. April 2015 14 Höri-Woche Zentrale E-Mail-Anschrift: [email protected] Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3, 78337 Öhningen Tel. 07735 7582021 Fax: 7582022, Montag/ Dienstag/Donnerstag/Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Horn, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735 2034 Fax: 939722, Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Weiler, Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kindergärten in Trägerschaft der Seelsorgeeinheit Kindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689 Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639 Proben unserer Kirchenchöre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Mittwoch 20.00 Uhr Kirchenchor Öhningen: Montag, 20.00 Uhr im Bernhardsaal Öhningen Kirchenchor Vordere Höri: Montag, 19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr im Johanneshaus Horn Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 19.30 Uhr Krabbel- und Spielgruppen Öhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Marion Hirt (Tel. 07735/938400) Wangen: Dienstag, 15.00 - 16.30 Uhr Kontaktperson: Nancy Goßmann (Tel. 0177/8647405) Vordere Höri St. Leonhard, Weiler Sieben Schmerzen Marien, Moos St. Blasius, Bankholzen Freitag, 17. April – Vom Tag Wei18.30 Rosenkranzgebet Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn Samstag, 18. April – Vom Tag Moos11.30 Taufe des Kindes Miika Drobig Ba18.30 Sonntagvorabendmesse ( 2. Opfer für Wilfried Keller ) Sonntag, 19. April – 3. Sonntag der Osterzeit Wei 9.30 Heilige Messe ( Ged.: für Wilhelm Röcho und verst. Angeh., Manfred Lipp, Rolf Hartmann und verst. Eltern Keller, Artur Sulzmann und verst. Eltern, sowie für Else Honold und Martha Christe ) Freitag, 24. April – Vom Tag Wei18.30 Rosenkranzgebet Samstag, 25. April – Fest Hl. Markus, Evangelist Wei14.00 Taufe des Kindes Joshua Heil Moos18.30 Sonntagvorabendmesse für die Pfarrgemeinde Sonntag, 26. April – 4. Sonntag der Osterzeit Wei10.45 Heilige Messe ( Ged.: für Margaretha Brügel, Albert und Irmgard Maier, Heinrich Bohner, sowie für Peter und Gertrud Leber ) Moos14.30 Taufe des Kindes Henri Birsner Haushaltsplane der Kath. Kirchengemeinde St. Blasius, Bankholzen und der Kath. Kirchengemeinde Sieben Schmerzen Mariens, Moos Es wird bekannt gegeben und bestätigt, dass die Haushaltspläne der o. a. Kirchengemeinden für die Jahre 2014 und 2015, sowie die Jahresrechnung 2012 und 2013 zwei Wochen lang - und zwar in der Zeit vom 21.04.2015-05.05.2015 – gemäß § 17 KiStO zur Einsicht durch die Steuerpflichtigen im Pfarrbüro Weiler – zu den üblichen Bürozeiten – aufliegen. Der Haushaltsplan der Kath. Kirchengemeinde St. Blasius, Bankholzen wurde mit Erlass des Erzbischöflichen Ordinariates vom 19.02.2015 – V-94.15.10-41870 - genehmigt. Der Haushaltsplan der Kath. Kirchengemeinde Sieben Schmerzen Marien, Moos wurde mit Erlass des Erzbischöflichen Ordinariates vom 30.12.2014 – V-94.18.50-41871 - genehmigt. Mittlere Höri St. Johann, Horn St. Mauritius, Gaienhofen St. Agatha, Hemmenhofen Freitag, 17. April – vom Tag Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn Samstag, 18. April – Vom Tag Hem18.30 Sonntagvorabendmesse (für Bruno Ruf sowie für Hedwig und Josef Böhler und für verstorbene Angehörige, 2. Opfer für Anneliese Hofer, für Agathe und Johann Schmid und verstorbene Angehörige) Sonntag, 19. April – 3. Sonntag der Osterzeit Horn09.30 Heilige Messe (nach der Meinung sowie für Gerhard Willibald, für Pirmin Rauh, für Johann Auer, 2. Opfer für Werner De Boni) Donnerstag, 23. April – Vom Tag Gai15.30 Evangelischer Gottesdienst im Seeheim Höri Hintere Höri St. Hippolyt und Verena, Öhningen St. Genesius, Schienen St. Pankratius, Wangen Freitag, 17. April – Vom Tag Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn Samstag, 18. April – Vom Tag Sch18.30 Sonntagvorabendmesse (für Fritz und Michael Grundler sowie 3. Opfer für Manfred Knon) Sonntag, 19. April – 3. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag in Öhningen Öhn09.45 Treffen sich die Erstkommunionkinder im Bernhardsaal im Kloster 10.00 Prozession zur Kirche, musikalisch begleitet vom Musikverein Öhningen Festgottesdienst -Erstkommunionfeiermusikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Öhningen, Herrn Hart und Frau Isabel Neumann Sch17.30 Dankandacht der Erstkommunionkinder aus Öhningen, Schienen und Wangen und ihren Familien Montag, 20. April – Vom Tag Wa10.00 Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder Dienstag, 21. April – Hl. Konrad v. Parzham, Hl. Anselm Wa18.30 Heilige Messe (für Benedikt Hangarter u. verstorbenen Angehörige) Mittwoch, 22. April – Vom Tag Öhn09.00 Heilige Messe(für Hans Grieger) Freitag, 24. April – Vom Tag Sch09.00 Wallfahrtsmesse (für Ludwina Konz) Stein am Rhein 19.30 Monatsmesse der Totenbruderschaft Mitfahrgelegenheit um 19.00 Uhr am Lindenplatz Samstag, 25. April – Evangelist Hl. Markus Öhn13.30 Trauung von Florian Leu und Maike Gümpel Wa18.30 Sonntagvorabendmesse (Jahrtag für Gertrud Denz) Sonntag, 26. April – 4. Sonntag der Osterzeit Weltgebetstag für geistliche Berufe Öhn09.30 Heilige Messe (Jahrtag für Emil Hangartner sowie Ged. für Otto Maßler und für Familien Geugis und Berger)) Sonntag, 26. April – 4. Sonntag der Osterzeit Horn09.30 Heilige Messe (für Werner De Boni und verstorbene Angehörige) Freitag, den 17. April 2015 15 Höri-Woche Evangelische Kirchengemeinde auf der Höri So.,19.04. 10h00 Gottesdienst mit KiGo in Gaienhofen (Pfr. Klaus) Di.,21.04. 19h45 VEG: Musiksaal Internatsschule Do.,23.04. 15h30 Gottesdienst im Seeheim (Pfr. Klaus) Sa.,25.04. 