anmeldung-bedingungen-hm-2017

Anmeldung
für den 25. Wettswiler Herbschtmäärt
vom Sonntag, 24. September 2017
Name, Vorname
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Adresse
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Wohnort
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Tel.
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E-mail
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Verkauf folgender Produkte:
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Wunsch:
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1 Markstand mit Dach
1 Standplatz (ohne Marktstand)
1 Stromanschluss 230 Volt
1 Stromanschluss 380 Volt
Fr. 40.--, resp. 70.-Fr. 40.-Fr. 10.-Fr. 20.--
Zusätzliche Wünsche
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Das Merkblatt „Herbschtmäärt-Bedingungen“ vom 26. September 2016 habe ich
erhalten.
Datum:
Unterschrift:
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Dieses Formular bitte an Frau Nicole Dörig, Kirchgasse 8, 8907 Wettswil a.A. oder per E-Mail an
[email protected] senden
Herbschtmäärt-Bedingungen für Marktstandbenützer
Ausstellungszeit
Sonntag, 24. September 2017, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ausstellungsgelände
Von der Poststrasse bis zum Türmlihaus und durch die Schulanlage bis zur Turnhalle Mettlen
Marktstände/Standplätze
Der Organisator stellt die Marktstände in eigener Regie auf. Sie sind ab 08.00 Uhr
bezugsbereit und müssen um 10.45 Uhr dekoriert sein. Die Marktstände müssen bis spätestens
17.45 Uhr geräumt werden. Das Verwenden von Reisnägeln, Nägeln etc. ist zu
unterlassen. Die Stände sind sauber gereinigt und unbeschädigt zu hinterlassen.
Installationen
Die bestellten Stromanschlüsse sind ab 10.00 Uhr in Betrieb.
Zuteilung
Die Marktstand- oder Standplatzzuteilung erfolgt durch den Organisator. Wünsche werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Private Aussteller/Verkäufer können nach gegenseitiger
Absprache und mit Zustimmung des Organisators einen Stand teilen. Die definitive Liste mit
den Stand- bzw. Platzzuteilungen wird einige Tage vor dem Anlass versandt. Wir danken für
das Verständnis.
Fahrzeuge/Parkplätze
Die Fahrzeuge müssen während des Määrts auf den offiziellen Parkplätzen (gemäss Plan)
abgestellt werden.
Standanschrift
Jeder Aussteller/Verkäufer darf seinen Stand mit der Firmen- oder mit einer Namenstafel
versehen. Der Organisator nummeriert die Stände in fortlaufender Reihenfolge, damit ein
Verzeichnis erstellt werden kann.
Esswaren/Getränke
Es dürfen grundsätzlich keine Esswaren und Getränke verkauft oder gratis abgegeben werden,
damit die vom OK betriebenen Wirtschaften und Stände nicht konkurrenziert werden.
Ausnahmen oder Gratisabgaben im Sinne einer Degustation sind nur nach Absprache mit dem
Veranstalter erlaubt.
Lebensmittel, die verkauft werden (Brot, Würste etc.), müssen nach dem Merkblatt „Verkauf
von leichtverderblichen Lebensmitteln“ im Freien ausgestellt sein (gem. Gesundheitsdirektion).
Vorverpackte und „selbstgemachte“ Lebensmittel müssen gem. Liste des Lebensmittelinspektorates gekennzeichnet sein.
Versicherung
Der Aussteller verpflichtet sich eine angemessene Haftpflichtversicherung für seine
Verkaufsaktivitäten abzuschliessen.
Miete/ Zahlungen
Die Miete für den Marktstand beträgt
- für Privatpersonen und Vereine
- für gewerblichen Verkauf
Für einen Stromanschluss 230 Volt
Für einen Stromanschluss 380 Volt
Fr. 40.—
Fr. 70.—
Fr. 10.—
Fr. 20.—
Die Standreservation sowie die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Wir bitten, den Rechnungsbetrag bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass auf das Konto
16 2.401.336.06, Herbschtmäärt, bei der Sparcassa Wettswil a.A. einzuzahlen.
Zuständigkeit:
Folgende OK-Mitglieder sind zuständig:

Betreuer Aussteller
Dörig Nicole, Kirchgasse 8, 8907 Wettswil a.A., Tel. 044 - 701 18 90
Mobil, 079 - 460 01 51
E-Mail: [email protected]

Präsident
Buob Remo, Postfach 151, 8907 Wettswil a.A., Tel. 079 – 355 90 90
E-Mail: [email protected]
Reinerlös / Spenden
Der Aussteller kann eine freiwillige Abgabe seines Reinerlöses an den Organisator bezahlen.
Der Reinerlös des Herbschtmäärtes wird an eine oder mehrere vom Organisator gewählten
gemeinnützigen Institutionen verteilt.
8907 Wettswil a.A., 26. September 2016