Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege StMGP - Postfach 80 02 09 - 81602 München Interessierte Bewerber Ihre Nachricht Unser Zeichen GZ4a-U3190-2015/23-3 Telefon +49 (89) 540233-681 [email protected] München 30.04.2015 Vergabeverfahren Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum; hier: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb Anlagen: A) die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmewettbewerb zu beachten sind: Leistungsbeschreibung Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb Vertragsentwurf Checkliste B) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: Teilnahmeantrag Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Scientology-Schutzerklärung Formblatt Personal Formblatt Referenzen Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (sofern einschlägig) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen (sofern einschlägig) Adressaufkleber für die Rücksendung der Teilnahmeunterlagen Recyclingpapier aus 100% Altpapier Alle Anlagen sind online verfügbar unter http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/ Standort Haidenauplatz 1 81667 München Öffentliche Verkehrsmittel S-Bahn - Ostbahnhof Tram 19 - Haidenauplatz Telefax/Telefon +49 89 540233-90 / +49 89 540233-990 E-Mail [email protected] Internet www.stmgp.bayern.de -2Sehr geehrte Damen und Herren, der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über eine Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum. Wir danken für Ihr Interesse an obigem Verfahren und bitten Sie, einen Teilnahmeantrag unter Beachtung nachfolgender Hinweise abzugeben: 1. Auftraggeber, Stelle an die der Teilnahmeantrag zu stellen ist, Zuschlag erteilende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 Referat Z4 – Vergabestelle 81667 München 2. Art der Vergabe: Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb 3. Art und Umfang der Leistung; Ort der Leistung: Siehe Leistungsbeschreibung. 4. Lose: Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. 5. Maßgebende Eignungskriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen (Ausschlusskriterien): Eigenerklärungen zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit Nachweisen gemäß Formblatt „Eignung“; Scientology-Schutzerklärung gemäß Formblatt „Eignung“; Auskünfte über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals, Formblatt „Per- sonal“; mind. 3 Nachweise über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen), Formblatt „Referenzen“; soweit erforderlich Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“; soweit erforderlich Erklärung zu Nachunternehmern gemäß Formblatt „Nachunternehmer“. -3Hinweise für die Auswahl der besten drei Bewerber: Folgende der oben aufgeführten Eignungskriterien werden zur Auswahl der besten drei Bewerber herangezogen (Bewertungskriterien): Referenzen über Projekte betreffend das Management komplexer Forschungsvorhaben mit mehreren Beteiligten (z.B. Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer) Wichtung (%) 50 % über Projekte betreffend die Erstellung von Gutachten für juristische, medizinische und/oder IT-technische Fragestellungen, möglichst im Bereich des Gesundheitswesens Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals Insgesamt: 50 % Summe: 100 % Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten beiden Auswahlkriterien werden mit einer Punktezahl von je bis zu 50 Punkten bewertet. Der Auftraggeber wird die drei Bewerber, die die höchste Punktzahl erreicht haben, zur Angebotsabgabe auffordern. 6. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Ausführungsfristen: Die Ausführungsfrist beträgt ab Zuschlagserteilung 6 Monate. 8. Ablauf der Frist zur Stellung des Teilnahmeantrags: 15.05.2015 um 12 Uhr (Eingang). 9. Teilnahmeantrag/Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: Der als Formblatt anliegende Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der Auftragsdurchführung ist in deutscher Sprache zu führen. Die mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Anlagen und Nachweise können der Übersicht „Checkliste zur Vollständigkeit zur Teilnahme am Wettbewerb“ entnommen werden. Der Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen und Nachweise ist in einem verschlossenen, -4fensterlosen Umschlag bis zum Einreichungstermin 15.05.2015 um 12 Uhr an die genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit beiliegendem Aufkleber zu versehen. Bitte verwenden Sie für die Erstellung Ihres Antrags keine sperrigen und aufwendigen Ordnungssysteme (z. B. Klarsichtfolien in Ringordnern bzw. einen festen Einband), da alle Blätter des Antrags gelocht, bzw. mit Datum versehen und gestanzt werden müssen. Der Antrag darf an keiner Stelle (auch nicht auf der Rückseite von Briefbögen, Prospekten u. Ä.) Vertragsbedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten. Es darf auch keine Verweise auf die Gültigkeit derartiger Bedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer enthalten. Kontrollieren Sie die Antragsunterlagen dahingehend, um einen Ausschluss zu vermeiden! 10. Briefinggespräch: Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß § 3 Abs. 1 S. 4 VOL/A mit drei Bewerbern jeweils ein Briefinggespräch zu führen, soweit sich hinreichend viele geeignete Bewerber beteiligen. Die Briefinggespräche sollen voraussichtlich in der KW 23 stattfinden. 11. Vertragsbestandteile: Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) sowie die Vertragsbedingungen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, werden Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers sind damit ausgeschlossen. Seitens des Bewerbers ist daher sicherzustellen, dass ggf. einem späteren Angebot seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beigefügt sind. 12. Aufforderungsschreiben: Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Teilnehmer am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis 22.05.2015. Die Frist zur Angebotsabgabe ist für den 19.06.2015, 12:00 Uhr, vorgesehen. 13. Zuschlags- und Bindefrist: Der Zuschlag wird bis spätestens 01.07.2015 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden. -514. Zuschlagskriterien: Bei den drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern sind für die Wertung der Angebote relevant: Kriterium Wichtung (%) Qualität des vorgelegten Konzepts 70 % Preis 30 % Insgesamt: Summe: 100 % Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes aussagekräftiges Konzept vorzulegen, in dem sie beschreiben, wie sie den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Auftrag erfüllen wollen. Neben der Darlegung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung haben sie dabei auch einen groben Zeitplan für die verschiedenen Projektstufen vorzulegen und eine voraussichtliche Aufstellung der Kosten, verteilt auf die verschiedenen Projektstufen sowie getrennt nach Personal, Sach- und Investitionskosten sowie ggf. Kosten für die Leistungen von Dritten, vorzunehmen. 15. Fragen zum Verfahren: Etwaige Fragen können bis zum Ablauf des 11.05.2015 per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Die Antworten des Auftraggebers werden in anonymisierter Form auf der Homepage des StMGP unter http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/ unter der Rubrik „Aktuelle Vergabeverfahren“ eingestellt. Es obliegt alleine den Bewerbern, sich auf der Homepage des StMGP über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bewerbern, sich umgehend unter der E-Mail-Adresse [email protected] mit dem StMGP in Verbindung zu setzen. 16. Weiteres Vorgehen: Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich am 22.05.2015 drei Bewerber auswählen und zur Abgabe eines Angebots bis voraussichtlich zum 19.06.2015, 12:00 Uhr, auffordern. Die Verhandlungsgespräche sind für die Zeit ab der 23. KW geplant. Der Zuschlag geht an den Bieter, der im Hinblick auf -6den Angebotspreis und die Qualität des Konzepts das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag alle in der Anlage „Checkliste zur Vollständigkeit zur Teilnahme am Wettbewerb“ geforderten Unterlagen enthält. Änderungen und Ergänzungen an diesen Unterlagen durch den Bewerber sind unzulässig. Mit freundlichen Grüßen gez. Gebauer Regierungsdirektor Leistungsbeschreibung Zum Teilnahmewettbewerb: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 1. Auftraggeber (AG) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Ansprechpartner für das Vergabeverfahren: Bernhard Gebauer E-Mail: [email protected] Fax: +49-(0)89-540233-90681 2. Allgemeine Informationen zum Bayerischen Gesundheitsdatenzentrum Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet seit Jahren mit großer Geschwindigkeit voran. Es werden zunehmend neue Gesundheitsdaten generiert sowie bereits vorhandene Gesundheitsdaten in Datenbanken für eine elektronische Weiterverarbeitung aufbereitet. Dies betrifft Daten der amtlichen Statistik (z. B. Krankenhausstatistik, Todesursachenstatistik etc.) ebenso wie Routinedaten der Sozialversicherung, Registerdaten, Daten aus Gesundheitssurveys, Daten aus Einrichtungsdokumentationen oder Daten aus Self-Tracking-Anwendungen. Für die Gesundheitspolitik, die Gesundheitsverwaltung sowie die Bürger sind die Daten aufgrund ihrer dezentralen Speicherung, der unterschiedlichen Datenformate, der Datenschutzbestimmungen und anderer Faktoren jedoch häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich. Einer Vernetzung der Daten stehen ebenfalls vielfältige technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Hemmnisse entgegen. 