Erweiterung Schulanlage Mettlen

Publikation
Gemeindeabstimmung vom 10. Mai 2015
Erweiterung Schulanlage Mettlen
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Gemäss Beschluss vom 16. März 2015 der Primarschulpflege unterbreiten wir Ihnen
folgende Vorlage zur Abstimmung:
Antrag der Primarschulpflege um Bewilligung eines Kredites für die Erweiterung der
Schulanlage Mettlen um ein Schulhaus mit 6 Klassenzimmern (inkl. Gruppen- und
Therapieräumen, Werk- und Handarbeitsräumen, Lehrerbereich), Kindergarten, Hort,
Schul- und Gemeindebibliothek sowie einem Mehrzwecksaal in der Höhe von
Fr. 19'360'000.– (inkl. MwSt.). Dafür muss auch das heute mit Fr. 1'700'000.- im
Finanzvermögen geführten Grundstück in das Verwaltungsvermögen überführt
werden. Der zu bewilligende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf Fr. 21'060'00.-.
Wir laden Sie ein, die Vorlage zu prüfen und am Sonntag, 10. Mai 2015, Ihre Stimme über
die Annahme oder Ablehnung des Antrages abzugeben.
Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die
politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim
Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Postfach 121, 8910 Affoltern a. A., Rekurs erhoben
werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die Akten der Urnenabstimmung liegen ab dem 13. April 2015 bis zur Urnenabstimmung
während den ordentlichen Bürozeiten (während der Ferien nach Absprache, Tel. 043 466
20 30) in der Schulverwaltung, Schulhaus Mettlen I, zur Einsichtnahme auf und können
teilweise als PDF-Dateien über die Homepage der Primarschule Wettswil
(www.schulewettswil.ch) bezogen werden.
8907 Wettswil a. A., 10. April 2015
Primarschulpflege Wettswil a. A.
Roger Schmutz, Schulpräsident a.i.
Esther Merazzi-Naef, Aktuarin
Schulverwaltung
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