TECHNIK | AUTOMOBIL TECHNIK AUTOMOBIL z. B. vorstehend, so müssen die Sitze umgehend durch andere Sitze ausgetauscht werden. Auch seitens des DMSB gibt es für solche Sitze keine Verlängerungsfrist. FIA-GRUPPEN HELME ARTIKEL 253.8 (ÜBERROLLKÄFIGE) Im DMSB-Handbuch 2015, oranger Teil, Seite 25, ist der Text „Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2002 homologiert wurden:“ zu ersetzen durch: „Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2002 homologiert wurden:“ DMSB-GRUPPEN GRUPPE CT / CGT Es wird daran erinnert, dass mit Ausnahme des Slalomsportes ab 01.01.2016 auch für Fahrzeuge mit Baujahr vor 1994 und einem Hubraum von unter 2000cm³ ein Überrollkäfig vorgeschrieben wird. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN SITZHOMOLOGATION Folgende Sitzhomologationen wurden ab sofort von der FIA für ungültig erklärt: 1) Im Rahmen interner Qualitätsüberprüfungen von Renn-Sitzen, die nach der FIA-Norm 8855-1999 homologiert sind, hat die Firma RECARO festgestellt, dass unten stehende Sitze nicht allen Anforderungen gemäß FIA-Standard 8855-1999 entsprechen. Die FIA hat daher entschieden, dass aus Sicherheitsgründen die Homologation der genannten Sitze (für alle Herstellungsdaten) mit sofortiger Wirkung zurückgezogen wird. Ab 01.10.2015 werden die Normen FIA 8859-2015 und Snell SA 2015 akzeptiert. Die Norm Snell SA 2015 wird bis zum 31.12.2023 befristet gültig sein. HELM-KLARSTELLUNG Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die nachträgliche Anbringung einer Kamera am Helm nicht erlaubt ist. FLIEHKRAFTKUPPLUNG Die Verwendung von Fliehkraftkupplungen sind ausschließlich unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Erlaubt nur in Fahrzeuggruppen, in denen das betreffende Reglement die Kupplung entsprechend freistellt (z. B. Gruppe H). - Damit ausgerüstete Fahrzeuge müssen über eine Einrichtung verfügen, welche der Fahrer zusätzlich zum Gaspedal vor jeder Anfahrt aktiv betätigen muss, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen (z. B. Taster am Lenkrad, Kupplungspedal). Hiermit soll ein unbeabsichtigtes Anfahren des Fahrzeugs bei eingelegtem Gang verhindert werden. Der DMSB beschäftigt sich derzeit mit dieser Thematik. Bei einer Änderung vorgenannter Situation erfolgt eine weitere Veröffentlichung. Vorstehendes gilt bei allen DMSB-Veranstaltungen mit Ausnahme von Wettbewerben mit FIA-Prädikat. Der Kartsport ist von oben stehender Regelung ausgenommen. SICHERHEITSGURT-KLARSTELLUNG Hersteller: RECARO Automotive Ltd. & Co. KG Sitzmodelle: Pole Position und Furious Hom.- Nr.: CS.997.00 Hinweis: Informationen von RECARO sind auf deren Internetseite www.recaro-automotive.com zu finden. 2) Hersteller: Sitzmodel: Hom.-Nr.: BIMARCO (POL) EXPERT CS.057.02 Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Slalomsport in den DMSB-Gruppen F und H bei der nicht vorgeschriebenen aber empfohlenen Verwendung von FIA-homologierten Gurten bzw. ehemals FIA-homologierten Gurten gemäß FIA-Normen 8853/98 oder 8854/98 diese maximal 10 Jahre alt sein dürfen. ALLGEMEINES FAHRZEUGHÖHE UND STVZO SITZHOMOLOGATION – KLARSTELLUNG Falls die FIA eine Sitzhomologation für ungültig erklärt hat, siehe 30 VORSTART 3 – 4 / 2015 Es wird darauf hingewiesen, dass die StVZO-Toleranz zur Fahrzeughöhe +/- 50 mm beträgt. Steht in den Fahrzeugpapieren AUTOMOBIL / KART | TECHNIK eines Fahrzeuges z. B. das Maß 1.350 mm, so