Mitteilungsblatt

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Weinberg
Vehlberg
Baumschmücken - alle helfen mit
Geschafft!
Vereinte Kräfte …
Frühlingslied
19
45. Jahrgang
Freitag
8. Mai 2015
Die Luft ist blau, das Tal ist grün,
die kleinen Maienglocken blühn
und Schlüsselblumen drunter;
der Wiesengrund ist schon so bunt
und malt sich täglich bunter.
Drum komme, wem der Mai gefällt,
und freue sich der schönen Welt
und Gottes Vatergüte,
die diese Pracht hervorgebracht,
den Baum und seine Blüte.
Ludwig Heinrich Christoph Hölty
Anschließend
gemütliches
Beisammensein
Dietenbronn
Alles im Griff –
präzises Kommando
Maibaum-Aufstellen –
Brauchtum und Tradition
in unserer Gemeinde
Am Vorabend des 1. Mai wurden in
unserer Gemeinde traditionell die
Maibäume unter Mitwirkung der
Feuerwehren, zahlreicher Vereinsmitglieder und Bürger aufgestellt.
Freude nach getaner Arbeit
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
2
Mitteilungen
„Baumkletterer“
Heinz Blank jun.
Dorfgemeinschaft Windshofen
Hilsbach
Aurach
Heuer
wieder
auf
seinem
Platz
Maibaumsingen mit dem
Hilsbacher „Sängernachwuchs“
Achtung, Redaktionsschluss!
Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 20
(11. bis 16. Mai) wird der Redaktionsschluss auf
Montag, den 11. Mai 2015, 12.00 Uhr,
vorverlegt.
Krieger-Verlag, Blaufelden
Herzlichen
Glückwunsch
Ihren
85. Geburtstag
feierte
am 5. Mai 2015
Frau Hildegard Mynarek
aus Aurach.
Herausgeber und Redaktion:
Gemeindeverwaltung 91589 Aurach
Telefon: 0 98 04/91 54-0, Telefax: 0 98 04/91 54-25
Internet: www.aurach.de, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister.
Erscheint normalerweise wöchentlich freitags.
Redaktionsschluss ist am Dienstag vorher, 12.00 Uhr.
Das Mitteilungsblatt ist gedruckt auf Recyclingpapier.
Layout, Druck und Anzeigenverwaltung:
Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden
Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90
Internet: www.krieger-verlag.de
Muttertag 10. Mai 2015
Mitteilungen
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
3
Ferienzeit – Reisezeit • Ferienzeit – Reisezeit • Ferienzeit – Reisezeit
Ist Ihr Ausweisdokument gültig? Ein gültiger Ausweis gehört ins Reisegepäck!
Mitteilungsblatt
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dietenbronn
eyerlohe
gindelbach
hilsbach
vehlberg
westheim
windshofen
der Gemeinde
Aurach
Weinberg
Vehlberg
Baumschmücken - alle helfen mit
Geschafft!
Vereinte Kräfte …
Frühlingslied
19
45. Jahrgang
Freitag
8. Mai 2015
Achtung
Die Luft ist blau, das Tal ist grün,
die kleinen Maienglocken blühn
und Schlüsselblumen drunter;
der Wiesengrund ist schon so bunt
und malt sich täglich bunter.
Drum komme, wem der Mai gefällt,
und freue sich der schönen Welt
und Gottes Vatergüte,
die diese Pracht hervorgebracht,
den Baum und seine Blüte.
Ludwig Heinrich Christoph Hölty
Anschließend
gemütliches
Beisammensein
Dietenbronn
Alles im Griff –
präzises Kommando
Maibaum-Aufstellen –
Brauchtum und Tradition
in unserer Gemeinde
Am Vorabend des 1. Mai wurden in
unserer Gemeinde traditionell die
Maibäume unter Mitwirkung der
Feuerwehren, zahlreicher Vereinsmitglieder und Bürger aufgestellt.
In der KW 22
vom 25. bis 30. Mai 2015
erscheint
Freude nach getaner Arbeit
kein
Mitteilungsblatt.
Amtliche Bekanntmachungen
Niederschrift über die Bürger-Informationsveranstaltung vom 28.04.2015, 19.30 Uhr im
Pfarrsaal in Weinberg
Sanierung Altort Weinberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Zustand
2.1 Kanal
2.2 Wasserleitung
2.3 Straßen
3. Vorstellung der Planung
3.1 Aktueller Planungsstand
3.2 Sinnvoller Bauablauf/Abschnittsbildung
3.3 Kosten
4. Finanzierung
4.1 Wasserleitung
4.2 Kanal
4.3 Straßen
5. Weiteres Vorgehen
zu TOP 1:
Erster Bürgermeister Merz begrüßt die anwesenden 118 Bürger/innen, darunter 8 Gemeinderatsmitglieder, Herrn Dipl.-Ing.
(TU) Zenker vom Ingenieurbüro Biedermann sowie Herrn Dipl.Ing. (FH) Heckel und Frau Nenning von der Verwaltung. Er zeigt
kurz die vorgesehenen Maßnahmen auf und weist darauf hin,
dass zu jedem Tagesordnungspunkt Fragen gestellt werden können.
In der Gemeinde Aurach wurde in den letzten Jahren, mit Ausnahme der beiden Hauptorte, die Infrastruktur in allen Ortsteilen
weitgehend in Ordnung gebracht. In Aurach steht die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 1066 mit Neuverlegung
der gesamten Infrastruktur kurz vor der Fertigstellung. Nun ist für
den Altort Weinberg die Erneuerung von Kanal, Wasserleitung
und Straßen vorgesehen.
Vor dem Einstieg in die weitere Tagesordnung beantragt eine
Bürgerin, von den Maßnahmen gänzlich abzusehen, insbesondere die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Bürgermeister Merz erklärt, dass es heute um Information gehe; darüber, ob und welche Maßnahmen letztlich durchgeführt werden,
hat der Gemeinderat zu entscheiden. Dabei würden die Meinung
und die Belange der Anlieger einfließen und im Sinne der Gemeinde abgewogen.
zu TOP 2 (2.1 bis 2.3):
Dipl.-Ing. (TU) Zenker stellt anhand einer Präsentation, ergänzt
mit Bildern und Videos der letzten Kanalfilmung, den Zustand des
Kanals, der Wasserleitung und der Straßen dar. Er erläutert, weshalb im Altort Weinberg, anders als im Altort Aurach, für eine ordnungsgemäße Entwässerung die Einführung eines Trennsystems
notwendig ist: Durch Aurach fließt die Kleine Aurach, in die das
Oberflächenwasser aus den Außengebieten eingeleitet werden
kann. In Weinberg dagegen wird sämtliches Außengebietswasser
aus den westlich und nördlich gelegenen Fluren zwar gedrosselt,
aber in den vorhandenen Mischwasserkanal im Altort geleitet. Außerdem wird das Quellwasser der zahlreichen Brunnen und der
Wieseth in den Kanal eingeleitet. Wegen des hohen Grundwasserstandes im Altort wird dem Kanal aus den Drainageleitungen
der Wohngrundstücke zusätzlich ständig Wasser zugeführt. Die
Vermischung von Außengebiets-, Niederschlags-, Grund- und
Quellwasser mit häuslichem Abwasser ist aus Sicht des Umweltund Gewässerschutzes sehr kritisch zu sehen.
Der vorhandene Mischwasserkanal kann aufgrund seines kritischen baulichen Zustandes (Materialverschleiß, Undichtigkeiten,
Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, nicht fachgerecht durchgeführte
Hausanschlüsse, usw.) nicht weiter als solcher betrieben werden,
sondern müsste komplett neu gebaut werden. Nach punktuellen
Inlinersanierungen kann er jedoch weiterhin als Regenwasserkanal für die Ableitung des Außengebiets-, Quell-, Drainage- und
Oberflächenwassers dienen. Der geplante neue Schmutzwasserkanal kann weitaus kleiner dimensioniert werden als ein neuer
Mischwasserkanal und verursacht dadurch vergleichsweise niedrige Baukosten. Der vorgesehene neue Schmutzwasserkanal
wird ausreichend Gefälle haben, sodass er nur im üblichen Rahmen gespült werden muss.
Wenn das Außengebietswasser und das Quell-, Drainage- und
Oberflächenwasser aus dem Altort künftig an der Kläranlage vorbei- und direkt in die Wieseth eingeleitet wird, sinkt auch die Abwasserabgabe.
Bei Einführung des Trennsystems wird jedes Grundstück einen
Schmutzwasser- und einen Regenwasseranschluss oder, soweit
notwendig, mehrere Regenwasseranschlüsse erhalten. Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen deshalb auf ihren
Grundstücken Schmutz- und Regenwasser trennen. Wie sie dies
sinnvoll bewerkstelligen können, kann in Beratungsgesprächen,
die das Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde anbieten wird, erörtert werden.
zu TOP 3 (3.1 bis 3.3):
Dipl.-Ing. (TU) Zenker stellt anhand von Lageplänen die für den
Altort Weinberg vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den
Bereichen Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau vor.
Die Sanierung soll in drei Bauabschnitten erfolgen (BA I: Berggässchen, Bachgasse und Am Grasgarten), BA II: Obere Brunnengasse und Am Brunnen, BA III: Westbergstraße).
Auch der bisherige Mischwasserkanal, der am südöstlichen Ende
der Westbergstraße Richtung Grasgarten verläuft, soll künftig nur
noch als Regenwasserkanal benutzt werden. Das bedeutet, dass
das Schmutzwasser aus den Grundstücken, die bisher über diesen Kanal entwässern, künftig in den in der Westbergstraße geplanten neuen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden muss,
wofür Hebeanlagen notwendig sein werden.
Für die Aufwendungen, die die betroffenen Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken im Rahmen der Einführung eines
Trennsystems aufbringen müssen, stellt sich die Frage eines fi-
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Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
nanziellen Ausgleichs. Hierzu wird auch eingeworfen, dass der
hohe Grundwasserstand im Altort Weinberg kein „privates“ Problem wäre, sondern ein öffentliches, sodass sich die Gemeinde
an den Kosten für die Änderungen an den Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend beteiligen müsste. Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung der
Gemeinde an den privaten Aufwendungen möglich ist.
