Privatverbraucher Preisliste 2015 Gültig ab 01. April 2015 (Änderungen vorbehalten) Unsere bisherige Preisliste verliert ihre Gültigkeit Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer Wurzer Umwelt GmbH Wörth 73 84478 Waldkraiburg Tel.: 08638 / 88 499 – 0 Fax: 08638 / 88 499 – 19 Öffnungszeiten: 01.04. bis 31.10.: Montag – Freitag: 07.00 Uhr – 18.00 Uhr Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 01.11. bis 31.03.: Montag – Freitag : 07.00 Uhr – 17.00 Uhr Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr www.wurzer-umwelt.de [email protected] alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit € / Einheit Annahme und Verwertung von organischen Abfällen Grünschnitt- und Mähgut Boden und Rasensoden ohne Fremdstoffe 510975 m³ 9,50 € 510977 mit geringen Fremdstoffen m³ 12,50 € 510978 mit erheblichen Fremdstoffen m³ 36,00 € m³ 16,00 € ohne Fremdstoffe m³ 40,00 € mit geringen Fremdstoffen m³ 53,00 € mit erheblichen Fremdstoffen m³ 68,00 € ohne Fremdstoffe m³ 13,00 € mit geringen Fremdstoffen m³ 21,00 € mit erheblichen Fremdstoffen m³ 90,00 € 240 l Stck 48,00 € 120 l Stck 32,00 € 80 l Stck 27,00 € 60 l Stck 22,00 € 510976 Wurzelstöcke Friedhofsabfälle Bioabfälle aus der Biotonne Sonstige Abfälle auf Anfrage Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit € / Einheit Annahme und Verwertung von sonstigen Abfällen Heraklith-Platten / Verbund AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 17 06 04 Dämmmaterial ohne gef. Stoffe m³ 132,00 € Styropur / Verbund AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 17 06 04 Dämmmaterial ohne gef. Stoffe m³ 105,00 € Bauschutt AVV 17 01 07 Bauschutt gemischt ohne Stör- und Fremdstoffe m³ 15,00 € Gipskarton und Gipshaltige Abfälle AVV 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis ohne Stör- und Fremdstoffe m³ 95,00 € Beschreibung siehe www.wurzer-umwelt.de m³ 35,00 € ohne gefährliche Stoffe Beschreibung siehe www.wurzer-umwelt.de m³ 35,00 € ohne gefährliche Stoffe Beschreibung siehe www.wurzer-umwelt.de m³ 35,00 € m³ 2,50 € Sperrmüll und ähnliche Abfälle AVV 20 03 07 Sperrmüll Gem. Bau- u. Abbruchabfälle AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gem. Siedlungsabfälle AVV 20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle Altpapier / Pappe AVV 20 01 01 Papier, Pappe Sonstige Abfälle auf Anfrage Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel Altholz AVV 17 02 01 Holz 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung AI (naturbelassenes Holz) AII- AIII (behandeltes, beschichtetes Holz) Einheit € / Einheit m³ 2,00 € m³ 5,00 € A IV m³ 50,00 € je Anlieferung Stck 10,00 € Annahme nur fachgerecht verpackt in big-bags m³ 158,00 € je Anlieferung Stck 10,00 € AVV 20 01 38 Holz ohne gef. Stoffe Altholz mit gefährlichen Stoffen AVV 17 02 04* Holz mit gef. Stoffen AVV 20 01 37* Holz mit gef. Stoffe zuzgl. Gebühren des LfU bei Altholz A4 Mineralwolle / Glaswolle AVV 17 06 03* Dämmmaterial mit gef. Stoffe zuzgl. Gebühren des LfU bei Dämmstoffen Sonstige Abfälle auf Anfrage Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung PKW - Reifen ohne Felge Größe (DxB) 400 x 80 bis 850 x 250 mm PKW - Reifen mit Felge Größe (DxB) 400 x 80 bis 850 x 250 mm PKW / LKW Reifen gemischt ohne Felgen ohne Schwerlastreifen und Sonderformen LKW - Reifen ohne Felge PKW / LKW Reifen gemischt mit Felgen ohne Schwerlastreifen und Sonderformen LKW - Reifen mit Felge Einheit € / Einheit to Stck 144,00 € 6,00 € to Stck 290,00 € 8,00 € to 195,00 € Stck 15,00 € to 290,00 € Stck 23,50 € to Stck 200,00 € 23,50 € 290,00 € Altreifen Sonderformen ohne Felgen z. B. Schlepper ohne Schwerlastreifen Durchmesser max. 150 cm Altreifen Sonderformen mit Felgen z. B. Schlepper ohne Schwerlastreifen Durchmesser max. 150 cm to 90 X 90 X 110 cm 260 X 125 X 30 cm 320 X 125 X 30 cm 90 X 90 X 180 cm Stck Stck Stck Stck Verpackung Asbest / Mineralwolle: Big Bag`s klein Big Bag`s groß A Big Bag `s groß B Big Bag`s 1 cbm ca. 200 kg Preisliste Wörth 2015.xls 16,00 € 26,50 € 30,50 € Auf Anfrage 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit € / Einheit 510430 gesiebt 0 - 10 mm gesiebt 0 - 15 mm m³ m³ auf Anfrage 15,00 € gesiebt 10 - 40 mm gesiebt 10 - 25 mm m³ m³ 33,00 € 35,00 € m³ 27,00 € m³ 18,00 € Verkauf von Gartenbauprodukten Naturkompost (7% MwSt.) 510400 Rindenmulch (7% MwSt.) 510300 510320 Pflanzerde 510200 Humus 510113 Humus-Sandgemisch 510120 m³ 27,00 € Blumenerde 510500 m³ 47,00 € Rindenkompost (7% MwSt.) 510370 m³ 35,00 € Rhododendronsubstrat 510790 m³ 47,00 € gesiebt 0 - 25 mm größere Mengen auf Anfrage Verkauf von Sackware Torf 500196 250 ltr. Sack 10,00 € Biotana - Blumenerde 510510 45 ltr. Sack 5,00 € Qualitätskompost (7% MwSt.) 510540 20 kg Sack 4,00 € Rindenmulch (7% MwSt.) 10/25 510350 70 ltr. Sack 5,00 € Gärtnererde vorgedüngt 510620 70 ltr. Sack 9,00 € Graberde 510740 20 ltr. Sack 4,00 € Anzuchterde 510979 20 ltr. Sack 4,00 € Rhododendronsubstrat 510780 70 ltr. Sack 8,50 € Pflanzhumus, torfreduziert 510581 70 ltr. Sack 7,50 € auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Verschiedene Dünger Rasensaatgut Rollrasen Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit € / Einheit Verkauf von Garten-Mineralien-Produkten Roter Marmorbruch 510452 15 - 50 cm to 90,00 € Granit-Wasserbausteine 510402 15 - 45 cm to 45,00 € Jura-Wasserbausteine 510596 15 - 45 cm to 52,00 € Kalk-Wasserbausteine weiß 510401 15 - 40 cm to 65,00 € 60 - 150 mm to 57,00 € 60 - 150 mm to 52,00 € 60 - 150 mm to 45,00 € Gabionensteine weiß Jura Gabionensteine 510458 Granit Gabionensteine Jura Mauersteine Schichthöhen 12, 16 und 20 cm 510415 gelb auf Palette to 220,00 € Granit Mauersteine Schichthöhen 10 und 20 cm 510429 grau to 199,00 € Granit Mauersteine gespitzt - grau 510431 17 x 17 x 34 cm Stck 12,00 € Granit Mauersteine gespitzt - anthrazit 510432 15 x 17,5 x 35 cm Stck 12,00 € 6 x 20 x 50 cm 12 x 12 x 50 cm 12 x 12 x 100 cm Stck Stck Stck 8,00 € 7,50 € 15,00 € 15 x 15 x 150 cm 15 x 15 x 250 cm 15 x 15 x 150 cm Stck Stck Stck 44,00 € 87,00 € 48,00 € Größe 8 x 20 x 100 cm Größe 8 x 25 x 100 cm Größe 8 x 30 x 100 cm Größe 10 x 25 x 100 cm Stck Stck Stck Stck 19,00 € 22,00 € 26,00 € 26,00 € Größe 8 x 20 x 100 cm Größe 8 x 25 x 100 cm Größe 8 x 30 x 100 cm Stck Stck Stck 20,00 € 22,00 € 25,00 € Granit Palisaden gespitzte Oberfläche Granit Zaunsäulen gespitzt Granit Zaunsäulen gespitzt mit Spitzdach Granit Zaunsäulen gespitzt mit Spitzdach 510434 Granit Randsteine gespitzt 510428 Granit Leistensteine gestockt 510435 510436 Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit 51046/409 4 / 6 cm 4 / 6 cm 8 / 10 cm 8 / 10 cm 15 / 17 cm 15 / 17 cm to Stck to Stck to Stck 199,00 € 0,20 € 175,00 € 0,50 € 170,00 € 2,00 € Granit Pflastersteine - gebraucht- 8 / 11 cm 15 / 17 cm 15 / 25 cm to to to 180,00 € 165,00 € 165,00 € Granit Schotter 8 / 16 mm 16 / 22 mm 32 / 56 mm to to to 45,00 € 45,00 € 45,00 € Basalt- und Diabas Schotter schwarz und grün 16 / 22 mm to 90,00 € Jura Schotter 16 / 22 mm 32 / 56 mm to to 50,00 € 50,00 € Kalk Schotter schwarz-weiß 8 / 22 mm to 79,00 € Granit Pflastersteine grau mittelkorn, Klasse 1 a, neu 510407 € / Einheit Jura Mauersteine 510467 40 x 40 x 50 bzw. 100 cm to 170,00 € Schiefersplitt schwarz 510595 20/40 mm 40/70 mm 70/200 mm to 135,00 € 200x50x6 bis 10 cm 230x50x6 bis 10 cm Stck Stck 150,00 € 170,00 € Mineralgemisch gelb, orange 0 / 16 mm to 38,00 € Zierkiesel 5 - 15 cm to 39,00 € Schieferstellen schwarz Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto incl. gesetzl. Mehrwertsteuer Es gelten unsere besonderen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite) Artikel 2015 Artikel-Nr.: Bemerkung Einheit Marmorkies Cararra weiß, getrommelt 15 - 25 mm 25 - 40 mm 40 - 60 mm to to to 270,00 € 270,00 € 270,00 € Marmorsplitt Cararra weiß 18 - 25 mm to 140,00 € 16 - 22 / 22 - 32 / 32 - 56 mm to 105,00 € verschiedene Farben u. Größen to 210,00 € Höhe 100 - 250 cm to 520,00 € 0 - 4 mm to 23,00 € 2 - 5 mm to 26,00 € in verschiedenen Materialien, Größen und Farben to auf Anfrage 10 - 30 cm to auf Anfrage Fertiggabionen verschiedene Füllungen und Größen Stck auf Anfrage Gabionenkörbe verschiedene Größen Stck auf Anfrage Marmorsplitt rosé Findlinge 510973 Zierfindlinge Verdi Alpi - Grüner Marmor Natursand Kiesedelsplitt Zierkiese lose und in big-bags Bachkugeln 510981 € / Einheit Besondere Hinweise - Anlieferungen • Alle angegebenen Preise gelten frei geliefert an unseren Standort Waldkraiburg • Fracht-/Abholleistungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an • Anlieferungen sonstiger Abfälle, die nicht aufgeführt sind, können wir Ihnen auf Anfrage anbieten • Die Annahme von Abfällen erfolgt ausschließlich laut unseren Anlieferbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen • Als Ballen oder Pressbündel angelieferte biologisch abbaubare Abfälle werden nach dem Volumenfaktor 1:2 berechnet • Für Schäden, die durch unerlaubte Anlieferungen entstehen, haftet der Anlieferer • Für Schäden, die durch Entlade- und/oder Hilfeleistungen durch unser Personal entstehen, haftet der Anlieferer • Bei Anlieferungen an unseren Betriebsstätten sind die Verhaltensregeln und Gefahrenhinweise zu beachten Abholungen • Alle angegebenen Preise gelten frei abgeholt von unserem Standort Waldkraiburg • Fracht-/Lieferleistungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an • Die Abgabe von Waren und Produkten erfolgt ausschließlich laut unseren Abholbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen • Für Schäden, die durch Belade- und/oder Hilfeleistungen bei Abholungen durch unser Personal entstehen, haftet der Abholer • Bei Abholungen an unseren Betriebsstätten sind die Verhaltensregeln und Gefahrenhinweise zu beachten Preisliste Wörth 2015.xls 30.03.2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01. November 2012) der Firmen Wurzer Umwelt GmbH und Wurzer Umweltdienst GmbH – nachfolgend Unternehmen genannt VI. Container I. Geltungsbereich 1. Für alle Leistungen des Unternehmens gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sie schließen Geschäftsbedingungen des Kunden aus. 2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch das Unternehmen. 1. 2. 3. II. Angebot 1. An schriftliche Angebote hält sich das Unternehmen, sofern keine anderen Fristen schriftlich vereinbart wurden, zehn Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden. 2. Die angebotenen Materialeigenschaften unterliegen natürlichen Schwankungen. Feste Eigenschaften werden vom Unternehmen nicht zugesagt. Die Einsatzmöglichkeit des Materials hat der Kunde zu prüfen. 3. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsobjekte für Qualität, Abmessungen und Farbe der bestellten Materialien. 5. III. Annahme 6. 