Vorstart 3-4-2015 - Volker Hofsommer

TECHNIK | AUTOMOBIL
TECHNIK AUTOMOBIL
z. B. vorstehend, so müssen die Sitze umgehend durch andere
Sitze ausgetauscht werden. Auch seitens des DMSB gibt es für
solche Sitze keine Verlängerungsfrist.
FIA-GRUPPEN
HELME
ARTIKEL 253.8 (ÜBERROLLKÄFIGE)
Im DMSB-Handbuch 2015, oranger Teil, Seite 25, ist der Text
„Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2002 homologiert wurden:“ zu
ersetzen durch:
„Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2002 homologiert wurden:“
DMSB-GRUPPEN
GRUPPE CT / CGT
Es wird daran erinnert, dass mit Ausnahme des Slalomsportes ab
01.01.2016 auch für Fahrzeuge mit Baujahr vor 1994 und einem
Hubraum von unter 2000cm³ ein Überrollkäfig vorgeschrieben
wird.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
SITZHOMOLOGATION
Folgende Sitzhomologationen wurden ab sofort von der FIA für
ungültig erklärt:
1) Im Rahmen interner Qualitätsüberprüfungen von Renn-Sitzen,
die nach der FIA-Norm 8855-1999 homologiert sind, hat die
Firma RECARO festgestellt, dass unten stehende Sitze nicht
allen Anforderungen gemäß FIA-Standard 8855-1999 entsprechen.
Die FIA hat daher entschieden, dass aus Sicherheitsgründen
die Homologation der genannten Sitze (für alle Herstellungsdaten) mit sofortiger Wirkung zurückgezogen wird.
Ab 01.10.2015 werden die Normen FIA 8859-2015 und Snell SA
2015 akzeptiert. Die Norm Snell SA 2015 wird bis zum
31.12.2023 befristet gültig sein.
HELM-KLARSTELLUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die nachträgliche
Anbringung einer Kamera am Helm nicht erlaubt ist.
FLIEHKRAFTKUPPLUNG
Die Verwendung von Fliehkraftkupplungen sind ausschließlich
unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Erlaubt nur in Fahrzeuggruppen, in denen das betreffende
Reglement die Kupplung entsprechend freistellt (z. B. Gruppe
H).
- Damit ausgerüstete Fahrzeuge müssen über eine Einrichtung
verfügen, welche der Fahrer zusätzlich zum Gaspedal vor
jeder Anfahrt aktiv betätigen muss, um das Fahrzeug in
Bewegung zu setzen (z. B. Taster am Lenkrad, Kupplungspedal).
Hiermit soll ein unbeabsichtigtes Anfahren des Fahrzeugs bei
eingelegtem Gang verhindert werden.
Der DMSB beschäftigt sich derzeit mit dieser Thematik. Bei einer
Änderung vorgenannter Situation erfolgt eine weitere Veröffentlichung.
Vorstehendes gilt bei allen DMSB-Veranstaltungen mit Ausnahme
von Wettbewerben mit FIA-Prädikat. Der Kartsport ist von oben
stehender Regelung ausgenommen.
SICHERHEITSGURT-KLARSTELLUNG
Hersteller:
RECARO Automotive Ltd. & Co. KG
Sitzmodelle:
Pole Position und Furious
Hom.- Nr.:
CS.997.00
Hinweis: Informationen von RECARO sind auf deren Internetseite www.recaro-automotive.com zu finden.
2)
Hersteller:
Sitzmodel:
Hom.-Nr.:
BIMARCO (POL)
EXPERT
CS.057.02
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Slalomsport in den
DMSB-Gruppen F und H bei der nicht vorgeschriebenen aber
empfohlenen Verwendung von FIA-homologierten Gurten bzw.
ehemals FIA-homologierten Gurten gemäß FIA-Normen 8853/98
oder 8854/98 diese maximal 10 Jahre alt sein dürfen.
ALLGEMEINES
FAHRZEUGHÖHE UND STVZO
SITZHOMOLOGATION – KLARSTELLUNG
Falls die FIA eine Sitzhomologation für ungültig erklärt hat, siehe
30 VORSTART 3 – 4 / 2015
Es wird darauf hingewiesen, dass die StVZO-Toleranz zur Fahrzeughöhe +/- 50 mm beträgt. Steht in den Fahrzeugpapieren
AUTOMOBIL / KART | TECHNIK
eines Fahrzeuges z. B. das Maß 1.350 mm, so ist bei einer Prüfung
der Höhe das Maß 1.300 mm im Hinblick auf die StVZO noch für
in Ordnung zu befinden.