Die Wasserleitung wurde im Altort Weinberg Mitte der sechziger
Jahre aus PVC-Material gebaut. Sie ist derzeit zwar noch voll funktionsfähig, aber aufgrund der langen Nutzungsdauer bereits abgeschrieben. Wegen Materialverschleiß ist vor allem im Bereich
der Muffenverbindungen in Zukunft mit Rohrbrüchen zu rechnen. Eine Erneuerung der Wasserleitung mit PE-HD-Material ist
im Zusammenhang mit den geplanten Kanalbauarbeiten deshalb sinnvoll und geboten. Bei den Hausanschlüssen werden nur
geringe Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein.
Die Straßen im Altort sind ebenfalls über 50 Jahre alt und sichtlich verschlissen. Hinsichtlich der geplanten Straßenerneuerungen wird zwar die Meinung vertreten, dass Sanierungen in Teilbereichen durch Aufbringen einer neuen Deckschicht ausreichen
würden. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Altort und der
geringen Straßenbreiten wird aber dort, wo der geplante neue
Schmutzwasserkanal nicht im Spülbohrverfahren, sondern im offenen Graben eingebracht wird, von der vorhandenen Straßensubstanz wenig übrig bleiben. Insgesamt ergäbe sich ein einziges Flickwerk, über kurz oder etwas länger stünde eine weitere
Sanierung an und es stelle sich die Frage der Sinnhaftigkeit.
zu TOP 4 (4.1 bis 4.3):
Erster Bürgermeister Merz erklärt, dass die geplanten Baumaßnahmen im Bereich Entwässerung und Wasserversorgung über
die Abwasser- bzw. Wassergebühren finanziert werden. Die Kosten für die geplanten Straßenerneuerungen sind entsprechend
der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umzulegen. Nachdem die Gemeinde Aurach seit Jahrzehnten eine
Straßenausbaubeitragssatzung anwendet und bisher durchgeführte Straßenerneuerungen entsprechend abgerechnet worden
sind, ist für die geplanten Straßenerneuerungen im Altort Weinberg leider keine Ausnahmeregelung möglich.
Frau Nenning erläutert anhand einer Präsentation die Grundlagen für die Abrechnung von Straßenausbaubeträgen und die Vorgehensweise bei der Festlegung der Beitragssätze. Grundsätzlich
ist jede Straße einzeln abzurechnen. Es können jedoch Abrechnungseinheiten gebildet werden, wenn es sich um die gleichen
Straßentypen handelt. Für den Altort Weinberg, in dem alle Straßen als Anliegerstraßen zu klassifizieren sind, ist die Bildung solcher Abrechnungseinheiten analog zu den geplanten Bauabschnitten rechtlich zulässig und zweckmäßig. In den Bauabschnitten I und II stehen die Straßen, die erneuert werden sollen,
so zueinander in Beziehung, dass die einen Straßen ihre Erschließungsfunktion nur im Zusammenwirken mit einer anderen
Straße erfüllen können, um eine Anbindung an das übrige Straßennetz zu erhalten. In den Bauabschnitt III fällt einzig die Westbergstraße, die für sich eine Einheit bildet.
Auf der Grundlage der Kostenschätzung des Ingenieurbüros wurde für jede Abrechnungseinheit eine Vorausberechnung der Straßenausbaubeiträge erstellt und der vorläufige Beitragssatz ermittelt. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten über
die voraussichtlichen Beiträge Auskunft und können bei der Gemeindeverwaltung weitere Details erfahren.
Aus der Versammlung werden zu den geplanten Straßenerneuerungen und der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen folgende
Einwände bzw. Anregungen vorgebracht:
• Die Ortsstraßen im Altort seien als Haupterschließungsstraßen zu klassifizieren, da sie auch dem innerörtlichen Verkehr
dienen würden. Nach der Definition in § 7 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung sind sie als Anliegerstraßen einzustufen, da sie überwiegend der Erschließung der dortigen
Grundstücke dienen. Bei einer Haupterschließungsstraße
würden sich Anlieger- und innerörtlicher Durchgangsverkehr
der Bedeutung nach ungefähr das Gleichgewicht halten. Innerörtlicher Durchgangsverkehr findet im Altort insoweit nicht
statt, als die Straßen dort weder die einzelnen bebauten Bereiche von Weinberg noch einzelne Ortsteile der Gemeinde
verbinden.
• Es wird die Meinung vertreten, dass der Straßenaufbau nicht
auf den Schwerlastverkehr ausgerichtet sein muss. Die
Grundstückseigentümer im Altort würden keinen Schwerlastverkehr verursachen, vielmehr müssten die Landwirte, die
über die Ortsstraßen ihre Felder in den angrenzenden Fluren
anfahren, an den Kosten für die Straßenerneuerungen beteiligt werden. Der landwirtschaftliche Schwerlastverkehr auf
den Ortsstraßen wird insgesamt kritisch gesehen. Für eine Beteiligung der Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen an
der Finanzierung der geplanten Ausbaumaßnahmen besteht
keine Rechtsgrundlage.
Der vorgesehene Straßenaufbau beruht auf den Regelwerken,
die für Anliegerstraßen, die in gewissem Maße auch vom
Schwerlastverkehr (z. B. Müllautos, Baustellen- und Lieferverkehr) genutzt werden, gelten.
• Da in manchen Bereichen der Straßenaufbau den heutigen
Maßgaben entspricht, müsste dort kein Vollausbau, sondern
nur eine Sanierung erfolgen. Der nördliche Teil der Bachgasse (Richtung Feuchtwanger Straße) könne wegen der geringen Straßenbreite nicht von schweren Fahrzeugen befahren
werden, sodass für den Straßenaufbau keine hohen Maßstäbe gesetzt werden müssten. Dies wird geprüft.
• Ursächlich für die Straßenerneuerungen seien die Kanalbaumaßnahmen. Die Kosten für die Straßenerneuerungen müssten deshalb den Kanalbaukosten zugeordnet und folglich von
der Allgemeinheit getragen werden. Die Kosten, die der Kanalbau am Straßenbau verursacht, werden bei der Beitragsabrechnung berücksichtigt, indem die Straßenbaukosten anteilig entsprechend dem Verhältnis der Breite der geplanten
Straße zur Breite des notwendigen Kanalgrabens reduziert
werden. Im Übrigen sei es nicht statthaft, Straßenausbaumaßnahmen über Abwassergebühren zu finanzieren.
• Die Vorausberechnung der Straßenausbaubeiträge beruhe
auf einer Kostenschätzung, die von den tatsächlichen Baukosten übertroffen werden könnte. Die Kosten wurden nach
bestem Wissen und Gewissen geschätzt.
• Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen sollten für den gesamten Altort und nicht abschnittsweise ausgeschrieben werden, damit für alle Beitragspflichtigen aus Kostensicht die
gleichen Bedingungen gelten. Es ist vorgesehen, die gesamten Baumaßnahmen, die zur Ausführung kommen, in einer
Ausschreibung zusammenzufassen, um günstige Preise zu erreichen. Wegen der Abschnittsbildung s. v.
• Der vorhandene Mischwasserkanal, der künftig als Regenwasserkanal genutzt werden soll, könnte durch die Straßenbauarbeiten beschädigt werden. In der Ausschreibung wird
vorgegeben, dass nur entsprechendes Gerät eingesetzt werden darf und die bauausführende Firma für etwaige Schäden
haftet.
• In der Westbergstraße könnte der geplante Schmutzwasserkanal auch außerhalb des Straßenkörpers verlegt werden,
sodass die Straße nicht erneuert werden müsste. Südlich entlang der Westbergstraße verlaufen die Wasserleitung sowie
die Kabel der N-Ergie und der Telekom. Eine Verlegung des
neuen Kanals wäre deshalb nur nördlich entlang der Westbergstraße möglich. Dabei bleibt zu bedenken, dass der Zustand der Westbergstraße in weiten Teilen verschlissen ist.
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
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• Eine Bürgerin führt aus, dass es ihr sehr schwer falle, die hohe Kostenbelastung zu tragen, denn gerade mit fortgeschrittenem Alter sollte man „etwas“ auf der hohen Kante haben.
Bürgermeister Merz kann dies gut nachvollziehen; er gibt aber
auch zu bedenken, dass die Maßnahmen allen Grundstückseigentümern/Anliegern zugute kommen werden, nicht zuletzt
beim Hochwasserschutz. Den weitaus größeren Teil der notwendigen Investitionen trage die Gemeinde – ohne Anteil der
Anlieger seien die vielen anstehenden Erneuerungsmaßnahmen aber nicht finanzierbar. Sollte es in Einzelfällen zu untragbaren Belastungen führen, seien gegebenenfalls Einzelentscheidungen angezeigt.
- Herr Wolfgang Pfrogner, Bachgasse 9 (BA I)
- Frau Petra Hillermeier, Westbergstraße 11 (BA I und III)
- Herr Martin Auer, Westbergstraße 18 (BA III)
Soweit sich aus der Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium
die Notwendigkeit einer weiteren Informationsveranstaltung ergibt, wird dies rechtzeitig mitgeteilt.
Ende der Veranstaltung: 22.15 Uhr
zu TOP 5:
Die Einwände bzw. Anregungen, die bei der heutigen Versammlung vorgebracht worden sind, werden geprüft, die Planungen
gegebenenfalls überarbeitet. Bei den weiteren Planungen für den
Altort Weinberg soll ein Begleitgremium aus der Bürgerschaft
mitwirken. Für eine Mitwirkung haben sich spontan folgende Anlieger bereit erklärt:
Hinweis:
Die Power-Point-Präsentationen aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04.2015 werden auf der Homepage der
Gemeinde Aurach hinterlegt. Es wird darum gebeten, dass
sich bis 18.05.2015 noch weitere Bürger/innen für eine Mitarbeit im Begleitgremium bei der Gemeindeverwaltung melden
(Tel. 09804 915413).
Aurach, den 05.05.2015
Versammlungsleiter:
gez.
Manfred Merz
Erster Bürgermeister
Für die Niederschrift:
gez.
Rosemarie Nenning
Hauptamtsleiterin
Sitzungsbericht
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates
Mittwoch, 29. April 2015, 19.30 Uhr im Mehrzweckraum
der Johann-Anton-von-Zehmen Grundschule Aurach
Erster Bürgermeister Manfred Merz begrüßt die Damen und Herren
des Gemeinderates, die Zuhörerinnen und Zuhörer, sowie Herrn
Wenk von der Fränkischen Landeszeitung.
