t t a l b s g Mitteilun aurach weinberg dietenbronn eyerlohe gindelbach hilsbach vehlberg westheim windshofen e d n i e m e G r de h c a r u A Weinberg Vehlberg Baumschmücken - alle helfen mit Geschafft! Vereinte Kräfte … Frühlingslied 19 45. Jahrgang Freitag 8. Mai 2015 Die Luft ist blau, das Tal ist grün, die kleinen Maienglocken blühn und Schlüsselblumen drunter; der Wiesengrund ist schon so bunt und malt sich täglich bunter. Drum komme, wem der Mai gefällt, und freue sich der schönen Welt und Gottes Vatergüte, die diese Pracht hervorgebracht, den Baum und seine Blüte. Ludwig Heinrich Christoph Hölty Anschließend gemütliches Beisammensein Dietenbronn Alles im Griff – präzises Kommando Maibaum-Aufstellen – Brauchtum und Tradition in unserer Gemeinde Am Vorabend des 1. Mai wurden in unserer Gemeinde traditionell die Maibäume unter Mitwirkung der Feuerwehren, zahlreicher Vereinsmitglieder und Bürger aufgestellt. Freude nach getaner Arbeit Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 2 Mitteilungen „Baumkletterer“ Heinz Blank jun. Dorfgemeinschaft Windshofen Hilsbach Aurach Heuer wieder auf seinem Platz Maibaumsingen mit dem Hilsbacher „Sängernachwuchs“ Achtung, Redaktionsschluss! Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 20 (11. bis 16. Mai) wird der Redaktionsschluss auf Montag, den 11. Mai 2015, 12.00 Uhr, vorverlegt. Krieger-Verlag, Blaufelden Herzlichen Glückwunsch Ihren 85. Geburtstag feierte am 5. Mai 2015 Frau Hildegard Mynarek aus Aurach. Herausgeber und Redaktion: Gemeindeverwaltung 91589 Aurach Telefon: 0 98 04/91 54-0, Telefax: 0 98 04/91 54-25 Internet: www.aurach.de, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister. Erscheint normalerweise wöchentlich freitags. Redaktionsschluss ist am Dienstag vorher, 12.00 Uhr. Das Mitteilungsblatt ist gedruckt auf Recyclingpapier. Layout, Druck und Anzeigenverwaltung: Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90 Internet: www.krieger-verlag.de Muttertag 10. Mai 2015 Mitteilungen Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 3 Ferienzeit – Reisezeit • Ferienzeit – Reisezeit • Ferienzeit – Reisezeit Ist Ihr Ausweisdokument gültig? Ein gültiger Ausweis gehört ins Reisegepäck! Mitteilungsblatt aurach weinberg dietenbronn eyerlohe gindelbach hilsbach vehlberg westheim windshofen der Gemeinde Aurach Weinberg Vehlberg Baumschmücken - alle helfen mit Geschafft! Vereinte Kräfte … Frühlingslied 19 45. Jahrgang Freitag 8. Mai 2015 Achtung Die Luft ist blau, das Tal ist grün, die kleinen Maienglocken blühn und Schlüsselblumen drunter; der Wiesengrund ist schon so bunt und malt sich täglich bunter. Drum komme, wem der Mai gefällt, und freue sich der schönen Welt und Gottes Vatergüte, die diese Pracht hervorgebracht, den Baum und seine Blüte. Ludwig Heinrich Christoph Hölty Anschließend gemütliches Beisammensein Dietenbronn Alles im Griff – präzises Kommando Maibaum-Aufstellen – Brauchtum und Tradition in unserer Gemeinde Am Vorabend des 1. Mai wurden in unserer Gemeinde traditionell die Maibäume unter Mitwirkung der Feuerwehren, zahlreicher Vereinsmitglieder und Bürger aufgestellt. In der KW 22 vom 25. bis 30. Mai 2015 erscheint Freude nach getaner Arbeit kein Mitteilungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen Niederschrift über die Bürger-Informationsveranstaltung vom 28.04.2015, 19.30 Uhr im Pfarrsaal in Weinberg Sanierung Altort Weinberg Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Zustand 2.1 Kanal 2.2 Wasserleitung 2.3 Straßen 3. Vorstellung der Planung 3.1 Aktueller Planungsstand 3.2 Sinnvoller Bauablauf/Abschnittsbildung 3.3 Kosten 4. Finanzierung 4.1 Wasserleitung 4.2 Kanal 4.3 Straßen 5. Weiteres Vorgehen zu TOP 1: Erster Bürgermeister Merz begrüßt die anwesenden 118 Bürger/innen, darunter 8 Gemeinderatsmitglieder, Herrn Dipl.-Ing. (TU) Zenker vom Ingenieurbüro Biedermann sowie Herrn Dipl.Ing. (FH) Heckel und Frau Nenning von der Verwaltung. Er zeigt kurz die vorgesehenen Maßnahmen auf und weist darauf hin, dass zu jedem Tagesordnungspunkt Fragen gestellt werden können. In der Gemeinde Aurach wurde in den letzten Jahren, mit Ausnahme der beiden Hauptorte, die Infrastruktur in allen Ortsteilen weitgehend in Ordnung gebracht. In Aurach steht die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 1066 mit Neuverlegung der gesamten Infrastruktur kurz vor der Fertigstellung. Nun ist für den Altort Weinberg die Erneuerung von Kanal, Wasserleitung und Straßen vorgesehen. Vor dem Einstieg in die weitere Tagesordnung beantragt eine Bürgerin, von den Maßnahmen gänzlich abzusehen, insbesondere die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Bürgermeister Merz erklärt, dass es heute um Information gehe; darüber, ob und welche Maßnahmen letztlich durchgeführt werden, hat der Gemeinderat zu entscheiden. Dabei würden die Meinung und die Belange der Anlieger einfließen und im Sinne der Gemeinde abgewogen. zu TOP 2 (2.1 bis 2.3): Dipl.-Ing. (TU) Zenker stellt anhand einer Präsentation, ergänzt mit Bildern und Videos der letzten Kanalfilmung, den Zustand des Kanals, der Wasserleitung und der Straßen dar. Er erläutert, weshalb im Altort Weinberg, anders als im Altort Aurach, für eine ordnungsgemäße Entwässerung die Einführung eines Trennsystems notwendig ist: Durch Aurach fließt die Kleine Aurach, in die das Oberflächenwasser aus den Außengebieten eingeleitet werden kann. In Weinberg dagegen wird sämtliches Außengebietswasser aus den westlich und nördlich gelegenen Fluren zwar gedrosselt, aber in den vorhandenen Mischwasserkanal im Altort geleitet. Außerdem wird das Quellwasser der zahlreichen Brunnen und der Wieseth in den Kanal eingeleitet. Wegen des hohen Grundwasserstandes im Altort wird dem Kanal aus den Drainageleitungen der Wohngrundstücke zusätzlich ständig Wasser zugeführt. Die Vermischung von Außengebiets-, Niederschlags-, Grund- und Quellwasser mit häuslichem Abwasser ist aus Sicht des Umweltund Gewässerschutzes sehr kritisch zu sehen. Der vorhandene Mischwasserkanal kann aufgrund seines kritischen baulichen Zustandes (Materialverschleiß, Undichtigkeiten, Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, nicht fachgerecht durchgeführte Hausanschlüsse, usw.) nicht weiter als solcher betrieben werden, sondern müsste komplett neu gebaut werden. Nach punktuellen Inlinersanierungen kann er jedoch weiterhin als Regenwasserkanal für die Ableitung des Außengebiets-, Quell-, Drainage- und Oberflächenwassers dienen. Der geplante neue Schmutzwasserkanal kann weitaus kleiner dimensioniert werden als ein neuer Mischwasserkanal und verursacht dadurch vergleichsweise niedrige Baukosten. Der vorgesehene neue Schmutzwasserkanal wird ausreichend Gefälle haben, sodass er nur im üblichen Rahmen gespült werden muss. Wenn das Außengebietswasser und das Quell-, Drainage- und Oberflächenwasser aus dem Altort künftig an der Kläranlage vorbei- und direkt in die Wieseth eingeleitet wird, sinkt auch die Abwasserabgabe. Bei Einführung des Trennsystems wird jedes Grundstück einen Schmutzwasser- und einen Regenwasseranschluss oder, soweit notwendig, mehrere Regenwasseranschlüsse erhalten. Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen deshalb auf ihren Grundstücken Schmutz- und Regenwasser trennen. Wie sie dies sinnvoll bewerkstelligen können, kann in Beratungsgesprächen, die das Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde anbieten wird, erörtert werden. zu TOP 3 (3.1 bis 3.3): Dipl.-Ing. (TU) Zenker stellt anhand von Lageplänen die für den Altort Weinberg vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau vor. Die Sanierung soll in drei Bauabschnitten erfolgen (BA I: Berggässchen, Bachgasse und Am Grasgarten), BA II: Obere Brunnengasse und Am Brunnen, BA III: Westbergstraße). Auch der bisherige Mischwasserkanal, der am südöstlichen Ende der Westbergstraße Richtung Grasgarten verläuft, soll künftig nur noch als Regenwasserkanal benutzt werden. Das bedeutet, dass das Schmutzwasser aus den Grundstücken, die bisher über diesen Kanal entwässern, künftig in den in der Westbergstraße geplanten neuen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden muss, wofür Hebeanlagen notwendig sein werden. Für die Aufwendungen, die die betroffenen Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken im Rahmen der Einführung eines Trennsystems aufbringen müssen, stellt sich die Frage eines fi- 4 Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen nanziellen Ausgleichs. Hierzu wird auch eingeworfen, dass der hohe Grundwasserstand im Altort Weinberg kein „privates“ Problem wäre, sondern ein öffentliches, sodass sich die Gemeinde an den Kosten für die Änderungen an den Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend beteiligen müsste. Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den privaten Aufwendungen möglich ist. Die Wasserleitung wurde im Altort Weinberg Mitte der sechziger Jahre aus PVC-Material gebaut. Sie ist derzeit zwar noch voll funktionsfähig, aber aufgrund der langen Nutzungsdauer bereits abgeschrieben. Wegen Materialverschleiß ist vor allem im Bereich der Muffenverbindungen in Zukunft mit Rohrbrüchen zu rechnen. Eine Erneuerung der Wasserleitung mit PE-HD-Material ist im Zusammenhang mit den geplanten Kanalbauarbeiten deshalb sinnvoll und geboten. Bei den Hausanschlüssen werden nur geringe Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein. Die Straßen im Altort sind ebenfalls über 50 Jahre alt und sichtlich verschlissen. Hinsichtlich der geplanten Straßenerneuerungen wird zwar die Meinung vertreten, dass Sanierungen in Teilbereichen durch Aufbringen einer neuen Deckschicht ausreichen würden. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Altort und der geringen Straßenbreiten wird aber dort, wo der geplante neue Schmutzwasserkanal nicht im Spülbohrverfahren, sondern im offenen Graben eingebracht wird, von der vorhandenen Straßensubstanz wenig übrig bleiben. Insgesamt ergäbe sich ein einziges Flickwerk, über kurz oder etwas länger stünde eine weitere Sanierung an und es stelle sich die Frage der Sinnhaftigkeit. zu TOP 4 (4.1 bis 4.3): Erster Bürgermeister Merz erklärt, dass die geplanten Baumaßnahmen im Bereich Entwässerung und Wasserversorgung über die Abwasser- bzw. Wassergebühren finanziert werden. Die Kosten für die geplanten Straßenerneuerungen sind entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umzulegen. Nachdem die Gemeinde Aurach seit Jahrzehnten eine Straßenausbaubeitragssatzung anwendet und bisher durchgeführte Straßenerneuerungen entsprechend abgerechnet worden sind, ist für die geplanten Straßenerneuerungen im Altort Weinberg leider keine Ausnahmeregelung möglich. Frau Nenning erläutert anhand einer Präsentation die Grundlagen für die Abrechnung von Straßenausbaubeträgen und die Vorgehensweise bei der Festlegung der Beitragssätze. Grundsätzlich ist jede Straße einzeln abzurechnen. Es können jedoch Abrechnungseinheiten gebildet werden, wenn es sich um die gleichen Straßentypen handelt. Für den Altort Weinberg, in dem alle Straßen als Anliegerstraßen zu klassifizieren sind, ist die Bildung solcher Abrechnungseinheiten analog zu den geplanten Bauabschnitten rechtlich zulässig und zweckmäßig. In den Bauabschnitten I und II stehen die Straßen, die erneuert werden sollen, so zueinander in Beziehung, dass die einen Straßen ihre Erschließungsfunktion nur im Zusammenwirken mit einer anderen Straße erfüllen können, um eine Anbindung an das übrige Straßennetz zu erhalten. In den Bauabschnitt III fällt einzig die Westbergstraße, die für sich eine Einheit bildet. Auf der Grundlage der Kostenschätzung des Ingenieurbüros wurde für jede Abrechnungseinheit eine Vorausberechnung der Straßenausbaubeiträge erstellt und der vorläufige Beitragssatz ermittelt. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten über die voraussichtlichen Beiträge Auskunft und können bei der Gemeindeverwaltung weitere Details erfahren. Aus der Versammlung werden zu den geplanten Straßenerneuerungen und der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen folgende Einwände bzw. Anregungen vorgebracht: • Die Ortsstraßen im Altort seien als Haupterschließungsstraßen zu klassifizieren, da sie auch dem innerörtlichen Verkehr dienen würden. Nach der Definition in § 7 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung sind sie als Anliegerstraßen einzustufen, da sie überwiegend der Erschließung der dortigen Grundstücke dienen. Bei einer Haupterschließungsstraße würden sich Anlieger- und innerörtlicher Durchgangsverkehr der Bedeutung nach ungefähr das Gleichgewicht halten. Innerörtlicher Durchgangsverkehr findet im Altort insoweit nicht statt, als die Straßen dort weder die einzelnen bebauten Bereiche von Weinberg noch einzelne Ortsteile der Gemeinde verbinden. • Es wird die Meinung vertreten, dass der Straßenaufbau nicht auf den Schwerlastverkehr ausgerichtet sein muss. Die Grundstückseigentümer im Altort würden keinen Schwerlastverkehr verursachen, vielmehr müssten die Landwirte, die über die Ortsstraßen ihre Felder in den angrenzenden Fluren anfahren, an den Kosten für die Straßenerneuerungen beteiligt werden. Der landwirtschaftliche Schwerlastverkehr auf den Ortsstraßen wird insgesamt kritisch gesehen. Für eine Beteiligung der Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen an der Finanzierung der geplanten Ausbaumaßnahmen besteht keine Rechtsgrundlage. Der vorgesehene Straßenaufbau beruht auf den Regelwerken, die für Anliegerstraßen, die in gewissem Maße auch vom Schwerlastverkehr (z. B. Müllautos, Baustellen- und Lieferverkehr) genutzt werden, gelten. • Da in manchen Bereichen der Straßenaufbau den heutigen Maßgaben entspricht, müsste dort kein Vollausbau, sondern nur eine Sanierung erfolgen. Der nördliche Teil der Bachgasse (Richtung Feuchtwanger Straße) könne wegen der geringen Straßenbreite nicht von schweren Fahrzeugen befahren werden, sodass für den Straßenaufbau keine hohen Maßstäbe gesetzt werden müssten. Dies wird geprüft. • Ursächlich für die Straßenerneuerungen seien die Kanalbaumaßnahmen. Die Kosten für die Straßenerneuerungen müssten deshalb den Kanalbaukosten zugeordnet und folglich von der Allgemeinheit getragen werden. Die Kosten, die der Kanalbau am Straßenbau verursacht, werden bei der Beitragsabrechnung berücksichtigt, indem die Straßenbaukosten anteilig entsprechend dem Verhältnis der Breite der geplanten Straße zur Breite des notwendigen Kanalgrabens reduziert werden. Im Übrigen sei es nicht statthaft, Straßenausbaumaßnahmen über Abwassergebühren zu finanzieren. • Die Vorausberechnung der Straßenausbaubeiträge beruhe auf einer Kostenschätzung, die von den tatsächlichen Baukosten übertroffen werden könnte. Die Kosten wurden nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt. • Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen sollten für den gesamten Altort und nicht abschnittsweise ausgeschrieben werden, damit für alle Beitragspflichtigen aus Kostensicht die gleichen Bedingungen gelten. Es ist vorgesehen, die gesamten Baumaßnahmen, die zur Ausführung kommen, in einer Ausschreibung zusammenzufassen, um günstige Preise zu erreichen. Wegen der Abschnittsbildung s. v. • Der vorhandene Mischwasserkanal, der künftig als Regenwasserkanal genutzt werden soll, könnte durch die Straßenbauarbeiten beschädigt werden. In der Ausschreibung wird vorgegeben, dass nur entsprechendes Gerät eingesetzt werden darf und die bauausführende Firma für etwaige Schäden haftet. • In der Westbergstraße könnte der geplante Schmutzwasserkanal auch außerhalb des Straßenkörpers verlegt werden, sodass die Straße nicht erneuert werden müsste. Südlich entlang der Westbergstraße verlaufen die Wasserleitung sowie die Kabel der N-Ergie und der Telekom. Eine Verlegung des neuen Kanals wäre deshalb nur nördlich entlang der Westbergstraße möglich. Dabei bleibt zu bedenken, dass der Zustand der Westbergstraße in weiten Teilen verschlissen ist. Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen 5 • Eine Bürgerin führt aus, dass es ihr sehr schwer falle, die hohe Kostenbelastung zu tragen, denn gerade mit fortgeschrittenem Alter sollte man „etwas“ auf der hohen Kante haben. Bürgermeister Merz kann dies gut nachvollziehen; er gibt aber auch zu bedenken, dass die Maßnahmen allen Grundstückseigentümern/Anliegern zugute kommen werden, nicht zuletzt beim Hochwasserschutz. Den weitaus größeren Teil der notwendigen Investitionen trage die Gemeinde – ohne Anteil der Anlieger seien die vielen anstehenden Erneuerungsmaßnahmen aber nicht finanzierbar. Sollte es in Einzelfällen zu untragbaren Belastungen führen, seien gegebenenfalls Einzelentscheidungen angezeigt. - Herr Wolfgang Pfrogner, Bachgasse 9 (BA I) - Frau Petra Hillermeier, Westbergstraße 11 (BA I und III) - Herr Martin Auer, Westbergstraße 18 (BA III) Soweit sich aus der Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium die Notwendigkeit einer weiteren Informationsveranstaltung ergibt, wird dies rechtzeitig mitgeteilt. Ende der Veranstaltung: 22.15 Uhr zu TOP 5: Die Einwände bzw. Anregungen, die bei der heutigen Versammlung vorgebracht worden sind, werden geprüft, die Planungen gegebenenfalls überarbeitet. Bei den weiteren Planungen für den Altort Weinberg soll ein Begleitgremium aus der Bürgerschaft mitwirken. Für eine Mitwirkung haben sich spontan folgende Anlieger bereit erklärt: Hinweis: Die Power-Point-Präsentationen aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04.2015 werden auf der Homepage der Gemeinde Aurach hinterlegt. Es wird darum gebeten, dass sich bis 18.05.2015 noch weitere Bürger/innen für eine Mitarbeit im Begleitgremium bei der Gemeindeverwaltung melden (Tel. 09804 915413). Aurach, den 05.05.2015 Versammlungsleiter: gez. Manfred Merz Erster Bürgermeister Für die Niederschrift: gez. Rosemarie Nenning Hauptamtsleiterin Sitzungsbericht Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittwoch, 29. April 2015, 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Johann-Anton-von-Zehmen Grundschule Aurach Erster Bürgermeister Manfred Merz begrüßt die Damen und Herren des Gemeinderates, die Zuhörerinnen und Zuhörer, sowie Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung. Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit fest. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. 1. Bekanntgaben 1.1 Kurzbericht KW 13 bis KW 18 Rückblick: 02.03.2015 Versammlung der Jagdgenossenschaft Weinberg im Sportheim: Jagdverpachtung 07.03.2015 Jahreshauptversammlung des Gartenbau- und Heimatpflegevereins Aurach, Gasthaus Zur Sonne, Aurach 12.03.2015 Frühjahrskreisversammlung Bayerischer Gemeindetag, Unterschwaningen 14.03.2015 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung Schützengesellschaft, Schützenhaus Aurach 15.03.2015 13.30 Uhr Siebnerjahrtag mit Ehrung für 50 Jahre Siebner – Georg Herrmann in Dietenhofen 15.03.2015 Jahreshauptversammlung Krankenpflegeverein Weinberg, Pfarrheim Weinberg 15.03.2015 Jahreshauptversammlung SV 67 Weinberg, Sportheim Weinberg 15.03.2015 Jahreshauptversammlung SSV Aurach, Sportheim Aurach 17.03.2015 Bauausschusssitzung 18.03.2015 Hauptausschusssitzung 20.03.2015 Frühjahrsklausur des Gemeinderates in der Bauakademie Feuchtwangen 21.03.2015 Josefi-Feier der FFW Aurach in der Rathausscheune 24.03.2015 Mitgliederversammlung Fränkische Moststraße in Feuchtwangen 24.03.2015 Projektgruppe Schulhaus Weinberg 25.03.2015 Jahreshauptversammlung Obst- und Gartenbauverein Weinberg 25.03.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung in Aurach (Sondersitzung) 26.03.2015 10.00 Uhr OD Aurach: Besprechung zur Koordinierung der notwendigen Vollsperrung in den Pfingstferien 26.03.2015 19.30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung in Weinberg Ausblick: 27.03.2015 28.03.2015 28.03.2015 29.03.2015 29.03.2015 29.03.2015 30.03.2015 31.03.2015 31.03.2015 11.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 15.04.2015 16.04.2015 17.04.2015 29.04.2015 30.04.2015 10.00 Uhr Übergabe der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken in der Orangerie in Ansbach (Brumberg ./.Jörg) Flurputztag im gesamten Gemeindegebiet 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung der FFW Vehlberg im Feuerwehrhaus 14.00 Uhr Jahreshauptversammlung VdK-Ortsverband Aurach – Weinberg, Pfarrheim Weinberg 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung Soldatenkameradschaft Aurach, Gasthaus „Zur Sonne“ Osterwanderung des Gartenbau- und Heimatpflegevereins Aurach 19.30 Uhr Bürgerinformation zum Gehwegbau in Hilsbach im Heisla 15.00 Uhr Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern an Alfred Hillermeier, Weinberg, im Landratsamt Ansbach 19.30 Uhr Ortshauptversammlung der CSU Aurach Weinberg im Autohof 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Ortsteilversammlung in Vehlberg, Treffpunkt Feuerwehrhaus 14.00 Uhr AGIL Bürgermeister Jour fixe in Aurach 19.00 Uhr Bauausschusssitzung im Rathaus 19.00 Uhr Hauptausschusssitzung im Rathaus 15.00 Uhr Frühjahrstreffen der Behindertenbeauftragten im Landkreis Ansbach im Landratsamt Ansbach 9.30 Uhr 27. Ansbacher Gespräch: Einzelhandel im ländlichen Raum, Bezirksrathaus Ansbach 19.30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung in Aurach Aufstellen der Maibäume im Gemeindegebiet 1.2 Ortsteilbegehungen Gemeinderatsperiode 2014 – 2020 Der Gemeinderat hat angeboten, am Anfang seiner Periode in den einzelnen Ortsteilen - außer in Aurach und Weinberg, wo im Wechsel jedes Jahr die ordentliche Bürgerversammlung stattfindet - Begehungen mit anschließenden Versammlungen durchzuführen. Am 20.09.2014 wurde Hilsbach begangen, am 11.04.2015 Vehlberg. Die Niederschriften über die von den Bürger/innen angesprochenen Themen wurden jeweils im Mitteilungsblatt veröf- 6 Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen Sitzungsbericht fentlicht. Der Ortssprecher von Dietenbronn hat mitgeteilt, dass dort eine Begehung nicht für notwendig erachtet wird. Themen, die behandelt werden müssen, werden direkt in der Verwaltung vorgebracht. In Windshofen soll im Herbst 2015 eine Begehung stattfinden, ebenso in Eyerlohe. 1.3 Wasserrechtliches Verfahren für Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Weiherwiesengraben; Sachstandsbericht Der Antrag wurde im Oktober 2014 beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Nunmehr hat das Landratsamt mitgeteilt, dass noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzulegen ist. Ein Landschaftsarchitekt wurde damit beauftragt. Ziel ist nach wie vor, die Maßnahmen noch 2015 auszuführen. 2. Projekt-Idee Nahwärmenetz in Weinberg Im Juli 2014 hat eine Initiativgruppe, bestehend aus den Herren Manfred Vogel, Siegfried Auer und Armin Nürnberger, das Projekt Nahwärmenetz zur Versorgung des westlichen Ortsbereiches von Weinberg vorgestellt. Bei einer ersten Befragung haben 60-70 Anwesen ein grundsätzliches Interesse bekundet und es erschien seinerzeit möglich, das Projekt bei gegebener Wirtschaftlichkeit realisieren zu können. Herr Siegfried Auer und Herr Armin Nürnberger führen nunmehr aus, dass aufgrund der sehr niedrigen Erdölpreise derzeit eine Realisierung nicht möglich erscheint. Das Projekt wird allerdings nicht völlig verworfen, sondern die erarbeitete Vorplanung bleibt bestehen, ggf. wird wieder auf das Projekt zurückgekommen. Ein Leerrohrsystem im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten an der Infrastruktur im Altort zu verlegen, macht wenig Sinn: Erfahrungen bei anderen durchgeführten Projekten haben gezeigt, dass eine Leitungsführung im Wesentlichen auch ohne Straßenaufbrüche erfolgen kann. 3. Gemeindliche Bauvorhaben 3.1 Grabenlose Kanalsanierung Aurach/Weinberg – Vorstellung der Planung 2015/2016 soll sowohl in Aurach als auch in Weinberg mit der grabenlosen Kanalsanierung fortgefahren werden. In Aurach stehen die Weinberger Straße, der Birkenweg und der Lerchenweg, die Bergstraße, die Ansbacher Straße und das Gwend an. In Weinberg stehen die Schulstraße, der Auracher Weg, der Herrieder Weg, Zum Erlgrund, Seelachweg, Vehlberger Straße, Schleifweg, Am Tränklein, Hardtstraße sowie die Kanalleitung zur Raststätte Frankenhöhe an. Im Haushalt sind dafür 165.000 Euro bereitgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 135.000 Euro. Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Biedermann mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen. 3.2 Johann-Anton-von-Zehmen-Grundschule in Aurach; Fassadenanstrich am Altbau Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Liebberger & Schwarz mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen, außerdem soll das Büro ein Farbkonzept vorlegen. 3.3 Betriebsgebäude des gemeindlichen Bauhofes; energetische Sanierung der Fassade und des Daches Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Liebberger & Schwarz mit der Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen, außerdem wird das Büro gebeten rechtzeitig ein Farbkonzept zur Auswahl vorzulegen. 3.4 Blumenauer Platz, Oberflächensanierung des Festplatzes Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur Oberflächensanierung am Festplatz einschließlich der Erneuerung der Entwässerungsrinnen und der Zufahrt vom Mühlweiherweg an die Firma Dauberschmidt aus Dinkelsbühl zu vergeben. 3.5 Ortsstraße Hilsbach, Richtung Neunstetten; Ergebnis der Anliegerversammlung vom 30.03.2015 Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anliegerversammlung zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro ausgeschrieben und sollen in der nächsten Sitzung vergeben werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für Juli bis September 2015 geplant. Bezüglich des Standortes einer Einengung zur Verlangsamung des Fahrverkehres findet mit den unmittelbar Beteiligten noch ein Gesprächstermin statt. 4. Erlass einer Werbeanlagensatzung Nachdem im Februar und März 2015 innerhalb kurzer Zeit drei weitere Anträge auf Genehmigung großflächiger Werbetafeln auf Grundstücken entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 1066 in Aurach eingegangen sind, sah sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2015 veranlasst, den Erlass einer Werbeanlagensatzung in Auftrag zu geben. Zwischenzeitlich wurde der Satzungsentwurf sowohl mit dem örtlichen Gewerbeverband als auch mit dem Landratsamt Ansbach abgesprochen. Für bestehende Werbeanlagen gilt ein Bestandsschutz. Von der Satzung nicht berührt ist die Werbung der bestehenden Geschäfte entlang der Ortsdurchfahrt. Der Gemeinderat beschließt die Werbeanlagensatzung, die an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird. 5. Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Altort Aurach“; Beauftragung eines Planungsbüros Der Gemeinderat beschließt, das Topos team, Hoch-, Stadtund Landschaftsplanungsbüro GmbH, Nürnberg, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 25.03.2015 mit der Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Altort Aurach“ zu beauftragen. 