4. Kompostierbare Materialien und Altholz 1. Folgende Materialien werden angenommen: 7. siehe Preisliste des jeweiligen Standortes und Entsorgungsfachbetriebszertifikat (nach vorheriger Absprache) 2. Die angelieferten Materialien müssen grundsätzlich der zugehörigen Abfalldeklaration entsprechen und frei von Fremd-, Stör- oder gefährlichen Stoffen sein. Dort wo erforderlich, ist vorab eine Abfalldeklaration Wurzer zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer ist insbesondere berechtigt, die Annahme von Materialien zu verweigern, die nicht den vorgeschriebenen Anforderungen genügen und für eine ordnungsgemäße Weiterverarbeitung / Verwertung nicht geeignet sind. 3. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten wird die Einstufung des angelieferten Materials, die Richtigkeit des gelieferten Materials sowie die Liefermenge als richtig anerkannt. 4. Der Unternehmer behält sich vor, die Annahme zeitweise auszusetzen, wenn die Annahmekapazität erschöpft ist, bei größeren Betriebsstörungen sowie in Fällen höherer Gewalt. VII. Auftrag / Bestellung 1. 2. 3. Sonstige verwertbare Materialien 1. Jedes Material zur Verwertung ist vorab vom Anlieferer zu deklarieren. Die Deklaration umfasst: Abfallschlüssel nach AVV einschließlich Bezeichnung; allgemeine Angaben über Art, Beschaffung, Qualität und evtl. Schadstoffgehalt. Der Abfallerzeuger steht für die Richtigkeit der Deklaration der Abfallstoffe ein. Er ist verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu erstellen. Auf Anforderung sind die erforderlichen Deklarationsanalysen vorzulegen. 2. Sollten während der Eingangskontrolle oder der weiteren Verarbeitung ausgeschlossene Stoffe festgestellt werden, so hat der Abfallerzeuger das Material auf seine Kosten zurückzunehmen. Andernfalls wird Wurzer 10 Arbeitstage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Abfallerzeugers die ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen. 3. Die Firma Wurzer ist berechtigt, aus den ihr zur Verwertung angedienten Stoffen eine Probe zu ziehen und diese im Auftrag als verbindliches Qualitätsmuster zugrunde zu legen. Für den Fall, dass ein Abfall nicht der Deklaration entspricht, ist Wurzer berechtigt, diesen zurückzuweisen. 4. Kosten und Gefahr der Materialanlieferung an Wurzer trägt der Abfallerzeuger. Dies gilt auch dann, wenn durch den Verwerter ein Transportmittel zur Verfügung gestellt wird. 5. Das Material muss sachgemäß verpackt sein, wobei gegebenenfalls erteile Anweisungen des Verwerters berücksichtigt werden müssen. Abfallrechtliche Regelungen 1. Die Anlieferung von Materialien, die ein oder mehrere gefährliche Merkmale aufweisen, wie z. B. giftige, gesundheits-schädliche, krebserzeugende, umweltgefährliche, ätzende, reizende, leicht entzündliche, explosionsgefährliche, brandfördernde und radioaktive Inhaltsstoffe und die Übergabe von Material mit störenden oder schädlichen Bestandteilen (z. B. Arsen, Blei, Cadmium, Chlor, Fluor, Halogenverbindungen, Quecksilber, Selen, Tellur usw.) bedürfen der Einwilligung durch Wurzer. 2. Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, das Vorliegen einer der in Punkt 1. aufgeführten Stoffe unabhängig von den Deklarationspflichten anzuzeigen. 3. Darüber hinaus hat der Abfallerzeuger dafür zu sorgen, dass von ihm und/oder in seinem Auftrag angelieferte gefährliche Materialien gemäß den einschlägigen Vorschriften transportiert und verpackt worden sind. 4. Der Abfallerzeuger ist für die richtige Deklaration der anfallenden Abfälle allein verantwortlich. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung von Wurzer zur Verwertung gegenüber Behörden und sonstigen Firmen. 5. Soweit die angelieferten Materialien den Bestimmungen des Gefahrgutrechts unterliegen, hat der Abfallerzeuger dafür zu sorgen, dass die ihm obliegenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die entsprechenden Beförderungspapiere vorhanden sind. Dies gilt auch, sofern eine durch Wurzer veranlasste Abholung stattfindet. Verarbeitungskosten 1. Die in den Angeboten von Wurzer enthaltenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Ferner behält sich Wurzer eine angemessene Anpassung der ursprünglich angebotenen Preise vor, wenn die Abfälle besondere ‚Eigenschaften aufweisen, die ihr bei der Annahme des Auftrages nicht bekannt waren und die bei der Verarbeitung einen zusätzlichen Aufwand verursachen. IV Verpackung 1. Unsere Sackware wird in Verpackungen nach neuestem Stand der Technik ausgeliefert. Sonneneinstrahlung und sonstige Witterungseinflüsse verändern die Haltbarkeit der Verpackung. Sollte unsere Ware über längere Zeit im Freien gelagert werden, empfehlen wir, diese abzudecken. Für Schäden am Material wegen falscher Lagerung übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung. Die Behälter (Container) dürfen nicht zu anderen Zwecken als zu den bestellten benützt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Abfall in diese Behälter eingefüllt wird und die Abholung von einem einwandfreien Standort möglich ist. Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Container. Er übernimmt damit die Haftung für alle sich daraus ergebenden Schäden (z. B. Beschädigungen von Wegen und Gegenständen) und zwar für die gesamte Dauer des Auftrages. Er haftet für alle Schäden und Verlust und stellt den Unternehmer auch von Haftungsansprüchen aus Unfällen und Schäden frei, die im Zusammenhang mit den abgestellten Containern entstehen (z. B. unbefugter Aufenthalt, unachtsame Bedienung, unsachgemäße Befüllung, Absicherung usw.). Auf öffentlichen Straßen ‚Wegen, Gehsteigen usw. dürfen die Container nur aufgestellt werden, wenn der Verkehr (Fahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger usw.) nicht behindert wird und die behördliche Genehmigung vorliegt, welche vom Auftraggeber zu besorgen ist. Dabei sind auch die gesetzlichen Vorschriften nach dem Straßenverkehrsrecht bezüglich der Absicherung der Behälter Sache des Auftraggebers. Die für die Abfuhr in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind Grundlage dieses Auftrages. Die Abfuhr kann nur bei ordnungsgemäß befüllten Containern erfolgen. Bei gedeckten Behältern sind die Deckel stets geschlossen zu halten. Offene Behälter dürfen nur zu 90 % befüllt werden. Bei Beladung der Behälter sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten, d. h. die Behälter dürfen nicht zu schwer befüllt sein oder so überfüllt werden, dass Gegenstände herunterfallen können. Der Abfall darf weder eingestampft, noch eingeschlämmt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei längerer Mietdauer zu regelmäßigen Säuberung und pfleglicher Behandlung der Behälter. Jeder Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Nicht vorgesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Defekte an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, Stau oder Ähnlichem, auch bei Erfüllungsgehilfen, berechtigen zum Hinausschieben der Verpflichtung des Unternehmens. Aufträge und Bestellungen haben nach Möglichkeit schriftlich zu erfolgen. Telefonisch erteilte Aufträge an das Unternehmen gelten aber ebenso als verbindlich, wie