Vorstehendes kommt im Rallyesport in allen Fahrzeuggruppen
zur Anwendung. In den Gruppen F und G kommt oben stehendes
bei allen Wettbewerbsarten zur Anwendung.
In der Gruppe N muss zusätzlich das Maß zu Position 205 (Radmitte-Kotflügel) im Homologationsblatt berücksichtigt werden.
In der Gruppe G muss zusätzlich der Artikel 23.4 des G-Reglements beachtet werden.
DMSB-SACHVERSTÄNDIGE
Seit 01.02.2015 ist der DMSB-Sachverständige Florian Eitner
unter nachstehender Adresse zu erreichen:
MARKTREDWITZ
Florian Eitner
TÜV SÜD AG
TSC Marktredwitz
Böttgerstraße 5, 95615 Marktredwitz
Mobil 0160 3601946
E-Mail [email protected]
KARTSPORT
DMSB-KARTSITZ-BESTIMMUNGEN 2015
Zulassung für DMSB-homologierte Sicherheits-Sitze
Für die in der Altersklasse 8 – 13 (inkl. Bambini) vorgeschriebenen Sicherheits-Sitze gelten die folgenden Bestimmungen:
Im DMSB-Bereich sind nur Sicherheits-Sitze zulässig, welche
nach der strengeren FIA-Spezifikation von 2007 (FIA Test Specification for Kart High Seats) getestet und homologiert wurden.
Diese Sitze sind durch folgende Hom.-Nummer erkenntlich:
„KS 2007…/…“
Die alten Sitz-Homologationen (KS-001/04, KS-002/05 und KS003/05) des Herstellers TR Engineering liefen zum 31.12.2012
aus und wurden zum 31.12.2013 (nach ihrer letztmaligen
Verlängerung) ungültig. Ab 01.01.2014 sind nur noch die neu
homologierten Sitze von TRE (Hom.-Nummer: KS-2007 …/…)
zulässig.
ACHTUNG: Die Bambini-Sitz-Homologation KS-002/04 des
Herstellers HVT (vom 01.04.2004) gemäß altem DMSB-Standard
wurde zum 31.12.2011 ungültig. Das heißt der HVT-Sitz darf seit
01.01.2012 im Kartsport (inklusive Kart-Clubsport) nicht mehr
verwendet werden.
Die Übersicht aller DMSB-Sachverständigen finden Sie ausschließlich auf unserer Internetseite www.dmsb.de unter Infos für
Aktive –> Automobilsport –> Technische Dokumente –> Wagenpässe.
DMSB-Homologationen Kart-Sicherheits-Sitze 2015
(Stand: 10.03.2015)
Hom.-Nr.
Hersteller
Modell
zugelassen für
Hom. gültig bis
KS 2007-05/11
Abt Sportsline
Abt Aeroliner
Bambini-Klasse
(max. 115 kg)
31.12.2015*
KS 2007-06/11
Abt Sportsline
Abt Aeroliner
Junior- und VT-Klassen
bis 160 kg
Gesamtgewicht
31.12.2015*
KS 2007-02/11
TAD Bavaria
Champion
Bambini-Klasse
(alle Klassen bis 115 kg
Gesamtgewicht)
31.12.2015*
TAD Bavaria
Rookie
alle Klassen bis
162 kg Gesamtgewicht
31.12.2015*
(ersetzt alte Hom.:
KS-005/06)
(ersetzte alte Hom.:
KS-006/06)
KS 2007-03/11
(ehemals KS-2010-01/10)
3 – 4 / 2015 VORSTART 31
TECHNIK | KART
Hom.-Nr.
Hersteller
Modell
zugelassen für
Hom. gültig bis
KS 2007-04/13
TAD Bavaria
Primus
Bambini-Klasse
(alle Klassen bis 115 kg
Gesamtgewicht)
31.12.2018
TR Engineering
(Recaro)
Youngster II
alle Klassen bis
160 kg Gesamtgewicht
31.12.2018
TR Engineering
(Recaro)
Bambini II
alle Klassen bis
115 kg Gesamtgewicht
31.12.2018
(ersetzt KS-001/04)
KS 2007-08/14
TAD Bavaria
Securus
Bambini
alle Klassen bis 115 kg
Gesamtgewicht
31.12.2019
(ehemals KS-2007-04/12)
KS 2007-08/13
(ersetzt KS-003/05 und
KS-004/05)
KS 2007-01/13
(ersetzt KS-2007-07/13)
* optionale Verlängerung durch Hersteller möglich
Sämtliche Sitze wurden gemäß FIA-Spezifikation 2007 erfolgreich getestet.
DMSB-REGISTRATIONEN
KART-SICHERHEITS-SITZE 2015
(Stand: 10.03.2015)
Hom.-Nr.