9h30-17h00 Ökumenischer Schlossschule Frauentag So.,26.04. 10h00 Gottesdienst in Kattenhorn (Pfr. Klaus) Vorstellung der Konfirmanden, Taufe Paulina Bitterwolf Kindergottesdienst Wir laden dich herzlich ein zum Kindergottesdienst. Alle 14 Tage findet er in Gaienhofen statt. Wir treffen uns zu Beginn in der Melanchthonkirche. Nach dem Eingangsteil werden die Kinder mit ihren Helfern in einen nahe gelegenen Schulraum gehen. Dort feiern sie weiter. Wir singen, basteln, beten und hören bibl. Geschichten. Nächste Termine 19.04., 3.und,17. Mai Die Kinder können nach dem Gottesdienst abgeholt werden (Schulraum E9 direkt neben dem Eingang der Ev. Schule in Gaienhofen) Ökumenischer Frauentag 2015 Sa., 25. 04. 2015 9:30 - 17:00 Uhr in Gaienhofen in der Ev. Schule „Schloss Gaienhofen“ Hauptstraße 229 MachtTRäume Mit jeder Entscheidung, die wir treffen, haben wir Macht zu gestalten. In MachtRäumen bieten sich Freiräume, in MachtTräumen nehmen wir das Wesentliche in den Blick, entwickeln uns und bauen mit an unserer Welt. Die Begegnung mit anderen Frauen soll uns den Blick weiten, unsere MachtTräume zu leben und unsere MachtRäume zu gestalten. Weitere Informationen: www.ekikon.de Flyer liegen in den Kirchen Es laden ein: Das ökum. Team der Ev. Frauenarbeit, der Kath. Frauengemeinschaft (kfd) und des Frauenreferats Kosten: 10 € Anmeldung: bei der Kath. Regionalstelle, Singen, 07731-8755-0, [email protected] Führungen in der Petruskirche in Kattenhorn Die ev. Kirche in Kattenhorn wird wegen ihren künstlerischen Glasschätzen über den See hinaus gern besucht. Die Kirche ist in der Sommerzeit täglich von 10.00 Uhr18.00Uhr geöffnet. Wir bieten Führungen an. Dabei erläutert Pfr. Brates die Entstehung und Bedeutung der großflächigen Glasfenster von Otto Dix. Die Führung dauert 45 Minuten. Der Eintritt ist frei. Die nächsten Termine jeweils samstags 15.00 Uhr 2. Mai, 6. Juni, 11. Juli und1. August. Ausstellung „Der schreibende Präsident. Theodor Heuss und die Literatur“ Die Ausstellung des Theodor Heuss Museums Brackenheim und der Arbeitsstelle für literarische Museen in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Hesse-Höri-Museum dauert an bis 03.Mai 2015 und ist geöffnet von Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr. Evangelische Kirchengemeinde Böhringen Evangelische Kirchengemeinde Radolfzell-Böhringen mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingen, Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Paul-Gerhardt-Kirche Paul-Gerhardt-Str. 2, 78315 Radolfzell Tel. 07732 2698, Fax 07732 988504, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (außer in den Schulferien) Sonntag 19.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung von Frau Zöller (Pfr. Weimer), parallel Kindergottesdienst Im Anschluss Gemeindemittagessen Freitag 24.04.2015 19.00 Uhr Abendandacht AufAtmen Sonntag 26.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weimer) parallel Kindergottesdienst und Bible & Brunch für Kids ab 10 Jahren Ausstellung Otto Dix und die Farblithographie Dauer: bis 31. Oktober 2015 Geöffnet: Di-So: 11-18 Uhr Informationen: Museum Haus Dix Hemmenhofen, Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de Weitere Informationen sind erhältlich beim Hermann-Hesse-HöriMuseum, Tel. 07735/440949, www.hermann-hesse-hoeri-museum. de, [email protected] Hesse und Heuss 1957 in Sils Maria Foto: die arge lola, © Kunstmuseum Stuttgart Freitag, den 17. April 2015 16 Höri-Woche Nächste Eventfahrten „MS Seestern“ Vera Flötemeyer-Löbe meets 25.04.2015 Saisonauftakt auf der Insel Reichenau 12.30 Uhr ab Steg Gaienhofen, mit Sonderaktionen der Reichenauer Betriebe, Rückfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis 7,50 € im Vorverkauf, einfache Fahrt 5 € 20.05.2015 Erste Abendrundfahrt 18:00 Uhr ab Steg Gaienhofen, bei Niedrigwasser ab Steg Horn, Fahrpreis mit Gästekarte im Vorverkauf 11 € Ausstellung im Restaurant & Garten vom 26.4.2015 bis 4.10.2015 22.05.2015 Bierseminar 19:00 Uhr ab Gaienhofen, Bierverkostung mit Hader Karle Weilersbach und den „singenden Braumeistern“, Fahrpreis 38,50 € inkl. Bierverkostung und Vesper 25.05.2015 Italienisches Buffet 18:30 Uhr ab Steg Horn, bei Niedrigwasser ab Steg Gaienhofen, Fahrpreis 40 € im Vorverkauf Reservierung und Vorverkauf beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735/81823, [email protected] Vera Flötemeyer-Löbe zeigt Ihre Arbeiten im Hotel & Gasthaus Seehörnle in Horn. Vernissage am Sonntag, den 26.4.2015 um 17 Uhr mit Musik von Xaver Weidner und Theo Flötemeyer (Höri Posaunen-Duo) Gerne laden wir Sie zum Empfang zu einem Glas Prosecco vom Wiischöple und Leckereien aus der Seehörnle-Küche ein. Höri-Fähre Sommer 2015 Personen - und Velofähre im Untersee Im weitläuigen Garten sind ihre Installationen zu sehen. Der Hoteleingang wurde mit Sandstein-Kacheln auf Filz neu dekoriert und im neu gestalteten Restaurant sowie auf der Sonnenterrasse sind Steingüsse von ihren Figuren ausgestellt. Das Restaurant Seehörnle hat täglich von 11:30–21:30 Uhr geöffnet. 1. Mai bis 28. Juni: Sonntags & Feiertage 14./25. Mai, 4. Juni 6. Juli bis 14. September: Dienstag, Donnerstag, Sonntag Abfahrt Horn* Berlingen Gaienhofen 09.50 10.00 10.15 14.15 14.25 14.40 15.55 16.05 16.20 Ankunft Steckborn 10.20 14.45 16.25 Abfahrt Steckborn Gaienhofen Berlingen 10.35 10.40 10.55 15.00 15.05 15.20 16.35 16.40 16.55 Ankunft Horn* 11.05 15.30 17.05 Bei Niederwasser wird anstelle *Horn=Gaienhofen angefahren. Erwachsene 5,00€ / 6,00SFr. mit Gästekarte 4,00€ NEU: Mit dem Erwachsene 9,00€ / 11,00SFr. mit Gästekarte 8,00€ Fahrpreise einfache Strecke: Kinder bis 6 Jahre Velo / Fahrrad Fahrt + Velo frei 2,50€ / 3,00SFr. Kinder 7-14 Jahre 3,00€ / 4,00SFr. Familie 14,00€ / 17,00SFr. mit Gästekarte 12,00€ Tagesticket den ganzen Tag auf See: Kinder bis 6 Jahre Fahrt + Velo frei Kinder 7-14 Jahre 5,00€ / 6,00SFr. Velo / Fahrrad 4,00€ / 5,00SFr. Charteranfragen gerne an: Familie 24,00€ / 29,00SFr. mit Gästekarte 22,00€ Schifffahrt Lang Erbringstr. 