schriftlich erteile Aufträge. Die Gültigkeit dieser Vorschrift gilt bei telefonischen Aufträgen als vereinbart. Die Unterschrift des Kunden sowie seines beauftragten Dritten auf dem Auslieferungsauftrag des Unternehmens gilt als rechtlich verbindlich und tritt an die Stelle eines schriftlichen Auftrages. Für die richtige Bestellung und Auswahl der Materialien ist allein der Kunde verantwortlich. Der Unternehmer gibt lediglich eine Übersicht über die prinzipiellen Verwendungsmöglichkeiten der Materialien. Es gelten die Sorten-und Artikelbezeichnungen der jeweils gültigen Preisliste. VIII. Fristen und Termine 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Das Unternehmen ist bemüht die vorgesehenen Termine einzuhalten. Soweit Termine jedoch nicht ausdrücklich als Fixtermine gekennzeichnet sind, sind Zusagen und Angaben von Seiten des Unternehmers grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit, zuzüglich einer Toleranz von 2 Stunden bei einer Entleerung von weniger als 20 km ab Werk. Sonst gilt eine Toleranz von 5 Stunden als vereinbart. Eine Verlängerung des Liefertermins kann unumgänglich sein, sofern unvorhersehbare Ereignisse, wie in Nr. VII genannt, auftreten. Dies gilt auch, wenn sie bei Subunternehmen des Unternehmens oder deren Nachunternehmern auftreten. Schadensersatzansprüche an das Unternehmen wegen verspäteter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Fixtermine sind ausdrücklich als solche zu benennen und schriftlich zu vereinbaren oder zu bestätigen. Erfüllungsort für die Leistung ist der Beladeort. Bei Abholung geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem das Fahrzeug des Kunden das Werk verlässt. Bei Lieferungen an Lieferstellen des Kunden muss die Be-und Abladestelle mit schwerem Lastzug gut und ohne Schaden zu verursachen erreichbar, sowie ohne Gefahr für das Unternehmen befahrbar sein. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Kunden die vorgenannte Anfuhrstraße so haftet der Kunde für sämtliche auftretenden Schäden beim Unternehmen oder Dritten. Erfolgt die Lieferung an einen Verwendungsort, der vom Kunden nicht besetzt ist, so gilt das Material mit Unterschrift des Fahrers auf dem Auslieferungsauftrag als angeliefert. IX. Rechnungslegung 1. 2. 3. Für die Rechnungslegung gilt das auf der amtlich geeichten Waage des Unternehmens ermittelte Gewicht bzw. die auf dem Lieferschein angegebene Menge nach Kubikmeter oder Tonnen. Sollte eine Waage aus betrieblichen Gründen, wie Wartung, Defekt oder Frost nicht funktionsfähig sein, erfolgt die Abrechnung über das Volumen (lose Masse). Die Abrechnung von Kleinmengen erfolgt pauschal, ohne Verwiegung entsprechend der jeweils gültigen Kleinanlieferpreisliste. X. Zahlungsbedingungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. V Lieferung / Abnahme / Mängelrüge 7. 1. Für die richtige Auswahl des Materials ist der Käufer verantwortlich. Masse und Gewichtsangaben, sowie Materialzusammensetzung und Qualität unterliegen den üblichen, natürlichen Schwankungen. Insbesondere im Mutterboden, in Substraten und Mulchmaterialien können bis zu 5 Gew.-% Fremdstoffe enthalten sein. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Mängelrüge. Größere Verunreinigungen sind vom Kunden nachzuweisen. 2. Bestellte Mengen sind aus verladetechnischen Gründen immer als ca. Mengen zu betrachten. Abweichungen von bis zu 20 Gew.-% von der bestellten Menge sind vom Kunden abzunehmen und gemäß vereinbarter Vergütung zu bezahlen. Nachlieferungen oder Rücknahme bei Mengenabweichungen innerhalb oben genannter Toleranz auf Kosten des Unternehmers sind ausgeschlossen. 