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3/2015 vom Montag, 30. März 2015
Inhaltsverzeichnis
Kommunale Belange und regionale Entwicklung .............................................................. 1
Austauschprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung URBACT III in Kürze geöffnet ...................1
EU-Städteagenda im Europäischen Parlament diskutiert ...................................................................3
Projektaufruf Intelligente Städte und Gemeinden geöffnet .................................................................4
INTERREG Nordwesteuropa Programm 2014-2020: Erster Aufruf wird vom 7. April bis 18. Mai
2015 geöffnet sein ...............................................................................................................................5
Neues Konzept zur Migrationspolitik im Mai 2015 ..............................................................................8
Energie, Klima und Umwelt ................................................................................................. 9
Connecting Europe Facility (CEF) Energie: Erster Aufruf 2015 ist geöffnet .......................................9
Umweltbericht 2015 veröffentlicht .....................................................................................................10
Kommission nimmt Vorschlag zum Kreislaufwirtschaftspaket zurück, der Vorschlag zu
Gesetzespaket über Luftreinhaltung wird weitergeführt ....................................................................11
Mobilität und Transport ..................................................................................................... 12
Konsultationen zum Weißbuch Verkehr gestartet .............................................................................12
Aktuelles aus der Förderlandschaft und Veranstaltungen .............................................. 13
Neuer Fonds: Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ...................13
Konsultationen zur Evaluation des 7. Forschungsrahmenprogramms gestartet ..............................14
Europäisches Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON genehmigt .....................................................14
Demografiekongress 2015: Das Europabüro lädt zum Forum „Willkommenskultur“ ein ..................15
Das Europabüro ist auf Twitter! ........................................................................................ 16
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Kommunale Belange und regionale Entwicklung
Austauschprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung URBACT III in Kürze geöffnet
Am 16. März 2015 wurde in Brüssel auf einer Auftaktveranstaltung das neue Förderprogramm
URBACT III für die Förderperiode bis 2020 vorgestellt. URBACT ist seit 2003 ein Austauschprogramm
zur integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Beteiligen können sich Städte aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen und der Schweiz.
URBACT fällt unter das europäische Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit und wird
finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie von den EUMitglieds- und Partnerstaaten.
Ziel des Programmes ist es, Kompetenzen und Strukturen von Städten im Bereich einer nachhaltigen
und partizipativen Stadtentwicklungspolitik zu verbessern. Dabei werden sie konkret bei der Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen städtischen Strategien und Aktionsplänen unterstützt. In Netzwerken soll hierzu Fachwissen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachleuten aus der
Praxis ausgetauscht werden.
Neu bei URBACT III ist, dass es drei verschiedene Netzwerk-Typen gibt. Während es 2007-2013 lediglich sogenannte Aktionsplanungsnetzwerke gab, sind jetzt die beiden neuen Typen „Transfernetzwerke" und „Umsetzungsnetzwerke" hinzugekommen.
1. Aktionsplanungsnetzwerke
Die einzelnen Netzwerkpartner entwickeln lokale Aktionspläne /-strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Ansätze der Mitbeteiligung spielen dabei eine große Rolle.
2. Transfernetzwerke
Im Mittelpunkt steht die Übertragbarkeit guter Praxisbeispiele im Bereich der nachhaltigen
Stadtentwicklung. Die Städte tauschen sich aus und unterstützen sich gegenseitig bei der
Umsetzung bzw. dem Transfer.
3. Umsetzungsnetzwerke
Städte, die bereits lokale Aktionspläne haben, tauschen sich zu Schlüsselfaktoren einer erfolgreichen Umsetzung aus.
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Beim URBACT III-Programm werden 70 % des Budgets auf fünf thematische Ziele konzentriert:
-
Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
CO2-arme Wirtschaft
Umweltschutz und Ressourceneffizienz
Soziale Integration und Armutsbekämpfung
Beschäftigungsförderung und Arbeitsmobilität
Die verbleibenden 30 % stehen für andere Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung.
Förderfähige Netzwerkpartner können dabei sein:
-
-
Städte und Gemeinden (Städte ohne Größeneinschränkung);
Kommunale Organisationseinheiten wie z. B. Stadtbezirke;
Metropolregionen und Verbände;
Lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Organisationen von einer Kommune gegründet
wurden, teilweise oder vollständig in kommunalem Besitz sind und Verantwortung für die Gestaltung und Umsetzung spezifischer Politiken haben (Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheitsdienste, Verkehrsbetriebe, etc.);
Regionale, landes- und bundesweite Institutionen, soweit sie mit städtischen Fragestellungen
befasst sind und
Universitäten und Forschungszentren, insofern sie mit städtischen Fragestellungen befasst
sind.
In jedem Netzwerk übernimmt eine Stadt als sogenannter „Lead Partner“ die Federführung. Zudem
müssen die Städtepartner die Mehrheit in einem Netzwerk bilden - maximal drei Partner pro Netzwerk
dürfen keine Städte sein. Wichtig ist auch die geografische Ausgewogenheit von Partnern aus weniger
entwickelten oder Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. Die zulässige Anzahl der
Partner richtet sich nach der Art des Netzwerks. Bei den Aktionsplanungsnetzwerken und Umsetzungsnetzwerken sind acht bis zwölf Partner zugelassen. Die Transfernetzwerke umfassen sechs bis
acht Partner.