3. Leistungsgegenstand a. Allgemein Der AG beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum zu vergeben. In der Studie sollen Sachstand und Entwicklungstendenzen des öffentlichen Datenzugangs, der Vernetzung von Gesundheitsdaten und ihrer Nutzung beschrieben und bewertet werden. Die Studie soll auch Stellung nehmen zu Datendefiziten für Zwecke der Gesundheitspolitik Seite 1 von 5 und Versorgungsforschung und Möglichkeiten der Beseitigung dieser Defizite oder der besseren Verwertung aufzeigen (Gestaltungsoptionen, Regulierungserfordernisse). Schwerpunkte der Untersuchung werden in den Bereichen Informatik (Datengenerierung, -beschaffung, -transport, -speicherung, -auswertung), in den rechtlichen Rahmenbestimmungen über Gesundheitsdaten, im Datenschutz, in der öffentlichen Datenverwendung, Trendforschung und im internationalen Systemvergleich für Gesundheitssysteme und ihre Datennutzung liegen. Die geforderte Leistung ist nicht abschließend beschreibbar. Der Auftraggeber wird sich daher mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den ab der KW 23 geplanten Verhandlungsgesprächen näher über den Leistungsgegenstand besprechen. Die vorliegende Leistungsbeschreibung kann daher nur als grobe Skizzierung des Leistungsinhalts verstanden werden. b. Aufgaben des Auftragnehmers Aufgabe des Auftragnehmers ist es, in Form einer Machbarkeitsstudie Möglichkeiten eines besseren öffentlichen Datenzugangs sowie einer besseren Vernetzung von Gesundheitsdaten auszuloten und auf dieser Grundlage eine denkbare organisatorische Option für Bayern zu skizzieren. Aus Sicht des Auftraggebers sollten dabei folgende Aufgabenbestandteile berücksichtigt werden: i. Recherche von Sachstand und Entwicklungstendenzen Gutachterliche Darstellung von Sachstand und Entwicklungstendenzen von Datenarten im Gesundheitsbereich (das heißt, momentan vorhandene Daten und Prognose zu absehbar künftig generierte/generierbare Daten) mit Darstellung der Erfassungsmerkmale, der Rechtsgrundlagen der Datenerfassung, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Auswertungsmöglichkeiten, Verarbeitungswegen und Nutzungsmöglichkeiten. Dabei ist das PMV/ISMG-Datengutachten für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (abrufbar unter http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/wissenswertes/datengutachten/dimdisekundaerdaten-expertise.pdf; Homepage DIMDI https://www.dimdi.de/static/de/index.html) einzubeziehen. Möglichkeiten und Hemmnisse der Vernetzung wichtiger Datenkörper sind in einer gutachterlichen Stellungnahme zu bewerten. Seite 2 von 5 Gutachterliche Stellungnahme zum aktuellen Stand von Datendefiziten (Gesundheitsverhalten, Patientenzufriedenheit etc.) insbesondere für Zwecke der Präventionspolitik, der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung. Gutachterliche Stellungnahme zu Stand und Entwicklungstendenzen der Telematik im Gesundheitswesen in Bayern im Hinblick auf eine verbesserte öffentliche Datennutzung im Gesundheitswesen. Dazu sind mindestens 3 und maximal 5 Experteninterviews durchzuführen. Deren Kosten müssen vom vorhandenen Budget umfasst sein. ii. Bewertung des Datenzugangs und von Datennutzung, Datenschutz, öffentlichen Interessen, Defiziten und Besorgnissen der Bürger Gutachterliche Stellungnahme zu Stand und Entwicklungstendenzen von Big DataAnwendungen im Gesundheitswesen und ihrer Relevanz für Zwecke der Präventionspolitik, der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung. Dazu sind auch mindestens 3 und maximal 5 Experteninterviews mit Fachleuten z.B. der ITBranche und der Versicherungswirtschaft, durchzuführen. Deren Kosten müssen vom vorhandenen Budget umfasst sein. Gutachterliche Stellungnahme zu Defiziten des Zugangs zu bzw. der Nutzung von zentralen Datenstellen wie dem DIMDI, dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (https://www.gbe-bund.de/) oder dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (http://www.iqtig.org/index) – insbesondere für Zwecke der Präventionspolitik, der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung. iii. Entwicklung und Darstellung von Zielen und Gestaltungsoptionen Recherche und schriftliche Bewertung internationaler Good Practice-Modelle einer verbesserten öffentlichen Datennutzung im Gesundheitswesen, z.B. der Erfahrungen mit der elektronischen Krankenakte in Dänemark (https://www.sundhed.dk/). Entwicklung und schriftliche Darstellung von Gestaltungsoptionen einer verbesserten öffentlichen Datennutzung und verbesserten Regulierung im Gesundheitswesen. Dabei sind insbesondere Möglichkeiten eines besseren Datenzugangs in Bayern („Datenservicestelle“, „Forschungsdatenzentrum“, „Treuhänderstelle“, „Bayern-Vertrag“ mit DIMDI o.ä.) Seite 3 von 5 sowie Möglichkeiten einer Schließung vorhandener Datenlücken („Bayerischer Gesundheitssurvey“, neue Register etc.) darzustellen. Für die einzelnen Optionen ist eine erste orientierende Abschätzung des Nutzens sowie des finanziellen und personellen Aufwands unter Berücksichtigung möglicher Synergien vorzunehmen. Gutachterliche Stellungnahme zur Einbettung eines Gesundheitsdatenzentrums in den Handlungsrahmen des geplanten E-Health-Gesetzes des Bundes c. Berichtspflichten i. Zwischenbericht Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber drei Monate nach Zuschlagserteilung einen kurzen Zwischenbericht über seine Tätigkeit zu präsentieren. ii. Endbericht Zum Vertragsablauf ist ein wissenschaftlicher Endbericht zu erstellen, der eine Darstellung der wichtigsten Ergebnisse enthält. Der Endbericht muss sowohl in einer ausführlichen als auch in einer Kurzfassung mit einem Umfang von maximal 10 Seiten vorgelegt werden. iii. Abschlusspräsentation Zum Vertragsablauf ist der Auftragnehmer verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit in einer Abschlusspräsentation in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Haidenauplatz 1, 81667 München, zu präsentieren. iv. Berichtsformat Der Endbericht und die Abschlusspräsentation sind dem Auftraggeber schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. Ein Exemplar muss sich in kopierfähigem Zustand befinden. Außerdem sind der Endbericht und die Abschlusspräsentation auf einem Datenträger (z.B. CD, USB-Stick) im Word-Format (Bericht) bzw. power point (Abschlusspräsentation) abzuliefern. Seite 4 von 5 v. Nachweis der Verwendung der Ausgaben des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Ausgaben für die Aufgabenerfüllung vierteljährlich (Beginn: drei Monate nach Zuschlagserteilung) durch einen Bericht, der sich an den Gliederungspunkten der Kostenkalkulation ausrichtet, nachzuweisen. Die Richtigkeit des Berichts ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder durch einen Steuerberater zu bestätigen. 4. Preisbildung Für die vereinbarte Leistung erhält der Auftragnehmer gemäß der vorzulegenden Kostenkalkulation eine Vergütung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten zzgl. USt. in Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Satzes als Selbstkostenerstattungspreis nach § 7 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung. Die Preise sind gemäß Nr. 3 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten zu ermitteln (abrufbar unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitsaetze-fuer-diepreisermittlung-auf-grund-vonselbstkosten,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Für die Gesamtvergütung des Auftragnehmers bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit wird eine Kostenobergrenze von 63.000,- EUR brutto festgelegt. 5. Projektverantwortlicher Ansprechpartner Der Auftragnehmer hat ohne zusätzliche Berechnung von Kosten einen festen projektverantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der für die Koordination der Auftragsabwicklung während der Vertragslaufzeit verantwortlich ist. Dieser ist mit Angebotsabgabe zu benennen. 6. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate ab Zuschlagserteilung. 7. Leistungsort München (nur für die persönliche Abstimmung mit dem Auftraggeber). Seite 5 von 5 Bewerbungsbedingungen Seite 1 BwB TNW Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für Vergabe von Leistungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für nationale Ausschreibungen Stand: 10.04.2015 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1 Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOL/A (abrufbar unter http://www.bmwi.de) wird ausdrücklich hingewiesen. 1.2 Der Bewerber ist verantwortlich für die Erfüllung und Einhaltung von geltenden Normen, gesetzlichen Vorschriften und Schutzrechten. 2. Ausschreibungsspezifische Details, Termine, Fristen, Zuschlagskriterien Ausschreibungsspezifische Details (konkreter Ablauf, Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge, Angebotsfrist, Bindefrist, Ansprechpartner, Eignungs- und Zuschlagskriterien u. Ä.) sind dem Anschreiben in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 3. Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Haidenauplatz 1 81667 München 4. Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat der Bewerber an die Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse [email protected] unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags mitzuteilen. 5. Teilnahmeantrag 5.1 Teilnahmeanträge sind samt Anlagen in schriftlicher Form, in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen sind so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig zugeordnet werden können. 5.2 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 5.3 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 6. Abgabe der Teilnahmeanträge 6.1 Die Teilnahmeanträge müssen sich in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag befinden, der mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Adressaufkleber versehen oder gleichlautend beschriftet ist. Bewerbungsbedingungen Seite 2 6.2 BwB TNW Der Umschlag mit den Teilnahmeunterlagen ist an folgende Adresse zu übermitteln: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Referat Z4 – Vergabestelle Haidenauplatz 1 81667 München 6.3 Die Teilnahmeunterlagen können per Post, per Zustelldienst oder persönlich eingereicht werden. Andere Zustellungsformen (z. B. per E-Mail oder Telefax) ersetzen die oben beschriebene Form nicht und können nicht akzeptiert werden. 6.4 Der Teilnahmeantrag mit den dazugehörigen Unterlagen muss vor Ablauf des Einreichungstermins (s. Anschreiben) bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. 7. Keine Kostenerstattung beim Teilnahmewettbewerb Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen sowie die Erstellung und Abgabe des Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahmeanträge sind kostenfrei zu übersenden. 8. Auswahl zur Angebotsaufforderung Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die drei besten Bewerber (Auswahl vgl. Ziffer 5 des Schreibens „Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb“) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 9. Unteraufträge an Nachunternehmer 9.1 Ein Bewerber/Bieter, der Unteraufträge an Dritte vergeben will/vergibt, muss mittelständische Interessen berücksichtigen. 9.2 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen (vgl. Formblatt „Erklärung Nachunternehmer“). 9.3 Die im Teilnahmewettbewerb geforderten Eignungsnachweise sind in diesem Fall auch für die Nachunternehmer zu erbringen. 9.4 Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung der Nachweis der Verpflichtung der Nachunternehmer vorzulegen (vgl. Formblatt „Erklärung Nachunternehmer“). 10. Bewerber-/Bietergemeinschaft Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (vgl. Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“), in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsaufforderung erklärt ist, in der gemeinschaftliches Tätigwerden im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, Bewerbungsbedingungen Seite 3 BwB TNW dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, in der beschrieben wird, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ausführt, in der erklärt wird, ob ein Mitglied einen selbständigen Teilnahmeantrag/ein selbständiges Angebot abgibt. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss zudem die Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit abgeben. 11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen 11.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung (z. B. Preisabsprachen, Austausch von Angebotsteilen) beteiligen, werden ausgeschlossen. 11.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 12. Bevorzugte Bewerber 12.1 Bewerber, die als „bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen (vgl. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 30.11.1993, geändert durch Bekanntmachung der Bayerischen Staatregierung vom 06.11.2001, StAnz Nr. 46), müssen dies im Teilnahmeantrag erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt so wird der Teilnahmeantrag wie der Teilnahmeantrag nicht bevorzugter Bewerber behandelt. 12.2 Bewerber-/Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. 13. Nicht berücksichtigte Angebote Ein Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt worden ist. 14. Auskünfte und Informationen Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen erteilt ausschließlich die folgende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Referat Z4 [email protected] Die Antworten auf – anonymisierte – Bewerberfragen werden auf der Homepage des Auftraggebers unter dem Link http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/ veröffentlicht. Es obliegt allein den Bewerbern, sich über den Verfahrensstand und Änderungen im Verfahren auf dieser Homepageseite zu informieren. Vertrag über die Durchführung des Vorhabens „Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum“ zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz 1, 81667 München, letzteres vertreten durch Herrn Ministerialdirigenten Peter Steiert – Auftraggeber – und [Name und Anschrift] vertreten durch [Vertreter] – Auftragnehmer – Präambel Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet seit Jahren mit großer Geschwindigkeit voran. Es werden zunehmend neue Gesundheitsdaten generiert sowie bereits vorhandene Gesundheitsdaten in Datenbanken für eine elektronische Weiterverarbeitung aufbereitet. Dies betrifft Daten der amtlichen Statistik (z. B. Krankenhausstatistik, Todesursachenstatistik etc.) ebenso wie Routinedaten der Sozialversicherung, Registerdaten, Daten aus Gesundheitssurveys, Daten aus Einrichtungsdokumentationen oder Daten aus Self-Tracking-Anwendungen. Für die Gesundheitspolitik, die Gesundheitsverwaltung sowie die Bürger sind die Daten aufgrund ihrer dezentralen Speicherung, der unterschiedlichen Datenformate, der Datenschutzbestimmungen und anderer Faktoren jedoch häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich. Einer Vernetzung der Daten stehen ebenfalls vielfältige technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Hemmnisse entgegen. Gegenstand dieses Vertrages ist eine Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum. In der Studie sollen Sachstand und Entwicklungstendenzen des öffentlichen Datenzugangs, der Vernetzung von Gesundheitsdaten und ihrer Nutzung beschrieben und bewertet werden. Die Studie soll auch Stellung nehmen zu Datendefiziten für Zwecke der Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung und Möglichkeiten der Beseitigung dieser Defizite oder der besseren Verwertung aufzeigen (Gestaltungsoptionen, Regulierungserfordernisse). Schwerpunkte der Untersuchung werden in den Bereichen Informatik (Datengenerierung, -beschaffung, -transport, -speicherung, -auswertung), in den rechtlichen Rahmenbestimmungen über Gesundheitsdaten, im Datenschutz, in der öffentlichen Datenverwendung, Trendforschung und im internationalen Systemvergleich für Gesundheitssysteme und ihre Datennutzung liegen. §1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in seinem Angebot beschriebenen Leistungen zu den dort festgelegten bzw. mit dem Auftraggeber in Textform abgestimmten Leistungszeitpunkten zu erbringen. (2) Die Leistungsbeschreibung und das Angebot des Auftragnehmers sind Bestandteile dieses Vertrages, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Bei Auslegungsfragen gehen der Vertragstext und die Leistungsbeschreibung dem Angebot vor. Soweit das Angebot gegenüber den Vergabeunterlagen für den Auftraggeber günstigere Regelungen enthält, gehen diejenigen des Angebots vor. (3) Stellt der Auftragnehmer im Verlauf der Arbeiten fest, dass seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag in der vereinbarten Form undurchführbar sind, das angestrebte Ergebnis nicht oder nur teilweise erreicht werden kann oder vollständig oder teilweise von Dritten erreicht wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesen Fällen stimmt der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers einer Vertragsänderung zu, durch die eine vergleichbare Leistung im vergaberechtlich zulässigen Rahmen ermöglicht werden soll. Die Festlegung der veränderten oder ergänzten Aufgaben erfolgt in gegenseitigem Einverständnis. 