Ausgabe 15 2015

Diese Ausgabe erscheint auch online
Nummer 15
Freitag, 10. April 2015
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Bereits zum 5. Mal haben die Elternbeiräte unserer
Kita im März einen Kleider- und Spielzeugbasar in der
Hagenschießhalle veranstaltet. Durch Tischmieten, Verkaufserlöse aus der Bewirtung sowie diverse Spenden
wurde wieder ein stolzer Beitrag von 1287,00 Euro erzielt. Von diesem Betrag bekommt nun jede Gruppe
einen Betrag von 80,00 Euro, um sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen. Vom Restbetrag soll eine RundTischgruppe aus Holz für den Garten angeschafft werden. Vom Verkaufserlös aus dem Herbstbasar wurden
inzwischen neue Fahrzeuge angeschafft. Die Krippenkinder freuen sich über zwei Krippendreiräder und die
Jahrgang 57
an die engagierten Eltern
und den Elternbeirat!
Kindergartenkinder über einen großen Bikerunner, vier
LKW´s, einen zusätzlichen Fahrzeugständer sowie über
Eiswaffeln für das Sandkastenspiel. Jetzt kann der Frühling kommen!Im Rahmen einer Spendenübergabe wurden diese Fahrzeuge letzten Donnerstag offiziell vom
Elternbeirat an die Kinder übergeben. Die Freude und
die leuchtenden Augen der Kinder bedürfen keiner
weiteren Worte. Die Kinder und das Kita-Personal freuen
sich von ganzem Herzen über den großartigen Einsatz
und die hohe Motivation.
Vielen Dank auch im Namen der Gemeinde Wimsheim
als Träger der Einrichtung.
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Mitteilungsblatt Wimsheim
Amtliche Bekanntmachungen
Zweckverband Gruppenklärwerk Grenzbach
Am Donnerstag, den 16. April 2015 findet um 18.30 Uhr im
Rathaus Mönsheim, Sitzungssaal, eine öffentliche Sitzung der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk
Grenzbach statt.
Tagesordnung
1. Bekanntgabe und Anerkennung der Niederschrift über die
Sitzung vom 19. Januar 2015
2. Sanierung der Technischen Ausrüstung im RÜB 310
einschließlich Anpassungsarbeiten auf der Kläranlage
Auftragsvergabe
3. Rechnungsabschluss mit Feststellung der Jahresrechnung 2014
4. Kreditaufnahme für die Investitionsmaßnahmen 2015
5. Verschiedenes; Anfragen
Die Bevölkerung wird zu der Sitzung herzlich eingeladen.
gez. Fritsch
Verbandsvorsitzender
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 31. März 2015
Sanierung und Umgestaltung Friedhof – Vorstellung der Entwurfsplanung Urnengrabanlage
Nachdem bereits im Haushaltsplan 2014 Mittel zur Umgestaltung
von einzelnen Grabflächen, dem Anlegen von Urnengräbern, für die
Sanierung der Wege im neuen Teil des Friedhofs sowie zur Unterhaltung der Friedhofshalle eingestellt wurden, hat der Gemeinderat
am 11. Oktober 2014 den Friedhof besichtigt. Bei dieser Besichtigung wurden die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen vor Ort
besprochen und von der Verwaltung erläutert. Daraufhin wurde der
Landschaftsarchitekt Etienne Cappoen mit der Erstellung einer Vorplanung beauftragt.
Nachdem die Vorentwürfe von Herrn Cappoen nunmehr vorliegen,
wurden diese in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Planungen betreffen zum einen den östlichen Friedhofsteil. Dort sollen die
vorhandenen Asphaltwege saniert werden, da diese sowohl sehr
schadhafte Oberflächen als auch keine Randbegrenzung gegen die
Grünflächen aufweisen und insgesamt in einem schlechten Zustand
sind. Im Zuge der Wegsanierung soll auch der hintere Eingang so
umgestaltet werden, dass die Zugänglichkeit verbessert wird. Da die
Höhenverhältnisse nur bedingt veränderbar sind, stellt dies besondere Anforderungen an die Planung.
