Amtsblatt Nr. 03 2015 - Gemeinde Löwenberger Land

25. März 2015 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister
Osterhase in Sicht
Nr. 3 | 25. Jahrgang | Woche 13
| 2 | Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land
25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13
Inhaltsverzeichnis
1. Amtliche Bekanntmachungen
•Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung
– Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am 24.02.2015.......................................................................................................................Seite 3
•Widmungsverfügung für die Straße „Am Wasserwerk" im OT Grüne­berg.....................................................................................................Seite 7
•Umstufungsverfügung für die „Ortsverbindung Hohenbruch" und ein Teilbereich der Straße „Kesseldamm" im OT Neuendorf.................Seite 8
•Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Plan­feststellung für das Bauvorhaben „Großprojekt Berlin - Rostock"........Seite 9
– Ende der Amtlichen Bekanntmachungen –
2.Mitteilung der Wahlbehörde
•Danksagung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Landratswahl............................................................................................................Seite 11
3.Mitteilung des Hauptamtes
•Veranstaltungstermine Monat April 2015.....................................................................................................................................................Seite 11
4.Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land
•Bereitschaftsplan Monat April 2015..............................................................................................................................................................Seite 12
•Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat April 2015.......................................................................................................Seite 12
5.Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land
•Neues aus der Clubszene Löwenberger Land................................................................................................................................................Seite 12
6.Mitteilungen des Fördervereins Kulturleben Linde e. V.
•Kulturell viel los in Linde................................................................................................................................................................................Seite 13
•Veranstaltungskalender 2015........................................................................................................................................................................Seite 13
7.Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land
•Danksagung Michaela und Lion Gottschalk..................................................................................................................................................Seite 14
•Einladung öffentliche Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Grieben e. V. am 14. April 2015........................................................Seite 14
•Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde am 17.04.2015........................................................Seite 14
•Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neulöwenberg am 23.04.2015............................................................Seite 14
8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land....................................................................................Seite 15
Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land
25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13 |3|
1. Amtliche Bekanntmachungen
Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr.: 12/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
vom 18.12.2007, in der derzeit gültigen Fassung, den Jahresabschluss 2012.
Der geprüfte Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde
Löwenberg Land, Kämmerei, Haus 1, Zimmer 1, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.
Beschluss Nr.: 11/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
vom 18.12.2007, in der derzeit gültigen Fassung, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012.
Beschluss Nr.: 13/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigte den Entwurf zur 1. Änderung der Klarstellungssatzung Ortsteil Grieben in der Fassung von
Dezember 2014 und beschließt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt
der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2
BauGB am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes der 1. Änderung der Klarstellungssatzung Ortsteil Grieben sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22
Kommunalverfassung besteht.
Beschluss Nr.: 14/15
Die Gemeindevertretung beschloss die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) für den Bereich der Stege im Ortsteil Grüneberg.
Der in der Anlage dargestellte Planbereich ist Gegenstand des Beschlusses.
Beim Aufstellungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Stege Ortsteil Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung mitgewirkt,
für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
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Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land
1. Amtliche Bekanntmachungen
Beschluss Nr.: 15/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss für die Planstraße A/B mit der Straßennummer 12065198 00873 gemäß § 28 Abs. 2
Nr. 13 Kommunalverfassung den Straßennamen „Am Wasserwerk“ zu vergeben. Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Gemeinde Löwenberger Land
unter der Bezeichnung „Planstraße A/B mit der Nummer 12065198 00873 geführt. Die kartographische Darstellung des Straßenabschnittes ist Gegenstand
des Beschlusses.
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1. Amtliche Bekanntmachungen
Beschluss Nr.: 16/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für nachfolgende Straße den Erlass einer Widmungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG) mit folgendem Inhalt:
Straßennummer
Gem.Nummer
Str.Nr.
12 065 198
00873
Bezeichnung
ALT
Bezeichnung
NEU
NKA
NKE
Gesamtlänge
in m
Planstraße A/B
Am Wasserwerk
209
212
394
1. 2. 3. 4. 5. Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 als Ortsstraße eingestuft.
Die Straße wird als Anliegerstraße funktional eingeordnet.
Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet:
Als Träger der Straßenbaulast wird nach § 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt.
Die auf der Anlage dargestellte räumliche Einordnung ist Gegenstand des Beschlusses. (siehe unter Punkt Widmungsverfügung der amtlichen Bekanntmachungen)
6. Die Widmungsverfügung umfasst einen Teilbereich des kommunalen Flurstückes 629/2 der Flur 6 Gemarkung Grüneberg.
Die Widmungsverfügung ist als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmung wird frühestens im Zeitpunkt
der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Beschluss Nr.: 17/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für nachfolgende Straßenbereiche im Ortsteil Neuendorf den Erlass einer Umstufungsverfügung nach § 7 BbgStrG:
Inhalt der Umstufung:
1. Lagebezeichnung: Gemeinde
Nummer
Straßennummer
Bezeichnung
NKA
NKE
Länge
Flur
Flurstück
12 065 198
00 492
OV Hohenbruch
355
356
499
8
47, 48
12 065 198
00 491
Kesseldamm
356
360
890
7
61 (Teilfläche)
NKA = Netzknotenanfang
NKE = Netzknotenende
2. Klassifizierung:
Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als öffentliche Straßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG eingeteilt.