24 78343 Horn Tel. 0049(0)7735-8891 Fax 0049(0)7735-8831 [email protected] www.schifffahrtlang.de Hotel und Gasthaus Seehörnle · Hörnliweg 14 · 78343 Gaienhofen-Horn Fon 0 77 35 | 9 37 70-0 · [email protected] · www.seehoernle.de Wildkräuter-Blüten-Wanderung am Donnerstag den 23. April 2015 um 17:00 Uhr in Wangen Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller Blüte. Sehen, riechen, schmecken, staunen, die Pflanzen bieten ein Fest für die Sinne. Bei einem Spaziergang durch die Natur mit der Kräuterpädagogin Margot Auer erfahren Sie wissenswertes über die„Schönheiten am Wegesrand“, ihren Verwertungsmöglichkeiten in der Küche und in der Volksheilkunde. Nach der Wanderung genießen wir ein Wiesenpicknick. Unkosten: 15 Euro pro Person Ein Veranstaltung der kfd, Kath. Frauengemeinschaft Wangen Anmeldung bei A. Trüb, Tel. 07735/2669 oder bei C. Löble, Tel. 07735/938398 bis Dienstag, 21. April 2015. Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. Freitag, den 17. April 2015 17 Höri-Woche Fahrplan Höri-Fähre MS Seestern startet am 1. Mai Die MS Seestern verkehrt ab 1. Mai sonnund feiertags zwischen Horn, Berlingen, Gaienhofen und Steckborn. Sie legt in Horn (bei niedrigem Wasserstand Gaienhofen) um 9.50, 14.15, 15.55 Uhr ab nach Berlingen und fährt weiter nach Gaienhofen und Steckborn. Die Zeiten der Rückfahrten von Steckborn nach Gaienhofen sind 10.35, 15.00, 16.35 Uhr, dann geht es über Berlingen zurück nach Horn. Vom 6.7. bis 13.9. verkehrt die Fähre dienstags, donnerstags und sonntags zu den gleichen Zeiten. Der Fahrpreis beträgt für die einfache Strecke € 5, mit Gästekarte € 4, Fahrräder € 2,50. Kinder bis 6 J. Fahrt und Velo frei. Die MS Seestern erweitert ab 1. Mai mit einem Tagesticket das Schifffahrts-Angebot auf dem Untersee. Nach dem Hop-On Hop-Off-Prinzip haben die Passagiere die Möglichkeit, die Unterseerundfahrt individuell und flexibel zu gestalten: Einfach Tagesticket kaufen und beliebig an den Stopps : Horn, Gaienhofen, Steckborn (CH) und Berlingen (CH) ein- und aussteigen und die Region besser kennen lernen. Tagestickets sind erhältlich zum Preis von 9 € (8 € Gästekarte), Kinder 5 €, Familien 24 € (Gästekarte 22 €), Velo 4 €. Weitere Informationen beim Schifffahrt Lang, Tel. 07735/8891, www.schifffahrtlang. de oder beim Kultur-und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735 / 81823, info@gaienhofen. de. Veranstaltungskalender Moos Freitag, 17. April - 19:00 Uhr, Info-Abend, Fanfarenzug Moos, FZ Raum im Rathaus Moos - 19:30 Uhr, Jahreshauptversammlung, DLRG Moos, Strandbad Moos Samstag, 18. April - 9:00 Uhr, Clubhausputz, Segelclub Moos, Seglerheim - 19:00 Uhr, Aprilhock, Segelclub Iznang, Rathaus Iznang - 19:00 Uhr, Wein und Käse, Arbeitskreis für Heimatpflege, Torkel Bankholzen Montag, 20. April -19:00 Uhr, Bürgerwerkstatt „Tourismus, Gewerbe, Wohnen, Kultur“, Rathaus Moos Dienstag, 21. April - 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen, Josef-Stüble im Pfarrzentrum Weiler - 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler Mittwoch, 22. April - 16:00 Uhr, Energieberatung, Energieagentur Kreis Konstanz, Rathaus Moos, Anmeldung notwendig - 18:00 Uhr, Schnuppertraining, Schützenverein, Schützenhaus Weiler Freitag, 24. April - 14:30 Uhr, Treffen zum Filzen, BUND-Kindergruppe Moos, Familie Brügel, Gartenstr. 12, Weiler - 19:30 Uhr, Vereinshock, Segelclub Moos, Seglerheim Samstag, 25. April - 9:00 Uhr, Alteisensammlung in Moos, Feuerwehr Moos - 13:00 Uhr, Baum-Veredelung, BUND, Streuobst-Lehrpfad Moos, Anmeldung notwendig - 14:30 Uhr, Frühlingsgarten gestalten, Schaugarten Ege und Conrad, Bankholzen Dienstag, 28. April - 14:30 Uhr, Senioren-Café, Arbeitskreis für Heimatpflege, Torkel Bankholzen - 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen, Josef-Stüble im Pfarrzentrum Weiler - 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler Donnerstag, 30. April -17:00 Uhr, Vogelstimmungführung, BUND, Aachried Freitag, 1. Mai - 10:30 Uhr, Maiwanderung Narrenverein Büllebläri, Treffpunkt: Bülleblärischopf Weiler - 11:30 Uhr, Maifest an der Webnesthütte, Musikverein Bankholzen Veranstaltungskalender Gaienhofen 18.04.2015 10:00 Uhr F-Jugend Spieltag des SV Gaienhofen auf dem Sportplatz Horn 24.04.2015 19:00 Uhr Fußreflex - Einführung in die Welt der Füße. Vortrag über Diagnostik, Behandlungsmöglichkeiten und Eigenbehandlung. Referentin ist eine diplomierte Fußreflextherapeutin aus der Schweiz, Frau Claudia Eickhoff, in der Galerie am See, Hauptstr. 213, Gaienhofen, Tel. 07735/93 83 279, [email protected] 25.04.2015 12.30 Uhr Schifffahrt zum Saisonauftakt auf der Insel Reichenau ab Steg Gaienhofen, mit Sonderaktionen der Reichenauer Betriebe, Rückfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis 7,50 € im Vorverkauf, einfache Fahrt 5 €, Reservierung und Vorverkauf beim Gästebüro, Tel. 07735/81823, [email protected] 25.04.2015 Abschlusshock des Skiclub Höri auf der MS Seestern mit italienischem Buffet 26.04.2015 14-17:00 Uhr Wildkräutererkundung „Knospen und Triebe““ Kräuter-Wiesen-Führung mit Verkostung mit Dipl.