Landtagsfraktion Niedersachsen Projekt- und Einzelfallförderung im Bereich Migration und Flüchtlinge Filiz Polat Migrationspolitische Sprecherin Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel: 05 11 / 30 30 – 33 03 Fax: 05 11 / 30 30 99 – 33 03 [email protected] www.filiz-polat.de Hannover, 04. Februar 2015 Liebe Freundinnen und Freunde, im Rahmen unserer Tour „Zuflucht und Nachbarschaft“ kamen immer wieder Fragen nach Fördermöglichkeiten für Projekte und Einzelfallhilfen im Bereich Migration und Flüchtlinge auf. Mit diesem Brief möchte ich Euch über eine Auswahl an Fördermöglichkeiten, insbesondere auf Landesebene, informieren. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Fördertöpfen, Links zu zwei guten Übersichten der Lotto-Sport-Stiftung und der Landeshauptstadt Hannover finden sich am Ende unserer Liste. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Fördermöglichkeiten des Landes Niedersachsen Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage von drei Richtlinien Projekte in den Bereichen Migration, Teilhabe und Vielfalt sowie Demokratie und Toleranz. 1. Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt Mit der Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt werden Projekte unterstützt, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dienen. Anträge für Projekte, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres beginnen, können jeweils bis zum 30. April und Anträge für Projekte, die im ersten Halbjahr des Folgejahres beginnen, können jeweils bis zum 31. Oktober gestellt werden. Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier. 2. Richtlinie Demokratie und Toleranz Mit der Richtlinie Demokratie und Toleranz werden Projekte unterstützt, die Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft entgegenwirken und ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und für Demokratie und Toleranz setzen. Gefördert werden insbesondere Projekte mit Jugendlichen, die dadurch für demokratische Werte und ein tolerantes Verhalten sensibilisiert und für den Umgang mit kultureller Vielfalt gestärkt werden sollen. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier. 3. Richtlinie Integration Mit der Richtlinie Integration werden Projekte im Bereich Integrationsberatung gefördert. Damit soll zu einer Verbesserung der rechtlichen, sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration beigetragen werden. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie finden sich hier. Förderung durch Stiftungen und andere Einrichtungen 1. Lotto-Sport-Stiftung Die Lotto-Sport-Stiftung fördert Projekte, im Bereich Sprache und Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie Projekte, die Integration und Sport miteinander verbinden. Anträge können viermal jährlich gestellt werden. Projekte können mit bis zu 20.000 € gefördert werden. Weitere Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten, zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier. 2. Dr. Buhmann-Stiftung Die Dr. Buhmann Stiftung fördert Projekte der interreligiösen und interkulturellen Verständigung, insbesondere Projekte, welche das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition unterstützen. Projekte können mit bis zu 5.000 € gefördert werden, Begrenzungen bezüglich der AntragstellerInnen gibt es nicht. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier. 2 3. Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim Mit dem Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim werden Einzelfallhilfe für Flüchtlinge sowie Projekte von Pfarrgemeinden, Vereinen oder Initiativen im Bereich der Flüchtlingshilfe unterstützt. Projekte werden mit bis zu 5.000 € gefördert, jährliche Antragsfristen gibt es nicht. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier. 4. Landessportbund Niedersachsen Auf Grundlage der Richtlinie „Integration im und durch Sport“ fördert der Landessportbund Projekte im Bereich Sport und Integration. Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier. 5. Deutsches Kinderhilfswerk Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit seinem „Fonds für Flüchtlingskinder“ Projekte, die Flüchtlingskindern bei der Bewältigung ihres Alltags in Deutschland helfen und gewährt Einzelfallhilfe in Notlagen. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, freie Träger, Privatpersonen oder Projekte der Kinder- und Jugendarbeit. Projekte werden mit bis zu 5.000 € gefördert, Antragsfristen sind jeweils der 31. März und 30. September eines Jahres. Weitere Information zu den Förderbedingungen sowie AnsprechpartnerInnen finden sich hier. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Stiftungen, die regional und/oder überregional Projekte fördern. Übersicht der Lotto-Sport-Stiftung „Integration und Stiftungen in Niedersachsen“ Übersicht der Stadt Hannover www.foerderdatenbank.de Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mein Büro wenden (0511 3030 3303, [email protected]) Herzliche Grüße Eure Filiz 3
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