Das Gesamtbudget von URBACT III für die Jahre 2014 bis 2010 umfasst 96 Mio. Euro (EFRE und Kofinanzierung durch Mitglieds- und Partnerstaaten). Das Budget pro Netzwerk liegt bei 600.000 bis
750.000 Euro. Die Kofinanzierungsrate für weniger entwickelte und Übergangsregionen liegt bei 85 %
EFRE-Förderung. Stärker entwickelte Regionen, wie beispielsweise die Bundesländer in denen sich
die Metropolregion FrankfurtRheinMain befindet, können 70 % Förderung durch den EFRE erhalten.
Neben kontinuierlicher Unterstützung der Netzwerke durch das URBACT-Sekretariat (in Form von
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Handbüchern und Methoden sowie Seminaren) können pro Netzwerk bis zu 127.500 Euro für einen
Experten finanziert werden.
Der erste Projektaufruf für Aktionsplanungsnetzwerke ist für Ende März 2015 vorgesehen. Anfang
2016 soll es dann die ersten Projektaufrufe für die Transfer- und Umsetzungs-Netzwerke geben.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Nach dem Projektaufruf wird von einem kleinen Partnerkonsortium von vier bis sechs Städten zunächst eine Interessenerklärung abgegeben. Wird diese genehmigt, folgt eine sechsmonatige Entwicklungsphase zur Erstellung der endgültigen Antragsunterlagen
und zum Finden weiterer Netzwerkpartner (Phase 1).
Danach werden die endgültigen Anträge eingereicht, nun mit einer vergrößerten Partnerstruktur (acht
bis zwölf bzw. sechs bis acht bei Transfernetzwerken). Wird auch der finale Antrag genehmigt, haben
die Netzwerke anschließend 24 Monate Zeit für die Umsetzung ihrer Netzwerkaktivitäten (Phase 2).
Es gibt somit zwei Zeitpunkte für interessierte Partner, um sich einem Netzwerk anzuschließen: Entweder zur Abgabe der Interessenerklärung im Rahmen der ersten, kleinen Partnerschaft. Oder während der sechsmonatigen Entwicklungsphase, wenn die Partnerschaft vergrößert wird.
Die Präsentationen der Auftaktveranstaltung sind hier einsehbar. Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm von URBACT finden Sie hier. Der Aufruf zum Einreichen
von Projekten wird in Kürze hier zu finden sein. Ferner soll auf dieser Webseite auch die Möglichkeit
nach einer Partnersuche für Projekte gegeben werden.
EU-Städteagenda im Europäischen Parlament diskutiert
Am 26. Februar 2015 hat der Ausschuss für Regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments
den Berichtsentwurf der Abgeordneten Kerstin Westphal (MdEP, SPD) zur städtischen Dimension der
EU-Politikfelder diskutiert.
Der Bericht steht im Kontext der EU-Städteagenda, mit der die Europäische Kommission dem Ruf
nach Einbeziehung der Städte in die Konzeption und Durchführung der EU-Politik und eine bessere
Abstimmung der EU-Maßnahmen auf die Realität von Städten nachgehen will. Hierzu war bis zum 26.
September 2014 eine Konsultation der Kommission geöffnet, an der sich auch das Europabüro der
Metropolregion FrankfurtRheinMain beteiligt hat.
Diese Diskussion greift das Europäische Parlament nun auf. In dem Bericht wird gefordert, dass die
Ortschaften, Städte und größere funktionale städtische Gebiete stärker in den PolitikgestaltungsproEuropabüro der Metropolregion
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zess auf EU-Ebene einbezogen werden müssen. Die Berichterstatterin, Kerstin Westphal, ist der Ansicht, dass die EU-Städteagenda eine gemeinsame Initiative der Kommission, der Mitgliedstaaten und
der Städte sein sollte. Die EU-Städteagenda sollte auf die Vielfältigkeit der Gebietskörperschaften in
der EU eingehen und dabei die Verflechtung städtischer und ländlicher Räume berücksichtigen.
Die Berichterstatterin fordert die Kommission auf, die EU-Städteagenda stärker in ihr jährliches Arbeitsprogramm aufzunehmen. Bei neuen politischen Initiativen für städtische Gebiete solle ein stärker
ortsbezogener integrierter territorialer Ansatz verfolgt werden und systematisch eine territoriale Folgenabschätzung in Bezug auf die städtische Dimension aller relevanten Initiativen auf EU-Ebene eingeführt werden.
Der Bericht greift auch den Vorschlag auf, einen EU-Sonderbeauftragten für Städtepolitik zu ernennen, um eine Folgenabschätzung der EU-Politiken auf städtische Gebiete zu gewährleisten.
Die Abgeordnete Kerstin Westphal versteht den Bericht als eine Art Werkzeugkasten für die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Städte. In der Diskussion wurde auch von einigen Abgeordneten der Europäischen Kommission kritisiert, dass zurzeit noch keine umfassende Auswertung
der Konsultation zur städtischen Agenda vorliege. Zudem wurde angeregt, weitere Themen wie Energie und Verkehr explizit mit in den Entwurf aufzunehmen.
Voraussichtlich im Juni 2015 soll der Bericht vom Ausschuss für regionale Entwicklung verabschiedet
werden. Den Bericht finden Sie hier.
