Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 9. Jahrgang 15. April 2015 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis Seite 43. Sitzungstermine der politischen Gremien vom 16.04. bis 11.05.2015 ............... 64 44. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ..................................................... 65 45. Bekanntmachung der Stadt Leverkusen über den XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an Unternehmen und Einrichtungen ................... 66 46. Bekanntmachung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen, hier: Einladung zur 2. Sitzung (18.TA) der Schulverbandsversammlung am 04.05.2015, 17.00 Uhr, im Schulgebäude Stauffenbergstraße, 51379 Leverkusen ......................................................................... 67 47. Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil bereich „Wuppertalstraße“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, hier: (ortsübliche Bekanntmachung bei Massenverfahren) ........................................................................ 67 48. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III "Lützenkirchen-Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen............................................................................................................... 68 49. Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lützenkirchen – Am Markt.................................................................... 71 50. Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, hier: Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept .......................................................................... 73 51. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen .......... 74 52. Bekanntmachung von Widmungen im Innovationspark Leverkusen ................. 75 53. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges GerhartHauptmannn-Straße 71-89................................................................................ 77 54. Bekanntmachung von Widmungen im Bereich neue bahnstadt opladen .......... 78 55. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen .................... 80 56. Ungültigkeitserklärung des städtischen Dienstausweises Nr. 43 ...................... 81 ___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion: Bezug: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8889, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889. Seite 64 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 ____________________________________________________________________ 43. Sitzungstermine der politischen Gremien vom 16.04.2015 bis 11.05.2015 ____________________________________________________________________ Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.04.2015 bis 11.05.2015 Datum 16.04.15 16.04.15 20.04.15 20.04.15 20.04.15 21.04.15 23.04.15 27.04.15 28.04.15 30.04.15 30.04.15 Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin 17.00 Bürger- und Umweltausschuss Schriftführerin: Brigitte Beier-Witte Tel. 0214/406-3249 17.00 Kinder- und Jugendhilfeausschuss Schriftführer: Frank Galenzowski Tel.: 0214/406-5105 17.00 Schulausschuss Schriftführerin: Cinja Pausewang Tel. 0214/406-4068 16.00 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen Schriftführerin: Stefanie KrügerWitte, Tel. 0214/406-8857 17.00 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Schriftführerin: Eva-Maria Henßen Tel. 0214/406-5014 17.00 Betriebsausschuss KulturStadtLev Schriftführer: Claus Faika Tel. 0214/406-4177 17.00 Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen Schriftführer: Janosch Kostka Tel. 0214/8684013 16.00 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Schriftführerin: Nicole Henrichs Tel. 0214/406-8885 16.00 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II Schriftführerin: Nicole Henrichs Tel. 0214/406-8885 16.00 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III Schriftführer: Carsten Scholz Tel. 0214/406-8886 17.00 Rechnungsprüfungsausschuss Schriftführer: Frank Schröder Tel. 0214/406-1417 Tagungsort Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OH, Sitzungsraum Rhein (5.06) Verwaltungsgebäude Goetheplatz, I. OG, Raum 107 Verwaltungsgebäude Goetheplatz, I. OG, Raum 107 Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OH, Sitzungsraum Rhein (5.06) Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Wupper (5.07) Forum Leverkusen, Am Büchelter Hof 9, 1. OG, Vortragssaal Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Rhein (5.06) Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Rhein (5.06) Verwaltungsgebäude Goetheplatz, 1. OG, Raum 107 Villa WuppermannBürgerzentrum, Mülheimer Straße 14, EG, Kaminzimmer Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Wupper (5.07) 15. April 2015 Datum 04.05.15 07.05.14 11.05.15 11.05.15 11.05.15 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin 17.00 Finanz- und Rechtsausschuss Schriftführerin: Cynthia Windeck Tel. 0214/406-2039 Ausschuss für Anregungen und wird noch Beschwerden bekannt Schriftführer: Carsten Scholz gegeben Tel. 0214/406-8886 Hauptausschuss wird noch Schriftführer: Carsten Scholz bekannt Tel. 0214/406-8886 gegeben wird noch bekannt gegeben wird noch bekannt gegeben Personal- und Organisationsausschuss Schriftführer: Dirk Werner Tel. 0214/406-1118 Rat Schriftführer: Carsten Scholz Tel. 0214/406-8886 Seite 65 Tagungsort Verwaltungsgebäude Goetheplatz, 1. OG, Raum 107 Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Wupper (5.07) Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Raum Dhünn (5.08) Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal Erläuterungen In dem Terminplan sind die Sitzungen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind. Die angegebenen Uhrzeiten entsprechen dem Sitzungsbeginn. Die öffentlichen Einladungen und Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen und politische Anträge mit Verwaltungsstellungnahmen) der vorgenannten Gremien können ca. 10 Tage vor Beginn des Sitzungsabschnittes im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Tagesordnung der Sitzung des Rates im Amtsblatt bekannt gemacht. Des Weiteren liegen die öffentlichen Sitzungsunterlagen vor der Sitzung im Tagungsraum aus oder können dort von der Schriftführerin/dem Schriftführer bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar über die Schriftführerin/ den Schriftführer oder bei Brigitte Kreie (Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke), Telefon 0214/406-8883. Leverkusen, 15. April 2015 Stadt Leverkusen Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke ____________________________________________________________________ 44. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ____________________________________________________________________ Die aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD am 25.05.2014 in die Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen gewählte Vertreterin, Frau Nina Lepsius, hat mit Wirkung vom 28.02.2015 auf das Mandat verzichtet. Als Nachfolger ist aus dem o.a. Reservelistenwahlvorschlag der bisher noch nicht Seite 66 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 gewählte Ersatzbewerber Herr Jörg Ulrich Theis, Kalkstr. 113, 51377 Leverkusen, Mitglied der Vertretung der Stadt Leverkusen geworden. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Wahlleiter der kreisfreien Stadt Leverkusen, Bürgerbüro, Sachgebiet Wahlen, Rathaus, 4. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, eingelegt werden. Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister In Vertretung gez. Stein Wahlleiter ____________________________________________________________________ 45. Bekanntmachung der Stadt Leverkusen über den XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an Unternehmen und Einrichtungen ____________________________________________________________________ Gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. § 117 GO Beteiligungsbericht (1) Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. (2) Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der XXI. Bericht über Beteiligungen der Stadt Leverkusen an Unternehmen und Einrichtungen ist zur Einsichtnahme verfügbar im Fachbereich Finanzen, Miselohestr. 1 - 4, 51379 Leverkusen, Abteilung Beteiligungen/Steuern und Abgaben, 2. OG, Zimmer 238. Leverkusen, 25. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen Im Auftrag gez. Geiser 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 67 ____________________________________________________________________ 46. Bekanntmachung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen, hier: Einladung zur 2. Sitzung (18. TA) der Schulverbandsversammlung am 04.05.2015, 17.00 Uhr, im Schulgebäude Stauffenbergstraße, 51379 Leverkusen ____________________________________________________________________ Tagesordnung Öffentliche Sitzung Vorlage Nr. 1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013, die Entlastungserteilung 08/18. TA 4. Beschlussfassung zur Zügigkeit der Bildungsgänge des Berufskollegs Opladen zur Sicherung des mittelfristigen Bildungsangebots 09/18. TA 5. Vorstellung der neuen Unterschriftsordnung des Zweckverbandes inkl. Neuregelung der stellvertretenden Geschäftsführung 10/18. TA 6. Erläuterungen zum Sachstand der Berufsschulentwicklungsplanung in Leverkusen 7. Verschiedenes Leverkusen, 24. März 2015 Zweckverband der Berufsbildenden Schulen gez. Buchhorn Der Verbandsvorsteher ____________________________________________________________________ 47. Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil bereich „Wuppertalstraße“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, hier: (ortsübliche Bekanntmachung bei Massenverfahren) ____________________________________________________________________ Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 den Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“ gefasst und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ als Satzung beschlossen. Hierbei wurde über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Seite 68 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Mit der Veröffentlichung des Feststellungsbeschlusses im Amtsblatt am 24.11.2014 wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“ rechtswirksam. Mit der gleichzeitigen Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt am 24.11.2014 wurde die Satzung rechtskräftig. Das Ergebnis der Prüfung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Diese Einsichtsmöglichkeit tritt an die Stelle von Einzelbenachrichtigungen, da mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt vorgebracht haben (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB). Leverkusen, 25. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 48. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt / Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch – BauGB. Der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ zugrunde liegende städtebauliche Entwurf sieht vor, die bestehenden Tennishallen abzureißen, den Bereich der Tennishallengrundstücke als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln und den öffentlichen Marktplatz neu zu ordnen. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sowie die Gutachten zu folgenden Themen offengelegt. Umweltbericht Umweltrelevante und sonstige im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB) eingegangene Stellungnahmen zu den Themen: Bauliche Dichte und Gebäudehöhe Landschaftsschutz 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 69 Lärmemissionen bei Nutzung des Markt- und Festplatzes Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung Verkehrsbelastung und Stellplätze Denkmalschutz Im o.g. Bebauungsplanverfahren wurden zu folgenden Themen Gutachten eingeholt: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Artenschutzrechtliche Vorprüfung Boden (Bodenbelastungen) Verkehrsuntersuchung Schalltechnische Untersuchung (Verkehrsgeräusche und Freizeitlärm) Die o.g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Dauer: Zeit: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss Donnerstag, 23.