Investmentfonds im Steuerrecht

der
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a
n
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Ü Op ien am zwe
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stu
Zukunft des InvStG ?
Investmentfonds
im Steuerrecht
EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2014 (C-326/12), („van Caster“)
Anlegerebene – Fondsebene – Depotebene
EuGH: Die pauschale Besteuerung im Fall der “Intransparenz”
Works
ausländischer Investmentfonds behindert den freien Kapitalverkehr
h
Belgische Bürger
Mit allen aktuellen Themen und
neuesten Entwicklungen
Begründung:
op m
Beispi it praktisch
elen a
m 2. Ta en
g
Die Pauschale kann zu einer nachteiligen Überbewertung
der tatsächlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen führen
Deutschland
3./4. November 2015
Referenten
Die Pauschalbesteuerung eignet sich dazu, einen
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Stephan Härtwig, StB
Europäische Union Steuerpflichtigen davon abzuhalten in ausländische
Markus
Hammer,
StB
Investmentfonds zu investieren,
da die
nachteilige
Westenberger, RAin
Regelung fast ausschließlich AnlegerMartina
von ausländischen
Investmentfonds
trifft
Investmentfonds
PricewaterhouseCoopers
W M- S em i nar
WM Seminare
 Diskriminierung ausländischer Investmentfonds, weil
Anleger in deutschen Investmentfonds in der Regel nicht
pauschal besteuert werden!
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
PwC
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Name
201000314201
Lfd. Nr.
der Anlage
Steuernummer
Zielsetzung/Teilnehmer/Referenten
zur
Einkommensteuererklärung
2
X
zur Erklärung zur
gesonderten Feststellung
3
X
Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung
Stpfl. /
Ehemann
X
oder zur Erklärung zur gesonderten Feststellung enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem
Recht besteuert werden oder für die fiktive ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind
Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern ielsetzung
Z
4
Einkünfte
(einschließlich der Einkünfte
nach § 20 Abs. 2 AStG)
Einkunftsquellen
5
bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben bitte auf besonderem Blatt -
6
Enthalten in Anlage(n)
und Zeile(n)
7
Einkünfte (einschließlich der
gemäß § 3 Nr. 40 und § 3 c
Abs. 2 EStG steuerfreien Teile) 07
8
In Zeile 7 enthaltene Einkünfte,
für die § 3 Nr. 40 und § 3 c
08
Abs. 2 EStG Anwendung finden
9
Abgezogene ausländ. Steuern
nach § 34 c Abs. 2 und 3 EStG
10
30 den anspruchsvollsDas Investmentsteuerrecht
zählt zu
ten Steuerrechtsgebieten und wird durch permanente
Gesetzesänderungen immer komplexer. Dies wird nicht
zuletzt deutlich durch die anhaltenden Bestrebungen
Einkunftsquellen
Einkunftsquellen
der Finanzverwaltung,
die Investmentbesteuerung
grundlegend zu reformieren und zu vereinfachen. Zu
beachten sind darüber hinaus die Entwicklungen in
EUR
EUR
EUR
Rechtsprechung und Verwaltung.
Als Asset Manager,
Administrator,
, 27depotführende Stelle oder
, 47Berater stehen Sie damit vor der Herausforderung, laufend auf
, 28Stand zu bleiben und Antworten
, 48
dem aktuellen
auf die
immer schwieriger
werdenden
Fragen
zu
haben.
,
,
2. Staat / Fonds
11
12
3. Staat / Fonds
Das WM-Seminar mit optionalem Workshop bietet
aufbauend auf Ihren
Erfahrungen einen LeitfaEUR
EUR
EUR
den
durch
das
Investmentsteuerrecht.
Kompakt
und
für alle Einkunftsarten
29
49
09
,
,
(ohne Beträge lt. Zeile 11)
verständlich vermitteln Ihnen unsere Experten, was
bei Einnahmen aus InvestSie wissen, müssen
und worauf Sie besonders
achten
32
12
, 52
mentanteilen lt. Zeile 8
sollten. Am Vormittag des zweiten Tages werden die
In den Zeilen 10 und 11
enthaltene fiktive auslän,
,
zuvor vermittelten
Kenntnisse in einem
optionalen
dische Steuern nach DBA
Workshop anhand von Fallstudien vertieft und in die
Praxis umgesetzt.
Die Eintragungen in den Zeilen 13 bis 18 sind nur in der ersten Anlage AUS vorzunehmen.
