40 1975-2015 Nummer 11 im Sch mel‘s 12. März 2015 DER H , E T S H NÄC ! E T T B s an Donnerstag im Pallot tiin Ste Saal inegg . V . e g g e n i e t S e pp u r 00 Uhr g r e t a e h T 8 1 t r a 5 1 d 0 n Mu 00 00 So. 15.03.2 r präsentier t von de Uhr • 0 2 5 1 - 18 Uhr 0 .2 3 .0 4 00 Uhr • So. 22.03.2015 Sa. 1 0 vorher Sa. 21.03.2015 - 2 Einlass 2 Stunden Vorverkaufsstelle: Marlies Beck, Tel. (0 72 34) 8655 Mo. - Fr. 1600 – 2000 Uhr Seite 2 / Nummer 11 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. März 2015 Terminvorankündigung Gemeindeentwicklungskonzept Am Mittwoch, den 25. März 2015 findet um 19.00 Uhr im Katholischen Gemeindezentrum St. Wolfgang, Pfarrer-Weber-Saal in Hamberg eine Informationsveranstaltung zum Thema Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Neuhausen statt. Die Bürgerschaft der Gemeinde Neuhausen ist hierzu recht herzlich eingeladen. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Schulverband Neuhausen Sitz: 75240 Neuhausen Enzkreis Einladung zu der am Donnerstag, den 26. März 2015 um 19.30 Uhr in der Cafeteria der Verbandsschule im Biet stattfindenden öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung Tagesordnung: Öffentlich: 1. Wahl des Verbandsvorsitzenden 2. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 3.Bekanntgaben 4. Protokoll der Sitzung vom 03. April 2014 5. Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2014 6. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 7. Vorstellung Energiegutachten 8.Bericht über den Sachstand Vorbereitung Antragstellung Gemeinschaftsschule 9.Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Buswendeschleife 10.Bericht der Schulleitung und der Schulsozialarbeiterin 11. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geld- und Sachspenden an die Verbandsschule im Biet – nachträgliche Zustimmung zu den jeweiligen Gemeinderatsbeschlüssen von Tiefenbronn und Neuhausen 12.Spendenbericht 2014 13.Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen gez. Korz, Verbandsvorsitzender 25-jähriges Arbeitsjubiläum im öffentlichen Dienst Vergangene Woche konnten gleich zwei langjährige Beschäftigte der Gemeinde Neuhausen für ihr 25-jähriges Arbeitsjubiläum im öffentlichen Dienst geehrt werden. Die Abgabe der Waren erfolgt am Samstag, 21.03.2015 von 11.00 – 14.00 Uhr in der Monbachhalle in Neuhausen. Mit der Anmeldung bei Johanna Ehringer, Tel: 07234-8144, email: [email protected] erhalten Sie genauere Informationen für die Abgabe und den Ablauf. Anmeldeschluss ist der 16.03.2015. v.l.n.r.: Personalratsvorsitzende Beate Philipp, Jubilar Hartmut Raible, Jubilar Roberto Sedlak und Bürgermeister Oliver Korz Donnerstag, 12. März 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Herr Hartmut Raible und Herr Roberto Sedlak haben beide gemeinsam am 01. März 1990 ihr Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Neuhausen begonnen. Beide zu Ehrenden sind heute im Gemeindebauhof, mit seinen vielfältigen Aufgaben, tätig. Herr Raible ist darüber hinaus noch stellvertretender Bauhofleiter und Hallenwart der Monbachhalle und Herr Sedlak übernimmt die Stellvertretung des Hausmeisters an der Verbandsschule im Biet. Im Namen der Gemeinde Neuhausen, des Gemeinderates und der gesamten Belegschaft dankte Bürgermeister Korz den beiden Jubilaren sehr herzlich für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschte für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit. Verlegung der Erdgasversorgung durch die SWP/ Bauarbeiten in Hamberg Die Bauarbeiten zur Verlegung einer Erdgasversorgungsleitungen in Neuhausen – Hamberg haben begonnen. Ab Kalenderwoche 11 starten die SWP mit den Arbeiten in der Hauptstraße, Forststraße und Industriestraße. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge der Baumaßnahme können die Anlieger an das Erdgasnetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG angeschlossen werden. Informationen über das Thema Erdgashausanschluss gibt es telefonisch bei den SWP unter Tel. (07231) 3971-3245 oder per mail [email protected]. Für Behinderungen, die sich im Zuge der Baumaßnahme ergeben, bitten wir um Verständnis. Die Stadtwerke Pforzheim bemühen sich, die Beeinträchtigungen gering zu halten. Im Schäferkarren durchs LIFE-Projekt Mobiler Infopunkt zum Projekt „LIFE rund ums Heckengäu“ im Naturschutzgebiet „Büchelberg“ bei Neuhausen Beim Anblick eines hölzernen Schäferwagens in idyllischer Landschaft fühlt man sich in die längst vergangenen Zeiten der Wanderschäferei zurückversetzt. Dieser Schäferwagen ist aber ein Besonderer - er ist der Mobile Infopunkt des aktuell laufenden Naturschutzprojektes „LIFE rund ums Heckengäu“ und vermittelt interessierten Besuchern anschaulich und kompakt Informationen rund um das Projekt und seine Inhalte. Aktuell und