Akustische Anforderungen an Arbeitsplätzen

Akustische Anforderungen
an Arbeitsplätzen
Beat W. Hohmann
Dr. sc. techn. ETH
Bereich Physik GAP
Suva, 6002 Luzern
Auf einen Blick




Gesetzliche Grundlagen
Schallimmissionen
- Gehörgefährdender Lärm
- Belästigender Lärm
- Hintergrundgeräusche
Raumakustische Richtwerte für Arbeitsräume
- Absorptionskoeffizient
- Nachhallzeit
- Schallpegelabnahme pro Distanzverdoppelung
- Wahl der Kenngrösse
Wo weiter?
- Links und Quellen
Unfallversicherungsgesetz (UVG):
Berufsunfälle / Berufskrankheiten
UVG Art. 82
Allgemeines
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, … alle Massnahmen zu treffen,
- die nach der Erfahrung notwendig,
- nach dem Stand der Technik anwendbar und
- den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
VUV Art. 34
Lärm und Vibrationen
Gebäude und Gebäudeteile müssen so gestaltet sein, dass
die Gesundheit oder die Sicherheit nicht durch Lärm oder
Vibrationen beeinträchtigt wird.
Arbeitsgesetz (ArG):
Gesundheitsschutz / Belästigung, Störung
Arbeitsgesetz (ArG)
 Verordnung 3 (ArGV 3)
Wegleitung zur ArGV 3 mit Anforderungen
 Plangenehmigung (ArGV 4)
Schallimmissionen
Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz
Grenzwerte
Schutzmassnahmen
Gehöruntersuchung
LEX,2000h 88 dB(A)
M2
M1
LEX,2000h 85 dB(A)
( )
–
LEX,8h
85 dB(A)
A
(A)
–
Belästigender Lärm am Arbeitsplatz
Richtwerte
Tätigkeiten,
Äquivalenter Dauerschalldruckpegel
LEX in dB(A)
Normalanforderung
Erhöhte
Anforderung
Industrielle und
gewerbliche Tätigkeiten
≤ 85
≤ 75
Allgemeine Bürotätigkeiten und
vergleichbare Tätigkeiten in der
Produktion und Überwachung
≤ 65
≤ 55
Überwiegend geistige
Tätigkeiten, die eine hohe
Konzentration erfordern
≤ 50
≤ 40
Arbeitsplätze
Hintergundgeräusche in Arbeitsräumen
Richtwerte
Raum
Äquivalenter Dauerschalldruckpegel LEX in dB(A)
Normalanforderung
Erhöhte Anforderung
Kleinbüro (bis 3 Personen)
40
35
Mittleres Büro
40
35
Sitzungs- und Konferenzzimmer
40
35
Grossraumbüro
45
40
Büro mit mehreren Büromaschinen
45
40
EDV-Maschinenraum
50
45
Werkstattbüro
60
55
Kommandoraum
60
55
Steuerkabine
70
65
Labor
50
45
Pausen- und Bereitschaftsräume
60
55
Liege-, Ruhe- und Sanitätsräume
40
35
Kantine
55
50
Operationssaal
40
35
Unterrichtsräume
40
35
Dienstwohnung (nachts)
35
30
Raumakustik
Anforderungen an die Raumakustik
Nach Wahl:
• Mittlerer Schallabsorptionsgrad
as  0.25
• Nachhallzeiten Tm
in Funktion des Volumens
• Schalldruckpegelabnahme pro
Distanzverdoppelung DL2 = 4 dB
Anforderung für die Schallabsorption
Als Planungsgrösse wird für unbelegte Räume
ein über alle Raumbegrenzungsflächen (Stot)
berechneter mittlerer Schallabsorptionsgradas
von mindestens 0.25 verlangt.
Atot = gesamtes Schallschluckvermögen in
Stot = Raumbegrenzungsflächen in m2
m2
A tot

S tot
Ausnahme (…):
In kleinen Büros genügt eine schallabsorbierende Decke.
Anforderung für die Nachhallzeit
Raumvolumen V
[m3]
Maximale
Nachhallzeit T *
[s]
< 50
0,5
50 - 200
0,5 - 0,8
200 - 1'000
0,8 - 1,2
1'000 - 5'000
1,2 - 1,4
5'000 - 20'000
1,4 - 1,6
> 20'000
1,6
* Als Mittelwert der
Oktavbänder von
125 bis 4'000 Hz.
untere Grenze des
Volumenbereichs:
kleinere Nachhallzeit,
obere Grenze des
Volumenbereichs:
grössere Nachhallzeit.
Anforderung für DL2
Die Schalldruckpegelabnahme pro Abstandsverdoppelung DL2 muss für einen arbeits- und
funktionsbereiten Arbeitsraum mindestens 4 dB
betragen.
Messverfahren nach EN ISO 11690-1 bzw. VDI 3760:
DL2 wird in einem Entfernungsbereich von 5 bis 16 m von einer
punktförmigen Schallquelle in den Oktavbändern 500 bis 4000 Hz
gemessen.
Lautsprecher
Messgerät
Messband
Leistungsverstärker
Schalldruck - Schalleistungspegel (dB)
-5
grün: vorher DL2 = 1,8 dB
blau: simul. DL2 = 3,8 dB
-10
rot:
saniert DL2 = 3,8 dB
-15
-20
-25
-30
-35
1
2
3
4 5
10
20
Abstand Quelle - Empfänger (m)
50
100
Wahl des Kriteriums
Tm
as
DL2
(X)
X
X
V > 1'000 m3
(X)
(X)
X
V < 1'000 m3
X
X
-
Neubauten in der Planungsphase,
Plangenehmigungsverfahren
Bestehende Räume;
für bestehende Räume bei
Sanierungsvorhaben
Grossraumbüro / Open Space Office
Kenngrössen für Grossraumbüros
nach ISO 3382-3
Konventionelle Kenngrössen genügen nicht!
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
Ablenkungsabstand rD ≤ 5 m
wo Sprachübertragungsindex STI < 0,50
Räumliche Abklingrate der Sprache D2,S < 7 dB
Schallpegelabnahme Sprache Abstandsverdopplung
A-bewerteter Schallpegel der Sprache auf 4 m
Lp,A,S,4m ≤ 48 dB
Merkpunkte zu Grossraumbüros




Layout und Design
- Der Raum soll der Arbeit dienen, nicht dem Architekten
- Konzentrierte und kommunikative Arbeiten trennen
- Leistungsdichte statt Mitarbeiterdichte optimieren
Sprache ist schlimmer als Geräusche
- bei Sprache hört man hin - Weghören kostet Energie
- schlechte Sprachverständlichkeit auf Distanz als Ziel!
Akustische Massnahmen
- eine schallabsorbierende Decke ist unerlässlich, dazu
- absorbierende Schallschirme von genügender Höhe
- akustische Trennung bei optischer Transparenz als Option
Wirkung auf die Kunden: persönlich oder "Call Center"?
Wo weiter?
• www.suva.ch/waswo/86048
Akustische Grenz- und Richtwerte
• www.suva.ch/laerm
Berechnungstools, u. a. für Absorption
• Grossraumbüros:
Erfahrene Ingenieurbüros
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!