Berner Forum für Kriminalwissenschaften, Bern, 17.3.2015

Veranstaltungsprogramm 2015
17.03.2015
Opfer - Opferpolitik - Opferforschung
Dr. iur. Michael Kilchling
21.04.2015
Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung
PD Dr. med. Christian Schyma
12.05.2015
Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers
Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl
26.05.2015
Forensische Rehabilitation zuvor Sicherungsverwahrter in
der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin
Dr. med. Tatjana Voss
29.09.2015
Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis
Dr. iur. Gieri Bolliger
20.10.2015
Der Fall Slavko Dokmanovic oder die Rolle eines Alibi in
einem Kriegsverbrecherprozess
Stefan Wäspi, lic. iur. HSG, LL.M., RA
10.11.2015
„Tatort Bern“: Was die Kriminaltechnik alles beinhaltet
Dr. sc. forens., Dipl. chem. ETH Christian Zingg
Die Vorträge finden jeweils um 18.30 Uhr im Hauptgebäude der Universität Bern
statt (Hörsaal 101) und sind gratis.
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Kontakt: BFK, c/o Nora Erlich, Geschäftsführerin, Universität Bern,
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Email: [email protected]
Tel.: 031 631 48 73
Das BFK wird unterstützt von der
SCIP (Schule für Kriminologie, Internationales Strafrecht und Rechtspsychologie)
www.scip.unibe.ch
und dem
www.staempfliverlag
BFK
c/o Nora Erlich, lic. iur., LL.M.
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Postfach 8573
Tel: 031 631 48 73
CH-3001 Bern
Fax: 031 631 82 05
BERNER FORUM FÜR
KRIMINALWISSENSCHAFTEN
Programm Frühjahrssemester 2015
Vorstand:
Prof. Dr. iur. Hans Vest (Präsident)
Prof. Dr. phil. Julia Eckert
Prof. Dr. iur. Marianne Johanna Hilf
Prof. Dr. med. Christian Jackowski
Dr. med. Dorothee Klecha
Prof. Dr. iur. Karl-Ludwig Kunz
Dr. h.c. theol. Willi Nafzger
Prof. Dr. phil. Margit E. Oswald
online: www.bfk.unibe.ch
Geschäftsführerin: [email protected]
Das BFK wird unterstützt von der
SCIP (Schule für Kriminologie, Internationales Strafrecht
und Rechtspsychologie)
www.scip.unibe.ch
und dem
www.staempfliverlag
Übersicht
17.03.2015
Opfer - Opferpolitik - Opferforschung
Dr. iur. Michael Kilchling
21.04.2015
Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung
PD Dr. med. Christian Schyma
12.05.2015
Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers
Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl
26.05.2015
Forensische Rehabilitation zuvor Sicherheitsverwahrter in
der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin
Dr. med. Tatjana Voss
Dienstag, 17. März 2015
Opfer - Opferpolitik - Opferforschung
Referent:
Dr. iur. Michael Kilchling, Wissenschaftlicher Referent, Max Planck Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101
Dienstag, 17. März 2015, 18.30 Uhr
Seit den 1980er Jahren steht das Opfer im Zentrum des internationalen kriminalpolitischen Interesses. Aus heutiger Sicht kann man feststellen, dass das Interesse für Opfer weit mehr war – und ist –
als eine politische 'Modeerscheinung'. Denn es hat das Straf- und Strafprozessrecht besonders in Europa nachhaltig verändert. Anders als viele kriminalpolitische 'Schnellschüsse' ist die Opferrechtsbewegung eng mit der Wissenschaft verzahnt. Mit der Viktimologie hat sie sogar einen eigenen Forschungszweig an ihrer Seite, der die Entwicklung mit vielfältigen theoretischen und empirischen Beiträgen wesentlich befördert.
In dem Vortrag sollen zunächst die Entwicklungslinien der Viktimologie und der gegenseitige Einfluss
zwischen Viktimologie und (Opfer-) Rechtspolitik kurz nachgezeichnet werden. Dabei sollen insbesondere auch Defizite aufgezeigt werden, die sich mit der primären Fokussierung auf die Person des Opfers erklären lassen. Dies betrifft vor allem die noch nicht hinreichend erforschte Interaktionsperspektive. Ein konkretes Beispiel hierfür ist der mögliche Zusammenhang zwischen Viktimisierungserfahrungen und nachfolgender Delinquenz, insbesondere in langzeitlicher Hinsicht. Obwohl es hierzu einen großen Bestand an Erkenntnissen aus der 'klassischen' Delinquenzforschung gibt, wird die Thematik in der viktimologischen Forschung weitgehend ignoriert. Potenzielle Effekte negativer Erfahrungen mit der Strafjustiz, die sie beispielsweise durch enttäuschte Wiedergutmachungserwartungen
ausgelöst werden könnten, sind nur einer von zahlreichen Ansatzpunkten in diesem Bereich. Diese
sollen analysiert und daraus folgende forschungspolitische Implikationen entwickelt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Entwicklung der Opferberücksichtigung im Straf- und Strafprozessrecht. Hier ist zu konstatieren, dass das Strafrecht der dynamischen Entwicklung im Strafprozessrecht
noch immer hinterherhinkt. Vor allem in der Strafrechtstheorie hat das Opfer bei Weitem noch nicht
den Stellenwert, den die Viktimologie eigentlich zwingend impliziert. Eine wesentliche Kernthese
hierzu ist, dass das opferbezogene Reformwerk keine Nachhaltigkeit erlangen kann, solange ein angemessener strafrechtstheoretischer Rahmen oder 'Überbau' noch nicht existiert.