Projektaufruf Intelligente Städte und Gemeinden geöffnet
Noch bis zum 5. Mai 2015 (17 Uhr Brüsseler Zeit) ist ein Förderaufruf im Rahmen des Programms
„Intelligente Städte und Gemeinden“ geöffnet.
Das Programm unterstützt Städte mit ehrgeizigen Energie- und Klimazielen, ihre Gebäude, Energienetze und Verkehrssysteme zukunftsfähig zu machen und so Konzepte und Strategien für den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu demonstrieren.
Das Programm wird aus Horizont 2020 (dem Nachfolger des 7. Forschungsrahmenprogrammes) finanziert und hat für das Jahr 2015 ein Volumen von ca. 107 Mio. Euro. Für einen Projektantrag arbeiten insgesamt drei Städte aus verschiedenen Europäischen Mitgliedstaaten zusammen. Hinzu kommen noch zwei bis drei weitere Städte, die von den Erfahrungen der drei Projektstädte profitieren sollen.
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Die Projektvorschläge müssen jedes der folgenden drei Themengebiete umfassen:
-
Null- oder Niedrigenergiestadtteile,
nachhaltige städtische Mobilität und
integrierte Infrastrukturen (Energie, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie
Verkehr).
Zudem ist eine integrierte Strategie für die Themengebiete gefordert, die aufzeigen soll, wie die Projekte umgesetzt werden können. Hierzu gehören Punkte wie z. B. die Verpflichtung der Behörden, die
Projekte umzusetzen, Bürgerbeteiligung, Datenaufbau und Messung der Energieeffizienz und auch
Vorschläge zur Verbreitung der Projektergebnisse und Erfahrungen.
Die Initiative „Intelligente Städte und Gemeinden“ soll auf der Kooperation von öffentlichen und privaten Akteuren aufbauen, die sowohl auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenarbeiten. Um die Initiative mit Leben zu füllen, sollen je genehmigtem Projektantrag zwei bis drei größere
Leuchtturmprojekte mit Demonstrationscharakter gefördert werden. Das dann Erreichte soll als Vorbild
und Anregung für andere Städte und Gemeinden dienen. Hierzu soll auch der Erfahrungs- und Wissensaustausch der Städte untereinander gefördert werden. So sollen neben den Leuchtturmstädten
auch zwei bis drei Städte zwecks Wissens- und Erfahrungsaustausch involviert werden.
Die Städte und Gemeinden müssen eine nachhaltige Stadtentwicklungsstrategie mit ambitionierten
Zielen zur Steigerung der Energieeffizienz oder dem Einsatz erneuerbarer Energien vorweisen. Zur
Realisierung der Strategie ist neben dem Zuschuss der Kommission und anderer öffentlicher Gelder
auch ausdrücklich die Nutzung privater Finanzierungsmöglichkeiten erwünscht.
Weitere Informationen zum Projektaufruf und Antragsunterlagen für 2015 finden Sie hier.
INTERREG Nordwesteuropa Programm 2014-2020: Erster Aufruf wird vom 7. April bis 18. Mai
2015 geöffnet sein
Im Rahmen des INTERREG Nordwesteuropa (NWE) Programms 2014-2020 wird der erste Aufruf für
Projekte vom 7. April bis 18. Mai 2015 geöffnet sein.
Vorab möchten wir Ihnen eine allgemeine Zusammenstellung zu INTERREG und INTERREG NWE
zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass genauere Angaben zum Aufruf noch nicht veröffentlicht wurden. Sobald diese zur Verfügung stehen, werden wir Sie gerne informieren.
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INTERREG ist das Programm für territoriale europäische Zusammenarbeit über Ländergrenzen und
Regionen hinweg. In diesem Programm werden Projekte unterstützt, die europäische grenz- und regionalüberschreitende Kooperationen im Bereich Verkehr, Arbeitsmarkt oder Umweltschutz umsetzen.
INTERREG ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union und wird nicht zentral
durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich im Rahmen von INTERREG in
den Grenzräumen oder in jedem transnationalen Kooperationsraum, Vertreter der nationalen und
regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die
Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms.
Unterteilt ist INTERREG in drei Arbeitsbereiche:
 grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Ausrichtung A)
 transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B)
 interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C)
Im Folgenden möchten wir näher auf den aktuellen INTERREG-Aufruf im Kooperationsraum Nordwesteuropa (NWE) eingehen, dem einzigen INTERREG-Raum der Ausrichtung B, an welchem das
Bundesland Hessen beteiligt ist. INTERREG NWE erstreckt sich in Deutschland von NordrheinWestfalen über Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen bis nach Baden-Württemberg und Bayern
(Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben) und stellt gemeinsam mit den weite1
ren sieben INTERREG NWE Ländern einen der am dichtest besiedelten und wirtschaftsstärksten
Regionen Europas dar.
INTERREG NWE hat zum Ziel, den territorialen Zusammenhalt in Nordwesteuropa durch transnationale Partnerschaften in den Bereichen Innovation, CO2-arme Wirtschaft und Ressourceneffizienz zu
stärken. Außerdem soll Nordwesteuropa mit Hilfe von INTERREG NWE zu einem nachhaltigen Ort für
Leben und Arbeiten gemacht und zu einem der Schlüsselakteure der Weltwirtschaft gefördert werden.