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit fest. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
1. Bekanntgaben
1.1 Kurzbericht KW 13 bis KW 18
Rückblick:
02.03.2015 Versammlung der Jagdgenossenschaft Weinberg im
Sportheim: Jagdverpachtung
07.03.2015 Jahreshauptversammlung des Gartenbau- und Heimatpflegevereins Aurach, Gasthaus Zur Sonne, Aurach
12.03.2015 Frühjahrskreisversammlung Bayerischer Gemeindetag, Unterschwaningen
14.03.2015 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung Schützengesellschaft, Schützenhaus Aurach
15.03.2015 13.30 Uhr Siebnerjahrtag mit Ehrung für 50 Jahre
Siebner – Georg Herrmann in Dietenhofen
15.03.2015 Jahreshauptversammlung
Krankenpflegeverein
Weinberg, Pfarrheim Weinberg
15.03.2015 Jahreshauptversammlung SV 67 Weinberg, Sportheim Weinberg
15.03.2015 Jahreshauptversammlung SSV Aurach, Sportheim
Aurach
17.03.2015 Bauausschusssitzung
18.03.2015 Hauptausschusssitzung
20.03.2015 Frühjahrsklausur des Gemeinderates in der Bauakademie Feuchtwangen
21.03.2015 Josefi-Feier der FFW Aurach in der Rathausscheune
24.03.2015 Mitgliederversammlung Fränkische Moststraße in
Feuchtwangen
24.03.2015 Projektgruppe Schulhaus Weinberg
25.03.2015 Jahreshauptversammlung Obst- und Gartenbauverein Weinberg
25.03.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung in Aurach (Sondersitzung)
26.03.2015 10.00 Uhr OD Aurach: Besprechung zur Koordinierung
der notwendigen Vollsperrung in den Pfingstferien
26.03.2015 19.30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung in Weinberg
Ausblick:
27.03.2015
28.03.2015
28.03.2015
29.03.2015
29.03.2015
29.03.2015
30.03.2015
31.03.2015
31.03.2015
11.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
15.04.2015
16.04.2015
17.04.2015
29.04.2015
30.04.2015
10.00 Uhr Übergabe der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken in der Orangerie in
Ansbach (Brumberg ./.Jörg)
Flurputztag im gesamten Gemeindegebiet
19.30 Uhr Jahreshauptversammlung der FFW Vehlberg im Feuerwehrhaus
14.00 Uhr Jahreshauptversammlung VdK-Ortsverband Aurach – Weinberg, Pfarrheim Weinberg
19.00 Uhr Jahreshauptversammlung Soldatenkameradschaft Aurach, Gasthaus „Zur Sonne“
Osterwanderung des Gartenbau- und Heimatpflegevereins Aurach
19.30 Uhr Bürgerinformation zum Gehwegbau in
Hilsbach im Heisla
15.00 Uhr Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im
Ehrenamt tätigen Frauen und Männern an Alfred
Hillermeier, Weinberg, im Landratsamt Ansbach
19.30 Uhr Ortshauptversammlung der CSU Aurach Weinberg im Autohof
14.00 Uhr – 17.00 Uhr Ortsteilversammlung in Vehlberg, Treffpunkt Feuerwehrhaus
14.00 Uhr AGIL Bürgermeister Jour fixe in Aurach
19.00 Uhr Bauausschusssitzung im Rathaus
19.00 Uhr Hauptausschusssitzung im Rathaus
15.00 Uhr Frühjahrstreffen der Behindertenbeauftragten im Landkreis Ansbach im Landratsamt Ansbach
9.30 Uhr 27. Ansbacher Gespräch: Einzelhandel im
ländlichen Raum, Bezirksrathaus Ansbach
19.30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung in Aurach
Aufstellen der Maibäume im Gemeindegebiet
1.2 Ortsteilbegehungen Gemeinderatsperiode 2014 – 2020
Der Gemeinderat hat angeboten, am Anfang seiner Periode in
den einzelnen Ortsteilen - außer in Aurach und Weinberg, wo
im Wechsel jedes Jahr die ordentliche Bürgerversammlung
stattfindet - Begehungen mit anschließenden Versammlungen
durchzuführen.
Am 20.09.2014 wurde Hilsbach begangen, am 11.04.2015 Vehlberg. Die Niederschriften über die von den Bürger/innen angesprochenen Themen wurden jeweils im Mitteilungsblatt veröf-
6
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
Sitzungsbericht
fentlicht. Der Ortssprecher von Dietenbronn hat mitgeteilt, dass
dort eine Begehung nicht für notwendig erachtet wird. Themen, die behandelt werden müssen, werden direkt in der Verwaltung vorgebracht. In Windshofen soll im Herbst 2015 eine
Begehung stattfinden, ebenso in Eyerlohe.
1.3 Wasserrechtliches Verfahren für Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Weiherwiesengraben; Sachstandsbericht
Der Antrag wurde im Oktober 2014 beim Landratsamt Ansbach
eingereicht. Nunmehr hat das Landratsamt mitgeteilt, dass
noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzulegen
ist. Ein Landschaftsarchitekt wurde damit beauftragt. Ziel ist
nach wie vor, die Maßnahmen noch 2015 auszuführen.
2. Projekt-Idee Nahwärmenetz in Weinberg
Im Juli 2014 hat eine Initiativgruppe, bestehend aus den Herren Manfred Vogel, Siegfried Auer und Armin Nürnberger, das
Projekt Nahwärmenetz zur Versorgung des westlichen Ortsbereiches von Weinberg vorgestellt. Bei einer ersten Befragung
haben 60-70 Anwesen ein grundsätzliches Interesse bekundet
und es erschien seinerzeit möglich, das Projekt bei gegebener
Wirtschaftlichkeit realisieren zu können. Herr Siegfried Auer
und Herr Armin Nürnberger führen nunmehr aus, dass aufgrund der sehr niedrigen Erdölpreise derzeit eine Realisierung
nicht möglich erscheint. Das Projekt wird allerdings nicht völlig
verworfen, sondern die erarbeitete Vorplanung bleibt bestehen, ggf. wird wieder auf das Projekt zurückgekommen. Ein
Leerrohrsystem im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten
an der Infrastruktur im Altort zu verlegen, macht wenig Sinn:
Erfahrungen bei anderen durchgeführten Projekten haben gezeigt, dass eine Leitungsführung im Wesentlichen auch ohne
Straßenaufbrüche erfolgen kann.
3. Gemeindliche Bauvorhaben
3.1 Grabenlose Kanalsanierung Aurach/Weinberg – Vorstellung
der Planung
2015/2016 soll sowohl in Aurach als auch in Weinberg mit der
grabenlosen Kanalsanierung fortgefahren werden. In Aurach
stehen die Weinberger Straße, der Birkenweg und der Lerchenweg, die Bergstraße, die Ansbacher Straße und das
Gwend an. In Weinberg stehen die Schulstraße, der Auracher
Weg, der Herrieder Weg, Zum Erlgrund, Seelachweg, Vehlberger Straße, Schleifweg, Am Tränklein, Hardtstraße sowie die
Kanalleitung zur Raststätte Frankenhöhe an.
Im Haushalt sind dafür 165.000 Euro bereitgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 135.000 Euro. Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Biedermann mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen.
3.2 Johann-Anton-von-Zehmen-Grundschule in Aurach; Fassadenanstrich am Altbau
Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Liebberger &
Schwarz mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen, außerdem soll das Büro ein Farbkonzept vorlegen.
3.3 Betriebsgebäude des gemeindlichen Bauhofes; energetische
Sanierung der Fassade und des Daches
Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Liebberger &
Schwarz mit der Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zu
beauftragen, außerdem wird das Büro gebeten rechtzeitig ein
Farbkonzept zur Auswahl vorzulegen.
3.4 Blumenauer Platz, Oberflächensanierung des Festplatzes
Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur Oberflächensanierung am Festplatz einschließlich der Erneuerung der Entwässerungsrinnen und der Zufahrt vom Mühlweiherweg an die
Firma Dauberschmidt aus Dinkelsbühl zu vergeben.
3.5 Ortsstraße Hilsbach, Richtung Neunstetten; Ergebnis der Anliegerversammlung vom 30.03.2015
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anliegerversammlung zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro ausgeschrieben und sollen in der
nächsten Sitzung vergeben werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für Juli bis September 2015 geplant. Bezüglich des
Standortes einer Einengung zur Verlangsamung des Fahrverkehres findet mit den unmittelbar Beteiligten noch ein Gesprächstermin statt.
4. Erlass einer Werbeanlagensatzung
Nachdem im Februar und März 2015 innerhalb kurzer Zeit drei
weitere Anträge auf Genehmigung großflächiger Werbetafeln
auf Grundstücken entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße
1066 in Aurach eingegangen sind, sah sich der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 26.03.2015 veranlasst, den Erlass einer Werbeanlagensatzung in Auftrag zu geben. Zwischenzeitlich wurde
der Satzungsentwurf sowohl mit dem örtlichen Gewerbeverband als auch mit dem Landratsamt Ansbach abgesprochen.
Für bestehende Werbeanlagen gilt ein Bestandsschutz. Von
der Satzung nicht berührt ist die Werbung der bestehenden
Geschäfte entlang der Ortsdurchfahrt. Der Gemeinderat beschließt die Werbeanlagensatzung, die an anderer Stelle im
Mitteilungsblatt veröffentlicht wird.
5. Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für das
Sanierungsgebiet „Altort Aurach“; Beauftragung eines Planungsbüros
Der Gemeinderat beschließt, das Topos team, Hoch-, Stadtund Landschaftsplanungsbüro GmbH, Nürnberg, auf der
Grundlage des Honorarangebotes vom 25.03.2015 mit der
Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für das
Sanierungsgebiet „Altort Aurach“ zu beauftragen.
6. Netzentwicklungsplan Strom 2024 der Bundesnetzagentur Stellungnahme der Gemeinde Aurach im Rahmen des Konsultationsverfahrens
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 der Bundesnetzagentur gegen die Stromtrasse Wolmirstedt – Raum
Gundremmingen Einwendungen zu erheben. Als Begründung
wird auf die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
der Region Hesselberg verfasste Resolution und den von der
Region unterstützten Schriftsatz aus dem Europa-Voting Bezug
genommen. Nähere Informationen können ggf. bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.
7. Bauanträge
7.1 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses an ein bestehendes Wohnhaus in Hilsbach 16
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
7.2 Bauantrag zum Umbau der Scheune und der Erhöhung des
Dachstuhles, sowie dem Einbau von Zimmern im Obergeschoss am Anwesen Windshofen 17
Der Bauantrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet und
dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorgelegt.
