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Privatverbraucher Preisliste 2015
Gültig ab 01. April 2015
(Änderungen vorbehalten)
Unsere bisherige Preisliste verliert ihre Gültigkeit
Preise verstehen sich inclusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Wurzer Umwelt GmbH
Wörth 73
84478 Waldkraiburg
Tel.: 08638 / 88 499 – 0
Fax: 08638 / 88 499 – 19
Öffnungszeiten:
01.04. bis 31.10.:
Montag – Freitag:
07.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
01.11. bis 31.03.:
Montag – Freitag :
07.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
www.wurzer-umwelt.de
[email protected]
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
€ / Einheit
Annahme und Verwertung von organischen Abfällen
Grünschnitt- und Mähgut
Boden und Rasensoden
ohne Fremdstoffe
510975
m³
9,50 €
510977
mit geringen Fremdstoffen
m³
12,50 €
510978
mit erheblichen Fremdstoffen
m³
36,00 €
m³
16,00 €
ohne Fremdstoffe
m³
40,00 €
mit geringen Fremdstoffen
m³
53,00 €
mit erheblichen Fremdstoffen
m³
68,00 €
ohne Fremdstoffe
m³
13,00 €
mit geringen Fremdstoffen
m³
21,00 €
mit erheblichen Fremdstoffen
m³
90,00 €
240 l
Stck
48,00 €
120 l
Stck
32,00 €
80 l
Stck
27,00 €
60 l
Stck
22,00 €
510976
Wurzelstöcke
Friedhofsabfälle
Bioabfälle aus der Biotonne
Sonstige Abfälle auf Anfrage
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
€ / Einheit
Annahme und Verwertung von sonstigen Abfällen
Heraklith-Platten / Verbund
AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 17 06 04 Dämmmaterial ohne gef. Stoffe
m³
132,00 €
Styropur / Verbund
AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 17 06 04 Dämmmaterial ohne gef. Stoffe
m³
105,00 €
Bauschutt
AVV 17 01 07 Bauschutt gemischt
ohne Stör- und Fremdstoffe
m³
15,00 €
Gipskarton und Gipshaltige Abfälle
AVV 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis
ohne Stör- und Fremdstoffe
m³
95,00 €
Beschreibung siehe
www.wurzer-umwelt.de
m³
35,00 €
ohne gefährliche Stoffe
Beschreibung siehe
www.wurzer-umwelt.de
m³
35,00 €
ohne gefährliche Stoffe
Beschreibung siehe
www.wurzer-umwelt.de
m³
35,00 €
m³
2,50 €
Sperrmüll und ähnliche Abfälle
AVV 20 03 07 Sperrmüll
Gem. Bau- u. Abbruchabfälle
AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und
Abbruchabfälle
Gem. Siedlungsabfälle
AVV 20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
Altpapier / Pappe
AVV 20 01 01 Papier, Pappe
Sonstige Abfälle auf Anfrage
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
Altholz
AVV 17 02 01 Holz
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
AI
(naturbelassenes Holz)
AII- AIII
(behandeltes, beschichtetes Holz)
Einheit
€ / Einheit
m³
2,00 €
m³
5,00 €
A IV
m³
50,00 €
je Anlieferung
Stck
10,00 €
Annahme nur fachgerecht
verpackt
in big-bags
m³
158,00 €
je Anlieferung
Stck
10,00 €
AVV 20 01 38 Holz ohne gef. Stoffe
Altholz mit gefährlichen Stoffen
AVV 17 02 04* Holz mit gef. Stoffen
AVV 20 01 37* Holz mit gef. Stoffe
zuzgl. Gebühren des LfU bei Altholz A4
Mineralwolle / Glaswolle
AVV 17 06 03* Dämmmaterial mit gef. Stoffe
zuzgl. Gebühren des LfU bei Dämmstoffen
Sonstige Abfälle auf Anfrage
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
PKW - Reifen ohne Felge
Größe (DxB) 400 x 80
bis 850 x 250 mm
PKW - Reifen mit Felge
