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Kostenü bernahm
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schrift des Bet rieb
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du r c hb l i c ke n
Wirtschaftsausschuss
Schulungsanspruch Wirtschaftsausschuss
236
BWL für alle Betriebsräte Teil I
244
Wirtschaftsausschuss Teil I 238
BWL für alle Betriebsräte Teil II 245
Wirtschaftsausschuss Teil II
239
Schulungsanspruch Aufsichtsrat
247
Wirtschaftsausschuss Teil III 240
Verhaltensrichtlinien
Wirtschaftsausschuss Teil IV
241
BR-Mitglieder im Aufsichtsrat Teil I
242
Wahl der Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsrat
BR-Mitglieder im Aufsichtsrat Teil II 243
NE U
248
249
235
Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss haben Sie Möglichkeiten, die der Betriebsrat nicht hat. Der Wirtschaftsausschuss sollte möglichst wirksam für die Beschaffung, Auswertung und Verwendung von Informationen aller Art eingesetzt werden, um Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig
zu erkennen. Wirtschaftliche Informationen und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind hier von großer Bedeutung für
Ihre verantwortungsvolle Position.
Unsere Seminare sorgen dafür, dass Sie die erforderlichen
Kenntnisse erlangen und effizient anwenden können.
Schulungsanspruch – Seminare für den Wirtschaftsausschuss
Schulungsanspruch
Erforderlichkeit von Seminaren für den Wirtschaftsausschuss
Es ist nicht jedermanns Sache, sich mit den betriebswirtschaftlichen Dingen zu beschäftigen. Der Betriebsrat
hat jedoch Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen
Angelegenheiten und sollte diese auch nutzen. Dies ist
besonders wichtig, da die wirtschaftliche Entwicklung
des Unternehmens großen Einfluss auf die Situation der
Beschäftigten hat.
Dafür gibt es den Wirtschaftsausschuss (WA). Seminare
über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, beispielsweise zur Unternehmensplanung, zur Bilanzanalyse und
zum Controlling, vermitteln dem Wirtschaftsausschuss
die notwendigen Kenntnisse, um auf einer Augenhöhe mit
dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Wie wichtig ist der Wirtschaftsausschuss?
Die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben. In allen Unternehmen mit mehr
als 100 ständig Beschäftigten ist laut § 106 BetrVG ein
Wirtschaftsausschuss zu bilden. Daran lässt sich auch erkennen, wie wichtig ein Wirtschaftsausschuss tatsächlich
ist. Der Wirtschaftsausschuss berät gemeinsam mit dem
Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Es werden nicht nur Informationen ausgetauscht, sondern
es wird auch gemeinsam über Lösungsvorschläge gesprochen. Der Wirtschaftsausschuss ist vom Arbeitgeber
rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu informieren, so § 106 Abs. 2 BetrVG.
Rechtzeitig heißt, dass der Wirtschaftsausschuss noch die
Möglichkeit hat, Einfluss auf die Entscheidung des Unternehmens zu nehmen. Umfassend heißt, dass dem Wirtschaftsausschuss alle Unterlagen vorgelegt werden, die für
eine klare Einschätzung der Situation benötigt werden.
236
Was sagen Gesetz und Rechtsprechung?
Betriebsräte, die im Wirtschaftsausschuss tätig sind,
haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Schulungsanspruch.
Diese Entscheidungen hat unter anderem das Bundesarbeitsgericht mehrmals bestätigt: BAG vom 06.11.1973
– 1 ABR 8/73; BAG vom 20.01.1976 – 1 ABR 44/75; LAG
Hamm vom 08.08.1996 – Sa 2016/95; BAG vom 11.11.1998
– 7 AZR 491/97.
Wird Grundlagenwissen vorausgesetzt?
Ein entsprechendes Grundlagenwissen im betriebswirtschaftlichen Bereich ist für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses notwendig, um Daten und Zahlen für die WATätigkeit zu analysieren und dem Betriebsrat erläutern zu
können (ArbG Würzburg vom 04.02.1999 – 8 BV 19/98W).
Mit entsprechenden Schulungen und dem nötigen
Grundwissen kann der Wirtschaftsausschuss wirtschaftliche oder auch finanzielle Probleme frühzeitig erkennen
und dadurch rechtzeitig aktiv werden. Außerdem kann
unverzüglich auf die Folgen für die Beschäftigungssituation aufmerksam gemacht werden. Vorkenntnisse, wie
zum Beispiel eine Ausbildung, ein Studium oder Erfahrung
in der Buchhaltung, schließen einen Schulungsanspruch
nicht aus, da in den Seminaren für den Wirtschaftsausschuss Spezialwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt wird.
