Teilnahmebedingungen Osterwettbewerb - Migros

Teilnahmebedingungen Osterwettbewerb
Mit der Teilnahme am Osterwettbewerb des Migros-Magazins stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Wettbewerbsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, Migros-Medien, Limmatstrasse 152, 8031
Zürich ("Migros-Medien")
Preis: Der Preis beinhaltet den Hin- und Rückflug ab einem Schweizer Flughafen (Basel, Genf oder
Zürich) in einem Airbus A380, 3 Nächte in einem Luxus-Zimmer des Saxon Hotel Villas and Spa (inkl.
Frühstück) sowie 3 Nächte in einem Luxus-Chalet im Zulu Camp at Shambala Private Game Reserve
inklusive Busch-Picknick, Game Drivers und Sonnenuntergangs-Fahrt. Der Preis hat einen Wert von
ca. Fr. 8‘000.-. Der Preis wird unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer verlost, die das Teilnahmeformular ausgefüllt haben. Das Formular ist versteckt auf www.migrosmagazin.ch und kann durch das
finden und anklicken des Osterhasen-Symbols aufgerufen werden.
Teilnahmefristen Wochenverlosung: Teilnahmeschluss ist Sonntag, 12. April 2015, Mitternacht
Weitere Bestimmungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab 18 Jahren. Die Gewinner werden schriftlich unter der bei der Teilnahme angegebenen Adresse benachrichtigt, ansonsten wird über
die Verlosung keine Korrespondenz geführt.
Umtausch/ Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen, der Rechtsweg ebenso. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros-Medien, Grayling Schweiz und British Airways sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
Preise, welche nicht bis spätestens drei Monate nach der Gewinnerziehung dem Gewinner an die
angegebene Adresse übergeben/zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Der Flug- und Hotelgutschein muss spätestens bis am 31.12.2016 eingelöst werden.
Die Migros-Medien sind berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Wettbewerb vorzunehmen, sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/ Applikationen etc., bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb anzupassen, auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Zürich, 30. März 2015