Größe (DxB) 400 x 80
bis 850 x 250 mm
PKW / LKW Reifen gemischt ohne Felgen
ohne Schwerlastreifen
und Sonderformen
LKW - Reifen ohne Felge
PKW / LKW Reifen gemischt mit Felgen
ohne Schwerlastreifen und
Sonderformen
LKW - Reifen mit Felge
Einheit
€ / Einheit
to
Stck
144,00 €
6,00 €
to
Stck
290,00 €
8,00 €
to
195,00 €
Stck
15,00 €
to
290,00 €
Stck
23,50 €
to
Stck
200,00 €
23,50 €
290,00 €
Altreifen Sonderformen ohne Felgen
z. B. Schlepper ohne Schwerlastreifen
Durchmesser max. 150 cm
Altreifen Sonderformen mit Felgen
z. B. Schlepper ohne Schwerlastreifen
Durchmesser max. 150 cm
to
90 X 90 X 110 cm
260 X 125 X 30 cm
320 X 125 X 30 cm
90 X 90 X 180 cm
Stck
Stck
Stck
Stck
Verpackung Asbest / Mineralwolle:
Big Bag`s klein
Big Bag`s groß A
Big Bag `s groß B
Big Bag`s 1 cbm ca. 200 kg
Preisliste Wörth 2015.xls
16,00 €
26,50 €
30,50 €
Auf Anfrage
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
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Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
€ / Einheit
510430
gesiebt 0 - 10 mm
gesiebt 0 - 15 mm
m³
m³
auf Anfrage
15,00 €
gesiebt 10 - 40 mm
gesiebt 10 - 25 mm
m³
m³
33,00 €
35,00 €
m³
27,00 €
m³
18,00 €
Verkauf von Gartenbauprodukten
Naturkompost (7% MwSt.)
510400
Rindenmulch (7% MwSt.)
510300
510320
Pflanzerde
510200
Humus
510113
Humus-Sandgemisch
510120
m³
27,00 €
Blumenerde
510500
m³
47,00 €
Rindenkompost (7% MwSt.)
510370
m³
35,00 €
Rhododendronsubstrat
510790
m³
47,00 €
gesiebt 0 - 25 mm
größere Mengen auf Anfrage
Verkauf von Sackware
Torf
500196
250 ltr.
Sack
10,00 €
Biotana - Blumenerde
510510
45 ltr.
Sack
5,00 €
Qualitätskompost (7% MwSt.)
510540
20 kg
Sack
4,00 €
Rindenmulch (7% MwSt.) 10/25
510350
70 ltr.
Sack
5,00 €
Gärtnererde vorgedüngt
510620
70 ltr.
Sack
9,00 €
Graberde
510740
20 ltr.
Sack
4,00 €
Anzuchterde
510979
20 ltr.
Sack
4,00 €
Rhododendronsubstrat
510780
70 ltr.
Sack
8,50 €
Pflanzhumus, torfreduziert
510581
70 ltr.
Sack
7,50 €
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Verschiedene Dünger
Rasensaatgut
Rollrasen
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
€ / Einheit
Verkauf von Garten-Mineralien-Produkten
Roter Marmorbruch
510452
15 - 50 cm
to
90,00 €
Granit-Wasserbausteine
510402
15 - 45 cm
to
45,00 €
Jura-Wasserbausteine
510596
15 - 45 cm
to
52,00 €
Kalk-Wasserbausteine weiß
510401
15 - 40 cm
to
65,00 €
60 - 150 mm
to
57,00 €
60 - 150 mm
to
52,00 €
60 - 150 mm
to
45,00 €
Gabionensteine weiß
Jura Gabionensteine
510458
Granit Gabionensteine
Jura Mauersteine
Schichthöhen 12, 16 und 20 cm
510415
gelb auf Palette
to
220,00 €
Granit Mauersteine
Schichthöhen 10 und 20 cm
510429
grau
to
199,00 €
Granit Mauersteine gespitzt - grau
510431
17 x 17 x 34 cm
Stck
12,00 €
Granit Mauersteine gespitzt - anthrazit
510432
15 x 17,5 x 35 cm
Stck
12,00 €
6 x 20 x 50 cm
12 x 12 x 50 cm
12 x 12 x 100 cm
Stck
Stck
Stck
8,00 €
7,50 €
15,00 €
15 x 15 x 150 cm
15 x 15 x 250 cm
15 x 15 x 150 cm
Stck
Stck
Stck
44,00 €
87,00 €
48,00 €
Größe 8 x 20 x 100 cm
Größe 8 x 25 x 100 cm
Größe 8 x 30 x 100 cm
Größe 10 x 25 x 100 cm
Stck
Stck
Stck
Stck
19,00 €
22,00 €
26,00 €
26,00 €
Größe 8 x 20 x 100 cm
Größe 8 x 25 x 100 cm
Größe 8 x 30 x 100 cm
Stck
Stck
Stck
20,00 €
22,00 €
25,00 €