Pauschal zu besteuernde Einkünfte i. S. d. § 34 c Abs. 5 EStG
13
14
15
16
Teilnehmer
In Zeile 7 nicht enthaltene Einkünfte, für die die Pauschalierung beantragt wird
EUR
800
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte
Hinzurechnungsbesteuerung nach den
7 bisManagementgesellschaften,
12, 14 AStG (in den Anlagen G, Administratoren
von§§Asset
KAP, L, S enthalten)
Hinzurechnungsbetrag lt. Feststellung des Finanzamts
(zuzüglich der anzurechnenden
Steuern lt.enthält
Zeile 15)
und depotführenden
Stellen.ausländischen
Darüber hinaus
EUR
Finanzamt und Steuernummer
die Staat
Veranstaltung wertvolle Informationen
für
Teilneh801
mer mit Kundenkontakt, die auf steuerrechtliche Fragen
802 sind AnlaAuf Antrag nach § 12 Abs. 1 AStG anzurechnende
Steuern lt. Feststellung
derausländische
Anleger vorbereitet
sein möchten. Damit
geberater der Kreditinstitute ebenso angesprochen wie
803
Nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Familienstiftungen nach § 15 AStG
158/159
Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG anzurechnende Steuern
160/161
Steuernummer
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Anrechnung v
Die Zeilen 4 bis 6 sind nur auszufüllen, wenn der Vordruck als Anlage zur Einkomm
Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
(Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage meines Ehegatten ist beigefügt.)
5
Ich beantrage
eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte
Stephan
Härtwig
Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von de
6 istaber
Steuerberater
undeinbehalten
Managerwurde.
im Bereich
keine Kirchensteuer
Asset Management bei PricewaterhouseKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug u
Coopers
in Frankfurt. Er berät insbesonlt. Steu
dere zu Fragen der Besteuerung in- und
ausländischer
Investmentfonds, der Bilanzierung von10
7 Kapitalerträge
Investmentanteilen, bei der Implementierung von
In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Kapitalerträgen
8 i. S. d. § 20 Abs.
2 EStG
Tax-Reporting-Systemen
und
Quellensteuerprozessen11
,
In
Zeile
8
enthaltene
Gewinne
aus Aktienveräußesowie bei Fondsprüfungen
die Finanzbehörden.
12
9 rungen i. S. d. § durch
20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
50
,
In Zeile 7 enthaltene Stillhalterprämien
13
Markus
i. S. d. § Hammer
20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
i. S. d.
§ 43 aHead
Abs. 2 of
Steuerberater, Partner
und
14
, 11 istErsatzbemessungsgrundlage
Satz 7, 10, 13 und 14 EStG (enthalten in Zeile 7)
Asset
Management
Germany
bei
PricewaNicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus
15
12 der Veräußerung von Aktien
terhouseCoopers in Frankfurt. Zu seinen
Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung
16
13 Mandanten
zählen
von Aktien i. S. d.
§ 20 Abs.schwerpunktmäßig
2 Satz 1 Nr. 1 EStG
,
inländische
und
ausländische
InvestmentgesellschafSparer-Pauschbetrag
In Anspruch
genommener
Sparer-Pauschbetrag,
ten, die er 14
in allen
Fragen
des Steuerrechts
sowie der
beiauf die in
den Zeilen 7 bis 13 erklärten Kapitalerträge entfällt
,
Bei Eintragungenund
in den Zeilen
7 bis 13, 15 bis Operational
21 und 32 bis 46:
der Prozessoptimierung
hinsichtlich
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in
14aMarkus
Taxes berät.
Hammer
isterklärten
Co-Autor
im Blümich,
der Anlage
KAP nicht
Kapitalerträge
entfällt (ggf. ,,0")
,
Referent bei zahlreichen
Konferenzen
im
Inund Aus- Steuerab
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen
land und hat
Fachzeitschriften
15 zahlreiche
Kapitalerträge Beiträge
(ohne Betragin
in Zeile
21)
veröffentlicht. In Zeile 15 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalan
10
16
i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG
Martina
Westenberger
In Zeile 16
enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
,
ist Rechtsanwältin und Managerin bei
18 In Zeile 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung
PricewaterhouseCoopers in Frankfurt. Sie
In Zeile 15 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
19 berät
Asset
Manager
i. S. d.
§ 20 Abs.
