HochschuleBonn- Rhein-Sieg Antrag auf Zulassung zur

Fachbereich Informatik
Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg
Erstversuch
Zweitversuch
PO ...............
University of Applied
Sciences
BCS
BWI
MCS
Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit
Ablaufbeschreibung und notwendige Anlagen vgl. http://www.inf.fh-bonn-rhein-sieg.de/Abschlussarbeit_Stud.htm
ab SS 2015: Expose als pdf per mail an den jeweiligen Prüfungsausschuss und gedruckt an Sekretariat
Kandidatin / Kandidat
Name
Vorname
Matrikelnummer
Mobil
Festnetz
Herr / Frau
e-mail
@ smail.inf.h-brs.de
Heimatanschrift
ggf. Anschrift während der Bearbeitung
Titel
Sperrvermerk:
nein
ja, weil
Gruppenarbeit:
nein
ja, mit
Anfertigung im Fachbereich
Anfertigung in einem anderen
Fachbereich der Hochschule
Anfertigung außerhalb der Hochschule
Firma / Anschrift
Gewünschter Fristbeginn
Datum
Unterschrift Kandidat / in
externe Betreuerin / externer Betreuer
Name
Vorname
Titel
Herr / Frau
Anschrift
e-mail Adresse
Ich bestätige, dass die inhaltliche Betreuung der Arbeit sichergestellt ist und ein für die Anfertigung der Arbeit
ausgestatteter Arbeitsplatz für die Kandidatin / den Kandidaten zur Verfügung gestellt wird
Datum
Unterschrift externe Betreuerin / externer Betreuer
Zweitprüfer / in
Name
Vorname
Titel
Herr / Frau
Datum
Unterschrift Zweitprüfer / in
Erstprüfer / in
Name
Vorname
Titel
Herr / Frau
Ich bestätige hiermit die Eignung der Zweitprüferin / des Zweitprüfers gemäß HG Nordrhein-Westfalen vom
16.9.2014, § 65, Prüferinnen und Prüfer
Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind die an der Hochschule Lehrenden und, soweit dies zur Erreichung des Prüfungszweckes
erforderlich oder sachgerecht ist, die in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Personen befugt. Prüfungsleistungen dürfen nur von
Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Die
Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen.
Datum
Unterschrift Erstprüfer / in
AntragAbschlussarbeit
doc
Seite
von
Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit
Name Vorname
Matrikelnummer
Prüfungsausschuss – Zulassung zur Abschlussarbeit
Voraussetzungen erfüllt
ja
nein, weil
keine104 ECTS Punkte nachweisbar sind
Studienleistungen aus den ersten drei Semestern fehlen
das Praxisprojekt noch aussteht
das Expose nicht den Anforderungen entspricht
das Expose nicht als pdf-Datei vorliegt
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Titel
wie beantragt
Zweitprüfer / in
Erstprüfer / in
wie beantragt
wie beantragt
Ausgabedatum
Abgabedatum
Datum
Unterschrift Prüfungsausschuss
Kandidat/in - Entgegennahme des Themas und des Ausgabetermins
Datum und Unterschrift Kandidat / in
Bestätigung per e-mail vom
Prüfungsausschuss – beantragte, genehmigte Verlängerung der Abgabefrist
Eingangsdatum des Verlängerungsantrages
Neuer Abgabetermin
Datum / Unterschrift Prüfungsausschuss
Krankheitsbedingte Verlängerung
Datum Attest
Neuer Abgabetermin
Datum / Unterschrift Prüfungsausschuss
Krankheitsbedingte Verlängerung
Datum Attest
Neuer Abgabetermin
Datum / Unterschrift Prüfungsausschuss
Krankheitsbedingte Verlängerung
Datum Attest
Neuer Abgabetermin
Datum / Unterschrift Prüfungsausschuss
Sekretariat - Abgabe der Abschlussarbeit
Archivierung
Datum / Unterschrift Sekretariat
....... gedruckte Exemplare
....... CDs
Weitergabedatum eines Exemplars an
Erstprüfer/in
Datum / Unterschrift Sekretariat
Weitergabedatum eines Exemplars an
Zweitprüfer/in
Datum / Unterschrift Sekretariat
Eingang aller Gutachten
Datum / Unterschrift Sekretariat
1)
HG Nordrhein-Westfalen, § 65, Prüferinnen und Prüfer
(1) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind die an der Hochschule Lehrenden und, soweit dies zur Erreichung des Prüfungszweckes erforderlich
oder sachgerecht ist, die in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Personen befugt. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet
werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Die Prüferinnen und Prüfer sind in
ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen.
AntragAbschlussarbeit
doc
Seite
von