Granit Palisaden gespitzte Oberfläche
Granit Zaunsäulen gespitzt
Granit Zaunsäulen gespitzt mit Spitzdach
Granit Zaunsäulen gespitzt mit Spitzdach
510434
Granit Randsteine gespitzt
510428
Granit Leistensteine gestockt
510435
510436
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
51046/409
4 / 6 cm
4 / 6 cm
8 / 10 cm
8 / 10 cm
15 / 17 cm
15 / 17 cm
to
Stck
to
Stck
to
Stck
199,00 €
0,20 €
175,00 €
0,50 €
170,00 €
2,00 €
Granit Pflastersteine - gebraucht-
8 / 11 cm
15 / 17 cm
15 / 25 cm
to
to
to
180,00 €
165,00 €
165,00 €
Granit Schotter
8 / 16 mm
16 / 22 mm
32 / 56 mm
to
to
to
45,00 €
45,00 €
45,00 €
Basalt- und Diabas Schotter
schwarz und grün
16 / 22 mm
to
90,00 €
Jura Schotter
16 / 22 mm
32 / 56 mm
to
to
50,00 €
50,00 €
Kalk Schotter
schwarz-weiß
8 / 22 mm
to
79,00 €
Granit Pflastersteine grau
mittelkorn, Klasse 1 a, neu
510407
€ / Einheit
Jura Mauersteine
510467
40 x 40 x 50 bzw. 100 cm
to
170,00 €
Schiefersplitt schwarz
510595
20/40 mm 40/70 mm 70/200 mm
to
135,00 €
200x50x6 bis 10 cm
230x50x6 bis 10 cm
Stck
Stck
150,00 €
170,00 €
Mineralgemisch
gelb, orange
0 / 16 mm
to
38,00 €
Zierkiesel
5 - 15 cm
to
39,00 €
Schieferstellen schwarz
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
alle nachfolgenden Preisangaben sind brutto
incl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Es gelten unsere besonderen Hinweise und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rückseite)
Artikel
2015
Artikel-Nr.:
Bemerkung
Einheit
Marmorkies Cararra
weiß, getrommelt
15 - 25 mm
25 - 40 mm
40 - 60 mm
to
to
to
270,00 €
270,00 €
270,00 €
Marmorsplitt Cararra
weiß
18 - 25 mm
to
140,00 €
16 - 22 / 22 - 32 / 32 - 56 mm
to
105,00 €
verschiedene Farben u. Größen
to
210,00 €
Höhe 100 - 250 cm
to
520,00 €
0 - 4 mm
to
23,00 €
2 - 5 mm
to
26,00 €
in verschiedenen Materialien,
Größen und Farben
to
auf Anfrage
10 - 30 cm
to
auf Anfrage
Fertiggabionen
verschiedene Füllungen und Größen
Stck
auf Anfrage
Gabionenkörbe
verschiedene Größen
Stck
auf Anfrage
Marmorsplitt
rosé
Findlinge
510973
Zierfindlinge
Verdi Alpi - Grüner Marmor
Natursand
Kiesedelsplitt
Zierkiese
lose und in big-bags
Bachkugeln
510981
€ / Einheit
Besondere Hinweise - Anlieferungen
• Alle angegebenen Preise gelten frei geliefert an unseren Standort Waldkraiburg
• Fracht-/Abholleistungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an
• Anlieferungen sonstiger Abfälle, die nicht aufgeführt sind, können wir Ihnen auf Anfrage anbieten
• Die Annahme von Abfällen erfolgt ausschließlich laut unseren Anlieferbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Als Ballen oder Pressbündel angelieferte biologisch abbaubare Abfälle werden nach dem Volumenfaktor 1:2 berechnet
• Für Schäden, die durch unerlaubte Anlieferungen entstehen, haftet der Anlieferer
• Für Schäden, die durch Entlade- und/oder Hilfeleistungen durch unser Personal entstehen, haftet der Anlieferer
• Bei Anlieferungen an unseren Betriebsstätten sind die Verhaltensregeln und Gefahrenhinweise zu beachten
Abholungen
• Alle angegebenen Preise gelten frei abgeholt von unserem Standort Waldkraiburg
• Fracht-/Lieferleistungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an