6. Netzentwicklungsplan Strom 2024 der Bundesnetzagentur Stellungnahme der Gemeinde Aurach im Rahmen des Konsultationsverfahrens Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 der Bundesnetzagentur gegen die Stromtrasse Wolmirstedt – Raum Gundremmingen Einwendungen zu erheben. Als Begründung wird auf die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region Hesselberg verfasste Resolution und den von der Region unterstützten Schriftsatz aus dem Europa-Voting Bezug genommen. Nähere Informationen können ggf. bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. 7. Bauanträge 7.1 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses an ein bestehendes Wohnhaus in Hilsbach 16 Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen. 7.2 Bauantrag zum Umbau der Scheune und der Erhöhung des Dachstuhles, sowie dem Einbau von Zimmern im Obergeschoss am Anwesen Windshofen 17 Der Bauantrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet und dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorgelegt. 7.3 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und der Errichtung von Dachgauben am Anwesen Seelachweg 2 in Weinberg Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gäulbuck III Seelachweg“. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachgauben bis zu einer maximalen Breite von 3,5 m zulässig. Der Abstand zum Ortgang hat mindestens 2 m zu betragen. Die im Antrag vorgelegten Dachgauben entsprechen nicht diesen Festsetzungen, eine Befreiung wird deswegen beantragt. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Größe der Dachgauben sowie dem Abstand zum Ortgang wird erteilt. Mitteilungen Sitzungsbericht 8. Beschaffung eines Gerätewagens Logistik (GWLog1) für die Freiwillige Feuerwehr Aurach; Auftragsvergaben Los 2 (Fahrzeugaufbau nach DIN) und Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung); Als Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) Mercedes Benz 602 Baujahr 1978 sind die gemeindlichen Feuerwehren und der Kreisbrandrat übereingekommen, einen Gerätewagen Logistik für die Freiwillige Feuerwehr Aurach zu beschaffen. Nach Auswertung der Angebote wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2015 bereits die Beschaffung des Fahrgestells bei der Firma IVECO Bayern GmbH beschlossen. Der Fahrzeugaufbau wird an die Fa. Karosseriebau Roth aus Feucht vergeben, die Feuerwehrtechnische Beladung an die Firma Wolfgang Jahn GmbH aus Wendelstein. 9. Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Satzung vom 21.10.2003 bedarf einer Preisanpassung und Neufassung. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Der Text wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht. 10. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der N-ERGIE (Preisanpassungs-Komplettservice) Der Gemeinderat beschließt den Straßenbeleuchtungsvertrag mit der N-ERGIE wie vorgelegt abzuschließen. CSU-Kreisverband Landkreis Ansbach Georg-Ehnes-Gedächtnispreis Verleihung für herausragende, kulturelle Leistungen im Landkreis Ansbach an den Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach e. V. an Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015 Rathausscheune/Rathausplatz in Aurach Beginn der Veranstaltung: 15:00 Uhr Programmablauf: Musikgruppe „A Weng“ Begrüßung CSU-Ortsvorsitzende Carola Güntner-Hoppe Kindertanzgruppe Laudatio durch ersten Bürgermeister Manfred Merz Übergabe des Preises an Vorsitzenden Simon Bohrer durch Kreisvorsitzenden Jan Helmer Musikgruppe „A Weng“ Worte des Dankes Vorsitzender Simon Bohrer Grußworte/Gratulation • Landrat Dr. Jürgen Ludwig • zweite Bürgermeisterin Maria Köller Rahmenprogramm: Bewirtung durch den Verein • Vorführung alter Handwerkstechniken • Führung durch das Vogtei-Museum mit Blumenauer Heimatstube • Heinz Blank (sen.) Ausstellung Forstgeräte • Heinz Blank (jun.) Motorsägen-Kunst • Kinderprogramm Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 7 Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478) folgende Satzung: § 1 – Gegenstand der Satzung (1) Diese Satzung regelt die Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen und trifft insoweit besondere Anforderungen. (2) Die Satzung ergänzt die gesetzlichen Vorschriften für diejenigen Anlagen der Außenwerbung, die Werbeanlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO) sind. (3) Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen (Wirtschaftswerbung) und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, Automaten und die für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmten Säulen, Tafeln und Flächen, nicht aber Schaukästen der örtlichen Kirchengemeinden, Vereine und Parteien sowie Schaukästen und Anschlagtafeln der Gemeinde. (4) Von den Vorschriften dieser Satzung unberührt bleiben sämtliche höherrangige Bestimmungen für Werbeanlagen, insbesondere das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Bayerische Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) und das Bundesfernstraßengesetz (FStrG). (5) Rechtmäßig errichtete Werbeanlagen genießen im Rahmen einer Baugenehmigung Bestandschutz. Andere Werbeanlagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung errichtet wurden, genießen insoweit Bestandschutz, als sie bis zum Inkrafttreten dieser Satzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbart waren. § 2 – Räumlicher Geltungsbereich (1) Die Regelungen des § 3 und 4 sowie der §§ 10 bis 12 dieser Satzung gelten für alle Grundstücke an den Hauptdurchfahrtsstraßen des Hauptortes und der Ortsteile (s. Anlagen 1 bis 7). (2) Die Regelungen der §§ 5 bis 9 dieser Satzung gelten zusätzlich für alle Grundstücke entlang der Ortsdurchfahrten der Staatsstraße 1066 in Aurach und Weinberg (Schutzzone s. Anlage 1 und 2). (3) Der Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m an der Stätte der Leistung in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten; in Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB gilt dies auch für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung der vorgenannten Baugebiete entsprechen. (4) Der Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, im Außenbereich nur, soweit sie einem Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB dienen. (5) Regelungen in sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bebauungsplänen, sonstigen städtebaulichen Satzungen oder der Plakatierungsverordnung bleiben unberührt. 8 Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen § 3 – Zulässigkeit von Werbeanlagen (1) Im Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 sind Werbeanlagen nur an der Stätte ihrer Leistung zulässig. (2) Werbeanlagen dürfen eine höchstzulässige Größe von 2 qm nicht überschreiten. § 4 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze (1) Werbeanlagen sind so zu errichten, aufzustellen, anzuordnen, zu gestalten und zu unterhalten, dass sie insbesondere nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe, Lichtwirkung und Gliederung das Erscheinungsbild des Grundstücks, auf dem sie errichtet werden oder worden sind, und der sie umgebenden baulichen Anlagen sowie das Orts- bzw. Straßenbild nicht erheblich beeinträchtigen. (2) Unzulässig sind 1. Werbeanlagen in störender Häufung und an Ortsrändern, soweit sie in die freie Landschaft wirken 2. Werbeanlagen, die das Straßen- und Ortsbild erheblich beeinträchtigen, insbesondere ortsbildprägende Sichtachsen und Blickbezüge oder wesentliche Straßenräume der Hauptzufahrten 3. Werbeanlagen, die ortsbildprägende Grünstrukturen wie Grünanlagen, Alleen, Grünzüge, Vorgartenzonen oder die Straßenraumbegrünung erheblich beeinträchtigen. (3) Vor Einzeldenkmalen sind unzulässig: 1. Werbeanlagen an Bauzäunen und Baugerüsten außer für Werbung an der Stätte der Leistung 2. Licht- und Projektionswerbung 3. Werbeanlagen an Verteiler- und Schaltkästen § 5 – Unzulässige Werbeanlagen in der Schutzzone In der Schutzzone sind unzulässig 1. Werbeanlagen an Freileitungsführungen, Licht- und Abspannmasten, Straßenlaternen, Umformerstationen, Wartehäuschen, Fernsprechzellen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen 2. Werbeanlagen an Schornsteinen, Hauskaminen und ähnlichen hochragenden Bauteilen 3. Werbeanlagen an Brücken, Stegen, Außentreppen, Stützmauern und Geländern, Toren 4. Werbeanlagen an Einfriedungen aller Art 5. Werbeanlagen in Form von Spannbändern, Werbefahnen und -wimpeln. § 6 – Gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen in der Schutzzone (1) Werbeanlagen dürfen die architektonischen Gliederungen eines Gebäudes nicht überdecken; Fenster- und Schaufensterbeklebungen dürfen einen maximalen Beklebungsanteil von 50 % der Fensterfläche nicht übersteigen. (2) Werbeanlagen dürfen keine grellen und stechenden Farben aufweisen, die Verwendung von mehr als drei Farben ist unzulässig. (3) Werbeschriften sind nur in Form horizontal aneinandergereihter Einzelbuchstaben und maximal zweizeilig zulässig. Die Buchstabenhöhe darf 50 cm nicht