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Die wesentlichste Veränderung stellt jedoch die geplante Umgestaltung im westlichen Bereich des Friedhofs dar. Hintergrund sind Veränderungen bei der Wahl der Bestattungsform. Während in früheren
Jahren hauptsächlich eine Beisetzung in Form einer Erdbestattung
ausgewählt wurde, erfolgen in jüngerer Zeit rund die Hälfte aller
Bestattungen in einem Urnengrab. Dies führt zu veränderten Anforderungen an die zukünftige Grabgestaltung auf dem Friedhof. Zukünftig werden mehr Urnengräber benötigt werden. Parallel werden
auch Wünsche nach weiteren Bestattungsformen wie beispielsweise
teilanonymen Urnengräbern, Urnenstelen und gärtnergepflegte Urnengrabanlagen an die Gemeinde herangetragen. Diesen veränderten Anforderungen wird mit den nun vorgestellten Vorentwurfsplanungen im westlichen Friedhofsteil, direkt hinter dem Haupteingang
auf der südlichen Seite, Rechnung getragen. Vorgesehen ist neben
Urnenstelen, einer gärtnergepflegten Gemeinschaftsurnengrabanlage die Möglichkeit einer Baumbestattung unter dem vorhandenen
Ahornbaum sowie bei Bedarf die Herstellung eines Gemeinschaftsgrabfeldes für Urnen. Weiterhin angeboten werden selbstverständlich die konventionellen Urneneinzelgräber in Fortführung der
bestehenden Grabanlagen im hinteren Teil des westlichen Friedhofsbereichs. Neben diesen, den Anforderungen an zeitgemäße Bestattungsformen gerecht werdende Planungen ist eine Begradigung des
Haupteingangs vorgesehen.
Weiter soll die Fläche östlich der Friedhofshalle verbreitert werden.
Vorgesehen ist dies durch eine Auffüllung, die durch eine Stützmauer zu den bestehenden Gräbern begrenzt wird. Aus der Mitte des
Gemeinderates wurde vorgeschlagen, zu überprüfen, ob diese dann
in östlicher Richtung neu entstehende größere Fläche durch eine
Glaskonstruktion überdacht werden kann. Weiter ist vorgesehen,
den Platzbereich südlich der Friedhofshalle etwas zu vergrößern, so
dass die Bereiche um die Friedhofshalle insgesamt etwas großzügiger
werden. Schließlich ist vorgesehen, die Öffnung zwischen altem und
neuem Friedhofsteil etwas aufzuweiten und die Hecken zum neuen
Friedhofsteil in der Höhe deutlich zu reduzieren, so dass der gesamte Friedhof durchgängiger erscheint. Neben diesen den eigentlichen
Friedhof betreffenden landschaftsgärtnerischen Planungen ist die
eingangs beschriebene Sanierung der Friedhofshalle vorgesehen, die
jedoch nicht Bestandteil der Planungen des Landschaftsarchitekten
Dipl. Ing. Cappoen waren. Für die Sanierung der Friedhofshalle sind
noch davon unabhängige Planungen erforderlich, in deren Rahmen
auf Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats auch eine eventuelle Herstellung öffentlicher Toiletten geprüft werden kann.
Abschließend befürwortete der Gemeinderat übereinstimmend die
vorgestellten Vorentwurfsplanungen, so dass nunmehr die detaillierteren Planungen erfolgen können.
Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ – Satzungsbeschluss
a) Prüfung eingegangener Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 05. Februar 2013 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 02. Mai 2014. In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014 wurde durch den Gemeinderat die
Fortführung der projektierten und eingereichten Planung für die
Bebauung in der Ortsmitte beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt ein Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen. Planziel ist die Änderung des Bebauungsplans
„Ortsmitte“, um die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 25.
November 2014 vorgestellte Planung für den Neubau eines Wohnund Geschäftshauses mit Parkdeck und sich darüber befindendem
Ortsplatz realisieren zu können.
In der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2015 wurde der vom
Planungsbüro Prof. Baldauf erarbeitete Entwurf vorgestellt und
vom Gemeinderat mehrheitlich gebilligt. Daraufhin lag der Entwurf
des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit
vom 09. Februar 2015 bis 11. März 2015 öffentlich aus. Ebenfalls
wurden am 06. Februar 2015 die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung benachrichtigt
mit der Bitte um Stellungnahme bis 11. März 2015. Seitens der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gingen keine Stellungnahmen
ein. Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stel-
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Mitteilungsblatt Wimsheim
lungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge wurden von
Dipl.-Ing. Nicole Stehle vom Architektur- und Stadtplanungsbüro
Prof. Baldauf in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Wenngleich in einem Gespräch zwischen Landesdenkmalamt, Planer
und Verwaltung eine Übereinstimmung, die grundsätzliche Planung
des Ortsmittegebäudes betreffend, erzielt werden konnte, bestehen
von Seiten des Landesdenkmalamtes weiterhin Bedenken hinsichtlich
verschiedener Details z.B. zur Dachgestaltung, die auch in der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum Ausdruck kamen.
Der Bauantrag, welcher die Grundlage der jetzigen Bebauungsplanänderung ist, wurde wie beschrieben vom Gemeinderat bereits
in seiner Sitzung vom 02. Oktober 2012 einstimmig befürwortet
und in der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2014 bestätigt. Diese Planung wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung
am 25. November 2014 vorgestellt und hat dort Anklang gefunden.