7.3 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und der Errichtung von Dachgauben am Anwesen Seelachweg 2 in Weinberg
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gäulbuck III Seelachweg“. Gemäß den Festsetzungen
des Bebauungsplans sind Dachgauben bis zu einer maximalen
Breite von 3,5 m zulässig. Der Abstand zum Ortgang hat mindestens 2 m zu betragen. Die im Antrag vorgelegten Dachgauben entsprechen nicht diesen Festsetzungen, eine Befreiung
wird deswegen beantragt. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Größe der Dachgauben sowie dem Abstand zum Ortgang wird erteilt.
Mitteilungen
Sitzungsbericht
8. Beschaffung eines Gerätewagens Logistik (GWLog1) für die Freiwillige Feuerwehr Aurach; Auftragsvergaben Los 2 (Fahrzeugaufbau nach DIN) und Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung);
Als Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) Mercedes
Benz 602 Baujahr 1978 sind die gemeindlichen Feuerwehren
und der Kreisbrandrat übereingekommen, einen Gerätewagen
Logistik für die Freiwillige Feuerwehr Aurach zu beschaffen.
Nach Auswertung der Angebote wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2015 bereits die Beschaffung des Fahrgestells
bei der Firma IVECO Bayern GmbH beschlossen. Der Fahrzeugaufbau wird an die Fa. Karosseriebau Roth aus Feucht vergeben, die Feuerwehrtechnische Beladung an die Firma Wolfgang Jahn GmbH aus Wendelstein.
9. Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Satzung vom 21.10.2003 bedarf einer Preisanpassung und
Neufassung. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Der Text wird an anderer
Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
10. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der N-ERGIE (Preisanpassungs-Komplettservice)
Der Gemeinderat beschließt den Straßenbeleuchtungsvertrag
mit der N-ERGIE wie vorgelegt abzuschließen.
CSU-Kreisverband Landkreis Ansbach
Georg-Ehnes-Gedächtnispreis
Verleihung für herausragende, kulturelle Leistungen
im Landkreis Ansbach an den
Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach e. V.
an Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015
Rathausscheune/Rathausplatz in Aurach
Beginn der Veranstaltung: 15:00 Uhr
Programmablauf:
Musikgruppe „A Weng“
Begrüßung CSU-Ortsvorsitzende
Carola Güntner-Hoppe
Kindertanzgruppe
Laudatio durch ersten Bürgermeister
Manfred Merz
Übergabe des Preises an Vorsitzenden
Simon Bohrer durch Kreisvorsitzenden
Jan Helmer
Musikgruppe „A Weng“
Worte des Dankes
Vorsitzender Simon Bohrer
Grußworte/Gratulation
• Landrat Dr. Jürgen Ludwig
• zweite Bürgermeisterin Maria Köller
Rahmenprogramm:
Bewirtung durch den Verein
• Vorführung alter Handwerkstechniken
• Führung durch das Vogtei-Museum mit
Blumenauer Heimatstube
• Heinz Blank (sen.) Ausstellung Forstgeräte
• Heinz Blank (jun.) Motorsägen-Kunst
• Kinderprogramm
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
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Satzung über Werbeanlagen
in der Gemeinde Aurach
(Werbeanlagensatzung - WaS)
vom 29.04.2015
Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1
und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S.
478) folgende Satzung:
§ 1 – Gegenstand der Satzung
(1) Diese Satzung regelt die Errichtung, Anbringung, Aufstellung,
Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen und trifft insoweit besondere Anforderungen.
(2) Die Satzung ergänzt die gesetzlichen Vorschriften für diejenigen Anlagen der Außenwerbung, die Werbeanlagen im
Sinne der Bayerischen Bauordnung (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 2
BayBO) sind.
(3) Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle ortsfesten
Einrichtungen, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe
oder Beruf dienen (Wirtschaftswerbung) und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen,
Schaukästen, Automaten und die für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmten Säulen, Tafeln und
Flächen, nicht aber Schaukästen der örtlichen Kirchengemeinden, Vereine und Parteien sowie Schaukästen und Anschlagtafeln der Gemeinde.
(4) Von den Vorschriften dieser Satzung unberührt bleiben sämtliche höherrangige Bestimmungen für Werbeanlagen, insbesondere das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSG), die
Straßenverkehrsordnung (StVO), das Bayerische Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) und das Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
(5) Rechtmäßig errichtete Werbeanlagen genießen im Rahmen
einer Baugenehmigung Bestandschutz. Andere Werbeanlagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung errichtet wurden, genießen insoweit Bestandschutz, als sie bis zum Inkrafttreten dieser Satzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbart waren.
§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Regelungen des § 3 und 4 sowie der §§ 10 bis 12 dieser
Satzung gelten für alle Grundstücke an den Hauptdurchfahrtsstraßen des Hauptortes und der Ortsteile (s. Anlagen 1
bis 7).
(2) Die Regelungen der §§ 5 bis 9 dieser Satzung gelten zusätzlich für alle Grundstücke entlang der Ortsdurchfahrten der
Staatsstraße 1066 in Aurach und Weinberg (Schutzzone s. Anlage 1 und 2).
(3) Der Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen mit einer Höhe
bis zu 10 m an der Stätte der Leistung in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren
Sondergebieten; in Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1
BauGB gilt dies auch für Werbeanlagen an der Stätte der
Leistung in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung
der vorgenannten Baugebiete entsprechen.
(4) Der Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen an der Stätte
der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden,
im Außenbereich nur, soweit sie einem Vorhaben im Sinne
des § 35 Abs. 1 BauGB dienen.
(5) Regelungen in sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bebauungsplänen, sonstigen städtebaulichen
Satzungen oder der Plakatierungsverordnung bleiben unberührt.
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Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
§ 3 – Zulässigkeit von Werbeanlagen
(1) Im Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 sind Werbeanlagen nur
an der Stätte ihrer Leistung zulässig.
(2) Werbeanlagen dürfen eine höchstzulässige Größe von 2 qm
nicht überschreiten.
§ 4 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
(1) Werbeanlagen sind so zu errichten, aufzustellen, anzuordnen, zu gestalten und zu unterhalten, dass sie insbesondere
nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe, Lichtwirkung und
Gliederung das Erscheinungsbild des Grundstücks, auf dem
sie errichtet werden oder worden sind, und der sie umgebenden baulichen Anlagen sowie das Orts- bzw. Straßenbild
nicht erheblich beeinträchtigen.
(2) Unzulässig sind
1. Werbeanlagen in störender Häufung und an Ortsrändern,
soweit sie in die freie Landschaft wirken
2. Werbeanlagen, die das Straßen- und Ortsbild erheblich
beeinträchtigen, insbesondere ortsbildprägende Sichtachsen und Blickbezüge oder wesentliche Straßenräume
der Hauptzufahrten
3. Werbeanlagen, die ortsbildprägende Grünstrukturen wie
Grünanlagen, Alleen, Grünzüge, Vorgartenzonen oder die
Straßenraumbegrünung erheblich beeinträchtigen.
(3) Vor Einzeldenkmalen sind unzulässig:
1. Werbeanlagen an Bauzäunen und Baugerüsten außer für
Werbung an der Stätte der Leistung
2. Licht- und Projektionswerbung
3. Werbeanlagen an Verteiler- und Schaltkästen
§ 5 – Unzulässige Werbeanlagen in der Schutzzone
In der Schutzzone sind unzulässig
1. Werbeanlagen an Freileitungsführungen, Licht- und Abspannmasten, Straßenlaternen, Umformerstationen, Wartehäuschen, Fernsprechzellen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen
2. Werbeanlagen an Schornsteinen, Hauskaminen und ähnlichen hochragenden Bauteilen
3. Werbeanlagen an Brücken, Stegen, Außentreppen, Stützmauern und Geländern, Toren
4. Werbeanlagen an Einfriedungen aller Art
5. Werbeanlagen in Form von Spannbändern, Werbefahnen
und -wimpeln.
§ 6 – Gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen in der
Schutzzone
(1) Werbeanlagen dürfen die architektonischen Gliederungen
eines Gebäudes nicht überdecken; Fenster- und Schaufensterbeklebungen dürfen einen maximalen Beklebungsanteil
von 50 % der Fensterfläche nicht übersteigen.
(2) Werbeanlagen dürfen keine grellen und stechenden Farben
aufweisen, die Verwendung von mehr als drei Farben ist unzulässig.
(3) Werbeschriften sind nur in Form horizontal aneinandergereihter Einzelbuchstaben und maximal zweizeilig zulässig.
Die Buchstabenhöhe darf 50 cm nicht übersteigen.
(4) Die Beleuchtung von Werbeanlagen ist blendfrei auszuführen. Die Lichtquelle darf vom öffentlichen Verkehrsraum aus
nicht sichtbar sein. Blink-, Wechsel oder Reflexbeleuchtungen sowie Lichtprojektionen auf Außenwände und auf öffentliche Straßen und Gehwege sowie in den Luftraum abstrahlende Licht- und Laserstrahlen sind unzulässig.
(5) Werbung an Markisen ist nur zulässig, wenn keine anderen
Werbeanlagen in zulässiger Weise möglich sind.
(6) Werbeanlagen dürfen nicht oberhalb des Brüstungsbereichs
des 1. Obergeschosses angebracht werden.
§ 7 – Werbeausleger in der Schutzzone
(1) An der Fassade eines Gebäudes ist jeweils nur ein Werbeausleger (Nasenschild) zulässig. Zwischen zwei Auslegern ist
ein Mindestabstand von 5 m zu halten.
(2) Werbeausleger dürfen nur bis zur Unterkante der Fenster des
1. Obergeschosses angebracht werden und müssen eine
überwiegend horizontale Ausrichtung aufweisen. Die Ausladung darf nicht mehr als 1,50 m betragen. Die Unterkante
des Auslegers muss mindestens 2,50 m über der Straßenfläche liegen.
(3) Die Ansichtsfläche des Werbeauslegers darf maximal 0,5 m2
betragen.
§ 8 – Werbe- und Hinweisschilder in der Schutzzone
(1) Wegweisende Hinweisschilder und -zeichen sind unzulässig.
Dies gilt nicht für Hinweise auf öffentliche Einrichtungen
oder Beherbergungsbetriebe, die dem gemeindlichen Leitsystem entsprechen.
(2) Marken- und Reklameschilder dürfen nur flach und in Erdgeschosshöhe angebracht werden. Ihre Größe darf maximal
0,3 m2 betragen.