3. Funktion:
Die Straßen werden gemäß 3 Abs. 4 Nr. 1 BbgStrG als Gemeindeverbindungsstraßen funktional eingeordnet.
4. Träger der Straßenbaulast:
Als Träger der Straßenbaulast wird gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt.
5. Widmungsbeschränkungen:
Die Benutzerkreise werden wie folgt eingeschränkt:
– Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (VZ 253).
– Anlieger frei (Z 1020-30)
„ Land- und Forstwirtschaft frei (Z 1026-38).
6. In-Kraft-Treten:
Die Umstufungsverfügung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
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25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13
1. Amtliche Bekanntmachungen
7. Die räumliche Einordnung auf der Netzknotenkarte ist Gegenstand der Umstufungsverfügung. (siehe unter Punkt Umstufungsverfügung der amtlichen
Bekanntmachungen)
Beschluss Nr.: 18/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das nachfolgende Technische Ausbauprogramm für die Maßnahme P+R Anlage einschließlich Straßenausbau eines Teilabschnittes der „Straße zum Bahnhof“ im Ortsteil Grüneberg in der Gemeinde Löwenberger Land auf der Grundlage der
Ausführungsplanung mit Stand vom August 2014, zuletzt geändert am 26.11.2014:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 283, Breite 6,00 m durch Nutzung durch Linienbusverkehr, Länge ca. 80 m
Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 216, Breite 4,50 m, endet als Sackgasse durch einen Wendehammer, Länge ca. 110 m.
Straßenentwässerung über Mulden und Regenwasserkanäle
Erneuerung Straßenbeleuchtung durch 8 Leuchtmasten mit LED-Mastaufsatzleuchten, Hersteller: Leipziger Leuchten, Fabrikat: EVA II/R U LED
13 PKW Stellplätze aus Natursteinmaterial (Kopfsteinpflaster) 2 PKW Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte aus grauem Betonrechteckpflaster
Gehwege und die Fläche für die Fahrradstellflächen aus Betonsteinpflaster, Farbe gelb
32 Fahrradstellflächen mit überdachte Fahrradabstellanlage Angleichung Zufahrten aus Schottermaterial
Zugänge zum Bahnsteig, barrierefrei
Für folgende Maßnahmen werden nach der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008, zuletzt
geändert durch Satzung zur 3. Änderung vom 29.11.2011, Anliegerbeiträge erhoben:
– Straßenausbau aus Asphalt vom Knotenpunkt 282 bis 216 in der Breite von 4,50 m einschließlich Wendehammer einschließlich Nebenräume mit Angleichung der Zufahrten aus Schottermaterial und die Straßenentwässerung über Mulden
– Erneuerung Straßenbeleuchtung durch 8 Leuchtmasten mit LED-Mastaufsatzleuchten
Die Abrechnung der Anliegerbeiträge erfolgt einschließlich aller anteiligen Nebenkosten, beispielsweise Planungskosten und Grunderwerbskosten. Damit
ist das Ausbauprogramm erfüllt. Beschluss Nr.: 19/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das Technische Ausbauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der 125
m langen Anliegerstraße „Am Waldstadion“ im Ortsteil Löwenberg. Es wurden 8 neue verzinkte Stahlmasten mit einer Höhe von 6,50 m aufgestellt. Bei dem
Leuchtkörper handelt es sich um glasfaserverstärktes Polyestergehäuse in der Farbe Grau. Die Leuchtmittel bestehen aus energiesparenden LED-Leuchten.
Folglich ist das Ausbauprogramm für die Beleuchtungseinrichtung erfüllt.
Beschluss Nr.: 20/15
Erbbaurechtsvergabe Flur 3, Flurstück 138, Gemarkung Linde
Beschluss Nr.: 21/15
Bewilligung der Eintragung von Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zu Gunsten des Flurstücks 197 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf, lastend
auf dem Flurstück 195 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf.
Beschluss Nr.: 22/15
Bewilligung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) lastend auf einer Teilfläche des Flurstücks 15/2 der Flur 2, Gemarkung Nassenheide
Beschluss Nr.: 23/15
Erwerb Grund- und Boden Fl. 2, Flurstück 2/3, Gemarkung Falkenthal
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1. Amtliche Bekanntmachungen
Widmungsverfügung
gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz
für die Straße „Am Wasserwerk im OT Grüneberg
Die Gemeinde Löwenberger Land erlässt für ein Teilbereich des gemeindlichen Flurstückes 629/2 der Flur 6 in der Gemarkung Grüneberg eine Widmungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG):
Die Widmungsverfügung umfasst folgenden Inhalt:
1. Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 als Ortsstraße eingestuft.