2 §2 Berichtspflichten (1) Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber drei Monate nach Zuschlagserteilung einen kurzen Zwischenbericht über seine Tätigkeit präsentieren. (2) Zum Vertragsablauf muss der Auftragnehmer einen wissenschaftlichen Endbericht erstellen. Der Abschlussbericht muss eine Darstellung der wichtigsten Ergebnisse enthalten. Der Endbericht muss sowohl in einer ausführlichen als auch in einer Kurzfassung mit einem Umfang von maximal 10 Seiten vorgelegt werden. (3) Zum Vertragsablauf ist der Auftragnehmer zudem verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit in einer Abschlusspräsentation in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu präsentieren. (4) Der Endbericht ist dem Auftraggeber schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. Ein Exemplar muss sich in kopierfähigem Zustand befinden. Außerdem ist der Endbericht auf einem Datenträger (z.B. CD, USB-Stick) im Word-Format abzuliefern. (5) Erkennt der Auftragnehmer dass diese Fristen und Termine nicht eingehalten werden können, hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und die Verzögerung zu begründen. Sonstige aus der Verzögerung entstehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt. §3 Billigung von Berichten (1) Der Zwischenbericht, die Abschlusspräsentation sowie der Endbericht bedürfen der schriftlichen Billigung des Auftraggebers. (2) Die Billigung bzw. gänzliche oder teilweise Ablehnung des Zwischenberichts hat binnen zwei Wochen nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber zu erfolgen; die Billigung bzw. gänzliche oder teilweise Ablehnung des Endberichts hat binnen vier Wochen nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber zu erfolgen. Ein Bericht ist nur dann gebilligt, wenn der Auftraggeber sich schriftlich ausdrücklich entsprechend geäußert hat. (3) Die Billigung der Berichts ist jeweils Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung (vgl. § 10). 3 (4) Die Billigung ist zu erteilen, wenn die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Gegenstand der Billigung sind nicht die Arbeits- und Forschungsergebnisse selbst. (5) Verweigert der Auftraggeber die Billigung ganz oder teilweise, so ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen. §4 Fälligkeiten (1) Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind zu den im Angebot festgelegten bzw. zu den mit dem Auftraggeber in Textform abgestimmten Leistungszeitpunkten fällig. (2) Erkennt der Auftragnehmer, dass Fristen und Termine nicht eingehalten werden können, hat er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die Verzögerung zu begründen. §5 Einzusetzende Personen (1) Bei der Durchführung dieses Vertrages werden qualifizierte Personen mit der termingerechten Durchführung betraut. (2) Der Auftragnehmer benennt mit Angebotsabgabe einen projektverantwortlichen Ansprechpartner. (3) Ein personeller Wechsel des mit Angebotsabgabe benannten projektverantwortlichen Ansprechpartners oder der im Teilnahmeantrag benannten Mitarbeiter ist seitens des Auftragnehmers nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Neu aufgenommene Mitarbeiter müssen für die Erbringung der vereinbarten Leistung entsprechend der ausscheidenden Person qualifiziert sein. (4) Muss eine vom Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrags eingesetzte Person durch eine andere ersetzt werden und ist eine Einarbeitung erforderlich, so hat der Auftragnehmer dadurch entstehende Kosten zu tragen, soweit die Verzögerung vom Auftragnehmer verschuldet ist; die Leistungspflichten des Auftragnehmers bleiben unverändert. Wenn die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer verschuldet ist, so werden sich die Parteien über eine Anpassung der Leistungspflichten bzw. des Zeitrahmens, in dem die Pflichten zu erfüllen sind, einigen. 4 (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. §6 Sorgfaltspflichten sowie Informationsrechte und -pflichten (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Vertrag in laufender Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen und den Auftraggeber in alle Arbeitsschritte frühzeitig einzubinden. Als Ansprechpartner des Auftraggebers wird vorbehaltlich einer Änderung Herr MR Peter Heinrich (Tel. +49 (0)89 540233-750, [email protected]) benannt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über den Fortgang der Arbeiten des Auftragnehmers zu informieren und Arbeitsergebnisse einzusehen. §7 Zusammenarbeit (1) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. (2) Sie sind zum Austausch aller zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Informationen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und die Geheimhaltungspflicht nach § 13 zu wahren. §8 Unteraufträge (1) Die Übertragung von Teilen der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung an Nachunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf nach Zuschlagserteilung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung von Teilen der Leistung an Nachunternehmer nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und mindestens drei Vergleichsangebote von in Frage kommenden Unternehmen anzufordern, um den bestmöglichen Preis unter Berücksichtigung anerkannter Qualitätsnormen zu ermitteln. Der 5 Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Einholung einer Zustimmung nach Abs. 1 dem Auftraggeber schriftlich darzulegen, wie er seine Auswahlentscheidung unter Beachtung der Vorgaben nach diesem Abs. 2 getroffen hat. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Einsicht in die Unterlagen des Auftragnehmers zu nehmen, um die Einhaltung des Verfahrens nach diesem Abs. 2 zu prüfen. (3) Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge ist der Auftragnehmer verpflichtet, regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. (4) Der Auftragnehmer trifft – im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber – Vereinbarungen mit Nachunternehmern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund dieses Vertrages den Auftraggeber zu verpflichten und Verträge zu seinen Lasten abzuschließen. Der Auftragnehmer steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Nachunternehmer ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des Auftraggebers eingeschaltet wurde. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche Verbindlichkeiten des Nachunternehmers. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachunternehmern auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. (7) Vergibt der Auftragnehmer Aufträge an Nachunternehmer im wesentlichen Umfang, ist er verpflichtet, mit dem Nachunternehmer die Anwendung der VO PR Nr. 30/53 auf den Unterauftrag zu vereinbaren. Als wesentlicher Umfang gilt, wenn die Vergütung (ohne USt.) für den Einzelauftrag 20 v. H. der Gesamtvergütung aus diesem Vertrag (ohne USt.) übersteigt. (8) Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich von Unteraufträgen so schnell wie möglich zu lösen. Dem hat der Auftragnehmer bei der Gestaltung der Verträge zur Beteiligung von Nachunternehmern Rechnung zu tragen, insbesondere sind mit den Nachunternehmern kürzestmögliche Kündigungsfristen zu vereinbaren. (9) Für die Kostenregelung bei Kündigungen gilt § 17. 