-Biologin Eva Eberwein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 26.04.2015 14:00 Uhr Öffentliche Führung im Museum Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmeldung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 26.04.2015 15:30 Uhr Öffentliche Führung im Museum Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmeldung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 26.04.2015 17 Uhr Eröffnung der Ausstellung von Vera Flötemeyer-Löbe im Restaurant Seehörnle, Dauer 26.4.-4.102015, 11.30-21.30 Uhr 29.04.2015 20:00 Uhr Clubabend des Modellbahnclub „Höri“ im Gasthaus Kaiser-Eck 30.04.2015 18:00 Uhr Mit Musik in den Mai auf dem Schulhof Horn mit dem Musikverein Horn Gundholzen 01.05.2015 10:00 Uhr Maiwanderung des Turnverein Gaienhofen 02.05.2015 12:00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Garten in Gaienhofen: Damals und heute“, beim Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 02.05.2015 16:00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eigenen Haus (1907-1912)“ Hermann-HesseHaus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 02.05.2015 14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Hermann-Hesse-Höri-Museum, jeden Samstag ab 6 Personen 02.05.2015 15:00 Uhr Kirchenführung in der Petruskirche Kattenhorn 03.05.2015 10:00 Uhr Konfirmation in der Evang. Melanchthonkirche Gaienhofen 03.05.2015 10:30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoulli – Gaienhofener Alltag neben Hermann Hesse“, im Hermann-Hesse-Haus Gaienhofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 03.05.2015 14:30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart um 1900 – Einfluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-HesseHaus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de Freitag, den 17. April 2015 18 Höri-Woche Ausstellungen Hermann-Hesse-Höri-Museum Bis 3. Mai 2015 Der schreibende Präsident. Theodor Heuss und die Literatur Eine Ausstellung des Theodor Heuss Museums Brackenheim und der Arbeitsstelle für literarischen Museen in Baden-Württemberg, Marbach a. N. in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Hesse-Höri-Museum Geöffnet: Di-So: 10-17 Uhr, So u.Feiertage 10–17 Uhr Informationen Hermann-Hesse-Höri-Museum Gaienhofen, Tel. 07735/440949, www.hermann-hesse-hoeri-museum.de Museum Haus Dix Hemmenhofen Bis 31. Oktober 2015 Otto Dix und die Farblithographie Geöffnet: Di-So: 11-18 Uhr Informationen: Museum Haus Dix Hemmenhofen, Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de, [email protected] Galerie am See & Café Ausstellung „Münchner & Bodenseekünstler“ Franz Srownal, Hans Jais, Alma Göring, U. Helmholz, Petra Baumann, Fr. Jaus, Julius Kulhanek Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9-13 und 14-18 Uhr, Mi, Sa: 9-13 Uhr, So 13-17 Uhr Kontakt: Galerie am See, Hauptstr. 214, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/9383279, [email protected] Veranstaltungskalender Öhningen Sonntag, 19. April 2015 „Garten-Rendezvous am Untersee“ Besichtigung 10.00-17.00 Uhr im Privatgarten Otterbach in Wangen, Pankratiusweg 2 Sonntag, 19. April 2015 10.00 Uhr Erstkommunion in Öhningen, Klosterkirche Montag, 20. April 2015 18.30 Uhr Konzert der Jugendmusikschule JMS HÖRI im Rathaus Öhningen, Bürgersaal, mit Preisverleihung. Eintritt frei. Donnerstag, 23. April 2015 17.00 Uhr Wildkräuter-Blüten-Wanderung mit Margot Auer, Kräuterpädagogin. Weitere Infos und Anmeldung bis zum 21. April bei A.Trüb, Tel. 07735/2669 oder bei C.Löble,Tel.07735/938398 Donnerstag, 23. April 2015 19.00 Uhr 5. Musikantentreffen auf dem Schienerberg im Landgasthof Schienerberg. Gäste mit und ohne Instrument sind herzlich willkommen. Eintritt frei. Infos: Tel. 07735/2404 oder 07735/8886 Freitag, 24. April 2015 15.00 Uhr Saisonauftakt 2015 im Bootsstüble Wangen, Kulturscheune. Einladung an alle Interessierten. Anmeldung erbeten bis zum 21. April in der Tourist-Information Öhningen, Tel. 07735/819-20, e-mail: [email protected] oder im Bootsstüble Wangen, Tel. 07735/440662/Fax: 07735/440663. Samstag, 25. April 2015 Besondere Stunden auf dem Linsenbühlhof Öhningen für geistig-, und körperlich schwerstbehinderte Kinder von 4 bis 12 Jahren. Infos/Anmeldung: Tel. 07735/919124 Samstag, 25. April 2015 Abschlusshock des Skiclubs Höri auf der „MS Seestern“ Sonntag, 26. April 2015 13.30 Uhr „Tag der offenen Halle“ beim TuS Wangen in der Höri-Strandhalle. Sonntag, 26. April 2015 17.00 Uhr Vernissage zur Ausstellung „Vera Floetemeyer-Löbe meets Seehörnle“ im Restaurant und Garten Hotel Gasthaus Seehörnle in Horn, Hörnliweg 14. Ausstellung vom 27.04.- 4.10.2015, Besichtigungszeiten täglich von 11.30 bis 21.30 Uhr. Freitag, 1. Mai 2015 - 11.00 Uhr Maifest in Wangen vor der HöriStrandhalle (Veranstalter: Musikverein Wangen) - 11.00 Uhr Burgfest in Schienen, Schrotzburg, (Veranstalter: Musikverein Schienen) Samstag, 2. Mai 2015 8.30 -16 Uhr Erlebnistour Hochrhein von Wangen nach Schaffhausen. Kanutour mit dem Bootsstüble Team Wangen, regelmäßig bis Oktober. Infos/Anmeldung: Wangen, Seeweg 1, Tel. 07735/440662 Samstag, 2. Mai 2015 15.00 Uhr Kirchenführung in der Petruskirche in Kattenhorn, Oberhaldenstr. 