KW 16 | April 2015

Jahrgang 15
Nr. 16
Freitag, den 17. April 2015
Die Jugendmusikschule „Höri“ präsentiert ein
Konzert mit Preisverleihung
am Montag, den 20. April 2015 - 18.30 Uhr
im Rathaus Öhningen
Eintritt frei
Es musizieren Schüler und Lehrer aus den Klassen
Gitarre + Klavier
Gesang
Akkordeon + Klavier
Klavier
Saxophon
Klarinette
Blechblasinstrumente
Elmar Amann
Dagmar Hein
Karin Berger
Josef Weimert
Volker Wagner
Wolfgang Smith
Markus Müller
Höri-Woche
NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN
Gemeindeverwaltungen:
Moos
Zentrale
Fax
E-mail-Adresse
Verkehrsbüro Moos
Bauhof
oder
Wassermeister
Bootshafen Moos
Bootshafen Iznang
oder
Kindergarten Moos
Kindergarten Bankholzen
Kath. Pfarramt, Weiler
Ev. Pfarramt, Böhringen
Kläranlage Moos
Hilfe von Haus zu Hause
Ev. Pfarramt
Campingplatz Wangen
Höristrandhalle Wangen
07732/99 96 -0
07732/99 96 20
[email protected]
07732/99 96 - 17
07732/94 08 04
0171/6 44 37 89
0175/4 31 80 29
07732/5 21 80
07732/5 44 81
0171/3 24 62 45
07732/99 96 80
07732/5 36 89
07732/43 20
07732/26 98
07732/94 69 20
07735/919012
Gaienhofen
Zentrale
Fax
E-mail-Adresse
Kultur- und Gästebüro
Gemeindevollzugsdienst
Höri-Museum
Bauhof
07735/8 18 - 0
07735/8 18 - 18
[email protected]
8 18 - 23
818 - 29
44 09 49
9 19 58 48
oder 0171/3042735
Wassermeister
91 99 00
oder
0171/3 04 27 35
Kläranlage
9 19 58 72
oder
0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47
Kindergarten Horn
29 88
Kath. Pfarramt, Horn
20 34
Ev. Pfarramt
20 74
Campingplatz Horn
6 85
Hafenmeister Gaienhofen
Herr Stier:
0171/6 54 51 73
Hafenmeisterin Horn
Frau Moser
0170/5751267
Hafenmeister Hemmenhofen
Herr Leiber
0175 5857219
Haus “Frohes Alter”, Horn
38 76
wöchentlicher Seniorentref donnerstags ab 14.00 Uhr
Hilfe von Haus zu Haus
Nachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V.
91 90 12
Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.
Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8
440958
Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr
Seeheim Höri Gesellschaft für
Lebensqualität im Alter mbH
07735/937720
Öhningen
Zentrale
E-mail-Adresse
07735/8 19 - 0
[email protected]
Fax
07735/8 19 - 30
Tourist-Information
8 19 - 20
Bauhof
81940
Wassermeister
0160/90 54 43 72
Ortsverwaltung Wangen
7 21
Ortsverwaltung Schienen
819 - 60
Kindergarten Öhningen
32 44
Kindergarten Schienen
36 39
Kindergarten Wangen
34 13
Kath. Pfarramt
07735/7 58 20 21
Samstag, 18.04.2015
Sonntag, 19.04.2015
Montag, 20.04.2015
Dienstag, 21.04.2015
Mittwoch, 22.04.2015
Donnerstag, 23.04.2015
Freitag, 24.04.2015
Gemeinde-Verwaltungsverband Höri
Telefon
Tel. 8 18 - 8
Sekretariat Musikschule
Steuern und Abgaben
Gemeindekasse
Tel. 8 18 - 41
Tel. 8 18 - 43
Tel. 8 18 - 45
Rettungsleitstelle, Rettungsdienst
und Krankentransport
Tel. 112
Ärztlicher Notfalldienst unter der Woche
und an Wochenenden und
Feiertagen
Tel. 01805/19292-350
Kinder-Notfallpraxis Singen
Tel. 01805/19292 350
Zahnärztliche Notrufnummer
0180/3222555-25
Krankenhaus Singen
Tel. 07731/89 -0
Krankenhaus Radolfzell
Tel. 07732/88 -1
Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.
(Hauskrankenplege, Familienplege)
Frau Wegmann,
Tel. 07732/97 19 71
DRK - Ambulanter Plegedienst
- Hauswirtschaft
Tel. 07732/9 46 01 63
Hospizverein Radolfzell, Höri,
Stockach und Umgebung
Tel. 07732/5 24 96
Überfall, Unfall
Tel. 1 10
See-Apotheke, Gaienhofen
Tel. 07735/7 06
Höri-Apotheke, Wangen
Tel. 07735/31 97
INVITA - Häusliche Krankenplege
Stephanie Milotta
07732/972901
Elternkreis drogengefährdeter und
drogenabhängiger Jugendlicher
Tel. 07732/52814
Tierrettung Radolfzell
24-Std.-Notrufnummer
0160 5187715
Öfnungszeiten Wertstofhof Moos:
Jeden Samstag von 9:00 – 11:30 Uhr
Container für Grünmüll, Altmetalle, Bauschutt, Elektrokleingeräte und Windeln
Notruf
Polizeiposten Gaienhofen-Horn
Polizeirevier Radolfzell
1 10
Tel. 07735/9 71 00
Tel. 07732/950660
Elektrizitätswerk des
Kantons Schafhausen AG
Störungsdienst:
0041/52/6 33 55 55
Tel. 07731/1 47 66 - 0
Fax: 07731/1 47 66 - 10
0041/52/6 24 43 33
Zolldienststelle
Öhningen
Tel. 44 05 66
Fax 44 01 47
Schulen
Moos
Grundschule
Hannah-Arendt-Schule
Gaienhofen
Hermann-Hesse-Schule
Hauptschule mit Werksrealschule
Grundschule Horn
Ev. Internatsschule
Öhningen
Grund- und Hauptschule
mit Werksrealschule
Tel. 97 90 06
Tel. 92 27 -0
Tel. 9 19 19 16
Tel. 20 36
Tel. 81 20
Tel. 93 99 -16
Familien- und Dorfhilfe Öhningen
Forstämter
Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32,
78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri
Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551,
[email protected]
A. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506
Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer
0172 1768066
Telefonseelsorge
Ev. (gebührenfrei),
Kath. (gebührenfrei),
Polizei
Verwaltung
Schafhausen
Zweigstelle Worblingen
Ärztlicher Notdienst
Einsatzleitung: Frau Jutta Gold
Nachbarschaftshilfe
Einsatzleitung: Frau Neureither
Tel. 07731/79 55 04
Tel.
Tel. 0800/111 0 111
Tel. 0800/111 0 222
Funkzentrale
1 12
Feuerwehrkommandant Moos
Karl Wolf
07732 9595250
Feuerwehrkommandant Gaienhofen,
Jürgen Graf
Tel. 0175/5 36 37 51
Tel.: 07732 - 97 12 70
Tel.: 07733 - 88 86
Tel.: 07732 - 97 19 91
Tel.: 07731 - 9 33 40
Tel.: 07731 - 6 43 17
Tel.: 07731 - 6 30 35
Tel.: 07731 - 2 13 70
Tel.: 07735 - 31 97
Tel.: 07733 - 51 52
3944
Bevollmächtigter Schornsteinfeger
für Gaienhofen und Öhningen
Peter Krattenmacher
oder
Feuerwehr
Schefel-Apotheke Radolfzell
Christophorus-Apotheke Engen
Flora-Apotheke Radolfzell
Apotheke am Berliner Platz Singen
Central-Apotheke Singen
Apotheke Sauter
Marien-Apotheke Singen
Höri-Apotheke Öhningen-Wangen
Wasmuth-Apotheke Mühlhausen
MOOS
Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr
Montag, 20.04.
Biomüll
Montag, 27.04.
Biomüll, Gelber Sack
Montag, 04.05.
Biomüll
Dienstag, 05.05. Restmüll
Freitag, 08.05.
Papier
Montag, 11.05.
Biomüll
20 74
91 96 75
34 90
Tel.: 07735/44 05 72
0174/3 30 49 90
Bevollmächtigter
Schornsteinfeger Moos
Jörg Dittus
- Moos, Bankholzen, Weiler,
Bettnang, Iznang Oberdorf
Peter Krattenmacher
- Iznang Unterdorf
Tel. 07704/358230
Tel.: 07735/44 05 72
oder 0174/3 30 49 90
Alemannenstr. 5, 78315 Radolfzell am Bodensee
Bahnhofstr. 3, 78234 Engen, Hegau
Brühlstr. 2, 78315 Radolfzell am Bodensee
Überlinger Str. 4, 78224 Singen
Hegaustr. 26, 78224 Singen
Ekkehardstr. 18, 78224
Rielasinger Str. 172, 78224 Singen
Hauptstr. 53, 78337 Öhningen (Wangen)
Schloßstr. 40, 78259 Mühlhausen-Ehingen (Mühlhausen)
Gaienhofen
Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr
Dienstag, 21.04.15
Biomüll
Mittwoch, 22.04.15
Blaue Tonne +
Altholzabfuhr
Donnerstag, 23.04.15 Sperrmüll
Dienstag, 28.04.15
Biomüll + Restmüll
Montag, 04.05.15
Gelber Sack
Dienstag, 05.05.15
Biomüll
Dienstag, 12.05.15
Biomüllabfuhr
Öfnungszeiten Wertstofhof Gaienhofen
Die nächsten Termine sind:
18.04./25.04./09.05.2015
jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöfnet
Öhningen
Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr
Dienstag, 21.04.2015
Biomüll
Dienstag, 28.04.2015
Restmüll
Mittwoch, 29.04.2015
Blaue Tonne
Mittwoch, 29.04.2015
Altholz
Donnerstag, 30.04.2015 Sperrmüll
Montag, 04.05.2015
Gelber Sack
Öfnungszeiten Wertstofhof Öhningen
samstags, 14-tägig von 10.00-12.00 Uhr
nächste Termine: 25.04.2015/09.05.2015
donnerstags, 14-tägig von 16.00-17.00 Uhr
nächste Termine: 30.04.2015/28.05.2015
Freitag, den 17. April 2015
2
Höri-Woche
Stromabschaltung
in Bankholzen
Höri-Bülle im Kochstudio des
Landes Baden-Württemberg
anlässlich der Slow Food Messe in Stuttgart
Wegen Arbeiten an den Versorgungsanlagen muss die EKS die Stromlieferung kurzzeitig unterbrechen. Die Abschaltung erfolgt am: Dienstag, den 21. April 2015 in der
Zeit von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Betrofen
von der Abschaltung ist der gesamte Ortsteil Bankholzen.
Wir bitten dies zu beachten!
Ihre Gemeindeverwaltung
Neuer Dalben in der
Hafeneinfahrt Moos
Am vergangenen Donnerstag wurde in der
Hafeneinfahrt Moos ein neuer Dalben gesetzt.
Er dient zur besseren Kennzeichnung der
Hafeneinfahrt, vor allem nachts.
Am vergangenen Samstag fand am Spätnachmittag eine kulinarische Präsentation
der Höri-Bülle im Kochstudio des Landes Baden-Württemberg auf der Slow Food Messe
in Stuttgart statt. Begrüßt durch Herrn Wirsig vom Ministerium präsentierten anschließend Hubert Neidhart mit seinem Team,
Michael Baldenhofer von der Stabstelle der
Regionalentwicklung Landkreis Konstanz,
Claudia Bochinger und Gerald Hauser von
Slow Food Bodensee, Markus Bruderhofer
von Delikat Essen Gottmadingen sowie Bürgermeister Kessler Moos im allgemeinen
und die Höri-Bülle im Besonderen. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle die an
diesem Event beteiligt und sich engagiert
haben. Insgesamt war es eine gelungene
Veranstaltung, bei der zahlreiche Gäste der
Slow Food Messe einerseits auf die Bülle andererseits auch auf Moos als Ferienort aufmerksam gemacht werden konnten.
Gutscheinbuch
für Konstanz & Umgebung
Das
Schlemmergutscheinbuch
beinhaltet 74 Gutscheine aus
Gastronomie, Freizeit
und Wellness. Es ist bis
1.12.2015 gültig und
kostet 17,95 €. Nur noch
wenige Gutscheinbücher sind in der TouristInformation Moos, Bohlinger Str. 18, erhältlich.
Bürgerwerkstatt „Tourismus,
Gewerbe, Wohnen, Kultur“
Liebe Bürgerwerkstättler,
unser nächstes Trefen indet am
Montag 20.04.2015 19:00 Uhr
im Rathaus Moos statt.
Thema wird sein, das weitere Vorgehen/Planung des Themenweges.
Interessierte Mitbürger sind herzlich eingeladen.
Kontakt: Günter Höll, Tel: 07732/950025,
[email protected]
Geburtstagsjubilar
22. April
Herr Ottmar Stofel, 81 Jahre
Moos-Bankholzen
Wir gratulieren recht herzlich und
wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit für das kommende Lebensjahr.
Freitag, den 17. April 2015
3
Höri-Woche
Die persönliche und unabhängige Energieberatung der
Energieagentur gemeinnützige GmbH im Kreis Konstanz
Bei der Erstberatung werden Fragen zum
energetischen Sanieren bzw. energieeizienten Bauen geklärt. Themen sind dabei
u.a.:
Baulicher Wärmeschutz
•
Eiziente Anlagen zur Wärmeerzeugung und -verteilung, konventionell,
regenerativ, Methoden zur Optimierung.
•
Information zu den neuen Bedingungen des in Baden-Württemberg geltenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz
(EWärmeG), die voraussichtlich Mitte
2014 deutlich verschärft werden (betrif künftige Heizungserneuerungen).
•
Ermittlung der Jahresarbeitszahl von
Luft-Wärmepumpen nach den Regeln
des abgeschlossenen WärmepumpenChecks.
•
Sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energien im Wohnbereich.
•
Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung.
•
Schimmelproblematik – Ursachen und
Maßnahmen dagegen.
•
Fördermöglichkeiten (L-Bank, KfW,
BAFA – Kredit bzw. Zuschuss).
Die Beratung ist für Einwohner des Kreises
Konstanz kostenlos.
Weiterhin besteht das Angebot der Energie-Checks. Diese Beratungen werden vor
Ort durchgeführt. Je nach Zielgruppe wird
der Basis-Check (Kostenbeitrag 10 €), der
Gebäude-Check (Kostenbeitrag 20 €)bzw.
der Detail-Check, früher FMO-Beratung,
(Kostenbeitrag 45 €) angeboten.
Darüber hinaus wird auch ein BrennwertCheck angeboten, bei dem die Funktion der
Brennwertanlage messtechnisch überprüft
wird (Kostenbeitrag 30 € - nur im Winter
möglich).
Die nächste Energieberatung indet statt am
- Anmeldung siehe unten.
22.04.2015 von 16:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus Moos
Um die Terminwünsche für alle genannten
Angebote vorbereiten zu können, ist eine
Anmeldung notwendig bei
Energieagentur Kreis Konstanz 07732/9391234, 8:30 bis 11:30 Uhr
Tagesmütterverein
Landkreis Konstanz
Neue Ansprechpartnerin
Hiermit stelle ich
mich als neue
Fachberaterin des
Tagesmütter vereins
Landkreis
Konstanz e.V. vor:
Mein Name ist
Sabine Dietz, ich
bin Dipl. Sozialpädagogin (BA) und
werde zukünftig
für Aach, Eigeltingen, Engen, Gaienhofen,
Mühlhausen-Ehingen, Öhningen, OrsingenNenzingen, Tengen sowie für ihre Gemeinde
Moos zuständig sein. Ich freue mich auf mei-
ne neue Aufgabe und auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Sie erreichen mich dienstags in meiner telefonischen Sprechzeit von 10.00 Uhr -12.00
Uhr unter 07732 823388-6. Gerne können
Sie mich auch per Email kontaktieren:
[email protected]
Meine persönlichen Sprechzeiten vor Ort
werden rechtzeitig im Amtsblatt veröfentlicht. In der Regel sind diese am 2. Donnerstag im Monat jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00
Uhr im Rathaus. Ich freue mich auf Sie!
