1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0

1. FC Köln
Anhängerclub
Ichendorf 2.0
gegr. 1959/2015
1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0
c/o Bernd Varoquier • Heinzelmännchenweg 14 • 50127 Bergheim
[email protected]
Telefon 02271 96517
Vorsitzender
Dr. Klaus Esser
stellvertrende Vorsitzende
Bernd Esser, Herbert Thomas
Geschäftsführer
Bernd Varoquier
Frauenbeauftragte
Monika Thomas
www.fc-anhaenger-ichendorf.de
Mitgliedsantrag
Hiermit beantrage ich die Aufnahme im 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0.
Mitgliedschaft
q für Erwachsene (24,- EUR/Jahr)
q für Kinder, Schüler, Studenten (kostenlos)
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NameVorname
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Straße
PLZ, Ort
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E-Mail
Telefon, Mobiltelefon
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Geburtsdatum
Mitgliedsnummer (falls Mitglied des 1. FC Köln)
Ich erkenne die aktuelle Satzung des 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf an und verplichtet mich, den
Mitgliedsbetrag jeweils am Anfang des Kalenderjahres , spätestens bis zum 31. Januar des Jahres zu zaheln. Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist jeweils der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner Daten sowie Unterbreitung interessanter
schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Informationen durch den Fanclub 1. FC Köln Anhängerlub Ichendorf 2.0 bin ich einverstanden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
Zahlungsweise: q SEPA-Lastschriftmandat q Überweisung q bar
MANDATSREFERENZ: ........................ (= Ihre Mitgliedsnummer, wird vom Fanclub ausgefüllt)
Ich ermächtige den 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0 (Gläubiger-Id.: DE62ZZZ00001670842),
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die vom 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0 auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingung.
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IBAN
BICBank
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Name, Vorname (Kontoinhaber)
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Datum
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Unterschrift Mitglied/gesetzl. Vertreter
Straße, PLZ, Ort (Kontoinhaber)
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Unterschrift Vorstand
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln • IBAN: DE32 3705 0299 1152 1059 88 • BIC: COKSDE33XXX
Satzung des 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0 – gegr. 1959/2015
§ 1 Name und Sitz
Der im Jahr 1959 gegründete und am 01.04.2015 reaktivierte 1. FC Köln-Fanclub führt den Namen „1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0“ und ist als Fanclub beim 1. FC Köln eingetragen. Sitz des Fanclubs ist: 50127 Bergheim-Ichendorf. Der Verein ist selbstlos tätig.
§ 2 Zweck
Der Fanclub ist ein Zusammenschluss von gleichgesinnten Freunden und Mitgliedern des 1. FC Köln zum Zwecke der tatkräftigen, friedlichen Unterstützung des Vereins und der Mannschaft des 1. FC Köln e.V. sowie der Durchführung und Gestaltung eines eigenen Fan Clublebens. Der 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0 erkennt die Satzung des 1. FC Köln e.V. und des 1. FC Köln Fanprojekts an.
§ 3 Neutralität
Innerhalb des Fanclubs ist keinerlei parteipolitische Betätigung gestattet. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und wahrt die Gesetze
und Verordnungen des öffentlichen und privaten Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße hiergegen haben unmittelbar den Ausschluss aus
dem Anhängerclub zur Folge.
§ 4 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Dazu ist ein schriflicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. Der Aufnahmeantrag eines
beschränkt Geschäftsfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. Für die Aufnahme eines Neumitgliedes ist die einfache Mehrheit des
Vorstandes nötig. Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft entsteht erst mit vollständiger Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach
§ 7 der Satzung.
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Der Fanclub kann Personen, die sich für den 1. FC Köln e.V. oder den Fanclub „1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0“ besonders verdient gemacht haben,
eine Ehrenmitgliedschaft verleihen. Hierüber beschließt der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag. Sie haben ein Stimmrecht
bei der Mitgliederversammlung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
1. das Austreten aus dem Fanclub zum Ende des Kalenderjahres
Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an den Vorstand beenden. Die Austrittserklärung muß
dem Vorstand bis spätestens zum 30.11. eines Kalenderjahres zugehen. Der für das Kalenderjahr gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht zurück erstattet.
2. durch den Ausschluss aus dem Fanclub.
Ausgeschlossen werden können Mitglieder, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder
sich vereinsschädigend gegenüber dem 1.FC Köln e.V. oder dem Fanclub „1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf 2.0“ verhalten oder den Mitgliedsbeitrag, trotz
vorheriger Mahnung durch den Vorstand, nicht zahlen. Über den Ausschluss von Mitgliedern beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. durch die Auflösung des Fanclubs.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds gegenüber dem 1. FC Köln Anhängerclub Ichendorf
2.0. Noch ausstehende Verpflichtungen des Mitglieds, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Mitgliedsbeitrag
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten zahlen keinen Mitgliedsbeitrag; Erwachsene zahlen 24,- EUR/pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag ist im
Voraus für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31. Januar zu zahlen. Bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres ist jeweils der volle Jahresbeitrag
bis zum Ende des Monats zu zahlen, der auf den Eintrittsmonat folgt.
§ 8 Organe des Vereines
Der Vorstand ist das einzige Organ des Fanclubs. Es besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und der
Frauenbeauftragten.
§ 9 Ordentliche Mitgliederversammlung
Der Fanclub trifft sich einmal im Jahr zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Der Termin wird vom Vorstand bestimmt. Alle Mitglieder werden mit
einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen schriftlich eingeladen.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand des Fanclubs kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die außerordentliche Mitgliedersammlung wird
vom Vorstand einberufen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nicht gestatten. Die
Einladung erfolgt schriftlich.
§ 11 Satzungsänderung
Für die Änderung der Satzung ist die 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Satzungsänderungen können nur auf der Mitgliederversammlung erfolgen.
§ 12 Auflösung des Fanclubs
Eine Auflösung des Fanclubs kann nur einstimmig von Vorstand beschlossen werden
§ 13 Veröffentlichungen
Diskussionen, Anregungen und offizielle Mitteilungen und Einladungen für den Fanclub und deren Mitglieder erfolgen über die Homepage des Fanclubs
(www.fc-anhaenger-ichendorf.de) oder über die von den Mitgliedern angegebenen Email Adressen.
§ 14 Vereinsgaststätte
Die Vereinsgaststätte ist das Restaurant „Zur Linde“ in Ichendorf.
§ 15 Datenschutz im Verein
(1) Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene
Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
(2) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen
lässt;
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
(3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem
jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht
besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten Teile der Satzung unwirksam sein, so ist der Rest der Satzung hiervon nicht betroffen.
Grundsätzlich gelten für diesen Sachverhalt die Regelungen nach BGB
Diese Satzung wurde am 1. 4. 2015 vom Vorstand beschlossen.
Anwesend waren: Bernd Esser, Klaus Esser, Jutta Kolpatzik, Monika Thomas, Herbert Thomas, Bernd Varoquier