übersteigen. (4) Die Beleuchtung von Werbeanlagen ist blendfrei auszuführen. Die Lichtquelle darf vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbar sein. Blink-, Wechsel oder Reflexbeleuchtungen sowie Lichtprojektionen auf Außenwände und auf öffentliche Straßen und Gehwege sowie in den Luftraum abstrahlende Licht- und Laserstrahlen sind unzulässig. (5) Werbung an Markisen ist nur zulässig, wenn keine anderen Werbeanlagen in zulässiger Weise möglich sind. (6) Werbeanlagen dürfen nicht oberhalb des Brüstungsbereichs des 1. Obergeschosses angebracht werden. § 7 – Werbeausleger in der Schutzzone (1) An der Fassade eines Gebäudes ist jeweils nur ein Werbeausleger (Nasenschild) zulässig. Zwischen zwei Auslegern ist ein Mindestabstand von 5 m zu halten. (2) Werbeausleger dürfen nur bis zur Unterkante der Fenster des 1. Obergeschosses angebracht werden und müssen eine überwiegend horizontale Ausrichtung aufweisen. Die Ausladung darf nicht mehr als 1,50 m betragen. Die Unterkante des Auslegers muss mindestens 2,50 m über der Straßenfläche liegen. (3) Die Ansichtsfläche des Werbeauslegers darf maximal 0,5 m2 betragen. § 8 – Werbe- und Hinweisschilder in der Schutzzone (1) Wegweisende Hinweisschilder und -zeichen sind unzulässig. Dies gilt nicht für Hinweise auf öffentliche Einrichtungen oder Beherbergungsbetriebe, die dem gemeindlichen Leitsystem entsprechen. (2) Marken- und Reklameschilder dürfen nur flach und in Erdgeschosshöhe angebracht werden. Ihre Größe darf maximal 0,3 m2 betragen. § 9 – Schaukästen und Warenautomaten in der Schutzzone (1) Schaukästen und Warenautomaten müssen sich in die architektonische Gliederung und Gestaltung der Gebäude oder der baulichen Anlagen, an denen sie angebracht sind, einfügen und sich dieser unterordnen. (2) Warenautomaten und Schaukästen müssen einfarbig sein und sich dem Farbton der Fassade, an der sie angebracht sind, anpassen. (3) Frei aufgestellte Warenautomaten und Schaukästen sind unzulässig. § 10 – Abweichungen Von den Vorschriften dieser Satzungen können nach Art. 63 BayBO Abweichungen von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde. § 11 – Ordnungswidrigkeiten Mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro kann gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach §§ 2 bis 7 dieser Satzung unzulässige Werbeanlage errichtet. § 12 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Aurach, den 04.05.2015 Manfred Merz Erster Bürgermeister Anlage 1 – Aurach Mitteilungen Anlage 2 – Weinberg Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 9 Anlage 5 – Hilsbach Anlage 3 – Dietenbronn Anlage 6 – Gindelbach, Westheim, Windshofen Anlage 4 – Eyerlohe Fortsetzung auf Seite 10 19 10 Nummer Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen Anlage 7– Vehlberg (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. § 2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig. § 4 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21. Oktober 2003 einschließlich Anlagen außer Kraft. Aurach, 29. April 2015 gez. Manfred Merz, Erster Bürgermeister Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Aurach: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Aurach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung: § 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde Aurach erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. (2) Die Gemeinde Aurach erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden ange- bei einer fangenen Kilometer Wegstrecke für Nutzungsdauer von Mannschaftstransportwagen MTW Mehrzweckfahrzeug MZF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6 oder StLF 10/6) Hilfeleistungslöschfahrzeug (LF 16/12) Versorgungs-LKW (GWLog1) Tragkraftspritzenanhänger (TSA) 15 Jahren 15 Jahren 20 Jahren 25 Jahren 25 Jahren 20 Jahren bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% 2,80 Euro 3,17 Euro 3,57 Euro 6,10 Euro 7,94 Euro 3,80 Euro 1,00 Euro 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde (bei jährlich 80 Ausrückestunden und Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %) für ein Mannschaftstransportwagen MTW 23,25 Euro ein Mehrzweckfahrzeug MZF 27,94 Euro ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 71,64 Euro ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6 bzw. StLF 10/6) 102,05 Euro ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (LF 16/12) 143,15 Euro ein Versorgungs-LKW (GWLog1) 36,42 Euro Tragkraftspritzenanhänger (TSA) 15,00 Euro 3. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Mitteilungen 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 24,00 E. (Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Aurach Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 3.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für a) einen ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 13,70 E b) sonstige Bedienstete, wenn der Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 13,70 E. Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde berechnet. 4. Verbrauchsmaterialien Das zum Einsatz benötigte Verbrauchsmaterial wird zum Selbstkostenpreis, zuzüglich einem Pauschal-Aufschlag in Höhe von 20 % für die Beschaffung und Vorhaltung berechnet. Öffentliche Zahlungsaufforderung; Fälligkeit Steuern und Gebühren Die Gemeindekasse Aurach weist darauf hin, dass zum 15. Mai 2015 die nachfolgend genannten Gemeindesteuern und Gebühren mit den jeweiligen Vierteljahresbeträgen zur Zahlung an die Gemeinde Aurach fällig werden: 1. Grundsteuer A (landw. Grundstücke) 2. Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 3. Gewerbesteuervorauszahlung 4. Wasser- und Abwassergebühren-Vorauszahlung Es wird gebeten, die auf den ergangenen Steuer- bzw. Gebührenbescheiden angegebenen Raten zu den aufgeführten Terminen pünktlich an die Gemeindekasse Aurach zu bezahlen. Sparkasse Ansbach, IBAN: DE10 7655 0000 0430 1603 90, SWIFT-BIC: BYLADEM1ANS RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank Ansbach, IBAN: DE80 7656 0060 0006 7122 40 SWIFT-BIC: GENODEF1ANS VR-Bank Feuchtwangen-Limes eG, IBAN: DE30 7606 9441 0000 6002 45 SWIFT-BIC: GENODEF1FEW Hinweis: Soweit eine Ermächtigung zum Einzug dieser Forderungen erteilt worden ist, werden die Steuern und Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht, eine Überweisung ist dann nicht erforderlich. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder das Wochenende, so gilt der darauffolgende Werktag als Buchungstag. Landratsamt Ansbach – Kommunale Jugendarbeit - Erlebniszeltlager „Alles was fliegt“ Diesmal beschäftigen wir uns mit allem „was fliegt“. Wir spannen einen Bogen von der Natur bis zur Technik und bauen uns selbst „etwas das fliegt“. Zusätzlich gibt es z. B. Ausflüge, eine Nacht- Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 11 wanderung, geselliges Beisammensein mit Erzählungen und Geschichten am Lagerfeuer und ein Filmabend zum Thema. (Änderungen vorbehalten). Besonderen Wert legen wir auf spannende Bewegungs- und Gruppenspiele, passende Aktionen zum Thema und gesundes Essen! Unser Erlebniszeltlager I findet für die 8- bis 11-Jährigen vom 09.08. – 14.08.15 in Haslach bei Dürrwangen statt und kostet 100,- Euro. Ebenfalls in Dürrwangen findet das Erlebniszeltlager II für die 12bis 14-Jährigen vom 16.08 – 23.08.15 statt und kostet 115,- Euro Die Kinder müssen zum Zeltplatz gebracht werden! Ein Eltern-Info-Abend findet am 09. Juli um 19.00 Uhr in Herrieden statt. Anmeldungen bitte unter 0981/468-5482. Landratsamt Ansbach, Kommunale Jugendarbeit Außensprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken im Landkreis Ansbach Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken führt am Dienstag, den 12.05.2015 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach einen allgemeinen Außensprechtag durch. Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX, die Gewährung von Elterngeld, Zahlung von Bundes- und Landeserziehungsgeld, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrecht (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte). Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden. Hinweis: Orthopädische Sprechtage des Amtes werden in Ansbach gesondert beim Gesundheitsamt Ansbach, Kronacher Str. 8, 91522 Ansbach durchgeführt und zwar am Donnerstag, den 08.01.2009 von 8.30 – 11.00 Uhr. Abfallwirtschaft • Hausmüllabfuhr: Nächste Abholung: Freitag, 15. Mai 2015 • Biomüllabfuhr: Nächste Abholung: Donnerstag, 21. Mai 2015 ab 6.00 Uhr. • Grüne Tonne: Nächste Abholung: Montag, 11. Mai 2015 ab 6.00 Uhr. • Gelber Sack: Nächste Abholung: Dienstag, 12. Mai 2015 ab 6.00 Uhr. • Wertstoffhof Öffnungszeiten: freitags von 16.15 Uhr bis 18.30 Uhr (Sommerzeit). • Grüngut: Häckselfähiges, nur vollständig entlaubtes Material kann angefahren werden bei: Stefan Kemmetmüller samstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr in Aurach auf dem Grundstück gegenüber den Maschinenhallen Richtung Dietenbronn, und bei Otmar Bögelein nach Vereinbarung unter Tel. Nr. 0171/5203988 in Weinberg. Es wird ausschließlich naturbelassenes, holziges, häckselfähiges Material angenommen, Thujaheckenschnitt usw. ist zum Häckseln nicht geeignet. • Siloanlage in Weinberg Grüngutanlieferung ist ab sofort wieder möglich. Wir bitten darauf zu achten, dass hier ausschließlich Grünschnitt angeliefert wird. Hecken- und Holzschnitte dürfen hier nicht abgeliefert werden! 