Senioren Info!
Wussten Sie schon, ...
dass Sie einen Gutschein über einen „Helfereinsatz“ bei Hilfe-vonHaus-zu-Haus erwerben können?
Initiative der Bürgerwerkstatt „Jung & Alt“
Küchenspülhilfe gesucht
täglich 14 - 16 Uhr, Arbeitsgemeinschaft Iznang, Tel. 07732/9227-0 (Frau Malicet)
Ende des amtlichen redaktionellen Teils
Herausgeber:
Amtsblatt der Gemeinden Moos,
Gaienhofen und Öhningen.
Herausgeber sind die Bürgermeisterämter. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: der jeweilige Bürgermeister
oder sein Vertreter im Amt.
Gesamtherstellung:
Primo-Verlag Stockach Anton Stähle
Meßkircher Straße 45
78333 Stockach
Telefon: 07771 / 93 17 11
Fax: 07771 / 93 17 40
[email protected]
www.primo-stockach.de
Freitag, den 17. April 2015
4
Höri-Woche
Gaienhofener Tanzschiff am 15.05.2015
Wir, die Narrengilde Gainehofen, würden uns
freuen viele bekannte und neue Gesichter
auf unserem diesjährigen Tanzschif begrüssen zu dürfen. Es kann jeder teilnehmen,
egal ob Mitglied eines Vereins oder nicht.
Der Kartenverkauf ist in vollem Gange.
Karten gibt es bei den Hörivereinspräsidenten, im Hörimarkt, der Bäckerei Leins, der
Gärtnerei Denz in Wangen und natürlich
auch bei Corinna (0162 3031649).
Wir freuen uns auf ein super Fest mit euch.
Eure
NarrengildeGaienhofen
4.
5.
Sitzung des Gemeinderates
Der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen
wird zu einer öfentlichen Sitzung auf Montag, 20.04.2015, 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen eingeladen.
6.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Kenntnisgabe von Niederschriften:
23.02.2015 + 16.03.2015
3. Kläranlage Gaienhofen
Strukturgutachten über möglichen
Anschluss an die ARA Stein am Rhein
- Vorstellung Gutachten Büro Jedele +
Partner
7.
Fremdenverkehrs- und Kulturbetrieb
Gaienhofen
Rückblick 2014 – Ausblick 2015
Freiwillige Feuerwehr Gaienhofen Gesamtwehr
Wahl des Kommandanten und des
stellv. Kommandanten
- Bestätigung und Zustimmung des
Gemeinderates zur Wahl
Grundschule Horn
Einrichtung als Ganztagesschule in
Wahlform (3 Tage) ab 2015/2016
- Zustimmung zum Beschluss der
Schulkonferenz
Bauangelegenheiten
a. Erlenlohweg 7, Flst.Nr. 60/5, Gaienhofen
Abbruch Wintergarten und Erweiterung Wohnraum
Antrag auf Baugenehmigung
b. Himmernstraße 36 a, Flst.Nr. 1759,
Horn
Neubau Keller mit Wintergarten,
Abbruch vorhandene Gaube und
Neuerrichtung Gaube
Antrag auf Baugenehmigung
c. Höhenweg 1, Flst.Nr. 349, Horn
Neubau Carport mit Abstellraum
Antrag auf Baugenehmigung
d. Weiler Straße 19 d, Flst.Nr. 20/6,
Horn
Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - geänderte Firsthöhe Antrag auf Baugenehmigung
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofen
sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Gemeindeverwaltung Gaienhofen
Eisch, Bürgermeister
Freitag, den 17. April 2015
5
Höri-Woche
GEMEINDE GAIENHOFEN
HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2015
Der Gemeinderat hat am 26.01.2015 nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je
davon im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
in Höhe von
3. dem Gesamtbetrag der Verplichtungsermächtigungen
in Höhe von
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
13.715.000 €
12.357.000 €
1.358.000 €
-€
-€
1.500.000 €
§3
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auf
b) sonstige Grundstücke auf
320 v.H.
320 v.H.
2.
360 v.H.
für die Gewerbesteuer auf
der Steuermeßbeträge
Gaienhofen, den 26.01.2015
Für den Gemeinderat:
gez. Eisch, Bürgermeister
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen am 26.01.2015 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Gaienhofen, für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 121 Abs. 2 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GemO von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 09.04.2015 bestätigt.
Die Haushaltssatzung liegt gem. § 81 Abs. 4 GemO im Rathaus Gaienhofen, Im Kohlgarten
1, 78343 Gaienhofen, Zimmer 15, in der Zeit vom 20.04. - 28.04.2015 während den Dienststunden zur Einsicht öfentlich aus.
Fahrtkostenerstattung für Monatskarten der Grundschüler
AUSSTELLUNG
A U S Blickwinkel
STELLUNG
Blickwinkel
- Lichtmalerei von Harald Härle, Singen - Lichtmalerei von Harald Härle, Singen -
Die Gemeindeverwaltung möchte alle Eltern der Grundschüler aus Gaienhofen und
Gundholzen daran erinnern, daß in der Zeit
vom 13. April bis zum 24. April 2015 die
Rückerstattung der monatlichen Fahrtkosten im Schulsekretariat bei Frau Kaiser beantragt werden kann.
Bitte beachten Sie, daß eine Kostenerstattung nur dann erfolgt, wenn dem Antrag die
Monatsfahrkarten als Beleg beigefügt sind
(bitte Belege aufkleben!)
Verspätet eingegangene Anträge können
leider nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.:
07735/ 9191916.
Gemeindeverwaltung Gaienhofen
02. März 2015 – 29. Mai 2015
im Rathaus Gaienhofen
02. März 2015 – 29. Mai 2015
Geöfnet: im Rathaus Gaienhofen
Mo-Do
8-17 Uhr
Fr
8-12 u. 15-17 Uhr
Sa
10-11 Uhr
Geöffnet: Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-12 u. 15-17 Uhr, Sa 10-11 Uhr
Altholzabfuhr am
Mittwoch, 22. April 2015
Zu beachten sind die Höchstmaße und -gewichte (Länge höchsten 1,50 m; Gewicht
nicht über 50 kg) in haushaltsüblichen Mengen (kein Altholz aus Umbaumaßnahmen
bzw. Renovierungen.
Mitgenommen wird:
•
Altholz aus dem lnnenbereich, wie Küchen-, Wohn- und SchlafzimmermöbeI,
auch beschichtete Spanplatten
•
Türen, Türblätter und Zargen von Innentüren ohne schädliche Verunreinigungen
•
Naturbelassenes Vollholz, wie Bretter,
Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
•
Holzgebrauchsgegenstände, wie Holzspielzeug usw.
Übliche Verbindungselemente aus Metall
stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar.
Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr
zur Abholung für das Abfuhrunternehmen gut zugänglich am Straßenrand bzw.
Gehwegrand bereitzustellen.
Laut Altholzverordnung des Landkreises
Konstanz ist Altholz, welches der Altholzkategorie A IV zuzuordnen ist, von der
Abfuhr ausgeschlossen:
•
Konstruktionshölzer für tragende Teile
•
Holzfachwerk und Dachsparren
•
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
•
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
•
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen
Verunreinigungen
•
Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägnierte Gartenmöbel
und -hütten, Holzläden, Jägerzäune,
Pfähle usw.)
•
Sortimente aus der Landwirtschaft
•
Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
•
Äste und Baumschnitt usw.
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr
ausgeschlossen ist (Altholzkategorie A
IV), ist vom Besitzer ausschließlich privat
wirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsirmen im Landkreis sind in der
Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen
und sachgerecht zu entsorgen.
Sperrmüllabfuhr am
Donnerstag, 23. April 2015
Bereitstellung zur Sperrmüllabfuhr
Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag
spätestens bis 6 Uhr bereit. Einzelteile sollten ein Gewicht von 50kg und eine Länge
von 1,5 m nicht überschreiten.
Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm
Was wird mitgenommen
Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe
nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter
passen und nicht hauptsächlich aus Holz
oder Metall sind:
•
Sessel
•
Sofa
•
Liegen
•
Teppiche und Teppichböden
•
Bodenbeläge
•
Matratzen
•
Bügelbrett (nicht Metall)
•
Kofer
•
sperriges Spielzeug aus Kunststof
Freitag, den 17. April 2015
6
Höri-Woche
•
Ski
•
Spiegel
•
Gartenmöbel aus Kunststof
•
Was wird nicht mitgenommen
•
Sperrige Gegenstände aus Holz (auch
Preßspan) oder Metall
•
Kühlgeräte
•
Fernsehgeräte und Computerbildschirme
•
Keramik (z.B. Waschbecken) (Bauabfälle)
•
Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer,
Blecheimer oder Kanister)
•
Autoreifen (Deponie)
•
Problemstofe (Ölkanister, Autobatterien o.ä.)
•
kleinere Restmüllgegenstände lose
oder in Säcken
Die Reisezeit steht wieder vor der Tür.
Überprüfen Sie deshalb, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis auch über
die geplante Reisezeit noch Gültigkeit
hat.
Durch die zentrale Herstellung der Ausweispapiere von der Bundesdruckerei in
Berlin dauert die Bearbeitungszeit ca. 3
Wochen. Für die Beantragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses
benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Bitte kontrollieren Sie
auch die Gültigkeit der Kinderreisepässe, diese können ab einem bestimmten
Alter nicht mehr verlängert werden.
Die Außenstelle Gaienhofen bietet folgende
Kurse an. Es sind noch Plätze frei.
Anmeldungen nimmt ab sofort die Außenstellenleiterin Petra Kaiser unter Tel. 077359191916 (vormittags) oder 07735-2852
(nachmittags) oder per mail
kaiser.horn@t-online entgegen.
Aktuelle Programmhefte erhalten Sie im
Rathaus Gaienhofen, Böhler Hörimarkt,
Sparkasse Gaienhofen und bei der Außenstellenleiterin.
Saisonbadekarten für Einwohner:
a.
Erwachsene
10,00 €
d.
Die Poststelle ist während den Öfnungszeiten telefonisch erreichbar unter:
0151/12579254
VHS – Außenstelle
Gaienhofen informiert:
Ab sofort können die Saison-Badekarten für
das Strandbad Horn von den Einwohnern
der Gemeinde Gaienhofen während den üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Bürgerbüro,
abgeholt werden. Diese sind gegen Gebühr
wie folgt erhältlich:
c.
Im Kohlgarten 1
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Pässe und Ausweise
rechtzeitig beantragen!
Die Badekarten
für die Saison 2015
b.
Öfnungszeiten Poststelle
Gaienhofen
Kinder/Jugendliche
von 6 bis 17 Jahren
4,00 €
Familien mit Kindern
von 6 bis 17 Jahren
15,00 €
Zusatzkarte für alle Bäder
auf der Höri
für Kinder/Jugendliche
von 6 bis 17 Jahren
Für Kinder aus Familien
mit mehr als 2 Kindern
im Alter von 6 bis 17 Jahren
ist die Zusatzkarte
ab dem 3. Kind kostenlos.
Gemeindeverwaltung Gaienhofen
3,00 €
51-11991 Öhningen
Besondere Stunden für besondere Kinder
für geistig-, körper- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder
4 bis12 Jahre
Eine Hoferkundung unter aktivem Einbezug
aller Kinder wird zum Mit-Mach-Tag auf dem
Linsenbühlhof. Schon die Jüngsten unter
uns lieben die Natur und den Kontakt zu Tieren. Die gemeinsame Zeit steht unter dem
Motto: Be-Greifen und den Bauernhof hautnah erleben. Die Betreuung erfolgt durch
erfahrenes Fachpersonal. Bitte Sonderfragebogen bei Anmeldung ausfüllen! Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der
Schwere der Behinderungen und Handicaps
der Kinder.
Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin, Susanne Häberle, Erzieherin mit vorwiegend lehrender Tätigkeit im
Hegau-Jugendwerk Gailingen
Sa, 25.04.15, 14.30-16.00 Uhr
Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof, 78337
Öhningen 25,00 € bei 6 Teilnehmern 20 €
Anmeldeschluss: 17.04.14
51-11992 Öhningen
Wir basteln für Muttertag auf dem Linsenbühlhof
Kinder 4 bis 7 Jahre
Allerhand Schönes und Zauberhaftes gestalten die Kinder für die allerliebste Mutti.
Der Bauernhof bietet dazu ein wunderschönes, besonderes Ambiente.
Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin
Mo, 04.05.15, 15.00-17.00 Uhr
Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof, 78337
Öhningen 27,50 € inkl. Materialkosten
Anmeldeschluss: 29.04.15
max 10 Kinder
51-11993 Öhningen
Bullerbü-Tag auf dem Linsenbühlhof
Kinder 6 bis 10 Jahre
Wunderschöne Stunden auf dem Linsenbühlhof, viel Wissenswertes rund um den
Bauernhof, die Maschinen, die Tiere und die
Natur. Zum Auftakt liest Bäuerin Marion den
Kindern im Heu eine Geschichte aus Astrid
Lindgrens „Bullerbü“ vor - was dann weiter
geschieht, entscheiden die Kinder selber....
Staudamm bauen, Tiere besuchen, auf die
Bäume klettern, eine Heuschlacht....
Marion Häberle, Hauswirtschafterin, Bauernhofpädagogin
Mo, 11.05.15, 15.00-17.00 Uhr
Linsenbühlhof, Lernort Bauernhof,
78337 Öhningen 17,50 €
Anmeldeschluss: 06.05.15
max 10 Kinder
Bitte Anmeldung nicht vergessen
Kunstausstellung
Städtebau – Vision einer futuristischen
Stadt
Schüler
der
Klasse 10b der
Evangelischen
Schule Schloss
Gaienhofen laden herzlich zu
einer Ausstellung
ihrer im Rahmen
eines Kunstprojekts entstandenen Werke ein.
Die Schüler ließen sich unter der Anleitung von Antonio
Zecca gerne auf das Thema „Städtebau – Vision einer futuristischen Stadt“ ein, es entstanden Werke frei nach dem japanischen
Architekten Tadao Ando. In dieser Ausstellung werden die aufwändig gestalteten
Architekturmodelle der Schülerinnen und
Schüler zu einer Installation zusammengefügt und der Öfentlichkeit präsentiert.
Die jungen Künstler laden herzlich ein
zur Vernissage am 24. April um 19.00 Uhr
in den Räumen der Sparkasse Radolfzell
(Marktplatz).
Für die musikalische Umrahmung sorgt
Siegfried Schmidgall gemeinsam Selina
Weiermann (Klarinette) und Sophia Singer
(Flöte).
Freitag, den 17. April 2015
7
Höri-Woche
Wir öfnen unsere Türen...
...und bieten einen Einblick in unsere Arbeit.
Nachdem wir nun ein halbes Jahr in unserem neuen Kindergarten und der Krippe leben und arbeiten, laden wir am Samstag,
25.04. herzlich zum Besuch ein.
Die Räume sind von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöfnet und können zum Bauen, Experimentieren, Musizieren, intensiven Bewegen, kreativen Gestalten und Spielen genutzt werden.
Die Kindergartenkinder haben die Möglichkeit, bis 15.30 Uhr
unsere alten Kindergartenstühle zu gestalten. Diese Unikate
werden ab 16.00 Uhr zum Mindestpreis von 5,- € zum Kauf angeboten.