voraussichtlich bis Mitte April steht er auf dem Wanderparkplatz westlich des Naturschutzgebietes „Büchelberg“ zwischen Münklingen und Neuhausen. Und das nicht ohne Grund. Im Naturschutzgebiet werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Partner im LIFEProjekt Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Sie dienen dazu, die schützenswerten, artenreichen Wiesen und Heiden von Büschen und Bäumen freizuhalten und die Bedingungen für eine anschließende Beweidung zu verbessern. Sonst würden bunte Wiesen und die darin lebenden seltenen Pflanzen und Tiere bald verschwinden, denn zu viel Schatten tut diesen sonnenliebenden Lebewesen nicht gut. Damit brütende Vögel und andere Tiere in den Bäumen und Gebüschen nicht gestört werden, erfolgen die Pflegearbeiten nur in den Wintermonaten. Die Maßnahmen ergänzen die regelmäßige Pflege im Naturschutzgebiet. Dieses Gebiet ist jedoch nur ein kleiner Teil des insgesamt 390 Quadratkilometer großen Projektgebietes von „LIFE rund ums Heckengäu“. Es umfasst die europäischen Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 in den Landkreisen Böblingen, Calw, Enzkreis und Ludwigsburg. Das Projekt „LIFE rund ums Heckengäu“ widmet sich von 2011 bis 2016 dem Erhalt und der Förderung europaweit gefährdeter Tierarten und ihren Lebensräumen. Die Hälfte der Projektmittel stammt aus dem Förderprogramm LIFE+ der Europäischen Union. Neben dem federführenden Landkreis Böblingen sind auch die Landkreise Calw, Ludwigsburg und der Enzkreis sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg mit verschiedensten Maßnahmen am Projekt beteiligt. Nummer 11 / Seite 3 Nach seinem Aufenthalt im Naturschutz zieht der Schäferwagen weiter und informiert an anderer Stelle im Projektgebiet über die dort durchgeführten Maßnahmen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es unter www.life-heckengaeu.de. Abholung von Ausweispapieren Alle Reisepässe, die bis zum 23.02.2015 und alle Personalausweise, die bis zum 02.03.2015 beantragt worden sind, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei Voraussetzung. Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abgegeben worden sind, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden. Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Februar 2015 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27. Januar 2015 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27. Jan. 2015 - beschlossen hat, nach einer hausinternen Ausschreibung die frei werdende Stelle in der Finanzverwaltung mit Frau Ludmilla Saitz, die bisher im Standesamt der Gemeinde tätig war, zu besetzen; 2. Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs für die Feuerwehr Neuhausen – Abteilung Hamberg Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass gemäß dem Beschluss des Gemeinderates derzeit die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs für die Feuerwehr Neuhausen – Abteilung Hamberg durchgeführt wird. Die Angebotsfrist dauert noch bis Anfang April 2015, so dass die Vergabe voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 28. April 2015 erfolgen kann. Punkt 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Eigenkontroll-Verordnung für den Ortsteil Neuhausen Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Fortanier vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim. Am 25. Juni 2013 wurde im Gemeinderat die seinerzeit noch vom örtlichen Ingenieurbüro Lutz + Irmscher nach der Eigenkontroll-Verordnung erstellte Kanaluntersuchung im Ortsteil Neuhausen gebilligt und beschlossen, in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 gemäß dem seinerzeit vorgestellten Sanierungskonzept jeweils 200.000.- € zu veranschlagen. Nach Sichtung der Unterlagen hat das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim, das die Gemeinde zwischenzeitlich ingenieurtechnisch betreut, einen Honorarvorschlag für die Kanalinstandsetzung in geschlossener Bauweise für die Schäden der Schadensklassen 1 und 2 über 53.425,48 € vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, das Ingenieurbüro Kirn auf der Grundlage des vorgenannten Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Aus der Mitte des Gremiums wird auf die Ausführungen des Ingenieurbüros Kirn in einem den Verwaltungsbeilagen beigefügten Schreiben hingewiesen, wonach aus den vom Büro Lutz + Irmscher erstellten Unterlagen keine Sanierungsverfahren mit nachvollziehbaren Kostenansätzen, auf denen man in der Planung aufbauen könnte, zu ersehen sind. Fortsetzung siehe Seite 5 Mitteilungsblatt Neuhausen Seite 4 / Nummer 11 Donnerstag, 12. März 2015 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: Fax: Internet E-Mail: 07234/9510-0 07234/9510-50 www.neuhausen-enzkreis.de [email protected] Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Ihre