der hung c e r p s vest e Be hrlich erungen In ü f s u Ü A ellen Änd der t und tu h c k e a r r er er ntsteu form d me ehenden Re esteuerung sb st an stmentfond e it Fallm p o Inv h rks ler Wo ten Tag a n o i t i Ü Op ien am zwe d stu Zukunft des InvStG ? Investmentfonds im Steuerrecht EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2014 (C-326/12), („van Caster“) Anlegerebene – Fondsebene – Depotebene EuGH: Die pauschale Besteuerung im Fall der “Intransparenz” Works ausländischer Investmentfonds behindert den freien Kapitalverkehr h Belgische Bürger Mit allen aktuellen Themen und neuesten Entwicklungen Begründung: op m Beispi it praktisch elen a m 2. Ta en g Die Pauschale kann zu einer nachteiligen Überbewertung der tatsächlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen führen Deutschland 3./4. November 2015 Referenten Die Pauschalbesteuerung eignet sich dazu, einen Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Stephan Härtwig, StB Europäische Union Steuerpflichtigen davon abzuhalten in ausländische Markus Hammer, StB Investmentfonds zu investieren, da die nachteilige Westenberger, RAin Regelung fast ausschließlich AnlegerMartina von ausländischen Investmentfonds trifft Investmentfonds PricewaterhouseCoopers W M- S em i nar WM Seminare Diskriminierung ausländischer Investmentfonds, weil Anleger in deutschen Investmentfonds in der Regel nicht pauschal besteuert werden! Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte PwC WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Name 201000314201 Lfd. Nr. der Anlage Steuernummer Zielsetzung/Teilnehmer/Referenten zur Einkommensteuererklärung 2 X zur Erklärung zur gesonderten Feststellung 3 X Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung Stpfl. / Ehemann X oder zur Erklärung zur gesonderten Feststellung enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktive ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern ielsetzung Z 4 Einkünfte (einschließlich der Einkünfte nach § 20 Abs. 2 AStG) Einkunftsquellen 5 bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben bitte auf besonderem Blatt - 6 Enthalten in Anlage(n) und Zeile(n) 7 Einkünfte (einschließlich der gemäß § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG steuerfreien Teile) 07 8 In Zeile 7 enthaltene Einkünfte, für die § 3 Nr. 40 und § 3 c 08 Abs. 2 EStG Anwendung finden 9 Abgezogene ausländ. Steuern nach § 34 c Abs. 2 und 3 EStG 10 30 den anspruchsvollsDas Investmentsteuerrecht zählt zu ten Steuerrechtsgebieten und wird durch permanente Gesetzesänderungen immer komplexer. Dies wird nicht zuletzt deutlich durch die anhaltenden Bestrebungen Einkunftsquellen Einkunftsquellen der Finanzverwaltung, die Investmentbesteuerung grundlegend zu reformieren und zu vereinfachen. Zu beachten sind darüber hinaus die Entwicklungen in EUR EUR EUR Rechtsprechung und Verwaltung. Als Asset Manager, Administrator, , 27depotführende Stelle oder , 47Berater stehen Sie damit vor der Herausforderung, laufend auf , 28Stand zu bleiben und Antworten , 48 dem aktuellen auf die immer schwieriger werdenden Fragen zu haben. , , 2. Staat / Fonds 11 12 3. Staat / Fonds Das WM-Seminar mit optionalem Workshop bietet aufbauend auf Ihren Erfahrungen einen LeitfaEUR EUR EUR den durch das Investmentsteuerrecht. Kompakt und für alle Einkunftsarten 29 49 09 , , (ohne Beträge lt. Zeile 11) verständlich vermitteln Ihnen unsere Experten, was bei Einnahmen aus InvestSie wissen, müssen und worauf Sie besonders achten 32 12 , 52 mentanteilen lt. Zeile 8 sollten. Am Vormittag des zweiten Tages werden die In den Zeilen 10 und 11 enthaltene fiktive auslän, , zuvor vermittelten Kenntnisse in einem optionalen dische Steuern nach DBA Workshop anhand von Fallstudien vertieft und in die Praxis umgesetzt. Die Eintragungen in den Zeilen 13 bis 18 sind nur in der ersten Anlage AUS vorzunehmen. Pauschal zu besteuernde Einkünfte i. S. d. § 34 c Abs. 5 EStG 13 14 15 16 Teilnehmer In Zeile 7 nicht enthaltene Einkünfte, für die