Veranstaltungsprogramm 2015 17.03.2015 Opfer - Opferpolitik - Opferforschung Dr. iur. Michael Kilchling 21.04.2015 Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung PD Dr. med. Christian Schyma 12.05.2015 Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl 26.05.2015 Forensische Rehabilitation zuvor Sicherungsverwahrter in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin Dr. med. Tatjana Voss 29.09.2015 Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis Dr. iur. Gieri Bolliger 20.10.2015 Der Fall Slavko Dokmanovic oder die Rolle eines Alibi in einem Kriegsverbrecherprozess Stefan Wäspi, lic. iur. HSG, LL.M., RA 10.11.2015 „Tatort Bern“: Was die Kriminaltechnik alles beinhaltet Dr. sc. forens., Dipl. chem. ETH Christian Zingg Die Vorträge finden jeweils um 18.30 Uhr im Hauptgebäude der Universität Bern statt (Hörsaal 101) und sind gratis. ---------------------------------------------------------------------------------------Mitgliedschaft: Wir freuen uns sehr, wenn Sie im BFK Mitglied werden. Für eine Mitgliedschaft ist eine vorerst einmalige Aufnahmegebühr von CHF 80.für Erwerbstätige und CHF 20.- für Studierende zu entrichten. Mitglieder werden laufend über Tagungen und Veranstaltungen orientiert und profitieren von verbilligten Tagungsbeiträgen. Möchten Sie BFK-Mitglied werden? Trennen Sie den Talon (unten) ab oder wenden Sie sich per EMail an die Geschäftsführerin. ---------------------------------------------------------------------------------------- Vorname/Name: ………………………………………. Adresse: ………………………………………………….. 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Oswald online: www.bfk.unibe.ch Geschäftsführerin: [email protected] Das BFK wird unterstützt von der SCIP (Schule für Kriminologie, Internationales Strafrecht und Rechtspsychologie) www.scip.unibe.ch und dem www.staempfliverlag Übersicht 17.03.2015 Opfer - Opferpolitik - Opferforschung Dr. iur. Michael Kilchling 21.04.2015 Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung PD Dr. med. Christian Schyma 12.05.2015 Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl 26.05.2015 Forensische Rehabilitation zuvor Sicherheitsverwahrter in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin Dr. med. Tatjana Voss Dienstag, 17. März 2015 Opfer - Opferpolitik - Opferforschung Referent: Dr. iur. Michael Kilchling, Wissenschaftlicher Referent, Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau Ort + Zeit: Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101 Dienstag, 17. März 2015, 18.30 Uhr Seit den 1980er Jahren steht das Opfer im Zentrum des internationalen kriminalpolitischen Interesses. Aus heutiger Sicht kann man feststellen, dass das Interesse für Opfer weit mehr war – und ist – als eine politische 'Modeerscheinung'. Denn es hat das Straf- und Strafprozessrecht besonders in Europa nachhaltig verändert. Anders als viele kriminalpolitische 'Schnellschüsse' ist die Opferrechtsbewegung eng mit der Wissenschaft verzahnt. Mit der Viktimologie hat sie sogar einen eigenen Forschungszweig an ihrer Seite, der die Entwicklung mit vielfältigen theoretischen und empirischen Beiträgen wesentlich befördert. In dem Vortrag sollen zunächst die Entwicklungslinien der Viktimologie und der gegenseitige Einfluss zwischen Viktimologie und (Opfer-) Rechtspolitik kurz nachgezeichnet werden. Dabei sollen insbesondere auch Defizite aufgezeigt werden, die sich mit der primären Fokussierung auf die Person des Opfers erklären lassen. Dies betrifft vor allem die noch nicht hinreichend erforschte Interaktionsperspektive. Ein konkretes Beispiel hierfür ist der mögliche Zusammenhang zwischen Viktimisierungserfahrungen und nachfolgender Delinquenz, insbesondere in langzeitlicher Hinsicht. Obwohl es hierzu einen großen Bestand an Erkenntnissen aus der 'klassischen' Delinquenzforschung gibt, wird die Thematik in der viktimologischen Forschung weitgehend ignoriert. Potenzielle Effekte negativer Erfahrungen mit der Strafjustiz, die sie beispielsweise durch enttäuschte Wiedergutmachungserwartungen ausgelöst werden könnten, sind nur einer von zahlreichen Ansatzpunkten in diesem Bereich. Diese sollen analysiert und daraus folgende forschungspolitische Implikationen entwickelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Entwicklung der Opferberücksichtigung im Straf- und Strafprozessrecht. Hier ist zu konstatieren, dass das Strafrecht der dynamischen Entwicklung im Strafprozessrecht noch immer hinterherhinkt. Vor allem in der Strafrechtstheorie hat das Opfer bei Weitem noch nicht den Stellenwert, den die Viktimologie eigentlich zwingend impliziert. Eine wesentliche Kernthese hierzu ist, dass das opferbezogene Reformwerk keine Nachhaltigkeit erlangen kann, solange ein angemessener strafrechtstheoretischer Rahmen oder 'Überbau' noch nicht existiert. Der Abend soll mit einer kritischen rechtspolitischen Würdigung enden. Angesprochen werden sollen neben der Ambivalenz, die die Opferthematik in der medialen