2. Die Straße wird als Anliegerstraße funktional eingeordnet.
3. Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet:
4. Als Träger der Straßenbaulast wird nach § 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt.
5. Die räumliche Einordnung wird wie folgt abgegrenzt:
Straßennummer
Gem.Nummer
Str.Nr.
12 065 198
00873
Bezeichnung
ALT
Bezeichnung
NEU
NKA
NKE
Gesamtlänge
in m
Planstraße A/B
Am Wasserwerk
209
212
394
Die kartographische Darstellung der räumlichen Einordnung ist Gegenstand der Widmungsverfügung.
Der Beschluss zur Widmungsverfügung wurde auf öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 24.02.2015 gefasst.
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lage der Widmungsverfügung
Auszug Netzknotenkarte, OT Grüneberg
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann gem. §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (GBl. I, S. 686) in der zur Zeit gültigen
Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Der Bürgermeister
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25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13
1. Amtliche Bekanntmachungen
Umstufungsverfügung
gemäß § 7 Brandenburger Straßengesetz für die „Ortsverbindung (OV) Hohenbruch“
und ein Teilbereich der Straße „Kesseldamm“ im OT Neuendorf
Die Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 24.02.2015 den Erlass einer Umstufungsverfügung gemäß § 7 BbgStrG mit folgendem
Inhalt beschlossen:
1. Lagebezeichnung:
Gemeinde
Nummer
Straßennummer
Bezeichnung
NKA
NKE
Länge
Flur
Flurstück
12 065 198
00 492
OV Hohenbruch
355
356
499
8
47, 48
12 065 198
00 491
Kesseldamm
356
360
890
7
61 (Teilfläche)
NKA = Netzknotenanfang
NKE = Netzknotenende
2. Klassifizierung:
Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als öffentliche Straßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG eingeteilt.
3. Funktion:
Die Straßen werden gemäß 3 Abs. 4 Nr. 1 BbgStrG als Gemeindeverbindungsstraßen funktional eingeordnet.
4. Träger der Straßenbaulast:
Als Träger der Straßenbaulast wird gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt.
5. Widmungsbeschränkungen:
Die Benutzerkreise werden wie folgt eingeschränkt:
– Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (VZ 253).
– Anlieger frei (Z 1020-30)
– Land- und Forstwirtschaft frei (Z 1026-38).
6. In-Kraft-Treten:
Die Umstufungsverfügung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Die räumliche Einordnung auf der Netzknotenkarte ist Gegenstand der Umstufungsverfügung.
Auszug Netzknotenkarte Gemeinde Löwenberger Land
491 = Kesseldamm
492 = OV Hohenbruch
471 = Neuhof-Siedlung
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann gem. §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (GBl. I, S. 686) in der zur Zeit
gültigen Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger
Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Der Bürgermeister
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1. Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung
für das Bauvorhaben „Großprojekt Berlin – Rostock (Strecke 6088),
Teilabschnitt 1.1-3 Oranienburg (a) – Nassenheide (a), Bahn-km 28,3+00 bis 33,6+90
Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 18a AEG1 und § 1
VwVfGBbg2 und § 73 VwVfG3 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das
Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Birkenwerder
(Stadt Birkenwerder), Oranienburg, Sachsenhausen, Friedrichsthal, Malz
(Stadt Oranienburg) und Nassenheide (Gemeinde Löwenberger-Land) beansprucht. Die Planunterlagen lagen ursprünglich nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 05.11. bis 04.12.2014 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen
Unterlagen über die Umweltauswirkungen) wurde aktualisiert und liegt erneut in der Zeit vom
23. März bis 22. April 2015
während der Dienststunden
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
von 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der
Gemeinde Löwenberger Land OT Löwenberg, Alte Schulstraße 5 (Haus 2,
Zimmer 5 Bauverwaltung) in 16775 Löwenberger Land, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend § 9 Abs. 1 UVPG.
Folgende Unterlagen nach § 6 UVPG wurden vorgelegt:
– Umweltverträglichkeitsstudie
– Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
– FFH-Verträglichkeitsprüfung
– Landschaftspflegerischer Begleitplan
– schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen
Hinweise:
1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bereits bisher im Verfahren fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen
im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Jeder, dessen Belange
durch die erneut ausgelegten aktuellen Planungen zum Bauvorhaben
berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung
der Auslegung, das ist bis zum 06. Mai 2015, beim Landesamt für
Bauen und Verkehr (Dezernat 21, Anhörungsbehörde), Lindenallee 51,
15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2103, Fax: 03342 4266-7603
oder 03342 4266-7601) oder bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte
Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, Einwendungen gegen den
Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Schriftform kann
gegenüber der Anhörungsbehörde durch die elektronische Form ersetzt
werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.
LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf
aufgeführt sind.
2. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das
Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Verbände und Vereinigungen sind
nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz
2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit
einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf
und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Brandenburgisches Naturschutzgesetz anerkannten Verbände und der nach
§ 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen
b) sowie der sonstigen Vereinigungen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen)
von der Auslegung des Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 5 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht.