ist bei einer Prüfung der Höhe das Maß 1.300 mm im Hinblick auf die StVZO noch für in Ordnung zu befinden. Vorstehendes kommt im Rallyesport in allen Fahrzeuggruppen zur Anwendung. In den Gruppen F und G kommt oben stehendes bei allen Wettbewerbsarten zur Anwendung. In der Gruppe N muss zusätzlich das Maß zu Position 205 (Radmitte-Kotflügel) im Homologationsblatt berücksichtigt werden. In der Gruppe G muss zusätzlich der Artikel 23.4 des G-Reglements beachtet werden. DMSB-SACHVERSTÄNDIGE Seit 01.02.2015 ist der DMSB-Sachverständige Florian Eitner unter nachstehender Adresse zu erreichen: MARKTREDWITZ Florian Eitner TÜV SÜD AG TSC Marktredwitz Böttgerstraße 5, 95615 Marktredwitz Mobil 0160 3601946 E-Mail [email protected] KARTSPORT DMSB-KARTSITZ-BESTIMMUNGEN 2015 Zulassung für DMSB-homologierte Sicherheits-Sitze Für die in der Altersklasse 8 – 13 (inkl. Bambini) vorgeschriebenen Sicherheits-Sitze gelten die folgenden Bestimmungen: Im DMSB-Bereich sind nur Sicherheits-Sitze zulässig, welche nach der strengeren FIA-Spezifikation von 2007 (FIA Test Specification for Kart High Seats) getestet und homologiert wurden. Diese Sitze sind durch folgende Hom.-Nummer erkenntlich: „KS 2007…/…“ Die alten Sitz-Homologationen (KS-001/04, KS-002/05 und KS003/05) des Herstellers TR Engineering liefen zum 31.12.2012 aus und wurden zum 31.12.2013 (nach ihrer letztmaligen Verlängerung) ungültig. Ab 01.01.2014 sind nur noch die neu homologierten Sitze von TRE (Hom.-Nummer: KS-2007 …/…) zulässig. ACHTUNG: Die Bambini-Sitz-Homologation KS-002/04 des Herstellers HVT (vom 01.04.2004) gemäß altem DMSB-Standard wurde zum 31.12.2011 ungültig. Das heißt der HVT-Sitz darf seit 01.01.2012 im Kartsport (inklusive Kart-Clubsport) nicht mehr verwendet werden. Die Übersicht aller DMSB-Sachverständigen finden Sie ausschließlich auf unserer Internetseite www.dmsb.de unter Infos für Aktive –> Automobilsport –> Technische Dokumente –> Wagenpässe. DMSB-Homologationen Kart-Sicherheits-Sitze 2015 (Stand: 10.03.2015) Hom.-Nr. Hersteller Modell zugelassen für Hom. gültig bis KS 2007-05/11 Abt Sportsline Abt Aeroliner Bambini-Klasse (max. 115 kg) 31.12.2015* KS 2007-06/11 Abt Sportsline Abt Aeroliner Junior- und VT-Klassen bis 160 kg Gesamtgewicht 31.12.2015* KS 2007-02/11 TAD Bavaria Champion Bambini-Klasse (alle Klassen bis 115 kg Gesamtgewicht) 31.12.2015* TAD Bavaria Rookie alle Klassen bis 162 kg Gesamtgewicht 31.12.2015* (ersetzt alte Hom.: KS-005/06) (ersetzte alte Hom.: KS-006/06) KS 2007-03/11 (ehemals KS-2010-01/10) 3 – 4 / 2015 VORSTART 31 TECHNIK | KART Hom.-Nr. Hersteller Modell zugelassen für Hom. gültig bis KS 2007-04/13 TAD Bavaria Primus Bambini-Klasse (alle Klassen bis 115 kg Gesamtgewicht) 31.12.2018 TR Engineering (Recaro) Youngster II alle Klassen bis 160 kg Gesamtgewicht 31.12.2018 TR Engineering (Recaro) Bambini II alle Klassen bis 115 kg Gesamtgewicht 31.12.2018 (ersetzt KS-001/04) KS 2007-08/14 TAD Bavaria Securus Bambini alle Klassen bis 115 kg Gesamtgewicht 31.12.2019 (ehemals KS-2007-04/12) KS 2007-08/13 (ersetzt KS-003/05 und KS-004/05) KS 2007-01/13 (ersetzt KS-2007-07/13) * optionale Verlängerung durch Hersteller möglich Sämtliche Sitze wurden gemäß FIA-Spezifikation 2007 erfolgreich getestet. DMSB-REGISTRATIONEN KART-SICHERHEITS-SITZE 2015 (Stand: 10.03.2015) Hom.