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Landtagsfraktion Niedersachsen
Projekt- und Einzelfallförderung
im Bereich Migration und
Flüchtlinge
Filiz Polat
Migrationspolitische Sprecherin
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Tel: 05 11 / 30 30 – 33 03
Fax: 05 11 / 30 30 99 – 33 03
[email protected]
www.filiz-polat.de
Hannover, 04. Februar 2015
Liebe Freundinnen und Freunde,
im Rahmen unserer Tour „Zuflucht und Nachbarschaft“ kamen immer wieder Fragen
nach Fördermöglichkeiten für Projekte und Einzelfallhilfen im Bereich Migration und
Flüchtlinge auf. Mit diesem Brief möchte ich Euch über eine Auswahl an
Fördermöglichkeiten, insbesondere auf Landesebene, informieren. Daneben gibt es
noch eine Vielzahl an weiteren Fördertöpfen, Links zu zwei guten Übersichten der
Lotto-Sport-Stiftung und der Landeshauptstadt Hannover finden sich am Ende unserer
Liste. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Fördermöglichkeiten des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage von drei Richtlinien Projekte in den
Bereichen Migration, Teilhabe und Vielfalt sowie Demokratie und Toleranz.
1. Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt
Mit der Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt werden Projekte unterstützt, die dem
gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe
von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dienen. Anträge für Projekte, die im
zweiten Halbjahr des laufenden Jahres beginnen, können jeweils bis zum 30. April und
Anträge für Projekte, die im ersten Halbjahr des Folgejahres beginnen, können jeweils
bis
zum
31.
Oktober
gestellt
werden.
Zuwendungsempfänger
sind
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der
Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder juristische Personen
des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit
gerichtet ist. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, den
Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen beim Niedersächsischen Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier.
2. Richtlinie Demokratie und Toleranz
Mit der Richtlinie Demokratie und Toleranz werden Projekte unterstützt, die
Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft entgegenwirken und ein
Zeichen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und für Demokratie
und Toleranz setzen. Gefördert werden insbesondere Projekte mit Jugendlichen, die
dadurch für demokratische Werte und ein tolerantes Verhalten sensibilisiert und für
den Umgang mit kultureller Vielfalt gestärkt werden sollen. Weitere Informationen zum
Kreis der Antragsberechtigten, den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen
beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier.
3. Richtlinie Integration
Mit der Richtlinie Integration werden Projekte im Bereich Integrationsberatung
gefördert. Damit soll zu einer Verbesserung der rechtlichen, sozialen, beruflichen und
gesellschaftlichen Integration beigetragen werden. Weitere Informationen zum Kreis
der Antragsberechtigten, den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen beim
Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier.
Förderung durch Stiftungen und andere Einrichtungen
1. Lotto-Sport-Stiftung
Die Lotto-Sport-Stiftung fördert Projekte, im Bereich Sprache und Bildung von Kindern
und Jugendlichen sowie Projekte, die Integration und Sport miteinander verbinden.
Anträge können viermal jährlich gestellt werden. Projekte können mit bis zu 20.000 €
gefördert werden. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, zu den
Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier.
2. Dr. Buhmann-Stiftung
Die Dr. Buhmann Stiftung fördert Projekte der interreligiösen und interkulturellen
Verständigung, insbesondere Projekte, welche das friedliche Zusammenleben von
Menschen christlicher und muslimischer Tradition unterstützen. Projekte können mit
bis zu 5.000 € gefördert werden, Begrenzungen bezüglich der AntragstellerInnen gibt
es nicht. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen
finden sich hier.
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3. Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim
Mit dem Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim werden Einzelfallhilfe für Flüchtlinge
sowie Projekte von Pfarrgemeinden, Vereinen oder Initiativen im Bereich der
Flüchtlingshilfe unterstützt. Projekte werden mit bis zu 5.000 € gefördert, jährliche
Antragsfristen gibt es nicht. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie
AnsprechpartnerInnen finden sich hier.
4. Landessportbund Niedersachsen
Auf Grundlage der Richtlinie „Integration im und durch Sport“ fördert der
Landessportbund Projekte im Bereich Sport und Integration. Antragsberechtigt sind
Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie
Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind. Weitere Information zu den
Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier.
5. Deutsches Kinderhilfswerk
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit seinem „Fonds für Flüchtlingskinder“
Projekte, die Flüchtlingskindern bei der Bewältigung ihres Alltags in Deutschland helfen
und gewährt Einzelfallhilfe in Notlagen. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine,
freie Träger, Privatpersonen oder Projekte der Kinder- und Jugendarbeit. Projekte
werden mit bis zu 5.000 € gefördert, Antragsfristen sind jeweils der 31. März und 30.
September eines Jahres. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie
AnsprechpartnerInnen finden sich hier.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Stiftungen, die regional und/oder
überregional Projekte fördern.
Übersicht der Lotto-Sport-Stiftung „Integration und Stiftungen in Niedersachsen“
Übersicht der Stadt Hannover
www.foerderdatenbank.de
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mein Büro wenden (0511 3030 3303,
[email protected])
Herzliche Grüße Eure Filiz
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