Ferner werden diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, von dem
Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen
vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht
nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch
ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung
dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
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25. März 2015 | Nr. 3 | Woche 13
1. Amtliche Bekanntmachungen
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens
durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an
die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung4 entsprechend.
8. Vom Beginn der ersten Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem
Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
1
2
3
4
AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396;
1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542)
VwVfGBbg – Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung
der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264)
VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31.
Mai 2013 (BGBl. I S. 1388)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986)
9. Die Planunterlagen werden zusätzlich zur Auslegung in digitaler Form
auf der Internetseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter
http://www.lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm veröffentlicht.
— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land
Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80
Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 11 |
2. Mitteilung der Wahlbehörde
Danksagung an Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer zur Landratswahl
Für den reibungslosen Ablauf
der Haupt- und Stichwahl des
Landrates für den Landkreis
Oberhavel am 22. Februar und
8. März sorgten in unserer
Gemeinde Löwenberger Land je
99 einberufene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Liebe Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer,
die Realisierung einer Wahl ist
nur mit vielen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern
möglich. Deshalb möchte ich
mich bei Ihnen ganz herzlich
für die Durchführung und
Auswertung der Haupt- und
Stichwahl des Landrates
bedanken.
Der reibungslose und erfolgreiche Ablauf dieser Wahlen hing
zu einem Großteil von Ihrem
Einsatz ab, wobei Sie Ihre
Freizeit geopfert haben.
Alle Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer haben maßgeblich
dazu beigetragen, dass die Wahl
zügig, ordnungsgemäß und
problemlos abgewickelt werden
konnte, weshalb ich Ihnen
meinen Dank und die Anerkennung für Ihren vorbildlichen
Einsatz ausspreche.
Insbesondere möchte ich mich
bei den Wahlhelferinnen
bedanken, die sich am
8. März, trotz des Internationalen Frauentages, in den Wahllokalen ehrenamtlich engagierten.
Ein großer Dank gilt auch all
jenen, die noch sehr kurzfristig,
aufgrund einiger Ausfälle
(herrschende Grippewelle)
eingesprungen sind und in
einem Wahlvorstand tatkräftig
mitgearbeitet haben.
Auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung
danke ich für ihre Unterstützung bei der Durchführung der
Landratswahlen.
Kranich
Wahlleiterin
3. Mitteilung des Hauptamtes
im A p ri l
1. April
Falkenthal, Kita
Osterfest
Fr. Mewis,  033088-50237
Grieben, Kita
Osterfahrt mit dem Bus
Fr. Liese,  033086-70242
Nassenheide, Kita
Osterfest intern
Fr. Prieb,  033051-25215
2. April
Grieben, FFW
Osterfeuer
Hr. Lorenzen,  0162-2016676
Häsen,
Kornspeicherkulturverein
Osterfeuer
Hr. Zieroth,  033084-60564Falkenthal
Osterfeuer
Hr. Kiesewetter,
 0151-61301492
4. April
Löwenberg, FFW
Osterfeuer
Hr. Schliebener,
 033094-129040
Großmutz
Osterfeuer
Hr. Augner,  033084-60722
Ve r ans ta ltungen
Neulöwenberg, Ortsbeirat
Osterfeuer
mit Ostereiersuchen
Fr. Olechnowicz,
 0173-2717415
Nassenheide,
FFW-Förderverein
Osterfeuer
Hr. Wunsch,  033051-25565
5. April
Neuendorf
Osterfeuer
Hr. Schulz,  033051-25775
15. April
Nassenheide, Volkssolidarität
Frühlingsfest
Fr. Sommerfeld,
 033051-25547
17. April
Neulöwenberg, Ortsbeirat
Themenabend
(Das Land Löwenberg)
Fr. Olechnowicz,
 0173-2717415
18. April
7. bis 10. April
Löwenberg, Jugendclubszene
Ferienspiele
Fr. Jung,  0162-2692903
11. April
Falkenthal, Anglerverein
Hegefischen am Stausee
Hr. Wutke,  033088-50348
11. und 12. April
Linde, Reit- und Fahrverein
Löwenberg
Reit- und Springturnier
Hr. Pfitzmann,  0172-3248144
Teschendorf, Frauenchor
Frühlingsfest
mit Frühlingssingen
Fr. Kwasnick,
 033051-90330
Teschendorf, Angelverein
1. Jugendangeln,
Große Plötze
Hr. Schulz,  033051-25775
Löwenberg, Kita
Arbeitseinsatz
Fr. Arndt,  033094-50211
25. April
Gutengermendorf
Pflanzentauschbörse
Fr. Harhues ,  033084-50935
Löwenberg,
Jugendclubszene
Seifenkistenrennen
Fr. Jung,
 0162-2692903
Liebenberg, Angelverein
Anangeln
Hegefischen am Weißen See
Hr. Nieder,
 0171-6865559
Teschendorf,
Angelverein
Anangeln
Große Plötze
Hr. Schulz,
 033051-25775
Löwenberg, Kita
Arbeitseinsatz
Fr. Arndt,  033094-50211
30. April
Glambeck
Walpurgisnacht
Fr. Peltzer-Blase,
 033086-70260
Gutengermendorf, Ortsverein
Tanz in den Mai
Hr. Brinkmann,
 0172-3278166
Teschendorf
Walpurgisnacht
Hr. M. Grüber,
 0171-2677896
| 12 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13
4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land
Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung im April
Tourenplan der mobilen
Fäkalienentsorgung im April
Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag, 7:30 Uhr
14. KW
01.04. Glambeck, Großmutz
02.04. Großmutz, Hoppenrade,
Löwenberg
03.04.Karfreitag
14. KW, 30.03.- 06.04.15
Herr G. Leumann
 0173/2028684 oder
0172/6217206
15. KW, 06.04.- 13.04.15
Herr A. Dörre
 0173/2028684 oder
0173/2028681
16. KW, 13.04.- 20.04.15
Herr A. Kühn
 0173/2028684 oder
0172/3213669
17. KW, 20.04.- 27.04.15
Herr M. Frohmüller
 0173/2028684 oder
0172/3103403
18. KW, 27.04.- 04.05.15
Herr H. Schönbeck
 0173/2028684 oder
0172/3215198
Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen.
