25. März 2015 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Osterhase in Sicht Nr. 3 | 25. Jahrgang | Woche 13 | 2 | Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen •Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung – Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am 24.02.2015.......................................................................................................................Seite 3 •Widmungsverfügung für die Straße „Am Wasserwerk" im OT Grüneberg.....................................................................................................Seite 7 •Umstufungsverfügung für die „Ortsverbindung Hohenbruch" und ein Teilbereich der Straße „Kesseldamm" im OT Neuendorf.................Seite 8 •Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „Großprojekt Berlin - Rostock"........Seite 9 – Ende der Amtlichen Bekanntmachungen – 2.Mitteilung der Wahlbehörde •Danksagung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Landratswahl............................................................................................................Seite 11 3.Mitteilung des Hauptamtes •Veranstaltungstermine Monat April 2015.....................................................................................................................................................Seite 11 4.Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land •Bereitschaftsplan Monat April 2015..............................................................................................................................................................Seite 12 •Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat April 2015.......................................................................................................Seite 12 5.Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land •Neues aus der Clubszene Löwenberger Land................................................................................................................................................Seite 12 6.Mitteilungen des Fördervereins Kulturleben Linde e. V. •Kulturell viel los in Linde................................................................................................................................................................................Seite 13 •Veranstaltungskalender 2015........................................................................................................................................................................Seite 13 7.Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land •Danksagung Michaela und Lion Gottschalk..................................................................................................................................................Seite 14 •Einladung öffentliche Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Grieben e. V. am 14. April 2015........................................................Seite 14 •Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde am 17.04.2015........................................................Seite 14 •Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neulöwenberg am 23.04.2015............................................................Seite 14 8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land....................................................................................Seite 15 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 |3| 1. Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 12/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007, in der derzeit gültigen Fassung, den Jahresabschluss 2012. Der geprüfte Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberg Land, Kämmerei, Haus 1, Zimmer 1, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Beschluss Nr.: 11/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007, in der derzeit gültigen Fassung, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012. Beschluss Nr.: 13/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigte den Entwurf zur 1. Änderung der Klarstellungssatzung Ortsteil Grieben in der Fassung von Dezember 2014 und beschließt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes der 1. Änderung der Klarstellungssatzung Ortsteil Grieben sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 14/15 Die Gemeindevertretung beschloss die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich der Stege im Ortsteil Grüneberg. Der in der Anlage dargestellte Planbereich ist Gegenstand des Beschlusses. Beim Aufstellungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Stege Ortsteil Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. | 4 | 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 15/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss für die Planstraße A/B mit der Straßennummer 12065198 00873 gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 13 Kommunalverfassung den Straßennamen „Am Wasserwerk“ zu vergeben. Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Gemeinde Löwenberger Land unter der Bezeichnung „Planstraße A/B mit der Nummer 12065198 00873 geführt. Die kartographische Darstellung des Straßenabschnittes ist Gegenstand des Beschlusses. 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land |5| 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 16/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für nachfolgende Straße den Erlass einer Widmungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG) mit folgendem Inhalt: Straßennummer Gem.Nummer Str.Nr. 12 065 198 00873 Bezeichnung ALT Bezeichnung NEU NKA NKE Gesamtlänge in m Planstraße A/B Am Wasserwerk 209 212 394 1. 2. 3. 4. 5. Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 als Ortsstraße eingestuft. Die Straße wird als Anliegerstraße funktional eingeordnet. Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet: Als Träger der Straßenbaulast wird nach § 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. Die auf der Anlage dargestellte räumliche Einordnung ist Gegenstand des Beschlusses. (siehe unter Punkt Widmungsverfügung der amtlichen Bekanntmachungen) 6. Die Widmungsverfügung umfasst einen Teilbereich des kommunalen Flurstückes 629/2 der Flur 6 Gemarkung Grüneberg. Die Widmungsverfügung ist als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmung wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 17/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für nachfolgende Straßenbereiche im Ortsteil Neuendorf den Erlass einer Umstufungsverfügung nach § 7 BbgStrG: Inhalt der Umstufung: 1. Lagebezeichnung: Gemeinde Nummer Straßennummer Bezeichnung NKA NKE Länge Flur Flurstück 12 065 198 00 492 OV Hohenbruch 355 356 499 8 47, 48 12 065 198 00 491 Kesseldamm 356 360 890 7 61 (Teilfläche) NKA = Netzknotenanfang NKE = Netzknotenende 2. Klassifizierung: Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als öffentliche Straßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG eingeteilt. 3. Funktion: Die Straßen werden gemäß 3 Abs. 4 Nr. 1 BbgStrG als Gemeindeverbindungsstraßen funktional eingeordnet. 4. Träger der Straßenbaulast: Als Träger der Straßenbaulast wird gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. 5. Widmungsbeschränkungen: Die Benutzerkreise werden wie folgt eingeschränkt: – Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (VZ 253). – Anlieger frei (Z 1020-30) „ Land- und Forstwirtschaft frei (Z 1026-38). 6. In-Kraft-Treten: Die Umstufungsverfügung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. | 6 | Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 1. Amtliche Bekanntmachungen 7. Die räumliche Einordnung auf der Netzknotenkarte ist Gegenstand der Umstufungsverfügung. (siehe unter Punkt Umstufungsverfügung der amtlichen Bekanntmachungen) Beschluss Nr.: 18/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das nachfolgende Technische Ausbauprogramm für die Maßnahme P+R Anlage einschließlich Straßenausbau eines Teilabschnittes der „Straße zum Bahnhof“ im Ortsteil Grüneberg in der Gemeinde Löwenberger Land auf der Grundlage der Ausführungsplanung mit Stand vom August 2014, zuletzt geändert am 26.11.2014: – – – – – – – – – – Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 283, Breite 6,00 m durch Nutzung durch Linienbusverkehr, Länge ca. 80 m Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 216, Breite 4,50 m, endet als Sackgasse durch einen Wendehammer, Länge ca. 110 m. Straßenentwässerung über Mulden und Regenwasserkanäle Erneuerung Straßenbeleuchtung durch 8 Leuchtmasten mit LED-Mastaufsatzleuchten, Hersteller: Leipziger Leuchten, Fabrikat: EVA II/R U LED 13 PKW Stellplätze aus Natursteinmaterial (Kopfsteinpflaster) 2 PKW Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte aus grauem Betonrechteckpflaster Gehwege und die Fläche für die Fahrradstellflächen aus Betonsteinpflaster, Farbe gelb 32 Fahrradstellflächen mit überdachte Fahrradabstellanlage Angleichung Zufahrten aus Schottermaterial