die Pauschalierung beantragt wird EUR 800 Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte Hinzurechnungsbesteuerung nach den 7 bisManagementgesellschaften, 12, 14 AStG (in den Anlagen G, Administratoren von§§Asset KAP, L, S enthalten) Hinzurechnungsbetrag lt. Feststellung des Finanzamts (zuzüglich der anzurechnenden Steuern lt.enthält Zeile 15) und depotführenden Stellen.ausländischen Darüber hinaus EUR Finanzamt und Steuernummer die Staat Veranstaltung wertvolle Informationen für Teilneh801 mer mit Kundenkontakt, die auf steuerrechtliche Fragen 802 sind AnlaAuf Antrag nach § 12 Abs. 1 AStG anzurechnende Steuern lt. Feststellung derausländische Anleger vorbereitet sein möchten. Damit geberater der Kreditinstitute ebenso angesprochen wie 803 Nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Familienstiftungen nach § 15 AStG 158/159 Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG anzurechnende Steuern 160/161 Steuernummer Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung v Die Zeilen 4 bis 6 sind nur auszufüllen, wenn der Vordruck als Anlage zur Einkomm Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge. (Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage meines Ehegatten ist beigefügt.) 5 Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Stephan Härtwig Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von de 6 istaber Steuerberater undeinbehalten Managerwurde. im Bereich keine Kirchensteuer Asset Management bei PricewaterhouseKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug u Coopers in Frankfurt. Er berät insbesonlt. Steu dere zu Fragen der Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds, der Bilanzierung von10 7 Kapitalerträge Investmentanteilen, bei der Implementierung von In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Kapitalerträgen 8 i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG Tax-Reporting-Systemen und Quellensteuerprozessen11 , In Zeile 8 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußesowie bei Fondsprüfungen die Finanzbehörden. 12 9 rungen i. S. d. § durch 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 50 , In Zeile 7 enthaltene Stillhalterprämien 13 Markus i. S. d. § Hammer 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG i. S. d. § 43 aHead Abs. 2 of Steuerberater, Partner und 14 , 11 istErsatzbemessungsgrundlage Satz 7, 10, 13 und 14 EStG (enthalten in Zeile 7) Asset Management Germany bei PricewaNicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus 15 12 der Veräußerung von Aktien terhouseCoopers in Frankfurt. Zu seinen Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung 16 13 Mandanten zählen von Aktien i. S. d. § 20 Abs.schwerpunktmäßig 2 Satz 1 Nr. 1 EStG , inländische und ausländische InvestmentgesellschafSparer-Pauschbetrag In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, ten, die er 14 in allen Fragen des Steuerrechts sowie der beiauf die in den Zeilen 7 bis 13 erklärten Kapitalerträge entfällt , Bei Eintragungenund in den Zeilen 7 bis 13, 15 bis Operational 21 und 32 bis 46: der Prozessoptimierung hinsichtlich In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in 14aMarkus Taxes berät. Hammer isterklärten Co-Autor im Blümich, der Anlage KAP nicht Kapitalerträge entfällt (ggf. ,,0") , Referent bei zahlreichen Konferenzen im Inund Aus- Steuerab Kapitalerträge, die nicht dem inländischen land und hat Fachzeitschriften 15 zahlreiche Kapitalerträge Beiträge (ohne Betragin in Zeile 21) veröffentlicht. In Zeile 15 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalan 10 16 i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG Martina Westenberger In Zeile 16 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG , ist Rechtsanwältin und Managerin bei 18 In Zeile 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung PricewaterhouseCoopers in Frankfurt. Sie In Zeile 15 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien 19 berät Asset Manager i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 