§ 9 – Schaukästen und Warenautomaten in der Schutzzone
(1) Schaukästen und Warenautomaten müssen sich in die architektonische Gliederung und Gestaltung der Gebäude
oder der baulichen Anlagen, an denen sie angebracht sind,
einfügen und sich dieser unterordnen.
(2) Warenautomaten und Schaukästen müssen einfarbig sein
und sich dem Farbton der Fassade, an der sie angebracht
sind, anpassen.
(3) Frei aufgestellte Warenautomaten und Schaukästen sind unzulässig.
§ 10 – Abweichungen
Von den Vorschriften dieser Satzungen können nach Art. 63 BayBO Abweichungen von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde.
§ 11 – Ordnungswidrigkeiten
Mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro kann gemäß Art. 79 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 BayBO belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach §§ 2 bis 7 dieser Satzung unzulässige Werbeanlage errichtet.
§ 12 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aurach, den 04.05.2015
Manfred Merz
Erster Bürgermeister
Anlage 1 – Aurach
Mitteilungen
Anlage 2 – Weinberg
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
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Anlage 5 – Hilsbach
Anlage 3 – Dietenbronn
Anlage 6 – Gindelbach,
Westheim, Windshofen
Anlage 4 – Eyerlohe
Fortsetzung auf Seite 10
19
10 Nummer
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
Anlage 7– Vehlberg
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG
zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2 Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr
willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
Feuerwehren vom 21. Oktober 2003 einschließlich Anlagen
außer Kraft.
Aurach, 29. April 2015
gez. Manfred Merz, Erster Bürgermeister
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Aurach:
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren
Die Gemeinde Aurach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches
Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Satzung:
§ 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
(1) Die Gemeinde Aurach erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1
BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG
aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen
Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der
Feuerwehr.
(2) Die Gemeinde Aurach erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen
Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder
Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich
nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an
die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben.
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten
(Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden ange- bei einer
fangenen Kilometer Wegstrecke für
Nutzungsdauer von
Mannschaftstransportwagen MTW
Mehrzweckfahrzeug MZF
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
Löschgruppenfahrzeug
(LF 8/6 oder StLF 10/6)
Hilfeleistungslöschfahrzeug (LF 16/12)
Versorgungs-LKW (GWLog1)
Tragkraftspritzenanhänger (TSA)
15 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
25 Jahren
25 Jahren
20 Jahren
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
2,80 Euro
3,17 Euro
3,57 Euro
6,10 Euro
7,94 Euro
3,80 Euro
1,00 Euro
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und
Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren
Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt
des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens –
je eine Stunde (bei jährlich 80 Ausrückestunden und Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %) für
ein Mannschaftstransportwagen MTW
23,25 Euro
ein Mehrzweckfahrzeug MZF
27,94 Euro
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
71,64 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6 bzw. StLF 10/6) 102,05 Euro
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (LF 16/12)
143,15 Euro
ein Versorgungs-LKW (GWLog1)
36,42 Euro
Tragkraftspritzenanhänger (TSA)
15,00 Euro
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei
ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für
angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im
Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Mitteilungen
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender
wird folgender Stundensatz berechnet: 24,00 E.
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Aurach Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9
Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10
BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG.
Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der
gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4
Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst
für
a) einen ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistenden
(siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)
13,70 E
b) sonstige Bedienstete, wenn der Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 13,70 E.
Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
4.
Verbrauchsmaterialien
Das zum Einsatz benötigte Verbrauchsmaterial wird zum
Selbstkostenpreis, zuzüglich einem Pauschal-Aufschlag
in Höhe von 20 % für die Beschaffung und Vorhaltung berechnet.
Öffentliche Zahlungsaufforderung; Fälligkeit
Steuern und Gebühren
Die Gemeindekasse Aurach weist darauf hin, dass zum 15. Mai
2015 die nachfolgend genannten Gemeindesteuern und Gebühren mit den jeweiligen Vierteljahresbeträgen zur Zahlung an die
Gemeinde Aurach fällig werden:
1. Grundsteuer A (landw. Grundstücke)
2. Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
3. Gewerbesteuervorauszahlung
4. Wasser- und Abwassergebühren-Vorauszahlung
Es wird gebeten, die auf den ergangenen Steuer- bzw. Gebührenbescheiden angegebenen Raten zu den aufgeführten Terminen pünktlich an die Gemeindekasse Aurach zu bezahlen.
Sparkasse Ansbach,
IBAN: DE10 7655 0000 0430 1603 90,
SWIFT-BIC: BYLADEM1ANS
RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank Ansbach,
IBAN: DE80 7656 0060 0006 7122 40
SWIFT-BIC: GENODEF1ANS
VR-Bank Feuchtwangen-Limes eG,
IBAN: DE30 7606 9441 0000 6002 45
SWIFT-BIC: GENODEF1FEW
Hinweis: Soweit eine Ermächtigung zum Einzug dieser Forderungen erteilt worden ist, werden die Steuern und Gebühren
zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht, eine Überweisung ist
dann nicht erforderlich. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder das Wochenende, so gilt der darauffolgende Werktag als Buchungstag.
Landratsamt Ansbach –
Kommunale Jugendarbeit - Erlebniszeltlager
„Alles was fliegt“
Diesmal beschäftigen wir uns mit allem „was fliegt“. Wir spannen
einen Bogen von der Natur bis zur Technik und bauen uns selbst
„etwas das fliegt“. Zusätzlich gibt es z. B. Ausflüge, eine Nacht-
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
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wanderung, geselliges Beisammensein mit Erzählungen und Geschichten am Lagerfeuer und ein Filmabend zum Thema. (Änderungen vorbehalten). Besonderen Wert legen wir auf spannende
Bewegungs- und Gruppenspiele, passende Aktionen zum Thema
und gesundes Essen!
Unser Erlebniszeltlager I findet für die 8- bis 11-Jährigen vom
09.08. – 14.08.15 in Haslach bei Dürrwangen statt und kostet
100,- Euro.
Ebenfalls in Dürrwangen findet das Erlebniszeltlager II für die 12bis 14-Jährigen vom 16.08 – 23.08.15 statt und kostet 115,- Euro
Die Kinder müssen zum Zeltplatz gebracht werden!
Ein Eltern-Info-Abend findet am 09. Juli um 19.00 Uhr in Herrieden statt.
Anmeldungen bitte unter 0981/468-5482.
Landratsamt Ansbach, Kommunale Jugendarbeit
Außensprechtage des Zentrums Bayern
Familie und Soziales - Region Mittelfranken
im Landkreis Ansbach
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken
führt am Dienstag, den 12.05.2015 in der Zeit von 9.00 bis
14.00 Uhr im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach einen allgemeinen Außensprechtag durch. Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX, die Gewährung von Elterngeld, Zahlung von Bundes- und
Landeserziehungsgeld, die Gewährung von Blindengeld und den
Vollzug des Sozialen Entschädigungsrecht (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte). Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises
Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.
Hinweis: Orthopädische Sprechtage des Amtes werden in Ansbach gesondert beim Gesundheitsamt Ansbach, Kronacher Str. 8,
91522 Ansbach durchgeführt und zwar am Donnerstag, den
08.01.2009 von 8.30 – 11.00 Uhr.
Abfallwirtschaft
• Hausmüllabfuhr:
Nächste Abholung: Freitag, 15. Mai 2015
• Biomüllabfuhr:
Nächste Abholung: Donnerstag, 21. Mai 2015 ab 6.00 Uhr.
• Grüne Tonne:
Nächste Abholung: Montag, 11. Mai 2015 ab 6.00 Uhr.
• Gelber Sack:
Nächste Abholung: Dienstag, 12. Mai 2015 ab 6.00 Uhr.
• Wertstoffhof Öffnungszeiten:
freitags von 16.15 Uhr bis 18.30 Uhr (Sommerzeit).
• Grüngut:
Häckselfähiges, nur vollständig entlaubtes Material kann angefahren werden bei: Stefan Kemmetmüller samstags von
9.30 Uhr bis 11.30 Uhr in Aurach auf dem Grundstück gegenüber den Maschinenhallen Richtung Dietenbronn, und bei Otmar Bögelein nach Vereinbarung unter Tel. Nr. 0171/5203988
in Weinberg. Es wird ausschließlich naturbelassenes, holziges,
häckselfähiges Material angenommen, Thujaheckenschnitt
usw. ist zum Häckseln nicht geeignet.
• Siloanlage in Weinberg
Grüngutanlieferung ist ab sofort wieder möglich. Wir bitten darauf zu achten, dass hier ausschließlich Grünschnitt angeliefert
wird. Hecken- und Holzschnitte dürfen hier nicht abgeliefert
werden!
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12 Nummer
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
• An der Bauschuttdeponie in Dietenbronn kann Bauschutt und
Erdaushub angeliefert werden. Die Bauschuttdeponie ist
grundsätzlich bis Oktober jeweils samstags von 9.00 Uhr bis
11.00 Uhr geöffnet. Soll außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeit Bauschutt oder Erdaushub angeliefert werden, ist
dies rechtzeitig, mindestens einen Tag vorher mit Herrn Heckel,
Tel. 09804 /915426, abzusprechen.
Gebühren: Erdaushub 7,00 E/m3, Bauschutt 10,00 E/m3. Bei
Anlieferung außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeit ist
zusätzlich ein Betrag von 18,00 E pro Stunde zu entrichten.
• Voranzeige Problemmüllsammlung:
Samstag, 23. Mai 2015, 11.45 bis 12.45 Uhr, Blumenauer Platz
Büchereien Aurach und Weinberg
Aurach: montags von 17.00 bis 19.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Karin Heller
Weinberg: montags von 16.30 bis 18.30 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Franziska Hillermeier
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Feuerwehren
FFW Aurach
Freitag, 15. Mai 2015, 20.00 Uhr, Übung, anschl. Stammtisch.
Jugendfeuerwehr:
Freitag, 8. Mai 2015, 18.30 Uhr, Übung.
FFW Weinberg
Hauptübung
Am Freitag, 8. Mai 2015 ab 18.00 Uhr findet eine Übung aller Ortswehren der Gemeinde statt. Übungsobjekt ist die
Schulturnhalle in Weinberg.
FFW Windshofen
Gemeinschaftsübung am Freitag, 8. Mai 2015 um 18.00 Uhr.
Die Übung am Freitag, 15. Mai entfällt.
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Brigitta Hopp,
Tel. 09804/9154-24
Altersjubilare
Forstrevier Aurach
Sprechstunde
mittwochs von 14.30 bis 16.00 Uhr im
Rathaus Aurach, Sitzungssaal.
