Öffentliche Bekanntmachung 1. Aufhebung der

Öffentliche Bekanntmachung
1. Aufhebung der Kreisverordnung zum Schutz der Bäume in der Stadt Mölln vom
10.11.1980
2. Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung nach § 22 Abs. 2 Satz 1
BNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 2 LNatSchG.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die
Kreisverordnung zum Schutz der Bäume der Stadt Mölln vom 10.11.1980 aufzuheben.
Die Kreisverordnung vom 10.11.1980 und die teilweise Aufhebung der Kreisverordnung vom
16.08.1988 mit der dazugehörigen Karte liegen in der Zeit vom 27. April 2015 bis zum
einschließlich 26. Mai 2015 in der Stadtverwaltung Mölln, Wasserkrüger Weg 16, Zimmer
117, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags in der
Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Jedermann kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit bei der Stadt Mölln,
Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln oder der zuständigen Naturschutzbehörde, Kreis
Herzogtum Lauenburg, Barlachstr. 2, 23901 Ratzeburg schriftlich oder zur Niederschrift
Stellungnahmen abgeben.
Die Unterlagen können auch in der Kreisverwaltung Ratzeburg, Barlachstr. 2, Zimmer 159,
während der Dienstzeiten kostenfrei eingesehen werden. Bedenken und Anregungen
können bis zu zwei Wochen nach der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadt Mölln oder der unteren Naturschutzbehörde des Kreises vorgebracht werden.
Mölln, 14.04.2015
Stadt Mölln
Der Bürgermeister
(Siegel)