Was gilt für Betriebsräte, die bereits im
Wirtschaftsausschuss tätig sind?
Selbst ein wiedergewähltes Mitglied im Wirtschaftsausschuss hat Anspruch auf Schulungen (LAG Hamm vom
05.12.2008 – 10 TaBV 25/07). Das heißt: Auch in der
zweiten Amtszeit sind Schulungen noch erforderlich!
Was gilt für Wirtschaftsausschussmitglieder,
die nicht Mitglied im Betriebsrat sind?
Das Gesetz sieht zwar nicht ausdrücklich eine Schulungsmöglichkeit für diejenigen Mitglieder des WA vor, die
nicht Mitglieder des Betriebsrats sind, in der Literatur und
teilweise in der Rechtsprechung wird jedoch eine Anwendung von § 37 Abs. 6 BetrVG auch in diesen Fällen bejaht
(so auch in Fitting, 27. Auflage 2014, § 107 BetrVG Rn. 25;
ebenso Däubler, 8. Auflage 2001, § 107 BetrVG Rn. 32).
Das heißt, um eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit
des Wirtschaftsausschusses zu gewährleisten, bejaht § 37
Abs. 6 die Schulungsmöglichkeit für die Wirtschaftsausschussmitglieder, die keine Betriebsratsmitglieder sind.
Das gilt umso mehr, da auch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die wegen ihrer Vorbildung im Sinne
von § 107 Abs. 1 BetrVG als fachlich geeignet anzusehen
sind, verpflichtet sind, sich ständig weiter zu qualifizieren,
um bei neuen Entwicklungen immer auf dem neuesten
Stand zu sein.
H abe n Sie noch
w ei te re F rag en
Darf man mehr als nur ein Seminar besuchen?
Das Wissen, über das ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses verfügen sollte, ist so umfangreich, dass es sich
nicht in nur einem einzigen Seminar vermitteln lässt. So
bauen die Seminare „Wirtschaftsausschuss Teil I – IV“
aufeinander auf und vermitteln erforderliche Kenntnisse,
um die verantwortungsvolle Position effizient ausüben zu
können.
zum Thema Schulu
ngsanspruch?
Wir helfen Ihnen ge
rne weiter!
Rufen Sie uns an un
ter 08158 99720.
237
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss Teil I
Rechtsgrundlagen und Kompetenzen
Mei n Nut ze n
Seminarinhalt
Der Wirtschaftsausschuss – Rechtsgrundlagen
• Auskunftspflicht des Unternehmers gegenüber dem WA
• Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers
• Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte
• Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen
• Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht
Notwendige Inform
ationen zur wirtschaftlichen Lage
vom Unternehmen
einfordern
Wirtschaft liche Za
hlen lesen
und deuten können
Die wirtschaft liche
Lage richtig
einschätzen
Den BR frühzeit ig
auf wirtschaft liche
Probleme hinweise
n
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
• Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber
• Unterrichtung des Betriebsrats
Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Teilnehmerkreis
• Anfordern und Auswerten von Unterlagen
• Arbeitsplan für den Wirtschaftsausschuss
• Zuordnung erforderlicher Unterlagen zu den einzelnen
wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG
• Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder
des Wirtschaftsausschusses und an Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des
Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Betriebswirtschaftliche Informationsquellen
für den WA nutzen
§ 37
• Unterlagen aus der Rechnungslegung
• Das betriebliche Rechnungswesen als Informationsquelle
• Berichte aus dem betrieblichen Steuerungsprozess (Controlling)
• Vermögensstruktur, Liquidität
• Informationen zu betrieblichen Veränderungen
• Besondere Unterlagen zur Personalentwicklung
238
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 236
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Kundenservice:
08158 99720
Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und
Geschäftsbericht – Einführung
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/182
• Recht auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss
• Aufbau und Gliederung der Bilanz bzw. Positionen der GuV
• Informationen aus Anhang und Lagebericht
Basiswissen, das im Seminar „Wirtschaftliche Grundkenntnisse Teil I“
vermittelt wird, ist erforderlich.
!
INFO
Kosten los
fü r m ich
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.292,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.241,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.202,-*
Als Teilnehmer dieses
Seminars erhalten Sie
kostenlos dieses StarterSet im Wert von 70,- €.
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Seminartermine Ort
Seminar-Nr.
Seminartermine Ort
Seminar-Nr.