Im Großen und Ganzen setzt INTERREG NWE daher auf soziale, territoriale, ökologische und ökonomische Entwicklungen.
Die Förderschwerpunkte liegen im Detail in den drei Prioritäten:
1. Innovation - Verbesserung der Innovationsleistung durch internationale Zusammenarbeit in
Nordwesteuropa: In diesem Schwerpunkt sollen die Kapazitäten von Regionen gestärkt, die
1
Insgesamt gehören zur INTERREG Nordwesteuropa acht Ländern, Niederlande (teilweise), Belgien, Luxemburg, Schweiz
(teilweise), Frankreich (teilweise), Großbritannien, Irland und Deutschland.
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Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verbessert sowie die sozialen Vorteile durch Innovation
erbracht werden.
2. CO2-arme Wirtschaft - Verringerung von Treibhausgasemissionen durch internationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa: In diesem Rahmen stehen städtische und regionale Strategien
zum Klimaschutz für eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Minimierung des CO 2Ausstoßes im Zentrum. Ferner liegen CO2-arme Technologien, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, transnationale Lösungen für CO2-arme Verkehrssysteme und ein optimiertes Verkehrsmanagement im Fokus.
3. Ressourceneffizienz - Steigerung der Ressourceneffizienz durch internationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa: Die Ressourceneffizienz soll durch die Umsetzung neuer Technologien, Dienstleistungen und Produkte erreicht werden sowie durch Prozesse zur Optimierung der
(Wieder-) Verwertung von Materialien und natürlichen Ressourcen.
Das Förderbudget von INTERREG NWE 2014-2020 liegt insgesamt bei ca. 396 Mio. Euro. Um eine
Förderung erhalten zu können, müssen mindestens 40 % der gesamten Projektkosten von den Antragstellern getragen werden. Gefördert werden u. a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten und Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15 % der Personalkosten abgerechnet werden. Die Projektdauer beträgt in der Regel 30-36 Monate.
Bewerben können sich im Rahmen von INTERREG NWE in erster Linie Städte, Gemeinden und Regionen, sowie Nichtregierungsorganisationen, Interessensgruppen, öffentliche und private Einrichtungen und Institutionen der Forschung. An einem Projekt müssen Partner aus drei Staaten, davon mindestens zwei Partner aus der INTERREG NWE Region, beteiligt sein (also mindestens zwei Projektpartner, die nicht aus der Schweiz kommen). Die Durchschnittsgröße der Projektpartnerschaften lag
2007-2013 bei neun Partnern. Projektpartner müssen nicht alle aus dem INTERREG NWE Gebiet
kommen, auch Nicht-EU-Mitglieder können an einer Projektpartnerschaft teilnehmen.
Das Bewerbungsverfahren besteht aus einem zweistufigen Auswahlverfahren. In der ersten Phase
beschreibt der Bewerber in einem Konzept seine Projektidee. Das Konzept geht auf die Frage, warum
eine Förderung über INTERREG NWE erfolgen sollte, ein. Die Partnerschaften müssen in dieser ersten Phase noch nicht final gegründet sein. Erst bei erfolgreichem Durchlaufen der ersten Phase, erreicht der Bewerber die zweite Stufe des Auswahlverfahrens. Ein direkter Bewerbungseinstieg in die
zweite Auswahlstufe ist nicht möglich. In der zweiten Phase muss die Bewerbung detaillierter und
ausführlicher auf die Projektidee eingehen, in dem Ziele, Meilensteine, das Budget (der Projektleitung
und der Projektpartner) und die Projektpartnerschaften skizziert werden. In der zweiten Phase entscheidet sich, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.
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Weitere Informationen zu INTERREG Nordwesteuropa Programm im Allgemeinen:
Unsere Zusammenfassung von Juni 2014 zum INTERREG NWE Programm 2014-2020 können Sie
auf unserer Internetseite (auf Deutsch) abrufen. Der INTERREG NWE 2014-2020 Leitfaden ist mit
diesem Link (auf Englisch) abrufbar. Hinweise zu INTERREG finden Sie hier (auf Deutsch) und Angaben zum baldigen Start des ersten Aufrufs finden Sie unter diesem Link (auf Englisch). Sobald weitere
Details veröffentlicht werden, werden wir auf unserer Webseite dazu informieren.
Neues Konzept zur Migrationspolitik im Mai 2015
Die Europäische Kommission startete Anfang März 2015 ihre Arbeit an der Ausgestaltung eines neuen Konzepts im Bereich der Europäischen Migrationsagenda. Dieses neue Konzept soll die Steuerung
von Migration in die EU thematisieren und wird voraussichtlich im Mai 2015 vorgestellt.
Ziel des Konzeptes soll sein, Migration global, umfassend und nachhaltig zu sehen. Schließlich sei
Migration ein Querschnittsthema, das viele Politikbereiche berühre und bewege, so die Europäische
Kommission. Daher werde die Kommission in dem neuen Konzept bestehende Instrumente der EUMigrationspolitik kohärenter nutzen und Ressourcen auf EU- und nationaler Ebene mit dem Ziel, mehr
Gemeinschaftssinn füreinander zu schaffen, mobilisieren. Ferner möchte sie in dem Konzept eine
Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Verständigung auf gemeinsame
Prioritäten erreichen. Der Fokus liegt somit darin, mit Migration verbundene Herausforderungen umfassend anzugehen und eine verbesserte Steuerung einzubringen.