Während der normalen
Dienstzeit ist im Havariefall
der KVE in Grüneberg unter
der Rufnummer  033094/
80101 zu informieren.
Der KVE ist zu folgenden
Dienstzeiten zu erreichen:
Mo, Do 07:30 – 16:00 Uhr
Di
07:30 – 18:00 Uhr
Mi
07:30 – 17:00 Uhr
Fr
07:30 – 12:30 Uhr
15. KW
06.04.Ostermontag
07.04.Häsen,
Gutengermendorf,
Klesche Häuser,
Neuhäsen
08.04. Gutengermendorf, Neulöwenberg, Häsen
09.04. Neuendorf, Teschendorf
10.04. Falkenthal, Liebenberg,
Grüneberg
Änderungen behält sich der KVE vor.
Diese werden in der Tagespresse
bekanntgegeben.
16. KW
13.04.Nassenheide
14.04.Nassenheide
15.04.Nassenheide
16.04.Grieben
17.04.Grieben
17. KW
20.04.Grieben
21.04.Linde
22.04.Glambeck
23.04.Großmutz
24.04. Hoppenrade, Löwenberg
18. KW
27.04. Häsen, Klevesche
Häuser, Neu Häsen
28.04.Häsen,
Gutengermendorf
29.04.Gutengermendorf,
Neulöwenberg
30.04. Neuendorf, Teschendorf
Neues aus der Clubszene Löwenberger Land
Die Ferien stehen vor der Tür und wir freuen uns, wieder mit euch ein paar kreative und sportliche Tage verbringen zu können.
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Wichtig: Ausschneiden und an den Kühlschrank bappen!
Planungstreffen
31. März
„Jugend Nord“ Treffen in Fürstenberg
Planung für das Jugendcamp im Mai
Osterferien
7. April
8. April
9. April
10. April
Besuch im Jugendclub Falkenthal
Kreativangebot und Tischtennisturnier
Kegeln
T-Shirt gestalten und Fußball-Spaß-Turnier
Probefahrt mit unserer Seifenkiste am Salchowsee
mit Picknick
Bullenderby
25. April
Seifenkistenrennen in Bereich Baumgarten
Du möchtest dabei sein, dann melde Dich bei Liane Jung unter
01622692903 an.
Unser Shuttle Service steht allen Kindern und Jugendlichen
im Löwenberger Land zur Verfügung.
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Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 13 |
6. Mitteilungen des Fördervereins Kulturleben Linde e. V.
Kulturell viel los in Linde –
von Filmabend bis Konzert
Für das Jahr 2015 hat sich der in
Linde ansässige Förderverein
Kulturleben Linde e. V. viel
vorgenommen. Im Januar 2013
gründete sich der Verein und
hat aktuell 23 Mitglieder. Neben
der Heimat- und Denkmalpflege hat sich der Verein auch die
Förderung der Kunst und Kultur
auf die Fahnen geschrieben.
Bereits im vergangenen Jahr
fanden einige schöne Veranstaltungen in der Kirche in Linde
statt. So fanden zum Beispiel
das Konzert mit Musik aus der
Renaissance – Musik, so alt wie
Linde oder der Filmabend mit
französischer Komödie, großen
Zuspruch.
So soll es auch in diesem Jahr
weitergehen. Den Anfang
macht am Sonntag, 10. Mai um
15 Uhr eine Lesung mit Krimi-Autor Harald Hillebrand. Er
liest aus seinem aktuellen
Kriminalroman.
