Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht Die Europäische Gemeinschaft hat im Jahr 2007 die Hochwasserrisikomanagement Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) verabschiedet. Diese Richtlinie zielt auf die Verdeutlichung der Hochwasserrisiken und eine Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements ab und wurde mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 in bundesdeutsches Recht umgesetzt. In NRW sind die oberen Wasserbehörden für die Bearbeitung zuständig. Informationen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite: http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Hauptseite. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie wurden für den Alfterer-Bornheimer Bach und den Hardtbach sogenannte Hochwassergefahren- und -risikokarten für häufige, 100jährliche und extreme Hochwasserereignisse erstellt. Diese können auf der Internetseite: http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Risiko-_und_Gefahrenkarten eingesehen und heruntergeladen werden. Die Karten für den Alfterer-Bornheimer Bach und den Hardtbach finden Sie im Teileinzugsgebiet "Rheingraben Nord". Die Karten bilden die Basis für sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne, die von der Bezirksregierung Köln erstellt werden. Die Pläne enthalten Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr und zum Schutz bei einem Hochwasserereignis. Die Entwürfe werden ab dem 01. April 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Über eine Online-Beteiligung haben nun die Bürgerinnen und Bürger bis zum 30.6.2015 die Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den Plänen abzugeben. Die Hochwasserrisikomanagementpläne, die Beiträge zu den einzelnen Teileinzugsgebieten, die Maßnahmentabelle pro Kommune sowie den Link zu dem System "Beteiligung-Online" finden Sie hier: www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Hochwasserrisikomanagementplan/2015. Parallel dazu wird für die Hochwasserrisikopläne ein Verfahren zur Strategischen Umweltprüfung durchgeführt. In den Umweltberichten nach § 14 g UVPG werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Pläne ermittelt, beschrieben und bewertet. Informationen dazu finden Sie vom 1.4. bis 8.6.2015 unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_umweltpruefung/index.html Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz finden Sie hier: http://alfter.de/index.php?article_id=163
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