Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 15 Freitag, 10. April 2015 k n a DDank Bereits zum 5. Mal haben die Elternbeiräte unserer Kita im März einen Kleider- und Spielzeugbasar in der Hagenschießhalle veranstaltet. Durch Tischmieten, Verkaufserlöse aus der Bewirtung sowie diverse Spenden wurde wieder ein stolzer Beitrag von 1287,00 Euro erzielt. Von diesem Betrag bekommt nun jede Gruppe einen Betrag von 80,00 Euro, um sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen. Vom Restbetrag soll eine RundTischgruppe aus Holz für den Garten angeschafft werden. Vom Verkaufserlös aus dem Herbstbasar wurden inzwischen neue Fahrzeuge angeschafft. Die Krippenkinder freuen sich über zwei Krippendreiräder und die Jahrgang 57 an die engagierten Eltern und den Elternbeirat! Kindergartenkinder über einen großen Bikerunner, vier LKW´s, einen zusätzlichen Fahrzeugständer sowie über Eiswaffeln für das Sandkastenspiel. Jetzt kann der Frühling kommen!Im Rahmen einer Spendenübergabe wurden diese Fahrzeuge letzten Donnerstag offiziell vom Elternbeirat an die Kinder übergeben. Die Freude und die leuchtenden Augen der Kinder bedürfen keiner weiteren Worte. Die Kinder und das Kita-Personal freuen sich von ganzem Herzen über den großartigen Einsatz und die hohe Motivation. Vielen Dank auch im Namen der Gemeinde Wimsheim als Träger der Einrichtung. 2 Nummer 15 Mitteilungsblatt Wimsheim Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Gruppenklärwerk Grenzbach Am Donnerstag, den 16. April 2015 findet um 18.30 Uhr im Rathaus Mönsheim, Sitzungssaal, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Grenzbach statt. Tagesordnung 1. Bekanntgabe und Anerkennung der Niederschrift über die Sitzung vom 19. Januar 2015 2. Sanierung der Technischen Ausrüstung im RÜB 310 einschließlich Anpassungsarbeiten auf der Kläranlage Auftragsvergabe 3. Rechnungsabschluss mit Feststellung der Jahresrechnung 2014 4. Kreditaufnahme für die Investitionsmaßnahmen 2015 5. Verschiedenes; Anfragen Die Bevölkerung wird zu der Sitzung herzlich eingeladen. gez. Fritsch Verbandsvorsitzender Bericht von der Gemeinderatssitzung am 31. März 2015 Sanierung und Umgestaltung Friedhof – Vorstellung der Entwurfsplanung Urnengrabanlage Nachdem bereits im Haushaltsplan 2014 Mittel zur Umgestaltung von einzelnen Grabflächen, dem Anlegen von Urnengräbern, für die Sanierung der Wege im neuen Teil des Friedhofs sowie zur Unterhaltung der Friedhofshalle eingestellt wurden, hat der Gemeinderat am 11. Oktober 2014 den Friedhof besichtigt. Bei dieser Besichtigung wurden die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen vor Ort besprochen und von der Verwaltung erläutert. Daraufhin wurde der Landschaftsarchitekt Etienne Cappoen mit der Erstellung einer Vorplanung beauftragt. Nachdem die Vorentwürfe von Herrn Cappoen nunmehr vorliegen, wurden diese in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Planungen betreffen zum einen den östlichen Friedhofsteil. Dort sollen die vorhandenen Asphaltwege saniert werden, da diese sowohl sehr schadhafte Oberflächen als auch keine Randbegrenzung gegen die Grünflächen aufweisen und insgesamt in einem schlechten Zustand sind. Im Zuge der Wegsanierung soll auch der hintere Eingang so umgestaltet werden, dass die Zugänglichkeit verbessert wird. Da die Höhenverhältnisse nur bedingt veränderbar sind, stellt dies besondere Anforderungen an die Planung. Freitag, 10. April 2015 Die wesentlichste Veränderung stellt jedoch die geplante Umgestaltung im westlichen Bereich des Friedhofs dar. Hintergrund sind Veränderungen bei der Wahl der Bestattungsform. Während in früheren Jahren hauptsächlich eine Beisetzung in Form einer Erdbestattung ausgewählt wurde, erfolgen in jüngerer Zeit rund die Hälfte aller Bestattungen in einem Urnengrab. Dies führt zu veränderten Anforderungen an die zukünftige Grabgestaltung auf dem Friedhof. Zukünftig werden mehr Urnengräber benötigt werden. Parallel werden auch Wünsche nach weiteren Bestattungsformen wie beispielsweise teilanonymen Urnengräbern, Urnenstelen und gärtnergepflegte Urnengrabanlagen an die Gemeinde herangetragen. Diesen veränderten Anforderungen wird mit den nun vorgestellten Vorentwurfsplanungen im westlichen Friedhofsteil, direkt hinter dem Haupteingang auf der südlichen Seite, Rechnung getragen. Vorgesehen ist neben Urnenstelen, einer gärtnergepflegten Gemeinschaftsurnengrabanlage die Möglichkeit einer Baumbestattung unter dem vorhandenen Ahornbaum sowie bei Bedarf die Herstellung eines Gemeinschaftsgrabfeldes für Urnen. Weiterhin angeboten werden selbstverständlich die konventionellen Urneneinzelgräber in Fortführung der bestehenden Grabanlagen im hinteren Teil des westlichen Friedhofsbereichs. Neben diesen, den Anforderungen an zeitgemäße Bestattungsformen gerecht werdende Planungen ist eine Begradigung des Haupteingangs vorgesehen. Weiter soll die Fläche östlich der Friedhofshalle verbreitert werden. Vorgesehen ist dies durch eine Auffüllung, die durch eine Stützmauer zu den bestehenden Gräbern begrenzt wird. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, zu überprüfen, ob diese dann in östlicher Richtung neu entstehende größere Fläche durch eine Glaskonstruktion überdacht werden kann. Weiter ist vorgesehen, den Platzbereich südlich der Friedhofshalle etwas zu vergrößern, so dass die Bereiche um die Friedhofshalle insgesamt etwas großzügiger werden. Schließlich ist vorgesehen, die Öffnung zwischen altem und neuem Friedhofsteil etwas aufzuweiten und die Hecken zum neuen Friedhofsteil in der Höhe deutlich zu reduzieren, so dass der gesamte Friedhof durchgängiger erscheint. Neben diesen den eigentlichen Friedhof betreffenden landschaftsgärtnerischen Planungen ist die eingangs beschriebene Sanierung der Friedhofshalle vorgesehen, die jedoch nicht Bestandteil der Planungen des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing. Cappoen waren. Für die Sanierung der Friedhofshalle sind noch davon unabhängige Planungen erforderlich, in deren Rahmen auf Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats auch eine eventuelle Herstellung öffentlicher Toiletten geprüft werden kann. Abschließend befürwortete der Gemeinderat übereinstimmend die vorgestellten Vorentwurfsplanungen, so dass nunmehr die detaillierteren Planungen erfolgen können. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ – Satzungsbeschluss a) Prüfung eingegangener Anregungen b) Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 05. Februar 2013 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 02. Mai 2014. In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014 wurde durch den Gemeinderat die Fortführung der projektierten und eingereichten Planung für die Bebauung in der Ortsmitte beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt ein Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen. Planziel ist die Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“, um die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 25. November 2014 vorgestellte Planung für den Neubau eines Wohnund Geschäftshauses mit Parkdeck und sich darüber befindendem Ortsplatz realisieren zu können. In der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2015 wurde der vom Planungsbüro Prof. Baldauf erarbeitete Entwurf vorgestellt und vom Gemeinderat mehrheitlich gebilligt. Daraufhin lag der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 09. Februar 2015 bis 11. März 2015 öffentlich aus. Ebenfalls wurden am 06. Februar 2015 die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung benachrichtigt mit der Bitte um Stellungnahme bis 11. März 2015. Seitens der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gingen keine Stellungnahmen ein. Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stel- Freitag, 10. April 2015 Mitteilungsblatt Wimsheim lungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge wurden von Dipl.-Ing. Nicole Stehle vom Architektur- und Stadtplanungsbüro Prof. Baldauf in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Wenngleich in einem Gespräch zwischen Landesdenkmalamt, Planer und Verwaltung eine Übereinstimmung, die grundsätzliche Planung des Ortsmittegebäudes betreffend, erzielt werden konnte, bestehen von Seiten des Landesdenkmalamtes weiterhin Bedenken hinsichtlich verschiedener Details z.B. zur Dachgestaltung, die auch in der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum Ausdruck kamen. Der Bauantrag, welcher die Grundlage der jetzigen Bebauungsplanänderung ist, wurde wie beschrieben vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 02. Oktober 2012 einstimmig befürwortet und in der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2014 bestätigt. Diese Planung wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung am 25. November 2014 vorgestellt und hat dort Anklang gefunden. Der Gemeinderat befürwortete mehrheitlich die vorgestellten Abwägungsvorschläge, wonach sich die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ an den vom Gemeinderat am 02. Oktober 2012 beschlossenen Baugesuch