6 §9 Vergütung (1) Für die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erhält der Auftragnehmer gemäß der in seinem Angebot genannten Kosten als Selbstkostenerstattungspreis mit Obergrenze nach § 7 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 in der jeweils geltenden Fassung eine Vergütung in Höhe von bis zu [Angebotspreis] Euro netto zzgl. des jeweils gültigen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Umsatzsteuersatz aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gründe (insbesondere geänderter Steuersatz oder geänderte Einstufung), bis zur Fertigstellung der Leistungen, wird der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen. Reduziert sich der Umsatzsteuersatz oder entfällt er ganz oder auf Teilbeträge, werden die Minderkosten vom Auftragnehmer zurückerstattet oder nicht in Rechnung gestellt. (2) Mit der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und alle bei seiner Durchführung anfallenden Kosten einschließlich Neben- und Reisekosten, alle Steuern und Abgaben, Risiken, Gewinn sowie sämtliche Ansprüche urheberrechtlicher Art abgegolten. (3) Der Auftragnehmer hat die Vergütung grundsätzlich nur entsprechend der seinem Angebot beigefügten Kostenaufstellung zu verwenden. Abweichungen von den dortigen Angaben sind nur zulässig, wenn sie sich im Rahmen der Jahresvergütung halten, den Umfang der Leistungen nicht einschränken und für deren Erbringung erforderlich sind. Bei Leistungen und Ausgaben ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verfahren. (4) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er Vergütungszahlungen nur entsprechend dem öffentlichen Preisrecht fordern kann. Der Auftragnehmer hat den für die Preisbildung und -überwachung zuständigen Behörden das Zustandekommen des Preises auf Verlangen nachzuweisen. Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass der Preis den Vorschriften der VO PR Nr. 30/53 entspricht, sind mindestens fünf Jahre nach Beendigung dieses Vertrags aufzubewahren. (5) Der Auftragnehmer hat die Selbstkosten in 3-Monats-Zeiträumen schriftlich nachzuweisen, erstmals am 01.10.2015 für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.09.2015. Die Schlussrechnung ist am letzten Tag der Vertragslaufzeit vorzulegen. Die detaillierten und prüffähigen Nachweise sind beim Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Für alle geltend gemachten Kosten sind Kopien der Originalbelege vorzulegen. Die Personalkosten sind anhand von Stundenzetteln für jeden Mitarbeiter separat nachzuweisen. Fremdrechnungen sind vor Einreichung vom Auftragnehmer auf sachliche 7 und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist auf den Rechnungen zu vermerken. § 10 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung ist wie folgt fällig: Nach Billigung des Zwischenberichts (vgl. § 3) erhält der Auftragnehmer die bis zu diesem Zeitpunkt von ihm nachgewiesenen Selbstkosten (vgl. § 9 Abs. 5). Nach Billigung des Abschlussberichts (vgl. § 3) und ordnungsgemäßem Abschluss des Auftrags erhält der Auftragnehmer die weiteren von ihm bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen Selbstkosten (vgl. § 9 Abs. 5). (2) Die Zahlungen werden innerhalb von sechs Wochen nach erteilter Billigung und Prüfung der Kostennachweise des Auftragnehmers von der Staatsoberkasse in einer Summe durch Überweisung auf ein in den Rechnungen des Auftragnehmers anzugebendes Konto getätigt. § 11 Anregungen und Änderungswünsche des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer jederzeit Anregungen und Änderungswünsche zur vertraglichen Leistung unterbreiten. Der Auftragnehmer ist gemäß § 2 Nr. 1VOL/B verpflichtet, zumutbare Änderungswünsche umzusetzen. (2) Soweit der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass dadurch das Ergebnis des Vorhabens beeinträchtigt wird, er den vertraglichen Zeitplan nicht einhalten kann, sich dadurch die vereinbarte Vergütung ändert, die Anregungen und Änderungswünsche die Undurchführbarkeit des Auftrags nach sich ziehen, ist er verpflichtet, den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen. Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung nach § 2 Nr. 3 Satz 1 VOL/B setzt die schriftliche Änderung dieses Vertrages nach Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung durch den Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung voraus. 8 § 12 Erwerb von Rechten (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für den Fall des Entstehens von Urheberund/oder Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten mit Abschluss dieses Vertrags sämtliche Nutzungsrechte an allen erbrachten Arbeitsergebnissen und Leistungen (nachfolgend auch „Werk“ genannt) ausschließlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt soweit weiter übertragbar ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk weiter zu verändern und/oder sonst zu bearbeiten (§ 39 Urheberrechtsgesetz). Im Fall von Programmierungsleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Quellcodes zur Verfügung zu stellen und insbesondere sicherzustellen (z. B. durch Dokumentation), dass die Programmierung vom Auftraggeber oder gegebenenfalls einem künftigen Auftragnehmer fortgeführt werden kann. Vom Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftragnehmers sämtliche Nutzungsrechte weiter übertragen und/oder gegebenenfalls auch einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden (§§ 34, 35 Urheberrechtsgesetz). (2) Die Rechtseinräumung an den Auftraggeber umfasst insbesondere alle Rechte, die für den Vertragszweck erforderlich sind. Erfasst werden weiter alle Rechte, die erforderlich sind, um sämtliche Arbeitsergebnisse und Leistungen des Auftragnehmers umfassend auszuwerten. Von der Rechtseinräumung umfasst werden insbesondere das Vervielfältigungsrecht einschließlich des Rechts der Übertragung auf Bildund/oder Ton- beziehungsweise Datenträger und der Einspeicherung in Datenbanken, das Verbreitungsrecht einschließlich des Rechts zum Verkauf, zur Vermietung, zum Verleih, zum Verschenken oder zur sonstigen Abgabe von Vervielfältigungsstücken, das Senderecht (Sendung und Weitersendung durch Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunkt, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel), das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Nutzung des Werks in Abruf- und Online-Diensten, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, insbesondere zum Zweck der Aufzeichnung oder Live-Sendung sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Bild- und/oder Tonträgern oder Funksendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Messen, Ausstellungen, Festivals, Wettbewerben und zu sonstigen Werbemaßnahmen, das Ausstellungsrecht, 9 das Recht zur Verwendung von Ausschnitten aus dem Werk in anderen Produktionen, das Recht zu Änderungen, Bearbeitungen, Umgestaltungen, Übersetzungen und Untertitelungen (gegebenenfalls unter anderem durch Videotext), das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe auch von schriftlichem oder sonstigem Begleitmaterial sowie das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe von Werbe- und Informationsmaterial. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die tatsächlichen Urheber keinerlei Nutzungsrechte zurückbehalten und, soweit gesetzlich zulässig, auf ihr Nennungsrecht (§ 13 Urheberrechtsgesetz) und ihr Recht zur Autorenkopie (§ 25 Urheberrechtsgesetz) verzichten, und auch das Recht zum Rückruf, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen wird. Zieht der Auftragnehmer Nachunternehmer oder sonstige Dritte heran, ist er verpflichtet, soweit möglich, Nutzungs- und/oder Leistungsschutz- oder sonstige Rechte im gleichen Umfang zu erwerben und wie eigene Rechte an den Auftraggeber zu übertragen. Sollte dem Auftragnehmer in besonderen Fällen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den Sätzen 1 oder 2 nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, hierauf hinzuweisen und über die Beschränkungen der Nutzungsrechte zu informieren. Dabei wird der Auftragnehmer auch auf von Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte (insbesondere GEMA-Rechte oder Rechte der Verwertungsgesellschaft „Wort“) hinweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen. (4) Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber, Arbeiten des Auftragnehmers zu schützen oder schützen zu lassen. Erklärungen, die in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erforderlich sind, werden vom Auftragnehmer unverzüglich abgegeben. (5) Durch den Abschluss dieses Vertrags wird eine Verpflichtung für den Auftraggeber, das Werk und/oder die Arbeitsergebnisse oder sonst erbrachten Leistungen zu nutzen, nicht begründet. (6) Das Recht zum Rückruf wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. (7) Der Auftragnehmer verschafft dem Auftraggeber an allen gegenständlichen Arbeitsergebnissen das Eigentum. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses verwahrt der Auftragnehmer die Gegenstände und Materialien kostenlos und missbrauchssicher. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Material, das sich in seinem Besitz befindet. 