Der Elternbeirat bietet Aktionen im Garten sowie Kafee, Kuchen
und Getränke an.
Um 16.30 Uhr planzen wir gemeinsam einen Apfelbaum.
Wir freuen uns über viele interessierte Besucher.
Kinder, Team und Elternbeirat des Kindergarten Öhningen
I. Rechtsform und Zweckbestimmung der
Unterkünfte
Gemeinde Öhningen
Landkreis Konstanz
Satzung über die Benutzung
von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen
und zur Anschlussunterbringung
von Flüchtlingen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli
2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698; zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013, GBl.
S. 55), sowie der §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206; zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember
2013, GBl. S. 491), hat der Gemeinderat der
Gemeinde Öhningen am 14. April 2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Rechtsform und Zweckbestimmung
(1) Die Gemeinde Öhningen betreibt die
Unterkünfte zur Unterbringung von
Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen als öfentliche Einrichtung in der Form unselbständiger Anstalten des öfentlichen
Rechts.
(2) Unterkünfte zur Unterbringung von
Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sind die
von der Gemeinde Öhningen hierzu
gemeinsam bestimmten Gebäude,
Wohnungen und Räume. Diese werden teilweise in der Form von Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung
gestellt.
(3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden
Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage beinden und / oder die erkennbar nicht
fähig sind, sich selbst eine geordnete
Unterkunft zu beschafen oder eine
Wohnung zu erhalten, sowie den nach
§ 11 des Gesetzes über die Aufnahme
und Unterbringung von Flüchtlingen (FlüAG) der Gemeinde Öhningen
vom Landkreis zugeteilten Personen
der vormaligen vorläuigen Unterbringung von Flüchtlingen und deren
Familienangehörigen, die sich selbst
keine eigene Unterkunft beschafen
können. Die untergebrachten Personen und ihre Familienangehörigen
sind gehalten, sich unverzüglich um
die Anmietung privaten Wohnraums
zu bemühen.
II. Bestimmungen über die Benutzung
der Unterkünfte
§ 2 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist öfentlichrechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch
auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von
Räumen bestimmter Art und Größe besteht
nicht.
(1)
§ 3 Beginn und Ende der Nutzung
Das Benutzungsverhältnis beginnt mit
dem Zeitpunkt der Einweisung.
Freitag, den 17. April 2015
8
Höri-Woche
(2)
(3)
(4)
Das Benutzungsverhältnis in einer Unterkunft endet mit Auszug aus derselben oder dem Ende des Aufenthalts
im Gemeindegebiet.
Im Übrigen erfolgt die Beendigung
des Benutzungsverhältnisses durch
schriftliche Verfügung der Gemeinde
Öhningen. Soweit die Benutzung der
Unterkunft über den in der Verfügung
angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung und Rückgabe der Unterkunft (siehe § 8).
Gründe für die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind insbesondere,
wenn
1. der/die Benutzer/in sich eine anderweitige Unterbringung beschaft hat,
2. eine endgültige (vertragliche)
wohnungsmäßige Unterbringung
erfolgt,
3. die Unterkunft im Zusammenhang
mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten geräumt werden muss,
4. bei angemieteter Unterkunft das
Mietverhältnis zwischen der Gemeinde Öhningen und dem Dritten beendet wird,
5. der/die Benutzer/in die Unterkunft nicht mehr selbst bewohnt,
sie ohne schriftliche Zustimmung
nicht mehr ausschließlich zum
Wohnen benutzt oder sie nur zur
Aufbewahrung von Hausrat verwendet,
6. die benutzte Unterkunft nach
dem Auszug oder dem Tod von
Haushaltsangehörigen unterbelegt ist,
7. der/die Benutzer/in sich mit der
Zahlung der Gebühr für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten im Rückstandbeindet,
8. der/die Benutzer/in Anlass zu
Konlikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft
oder zu Gefährdungen von Hausbewohnern und/oder Nachbarn
führen und die Konlikte nicht
auf andere Weise beseitigt werden
können.
§ 4 Benutzung der überlassenen
Räume und Hausrecht
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden.
(2) Der/die Benutzer/in der Unterkunft ist
verplichtet, die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör
pleglich zu behandeln, im Rahmen
der durch ihre bestimmungsgemäße
Verwendung bedingten Abnutzung
instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in
dem Zustand herauszugeben, in dem
sie bei Beginn übernommen worden
sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahme-/Rückgabeprotokoll aufzunehmen
und von dem/der Benutzer/in zu unterschreiben.
(3)
Eine Gebrauchsüberlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Veränderungen an der zugewiesenen
Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Gemeinde Öhningen
vorgenommen werden. Hierunter fallen auch die bei Übergabe der Unterkunft vorhandenen Schließzylinder an
sämtlichen Türen der Unterkunft (incl.
Nebenräumen). Der/die Benutzer/in
ist im Übrigen verplichtet, die Gemeinde Öhningen unverzüglich von
Schäden am Äußeren oder Inneren
der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.
(5) Es bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Öhningen,
wenn
1. ein Schild (ausgenommen übliche
Namensschilder), eine Aufschrift
oder einen Gegenstand in oder
an gemeinschaftlichen Räumen,
in oder an der Unterkunft oder auf
dem Grundstück der Unterkunft
angebracht oder aufgestellt werden soll,
2. ein Tier in der Unterkunft gehalten werden soll,
3. in der Unterkunft oder auf dem
Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abgestellt
werden soll,
4. Satellitenempfangsanlagen angebracht werden sollen,
5. Besucher in der Unterkunft nächtigen.
(6) Die Zustimmung wird grundsätzlich
nur dann erteilt, wenn der/die Benutzer/in eine Erklärung abgibt, dass die
Haftung für alle Schäden, die durch
die besonderen Benutzungen nach
Absatz 4 und 5 verursacht werden
können, ohne Rücksicht auf eigenes
Verschulden, übernommen und die
Gemeinde Öhningen insofern von
Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt wird.
(7) Die Zustimmung kann befristet und
mit Aulagen versehen erteilt werden.
Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen
der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten.
(8) Die Zustimmung kann widerrufen
werden, wenn Aulagen oder sonstige
Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn
belästigt oder die Unterkunft bzw. das
Grundstück beeinträchtigt werden.
(9) Ohne Zustimmung der Gemeinde
Öhningen vorgenommenen baulichen
oder sonstigen Veränderungen können auf Kosten des/der Benutzer/in
von der Gemeinde Öhningen beseitigt und der frühere Zustand wieder
hergestellt werden (Ersatzvornahme).
(10) Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde
Öhningen sind als Beauftragte der Gemeinde Öhningen berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen
und nach rechtzeitiger Ankündigung
werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis
22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich
dabei gegenüber dem/der Benutzer/in
auf Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr
im Verzug kann die Unterkunft ohne
Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck behält die Gemeinde Öhningen jeweils einen Wohnungsschlüssel zurück.
§ 5 Instandhaltung der Unterkünfte
Der/die Benutzer/in verplichtet sich,
für eine ordnungsgemäße Reinigung,
ausreichende Lüftung und Heizung
der überlassenen Unterkunft zu sorgen.
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel
der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutz dieser oder des
Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat
der/die Benutzer/in dies der Gemeinde
Öhningen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der/die Benutzer/in haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung
der ihm/ihr obliegenden Sorgfaltsund Anzeigeplicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und
andere Einrichtungen unsachgemäß
behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird.
Insoweit haftet er/sie auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen
und Dritten, die sich mit deren Willen
in der Unterkunft aufhalten. Schäden
und Verunreinigungen, für die der/
die Benutzer/in haftet, kann die Gemeinde Öhningen auf Kosten des/der
Benutzer/in beseitigen lassen (Ersatzvornahme).
(4) Die Gemeinde Öhningen wird die in §
1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der/die Benutzer/in ist nicht berechtigt, auftretende
Mängel auf Kosten der Gemeinde Öhningen zu beseitigen.
(1)
§ 6 Räum- und Streuplicht
Dem/der Benutzer/in obliegt die Räumund Streuplicht nach der gemeindlichen
Satzung über die Verplichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen
und Bestreuen der Gehwege (Streuplichtsatzung).
(1)
(2)
(1)
§ 7 Hausordnungen
Der/die Benutzer/in ist zur Wahrung
des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verplichtet.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung
kann die Gemeinde Öhningen besondere Hausordnungen erlassen, mit denen
insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume sowie
gegebenenfalls zu beachtende Besonderheiten geregelt werden. Der Einweisung wird in diesem Falle eine entsprechende Hausordnung beigefügt.
§ 8 Rückgabe der Unterkunft
Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der/die Benutzer/in die
Freitag, den 17. April 2015
9
Höri-Woche
(2)
(3)
Unterkunft vollständig geräumt und
sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel,
auch die selbst nachgemachten, sind
der Gemeinde Öhningen bzw. ihren
Beauftragten zu übergeben. Der/die
Benutzer/in haftet für alle Kosten
bzw. Schäden, die der Gemeinde Öhningen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser
Plicht entstehen.
Einrichtungen, mit denen der/die Benutzer/in die Unterkunft versehen hat,
darf er/sie wegnehmen, muss dann
aber den ursprünglichen Zustand
wieder herstellen. Die Gemeinde
Öhningen kann die Ausübung des
Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
abwenden, es sei denn, dass der/die
Benutzer/in ein berechtigtes Interesse
an der Wegnahme hat.
Von den Benutzer/innen oder ihren
Haushaltsangehörigen nach Auszug
oder Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassene Sachen
können von der Gemeinde Öhningen
auf deren Kosten geräumt und in Verwahrung genommen werden. Sie sind
binnen zwei Monaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnissesabzuholen. Anschließend wird die Gemeinde nach Möglichkeit eine Verwertung
oder Vernichtung in die Wege leiten.
§ 9 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Die Benutzer/innen der Unterkunft
haften für jeden von ihnen vorsätzlich
oder fahrlässig verursachten Schaden
nach den gesetzlichenVorschriften.
(2) Die Haftung der Gemeinde Öhningen,
ihrer Organe und ihrer Bediensteten
gegenüber den Benutzer/innen und
Besucher/innen wird auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für
Schäden, die sich die Benutzer/innen
einer Unterkunft bzw. deren Besucher/innen selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde Öhningen keine Haftung.
(2)
(1)
(2)
(1)
(3)
(4)
§ 11 Umsetzung, Verwaltungszwang
(1) Die Gemeinde Öhningen kann alle
notwendigen Maßnahmen ergreifen
um den Einrichtungszweck nach § 1
Absatz 3 zu gewährleisten. Hierzu können insbesondere Umsetzungen in
eine andere Unterkunft verfügt und
(2)
(1)
(2)
III. Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte
(2)
§ 10 Personenmehrheit als Benutzer
(1) Wird das Benutzungsverhältnis für
mehrere Personen gemeinsam begründet, müssen Erklärungen, deren
Wirkung eine solche Personenmehrheit berühren, von oder gegenüber
allen Benutzer/innen abgegeben werden.
(2) Jede/r Benutzer/in muss Tatsachen
in der Person oder dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines
Dritten, der sich mit seinem/ihrem Willen in der Unterkunft aufhält, die das
Benutzungsverhältnis berühren oder
einen Ersatzanspruch begründen, für
und gegen sich gelten lassen.
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
der Belegungsfähigkeit der Unterkünfte angeordnet werden. Die Regelungen in § 3 Absatz 4 gelten entsprechend.
Räumt ein/e Benutzer/in seine/ihre
Unterkunft nicht, obwohl das Benutzungsverhältnis beendet ist und
gegen ihn/sie eine bestandskräftige
oder vorläuig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die
Umsetzung nach den Vorschriften des
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) vollstreckt werden.
Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses(§ 3 Absatz 3).
§ 12 Gebührenplicht und
Gebührenschuldner
Für die Benutzung der in der Unterkunft in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben.
Gebührenschuldner ist die Person, die
in der Unterkunft untergebracht ist.
Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner,
soweit sie sich diese Unterkunft nicht
nur im Rahmen einer Zweckgemeinschaft bzw. Wohngemeinschaft teilen.
Andernfalls wird die Gebühr anteilig
nach Köpfen aufgeteilt.
§ 13 Gebührenmaßstab
und Gebührenhöhe
Bemessungsgrundlage für die Höhe
der monatlichen Benutzungsgebühr
ist die überlassene Wohnläche. Für
die Ermittlung der Wohnläche gelten
die Vorschriften der Wohnlächenverordnung (WoFlV). In Gemeinschaftsunterkünften werden die Gemeinschaftslächen gleichmäßig auf die
einzelnen Unterkünfte aufgeteilt.
Für die zur Verfügung gestellte Unterkunft beträgt die monatliche Gebühr:
Für die Unterkünfte in der Gemeinde
Öhningen
6,00 € / qm *
*zuzüglich Nebenkosten
(Wasser-, Abwasser-, Müll) 3,00 € / qm
und
zuzüglich Stromkosten nach Verbrauch (Stromzähler)
Bei fremdangemietetem Wohnraum beträgt die Gebühr den nachgewiesenen
Aufwand für die Gemeinde Öhningen.
Die ausgewiesenen Gebühren umfassen die Aufwendungen für die Bereitstellung der Unterkünfte. Es besteht
kein Anspruch auf Möblierung der
Unterkünfte.
Bei monatsanteiliger Nutzung wird je
Kalendertag 1/30 der monatlichen Gebühr erhoben.
§ 14 Beginn und Ende der Gebührenplicht, Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenplicht beginnt mit der
Einweisung in die Unterkunft und en-
det mit dem Tag des Auszuges oder
ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft.
Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn
des Kalendermonats. Beginnt die
Gebührenplicht im Lauf eines Kalendermonats. so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Monats mit
dem Beginn der Gebührenplicht.
§ 15 Festsetzung und Fälligkeit
Die monatliche Benutzungsgebühr
wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird erstmals zwei Wochen
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids und danach jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den/
die Benutzer/in nicht von der Verplichtung, die Gebühren vollständig
zu entrichten.
IV.
Schlussbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Öhningen, den 14.04.2015
Schmid, Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs.4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von
aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen
Vorschriften beim Zustandekommen einer
Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Änderung der Satzung über
eine Veränderungssperre im
Gebiet des Bebauungsplanes
„Binderwies“ in Öhningen Wangen
Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen
hatte in seiner öfentlichen Sitzung vom
13.06.2014 auf der Grundlage der §§ 14 Abs.
1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Sept. 2004 (BGBL. I S. 2414, berichtigt am
16.01.1998, S. 137) das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBL I S.