Revierleiter Christian Stegmaier, Mobil-Telefon 0175/7251629.
Bürgermeisterchor im Landkreis Ansbach
Benefizkonzert am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19.00 Uhr in der
St.-Marien-Kirche in Dorfkemmathen - Erlös für die Kirchengemeinde Dorfkemmathen. Eintrittspreis: 7,00 E. Karten nur an der
Abendkasse.
AGIL-Nachrichten
AGILer Kunst- und Kulturkalender
HiKK Hilsbach Kunst und Kultur e. V.
Freitag 8. Mai 2015, 20.00 Uhr – Einlass
19.00 Uhr – live in concert
Klaus der Geiger
mit dem Maximum Terzett
Eintritt 10 Euro, Getränke und Vesper nach der Karte!
Bitte parken Sie möglichst im Hof, es stehen hier Parkplätze
zur Verfügung. Falls dort vollgeparkt sein sollte, stellen Sie Ihr
Auto laut StVO am Fahrbahnrand ab, bitte nicht auf dem Gehsteig, in Grundstückseinfahrten oder im Grünstreifen!
Stiftsbasilikakonzerte Herrieden 2015
Sonntag, 17. Mai 2015, 19.00 Uhr
Choralschola Eichstätt, Ltg.: KMD Christian Heiß: „Magnificat Marianische Gesänge mit der Schola Gregoriana des Eichstätter
Doms“
Wir gratulieren!
9. Mai 2015
Christ Franz, Aurach, 75 Jahre
Mandeli Margareta, Aurach, 70 Jahre
12. Mai 2015
Frey Julianna, Aurach, 82 Jahre
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrgemeinde
St. Peter und Paul, Aurach
Pfarrgasse 8,
91589 Aurach,
Tel. 09804/92110, Fax 09804/92111
E-Mail: [email protected]
www.pfarrgemeinde-aurach.de
20. Woche vom 9. Mai 2015 bis 17. Mai 2015
Samstag, 9. Mai 2015
13.00 Uhr Weinberg: Einkehrtag aller Firmlinge (Pfarrheim)
18.00 Uhr Rosenkranz
18.30 Uhr VAM + Theresia u. Josef Schrall [19]
Ged. + Theresia Hufnagel [20]
Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Pfarrgottesdienst
Ged. + Ludwig Sand, Eltern u. Schw.-Eltern [164]
Ged. + Elt. Lechner/Frey, Geschw. u. Verw. [170]
18.00 Uhr Maiandacht
Montag, 11. Mai 2015 –
18.30 Uhr Windshofen Bittgang und Bittgottesdienst
(Beginn am Spielplatz)
+ Walburga Abt, Geschwister u. Verw.
Mitteilungen
Mittwoch, 13. Mai 2015 – Erste Monatswallfahrt
Gedenktag unserer lb. Frau von Fatima
18.00 Uhr Fußwallfahrt u. Bittgang nach Windshofen, mit den
Erstkommunionkindern u. Firmlingen
19.00 Uhr Windshofen Rosenkranz
19.30 Uhr Windshofen Gottesdienst mit Lichterprozession
für die Ortsteile Aurach, Eyerlohe [104], Dietenbronn
u. Hilsbach
+ Franz u. Theresia Rieber u. Sohn Karl
Ged. + Alois u. Maria Troßmann u. Sohn Alois
Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt
9.00 Uhr Weinberg: hl. Amt + Franz Wittig [19]
gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession mit
den Erstkommunionkindern und Firmlingen
Samstag, 16. Mai 2015 – hl. Johannes Nepomuk
18.00 Uhr Rosenkranz
18.30 Uhr VAM + Josef Bohrer [116]
Ged. + Cecilia Stahl u. Georg Christ [127]
Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Pfarrgottesdienst
Ged. + Johann u. Anna Blank u. Sohn Otto [121]
Ged. + Konrad u. Rosa Hertlein, Eltern u. Schw.-Elt.
18.00 Uhr Maiandacht des Kath. Frauenbundes Aurach/Weinberg, musikalisch gestaltet vom Kirchenchor Choralis
Kath. Pfarrgemeinde
Maria Sieben Schmerzen, Weinberg
20. Woche vom 9. Mai 2015 bis 17. Mai 2015
Samstag, 9. Mai 2015 13.00 Uhr Einkehrtag aller Firmlinge (Pfarrheim)
Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der
Osterzeit
8.30 Uhr hl. Amt + Emma Schindler [104]
Ged. hl. Amt zur lieben Mutter Gottes [13]
Ged. + Karl Messerer [62]
18.00 Uhr Maiandacht
Dienstag, 12. Mai 2015 - hl. Nereus und hl. Achilleus
18.30 Uhr Bittgang und Bittgottesdienst
+ Albert Binder u. Angehörige [51]
Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt
9.00 Uhr hl. Amt + Franz Wittig [19]
gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession mit
den Erstkommunionkindern und Firmlingen
Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit
8.30 Uhr Dankamt zur lieben Mutter Gottes [09]
Ged. + Karl Schindler u. Verw. [14]
Ged. + Franz, Maria u. Johann Berndanner [71]
GEMEINSAME PFARRNACHRICHTEN
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
13
Frühschoppen im Pfarrheim Weinberg
Der Pfarrgemeinderat Weinberg lädt an Christi-Himmelfahrt,
14. Mai 2015, nach der gemeinsamen Prozession alle recht herzlich zu einem Imbiss mit Getränken sowie Kaffee und Kuchen ins
Pfarrheim ein.
Gez. Pfarrgemeinderat Weinberg
Kirchliche Verbände
KAB-Ortsverband Weinberg
Einladung zur Fußwallfahrt von Arberg nach Großlellenfeld am Freitag, den 8. Mai 2015
Herzliche Einladung ergeht an alle zur traditionellen
Fußwallfahrt zur Marienkirche in Großlellenfeld. Natürlich sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen
und willkommen. Wallfahrer, die nicht gut zu Fuß sind,
können mit dem Bus direkt weiter nach Großlellenfeld zur Kirche
fahren, um dort nach Eintreffen der Fußwallfahrer am Gottesdienst teilzunehmen. Treffpunkt zur Wallfahrt ist um 18.00 Uhr
am Fernsehturm Arberg. Von dort gehen wir zu Fuß, die KAB-Banner voraus im Gebet und mit Liedern nach Großlellenfeld. Die
Strecke beträgt ca. 3 km und die Wegezeit ca. 1 Stunde. Ab ca.
19.00 Uhr feiern wir gemeinsam Gottesdienst in der Marienkirche in Großlellenfeld. Anschließend ist Einkehr und gemütliches
Beisammensein im Gasthaus zur Linde.
Busabfahrt ist in Weinberg an der Schule um 16.45 Uhr. Die
Fahrtkosten werden von der KAB übernommen. Gegen 22.00
Uhr ist die Rückfahrt geplant. Anmeldung und Auskunft bei Albert Fuchs, Tel. 1412 oder Josef Engelhard, Tel. 7222.
Immer wieder Santiago - über 4000 km auf dem Jakobsweg
Das Pilgerehepaar Deo und Resi Bösendörfer referierte vor kurzem bei der Katholischen Arbeiternehmerbewegung im Pfarrheim in Weinberg in Kooperation mit der KEB i. Landkreis Ansbach e. V. über den Jakobsweg.
Albert Fuchs von der KAB begrüßte das Paar, das an diesem
Abend über ihren Santiago-Aufenthalt berichtete.
Nachdem sie vor längerer Zeit schon den Jakobsweg von Herrieden nach Spanien gelaufen sind, suchten sie nun auch Pilgerwege in den neuen Bundesländern auf. Von Jerichow nach Helfta und von Görlitz nach Fulda.
Die beiden erzählten von den Erlebnissen mit den Pilgern, Herbergseltern, den Landsleuten und von der Hilfsbereitschaft und
Gastfreundlichkeit, die sie auf dem Weg erfahren durften.
Umrahmt wurde das Ganze von Liedern und Gedichten. Im Mai
diesen Jahres machen sich beide wieder auf den Weg, doch dieses mal von Portugal nach Spanien.
Von einer sehr anrührenden Begebenheit sprach Deo Bösendörfer während seines Vortrages.
Vor der Werrabrücke in Vacha trafen sie ein Ehepaar aus Jena, gemeinsam überschritten sie die Brücke der Einheit.
Ein Vorstandsmitglied der Katholischen Erwachsenenbildung bedankte sich bei Deo und Resi Bösendörfer und bei der KAB Weinberg für ihr Engagement.
Krankenbesuchsdienst – Pfarreien Aurach und Weinberg
Gruppe 5 in Feuchtwangen/Dinkelsbühl
Fußwallfahrt nach Windshofen der Pfarrgemeinde Aurach:
Am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 findet die erste Monatswallfahrt
der Pfarrgemeinde Aurach nach Windshofen statt. Wir treffen uns
um 18.00 Uhr vor der Pfarrkirche. Besondere Einladung ergeht
an die Erstkommunionkinder und Firmlinge aus Aurach.
Christi-Himmelfahrts-Prozession
Die gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession der beiden
Pfarrgemeinden findet am 14. Mai 2015 in Weinberg statt und
beginnt mit dem Gottesdienst um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche
Weinberg. Die Erstkommunionkinder (im liturgischen Gewand
ohne Kerze) und die Firmlinge nehmen daran teil.
v. l. Beate Leis (Vorstandsmitglied KEB) und Deo und Resi Bösendörfer
19
14 Nummer
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Weißenkirchberg mit Aurach
Freitag, 8. Mai 2015
20.00 Uhr Friedensgebet zum 70. Jahrestag des
Endes des 2. Weltkrieges in Weißenkirchberg
Sonntag, 10. Mai 2015
9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg
10.45 Uhr Gottesdienst im Evang. Gemeindetreff Aurach mit Pfrin. Walz
Donnerstag, 14. Mai 2015, Himmelfahrt
9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg mit Pfrin. Walz
Sonntag, 17. Mai 2015
9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg mit Pfrin. Walz
Evang.-Luth. Kirchengemeinden
Dombühl und Kloster Sulz
Sonntag, 10. Mai 2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz
10.15 Uhr Gottesdienst in Dombühl
beide mit Pfr. Lindner
10.00 Uhr Kindergottesdienst
Mittwoch, 13. Mai 2015
17.00 Uhr Konfi-Unterricht
Probe zur Konfirmandenvorstellung
Treffpunkt Kirche St. Veit in Dombühl
Donnerstag, 14. Mai 2015
10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst des westliches Dekanats
Feuchtwangen in der Marienkirche in Kloster Sulz
Sonntag, 17. Mai 2015
9.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in Kloster
Sulz
10.15 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in Dombühl
10.00 Uhr Kindergottesdienst in Kloster Sulz
Bürozeiten:
Das Sekretariat ist in der Regel Dienstag von 8.30 Uhr bis
12.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr besetzt.