05.10. - 08.10.2015
Bremen
BR182-5128-84
09.11. - 12.11.2015
Gießen
BR182-5431-84
13.10. - 16.10.2015
Dortmund
BR182-5239-84
17.11. - 20.11.2015
Berlin-Friedrichshain
BR182-5699-84
19.10. - 22.10.2015
Freiburg
BR182-5250-84
23.11. - 26.11.2015
Bremen
BR182-5878-84
27.10. - 30.10.2015
Heidenheim an der Brenz
BR182-5348-84
08.12. - 11.12.2015
Gelsenkirchen
BR182-6723-84
03.11. - 06.11.2015
Lenggries
BR182-3154-84
14.12. - 17.12.2015
Lohr am Main
BR182-6741-84
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR182
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss Teil II
Analyse des Jahresabschlusses
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
So analysieren Sie den Geschäftsbericht richtig
• Richtiges Auswerten der Zahlen für die Praxis
• Berechnung wirtschaftlicher Kennziffern
• Aufstellen eines Fragenkatalogs für Ihren Arbeitgeber
• Praktische Übungen; Erkennen von Informationsmängeln
Geschäftsberichte
und Bilanzen
lesen und hinter fra
gen können
Vorhandene Inform
ationen für die Arb
eit
des WA nutzen
Frühzeitig auf Folge
n für die
Beschäftigungssit
uation hinweisen
Die Arbeit im Wirts
chaftsausschuss
erfolgreich gestalte
n
Gestaltung und Analyse des Jahresabschlusses
mittels Kennziffern
• Bilanzpolitische Maßnahmen zur gezielten
Verminderung oder Erhöhung des Jahresüberschusses
• Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
• Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
• Gewinnverschiebungen
• Auswirkungen auf das Jahresergebnis
• Investitionen, Liquidität
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die Teil I
besucht haben oder über entsprechende
Vorkenntnisse verfügen.
So bekommen Sie wichtige Informationen von
der Geschäftsleitung
• Informationspolitik der Geschäftsleitung
• Fragen zur Jahresabschlussanalyse
•G
eschickte Gesprächsführung als Mittel zur Informationsbeschaffung
§ 37
Laufende Informationen über die betriebliche
Entwicklung/Planung
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 236
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
• Aufbau des betrieblichen Planungssystems
• Informationen zu Strategieplanungen
• Informationen über Einzelpläne
• Folgen für die Beschäftigungssituation
Kundenservice:
08158 99720
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/282
Kosten los fü r m ich!
INFO
239
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Alle Teilnehmer dieses Seminars
erhalten kostenlos die Software
BR-Office auf dem praktischen
USB-Stick (16 GB) im Gesamtwert
von 226,- € (nähere Informationen zur
Software finden Sie auf Seite 91).
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.292,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.241,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.202,-*
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Seminartermine Ort
Seminar-Nr.
Seminartermine Ort
Seminar-Nr.
13.10. - 16.10.2015
Hannover
BR282-5212-84
12.01. - 15.01.2016
Künzell/Fulda
BR282-6968-84
02.11. - 05.11.2015
Düsseldorf-City
BR282-5383-84
02.02. - 05.02.2016
Dresden-Leubnitz
BR282-7110-84
01.12. - 04.12.2015
Freiburg
BR282-6493-84
15.03. - 18.03.2016
Bremen
BR282-4353-84
14.12. - 17.12.2015
Weiler im Allgäu
BR282-6731-84
04.04. - 07.04.2016
Düsseldorf-Seestern
BR282-4581-84
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR282
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss Teil III
Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Erfahrungsaustausch zu Fragen der
Informationsgewinnung
Know-how zur Beurt
eilung der wir tschaftlichen und fin
anziellen Lage des
Unternehmens vertie
fen
Die Arbeit im WA no
ch effizienter
organisieren
Wirtschaftlichen Inf
ormationsaustausc
h
mit GBR/KBR und
Arbeitnehmervertretern im Aufsich
tsrat verbessern
• Anlaufprobleme bei neu gegründeten WA
• Vorbereitung und Durchführung von WA-Sitzungen
• Bestehende Informationsdefizite
• Informationen aus Quartalsberichten
Zusammenarbeit des Wirtschaftsausschusses
mit Betriebsrat, GBR/KBR und Aufsichtsrat
• Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks
der Arbeitnehmervertretungen
• Absprachen bei der Informationsbeschaffung
• Informationen durch den Aufsichtsrat
Erfahrungsaustausch zur Analyse von
Jahresabschlüssen
• Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume
• Vertiefung der Kenntnisse über Aufbereitung und
Auswertung von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten durch Kennziffern
• Konzernbilanzen
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die
Teil I und Teil II besucht haben oder über
entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
§ 37
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 236
Analyse des Wirtschaftsprüferberichts
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
• Inhalte eines Wirtschaftsprüferberichts
• Vorteil des Wirtschaftsprüferberichts gegenüber
dem Jahresabschluss
Kundenservice:
08158 99720
Aktuelle Entwicklungen der Bilanzierungsstandards
• Bilanzierung nach IAS
• Bilanzierung nach US-GAAP
• Aussagekraft der einzelnen Rechnungslegungen
240
Wahrnehmung der Beratungsfunktion des
WA – Vertiefung
• Beratung bei der Entscheidungsfindung
• Beratung während der Umsetzung von Maßnahmen
und bei laufenden Projekten
• Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/325
INFO
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.291,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.240,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.201,-*
Seminartermine
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
02.10.2015
Leonardo Hotel Hannover
Hannover
BR325-5101-84
Mo. 26.10. - Do. 29.10.2015
NH Hotel Düsseldorf-City
Düsseldorf-City
BR325-5324-84
Mo. 30.11. - Do. 03.12.2015
Mercure Hotel Trier Porta Nigra
Trier
BR325-6457-84
Di.