1548) geändert worden ist in Verbindung
mit § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 581,
ber. S. 698), geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) eine
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Höri-Woche
14
s
628
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Gar
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SEE
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SEE
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Woendhs
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SEE
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Woendhs
Woendhs
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GR
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Badeg
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GR
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GR
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Badeg14
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Whs
Whs
GR
GR
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Gar
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Gar
4
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wi
Badeg
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Badeg
1
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GR
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WEG
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Gar
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Whs
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3
632/2
752
Whs
Gar
672
Whs
11
Whs
Whs
2/2
Tgar
727/1
Whs
13
616
599/1
607/13
745/1
Gar
607
2
730
Schu
666
10
Whs
GR
2/4
75
Tgar
259
Whs
Gar
12
24
Tgar
Whs
a
15
687/1
Am Rebberg
Gar
SEE
2380/1
GR
2392/1
Gar
SEE
SEE
SEE
2389
SEE
2393
2369
2392
GR
GR
GR
GR
754/7
SEE
SEE
SEE
SEE
1
SEE
753
SEE
SEE
11
Gast
747
s
Wh
2369/1
SEE
2365/1
Planstand
2365
Masstab 1:500
Format
Datum
Planverfasser
Klosterplatz 1
841x420
17.03.2015
eb|mw
78337 Öhningen
2373
Whs
2378
2377
7
Whs
WEG
Auftraggeber
Gemeinde Öhningen
9
Whs
5
2376
2366
SEE
Gar
2382
Gar
15
Whs
GR
Woendhs
GR
13
Whs
19
17 Whs
Planungsort
SEE
Ortsteil Wangen
2380/1
2384
Gemarkung Wangen
GR
Gemeinde Öhningen
2392/1
§ 1 Abs.2 der Satzung erhält folgenden
Wortlaut:
(2) Die Veränderungssperre gilt für das
Gebiet der Grundstücke der Gemarkung
Wangen gem. beigefügtem Lageplan vom
17.03.2015, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. Das Plangebiet wird im Norden
durch die die Südgrenze des Grundstücks
der Landesstraße L 192, im Osten durch die
Ostgrenze des Grundstücks Flst.Nr.: 745/3
im Süden durch die Grenze zum See und im
Westen durch die Westgrenze des Grundstücks Flst.Nr.: 2366 umfasst. Sie gilt nicht
für die Fläche, entlang der Landesstraße, auf
welcher das Land Baden-Württemberg derzeit eine Planfeststellung für einen Radweg
durchführt.
Gar
749
L 192
3
Whs
GR
637/1
644
3/1
745/5
74
654
Whs
Whs
GR
3/2
2
74
ar
4
646
648
743/3
Wh
r
Satzung über eine Veränderungssperre im
Gebiet des Bebauungsplanes „Binderwies“
in Öhningen-Wangen beschlossen gehabt.
Mit Beschluss vom 14.04.2015 hat der Gemeinderat folgende Änderung dieser Satzung beschlossen:
Gar
SEE
Projekt
SEE
Gemeinde Öhningen |
Bebauungsplan 'Binderwies'
SEE
2389
SEE
2393
GR
GR
Lohnerhofstraße 9 - 78467 Konstanz
Telefon: +49.7531.9807-0
Telefax: +49.7531.9807-70
2392
GR
[email protected]
www.bb-architektur.com
GR
70214
754/7
SEE
1.08
17.03.2015
Vorentwurf
Rechtsplan, Geltungsbereich
SEE
SEE
SEE
Rechtsplan Geltungsbereich
SEE
1|500
Diese Änderung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Öhningen, den 17.04.2004
Einladung
zum Saisonauftakt 2015
Freitag, 24. April, 15:00 Uhr im Bootsstüble in Wangen, Kultur-Scheune, Zur Lände 14
Liebe Vermieter, Leistungsträger und Menschen, die gerne informiert sein möchten.
Zum Start der Feriensaison 2015 sind Sie wieder herzlich eingeladen, unsere Auftaktveranstaltung in Wangen zu besuchen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen in den letzten Jahren haben wir uns entschlossen, diese beliebte Veranstaltung wieder zu organisieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Angesprochen sind Sie besonders, wenn Sie den Kontakt mit unseren Gästen haben durch
– Vermietung von Unterkünften
– in der Gastronomie
– bei Verkauf und Dienstleistung
Trainingslauf für den
10. Schienerberglauf
Unterstützen Sie uns also mit Ihrer regen Teilnahme – unsere gemeinsamen Gäste werden
es danken und als positive Erinnerung mit nach Hause nehmen.
Der Schienerberglauf indet in diesem Jahr
zum 10. Mal statt. Zu diesem Jubiläum, das
am 4. Juli stattindet, gibt es einige Änderungen.
Die Streckenverläufe wurden geändert, in
diesem Jahr sind die Läufer gegen den Uhrzeigersinn unterwegs. Es gibt ein größeres
Angebot an Kategorien: 20 km, 9,5 km, 5 km
und der 1 km Schülerlauf. Die 9,5 km Strecke
wird für Läufer und Nordic Walker angeboten, die 20 km Strecke zusätzlich auch als
Erlebnislauf in der Gruppe. Die Schilder sind
aufgehängt, dem Start in die Schienerberglaufsaison steht also nichts mehr im Weg.
Zur Orientierung auf den Strecken und zum
Test der eigenen Fitness inden 2 Trainingsläufe mit ortskundigen Begleitläufern statt.
Der Erste am Samstag, 18.04. um 16.00
Uhr, der Zweite am Sonntag, 21.06. um 9.30
Uhr , Trefpunkt jeweils beim Lädele.
Anmeldungen sowie weitere Informationen
sind über die Homepage: www.schienerberglauf.de möglich.
Bitte melden Sie sich bis zum 21. April in der Tourist-Information in Öhningen an oder
beim Bootsstüble in Wangen. Telefon: 07735/819-20, per Mail: [email protected];
oder Telefon: 07735/440662/Fax: 07735/440663, per Mail: [email protected]
Das ORGA-Team
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und wünschen Ihnen bis dahin einen guten Start in
die Saison.
Mit herzlichen Grüßen
Karin Wörner – Tourist-Information Öhningen
V. Floetemeyer-Löbe
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr indet am
Donnerstag, den 30.04.2015 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte
stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag
(30.04.2015) bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und
eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.
Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.
Was wird mitgenommen?
•
Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind.
•
Sessel
•
Sofa
•
Liegen
•
Teppiche und Teppichböden
•
Bodenbeläge
•
Matratzen
•
Kofer
Freitag, den 17. April 2015
11
Höri-Woche
•
•
•
•
•
Fahrradteile
Sperriges Spielzeug aus Kunststof
Ski
Spiegel
Gartenmöbel aus Kunststof
Was wird nicht mitgenommen?
•
Sperrige Gegenstände aus Holz (auch
Pressspan) oder Metall
•
Kühlgeräte
•
Fernsehgeräte und Computerbildschirme (Deponie)
•
Keramik z. B. Waschbecken, Bauabfälle
•
Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer,
Blecheimer oder Kanister)
•
Autoreifen (Deponie)
•
Problemstofe (Ölkanister, Autobatterien o. ä.)
•
kleine Restmüllgegenstände lose oder
in Säcken
•
Bügelbretter aus Metall
Altholzabfuhr
Die nächste Altholzsammlung indet
am Mittwoch, den 29.04.2015 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte
stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag
(29.04.2015) bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und
eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.
Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder
Pressspan in haushaltsüblichen Mengen.
Was wird mitgenommen?
•
Gegenstände aus Pressspan (auch mit
Kunststof beschichtet)
•
lackiertes Holz nur aus dem Innenbereich
•
beschichtetes Holz
•
Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln
oder Klammern
•
Schrankteile
•
Kommoden
•
Tische und Stühle (ohne Polster)
•
Bettgestelle
•
Regalbretter
•
Körbe
•
Kisten
Was wird nicht mitgenommen?
•
Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit
Fenster) ist Sperrmüll
•
Sperrige Gegenstände, die nicht aus
Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll
bzw. Altmetall)
•
Altholz aus Gebäuderenovierungen
oder Haushaltsaulösungen muss bei
der zuständigen Deponie entsorgt
werden.
•
Altholz der Kategorie A IV (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist
von der Abfuhr ausgeschlossen:
•
Konstruktionshölzer für tragende Teile
•
Holzfachwerk und Dachsparren
•
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
•
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
•
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen
Verunreinigungen
•
Sortimente aus dem Garten- und
•
•
Landschaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel, Holzläden, Jägerzäune,
Pfähle usw.)
Sortimente aus der Landwirtschaft
Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsirmen im Landkreis sind in
der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsmäßig anzunehmen
und sachgerecht zu entsorgen.
Geburtstagsjubilare der
kommenden Woche
Freitag, den 24.04.2015
Herr Sepp Heim, OT Wangen
81 Jahre
Freitag, den 24.04.2015
Frau Gabriele Schuster, OT Wangen
92 Jahre
Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich
und wünschen ihnen
alles Gute, vor allem
Gesundheit.
Biomüll Leerung
wieder wöchentlich
Ab Mai werden die Biomülltonnen wieder wöchentlich geleert. Bitte stellen Sie
die Abfallbehälter rechtzeitig ab 6:00 Uhr
morgens an den Straßenrand.
Energieberatung im
Landkreis Konstanz
Die Energieberater in den Gemeinden des
Landkreis Konstanz freuen sich auf Ihren
Besuch.
Fragen Sie Ihre Energieagentur Kreis Konstanz. Bitte um vorherige Terminvereinbarung unter 07732/939-1234 vormittags oder
per Mail unter [email protected] Erstberatung für Privatpersonen aus dem Kreis Konstanz ist kostenfrei. Die nächste Energieberatung indet am 23.04.2015 von 16.30-18.30
Uhr im Rathaus, Zimmer 02 in Öhningen
statt.
Um die Terminwünsche vorbereiten zu können, ist eine Anmeldung notwendig, bei der
Energieagentur Kreis Konstanz.
Bauarbeiten im östlichen Teil
der Rheinstraße dauern bis
Mitte Mai
Es wird mitgeteilt, dass die derzeit laufenden Straßenbauarbeiten im östlichen Teil
der Rheinstraße voraussichtlich bis Mitte
Mai 2015 andauern werden.
Hieran anschließend soll dann die Straße
von der Höristraße zum Strandbad und der
außerhalb der Bebauung liegende Teil der
Rheinstraße durch den Aufbau einer neuen
Straßendecke saniert werden. Diese Arbeiten werden dann jedoch lediglich eine kurze
Zeit in Anspruch nehmen.
Gemeindeverwaltung
Katze zugelaufen
Kater, tigerweiß, zugelaufen in Schienen
Wer diese Katze vermisst, meldet sich bitte
unter der Rufnummer 07735/81915.
Gültigkeit der
Ausweispapiere
Bitte überprüfen Sie, besonders vor der
Urlaubszeit, das Gültigkeitsdatum Ihrer
Reisepässe bzw. Personalausweise. Eine
Verlängerung ist leider nicht möglich.
Die Ausstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und kann bis zu
2 bis 3 Wochen dauern. Für die Beantragung eines Personalausweises sowie
eines Reisepasses, benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Bitte kontrollieren Sie auch die Gültigkeit der Kinderreisepässe, diese können ab einem
bestimmten Alter nicht mehr verlängert
werden. Für jede Neuausstellung wird
auch hierfür ein aktuelles biometrisches
Passbild benötigt.
Öhningen, den 17. April 2015
Bürgermeisteramt Öhningen
K U R Z B E R I C H T aus der Sitzung des Gemeinderates am
14.04.2015
Bauangelegenheiten
Der Antrag für eine geplante Nutzungsänderung im Hermann-Lohner-Weg in Öhningen wurde im Vorfeld der Sitzung zurückgezogen.
Für die Errichtung je einer Doppelhaushälfte an der Steiner Straße in Öhningen wurde die Verlängerung des Bauvorbescheides
beantragt. Der Gemeinderat stimmte dieser
Verlängerung zu.
Für den geplanten Terrassenanbau eines
gastronomischen Betriebes am Seeweg in
Wangen wurde eine geänderte Planung
(u.a. Fläche reduziert, Wegfall Beschattung)
vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte dem
Freitag, den 17. April 2015
12
Höri-Woche
Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Anbau eines Geräteschuppens an die
bestehende Garage ist auf einem Grundstück am Hausackerweg in Schienen geplant. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen.
Im Garten eines Hausgrundstücks am Mühlbachweg in Schienen ist die Errichtung
eines Schwimmbades vorgesehen. Da der
Standort im Außenbereich liegt, wurde dem
Vorhaben das Einvernehmen versagt.
Eine geänderte Planung wurde für einen
Dachbalkon auf einem Wohnhaus an der
Straße Am Rebberg in Wangen vorgelegt.
Der Empfehlung von Verwaltung und Ortschaftsrat, das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen, folgte der Gemeinderat unter
Hinweis auf die problematische Gestaltung
nicht.
Bebauungsplan Mühlewiesen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Vertagungsantrag vor. Diesem Antrag wurde
stattgegeben.
Satzung über eine Veränderungssperre
im Bebauungsplangebiet Binderwies
In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat
den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Binderwies in Wangen geändert. Dieser Bebauungsplan beindet sich derzeit in Aufstellung. Folglich war auch die Satzung über
eine Veränderungssperre, die der Sicherung
der Bauleitplanung dient, anzupassen. Der
Gemeinderat beschloss die geänderte Satzung über eine Veränderungssperre. (Die
geänderte Satzung inden Sie in dieser Höri
Woche unter der Rubrik Amtliches.)
Bebauungsplan Binderwies in Wangen
Das Büro Böhler & Böhler hatte einen Vorentwurf für den Bebauungsplan Binderwies
in Wangen vorgelegt. Architekt Böhler erhielt Gelegenheit, diesen Vorentwurf in der
Gemeinderatssitzung vorzustellen und beantwortete in diesem Zusammenhang auch
die Rückfragen aus dem Rat. Die Grundzüge der Planung, unter anderem erschienen
die Festsetzungen einer Geschossläche
mit max. 140 m²/Grundstück, einer Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH), einer Wand-
höhe von höchstens 3,50 m sowie einer
Firsthöhe von max. 7,50 m von großer Bedeutung. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beschloss die weiteren Verfahrensschritte frühzeitige Bürgerbeteiligung
sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger
öfentlicher Belange durchzuführen, sobald
der Umweltbericht vorliegt.
Erlass einer Satzung über die Benutzung
von Unterkünften zur Unterbringung von
Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
Seit März 2015 sind der Gemeinde Öhningen Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Die Unterbringung wird
im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung,
somit öfentlich-rechtlich, empfohlen. Hierzu ist der Erlass einer Satzung geboten. Auf
Grundlage der Satzung erfolgt die Abrechnung mit den Leistungsträgern. Die gleiche
Thematik ergibt sich bei der Unterbringung
von Obdachlosen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung von
Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung
von Flüchtlingen. (Die Bekanntmachung der
Satzung erfolgt unter der Rubrik Amtliches
in dieser Höri Woche.)
Ausbau der Strandbadstraße, Rheinstraße u.a.
Der Teil der Rheinstraße, der außerhalb des
Ortes, im Anschluss an den aktuellen Ausbaubereich liegt, sowie die Strandbadstraße
beinden sich in einem schlechten Zustand.
Deshalb waren hierfür und für die Anbindungsstrecke zwischen Döllenstraße und
Schienerstraße, die ebenfalls erneuerungsbedürftig ist, Straßenbelagsarbeiten ausgeschrieben worden. Das günstigste Angebot
wurde zum Preis von 46.690,90 € von der Firma Schleith aus Steißlingen eingereicht. Der
Gemeinderat beschloss, die ausgeschriebenen Arbeiten zum genannten Preis an die
Firma Schleith zu vergeben und sprach sich
dafür aus, die Arbeiten über die Oberstaader
Kreuzung hinaus bis zum Hafen Oberstaad
sowie, vor allem an den schadhafte Stellen,
bis nach Kattenhorn fortzusetzen, da diese
Strecken, insbesondere durch Radfahrer,
stark frequentiert werden.
Wasserringleitung Rheinstraße/Großwiesenstraße
Im Sinne einer Verbesserung der Wasserversorgung in Stiegen, wurde die Realisierung
eines Ringverbundes der Großwiesenstraße und der Rheinstraße vorgeschlagen. Die
Kostenschätzung für den Ringschluss beträgt 18.744 €. Der Gemeinderat regte die
Prüfung einer kostengünstigeren Lösung
an; die Entscheidungskompetenz übertrug
er dem Technischen und Umweltausschuss.
Unter Verschiedenes informierte Bürgermeister Schmid über den Tag der Städtebauförderung, der am Samstag, 9. Mai
2015, in Öhningen stattinden wird. In diesem Rahmen werden neben dem Augustiner
Chorherrenstift u.a. auch das Rathaus und
das Torwächterhaus ab 14 Uhr geöfnet sein.