Der Gemeinderat befürwortete mehrheitlich die vorgestellten Abwägungsvorschläge, wonach sich die 1. Änderung des Bebauungsplans
„Ortsmitte“ an den vom Gemeinderat am 02. Oktober 2012 beschlossenen Baugesuch orientiert und beschloss die entsprechende
Satzung über den Bebauungsplan „Ortsmitte – 1. Änderung“. Die
letzte abschließende Klärung zu Details der Dachgestaltung erfolgt
nunmehr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Nach der Behandlung verschiedener Bauanträge informierte
Bürgermeister Weisbrich über das Ergebnis des
Antrags auf Akteneinsicht nach § 24 (3) GemO vom 19. März 2015.
Bericht über die Akteneinsicht des Gemeinderats am 19. März 2015:
Dem Akteneinsichtsausschuss, bestehend aus dem gesamten Gemeinderat, wurde mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderats
vom 24. Februar 2015 folgender Auftrag erteilt:
Es soll konkret untersucht werden, ob und inwieweit Begünstigungen beim Erwerb, Verkauf und Kauf von Grundstücken der Gemeinde Wimsheim im Bebauungsplan „Breitloh-West II“ vorliegen. Dazu
sollen die relevanten Grundstücksgeschäfte der Gemeinde incl. der
Fragen zur nachvollziehbaren Kaufpreisbildung untersucht werden.
Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob der (damalige) Gemeinderat jederzeit vollständig und richtig von der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen informiert war.
Bei der Akteneinsicht des Gemeinderats am 19. März 2015 wurden
dem Gemeinderat von der Verwaltung die zur Durchführung des
oben genannten Auftrags erforderlichen detaillierten Unterlagen zur
Verfügung gestellt. Der oben beschriebene Auftrag wurde in zwei
Bereiche untergliedert, die waren:
Teilbereich 1:
Es soll konkret untersucht werden, ob und inwieweit Begünstigungen beim Erwerb, Verkauf und Kauf von Grundstücken der Gemeinde Wimsheim im Bebauungsplan „Breitloh-West II“ vorliegen. Dazu
sollen die relevanten Grundstücksgeschäfte der Gemeinde incl. der
Fragen zur nachvollziehbaren Kaufpreisbildung untersucht werden.
Zu diesem Teilbereich der Akteneinsicht stimmte der Akteneinsichtsausschuss einstimmig folgendem Ergebnis zu:
Die Kaufpreisfindung erfolgte nach sachlichen Kriterien und ist
nachvollziehbar, es wurde keine Begünstigung festgestellt. Offen
bleibt die Frage, ob bei einem anderen Käufer oder Zeitpunkt ein höherer oder niederer Kaufpreis hätte erzielt werden können. Es wird
gesehen, dass der Kaufpreis in Bezug auf die örtlichen Verhältnisse
angemessen ist.
Teilbereich 2:
Es soll festgestellt werden, ob der (damalige) Gemeinderat jederzeit
vollständig und richtig von der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen informiert war.
Die Akteneinsicht zu diesem Teilbereich brachte mit sieben Ja-Stimmen, drei Gegen-Stimmen und zwei Enthaltungen folgendes Ergebnis:
Es wird festgestellt, dass der (damalige) Gemeinderat zum Zeitpunkt
der Entscheidung umfassend, vollständig und richtig durch die Verwaltung informiert wurde. Ihm standen alle Unterlagen zur Verfügung. Befangene Gemeinderäte haben an der öffentlichen Sitzung
teilgenommen, jedoch nicht an Beratung und Beschlussfassung.
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Nummer 15
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt erinnerte Bürgermeister Weisbrich an die auch mittels Flugblatt kommunizierte Beschwerde der Fraktionen „Liste Bürgerinitiative“ und „Wimsheim.Miteinander“, wonach die Verwaltung den Antrag auf Akteneinsicht habe
verzögert im Gemeinderat beraten lassen und unnötigerweise eine
Konkretisierung des Antrags auf Akteneinsicht von den Antragstellern verlangt habe. Eine entsprechende Beschwerde wurde neben der
Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt auch an das Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet. Bürgermeister Weisbrich zitierte in der
Gemeinderatssitzung die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit dem Ergebnis, dass weder eine ungerechtfertigte Verzögerung
noch eine unbegründete Forderung zur Konkretisierung des Antrags
auf Akteneinsicht durch die Verwaltung gegeben war. Somit wurde
die Bearbeitung des Antrags auf Akteneinsicht durch die Verwaltung
durch das Regierungspräsidium Karlsruhe in vollem Umfang als sachgerecht und rechtmäßig bestätigt. Das vollständige Schreiben steht auf
der Homepage der Gemeinde www.wimsheim.de zur Verfügung.
Bürgerversammlung 2015 – Beratung über Themen
In der Sitzung des Gemeinderates am 24. März 2015 wurde über die
Durchführung der geplanten Bürgerversammlung 2015 beraten. Verschiedene Themen wurden im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung
erarbeitet (vgl. Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24. März
2015). Weiter kam der Gemeinderat im Rahmen der Sitzung vom 24.