Ansprechpartner: Sprechzeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Die Abendsprechstunde des Bürgermeisters findet am Donnerstag, den 19.03.2015 von 18.00 – 19.00 Uhr in SCHELLBRONN, im alten Rathaus, Hohenwarter Str. 4, im Schulungsraum der Feuerwehr, statt. Heute, am 12.03.2015 hält Herr Bürgermeister Korz die Ortsteil-Sprechstunde im Rathaus Neuhausen ab. Zimmer Bereich Name Durchwahl 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 [email protected] 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Mitteilungsblatt Bianca Fröschle Hannelore Lorenz 9510-11 [email protected] 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 [email protected] Hannelore Lorenz 9510-21 [email protected] 06 (EG) E-Mail 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Fundbüro Beate Ostenrieder 9510-13 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Ludmilla Saitz 9510-23 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 [email protected] 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung Joachim Metzenbauer 9510-24 [email protected] 03 (EG) Grundbuchamt und Nachlassangelegenheiten Beate Philipp 9510-25 [email protected] 12 (OG) Leiter Kämmerei Martin Schuler 9510-30 [email protected] 16 (DG) Ralf Hildinger 9510-34 [email protected] 11 (OG) Jürgen Hermann 9510-31 [email protected] 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren / Steuer Rita Mast 9510-32 [email protected] 10 (OG) Personalamt Martin Wagner 9510-33 [email protected] Heinz Gerber 942800 oder [email protected] 01727183265 Patrick Raisch 01727183316 Furtstr. 11 Leiter Bauhof Wassermeister Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch Polizeiposten Tiefenbronn 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle 1277 4248 Revierleiter Martin Fischer 0723170045 [email protected] außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaummedien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: [email protected] Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Bezugspreis: halbjährlich € 11,60. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de Donnerstag, 12. März 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Fortsetzung von Seite 3 Im Gremium wird hierzu die Auffassung vertreten, dass diesbezüglich mit dem Insolvenzverwalter des Ingenieurbüros Lutz + Irmscher Kontakt aufgenommen und die aus Sicht von Herrn Fortanier fehlenden Unterlagen, die von der Gemeinde über das seinerzeitige Honorar bereits bezahlt wurden, angefordert werden sollten. Der Vorsitzende sagt zu, mit dem Insolvenzverwalter in dieser Sache Kontakt aufzunehmen. Sodann beschließt der Gemeinderat, das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Eigenkontroll-Verordnung für den Ortsteil Neuhausen zu beauftragen. Sofern die vorgenannten, vom Insolvenzverwalter nachzufordernden Unterlagen beschafft werden können, können diese Leistungen aus der Beauftragung entfallen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung. Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde nach Vorberatung im Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am 27. Jan. 2015 beschlossen. Aufgrund der Ratsbeschlüsse vom 27. Jan. 2015 wurden im Verwaltungshaushalt noch weitere Ausgabemittel für das Gemeindeentwicklungsprogramm Phase II (40.000.- €), für den Mitgliedsbeitrag 2015 am Projekt LEADER Heckengäu (3.000.- €) und zur Unterstützung für Sprachkurse der Flüchtlinge und Asylbewerber (1.000.- €) veranschlagt. Die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt vermindert sich hierdurch um 44.000.- €, was zu einer entsprechenden Erhöhung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage führt. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung 2015 – wird noch an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 5 Vorberatung der öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 26. März 2015 Dem Gemeinderat liegen zur heutigen Sitzung die Tagesordnung und Verwaltungsbeilagen zur öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 26. März 2015 vor. In der Verbandsversammlung soll neben der Feststellung der Jahresrechnung 2014 und der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015 unter anderem auch ein Sachstandsbericht über die Vorbereitung der Antragstellung zur Gemeinschaftsschule und die Vergabe der Pflaster- und Asphaltarbeiten im Bereich der Buswendeschleife erfolgen. Verbandsrechner Martin Schuler erläutert den Ratsmitgliedern ausführlich die Tagesordnung sowie die zu den einzelnen Punkten vorliegenden Verwaltungsbeilagen. Aus der Mitte des Gremiums wird Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Einführung einer Gemeinschaftsschule trotz sinkender Schülerzahlen ein Erweiterungsbau an der Verbandsschule im Kostenaufwand von rd. 2 Millionen Euro erforderlich sein wird. Darüber hinaus wird angemerkt, dass in den Unterlagen keine Aussage über die Kosten der Inklusion bzw. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen enthalten sind. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass der zusätzliche Raumbedarf der neuen Art des Lernens in einer Gemeinschaftsschule geschuldet ist, die sich wesentlich raumintensiver gestaltet. Zur Inklusion bzw. notwendigen Maßnahmen des Brandschutzes verweist der Bürgermeister auf den Umstand, dass die in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Maßnahmen an allen Schulen, unabhängig von der Einführung der Gemeinschaftsschule, umgesetzt werden müssen. Im Hinblick auf die geplanten Pflaster- und Asphaltarbeiten im Bereich der Buswendeschleife wird ferner die Anregung ausgesprochen, das üppige Buschwerk auf der Grünfläche inmitten der Schleife zu roden und eine optisch ansprechendere Bepflanzung vorzunehmen. Abschließend wird es anknüpfend an die Ausführungen zur Nummer 11 / Seite 5 Inklusion bzw. weiteren Brandschutzmaßnahmen für zweckmäßig erachtet, hierzu notwendige Maßnahmen gemeinsam mit den Umbauarbeiten zur Gemeinschaftsschule durchzuführen. Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Umschuldung bzw. Verlängerung eines Darlehens zum 31. März 2015 Zum 31. März 2015 steht ein Kommunaldarlehen der Gemeinde Neuhausen bei der VR Bank im Enzkreis mit einer Restschuld von 376.313,53 € zur Zinsanpassung bzw. Umschuldung an. Der bisherige Zinssatz beträgt 3,7%. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Rahmenbedingungen des Annuitätendarlehens mit anfangs 3%-iger Tilgung und vierteljährlich nachträglicher Zinszahlung beizubehalten. Die Zinsbindung soll wegen der aktuell günstigen Zinssituation bis zum Laufzeitende (voraussichtlich 30.03.2027) vereinbart werden. Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler werden bei 1 Million Darlehenssumme und 100% Auszahlung derzeit Zinssätze von 1,02 % bei einer 10-jährigen bzw. 1,20 % bei einer 15-jährigen Bindung offeriert. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, das Restdarlehen in Höhe von 376.313,53 € mit einer Tilgungsrate von 3% als Annuitätendarlehen zu verlängern und die Zinsbindung von rd. 12 Jahren bis zum Ende der Restlaufzeit zu vereinbaren bzw. umzuschulden. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, zum 31. März 2015 die Darlehensverlängerung bzw. -umschuldung mit dem zinsgünstigsten Angebot bei einer Laufzeit bis zur gesamten Tilgung des Darlehens vorzunehmen. Punkt 7 Einführung neues kommunales Haushaltswesen – Beratung und Beschlussfassung über die Gliederung des Haushaltsplanes in Teilhaushalte und den Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz In seiner Sitzung am 29. April 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01. Sept. 2019 auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umzustellen. Vor dem Beginn der eigentlichen Umstellungsarbeiten ist vom Gemeinderat über die Gliederung des Haushaltsplanes in Teilhaushalte sowie über den Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz zu entscheiden. Der Haushalt wird nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht künftig in Teilhaushalte gegliedert, die mit den bisherigen Einzelplänen vergleichbar sind. Dabei kann die Gliederung entweder nach vorgegebenen Produktbereichen (aufgabenbezogen) oder nach der örtlichen Organisation erfolgen. Die Verwaltung und der Finanzausschuss schlagen hierzu vor, die Teilhaushalte nach Produktbereichen und damit wie bisher aufgabenbezogen zu gliedern. Eine entsprechende Vorgehensweise wird auch von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg empfohlen. Eine Gliederung nach der örtlichen Organisation ist weniger übersichtlich und mit aufwändigen inneren Verrechnungen verbunden. Nach § 62 Abs. 6 Gemeindehaushaltsverordnung kann als Vereinfachung bei der Eröffnungsbilanz auf den Ansatz der von der Gemeinde geleisteten Investitionszuwendungen verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des Kämmerers Gebrauch gemacht und nur Zuweisungen aufgenommen werden, die den Betrag von 20.000.- € übersteigen und durch die ferner der Gemeinde Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dies reduziert die Arbeiten zur Vermögenserfassung und erleichtert den zukünftigen Haushaltsausgleich. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der Empfehlung der Verwaltung und des Finanzausschusses, die Teilhaushalte nach den vorgegebe- Seite 6 / Nummer 11 Mitteilungsblatt Neuhausen nen Produktbereichen zu gliedern und auf den Ansatz von unwesentlichen geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz zu verzichten. Gemeinderätin Birgit Lierheimer befand sich während der Beschlussfassung nicht im Sitzungszimmer. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl a) des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Hamberg b) des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Steinegg In den Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilungen Hamberg und Steinegg am 17. Jan. 2015 und 23. Jan. 2015 wurden die aktiven Feuerwehrangehörigen a) FF Abteilung Hamberg •Rainer Holzauer zum Abteilungskommandant •Jens Sickinger zum stellvertretenden Abteilungskommandant b) FF Abteilung Steinegg •Volker Heuchele zum Abteilungskommandant •Alexander Schröck zum stellvertretenden Abteilungskommandanten auf die Dauer von 5 Jahren wieder- / gewählt. Ohne weitere Aussprache erteilt der Gemeinderat gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz die Zustimmung zu den vorgenannten Wahlen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Bürgermeister Korz dankt den Gewählten, die als Zuhörer bei der Sitzung ebenso anwesend sind wie der Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen, Herr Carsten Kern, für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes. Punkt 9 Regionalentwicklungsprogramm LEADER – Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft der Gemeinde Neuhausen im noch zu gründenden Verein LEADER Heckengäu im Einklang von Stadt und Land, Sitz: Böblingen Als eine von insgesamt 18 Regionen in Baden-Württemberg wurde das Heckengäu als neue LEADER-Region ausgewählt. Rund 4 Millionen Euro stehen damit für den Förderzeitraumbis 2020 zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums im Heckengäu zur Verfügung. Dem ging ein engagierter Bewerbungsprozess voraus, der von einem herausragenden bürgerschaftlichen Engagement geprägt war. Mit vielfachen Aktionen wurden zahlreiche Impulse und konkrete Projektideen für die Umsetzung von LEADER im Heckengäu entwickelt. Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 22. Okt. 2013 seine verbindliche Teilnahme an dem Projekt erklärt hatte, fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig folgende Beschlüsse: •Die Gemeinde Neuhausen stimmt der Teilnahme am Förderprogramm LEADER im Heckengäu zu, wird Mitglied im Verein LEADER Heckengäu und stellt die für den Betrieb der Geschäftsstelle erforderlichen Kofinanzierungsmittel in Höhe von jährlich 0,36 € je Einwohner bereit. •Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Mitgliedschaft im Verein LEADER Heckengäu zu vollziehen. Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01. Jan. 2006 die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis 800,00 € alle 4 Kindergärten Hauptstraße 3 75219 Niefern-Öschelbronn Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus. Donnerstag, 12. März 2015 Punkt 11 Verschiedenes 1. Einladung zur 3. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung im Enzkreis“ am 3. März 2015 Der Vorsitzende verweist auf die Einladung zur 3. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Breitbandversorgung im Enzkreis“ am 3März 2015, die die Ratsmitglieder als Tischbeilage zur heutigen Sitzung erhalten haben. Terminplanung für die Durchführung des Sanierungsverfahrens „Ortsmitte Neuhausen“ bzw. des Gemeindeentwicklungskonzeptes Als Tischbeilage zur heutigen Sitzung haben die Mitglieder des Gemeinderates die Terminplanung für die Veranstaltungen im Rahmen der Durchführung des Sanierungsverfahrens „Ortsmitte Neuhausen“ bzw. des Gemeindeentwicklungskonzeptes erhalten. Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles Jugendfonds-Kuratorium tagt im März – Anträge für neue Projekte schnell stellen Die nächste Kuratoriumssitzung für den Jugendfonds des Enzkreises, in der über Projekte für die erste Jahreshälfte 2015 entschieden wird, findet Ende März statt; Anträge müssen bis spätestens 17. März bei der Geschäftsstelle des Jugendfonds eingegangen sein. Gefördert werden Projekte von Jugendlichen selbst und Projekte, die Angebote für Jugendliche machen – sei es von Jugendgruppen, Vereinen oder von Initiativen aus dem Enzkreis. „Wichtig ist, dass engagierte Menschen etwas in Bewegung setzen wollen“, erklärt Heike Hammer, die Geschäftsführerin des Jugendfonds. Informationen und die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.jugendfonds-enzkreis.de. Für Fragen und Beratung steht Heike Hammer zur Verfügung – telefonisch unter 07231 308-9371 oder per E-Mail an [email protected]. Jugendamt und Jugendring Enzkreis informieren zu „Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit“ Zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auf der Vereins- beziehungsweise Verbandsebene bietet das Jugendamt Enzkreis in Kooperation mit dem Jugendring Enzkreis e.V. insgesamt drei Infoveranstaltungen im Enzkreis an. Sie finden am Dienstag, 17. März, in der Heynlinschule, Heynlinstraße 18, in Königsbach-Stein, am Donnerstag, 19. März, im Uhlandbau, Uhlandstraße 7, in Mühlacker und am Donnerstag, 26. März, in der Ludwig Uhland Schule, Kirchgartenstraße 20, in Birkenfeld statt. Beginn ist jeweils um 19 Uhr. Interessierte Vereine und Verbände können sich noch bis Montag, 16. März, bei Moritz Haupt vom Jugendamt Enzkreis telefonisch unter 07231 308-9366 oder per E-Mail an [email protected] anmelden. Er steht auch für weitere Informationen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes gerne zur Verfügung. Neuauflage des Einkaufsführers für regionale Produkte: Betriebe gesucht! Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Enzkreis plant, den „Einkaufsführer für regionale Produkte aus dem Enzkreis Donnerstag, 12. März 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen und Pforzheim“ im nächsten Jahr neu aufzulegen. Ziel der Broschüre ist es, Verbrauchern ein handliches Verzeichnis zur Verfügung zu stellen, mit dem sie schnell und zuverlässig Anbieter regionaler Erzeugnisse in Pforzheim und dem Enzkreis finden. Als Erweiterung sollen zusätzlich fair gehandelte Produkte im Sinne von „regio bio fair im Enzkreis“ mit aufgeführt werden. Es sollen alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, möglichst umfassend aufgeführt sein. Gesucht sind Betriebe folgender Branchen: Baumschulen, Bäckereien, Brauereien, Brennereien, landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Gärtnereien, Fischerzeuger, Imker, Metzgereien, Mostereien und Safthersteller, Mühlen, Ölmühlen, Obstbaubetriebe, Weingüter und Besenwirtschaften. Auch Gastronomiebetriebe werden aufgenommen, sofern sie zu einem bestimmten Anteil heimische Erzeugnisse verarbeiten sowie auch faire Produkte wie Kaffee, Tee, Säfte anbieten. Der Einkaufsführer wird in einer Auflage von 20.000 Stück gedruckt und an öffentlichen Stellen, bei bestimmten Aktionen wie beispielsweise der gläsernen Produktion sowie bei den teilnehmenden Betrieben zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Zudem wird er im Internet veröffentlicht. Ein einfacher Eintrag wird ca. 25 Euro, mit Betriebslogo etwa 45 Euro kosten. Interessenten werden gebeten, sich unter Telefon 07231 308-1800 oder per E-Mail an corinna.benkel@ enzkreis.de zu melden. Für Fragen steht Corinna Benkel unter 07231 308-1816 gerne zur Verfügung. Nummer 11 / Seite 7 Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim Teilen macht glücklich… ….und deshalb stand für die Schüler der Ludwig-UhlandSchule fest, dass ein Teil der Einnahmen aus dem Schulfest des letzten Schuljahres für Niños del Sol gespendet werden soll. Die Schülersprecher der LUS überreichten deshalb am Freitag, den 27.02.2015, Herrn Walther, dem 2. Vorsitzenden der Organisation, einen Scheck in Höhe von 700 Euro. Frau Zwicknagl, die Gründerin von Niños del Sol, konnte den Betrag nicht persönlich entgegennehmen, da sie zurzeit wieder an neuen Projekten im Kinderdorf arbeitet. Wir freuen uns darüber, mit dieser Spende den Kindern der Casa Hogar weiterhin zu helfen und sind auf neue Nachrichten aus Mexiko gespannt. Schulen Verbandsschule im Biet Grund- und Werkrealschule Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102 Website:www.vib-neuhausen.de E-Mail:[email protected] Bürozeiten der Schule Montag - Freitag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Liebe Eltern der 4. Klassen, falls Sie am Info-4-Abend nicht teilnehmen konnten oder sich noch genauer informieren wollen, was unsere Schule Ihnen bietet, besuchen Sie uns doch am Dienstag, 17.03.2015 ab 14.30 Uhr in der Aula der Werkrealschule. Zusammen mit einigen Schülern werde ich Sie in unser Schulprogramm einführen, Ihre Fragen beantworten und mit Ihnen einen Rundgang durch unsere Räumlichkeiten machen. Kaffee, Kuchen und Brezeln machen die Atmosphäre gemütlich. Damit wir planen können, wäre es schön, wenn Sie sich über unser Sekretariat bei Frau Kunkis unter der Rufnummer 07234-980100 anmelden. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! Anmeldung für das Schuljahr 2015/2016 an der Verbandsschule im Biet Die Bürozeiten zur Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen für die Klasse 5 im Schuljahr 2015/2016 durch die Erziehungsberechtigten sind: Mittwoch, 25.03.2015, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Donnerstag, 26.03.2015, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Anmeldeformulare erhalten Sie an beiden Tagen direkt in der Schule. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit: - Blatt 4 der Grundschulempfehlung - Identitätsnachweis Ihres Kindes (z.B. Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde) - Passbild für die Bestellung der Schülerfahrkarten (für Schüler aus Ortsteil Steinegg nicht erforderlich) Mit freundlichen Grüßen gez. Schuhmacher, Schulleiterin Herr Philipp Walther mit den Schülersprechern Yann Dambrowski und Laura Kurz sowie den Schülervertretern der Schulkonferenz Lisa Tandl und Lukas Augsten School of Rock im Kupferdächle Am Dienstag, den 25. Februar ist die Klasse 8b der LUS nach der zweiten Stunde mit dem Bus nach Pforzheim gefahren. Vom Waisenhausplatz aus sind wir dann zum Kupferdächle gelaufen, wo um 11 Uhr unser workshop beginnen sollte. Die Klasse 8b in action Nach einer kurzen Vorstellung der drei musikalischen Leiter wurden uns die zur Verfügung stehenden Musikinstrumente gezeigt und unser Ziel genannt: wir sollten in den nächsten eineinhalb Stunden unseren eigenen Popsong einstudieren und am Schluss auch "performen". Anschließend wurden wir in drei Gruppen eingeteilt: Eine Gruppe spielte mehrere Rhythmusinstrumente und zwei Keyboards, eine weitere Gruppe bildete die "Gitarrengruppe", bestehend aus vier E-Gitarren und dem E-Baß, dann gab es noch die "Gesangsgruppe", die für den Text und auch das Finden und Einstudieren von Melodien für Strophe und Refrain verantwortlich war. Jede Gruppe hat zunächst für sich gearbeitet und am Schluss wurden die einzelnen Teile wie ein Puzzle zusammengesetzt. Unser Song ist abschließend von dem Kupferdächle-Team aufgezeichnet worden, denn wir nehmen damit an einem hausinternen Wettbewerb teil. Es hat viel Spaß gemacht und wir waren am Schluss stolz, dass wir die gestellte Aufgabe tatsächlich in so kurzer Zeit hinbekommen haben. Seite 8 / Nummer 11 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. März 2015 ORTSTEIL SCHELLBRONN Geburtstage Wir gratulieren: am 12. März Frau Gertruda Hinterecker, Waldweideweg 27 zum 75. Geburtstag am 13. März Herrn Horst Dürr, Nagoldstr. 50 zum 80. Geburtstag ORTSTEIL STEINEGG Gleiches Projekt, neue Klasse, neuer Song. Die Musikgruppe der Klassen 9a/b bei der Aufnahme Aufgrund der positiven Rückmeldung können / konnten noch zwei weitere Klassen an diesem Projekt teilnehmen. Frau Heim war mit der Musikgruppe der Klassen 9a/b am vergangenen Dienstag, 3. März im Kupferdächle und sie wird auch die Klasse 8c am kommenden Mittwoch, 11. März dorthin begleiten. Wir sind sehr auf die Songs gespannt. Kindergarten Steinegg Kinder aus vielen Nationen besuchen den Kindergarten Steinegg!! Dies gab den Anlass zu unserem Thema: So leben Kinder in Deutschland, in Frankreich, in Italien, in Mazedonien, in Polen, in Russland, in Ägypten, in Syrien, in Georgien. Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Geburtstage Wir gratulieren: am 13. März Frau Elfriede Volz, Hauptstr. 58 zum 82. Geburtstag am 16. März Frau Rosa Erhard, Siedlungstr. 7 zum 92. Geburtstag ORTSTEIL NEUHAUSEN Geburtstage Wir gratulieren: am 12. März Frau Anni Steffe, Hintere Dorfstr. 13 zum 95. Geburtstag und Frau Sieglinde Raible, Rosenstr. 9 zum 75. Geburtstag und Herrn Manfred Lang, Wendelinstr. 2 zum 71. Geburtstag am 15. März Frau Gudrun Huck, Pforzheimer Str. 61 zum 75. Geburtstag am 17. März Herrn Jürgen Ahlers, Blumenstr. 2/2 zum 74. Geburtstag In dieser Woche besuchten uns Frau Lange, Frau Giacuzzi, Frau Picardat, Frau Ildriz, um den Kindern über die Länder Russland, Italien, Frankreich und Mazedonien zu berichten. Durch Erzählungen, Plakate, Bilder, Filme in der anderen Sprache, Nationalgerichte und Getränke aus den Ländern, Liedern und Spielen erfuhren die Kinder viel über das Leben, den Alltag und wichtige Feste in den Ländern. 80. Geburtstag Am 09. März feierte Frau Irma Raible ihren 80. Geburtstag. Herr Bürgermeister Oliver Korz besuchte Frau Raible und überbrachte ihr die Glückwünsche der Gemeinde Neuhausen. Die Kinder und Erzieherinnen bedanken sich ganz herzlich bei Frau Lange, Frau Giacuzzi und Frau Ildriz für ihr Engagement, ihre Zeit und ihre tollen Vorbereitungen. Dankeschön!! Die Kinder und Erzieherinnen der Tigerentenbande vom Kindergarten Steinegg Donnerstag, 12. März 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Tri-tra-trallala - tri-tra-trallala, der Kasper der ist wieder da, übernommen. Die Dienst habenden Ärzte können über die Call- Center-Nr. 01805 19292-19 erfragt werden. Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis e.V. lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Siloah St. Trudpert Klinikum: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr dies sang der Kasper, als er wieder einmal zu uns in den Kindergarten kam, um die Prinzessin mit Hilfe unserer Kinder aus den Händen der Hexe zu retten. Nummer 11 / Seite 9 Klinikum Pforzheim: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 14. März 2015 Sonnen-Apotheke, Leopoldstr. 