2 Satz 1 aus
Nr. 1dem
EStG In- und Ausland und ist sowohl auf das Investment20 In Zeile 15 enthaltene Stillhalterprämien i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 E
aufsichtsrecht als auch auf das Investmentsteuerrecht
,
spezialisiert.21 Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden
17
,
,
EUR
Staat
17
18
9
18
Einkommen einer ausländischen Familienstiftung
Bezeichnung, ggf. Finanzamt und Steuernummer
Ehefrau
Referenten4
Anzurechnende ausländische Steuern
Ihnen
10
Vorname
X
Jeder Ehegatte mit ausländischen Einkünften hat eine
eigene Anlage AUS abzugeben.
Ausländische Einkünfte und Steuern
1. Staat / Fonds
1
201000305201
Vorname
2
3
Name
Anlage AUS
1
Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteue
(nicht in den Zeilen 7, 15, 32 und 39 enthalten)
22
Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus
partiarischen Darlehen, Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
23
Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen lt.
24
Ich beantrage für die Einkünfte lt. Zeile 25 die Anwendung der tarifli
Laufende Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an ein
,
,
bitte Anleitung beachten
Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer
25
Anlage KAP
X
Stpfl. /
Ehemann
von Steuern
X
Ehefrau
Vorname
2
3
e Kapitalerträge.
Steuernummer
Programm
Sonstige Einkünfte
54
mensteuererklärung beigefügt wird.
Anlage SO
1
201000313201
X
X
)
cheinigung(en
Bitte Steuerbes
fügen!
im Original bei
Name / Gemeinschaft
zur
Einkommensteuererklärung
zur Erklärung zur
Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
zur Erklärung zur
gesonderten Feststellung
X
1=Ja
02
1=Ja
Wiederkehrende Bezüge
03
1. Tag4 – 9.30 - ca. 17.30 Uhr
,
159
,
5
werden
146
,
147
,
,
161
,
EUR
t Grundlagen
­
Leistungen
,- 20 der Investmentfondsbesteuerung
,Einnahmen aus
und systematische Einordnung
,-
,-
21
EUR
,- der Besteuerungsgrundlagen
,- auf
t Ermittlung
­
9
der Ebene
,- 24des Investmentfonds
,25 Besteuerung der Erträge,- 10
t Umfang
­
,- und
t Zuflusszeitpunkte
­
und Einkünftezurechnung
,- 26
,- 11
23
18
tAusschüttungsbeschluss
­
EUR
,
7
Transparente, semi-transparente und intranspa22
,- 8 Einnahmen aus
rente,-Investmentfonds
17
12
,
+
,
+
,
+
,
Einnahmen aus
Ausländische Quellensteuern
t
­
Summe der Zeilen
7 bis 9
164
t
­
Außenprüfung und Nachweisverfahren
176 Werbungskosten zu den Zeilen 7 bis 9
t
­
Verschmelzung von Investmentfonds
=
Einkünfte
165
,
,
177 -
,
=
,
,
Besteuerung der Personen-Investitionsgesellschaft
Abgeordnetenbezüge
EUR
und ihrer Anleger
Steuerpflichtige Einnahmen ohne Vergütung für mehrere
,
t
­
,200
14 Jahre
nlagen
31
,t Besteuerung der Kapital-Investitionsgesellschaft
­
tDBA-Gewinn
­
202
undVersorgungsbezüge
ihrer Anleger
32
,- 15 In Zeile 14 enthaltene
35
g von Aktien
,- 16 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 204
36
,- 17 Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns 216 JJJJ
unterjähriger
Zahlung:Uhr
2. Tag – Bei
9.00
- ca. 13.00
und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge
33
EStG
,- 18 Erster
206 MM
208 MM
gezahlt wurden
60
Sterbegeld,
Kapitalauszahlungen
/
Abfindungen
und
Nach,- 19 zahlungen von Versorgungsbezügen (in Zeile 14 enthalten) 210
er unterliegen
In Zeile 14 nicht enthaltene Vergütungen für mehrere
Workshop mit praktischen
Investmentsteuerrecht
212
20 Beispielen
Jahre (Angaben aufzum
besonderem
Blatt)
s stiller Gesellschaft und
70
,- 21 In Zeile 20 enthaltene Versorgungsbezüge
214
Am 2. Tag erfolgt die praktische Umsetzung
der zuvor vermittelten Kenntnisse
Aufgrund der vorgenannten Tätigkeit als Abgeordnete(r)