Arabella Brauneck Hotel
Lenggries
BR325-6807-84
Di.
29.09. - Fr.
15.12. - Fr.
18.12.2015
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR325
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss Teil IV
Tatsächliche, aktuelle wirtschaftliche Situation im Unternehmen
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Möglichkeiten der regelmäßigen
Informationsbeschaffung durch den WA
Ständig auf betriebli
che Informationsquellen zur ak tuelle
n wirtschaft lichen
Situation des Unter
nehmens zugreifen
können
• Das wirtschaftliche Informationssystem des
Unternehmens – Überblick
• Vierteljährliche Erfolgsrechnungen, § 110 BetrVG
• Statistiken über Personal-, Absatz-, Umsatzentwicklung
• Liquiditäts- und Kostenstellenrechnungen
• Organisations- und Rationalisierungspläne
Vorschläge zur Besc
häftigungssicherung erarbeiten
Negative Auswirkun
gen auf die Belegschaft verhindern
Auskunftsanspruch des WA/BR
• Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
• Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
• Erforderliche Unterlagen; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
• Hinzuziehung von Sachverständigen
• Begründen eines konkreten Informationsbedarfs
Aktuelle Informationen aus dem betrieblichen
Steuerungsprozess – Controlling
• Erfassung und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen
Monatsdaten im Controlling
• Ursachenanalyse bei negativen Plan-Ist-Abweichungen
im Berichtswesen/in Managementreports
• Wichtige Controlling-Instrumente
• Früherkennung aktueller Fehlentwicklungen
• Handlungsstrategien des WA und des BR
Teilnehmerkreis
Das Seminar wendet sich an Mitglieder des
WA und Betriebsräte, die hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ständig
aktuell informiert sein möchten.
§ 37
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 236
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Aktuelle Informationen aus dem laufenden
Rechnungswesen
Kundenservice:
08158 99720
• Kurzfristige Erfolgsrechnung; Betriebsergebnisrechnung
• Produktivitäts- und Auslastungsrechnungen
• Deckungsbeitragsrechnung
• Ständige Information über betriebliche Planungen
und Auswirkungen auf die Personalplanung/Beschäftigungssituation
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/324
!
Durchsetzung der Informationsbeschaffungsrechte
• Einigungsstelle; Arbeitsgericht; Ordnungswidrigkeitsverfahren
INFO
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist dieses Seminar im Anschluss an „Wirtschaftsausschuss
Teil I bis Teil III“ empfehlenswert.
Da es in diesem Seminar hauptsächlich um die ständige Informationsbeschaffung außerhalb der nur einmal
jährlich vorgelegten Zahlen aus
Jahresabschluss und Geschäftsbericht geht, kann diese Schulung auch
bereits nach „Wirtschaftsausschuss
Teil I“ besucht werden.
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.289,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.238,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.199,-*
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Seminartermine
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Mo.
Sporthotel Tannenhof
Weiler im Allgäu
BR324-6732-84
14.12. - Do. 17.12.2015
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR324
241
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat Teil I
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
• Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
• Geltungsbereich von Mitbestimmungsgesetz und
Drittelbeteiligungsgesetz
• Abgrenzung Unternehmen – Konzern
Interessen der Arbe
itnehmer als
Aufsichtsratsmitgl
ied vertreten
Alles über Rechte
und Pflichten
als Aufsichtsratsmi
tglied erfahren
Balance der Funk tio
n als Aufsichtsrats- und BR-Mitg
lied schaffen
Stellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
• Verschwiegenheitspflicht – Informationspflicht
• Gegenüber dem Betriebsrat, der Belegschaft
• Gegenüber der Gewerkschaft
• Transparenzgebot – Transparenz- und Publizitätsgesetz
• Tätigkeitsberichte im Betriebsrat, auf Betriebsversammlungen
• Ersatz von Aufwendungen; Vergütung; Arbeitszeit
für Sitzungsvorbereitung
• Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Teilnehmerkreis
Sie sind Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
oder streben eine solche Position an. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben
unerlässlich.