10 (8) Rechtsübertragungen sind mit der Vergütung nach § 7 vollständig abgegolten. (9) Der Auftragnehmer wird, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse namentlich genannt werden. § 13 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm anlässlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten, soweit der Auftraggeber ihn nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten. (3) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen, Dateien und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrags vom Auftraggeber zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (4) Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit auch gegenüber eigenen Tochtergesellschaften oder sonstigen Unternehmen verpflichtet, an denen er beteiligt ist, insbesondere im Zusammenhang mit kreativen, organisatorischen und planerischen Vorgängen. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber. § 14 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch, soweit personenbezogene Daten in nicht automatisierten Dateien oder in Akten enthalten sind. 11 (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten bei der Übermittlung oder beim Transport auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können. (3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach Beendigung der Arbeiten alle personenbezogenen Daten gelöscht werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelt hat, sind nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber zurückzugeben. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen dieser Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber. § 15 Konkurrenzregelung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht für sonstige Organisationen, Verbände etc. tätig zu werden, deren Handeln im Widerspruch zu den mit diesem Vertrag verfolgten Interessen des Auftraggebers steht. § 16 Haftung und Gewährleistung (1) Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers für die Durchführung dieses Vertrages richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages geltenden Fassung und im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Erfüllung dieses Vertrages schuldhaft verursacht werden. (3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Auftrags einen Schaden erleiden, freizustellen. (4) Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen, haftet der Auftraggeber nicht. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Personenschäden sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftraggebers oder seiner 12 Mitarbeiter. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter i. S. d. Satzes 1 freizustellen. § 17 Laufzeit des Vertrages; Vertragsbeendigung (1) Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und läuft ab diesem Zeitpunkt 6 Monate. (2) Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung ist innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis der Umstände schriftlich zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten auch nach erfolgter Mahnung oder Abmahnung nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt; der Auftragnehmer durchführbare Anregungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers nicht berücksichtigt; der Auftragnehmer – außer in den Fällen des § 8 Abs. 1 – ohne Zustimmung des Auftraggebers Nachunternehmer einschaltet; der Auftragnehmer gegen seine Geheimhaltungsverpflichtungen aus § 13 verstößt; der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen zum Datenschutz aus § 14 verstößt; sich der Etatmittelansatz des Auftraggebers in erheblichem Umfang verringert; die aufgrund dieser Vereinbarung übernommenen Vertragspflichten grob verletzt werden oder das Verhalten einer Partei eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich macht. Im Fall einer auftraggeberseitigen fristlosen Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nur vergütet, soweit sie vom Auftraggeber tatsächlich verwertet oder als verwertbar erklärt werden. Im Übrigen bleiben Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unberührt. (3) Nach Beendigung dieses Vertrages sind durch den Auftragnehmer sämtliche für den Auftraggeber im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse (einschließlich ggf. erworbener Ansprüche gegen Dritte), insbesondere die beim Auftragnehmer vorliegenden Arbeitsunterlagen und Daten etc., dem Auftraggeber oder auf dessen Weisung hin einem Nachfolgeauftragnehmer zur Verfügung zu stellen / zu übertragen. 13 Gegenstände, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs erworben oder herstellen lassen hat, sind an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber hat das Recht, noch nicht bezahlte Gegenstände zu erwerben. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alles Erforderliche zu veranlassen, um einen Nachfolgeauftragnehmer in die Lage zu versetzen, das Projekt nahtlos fortzusetzen. (5) Die gesetzlichen Rechte der Parteien werden hierdurch nicht berührt. § 18 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen (1) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5. v. H. der Gesamtauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird oder bereits vollzogen ist oder der Vertrag bereits erfüllt ist. (2) Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten; die zu fordernden Preise; Bindung sonstiger Entgelte; Gewinnaufschläge; Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile; Zahlungs-, Lieferungs- und anderen Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen; Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen; Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben; Empfehlungen; es sei denn, dass sie nach § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. (3) Die übrigen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 14 § 19 Schlussbestimmungen (1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München. (2) Soweit sich aus diesem Vertrag oder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten ergänzend zu diesem Vertrag die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltenden Fassung. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen für diesen Vertrag nicht zur Anwendung. (4) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Beantragung eines Insolvenzverfahrens bzw. die Ablehnung eines Antrags mangels Masse hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (5) Eine Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. (6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle aufgrund dieses Vertrages erforderlich werdenden Erklärungen sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben werden, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die dem Willen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages. München, den ______________________ ________, den ______________________ __________________________________ __________________________________ Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 15 (Teilnahmeantrag) Name und Anschrift des Bewerbers Ort: Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Ust-ID-Nr.: HR-Nr.: Einzureichen bis (Einreichungstermin) Datum, Uhrzeit: 15.05.2015, 12.00 Uhr Ort: 81667 München, Haidenauplatz 1 Teilnahmeantrag Leistung Aktenzeichen:GZ4-U3190-2015/23 Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Betr.: Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vom 30.04.2015 Anlagen alle nach der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen mit Nachweisen: Eigenerklärungen zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit Nachweisen (Haftpflicht, Handels- /Gewerberegister), Formblatt „Eignung“ Scientology-Schutzerklärung, Formblatt „Eignung“ Auskünfte über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der Leistung einzusetzenden Personals, Formblatt „Personal“ mind. 3 Nachweise über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen), Formblatt „Referenzen“ soweit erforderlich Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft soweit erforderlich Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern, Formblatt „Nachunternehmer“ Stand: 04/2015 Seite 1 von 2 (Teilnahmeantrag) 1 Hiermit bewerbe(n) ich mich/wir uns um die Teilnahme am Wettbewerb zur Angebotsabgabe der oben bezeichneten Leistung. 2 Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachnehmerleistungen“ aufgeführt sind im eigenen Betrieb ausführen werde(n), dass die auf der Vergabehomepage des StMGP ggf. bereitgestellten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand meines/unseres Antrags sind. Unterschrift/Signatur Ist der Teilnahmeantrag nicht wie vorgegeben signiert oder ist der Teilnahmeantrag nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Stand: 04/2015 Seite 2 von 2 Eignung I. Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere Angaben auf einem gesonderten Blatt hinzufügen. Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 Bewerber Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 4 und 5! 