Pfarramt der KG Dombühl/Kloster Sulz
i. A. Sabine Strauß
Evang.-Luth. Kirche Feuchtwangen
Freitag, 8. Mai 2015
9.30 Uhr Evang. Jugendhaus: Eltern-KindGruppe
14.15 Uhr Evang. Jugendhaus: Jungschar „Die
Spatzen“
15.30 Uhr Gemeindehaus
Vorderbreiten
thann: Jungschar für Buben und Mädchen
19.00 Uhr bis 22.00 Uhr Evangelisches Jugendhaus Feuchtwangen: Konfi-Party - für Frischkonfirmierte
19.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Selbsthilfegruppe krebskranker
Frauen
Samstag, 9. Mai 2015
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Gemeindehaus: „Sicher und/oder
frei ?! - Technische Hilfsmittel unterstützen Demenzerkrankte mit Frau Sabine Deffner
14.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Treff Alleinerziehende „Gemeinsam macht stark“
16.00 Uhr Stiftskirche: Turmblasen mit Dekanatskantorat
16.30 Uhr Praxisklinik: Gottesdienst
Sonntag, 10. Mai 2015
9.00 Uhr Schlosskirche Thürnhofen: Gottesdienst
9.30 Uhr Stiftskirche: ökum. Gottesdienst zum 150jähr. Feuerwehrjubiläum und Kindergottesdienst
9.30 Uhr bis 11.45 Uhr Haus am Kirchplatz: Gemeindebücherei - geöffnet
10.15 Uhr Gemeindehaus Vorderbreitenthann: Gottesdienst
und Kindergottesdienst
Montag, 11. Mai 2015
9.00 Uhr Haus am Kirchplatz: Selbsthilfegruppe „Pusteblume“ für seelische Gesundheit
10.00 Uhr Evang. Jugendhaus: Eltern-Kind-Gruppe
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Gemeindehaus: Oase - Betreuungsnachmittag für Pflegebedürftige
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Dentlein am Forst: Volkstanzkreis f. Erwachsene mit Heinz-Werner Liebscher
Dienstag, 12. Mai 2015
9.30 Uhr bis 11.00 Uhr Gemeindehaus: Treffpunkt „Café Lichtblick“ mit Diakonischem Werk
19.00 Uhr Dekanat Kapitelsaal: Kirchenvorstandssitzung mit
Dekan Jürgen Hacker
19.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Frauenkreis - Vortrag m. Frau
Eva Bräutigam: „Meine Kindheit in Brasilien“
Mittwoch, 13. Mai 2015
9.30 Uhr Senioren- und Pflegeheim: Gottesdienst
10.45 Uhr ASB-Seniorenzentrum: Gottesdienst
18.30 Uhr Diakoniestation: Selbsthilfegruppe „MS-Treff“
19.00 Uhr Dekanat Kapitelsaal: offener Bibelgesprächskreis
„Impulse“ mit Dekan Jürgen Hacker
Donnerstag, 14. Mai 2015
10.00 Uhr Stiftskirche: Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl
10.00 Uhr Halle Steinbach: Gottesdienst
Schule
Anmeldung an den drei Ansbacher Gymnasien
An den drei Ansbacher Gymnasien (Gymnasium Carolinum, Platen-Gymnasium, Theresien-Gymnasium) finden in der Zeit vom
11. bis 13. Mai 2015 jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, am 15. Mai 2015 nur von 8.00 bis 12.00
Uhr, die Anmeldungen zur Aufnahme in die 5. Klassen für das
kommende Schuljahr statt.
Dieser Termin wurde vom Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst festgelegt. Bitte
beachten Sie diesen Zeitraum! Spätere Anmeldungen dürfen
in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldung am Gymnasium Feuchtwangen
Die Anmeldung zum Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums
Feuchtwangen findet vom 11.05. bis 13.05.2015 jeweils von 9.00
bis 16.30 Uhr und am 15.05.2015 von 9.00 bis 13.00 Uhr im Sekretariat der Schule statt. Bei der Anmeldung sind das Übertrittszeugnis und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch
vorzulegen.
Das Gymnasium Feuchtwangen ist ein Naturwissenschaftlichtechnologisches und Sprachliches Gymnasium. Im Sprachlichen
Zweig kann neben Französisch auch Italienisch als dritte Fremdsprache gewählt werden.
Falls noch Fragen geklärt oder Informationen gegeben werden sollen, stehen während der Anmeldezeiten der Schulleiter und die
Mitarbeiter des Direktorats zur Verfügung. Für die Schülerinnen
und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen müssen, werden
bei der Anmeldung die Prüfungstermine bekannt gegeben.
gez. Sauerhammer, OStD
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
Staatliches Berufliches Schulzentrum
Ansbach - BSZ
Herzliche Einladung zu unseren Anmeldenachmittagen am:
Montag, 11.05.15, ab 15.00 Uhr und Dienstag, 09.06.15, ab
15.00 Uhr
Anmeldung und Informationen zur Ausbildung in zukunftssicheren Dienstleistungs- und Pflegeberufen
. Assistent/in für Ernährung und Versorgung
. Hauswirtschafter/in
. Kinderpfleger/in
. Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in
. Berufe in der Agrarwirtschaft
. Verkürzung der Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss
. Mittlerer Schulabschluss in der Berufsfachschule
Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach
Brauhausstraße 9b, 91522 Ansbach
Tel. 0981/4884620, Fax 0981/48846244,
E-Mail: [email protected], www.bsz-ansbach.de
Vereine und Verbände
Bürgerinitiative „GEGENWIND“
Bürgerinitiative „GEGENWIND“ reinigt ihr Naherholungsgebiet
Getreu dem Motto „nicht nur reden, sondern auch handeln“, hat
die Bürgerinitiative „Gegenwind“ aus Weinberg für den
02.05.2015 zum Umweltschutztag aufgerufen. Ziel war es, die
Zufahrt sowie das eigentliche Waldstück Baarwald von Alltagsmüll oder evtl. Altlasten zu reinigen bzw. zu befreien. Zahlreiche
Bürger folgten dem Aufruf der Bürgerinitiative und reinigten in
Teams die ihnen zugeteilten Bereiche. Nach mehreren Stunden
des Sammelns konnte sich das Resultat sehen lassen. Einerseits
traurig über die starke Verschmutzung, andererseits stolz auf das
Erreichte, ließen die Teilnehmer den arbeitsreichen Vormittag
ausklingen. Nach dieser Aktion können die Weinberger Bürger
wieder zufrieden und ohne lästigen Alltagsmüll ihr Naherholungsgebiet Baarwald genießen.
SSV Aurach
Abteilung Fußball
Herren I: Sonntag, 10.05.15 um 15.00 Uhr
SSV Aurach – TuS Feuchtwangen 2
Mittwoch, 13.05.15 um 19.00 Uhr
SSV Aurach – SV Weinberg (Halbfinale Tucher Ligapokal)
Herren II: Sonntag, 10.05.15 um 13.00 Uhr
SSV Aurach II – SF Ammelbruch 2
15
Damen: Sonntag, 10.05.15 um 11.00 Uhr
SV Pfaffenhofen - SSV Aurach
A-Jun. (U19); Samstag, 09.05.15 um 16.00 Uhr
TB St. Johannis 88 Nürnberg - SG Herrieden/Aurach/Weinberg
C-Jun. (U15): Mittwoch, 13.05.15 um 18.00 Uhr
JFG Hesselbach 2 - SG Aurach/Weinberg
D1-Jun. (U13): Freitag, 08.05.15 um 17.30 Uhr
SG Weinberg/Aurach 1 – SG Herrieden II
Mittwoch, 13.05.15 um 17.30 Uhr
SG Weinberg/Aurach – SG Breitenau
D2-Jun. (U13): Freitag, 08.05.15 um 17.30 Uhr
SG Weinberg/Aurach 2 – JFG Rangau 3
E-Jun. (U11): Freitag, 08.05.15 um 17.00 Uhr
SSV Aurach – TSV Elpersdorf
F-Jun. (U9): Samstag, 09.05.15 um 10.00 Uhr
SG Dürrwangen/Großohrenbronn/Langfurth - SG Weinberg/Aurach
Fußball-Champions-Camp mit Extra-Torwart-Camp
Vom 24. bis 26. Juli, 3 Tage Fußball pur auf dem Sportgelände des SSV Aurach für alle Jungs und Mädels im Alter von 7 bis
14 Jahren. Es erwarten dich 3 Tage voller Fußball und viel Spaß!
Eine Top-Fußball-Ausstattung mit Trikot, Hose, Stutzen, Fußball und Trinkflasche! Für deine Verpflegung ist natürlich bestens gesorgt. Extra: Für alle Torhüter gibt es ein spezielles Torwart-Camp! Dieses volle Programm für nur E 79,00 (Geschwister E 69,00). Fragen und Anmeldungen bei Gerhard Zeller, Tel.
09804/913907 oder unter [email protected].
Jetzt nichts wie anmelden, wir freuen uns auf dich!
Anmeldeschluss: 1. Juni 2015
SPENDE:
An die DKMS wurde eine Spende in Höhe von 200,— E mit dem
Verwendungszweck „Gerti will leben“ überwiesen.
SCHLACHTSCHÜSSEL:
Letzte Schlachtschüssel (vor der Sommerpause) im Sportheim
am Freitag, 08. Mai 2015 ab 17.00 Uhr.
Es ergeht herzliche Einladung.
SV 67 Weinberg
Abteilung Fußball
Fr.08.05.
17:30 Uhr
E-Jgd.
17:30 Uhr
D-Jgd.
18:00 Uhr
D-Jgd.
Sa.09.05.
10:00 Uhr
F-Jgd.
10:00 Uhr
D-Mäd.
14:00 Uhr
C-Mäd.
16:00 Uhr
Damen
16:00 Uhr
A-Jgd.
17:00 Uhr
So.10.05.
13:00 Uhr
14:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Di.12.05.
18:15 Uhr
Mi.13.05.