Beteiligungsrechte und Kompetenzen des Aufsichtsrats
• Bestellung der Geschäftsleitung
• Überwachung der Geschäftsleitung
• Einberufung der Gesellschafterversammlung
• Auskunftsrechte gegenüber der Geschäftsleitung
• Jahresabschlussprüfung
• Beteiligungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 37
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Kundenservice:
08158 99720
• Haftung nach dem KonTraG
• Absicherung von Vermögensschäden
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/134
Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit
• der Geschäftsleitung
• der Gesellschafterversammlung
• dem Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat
• dem Wirtschaftsausschuss
242
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 247
INFO
Durchführung von Sitzungen des Aufsichtsrats
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
• Einberufung
• Informationsanspruch vor Sitzungsbeginn
• Abstimmungsverhalten der Arbeitnehmervertreter
• Beschlussfassung
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Vorstandsvergütungsgesetz
Preise: 1 Teilnehmer: € 959,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 921,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 892,-*
• Festsetzung der Vorstandsvergütung
• Schadensersatz bei Festlegung einer unangemessenen
Vorstandsvergütung
• Zielvereinbarung mit dem Vorstand
• Koppelung mit Anzahl der Arbeitsplätze
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Seminartermine
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Mo. 14.12. - Mi. 16.12.2015
Hotel Franziskushöhe
Lohr am Main
BR134-6755-84
Mo. 11.04. - Mi. 13.04.2016
Novina Hotel Südwestpark
Nürnberg
BR134-4673-84
Mo. 11.07. - Mi. 13.07.2016
Arabella Brauneck Hotel
Lenggries
BR134-6541-84
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR134
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat Teil II
Unternehmensführung und Risikoberichterstattung
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Unternehmensführung: Corporate Governance
• Aufsichtsrat und Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen: Compliance
• Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die praktische Arbeit des Aufsichtsrats
• Corporate Governance in Unternehmen ohne Bindung daran
• Überwachung und Beratung des Vorstandes
• Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Die Arbeit des Vorst
ands wirksam
kontrollieren könn
en
Eigene Lösungsans
ätze als
Arbeitnehmervertret
er entwickeln
Verhaltens- und En
tscheidungssicherheit als Arbe
itnehmervertreter
im Aufsichtsrat ge
winnen
Risikoberichterstattung und Aufsichtsrat
• Aktionen zur Früherkennung und Abwehr von Risiken
• Einrichtung von Risikomanagement-Systemen
• Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
gegenüber Kontrollorganen und Belegschaft
Brennpunkte der Aufsichtsratstätigkeit
• Gerichtliche Auseinandersetzungen innerhalb des Aufsichtsrats
und mit dem Aufsichtsrat
• Rechte der Aufsichtsratsmitglieder gegen Unternehmen,
Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
• Professionalisierung durch Analyse und Bewertung der
Aufsichtsratstätigkeit
• Erfahrungsaustausch und aktuelle Probleme aus
dem Teilnehmerkreis
• Frauenquote im Aufsichtsrat
Teilnehmerkreis
Alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die
bereits am Seminar „Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat Teil I“ teilgenommen haben oder über
entsprechende Kenntnisse und Erfahrung in der
Aufsichtsratsarbeit verfügen.
§ 37
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 247
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Erfahrungsaustausch unter den Seminarteilnehmern
Kundenservice:
08158 99720
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/234
243
INFO
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 973,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 935,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 905,-*
Seminartermine
Mi.
21.10. - Fr.
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Mercure Hotel Aachen Europaplatz
Aachen
BR234-5296-84
Mo. 11.04. - Mi. 13.04.2016
centrovital
Berlin-Spandau
BR234-4711-84
Mi.
Allgäu Stern Hotel
Sonthofen im Allgäu
BR234-7718-84
12.10. - Fr.
23.10.2015
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
14.10.2016
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftliche Grundkenntnisse
für alle Betriebsräte Teil I
r m i ch
ü
f
g
i
t
h
c
i
W
ra t
s
b
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B
als
Seminarinhalt
Beteiligung des Betriebsrats in
Mei n Nut ze n
wirtschaftlichen Angelegenheiten
!
• Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
• Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftliche Inf
ormationsquellen
lesen und verstehen
können
Ansprüche auf Inform
ationen
kennen und einforde
rn
Kompetent in wirtsc
haftlichen Fragen
mitreden
Standortwahl von Unternehmen
• Wichtige Standortfaktoren
• Standortentscheidungen aus Sicht der Arbeitnehmer
Struktur des Betriebes
• Übersicht über Rechtsformen von Unternehmen
• Beurteilung der Rechtsformen aus Arbeitnehmersicht
• Aufbau und Ablauforganisation des Betriebes
• Bedeutung der Organisation für die Mitarbeiter
Planung und Steuerung des Betriebes
• Von den Teilplänen zum Gesamtplan
• Absatz-, Finanz-, Investitionsplanung; Personalplanung
• Mitwirkung von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen.
§ 37
Controlling
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 245
• Inhalt und Begriff; strategische Controlling-Instrumente
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Informationen für den Betriebsrat
aus dem Rechnungswesen
244
• Das Rechnungswesen als Informationsquelle
• Überblick über die interne und externe Rechnungslegung
Kundenservice:
08158 99720
Geschäftsbericht als wichtige
Informationsquelle für den BR
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/143
• Rechtsgrundlagen zu Geschäftsberichten
• Geschäftsbericht: Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung,
Anhang und Lagebericht
• Erläuterung des Geschäftsberichts
• Beurteilung von Erfolg, Vermögenssituation,
Finanzierung und Investitionstätigkeit
• Überblick über Methoden der systematischen Jahresabschluss-Analyse
INFO
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.279,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.228,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.190,-*
Kosten los fü r m ich!
Als Teilnehmer dieses Seminars
erhalten Sie kostenlos dieses
Starter-Set im Wert von 70,- €.
Seminartermine
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Di.
29.09. - Fr.
02.10.2015
NH Hotel Düsseldorf-City
Düsseldorf-City
BR143-5106-84
Di.
10.11. - Fr.
13.11.2015
NH Hotel Berlin Alexanderplatz
Berlin-Friedrichshain
BR143-5463-84
Mo. 14.12. - Do. 17.12.2015
Hotel Schillingshof
Bad Kohlgrub
BR143-6754-84
Di.
relexa Hotel Frankfurt/Main
Frankfurt am Main
BR143-7028-84
19.01. - Fr.
22.01.2016
Weitere Termine finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/BR143
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftliche Grundkenntnisse
für alle Betriebsräte Teil II
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
• Kostenüberwachung, Kostenkontrolle
• Vollkostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung
• Kostenplanung und Kostenmanagement
• Kostenrisiken – Auswirkungen auf die Beschäftigung
• Ermittlung der aktuellen Liquidität – Zahlungsfähigkeit
Die tatsächliche wir
tschaftliche und
finanzielle Lage des
Unternehmens
einschätzen können
Für die Zukunftssicheru
ng des Unternehmens bedeutsam
e Entscheidungen
bewerten
Beteiligungsrechte in
wirtschaftlichen
Angelegenheiten kom
petent ausüben
Beurteilung der finanziellen Lage des Unternehmens
• Finanzpolitik und Kontrolle der Finanzen
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Ziele bei der Finanzplanung
• Ermittlung des Finanzbedarfs
• Finanzplanung und Budgetierung
• Chancen und Risiken der Finanzplanung
Beurteilung der Zukunftssicherung des Unternehmens
• Investitionspolitik – Ziele und Auswirkungen
• Geplante Reorganisationsmaßnahmen
• Beteiligung des Betriebsrats
• Tendenzen in der Beschäftigung
• Chancen und Risiken der Investitionspolitik
• Personalplanung des Unternehmens
Teilnehmerkreis
Alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder
des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch
nicht über diese Grundkenntnisse verfügen.
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kundenservice:
08158 99720
• Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen
• Einflussnahme auf die strategische Unternehmensplanung über die Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
• Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen
§ 37
Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte,
ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen
Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): „Eine
sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern
sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme
an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche
notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln.“
Seminartermine
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/243
INFO
245
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 1.292,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 1.241,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 1.202,-*
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Di.
24.11. - Fr.
27.11.2015
Seminaris Seehotel Potsdam
Potsdam-Templiner See
BR243-6201-84
Di.
12.04. - Fr.