März 2015 zu dem Ergebnis, dass all diese Themen den zeitlichen
Rahmen einer einzelnen Bürgerversammlung sprengen würden. Daher wurden die am 24. März 2015 erarbeiteten Themenblöcke von
der Verwaltung zusammengestellt und der Gemeinderat mittels eines
Fragebogens gebeten, vier Themen auszuwählen. Nach Auswahl der
Themen und der Terminfestlegung auf Dienstag, 07. Juli 2015 ist folgender Ablauf der Bürgerversammlung geplant: Nach der Begrüßung
durch Bürgermeister Weisbrich gibt dieser einen allgemeinen Überblick über laufende Projekte der Gemeinde Wimsheim.
Danach werden folgende vier Themenblöcke behandelt:
1.Wasserversorgung Wimsheim – Info zum Strukturgutachten
Wasserversorgung, geplante Sanierung der Wassergewinnungsanlagen und Möglichkeiten zur Reduzierung der Wasserhärte.
2.Demografische Entwicklung der Gemeinde Wimsheim bis in
das Jahr 2013 und deren Auswirkungen, z.B. für altersgerechtes
Wohnen und in Bezug auf Kinder und Jugendliche
3.Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
4. Gemeindeentwicklungsplan:
Erörterung verschiedener Themenfelder unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, z.B. in Bürgerwerkstätten.
Die Themenblöcke 1 – 3 werden von der Verwaltung vorbereitet.
Der Themenblock 4 „Gemeindeentwicklungsplan“ wird von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten koordiniert und vorgestellt.
Die Bevölkerung wird schon jetzt zu der Bürgerversammlung herzlich eingeladen.
Unterbringung von Flüchtlingen / Asylbewerbern - Sachstandsinformation
Der Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland nimmt stetig
und nachhaltig zu. Die Unterbringung stellt daher für die Länder,
die Kreise und die Kommunen eine große Herausforderung dar. So
hat der Enzkreis rund 100 Personen pro Monat aufzunehmen. Der
Landrat des Enzkreises, Herr Röckinger, hat sich daher zum Jahreswechsel in einem Schreiben an die Gemeinden gewandt und um
dringende Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, z.B. Hallen, gebeten. Dieses Schreiben des Landrats wurde
von der Verwaltung auch an den TSV Wimsheim weitergeleitet. Die
Vereinsleitung des TSV Wimsheim hat daraufhin signalisiert, dieser
wichtigen humanitären Aufgabe aufgeschlossen gegenüberzustehen
und eine Unterstützung des Kreises und der Gemeinde, (der der
Kreis die Asylbewerber zur Unterbringung zuweist), konstruktiv zu
überprüfen. Deshalb ist das Landratsamt Enzkreis derzeit mit dem
TSV Wimsheim über die Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern / Flüchtlingen in der Halle des TSV Wimsheim im Gespräch. Von Seiten der Gemeinde wird dieses Engagement des TSV
Wimsheim ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
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Mitteilungsblatt Wimsheim
Angedacht ist die Unterbringung von ca. 40 Personen in der TSVHalle durch das Landratsamt Enzkreis. Sobald weitere Ergebnisse
über die Gespräche zwischen Landratsamt Enzkreis und TSV Wimsheim bekannt sind, wird selbstverständlich darüber informiert. Der
Gemeinderat befürwortete übereinstimmend die Bemühungen zur
Unterbringung von Flüchtlingen in der TSV-Halle von Seiten der Gemeinde zu unterstützen.
Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
a)Der Gemeinderat stimmte der Einstellung einer staatlich anerkannten Erzieherin nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für die KiTa Wimsheim zu.
b)Der Gemeinderat stimmte in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
24. März 2015 der Veräußerung eines gemeindeeigenen Bauplatzes in der Uhlandstraße zu.
Bekanntgaben und Verschiedenes
a)Bürgerbegehren II vom 07. August 2013 der Bürgerinitiative
Wimsheim e.V. – Rücknahme des Widerspruchs gegen die Entscheidung der Gemeinde
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2013 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens II vom 07.
August 2013 beraten und entschieden, dass dieses nicht zulässig ist.
Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Mit heutigem Schreiben wurde der Widerspruch der Bürgerinitiative Wimsheim e.V. gegen die Entscheidung der Gemeinde zurückgenommen.
Das Verfahren ist damit vollends abgeschlossen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März 2014 bereits die
Beschwerde gegen die Entscheidung zurückgewiesen hatte.
b)Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
21. April 2015 statt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird mitgeteilt, dass nach dem Zurückschneiden der Hecken am Hausbergweg zahlreiche Müllablagerungen zum Vorschein kamen und diese von Bürgern eingesammelt
wurden. Daher gebührt den nicht namentlich bekannten Bürgerinnen und Bürgern der Dank für diese Müllsammelaktion verbunden
mit dem dringenden Appell, Müll und Abfälle nicht in der freien
Natur wegzuwerfen, sondern in die dafür vorgesehenen Behältnisse
einzuwerfen.