1 Montag, 4. Mai 2015 Muttertagsbasteln auf dem Linsenbühlhof Öhningen. Weitere Infos unter Tel. 07735/919124 Dienstag, 5. Mai 2015 8.30 -16 Uhr Erlebnistour Hochrhein von Wangen nach Schaffhausen. Kanutour mit dem Bootsstüble Team Wangen, regelmäßig bis Oktober. Infos/Anmeldung: Wangen, Seeweg 1, Tel. 07735/440662 Regelmäßige Veranstaltungen „Bauernhof hautnah erleben“ Jahreskurs für Kinder auf dem Linsenbühlhof Öhningen, Lernort Bauernhof, mittwochs von 14.30 - 17.30 Uhr für Kinder zwischen 5 und 8 Jahren; freitags von 15.30 - 18.30 Uhr für Kinder zwischen 9 und 12 Jahren. Infos: Tel.07735/937248 (Fam.Häberle) Ausstellung: Museum Fischerhaus Wangen 28. März - 05. Juli 2015 Sonderausstellung „500 Jahre Fossilienfunde in Wangen“ Öffnungszeiten: Di-Sa 11-17 Uhr, Sonn-/Feiertage 14-17 Uhr Sonderöffnungen und Führungen nach telef. Vereinbarung unter Tel. 07735/3922 oder 1342 Stein am Rhein Cinema Schwanen Fr. 17.04.2015 20.00 Uhr „Still Alice“ D; 16/14 J. Sa. 18.04.201520.00 Uhr „Selma“ E/d; 14//12 J. So. 19.04.2015 15.00 Uhr „Die Gespensterjäger“ D; 8/6 J. 20.00 Uhr „American Sniper“ D; 16 J. - Alle Angaben ohne Gewähr - Freitag, den 17. April 2015 19 Höri-Woche Vereine Höri Die BUND-Kindergruppe Vordere Höri trifft sich am Freitag, den 24. April 2015, 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Unser Thema dieses Mal ist Filzen. Ihr könnt für Euch selber oder zum Verschenken verschiedene Gegenstände filzen. Treffpunkt: Bei Familie Christina Brügel, Gartenstraße 12, Weiler. Unkostenbeitrag: € 1,00 für Mitglieder und € 2,00 für Nicht-Mitglieder. Anmeldung bei Christina Brügel, Tel.: 07732/55424, Mail.: [email protected] oder Katja Rohrer, Tel.: 07732/9502995, Mail: [email protected]. Wir freuen uns auf Euch Euer BUND-Team Baum-Veredelung mit Herrn Konrad Hauser am 25.04. um 13 Uhr Es werden an unserem Streuobst-Lehrpfad mehrere jüngere Bäume von Herrn Konrad Hauser veredelt. Wer bei dieser Gelegenheit von dem bekannten Fachmann lernen will, kann gerne daran teilnehmen. Treffpunkt: Beim Beginn des StreuobstLehrpfades Moos-Bohlingen auf der Mooser Seite Spende: € 5,Anmeldung bei Michael Bauer, Mail: icb_ [email protected] Weitere Termin zum Vormerken: • Vögel im Aachried - eine Vogelstimmenführung mit Armin Glaschke am 30. April um 17 Uhr • NSG Stehlwiesen in Gaienhofen - eine botanische Führung durch Kai-Uwe Frank am 16. Mai um 17 Uhr Michael Bauer, Vorstand Ergebnisse der Aktiven: Erste gewinnt mit 4:1 gegen FC Böhringen Die Starke erste Hälfte war ausschlaggebend für den klaren Heimerfolg. Tore: 1:0 Nico Loosmann (8 Min.) und 2:0 und 3:0 Yuri Wajda ( 26 und 38. Min); 3:1 S. Maisch (65 Min.); 4:1 M. Honsell (70 Min) Zweite erkämpft sich 1:1 gegen Tabellenführer Gegen Inde. Singen schaffte unsere Zweite ein wichtiges 1:1 Unentschieden. Die Führung gelang in der ersten Halbzeit Frank Lindenthal. Die Gäste konnten kurz vor der Pause ausgleichen. In der zweiten Hälfte blieben Torchancen auf beiden Seiten Mangelware und es blieb beim gerechten Remis. Die Mannschaft zeigte Einsatz und Willen und verdiente sich diesen Punkt redlich Dritte verliert mit 2:5 gegen Worblingen II Zwar konnten die Routiniers Andi Hingel und Benni Jäger ein Tor erzielen, die klare Niederlage im Derby gegen Worblingen II verhindern konnten sie leider nicht. Kommende Spiele der Aktiven: Samstag, 18.04.2015 18:15 Uhr SG Damen – Konstanz-Egg, Sportplatz Mettnau R´zell Sonntag, 19.04.2015 15:00 Uhr TSV Überlingen/Ried - FC ÖGai III 15:00 Uhr TSV Stahringen - FC ÖGai II 15:00 Uhr FC ÖGai I – SV Allensbach, Sportplatz Öhningen Einladung zum Frühstückstreffen für Senioren Zu unserem nächsten Frühstückstreffen möchten wir Sie herzlich einladen. Das Treffen findet statt: am 22.04. 2015 von 9.00 – 11.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Frau Dummel und Frau Wieland freuen sich auf Ihr Kommen. Über weitere interessierte Gäste würden wir uns sehr freuen. Eine Mitfahrgelegenheit kann organisiert werden. Informationen und Anmeldung bitte bei Hilfe von Haus zu Haus e.V. Telefon: 07735 /919012 Auch in diesem Jahr möchten wir uns wieder ganz herzlich bei Sonja Weber von der See-Apotheke in Gaienhofen für Ihre Spende in Höhe von 210 € bedanken. Die Spende stammt vom Erlös des Weihnachtsmarktes in Gaienhofen, den Fr. Weber alljährlich mit viel Engagement organisiert. Der Weihnachtsmarkt ist eine Bereicherung für die Gemeinde Gaienhofen und wird jedes Jahr sehr gut besucht. Wir freuen uns sehr, dass der erwirtschaftete Überschuss Hilfe von Haus zu Haus zugute kommt. Wir setzen das Geld für unsere Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe ein und unterstützen auf diese Weise unsere älteren Mitbürger. Ergebnisse der Junioren: SV Worblingen – FC ÖGai (E2) 3:2 FC ÖGai (C) – SG Bankholzen-Moos 2 4:0 SV Orsingen-Nenzingen – FC ÖGai (D) 2:1 SG Markelfingen - FC ÖGai (D2) 12:0 SG Reichenau-Waldsiedlung – FC ÖGai (B) 2:3 Kommende Spiele der Junioren: Freitag, den 17.04.2015 17:30 Uhr FC ÖGai (E) – TV Konstanz 3 o.W, Sportplatz Öhningen Konrad Hauser Samstag, 18.04.2015 12:30 Uhr SV Allensbach - FC ÖGai (D) 14:00 Uhr FC ÖGai (E2) – DJK Singen 3, Sportplatz Segeten Horn 16:00 Uhr FC ÖGai (D2) – SG Gailingen, Sportplatz Öhningen 16:00 Uhr DJK Konstanz 2 - FC ÖGai (B) Sonntag, 19.04.2015 11:00 Uhr SV Litzelstatten - FC ÖGai (C) 12:30 Uhr SG Worblingen (A) – BSV Nordstern R´zell Freitag, den 17. April 2015 20 Höri-Woche Am Sonntag, 26.04., gestalten wir den Aktionstag „Schauplatz Konzilstadt“ mit: Lieder zum Zuhören und Mitsingen. Lutherkirche am Lutherplatz, Konstanz, 14 bis 15 Uhr. Neue Sängerinnen und Sänger sind mittwochs um 19:30 Uhr im Horner Johanneshaus herzlich willkommen. Aktuelle Infos im Internet: www.hoeriluja.de.vu ... am Sonntag 26. April 2015 zur Rundwanderung von Sipplingen durch den Hödinger- Tobel auf den Aussichtsbalkon Haldenhof, mit Einkehr; 1. Treffpunkt um 08.30 Uhr Messeplatz Radolfzell zur Bildung von PKW-Fahrgemeinschaften 2. Treffpunkt um 09.00 Uhr Bahnhof Sipplingen Wanderzeit ca. 4 Stunden / ca. 13 km Organisation Adolf Wild Tel. 07732-5 70 43 Mitglieder, Gäste, Interessierte, Neugierige alle sind Sie herzlich willkommen zu unseren Veranstaltungen! NV