Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen Klasse 11

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ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen
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Halbjahreszeugnis, aus dem hervorgeht, dass die
Fachoberschulreife voraussichtlich erworben wird.
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evtl. Nachweis einer Praktikumsstelle (Dieser muss
bis spätestens zu den Sommerferien für das erste
Halbjahr oder das ganze Jahr vorgelegt werden.)
Das Schulbüro steht für weitere Informationen zur
Verfügung und nimmt Anmeldungen gerne entgegen.
Nähere Hinweise und Informationen befinden sich auch
auf der Internetseite des Berufskollegs.
(www.berufskolleg-geilenkirchen.de)
Infotag
Für Interessenten findet regelmäßig am Samstag nach
der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse ein gemeinsamer
Informationstag des Berufskollegs für Ernährung,
Sozialwesen, Technik und des Berufskollegs für
Wirtschaft statt. Nähere Hinweise dazu sind den
Internetseiten der beteiligten Berufskollegs oder der
Tagespresse zu entnehmen.
Ansprechpartner
Stefanie Büngen (Bereichsleitung)
Ulrike Müller-Theisen (Bildungsgangleitung)
Kontakt über
[email protected]
©2010 Berufskolleg EST Geilenkirchen
Auflage 2015, Stand: 11/2014
BERUFSKOLLEG
ERNÄHRUNG – SOZIALWESEN – TECHNIK DES KREISES HEINSBERG IN GEILENKIRCHEN
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tabellarischer Lebenslauf
Bushaltestellen:
Berufskolleg
Linien 410, 434, 437, 491, SB1, GK1
Sittarder Straße Linien 410, 434, 435, 437, 491, SB3, GK1
Mit der Anmeldung sind einzureichen:
Öffnungszeiten des Schulbüros:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
07:15 Uhr bis 12:30 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, Freitag:
07:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Anmeldeunterlagen
E-Mail: [email protected]
www.berufskolleg-geilenkirchen.de
Fachoberschule
Sozial- und Gesundheitswesen
Telefon: 0 24 51 / 98 25 - 0
Telefax: 0 24 51 / 98 25 - 11
Fachoberschule
Sozial- und Gesundheitswesen
Berliner Ring 48-54
52511 Geilenkirchen
F O S
S + G
BERUFSKOLLEG
ERNÄHRUNG – SOZIALWESEN – TECHNIK DES KREISES HEINSBERG IN GEILENKIRCHEN
F O S
S + G
Fachoberschule
für
Sozial- und
Gesundheitswesen
Fachhochschulreife
F O S
F O S
S + G
S + G
Fachoberschule
Sozial- und Gesundheitswesen
Fachoberschule
Sozial- und Gesundheitswesen
Ziele
Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse im
Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, sowie nach
erfolgreichem Abschluss die allgemeine Fachhochschulreife, die zum Studium an Fachhochschulen und
entsprechenden Bildungsgängen an Universitäten in
allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland befähigt.
Die Ausbildung erfolgt in Teilzeitform (Klasse 11) und
Vollzeitform (Klasse 12). Der Bildungsgang schließt mit
der Fachhochschulreifeprüfung ab. In dieser soll die
Schülerin/ der Schüler nachweisen, dass sie/er das Ziel
der Fachoberschule erreicht hat und die für das Studium
geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die
Prüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. aus
einem mündlichen Teil.
Dauer der Ausbildung
Zwei Jahre
Aufnahmevoraussetzungen Klasse 11
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Mittlerer Schulabschluss oder erworbene
Berechtigung nach Klasse 9 des Gymnasiums zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe
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Nachweis einer anerkannten Praktikumsstelle bzw.
des Praktikantenvertrags
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Befriedigende Leistungen in Deutsch, Englisch und
Mathematik sind vorteilhaft.
Aufnahmevoraussetzungen Klasse 12
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Versetzung in Klasse 12
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Bescheinigung über das ordnungsgemäß
absolvierte Praktikum (Ganzjahrespraktikum bzw.
zwei Halbjahrespraktika). Die Praktikumsstelle
entscheidet hierbei über die ordnungsgemäße
Erfüllung des Praktikums.
Aufnahmevoraussetzungen Klasse 12 B
(Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung)
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Fachoberschulreife
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Eine auf den Schultyp bezogene abgeschlossene
mindestens zweijährige Berufsausbildung.
Wurde die Berufsausbildung in einem anderen
Schwerpunktbereich abgeschlossen, so kann durch
ein mehrmonatiges Praktikum im Bereich Sozial- und
Gesundheitswesen die Aufnahmevoraussetzung
erfüllt werden.
Inhalte
Lernbereiche der Klasse 11
Berufsbezogener Lernbereich
Erziehungswissenschaften,Gesundheitswissenschaften, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre,
Politik/Gesellschaftslehre
Lernbereiche der Klasse 12
Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen Schwerpunktes:
Erziehungswissenschaften
Gesundheitswissenschaften
Psychologie
Mathematik
Biologie
Informatik
Wirtschaftslehre
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Unterrichtsorganisation
Die Ausbildung im ersten Jahr (Klasse 11) umfasst ein
fachbezogenes Praktikum und Unterricht an zwei
Unterrichtstagen.
Der Unterricht in Klasse 12 erfolgt in Vollzeitform.
Praktikum
Orte des Praktikums in Klasse 11
Das Praktikum kann in Einrichtungen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder des Gesundheitswesens
abgeleistet werden, soweit diese Stellen zur Mitarbeit
von Praktikanten geeignet sind und wenn die Anleitung
durch eine Fachkraft (z.B. Staatl. gepr. Erzieherin/
Erzieher, Staatl. gepr. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter,
staatl. gepr. Altenpflegerin/Altenpfleger etc.) sichergestellt ist. Die Eignung einer Einsatzstelle wird geprüft.
Mögliche Praktikumsstellen
Tageseinrichtung für Kinder, integrative und heilpädagogische Kindertagesstätte, Jugendzentrum, Kinderheim, Frauenhaus, Altenheim/Hospiz, Krankenhaus,
Rehazentren (Krankenhäuser) und Ergotherapie,
heilpädagogisches Reiten, Förderschulen, ambulante
Pflege, Heim für Behinderte, Werkstatt für Behinderte
und weitere Bereiche der Sozialpädagogik/Sozialarbeit.
Wichtig: Das Praktikum darf nicht in Einrichtungen
erfolgen, die die Praktikantin/der Praktikant selbst
besucht hat (Kindergarten, Jugendzentrum) und in
welchem Familienangehörige beschäftigt sind.
Durchführung des Praktikums
Das Praktikum findet an drei bzw. vier Tagen in der
Woche statt und umfasst die tarifvertraglich übliche
Arbeitszeit (mindestens 38,5 Stunden) abzüglich der
Stunden für den Unterrichtsbesuch. Die Urlaubsansprüche richten sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz, eine Vergütung ist
nicht zwingend vorgeschrieben, Versicherungsschutz
muss gewährt werden.
Fahrtkosten
Bei einem Schulweg von mehr als 5 km besteht ein
Anspruch auf Übernahme der bei der Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel entstehenden Fahrtkosten,
sofern das Berufskolleg Geilenkirchen die nächstgelegene aufnahmebereite Schule ihrer Art ist.