Angeboten werden Führungen durch das
alte Dorf sowie das Augustiner Chorherrenstift. Darüber hinaus erfolgt im Stiftskeller
eine Bewirtung, u.a. mit Kafee und Kuchen,
sowie ein Ausklang unter musikalischer Begleitung. Gemeinderat Otto berichtete als
Vorsitzender des Deutsch-Französischen
Komitees über die freundliche Begrüßung
und die herzliche Aufnahme beim letzten
Besuch in der Partnergemeinde Mérinchal Ende März 2015. Gemeinderätin Dix äußerte ihre Betrofenheit über den fehlenden
Lindenbaum bei der Kirche in Schienen.
Es wurde mitgeteilt, dass die Fällung des
Baumes, der auf einem Grundstück der Kirchengemeinde stand, in enger Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte und eine weitere Nachplanzung mit
der Kirchengemeinde abzustimmen ist. Auf
Nachfrage stellte Bürgermeister Schmid den
aktuellen Sachstand beim Radweg Öhningen – Wangen dar; hier steht als nächster
Verfahrensschritt der Erörterungstermin an.
Die Durchführung einer weiteren Rad-Demo
wurde angeregt.
Aus dem Kreis der Zuhörer wurde um Erneuerung der schadhaften Ketten der Strandbadbojen gebeten, die im letzten Jahr teilweise abgerissen waren.
Ende des amtlichen redaktionellen Teils
Freitag, den 17. April 2015
13
Höri-Woche
Der VdK Sozialrechtsschutz
gGmbH informiert:
Die nächsten Sprechtage der Sozialrechtsreferentin Frau Petra Mauch
findet statt in Radolfzell, VdK Geschäftsstelle, Bleichwiesenstr. 1/1
Mai 2015 - Termine: jeden Dienstag v. 9°°
bis 15.30 Uhr
und jeden Donnerstag v. 9°° bis 12°° Uhr,
bitte vereinbaren sie einen Termin:
07732-92 36-0
---------Sprechtag in Konstanz: VdK Geschäftsstelle Kreuzlingerstr. Eingang über Scheffelstr. der nächsteTermin am 06. Mai 2015
von 8.30 bis 12°° Uhr
Terminvereinbarungen unter Tel. 07732 –
9236-0
Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-,
Renten-, Kranken- und Pflege-versicherung.
für Fragen oder Infos erreichen Sie die VdK
SRgGmbH, Geschäftsstelle in Radolfzell Tel.
07732 – 92 36-0
Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Allgemeinverfügung an alle
Berufs- und Sportfischer am
Untersee
Die Schonzeit für Barsche wird nach § 25
Abs. 1 Satz 2 der Unterseefischereiordnung
wie folgt festgesetzt:
ab Mittwoch, den 22. April2015, 12:00 Uhr
bis Donnerstag, den 07. Mai 2015, 12:00 Uhr.
Für die Berufs- und Sportfischer gilt für diese
Zeit ein Fangverbot im gesamten Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung.
Landratsamt Konstanz
Konstanz, den 15.04.2015
Olms
Kirchliche Nachrichten der
Seelsorgeeinheit Höri
Seelsorger
Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn, Tel. 07735/2034
Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn
Tel. 07735/938541 E-Mail: carmen.fahl@kir-
Energieausweis: Wer muss was?
Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung
(EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und
Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse.
Gerd Burkert von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und
der Energieagentur Kreis Konstanz erläutert die Eckpunkte.
Was steht drin?
Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude
entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden
mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung
des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“,
betont Burkert. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht
man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung
neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten
Kenndaten des Ausweises müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab
1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt,
die das behaupten“, stellt Burkert klar.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings
nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/
suche-experten/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.
Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“,
empfiehlt Burkert.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache
Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Kreis Konstanz
unter 07732 – 939 1234. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
chen-hoeri.de
Pfarrer i. R. Eberhard Grond, Breitlenring 11,
Öhningen, Tel. 07735/919377
Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratiusweg 1, Öhningen-Wangen,
Tel. 07735/9374718
E-Mail: [email protected]
Pfarrer i. R. Gerhard Klein, Hauptstraße 47,
Moos-Weiler
Tel. 07732/9409350
Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmoo-
serstraße 5, Moos-Bankholzen
Tel. 07732/822333
E-Mail: [email protected]
Internet und E-Mail
Die aktuellsten Hinweise sowie die Termine für die kommende Woche sind auf den
Homepages der Kirchengemeinden abrufbar:
www.kirchen-hoeri.de und
www.sse-hoeri.de
Freitag, den 17. April 2015
14
Höri-Woche
Zentrale E-Mail-Anschrift:
[email protected]
Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,
78337 Öhningen
Tel. 07735 7582021 Fax: 7582022, Montag/
Dienstag/Donnerstag/Freitag, 09.00 - 12.00
Uhr
E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Horn, Kirchgasse 4,
Gaienhofen-Horn
Tel. 07735 2034 Fax: 939722, Dienstag und
Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Weiler, Hauptstraße 47,
Moos-Weiler
Tel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und
Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Kindergärten in Trägerschaft der Seelsorgeeinheit
Kindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689
Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639
Proben unserer Kirchenchöre:
Kirchenchor Schienen/Wangen:
Mittwoch 20.00 Uhr
Kirchenchor Öhningen: Montag, 20.00 Uhr
im Bernhardsaal Öhningen
Kirchenchor Vordere Höri: Montag,
19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler
Chor Höriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr im
Johanneshaus Horn
Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn:
Donnerstag, 19.30 Uhr
Krabbel- und Spielgruppen
Öhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr
Kontaktperson: Marion Hirt
(Tel. 07735/938400)
Wangen: Dienstag, 15.00 - 16.30 Uhr
Kontaktperson: Nancy Goßmann
(Tel. 0177/8647405)
Vordere Höri
St. Leonhard, Weiler
Sieben Schmerzen Marien, Moos
St. Blasius, Bankholzen
Freitag, 17. April – Vom Tag Wei18.30 Rosenkranzgebet
Horn20.00 Konstituierende Sitzung des
neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn
Samstag, 18. April – Vom Tag Moos11.30 Taufe des Kindes Miika Drobig
Ba18.30 Sonntagvorabendmesse ( 2. Opfer
für Wilfried Keller )
Sonntag, 19. April –
3. Sonntag der Osterzeit Wei 9.30 Heilige Messe ( Ged.: für Wilhelm
Röcho und verst. Angeh., Manfred Lipp, Rolf
Hartmann und verst. Eltern Keller, Artur
Sulzmann und verst. Eltern, sowie für Else
Honold und Martha Christe )
Freitag, 24. April – Vom Tag Wei18.30 Rosenkranzgebet
Samstag, 25. April –
Fest Hl. Markus, Evangelist Wei14.00 Taufe des Kindes Joshua Heil
Moos18.30 Sonntagvorabendmesse für die
Pfarrgemeinde
Sonntag, 26. April –
4. Sonntag der Osterzeit Wei10.45 Heilige Messe ( Ged.: für Margaretha Brügel, Albert und Irmgard Maier, Heinrich Bohner,
sowie für Peter und Gertrud Leber )
Moos14.30 Taufe des Kindes Henri Birsner
Haushaltsplane der Kath. Kirchengemeinde St. Blasius, Bankholzen
und der Kath. Kirchengemeinde Sieben
Schmerzen Mariens, Moos
Es wird bekannt gegeben und bestätigt,
dass die Haushaltspläne der o. a. Kirchengemeinden für die Jahre 2014 und 2015, sowie
die Jahresrechnung 2012 und 2013 zwei
Wochen lang - und zwar in der Zeit vom
21.04.2015-05.05.2015 – gemäß § 17 KiStO zur Einsicht durch die Steuerpflichtigen
im Pfarrbüro Weiler – zu den üblichen Bürozeiten – aufliegen.
Der Haushaltsplan der Kath. Kirchengemeinde St. Blasius, Bankholzen wurde mit
Erlass des Erzbischöflichen Ordinariates vom
19.02.2015 – V-94.15.10-41870 - genehmigt.
Der Haushaltsplan der Kath. Kirchengemeinde Sieben Schmerzen Marien, Moos
wurde mit Erlass des Erzbischöflichen Ordinariates vom 30.12.2014 – V-94.18.50-41871
- genehmigt.
Mittlere Höri
St. Johann, Horn
St. Mauritius, Gaienhofen
St. Agatha, Hemmenhofen
Freitag, 17. April – vom Tag
Horn20.00 Konstituierende Sitzung des
neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn
Samstag, 18. April – Vom Tag
Hem18.30 Sonntagvorabendmesse (für
Bruno Ruf sowie für Hedwig und Josef Böhler und für verstorbene Angehörige, 2. Opfer für Anneliese Hofer, für Agathe und Johann Schmid und verstorbene Angehörige)
Sonntag, 19. April –
3. Sonntag der Osterzeit
Horn09.30 Heilige Messe (nach der Meinung sowie für Gerhard Willibald, für Pirmin
Rauh, für Johann Auer, 2. Opfer für Werner
De Boni)
Donnerstag, 23. April – Vom Tag
Gai15.30 Evangelischer Gottesdienst im
Seeheim Höri
Hintere Höri
St. Hippolyt und Verena, Öhningen
St. Genesius, Schienen
St. Pankratius, Wangen
Freitag, 17. April – Vom Tag
Horn20.00 Konstituierende Sitzung des
neu gewählten Pfarrgemeinderates im Johanneshaus Horn
Samstag, 18. April – Vom Tag
Sch18.30 Sonntagvorabendmesse (für Fritz
und Michael Grundler sowie 3. Opfer für
Manfred Knon)
Sonntag, 19. April – 3. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag in Öhningen
Öhn09.45 Treffen sich die Erstkommunionkinder im Bernhardsaal im Kloster
10.00 Prozession zur Kirche, musikalisch
begleitet vom Musikverein Öhningen
Festgottesdienst -Erstkommunionfeiermusikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor
Öhningen, Herrn Hart und Frau Isabel Neumann
Sch17.30 Dankandacht der Erstkommunionkinder aus Öhningen, Schienen und Wangen und ihren Familien
Montag, 20. April – Vom Tag
Wa10.00 Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder
Dienstag, 21. April –
Hl. Konrad v. Parzham, Hl. Anselm
Wa18.30 Heilige Messe (für Benedikt Hangarter u. verstorbenen Angehörige)
Mittwoch, 22. April – Vom Tag
Öhn09.00 Heilige Messe(für Hans Grieger)
Freitag, 24. April – Vom Tag
Sch09.00 Wallfahrtsmesse (für Ludwina
Konz)
Stein am Rhein 19.30 Monatsmesse der
Totenbruderschaft
Mitfahrgelegenheit um 19.00 Uhr am Lindenplatz
Samstag, 25. April –
Evangelist Hl. Markus
Öhn13.30 Trauung von Florian Leu und
Maike Gümpel
Wa18.30 Sonntagvorabendmesse (Jahrtag
für Gertrud Denz)
Sonntag, 26. April –
4. Sonntag der Osterzeit Weltgebetstag für geistliche Berufe
Öhn09.30 Heilige Messe (Jahrtag für Emil
Hangartner sowie Ged. für Otto Maßler und
für Familien Geugis und Berger))
Sonntag, 26. April –
4. Sonntag der Osterzeit
Horn09.30 Heilige Messe (für Werner De
Boni und verstorbene Angehörige)
Freitag, den 17. April 2015
15
Höri-Woche
Evangelische
Kirchengemeinde auf der Höri
So.,19.04.
10h00 Gottesdienst mit KiGo in Gaienhofen
(Pfr. Klaus)
Di.,21.04.
19h45 VEG: Musiksaal Internatsschule
Do.,23.04.
15h30 Gottesdienst im Seeheim
(Pfr. Klaus)
Sa.,25.04.
9h30-17h00 Ökumenischer
Schlossschule
Frauentag
So.,26.04.
10h00 Gottesdienst in Kattenhorn (Pfr.
Klaus) Vorstellung der Konfirmanden, Taufe
Paulina Bitterwolf
Kindergottesdienst
Wir laden dich herzlich ein zum Kindergottesdienst. Alle 14 Tage findet er in Gaienhofen statt. Wir treffen uns zu Beginn in der
Melanchthonkirche. Nach dem Eingangsteil
werden die Kinder mit ihren Helfern in einen nahe gelegenen Schulraum gehen.
Dort feiern sie weiter. Wir singen, basteln,
beten und hören bibl. Geschichten.
Nächste Termine 19.04., 3.und,17. Mai
Die Kinder können nach dem Gottesdienst
abgeholt werden (Schulraum E9 direkt neben dem Eingang der Ev. Schule in Gaienhofen)
Ökumenischer Frauentag 2015
Sa., 25. 04. 2015 9:30 - 17:00 Uhr in Gaienhofen in der Ev. Schule „Schloss Gaienhofen“
Hauptstraße 229
MachtTRäume
Mit jeder Entscheidung, die wir treffen, haben wir Macht zu gestalten. In MachtRäumen bieten sich Freiräume, in MachtTräumen nehmen wir das Wesentliche in den
Blick, entwickeln uns und bauen mit an
unserer Welt. Die Begegnung mit anderen
Frauen soll uns den Blick weiten, unsere
MachtTräume zu leben und unsere MachtRäume zu gestalten.
Weitere Informationen: www.ekikon.de
Flyer liegen in den Kirchen
Es laden ein: Das ökum. Team der Ev. Frauenarbeit, der Kath. Frauengemeinschaft (kfd)
und des Frauenreferats
Kosten: 10 €
Anmeldung: bei der Kath. Regionalstelle,
Singen, 07731-8755-0,
[email protected]
Führungen in der Petruskirche in
Kattenhorn
Die ev. Kirche in Kattenhorn wird wegen ihren künstlerischen Glasschätzen über den
See hinaus gern besucht. Die Kirche ist
in der Sommerzeit täglich von 10.00 Uhr18.00Uhr geöffnet.
Wir bieten Führungen an. Dabei erläutert
Pfr. Brates die Entstehung und Bedeutung
der großflächigen Glasfenster von Otto
Dix. Die Führung dauert 45 Minuten.
Der Eintritt ist frei. Die nächsten Termine
jeweils samstags 15.00 Uhr
2. Mai, 6. Juni, 11. Juli und1. August.
Ausstellung „Der schreibende Präsident.
Theodor Heuss und die Literatur“
Die Ausstellung des Theodor Heuss Museums Brackenheim und der
Arbeitsstelle für literarische Museen in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Hesse-Höri-Museum dauert an bis 03.Mai
2015 und ist geöffnet von Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr.