aus Nr. 1dem EStG In- und Ausland und ist sowohl auf das Investment20 In Zeile 15 enthaltene Stillhalterprämien i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 E aufsichtsrecht als auch auf das Investmentsteuerrecht , spezialisiert.21 Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden 17 , , EUR Staat 17 18 9 18 Einkommen einer ausländischen Familienstiftung Bezeichnung, ggf. Finanzamt und Steuernummer Ehefrau Referenten4 Anzurechnende ausländische Steuern Ihnen 10 Vorname X Jeder Ehegatte mit ausländischen Einkünften hat eine eigene Anlage AUS abzugeben. Ausländische Einkünfte und Steuern 1. Staat / Fonds 1 201000305201 Vorname 2 3 Name Anlage AUS 1 Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteue (nicht in den Zeilen 7, 15, 32 und 39 enthalten) 22 Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus partiarischen Darlehen, Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG 23 Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen lt. 24 Ich beantrage für die Einkünfte lt. Zeile 25 die Anwendung der tarifli Laufende Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an ein , , bitte Anleitung beachten Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer 25 Anlage KAP X Stpfl. / Ehemann von Steuern X Ehefrau Vorname 2 3 e Kapitalerträge. Steuernummer Programm Sonstige Einkünfte 54 mensteuererklärung beigefügt wird. Anlage SO 1 201000313201 X X ) cheinigung(en Bitte Steuerbes fügen! im Original bei Name / Gemeinschaft zur Einkommensteuererklärung zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge zur Erklärung zur gesonderten Feststellung X 1=Ja 02 1=Ja Wiederkehrende Bezüge 03 1. Tag4 – 9.30 - ca. 17.30 Uhr , 159 , 5 werden 146 , 147 , , 161 , EUR t Grundlagen Leistungen ,- 20 der Investmentfondsbesteuerung ,Einnahmen aus und systematische Einordnung ,- ,- 21 EUR ,- der Besteuerungsgrundlagen ,- auf t Ermittlung 9 der Ebene ,- 24des Investmentfonds ,25 Besteuerung der Erträge,- 10 t Umfang ,- und t Zuflusszeitpunkte und Einkünftezurechnung ,- 26 ,- 11 23 18 tAusschüttungsbeschluss EUR , 7 Transparente, semi-transparente und intranspa22 ,- 8 Einnahmen aus rente,-Investmentfonds 17 12 , + , + , + , Einnahmen aus Ausländische Quellensteuern t Summe der Zeilen 7 bis 9 164 t Außenprüfung und Nachweisverfahren 176 Werbungskosten zu den Zeilen 7 bis 9 t Verschmelzung von Investmentfonds = Einkünfte 165 , , 177 - , = , , Besteuerung der Personen-Investitionsgesellschaft Abgeordnetenbezüge EUR und ihrer Anleger Steuerpflichtige Einnahmen ohne Vergütung für mehrere , t ,200 14 Jahre nlagen 31 ,t Besteuerung der Kapital-Investitionsgesellschaft tDBA-Gewinn 202 undVersorgungsbezüge ihrer Anleger 32 ,- 15 In Zeile 14 enthaltene 35 g von Aktien ,- 16 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 204 36 ,- 17 Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns 216 JJJJ unterjähriger Zahlung:Uhr 2. Tag – Bei 9.00 - ca. 13.00 und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge 33 EStG ,- 18 Erster 206 MM 208 MM gezahlt wurden 60 Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nach,- 19 zahlungen von Versorgungsbezügen (in Zeile 14 enthalten) 210 er unterliegen In Zeile 14 nicht enthaltene Vergütungen für mehrere Workshop mit praktischen Investmentsteuerrecht 212 20 Beispielen Jahre (Angaben aufzum besonderem Blatt) s stiller Gesellschaft und 70 ,- 21 In Zeile 20 enthaltene Versorgungsbezüge 214 Am 2. Tag erfolgt die praktische Umsetzung der zuvor vermittelten Kenntnisse Aufgrund der vorgenannten Tätigkeit als Abgeordnete(r) 71 . Zeile 22 ,- von bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder 242 anhand 22 Beispielen und Fallstudien. 