Zugänge zum Bahnsteig, barrierefrei Für folgende Maßnahmen werden nach der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008, zuletzt geändert durch Satzung zur 3. Änderung vom 29.11.2011, Anliegerbeiträge erhoben: – Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 216 in der Breite von 4,50 m einschließlich Wendehammer einschließlich Nebenräume mit Angleichung der Zufahrten aus Schottermaterial und die Straßenentwässerung über Mulden – Erneuerung Straßenbeleuchtung durch 8 Leuchtmasten mit LED-Mastaufsatzleuchten Die Abrechnung der Anliegerbeiträge erfolgt einschließlich aller anteiligen Nebenkosten, beispielsweise Planungskosten und Grunderwerbskosten. Damit ist das Ausbauprogramm erfüllt. Beschluss Nr.: 19/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das Technische Ausbauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der 125 m langen Anliegerstraße „Am Waldstadion“ im Ortsteil Löwenberg. Es wurden 8 neue verzinkte Stahlmasten mit einer Höhe von 6,50 m aufgestellt. Bei dem Leuchtkörper handelt es sich um glasfaserverstärktes Polyestergehäuse in der Farbe Grau. Die Leuchtmittel bestehen aus energiesparenden LED-Leuchten. Folglich ist das Ausbauprogramm für die Beleuchtungseinrichtung erfüllt. Beschluss Nr.: 20/15 Erbbaurechtsvergabe Flur 3, Flurstück 138, Gemarkung Linde Beschluss Nr.: 21/15 Bewilligung der Eintragung von Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zu Gunsten des Flurstücks 197 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf, lastend auf dem Flurstück 195 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf. Beschluss Nr.: 22/15 Bewilligung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) lastend auf einer Teilfläche des Flurstücks 15/2 der Flur 2, Gemarkung Nassenheide Beschluss Nr.: 23/15 Erwerb Grund- und Boden Fl. 2, Flurstück 2/3, Gemarkung Falkenthal 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land |7| 1. Amtliche Bekanntmachungen Widmungsverfügung gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz für die Straße „Am Wasserwerk im OT Grüneberg Die Gemeinde Löwenberger Land erlässt für ein Teilbereich des gemeindlichen Flurstückes 629/2 der Flur 6 in der Gemarkung Grüneberg eine Widmungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG): Die Widmungsverfügung umfasst folgenden Inhalt: 1. Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 als Ortsstraße eingestuft. 2. Die Straße wird als Anliegerstraße funktional eingeordnet. 3. Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet: 4. Als Träger der Straßenbaulast wird nach § 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. 5. Die räumliche Einordnung wird wie folgt abgegrenzt: Straßennummer Gem.Nummer Str.Nr. 12 065 198 00873 Bezeichnung ALT Bezeichnung NEU NKA NKE Gesamtlänge in m Planstraße A/B Am Wasserwerk 209 212 394 Die kartographische Darstellung der räumlichen Einordnung ist Gegenstand der Widmungsverfügung. Der Beschluss zur Widmungsverfügung wurde auf öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 24.02.2015 gefasst. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Lage der Widmungsverfügung Auszug Netzknotenkarte, OT Grüneberg Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann gem. §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (GBl. I, S. 686) in der zur Zeit gültigen Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Der Bürgermeister | 8 | Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 1. Amtliche Bekanntmachungen Umstufungsverfügung gemäß § 7 Brandenburger Straßengesetz für die „Ortsverbindung (OV) Hohenbruch“ und ein Teilbereich der Straße „Kesseldamm“ im OT Neuendorf Die Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 24.02.2015 den Erlass einer Umstufungsverfügung gemäß § 7 BbgStrG mit folgendem Inhalt beschlossen: 1. Lagebezeichnung: Gemeinde Nummer Straßennummer Bezeichnung NKA NKE Länge Flur Flurstück 12 065 198 00 492 OV Hohenbruch 355 356 499 8 47, 48 12 065 198 00 491 Kesseldamm 356 360 890 7 61 (Teilfläche) NKA = Netzknotenanfang NKE = Netzknotenende 2. Klassifizierung: Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als öffentliche Straßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG eingeteilt. 3. Funktion: Die Straßen werden gemäß 3 Abs. 4 Nr. 1 BbgStrG als Gemeindeverbindungsstraßen funktional eingeordnet. 4. Träger der Straßenbaulast: Als Träger der Straßenbaulast wird gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. 