Akustische Anforderungen an Arbeitsplätzen Beat W. Hohmann Dr. sc. techn. ETH Bereich Physik GAP Suva, 6002 Luzern Auf einen Blick Gesetzliche Grundlagen Schallimmissionen - Gehörgefährdender Lärm - Belästigender Lärm - Hintergrundgeräusche Raumakustische Richtwerte für Arbeitsräume - Absorptionskoeffizient - Nachhallzeit - Schallpegelabnahme pro Distanzverdoppelung - Wahl der Kenngrösse Wo weiter? - Links und Quellen Unfallversicherungsgesetz (UVG): Berufsunfälle / Berufskrankheiten UVG Art. 82 Allgemeines Der Arbeitgeber ist verpflichtet, … alle Massnahmen zu treffen, - die nach der Erfahrung notwendig, - nach dem Stand der Technik anwendbar und - den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. VUV Art. 34 Lärm und Vibrationen Gebäude und Gebäudeteile müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit oder die Sicherheit nicht durch Lärm oder Vibrationen beeinträchtigt wird. Arbeitsgesetz (ArG): Gesundheitsschutz / Belästigung, Störung Arbeitsgesetz (ArG) Verordnung 3 (ArGV 3) Wegleitung zur ArGV 3 mit Anforderungen Plangenehmigung (ArGV 4) Schallimmissionen Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz Grenzwerte Schutzmassnahmen Gehöruntersuchung LEX,2000h 88 dB(A) M2 M1 LEX,2000h 85 dB(A) ( ) – LEX,8h 85 dB(A) A (A) – Belästigender Lärm am Arbeitsplatz Richtwerte Tätigkeiten, Äquivalenter Dauerschalldruckpegel LEX in dB(A) Normalanforderung Erhöhte Anforderung Industrielle und gewerbliche Tätigkeiten ≤ 85 ≤ 75 Allgemeine Bürotätigkeiten und vergleichbare Tätigkeiten in der Produktion und Überwachung ≤ 65 ≤ 55 Überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern ≤ 50 ≤ 40 Arbeitsplätze Hintergundgeräusche in Arbeitsräumen Richtwerte Raum Äquivalenter Dauerschalldruckpegel LEX in dB(A) Normalanforderung Erhöhte Anforderung Kleinbüro (bis 3 Personen) 40 35 Mittleres Büro 40 35 Sitzungs- und Konferenzzimmer 40 35 Grossraumbüro 45 40 Büro mit mehreren Büromaschinen 45 40 EDV-Maschinenraum 50 45 Werkstattbüro 60 55 Kommandoraum 60 55 Steuerkabine 70 65 Labor 50 45 Pausen- und Bereitschaftsräume 60 55 Liege-, Ruhe- und Sanitätsräume 40 35 Kantine 55 50 Operationssaal 40 35 Unterrichtsräume 40 35 Dienstwohnung (nachts) 35 30 Raumakustik Anforderungen an die Raumakustik Nach Wahl: • Mittlerer Schallabsorptionsgrad as 0.25 • Nachhallzeiten Tm in Funktion des Volumens • Schalldruckpegelabnahme pro Distanzverdoppelung DL2 = 4 dB Anforderung für die Schallabsorption Als Planungsgrösse wird für unbelegte Räume ein über alle Raumbegrenzungsflächen (Stot) berechneter mittlerer Schallabsorptionsgradas von mindestens 0.25 verlangt. Atot = gesamtes Schallschluckvermögen in Stot = Raumbegrenzungsflächen in m2 m2 A tot S tot Ausnahme (…): In kleinen Büros genügt eine schallabsorbierende Decke. Anforderung für die Nachhallzeit Raumvolumen V [m3] Maximale Nachhallzeit T * [s] < 50 0,5 50 - 200 0,5 - 0,8 200 - 1'000 0,8 - 1,2 1'000 - 5'000 1,2 - 1,4 5'000 - 20'000 1,4 - 1,6 > 20'000 1,6 * Als Mittelwert der Oktavbänder von 125 bis 4'000 Hz. untere Grenze des Volumenbereichs: kleinere Nachhallzeit, obere Grenze des Volumenbereichs: grössere Nachhallzeit. Anforderung für DL2 Die Schalldruckpegelabnahme pro Abstandsverdoppelung DL2 muss für einen arbeits- und funktionsbereiten Arbeitsraum mindestens 4 dB betragen. Messverfahren nach EN ISO 11690-1 bzw. VDI 3760: DL2 wird in einem Entfernungsbereich von 5 bis 16 m von einer punktförmigen Schallquelle in den Oktavbändern 500 bis 4000 Hz gemessen. Lautsprecher Messgerät Messband Leistungsverstärker Schalldruck - Schalleistungspegel (dB) -5 grün: vorher DL2 = 1,8 dB blau: simul. DL2 = 3,8 dB -10 rot: saniert DL2 = 3,8 dB -15 -20 -25 -30 -35 1 2 3 4 5 10 20 Abstand Quelle - Empfänger (m) 50 100 Wahl des Kriteriums Tm as DL2 (X) X X V > 1'000 m3 (X) (X) X V < 1'000 m3 X X - Neubauten in der Planungsphase, Plangenehmigungsverfahren Bestehende Räume; für bestehende Räume bei Sanierungsvorhaben Grossraumbüro / Open Space Office Kenngrössen für Grossraumbüros nach ISO 3382-3 Konventionelle Kenngrössen genügen nicht! Ablenkungsabstand rD ≤ 5 m wo Sprachübertragungsindex STI < 0,50 Räumliche Abklingrate der Sprache D2,S < 7 dB Schallpegelabnahme Sprache Abstandsverdopplung A-bewerteter Schallpegel der Sprache auf 4 m Lp,A,S,4m ≤ 48 dB Merkpunkte zu Grossraumbüros Layout und Design - Der Raum soll der Arbeit dienen, nicht dem Architekten - Konzentrierte und kommunikative Arbeiten trennen - Leistungsdichte statt Mitarbeiterdichte optimieren Sprache ist schlimmer als Geräusche - bei Sprache hört man hin - Weghören kostet Energie - schlechte Sprachverständlichkeit auf Distanz als Ziel! Akustische Massnahmen - eine schallabsorbierende Decke ist unerlässlich, dazu - absorbierende Schallschirme von genügender Höhe - akustische Trennung bei optischer Transparenz als Option Wirkung auf die Kunden: persönlich oder "Call Center"? Wo weiter? • www.suva.ch/waswo/86048 Akustische Grenz- und Richtwerte • www.suva.ch/laerm Berechnungstools, u. a. für Absorption • Grossraumbüros: Erfahrene Ingenieurbüros Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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