Evangelische
Kirchengemeinde Böhringen
Evangelische Kirchengemeinde
Radolfzell-Böhringen
mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingen, Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang,
Weiler
Paul-Gerhardt-Kirche
Paul-Gerhardt-Str. 2, 78315 Radolfzell
Tel. 07732 2698, Fax 07732 988504, E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten des Pfarramtes:
Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
(außer in den Schulferien)
Sonntag 19.04.2015
10.00 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung
von Frau Zöller (Pfr. Weimer), parallel Kindergottesdienst
Im Anschluss Gemeindemittagessen
Freitag 24.04.2015
19.00 Uhr Abendandacht AufAtmen
Sonntag 26.04.2015
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weimer)
parallel Kindergottesdienst und Bible &
Brunch für Kids ab 10 Jahren
Ausstellung Otto Dix und die Farblithographie
Dauer: bis 31. Oktober 2015
Geöffnet: Di-So: 11-18 Uhr
Informationen: Museum Haus Dix Hemmenhofen,
Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de
Weitere Informationen sind erhältlich beim Hermann-Hesse-HöriMuseum, Tel. 07735/440949, www.hermann-hesse-hoeri-museum.
de, [email protected]
Hesse und Heuss 1957 in Sils Maria
Foto: die arge lola, © Kunstmuseum Stuttgart
Freitag, den 17. April 2015
16
Höri-Woche
Nächste Eventfahrten
„MS Seestern“
Vera Flötemeyer-Löbe meets
25.04.2015 Saisonauftakt auf der Insel Reichenau
12.30 Uhr ab Steg Gaienhofen, mit Sonderaktionen der Reichenauer
Betriebe, Rückfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis 7,50 € im Vorverkauf, einfache Fahrt 5 €
20.05.2015 Erste Abendrundfahrt
18:00 Uhr ab Steg Gaienhofen, bei Niedrigwasser ab Steg Horn, Fahrpreis mit Gästekarte im Vorverkauf 11 €
Ausstellung im Restaurant & Garten
vom 26.4.2015 bis 4.10.2015
22.05.2015 Bierseminar
19:00 Uhr ab Gaienhofen, Bierverkostung mit Hader Karle Weilersbach und den „singenden Braumeistern“, Fahrpreis 38,50 € inkl. Bierverkostung und Vesper
25.05.2015 Italienisches Buffet
18:30 Uhr ab Steg Horn, bei Niedrigwasser ab Steg Gaienhofen, Fahrpreis 40 € im Vorverkauf
Reservierung und Vorverkauf beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735/81823, [email protected]
Vera Flötemeyer-Löbe zeigt Ihre Arbeiten
im Hotel & Gasthaus Seehörnle in Horn.
Vernissage am Sonntag, den 26.4.2015 um 17 Uhr
mit Musik von Xaver Weidner und
Theo Flötemeyer (Höri Posaunen-Duo)
Gerne laden wir Sie zum Empfang zu einem Glas Prosecco vom
Wiischöple und Leckereien aus der Seehörnle-Küche ein.
Höri-Fähre Sommer 2015
Personen - und Velofähre im Untersee
Im weitläuigen Garten sind ihre Installationen zu sehen.
Der Hoteleingang wurde mit Sandstein-Kacheln auf Filz neu
dekoriert und im neu gestalteten Restaurant sowie auf der
Sonnenterrasse sind Steingüsse von ihren Figuren ausgestellt.
Das Restaurant Seehörnle hat täglich von 11:30–21:30 Uhr geöffnet.
1. Mai bis 28. Juni: Sonntags & Feiertage 14./25. Mai, 4. Juni
6. Juli bis 14. September: Dienstag, Donnerstag, Sonntag
Abfahrt
Horn*
Berlingen
Gaienhofen
09.50
10.00
10.15
14.15
14.25
14.40
15.55
16.05
16.20
Ankunft
Steckborn
10.20
14.45
16.25
Abfahrt
Steckborn
Gaienhofen
Berlingen
10.35
10.40
10.55
15.00
15.05
15.20
16.35
16.40
16.55
Ankunft
Horn*
11.05
15.30
17.05
Bei Niederwasser wird anstelle *Horn=Gaienhofen angefahren.
Erwachsene
5,00€ / 6,00SFr.
mit Gästekarte
4,00€
NEU: Mit dem
Erwachsene
9,00€ / 11,00SFr.
mit Gästekarte
8,00€
Fahrpreise einfache Strecke:
Kinder bis 6 Jahre
Velo / Fahrrad
Fahrt + Velo frei
2,50€ / 3,00SFr.
Kinder 7-14 Jahre
3,00€ / 4,00SFr.
Familie
14,00€ / 17,00SFr.
mit Gästekarte
12,00€
Tagesticket den ganzen Tag auf See:
Kinder bis 6 Jahre
Fahrt + Velo frei
Kinder 7-14 Jahre
5,00€ / 6,00SFr.
Velo / Fahrrad
4,00€ / 5,00SFr.
Charteranfragen gerne an:
Familie
24,00€ / 29,00SFr.
mit Gästekarte
22,00€
Schifffahrt Lang Erbringstr. 24 78343 Horn
Tel. 0049(0)7735-8891 Fax 0049(0)7735-8831
[email protected] www.schifffahrtlang.de
Hotel und Gasthaus Seehörnle · Hörnliweg 14 · 78343 Gaienhofen-Horn
Fon 0 77 35 | 9 37 70-0 · [email protected] · www.seehoernle.de
Wildkräuter-Blüten-Wanderung
am Donnerstag den 23. April 2015 um
17:00 Uhr in Wangen
Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller
Blüte. Sehen, riechen, schmecken, staunen,
die Pflanzen bieten ein Fest für die Sinne.
Bei einem Spaziergang durch die Natur mit der Kräuterpädagogin Margot Auer erfahren Sie wissenswertes über die„Schönheiten am Wegesrand“, ihren Verwertungsmöglichkeiten in der Küche und in der Volksheilkunde. Nach der Wanderung genießen wir ein Wiesenpicknick.
Unkosten: 15 Euro pro Person
Ein Veranstaltung der kfd, Kath. Frauengemeinschaft Wangen
Anmeldung bei A. Trüb, Tel. 07735/2669 oder bei C. Löble, Tel.
07735/938398 bis Dienstag, 21. April 2015. Der Treffpunkt wird bei
der Anmeldung bekannt gegeben.
Freitag, den 17. April 2015
17
Höri-Woche
Fahrplan Höri-Fähre MS Seestern startet am 1. Mai
Die MS Seestern verkehrt ab 1. Mai sonnund feiertags zwischen Horn, Berlingen,
Gaienhofen und Steckborn. Sie legt in Horn
(bei niedrigem Wasserstand Gaienhofen)
um 9.50, 14.15, 15.55 Uhr ab nach Berlingen und fährt weiter nach Gaienhofen und
Steckborn. Die Zeiten der Rückfahrten von
Steckborn nach Gaienhofen sind 10.35,
15.00, 16.35 Uhr, dann geht es über Berlingen zurück nach Horn. Vom 6.7. bis 13.9. verkehrt die Fähre dienstags, donnerstags und
sonntags zu den gleichen Zeiten. Der Fahrpreis beträgt für die einfache Strecke € 5,
mit Gästekarte € 4, Fahrräder € 2,50. Kinder
bis 6 J. Fahrt und Velo frei. Die MS Seestern
erweitert ab 1. Mai mit einem Tagesticket
das Schifffahrts-Angebot auf dem Untersee.
Nach dem Hop-On Hop-Off-Prinzip haben
die Passagiere die Möglichkeit, die Unterseerundfahrt individuell und flexibel zu gestalten:
Einfach Tagesticket kaufen und beliebig an
den Stopps : Horn, Gaienhofen, Steckborn
(CH) und Berlingen (CH) ein- und aussteigen und die Region besser kennen lernen.
Tagestickets sind erhältlich zum Preis von 9
€ (8 € Gästekarte), Kinder 5 €, Familien 24 €
(Gästekarte 22 €), Velo 4 €.
Weitere Informationen beim Schifffahrt
Lang, Tel. 07735/8891, www.schifffahrtlang.
de oder beim Kultur-und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735 / 81823, info@gaienhofen.
de.
Veranstaltungskalender
Moos
Freitag, 17. April
- 19:00 Uhr, Info-Abend, Fanfarenzug Moos,
FZ Raum im Rathaus Moos
- 19:30 Uhr, Jahreshauptversammlung,
DLRG Moos, Strandbad Moos
Samstag, 18. April
- 9:00 Uhr, Clubhausputz, Segelclub Moos,
Seglerheim
- 19:00 Uhr, Aprilhock, Segelclub Iznang,
Rathaus Iznang
- 19:00 Uhr, Wein und Käse, Arbeitskreis für
Heimatpflege, Torkel Bankholzen
Montag, 20. April
-19:00 Uhr, Bürgerwerkstatt „Tourismus, Gewerbe, Wohnen, Kultur“, Rathaus Moos
Dienstag, 21. April
- 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen,
Josef-Stüble im Pfarrzentrum Weiler
- 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler
Mittwoch, 22. April
- 16:00 Uhr, Energieberatung, Energieagentur Kreis Konstanz, Rathaus Moos, Anmeldung notwendig
- 18:00 Uhr, Schnuppertraining, Schützenverein, Schützenhaus Weiler
Freitag, 24. April
- 14:30 Uhr, Treffen zum Filzen, BUND-Kindergruppe Moos, Familie Brügel, Gartenstr.
12, Weiler
- 19:30 Uhr, Vereinshock, Segelclub Moos,
Seglerheim
Samstag, 25. April
- 9:00 Uhr, Alteisensammlung in Moos, Feuerwehr Moos
- 13:00 Uhr, Baum-Veredelung, BUND, Streuobst-Lehrpfad Moos, Anmeldung notwendig
- 14:30 Uhr, Frühlingsgarten gestalten,
Schaugarten Ege und Conrad, Bankholzen
Dienstag, 28. April
- 14:30 Uhr, Senioren-Café, Arbeitskreis für
Heimatpflege, Torkel Bankholzen
- 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen,
Josef-Stüble im Pfarrzentrum Weiler
- 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler
Donnerstag, 30. April
-17:00 Uhr, Vogelstimmungführung, BUND,
Aachried
Freitag, 1. Mai
- 10:30 Uhr, Maiwanderung Narrenverein Büllebläri, Treffpunkt: Bülleblärischopf Weiler
- 11:30 Uhr, Maifest an der Webnesthütte,
Musikverein Bankholzen
Veranstaltungskalender
Gaienhofen
18.04.2015
10:00 Uhr F-Jugend Spieltag des SV Gaienhofen auf dem Sportplatz Horn
24.04.2015
19:00 Uhr Fußreflex - Einführung in die Welt
der Füße. Vortrag über Diagnostik,
Behandlungsmöglichkeiten und Eigenbehandlung. Referentin ist eine diplomierte
Fußreflextherapeutin aus der Schweiz, Frau
Claudia Eickhoff, in der Galerie am See,
Hauptstr. 213, Gaienhofen, Tel. 07735/93 83
279, [email protected]
25.04.2015
12.30 Uhr Schifffahrt zum Saisonauftakt auf
der Insel Reichenau ab Steg Gaienhofen, mit
Sonderaktionen der Reichenauer Betriebe,
Rückfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis
7,50 € im Vorverkauf, einfache Fahrt 5 €, Reservierung und Vorverkauf beim Gästebüro,
Tel. 07735/81823, [email protected]
25.04.2015
Abschlusshock des Skiclub Höri auf der MS
Seestern mit italienischem Buffet
26.04.2015
14-17:00 Uhr Wildkräutererkundung „Knospen und Triebe““ Kräuter-Wiesen-Führung
mit Verkostung mit Dipl.-Biologin Eva Eberwein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912),
Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel.
07735/440653 oder
www.hermann-hesse-haus.de
26.04.2015
14:00 Uhr Öffentliche Führung im Museum
Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmeldung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder
[email protected]
26.04.2015
15:30 Uhr Öffentliche Führung im Museum
Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmeldung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder
[email protected]
26.04.2015
17 Uhr Eröffnung der Ausstellung von Vera
Flötemeyer-Löbe im Restaurant Seehörnle,
Dauer 26.4.-4.102015, 11.30-21.30 Uhr
29.04.2015
20:00 Uhr Clubabend des Modellbahnclub
„Höri“ im Gasthaus Kaiser-Eck
30.04.2015
18:00 Uhr Mit Musik in den Mai auf dem
Schulhof Horn mit dem Musikverein Horn
Gundholzen
01.05.2015
10:00 Uhr Maiwanderung des Turnverein
Gaienhofen
02.05.2015
12:00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Garten in Gaienhofen: Damals und heute“, beim
Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder
www.hermann-hesse-haus.de
02.05.2015
16:00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eigenen Haus (1907-1912)“ Hermann-HesseHaus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung Tel. 07735/440653 oder
www.hermann-hesse-haus.de
02.05.2015
14:30 Uhr Öffentliche Museumsführung im
Hermann-Hesse-Höri-Museum, jeden Samstag ab 6 Personen
02.05.2015
15:00 Uhr Kirchenführung in der Petruskirche Kattenhorn
03.05.2015
10:00 Uhr Konfirmation in der Evang. Melanchthonkirche Gaienhofen
03.05.2015
10:30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoulli – Gaienhofener Alltag neben Hermann
Hesse“, im Hermann-Hesse-Haus Gaienhofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o.
www.hermann-hesse-haus.de
03.05.2015
14:30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart
um 1900 – Einfluss auf Mia und Hermann
Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-HesseHaus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o.
www.hermann-hesse-haus.de
Freitag, den 17. April 2015
18
Höri-Woche
Ausstellungen
Hermann-Hesse-Höri-Museum
Bis 3. Mai 2015
Der schreibende Präsident.
Theodor Heuss und die Literatur
Eine Ausstellung des Theodor Heuss Museums Brackenheim und der Arbeitsstelle für
literarischen Museen in Baden-Württemberg, Marbach a. N. in Zusammenarbeit mit
dem Hermann-Hesse-Höri-Museum
Geöffnet: Di-So: 10-17 Uhr, So u.Feiertage
10–17 Uhr
Informationen Hermann-Hesse-Höri-Museum Gaienhofen, Tel. 07735/440949,
www.hermann-hesse-hoeri-museum.de
Museum Haus Dix Hemmenhofen
Bis 31. Oktober 2015
Otto Dix und die Farblithographie
Geöffnet: Di-So: 11-18 Uhr
Informationen: Museum Haus Dix Hemmenhofen, Tel. 07735/937160,
www.museum-haus-dix.de,
[email protected]
Galerie am See & Café
Ausstellung
„Münchner & Bodenseekünstler“
Franz Srownal, Hans Jais, Alma Göring,
U. Helmholz, Petra Baumann, Fr. Jaus,
Julius Kulhanek
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9-13 und
14-18 Uhr, Mi, Sa: 9-13 Uhr, So 13-17 Uhr
Kontakt: Galerie am See, Hauptstr. 214,
78343 Gaienhofen, Tel. 07735/9383279,
[email protected]
Veranstaltungskalender
Öhningen
Sonntag, 19. April 2015
„Garten-Rendezvous am Untersee“ Besichtigung 10.00-17.00 Uhr im Privatgarten Otterbach in Wangen, Pankratiusweg 2
Sonntag, 19. April 2015
10.00 Uhr Erstkommunion in Öhningen,
Klosterkirche
Montag, 20. April 2015
18.30 Uhr Konzert der Jugendmusikschule
JMS HÖRI im Rathaus Öhningen, Bürgersaal,
mit Preisverleihung. Eintritt frei.
Donnerstag, 23. April 2015
17.00 Uhr Wildkräuter-Blüten-Wanderung
mit Margot Auer, Kräuterpädagogin. Weitere Infos und Anmeldung bis zum 21.
April bei A.Trüb, Tel. 07735/2669 oder bei
C.Löble,Tel.07735/938398
Donnerstag, 23. April 2015
19.00 Uhr 5. Musikantentreffen auf dem
Schienerberg im Landgasthof Schienerberg. Gäste mit und ohne Instrument sind
herzlich willkommen. Eintritt frei. Infos: Tel.
07735/2404 oder 07735/8886
Freitag, 24. April 2015
15.00 Uhr Saisonauftakt 2015 im Bootsstüble Wangen, Kulturscheune. Einladung an alle
Interessierten. Anmeldung erbeten bis zum
21. April in der Tourist-Information Öhningen, Tel. 07735/819-20, e-mail: [email protected] oder im Bootsstüble Wangen, Tel.
07735/440662/Fax: 07735/440663.