5. Widmungsbeschränkungen: Die Benutzerkreise werden wie folgt eingeschränkt: – Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (VZ 253). – Anlieger frei (Z 1020-30) – Land- und Forstwirtschaft frei (Z 1026-38). 6. In-Kraft-Treten: Die Umstufungsverfügung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Die räumliche Einordnung auf der Netzknotenkarte ist Gegenstand der Umstufungsverfügung. Auszug Netzknotenkarte Gemeinde Löwenberger Land 491 = Kesseldamm 492 = OV Hohenbruch 471 = Neuhof-Siedlung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann gem. §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (GBl. I, S. 686) in der zur Zeit gültigen Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Der Bürgermeister 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land |9| 1. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „Großprojekt Berlin – Rostock (Strecke 6088), Teilabschnitt 1.1-3 Oranienburg (a) – Nassenheide (a), Bahn-km 28,3+00 bis 33,6+90 Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 18a AEG1 und § 1 VwVfGBbg2 und § 73 VwVfG3 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Birkenwerder (Stadt Birkenwerder), Oranienburg, Sachsenhausen, Friedrichsthal, Malz (Stadt Oranienburg) und Nassenheide (Gemeinde Löwenberger-Land) beansprucht. Die Planunterlagen lagen ursprünglich nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 05.11. bis 04.12.2014 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) wurde aktualisiert und liegt erneut in der Zeit vom 23. März bis 22. April 2015 während der Dienststunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr von 8.00 – 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeinde Löwenberger Land OT Löwenberg, Alte Schulstraße 5 (Haus 2, Zimmer 5 Bauverwaltung) in 16775 Löwenberger Land, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend § 9 Abs. 1 UVPG. Folgende Unterlagen nach § 6 UVPG wurden vorgelegt: – Umweltverträglichkeitsstudie – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – FFH-Verträglichkeitsprüfung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen Hinweise: 1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bereits bisher im Verfahren fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Jeder, dessen Belange durch die erneut ausgelegten aktuellen Planungen zum Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 06. Mai 2015, beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Dezernat 21, Anhörungsbehörde), Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2103, Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601) oder bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Schriftform kann gegenüber der Anhörungsbehörde durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www. LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind. 2. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Verbände und Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Brandenburgisches Naturschutzgesetz anerkannten Verbände und der nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen b) sowie der sonstigen Vereinigungen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 5 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. | 10 | Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 1. Amtliche Bekanntmachungen 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung4 entsprechend. 8. Vom Beginn der ersten Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). 1 2 3 4 AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) VwVfGBbg – Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264) VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) 9. Die Planunterlagen werden zusätzlich zur Auslegung in digitaler Form auf der Internetseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter http://www.lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm veröffentlicht. — Ende der amtlichen Bekanntmachungen — Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80 Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 11 | 2. Mitteilung der Wahlbehörde Danksagung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Landratswahl Für den reibungslosen Ablauf der Haupt- und Stichwahl des Landrates für den Landkreis Oberhavel am 22. Februar und 8. März sorgten in unserer Gemeinde Löwenberger Land je 99 einberufene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Realisierung einer Wahl ist nur mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möglich. Deshalb möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die Durchführung und Auswertung der Haupt- und Stichwahl des Landrates bedanken. Der reibungslose und erfolgreiche Ablauf dieser Wahlen hing zu einem Großteil von Ihrem Einsatz ab, wobei Sie Ihre Freizeit geopfert haben. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Wahl zügig, ordnungsgemäß und problemlos abgewickelt werden konnte, weshalb ich Ihnen meinen Dank und die Anerkennung für Ihren vorbildlichen Einsatz ausspreche. Insbesondere möchte ich mich bei den Wahlhelferinnen bedanken, die sich am 8. März, trotz des Internationalen Frauentages, in den Wahllokalen ehrenamtlich engagierten. Ein großer Dank gilt auch all jenen, die noch sehr kurzfristig, aufgrund einiger Ausfälle (herrschende Grippewelle) eingesprungen sind und in einem Wahlvorstand tatkräftig mitgearbeitet haben. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung danke ich für ihre Unterstützung bei der Durchführung der Landratswahlen. Kranich Wahlleiterin 3. Mitteilung des Hauptamtes im A p ri l 1. April Falkenthal, Kita Osterfest Fr. Mewis, 033088-50237 Grieben, Kita Osterfahrt mit dem Bus Fr. Liese, 033086-70242 Nassenheide, Kita Osterfest intern Fr. Prieb, 033051-25215 2. April Grieben, FFW Osterfeuer Hr. Lorenzen, 0162-2016676 Häsen, Kornspeicherkulturverein Osterfeuer Hr. Zieroth, 033084-60564Falkenthal Osterfeuer Hr. Kiesewetter, 0151-61301492 4. April Löwenberg, FFW Osterfeuer Hr. Schliebener, 033094-129040 Großmutz Osterfeuer Hr. Augner, 033084-60722 Ve r ans ta ltungen Neulöwenberg, Ortsbeirat Osterfeuer mit Ostereiersuchen Fr. Olechnowicz, 0173-2717415 Nassenheide, FFW-Förderverein Osterfeuer Hr. Wunsch, 033051-25565 5. April Neuendorf Osterfeuer Hr. Schulz, 033051-25775 15. April Nassenheide, Volkssolidarität Frühlingsfest Fr. Sommerfeld, 033051-25547 17. April Neulöwenberg, Ortsbeirat Themenabend (Das Land Löwenberg) Fr. Olechnowicz, 0173-2717415 18. April 7. bis 10. April Löwenberg, Jugendclubszene Ferienspiele Fr. Jung, 0162-2692903 11. April Falkenthal, Anglerverein Hegefischen am Stausee Hr. Wutke, 033088-50348 11. und 12. April Linde, Reit- und Fahrverein Löwenberg Reit- und Springturnier Hr. Pfitzmann, 0172-3248144 Teschendorf, Frauenchor Frühlingsfest mit Frühlingssingen Fr. Kwasnick, 033051-90330 Teschendorf, Angelverein 1. Jugendangeln, Große Plötze Hr. Schulz, 033051-25775 Löwenberg, Kita Arbeitseinsatz Fr. Arndt, 033094-50211 25. April Gutengermendorf Pflanzentauschbörse Fr. Harhues , 033084-50935 Löwenberg, Jugendclubszene Seifenkistenrennen Fr. Jung, 0162-2692903 Liebenberg, Angelverein Anangeln Hegefischen am Weißen See Hr. Nieder, 0171-6865559 Teschendorf, Angelverein Anangeln Große Plötze Hr. Schulz, 033051-25775 Löwenberg, Kita Arbeitseinsatz Fr. Arndt, 033094-50211 30. April Glambeck Walpurgisnacht Fr. Peltzer-Blase, 033086-70260 Gutengermendorf, Ortsverein Tanz in den Mai Hr. Brinkmann, 0172-3278166 Teschendorf Walpurgisnacht Hr. M. Grüber, 0171-2677896 | 12 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im April Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im April Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag, 7:30 Uhr 14. KW 01.04. Glambeck, Großmutz 02.04. Großmutz, Hoppenrade, Löwenberg 03.04.Karfreitag 14. KW, 30.03.- 06.04.15 Herr G. Leumann 0173/2028684 oder 0172/6217206 15. KW, 06.04.- 13.04.15 Herr A. Dörre 0173/2028684 oder 0173/2028681 16. KW, 13.04.- 20.04.15 Herr A. Kühn 0173/2028684 oder 0172/3213669 17. KW, 20.04.- 27.04.15 Herr M. Frohmüller 0173/2028684 oder 0172/3103403 18. KW, 27.04.- 04.05.15 Herr H. Schönbeck 0173/2028684 oder 0172/3215198 Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg unter der Rufnummer 033094/ 80101 zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Mo, Do 07:30 – 16:00 Uhr Di 07:30 – 18:00 Uhr Mi 07:30 – 17:00 Uhr Fr 07:30 – 12:30 Uhr 15. KW 06.04.Ostermontag 07.04.Häsen, Gutengermendorf, Klesche Häuser, Neuhäsen 08.04. Gutengermendorf, Neulöwenberg, Häsen 09.04. Neuendorf, Teschendorf 10.04. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 16. KW 13.04.Nassenheide 14.04.Nassenheide 15.04.Nassenheide 16.04.Grieben 17.04.Grieben 17. KW 20.04.Grieben 21.04.Linde 22.04.Glambeck 23.04.Großmutz 24.04. Hoppenrade, Löwenberg 18. KW 27.04. Häsen, Klevesche Häuser, Neu Häsen 28.04.Häsen, Gutengermendorf 29.04.Gutengermendorf, Neulöwenberg 30.04. Neuendorf, Teschendorf Neues aus der Clubszene Löwenberger Land Die Ferien stehen vor der Tür und wir freuen uns, wieder mit euch ein paar kreative und sportliche Tage verbringen zu können. ✄ ✄ ✄ Wichtig: Ausschneiden und an den Kühlschrank bappen! Planungstreffen 31. März „Jugend Nord“ Treffen in Fürstenberg Planung für das Jugendcamp im Mai Osterferien 7. April 8. April 9. April 10. April Besuch im Jugendclub Falkenthal Kreativangebot und Tischtennisturnier Kegeln T-Shirt gestalten und Fußball-Spaß-Turnier Probefahrt mit unserer Seifenkiste am Salchowsee mit Picknick Bullenderby 25. April Seifenkistenrennen in Bereich Baumgarten Du möchtest dabei sein, dann melde Dich bei Liane Jung unter 01622692903 an. Unser Shuttle Service steht allen Kindern und Jugendlichen im Löwenberger Land zur Verfügung. ✄ Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 13 | 6. Mitteilungen des Fördervereins Kulturleben Linde e. V. Kulturell viel los in Linde – von Filmabend bis Konzert Für das Jahr 2015 hat sich der in Linde ansässige Förderverein Kulturleben Linde e. V. viel vorgenommen. Im Januar 2013 gründete sich der Verein und hat aktuell 23 Mitglieder. Neben der Heimat- und Denkmalpflege hat sich der Verein auch die Förderung der Kunst und Kultur auf die Fahnen geschrieben. Bereits im vergangenen Jahr fanden einige schöne Veranstaltungen in der Kirche in Linde statt. So fanden zum Beispiel das Konzert mit Musik aus der Renaissance – Musik, so alt wie Linde oder der Filmabend mit französischer Komödie, großen Zuspruch. So soll es auch in diesem Jahr weitergehen. Den Anfang macht am Sonntag, 10. Mai um 15 Uhr eine Lesung mit Krimi-Autor Harald Hillebrand. Er liest aus seinem aktuellen Kriminalroman. Ein weiterer Höhepunkt ist das Konzert des Jugendkammerorchesters der Kreismusikschule in Oberhavel am 13. Juni. Das Besondere daran wird die offene Probe ab 13 Uhr sein. Die kann man bei Kaffee und Kuchen besuchen. Das eigentliche Konzert beginnt dann um 16 Uhr. Auch ein Konzert mit dem Musikquartett um Rolf Weller wird es wieder geben. Unter dem Motto: Die beste Zeit des Jahres – Sommermusik der Renaissance; findet am 29. August ein Konzert in der Linde Kirche statt. Am 26. September lädt der Förderverein dann alle Interessierte zu einem Filmabend nach Linde ein. Ab 18 Uhr wird ein Film für Kinder gezeigt. Danach um 20 Uhr ein Film für Erwachsene. Im November zum Martinstag am 11. November veranstaltet der Verein einen Martinsumzug durch Linde. In der Kirche können die Besucher dann der Geschichte um Martin lauschen. Dann geht es mit Laternen und Pferd mit Martin durch den Ort. Im Anschluss daran gibt es Würstchen am Feuer vor der Kirche. Die Laternen können die Kinder vorher bei den Kreativnachmittagen des Vereines selbst herstellen und gestalten. Als Einstimmung auf die Weihnachtszeit findet dann am 13. Dezember um 15 Uhr ein Nachmittag mit Adventsmusik mit Elke Schräpel am Klavier und einer Sängerin statt. Darüber hinaus gibt es 24. Mai einen Pfingstgottesdienst mit Taufe; am 13. September den Tag des offenen Denkmals und im Herbst eine Hubertusmesse mit Bläsern (Termin hierfür wird noch bekanntgegeben). Alle Veranstaltungen finden in der Kirche in Linde statt. Wir freuen uns sehr auf diese Veranstaltungen und auf unsere Gäste. L.P. Förderverein Kulturleben Linde e. V. Veranstaltungskalender Förderverein Kulturleben Linde e. V. Alle Veranstaltungen finden in der Kirche in Linde statt 10. Mai 24. Mai 13. Juni So. 15 Uhr So. 14 Uhr Sa. 16 Uhr Lesung mit Krimiautor Harald Hillebrand Gottesdienst mit Taufe Konzert mit dem Jugend Kammerorchester der Kreismusikschule OHV Ab 13 Uhr offene Probe mit Kaffee und Kuchen 29. August Sa. 18 Uhr Konzert mit Rolf Weller – Die beste Zeit im Jahr – Sommermusik der Renaissance 13. September So. 10-16 Uhr Tag des offenen Denkmals Kirche ist geöffnet 26. September Sa. 18 Uhr Filmabend Kinder 5a. 20 Uhr Filmabend Erwachsene – Französische Komödie – 11. November Mi. 17 Uhr Martinsumzug Treffen in der Kirche, Liane liest Sankt Martin, Laternenumzug, Würstchen am Feuer 13. Dezember So. 15 Uhr Adventsmusik mit Elke Schräpel am Klavier und Sängerin Weihnachtsstimmung mit Glühwein am Feuer vierteljährlich Kinderbasteln im Gemeindehaus (alte Kita) Monika gibt die Termine kurzfristig bekannt Im Herbst Termin noch offenHubertusmesse 31. März 05. Mai Di. 19 Uhr Di. 17 Uhr Mitgliederversammlung Reinemachen Kirche | 14 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 7. Notizen aus dem Gemeindebereich Hausbrand in Linde: Erfolgreiche Hilfe und schneller Lichtblick! Einladung Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde In der Nacht vom 6. zum 7. Februar standen mein Sohn und ich plötzlich vor dem Nichts. Alles war auf einmal innerhalb von wenigen Stunden zerstört! !! ...GLÜCKLICHERWEISE wurden nicht nur wir von unseren lieben Nachbarn aufgenommen, sondern auch unsere drei Katzen sowie unsere Bartagame. Eine Welle der Nächstenliebe wurde in Gang gesetzt. Viele haben Anziehsachen für meinen Sohn gegeben und es wurde für uns Geld gesammelt. Wir sind so glücklich und fassungslos zugleich, dass wir hier in Linde ein neues Zuhause bekommen haben! Viele Hände haben die erforderliche Renovierung und die Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde findet am Freitag, den 17. April um 19 Uhr, in Linde bei der Familie Fischer statt, zu der wir alle Eigentümer der Flächen der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde recht herzlich einladen möchten. Tagesordnung: 1. Berichte des Vorstandes und der Jäger 2. Berichte des Kassierers und der Rechnungsprüfung 3. Entlastung des Vorstandes Verschönerung des Fußbodens beschleunigt. Alle waren sehr hilfsbereit und unterstützen uns noch HEUTE. Diesen vielen hilfsbereiten netten Menschen, insbesondere auch den „ Fussballjungs „ aus Löwenberg, Mathias Brandenburg, Mathias Ludwig sowie Herrn Klicks, sprechen wir ein SEHR GROSSES Dankeschön aus!!! Ein besonderer Dank gilt der Gemeinde Löwenberger Land für die Bereitstellung unserer jetzigen Wohnung. Ein absolut vom ganzen HERZEN kommendes Dankeschön geht an die Linde Dorf-Frauen!!! DANKESCHÖN !!! Michaela und Lion Gottschalk Öffentliche Jahreshauptversammlung des Arbeitskreis Grieben am 14. April Am 14. April findet um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Grieben in der Dorfstraße 37b die diesjährige öffentliche Jahreshauptversammlung des Arbeitskreis Grieben e. V. statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. • Rechenschaftsbericht der vergangenen Geschäftsjahre 2013, 2014 – Diskussion • Ausblick 2015 – Planung des Haushaltsjahres 2015 – Diskussion • Sonstiges Zu dieser Versammlung sind alle interessierten Bürger und Mitglieder des Vereines herzlich eingeladen. i. A. Doreen Grüber Schriftführer Arbeitskreis Grieben e.V. 4. Haushaltsplan 2015/2016 5. Beschluss zur Ausschüttung des Reinertrages 6. Allgemeine Beschlussvorlagen 7. Sonstiges und gemütliches Beisammensein Die Eigentümer der Flächen müssen ihre neuen Kontendaten angeben, sonst kann keine Überweisung des Reinertrages erfolgen. Christian Pfitzmann Jagdvorsteher Einladung Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Neulöwenberg Am Donnerstag, den 23. April findet um 19 Uhr in der Gaststätte Straußenfarm Winkler, Häsener Weg 9, OT Neulöwenberg, die jährliche Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Bestätigung der Tagesordnung sowie des Protokolls der letzten Versammlung 2. Bericht des Jagdvorstehers und der Jagdpächter 3. Kassenbericht 2014/ 2015 4. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastungsvorschlag 5. Entlastung des Vorstandes 6. Abstimmung Auszahlungshöhe Jagdpachtreinerlös 7. Beschluss zum Haushaltsplan 2015/ 2016 8. Sonstiges Eingeladen sind alle Grundeigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, die bejagbaren Grundbesitz in der Gemarkung Neulöwenberg haben, oder deren Flächen durch Bescheid der unteren Jagdbehörde an den Gesamtjagdbezirk Neulöwenberg angegliedert wurden. Es wird vorsorglich daraufhingewiesen, dass zur Sitzung die entsprechenden Eigentumsnachweise und eine aktuelle Kontoverbindung vorgelegt werden müssen. Manfred Telm Jagdvorsteher Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 15 | 8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Löwenberg 01.04. (Mi) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung 03.04. (Fr) | 10 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl 05.04. (So) | 14 Uhr | Ostergottesdienst mit Abendmahl und Christenlehrekindern 09.04. (Do) | 19 Uhr | Männerkreis 13.04. (Do) | 19 Uhr | Ü 35 Frauenkreis 15.04. (Mi) | 8.30 Uhr | Frauenfrühstück 15.04. (Mi) | 19 Uhr | GKR-Sitzung 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. | Rüste der Kirchenältesten in Heringsdorf 02.05. (Sa) | 18 Uhr | Gottesdienst Linde 01.04. (Mi) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung 06.04. (Mo) | 14 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. | Rüste der Kirchenältesten in Heringsdorf 02.05. (Sa) | 16 Uhr | Gottesdienst Grüneberg 29.03. (So) | 10 Uhr | Gottesdienst „Palmarum“ 31.03.15 (Di) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung 03.04. (Fr) | 18 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl 04.04. (Sa) | 19 Uhr | Lagerfeuer zur Grabwache auf dem Kirchhof 06.04. (Mo) | 10 Uhr | Ostergottesdienst mit Christenlehrekindern 07.04. (Di) | 15 Uhr | Krabbelgruppe 12.04. (So) | 14 Uhr | Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden 14.04. (Di) | 19 Uhr | GKR-Sitzung 16.04. (Do) | 14 Uhr | Frauenkreis 17.04. (Fr) | 18 Uhr | Frühlingskonzert 19.04. (So) | 10 Uhr | Gottesdienst 21.04. (Di) | 15 Uhr | Krabbelgruppe 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. | Ältestenrüste in Heringsdorf Teschendorf 30.03. (Mo) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung 03.04. (Fr) | 14 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl 05.04. (So) | 10 Uhr | Ostergottesdienst mit Abendmahl und Christenlehrekindern 08.04. (Mi) | 15 Uhr | Krabbelgruppe 12.04. (So) | 10 Uhr | Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden 13.04. (Mo) | 19 Uhr | GKR-Sitzung 14.04. (Di) | 14 Uhr | Frauenkreis 19.04. (So) | 14 Uhr | Gottesdienst 24.04. (Fr) bis 26.04. | Ältestenrüste in Heringsdorf Liebe Leserinnen und liebe Leser! Vielleicht ausnahmsweise auch mal Ihr, liebe Kinder! Kennen Sie das neue „deutsche“ Wort: EMPATHIE? Im Fremdwörterbuch von 1960 ist es noch nicht aufgeführt. Doch dieses Wort wird immer häufiger verwendet. Entweder, weil jemand keine Empathie empfindet, oder weil ein anderer empathisch reagiert. Empathie, dieses Fremd-Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet: Das Vermögen, sich in Eigenarten eines Gegenübers einfühlen zu können, feinfühlig, sensibel oder verständnisvoll zu sein. Wir Kinder, früher, ganz, ganz früher, so vor 30, 40 Jahren, kannten noch den Spruch: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.“ Wir Kinder wussten: Man quält keine Tiere! Und doch haben wir es erlebt, wie manche sich einen Spaß daraus machten. Frösche, Katzen, Hunde wurden von Kindern gequält, ich hab‘ es erlebt, Erwachsene, die auf Schweine mit dicken Knüppeln einschlugen, Pferden eine Kette um den Leib legten und diesen eisernen Ring immer enger anzogen, ich hab’s gesehen. Abgründe der menschlichen Seele wurden sichtbar. Wir Kinder wussten sogar auch, dass man einen unterlegenen Ringkämpfer wieder Luft zum Atmen ließ und man ihm dann den Staub von den Sachen klopfte, wenn er sich erhob. Fairness nennt man das heute. Was ist der Mensch nur, lieber Gott, dass du ihn so hoch achtest, fragt der 8. Psalm. Wir erleben offenbar zu allen Zeiten, wie „edel und hilfreich der Mensch ist (Goethe)“ – haben aber auch Bilder des Abgrunds menschlicher Seelen und Handlungen vor Augen. (Horrorfilme sind sehr beliebt.) Wir sehen hasserfüllte Gesichter, brüllende Massen, körperliche Gewalt, Mord und Tod, Willkür jeder Art. Nicht, dass es das alles nicht zu allen Zeiten gegeben hätte, aber momentan rückt uns Hass und Gewalt wieder besonders und intensiv nahe. Die Handlungsorte brauche ich hier wohl nicht zu nennen. Wozu ist der Mensch nur in der Lage? Im Guten aber eben auch Bösen. Alle großen Kulturen der Menschheitsgeschichte, alle Weltreligionen haben bisher versucht, die „edlen“ Triebe zu fördern, die bösen einzugrenzen. (s. Die 10 Gebote und das Doppelgebot der Liebe) Die gesamte Passionsgeschichte Jesu ist eine einmalige Form, sich in dieses Mitgefühl, in diese Empathie einzuleben, sie zu erlernen. Das kostet Kraft und Konzentration. Wir lesen am Karfreitag die letzten Stationen Jesu nach Lukas und laden Sie ein, mit uns zu empfinden, empathisch zu reagieren. Ganz konkret erlebbar ist dies dann auch in Brot und Wein beim Abendmahl. Ausnahmsweise möchte ich mal mit dem oben bereits zitierten J. W. v. Goethe, den ich sonst nicht besonders mag, schließen: Das Göttliche Edel sei der Mensch, Hilfreich und gut! Denn das allein Unterscheidet ihn Von allen Wesen, Die wir kennen. Heil den unbekannten Höhern Wesen, Die wir ahnen! Ihnen gleiche der Mensch! Sein Beispiel lehr‘ uns Jene glauben. Grüße im April sendet Ihnen allen: Gerhard Gabriel, Pfarrer (Tel.: 89766) | 16 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Herausgeber, Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: [email protected], www.heimatblatt.de Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am 22. April 2015. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 9. April 2015.
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