19 12 Nummer Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen • An der Bauschuttdeponie in Dietenbronn kann Bauschutt und Erdaushub angeliefert werden. Die Bauschuttdeponie ist grundsätzlich bis Oktober jeweils samstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Soll außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeit Bauschutt oder Erdaushub angeliefert werden, ist dies rechtzeitig, mindestens einen Tag vorher mit Herrn Heckel, Tel. 09804 /915426, abzusprechen. Gebühren: Erdaushub 7,00 E/m3, Bauschutt 10,00 E/m3. Bei Anlieferung außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeit ist zusätzlich ein Betrag von 18,00 E pro Stunde zu entrichten. • Voranzeige Problemmüllsammlung: Samstag, 23. Mai 2015, 11.45 bis 12.45 Uhr, Blumenauer Platz Büchereien Aurach und Weinberg Aurach: montags von 17.00 bis 19.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Karin Heller Weinberg: montags von 16.30 bis 18.30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Franziska Hillermeier Öffnungszeiten Bürgerbüro: Feuerwehren FFW Aurach Freitag, 15. Mai 2015, 20.00 Uhr, Übung, anschl. Stammtisch. Jugendfeuerwehr: Freitag, 8. Mai 2015, 18.30 Uhr, Übung. FFW Weinberg Hauptübung Am Freitag, 8. Mai 2015 ab 18.00 Uhr findet eine Übung aller Ortswehren der Gemeinde statt. Übungsobjekt ist die Schulturnhalle in Weinberg. FFW Windshofen Gemeinschaftsübung am Freitag, 8. Mai 2015 um 18.00 Uhr. Die Übung am Freitag, 15. Mai entfällt. Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr Ansprechpartnerin: Brigitta Hopp, Tel. 09804/9154-24 Altersjubilare Forstrevier Aurach Sprechstunde mittwochs von 14.30 bis 16.00 Uhr im Rathaus Aurach, Sitzungssaal. Revierleiter Christian Stegmaier, Mobil-Telefon 0175/7251629. Bürgermeisterchor im Landkreis Ansbach Benefizkonzert am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19.00 Uhr in der St.-Marien-Kirche in Dorfkemmathen - Erlös für die Kirchengemeinde Dorfkemmathen. Eintrittspreis: 7,00 E. Karten nur an der Abendkasse. AGIL-Nachrichten AGILer Kunst- und Kulturkalender HiKK Hilsbach Kunst und Kultur e. V. Freitag 8. Mai 2015, 20.00 Uhr – Einlass 19.00 Uhr – live in concert Klaus der Geiger mit dem Maximum Terzett Eintritt 10 Euro, Getränke und Vesper nach der Karte! Bitte parken Sie möglichst im Hof, es stehen hier Parkplätze zur Verfügung. Falls dort vollgeparkt sein sollte, stellen Sie Ihr Auto laut StVO am Fahrbahnrand ab, bitte nicht auf dem Gehsteig, in Grundstückseinfahrten oder im Grünstreifen! Stiftsbasilikakonzerte Herrieden 2015 Sonntag, 17. Mai 2015, 19.00 Uhr Choralschola Eichstätt, Ltg.: KMD Christian Heiß: „Magnificat Marianische Gesänge mit der Schola Gregoriana des Eichstätter Doms“ Wir gratulieren! 9. Mai 2015 Christ Franz, Aurach, 75 Jahre Mandeli Margareta, Aurach, 70 Jahre 12. Mai 2015 Frey Julianna, Aurach, 82 Jahre Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, Aurach Pfarrgasse 8, 91589 Aurach, Tel. 09804/92110, Fax 09804/92111 E-Mail: [email protected] www.pfarrgemeinde-aurach.de 20. Woche vom 9. Mai 2015 bis 17. Mai 2015 Samstag, 9. Mai 2015 13.00 Uhr Weinberg: Einkehrtag aller Firmlinge (Pfarrheim) 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr VAM + Theresia u. Josef Schrall [19] Ged. + Theresia Hufnagel [20] Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Pfarrgottesdienst Ged. + Ludwig Sand, Eltern u. Schw.-Eltern [164] Ged. + Elt. Lechner/Frey, Geschw. u. Verw. [170] 18.00 Uhr Maiandacht Montag, 11. Mai 2015 – 18.30 Uhr Windshofen Bittgang und Bittgottesdienst (Beginn am Spielplatz) + Walburga Abt, Geschwister u. Verw. Mitteilungen Mittwoch, 13. Mai 2015 – Erste Monatswallfahrt Gedenktag unserer lb. Frau von Fatima 18.00 Uhr Fußwallfahrt u. Bittgang nach Windshofen, mit den Erstkommunionkindern u. Firmlingen 19.00 Uhr Windshofen Rosenkranz 19.30 Uhr Windshofen Gottesdienst mit Lichterprozession für die Ortsteile Aurach, Eyerlohe [104], Dietenbronn u. Hilsbach + Franz u. Theresia Rieber u. Sohn Karl Ged. + Alois u. Maria Troßmann u. Sohn Alois Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt 9.00 Uhr Weinberg: hl. Amt + Franz Wittig [19] gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession mit den Erstkommunionkindern und Firmlingen Samstag, 16. Mai 2015 – hl. Johannes Nepomuk 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr VAM + Josef Bohrer [116] Ged. + Cecilia Stahl u. Georg Christ [127] Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Pfarrgottesdienst Ged. + Johann u. Anna Blank u. Sohn Otto [121] Ged. + Konrad u. Rosa Hertlein, Eltern u. Schw.-Elt. 18.00 Uhr Maiandacht des Kath. Frauenbundes Aurach/Weinberg, musikalisch gestaltet vom Kirchenchor Choralis Kath. Pfarrgemeinde Maria Sieben Schmerzen, Weinberg 20. Woche vom 9. Mai 2015 bis 17. Mai 2015 Samstag, 9. Mai 2015 13.00 Uhr Einkehrtag aller Firmlinge (Pfarrheim) Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der Osterzeit 8.30 Uhr hl. Amt + Emma Schindler [104] Ged. hl. Amt zur lieben Mutter Gottes [13] Ged. + Karl Messerer [62] 18.00 Uhr Maiandacht Dienstag, 12. Mai 2015 - hl. Nereus und hl. Achilleus 18.30 Uhr Bittgang und Bittgottesdienst + Albert Binder u. Angehörige [51] Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt 9.00 Uhr hl. Amt + Franz Wittig [19] gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession mit den Erstkommunionkindern und Firmlingen Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit 8.30 Uhr Dankamt zur lieben Mutter Gottes [09] Ged. + Karl Schindler u. Verw. [14] Ged. + Franz, Maria u. Johann Berndanner [71] GEMEINSAME PFARRNACHRICHTEN Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 13 Frühschoppen im Pfarrheim Weinberg Der Pfarrgemeinderat Weinberg lädt an Christi-Himmelfahrt, 14. Mai 2015, nach der gemeinsamen Prozession alle recht herzlich zu einem Imbiss mit Getränken sowie Kaffee und Kuchen ins Pfarrheim ein. Gez. Pfarrgemeinderat Weinberg Kirchliche Verbände KAB-Ortsverband Weinberg Einladung zur Fußwallfahrt von Arberg nach Großlellenfeld am Freitag, den 8. Mai 2015 Herzliche Einladung ergeht an alle zur traditionellen Fußwallfahrt zur Marienkirche in Großlellenfeld. Natürlich sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen und willkommen. Wallfahrer, die nicht gut zu Fuß sind, können mit dem Bus direkt weiter nach Großlellenfeld zur Kirche fahren, um dort nach Eintreffen der Fußwallfahrer am Gottesdienst teilzunehmen. Treffpunkt zur Wallfahrt ist um 18.00 Uhr am Fernsehturm Arberg. Von dort gehen wir zu Fuß, die KAB-Banner voraus im Gebet und mit Liedern nach Großlellenfeld. Die Strecke beträgt ca. 3 km und die Wegezeit ca. 1 Stunde. Ab ca. 19.00 Uhr feiern wir gemeinsam Gottesdienst in der Marienkirche in Großlellenfeld. Anschließend ist Einkehr und gemütliches Beisammensein im Gasthaus zur Linde. Busabfahrt ist in Weinberg an der Schule um 16.45 Uhr. Die Fahrtkosten werden von der KAB übernommen. Gegen 22.00 Uhr ist die Rückfahrt geplant. Anmeldung und Auskunft bei Albert Fuchs, Tel. 1412 oder Josef Engelhard, Tel. 7222. Immer wieder Santiago - über 4000 km auf dem Jakobsweg Das Pilgerehepaar Deo und Resi Bösendörfer referierte vor kurzem bei der Katholischen Arbeiternehmerbewegung im Pfarrheim in Weinberg in Kooperation mit der KEB i. Landkreis Ansbach e. V. über den Jakobsweg. Albert Fuchs von der KAB begrüßte das Paar, das an diesem Abend über ihren Santiago-Aufenthalt berichtete. Nachdem sie vor längerer Zeit schon den Jakobsweg von Herrieden nach Spanien gelaufen sind, suchten sie nun auch Pilgerwege in den neuen Bundesländern auf. Von Jerichow nach Helfta und von Görlitz nach Fulda. Die beiden erzählten von den Erlebnissen mit den Pilgern, Herbergseltern, den Landsleuten und von der Hilfsbereitschaft und Gastfreundlichkeit, die sie auf dem Weg erfahren durften. Umrahmt wurde das Ganze von Liedern und Gedichten. Im Mai diesen Jahres machen sich beide wieder auf den Weg, doch dieses mal von Portugal nach Spanien. Von einer sehr anrührenden Begebenheit sprach Deo Bösendörfer während seines Vortrages. Vor der Werrabrücke in Vacha trafen sie ein Ehepaar aus Jena, gemeinsam überschritten sie die Brücke der Einheit. Ein Vorstandsmitglied der Katholischen Erwachsenenbildung bedankte sich bei Deo und Resi Bösendörfer und bei der KAB Weinberg für ihr Engagement. Krankenbesuchsdienst – Pfarreien Aurach und Weinberg Gruppe 5 in Feuchtwangen/Dinkelsbühl Fußwallfahrt nach Windshofen der Pfarrgemeinde Aurach: Am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 findet die erste Monatswallfahrt der Pfarrgemeinde Aurach nach Windshofen statt. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor der Pfarrkirche. Besondere Einladung ergeht an die Erstkommunionkinder und Firmlinge aus Aurach. Christi-Himmelfahrts-Prozession Die gemeinsame Christi-Himmelfahrts-Prozession der beiden Pfarrgemeinden findet am 14. Mai 2015 in Weinberg statt und beginnt mit dem Gottesdienst um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche Weinberg. Die Erstkommunionkinder (im liturgischen Gewand ohne Kerze) und die Firmlinge nehmen daran teil. v. l. Beate Leis (Vorstandsmitglied KEB) und Deo und Resi Bösendörfer 19 14 Nummer Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenkirchberg mit Aurach Freitag, 8. Mai 2015 20.00 Uhr Friedensgebet zum 70. Jahrestag des Endes des 2. Weltkrieges in Weißenkirchberg Sonntag, 10. Mai 2015 9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg 10.45 Uhr Gottesdienst im Evang. Gemeindetreff Aurach mit Pfrin. Walz Donnerstag, 14. Mai 2015, Himmelfahrt 9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg mit Pfrin. Walz Sonntag, 17. Mai 2015 9.30 Uhr Gottesdienst in Weißenkirchberg mit Pfrin. Walz Evang.-Luth. Kirchengemeinden Dombühl und Kloster Sulz Sonntag, 10. Mai 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz 10.15 Uhr Gottesdienst in Dombühl beide mit Pfr. Lindner 10.00 Uhr Kindergottesdienst Mittwoch, 13. Mai 2015 17.00 Uhr Konfi-Unterricht Probe zur Konfirmandenvorstellung Treffpunkt Kirche St. Veit in Dombühl Donnerstag, 14. Mai 2015 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst des westliches Dekanats Feuchtwangen in der Marienkirche in Kloster Sulz Sonntag, 17. Mai 2015 9.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in Kloster Sulz 10.15 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in Dombühl 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Kloster Sulz Bürozeiten: Das Sekretariat ist in der Regel Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr besetzt. Pfarramt der KG Dombühl/Kloster Sulz i. A. Sabine Strauß Evang.-Luth. Kirche Feuchtwangen Freitag, 8. Mai 2015 9.30 Uhr Evang. Jugendhaus: Eltern-KindGruppe 14.15 Uhr Evang. Jugendhaus: Jungschar „Die Spatzen“ 15.30 Uhr Gemeindehaus Vorderbreiten thann: Jungschar für Buben und Mädchen 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr Evangelisches Jugendhaus Feuchtwangen: Konfi-Party - für Frischkonfirmierte 19.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Selbsthilfegruppe krebskranker Frauen Samstag, 9. Mai 2015 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Gemeindehaus: „Sicher und/oder frei ?! - Technische Hilfsmittel unterstützen Demenzerkrankte mit Frau Sabine Deffner 14.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Treff Alleinerziehende „Gemeinsam macht stark“ 16.00 Uhr Stiftskirche: Turmblasen mit Dekanatskantorat 16.30 Uhr Praxisklinik: Gottesdienst Sonntag, 10. Mai 2015 9.00 Uhr Schlosskirche Thürnhofen: Gottesdienst 9.30 Uhr Stiftskirche: ökum. Gottesdienst zum 150jähr. Feuerwehrjubiläum und Kindergottesdienst 9.30 Uhr bis 11.45 Uhr Haus am Kirchplatz: Gemeindebücherei - geöffnet 10.15 Uhr Gemeindehaus Vorderbreitenthann: Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag, 11. Mai 2015 9.00 Uhr Haus am Kirchplatz: Selbsthilfegruppe „Pusteblume“ für seelische Gesundheit 10.00 Uhr Evang. Jugendhaus: Eltern-Kind-Gruppe 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Gemeindehaus: Oase - Betreuungsnachmittag für Pflegebedürftige 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Dentlein am Forst: Volkstanzkreis f. Erwachsene mit Heinz-Werner Liebscher Dienstag, 12. Mai 2015 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr Gemeindehaus: Treffpunkt „Café Lichtblick“ mit Diakonischem Werk 19.00 Uhr Dekanat Kapitelsaal: Kirchenvorstandssitzung mit Dekan Jürgen Hacker 19.30 Uhr Haus am Kirchplatz: Frauenkreis - Vortrag m. Frau Eva Bräutigam: „Meine Kindheit in Brasilien“ Mittwoch, 13. Mai 2015 9.30 Uhr Senioren- und Pflegeheim: Gottesdienst 10.45 Uhr ASB-Seniorenzentrum: Gottesdienst 18.30 Uhr Diakoniestation: Selbsthilfegruppe „MS-Treff“ 19.00 Uhr Dekanat Kapitelsaal: offener Bibelgesprächskreis „Impulse“ mit Dekan Jürgen Hacker Donnerstag, 14. Mai 2015 10.00 Uhr Stiftskirche: Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl 10.00 Uhr Halle Steinbach: Gottesdienst Schule Anmeldung an den drei Ansbacher Gymnasien An den drei Ansbacher Gymnasien (Gymnasium Carolinum, Platen-Gymnasium, Theresien-Gymnasium) finden in der Zeit vom 11. bis 13. Mai 2015 jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, am 15. Mai 2015 nur von 8.00 bis 12.00 Uhr, die Anmeldungen zur Aufnahme in die 5. Klassen für das kommende Schuljahr statt. Dieser Termin wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst festgelegt. Bitte beachten Sie diesen Zeitraum! Spätere Anmeldungen dürfen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Anmeldung am Gymnasium Feuchtwangen Die Anmeldung zum Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums Feuchtwangen findet vom 11.05. bis 13.05.2015 jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr und am 15.05.2015 von 9.00 bis 13.00 Uhr im Sekretariat der Schule statt. Bei der Anmeldung sind das Übertrittszeugnis und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Das Gymnasium Feuchtwangen ist ein Naturwissenschaftlichtechnologisches und Sprachliches Gymnasium. Im Sprachlichen Zweig kann neben Französisch auch Italienisch als dritte Fremdsprache gewählt werden. Falls noch Fragen geklärt oder Informationen gegeben werden sollen, stehen während der Anmeldezeiten der Schulleiter und die Mitarbeiter des Direktorats zur Verfügung. Für die Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen müssen, werden bei der Anmeldung die Prüfungstermine bekannt gegeben. gez. Sauerhammer, OStD Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach - BSZ Herzliche Einladung zu unseren Anmeldenachmittagen am: Montag, 11.05.15, ab 15.00 Uhr und Dienstag, 09.06.15, ab 15.00 Uhr Anmeldung und Informationen zur Ausbildung in zukunftssicheren Dienstleistungs- und Pflegeberufen . Assistent/in für Ernährung und Versorgung . Hauswirtschafter/in . Kinderpfleger/in . Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in . Berufe in der Agrarwirtschaft . Verkürzung der Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss . Mittlerer Schulabschluss in der Berufsfachschule Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach Brauhausstraße 9b, 91522 Ansbach Tel. 0981/4884620, Fax 0981/48846244, E-Mail: [email protected], www.bsz-ansbach.de Vereine und Verbände Bürgerinitiative „GEGENWIND“ Bürgerinitiative „GEGENWIND“ reinigt ihr Naherholungsgebiet Getreu dem Motto „nicht nur reden, sondern auch handeln“, hat die Bürgerinitiative „Gegenwind“ aus Weinberg für den 02.05.2015 zum Umweltschutztag aufgerufen. Ziel war es, die Zufahrt sowie das eigentliche Waldstück Baarwald von Alltagsmüll oder evtl. Altlasten zu reinigen bzw. zu befreien. Zahlreiche Bürger folgten dem Aufruf der Bürgerinitiative und reinigten in Teams die ihnen zugeteilten Bereiche. Nach mehreren Stunden des Sammelns konnte sich das Resultat sehen lassen. Einerseits traurig über die starke Verschmutzung, andererseits stolz auf das Erreichte, ließen die Teilnehmer den arbeitsreichen Vormittag ausklingen. Nach dieser Aktion können die Weinberger Bürger wieder zufrieden und ohne lästigen Alltagsmüll ihr Naherholungsgebiet Baarwald genießen. SSV Aurach Abteilung Fußball Herren I: Sonntag, 10.05.15 um 15.00 Uhr SSV Aurach – TuS Feuchtwangen 2 Mittwoch, 13.05.15 um 19.00 Uhr SSV Aurach – SV Weinberg (Halbfinale Tucher Ligapokal) Herren II: Sonntag, 10.05.15 um 13.00 Uhr SSV Aurach II – SF Ammelbruch 2 15 Damen: Sonntag, 10.05.15 um 11.00 Uhr SV Pfaffenhofen - SSV Aurach A-Jun. (U19); Samstag, 09.05.15 um 16.00 Uhr TB St. Johannis 88 Nürnberg - SG Herrieden/Aurach/Weinberg C-Jun. (U15): Mittwoch, 13.05.15 um 18.00 Uhr JFG Hesselbach 2 - SG Aurach/Weinberg D1-Jun. (U13): Freitag, 08.05.15 um 17.30 Uhr SG Weinberg/Aurach 1 – SG Herrieden II Mittwoch, 13.05.15 um 17.30 Uhr SG Weinberg/Aurach – SG Breitenau D2-Jun. (U13): Freitag, 08.05.15 um 17.30 Uhr SG Weinberg/Aurach 2 – JFG Rangau 3 E-Jun. (U11): Freitag, 08.05.15 um 17.00 Uhr SSV Aurach – TSV Elpersdorf F-Jun. (U9): Samstag, 09.05.15 um 10.00 Uhr SG Dürrwangen/Großohrenbronn/Langfurth - SG Weinberg/Aurach Fußball-Champions-Camp mit Extra-Torwart-Camp Vom 24. bis 26. Juli, 3 Tage Fußball pur auf dem Sportgelände des SSV Aurach für alle Jungs und Mädels im Alter von 7 bis 14 Jahren. Es erwarten dich 3 Tage voller Fußball und viel Spaß! Eine Top-Fußball-Ausstattung mit Trikot, Hose, Stutzen, Fußball und Trinkflasche! Für deine Verpflegung ist natürlich bestens gesorgt. Extra: Für alle Torhüter gibt es ein spezielles Torwart-Camp! Dieses volle Programm für nur E 79,00 (Geschwister E 69,00). Fragen und Anmeldungen bei Gerhard Zeller, Tel. 09804/913907 oder unter [email protected]. Jetzt nichts wie anmelden, wir freuen uns auf dich! Anmeldeschluss: 1. Juni 2015 SPENDE: An die DKMS wurde eine Spende in Höhe von 200,— E mit dem Verwendungszweck „Gerti will leben“ überwiesen. SCHLACHTSCHÜSSEL: Letzte Schlachtschüssel (vor der Sommerpause) im Sportheim am Freitag, 08. Mai 2015 ab 17.00 Uhr. Es ergeht herzliche Einladung. SV 67 Weinberg Abteilung Fußball Fr.08.05. 