Der Abend soll mit einer kritischen rechtspolitischen Würdigung enden. Angesprochen werden sollen
neben der Ambivalenz, die die Opferthematik in der medialen Darstellung hat, auch mögliche politische 'Tabus'. Nicht nur in den Medien, sondern auch in der Politik sind stereotype Anschauungen präsent, die 'gute' und 'böse' Opfer unterscheiden. Auch dies kann eine konsequente und konsistente
Opferrechtspolitik erschweren.
Dienstag, 21. April 2015
Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung
Referent:
PD Dr. med. Christian Schyma, Leitender Arzt, Abteilung Forensische Medizin
und Bildgebung, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101
Dienstag, 21. April 2015, 18.30 Uhr
Im Zusammenhang mit Suiziden mittels Schusswaffe ist der Kopfschuss ein häufiger Befund. Es ergibt
sich hieraus die Frage an den Rechtsmediziner, ob es sich tatsächlich um eine selbstbeigebrachte Verletzung handelt. Wichtige Anhaltspunkte ergeben sich aus der Schussverletzung, deren Morphologie
abhängig ist von der Schussentfernung. Hautzerreissungen, charakteristische Hautvertrocknungen,
wie sie einer Stanzmarke entsprechen könnten, und eine sog. Schmauchhöhle sind Indizien für einen
Schuss mit aufgesetzter Waffenmündung, der bei Suiziden am häufigsten angetroffen wird. Lokalisation der Verletzung und Verlauf des Schusskanals sind weitere Anknüpfungspunkte. Ein besonderes
Augenmerk gilt den Händen des Verstorbenen. Hier können Schmauchantragungen wichtige Hinweise
auf ein eigenhändiges Abfeuern der Waffe liefern. Darüber hinaus werden immer wieder feine Rückspritzer von Blut oder Gewebe, sog. Backspatter, an den Händen beobachtet. Entsprechende biologische Antragungen können nicht nur aussen an der Schusswaffe, sondern auch teilweise bis tief in den
Waffenlauf hinein zu finden sein.
Spurensicherung, Auswertung und Beweiswert werden kritisch diskutiert.
Dienstag, 12. Mai 2015
Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers
Referent:
Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl, Lehrstuhlinhaber des Instituts für Kriminologie
und Wirtschaftsstrafrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der AlbertLudwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101
Dienstag, 12. Mai 2015, 18.30 Uhr
Vor fünf Jahren stellte RH ein wenig neidisch fest: „Alle lieben Whistleblowing“. Und er wunderte sich
über diese Begeisterung, weil die hierzu vorhandenen empirischen Daten ebenso wenig Anlass zu
Jubelstürmen gaben wie die Denunziationsforschung. Spätestens seit Edward Snowden sollte aber
auch RH einsehen, dass es bei den Whistleblowern wirklich um Helden geht, die mit allen Mitteln zu
schützen sind. Oder vielleicht doch nicht? Wir wollen im Wege der Fallstudie analysieren, auf was
Whistleblower-Systeme setzen und was wiederum Edward Snowden trieb? Und sollte dies entgegen
weitverbreiteter Annahmen doch nicht so ganz zusammenpassen, wäre eben zu differenzieren. Wie
schon bei unserer Ausgangsanalyse des Whistleblowing, bei der wir dessen kulturelle Rahmenbedingungen sowie die Organisationssoziologie heranzogen, wollen wir interdisziplinär bleiben und nunmehr unser Augenmerk auf psychologische Befunde zum Whistleblowing richten.
Dienstag, 26. Mai 2015
Forensische Rehabilitation zuvor Sicherheitsverwahrter in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin
Referentin:
Dr. med. Tatjana Voss, Forensisch Therapeutische Ambulanz, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101
Dienstag, 26. Mai 2015, 18.30 Uhr
In der Bundesrepublik Deutschland wird spätestens seit Einführung des „Gesetzes zur Reform der
Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“
vom 13.04.2007, in dem forensische Ambulanzen für die psychiatrische, psychotherapeutische und
sozialtherapeutische Nachsorge entlassener Maßregelvollzugspatienten und Strafgefangener namentlich genannt werden (§ 68b Abs. 1, 2 StGB), an der Notwendigkeit ambulanter forensischtherapeutischer Nachsorge nicht mehr gezweifelt . Forensische Nachsorge als „forensische Rehabilitation“ ist nach den bisherigen Ergebnissen wissenschaftlicher Studien den Therapiemaßnahmen innerhalb des Strafvollzugs in seiner Wirksamkeit zumindest gleichrangig und umfasst ein Spektrum von
sozialer Betreuung, Förderung und Kontrolle bis hin zu psychotherapeutischer und auch psychiatrischer Behandlung.
Seit dem Urteil des EGMR im Dezember 2009 (EGMR, 17.12.2009-19359/04) wurden allein aus dem
Berliner Straf- und Maßregelvollzug 26 bis dahin Sicherungsverwahrte in Freiheit und zugleich in forensische Nachsorge entlassen. Das Referat beschreibt die psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungs- und Betreuungsansätze, die in den bisher vier Jahren bei der Rehabilitation dieser Sicherungsverwahrten angewandt wurden, und schildert Erfahrungen aus der Arbeit mit dieser Patientengruppe. Die Besonderheiten einer ressourcenorientierten Behandlung von Menschen mit dissozialen
Persönlichkeitsstörungen und Paraphilien werden erläutert.