3. Bei Abholung sind offensichtliche Mängel unverzüglich zu beanstanden und eine Beladung abzulehnen; dies gilt auch für beauftragte Dritte. 4. Bei Anlieferung von Material durch das Unternehmen bzw. seines Erfüllungsgehilfen ist das Material vom Kunden stichprobenweise zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Ware sind unverzüglich unter Angabe der Daten auf dem Lieferschein /Wiegeschein dem Unternehmen schriftlich anzuzeigen. Nach Beginn der Verarbeitung der angelieferten Ware oder nach Weiterveräußerung können Mängelrügen nicht mehr erhoben werden. 5. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach bekannt werden innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Unternehmen schriftlich zu melden. 6. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein / Wiegeschein erkennt der Kunde die angegebenen Mengen bzw. die Art des angegebenen Materials als geliefert und korrekt an. 7. Bei unbegründeter verweigerter Abnahme der Lieferung ist der volle Kaufpreis zu entrichten, zuzüglich eines nachzuweisenden angefallenen Schadensersatzes. 8. 9. Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vierzehn Tage nach Rechnungserhalt rein netto kostenfrei zahlbar und werden auch bei anderem Verwendungszweck zunächst auf den ältesten Schuldposten verrechnet. Skonto ist schriftlich zu vereinbaren bzw. vom Unternehmen zu bestätigen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel hereinzunehmen. Im Falle der Annahme erfolgt dies grundsätzlich unter Vorbehalt der Einlösung und bewirkt nicht die Stundung unserer Forderungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden unter Berechnung der gesetzlich möglichen Verzugszinsen und ohne Präjudiz für spätere Zahlungsverpflichtungen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich möglicher Höhe ab dem Tag der Fälligkeit vereinbart. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus allen Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmen sofort zur Zahlung fällig. Das Unternehmen ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss, nach Wahl einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die vereinbarte Leistung zu fordern und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Fällige Forderungen berechtigen das Unternehmen zur Ablehnung von Leistungen und zum Rücktritt von geschlossenen Verträgen. Schadensersatzansprüche an das Unternehmen entstehen dadurch nicht. Rechnungen des Unternehmens gelten als sachlich und rechnerisch anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Für Lieferungen und Leistungen an Kleinkunden und Privatkunden gilt grundsätzlich Barzahlung bei Lieferung als vereinbart. XI. Vermietung von Maschinen und Geräten Bei der Vermietung von Maschinen und Geräten gelten daneben noch die Vermietbedingungen. XII. Höhere Gewalt In den Fällen höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Betriebsstörungen, in denen die Annahme von Abfällen nicht sichergestellt werden kann, wird Wurzer für die Dauer der Behinderung von der Erfüllung der dadurch betroffenen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. XIII. Datenverarbeitung Wurzer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber betreffenden Daten im Sinne des BDSGzu speichern und zu verarbeiten. XIV. Gerichtsstand Gerichtsstand für Kaufleute ist ausnahmslos das für den Betriebssitz des Unternehmens zuständige Gericht in 85435 Erding. XV. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.
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