Ein weiterer Höhepunkt ist das
Konzert des Jugendkammerorchesters der Kreismusikschule
in Oberhavel am 13. Juni. Das
Besondere daran wird die
offene Probe ab 13 Uhr sein. Die
kann man bei Kaffee und
Kuchen besuchen. Das eigentliche Konzert beginnt dann um
16 Uhr.
Auch ein Konzert mit dem
Musikquartett um Rolf Weller
wird es wieder geben. Unter
dem Motto: Die beste Zeit des
Jahres – Sommermusik der
Renaissance; findet am 29.
August ein Konzert in der Linde
Kirche statt.
Am 26. September lädt der
Förderverein dann alle Interessierte zu einem Filmabend nach
Linde ein. Ab 18 Uhr wird ein
Film für Kinder gezeigt. Danach
um 20 Uhr ein Film für Erwachsene.
Im November zum Martinstag
am 11. November veranstaltet
der Verein einen Martinsumzug
durch Linde. In der Kirche
können die Besucher dann der
Geschichte um Martin lauschen. Dann geht es mit Laternen und Pferd mit Martin durch
den Ort. Im Anschluss daran
gibt es Würstchen am Feuer vor
der Kirche. Die Laternen können
die Kinder vorher bei den
Kreativnachmittagen des
Vereines selbst herstellen und
gestalten.
Als Einstimmung auf die
Weihnachtszeit findet dann am
13. Dezember um 15 Uhr ein
Nachmittag mit Adventsmusik
mit Elke Schräpel am Klavier
und einer Sängerin statt.
Darüber hinaus gibt es 24. Mai
einen Pfingstgottesdienst mit
Taufe; am 13. September den
Tag des offenen Denkmals und
im Herbst eine Hubertusmesse
mit Bläsern (Termin hierfür
wird noch bekanntgegeben).
Alle Veranstaltungen finden in
der Kirche in Linde statt. Wir
freuen uns sehr auf diese
Veranstaltungen und auf
unsere Gäste.
L.P.
Förderverein Kulturleben Linde e. V.
Veranstaltungskalender
Förderverein Kulturleben Linde e. V.
Alle Veranstaltungen finden in der Kirche in Linde statt
10. Mai
24. Mai
13. Juni
So. 15 Uhr
So. 14 Uhr
Sa. 16 Uhr
Lesung mit Krimiautor Harald Hillebrand
Gottesdienst mit Taufe
Konzert mit dem Jugend Kammerorchester der Kreismusikschule OHV
Ab 13 Uhr
offene Probe mit Kaffee und Kuchen
29. August
Sa. 18 Uhr
Konzert mit Rolf Weller – Die beste Zeit
im Jahr – Sommermusik der Renaissance
13. September So. 10-16 Uhr Tag des offenen Denkmals
Kirche ist geöffnet
26. September Sa. 18 Uhr Filmabend Kinder
5a. 20 Uhr
Filmabend Erwachsene
– Französische Komödie –
11. November Mi. 17 Uhr
Martinsumzug
Treffen in der Kirche,
Liane liest Sankt Martin,
Laternenumzug, Würstchen am Feuer
13. Dezember So. 15 Uhr
Adventsmusik
mit Elke Schräpel am Klavier und
Sängerin Weihnachtsstimmung mit
Glühwein am Feuer
vierteljährlich
Kinderbasteln im Gemeindehaus
(alte Kita) Monika gibt die Termine
kurzfristig bekannt
Im Herbst Termin noch offenHubertusmesse
31. März
05. Mai
Di. 19 Uhr
Di. 17 Uhr
Mitgliederversammlung
Reinemachen Kirche
| 14 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13
7. Notizen aus dem Gemeindebereich
Hausbrand in Linde: Erfolgreiche Hilfe
und schneller Lichtblick!
Einladung Jahreshauptversammlung
Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde
In der Nacht vom 6. zum 7.
Februar standen mein Sohn
und ich plötzlich vor dem
Nichts. Alles war auf einmal
innerhalb von wenigen Stunden zerstört! !!
...GLÜCKLICHERWEISE wurden
nicht nur wir von unseren
lieben Nachbarn aufgenommen, sondern auch unsere drei
Katzen sowie unsere Bartagame. Eine Welle der Nächstenliebe wurde in Gang gesetzt.
Viele haben Anziehsachen für
meinen Sohn gegeben und es
wurde für uns Geld gesammelt.
Wir sind so glücklich und
fassungslos zugleich, dass wir
hier in Linde ein neues Zuhause
bekommen haben!
Viele Hände haben die erforderliche Renovierung und die
Die Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde findet am Freitag,
den 17. April um 19 Uhr, in
Linde bei der Familie Fischer
statt, zu der wir alle Eigentümer
der Flächen der Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde recht
herzlich einladen möchten.
Tagesordnung:
1. Berichte des Vorstandes und
der Jäger
2. Berichte des Kassierers und
der Rechnungsprüfung
3. Entlastung des Vorstandes
Verschönerung des Fußbodens
beschleunigt. Alle waren sehr
hilfsbereit und unterstützen
uns noch HEUTE.