Darstellung hat, auch mögliche politische 'Tabus'. Nicht nur in den Medien, sondern auch in der Politik sind stereotype Anschauungen präsent, die 'gute' und 'böse' Opfer unterscheiden. Auch dies kann eine konsequente und konsistente Opferrechtspolitik erschweren. Dienstag, 21. April 2015 Kopfschuss: Spuren und ihre kriminalistische Bedeutung Referent: PD Dr. med. Christian Schyma, Leitender Arzt, Abteilung Forensische Medizin und Bildgebung, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern Ort + Zeit: Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101 Dienstag, 21. April 2015, 18.30 Uhr Im Zusammenhang mit Suiziden mittels Schusswaffe ist der Kopfschuss ein häufiger Befund. Es ergibt sich hieraus die Frage an den Rechtsmediziner, ob es sich tatsächlich um eine selbstbeigebrachte Verletzung handelt. Wichtige Anhaltspunkte ergeben sich aus der Schussverletzung, deren Morphologie abhängig ist von der Schussentfernung. Hautzerreissungen, charakteristische Hautvertrocknungen, wie sie einer Stanzmarke entsprechen könnten, und eine sog. Schmauchhöhle sind Indizien für einen Schuss mit aufgesetzter Waffenmündung, der bei Suiziden am häufigsten angetroffen wird. Lokalisation der Verletzung und Verlauf des Schusskanals sind weitere Anknüpfungspunkte. Ein besonderes Augenmerk gilt den Händen des Verstorbenen. Hier können Schmauchantragungen wichtige Hinweise auf ein eigenhändiges Abfeuern der Waffe liefern. Darüber hinaus werden immer wieder feine Rückspritzer von Blut oder Gewebe, sog. Backspatter, an den Händen beobachtet. Entsprechende biologische Antragungen können nicht nur aussen an der Schusswaffe, sondern auch teilweise bis tief in den Waffenlauf hinein zu finden sein. Spurensicherung, Auswertung und Beweiswert werden kritisch diskutiert. Dienstag, 12. Mai 2015 Der ungebremste Höhenflug des Whistleblowers Referent: Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl, Lehrstuhlinhaber des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der AlbertLudwigs-Universität Freiburg im Breisgau Ort + Zeit: Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101 Dienstag, 12. Mai 2015, 18.30 Uhr Vor fünf Jahren stellte RH ein wenig neidisch fest: „Alle lieben Whistleblowing“. Und er wunderte sich über diese Begeisterung, weil die hierzu vorhandenen empirischen Daten ebenso wenig Anlass zu Jubelstürmen gaben wie die Denunziationsforschung. Spätestens seit Edward Snowden sollte aber auch RH einsehen, dass es bei den Whistleblowern wirklich um Helden geht, die mit allen Mitteln zu schützen sind. Oder vielleicht doch nicht? Wir wollen im Wege der Fallstudie analysieren, auf was Whistleblower-Systeme setzen und was wiederum Edward Snowden trieb? Und sollte dies entgegen weitverbreiteter Annahmen doch nicht so ganz zusammenpassen, wäre eben zu differenzieren. Wie schon bei unserer Ausgangsanalyse des Whistleblowing, bei der wir dessen kulturelle Rahmenbedingungen sowie die Organisationssoziologie heranzogen, wollen wir interdisziplinär bleiben und nunmehr unser Augenmerk auf psychologische Befunde zum Whistleblowing richten. Dienstag, 26. Mai 2015 Forensische Rehabilitation zuvor Sicherheitsverwahrter in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz Berlin Referentin: Dr. med. Tatjana Voss, Forensisch Therapeutische Ambulanz, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin Ort + Zeit: Universität Bern, Hauptgebäude, Hörsaal 101 Dienstag, 26. Mai 2015, 18.30 Uhr In der Bundesrepublik Deutschland wird spätestens seit Einführung des „Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ vom 13.04.2007, in dem forensische Ambulanzen für die psychiatrische, psychotherapeutische und sozialtherapeutische Nachsorge entlassener Maßregelvollzugspatienten und Strafgefangener namentlich genannt werden (§ 68b Abs. 1, 2 StGB), an der Notwendigkeit ambulanter forensischtherapeutischer Nachsorge nicht mehr gezweifelt . Forensische Nachsorge als „forensische Rehabilitation“ ist nach den bisherigen Ergebnissen wissenschaftlicher Studien den Therapiemaßnahmen innerhalb des Strafvollzugs in seiner Wirksamkeit zumindest gleichrangig und umfasst ein Spektrum von sozialer Betreuung, Förderung und Kontrolle bis hin zu psychotherapeutischer und auch psychiatrischer Behandlung. Seit dem Urteil des EGMR im Dezember 2009 (EGMR, 17.12.2009-19359/04) wurden allein aus dem Berliner Straf- und Maßregelvollzug 26 bis dahin Sicherungsverwahrte in Freiheit und zugleich in forensische Nachsorge entlassen. Das Referat beschreibt die psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungs- und Betreuungsansätze, die in den bisher vier Jahren bei der Rehabilitation dieser Sicherungsverwahrten angewandt wurden, und schildert Erfahrungen aus der Arbeit mit dieser Patientengruppe. Die Besonderheiten einer ressourcenorientierten Behandlung von Menschen mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen und Paraphilien werden erläutert.
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