Daher wird das Konzept voraussichtlich vier Kernbereiche skizzieren, in denen im Rahmen der europäischen Migrationsagenda Maßnahmen geplant sind. Die Bereiche sind gleichbedeutend und miteinander verbunden:
 Gemeinsames starkes Asylsystem
Die Kommission hat hier zum Ziel, ein Asylsystem in der EU zu etablieren. Hierfür möchte die Kommission bestehende Unterschiede nationaler Politiken im Bereich der Asylpolitik überwinden. Für ein
gemeinsames Asylsystem ist eine feste Zusammenarbeit mit den Drittstaaten unerlässlich.
 Neue europäische Politik für legale Migration
In diesem Bereich möchte sich die Kommission der Überprüfung der EU-Bluecard-Richtlinie annehmen. Fachkräfteanwerbung (Hochqualifizierte) und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Staaten stehen hier
im Fokus.
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 Konsequente Bekämpfung von irregulärer Migration und Menschenhandel
Mittels eines Maßnahmenpakets möchte die Kommission irreguläre Migration und Menschenhandel
bekämpfen. Gegenstand des Maßnahmenpakets wird auch die Entwicklung konkreter Instrumente
sein. Weiterhin stellt die Zusammenarbeit mit Drittstaaten einen wichtigen Faktor dar.

Sicherung der Außengrenzen Europas
Die Überwachung der EU-Außengrenzen und die damit verbundene Unterstützung der EUGrenzschutzagentur FRONTEX stehen im Zentrum dieses Kernbereichs.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur Europäischen Migrationsagenda finden Sie
unter diesem Link (auf Deutsch). Mehr Informationen zu Migrationspolitik der EU finden Sie hier.
Energie, Klima und Umwelt
Connecting Europe Facility (CEF) Energie: Erster Aufruf 2015 ist geöffnet
Am 4. März 2015 startete der erste Aufruf im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) im Bereich Energie. Der Aufruf ist bis zum 29. April 2015 (17 Uhr Brüsseler Zeit) geöffnet.
Gefördert werden Projekte aus dem Energie- und Gassektor. Der Aufruf unterstützt daher Projekte,
die auf folgende Ziele ausgerichtet sind: Anschluss ans Energienetz, Überwindung von Energieengpässen oder Vollendung des Energiebinnenmarktes.
CEF ist ein Finanzierungsinstrument zum Ausbau der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze in der EU. Das Ziel von CEF Energie ist es, Investitionen in trans-europäische Netzwerke zu
beschleunigen und die Mittel aus privaten und öffentlichen Sektoren zu nutzen.
Im Rahmen der Veranstaltung „CEF Energy Info Day“ am 16. März 2015 stellten die Generaldirektion
Energie der Europäischen Kommission und die Innovation and Networks Executive Agency (INEA)
technische Eckpunkte des ersten Aufrufs vor: So skizzierten die beiden Veranstalter, dass Projektanträge den europäischen Mehrwert und die Transnationalität des Energie- und Gassektors im Zentrum
haben sollten. Auch sollten die Projektanträge kohärent sein sowie die Beschreibung von Meilensteinen skizzieren.
Förderfähig sind Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, Gemeinschaftsunternehmen, öffentliche oder private Einrichtungen eines Mitgliedstaates sowie Rechtspersonen nach nationalem Recht.
Auch Drittstaaten können sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine Förderung bewerben. Die
Förderrate je Projekt liegt bei maximal 50 %. Der 1. Aufruf CEF Energie hat ein Gesamtbudget von
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100 Mio. Euro. Im Sommer 2015 wird es im Rahmen von CEF Energie einen zweiten Aufruf geben.
Dieser wird insgesamt ein Budget in Höhe von 550 Mio. Euro haben.
Projektanträge sind bei der Innovation and Networks Executive Agency (INEA) über die Website auf
Englisch einzureichen. Fragen zum Aufruf und zur Antragsstellung können an INEA über die folgende
E-Mailadresse ([email protected]) gerichtet werden. Zu beachten ist, dass Anträge nicht per E-Mail, sondern über den auf der Website von INEA dargestellten Weg eingereicht
werden sollen. Weitere Informationen zum Aufruf, zu den Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung
finden Sie auf dieser Internetseite (auf Englisch) oder hier (ebenfalls auf Englisch).
Umweltbericht 2015 veröffentlicht
Die Europäische Umweltagentur (EUA) veröffentlichte am 3. März 2015 den „Bericht über den Zustand und die Perspektiven der Umwelt in Europa 2015“ (Umweltbericht 2015 / SOER 2015). Dieser
alle fünf Jahre erscheinende Umweltbericht befasst sich mit der Bewertung des Zustands der europäischen Umwelt. In diesem Zuge setzt sich der Bericht mit regionalen, nationalen und internationalen
Daten zum Stand der Umwelt in 39 europäischen Ländern, inklusive Deutschland, auseinander und
skizziert einen Ausblick auf die kommenden fünf Jahre. Der Bericht wurde von der EUA in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Umweltüberwachungs- und Informationsnetz (EIONET) und den
Kommissionsdienststellen erstellt.