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 28.05.2015 montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Hennecke (Telefon 0214/406-6135). Internet Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und integriertem Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 28.05.2015 an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an: 0214/406-6102 Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf". Seite 70 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Bürgerservice vor Ort Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkassenzweigstelle Lützenkirchen, Lützenkirchener Straße 414, 51381 Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus den nachstehenden Auszügen aus der Deutschen Grundkarte. Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III ''Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf'' Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 71 Leverkusen, 30. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 49. Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lützenkirchen – Am Markt ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lützenkirchen – Am Markt die Offenlage beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch – BauGB. Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ zugrunde liegenden städtebaulichen Entwurfs geschaffen werden. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, die bestehenden Tennishallen abzureißen, den Bereich des Marktplatzes sowie der Tennishallengrundstücke neu zu ordnen und als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln. Öffentliche Auslegung Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und integriertem Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sowie die Gutachten zu folgenden Themen offengelegt. Umweltbericht Umweltrelevante und sonstige im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Absatz 1 BauGB) eingegangene Stellungnahmen zu den Themen: Bauliche Dichte und Gebäudehöhe Landschaftsschutz Lärmemissionen bei Nutzung des Markt- und Festplatzes Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung Verkehrsbelastung und Stellplätze Denkmalschutz Im o.g. Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden zu folgenden Themen Gutachten eingeholt: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Artenschutzrechtliche Vorprüfung Boden (Bodenbelastungen) Verkehrsuntersuchung Schalltechnische Untersuchung (Verkehrsgeräuschen und Freizeitlärm) Die o.g. Informationen können eingesehen werden: Seite 72 Ort: Dauer: Zeit: Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss Donnerstag, 23.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 28.05.2015 montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Kociok (Telefon 0214/406-6121). Internet Während der Auslegungszeit kann der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und integriertem Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 28.05.2015 an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 10, 51373 Leverkusen, oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an: 0214/406-6102 Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lützenkirchen – Am Markt Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der Deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite) 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 73 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ''Lützenkirchen – Am Markt“ Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Leverkusen, 30. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 50. Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, hier: Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen hat die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Seveso-II-Konzepts beauftragt. Dem Rat der Stadt Leverkusen wurde das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept in seiner Sitzung am 23.03.2015 vorgestellt. Seite 74 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Zur Ermittlung der privaten und öffentlichen Belange findet ein Beteiligungsverfahren statt. Das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept kann eingesehen werden: Ort: Dauer: Zeit: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss Dienstag, 28.04.2015 bis einschließlich Donnerstag, 03.06.2015 montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr Kopien der Planunterlagen können während der Auslegungszeit im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (http://www.leverkusen.de; Navigationspfad: Leben in Lev/Bauen&Wohnen/Seveso-II-Konzept) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung des Vorentwurfes. Ferner können Anregungen abgegeben werden. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden können, sowie die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Einladung zur Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wird eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 28.04.2015, um 18.30 Uhr, in den Vortragssaal des Forums Leverkusen, Am Büchelter Hof 5, 51371 Leverkusen. Leverkusen, 10. April 2015 In Vertretung gez. Stein Stadtkämmerer ____________________________________________________________________ 51. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ verschoben werden. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt daher den bestehenden Marktplatz gemäß § 7 StrWG einzuziehen. 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 75 859 Spor thalle 1056 (3) (4) 861 116 Spor hallet- 71 Spor th 115 (2) Spor th ) (3 71 118 494 (2 ) 1058 117 860 (1) 65 Spor thalle 1059 897 Im Dorf Im Dorf 119 685 899 Im Dorf 16 (gep lant) (1) 14 12 Im verkleinerten Lageplan ist die 1995 gewidmete Verkehrsfläche schraffiert. Die Originalunterlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Str. 17, 9.OG, Raum 9/03, zur Einsicht aus. Sie können Mo-Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do von 14.00 bis 15.30 Uhr eingesehen werden. Zur Absicht der Einziehung können innerhalb drei Monate nach dieser Bekanntmachung Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Tiefbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, gerichtet werden. Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring ____________________________________________________________________ 52. Bekanntmachung von Widmungen im Innovationspark Leverkusen ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Seite 76 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Die Stadt Leverkusen widmet im südlichen Bereich des Innovationspark Leverkusen folgende Straßen gemäß § 6 StrWG dem öffentlichen Verkehr: 1. Marie-Curie-Straße (bis Friedrich-Sertürner-Straße) als Gemeinde-/ Haupterschließungsstraße 2. Max-Delbrück-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße (die Durchfahrt zur Friedrichstraße wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt) 3. Moosweg (nördlicher Teil vom Kreisverkehr Marie-Curie-Straße bis einschließlich Brücke über die Gustav-Heinemann-Straße als Gemeinde-/ Haupterschließungsstraße Die Verkehrsflächen sind in der Übersicht farbig und mit Nummern dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen. Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden. Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich ein- 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 77 zureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW S. 548)) eingereicht werden. Hinweis Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst. Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring ____________________________________________________________________ 53. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89 ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Die Stadt Leverkusen widmet im Stadtteil Opladen den Andienungsweg zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89 (zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Altstadtstraße) gemäß § 6 StrWG als Gemeinde-/ befahrbarer Wohnweg dem öffentlichen Verkehr. Die Verkehrsfläche ist im verkleinerten Lageplan dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen. Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden. Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW S.548)) eingereicht werden. Seite 78 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Bo nn er St ra ße 76 604 26 nn-Straße Gerhart-Hauptma 71 71 70 89 II 89 158 (1) lant) (gep (1) (2) S I (1) lant) (gep (2) (1) (2) F I 73 (1) 159 87 II 161 169 F I (4) 75 F II 85 (geplant) (3) II (geplant) 149 131 Weg (1) (1) 145 (1) (1) 83 83 a 77 150 1d 1d 162 79 151 An der Luisenburg 81 146 I 63 (1) 160 (3) (1) (1) 132 163 1c (1) 77 186 196 186 186 237 192 196 192 596 359 Altstadtstraße (1) 155 153 (2) II II I 151 149 I W I (2) 281 Hinweis Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst. Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring ____________________________________________________________________ 54. Bekanntmachung von Widmungen im Bereich neue bahnstadt opladen ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 79 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S. 327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Die Stadt Leverkusen widmet im nordöstlichen Bereich der neuen bahnstadt opladen gemäß §6 StrWG folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Grete-Hermann-Straße als Gemeinde-/ Anliegerstraße Hanna-Neumann-Straße als Gemeinde-/ Anliegerweg Leonhard-Euler-Straße als Gemeinde-/ Anliegerweg Gaußstraße als Gemeinde-/ Anliegerweg Stichstraße der Kolberger Straße als Gemeinde-/ Anliegerstraße Deren Wegeverlängerung bis Adam-Riese-Straße (entlang Kulturausbesserungswerk) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten des Kulturausbesserungswerkes 7. Den Platz zwischen Stichstraße und Gaußstraße als Platz der Gemeinde, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten der Kindertagesstätte Die Verkehrsflächen sind in der Übersicht (siehe nächste Seite) farbig und mit Nummern dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9. OG, Raum 9/03, einzusehen. Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden. Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu er-klären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. S. 548)) eingereicht werden. Hinweis Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst. Seite 80 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015 Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring ____________________________________________________________________ 55. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen ____________________________________________________________________ Die Jagdgenossenschaftsversammlung Bergisch Neukirchen hat am 24.03.2015 folgendes beschlossen: 1. Der Haushaltsplan 2015/2016 schließt mit 12.612,29 € ab. 2. Der Jagdpachtanteil beträgt 12,00 € pro ha. 3. Das Protokoll vom 24.03.2015 mit dem Haushaltsplan 2015/2016 und der Jahresrechnung vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 liegen vom 04.05.2015 bis 05.06.2015 bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Leverkusen, Quettinger Str. 220, 51381 Leverkusen, während der Dienststunden öffentlich aus. Berichtigungen des 15. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 Seite 81 Jagdpachtregisters setzen die Vorlage von Eigentumsnachweisen bei Jagdvorsteher Günter Bakker, Oberölbach 1, 51381 Leverkusen, voraus. gez. Bakker Jagdvorsteher gez. Kamphausen Beisitzer gez. Wieden Beisitzer Leverkusen, 30. März 2015 Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen - Gem. Jagdbez. Lev. V ____________________________________________________________________ 56. Ungültigkeitserklärung des städtischen Dienstausweises Nr. 43 ____________________________________________________________________ Der Dienstausweis Nr. 43 der Stadt Leverkusen, ausgestellt am 11.02.2014 für Herrn Sven Kaufmann, Fachbereich Bauaufsicht, wird hiermit für ungültig erklärt. Leverkusen, 25. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Bauaufsicht Im Auftrag gez. Görlich ____________________________________________________________________ Seite 82 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10 15. April 2015
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