17:30 Uhr E-Jgd. 17:30 Uhr D-Jgd. 18:00 Uhr D-Jgd. Sa.09.05. 10:00 Uhr F-Jgd. 10:00 Uhr D-Mäd. 14:00 Uhr C-Mäd. 16:00 Uhr Damen 16:00 Uhr A-Jgd. 17:00 Uhr So.10.05. 13:00 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr Di.12.05. 18:15 Uhr Mi.13.05. 17:30 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 19:00 Uhr SV Weinberg-TSV Merkendorf SG Weinberg/Aurach-SG Herrieden2 SG Weinberg/Aurach 2- JFG Rangau3 SG Dürrwangen-SG Weinberg/Aurach SV Weinberg-JFG Dinkelsbühl3 JFG Sulzachtal-SV Weinberg FVgg Aschaffenburg-SV Weinberg2 TB Johannis Nürnberg-SG Herrieden/Aurach/ Weinberg B-Mäd. FCB Bayern München2-SV Weinberg Herren Damen Herren Herren SG Herrieden2-SV Weinberg3 SV Weinberg-VfL Sindelfingen SV Großohrenbronn-SV Weinberg2 FV Fortuna Neuses-SV Weinberg D-Jgd. SG Aufkirchen-SG Weinberg/Aurach2 D-Jgd. C-Mäd. C-Jgd. Herren SG Weinberg/Aurach-ASV Breitenau TSV Fichte Ansbach-SV Weinberg JFG Hesselbach-SG Aurach/Weinberg SSV Aurach-SV Weinberg 19 16 Nummer Freitag, 8. Mai 2015 Mitteilungen Abteilung Tennis Tennisdamen SV 67 Weinberg 1. Heimspiel gegen TSV Bechhofen in Weinberg Termin: 14.05.2015 um 10.00 Uhr Über zahlreiche Zuschauer würden wir uns freuen. Kaffee und Kuchen steht wie immer bereit. Die Tennisabteilung SV 67 Weinberg Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach • Voranzeige • Museumsfest am Rathausplatz Aurach „Kaffee, Kuchen und Hitzerplatz“ - an Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015 ab 14.00 Uhr Handarbeits-Ausstellung im Vogteimuseum • Auf der Rathauswiese zeigen Herr Heinz Blank sen. moderne Forstgeräte für die Waldpflege und Herr Heinz Blank jun. Schnitzarbeiten mit der Motorsäge • 15.00 Uhr Auftritt der Kindervolkstanzgruppe mit der Kapelle „a weng fränkisch“ und Überreichung des GeorgEhnes-Gedächtnispreises durch Herrn Landrat Dr. Jürgen Ludwig an den Gartenbau- und Heimatpflegeverein Kinderprogramm - Kinderspiele aus vergangener Zeit und Basteleien - Kutschfahrten mit Hans Blank Über einen zahlreichen Besuch freut sich der Gartenbau- und Heimatpflegeverein Aurach Soldatenkameradschaft Aurach Anlässlich der kirchlichen Hochzeit unseres Vereinskameraden Michael Rieber am Samstag, 09.05.2015 treffen wir uns um 13.00 Uhr in Uniform am Vereinslokal zur gemeinsamen Abfahrt nach Neunstetten zum Spalierstehen. Schützengesellschaft Aurach Sauschießen Am Freitag, den 08.05. ab 19.00 Uhr, findet unser alljährliches Sauschießen im Schützenheim statt. Es sind alle Mitglieder herzlich eingeladen Preisschafkopfen Am Freitag, den 15. Mai 2015 lädt die Schützengesellschaft Aurach alle Kartler zu einem Schafkopfturnier ins Schützenhaus ein. Neben wertvollen Sachpreisen sind unsere Hauptpreise ein halbes Schwein oder ein Gutschein über 300,00 Euro der Fa. Sitzmann Bau, Aurach. Beginn ist 20.00 Uhr. VdK-Ortsverband Aurach-Weinberg Jahresausflug am 20.06.2015 nach Lichtenfels in Oberfranken mit Floßfahrt auf dem Main und nach Michelau Herzliche Einladung an alle Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder zum Jahresausflug! Wir fahren über Nürnberg, vorbei an Erlangen und entlang dem Main-Donau-Kanal Richtung Bamberg. Dem Lauf des noch jun- gen Mains folgend erreichen wir Bad Staffelstein, den Geburtsort von Adam Riese. Nach einem kleinen Sekt-Frühstück fahren wir weiter nach Lichtenfels bzw. Schney, dem Ausgangsort der lustigen Floßfahrt auf dem Main. Die Floßfahrt dauert ca. 2 Stunden, das Floß ist barrierefrei zugänglich und überdacht. In Schley werden wir auch zu Mittag essen. Im weiteren Verlauf des Tages erreichen wir Michelau, die Stadt der Korbmacher. Dort besuchen wir das Deutsche Korb-Museum, sehen eine in der Welt einmalige Ausstellung von interessanten Flechtarbeiten und erhalten eine Vorführung. Ebenso besteht die Gelegenheit zur Kaffeepause. Über Lichtenfels treten wir die Heimreise an, um bei Windsbach noch zum Abendessen einzukehren. Die Rückkunft wird gegen 21.00 Uhr sein. Die Fahrtkosten betragen ca. 20 Euro/Person. Zeitplan: 6.15 Uhr Abfahrt Windshofen, Ortsmitte, 6.20 Uhr Weinberg, Schule, 6.25 Uhr Vehlberg, Bushaltestelle, 6.30 Uhr Aurach, Rathausplatz. Anmeldungen bitte umgehend bei Hans Riegel, Tel. 09804939795 ab 18.00 Uhr oder Johann Christ, Tel. 09804-1792. Anmeldeschluss (wegen der Floßfahrt): 17.05.2015. Voranzeige: Der VdK-Kreisverband Ansbach lädt am Freitag, 12.06.2015 zum Besuch der Sondervorstellung „Don Camillo“ in das Landestheater Dinkelsbühl ein. Anmeldungen werden wie immer bei Hans Riegel und Johann Christ entgegengenommen. Bei genügend Beteiligung organisieren wir wieder einen Bustransfer. Vormerken: Am Mittwoch, 02.09.2015 findet die traditionelle Sonderzugfahrt des VdK-Kreisverbandes statt. Ziel 2015 wird Salzburg sein. Informationen hierzu werden noch rechtzeitig veröffentlicht. Fischerverein Weinberg 75 Am Donnerstag, den 07.05.2015 findet um 19.00 Uhr eine Mitgliederversammlung im Sportheim Weinberg statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden; 2. Fischerfest; 3. Neuwahlen der Vorstandschaft Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. gez. euer Vorstand Pferdefreunde Frankenhöhe 1992 Vereinsmeisterschaften der Pffr. Frankenhöhe – erstmals mit gleichzeitiger Wertung WBO-Tour für die Kreismeisterschaft Ansbach Am 14.05.2015 finden auf der Reitanlage Berner-Leis in Aurach wieder die Vereinsmeisterschaften im Reiten statt. Erstmals wurden alle Vereine im Landkreis Ansbach eingeladen beim ersten offiziellen Turnier an sechs unterschiedlichen Dressur- und Springprüfungen teilzunehmen. Mehr als 100 Teilnehmer aus 10 Vereinen mit über 120 Starts und ebenso vielen Pferden, zeigen ein reges Interesse sich in den Prüfungen untereinander zu messen. Dies freut uns als Veranstalter ganz besonders. Unter dem fachmännischen Auge der Richter Wolfgang Knigge und Sandra Schwalm können die Reiterinnen und Reiter in den Wettbewerben ihr Können zeigen. Hiervon können in zwei Prüfungen Punkte für die Rundenwertung der Kreismeisterschaft im Landkreis Ansbach Gruppe WBO-Tour erritten werden. Zuschauerhöhepunkt ist sicher wieder der – derzeit nur bei den Pferdefreunden so umgesetzte – Schauwettbewerb Jump&Drive&Bike. Hier bilden Kutschenfahrer, Springreiter und ein Fahrradfahrer eine Einheit, wo jeder einen eigenen Parcours überwinden muss und die Gesamtzeit gewertet wird. Gewinner ist das schnellste 3erTeam. Die Reitprüfungen beginnen um 8.00 Uhr und enden gegen 18.30 Uhr. Bericht: Bianca Ströhlein Mitteilungen Nummer 19 Freitag, 8. Mai 2015 17 Jagdgenossenschaft Weinberg Am Dienstag, dem 12.05.2015, findet um 19.30 Uhr im Sportheim in Weinberg eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung; 2. Satzungsänderung; 3. Wünsche und Anträge. Alle Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen. Der Vorstand Thomas Kleeberger. Naturschutz ohne Grenzen Sonstiges 8. Mai bis 17. Mai 2015 11. Ansbacher Artenschutzwoche Im Rahmen der 11. Ansbacher Artenschutzwoche findet in Leutershausen nachfolgende Veranstaltung statt: Freitag, 15. Mai 2015, 16.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr Naturschutz in der Landwirtschaft Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen - Vertragsnaturschutzprogramm als Chance. Zusammen mit einem örtlichen Landbewirtschafter werden landwirtschaftliche Flächen besichtigt, die im Vertragsnaturschutzprogramm gefördert werden. Die Chancen des Förderinstruments für Landwirtschaft und Natur sollen bei einer Wanderung veranschaulicht werden. Leitung: Ulrike Grötsch, Stefanie Schwarz - Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach Treffpunkt: 91578 Leutershausen-Schwand, Ortsausgang Steinberg Weitere Infos erhalten Sie unter: www.ansbacher-artenschutzwoche.de sowie beim Veranstaltungskalender der Bayern Tour Natur: www.tournatur.bayern.de Ansprechpartner: Anita Ullmann, Landratsamt Ansbach, Tel. 0981 468 4203/Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, Tel. 0981 14213 und Günter Möbus, Landesbund für Vogelschutz Ansbach, Tel. 0152 0178 7849 Seit über 25 Jahren verbinden wir europaweit Menschen und Natur über Ländergrenzen hinweg. Gerne informieren wir Sie über unsere Projekte. Sabine Günther Telefon + 49 (0) 7732/92 72 - 17 sabine.guenther @ euronatur.org www.euronatur.org as Foto Thom Lohnes Danke Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 BIC: GENODED1KDB Für das Vertrauen, das Sie Brot für die Welt mit Ihrer Spende entgegenbringen, danken wir Ihnen ganz herzlich. Ohne Ihre großzügige Unterstützung könnten wir den Menschen in den armen Ländern nicht helfen! Mit Ihrem Beitrag können wir viel bewegen.
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