Amtsblatt Nr. 10 vom 15.04.2015

Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
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9. Jahrgang
15. April 2015
Nummer 10
Inhaltsverzeichnis
Seite
43. Sitzungstermine der politischen Gremien vom 16.04. bis 11.05.2015 ............... 64
44. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über
die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der
Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ..................................................... 65
45. Bekanntmachung der Stadt Leverkusen über den XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an Unternehmen und Einrichtungen ................... 66
46. Bekanntmachung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen
Opladen, hier: Einladung zur 2. Sitzung (18.TA) der Schulverbandsversammlung am 04.05.2015, 17.00 Uhr, im Schulgebäude Stauffenbergstraße, 51379 Leverkusen ......................................................................... 67
47. Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil
bereich „Wuppertalstraße“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan
V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, hier: (ortsübliche Bekanntmachung bei Massenverfahren) ........................................................................ 67
48. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III
"Lützenkirchen-Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen............................................................................................................... 68
49. Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich Lützenkirchen – Am Markt.................................................................... 71
50. Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, hier: Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept .......................................................................... 73
51. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen .......... 74
52. Bekanntmachung von Widmungen im Innovationspark Leverkusen ................. 75
53. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges GerhartHauptmannn-Straße 71-89................................................................................ 77
54. Bekanntmachung von Widmungen im Bereich neue bahnstadt opladen .......... 78
55. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen .................... 80
56. Ungültigkeitserklärung des städtischen Dienstausweises Nr. 43 ...................... 81
___________________________________________________________________
Herausgeber:
Redaktion:
Bezug:
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
51311 Leverkusen,  0214/406-8889,  0214/406-8879,  [email protected]
Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101.
Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand:  0214/406-8889.
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
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43. Sitzungstermine der politischen Gremien vom 16.04.2015 bis 11.05.2015
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Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.04.2015 bis 11.05.2015
Datum
16.04.15
16.04.15
20.04.15
20.04.15
20.04.15
21.04.15
23.04.15
27.04.15
28.04.15
30.04.15
30.04.15
Uhrzeit Gremium
Schriftführer/Schriftführerin
17.00
Bürger- und Umweltausschuss
Schriftführerin: Brigitte Beier-Witte
Tel. 0214/406-3249
17.00
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Schriftführer: Frank Galenzowski
Tel.: 0214/406-5105
17.00
Schulausschuss
Schriftführerin: Cinja Pausewang
Tel. 0214/406-4068
16.00
Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen
Schriftführerin: Stefanie KrügerWitte, Tel. 0214/406-8857
17.00
Ausschuss für Soziales, Gesundheit
und Senioren
Schriftführerin: Eva-Maria Henßen
Tel. 0214/406-5014
17.00
Betriebsausschuss KulturStadtLev
Schriftführer: Claus Faika
Tel. 0214/406-4177
17.00
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen
Schriftführer: Janosch Kostka
Tel. 0214/8684013
16.00
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I
Schriftführerin: Nicole Henrichs
Tel. 0214/406-8885
16.00
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II
Schriftführerin: Nicole Henrichs
Tel. 0214/406-8885
16.00
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III
Schriftführer: Carsten Scholz
Tel. 0214/406-8886
17.00
Rechnungsprüfungsausschuss
Schriftführer: Frank Schröder
Tel. 0214/406-1417
Tagungsort
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OH, Sitzungsraum Rhein
(5.06)
Verwaltungsgebäude
Goetheplatz, I. OG,
Raum 107
Verwaltungsgebäude
Goetheplatz, I. OG,
Raum 107
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OH, Sitzungsraum Rhein
(5.06)
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Wupper
(5.07)
Forum Leverkusen,
Am Büchelter Hof 9,
1. OG, Vortragssaal
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Rhein (5.06)
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Rhein (5.06)
Verwaltungsgebäude
Goetheplatz, 1. OG,
Raum 107
Villa WuppermannBürgerzentrum,
Mülheimer Straße 14,
EG, Kaminzimmer
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Wupper
(5.07)
15. April 2015
Datum
04.05.15
07.05.14
11.05.15
11.05.15
11.05.15
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
Uhrzeit Gremium
Schriftführer/Schriftführerin
17.00
Finanz- und Rechtsausschuss
Schriftführerin: Cynthia Windeck
Tel. 0214/406-2039
Ausschuss für Anregungen und
wird noch
Beschwerden
bekannt
Schriftführer: Carsten Scholz
gegeben
Tel. 0214/406-8886
Hauptausschuss
wird noch
Schriftführer: Carsten Scholz
bekannt
Tel. 0214/406-8886
gegeben
wird noch
bekannt
gegeben
wird noch
bekannt
gegeben
Personal- und Organisationsausschuss
Schriftführer: Dirk Werner
Tel. 0214/406-1118
Rat
Schriftführer: Carsten Scholz
Tel. 0214/406-8886
Seite 65
Tagungsort
Verwaltungsgebäude
Goetheplatz, 1. OG,
Raum 107
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Wupper
(5.07)
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Ratssaal
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Raum Dhünn (5.08)
Rathaus, Fr.-Ebert-Platz 1,
5. OG, Ratssaal
Erläuterungen
In dem Terminplan sind die Sitzungen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind. Die angegebenen Uhrzeiten entsprechen dem Sitzungsbeginn. Die öffentlichen Einladungen und Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen
und politische Anträge mit Verwaltungsstellungnahmen) der vorgenannten Gremien