Diesen vielen hilfsbereiten
netten Menschen, insbesondere
auch den „ Fussballjungs „ aus
Löwenberg, Mathias Brandenburg, Mathias Ludwig sowie
Herrn Klicks, sprechen wir ein
SEHR GROSSES Dankeschön
aus!!!
Ein besonderer Dank gilt der
Gemeinde Löwenberger Land
für die Bereitstellung unserer
jetzigen Wohnung.
Ein absolut vom ganzen HERZEN kommendes Dankeschön
geht an die Linde Dorf-Frauen!!!
DANKESCHÖN !!!
Michaela und Lion Gottschalk
Öffentliche Jahreshauptversammlung
des Arbeitskreis Grieben am 14. April
Am 14. April findet um 19:30
Uhr im Gemeindehaus Grieben
in der Dorfstraße 37b
die diesjährige öffentliche
Jahreshauptversammlung des
Arbeitskreis Grieben e. V. statt.
Auf der Tagesordnung stehen
u. a.
• Rechenschaftsbericht
der vergangenen Geschäftsjahre 2013, 2014
– Diskussion
• Ausblick 2015
– Planung
des Haushaltsjahres 2015
– Diskussion
• Sonstiges
Zu dieser Versammlung sind
alle interessierten Bürger und
Mitglieder des Vereines herzlich
eingeladen.
i. A. Doreen Grüber
Schriftführer
Arbeitskreis Grieben e.V.
4. Haushaltsplan 2015/2016
5. Beschluss zur Ausschüttung
des Reinertrages
6. Allgemeine Beschlussvorlagen
7. Sonstiges und gemütliches
Beisammensein
Die Eigentümer der Flächen
müssen ihre neuen Kontendaten angeben, sonst kann keine
Überweisung des Reinertrages
erfolgen.
Christian Pfitzmann
Jagdvorsteher
Einladung Jahreshauptversammlung
Jagdgenossenschaft Neulöwenberg
Am Donnerstag, den 23. April
findet um 19 Uhr in der
Gaststätte Straußenfarm
Winkler, Häsener Weg 9, OT
Neulöwenberg, die jährliche
Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Bestätigung der Tagesordnung sowie des Protokolls
der letzten Versammlung
2. Bericht des Jagdvorstehers
und der Jagdpächter
3. Kassenbericht 2014/ 2015
4. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastungsvorschlag
5. Entlastung des Vorstandes
6. Abstimmung Auszahlungshöhe Jagdpachtreinerlös
7. Beschluss zum Haushaltsplan 2015/ 2016
8. Sonstiges
Eingeladen sind alle Grundeigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, die bejagbaren
Grundbesitz in der Gemarkung
Neulöwenberg haben, oder
deren Flächen durch Bescheid
der unteren Jagdbehörde an
den Gesamtjagdbezirk Neulöwenberg angegliedert wurden.
Es wird vorsorglich daraufhingewiesen, dass zur Sitzung die
entsprechenden Eigentumsnachweise und eine aktuelle
Kontoverbindung vorgelegt
werden müssen.
Manfred Telm
Jagdvorsteher
Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13 | 15 |
8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter
Löwenberg
 01.04. (Mi) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung
 03.04. (Fr) | 10 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit
Abendmahl
 05.04. (So) | 14 Uhr | Ostergottesdienst mit Abendmahl und
Christenlehrekindern
 09.04. (Do) | 19 Uhr | Männerkreis
 13.04. (Do) | 19 Uhr | Ü 35
Frauenkreis
 15.04. (Mi) | 8.30 Uhr | Frauenfrühstück
 15.04. (Mi) | 19 Uhr | GKR-Sitzung
 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. |
Rüste der Kirchenältesten in
Heringsdorf
 02.05. (Sa) | 18 Uhr | Gottesdienst
Linde
 01.04. (Mi) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung
 06.04. (Mo) | 14 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl
 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. |
Rüste der Kirchenältesten in
Heringsdorf
 02.05. (Sa) | 16 Uhr | Gottesdienst
Grüneberg
 29.03. (So) | 10 Uhr | Gottesdienst „Palmarum“
 31.03.15 (Di) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung
 03.04. (Fr) | 18 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit
Abendmahl
 04.04. (Sa) | 19 Uhr | Lagerfeuer zur Grabwache auf dem
Kirchhof
 06.04. (Mo) | 10 Uhr | Ostergottesdienst mit Christenlehrekindern
 07.04. (Di) | 15 Uhr | Krabbelgruppe
 12.04. (So) | 14 Uhr | Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden
 14.04. (Di) | 19 Uhr | GKR-Sitzung
 16.04. (Do) | 14 Uhr | Frauenkreis
 17.04. (Fr) | 18 Uhr | Frühlingskonzert
 19.04. (So) | 10 Uhr | Gottesdienst
 21.04. (Di) | 15 Uhr | Krabbelgruppe
 24.04. (Fr) bis Sonntag, 26.04. |
Ältestenrüste in Heringsdorf
Teschendorf
 30.03. (Mo) | Hausabendmahlsfeiern nach Anmeldung
 03.04. (Fr) | 14 Uhr | Gottesdienst zum Karfreitag mit
Abendmahl
 05.04. (So) | 10 Uhr | Ostergottesdienst mit Abendmahl und
Christenlehrekindern
 08.04. (Mi) | 15 Uhr | Krabbelgruppe
 12.04. (So) | 10 Uhr | Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden
 13.04. (Mo) | 19 Uhr | GKR-Sitzung
 14.04. (Di) | 14 Uhr | Frauenkreis
 19.04. (So) | 14 Uhr | Gottesdienst
 24.04. (Fr) bis 26.04. | Ältestenrüste in Heringsdorf
Liebe Leserinnen
und liebe Leser!