Hersteller
Modell
zugelassen für
Hom. gültig bis
Reg. KS 2007-07/14
TAD Bavaria
Securus Evo
Alle Klassen
bis 165 kg
Gesamtgewicht
10.03.2015
Für alle Junioren- und Senioren-Klassen im Kartsport gibt es
eine Gewichts-Bonus-Regelung bei Verwendung eines DMSBzugelassenen Sicherheitssitzes.
Die Verwendung eines Sicherheitssitzes ist freiwillig und stellt
lediglich eine Empfehlung dar.
Der Gewichts-Bonus bei Verwendung eines solchen hohen Sitzes
beträgt für das Kart 3 kg.
Ein DMSB-zugelassener Sicherheitssitz ist in den BambiniKlassen sowie für alle Fahrer der „Altersklasse 8 – 13“ vorgeschrieben (s. a. Art. D.2.2, DMSB-Kart-Reglement).
32 VORSTART 3 – 4 / 2015
KART | TECHNIK
CIK-REGLEMENT
Information bezüglich CIK-homologiertem FrontverkleidungsBefestigungssatz
Im Zuge der jüngsten Erkenntnisse über die Funktionsweise des
neuen Frontverkleidung-Befestigungssatzes, welcher seit dem
01.01.2015 CIK-FIA-homologiert ist, hat die CIK-FIA
beschlossen, ab sofort die Verwendung dieses Kits auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Derzeit werden die CIK-FIA Tests
durchgeführt, um die Kriterien für eine endgültige Lösung zu
klären.
Ab sofort und bis auf weiteres darf daher der homologierte
Frontverkleidung-Befestigungssatz nicht mehr verwendet
werden. Vordere Verkleidungen müssen unlösbar, bis zum Ergebnis der Tests und der Validierung eines neuen Kits, befestigt
werden. Nur der vordere Stoßfängerträger (der zentrale Teil des
homologierten Frontverkleidung-Befestigungssatzes, welcher
die Stoßstangen sichert) kann verwendet werden. Frontverkleidungen der Homologationsperiode 2015 – 2020 müssen
mit einer festen Halterung verwendet werden.
Art. 2.3.4. Hauptteile des Chassis:
Folgender Artikel 2.3.4.3 (Anforderungen) wird ab sofort wie
folgt ergänzt (Änderung kursiv):
„Art. 2.3.4.3 Anforderungen
Alle Hauptteile des Fahrgestells müssen fest miteinander oder
am Fahrgestell-Rahmen befestigt sein.
Eine starre Konstruktion ist notwendig, keine Gelenke (mobil
in 1, 2 oder 3 Achsen).
…
43
2,5
30
4,9
42
2,6
29
5,2
41
2,8
28
Vollachse
40
2,9
27
Vollachse
39
3,1
26
Vollachse
38
3,2
25
Vollachse
Jede Hinterachse muss zwingend den herstellerspezifischen
CIK-FIA-Identifikationssticker tragen (siehe Anhang Nr. 10 –
Umsetzung im CIK/FIA-Bereich seit 01.01.2015, im DMSBBereich ab 01.01.2016) und auf der Außenseite mit dem Herstellerlogo – eingraviert oder geprägt, jederzeit sichtbar –
versehen sein.
Die am Chassis verwendete Hinterachse muss nicht vom
selben Hersteller stammen wie das verwendete Chassis.
In der Klasse Superkart muss die Hinterachse einen maximalen
Durchmesser von 40 mm und eine minimale Wandstärke von
2,5 mm an allen Stellen aufweisen.
In allen Klassen muss die Hinterachse aus magnetischem Stahl
gefertigt sein.“
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3 – 4 / 2015 VORSTART 33
TECHNIK | KART
Zeichnung 2.b Karosserie für Kurzstrecken:
Folgende Zeichnung 2.b (Karosserie für Kurzstrecken) wird ab
sofort wie folgt geändert:
34 VORSTART 3 – 4 / 2015
KART | TECHNIK
Zeichnung 2.c Frontverkleidungs-Befestigung:
Folgende Zeichnung 2.c (Frontverkleidungs-Befestigung) wird
ab sofort wie folgt geändert::
61,40
34
16
1
20
Definition „Frontverkleidungs-Befestigung“:
1. Montagesatz für Frontverkleidung (2 Teile + 8 Schrauben insgesamt).
2. Vorderer Stoßfängerträger (2 Halbschalen + 2 Schrauben insgesamt).
3. Verstellbare Hakenklammern (2 Stück, welche aus Metall sein müssen).
3 – 4 / 2015 VORSTART 35