Zum Abschluss der Gemeinderatssitzungen werden die Fragen von
Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde beantwortet.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte
– 1. Änderung“
Der Gemeinderat Wimsheim hat am 31. März 2015 in öffentlicher
Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
„Ortsmitte – 1. Änderung“ als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
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Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 31. März 2015.
Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
1.Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Verfahrensvermerke
vom 31. März 2015
2.Textliche Festsetzungen zu Bebauungsplan,
Stand 31. März 2015
a) planungsrechtliche Bestimmungen nach BauGB und BauNVO
b) örtliche Bauvorschriften nach LBO
3. a) Begründung zum Bebauungsplan vom 31. März 2015
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte1. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB)
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können
einschließlich seiner Begründung und sonstiger Bestandteile beim
Bürgermeisteramt Wimsheim, Rathausstraße 1, Ecke Kirchgasse,
Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen
Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4
Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis gem. § 215 Abs. 2 BauGB
Unbeachtlich werden
•eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
•eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans und
•nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist darzulegen. § 215 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach
§ 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis gem. § 44 Abs. 5 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44
Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung
durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Wimsheim, den 31. März 2015
gez. Weisbrich
Bürgermeister
Karriereberatung der Bundeswehr
Die Karriereberatung der Bundeswehr in Karlsruhe berät junge
Frauen und Männer über den freiwilligen Wehrdienst, die aktuellen
Laufbahnmöglichkeiten sowie Studien- und Ausbildungschancen bei
der Bundeswehr.
Fortsetzung Seite 6
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Mitteilungsblatt Wimsheim
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Anmeldung für die Kernzeitbetreuung während der Sommerferien 2015
Voraussetzung ist:
1. Mindestens 10 verbindliche Anmeldungen, höchsten 20. Darunter findet die Ferienbetreuung nicht statt.
2. Die Anmeldung ist verbindlich, der Elternbeitrag muss auch bei Nichtteilnahme entrichtet werden.
Gebühren:
3 Wochen Sommerferien + 2 Tage
Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
Für ein Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern
120 €
102 €
81 €
(Alleinerz.)
(Wochenbetrag)
94 €
77 €
61 €
40 €
34 €
27 €
Wir bitten um Anmeldung bis 29.04.2015
✁........................................................... ✁..............................................
..................................................................
Bürgermeisteramt Wimsheim -SteueramtRathausstraße 1
Formular ausfüllen und zurück
71299 Wimsheim Datum:
________________________________________________________________________________________________
Verbindliche Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung während den Sommerferien
Anmeldeschluss: 29.04.2015
Ich/Wir möchten mein/unser Kind
Name, Vorname ............................................................................................................................
zur Kernzeitenbetreuung während der Schulferien anmelden.
❏ Erste zwei Tage der Sommerferien
❏ Woche 1
❏ Woche 2
❏ Woche 3
❏ Gesamte Ferienbetreuung
❏ Mein/unser Kind besucht die reguläre Kernzeitenbetreuung
❏ In unserem Haushalt leben...................Kinder
❏ Ich bin alleinerziehend
❏ Mein/unser Kind ist allergisch gegen …………...................................................…………….
❏ Mein/unser Kind hat eine chron. Krankheit (z.B. Asthma)
……………………...................................................................................................................…
❏ Notfallmedikamente mitgeben/ Notfallarzt ….............................................……….………….
(Name)
und die Kernzeit darüber informieren.
Name, Vorname des Erziehungsberechtigten: ................................................................................
Straße, Hausnummer:....................................................................................................................
tagsüber erreichbar unter Tel.: .......................................................................................................
Unterschrift: .................................................................................................................................
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Mitteilungsblatt Wimsheim
Im Regelfall findet jeden 3. Donnerstag im Monat, in der Zeit von
13:00 Uhr – 17:00 Uhr, diese Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Pforzheim
statt (Abweichungen sind aufgrund von Feiertagen oder dienstlicher
Notwendigkeiten möglich).
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich! Sie erreichen
uns unter folgender Telefonnummer: 0721 / 69242650.
Nächster Termin: Donnerstag, 23. April 2015
Abfall aktuell
Recyclinghöfe
RH Friolzheim - auf der Kläranlage, Tel 4 48 14
RH Wurmberg - Öschelbronner Straße, Tel. 4 46 28
- telefonisch nur zu erreichen während der Öffnungszeiten
Informationsblätter sind beim Bürgermeisteramt oder über
das Internet erhältlich.
********************************************
Altglascontainer
- Ergänzung zur „Grünen Tonne“
Standort:Daimlerstraße bei der öffentlichen Gemeindewaage
(Gewerbegebiet)
Entsorgung: von Grün-, Weiß- und Braunglas
********************************************
Batterie-Container
- für Kleinbatterien, auch die kleinsten, wie z.B. von Hörgeräten,
können laufend auf dem Rathaus abgegeben werden.