Vielleicht ausnahmsweise auch
mal Ihr, liebe Kinder! Kennen
Sie das neue „deutsche“ Wort:
EMPATHIE? Im Fremdwörterbuch von 1960 ist es noch nicht
aufgeführt. Doch dieses Wort
wird immer häufiger verwendet. Entweder, weil jemand
keine Empathie empfindet, oder
weil ein anderer empathisch
reagiert. Empathie, dieses
Fremd-Wort kommt aus dem
Griechischen und bedeutet: Das
Vermögen, sich in Eigenarten
eines Gegenübers einfühlen zu
können, feinfühlig, sensibel
oder verständnisvoll zu sein.
Wir Kinder, früher, ganz, ganz
früher, so vor 30, 40 Jahren,
kannten noch den Spruch:
„Quäle nie ein Tier zum Scherz,
denn es fühlt wie du den
Schmerz.“ Wir Kinder wussten:
Man quält keine Tiere! Und
doch haben wir es erlebt, wie
manche sich einen Spaß daraus
machten. Frösche, Katzen,
Hunde wurden von Kindern
gequält, ich hab‘ es erlebt,
Erwachsene, die auf Schweine
mit dicken Knüppeln einschlugen, Pferden eine Kette um den
Leib legten und diesen eisernen
Ring immer enger anzogen, ich
hab’s gesehen. Abgründe der
menschlichen Seele wurden
sichtbar. Wir Kinder wussten
sogar auch, dass man einen
unterlegenen Ringkämpfer
wieder Luft zum Atmen ließ
und man ihm dann den Staub
von den Sachen klopfte, wenn
er sich erhob. Fairness nennt
man das heute. Was ist der
Mensch nur, lieber Gott, dass du
ihn so hoch achtest, fragt der 8.
Psalm. Wir erleben offenbar zu
allen Zeiten, wie „edel und
hilfreich der Mensch ist (Goethe)“ – haben aber auch Bilder
des Abgrunds menschlicher
Seelen und Handlungen vor
Augen. (Horrorfilme sind sehr
beliebt.) Wir sehen hasserfüllte
Gesichter, brüllende Massen,
körperliche Gewalt, Mord und
Tod, Willkür jeder Art.
Nicht, dass es das alles nicht zu
allen Zeiten gegeben hätte, aber
momentan rückt uns Hass und
Gewalt wieder besonders und
intensiv nahe. Die Handlungsorte brauche ich hier wohl nicht
zu nennen. Wozu ist der
Mensch nur in der Lage?
Im Guten aber eben auch Bösen.
Alle großen Kulturen der
Menschheitsgeschichte, alle
Weltreligionen haben bisher
versucht, die „edlen“ Triebe zu
fördern, die bösen einzugrenzen. (s. Die 10 Gebote und das
Doppelgebot der Liebe)
Die gesamte Passionsgeschichte
Jesu ist eine einmalige Form,
sich in dieses Mitgefühl, in
diese Empathie einzuleben, sie
zu erlernen. Das kostet Kraft
und Konzentration. Wir lesen
am Karfreitag die letzten
Stationen Jesu nach Lukas und
laden Sie ein, mit uns zu
empfinden, empathisch zu
reagieren. Ganz konkret erlebbar ist dies dann auch in Brot
und Wein beim Abendmahl.
Ausnahmsweise möchte ich
mal mit dem oben bereits
zitierten J. W. v. Goethe, den ich
sonst nicht besonders mag,
schließen:
Das Göttliche
Edel sei der Mensch,
Hilfreich und gut!
Denn das allein
Unterscheidet ihn
Von allen Wesen,
Die wir kennen.
Heil den unbekannten
Höhern Wesen,
Die wir ahnen!
Ihnen gleiche der Mensch!
Sein Beispiel lehr‘ uns
Jene glauben.
Grüße im April sendet Ihnen
allen:
Gerhard Gabriel, Pfarrer
(Tel.: 89766)
| 16 | Löwenberger Land | 25. März 2015 | Woche 13
Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land
Herausgeber, Druck und Verlag:
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH,
Panoramastraße 1, 10178 Berlin,
Telefon: (030) 28 09 93 45,
E-Mail: [email protected],
www.heimatblatt.de
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land
Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg
Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und
wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 22. April 2015.
Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 9. April 2015.