Samstag, 25. April 2015
Besondere Stunden auf dem Linsenbühlhof Öhningen für geistig-, und körperlich
schwerstbehinderte Kinder von 4 bis 12 Jahren. Infos/Anmeldung: Tel. 07735/919124
Samstag, 25. April 2015
Abschlusshock des Skiclubs Höri auf der „MS
Seestern“
Sonntag, 26. April 2015
13.30 Uhr „Tag der offenen Halle“ beim TuS
Wangen in der Höri-Strandhalle.
Sonntag, 26. April 2015
17.00 Uhr Vernissage zur Ausstellung „Vera
Floetemeyer-Löbe meets Seehörnle“ im
Restaurant und Garten Hotel Gasthaus Seehörnle in Horn, Hörnliweg 14. Ausstellung
vom 27.04.- 4.10.2015, Besichtigungszeiten
täglich von 11.30 bis 21.30 Uhr.
Freitag, 1. Mai 2015
- 11.00 Uhr Maifest in Wangen vor der HöriStrandhalle (Veranstalter: Musikverein Wangen)
- 11.00 Uhr Burgfest in Schienen, Schrotzburg, (Veranstalter: Musikverein Schienen)
Samstag, 2. Mai 2015
8.30 -16 Uhr Erlebnistour Hochrhein von
Wangen nach Schaffhausen. Kanutour mit
dem Bootsstüble Team Wangen, regelmäßig bis Oktober. Infos/Anmeldung: Wangen,
Seeweg 1, Tel. 07735/440662
Samstag, 2. Mai 2015
15.00 Uhr Kirchenführung in der Petruskirche in Kattenhorn, Oberhaldenstr. 1
Montag, 4. Mai 2015
Muttertagsbasteln auf dem Linsenbühlhof Öhningen. Weitere Infos unter Tel.
07735/919124
Dienstag, 5. Mai 2015
8.30 -16 Uhr Erlebnistour Hochrhein von
Wangen nach Schaffhausen. Kanutour mit
dem Bootsstüble Team Wangen, regelmäßig bis Oktober. Infos/Anmeldung: Wangen,
Seeweg 1, Tel. 07735/440662
Regelmäßige Veranstaltungen
„Bauernhof hautnah erleben“ Jahreskurs für
Kinder auf dem Linsenbühlhof Öhningen,
Lernort Bauernhof, mittwochs von 14.30
- 17.30 Uhr für Kinder zwischen 5 und 8
Jahren; freitags von 15.30 - 18.30 Uhr für
Kinder zwischen 9 und 12 Jahren. Infos:
Tel.07735/937248 (Fam.Häberle)
Ausstellung:
Museum Fischerhaus Wangen
28. März - 05. Juli 2015
Sonderausstellung „500 Jahre Fossilienfunde in Wangen“
Öffnungszeiten: Di-Sa 11-17 Uhr, Sonn-/Feiertage 14-17 Uhr
Sonderöffnungen und Führungen nach telef. Vereinbarung unter Tel. 07735/3922 oder
1342
Stein am Rhein
Cinema Schwanen
Fr. 17.04.2015
20.00 Uhr „Still Alice“ D; 16/14 J.
Sa. 18.04.201520.00 Uhr „Selma“ E/d; 14//12
J.
So. 19.04.2015
15.00 Uhr „Die Gespensterjäger“ D; 8/6 J.
20.00 Uhr „American Sniper“ D; 16 J.
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Freitag, den 17. April 2015
19
Höri-Woche
Vereine Höri
Die BUND-Kindergruppe Vordere Höri
trifft sich am Freitag, den 24. April 2015,
14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Unser Thema dieses Mal ist Filzen. Ihr könnt
für Euch selber oder zum Verschenken verschiedene Gegenstände filzen.
Treffpunkt: Bei Familie Christina Brügel,
Gartenstraße 12, Weiler.
Unkostenbeitrag: € 1,00 für Mitglieder und
€ 2,00 für Nicht-Mitglieder.
Anmeldung bei Christina Brügel,
Tel.: 07732/55424,
Mail.: [email protected] oder
Katja Rohrer, Tel.: 07732/9502995, Mail: [email protected].
Wir freuen uns auf Euch
Euer BUND-Team
Baum-Veredelung mit Herrn Konrad Hauser am 25.04. um 13 Uhr
Es werden an unserem Streuobst-Lehrpfad
mehrere jüngere Bäume von Herrn Konrad
Hauser veredelt. Wer bei dieser Gelegenheit
von dem bekannten Fachmann lernen will,
kann gerne daran teilnehmen.
Treffpunkt: Beim Beginn des StreuobstLehrpfades Moos-Bohlingen auf der Mooser
Seite
Spende: € 5,Anmeldung bei Michael Bauer, Mail: icb_
[email protected]
Weitere Termin zum Vormerken:
•
Vögel im Aachried - eine Vogelstimmenführung mit Armin Glaschke am
30. April um 17 Uhr
•
NSG Stehlwiesen in Gaienhofen - eine
botanische Führung durch Kai-Uwe
Frank am 16. Mai um 17 Uhr
Michael Bauer, Vorstand
Ergebnisse der Aktiven:
Erste gewinnt mit 4:1 gegen FC Böhringen
Die Starke erste Hälfte war ausschlaggebend für den klaren Heimerfolg.
Tore: 1:0 Nico Loosmann (8 Min.) und 2:0
und 3:0 Yuri Wajda ( 26 und 38. Min); 3:1 S.
Maisch (65 Min.); 4:1 M. Honsell (70 Min)
Zweite erkämpft sich 1:1 gegen Tabellenführer
Gegen Inde. Singen schaffte unsere Zweite
ein wichtiges 1:1 Unentschieden. Die Führung gelang in der ersten Halbzeit Frank
Lindenthal. Die Gäste konnten kurz vor der
Pause ausgleichen.
In der zweiten Hälfte blieben Torchancen
auf beiden Seiten Mangelware und es blieb
beim gerechten Remis. Die Mannschaft
zeigte Einsatz und Willen und verdiente sich
diesen Punkt redlich
Dritte verliert mit 2:5 gegen Worblingen II
Zwar konnten die Routiniers Andi Hingel
und Benni Jäger ein Tor erzielen, die klare
Niederlage im Derby gegen Worblingen II
verhindern konnten sie leider nicht.
Kommende Spiele der Aktiven:
Samstag, 18.04.2015
18:15 Uhr SG Damen – Konstanz-Egg, Sportplatz Mettnau R´zell
Sonntag, 19.04.2015
15:00 Uhr TSV Überlingen/Ried - FC ÖGai III
15:00 Uhr TSV Stahringen - FC ÖGai II
15:00 Uhr FC ÖGai I – SV Allensbach, Sportplatz Öhningen
Einladung zum Frühstückstreffen für Senioren
Zu unserem nächsten Frühstückstreffen
möchten wir Sie herzlich einladen.
Das Treffen findet statt:
am 22.04. 2015
von 9.00 – 11.00 Uhr
im Pfarrzentrum Weiler
Frau Dummel und Frau Wieland freuen sich
auf Ihr Kommen.
Über weitere interessierte Gäste würden wir
uns sehr freuen.
Eine Mitfahrgelegenheit kann organisiert
werden.
Informationen und Anmeldung bitte bei
Hilfe von Haus zu Haus e.V.
Telefon: 07735 /919012
Auch in diesem Jahr möchten wir uns wieder ganz herzlich bei Sonja Weber von der
See-Apotheke in Gaienhofen für Ihre Spende in Höhe von 210 € bedanken. Die Spende
stammt vom Erlös des Weihnachtsmarktes
in Gaienhofen, den Fr. Weber alljährlich mit
viel Engagement organisiert. Der Weihnachtsmarkt ist eine Bereicherung für die
Gemeinde Gaienhofen und wird jedes Jahr
sehr gut besucht. Wir freuen uns sehr, dass
der erwirtschaftete Überschuss Hilfe von
Haus zu Haus zugute kommt. Wir setzen das
Geld für unsere Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe ein und unterstützen auf diese
Weise unsere älteren Mitbürger.
Ergebnisse der Junioren:
SV Worblingen – FC ÖGai (E2) 3:2
FC ÖGai (C) – SG Bankholzen-Moos 2 4:0
SV Orsingen-Nenzingen – FC ÖGai (D) 2:1
SG Markelfingen - FC ÖGai (D2) 12:0
SG Reichenau-Waldsiedlung – FC ÖGai (B) 2:3
Kommende Spiele der Junioren:
Freitag, den 17.04.2015
17:30 Uhr FC ÖGai (E) – TV Konstanz 3 o.W,
Sportplatz Öhningen
Konrad Hauser
Samstag, 18.04.2015
12:30 Uhr SV Allensbach - FC ÖGai (D)
14:00 Uhr FC ÖGai (E2) – DJK Singen 3,
Sportplatz Segeten Horn
16:00 Uhr FC ÖGai (D2) – SG Gailingen,
Sportplatz Öhningen
16:00 Uhr DJK Konstanz 2 - FC ÖGai (B)
Sonntag, 19.04.2015
11:00 Uhr SV Litzelstatten - FC ÖGai (C)
12:30 Uhr SG Worblingen (A) – BSV Nordstern R´zell
Freitag, den 17. April 2015
20
Höri-Woche
Am Sonntag, 26.04., gestalten wir den Aktionstag „Schauplatz Konzilstadt“ mit: Lieder zum Zuhören und Mitsingen. Lutherkirche am Lutherplatz, Konstanz, 14 bis 15 Uhr.
Neue Sängerinnen und Sänger sind mittwochs um 19:30 Uhr im Horner Johanneshaus herzlich willkommen.
Aktuelle Infos im Internet:
www.hoeriluja.de.vu
... am Sonntag 26. April 2015
zur Rundwanderung von Sipplingen
durch den Hödinger- Tobel auf den Aussichtsbalkon Haldenhof, mit Einkehr;
1. Treffpunkt um 08.30 Uhr Messeplatz Radolfzell zur Bildung von PKW-Fahrgemeinschaften
2. Treffpunkt um 09.00 Uhr Bahnhof Sipplingen
Wanderzeit ca. 4 Stunden / ca. 13 km
Organisation Adolf Wild Tel. 07732-5 70 43
Mitglieder, Gäste, Interessierte, Neugierige alle sind Sie herzlich willkommen zu
unseren Veranstaltungen!
NV Bankholzer Joppen – Vereinsausflug
Für unseren Vereinsausflug am 18.4.2015
zum Frühlingsfest/Wilhelma nach Stuttgart
fahren die Busse wie folgt:
Treffpunkt Abfahrt: 08:15 am Kindergarten
Bankholzen
Rückfahrt: 18:00 Uhr
Der Joppenrat
Vereine Moos
Der Fanfarenzug Moos sucht
neue Mitglieder!
Nachlese
Gäste und Wanderer/innen vom Schwarzwaldverein Öhningen-Höri e.V. erkundeten
am Wochenende bei frühlingshaften Temperaturen auf ihrer 11. Jahres-Etappe den
Landkreis Konstanz. Ziel war die Grenze zum
Landkreis Sigmaringen bei Schwackenreute.
Durch Kiesabbau, der vor 25 Jahren beendet wurde hat die Natur hier eine Seenkette
modelliert. Die durch ein Naturschutzgebiet
geschützte Flora und Fauna gibt auch Ruhe-und Erholungsraum für uns Menschen.
Auf bequemen Wanderwegen im Wechsel
mit Aussichtstürmen, offenen Wiesen und
lichten Wäldern ergaben sich einzigartige
Ausblicke auf diese Seenlandschaft, je nach
Sonnenlichteinfluss. Die Graf Ludwig-Hütte
hatte zum Rasten und Verweilen eingeladen. Die Schlusseinkehr im Schlupfwinkel in
Stockach rundete diese erlebnisreiche
Rundwanderung ab.
Dem Wanderführer Karl Honsel ein herzliches Dankeschön!
Wir laden ein
... am Samstag 18. April 2015
zur Rundwanderung von Mühlheim im
oberen Donautal durchs Hintelestal zur
Kolbinger Hütte und übers Gamsnest zurück, mit Rucksackvesper
Treffpunkt 09.30 Uhr Messeplatz Radolfzell in PKW- Fahrgemeinschaften; Parken in
Mühlheim am Friedhof
Wanderzeit ca. 4 – 5 Stunden
Organisation Heidi Kaiser Tel. 07732-5 69 34
Der FZ-Moos ist auf der Suche nach neuen
Mitgliedern und bietet einen Info-Abend an.
Dieser wird am 17. April um 19.00 Uhr im
Proberaum des FZ stattfinden.
Die Fasnacht ist vorbei und ein neues Jahr
hat begonnen und dazu suchen wir neue
Musiker und Nachwuchs. Interesierte ab 12
Jahren, die uns musikalisch unterstützen
möchten, sei es am Blasinstrument oder
an Trommeln und Schlagzeug werden gerne bei uns ausgebildet.. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Wer also
gerne dem FZ beitreten möchte, ist herzlichst an den Info-Abend eingeladen. Unsere Proben sind immer Freitags.
Vorab-Infos gibt es bei Heidi Bruttel Tel-Nr.
07732/8203688 oder bei Elvira Bruttel Tel-Nr.
07735/8403.
Liebe Wanderer, Fahrradfahrer und Freunde
des Musikvereins Bankholzen,
wir laden Sie herzlich ein zum traditionellen
Maifest des Fördervereins des Musikvereins
Bankholzen:
Freitag, 1. Mai 2015, ab 11.30 Uhr, an der
Webnesthütte in Bankholzen
Für Ihr leibliches Wohl ist mit Steaks, Grillwürsten, Salat und Kuchen bestens gesorgt.
Musikalisch unterhalten werden Sie vom
Musikverein Gottmadingen, dem Musikverein Welschingen und natürlich von unserer
Deienmooser Gretleband.
Auf unsere kleinen Gäste warten auch dieses Jahr Hüpfburg und Spielekiste. Der
Spielspaß ist garantiert.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
... am Sonntag 19. April 2015
Unsere Familiengruppe trifft sich um 11.00
Uhr am Bahnhof Ludwigshafen zur Wanderung auf dem Blütenweg.
Nähere Informationen bei Annette &
Sebastian Wild Tel. 07732-89 19 939
Maifest an der Webnesthütte
Maiwanderung NV Büllebläri
Zu unserer Wanderung am 1. Mai (gemütlich, Kinderwagen geeignet) laden wir unsere Mitglieder und Gäste, die ein paar schöne
Stunden in gemütlicher Runde verbringen
möchten, herzlich ein.
Start bei trockenem Wetter um 10:30 Uhr
beim Bülleblärischopf in Weiler. Zum Abschluss unserer Wanderung werden wir
grillen. Grillgut/Speisen und Geschirr bitte
selbst mitbringen, Getränke können vor Ort
gekauft werden. Wir hoffen auf schönes
Wetter und viele gut gelaunte Teilnehmer.
Einladung zur Maiwanderung
Auch in diesem Jahr findet am Sonntag, den
3. Mai die Wanderung der Narrenzunft Mooser Rettich auf den Horner Wasserturm statt.
Um 9:30 Uhr treffen wir uns bei trockenem
Wetter zum Abmarsch an der neuen Zunftstube.
Grillgut bringt jeder selbst mit, für Getränke
und Feuer sorgen dieses Jahr die Holzer.
Narrenzunft Mooser Rettich e.V.