71
. Zeile 22
,- von
bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder
242
anhand
22 Beispielen und Fallstudien.
30
tAktiengewinn
­
Monat
teilweise ohne eigene Beitragsleistung
1=Ja
EUR
,
201
,
,
203
,
,
205
217
Monat
1=Ja
2=Nein
,
JJJJ
Monat
207
MM
Monat
209
MM
,
211
,
,
213
,
,
215
,
243
,
1=Ja
2=Nein
,
Steuerstundungsmodelle
ner Kapitalgesellschaft
72
,
,
begrenzt werden
bzug unterlegen
haben
tZwischengewinn
­
,
+
,t Besonderheiten bei Spezial-Investmentfonds
­
Veräußerung bzw. Rückgabe von Investment- Die nach Maßgabe
des § 10 d Abs. 1 EStG in 2009 vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer
anteilen
t
­
Besonderheiten
beisollDach-Investmentfonds
Einkünfte
2010
aus
Leistungen (Zeile 12)
wie folgt
13
,t
­
ichen Einkommensteuer
55
Ehefrau
EUR
158
Die drei verschiedenen Besteuerungsregime:
t Akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge
­
unterlegen haben
Investmentfonds, Personen-Investitionsgesell-Werbungskosten
Beträge
korrigierte Beträge
160
6 zu den Zeilen 4 und 5
schaften und Kapital-Investitionsgesellschaften
uerbescheinigung(en)
(Erläuterungen auf besonderem Blatt)
t
­
zur
Feststellungserklärung
Unterhaltsleistungen
1=Ja
t
­
EUR
X
Stpfl. / Ehemann
EUR
Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes
tKapitalertragsteuer
­
soweit sie vom
Geber als Sonderausgaben abgezogen
t
­
enen Kapitalertragsteuer
zur
Einkommensteuererklärung
(ohne Renten und ohne Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen)
Einnahmen aus
01
X
,-
23
Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen
Modellen i. S. d. § 15 b EStG (Erläuterungen auf besonderem Blatt)
EUR
EUR
,
,
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation / Rückfragen
WM Seminare
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
·
Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
·
www.wm-seminare.de
Titel_Recht 18 28.04.15 09:56 Seite 1
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Anmeldung zum Seminar
Arne Wittig,
Essen
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar Investmentfonds im Steuerrecht am
 3. November 2015 (Seminar)
 4. November 2015 (Workshop)
nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von € 875,- (1 Tag
Seminar) bzw. € 1.275,- (1,5 Tage inkl. Workshop) jeweils zzgl. MwSt.
wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich
auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 875,- (zzgl. 19% MwSt = € 166,25)
für 1 Tag Seminar bzw. € 1.275,- (zzgl. 19% MwSt = € 242,25) für 1,5 Tage Seminar
+ Workshop. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine
postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die
Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle
Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine
Aufwandsent­schä­di­gung von € 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = € 57,-) berechnet. Bei Storno
der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine
weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem
Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche
gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier:
[email protected]
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Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
&
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations,
vier Wochen lang kostenlos und unver- den Regulierungs-Newsletter der
bindlich erhalten.
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 853
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Mainz
Die Vermeidung von Rückschaufehlern (Hindsight bias)
bei der Außenhaftung von Organwaltern wegen Kapitalanlagebetrugs nach § 826 BGB
Seite 858
Dr. Ulrich Stoltenberg, Bad Homburg v.d.H.
Rechtliche Grundlagen des Münzwesens
Seite 865
BGH, 8.4.2015 – IV ZR 103/15
Zum Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs
nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
Seite 867
BGH, 26.3.2015 – VII ZR 92/14
Zur Unwirksamkeit einer bauvertraglichen Klausel, wonach die Gewährleistungsbürgschaft erst dann zurückzugeben ist, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können; zur Pflicht des Bestellers, eine Gewährleistungsbürgschaft freizugeben, soweit keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen
Seite 872
OLG Köln, 26.2.2015 – 24 U 112/14
Prospekthaftung wegen einer vermeintlichen Aufklärungspflicht über §§ 30, 31 GmbHG
Seite 875
OLG Stuttgart, 26.3.2015 – 2 U 102/14
Zur Frage, ob § 20a WpHG ein Schutzgesetz i.S.v. § 823
Abs. 2 BGB ist, zur Abwägung, ob ein Verhalten sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist, insbesondere in Fällen falscher formloser Mitteilungen an den Kapitalmarkt
Seite 904
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen
lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Firma/Institut
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Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
18
2. Mai 2015
69. Jahrgang
Seiten 853-904
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Redaktion:
D 22085 C
Fax +49 69 27 32 200
3./4. November 2015 (Sem.-Nr. S15-868L)
Veranstaltungsort
Mercure Eschborn Helfmann-Park
Helfmann-Park 1
65760 Eschborn
Tel. +49 6196 9697 0
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