-Nr. Hersteller Modell zugelassen für Hom. gültig bis Reg. KS 2007-07/14 TAD Bavaria Securus Evo Alle Klassen bis 165 kg Gesamtgewicht 10.03.2015 Für alle Junioren- und Senioren-Klassen im Kartsport gibt es eine Gewichts-Bonus-Regelung bei Verwendung eines DMSBzugelassenen Sicherheitssitzes. Die Verwendung eines Sicherheitssitzes ist freiwillig und stellt lediglich eine Empfehlung dar. Der Gewichts-Bonus bei Verwendung eines solchen hohen Sitzes beträgt für das Kart 3 kg. Ein DMSB-zugelassener Sicherheitssitz ist in den BambiniKlassen sowie für alle Fahrer der „Altersklasse 8 – 13“ vorgeschrieben (s. a. Art. D.2.2, DMSB-Kart-Reglement). 32 VORSTART 3 – 4 / 2015 KART | TECHNIK CIK-REGLEMENT Information bezüglich CIK-homologiertem FrontverkleidungsBefestigungssatz Im Zuge der jüngsten Erkenntnisse über die Funktionsweise des neuen Frontverkleidung-Befestigungssatzes, welcher seit dem 01.01.2015 CIK-FIA-homologiert ist, hat die CIK-FIA beschlossen, ab sofort die Verwendung dieses Kits auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Derzeit werden die CIK-FIA Tests durchgeführt, um die Kriterien für eine endgültige Lösung zu klären. Ab sofort und bis auf weiteres darf daher der homologierte Frontverkleidung-Befestigungssatz nicht mehr verwendet werden. Vordere Verkleidungen müssen unlösbar, bis zum Ergebnis der Tests und der Validierung eines neuen Kits, befestigt werden. Nur der vordere Stoßfängerträger (der zentrale Teil des homologierten Frontverkleidung-Befestigungssatzes, welcher die Stoßstangen sichert) kann verwendet werden. Frontverkleidungen der Homologationsperiode 2015 – 2020 müssen mit einer festen Halterung verwendet werden. Art. 2.3.4. Hauptteile des Chassis: Folgender Artikel 2.3.4.3 (Anforderungen) wird ab sofort wie folgt ergänzt (Änderung kursiv): „Art. 2.3.4.3 Anforderungen Alle Hauptteile des Fahrgestells müssen fest miteinander oder am Fahrgestell-Rahmen befestigt sein. Eine starre Konstruktion ist notwendig, keine Gelenke (mobil in 1, 2 oder 3 Achsen). … 43 2,5 30 4,9 42 2,6 29 5,2 41 2,8 28 Vollachse 40 2,9 27 Vollachse 39 3,1 26 Vollachse 38 3,2 25 Vollachse Jede Hinterachse muss zwingend den herstellerspezifischen CIK-FIA-Identifikationssticker tragen (siehe Anhang Nr. 10 – Umsetzung im CIK/FIA-Bereich seit 01.01.2015, im DMSBBereich ab 01.01.2016) und auf der Außenseite mit dem Herstellerlogo – eingraviert oder geprägt, jederzeit sichtbar – versehen sein. Die am Chassis verwendete Hinterachse muss nicht vom selben Hersteller stammen wie das verwendete Chassis. In der Klasse Superkart muss die Hinterachse einen maximalen Durchmesser von 40 mm und eine minimale Wandstärke von 2,5 mm an allen Stellen aufweisen. In allen Klassen muss die Hinterachse aus magnetischem Stahl gefertigt sein.“ Anzeige 3 – 4 / 2015 VORSTART 33 TECHNIK | KART Zeichnung 2.b Karosserie für Kurzstrecken: Folgende Zeichnung 2.b (Karosserie für Kurzstrecken) wird ab sofort wie folgt geändert: 34 VORSTART 3 – 4 / 2015 KART | TECHNIK Zeichnung 2.c Frontverkleidungs-Befestigung: Folgende Zeichnung 2.c (Frontverkleidungs-Befestigung) wird ab sofort wie folgt geändert:: 61,40 34 16 1 20 Definition „Frontverkleidungs-Befestigung“: 1. Montagesatz für Frontverkleidung (2 Teile + 8 Schrauben insgesamt). 2. Vorderer Stoßfängerträger (2 Halbschalen + 2 Schrauben insgesamt). 3. Verstellbare Hakenklammern (2 Stück, welche aus Metall sein müssen). 3 – 4 / 2015 VORSTART 35
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