Neue Anti-Doping-Erklärung ab 1. Juli 2015 erforderlich

ÖSKB-Info 49/2015:
Neue Anti-Doping-Erklärung ab 1. Juli 2015 erforderlich
Wien (ÖSKB). Mit 30. Juni 2015 laufen die Anti-Doping-Erklärungen (ADE) aus. Das
bedeutet, dass für die Teilnahme an
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Österreichischen Staatsmeisterschaften (Superliga Damen und Herren, EinzelClassic, Sprint, Tandem-Mixed) 
Österreichischen Meisterschaften (1. Bundesliga Herren, Bundesliga Damen,
Bundesligen Nord, Süd und West bzw. bei BL-Reform BL Ost und BL West,
Einzel-Classic der Altersklassen U-10 bis U-23 sowie Ü-50 und Ü-60, Tandem) 
Österreich-Cup und
LV-Auswahlen 
eine neue Anti-Doping-Erklärung auszufüllen und an den ÖSKB entweder per Email
[email protected]
[email protected]
[email protected]
oder per Post an das ÖSKB-Sekretariat 1150 WIEN, Huglgasse 13-15/2/2/6 zu übermitteln
ist.
Neu ist nunmehr, dass die neue ADE
unbefristet ab 1. Juli 2015 Gültigkeit hat.
Das neue Formular im Anhang. Es steht in Kürze auch auf der ÖSKB-Homepage im Ordner
DIVERSES – ÖSKB Formulare zum Download bereit. (ew)
Die Landesverbände werden ersucht, ihre Vereine darüber in Kenntnis zu setzen. (ew)
ÖSKB, 11. Mai 2015
Rückfragehinweis:
Ernst Weber, ÖSKB-Generalsekretär
Telefon: 0043 664/52 62 981
E-Mail: [email protected]
ÖSTERREICHISCHER SPORTKEGEL- und BOWLINGVERBAND
MITGLIED DER FIQ FEDERATION INTERNATIONALE DES QUILLEURS
A-1150 Wien, Huglgasse 13-15/2/2/6
Telefon : ++43 1 - 982 18 02
Fax : ++43 1 - 985 95 91
eMail : [email protected] Internet : www.oeskb-kegeln-bowling.com BAWAG Kto.Nr : 04010.600.974 BLZ : 14000
IBAN: AT21 14000 04010600974
BIC: BAWAATWW
ZVR-Zahl: 824397373
Anti-Doping-Erklärung (unbefristet gültig ab 1. Juli 2015)
Gilt für alle Bewerbe ÖSKB-Classic
Der/die Athlet/in
Spielerpass-Nr.:
hat sich im Landesverband
für den Verein
für die Teilnahme an einem der nachstehend angeführten Wettkämpfe im Kegeln-Classic qualifiziert:
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Österreichische Staatsmeisterschaften (Superliga Damen und Herren, Einzel-Classic, Sprint, Tandem-Mixed) 
Österreichische Meisterschaften (1. Bundesliga Herren, Bundesliga Damen, Bundesligen Nord, Süd und West
bzw. bei BL-Reform BL Ost und BL West, Einzel-Classic der Altersklassen U-10 bis U-23 sowie Ü-50 und Ü-60,
Tandem) 
Österreich-Cup 
LV-Auswahlen 
Diese Bewerbe unterliegen laut ÖSKB-Sportordnung-Classic den Anti-Doping-Bestimmungen der BSO. Maßgebend sind das Österreichische
Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, ausgegeben am 20. Juni 2007 und die Bundesgesetzblätter für die Republik Österreich, ausgegeben am 8.
August 2008 und 30. Dezember 2009. Nur bei einer Änderung der Voraussetzungen innerhalb dieses Zeitraumes muss die ADE (beispielsweise
Einnahme eines neuen oder anderen Medikamentes, gesetzliche Änderungen) neu ausgestellt werden.
Wichtige Info an die AthletInnen:
Alle AthletInnen sind dazu verpflichtet, die Anti-Doping-Bestimmungen einzuhalten. Bei allen oben angeführten Wettkämpfen sind
Dopingkontrollen aller TeilnehmerInnen möglich. Bei einer Dopingkontrolle ist die Einnahme aller Substanzen (Medikamente etc.)
anzugeben. Die Strafe für Anti-Doping-Vergehen kann je nach Schweregrad mit Sperren von 6 Monaten bis 4 Jahren geahndet werden,
in schweren Fällen (Handel, Anwendung an anderen, etc.) sogar bis lebenslänglich. Seit 2010 auch strafrechtliche Ahndung.
Hinweis zu Medikamenteneinnahme:
In den Anti-Doping-Regelungen wird nachdrücklich auf die persönliche Verantwortung des Athleten verwiesen und auf die
Eigenverantwortung in Bezug auf Medikamenteneinnahme bzw. der darin enthaltenen Substanzen hingewiesen. Einfache Erkrankungen
wie etwa Schnupfen, leichter Husten oder Bagatellverletzungen kommen relativ häufig vor und ein Arztbesuch wird dann meist nicht in
Erwägung gezogen oder ist auch nicht notwendig. Die NADA Austria bietet zur Unterstützung der Sportler eine jährlich aktualisierte Liste
mit erlaubten Medikamenten bei banalen Erkrankungen.
Für den Fall, dass der behandelnde Arzt jedoch ein Medikament für dringend notwendig erachtet, dessen Wirkstoff auf der Verbotsliste
steht, muss der Sportler (nicht der Arzt!) folgendes beachten (Änderung per 1. Jänner 2010): Laut § 8 des Anti-Doping Bundesgesetzes
idF BGBl 146/2009 werden seit 1. 1. 2010 "Medizinische Ausnahmegenehmigungen" (TUE) nur mehr für Testpoolsportler (d. h.
NationalteamspielerInnen) ausgestellt.
Für Sportler, die keinem Testpool angehören gilt, dass der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung erst im Zusammenhang mit
einem eingeleiteten Dopingkontrollverfahren gestellt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn die
Einnahme vom Arzneimittel mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung einer verbotenen Methode zum Zeitpunkt der Probennahme
medizinisch indiziert und durch medizinische Befunde belegt war (retroaktives Verfahren). Nähere Infos sind auf der Homepage der
NADA Austria, http://www.nada.at einzusehen.
Der Athlet nimmt keine Medikamente, die auf der Verbotsliste angeführt sind:
(mit X markieren)
Der Athlet muss aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen,
die auf der Verbotsliste angeführt sind:
(mit X markieren)
Der Athlet erklärt mit seiner Unterschrift, dass er alle Informationen verstanden hat und seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
Datum: __________________________________
Unterschrift des Athleten:____________________________________
Unterschrift des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Athleten): __________________________________________
Erklärungen und Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind ausnahmslos zu senden an:
ÖSKB Sekretariat
per Post: 1150 WIEN, Huglgasse 13-15/2/2/6
per Email: [email protected]
[email protected]
[email protected]
Allfällige Rückfragen unter Mobil +43 (0) 699 11 11 79 27