orientiert und beschloss die entsprechende Satzung über den Bebauungsplan „Ortsmitte – 1. Änderung“. Die letzte abschließende Klärung zu Details der Dachgestaltung erfolgt nunmehr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Nach der Behandlung verschiedener Bauanträge informierte Bürgermeister Weisbrich über das Ergebnis des Antrags auf Akteneinsicht nach § 24 (3) GemO vom 19. März 2015. Bericht über die Akteneinsicht des Gemeinderats am 19. März 2015: Dem Akteneinsichtsausschuss, bestehend aus dem gesamten Gemeinderat, wurde mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderats vom 24. Februar 2015 folgender Auftrag erteilt: Es soll konkret untersucht werden, ob und inwieweit Begünstigungen beim Erwerb, Verkauf und Kauf von Grundstücken der Gemeinde Wimsheim im Bebauungsplan „Breitloh-West II“ vorliegen. Dazu sollen die relevanten Grundstücksgeschäfte der Gemeinde incl. der Fragen zur nachvollziehbaren Kaufpreisbildung untersucht werden. Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob der (damalige) Gemeinderat jederzeit vollständig und richtig von der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen informiert war. Bei der Akteneinsicht des Gemeinderats am 19. März 2015 wurden dem Gemeinderat von der Verwaltung die zur Durchführung des oben genannten Auftrags erforderlichen detaillierten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der oben beschriebene Auftrag wurde in zwei Bereiche untergliedert, die waren: Teilbereich 1: Es soll konkret untersucht werden, ob und inwieweit Begünstigungen beim Erwerb, Verkauf und Kauf von Grundstücken der Gemeinde Wimsheim im Bebauungsplan „Breitloh-West II“ vorliegen. Dazu sollen die relevanten Grundstücksgeschäfte der Gemeinde incl. der Fragen zur nachvollziehbaren Kaufpreisbildung untersucht werden. Zu diesem Teilbereich der Akteneinsicht stimmte der Akteneinsichtsausschuss einstimmig folgendem Ergebnis zu: Die Kaufpreisfindung erfolgte nach sachlichen Kriterien und ist nachvollziehbar, es wurde keine Begünstigung festgestellt. Offen bleibt die Frage, ob bei einem anderen Käufer oder Zeitpunkt ein höherer oder niederer Kaufpreis hätte erzielt werden können. Es wird gesehen, dass der Kaufpreis in Bezug auf die örtlichen Verhältnisse angemessen ist. Teilbereich 2: Es soll festgestellt werden, ob der (damalige) Gemeinderat jederzeit vollständig und richtig von der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen informiert war. Die Akteneinsicht zu diesem Teilbereich brachte mit sieben Ja-Stimmen, drei Gegen-Stimmen und zwei Enthaltungen folgendes Ergebnis: Es wird festgestellt, dass der (damalige) Gemeinderat zum Zeitpunkt der Entscheidung umfassend, vollständig und richtig durch die Verwaltung informiert wurde. Ihm standen alle Unterlagen zur Verfügung. Befangene Gemeinderäte haben an der öffentlichen Sitzung teilgenommen, jedoch nicht an Beratung und Beschlussfassung. 3 Nummer 15 Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt erinnerte Bürgermeister Weisbrich an die auch mittels Flugblatt kommunizierte Beschwerde der Fraktionen „Liste Bürgerinitiative“ und „Wimsheim.Miteinander“, wonach die Verwaltung den Antrag auf Akteneinsicht habe verzögert im Gemeinderat beraten lassen und unnötigerweise eine Konkretisierung des Antrags auf Akteneinsicht von den Antragstellern verlangt habe. Eine entsprechende Beschwerde wurde neben der Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt auch an das Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet. Bürgermeister Weisbrich zitierte in der Gemeinderatssitzung die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit dem Ergebnis, dass weder eine ungerechtfertigte Verzögerung noch eine unbegründete Forderung zur Konkretisierung des Antrags auf Akteneinsicht durch die Verwaltung gegeben war. Somit wurde die Bearbeitung des Antrags auf Akteneinsicht durch die Verwaltung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe in vollem Umfang als sachgerecht und rechtmäßig bestätigt. Das vollständige Schreiben steht auf der Homepage der Gemeinde www.wimsheim.de zur Verfügung. Bürgerversammlung 2015 – Beratung über Themen In der Sitzung des Gemeinderates am 24. März 2015 wurde über die Durchführung der geplanten Bürgerversammlung 2015 beraten. Verschiedene Themen wurden im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung erarbeitet (vgl. Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24. März 2015). Weiter kam der Gemeinderat im Rahmen der Sitzung vom 24. März 2015 zu dem Ergebnis, dass all diese Themen den zeitlichen Rahmen einer einzelnen Bürgerversammlung sprengen würden. Daher wurden die am 24. März 2015 erarbeiteten Themenblöcke von der Verwaltung zusammengestellt und der Gemeinderat mittels eines Fragebogens gebeten, vier Themen auszuwählen. Nach Auswahl der Themen und der Terminfestlegung auf Dienstag, 07. Juli 2015 ist folgender Ablauf der Bürgerversammlung geplant: Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Weisbrich gibt dieser einen allgemeinen Überblick über laufende Projekte der Gemeinde Wimsheim. Danach werden folgende vier Themenblöcke behandelt: 1.Wasserversorgung Wimsheim – Info zum Strukturgutachten Wasserversorgung, geplante Sanierung der Wassergewinnungsanlagen und Möglichkeiten zur Reduzierung der Wasserhärte. 2.Demografische Entwicklung der Gemeinde Wimsheim bis in das Jahr 2013 und deren Auswirkungen, z.B. für altersgerechtes Wohnen und in Bezug auf Kinder und Jugendliche 3.Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern 4. Gemeindeentwicklungsplan: Erörterung verschiedener Themenfelder unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, z.B. in Bürgerwerkstätten. Die Themenblöcke 1 – 3 werden von der Verwaltung vorbereitet. Der Themenblock 4 „Gemeindeentwicklungsplan“ wird von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten koordiniert und vorgestellt. Die Bevölkerung wird schon jetzt zu der Bürgerversammlung herzlich eingeladen. Unterbringung von Flüchtlingen / Asylbewerbern - Sachstandsinformation Der Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland nimmt stetig und nachhaltig zu. Die Unterbringung stellt daher für die Länder, die Kreise und die Kommunen eine große Herausforderung dar. So hat der Enzkreis rund 100 Personen pro Monat aufzunehmen. Der Landrat des Enzkreises, Herr Röckinger, hat sich daher zum Jahreswechsel in einem Schreiben an die Gemeinden gewandt und um dringende Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, z.B. Hallen, gebeten. Dieses Schreiben des Landrats wurde von der Verwaltung auch an den TSV Wimsheim weitergeleitet. Die Vereinsleitung des TSV Wimsheim hat daraufhin signalisiert, dieser wichtigen humanitären Aufgabe aufgeschlossen gegenüberzustehen und eine Unterstützung des Kreises und der Gemeinde, (der der Kreis die Asylbewerber zur Unterbringung zuweist), konstruktiv zu überprüfen. Deshalb ist das Landratsamt Enzkreis derzeit mit dem TSV Wimsheim über die Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern / Flüchtlingen in der Halle des TSV Wimsheim im Gespräch. Von Seiten der Gemeinde wird dieses Engagement des TSV Wimsheim ausdrücklich begrüßt und unterstützt. 4 Nummer 15 Mitteilungsblatt Wimsheim Angedacht ist die Unterbringung von ca. 40 Personen in der TSVHalle durch das Landratsamt Enzkreis. Sobald weitere Ergebnisse über die Gespräche zwischen Landratsamt Enzkreis und TSV Wimsheim bekannt sind, wird selbstverständlich darüber informiert. Der Gemeinderat befürwortete übereinstimmend die Bemühungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in der TSV-Halle von Seiten der Gemeinde zu unterstützen. Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse a)Der Gemeinderat stimmte der Einstellung einer staatlich anerkannten Erzieherin nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für die KiTa Wimsheim zu. b)Der Gemeinderat stimmte in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24. März 2015 der Veräußerung eines gemeindeeigenen Bauplatzes in der Uhlandstraße zu. Bekanntgaben und Verschiedenes a)Bürgerbegehren II vom 07. August 2013 der Bürgerinitiative Wimsheim e.V. – Rücknahme des Widerspruchs gegen die Entscheidung der Gemeinde Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2013 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens II vom 07. August 2013 beraten und entschieden, dass dieses nicht zulässig ist. Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Mit heutigem Schreiben wurde der Widerspruch der Bürgerinitiative Wimsheim e.V. gegen die Entscheidung der Gemeinde zurückgenommen. Das Verfahren ist damit vollends abgeschlossen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März 2014 bereits die Beschwerde gegen die Entscheidung zurückgewiesen hatte. b)Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 21. April 2015 statt. Aus der Mitte des Gemeinderats wird mitgeteilt, dass nach dem Zurückschneiden der Hecken am Hausbergweg zahlreiche Müllablagerungen zum Vorschein kamen und diese von Bürgern eingesammelt wurden. Daher gebührt den nicht namentlich bekannten Bürgerinnen und Bürgern der Dank für diese Müllsammelaktion verbunden mit dem dringenden Appell, Müll und Abfälle nicht in der freien Natur wegzuwerfen, sondern in die dafür vorgesehenen Behältnisse einzuwerfen. Zum Abschluss der Gemeinderatssitzungen werden die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde beantwortet. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte – 1. Änderung“ Der Gemeinderat Wimsheim hat am 31. März 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte – 1. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze. Freitag, 10. April 2015 Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 31. März 2015. Bestandteile des Bebauungsplanes sind: 1.Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Verfahrensvermerke vom 31. März 2015 2.Textliche Festsetzungen zu Bebauungsplan, Stand 31. März 2015 a) planungsrechtliche Bestimmungen nach BauGB und BauNVO b) örtliche Bauvorschriften nach LBO 3. a) Begründung zum Bebauungsplan vom 31. März 2015 Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte1. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich seiner Begründung und sonstiger Bestandteile beim Bürgermeisteramt Wimsheim, Rathausstraße 1, Ecke Kirchgasse, Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hinweis gem. § 215 Abs. 2 BauGB Unbeachtlich werden •eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und •eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und •nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. § 215 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. § 44 Abs. 5 BauGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Wimsheim, den 31. März 2015 gez. Weisbrich Bürgermeister Karriereberatung der Bundeswehr Die Karriereberatung der Bundeswehr in Karlsruhe berät junge Frauen und Männer über den freiwilligen Wehrdienst, die aktuellen Laufbahnmöglichkeiten sowie Studien- und Ausbildungschancen bei der Bundeswehr. Fortsetzung Seite 6 Freitag, 10. April 2015 5 Mitteilungsblatt Wimsheim Nummer 15 Anmeldung für die Kernzeitbetreuung während der Sommerferien 2015 Voraussetzung ist: 1. Mindestens 10 verbindliche Anmeldungen, höchsten 20. Darunter findet die Ferienbetreuung nicht statt. 2. Die Anmeldung ist verbindlich, der Elternbeitrag muss auch bei Nichtteilnahme entrichtet werden. Gebühren: 3 Wochen Sommerferien + 2 Tage Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern Für ein Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern 120 € 102 € 81 € (Alleinerz.) (Wochenbetrag) 94 € 77 € 61 € 40 € 34 € 27 € Wir bitten um Anmeldung bis 29.04.2015 ✁........................................................... ✁.............................................. .................................................................. Bürgermeisteramt Wimsheim -SteueramtRathausstraße 1 Formular ausfüllen und zurück 71299 Wimsheim Datum: ________________________________________________________________________________________________ Verbindliche Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung während den Sommerferien Anmeldeschluss: 29.04.2015 Ich/Wir möchten mein/unser Kind Name, Vorname ............................................................................................................................ zur Kernzeitenbetreuung während der Schulferien anmelden. ❏ Erste zwei Tage der Sommerferien ❏ Woche 1 ❏ Woche 2 ❏ Woche 3 ❏ Gesamte Ferienbetreuung ❏ Mein/unser Kind besucht die reguläre Kernzeitenbetreuung ❏ In unserem Haushalt leben...................Kinder ❏ Ich bin alleinerziehend ❏ Mein/unser Kind ist allergisch gegen …………...................................................……………. ❏ Mein/unser Kind hat eine chron. Krankheit (z.B. Asthma) ……………………...................................................................................................................… ❏ Notfallmedikamente mitgeben/ Notfallarzt ….............................................……….…………. (Name) und die Kernzeit darüber informieren. Name, Vorname des Erziehungsberechtigten: ................................................................................ Straße, Hausnummer:.................................................................................................................... tagsüber erreichbar unter Tel.: ....................................................................................................... Unterschrift: ................................................................................................................................. 