SC Ba-Mo - SC Rot-Weiss Singen 5:0
In einem einseitigen Heimspiel gewann der
SC verdient mit 5:0. Zur Halbzeit lag der SC
bereits mit 3:0 in Führung. Torschützen: 3x
Gürtler, Hug Chamorro, Eigentor
Die nächsten Spiele
Samstag, 18.04.15
PTSV Nordstern Si-Schlatt - SC Ba-Mo II
16 Uhr
1.FC Rielasingen-Arlen II - SC Ba-Mo
16 Uhr
Am kommenden Samstag stehen zwei Auswärtsspiele auf dem Programm. Die Zweite
Mannschaft spielt beim direkten Tabellennachbarn Nordstern Singen-Schlatt. Die Erste Mannschaft bestreitet ihr Auswärtsspiel
beim Tabellenführer 1.FC Rielasingen-Arlen
Freitag, den 17. April 2015
21
Höri-Woche
II. Der SC hofft auf zahlreiche Unterstützung
beim Spitzenspiel in Rielasingen!!!
Die nächsten Jugendspiele
Samstag, 18.04.15
SG Böhringen D4 - SG Meersburg 2 10 Uhr
SG Markelfingen 2 - SC Ba-Mo E 10.30 Uhr
SG Böhringen D1 - SG DJK Singen 12.30 Uhr
SG Te-Wa 2 - SG Böhringen D2 13 Uhr
SG Ba-Mo C1 - 1.FC Rielasingen-Arlen 14 Uhr
SG Überlingen/Ried B2 - SG Dettingen-Dingelsd. 14.15 Uhr
SG Überlingen/Ried B1 - SG Meßkirch
15.30 Uhr
Sonntag, 19.04.15
SG Stockach - SG Ba-Mo A 13 Uhr
Spielorte:
D1 in Böhringen, D4 in Böhringen
C1 in Moos
B1 in Überlingen/Ried, B2 in Bohlingen
Luftgewehr Schnuppertraining
Seit Mittwoch, dem 15.04.15 bieten wir euch
wieder einen exklusiven Einblick in unseren
Luftgewehrsport.
Körperbeherrschung, Gerätbeherrschung
und Konzentration stehen im Vordergrund.
Die ersten beiden Trainingseinheiten sind
kostenlos!
Training ist immer mittwochs ab 18°° Uhr im
Schützenhaus in Weiler.
Vereine Gaienhofen
“Mit Musik in den Mai”
Am Donnerstag den 30.04. 2014,
18:00 Uhr auf dem Schulhof in Horn
Liebe Freunde der Blasmusik,
endlich ist der Frühling da. Zum Auftakt
unserer musikalischen Saison laden wir
Sie ganz herzlich zu unserem Frühlingsabend auf dem Schulhof in Horn ein. Die
Holzer des Narrenvereins werden an diesem Abend um 18:00 Uhr den Maibaum
stellen. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.
Der Musikverein Horn-Gundholzen freut
sich auf Ihr Kommen!
Ehemalige AH des SVG
ERINNERUNG:Heute, am Freitag, den 17.
April 2015 um 19:00 Uhr trifft sich die
ehemalige AH des SV Gaienhofen zum
4.ten Mal wieder im Clubheim.
Es sind natürlich auch dieses Mal alle ehemaligen Spieler eingeladen, die irgendwann
mal in der AH des SV Gaienhofen gespielt
haben.
Bis heute abend. Ich freue mich.
Wolfgang Spetzke
Liebe TCG-Clubmitglieder/innen,
es ist bald wieder soweit, dass auf der Tennisanlage dem Tennisspiel nachgegangen
werden kann! Derzeit werden die Plätze
hergerichtet.Unser Platzwart ist kräftig am
Arbeiten. Doch bis zur Eröffnung und Freigabe der Plätze müssen wir alle noch an der
Aussenanlage und dem Clubhaus Hand anlegen. Dazu treffen wir uns um 10.00 Uhr,
am Samstag, 18.04.15 auf der Platzanlage.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte
schaut zahlreich vorbei!
alles vorbildlich organisiert und für einen
reibunslosen Ablauf gesorgt hat, wir wissen
das zu schätzen!
Ciao, eure 1. Herrenmannschaft : Tobias Cordier | Björn Weber | Jonas Tietgen | Daniel
Krugmann | Leon Lohrer
2. Vorsitzender, M. Holzinger
Trainingslager der 1. Herrenmannschaft
in Verona
Wie jedes Jahr sind wir auch 2015 wieder
mit der 1. Herrenmannschaft über Ostern
auf ein 5-tägiges Trainingslager gefahren.
Dieses Mal ging es wieder nach Verona
am Gardasee, auf die selbe Tennisanlage
wie auch schon vor zwei Jahren. Nachdem
wir am Gründonnerstag im strömenden
Regen hier mit zwei Autos und 5 Spielern
losfuhren (leider musste Raimo krankheitsbedingt Zuhause bleiben, gute Besserung!), erwarteten uns in Italien strahlender
Sonnenschein und T-Shirt Temperaturen.
Nach unserer Ankunft standen Zimmeraufteilung, einkaufen, Abendessen und
frühes Schlafengehen auf dem Programm
um am ersten Trainingstag top fit zu sein.
Der erste Tag begann direkt einmal mit einer kleinen Joggingrunde bei Sonnenschein
und angenehmen 16 Grad im Schatten. Im
Anschluss ging es auf die Anlage zu den ersten drei Stunden Tennis.
In zwei Gruppen wurde jeweils eine Stunde mit Trainer gespielt und zwei Stunden
alleine. Mit unserem Trainer hatten wir ein
großes Glück, da er früher auf dem besten
Weg zum Profispieler war und uns sowohl
technisch als auch spielerisch wertvolle
Tipps geben konnte. Um den ersten Tag abzurunden, standen nach dem Mittagessen
zwei Stunden Fußball und Fußballtennis auf
dem Programm.
Direkt nach dem Aufstehen am nächsten
Tag bemerkten wir deutlich, dass wir uns
den ersten Sonnenbrand des Jahres eingefangen hatten und unsere Körper den vielen Sport nur langsam verarbeiten. Neben
unseren täglichen drei Stunden Tennis am
Vormittag gingen wir in die Stadt, spielten
Fußball und verbrachten viel Zeit miteinander. Zwar schien die Sonne nur an zwei der
fünf Tage, aber das Wetter ließ es immer zu,
dass wir draußen spielen und uns somit perfekt auf den Sandplätzen für die Saison vorbereiten konnten. Wir konnten uns zudem
für 2 Stunden an Tennis auf einem Hartplatz
versuchen, doch ich denke, wir bleiben alle
lieber bei Tennis auf Sandplätzen. Wir freuen
uns auf die Saison und sind heiß auf Tennis
und viele Siege! Wir sagen Danke an den
Verein und die Sponsoren für die Unterstützung und großen Dank an Tobias, der
Endlich ist es soweit. Am Sonntag, den
19.04.2015 eröffnen wir offiziell die TennisSaison 2015 beim TC Gaienhofen. Wir treffen
uns zum lockeren gemeinsamen Spielen ab
11 Uhr auf der Tennisanlage. Wir laden Euch
ein dabei zu sein und gemeinsam die ersten Bälle bei hoffentlich schönem Wetter zu
schlagen. Alle Mitglieder und Tennisinteressierte sind herzlich willkommen. Über viele
Teilnehmer freuen wir uns.
Der Vorstand
Der Sommer beginnt langsam aber sicher
wieder und unsere Tennisplätze werden voraussichtlich in der nächsten Woche fertig
werden. Es ist Zeit für Tennis! Wir werden uns
am Montag den 20.04. zwischen 17:00
Uhr und 18:00 Uhr auf der Anlage treffen
um alle festen Trainingstermine auszumachen. Bitte sendet im Voraus eine Email an
[email protected] mit der Info, ob
ihr Interesse am Sommertraining habt um
uns die Organisation zu erleichtern.
Vereine Öhningen
Deutsch-Französisches-Komitee
Fahrt zur Choucroute nach Merinchal
15 Öhninger Mitbürger, davon fünf Mitglieder des Deutsch-französischen Komitees
sind am letzten Märzwochenende der diesjährigen Einladung zur Choucroute gefolgt,
einem Fest, dass alljährlich vom französischen Freundschaftskomitee ausgerichtet
wird und sich nun als sichere Basis zur Festigung der gegenseitigen Beziehungen etabliert hat.
Bei der Ankunft wurde die Gruppe durch die
Bürgermeisterin, Mme Marie-Francoise Ventenat empfangen.
Den Rest des Abends verbrachte man den
Gastfamilien.
Freitag, den 17. April 2015
22
Höri-Woche
Der Musikverein gratuliert Jana Weltin und
Moritz Bader recht herzlich zum Bestehen
des Bronzenen Leistungsabzeichen. Sie haben die Prüfung vor Ostern mit Bravur bestanden.
Von französischer Seite wurde mehrfach bekräftigt, wie wichtig und wie wertvoll ihnen diese
Partnerschaft im nunmehr 27. Jahr ihres Bestehens ist.
Das eigentliche Fest, die Choucroute, war mit insgesamt 122 Gästen bis zum letzten Platz
ausgebucht.
Zum Abschluß des kurzen, intensiven Wochenendes traf man sich in der „Ferme de soleil“ in
Marlanges, einem Weiler in der Nähe von Mérinchal. Dort werden Gästezimmer, Ferien auf
dem Bauernhof, kulturelle Veranstaltungen und ein Restaurant, das ausschließlich mit eigenen Erzeugnissen arbeitet, geboten.
Interessenten, die an der Jumelage mitwirken möchten, sind jederzeit herzlich willkommen.
Wegesrand“, ihren Verwertungsmöglichkeiten in der Küche und in der Volksheilkunde.
Nach der Wanderung genießen ein Wiesenpicknick.
Nachlese zum Suppensonntag
Dieses Jahr fanden weniger Leute den Weg
zu uns, wohl wegen dem schlechten Wetter.
Aber denen die da waren, hat der Eintopf,
Wienerle, Kartoffelsalat, Brot und Kuchen
sehr gut geschmeckt, und sie waren alle
sehr großzügig.
Zeit: von 17:00 – ca.19:00 Uhr
Unkosten: 15 € pro Person
Wir bitten um telefonische Anmeldung bis
spätestens Di. 21.04.15 bei A. Trüb 077352669 oder C. Löble 07735-938398.
Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.
So erhielt die Doris-Epple-Stiftung „Armenhilfe in Russland“ 1525.00 Euro. Die Direktspenden sind da inbegriffen.
Herzliches Vergelt`s Gott allen, die gegessen
und getrunken, gearbeitet und gespendet
haben, z. B. Gemüse von der Gärtnerei Denz,
gekocht von Thomas Renz, gebacken von
fleißigen Frauen.
Viele Projekte können dadurch wieder unterstützt werden. So z. B. in Kovel (Westukraine) die „Brotengelfrauen“, die mit belegten Broten zu den Ärmsten gehen, oder in
Omsk, Novosibirsk und Barnaul (Sibirien) wo
Menschen mit heißer Suppe und Brot überleben.
Wegen der hohen Inflation (Brot und Kartoffel kosten das Doppelte) ist die Hilfe wichtiger denn je. Die Menschen dort sind unendlich dankbar für die Hilfe aus dem fernen
Deutschland und wünschen den Spendern
Gottes Schutz und Segen.
Doris Epple und Elisabeth Denz
Wildkräuter-Blüten-Wanderung am Donnerstag 23.04.2015 in Wangen
Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller Blüte. Sehen, riechen, schmecken, staunen, die
Pflanzen bieten uns ein Fest für die Sinne. Bei
einem Spaziergang durch die Natur mit der
Kräuterpädagogin Margot Auer erfahren Sie
wissenswertes über die „ Schönheiten am
Burgfest am 1. Mai
•
ab 11.00 Uhr bei der Ruine Schrotzburg
•
Musikalische Unterhaltung mit dem
Musikverein Ramsen
•
Ritterspiele für dieKinder.
•
Ritterpfanne, Würste, Kaffee und Kuchen, Weizenbierbar
Verbringen Sie ein paar gemütliche Stunden
bei uns oder legen Sie eine Wanderrast bei
uns ein. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Musikverein Schienen e.V.
Generalversammlung NZ Piraten vom
Untersee e.V.
Am 10.04.2015 konnte Präsident Frank Graf
eine große Anzahl an Mitgliedern, Altershästräger, Abordnungen befreundeter Vereine
sowie Bürgermeister Andreas Schmid begrüßen.
Er konnte auf ein sehr intensives mit diversen Arbeiten gefülltes Narrenjahr und eine
kurze aber intensive Fasnacht zurückblicken.
Im Mittelpunkt der Arbeiten stand der Bau
des neuen Narrenschiffes. Der Bau des neuen Galgenvogels in nur einer Saison war hart
an der Grenze des Machbaren und verlangte
den Beteiligten alles ab. Nur durch die Spende des Schiffkörpers, sowie weiterer Geld –
und Sachspenden und durch die fachmännischen Arbeitskräfte war dieses Projekt
Arbeits- wie Geldtechnisch zu stemmen.
Insgesamt wurden hier 370 Arbeitsstunden
erbracht, viel Arbeit die so hinterher keiner
sieht.
Als die 5 größten Spender wurden genannt:
1. Christian Massler Holzbau
2. M. Frank Biegetechnik Watterdingen
3. Bootssevice Kathrin Leutze
4. Metallbau Ehinger Schienen
5. Ch.Greis Werbung
Allen Beteiligten hier nochmals ein herzliches Dankeschön
Die Eröffnung der Fasnacht in Öhningen mit
dem Eröffnungsball war wieder ein großer
Erfolg. Im ausverkauften Hexenkeller wurde
wieder einmal ein kurzweiliges und unterhaltsames Programm auf die Beine gestellt.
Frank Graf betonte das die Bühnenfasnacht
ein wichtiger Teil der Fasnacht ist und uns
allen sehr am Herzen liegt.
Die Fasnacht im Dorf verlief ruhig und harmonisch. Die Veranstaltungen waren mehrheitlich gut besucht, nur den Maskenball
nannte Präsident Frank Graf als „Sorgenkind
der Fasnacht“ und äußerte den Wunsch dass
wieder mehr Masken in den Hexenkeller
kommen.
Einen gelungenen Abschluss bildete das
erstmals öffentliche Fällen des Narrenbaumes und die Verlosung desselben. Das anschließende Beisammensein in den Räumen
des Weinbauvereines und der letzte Umzug
durch das Dorf beendeten dann die Fasnacht 2015 in Öhningen.
Frank Graf Danke zum Schluss nochmals
allen Mitgliedern für die vielen geleisteten
Arbeitsstunden, sowie allen Freunden, Gönnern und Sponsoren der Öhninger Fasnacht.
In diesem Sinne freuen wir uns schon wieder
auf die Fasnacht 2016 in Öhningen
Freitag, den 17. April 2015
23
Höri-Woche
Weinbauverein
Weinprobe im Stiftskeller des Augustiner-Chorherrenstiftes
Die erste Weinprobe, aber keineswegs der
erste Event des noch relativ jungen Weinbauvereins im Stiftskeller des AugustinerChorherren-Stifts in Öhningen war ein voller
Erfolg. Mit 84 Gästen war der Keller bis auf
den letzten Platz ausgebucht.
Geboten wurde eine Weinprobe vom Feinsten, der Winzer Richard Schmidt aus Eichstetten am Kaiserstuhl präsentierte zehn verschiedene Weine der Weingüter Kiefer und
Schmidt, vom Weinbauverein wurde eine
zünftige Winzervesper angeboten.
Dass die Weinprobe auf einer Baustelle stattfand die für den Anlaß provisorisch hergerichtet war, tat der guten Stimmung keinen
Abbruch und die Schlegele Kings heizten
richtig ein. Die Resonanz der Gäste war
durchweg positiv, so dass einem ähnlichen
Event in nicht allzu ferner Zeit sicher nichts
im Wege steht, so lange die Räumlichkeiten
noch in dieser Form genutzt werden können.
Freitag, den 17. April 2015
24