5, Pforzheim, Tel. 07231/ 15 40 97 14 Post-Apotheke Friolzheim, Pforzheim Str. 18, Friolzheim, Tel. 07044/ 4 4944 Sonntag, den 15. März 2015 Sonnenhof-Apotheke, Carl-Schurz-Str. 50a, Pforzheim, Tel. 07231/ 7 39 39 Wartberg-Apotheke, Redtenbacherstr.22, Ecke Lützowstr., Tel. 07231/ 513 72 Die Kinder hatten sehr viel Spaß an der Vorstellung und fanden es aber genauso interessant, als die Schaustellerin uns zeigte, wie die Puppen zu bedienen waren und wie die Bühne auf- und abgebaut wurde. Tri-tra-trallala, der Kasper der war da. Die Tigerentenbande vom Kindergarten Steinegg Geburtstage Wir gratulieren: am 12. März Frau Renate Bogner, Gemmingenstr. 9 zum 82. Geburtstag am 13. März Frau Regina Massar, Vogelsangstr. 3 zum 82. Geburtstag am 14. März Herrn Erich Bogner, Uhlandstr. 6 zum 77. Geburtstag am 15. März Frau Elfriede Kunle, Waldeckstr. 1 zum 90. Geburtstag am 18. März Herrn Horst Kunisch, Schillerstr. 11 zum 72. Geburtstag Nichtamtliche Bekanntmachungen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen - Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim oder - Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.V. Vorsitzender: Alex Hirn Tel: 4459 Neuhausener Str. 12 Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel Tel: 981123 Eichendorffstr. 6 Neuhausen-Steinegg EINLADUNG zur Mitgliederversammlung Der Krankenpflegeverein lädt am Sonntag, den 22.03.2015, um 14.30 Uhr seine Mitglieder und Freunde zu einer Mitgliederversammlung 2014/2105 in das St.Josef, Landhaus für Senioren, 75242 Neuhausen-Steinegg ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Geistige Einstimmung durch Pfarrer Lawrence 3. Grußwort von Bürgermeister Korz 4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden a.) Beitritt zur St.Joself Betreibsträger bemeinnützige gmbH b.) Zusammenarbeit des Krankenpflegevereins mit der St.Josef c.) Zukünftiger Geschäftsbetrieb des Krankenpflegevereins 5. Geschäftsbericht des Kassiers 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen des Vorstandes und des Vereinsausschusses 9.Bericht von Herrn Markus Schweizer, Caritasverband e.V. Pforzheim 10. Ehrungen Seite 10 / Nummer 11 Mitteilungsblatt Neuhausen Die Verwaltung des Krankenpflegevereins der kath. Pfarreien Neuhausen und Schellbronn e.V. würden sich freuen, wenn wir Sie bei unserer Mitgliederversammlung in Steinegg begrüßen dürften. A.Hirn 1.Vorsitzender Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef, Landhaus für Senioren Cornelia Schrader, Liebenzeller Str. 28, 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110 E-Mail: [email protected] www.pflegeheim-steinegg.de Landhaus für Senioren St. Josef: Umfassende Hilfen für Senioren erfreuen sich großer Beliebtheit Bereits wenige Wochen nach der Inbetriebnahme des Neubaus von St. Josef erfreut sich diese moderne Einrichtung für Senioren einer sehr großen Beliebtheit. Sogar Anfragen aus anderen Bundesländern erreichten die Verantwortlichen. Das zukunftsweisende Haus soll auch anderswo kopiert werden. Das Haus St. Josef mit Pflegeplätzen in Einzelzimmern, Wohnungen für Senioren mit geringem Hilfebedarf, die Tagespflege für Menschen, die noch zuhause versorgt werden können und der Ambulante Dienst, der aus dem Kath. Krankenpflegeverein hervorgegangen ist, stellt also weit über die Grenzen des Enzkreises hinweg die zukunftsweisende Konzeption für eine moderne Altenhilfe dar. Folgende Angebote im Einzelnen werden vorgehalten: •29 Pflegeplätze (alles Einzelzimmer) •Kurzzeitpflege •9 Wohnungen (2-Zimmerwohnungen) „Pflegenahes Wohnen“ •Tagespflege •Caféteria: Öffnungszeiten derzeit Montag + Samstag 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef, Landhaus für Senioren Cornelia Schrader, Liebenzeller Str. 28, 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110 E-Mail: [email protected] www.pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 DRK Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de Rettungsgasse bei Staubildung Immer wieder haben Rettungsfahrzeuge Probleme zum Unfallort zu gelangen, weil die Rettungsgasse nicht frei gehalten wird. Eigentlich ist es ganz simpel, eine Rettungsgasse zu bilden: Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben Donnerstag, 12. März 2015 die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Dies ist auch wichtig, wenn keine Unfallstelle zu erkennen ist. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen alle Fahrzeuge beginnen, den Weg für Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei freizumachen und ihn dann frei zu halten. In Deutschland ist dies Pflicht und wird bei Nichtbeachten mit einem Bußgeld geahndet– in schweren Fällen auch gerichtlich verfolgt. Das DRK Neuhausen wünscht ihnen eine unfallfreie Fahrt. Sterneninsel e.V. Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst für Pforzheim & Enzkreis Wittelsbacherstr. 18, 75177 Pforzheim Fon: 07231 8001008 [email protected] www.sterneninsel.com
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