6 Nummer 15 Mitteilungsblatt Wimsheim Im Regelfall findet jeden 3. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr, diese Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Pforzheim statt (Abweichungen sind aufgrund von Feiertagen oder dienstlicher Notwendigkeiten möglich). Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich! Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 0721 / 69242650. Nächster Termin: Donnerstag, 23. April 2015 Abfall aktuell Recyclinghöfe RH Friolzheim - auf der Kläranlage, Tel 4 48 14 RH Wurmberg - Öschelbronner Straße, Tel. 4 46 28 - telefonisch nur zu erreichen während der Öffnungszeiten Informationsblätter sind beim Bürgermeisteramt oder über das Internet erhältlich. ******************************************** Altglascontainer - Ergänzung zur „Grünen Tonne“ Standort:Daimlerstraße bei der öffentlichen Gemeindewaage (Gewerbegebiet) Entsorgung: von Grün-, Weiß- und Braunglas ******************************************** Batterie-Container - für Kleinbatterien, auch die kleinsten, wie z.B. von Hörgeräten, können laufend auf dem Rathaus abgegeben werden. ******************************************** Schadstoff-Kleinmengen aus Betrieben Schadstoffkleinmengen von Malern, Lackierern, Stukkateuren, Ärzten, Apotheken, Forstämtern usw. können über die Firma SITA P + R unter Tel. 07043/939-264 entsorgt werden. ****************************************** Beratung und Auskunft: Sie können sich auch telefonisch bei der Abfallberatung für Haushalte und Betriebe informieren. Tel. 07231/354-838. Auch ist die Entsorgungsplattform unter „Abfallwirtschaft“ auf der Enzkreis-Homepagewww.enzkreis.deerreichbar. ****************************************** Ein kurzer Hinweis zur Müllentsorgung !! Sämtliche Änderungen sind dem Landratsamt s c h r i f t l i c h mitzuteilen. Auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 11, Frau Steiner, ist ein Vordruck erhältlich für - Änderung der Miet- bzw. Eigentumsverhältnisse - Selbstveranlagung eines Mieters/Abbuchungsermächtigung - Angaben über Haushaltsgröße/Anzahl der Haushalte - Mülltonnen-Bestellung, -Abholung, -Tausch Beim Tausch von Mülltonnen wird pro Tonne ein Tauschbetrag von 23 € erhoben; er wird beim jährlichen Müllgebührenbescheid zur Zahlung fällig. Schadstoffsammlung – Donnerstag, 16. April 2015 Am Donnerstag, 16. April 2015, von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr, Daimlerstraße beim Feuerwehrgerätehaus, wird wieder eine Sammlung für Schadstoffe aus Haushalten durchgeführt. Die Schadstoffe können bei der Sammelstelle abgegeben werden. Machen Sie von dieser gefahrlosen Entsorgung Gebrauch! Was alles abgegeben werden kann, finden Sie in Ihrem jährlichen Abfuhrplan! (Hier eine kleine Aufzählung: Abbeizmittel, Backofenreiniger, Beizen, Batterien, Chemikalien, Farben, Fotochemikalien, Klebstoffreste, Lacke, Laufen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Verdünner) Freitag, 10. April 2015 Gemeinde Wimsheim in eigener Sache: Häckselplatz - Entsorgung kostenlos Die Gemeinde Wimsheim betreibt, wie viele Enzkreisgemeinden auch, aufgrund einer Vereinbarung mit dem Enzkreis einen Häckselplatz. Der Betrieb dieses Häckselplatzes ist an enge Bedingungen geknüpft, weil es sich bei dem Häckselgut dann sehr schnell um Abfall handeln kann. Auf den Häckselplatz darf allerdings nur Gehölz angefahren werden (Äste, Zweige, Büsche, Sträucher), also verholztes Material. Sonstiger Abfall darf nicht abgelagert werden. Hierunter verstehen wir Restmüll, Gartenpfosten, Bauholz usw. Weiter wäre noch zu beachten, dass die angefahrenen gebundenen Reisigbüschel ebenfalls von den Schnüren befreit werden bevor sie abgelagert werden, da die Schnüre sich teilweise im Häcksler verfangen. Noch eine Bitte! Laden Sie Ihr angefahrenes Häckselgut nicht direkt vorne am Weg ab, sondern achten Sie darauf, dass der Platz von hinten nach vorne gefüllt werden kann, Ihr Nachfolger ist Ihnen dafür dankbar. Grasschnitt, sonstige Gartenabfälle Es ist einfach und bequem für Grundstücksbesitzer, ihren Grasschnitt und sonstige Gartenabfälle einfach auch auf dem Häckselplatz zu entsorgen und dies noch in Plastiksäcken, die nicht einmal geleert werden. Dies ist n i c h t zulässig !!! Weder darf Grasschnitt, Gartenabfälle oder sonst ähnliches Material auf dem Häckselplatz entsorgt werden. Schnittgut verrottet sehr schnell und hier wäre dann sehr schnell die Grenze zur unerlaubten Abfallbeseitigung überschritten. Grasschnitt darf ausschließlich in der dafür bereit gestellten Mulde entsorgt werden; Blumenreste und