********************************************
Schadstoff-Kleinmengen aus Betrieben
Schadstoffkleinmengen von Malern, Lackierern, Stukkateuren,
Ärzten, Apotheken, Forstämtern usw. können über die Firma SITA
P + R unter Tel. 07043/939-264 entsorgt werden.
******************************************
Beratung und Auskunft:
Sie können sich auch telefonisch bei der Abfallberatung für Haushalte und Betriebe informieren. Tel. 07231/354-838.
Auch ist die Entsorgungsplattform unter „Abfallwirtschaft“
auf der Enzkreis-Homepagewww.enzkreis.deerreichbar.
******************************************
Ein kurzer Hinweis zur Müllentsorgung !!
Sämtliche Änderungen sind dem Landratsamt s c h r i f t l i c h
mitzuteilen. Auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 11, Frau Steiner,
ist ein Vordruck erhältlich für
- Änderung der Miet- bzw. Eigentumsverhältnisse
- Selbstveranlagung eines Mieters/Abbuchungsermächtigung
- Angaben über Haushaltsgröße/Anzahl der Haushalte
- Mülltonnen-Bestellung, -Abholung, -Tausch
Beim Tausch von Mülltonnen wird pro Tonne ein Tauschbetrag von
23 € erhoben; er wird beim jährlichen Müllgebührenbescheid zur
Zahlung fällig.
Schadstoffsammlung – Donnerstag, 16. April 2015
Am Donnerstag, 16. April 2015, von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr,
Daimlerstraße beim Feuerwehrgerätehaus, wird wieder eine
Sammlung für Schadstoffe aus Haushalten durchgeführt.
Die Schadstoffe können bei der Sammelstelle abgegeben werden.
Machen Sie von dieser gefahrlosen Entsorgung Gebrauch!
Was alles abgegeben werden kann, finden Sie in Ihrem jährlichen Abfuhrplan!
(Hier eine kleine Aufzählung: Abbeizmittel, Backofenreiniger,
Beizen, Batterien, Chemikalien, Farben, Fotochemikalien, Klebstoffreste, Lacke, Laufen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Verdünner)
Freitag, 10. April 2015
Gemeinde Wimsheim in eigener Sache:
Häckselplatz - Entsorgung kostenlos
Die Gemeinde Wimsheim betreibt, wie viele Enzkreisgemeinden
auch, aufgrund einer Vereinbarung mit dem Enzkreis einen Häckselplatz. Der Betrieb dieses Häckselplatzes ist an enge Bedingungen
geknüpft, weil es sich bei dem Häckselgut dann sehr schnell um
Abfall handeln kann.
Auf den Häckselplatz darf allerdings nur Gehölz angefahren werden
(Äste, Zweige, Büsche, Sträucher), also verholztes Material.
Sonstiger Abfall darf nicht abgelagert werden. Hierunter verstehen
wir Restmüll, Gartenpfosten, Bauholz usw.
Weiter wäre noch zu beachten, dass die angefahrenen gebundenen
Reisigbüschel ebenfalls von den Schnüren befreit werden bevor sie abgelagert werden, da die Schnüre sich teilweise im Häcksler verfangen.
Noch eine Bitte!
Laden Sie Ihr angefahrenes Häckselgut nicht direkt vorne am Weg
ab, sondern achten Sie darauf, dass der Platz von hinten nach vorne
gefüllt werden kann, Ihr Nachfolger ist Ihnen dafür dankbar.
Grasschnitt, sonstige Gartenabfälle
Es ist einfach und bequem für Grundstücksbesitzer, ihren Grasschnitt und sonstige Gartenabfälle einfach auch auf dem Häckselplatz zu entsorgen und dies noch in Plastiksäcken, die nicht einmal
geleert werden.
Dies ist n i c h t zulässig !!!
Weder darf Grasschnitt, Gartenabfälle oder sonst ähnliches Material auf dem Häckselplatz entsorgt werden. Schnittgut verrottet sehr
schnell und hier wäre dann sehr schnell die Grenze zur unerlaubten Abfallbeseitigung überschritten.
Grasschnitt darf ausschließlich in der dafür bereit gestellten Mulde
entsorgt werden; Blumenreste und sonstige Bioabfälle aus dem Garten gehören entweder in die Biotonne oder auf den Komposthaufen.
Ab sofort kann kostenlos, wie uns das Landratsamt mitgeteilt
hat, Grasschnitt auf die Recyclinghöfe nach Friolzheim oder
Wurmberg in die dort stehende Mulde angefahren werden.
Es liegt sicher im Interesse sehr vieler Mitbürger, dass der Häckselplatz ganzjährig betrieben werden kann.
Bitte tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass dies dann auch problemlos möglich ist. Es wäre sicher schade, wenn dieser Platz wegen
einiger weniger wieder geschlossen werden müsste.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag - Freitag
Mittwoch
08:30 – 12:00 Uhr
16:30 – 18:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet die Einwohner, die oben genannten
Öffnungszeiten einzuhalten.