1. Angaben zum Umsatz Der Bewerber erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Jahr 2. Euro Erklärungen zur persönlichen Lage des Bewerbers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Hiermit erklärt der Bewerber, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich auch nicht in Liquidation befindet, sein Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, Seite 1 von 6 Eignung er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, sein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, gegen sein Unternehmen bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung □ keine □ die folgenden aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig bzw. durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen sind: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Seite 2 von 6 Eignung Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. er den Einsatz von Nachunternehmern davon abhängig macht, dass diese ihm gegenüber die vorgenannten Erklärungen abgeben, für seinen Betrieb eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung besteht und er eine Kopie der Versicherungspolice beilegt, die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, er – sofern erforderlich – im Handelsregister eingetragen ist oder ein Gewerbe angemeldet hat und einen Handelsregisterauszug oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung beilegt, Ich bin/Wir sind im Handelsregister/Gewerberegister eingetragen und lege/legen einen Handelsregisterauszug/eine Gewerbeanmeldung bei. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister verpflichtet. sein Betrieb – sofern erforderlich – Mitglied folgender Berufsgenossenschaften ist: Bezeichnung Mitgliedsnummer Bezeichnung Mitgliedsnummer Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. Seite 3 von 6 Eignung Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben II. Scientology-Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1. Der Bewerber/Bieter versichert, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.2. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, Seite 4 von 6 Eignung die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.3. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen. Seite 5 von 6 Eignung 73-S Öffentliches Auftragswesen; Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 3. Erweist sich der Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristiBekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung schen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religi1 gegeben werden. onsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzel5. Diese Bekanntmachung tritt ab 1. November 1996 in nen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialKraft. technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Der Bayerische Ministerpräsident (Scientology-Organisation – öA ScientO) Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Dr. Edmund Stoiber EAPL 804 GAPL 3191 AllMBl 1996 S. 701 Geändert durch: Bekanntmachung vom 06.11.2001, AllMBl S. 620 Um diese Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seiner Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 4 und 5! Seite 6 von 6 Personal Erklärung zum Personal Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere Angaben auf einem gesonderten Blatt hinzufügen. Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 Bewerber Ich/Wir stelle(n) im Folgenden die Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals dar: Ich/Wir werde(n) für die Erbringung der zu vergebenden Leistung absehbar insgesamt [bitte Anzahl einfügen] Mitarbeiter mit folgenden beruflichen Hintergründen [bitte jeweils Anzahl und Berufsgruppe einfügen] einsetzen. Projektverantwortlicher Ansprechpartner ist . Bitte beachten Sie: Sie müssen die Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals dar- stellen (Ausschlusskriterium). Die Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals fließen zu 50% in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein (Bewertungskriterium). Seite 1 von 7 Personal 1. Mitarbeiter Name Qualifikation Erfahrungen Insbesondere Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistung Sonstige Anmerkungen Seite 2 von 7 Personal 2. Mitarbeiter Name Qualifikation Erfahrungen Insbesondere Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistung Sonstige Anmerkungen Seite 3 von 7 Personal 3. Mitarbeiter Name Qualifikation Erfahrungen Insbesondere Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistung Sonstige Anmerkungen Seite 4 von 7 Personal 4. Mitarbeiter Name Qualifikation Erfahrungen Insbesondere Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistung Sonstige Anmerkungen Seite 5 von 7 Personal 5. Mitarbeiter Name Qualifikation Erfahrungen Insbesondere Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistung Sonstige Anmerkungen Seite 6 von 7 Personal Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben Seite 7 von 7 Referenzen Erklärung zu Referenzen Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere Angaben auf einem gesonderten Blatt hinzufügen. Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 Bewerber Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bereits Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und gebe(n) hierfür mindestens drei Referenzen an (Gliederung nach Name des Auftraggebers, Bezeichnung des Projekts, inhaltliche Darstellung des Projekts, Projektdauer (Anfangs- und Enddatum), aufgebrachtes Budget und Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail und Postadresse). Die Referenzen sollten sich möglichst auf die vergangenen fünf Geschäftsjahre beziehen; die jeweiligen Aufträge sollten abgeschlossen oder jedenfalls weitgehend durchgeführt sein. Bitte beachten Sie: Sie müssen mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen angeben (Ausschlusskriterium). Diese Referenzen werden anschließend bewertet, wobei diese Bewertung zu 50% in die Gesamtbewertung der Teilnahmeanträge einfließt (Bewertungskriterium). Die Referenzen werden zum einen dahingehend bewertet, ob sie das Management komplexer Forschungsvorhaben mit mehreren Beteiligten (z.B. Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer) betreffen. Zum anderen, ob sie die Erstellung von Gutachten für juristische, medizinische und/oder IT-technische Fragestellungen, möglichst im Bereich des Gesundheitswesens, betreffen. Seite 1 von 5 Referenzen 1. Referenz: Name des Auftraggebers Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail, Postadresse) Bezeichnung des Projekts Inhaltliche Darstellung des Projekts Management von Nachunternehmern Projektdauer (Anfangs- und Enddatum) Aufgebrachtes Budget: Seite 2 von 5 Referenzen 2. Referenz: Name des Auftraggebers Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail, Postadresse) Bezeichnung des Projekts Inhaltliche Darstellung des Projekts Management von Nachunternehmern Projektdauer (Anfangs- und Enddatum) Aufgebrachtes Budget: Seite 3 von 5 Referenzen 3. Referenz Name des Auftraggebers Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail, Postadresse) Bezeichnung des Projekts Inhaltliche Darstellung des Projekts Management von Nachunternehmern Projektdauer (Anfangs- und Enddatum) Aufgebrachtes Budget: Seite 4 von 5 Referenzen Ich/Wir erkläre(n), dass wir am [bitte Datum einfügen] den letzten Auftrag übernommen haben, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben Seite 5 von 5 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft Zum Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Bitte beachten Sie, dass jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sowie die Scientology-Schutzerklärung abgeben muss Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied ______________________________________________________________ Kontaktdaten ______________________________________________________________ USt-ID: _______________________________ Weitere Mitglieder Mitglied ______________________________________________________________ Kontaktdaten ______________________________________________________________ USt-ID: _______________________________ Mitglied ______________________________________________________________ Kontaktdaten ______________________________________________________________ USt-ID: _______________________________ Mitglied ______________________________________________________________ Kontaktdaten ______________________________________________________________ USt-ID: _______________________________ beschließen, im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft zu bilden/im Falle der Auftragserteilung gemeinschaftlich tätig zu werden. Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für Forderungen im Zusammenhang mit dem oben genannten Auftrag gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB haften. Seite 1 von 2 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft Im Falle der Auftragserteilung werden die Aufgaben folgendermaßen verteilt und wahrgenommen werden: Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Name und Kontaktdaten des jeweiligen Mitglieds Es gibt kein Mitglied das Mitglied _________________________________________________________ zudem einen selbständigen Teilnahmeantrag / ein selbständiges Angebot ab. _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Seite 2 von 2 Erklärung Nachunternehmer Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6! Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 Bewerber I. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (zu erstellen durch den Hauptbewerber/Hauptauftragnehmer) Im Fall der Auftragsvergabe benenne ich zur Ausführung folgender Leistungen vorläufig die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen nach Art und Umfang (ggf. Verweis auf Beiblatt): Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Namen und Kontaktdaten der beabsichtigten Nachunternehmer _________________________________ __________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Hauptunternehmer Seite 1 von 8 Erklärung Nachunternehmer II. Verpflichtungs- und Eigenerklärung der Nachunternehmer Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern sind alle folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für jeden einzelnen Nachunternehmer abzugeben bzw. vorzulegen und zu unterschreiben. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/ Enkel-Unternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-Unternehmens verzichtet. Sofern allerdings ein Schwester-Unternehmen zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, sind alle Eignungsnachweise auch für das Schwester-Unternehmen vorzulegen. Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6! 1. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers Name und Leistung des Bewerbers/Bieters Name und Adresse des sich verpflichtenden Unternehmens Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. (Ggf. Verweis auf Beiblatt.) Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen _________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Nachunternehmer Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Seite 2 von 8 Erklärung Nachunternehmer 2. Eigenerklärung des Nachunternehmers zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23 2.1 Angaben zum Umsatz Der Nachunternehmer erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Jahr Euro 2.2 Erklärungen zur persönlichen Lage des Nachunternehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Hiermit erklärt der Nachunternehmer, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich auch nicht in Liquidation befindet, sein Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, Seite 3 von 8 Erklärung Nachunternehmer sein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, gegen sein Unternehmen bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung □ keine □ die folgenden aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig bzw. durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen sind: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Seite 4 von 8 Erklärung Nachunternehmer für seinen Betrieb eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung besteht und er eine Kopie der Versicherungspolice beilegt, die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, er – sofern erforderlich – im Handelsregister eingetragen ist oder ein Gewerbe angemeldet hat und einen Handelsregisterauszug oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung beilegt, Ich bin/Wir sind im Handelsregister/Gewerberegister eingetragen und lege/legen einen Handelsregisterauszug/eine Gewerbeanmeldung bei. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister verpflichtet. sein Betrieb – sofern erforderlich – Mitglied folgender Berufsgenossenschaften ist: Bezeichnung Mitgliedsnummer Bezeichnung Mitgliedsnummer Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen sowohl meinen/unseren Ausschluss als Nachunternehmer als auch den Ausschluss des Hauptauftragnehmers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben Seite 5 von 8 Erklärung Nachunternehmer 2.3 Scientology-Schutzerklärung 2.3.1 Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Nachunternehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2.3.2 Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.3.2.1 Der Nachunternehmer versichert, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3.2.2 Der Nachunternehmer verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.3.2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber sowohl zur Ablehnung des Nachunternehmers als auch des Hauptauftragnehmers. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben Seite 6 von 8 Erklärung Nachunternehmer Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen. Seite 7 von 8 Erklärung Nachunternehmer 73-S Öffentliches Auftragswesen; Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 3. Erweist sich der Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristiBekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung schen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religi1 gegeben werden. onsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzel5. Diese Bekanntmachung tritt ab 1. November 1996 in nen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialKraft. technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Der Bayerische Ministerpräsident (Scientology-Organisation – öA ScientO) Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Dr. Edmund Stoiber EAPL 804 GAPL 3191 AllMBl 1996 S. 701 Geändert durch: Bekanntmachung vom 06.11.2001, AllMBl S. 620 Um diese Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seiner Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6! Seite 8 von 8 Checkliste Vollständigkeit Teilnahmewettbewerb Checkliste zur Vollständigkeit zur Teilnahme am Wettbewerb Zum Vergabeverfahren „Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum“ Diese Checkliste ist eine Hilfestellung für die wichtigsten Punkte bei der Teilnahme am Wettbewerb. Sie bildet nur hinsichtlich der erforderlichen Nachweise eine abschließende Liste. Bezüglich anderer Anforderungen bildet sie nicht alle Erforderlichkeiten, Fristen und Formvorschriften ab. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. A Abzugeben sind: 1. unterschriebener Teilnahmeantrag 2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Formblatt „Eignung“) mit i. Nachweis einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung ii. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind) 3. ausgefüllte und unterschriebene Scientology Schutzerklärung (Formblatt „Eignung“) 4. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung mit Auskünften über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals (Formblatt „Personal“) 5. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung mit mind. 3 Nachweisen über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen), (Formblatt „Referenzen“) 6. ggf. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“) 7. ggf. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (Formblatt „Nachunternehmer“) 1 Checkliste Vollständigkeit Teilnahmewettbewerb B Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten: 1. Antrag befindet sich in einem verschlossenen fensterlosen Umschlag 2. Umschlag ist mit beiliegendem Aufkleber zu kennzeichnen 3. Antrag muss bis zum Antragsschlusstermin 15.05.2015, 12 Uhr eingehen 4. Antragsunterlagen befinden sich nicht in sperrigen und aufwendigen Ordnungssystemen (z. B. Klarsichtfolien in Ringordnern bzw. einen festen Einband) 5. Antrag enthält an keiner Stelle (auch nicht auf der Rückseite von Briefbögen, Prospekten u. Ä.) Vertragsbedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen) und keine Verweise auf die Gültigkeit derartiger Bedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer Kontrollieren Sie die Antragsunterlagen dahingehend, um einen Ausschluss zu vermeiden! 2 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Referat Z4 – Vergabestelle Haidenauplatz 1 81667 München Für die Rücksendung der Teilnahmeunterlagen unbedingt Briefumschlag mit diesem Aufkleber versehen Ungeöffnet weiterleiten an Referat Z4 – Vergabestelle Teilnahmeantrag für: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum Az.: GZ4-U3190-2015/23 Termin: 15.05.2015, 12.00 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc