Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum

Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege
StMGP - Postfach 80 02 09 - 81602 München
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GZ4a-U3190-2015/23-3
Telefon +49 (89) 540233-681
[email protected]
München
30.04.2015
Vergabeverfahren
Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum;
hier: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb
Anlagen:
A) die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmewettbewerb zu beachten
sind:
Leistungsbeschreibung
Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb
Vertragsentwurf
Checkliste
B) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
sind:
Teilnahmeantrag
Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Scientology-Schutzerklärung
Formblatt Personal
Formblatt Referenzen
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (sofern einschlägig)
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen (sofern einschlägig)
Adressaufkleber für die Rücksendung der Teilnahmeunterlagen
Recyclingpapier aus 100% Altpapier
Alle Anlagen sind online verfügbar unter
http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/
Standort
Haidenauplatz 1
81667 München
Öffentliche Verkehrsmittel
S-Bahn - Ostbahnhof
Tram 19 - Haidenauplatz
Telefax/Telefon
+49 89 540233-90 /
+49 89 540233-990
E-Mail
[email protected]
Internet
www.stmgp.bayern.de
-2Sehr geehrte Damen und Herren,
der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege (StMGP), beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über eine Machbarkeitsstudie für
ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum. Wir danken für Ihr Interesse an obigem Verfahren und bitten Sie, einen Teilnahmeantrag unter Beachtung nachfolgender Hinweise abzugeben:
1. Auftraggeber, Stelle an die der Teilnahmeantrag zu stellen ist, Zuschlag erteilende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
Referat Z4 – Vergabestelle
81667 München
2. Art der Vergabe:
Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
3. Art und Umfang der Leistung; Ort der Leistung:
Siehe Leistungsbeschreibung.
4. Lose:
Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
5. Maßgebende Eignungskriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen (Ausschlusskriterien):



Eigenerklärungen zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit Nachweisen gemäß Formblatt „Eignung“;
Scientology-Schutzerklärung gemäß Formblatt „Eignung“;
Auskünfte über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur
Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals, Formblatt „Per-



sonal“;
mind. 3 Nachweise über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen), Formblatt „Referenzen“;
soweit erforderlich Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß Formblatt
„Bewerber-/Bietergemeinschaft“;
soweit erforderlich Erklärung zu Nachunternehmern gemäß Formblatt „Nachunternehmer“.
-3Hinweise für die Auswahl der besten drei Bewerber:
Folgende der oben aufgeführten Eignungskriterien werden zur Auswahl der besten drei Bewerber herangezogen (Bewertungskriterien):
Referenzen
 über Projekte betreffend das Management komplexer Forschungsvorhaben mit mehreren Beteiligten (z.B. Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer)

Wichtung (%)
50 %
über Projekte betreffend die Erstellung von Gutachten für juristische, medizinische und/oder IT-technische Fragestellungen, möglichst im Bereich des Gesundheitswesens
Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden
Leistung einzusetzenden Personals
Insgesamt:
50 %
Summe: 100 %
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten beiden Auswahlkriterien werden
mit einer Punktezahl von je bis zu 50 Punkten bewertet. Der Auftraggeber wird die drei
Bewerber, die die höchste Punktzahl erreicht haben, zur Angebotsabgabe auffordern.
6. Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfrist beträgt ab Zuschlagserteilung 6 Monate.
8. Ablauf der Frist zur Stellung des Teilnahmeantrags:
15.05.2015 um 12 Uhr (Eingang).
9. Teilnahmeantrag/Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:
Der als Formblatt anliegende Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und mit Datum
und Unterschrift zu versehen. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit dem
Vergabeverfahren sowie der Auftragsdurchführung ist in deutscher Sprache zu führen.
Die mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Anlagen und Nachweise können der Übersicht „Checkliste zur Vollständigkeit zur Teilnahme am Wettbewerb“ entnommen werden.
Der Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen und Nachweise ist in einem verschlossenen,
-4fensterlosen Umschlag bis zum Einreichungstermin 15.05.2015 um 12 Uhr an die genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit beiliegendem Aufkleber zu versehen.
Bitte verwenden Sie für die Erstellung Ihres Antrags keine sperrigen und aufwendigen
Ordnungssysteme (z. B. Klarsichtfolien in Ringordnern bzw. einen festen Einband), da alle Blätter des Antrags gelocht, bzw. mit Datum versehen und gestanzt werden müssen.
Der Antrag darf an keiner Stelle (auch nicht auf der Rückseite von Briefbögen, Prospekten u. Ä.) Vertragsbedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten. Es darf auch keine Verweise auf die Gültigkeit
derartiger Bedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer enthalten. Kontrollieren Sie die Antragsunterlagen dahingehend, um einen Ausschluss zu vermeiden!
10. Briefinggespräch:
Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß § 3 Abs. 1 S. 4 VOL/A mit drei Bewerbern jeweils
ein Briefinggespräch zu führen, soweit sich hinreichend viele geeignete Bewerber beteiligen. Die Briefinggespräche sollen voraussichtlich in der KW 23 stattfinden.
11. Vertragsbestandteile:
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) sowie die Vertragsbedingungen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, werden Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bewerbers sind damit ausgeschlossen. Seitens des Bewerbers ist daher sicherzustellen, dass ggf. einem späteren Angebot seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beigefügt sind.
12. Aufforderungsschreiben:
Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Teilnehmer
am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis 22.05.2015.
Die Frist zur Angebotsabgabe ist für den 19.06.2015, 12:00 Uhr, vorgesehen.
13. Zuschlags- und Bindefrist:
Der Zuschlag wird bis spätestens 01.07.2015 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
-514. Zuschlagskriterien:
Bei den drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern sind für die Wertung der Angebote relevant:
Kriterium
Wichtung (%)
Qualität des vorgelegten Konzepts
70 %
Preis
30 %
Insgesamt:
Summe: 100 %
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes aussagekräftiges Konzept vorzulegen, in dem sie beschreiben, wie sie den in der
Leistungsbeschreibung dargestellten Auftrag erfüllen wollen. Neben der Darlegung der
inhaltlichen Schwerpunktsetzung haben sie dabei auch einen groben Zeitplan für die
verschiedenen Projektstufen vorzulegen und eine voraussichtliche Aufstellung der
Kosten, verteilt auf die verschiedenen Projektstufen sowie getrennt nach Personal, Sach- und Investitionskosten sowie ggf. Kosten für die Leistungen von Dritten,
vorzunehmen.
15. Fragen zum Verfahren:
Etwaige Fragen können bis zum Ablauf des 11.05.2015 per E-Mail an
[email protected] gerichtet werden. Die Antworten des Auftraggebers
werden in anonymisierter Form auf der Homepage des StMGP unter
http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/ unter der Rubrik „Aktuelle Vergabeverfahren“ eingestellt. Es obliegt alleine den Bewerbern, sich auf der Homepage des StMGP
über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren.
Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bewerbern, sich umgehend unter der E-Mail-Adresse [email protected] mit dem
StMGP in Verbindung zu setzen.
16. Weiteres Vorgehen:
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich am 22.05.2015 drei Bewerber auswählen und zur Abgabe eines Angebots bis
voraussichtlich zum 19.06.2015, 12:00 Uhr, auffordern. Die Verhandlungsgespräche sind
für die Zeit ab der 23. KW geplant. Der Zuschlag geht an den Bieter, der im Hinblick auf
-6den Angebotspreis und die Qualität des Konzepts das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag alle in der Anlage „Checkliste zur Vollständigkeit
zur Teilnahme am Wettbewerb“ geforderten Unterlagen enthält. Änderungen und Ergänzungen an diesen Unterlagen durch den Bewerber sind unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gebauer
Regierungsdirektor
Leistungsbeschreibung
Zum Teilnahmewettbewerb: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
1. Auftraggeber (AG)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Ansprechpartner für das Vergabeverfahren: Bernhard Gebauer
E-Mail: [email protected]
Fax: +49-(0)89-540233-90681
2. Allgemeine Informationen zum Bayerischen Gesundheitsdatenzentrum
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet seit Jahren mit großer Geschwindigkeit voran.
Es werden zunehmend neue Gesundheitsdaten generiert sowie bereits vorhandene Gesundheitsdaten in Datenbanken für eine elektronische Weiterverarbeitung aufbereitet. Dies betrifft Daten der
amtlichen Statistik (z. B. Krankenhausstatistik, Todesursachenstatistik etc.) ebenso wie Routinedaten der Sozialversicherung, Registerdaten, Daten aus Gesundheitssurveys, Daten aus Einrichtungsdokumentationen oder Daten aus Self-Tracking-Anwendungen. Für die Gesundheitspolitik,
die Gesundheitsverwaltung sowie die Bürger sind die Daten aufgrund ihrer dezentralen Speicherung, der unterschiedlichen Datenformate, der Datenschutzbestimmungen und anderer Faktoren
jedoch häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich. Einer Vernetzung der Daten
stehen ebenfalls vielfältige technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Hemmnisse
entgegen.
3. Leistungsgegenstand
a. Allgemein
Der AG beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum zu
vergeben. In der Studie sollen Sachstand und Entwicklungstendenzen des öffentlichen Datenzugangs, der Vernetzung von Gesundheitsdaten und ihrer Nutzung beschrieben und bewertet werden. Die Studie soll auch Stellung nehmen zu Datendefiziten für Zwecke der Gesundheitspolitik
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und Versorgungsforschung und Möglichkeiten der Beseitigung dieser Defizite oder der besseren
Verwertung aufzeigen (Gestaltungsoptionen, Regulierungserfordernisse). Schwerpunkte der Untersuchung werden in den Bereichen Informatik (Datengenerierung, -beschaffung, -transport,
-speicherung, -auswertung), in den rechtlichen Rahmenbestimmungen über Gesundheitsdaten, im
Datenschutz, in der öffentlichen Datenverwendung, Trendforschung und im internationalen Systemvergleich für Gesundheitssysteme und ihre Datennutzung liegen.
Die geforderte Leistung ist nicht abschließend beschreibbar. Der Auftraggeber wird sich daher mit
den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den ab der KW 23 geplanten Verhandlungsgesprächen näher über den Leistungsgegenstand besprechen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung kann daher nur als grobe Skizzierung des Leistungsinhalts
verstanden werden.
b. Aufgaben des Auftragnehmers
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, in Form einer Machbarkeitsstudie Möglichkeiten eines besseren öffentlichen Datenzugangs sowie einer besseren Vernetzung von Gesundheitsdaten auszuloten und auf dieser Grundlage eine denkbare organisatorische Option für Bayern zu skizzieren.
Aus Sicht des Auftraggebers sollten dabei folgende Aufgabenbestandteile berücksichtigt werden:
i. Recherche von Sachstand und Entwicklungstendenzen

Gutachterliche Darstellung von Sachstand und Entwicklungstendenzen von Datenarten im Gesundheitsbereich (das heißt, momentan vorhandene Daten und Prognose zu absehbar künftig
generierte/generierbare Daten) mit Darstellung der Erfassungsmerkmale, der Rechtsgrundlagen der Datenerfassung, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Auswertungsmöglichkeiten,
Verarbeitungswegen und Nutzungsmöglichkeiten.
Dabei ist das PMV/ISMG-Datengutachten für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (abrufbar unter
http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/wissenswertes/datengutachten/dimdisekundaerdaten-expertise.pdf; Homepage DIMDI https://www.dimdi.de/static/de/index.html)
einzubeziehen.
Möglichkeiten und Hemmnisse der Vernetzung wichtiger Datenkörper sind in einer gutachterlichen Stellungnahme zu bewerten.
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
Gutachterliche Stellungnahme zum aktuellen Stand von Datendefiziten (Gesundheitsverhalten,
Patientenzufriedenheit etc.) insbesondere für Zwecke der Präventionspolitik, der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung.

Gutachterliche Stellungnahme zu Stand und Entwicklungstendenzen der Telematik im Gesundheitswesen in Bayern im Hinblick auf eine verbesserte öffentliche Datennutzung im Gesundheitswesen.
Dazu sind mindestens 3 und maximal 5 Experteninterviews durchzuführen. Deren Kosten
müssen vom vorhandenen Budget umfasst sein.
ii. Bewertung des Datenzugangs und von Datennutzung, Datenschutz, öffentlichen Interessen, Defiziten und Besorgnissen der Bürger

Gutachterliche Stellungnahme zu Stand und Entwicklungstendenzen von Big DataAnwendungen im Gesundheitswesen und ihrer Relevanz für Zwecke der Präventionspolitik,
der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung.
Dazu sind auch mindestens 3 und maximal 5 Experteninterviews mit Fachleuten z.B. der ITBranche und der Versicherungswirtschaft, durchzuführen. Deren Kosten müssen vom vorhandenen Budget umfasst sein.

Gutachterliche Stellungnahme zu Defiziten des Zugangs zu bzw. der Nutzung von zentralen
Datenstellen wie dem DIMDI, dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des
Bundes (https://www.gbe-bund.de/) oder dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz
im Gesundheitswesen (http://www.iqtig.org/index) – insbesondere für Zwecke der Präventionspolitik, der Bürgerinformation bzw. Gesundheitsberichterstattung sowie der Versorgungsforschung.
iii. Entwicklung und Darstellung von Zielen und Gestaltungsoptionen

Recherche und schriftliche Bewertung internationaler Good Practice-Modelle einer verbesserten öffentlichen Datennutzung im Gesundheitswesen, z.B. der Erfahrungen mit der elektronischen Krankenakte in Dänemark (https://www.sundhed.dk/).

Entwicklung und schriftliche Darstellung von Gestaltungsoptionen einer verbesserten öffentlichen Datennutzung und verbesserten Regulierung im Gesundheitswesen.
Dabei sind insbesondere Möglichkeiten eines besseren Datenzugangs in Bayern („Datenservicestelle“, „Forschungsdatenzentrum“, „Treuhänderstelle“, „Bayern-Vertrag“ mit DIMDI o.ä.)
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sowie Möglichkeiten einer Schließung vorhandener Datenlücken („Bayerischer Gesundheitssurvey“, neue Register etc.) darzustellen.
Für die einzelnen Optionen ist eine erste orientierende Abschätzung des Nutzens sowie des finanziellen und personellen Aufwands unter Berücksichtigung möglicher Synergien vorzunehmen.

Gutachterliche Stellungnahme zur Einbettung eines Gesundheitsdatenzentrums in den Handlungsrahmen des geplanten E-Health-Gesetzes des Bundes
c. Berichtspflichten
i. Zwischenbericht
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber drei Monate nach Zuschlagserteilung einen kurzen Zwischenbericht über seine Tätigkeit zu präsentieren.
ii. Endbericht
Zum Vertragsablauf ist ein wissenschaftlicher Endbericht zu erstellen, der eine Darstellung der
wichtigsten Ergebnisse enthält.
Der Endbericht muss sowohl in einer ausführlichen als auch in einer Kurzfassung mit einem Umfang von maximal 10 Seiten vorgelegt werden.
iii. Abschlusspräsentation
Zum Vertragsablauf ist der Auftragnehmer verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit in einer Abschlusspräsentation in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Haidenauplatz 1,
81667 München, zu präsentieren.
iv. Berichtsformat
Der Endbericht und die Abschlusspräsentation sind dem Auftraggeber schriftlich in zweifacher
Ausfertigung zu übergeben. Ein Exemplar muss sich in kopierfähigem Zustand befinden.
Außerdem sind der Endbericht und die Abschlusspräsentation auf einem Datenträger (z.B. CD,
USB-Stick) im Word-Format (Bericht) bzw. power point (Abschlusspräsentation) abzuliefern.
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v. Nachweis der Verwendung der Ausgaben des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Ausgaben für die Aufgabenerfüllung vierteljährlich
(Beginn: drei Monate nach Zuschlagserteilung) durch einen Bericht, der sich an den Gliederungspunkten der Kostenkalkulation ausrichtet, nachzuweisen.
Die Richtigkeit des Berichts ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder durch einen Steuerberater zu
bestätigen.
4. Preisbildung
Für die vereinbarte Leistung erhält der Auftragnehmer gemäß der vorzulegenden Kostenkalkulation eine Vergütung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten zzgl. USt. in Höhe des zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses geltenden Satzes als Selbstkostenerstattungspreis nach § 7 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Preise sind gemäß Nr. 3 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten zu
ermitteln (abrufbar unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitsaetze-fuer-diepreisermittlung-auf-grund-vonselbstkosten,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).
Für die Gesamtvergütung des Auftragnehmers bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit
wird eine Kostenobergrenze von 63.000,- EUR brutto festgelegt.
5. Projektverantwortlicher Ansprechpartner
Der Auftragnehmer hat ohne zusätzliche Berechnung von Kosten einen festen projektverantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der für die Koordination der Auftragsabwicklung
während der Vertragslaufzeit verantwortlich ist. Dieser ist mit Angebotsabgabe zu benennen.
6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate ab Zuschlagserteilung.
7. Leistungsort
München (nur für die persönliche Abstimmung mit dem Auftraggeber).
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Bewerbungsbedingungen
Seite 1
BwB TNW
Bewerbungsbedingungen
Teilnahmewettbewerb für Vergabe von Leistungen
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
für nationale Ausschreibungen
Stand: 10.04.2015
1.
Grundsätzliche Bestimmungen
1.1
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOL/A (abrufbar unter http://www.bmwi.de) wird ausdrücklich hingewiesen.
1.2
Der Bewerber ist verantwortlich für die Erfüllung und Einhaltung von geltenden Normen, gesetzlichen Vorschriften und Schutzrechten.
2.
Ausschreibungsspezifische Details, Termine, Fristen, Zuschlagskriterien
Ausschreibungsspezifische Details (konkreter Ablauf, Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge, Angebotsfrist, Bindefrist, Ansprechpartner, Eignungs- und Zuschlagskriterien u. Ä.) sind dem Anschreiben in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.
Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das
Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Haidenauplatz 1
81667 München
4.
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat der Bewerber an die Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse
[email protected] unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags
mitzuteilen.
5.
Teilnahmeantrag
5.1
Teilnahmeanträge sind samt Anlagen in schriftlicher Form, in deutscher Sprache und
in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen sind so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig zugeordnet werden können.
5.2
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.3
Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung
vorzulegen.
6.
Abgabe der Teilnahmeanträge
6.1
Die Teilnahmeanträge müssen sich in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag
befinden, der mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Adressaufkleber versehen
oder gleichlautend beschriftet ist.
Bewerbungsbedingungen
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6.2
BwB TNW
Der Umschlag mit den Teilnahmeunterlagen ist an folgende Adresse zu übermitteln:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Referat Z4 – Vergabestelle
Haidenauplatz 1
81667 München
6.3
Die Teilnahmeunterlagen können per Post, per Zustelldienst oder persönlich eingereicht werden. Andere Zustellungsformen (z. B. per E-Mail oder Telefax) ersetzen die
oben beschriebene Form nicht und können nicht akzeptiert werden.
6.4
Der Teilnahmeantrag mit den dazugehörigen Unterlagen muss vor Ablauf des Einreichungstermins (s. Anschreiben) bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingehende
Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
7.
Keine Kostenerstattung beim Teilnahmewettbewerb
Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen sowie die Erstellung und Abgabe des
Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahmeanträge sind kostenfrei zu übersenden.
8.
Auswahl zur Angebotsaufforderung
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die drei besten Bewerber (Auswahl
vgl. Ziffer 5 des Schreibens „Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb“) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
9.
Unteraufträge an Nachunternehmer
9.1
Ein Bewerber/Bieter, der Unteraufträge an Dritte vergeben will/vergibt, muss mittelständische Interessen berücksichtigen.
9.2
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer
benennen (vgl. Formblatt „Erklärung Nachunternehmer“).
9.3
Die im Teilnahmewettbewerb geforderten Eignungsnachweise sind in diesem Fall
auch für die Nachunternehmer zu erbringen.
9.4
Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung der Nachweis der Verpflichtung der Nachunternehmer vorzulegen (vgl. Formblatt „Erklärung Nachunternehmer“).
10.
Bewerber-/Bietergemeinschaft
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (vgl. Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“),
 in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsaufforderung erklärt
ist,
 in der gemeinschaftliches Tätigwerden im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
Bewerbungsbedingungen
Seite 3
BwB TNW
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
 in der beschrieben wird, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ausführt,
 in der erklärt wird, ob ein Mitglied einen selbständigen Teilnahmeantrag/ein selbständiges Angebot abgibt.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss zudem die Eigenerklärung
zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit abgeben.
11.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
11.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung (z. B. Preisabsprachen, Austausch von
Angebotsteilen) beteiligen, werden ausgeschlossen.
11.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
12.
Bevorzugte Bewerber
12.1 Bewerber, die als „bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen (vgl. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 30.11.1993, geändert durch Bekanntmachung der Bayerischen Staatregierung vom 06.11.2001, StAnz Nr. 46), müssen dies im Teilnahmeantrag erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt so wird der Teilnahmeantrag
wie der Teilnahmeantrag nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
12.2 Bewerber-/Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder
am Gesamtangebot haben.
13.
Nicht berücksichtigte Angebote
Ein Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
kein Auftrag erteilt worden ist.
14.
Auskünfte und Informationen
Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen
erteilt ausschließlich die folgende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Referat Z4
[email protected]
Die Antworten auf – anonymisierte – Bewerberfragen werden auf der Homepage des
Auftraggebers unter dem Link http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergabe/ veröffentlicht. Es obliegt allein den Bewerbern, sich über den Verfahrensstand und Änderungen im Verfahren auf dieser Homepageseite zu informieren.
Vertrag
über die Durchführung des Vorhabens „Machbarkeitsstudie Bayerisches
Gesundheitsdatenzentrum“
zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
Haidenauplatz 1, 81667 München,
letzteres vertreten durch
Herrn Ministerialdirigenten Peter Steiert
– Auftraggeber –
und
[Name und Anschrift]
vertreten durch
[Vertreter]
– Auftragnehmer –
Präambel
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet seit Jahren mit großer Geschwindigkeit voran.
Es werden zunehmend neue Gesundheitsdaten generiert sowie bereits vorhandene Gesundheitsdaten in Datenbanken für eine elektronische Weiterverarbeitung aufbereitet. Dies betrifft Daten der
amtlichen Statistik (z. B. Krankenhausstatistik, Todesursachenstatistik etc.) ebenso wie Routinedaten der Sozialversicherung, Registerdaten, Daten aus Gesundheitssurveys, Daten aus Einrichtungsdokumentationen oder Daten aus Self-Tracking-Anwendungen. Für die Gesundheitspolitik,
die Gesundheitsverwaltung sowie die Bürger sind die Daten aufgrund ihrer dezentralen Speicherung, der unterschiedlichen Datenformate, der Datenschutzbestimmungen und anderer Faktoren
jedoch häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich. Einer Vernetzung der Daten
stehen ebenfalls vielfältige technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Hemmnisse
entgegen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum. In der Studie sollen Sachstand und Entwicklungstendenzen des öffentlichen Datenzugangs, der Vernetzung von Gesundheitsdaten und ihrer Nutzung beschrieben und bewertet werden. Die Studie soll auch Stellung nehmen zu Datendefiziten für Zwecke der Gesundheitspolitik
und Versorgungsforschung und Möglichkeiten der Beseitigung dieser Defizite oder der besseren
Verwertung aufzeigen (Gestaltungsoptionen, Regulierungserfordernisse). Schwerpunkte der Untersuchung werden in den Bereichen Informatik (Datengenerierung, -beschaffung, -transport,
-speicherung, -auswertung), in den rechtlichen Rahmenbestimmungen über Gesundheitsdaten, im
Datenschutz, in der öffentlichen Datenverwendung, Trendforschung und im internationalen Systemvergleich für Gesundheitssysteme und ihre Datennutzung liegen.
§1
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1)
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein
Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum auf der Grundlage der Vorgaben der
Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in seinem Angebot
beschriebenen Leistungen zu den dort festgelegten bzw. mit dem Auftraggeber in Textform
abgestimmten Leistungszeitpunkten zu erbringen.
(2)
Die Leistungsbeschreibung und das Angebot des Auftragnehmers sind Bestandteile dieses
Vertrages, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Bei Auslegungsfragen gehen
der Vertragstext und die Leistungsbeschreibung dem Angebot vor. Soweit das Angebot
gegenüber den Vergabeunterlagen für den Auftraggeber günstigere Regelungen enthält,
gehen diejenigen des Angebots vor.
(3)
Stellt der Auftragnehmer im Verlauf der Arbeiten fest, dass seine Verpflichtungen nach
diesem Vertrag in der vereinbarten Form undurchführbar sind, das angestrebte Ergebnis
nicht oder nur teilweise erreicht werden kann oder vollständig oder teilweise von Dritten
erreicht wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. In diesen Fällen stimmt der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers einer Vertragsänderung zu, durch die eine vergleichbare Leistung im
vergaberechtlich zulässigen Rahmen ermöglicht werden soll. Die Festlegung der
veränderten oder ergänzten Aufgaben erfolgt in gegenseitigem Einverständnis.
2
§2
Berichtspflichten
(1)
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber drei Monate nach Zuschlagserteilung einen
kurzen Zwischenbericht über seine Tätigkeit präsentieren.
(2)
Zum Vertragsablauf muss der Auftragnehmer einen wissenschaftlichen Endbericht
erstellen. Der Abschlussbericht muss eine Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
enthalten. Der Endbericht muss sowohl in einer ausführlichen als auch in einer
Kurzfassung mit einem Umfang von maximal 10 Seiten vorgelegt werden.
(3)
Zum Vertragsablauf ist der Auftragnehmer zudem verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse
seiner Tätigkeit in einer Abschlusspräsentation in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu
präsentieren.
(4)
Der Endbericht ist dem Auftraggeber schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
Ein Exemplar muss sich in kopierfähigem Zustand befinden. Außerdem ist der Endbericht
auf einem Datenträger (z.B. CD, USB-Stick) im Word-Format abzuliefern.
(5)
Erkennt der Auftragnehmer dass diese Fristen und Termine nicht eingehalten werden
können, hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und
die Verzögerung zu begründen. Sonstige aus der Verzögerung entstehende Ansprüche des
Auftraggebers bleiben davon unberührt.
§3
Billigung von Berichten
(1)
Der Zwischenbericht, die Abschlusspräsentation sowie der Endbericht bedürfen der
schriftlichen Billigung des Auftraggebers.
(2)
Die Billigung bzw. gänzliche oder teilweise Ablehnung des Zwischenberichts hat binnen
zwei Wochen nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber zu
erfolgen; die Billigung bzw. gänzliche oder teilweise Ablehnung des Endberichts hat binnen
vier Wochen nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber zu
erfolgen. Ein Bericht ist nur dann gebilligt, wenn der Auftraggeber sich schriftlich
ausdrücklich entsprechend geäußert hat.
(3)
Die Billigung der Berichts ist jeweils Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung (vgl.
§ 10).
3
(4)
Die Billigung ist zu erteilen, wenn die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen
erbracht worden sind. Gegenstand der Billigung sind nicht die Arbeits- und
Forschungsergebnisse selbst.
(5)
Verweigert der Auftraggeber die Billigung ganz oder teilweise, so ist dem Auftragnehmer
eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen.
§4
Fälligkeiten
(1)
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind zu den im Angebot festgelegten
bzw. zu den mit dem Auftraggeber in Textform abgestimmten Leistungszeitpunkten fällig.
(2)
Erkennt der Auftragnehmer, dass Fristen und Termine nicht eingehalten werden können,
hat er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die Verzögerung zu
begründen.
§5
Einzusetzende Personen
(1)
Bei der Durchführung dieses Vertrages werden qualifizierte Personen mit der
termingerechten Durchführung betraut.
(2)
Der Auftragnehmer benennt mit Angebotsabgabe einen projektverantwortlichen
Ansprechpartner.
(3)
Ein personeller Wechsel des mit Angebotsabgabe benannten projektverantwortlichen
Ansprechpartners oder der im Teilnahmeantrag benannten Mitarbeiter ist seitens des
Auftragnehmers nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig. Neu aufgenommene Mitarbeiter müssen für die Erbringung der vereinbarten
Leistung entsprechend der ausscheidenden Person qualifiziert sein.
(4)
Muss eine vom Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrags eingesetzte Person durch
eine andere ersetzt werden und ist eine Einarbeitung erforderlich, so hat der
Auftragnehmer dadurch entstehende Kosten zu tragen, soweit die Verzögerung vom
Auftragnehmer verschuldet ist; die Leistungspflichten des Auftragnehmers bleiben
unverändert. Wenn die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer verschuldet ist, so werden
sich die Parteien über eine Anpassung der Leistungspflichten bzw. des Zeitrahmens, in
dem die Pflichten zu erfüllen sind, einigen.
4
(5)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen arbeitsrechtlichen und
sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
§6
Sorgfaltspflichten sowie Informationsrechte und -pflichten
(1)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
der Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen.
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Vertrag in laufender Abstimmung mit dem
Auftraggeber durchzuführen und den Auftraggeber in alle Arbeitsschritte frühzeitig
einzubinden. Als Ansprechpartner des Auftraggebers wird vorbehaltlich einer Änderung
Herr MR Peter Heinrich (Tel. +49 (0)89 540233-750, [email protected])
benannt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über den Fortgang der Arbeiten des
Auftragnehmers zu informieren und Arbeitsergebnisse einzusehen.
§7
Zusammenarbeit
(1)
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen.
(2)
Sie sind zum Austausch aller zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Informationen nur für Arbeiten im
Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und die
Geheimhaltungspflicht nach § 13 zu wahren.
§8
Unteraufträge
(1)
Die Übertragung von Teilen der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung an
Nachunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf nach Zuschlagserteilung der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung von Teilen der Leistung an
Nachunternehmer nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und mindestens
drei Vergleichsangebote von in Frage kommenden Unternehmen anzufordern, um den
bestmöglichen Preis unter Berücksichtigung anerkannter Qualitätsnormen zu ermitteln. Der
5
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Einholung einer Zustimmung nach Abs. 1 dem
Auftraggeber schriftlich darzulegen, wie er seine Auswahlentscheidung unter Beachtung
der Vorgaben nach diesem Abs. 2 getroffen hat. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit
Einsicht in die Unterlagen des Auftragnehmers zu nehmen, um die Einhaltung des
Verfahrens nach diesem Abs. 2 zu prüfen.
(3)
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge ist der Auftragnehmer verpflichtet,
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
(4)
Der Auftragnehmer trifft – im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber –
Vereinbarungen mit Nachunternehmern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der
Auftragnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund dieses Vertrages den Auftraggeber zu
verpflichten und Verträge zu seinen Lasten abzuschließen. Der Auftragnehmer steht für die
Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Nachunternehmer ein,
soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des Auftraggebers eingeschaltet wurde. Der
Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche Verbindlichkeiten des
Nachunternehmers.
(5)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachunternehmern auf Verlangen den Auftraggeber zu
benennen.
(6)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einem Nachunternehmer insgesamt keine
ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und
Sicherheitsleistungen – zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
(7)
Vergibt der Auftragnehmer Aufträge an Nachunternehmer im wesentlichen Umfang, ist er
verpflichtet, mit dem Nachunternehmer die Anwendung der VO PR Nr. 30/53 auf den
Unterauftrag zu vereinbaren. Als wesentlicher Umfang gilt, wenn die Vergütung (ohne USt.)
für den Einzelauftrag 20 v. H. der Gesamtvergütung aus diesem Vertrag (ohne USt.)
übersteigt.
(8)
Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich von
Unteraufträgen so schnell wie möglich zu lösen. Dem hat der Auftragnehmer bei der
Gestaltung der Verträge zur Beteiligung von Nachunternehmern Rechnung zu tragen,
insbesondere sind mit den Nachunternehmern kürzestmögliche Kündigungsfristen zu
vereinbaren.
(9)
Für die Kostenregelung bei Kündigungen gilt § 17.
6
§9
Vergütung
(1)
Für die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erhält der Auftragnehmer gemäß der
in seinem Angebot genannten Kosten als Selbstkostenerstattungspreis mit Obergrenze
nach § 7 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.
November 1953 in der jeweils geltenden Fassung eine Vergütung in Höhe von bis zu
[Angebotspreis] Euro netto zzgl. des jeweils gültigen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der
Umsatzsteuersatz aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gründe (insbesondere
geänderter Steuersatz oder geänderte Einstufung), bis zur Fertigstellung der Leistungen,
wird der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen. Reduziert sich der
Umsatzsteuersatz oder entfällt er ganz oder auf Teilbeträge, werden die Minderkosten vom
Auftragnehmer zurückerstattet oder nicht in Rechnung gestellt.
(2)
Mit der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und alle bei
seiner Durchführung anfallenden Kosten einschließlich Neben- und Reisekosten, alle
Steuern und Abgaben, Risiken, Gewinn sowie sämtliche Ansprüche urheberrechtlicher Art
abgegolten.
(3)
Der Auftragnehmer hat die Vergütung grundsätzlich nur entsprechend der seinem Angebot
beigefügten Kostenaufstellung zu verwenden. Abweichungen von den dortigen Angaben
sind nur zulässig, wenn sie sich im Rahmen der Jahresvergütung halten, den Umfang der
Leistungen nicht einschränken und für deren Erbringung erforderlich sind. Bei Leistungen
und Ausgaben ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu
verfahren.
(4)
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er Vergütungszahlungen nur entsprechend dem
öffentlichen Preisrecht fordern kann. Der Auftragnehmer hat den für die Preisbildung und
-überwachung zuständigen Behörden das Zustandekommen des Preises auf Verlangen
nachzuweisen. Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass der Preis den Vorschriften der
VO PR Nr. 30/53 entspricht, sind mindestens fünf Jahre nach Beendigung dieses Vertrags
aufzubewahren.
(5)
Der Auftragnehmer hat die Selbstkosten in 3-Monats-Zeiträumen schriftlich nachzuweisen,
erstmals am 01.10.2015 für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.09.2015. Die
Schlussrechnung ist am letzten Tag der Vertragslaufzeit vorzulegen. Die detaillierten und
prüffähigen Nachweise sind beim Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Für alle geltend gemachten Kosten sind Kopien der Originalbelege vorzulegen. Die
Personalkosten sind anhand von Stundenzetteln für jeden Mitarbeiter separat
nachzuweisen. Fremdrechnungen sind vor Einreichung vom Auftragnehmer auf sachliche
7
und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist auf den
Rechnungen zu vermerken.
§ 10
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
(1)
Die Vergütung ist wie folgt fällig:
Nach Billigung des Zwischenberichts (vgl. § 3) erhält der Auftragnehmer die bis zu diesem
Zeitpunkt von ihm nachgewiesenen Selbstkosten (vgl. § 9 Abs. 5).
Nach Billigung des Abschlussberichts (vgl. § 3) und ordnungsgemäßem Abschluss des
Auftrags erhält der Auftragnehmer die weiteren von ihm bis zu diesem Zeitpunkt
nachgewiesenen Selbstkosten (vgl. § 9 Abs. 5).
(2)
Die Zahlungen werden innerhalb von sechs Wochen nach erteilter Billigung und Prüfung
der Kostennachweise des Auftragnehmers von der Staatsoberkasse in einer Summe durch
Überweisung auf ein in den Rechnungen des Auftragnehmers anzugebendes Konto
getätigt.
§ 11
Anregungen und Änderungswünsche des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer jederzeit Anregungen und Änderungswünsche
zur vertraglichen Leistung unterbreiten. Der Auftragnehmer ist gemäß § 2 Nr. 1VOL/B
verpflichtet, zumutbare Änderungswünsche umzusetzen.
(2)
Soweit der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass




dadurch das Ergebnis des Vorhabens beeinträchtigt wird,
er den vertraglichen Zeitplan nicht einhalten kann,
sich dadurch die vereinbarte Vergütung ändert,
die Anregungen und Änderungswünsche die Undurchführbarkeit des Auftrags nach
sich ziehen,
ist er verpflichtet, den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen. Ein Anspruch auf
erhöhte Vergütung nach § 2 Nr. 3 Satz 1 VOL/B setzt die schriftliche Änderung dieses
Vertrages nach Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung durch den Auftragnehmer vor
Ausführung der Leistung voraus.
8
§ 12
Erwerb von Rechten
(1)
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für den Fall des Entstehens von Urheberund/oder Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten mit Abschluss dieses Vertrags
sämtliche Nutzungsrechte an allen erbrachten Arbeitsergebnissen und Leistungen
(nachfolgend auch „Werk“ genannt) ausschließlich räumlich, zeitlich und inhaltlich
unbeschränkt soweit weiter übertragbar ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk
weiter zu verändern und/oder sonst zu bearbeiten (§ 39 Urheberrechtsgesetz). Im Fall von
Programmierungsleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die
Quellcodes zur Verfügung zu stellen und insbesondere sicherzustellen (z. B. durch
Dokumentation), dass die Programmierung vom Auftraggeber oder gegebenenfalls einem
künftigen Auftragnehmer fortgeführt werden kann. Vom Auftraggeber können ohne
Zustimmung des Auftragnehmers sämtliche Nutzungsrechte weiter übertragen und/oder
gegebenenfalls auch einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden (§§ 34, 35
Urheberrechtsgesetz).
(2)
Die Rechtseinräumung an den Auftraggeber umfasst insbesondere alle Rechte, die für den
Vertragszweck erforderlich sind. Erfasst werden weiter alle Rechte, die erforderlich sind,
um sämtliche Arbeitsergebnisse und Leistungen des Auftragnehmers umfassend
auszuwerten. Von der Rechtseinräumung umfasst werden insbesondere

das Vervielfältigungsrecht einschließlich des Rechts der Übertragung auf Bildund/oder Ton- beziehungsweise Datenträger und der Einspeicherung in
Datenbanken,

das Verbreitungsrecht einschließlich des Rechts zum Verkauf, zur Vermietung, zum
Verleih, zum Verschenken oder zur sonstigen Abgabe von Vervielfältigungsstücken,

das Senderecht (Sendung und Weitersendung durch Ton- und Fernsehrundfunk,
Satellitenrundfunkt, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel),

das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Nutzung des Werks in
Abruf- und Online-Diensten,

das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, insbesondere zum Zweck der
Aufzeichnung oder Live-Sendung sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe von
Bild- und/oder Tonträgern oder Funksendungen, insbesondere im Zusammenhang
mit Messen, Ausstellungen, Festivals, Wettbewerben und zu sonstigen
Werbemaßnahmen,

das Ausstellungsrecht,
9

das Recht zur Verwendung von Ausschnitten aus dem Werk in anderen
Produktionen,

das Recht zu Änderungen, Bearbeitungen, Umgestaltungen, Übersetzungen und
Untertitelungen (gegebenenfalls unter anderem durch Videotext),

das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen
Wiedergabe auch von schriftlichem oder sonstigem Begleitmaterial sowie

das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen
Wiedergabe von Werbe- und Informationsmaterial.
(3)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die tatsächlichen Urheber keinerlei
Nutzungsrechte zurückbehalten und, soweit gesetzlich zulässig, auf ihr Nennungsrecht
(§ 13 Urheberrechtsgesetz) und ihr Recht zur Autorenkopie (§ 25 Urheberrechtsgesetz)
verzichten, und auch das Recht zum Rückruf, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen
wird. Zieht der Auftragnehmer Nachunternehmer oder sonstige Dritte heran, ist er
verpflichtet, soweit möglich, Nutzungs- und/oder Leistungsschutz- oder sonstige Rechte im
gleichen Umfang zu erwerben und wie eigene Rechte an den Auftraggeber zu übertragen.
Sollte dem Auftragnehmer in besonderen Fällen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den
Sätzen 1 oder 2 nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, hierauf hinzuweisen
und über die Beschränkungen der Nutzungsrechte zu informieren. Dabei wird der
Auftragnehmer auch auf von Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte
(insbesondere GEMA-Rechte oder Rechte der Verwertungsgesellschaft „Wort“) hinweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von eventuellen Ansprüchen Dritter
freizustellen.
(4)
Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber, Arbeiten des Auftragnehmers zu schützen
oder schützen zu lassen. Erklärungen, die in diesem Zusammenhang gegebenenfalls
erforderlich sind, werden vom Auftragnehmer unverzüglich abgegeben.
(5)
Durch den Abschluss dieses Vertrags wird eine Verpflichtung für den Auftraggeber, das
Werk und/oder die Arbeitsergebnisse oder sonst erbrachten Leistungen zu nutzen, nicht
begründet.
(6)
Das Recht zum Rückruf wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(7)
Der Auftragnehmer verschafft dem Auftraggeber an allen gegenständlichen
Arbeitsergebnissen das Eigentum. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses verwahrt der
Auftragnehmer die Gegenstände und Materialien kostenlos und missbrauchssicher. Der
Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Material, das sich in
seinem Besitz befindet.
10
(8)
Rechtsübertragungen sind mit der Vergütung nach § 7 vollständig abgegolten.
(9)
Der Auftragnehmer wird, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bei der Nutzung der
Arbeitsergebnisse namentlich genannt werden.
§ 13
Geheimhaltung
(1)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm anlässlich der Zusammenarbeit mit dem
Auftraggeber bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten
gegenüber während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu
halten, soweit der Auftraggeber ihn nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet.
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des Auftrags notwendigen
Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrags
bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten.
(3)
Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen, Dateien und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrags vom Auftraggeber zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden.
(4)
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit auch gegenüber eigenen
Tochtergesellschaften oder sonstigen Unternehmen verpflichtet, an denen er beteiligt ist,
insbesondere im Zusammenhang mit kreativen, organisatorischen und planerischen
Vorgängen.
(5)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des
Auftrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für
Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber.
§ 14
Datenschutz
(1)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz
einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch, soweit personenbezogene Daten in nicht
automatisierten Dateien oder in Akten enthalten sind.
11
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten bei der
Übermittlung oder beim Transport auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder
gelöscht werden können.
(3)
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach Beendigung der Arbeiten alle
personenbezogenen Daten gelöscht werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten,
die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelt hat,
sind nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber zurückzugeben.
(4)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des
Auftrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für
Verletzungen dieser Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber.
§ 15
Konkurrenzregelung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht für sonstige Organisationen, Verbände etc. tätig zu
werden, deren Handeln im Widerspruch zu den mit diesem Vertrag verfolgten Interessen des
Auftraggebers steht.
§ 16
Haftung und Gewährleistung
(1)
Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers für die Durchführung dieses Vertrages
richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Vertrages geltenden Fassung und im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2)
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen in
Erfüllung oder bei Gelegenheit der Erfüllung dieses Vertrages schuldhaft verursacht
werden.
(3)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die im
Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages oder aufgrund von Nicht- oder
Schlechterfüllung des Auftrags einen Schaden erleiden, freizustellen.
(4)
Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen, haftet
der Auftraggeber nicht. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Personenschäden
sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftraggebers oder seiner
12
Mitarbeiter. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter
i. S. d. Satzes 1 freizustellen.
§ 17
Laufzeit des Vertrages; Vertragsbeendigung
(1)
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und läuft ab diesem Zeitpunkt 6 Monate.
(2)
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die
Kündigung ist innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis der Umstände schriftlich zu
erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

der Auftragnehmer seine Pflichten auch nach erfolgter Mahnung oder Abmahnung
nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt;

der Auftragnehmer durchführbare Anregungen oder Änderungswünsche des
Auftraggebers nicht berücksichtigt;

der Auftragnehmer – außer in den Fällen des § 8 Abs. 1 – ohne Zustimmung des
Auftraggebers Nachunternehmer einschaltet;




der Auftragnehmer gegen seine Geheimhaltungsverpflichtungen aus § 13 verstößt;
der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen zum Datenschutz aus § 14 verstößt;
sich der Etatmittelansatz des Auftraggebers in erheblichem Umfang verringert;
die aufgrund dieser Vereinbarung übernommenen Vertragspflichten grob verletzt
werden oder das Verhalten einer Partei eine weitere vertrauensvolle
Zusammenarbeit unmöglich macht.
Im Fall einer auftraggeberseitigen fristlosen Kündigung werden die bis dahin erbrachten
Leistungen des Auftragnehmers nur vergütet, soweit sie vom Auftraggeber tatsächlich
verwertet oder als verwertbar erklärt werden. Im Übrigen bleiben
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unberührt.
(3)
Nach Beendigung dieses Vertrages sind durch den Auftragnehmer sämtliche für den
Auftraggeber im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse
(einschließlich ggf. erworbener Ansprüche gegen Dritte), insbesondere die beim
Auftragnehmer vorliegenden Arbeitsunterlagen und Daten etc., dem Auftraggeber oder auf
dessen Weisung hin einem Nachfolgeauftragnehmer zur Verfügung zu stellen / zu
übertragen.
13
Gegenstände, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des ihm übertragenen
Aufgabenbereichs erworben oder herstellen lassen hat, sind an den Auftraggeber
herauszugeben. Der Auftraggeber hat das Recht, noch nicht bezahlte Gegenstände zu
erwerben.
(4)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alles Erforderliche zu veranlassen, um einen
Nachfolgeauftragnehmer in die Lage zu versetzen, das Projekt nahtlos fortzusetzen.
(5)
Die gesetzlichen Rechte der Parteien werden hierdurch nicht berührt.
§ 18
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
(1)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat,
die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5. v. H. der
Gesamtauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt
wird oder bereits vollzogen ist oder der Vertrag bereits erfüllt ist.
(2)
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und
Verhandlungen mit anderen Bietern über






die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten;
die zu fordernden Preise;
Bindung sonstiger Entgelte;
Gewinnaufschläge;
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile;
Zahlungs-, Lieferungs- und anderen Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen;



Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen;
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben;
Empfehlungen;
es sei denn, dass sie nach § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig
sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
(3)
Die übrigen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
14
§ 19
Schlussbestimmungen
(1)
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.
(2)
Soweit sich aus diesem Vertrag oder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung nichts
anderes ergibt, gelten ergänzend zu diesem Vertrag die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung
geltenden Fassung.
(3)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen für diesen Vertrag nicht
zur Anwendung.
(4)
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Beantragung eines Insolvenzverfahrens bzw. die
Ablehnung eines Antrags mangels Masse hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
(5)
Eine Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist
ausgeschlossen.
(6)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle aufgrund
dieses Vertrages erforderlich werdenden Erklärungen sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie
schriftlich abgegeben werden, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes
zugelassen ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.
(7)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung soll die Regelung treten, die dem Willen der Parteien in gesetzlich zulässiger
Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
München, den ______________________
________, den ______________________
__________________________________
__________________________________
Unterschrift Auftragnehmer
Unterschrift Auftraggeber
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege
15
(Teilnahmeantrag)
Name und Anschrift des Bewerbers
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Ust-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Einzureichen bis (Einreichungstermin)
Datum, Uhrzeit: 15.05.2015, 12.00 Uhr
Ort: 81667 München, Haidenauplatz 1
Teilnahmeantrag
Leistung
Aktenzeichen:GZ4-U3190-2015/23
Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Betr.: Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vom 30.04.2015
Anlagen
alle nach der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen mit Nachweisen:
Eigenerklärungen zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit Nachweisen (Haftpflicht, Handels- /Gewerberegister), Formblatt „Eignung“
Scientology-Schutzerklärung, Formblatt „Eignung“
Auskünfte über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung
der Leistung einzusetzenden Personals, Formblatt „Personal“
mind. 3 Nachweise über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen),
Formblatt „Referenzen“
soweit erforderlich Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft
soweit erforderlich Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern, Formblatt „Nachunternehmer“
Stand: 04/2015
Seite 1 von 2
(Teilnahmeantrag)
1
Hiermit bewerbe(n) ich mich/wir uns um die Teilnahme am Wettbewerb zur Angebotsabgabe der
oben bezeichneten Leistung.
2
Ich/wir erkläre(n),


dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachnehmerleistungen“ aufgeführt
sind im eigenen Betrieb ausführen werde(n),
dass die auf der Vergabehomepage des StMGP ggf. bereitgestellten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand meines/unseres Antrags sind.
Unterschrift/Signatur
Ist der Teilnahmeantrag nicht wie vorgegeben signiert oder ist der Teilnahmeantrag nicht
an dieser Stelle unterschrieben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Stand: 04/2015
Seite 2 von 2
Eignung
I.
Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere
Angaben auf einem gesonderten Blatt hinzufügen.
Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
Bewerber
Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 4 und 5!
1.
Angaben zum Umsatz
Der Bewerber erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Jahr
2.
Euro
Erklärungen zur persönlichen Lage des Bewerbers sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Hiermit erklärt der Bewerber, dass

über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist und er sich auch nicht in Liquidation befindet,

sein Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Seite 1 von 6
Eignung

er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,

sein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen
in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,

er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt,

gegen sein Unternehmen bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung
□
keine
□
die folgenden
aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig bzw. durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen sind:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________

weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang
mit der Tätigkeit für das Unternehmen
nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wegen illegaler Beschäftigung
von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens
2.500 €
oder
nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen Verstoßes nach § 23
AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
oder
nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Seite 2 von 6
Eignung
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

er den Einsatz von Nachunternehmern davon abhängig macht, dass diese ihm gegenüber die vorgenannten Erklärungen abgeben,

für seinen Betrieb eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung besteht und er
eine Kopie der Versicherungspolice beilegt,

die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in
Wort und Schrift verfügen,

er – sofern erforderlich – im Handelsregister eingetragen ist oder ein Gewerbe angemeldet hat und einen Handelsregisterauszug oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung beilegt,
Ich bin/Wir sind im Handelsregister/Gewerberegister eingetragen und
lege/legen einen Handelsregisterauszug/eine Gewerbeanmeldung bei.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister verpflichtet.
 sein Betrieb – sofern erforderlich – Mitglied folgender Berufsgenossenschaften ist:
Bezeichnung
Mitgliedsnummer
Bezeichnung
Mitgliedsnummer
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den
für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Seite 3 von 6
Eignung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden
Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur
Folge haben kann.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
II. Scientology-Schutzerklärung
1.
Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach
Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von
diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2.
Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1.
Der Bewerber/Bieter versichert, dass

er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine
Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder
sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
Seite 4 von 6
Eignung
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3.
Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß
gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Seite 5 von 6
Eignung
73-S
Öffentliches Auftragswesen;
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3. Erweist sich der Vertragsschluss, dass eine wissentlich
falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde,
so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der
Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristiBekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
schen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer
ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religi1 gegeben werden.
onsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzel5. Diese Bekanntmachung tritt ab 1. November 1996 in
nen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialKraft.
technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren
Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Der Bayerische Ministerpräsident
(Scientology-Organisation – öA ScientO)
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen,
dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes
Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt
die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die
Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu
etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Dr. Edmund Stoiber
EAPL 804
GAPL 3191
AllMBl 1996 S. 701
Geändert durch:
 Bekanntmachung vom 06.11.2001, AllMBl S. 620
Um diese Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1.
Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher
Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei
der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage
zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des
Vertragspartners oder seiner Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen
oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen
und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem
laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 4 und 5!
Seite 6 von 6
Personal
Erklärung zum Personal
Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere Angaben
auf einem gesonderten Blatt hinzufügen.
Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
Bewerber
Ich/Wir stelle(n) im Folgenden die Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung
des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals dar:
Ich/Wir werde(n) für die Erbringung der zu vergebenden Leistung absehbar
insgesamt
[bitte Anzahl einfügen] Mitarbeiter
mit folgenden beruflichen Hintergründen
[bitte jeweils Anzahl und Berufsgruppe einfügen]
einsetzen.
Projektverantwortlicher Ansprechpartner ist
.
Bitte beachten Sie:

Sie müssen die Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung
des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals dar-

stellen (Ausschlusskriterium).
Die Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu vergebenden Leistung einzusetzenden Personals fließen zu 50% in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein (Bewertungskriterium).
Seite 1 von 7
Personal
1. Mitarbeiter
Name
Qualifikation
Erfahrungen
Insbesondere Erfahrungen
im Bereich der zu vergebenden Leistung
Sonstige Anmerkungen
Seite 2 von 7
Personal
2. Mitarbeiter
Name
Qualifikation
Erfahrungen
Insbesondere Erfahrungen
im Bereich der zu vergebenden Leistung
Sonstige Anmerkungen
Seite 3 von 7
Personal
3. Mitarbeiter
Name
Qualifikation
Erfahrungen
Insbesondere Erfahrungen
im Bereich der zu vergebenden Leistung
Sonstige Anmerkungen
Seite 4 von 7
Personal
4. Mitarbeiter
Name
Qualifikation
Erfahrungen
Insbesondere Erfahrungen
im Bereich der zu vergebenden Leistung
Sonstige Anmerkungen
Seite 5 von 7
Personal
5. Mitarbeiter
Name
Qualifikation
Erfahrungen
Insbesondere Erfahrungen
im Bereich der zu vergebenden Leistung
Sonstige Anmerkungen
Seite 6 von 7
Personal
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
Seite 7 von 7
Referenzen
Erklärung zu Referenzen
Sollten die vorgesehenen freien Zeilen dieses Formblatts nicht ausreichend sein, kann der Bewerber weitere Angaben
auf einem gesonderten Blatt hinzufügen.
Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
Bewerber
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bereits Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind und gebe(n) hierfür mindestens drei Referenzen an (Gliederung nach
Name des Auftraggebers, Bezeichnung des Projekts, inhaltliche Darstellung des Projekts, Projektdauer (Anfangs- und Enddatum), aufgebrachtes Budget und Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail und Postadresse).
Die Referenzen sollten sich möglichst auf die vergangenen fünf Geschäftsjahre beziehen; die jeweiligen Aufträge sollten abgeschlossen oder jedenfalls weitgehend durchgeführt sein.
Bitte beachten Sie:


Sie müssen mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen angeben (Ausschlusskriterium).
Diese Referenzen werden anschließend bewertet, wobei diese Bewertung zu 50% in die
Gesamtbewertung der Teilnahmeanträge einfließt (Bewertungskriterium). Die Referenzen werden zum einen dahingehend bewertet, ob sie das Management komplexer Forschungsvorhaben mit mehreren Beteiligten (z.B. Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer) betreffen. Zum anderen, ob sie die Erstellung von Gutachten für juristische,
medizinische und/oder IT-technische Fragestellungen, möglichst im Bereich des Gesundheitswesens, betreffen.
Seite 1 von 5
Referenzen
1. Referenz:
Name des Auftraggebers
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon,
E-Mail, Postadresse)
Bezeichnung des Projekts
Inhaltliche Darstellung des
Projekts
Management von Nachunternehmern
Projektdauer (Anfangs- und
Enddatum)
Aufgebrachtes Budget:
Seite 2 von 5
Referenzen
2. Referenz:
Name des Auftraggebers
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon,
E-Mail, Postadresse)
Bezeichnung des Projekts
Inhaltliche Darstellung des
Projekts
Management von Nachunternehmern
Projektdauer (Anfangs- und
Enddatum)
Aufgebrachtes Budget:
Seite 3 von 5
Referenzen
3. Referenz
Name des Auftraggebers
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefon,
E-Mail, Postadresse)
Bezeichnung des Projekts
Inhaltliche Darstellung des
Projekts
Management von Nachunternehmern
Projektdauer (Anfangs- und
Enddatum)
Aufgebrachtes Budget:
Seite 4 von 5
Referenzen
Ich/Wir erkläre(n), dass wir am
[bitte Datum einfügen]
den letzten Auftrag übernommen haben, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
Seite 5 von 5
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Zum Teilnahmeantrag
Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Bitte beachten Sie, dass jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft die
Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sowie die
Scientology-Schutzerklärung abgeben muss
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
______________________________________________________________
Kontaktdaten ______________________________________________________________
USt-ID:
_______________________________
Weitere Mitglieder
Mitglied
______________________________________________________________
Kontaktdaten ______________________________________________________________
USt-ID:
_______________________________
Mitglied
______________________________________________________________
Kontaktdaten ______________________________________________________________
USt-ID:
_______________________________
Mitglied
______________________________________________________________
Kontaktdaten ______________________________________________________________
USt-ID:
_______________________________
beschließen, im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft zu bilden/im Falle
der Auftragserteilung gemeinschaftlich tätig zu werden.
Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für Forderungen im Zusammenhang mit dem
oben genannten Auftrag gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner gem. § 421
BGB haften.
Seite 1 von 2
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Im Falle der Auftragserteilung werden die Aufgaben folgendermaßen verteilt und
wahrgenommen werden:
Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
Name und Kontaktdaten
des jeweiligen Mitglieds
Es gibt
kein Mitglied
das Mitglied _________________________________________________________
zudem einen selbständigen Teilnahmeantrag / ein selbständiges Angebot ab.
_________________________________
_________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift
_________________________________
_________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift
_________________________________
_________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift
_________________________________
_________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift
Seite 2 von 2
Erklärung Nachunternehmer
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6!
Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
Bewerber
I. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
(zu erstellen durch den Hauptbewerber/Hauptauftragnehmer)
Im Fall der Auftragsvergabe benenne ich zur Ausführung folgender Leistungen vorläufig die
durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen nach Art und Umfang (ggf. Verweis
auf Beiblatt):
Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
Namen und Kontaktdaten
der beabsichtigten Nachunternehmer
_________________________________ __________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift Hauptunternehmer
Seite 1 von 8
Erklärung Nachunternehmer
II. Verpflichtungs- und Eigenerklärung der Nachunternehmer
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern sind alle folgenden Angaben, Erklärungen
und Nachweise auch für jeden einzelnen Nachunternehmer abzugeben bzw. vorzulegen und
zu unterschreiben. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/
Enkel-Unternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage
von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-Unternehmens verzichtet. Sofern allerdings ein
Schwester-Unternehmen zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, sind alle Eignungsnachweise auch für das Schwester-Unternehmen vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6!
1. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
Name und Leistung des Bewerbers/Bieters
Name und Adresse des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter
diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. (Ggf. Verweis auf Beiblatt.)
Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
_________________________________ _____________________________________
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift Nachunternehmer
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden,
behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
Seite 2 von 8
Erklärung Nachunternehmer
2. Eigenerklärung des Nachunternehmers zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Zum Teilnahmeantrag: Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum
Aktenzeichen: GZ4-U3190-2015/23
2.1 Angaben zum Umsatz
Der Nachunternehmer erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Jahr
Euro
2.2 Erklärungen zur persönlichen Lage des Nachunternehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Hiermit erklärt der Nachunternehmer, dass

über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist und er sich auch nicht in Liquidation befindet,

sein Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,

er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
Seite 3 von 8
Erklärung Nachunternehmer

sein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen
in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,

er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt,

gegen sein Unternehmen bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung
□
keine
□
die folgenden
aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig bzw. durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen sind:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________

weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang
mit der Tätigkeit für das Unternehmen
nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wegen illegaler Beschäftigung
von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens
2.500 €
oder
nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen Verstoßes nach § 23
AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
oder
nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Seite 4 von 8
Erklärung Nachunternehmer

für seinen Betrieb eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung besteht und er
eine Kopie der Versicherungspolice beilegt,

die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in
Wort und Schrift verfügen,

er – sofern erforderlich – im Handelsregister eingetragen ist oder ein Gewerbe angemeldet hat und einen Handelsregisterauszug oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung beilegt,
Ich bin/Wir sind im Handelsregister/Gewerberegister eingetragen und
lege/legen einen Handelsregisterauszug/eine Gewerbeanmeldung bei.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister verpflichtet.
 sein Betrieb – sofern erforderlich – Mitglied folgender Berufsgenossenschaften ist:
Bezeichnung
Mitgliedsnummer
Bezeichnung
Mitgliedsnummer
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den
für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden
Erklärungen sowohl meinen/unseren Ausschluss als Nachunternehmer als auch den Ausschluss des Hauptauftragnehmers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
Seite 5 von 8
Erklärung Nachunternehmer
2.3 Scientology-Schutzerklärung
2.3.1 Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Nachunternehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach
Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von
diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2.3.2
Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.3.2.1 Der Nachunternehmer versichert, dass

er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine
Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder
sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3.2.2 Der Nachunternehmer verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3.2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß
gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber sowohl zur
Ablehnung des Nachunternehmers als auch des Hauptauftragnehmers. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Name des Unterschriftsleistenden in Druckbuchstaben
Seite 6 von 8
Erklärung Nachunternehmer
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Seite 7 von 8
Erklärung Nachunternehmer
73-S
Öffentliches Auftragswesen;
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3. Erweist sich der Vertragsschluss, dass eine wissentlich
falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde,
so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der
Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristiBekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
schen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer
ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religi1 gegeben werden.
onsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzel5. Diese Bekanntmachung tritt ab 1. November 1996 in
nen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialKraft.
technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren
Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Der Bayerische Ministerpräsident
(Scientology-Organisation – öA ScientO)
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen,
dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes
Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt
die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die
Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu
etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Dr. Edmund Stoiber
EAPL 804
GAPL 3191
AllMBl 1996 S. 701
Geändert durch:
 Bekanntmachung vom 06.11.2001, AllMBl S. 620
Um diese Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1.
Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher
Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei
der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage
zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des
Vertragspartners oder seiner Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen
oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen
und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem
laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Bitte beachten Sie die Unterschriftserfordernisse auf den Seiten 1, 2, 5 und 6!
Seite 8 von 8
Checkliste Vollständigkeit Teilnahmewettbewerb
Checkliste zur Vollständigkeit zur Teilnahme am Wettbewerb
Zum Vergabeverfahren
„Machbarkeitsstudie Bayerisches Gesundheitsdatenzentrum“
Diese Checkliste ist eine Hilfestellung für die wichtigsten Punkte bei der Teilnahme am Wettbewerb. Sie bildet nur hinsichtlich der erforderlichen Nachweise eine abschließende Liste.
Bezüglich anderer Anforderungen bildet sie nicht alle Erforderlichkeiten, Fristen und Formvorschriften ab. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
A
Abzugeben sind:
1. unterschriebener Teilnahmeantrag
2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Formblatt „Eignung“) mit
i. Nachweis einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung
ii. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (sofern diese gesetzlich
vorgeschrieben sind)
3. ausgefüllte und unterschriebene Scientology Schutzerklärung (Formblatt „Eignung“)
4. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung mit Auskünften über Anzahl, Zusammensetzung sowie Qualifikation und Erfahrung des zur Erbringung der zu
vergebenden Leistung einzusetzenden Personals (Formblatt „Personal“)
5. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung mit mind. 3 Nachweisen über Erfahrungen auf dem Gebiet ähnlich gelagerter Projekte (Referenzen), (Formblatt
„Referenzen“)
6. ggf. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
(Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“)
7. ggf. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (Formblatt „Nachunternehmer“)
1
Checkliste Vollständigkeit Teilnahmewettbewerb
B
Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Antrag befindet sich in einem verschlossenen fensterlosen Umschlag
2. Umschlag ist mit beiliegendem Aufkleber zu kennzeichnen
3. Antrag muss bis zum Antragsschlusstermin 15.05.2015, 12 Uhr eingehen
4. Antragsunterlagen befinden sich nicht in sperrigen und aufwendigen Ordnungssystemen (z. B. Klarsichtfolien in Ringordnern bzw. einen festen Einband)
5. Antrag enthält an keiner Stelle (auch nicht auf der Rückseite von Briefbögen,
Prospekten u. Ä.) Vertragsbedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer
(z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen) und keine Verweise auf die Gültigkeit
derartiger Bedingungen des Antragstellers oder seiner Zulieferer
Kontrollieren Sie die Antragsunterlagen dahingehend, um einen Ausschluss
zu vermeiden!
2
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege
Referat Z4 – Vergabestelle
Haidenauplatz 1
81667 München
Für die Rücksendung der Teilnahmeunterlagen unbedingt Briefumschlag mit diesem Aufkleber versehen
Ungeöffnet weiterleiten an
Referat Z4 – Vergabestelle
Teilnahmeantrag für:
Machbarkeitsstudie Bayerisches
Gesundheitsdatenzentrum
Az.: GZ4-U3190-2015/23
Termin: 15.05.2015, 12.00 Uhr