können ca. 10 Tage vor Beginn des Sitzungsabschnittes im Ratsinformationssystem
der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de eingesehen werden. Darüber hinaus
wird die Tagesordnung der Sitzung des Rates im Amtsblatt bekannt gemacht.
Des Weiteren liegen die öffentlichen Sitzungsunterlagen vor der Sitzung im Tagungsraum aus oder können dort von der Schriftführerin/dem Schriftführer bezogen
werden. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar über die Schriftführerin/
den Schriftführer oder bei Brigitte Kreie (Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke), Telefon 0214/406-8883.
Leverkusen, 15. April 2015
Stadt Leverkusen
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
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44. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über
die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung
der kreisfreien Stadt Leverkusen
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Die aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD am
25.05.2014 in die Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen gewählte Vertreterin,
Frau Nina Lepsius, hat mit Wirkung vom 28.02.2015 auf das Mandat verzichtet. Als
Nachfolger ist aus dem o.a. Reservelistenwahlvorschlag der bisher noch nicht
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
gewählte Ersatzbewerber Herr Jörg Ulrich Theis, Kalkstr. 113, 51377 Leverkusen,
Mitglied der Vertretung der Stadt Leverkusen geworden.
Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch
beim Wahlleiter der kreisfreien Stadt Leverkusen, Bürgerbüro, Sachgebiet Wahlen,
Rathaus, 4. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, eingelegt werden.
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez. Stein
Wahlleiter
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45. Bekanntmachung der Stadt Leverkusen über den XXI. Beteiligungsbericht
der Stadt Leverkusen an Unternehmen und Einrichtungen
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Gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur
Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
§ 117 GO
Beteiligungsbericht
(1) Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen
auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem
Gesamtabschluss beizufügen.
(2) Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Der XXI. Bericht über Beteiligungen der Stadt Leverkusen an Unternehmen und
Einrichtungen ist zur Einsichtnahme verfügbar im Fachbereich Finanzen, Miselohestr. 1 - 4, 51379 Leverkusen, Abteilung Beteiligungen/Steuern und Abgaben, 2. OG,
Zimmer 238.
Leverkusen, 25. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen
Im Auftrag
gez. Geiser
15. April 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
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46. Bekanntmachung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen
Opladen, hier: Einladung zur 2. Sitzung (18. TA) der Schulverbandsversammlung am 04.05.2015, 17.00 Uhr, im Schulgebäude Stauffenbergstraße, 51379 Leverkusen
____________________________________________________________________
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Vorlage Nr.
1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der
Schulverbandsversammlung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresabschlüsse
2012 und 2013, die Entlastungserteilung
08/18. TA
4. Beschlussfassung zur Zügigkeit der Bildungsgänge des
Berufskollegs Opladen zur Sicherung des mittelfristigen
Bildungsangebots
09/18. TA
5. Vorstellung der neuen Unterschriftsordnung des Zweckverbandes
inkl. Neuregelung der stellvertretenden Geschäftsführung
10/18. TA
6. Erläuterungen zum Sachstand der Berufsschulentwicklungsplanung
in Leverkusen
7. Verschiedenes
Leverkusen, 24. März 2015
Zweckverband der Berufsbildenden Schulen
gez. Buchhorn
Der Verbandsvorsteher
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47. Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil
bereich „Wuppertalstraße“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan
V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, hier: (ortsübliche Bekanntmachung bei Massenverfahren)
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Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 den Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich
„Wuppertalstraße“ gefasst und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II
„Supermarkt Bergisch Neukirchen“ als Satzung beschlossen. Hierbei wurde über die
im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
Mit der Veröffentlichung des Feststellungsbeschlusses im Amtsblatt am 24.11.2014
wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“
rechtswirksam. Mit der gleichzeitigen Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt am
24.11.2014 wurde die Satzung rechtskräftig.
Das Ergebnis der Prüfung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung,
Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden.
Dienststunden sind:
montags bis donnerstags
freitags
von 8:30 bis 15:30 Uhr,
von 8:30 bis 13:30 Uhr.
Diese Einsichtsmöglichkeit tritt an die Stelle von Einzelbenachrichtigungen, da mehr
als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt vorgebracht
haben (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB).
Leverkusen, 25. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
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48. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III
"Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen
____________________________________________________________________
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in
seiner Sitzung am 02.03.2015 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III
"Lützenkirchen - Quartier am Markt / Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Absatz 1 sowie
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch – BauGB.
Der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier
am Markt/Im Dorf“ zugrunde liegende städtebauliche Entwurf sieht vor, die bestehenden Tennishallen abzureißen, den Bereich der Tennishallengrundstücke als
Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln und den öffentlichen Marktplatz neu zu
ordnen.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Umweltbericht wird öffentlich
ausgelegt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im
Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sowie die Gutachten
zu folgenden Themen offengelegt.