Sollte es einmal vorkommen, dass Sie dringende Angelegenheiten
nicht innerhalb der Öffnungszeiten erledigen können, besteht die
Möglichkeit, telefonisch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter
einen individuellen Termin auszumachen.
Und so erreichen Sie den zuständigen Mitarbeiter:
Zentrale
Telefon
9427 – 0
Telefax
9427 – 25
[email protected]
Bürgermeister
Mario Weisbrich
[email protected]
9427 – 15
Vorzimmer
Martina Steiner
[email protected]
9427 – 10
Hauptamt
Reinhold Müller
[email protected]
9427 – 14
Mitteilungsblatt Wimsheim
Freitag, 10. April 2015
Standesamt
Karin Lux
[email protected]
9427 – 12
Einwohnermeldeamt
Monika Bossert
[email protected]
9427 – 13
Kämmerei
Anton Dekreon
[email protected]
9427 – 17
Kasse
Charlotte Bertsch
[email protected]
9427 – 16
Steueramt
Yvonne Wolfinger
[email protected]
9427 - 11
Auszubildende Ina Hirt
[email protected]
9427 - 23
Zweckverband Bauhof Heckengäu
Bauhofleiter Herr Stefan Lipps
[email protected]
903 - 194
Wasserversorgung - Notfallnummer
(Weiterleitung auf Mobilfunk)
903 - 95 17
Ortsbücherei Wimsheim
Leitung Frau Monja Heidinger
[email protected]
[email protected]
Kindergarten und Kinderkrippe
Wimsheim
Leitung Frau Esther Selbonne
[email protected]
[email protected]
4 17 73
Notariat IV
Notar Mauch
Amtstag in Wimsheim:
1x monatlich dienstagvormittags
Terminvereinbarung über Notariat
Mühlacker (Tel. 07041 / 811 89 40)
07041 / 811 89 40
Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefax
[email protected]
07231 / 308-0
Allgemeine Sprechzeiten LRA
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7
Nummer 15
Enzkreis
Öffentliche
Bekanntmachung
des Landratsamtes Enzkreis
„Gläserne Produktion“:
Kräuterfest in Birkenfeld am Sonntag, 19. April
Im Rahmen der „Gläsernen Produktion“ bietet die Biolandgärtnerei
Bleiholder im Friedhofweg 5 in Birkenfeld am Sonntag, 19. April,
von 11 bis 17 Uhr interessante Einblicke in den Anbau und die Pflege von aromatischen Biokräutern sowie in ihre Verwendung in der
Küche. Die Inhaberin Michaela Reiß führt durch die Gärtnerei und
das Kräuterhaus, wo die Besucherinnen und Besucher die Kräuter
mit allen Sinnen erleben können. Kinder können ihr eigenes „Kistengärtle“ anlegen. Zudem gibt es Kräutersuppe und andere Kräuterleckereien sowie Kaffee und Kuchen.
Am Sonntag, 19. April:
„Walking-Weinprobe“ in den Kelterner Weinbergen
Am Sonntag, 19. April, findet im Rahmen der „Gläsernen Produktion“ in Keltern wieder eine Weinbergführung der besonderen Art
statt: eine „Walking-Weinprobe“. Nach einem Gläschen Secco zur
Einstimmung führt Weinbauingenieur Jens Rüdiger vom gleichnamigen Weingut die Teilnehmenden durch die Weinberge. Auf der rund
dreistündigen Tour gibt es immer wieder spannende Ausführungen
zur Vegetation und zur Arbeit im Weinberg, gepaart mit einem guten Tropfen und einem kleinen Imbiss. Beginn ist um 13 Uhr am
Parkplatz vor der Hütte des Obst- und Gartenbauvereins KelternDietlingen.
Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk sind erforderlich.
Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro pro Person. Weitere Informationen gibt es unter www.ruedigers-weinwelt.de oder telefonisch
unter 0157 77923536. Wer Interesse hjat, sollte sich per Mail an
[email protected] anmelden.
Aus dem Standesamt
07231 / 308-9417
08:00 bis 12:30 Uhr
08:00 bis 12:30 Uhr und
13:30 bis 18:00 Uhr
geschlossen
08:00 bis 14:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Freiwillige Feuerwehr
Wimsheim
Wir gratulieren
Herrn Axel Frick, Uhlandstr. 58,
zum 71. Geburtstag am 12. April 2015
Herrn Dieter Bott, Lohweg 27,
zum 71. Geburtstag am 13. April 2015
Frau Doris Fischer, Tannweg 9/1,
zum 75. Geburtstag am 14. April 2015
Frau Annemarie Ramsayer, Steig 18,
zum 73. Geburtstag am 14. April 2015
Jugendfeuerwehr Wimsheim
Herrn Siegbert Schrödter, Wenntalstr. 22,
zum 76. Geburtstag am 17. April 2015
Am Freitag, den 10.04.2015 trifft sich die Jugendfeuerwehr zum
Ausrücken in Uniform um 18.30 Uhr am Magazin.
Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen im
neuen Lebensjahr alles Gute!
8 Nummer 15
Mitteilungsblatt Wimsheim
Ortsbücherei
Kirchgasse 5, (Altes Schulhaus)
[email protected]
http://webopac.winbiap.de/wimsheim/index.aspx
Unsere Öffnungszeiten
dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 15.00 - 17.00 Uhr
freitags 18.00 - 19.00 Uhr
Liebe Leserinnen und Leser,
am Dienstag, den 14. April 2015 ist es so weit:
Die Ortsbücherei Wimsheim führt ihr neues Entleihsystem ein. Aufgrund der Umstellung erhalten Sie bei Ihrem nächsten Büchereibesuch einen neuen Benutzerausweis. Außerdem stellt der WinBIAPWebOPAC den Katalog der Ortsbücherei Wimsheim im Internet zur
Verfügung:
http://webopac.winbiap.de/wimsheim/index.aspx
Ab sofort können Sie von zu Hause oder unterwegs folgende Tätigkeiten ausführen:
- Sie können den gesamten Medienbestand einsehen und durchsuchen.
- Sie erkennen sofort, ob ein Buch verliehen oder verfügbar ist.
- Alle aktuellen Neubeschaffungen und Toplisten aller Mediengruppen sind abrufbar.
- Zu jedem Buch finden Sie Details und Buchbeschreibungen mit
Titelbild.
- Links zu Wikipedia, Amazon, u.a. sind möglich.
- Sie haben die Möglichkeit Ihr persönliches Leserkonto einzusehen und Verlängerungen und Vorbestellungen vorzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Freitag, 10. April 2015
Mo
Di
Mi
Do
Fr
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
14.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 – Folgetag 7.00 Uhr
Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V.
am Krankenhaus Neuenbürg
Marxzeller Straße 46, 75305 Neuenbürg
Telefon 07082-7922412
Mo
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Di
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Mi
14.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Do
19.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Fr
16.00 bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
8.00 – Folgetag 7.00 Uhr
Weitere und ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter:
www.notfallpraxis-pforzheim.de
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
- zu erfragen über Telefon 07231 3737
Apotheken-Notdienst
- Vorwahl Pforzheim 07231
Samstag, 11. April 2015
City-Apotheke, Pforzheim, Westliche 53 (im Volksbankhaus),
Tel. 31 27 27
Sonntag, 12. April 2015
Central-Apotheke, Pforzheim, Westliche 32, (beim Leopoldplatz)
Tel. 10 60 64
Notdienste
Soziales
Notfallpraxis Mühlacker e.V.
Telefon: 07041 19292
Hermann-Hesse-Str. 34, Richtung B10
Im Kreiskrankenhaus - Eingangsbereich
Ärztlicher Bereitschaftsdienst, medizinische Versorgung durch
Ärzte und Sanitätspersonal täglich ab 18 Uhr bis 7 Uhr;
an Feiertagen und Wochenenden.
Verein Notfallpraxis
der Pforzheimer Ärzteschaft e.V.
Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V.
am Siloah St. Trudpert Klinikum
Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim
Telefon 07231-498 8990
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Fr
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Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 bis Folgetag 7.00 Uhr
Öffnungszeiten Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V.
am Klinikum Pforzheim
Kanzlerstraße 2-6, 75175 Pforzheim
Telefon 07231- 4401292
DemenzZentrum
consilio
Bahnhofstraße 86, 75417 Mühlacker
Sie erreichen uns in der Regel Montag - Freitag von 8.00 - 13.00
Uhr, Dienstag von 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
DemenzZentrum: 07041 81469-0
Pflegestützpunkt Enzkreis für den Bereich Mühlacker und
Ötisheim: 07041 81469-22
Beratungsstelle für Hilfen im Alter
Gebiet Heckengäu: 07041 81469-23
Gebiet Stromberg: 07041 81469-21
Jeden Dienstag von 10.00 - 11.00 Uhr
Sprechstunde im Rathaus Maulbronn
Tel. während dieser Zeit: 07043 10327
Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz
Der nächste Gesprächskreis für Angehörige findet am Montag
13. April 2015 von 14.30 – 16.30 Uhr im Consilio, Bahnhofstraße
86 statt.Neben dem persönlichen Austausch wird Inhalt sein:
Siehst Du wie es mir geht?
Körpersprache von Menschen mit Demenz.
Eine Anmeldung ist nur erforderlich, falls der betroffene Angehörige
in die parallel stattfindende Betreuungsgruppe mitkommt.
Weitere Informationen sind beim DemenzZentrum unter der
Telefonnummer (07041) 814690 erhältlich.