In der Summe fasst der SOER 2015 zusammen, dass die Koordinierung der EU-Politik in Sachen
Umwelt in den letzten fünf Jahren den EU-Bürgern einige Vorteile gebracht habe. Beispielsweise habe
sich das Abfallaufkommen auf den Deponien verringert und die Recyclingquote erhöht, die Luft- und
Wasserqualität sei verbessert worden und die Umweltpolitik wirke gleichzeitig als Beschäftigungs- und
Wachstumsmotor. Auch der Zustand der Natur und der Lebensqualität habe sich in den letzten Jahren
kontinuierlich verbessert.
Gleichzeitig fordert der Bericht die anderen Politikbereiche zu einer tiefergehenden Beschäftigung mit
und einem intensiven Austausch zur Umweltpolitik auf. Dies sei vor allem aufgrund der erst langfristig
abschätzbaren Folgen von Umweltschäden notwendig. Zudem wird im Bericht konstatiert, dass der
Anteil an ökologischem Landbau und Agrarwirtschaft mit 6 % zu gering sei und die Artenvielfalt weiter
abnehme. Das Erreichen des Ziels, diese Abnahme bis 2020 aufzuhalten, wird als unwahrscheinlich
eingestuft. Als besonders große Herausforderung wird der Klimawandel beschrieben. Darüber hinaus
warnt der Bericht vor den Gefahren einer sich verschlechternden Umwelt insbesondere auf die damit
einhergehenden Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlstand. Vor diesem Hintergrund kündigte die
Europäische Kommission neue Initiativen in 2015 an, die sich stärker mit der Umweltpolitik in der EU
beschäftigen sollen. Darunter fallen unter anderem Maßnahmenpakete im Bereich der Kreislaufwirt-
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schaft, der EU-Biodiversitätsstrategie, der Luftqualität und ein Aktionsplan für die Meeresbewirtschaftung.
In Deutschland, so bewerten die Autoren des Berichts, habe sich der Stand der Umwelt in den letzten
25 Jahren deutlich verbessert. Allerdings skizzieren sie, dass sich Deutschland in den Bereichen Klimaschutz, Schadstoffbelastung der Umwelt und bei der nachhaltigen Nutzung von Energie und Ressourcen noch nachhaltiger einbringen müsse. Dies betreffe auch die Werte für Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon, die niedriger ausfallen könnten. Ferner konstatiert der Bericht, dass in Deutschland
der Ausdehnung von Ballungsräumen Grenzen gesetzt werden sollten. So wurden in den Jahren 2009
2
bis 2012 pro Tag durchschnittlich 74 Hektar mit neuen Siedlungen oder Verkehrswegen bebaut. Die
Bundesregierung plant diesen Wert bis 2020 auf höchstens 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Den Umweltbericht 2015 und weitere Informationen können Sie hier (auf Englisch) abrufen.
Kommission nimmt Vorschlag zum Kreislaufwirtschaftspaket zurück, der Vorschlag zu Gesetzespaket über Luftreinhaltung wird weitergeführt
Die Europäische Kommission hat am 7. März 2015 offiziell das am 2. Juli 2014 vorgelegte Paket zur
Kreislaufwirtschaft (s. Europa Info 6/2014) zurückgezogen. Dieser Schritt war bereits im jährlichen
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 angekündigt worden (s. Europainfo
10/2014). Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament hatten sich im Vorfeld bereits gegen
eine Rücknahme ausgesprochen.
Das gestrichene Paket zur Kreislaufwirtschaft umfasste rechtlich verbindliche Ziele. Demnach sollten
70 % des Siedlungsmülls bis 2030 recycelt werden. Bei Verpackungsmüll wie Glas, Papier, Metall und
Plastik sollte dieser Wert bis 2030 bei 80 % liegen. Bis 2025 sollte es einen Deponieverbot für alle
recycelbaren und biologisch abbaubaren Abfälle geben.
Für voraussichtlich Ende 2015 / Anfang 2016 hat die Kommission angekündigt, ein neues, ambitionierteres Paket zur Kreislaufwirtschaft vorzulegen. Dieses soll nach Aussagen der Kommission die
Hersteller von Produkten stärker zur Verantwortung ziehen. Der neue Gesetzentwurf soll demnach
Gesetze enthalten, die verhindern, dass Abfall überhaupt entsteht. Dies könne durch verstärkten Gebrauch von Materialien geschehen, die weniger Abfall produzieren und leicht zu recyceln sind.
2
Bezogen auf die Gesamtfläche der EU liegt der tägliche Flächenverbrauch bei 250 Hektar. Neben Deutschland, liegt die Flächenversiegelung in Malta, Niederlande, Luxemburg und Belgien sehr hoch, darüber hinaus auch in großen städtischen Ballungsräumen sowie an den Mittelmeerküsten der EU-Mitgliedstaaten (Europäische Kommission, Stand 2012).
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Das Paket zur Luftreinhaltung, welches bereits am 18. Dezember 2013 vorgelegt wurde (s. Europainfo
1/2014), soll, anders als im Arbeitsprogramm angekündigt, jedoch nicht zurückgezogen werden.
Die Mitteilung zum zurückgezogenen Kreislaufwirtschaftspaket finden Sie hier.
Mobilität und Transport
Konsultationen zum Weißbuch Verkehr gestartet
Im Jahr 2011 verabschiedete die Europäische Kommission das Weißbuch Verkehr mit dem Titel
„Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten
und ressourcenschonenden Verkehrssystem“. Das Weißbuch Verkehr enthält Vorschläge, beschreibt
vorhandene Probleme und schlägt Lösungen im Bereich Verkehr vor. Ferner fokussiert es sich auf
einen sicheren, zuverlässigen und bezahlbaren Zugang zu Transportinfrastruktur. Gleichzeitig sollen
nachteilige Auswirkungen wie Staus, Unfälle, Luftverschmutzung und Lärm sowie die Auswirkungen
des Klimawandels minimiert werden.
Die Kommission startete am 10. März 2015 Konsultationen zum Weißbuch Verkehr und führt diese bis
zum 2. Juni 2015 durch. Bürger, Unternehmen, Behörden, Hochschulen, Verbände und andere Akteure, die ein Interesse an der Agenda der europäischen Verkehrspolitik haben, sind aufgefordert, sich an
den Konsultationen zu beteiligen. Hierfür hat die Kommission einen Fragebogen auf ihre Internetseite
gestellt. Das Ziel der Konsultation ist es, die Meinung und Einschätzung zum Weißbuch Verkehr und
seinen Zielen zu erfragen sowie Fortschritte und Herausforderungen der europäischen Verkehrspolitik
zu benennen.
Vor dem Start der Konsultationen stellte die Kommission die Halbzeitbilanz zum Weißbuch Verkehr
auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Weißbuch Verkehr: Wo stehen wir?“ vor. Die Bilanz bestand
hauptsächlich aus der Beschreibung der Ziele und Prioritäten der kommenden Jahre. Diese liegen vor
allem in den Bereichen Binnenmarkt (Abbau von Barrieren, Anpassung unterschiedlicher Situationen
der EU-Mitgliedstaaten, Ausweitung des Marktes für Drittstaaten), Stärkung der sozialen Dimension
(fairer Wettbewerb, Wirken gegen Sozialdumping), nachhaltiger Transport (Reduzierung von Lärm,
Luftverschmutz und Emissionen, Erhöhung der Verkehrssicherheit), Digitalisierung und Einsatz von
neuen Technologien sowie Orientierung an Bedürfnissen der Verbraucher und Industrie in Sachen
Verkehrsinfrastrukturwegen. Des Weiteren wurde auf der Veranstaltung mitgeteilt, dass das Weißbuch
Verkehr entweder mittels des Zwischenberichts oder anhand der Prioritäten der Europäischen Kommission unter EU-Kommissionspräsident Juncker (Juncker-Kommission) überarbeitet werde. In der
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Summe zieht die Kommission auf ihrer Veranstaltung eine positive Halbzeitbilanz. Die Präsentationen
dieser Veranstaltung können Sie hier (auf Englisch) einsehen.
Das Weißbuch Verkehr in deutscher Sprache finden Sie hier. Den Konsultationsprozess zum Weißbuch Verkehr können Sie unter folgendem Link abrufen.
Aktuelles aus der Förderlandschaft und Veranstaltungen
Neuer Fonds: Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Die EU hat in Ergänzung zum Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014-2020 einen
neuen Fonds im Bereich „Beschäftigung, Soziales und Integration“ aufgelegt:
Es handelt sich hierbei um den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Mit dem EHAP sollen Menschen, die besonders stark von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gefördert werden. Das Ziel ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und
der sozialen Inklusion.
Die Zielgruppen des EHAP sind
a) besonders benachteiligte EU-Zugewanderte,
b) zugewanderte Kinder und deren Eltern aus EU-Ländern sowie
c) Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
EHAP zielt darauf ab, die genannte Zielgruppe beim Zugang zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems zu unterstützen. Aus diesem Grund werden im Rahmen von EHAP zusätzliche Personalstellen, insbesondere im Bereich der Arbeitsberatung oder auch
in lokalen Beratungsstellen, gefördert. Sie sollen den Betroffenen je nach individuellem Bedarf dabei
helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden. Bestehende Angebote können zum Beispiel
Sprachkurse oder medizinische Beratung sein. Kinder von EU-Zugewanderten sollen an bestehende
Angebote der frühen Bildung und der sozialen Inklusion, wie Kindertagesstätten oder andere vorschulische Angebote, oder an Freizeitangebote herangeführt werden. Der EHAP verfolgt einen Bottom-up
Ansatz und gibt lediglich Ziele und Strukturen im „Operationellen Programm zur sozialen Inklusion der
am stärksten benachteiligten Personen“ vor, die inhaltliche Ausgestaltung obliegt den Antragsstellern.
Bei der Förderung legt der EHAP besonderen Wert auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung.
Zuwendungsempfänger können neben Kommunen grundsätzlich alle freigemeinnützigen Träger sein,
die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw.
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von diesen als Spitzenverbände vertreten werden sowie sonstige gemeinnützige Träger, die keinem
der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Migrantenselbstorganisationen sind auch zuwendungsfähig. Einzelpersonen können keine Zuwendungsempfänger sein.
Derzeit sind noch keine weiteren Informationen zum Antragsstellungsverfahren bzw. zur Interessensbekundung veröffentlicht. Im Frühjahr (voraussichtlich April/ Mai) 2015 werden weitere Informationen
auf der Internetseite www.ehap.bmas.de einsehbar sein.
Mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rund 92,8 Mio. Euro werden ab September / Oktober
2015 Projekte in ganz Deutschland gefördert. Die Förderquote von 85 % seitens der EU stockt der
Bund um weitere 10 % auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei nur 5 % liegt.
Weitere Informationen finden Sie hier und das „Operationelle Programm zur sozialen Inklusion der am
stärksten benachteiligten Personen“ kann hier (auf Deutsch) abgerufen werden.
Konsultationen zur Evaluation des 7. Forschungsrahmenprogramms gestartet
Vom 23. Februar 2015 bis zum 22. Mai 2015 führt die Europäische Kommission die Konsultation zur
Evaluation des 7. Forschungsrahmenprogramms durch. Die Befragung bezieht sich auf die Funktionsweise, die Erfolge und die Auswirkungen des Rahmenprogramms, das von 2007 bis 2013 lief.
Im Rahmen der Evaluierung ruft die Kommission Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, politische Entscheidungsträger, Behörden, Innovatoren und zivilgesellschaftliche Einrichtungen
sowie Bürger dazu auf, sich zu beteiligen. Über diesen Link (auf Englisch) können Sie weitere Informationen einsehen. Auf der gleichen Internetseite sollen zu gegebener Zeit auch die Ergebnisse der
Evaluierung des 7. Forschungsrahmenprogramms einsehbar sein.
Europäisches Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON genehmigt
Mitte Februar 2015 wurde das Operationelle Programm des Europäischen Raumbeobachtungsnetzwerks ESPON (European SPatial Observation Network) für die laufende europäische Förderperiode
bis 2020 genehmigt. ESPON wurde 2002 von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission gegründet, um die Wissens- und Informationsgrundlagen der Europäischen Raumentwicklungspolitik zu verbessern.
ESPON soll sowohl der wissenschaftlichen Arbeit als auch der Vorbereitung politischer Entscheidungen dienen. Daten über regionale Arbeitsmärkte, Bevölkerungsentwicklung und WanderungsbeweEuropabüro der Metropolregion
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gungen sowie Auswirkungen des Klimawandels sollen vernetzt und in der Zusammenschau analysiert
werden.
Das Programmgebiet umfasst alle 28 Mitgliedstaaten der EU und die Partnerländer Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. In der jetzigen Förderperiode bis 2020 wird das Programm mit 41
Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Darüber hinaus
kommen noch Mittel der Mitgliedstaaten, so dass das Gesamtbudget 50 Mio. Euro beträgt. Thematische Projektaufrufe werden regelmäßig unter folgendem Link veröffentlicht: ESPON.
Verwaltungsbehörde für ESPON ist das Luxemburgische Ministerium für Nachhaltige Entwicklung und
Infrastruktur. Weitere Informationen zu ESPON finden Sie hier. Das genehmigte Operationelle Programm ist hier abzurufen.
Demografiekongress 2015: Das Europabüro lädt zum Forum „Willkommenskultur“ ein
Zuwanderung ist eines der vorherrschenden Themen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Während
das Europabüro der Metropolregion FrankfurtRheinMain im Projekt „Willkommen in FrankfurtRheinMain“ Strategien zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften entwickeln, richten wir als Initiator des
Demografienetzwerks FrankfurtRheinMain auf dem kommendem Demografiekongress am 21. April in
der IHK Frankfurt das Augenmerk auf die Integration von Flüchtlingen.
Die Zahl der Menschen, die aufgrund von Verfolgung oder Armut in diese Region kommen, wächst.
Trotzdem werden Flüchtlinge aus dem Kontext der Fachkräftesicherung bisher noch weitgehend ausgeblendet. Welche Perspektiven kann FrankfurtRheinMain bieten? Darüber möchten wir gemeinsam
mit Ihnen im Forum Willkommenskultur diskutieren.
Eingeleitet wird das Forum von einem spannenden Vortrag von Miltiadis Oulios (Neue Deutsche Medienmacher). Nach einem zweiten Vortrag wird schließlich Zerai Kiros Abraham („Hanns M“, Hidden
Cash-Aktion, Projekt Moses) einen kurzen Impuls geben. Anschließend geht es in eine offene Diskussionsrunde mit Themenexperten, die von Ihrer Zusammenarbeit mit Flüchtlingen berichten. Für die
Moderation konnten wir Björn Gruber und Peter Bonin vom Centrum für Internationale Migration und
Entwicklung (CIM) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gewinnen.
Das Team des Europabüros freut sich, Sie am 21. April im Forum „Willkommenskultur“ begrüßen zu
können.
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Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Demografiekongress 2015.
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Projektaufruf: "QuABB" startet in die neue Förderperiode 2014-2020. Informationen & Ansprechpersonen finden Sie hier: http://www.esfhessen.de/aktuelles_programmstart_QuABB_2015.esf …
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EUREKA: Deutsch-Türkische Ausschreibung für gemeinsame #FuE-Projekte (Bewerbungsfrist
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EU-Förderung für Innovationen: KMU-Instrument und Fast Track to Innovation in Horizon 2020
am 29.4. in Wiesbaden http://bit.ly/1xrYjtI
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