Bankholzer Joppen – Vereinsausflug Für unseren Vereinsausflug am 18.4.2015 zum Frühlingsfest/Wilhelma nach Stuttgart fahren die Busse wie folgt: Treffpunkt Abfahrt: 08:15 am Kindergarten Bankholzen Rückfahrt: 18:00 Uhr Der Joppenrat Vereine Moos Der Fanfarenzug Moos sucht neue Mitglieder! Nachlese Gäste und Wanderer/innen vom Schwarzwaldverein Öhningen-Höri e.V. erkundeten am Wochenende bei frühlingshaften Temperaturen auf ihrer 11. Jahres-Etappe den Landkreis Konstanz. Ziel war die Grenze zum Landkreis Sigmaringen bei Schwackenreute. Durch Kiesabbau, der vor 25 Jahren beendet wurde hat die Natur hier eine Seenkette modelliert. Die durch ein Naturschutzgebiet geschützte Flora und Fauna gibt auch Ruhe-und Erholungsraum für uns Menschen. Auf bequemen Wanderwegen im Wechsel mit Aussichtstürmen, offenen Wiesen und lichten Wäldern ergaben sich einzigartige Ausblicke auf diese Seenlandschaft, je nach Sonnenlichteinfluss. Die Graf Ludwig-Hütte hatte zum Rasten und Verweilen eingeladen. Die Schlusseinkehr im Schlupfwinkel in Stockach rundete diese erlebnisreiche Rundwanderung ab. Dem Wanderführer Karl Honsel ein herzliches Dankeschön! Wir laden ein ... am Samstag 18. April 2015 zur Rundwanderung von Mühlheim im oberen Donautal durchs Hintelestal zur Kolbinger Hütte und übers Gamsnest zurück, mit Rucksackvesper Treffpunkt 09.30 Uhr Messeplatz Radolfzell in PKW- Fahrgemeinschaften; Parken in Mühlheim am Friedhof Wanderzeit ca. 4 – 5 Stunden Organisation Heidi Kaiser Tel. 07732-5 69 34 Der FZ-Moos ist auf der Suche nach neuen Mitgliedern und bietet einen Info-Abend an. Dieser wird am 17. April um 19.00 Uhr im Proberaum des FZ stattfinden. Die Fasnacht ist vorbei und ein neues Jahr hat begonnen und dazu suchen wir neue Musiker und Nachwuchs. Interesierte ab 12 Jahren, die uns musikalisch unterstützen möchten, sei es am Blasinstrument oder an Trommeln und Schlagzeug werden gerne bei uns ausgebildet.. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Wer also gerne dem FZ beitreten möchte, ist herzlichst an den Info-Abend eingeladen. Unsere Proben sind immer Freitags. Vorab-Infos gibt es bei Heidi Bruttel Tel-Nr. 07732/8203688 oder bei Elvira Bruttel Tel-Nr. 07735/8403. Liebe Wanderer, Fahrradfahrer und Freunde des Musikvereins Bankholzen, wir laden Sie herzlich ein zum traditionellen Maifest des Fördervereins des Musikvereins Bankholzen: Freitag, 1. Mai 2015, ab 11.30 Uhr, an der Webnesthütte in Bankholzen Für Ihr leibliches Wohl ist mit Steaks, Grillwürsten, Salat und Kuchen bestens gesorgt. Musikalisch unterhalten werden Sie vom Musikverein Gottmadingen, dem Musikverein Welschingen und natürlich von unserer Deienmooser Gretleband. Auf unsere kleinen Gäste warten auch dieses Jahr Hüpfburg und Spielekiste. Der Spielspaß ist garantiert. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! ... am Sonntag 19. April 2015 Unsere Familiengruppe trifft sich um 11.00 Uhr am Bahnhof Ludwigshafen zur Wanderung auf dem Blütenweg. Nähere Informationen bei Annette & Sebastian Wild Tel. 07732-89 19 939 Maifest an der Webnesthütte Maiwanderung NV Büllebläri Zu unserer Wanderung am 1. Mai (gemütlich, Kinderwagen geeignet) laden wir unsere Mitglieder und Gäste, die ein paar schöne Stunden in gemütlicher Runde verbringen möchten, herzlich ein. Start bei trockenem Wetter um 10:30 Uhr beim Bülleblärischopf in Weiler. Zum Abschluss unserer Wanderung werden wir grillen. Grillgut/Speisen und Geschirr bitte selbst mitbringen, Getränke können vor Ort gekauft werden. Wir hoffen auf schönes Wetter und viele gut gelaunte Teilnehmer. Einladung zur Maiwanderung Auch in diesem Jahr findet am Sonntag, den 3. Mai die Wanderung der Narrenzunft Mooser Rettich auf den Horner Wasserturm statt. Um 9:30 Uhr treffen wir uns bei trockenem Wetter zum Abmarsch an der neuen Zunftstube. Grillgut bringt jeder selbst mit, für Getränke und Feuer sorgen dieses Jahr die Holzer. Narrenzunft Mooser Rettich e.V. SC Ba-Mo - SC Rot-Weiss Singen 5:0 In einem einseitigen Heimspiel gewann der SC verdient mit 5:0. Zur Halbzeit lag der SC bereits mit 3:0 in Führung. Torschützen: 3x Gürtler, Hug Chamorro, Eigentor Die nächsten Spiele Samstag, 18.04.15 PTSV Nordstern Si-Schlatt - SC Ba-Mo II 16 Uhr 1.FC Rielasingen-Arlen II - SC Ba-Mo 16 Uhr Am kommenden Samstag stehen zwei Auswärtsspiele auf dem Programm. Die Zweite Mannschaft spielt beim direkten Tabellennachbarn Nordstern Singen-Schlatt. Die Erste Mannschaft bestreitet ihr Auswärtsspiel beim Tabellenführer 1.FC Rielasingen-Arlen Freitag, den 17. April 2015 21 Höri-Woche II. Der SC hofft auf zahlreiche Unterstützung beim Spitzenspiel in Rielasingen!!! Die nächsten Jugendspiele Samstag, 18.04.15 SG Böhringen D4 - SG Meersburg 2 10 Uhr SG Markelfingen 2 - SC Ba-Mo E 10.30 Uhr SG Böhringen D1 - SG DJK Singen 12.30 Uhr SG Te-Wa 2 - SG Böhringen D2 13 Uhr SG Ba-Mo C1 - 1.FC Rielasingen-Arlen 14 Uhr SG Überlingen/Ried B2 - SG Dettingen-Dingelsd. 14.15 Uhr SG Überlingen/Ried B1 - SG Meßkirch 15.30 Uhr Sonntag, 19.04.15 SG Stockach - SG Ba-Mo A 13 Uhr Spielorte: D1 in Böhringen, D4 in Böhringen C1 in Moos B1 in Überlingen/Ried, B2 in Bohlingen Luftgewehr Schnuppertraining Seit Mittwoch, dem 15.04.15 bieten wir euch wieder einen exklusiven Einblick in unseren Luftgewehrsport. Körperbeherrschung, Gerätbeherrschung und Konzentration stehen im Vordergrund. Die ersten beiden Trainingseinheiten sind kostenlos! Training ist immer mittwochs ab 18°° Uhr im Schützenhaus in Weiler. Vereine Gaienhofen “Mit Musik in den Mai” Am Donnerstag den 30.04. 