15.04.2016
Park Hotel Ahrensburg
Ahrensburg
BR243-4781-84
Mo. 19.09. - Do. 22.09.2016
Courtyard by Marriott auf Schalke
Gelsenkirchen
BR243-7549-84
Mo. 16.01. - Do. 19.01.2017
Mercure Hotel Panorama Freiburg
Freiburg
BR243-8546-84
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Ihre Arbeit als Betriebsrat
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Betriebsräte-Fortbildung
Seminarbüro
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5 8 9 9 7 2111
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x
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F
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Grundlagenwissen für Betriebsräte
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Schulungsanspruch für Betriebsräte
BR_Gelb_DEZ_2014_Umschlag_RZ.indd 1-2
23.01.15 17:56
246
Exemplar/-e Ratgeber
Wichtige Informationen für Betriebsratsvorsitzende
BR_Gruen_DEZ_2014_Umschlag_RZ.indd 1-2
23.01.15 17:39
Firmenname
Telefon des Betriebsrats
Ansprechpartner im Betriebsrat
Telefax des Betriebsrats
Firma Straße
E-Mail-Adresse des Betriebsrats
Firma PLZ, Ort
Anzahl Mitarbeiter
Schulungsanspruch – Seminare für Mitglieder im Aufsichtsrat
Schulungsanspruch
Erforderlichkeit von Seminaren für Mitglieder im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat kontrolliert in Kapitalgesellschaften die
Arbeit der Geschäftsleitung und trifft die wesentlichen
Entscheidungen über die Geschäftspolitik. Mitglieder im
Aufsichtsrat befinden sich in einer „besonderen Position“
und tragen eine Menge Verantwortung. Deshalb sind für
diese Arbeit qualifizierte Fachkenntnisse unerlässlich.
Wer entscheidet über die Erforderlichkeit?
Was sagen Gesetz und Rechtsprechung?
Wichtig: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben
einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen,
die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren
ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein
Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder
des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz).
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen.
Um die anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde
Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können,
verlangt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
(BGH) von einem Aufsichtsratsmitglied gewisse Mindestkenntnisse (BGH 27/28 vom 15.11.1982 – II ZR, BGHZ 85,
293). Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AktG können zwar Sachverständige zu bestimmten Sachverhalten hinzugezogen
werden, allerdings kann die Entscheidung dem jeweiligen
Aufsichtsratsmitglied nicht abgenommen werden.
Sofern das Seminar für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erforderliche Fachkenntnisse vermittelt, besteht
in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch
auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung
und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der
Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.
Für die Beurteilung, wann eine Schulung erforderlich ist,
gelten die Kriterien des § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. Säcker,
NJW 1979, S. 1526, Köstler/Kittner/Zachert, Aufsichtsratspraxis, 8. Aufl., Rn. 732). Prinzipiell müssen die erlernten
Kenntnisse zur sach- und fachgerechten Erledigung der
Aufgaben notwendig sein.
H a b e n S ie n oc h
w e it e re F ra g e n
zum Thema Schulu
ngsanspruch?
Wir helfen Ihnen ge
rne weiter!
Rufen Sie uns an un
ter 08158 99720.
247
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Verhaltensrichtlinien im Betrieb
NEU
Mitbestimmung des BR bei Compliance
Seminarinhalt
Mei n Nut ze n
Regelungsbereiche von betrieblichen
Verhaltensrichtlinien
Vor- und Nachteile
von betrieblichen
Verhaltensrichtlini
en erkennen
Die Belegschaft vo
r unerlaubten Verhaltensrichtlinien sc
hützen
Effektive Zusamme
narbeit von BR, GBR,
KBR und AN-Vertrete
rn im Aufsichtsrat
• Vorteilsnahme, Bestechung, Korruption
• Schutz vor Mobbing und Diskriminierung
• Schutz von vertraulichen Unternehmensdaten
• Beschäftigtendatenschutz und Whistleblowing
Schutzvorschriften nach dem Arbeitsrecht
• Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer
• Anforderungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts
• Beschäftigtenschutzgesetz; aktueller Sachstand
• Sicherung von Arbeitnehmerrechten durch Beteiligungsrechte
des Betriebsrats
Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen
Verhaltensrichtlinien
• Mitbestimmungspflichtige und mitbestimmungsfreie Inhalte
• Ordnung und Verhalten am Arbeitsplatz
• Auskunftsansprüche des Betriebsrats
• Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
• Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte über die Einigungsstelle
Teilnehmerkreis
Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder von
BR, GBR, KBR sowie Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat, die sich mit Verhaltensrichtlinien
bzw. Regelungen zur Compliance im Betrieb
oder im Unternehmen beschäftigen.
§ 37
Informationen zum
Schulungsanspruch Seite 20
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
248
• Zusammenarbeit von BR, GBR, KBR und Arbeitnehmervertretern im
Aufsichtsrat
• Prüfungsrecht für jeden Abschnitt der Verhaltensrichtlinien
• Aktuelle Rechtsprechung zu betrieblichen Verhaltensrichtlinien
• Verhaltensrichtlinien im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Einführen von betrieblichen Verhaltensrichtlinien
Reservierungen im Internet:
www.waf-seminar.de/227
• Deutsche und internationale Vorgaben
• Vor- und Nachteile für die Belegschaft
• Regeln zur guten Unternehmensführung – „Corporate Governance“
• Regeln zur Einhaltung von Verhaltenspflichten – „Compliance“
Kundenservice:
08158 99720
INFO
Beginn: Erster Tag 14.00 Uhr
Ende: Letzter Tag 12.30 Uhr, somit sparen
Sie sich zwei Übernachtungen
Preise: 1 Teilnehmer: € 971,-*
2 Teilnehmer pro TN: € 933,-*
3 Teilnehmer pro TN: € 904,-*
*zzgl. Hotel und MwSt.