30 tAktiengewinn Monat teilweise ohne eigene Beitragsleistung 1=Ja EUR , 201 , , 203 , , 205 217 Monat 1=Ja 2=Nein , JJJJ Monat 207 MM Monat 209 MM , 211 , , 213 , , 215 , 243 , 1=Ja 2=Nein , Steuerstundungsmodelle ner Kapitalgesellschaft 72 , , begrenzt werden bzug unterlegen haben tZwischengewinn , + ,t Besonderheiten bei Spezial-Investmentfonds Veräußerung bzw. Rückgabe von Investment- Die nach Maßgabe des § 10 d Abs. 1 EStG in 2009 vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer anteilen t Besonderheiten beisollDach-Investmentfonds Einkünfte 2010 aus Leistungen (Zeile 12) wie folgt 13 ,t ichen Einkommensteuer 55 Ehefrau EUR 158 Die drei verschiedenen Besteuerungsregime: t Akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge unterlegen haben Investmentfonds, Personen-Investitionsgesell-Werbungskosten Beträge korrigierte Beträge 160 6 zu den Zeilen 4 und 5 schaften und Kapital-Investitionsgesellschaften uerbescheinigung(en) (Erläuterungen auf besonderem Blatt) t zur Feststellungserklärung Unterhaltsleistungen 1=Ja t EUR X Stpfl. / Ehemann EUR Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes tKapitalertragsteuer soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen t enen Kapitalertragsteuer zur Einkommensteuererklärung (ohne Renten und ohne Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) Einnahmen aus 01 X ,- 23 Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15 b EStG (Erläuterungen auf besonderem Blatt) EUR EUR , , Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation / Rückfragen WM Seminare · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de Titel_Recht 18 28.04.15 09:56 Seite 1 Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Anmeldung zum Seminar Arne Wittig, Essen (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Investmentfonds im Steuerrecht am 3. November 2015 (Seminar) 4. November 2015 (Workshop) nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von € 875,- (1 Tag Seminar) bzw. € 1.275,- (1,5 Tage inkl. Workshop) jeweils zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 875,- (zzgl. 19% MwSt = € 166,25) für 1 Tag Seminar bzw. € 1.275,- (zzgl. 19% MwSt = € 242,25) für 1,5 Tage Seminar + Workshop. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von € 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = € 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Werbung Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg & Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations, vier Wochen lang kostenlos und unver- den Regulierungs-Newsletter der bindlich erhalten. Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV AUS DEM INHALT: Seite 853 Univ.-Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Mainz Die Vermeidung von Rückschaufehlern (Hindsight bias) bei der Außenhaftung von Organwaltern wegen Kapitalanlagebetrugs nach § 826 BGB Seite 858 Dr. Ulrich Stoltenberg, Bad Homburg v.d.H. Rechtliche Grundlagen des Münzwesens Seite 865 BGH, 8.4.2015 – IV ZR 103/15 Zum Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. Seite 867 BGH, 26.3.2015 – VII ZR 92/14 Zur Unwirksamkeit einer bauvertraglichen Klausel, wonach die Gewährleistungsbürgschaft erst dann zurückzugeben ist, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können; zur Pflicht des Bestellers, eine Gewährleistungsbürgschaft freizugeben, soweit keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen Seite 872 OLG Köln, 26.2.2015 – 24 U 112/14 Prospekthaftung wegen einer vermeintlichen Aufklärungspflicht über §§ 30, 31 GmbHG Seite 875 OLG Stuttgart, 26.3.2015 – 2 U 102/14 Zur Frage, ob § 20a WpHG ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB ist, zur Abwägung, ob ein Verhalten sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist, insbesondere in Fällen falscher formloser Mitteilungen an den Kapitalmarkt Seite 904 Deutsche Rechtspolitik aktuell Postverlagsort Frankfurt a. M. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort 18 2. Mai 2015 69. Jahrgang Seiten 853-904 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Redaktion: D 22085 C Fax +49 69 27 32 200 3./4. November 2015 (Sem.-Nr. S15-868L) Veranstaltungsort Mercure Eschborn Helfmann-Park Helfmann-Park 1 65760 Eschborn Tel. +49 6196 9697 0 www.wertpapiermitteilungen.de
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