sonstige Bioabfälle aus dem Garten gehören entweder in die Biotonne oder auf den Komposthaufen. Ab sofort kann kostenlos, wie uns das Landratsamt mitgeteilt hat, Grasschnitt auf die Recyclinghöfe nach Friolzheim oder Wurmberg in die dort stehende Mulde angefahren werden. Es liegt sicher im Interesse sehr vieler Mitbürger, dass der Häckselplatz ganzjährig betrieben werden kann. Bitte tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass dies dann auch problemlos möglich ist. Es wäre sicher schade, wenn dieser Platz wegen einiger weniger wieder geschlossen werden müsste. Öffnungszeiten des Rathauses Montag - Freitag Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr 16:30 – 18:30 Uhr Die Gemeindeverwaltung bittet die Einwohner, die oben genannten Öffnungszeiten einzuhalten. Sollte es einmal vorkommen, dass Sie dringende Angelegenheiten nicht innerhalb der Öffnungszeiten erledigen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter einen individuellen Termin auszumachen. Und so erreichen Sie den zuständigen Mitarbeiter: Zentrale Telefon 9427 – 0 Telefax 9427 – 25 [email protected] Bürgermeister Mario Weisbrich [email protected] 9427 – 15 Vorzimmer Martina Steiner [email protected] 9427 – 10 Hauptamt Reinhold Müller [email protected] 9427 – 14 Mitteilungsblatt Wimsheim Freitag, 10. April 2015 Standesamt Karin Lux [email protected] 9427 – 12 Einwohnermeldeamt Monika Bossert [email protected] 9427 – 13 Kämmerei Anton Dekreon [email protected] 9427 – 17 Kasse Charlotte Bertsch [email protected] 9427 – 16 Steueramt Yvonne Wolfinger [email protected] 9427 - 11 Auszubildende Ina Hirt [email protected] 9427 - 23 Zweckverband Bauhof Heckengäu Bauhofleiter Herr Stefan Lipps [email protected] 903 - 194 Wasserversorgung - Notfallnummer (Weiterleitung auf Mobilfunk) 903 - 95 17 Ortsbücherei Wimsheim Leitung Frau Monja Heidinger [email protected] [email protected] Kindergarten und Kinderkrippe Wimsheim Leitung Frau Esther Selbonne [email protected] [email protected] 4 17 73 Notariat IV Notar Mauch Amtstag in Wimsheim: 1x monatlich dienstagvormittags Terminvereinbarung über Notariat Mühlacker (Tel. 07041 / 811 89 40) 07041 / 811 89 40 Landratsamt Enzkreis Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefax [email protected] 07231 / 308-0 Allgemeine Sprechzeiten LRA Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7 Nummer 15 Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis „Gläserne Produktion“: Kräuterfest in Birkenfeld am Sonntag, 19. April Im Rahmen der „Gläsernen Produktion“ bietet die Biolandgärtnerei Bleiholder im Friedhofweg 5 in Birkenfeld am Sonntag, 19. April, von 11 bis 17 Uhr interessante Einblicke in den Anbau und die Pflege von aromatischen Biokräutern sowie in ihre Verwendung in der Küche. Die Inhaberin Michaela Reiß führt durch die Gärtnerei und das Kräuterhaus, wo die Besucherinnen und Besucher die Kräuter mit allen Sinnen erleben können. Kinder können ihr eigenes „Kistengärtle“ anlegen. Zudem gibt es Kräutersuppe und andere Kräuterleckereien sowie Kaffee und Kuchen. Am Sonntag, 19. April: „Walking-Weinprobe“ in den Kelterner Weinbergen Am Sonntag, 19. April, findet im Rahmen der „Gläsernen Produktion“ in Keltern wieder eine Weinbergführung der besonderen Art statt: eine „Walking-Weinprobe“. Nach einem Gläschen Secco zur Einstimmung führt Weinbauingenieur Jens Rüdiger vom gleichnamigen Weingut die Teilnehmenden durch die Weinberge. Auf der rund dreistündigen Tour gibt es immer wieder spannende Ausführungen zur Vegetation und zur Arbeit im Weinberg, gepaart mit einem guten Tropfen und einem kleinen Imbiss. Beginn ist um 13 Uhr am Parkplatz vor der Hütte des Obst- und Gartenbauvereins KelternDietlingen. Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk sind erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro pro Person. Weitere Informationen gibt es unter www.ruedigers-weinwelt.de oder telefonisch unter 0157 77923536. Wer Interesse hjat, sollte sich per Mail an [email protected] anmelden. Aus dem Standesamt 07231 / 308-9417 08:00 bis 12:30 Uhr 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr geschlossen 08:00 bis 14:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung Freiwillige Feuerwehr Wimsheim Wir gratulieren Herrn Axel Frick, Uhlandstr. 58, zum 71. Geburtstag am 12. April 2015 Herrn Dieter Bott, Lohweg 27, zum 71. Geburtstag am 13. April 2015 Frau Doris Fischer, Tannweg 9/1, zum 75. Geburtstag am 14. April 2015 Frau Annemarie Ramsayer, Steig 18, zum 73. Geburtstag am 14. April 2015 Jugendfeuerwehr Wimsheim Herrn Siegbert Schrödter, Wenntalstr. 