*Hotelinfos ab Seite 297 und
Seminarbedingungen auf Seite 374
Seminartermine
Hotel
Ort
Seminar-Nr.
Mo. 07.03. - Mi. 09.03.2016
NH Hotel Düsseldorf-City
Düsseldorf-City
BR227-9140-84
Mo. 19.09. - Mi. 21.09.2016
Arabella Brauneck Hotel
Lenggries
BR227-9146-84
Seminare für alle Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
Wahl der Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsrat
Se m in ar
In ho us e-
Seminarinhalt
Die Aufsichtsratswahl
Rechtliche Grundlagen für das Wahlverfahren
Mei n Nut ze n
Die Wahl der AN-Ve
rtreter im
Aufsichtsrat rechtssic
her
vorbereiten und durch
führen
Verfahrensfehler ver
meiden
• Wahlordnung
• Wahlrecht – aktiv und passiv
•Z
usammensetzung des Aufsichtsrats
• Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsrat
• Ermittlung der aktuellen Liquidität – Zahlungsfähigkeit
Wahlverfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz
• Unmittelbare Wahl
• Wahl durch Delegierte
• Verhältniswahl (Listenwahl)
•M
ehrheitswahl (Personenwahl)
• Ersatzmitglieder
• Beteiligung der Gewerkschaften
Teilnehmerkreis
Betriebsratsmitglieder, die mit der Vorbereitung
und Durchführung der Wahl der AN-Vertreter im
Aufsichtsrat betraut sind.
§
Wahlverfahren nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Vorbereitung der Wahl zum Aufsichtsrat
• Bestellung der Wahlvorstände – Betriebs-, Unternehmens-,
Hauptwahlvorstand
• Erstellung der Wählerlisten
• Bekanntmachung des Wahlvorstands – Form – Wirkung
•G
eschäftsführung des Wahlvorstands
Informationen zu unseren
Referenten Seite 368
Wahlvorschläge für die Wahl zum Aufsichtsrat
•W
ahlvorschläge für Aufsichtsratsmitglieder
• Wahlvorschläge für AR-Mitglieder der leitenden Angestellten
• Wahlvorschläge für AR-Mitglieder der Gewerkschaften
• Behandlung mangelhafter oder ungültiger Wahlvorschläge
Durchführung der Wahl zum Aufsichtsrat
• Stimmabgabe bei Abstimmung und Wahl
• Gestaltung von Stimmzetteln
• Vorbereitung von Wahllokalen
• Schriftliche Stimmabgabe
• Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat
• Voraussetzungen für eine Anfechtung
• Rechtliche Folgen
Amtszeit des Aufsichtsrats
Die Kosten der Aufsichtsratswahl in
Kapitalgesellschaften mit mehr als 500
Arbeitnehmern trägt nach § 10 Abs. 3
Drittelbeteiligungsgesetz das Unternehmen. Die Kosten der Aufsichtsratswahl in Kapitalgesellschaften mit mehr
als 2.000 Arbeitnehmern trägt nach
§ 20 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz das
Unternehmen.
Kundenservice:
08158 99720
!
Das Wahlverfahren ist kompliziert und
Fehler können teuer werden. Dieses
Seminar wird speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Deshalb bieten
wir dieses Seminar ausschließlich als
Inhouse-Schulung an. Wir empfehlen
eine Seminardauer von zwei Tagen.
249
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oder senden Sie eine E-Mail an: [email protected]
W.A.F. Institut für
Betriebsräte-Fortbildung
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Anru f genügt !
Telefon 0815 8 9972
0
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Seminar-Nr.: BR
-
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- 84
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Vorname, Name
Tel.-Nr. im Betrieb
E-Mail im Betrieb
Tel.-Nr. im Betrieb
E-Mail im Betrieb
Frau/Herrn
Vorname, Name
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auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung:
Halbpension
Hotelbuchung ohne Übernachtung:
Vollpension
✔
Hotelbuchung mit Übernachtung:
Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch)
Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2)
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Egal, ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotel- und/oder Verpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Firma Straße
Tel.-Nr. des Betriebsrats
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Anzahl Mitarbeiter
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Ihre Funktion im Betriebsrat
Branche
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Anreisetag
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