2014, 18:00 Uhr auf dem Schulhof in Horn Liebe Freunde der Blasmusik, endlich ist der Frühling da. Zum Auftakt unserer musikalischen Saison laden wir Sie ganz herzlich zu unserem Frühlingsabend auf dem Schulhof in Horn ein. Die Holzer des Narrenvereins werden an diesem Abend um 18:00 Uhr den Maibaum stellen. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Der Musikverein Horn-Gundholzen freut sich auf Ihr Kommen! Ehemalige AH des SVG ERINNERUNG:Heute, am Freitag, den 17. April 2015 um 19:00 Uhr trifft sich die ehemalige AH des SV Gaienhofen zum 4.ten Mal wieder im Clubheim. Es sind natürlich auch dieses Mal alle ehemaligen Spieler eingeladen, die irgendwann mal in der AH des SV Gaienhofen gespielt haben. Bis heute abend. Ich freue mich. Wolfgang Spetzke Liebe TCG-Clubmitglieder/innen, es ist bald wieder soweit, dass auf der Tennisanlage dem Tennisspiel nachgegangen werden kann! Derzeit werden die Plätze hergerichtet.Unser Platzwart ist kräftig am Arbeiten. Doch bis zur Eröffnung und Freigabe der Plätze müssen wir alle noch an der Aussenanlage und dem Clubhaus Hand anlegen. Dazu treffen wir uns um 10.00 Uhr, am Samstag, 18.04.15 auf der Platzanlage. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte schaut zahlreich vorbei! alles vorbildlich organisiert und für einen reibunslosen Ablauf gesorgt hat, wir wissen das zu schätzen! Ciao, eure 1. Herrenmannschaft : Tobias Cordier | Björn Weber | Jonas Tietgen | Daniel Krugmann | Leon Lohrer 2. Vorsitzender, M. Holzinger Trainingslager der 1. Herrenmannschaft in Verona Wie jedes Jahr sind wir auch 2015 wieder mit der 1. Herrenmannschaft über Ostern auf ein 5-tägiges Trainingslager gefahren. Dieses Mal ging es wieder nach Verona am Gardasee, auf die selbe Tennisanlage wie auch schon vor zwei Jahren. Nachdem wir am Gründonnerstag im strömenden Regen hier mit zwei Autos und 5 Spielern losfuhren (leider musste Raimo krankheitsbedingt Zuhause bleiben, gute Besserung!), erwarteten uns in Italien strahlender Sonnenschein und T-Shirt Temperaturen. Nach unserer Ankunft standen Zimmeraufteilung, einkaufen, Abendessen und frühes Schlafengehen auf dem Programm um am ersten Trainingstag top fit zu sein. Der erste Tag begann direkt einmal mit einer kleinen Joggingrunde bei Sonnenschein und angenehmen 16 Grad im Schatten. Im Anschluss ging es auf die Anlage zu den ersten drei Stunden Tennis. In zwei Gruppen wurde jeweils eine Stunde mit Trainer gespielt und zwei Stunden alleine. Mit unserem Trainer hatten wir ein großes Glück, da er früher auf dem besten Weg zum Profispieler war und uns sowohl technisch als auch spielerisch wertvolle Tipps geben konnte. Um den ersten Tag abzurunden, standen nach dem Mittagessen zwei Stunden Fußball und Fußballtennis auf dem Programm. Direkt nach dem Aufstehen am nächsten Tag bemerkten wir deutlich, dass wir uns den ersten Sonnenbrand des Jahres eingefangen hatten und unsere Körper den vielen Sport nur langsam verarbeiten. Neben unseren täglichen drei Stunden Tennis am Vormittag gingen wir in die Stadt, spielten Fußball und verbrachten viel Zeit miteinander. Zwar schien die Sonne nur an zwei der fünf Tage, aber das Wetter ließ es immer zu, dass wir draußen spielen und uns somit perfekt auf den Sandplätzen für die Saison vorbereiten konnten. Wir konnten uns zudem für 2 Stunden an Tennis auf einem Hartplatz versuchen, doch ich denke, wir bleiben alle lieber bei Tennis auf Sandplätzen. Wir freuen uns auf die Saison und sind heiß auf Tennis und viele Siege! Wir sagen Danke an den Verein und die Sponsoren für die Unterstützung und großen Dank an Tobias, der Endlich ist es soweit. Am Sonntag, den 19.04.2015 eröffnen wir offiziell die TennisSaison 2015 beim TC Gaienhofen. Wir treffen uns zum lockeren gemeinsamen Spielen ab 11 Uhr auf der Tennisanlage. Wir laden Euch ein dabei zu sein und gemeinsam die ersten Bälle bei hoffentlich schönem Wetter zu schlagen. Alle Mitglieder und Tennisinteressierte sind herzlich willkommen. Über viele Teilnehmer freuen wir uns. Der Vorstand Der Sommer beginnt langsam aber sicher wieder und unsere Tennisplätze werden voraussichtlich in der nächsten Woche fertig werden. Es ist Zeit für Tennis! Wir werden uns am Montag den 20.04. zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr auf der Anlage treffen um alle festen Trainingstermine auszumachen. Bitte sendet im Voraus eine Email an [email protected] mit der Info, ob ihr Interesse am Sommertraining habt um uns die Organisation zu erleichtern. Vereine Öhningen Deutsch-Französisches-Komitee Fahrt zur Choucroute nach Merinchal 15 Öhninger Mitbürger, davon fünf Mitglieder des Deutsch-französischen Komitees sind am letzten Märzwochenende der diesjährigen Einladung zur Choucroute gefolgt, einem Fest, dass alljährlich vom französischen Freundschaftskomitee ausgerichtet wird und sich nun als sichere Basis zur Festigung der gegenseitigen Beziehungen etabliert hat. Bei der Ankunft wurde die Gruppe durch die Bürgermeisterin, Mme Marie-Francoise Ventenat empfangen. Den Rest des Abends verbrachte man den Gastfamilien. Freitag, den 17. April 2015 22 Höri-Woche Der Musikverein gratuliert Jana Weltin und Moritz Bader recht herzlich zum Bestehen des Bronzenen Leistungsabzeichen. Sie haben die Prüfung vor Ostern mit Bravur bestanden. Von französischer Seite wurde mehrfach bekräftigt, wie wichtig und wie wertvoll ihnen diese Partnerschaft im nunmehr 27. Jahr ihres Bestehens ist. Das eigentliche Fest, die Choucroute, war mit insgesamt 122 Gästen bis zum letzten Platz ausgebucht. Zum Abschluß des kurzen, intensiven Wochenendes traf man sich in der „Ferme de soleil“ in Marlanges, einem Weiler in der Nähe von Mérinchal. Dort werden Gästezimmer, Ferien auf dem Bauernhof, kulturelle Veranstaltungen und ein Restaurant, das ausschließlich mit eigenen Erzeugnissen arbeitet, geboten. Interessenten, die an der Jumelage mitwirken möchten, sind jederzeit herzlich willkommen. Wegesrand“, ihren Verwertungsmöglichkeiten in der Küche und in der Volksheilkunde. Nach der Wanderung genießen ein Wiesenpicknick. Nachlese zum Suppensonntag Dieses Jahr fanden weniger Leute den Weg zu uns, wohl wegen dem schlechten Wetter. Aber denen die da waren, hat der Eintopf, Wienerle, Kartoffelsalat, Brot und Kuchen sehr gut geschmeckt, und sie waren alle sehr großzügig. Zeit: von 17:00 – ca.19:00 Uhr Unkosten: 15 € pro Person Wir bitten um telefonische Anmeldung bis spätestens Di. 21.04.15 bei A. Trüb 077352669 oder C. Löble 07735-938398. Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. So erhielt die Doris-Epple-Stiftung „Armenhilfe in Russland“ 1525.00 Euro. Die Direktspenden sind da inbegriffen. Herzliches Vergelt`s Gott allen, die gegessen und getrunken, gearbeitet und gespendet haben, z. B. Gemüse von der Gärtnerei Denz, gekocht von Thomas Renz, gebacken von fleißigen Frauen. Viele Projekte können dadurch wieder unterstützt werden. So z. B. in Kovel (Westukraine) die „Brotengelfrauen“, die mit belegten Broten zu den Ärmsten gehen, oder in Omsk, Novosibirsk und Barnaul (Sibirien) wo Menschen mit heißer Suppe und Brot überleben. Wegen der hohen Inflation (Brot und Kartoffel kosten das Doppelte) ist die Hilfe wichtiger denn je. Die Menschen dort sind unendlich dankbar für die Hilfe aus dem fernen Deutschland und wünschen den Spendern Gottes Schutz und Segen. Doris Epple und Elisabeth Denz Wildkräuter-Blüten-Wanderung am Donnerstag 23.04.2015 in Wangen Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller Blüte. Sehen, riechen, schmecken, staunen, die Pflanzen bieten uns ein Fest für die Sinne. Bei einem Spaziergang durch die Natur mit der Kräuterpädagogin Margot Auer erfahren Sie wissenswertes über die „ Schönheiten am Burgfest am 1. Mai • ab 11.00 Uhr bei der Ruine Schrotzburg • Musikalische Unterhaltung mit dem Musikverein Ramsen • Ritterspiele für dieKinder. • Ritterpfanne, Würste, Kaffee und Kuchen, Weizenbierbar Verbringen Sie ein paar gemütliche Stunden bei uns oder legen Sie eine Wanderrast bei uns ein. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Musikverein Schienen e.V. Generalversammlung NZ Piraten vom Untersee e.V. Am 10.04.2015 konnte Präsident Frank Graf eine große Anzahl an Mitgliedern, Altershästräger, Abordnungen befreundeter Vereine sowie Bürgermeister Andreas Schmid begrüßen. Er konnte auf ein sehr intensives mit diversen Arbeiten gefülltes Narrenjahr und eine kurze aber intensive Fasnacht zurückblicken. Im Mittelpunkt der Arbeiten stand der Bau des neuen Narrenschiffes. Der Bau des neuen Galgenvogels in nur einer Saison war hart an der Grenze des Machbaren und verlangte den Beteiligten alles ab. Nur durch die Spende des Schiffkörpers, sowie weiterer Geld – und Sachspenden und durch die fachmännischen Arbeitskräfte war dieses Projekt Arbeits- wie Geldtechnisch zu stemmen. Insgesamt wurden hier 370 Arbeitsstunden erbracht, viel Arbeit die so hinterher keiner sieht. Als die 5 größten Spender wurden genannt: 1. Christian Massler Holzbau 2. M. Frank Biegetechnik Watterdingen 3. Bootssevice Kathrin Leutze 4. Metallbau Ehinger Schienen 5. Ch.Greis Werbung Allen Beteiligten hier nochmals ein herzliches Dankeschön Die Eröffnung der Fasnacht in Öhningen mit dem Eröffnungsball war wieder ein großer Erfolg. Im ausverkauften Hexenkeller wurde wieder einmal ein kurzweiliges und unterhaltsames Programm auf die Beine gestellt. Frank Graf betonte das die Bühnenfasnacht ein wichtiger Teil der Fasnacht ist und uns allen sehr am Herzen liegt. Die Fasnacht im Dorf verlief ruhig und harmonisch. Die Veranstaltungen waren mehrheitlich gut besucht, nur den Maskenball nannte Präsident Frank Graf als „Sorgenkind der Fasnacht“ und äußerte den Wunsch dass wieder mehr Masken in den Hexenkeller kommen. Einen gelungenen Abschluss bildete das erstmals öffentliche Fällen des Narrenbaumes und die Verlosung desselben. Das anschließende Beisammensein in den Räumen des Weinbauvereines und der letzte Umzug durch das Dorf beendeten dann die Fasnacht 2015 in Öhningen. Frank Graf Danke zum Schluss nochmals allen Mitgliedern für die vielen geleisteten Arbeitsstunden, sowie allen Freunden, Gönnern und Sponsoren der Öhninger Fasnacht. In diesem Sinne freuen wir uns schon wieder auf die Fasnacht 2016 in Öhningen Freitag, den 17. April 2015 23 Höri-Woche Weinbauverein Weinprobe im Stiftskeller des Augustiner-Chorherrenstiftes Die erste Weinprobe, aber keineswegs der erste Event des noch relativ jungen Weinbauvereins im Stiftskeller des AugustinerChorherren-Stifts in Öhningen war ein voller Erfolg. Mit 84 Gästen war der Keller bis auf den letzten Platz ausgebucht. Geboten wurde eine Weinprobe vom Feinsten, der Winzer Richard Schmidt aus Eichstetten am Kaiserstuhl präsentierte zehn verschiedene Weine der Weingüter Kiefer und Schmidt, vom Weinbauverein wurde eine zünftige Winzervesper angeboten. Dass die Weinprobe auf einer Baustelle stattfand die für den Anlaß provisorisch hergerichtet war, tat der guten Stimmung keinen Abbruch und die Schlegele Kings heizten richtig ein. Die Resonanz der Gäste war durchweg positiv, so dass einem ähnlichen Event in nicht allzu ferner Zeit sicher nichts im Wege steht, so lange die Räumlichkeiten noch in dieser Form genutzt werden können. Freitag, den 17. April 2015 24
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