22, zum 76. Geburtstag am 17. April 2015 Am Freitag, den 10.04.2015 trifft sich die Jugendfeuerwehr zum Ausrücken in Uniform um 18.30 Uhr am Magazin. Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen im neuen Lebensjahr alles Gute! 8 Nummer 15 Mitteilungsblatt Wimsheim Ortsbücherei Kirchgasse 5, (Altes Schulhaus) [email protected] http://webopac.winbiap.de/wimsheim/index.aspx Unsere Öffnungszeiten dienstags 10.00 - 12.00 Uhr mittwochs 15.00 - 17.00 Uhr freitags 18.00 - 19.00 Uhr Liebe Leserinnen und Leser, am Dienstag, den 14. April 2015 ist es so weit: Die Ortsbücherei Wimsheim führt ihr neues Entleihsystem ein. Aufgrund der Umstellung erhalten Sie bei Ihrem nächsten Büchereibesuch einen neuen Benutzerausweis. Außerdem stellt der WinBIAPWebOPAC den Katalog der Ortsbücherei Wimsheim im Internet zur Verfügung: http://webopac.winbiap.de/wimsheim/index.aspx Ab sofort können Sie von zu Hause oder unterwegs folgende Tätigkeiten ausführen: - Sie können den gesamten Medienbestand einsehen und durchsuchen. - Sie erkennen sofort, ob ein Buch verliehen oder verfügbar ist. - Alle aktuellen Neubeschaffungen und Toplisten aller Mediengruppen sind abrufbar. - Zu jedem Buch finden Sie Details und Buchbeschreibungen mit Titelbild. - Links zu Wikipedia, Amazon, u.a. sind möglich. - Sie haben die Möglichkeit Ihr persönliches Leserkonto einzusehen und Verlängerungen und Vorbestellungen vorzunehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Freitag, 10. April 2015 Mo Di Mi Do Fr 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr 14.00 bis Folgetag 7.00 Uhr 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 – Folgetag 7.00 Uhr Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. am Krankenhaus Neuenbürg Marxzeller Straße 46, 75305 Neuenbürg Telefon 07082-7922412 Mo 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Di 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Mi 14.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Do 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Fr 16.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 8.00 – Folgetag 7.00 Uhr Weitere und ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Zahnärztlicher Sonntagsdienst - zu erfragen über Telefon 07231 3737 Apotheken-Notdienst - Vorwahl Pforzheim 07231 Samstag, 11. April 2015 City-Apotheke, Pforzheim, Westliche 53 (im Volksbankhaus), Tel. 31 27 27 Sonntag, 12. April 2015 Central-Apotheke, Pforzheim, Westliche 32, (beim Leopoldplatz) Tel. 10 60 64 Notdienste Soziales Notfallpraxis Mühlacker e.V. Telefon: 07041 19292 Hermann-Hesse-Str. 34, Richtung B10 Im Kreiskrankenhaus - Eingangsbereich Ärztlicher Bereitschaftsdienst, medizinische Versorgung durch Ärzte und Sanitätspersonal täglich ab 18 Uhr bis 7 Uhr; an Feiertagen und Wochenenden. Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim Telefon 07231-498 8990 Mo 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Di 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Mi 14.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Do 19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Fr 16.00 bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 bis Folgetag 7.00 Uhr Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. am Klinikum Pforzheim Kanzlerstraße 2-6, 75175 Pforzheim Telefon 07231- 4401292 DemenzZentrum consilio Bahnhofstraße 86, 75417 Mühlacker Sie erreichen uns in der Regel Montag - Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr, Dienstag von 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung DemenzZentrum: 07041 81469-0 Pflegestützpunkt Enzkreis für den Bereich Mühlacker und Ötisheim: 07041 81469-22 Beratungsstelle für Hilfen im Alter Gebiet Heckengäu: 07041 81469-23 Gebiet Stromberg: 07041 81469-21 Jeden Dienstag von 10.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde im Rathaus Maulbronn Tel. während dieser Zeit: 07043 10327 Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz Der nächste Gesprächskreis für Angehörige findet am Montag 13. April 2015 von 14.30 – 16.30 Uhr im Consilio, Bahnhofstraße 86 statt.Neben dem persönlichen Austausch wird Inhalt sein: Siehst Du wie es mir geht? Körpersprache von Menschen mit Demenz. Eine Anmeldung ist nur erforderlich, falls der betroffene Angehörige in die parallel stattfindende Betreuungsgruppe mitkommt. Weitere Informationen sind beim DemenzZentrum unter der Telefonnummer (07041) 814690 erhältlich.
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