17:30 Uhr
18:00 Uhr
18:00 Uhr
19:00 Uhr
SV Weinberg-TSV Merkendorf
SG Weinberg/Aurach-SG Herrieden2
SG Weinberg/Aurach 2- JFG Rangau3
SG Dürrwangen-SG Weinberg/Aurach
SV Weinberg-JFG Dinkelsbühl3
JFG Sulzachtal-SV Weinberg
FVgg Aschaffenburg-SV Weinberg2
TB Johannis Nürnberg-SG Herrieden/Aurach/
Weinberg
B-Mäd. FCB Bayern München2-SV Weinberg
Herren
Damen
Herren
Herren
SG Herrieden2-SV Weinberg3
SV Weinberg-VfL Sindelfingen
SV Großohrenbronn-SV Weinberg2
FV Fortuna Neuses-SV Weinberg
D-Jgd.
SG Aufkirchen-SG Weinberg/Aurach2
D-Jgd.
C-Mäd.
C-Jgd.
Herren
SG Weinberg/Aurach-ASV Breitenau
TSV Fichte Ansbach-SV Weinberg
JFG Hesselbach-SG Aurach/Weinberg
SSV Aurach-SV Weinberg
19
16 Nummer
Freitag, 8. Mai 2015
Mitteilungen
Abteilung Tennis
Tennisdamen SV 67 Weinberg
1. Heimspiel gegen TSV Bechhofen in Weinberg
Termin: 14.05.2015 um 10.00 Uhr
Über zahlreiche Zuschauer würden wir uns freuen.
Kaffee und Kuchen steht wie immer bereit.
Die Tennisabteilung SV 67 Weinberg
Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach
• Voranzeige •
Museumsfest
am Rathausplatz Aurach
„Kaffee, Kuchen und Hitzerplatz“ -
an Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015 ab 14.00 Uhr
Handarbeits-Ausstellung im Vogteimuseum
• Auf der Rathauswiese zeigen Herr Heinz Blank sen. moderne Forstgeräte für die Waldpflege und Herr Heinz
Blank jun. Schnitzarbeiten mit der Motorsäge
• 15.00 Uhr Auftritt der Kindervolkstanzgruppe mit der
Kapelle „a weng fränkisch“ und Überreichung des GeorgEhnes-Gedächtnispreises durch Herrn Landrat Dr. Jürgen
Ludwig an den Gartenbau- und Heimatpflegeverein
Kinderprogramm
- Kinderspiele aus vergangener Zeit und Basteleien
- Kutschfahrten mit Hans Blank
Über einen zahlreichen Besuch freut sich
der Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach
Soldatenkameradschaft Aurach
Anlässlich der kirchlichen Hochzeit unseres Vereinskameraden
Michael Rieber am Samstag, 09.05.2015 treffen wir uns um
13.00 Uhr in Uniform am Vereinslokal zur gemeinsamen Abfahrt
nach Neunstetten zum Spalierstehen.
Schützengesellschaft Aurach
Sauschießen
Am Freitag, den 08.05. ab 19.00 Uhr, findet unser alljährliches
Sauschießen im Schützenheim statt. Es sind alle Mitglieder herzlich eingeladen
Preisschafkopfen
Am Freitag, den 15. Mai 2015 lädt die Schützengesellschaft Aurach alle Kartler zu einem Schafkopfturnier ins Schützenhaus ein.
Neben wertvollen Sachpreisen sind unsere Hauptpreise ein halbes Schwein oder ein Gutschein über 300,00 Euro der Fa. Sitzmann Bau, Aurach. Beginn ist 20.00 Uhr.
VdK-Ortsverband Aurach-Weinberg
Jahresausflug am 20.06.2015 nach Lichtenfels in Oberfranken mit Floßfahrt auf
dem Main und nach Michelau
Herzliche Einladung an alle Mitglieder und
interessierte Nichtmitglieder zum Jahresausflug!
Wir fahren über Nürnberg, vorbei an Erlangen und entlang dem
Main-Donau-Kanal Richtung Bamberg. Dem Lauf des noch jun-
gen Mains folgend erreichen wir Bad Staffelstein, den Geburtsort
von Adam Riese. Nach einem kleinen Sekt-Frühstück fahren wir
weiter nach Lichtenfels bzw. Schney, dem Ausgangsort der lustigen Floßfahrt auf dem Main. Die Floßfahrt dauert ca. 2 Stunden,
das Floß ist barrierefrei zugänglich und überdacht. In Schley
werden wir auch zu Mittag essen. Im weiteren Verlauf des Tages
erreichen wir Michelau, die Stadt der Korbmacher. Dort besuchen
wir das Deutsche Korb-Museum, sehen eine in der Welt einmalige Ausstellung von interessanten Flechtarbeiten und erhalten eine Vorführung. Ebenso besteht die Gelegenheit zur Kaffeepause.
Über Lichtenfels treten wir die Heimreise an, um bei Windsbach
noch zum Abendessen einzukehren. Die Rückkunft wird gegen
21.00 Uhr sein. Die Fahrtkosten betragen ca. 20 Euro/Person.
Zeitplan:
6.15 Uhr Abfahrt Windshofen, Ortsmitte, 6.20 Uhr Weinberg,
Schule, 6.25 Uhr Vehlberg, Bushaltestelle, 6.30 Uhr Aurach, Rathausplatz.
Anmeldungen bitte umgehend bei Hans Riegel, Tel. 09804939795 ab 18.00 Uhr oder Johann Christ, Tel. 09804-1792.
Anmeldeschluss (wegen der Floßfahrt): 17.05.2015.
Voranzeige:
Der VdK-Kreisverband Ansbach lädt am Freitag, 12.06.2015 zum
Besuch der Sondervorstellung „Don Camillo“ in das Landestheater Dinkelsbühl ein.
Anmeldungen werden wie immer bei Hans Riegel und Johann
Christ entgegengenommen. Bei genügend Beteiligung organisieren wir wieder einen Bustransfer.
Vormerken:
Am Mittwoch, 02.09.2015 findet die traditionelle Sonderzugfahrt
des VdK-Kreisverbandes statt. Ziel 2015 wird Salzburg sein. Informationen hierzu werden noch rechtzeitig veröffentlicht.
Fischerverein Weinberg 75
Am Donnerstag, den 07.05.2015 findet um 19.00 Uhr eine Mitgliederversammlung im Sportheim Weinberg statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden; 2. Fischerfest;
3. Neuwahlen der Vorstandschaft
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
gez. euer Vorstand
Pferdefreunde Frankenhöhe 1992
Vereinsmeisterschaften der Pffr. Frankenhöhe – erstmals mit
gleichzeitiger Wertung WBO-Tour für die Kreismeisterschaft
Ansbach
Am 14.05.2015 finden auf der Reitanlage Berner-Leis in Aurach
wieder die Vereinsmeisterschaften im Reiten statt. Erstmals wurden alle Vereine im Landkreis Ansbach eingeladen beim ersten
offiziellen Turnier an sechs unterschiedlichen Dressur- und
Springprüfungen teilzunehmen. Mehr als 100 Teilnehmer aus
10 Vereinen mit über 120 Starts und ebenso vielen Pferden, zeigen ein reges Interesse sich in den Prüfungen untereinander zu
messen. Dies freut uns als Veranstalter ganz besonders. Unter
dem fachmännischen Auge der Richter Wolfgang Knigge und
Sandra Schwalm können die Reiterinnen und Reiter in den Wettbewerben ihr Können zeigen. Hiervon können in zwei Prüfungen
Punkte für die Rundenwertung der Kreismeisterschaft im Landkreis Ansbach Gruppe WBO-Tour erritten werden. Zuschauerhöhepunkt ist sicher wieder der – derzeit nur bei den Pferdefreunden so umgesetzte – Schauwettbewerb Jump&Drive&Bike. Hier
bilden Kutschenfahrer, Springreiter und ein Fahrradfahrer eine
Einheit, wo jeder einen eigenen Parcours überwinden muss und
die Gesamtzeit gewertet wird. Gewinner ist das schnellste 3erTeam. Die Reitprüfungen beginnen um 8.00 Uhr und enden gegen 18.30 Uhr.
Bericht: Bianca Ströhlein
Mitteilungen
Nummer 19
Freitag, 8. Mai 2015
17
Jagdgenossenschaft Weinberg
Am Dienstag, dem 12.05.2015, findet um 19.30 Uhr im Sportheim in Weinberg eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung; 2. Satzungsänderung; 3. Wünsche und Anträge.
Alle Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen.
Der Vorstand Thomas Kleeberger.
Naturschutz ohne Grenzen
Sonstiges
8. Mai bis 17. Mai 2015
11. Ansbacher Artenschutzwoche
Im Rahmen der 11. Ansbacher Artenschutzwoche findet in Leutershausen nachfolgende Veranstaltung statt:
Freitag, 15. Mai 2015, 16.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr
Naturschutz in der Landwirtschaft
Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen - Vertragsnaturschutzprogramm als Chance. Zusammen mit einem örtlichen
Landbewirtschafter werden landwirtschaftliche Flächen besichtigt, die im Vertragsnaturschutzprogramm gefördert werden. Die
Chancen des Förderinstruments für Landwirtschaft und Natur
sollen bei einer Wanderung veranschaulicht werden.
Leitung: Ulrike Grötsch, Stefanie Schwarz - Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach
Treffpunkt: 91578 Leutershausen-Schwand, Ortsausgang Steinberg
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.ansbacher-artenschutzwoche.de sowie beim Veranstaltungskalender der Bayern Tour
Natur: www.tournatur.bayern.de
Ansprechpartner: Anita Ullmann, Landratsamt Ansbach, Tel. 0981
468 4203/Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, Tel. 0981
14213 und Günter Möbus, Landesbund für Vogelschutz Ansbach,
Tel. 0152 0178 7849
Seit über 25 Jahren verbinden wir
europaweit Menschen und Natur
über Ländergrenzen hinweg.
Gerne informieren wir Sie über
unsere Projekte.
Sabine Günther
Telefon + 49 (0) 7732/92 72 - 17
sabine.guenther @ euronatur.org
www.euronatur.org
as
Foto Thom
Lohnes
Danke
Spendenkonto Brot für die Welt:
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00
BIC: GENODED1KDB
Für das Vertrauen, das Sie Brot
für die Welt mit Ihrer Spende entgegenbringen, danken wir Ihnen
ganz herzlich. Ohne Ihre großzügige Unterstützung könnten
wir den Menschen in den armen
Ländern nicht helfen! Mit Ihrem
Beitrag können wir viel bewegen.