Umweltbericht

Umweltrelevante und sonstige im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
(§ 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB) eingegangene Stellungnahmen zu den
Themen:
 Bauliche Dichte und Gebäudehöhe
 Landschaftsschutz
15. April 2015





Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
Seite 69
Lärmemissionen bei Nutzung des Markt- und Festplatzes
Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung
Verkehrsbelastung und Stellplätze
Denkmalschutz
Im o.g. Bebauungsplanverfahren wurden zu folgenden Themen Gutachten eingeholt:

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Boden (Bodenbelastungen)

Verkehrsuntersuchung

Schalltechnische Untersuchung (Verkehrsgeräusche und Freizeitlärm)
Die o.g. Informationen können eingesehen werden:
Ort:
Dauer:
Zeit:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101,
Wartezone im Erdgeschoss
Donnerstag, 23.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 28.05.2015
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartner ist Herr Hennecke (Telefon 0214/406-6135).
Internet
Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und
integriertem Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger
 Bebauungspläne/Bauleitpläne
Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen
schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 28.05.2015 an nachfolgende Adresse schicken:
Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen,
oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
[email protected] oder per Fax an: 0214/406-6102
Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im
Dorf".
Seite 70
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
Datenschutz
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt
dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen
Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während
der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses
nicht ausdrücklich verweigern.
Bürgerservice vor Ort
Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung
des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkassenzweigstelle
Lützenkirchen, Lützenkirchener Straße 414, 51381 Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Geltungsbereich:
Die Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus den nachstehenden Auszügen
aus der Deutschen Grundkarte.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III
''Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf''
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
15. April 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
Seite 71
Leverkusen, 30. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
____________________________________________________________________
49. Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich Lützenkirchen – Am Markt
____________________________________________________________________
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in
seiner Sitzung am 02.03.2015 für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich Lützenkirchen – Am Markt die Offenlage beschlossen. Die rechtlichen
Grundlagen bilden § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch – BauGB.
Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Umsetzung des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ zugrunde liegenden städtebaulichen Entwurfs geschaffen werden. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, die bestehenden Tennishallen abzureißen, den Bereich des Marktplatzes sowie der Tennishallengrundstücke neu zu ordnen und als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln.
Öffentliche Auslegung
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und integriertem
Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sowie die Gutachten zu folgenden Themen offengelegt.

Umweltbericht

Umweltrelevante und sonstige im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
(§ 3 Abs.1 und § 4 Absatz 1 BauGB) eingegangene Stellungnahmen zu den
Themen:
 Bauliche Dichte und Gebäudehöhe
 Landschaftsschutz
 Lärmemissionen bei Nutzung des Markt- und Festplatzes
 Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung
 Verkehrsbelastung und Stellplätze
 Denkmalschutz

Im o.g. Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden zu folgenden Themen
Gutachten eingeholt:

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Boden (Bodenbelastungen)

Verkehrsuntersuchung

Schalltechnische Untersuchung (Verkehrsgeräuschen und Freizeitlärm)
Die o.g. Informationen können eingesehen werden:
Seite 72
Ort:
Dauer:
Zeit:
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im
Erdgeschoss
Donnerstag, 23.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 28.05.2015
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartner ist Herr Kociok (Telefon 0214/406-6121).
Internet
Während der Auslegungszeit kann der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und integriertem Umweltbericht im Internet auf der
Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne
Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen
schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 28.05.2015 an nachfolgende Adresse schicken:
Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 10, 51373 Leverkusen,
oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
[email protected] oder per Fax an: 0214/406-6102
Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an:
11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lützenkirchen – Am Markt
Datenschutz
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt
dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der
öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht
ausdrücklich verweigern.
Geltungsbereich:
Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug
aus der Deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite)
15. April 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
Seite 73
11. Änderung des Flächennutzungsplanes
''Lützenkirchen – Am Markt“
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Leverkusen, 30. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
____________________________________________________________________
50. Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, hier: Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept
____________________________________________________________________
Die Stadt Leverkusen hat die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Seveso-II-Konzepts beauftragt. Dem Rat der
Stadt Leverkusen wurde das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept in seiner Sitzung
am 23.03.2015 vorgestellt.
Seite 74
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
Zur Ermittlung der privaten und öffentlichen Belange findet ein Beteiligungsverfahren
statt.
Das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept kann eingesehen werden:
Ort:
Dauer:
Zeit:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss
Dienstag, 28.04.2015 bis einschließlich Donnerstag, 03.06.2015
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und
freitags von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Kopien der Planunterlagen können während der Auslegungszeit im Internet auf der
Homepage der Stadt Leverkusen (http://www.leverkusen.de; Navigationspfad:
Leben in Lev/Bauen&Wohnen/Seveso-II-Konzept) eingesehen werden. Während der
Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung des Vorentwurfes. Ferner können Anregungen abgegeben werden.
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die Namen der Einsender von Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden können, sowie die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern.
Einladung zur Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am
Dienstag, 28.04.2015, um 18.30 Uhr,
in den Vortragssaal des Forums Leverkusen,
Am Büchelter Hof 5, 51371 Leverkusen.
Leverkusen, 10. April 2015
In Vertretung
gez. Stein
Stadtkämmerer
____________________________________________________________________
51. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen
____________________________________________________________________
Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996
S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ verschoben werden. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt daher den bestehenden Marktplatz gemäß § 7 StrWG einzuziehen.
15. April 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
Seite 75
859
Spor
thalle
1056
(3)
(4)
861
116
Spor
hallet-
71
Spor
th
115
(2)
Spor
th
)
(3
71
118
494
(2
)
1058
117
860
(1)
65
Spor
thalle
1059
897
Im Dorf
Im Dorf
119
685
899
Im Dorf
16
(gep
lant)
(1)
14
12
Im verkleinerten Lageplan ist die 1995 gewidmete Verkehrsfläche schraffiert. Die
Originalunterlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Str. 17, 9.OG, Raum 9/03, zur Einsicht aus. Sie
können Mo-Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do von 14.00 bis 15.30 Uhr eingesehen werden.
Zur Absicht der Einziehung können innerhalb drei Monate nach dieser Bekanntmachung Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich zur
Niederschrift beim Fachbereich Tiefbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den
Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, gerichtet werden.
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
____________________________________________________________________
52. Bekanntmachung von Widmungen im Innovationspark Leverkusen
____________________________________________________________________
Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996
S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 10
15. April 2015
Die Stadt Leverkusen widmet im südlichen Bereich des Innovationspark Leverkusen
folgende Straßen gemäß § 6 StrWG dem öffentlichen Verkehr:
1. Marie-Curie-Straße (bis Friedrich-Sertürner-Straße) als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße
2. Max-Delbrück-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße (die Durchfahrt zur Friedrichstraße wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt)
3. Moosweg (nördlicher Teil vom Kreisverkehr Marie-Curie-Straße bis einschließlich Brücke über die Gustav-Heinemann-Straße als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße
Die Verkehrsflächen sind in der Übersicht farbig und mit Nummern dargestellt. Die
Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen.
Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung
Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich ein-
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zureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012
(GV.NRW S. 548)) eingereicht werden.
Hinweis
Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung
eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise
ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst.
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
____________________________________________________________________
53. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89
____________________________________________________________________
Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S.
81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
Die Stadt Leverkusen widmet im Stadtteil Opladen den Andienungsweg zu den
Häusern Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89 (zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße
und Altstadtstraße) gemäß § 6 StrWG als Gemeinde-/ befahrbarer Wohnweg dem
öffentlichen Verkehr.
Die Verkehrsfläche ist im verkleinerten Lageplan dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau,
Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen.
Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung
Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012
(GV.NRW S.548)) eingereicht werden.
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Altstadtstraße
(1)
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151
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Hinweis
Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung
eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise
ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst.
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
____________________________________________________________________
54. Bekanntmachung von Widmungen im Bereich neue bahnstadt opladen
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Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996
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S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S. 327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
Die Stadt Leverkusen widmet im nordöstlichen Bereich der neuen bahnstadt
opladen gemäß §6 StrWG folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Grete-Hermann-Straße als Gemeinde-/ Anliegerstraße
Hanna-Neumann-Straße als Gemeinde-/ Anliegerweg
Leonhard-Euler-Straße als Gemeinde-/ Anliegerweg
Gaußstraße als Gemeinde-/ Anliegerweg
Stichstraße der Kolberger Straße als Gemeinde-/ Anliegerstraße
Deren Wegeverlängerung bis Adam-Riese-Straße (entlang Kulturausbesserungswerk) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und
Radfahrverkehr mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten des
Kulturausbesserungswerkes
7. Den Platz zwischen Stichstraße und Gaußstraße als Platz der Gemeinde,
beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten der Kindertagesstätte
Die Verkehrsflächen sind in der Übersicht (siehe nächste Seite) farbig und mit Nummern dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9. OG,
Raum 9/03, einzusehen.
Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung
Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu
er-klären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den
Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012
(GV.NRW. S. 548)) eingereicht werden.
Hinweis
Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung
eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich
darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst.
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Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
____________________________________________________________________
55. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen
____________________________________________________________________
Die Jagdgenossenschaftsversammlung Bergisch Neukirchen hat am 24.03.2015
folgendes beschlossen:
1. Der Haushaltsplan 2015/2016 schließt mit 12.612,29 € ab.
2. Der Jagdpachtanteil beträgt 12,00 € pro ha.
3. Das Protokoll vom 24.03.2015 mit dem Haushaltsplan 2015/2016 und der Jahresrechnung vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 liegen vom 04.05.2015 bis 05.06.2015
bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Leverkusen, Quettinger Str. 220, 51381
Leverkusen, während der Dienststunden öffentlich aus. Berichtigungen des
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Jagdpachtregisters setzen die Vorlage von Eigentumsnachweisen bei Jagdvorsteher Günter Bakker, Oberölbach 1, 51381 Leverkusen, voraus.
gez. Bakker
Jagdvorsteher
gez. Kamphausen
Beisitzer
gez. Wieden
Beisitzer
Leverkusen, 30. März 2015
Jagdgenossenschaft Bergisch Neukirchen
- Gem. Jagdbez. Lev. V ____________________________________________________________________
56. Ungültigkeitserklärung des städtischen Dienstausweises Nr. 43
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Der Dienstausweis Nr. 43 der Stadt Leverkusen, ausgestellt am 11.02.2014 für Herrn
Sven Kaufmann, Fachbereich Bauaufsicht, wird hiermit für ungültig erklärt.
Leverkusen, 25. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bauaufsicht
Im Auftrag
gez. Görlich
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