• Die Abgabe von Waren und Produkten erfolgt ausschließlich laut unseren Abholbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Für Schäden, die durch Belade- und/oder Hilfeleistungen bei Abholungen durch unser Personal entstehen, haftet der Abholer
• Bei Abholungen an unseren Betriebsstätten sind die Verhaltensregeln und Gefahrenhinweise zu beachten
Preisliste Wörth 2015.xls
30.03.2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01. November 2012)
der Firmen Wurzer Umwelt GmbH und Wurzer Umweltdienst GmbH
– nachfolgend Unternehmen genannt
VI. Container
I. Geltungsbereich
1. Für alle Leistungen des Unternehmens gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen,
sie schließen Geschäftsbedingungen des Kunden aus.
2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch das
Unternehmen.
1.
2.
3.
II. Angebot
1. An schriftliche Angebote hält sich das Unternehmen, sofern keine anderen Fristen schriftlich vereinbart
wurden, zehn Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
2. Die angebotenen Materialeigenschaften unterliegen natürlichen Schwankungen. Feste Eigenschaften werden
vom Unternehmen nicht zugesagt. Die Einsatzmöglichkeit des Materials hat der Kunde zu prüfen.
3. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsobjekte für Qualität, Abmessungen und Farbe der
bestellten Materialien.
5.
III. Annahme
6.
4.
Kompostierbare Materialien und Altholz
1. Folgende Materialien werden angenommen:
7.
siehe Preisliste des jeweiligen Standortes und Entsorgungsfachbetriebszertifikat (nach vorheriger Absprache)
2. Die angelieferten Materialien müssen grundsätzlich der zugehörigen Abfalldeklaration entsprechen und frei
von Fremd-, Stör- oder gefährlichen Stoffen sein. Dort wo erforderlich, ist vorab eine Abfalldeklaration Wurzer
zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer ist insbesondere berechtigt, die Annahme von Materialien zu
verweigern, die nicht den vorgeschriebenen Anforderungen genügen und für eine ordnungsgemäße
Weiterverarbeitung / Verwertung nicht geeignet sind.
3. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten wird die
Einstufung des angelieferten Materials, die Richtigkeit des gelieferten Materials sowie die Liefermenge als
richtig anerkannt.
4. Der Unternehmer behält sich vor, die Annahme zeitweise auszusetzen, wenn die Annahmekapazität
erschöpft ist, bei größeren Betriebsstörungen sowie in Fällen höherer Gewalt.
VII. Auftrag / Bestellung
1.
2.
3.
Sonstige verwertbare Materialien
1. Jedes Material zur Verwertung ist vorab vom Anlieferer zu deklarieren. Die Deklaration umfasst:
Abfallschlüssel nach AVV einschließlich Bezeichnung; allgemeine Angaben über Art, Beschaffung, Qualität
und evtl. Schadstoffgehalt. Der Abfallerzeuger steht für die Richtigkeit der Deklaration der Abfallstoffe ein. Er
ist verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu erstellen. Auf Anforderung sind die
erforderlichen Deklarationsanalysen vorzulegen.
2. Sollten während der Eingangskontrolle oder der weiteren Verarbeitung ausgeschlossene Stoffe festgestellt
werden, so hat der Abfallerzeuger das Material auf seine Kosten zurückzunehmen. Andernfalls wird Wurzer
10 Arbeitstage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Abfallerzeugers die ordnungsgemäße
Entsorgung sicherstellen.
3. Die Firma Wurzer ist berechtigt, aus den ihr zur Verwertung angedienten Stoffen eine Probe zu ziehen und
diese im Auftrag als verbindliches Qualitätsmuster zugrunde zu legen. Für den Fall, dass ein Abfall nicht der
Deklaration entspricht, ist Wurzer berechtigt, diesen zurückzuweisen.
4. Kosten und Gefahr der Materialanlieferung an Wurzer trägt der Abfallerzeuger. Dies gilt auch dann, wenn
durch den Verwerter ein Transportmittel zur Verfügung gestellt wird.
5. Das Material muss sachgemäß verpackt sein, wobei gegebenenfalls erteile Anweisungen des Verwerters
berücksichtigt werden müssen.
Abfallrechtliche Regelungen
1. Die Anlieferung von Materialien, die ein oder mehrere gefährliche Merkmale aufweisen, wie z. B. giftige,
gesundheits-schädliche, krebserzeugende, umweltgefährliche, ätzende, reizende, leicht entzündliche,
explosionsgefährliche, brandfördernde und radioaktive Inhaltsstoffe und die Übergabe von Material mit
störenden oder schädlichen Bestandteilen (z. B. Arsen, Blei, Cadmium, Chlor, Fluor, Halogenverbindungen,
Quecksilber, Selen, Tellur usw.) bedürfen der Einwilligung durch Wurzer.
2. Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, das Vorliegen einer der in Punkt 1. aufgeführten Stoffe unabhängig von
den Deklarationspflichten anzuzeigen.
3. Darüber hinaus hat der Abfallerzeuger dafür zu sorgen, dass von ihm und/oder in seinem Auftrag angelieferte
gefährliche Materialien gemäß den einschlägigen Vorschriften transportiert und verpackt worden sind.
4. Der Abfallerzeuger ist für die richtige Deklaration der anfallenden Abfälle allein verantwortlich. Dies gilt auch
im Falle der Bevollmächtigung von Wurzer zur Verwertung gegenüber Behörden und sonstigen Firmen.
5. Soweit die angelieferten Materialien den Bestimmungen des Gefahrgutrechts unterliegen, hat der
Abfallerzeuger dafür zu sorgen, dass die ihm obliegenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden
und die entsprechenden Beförderungspapiere vorhanden sind. Dies gilt auch, sofern eine durch Wurzer
veranlasste Abholung stattfindet.
Verarbeitungskosten
1. Die in den Angeboten von Wurzer enthaltenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ausschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Ferner behält sich Wurzer eine angemessene Anpassung der ursprünglich angebotenen Preise vor, wenn die
Abfälle besondere ‚Eigenschaften aufweisen, die ihr bei der Annahme des Auftrages nicht bekannt waren und
die bei der Verarbeitung einen zusätzlichen Aufwand verursachen.
IV Verpackung
1. Unsere Sackware wird in Verpackungen nach neuestem Stand der Technik ausgeliefert. Sonneneinstrahlung
und sonstige Witterungseinflüsse verändern die Haltbarkeit der Verpackung. Sollte unsere Ware über längere
Zeit im Freien gelagert werden, empfehlen wir, diese abzudecken. Für Schäden am Material wegen falscher
Lagerung übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung.
Die Behälter (Container) dürfen nicht zu anderen Zwecken als zu den bestellten benützt werden.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Abfall in diese Behälter eingefüllt wird und die Abholung von einem
einwandfreien Standort möglich ist.
Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Container. Er übernimmt damit die Haftung für alle sich daraus
ergebenden Schäden (z. B. Beschädigungen von Wegen und Gegenständen) und zwar für die gesamte
Dauer des Auftrages. Er haftet für alle Schäden und Verlust und stellt den Unternehmer auch von
Haftungsansprüchen aus Unfällen und Schäden frei, die im Zusammenhang mit den abgestellten Containern
entstehen (z. B. unbefugter Aufenthalt, unachtsame Bedienung, unsachgemäße Befüllung, Absicherung
usw.).
Auf öffentlichen Straßen ‚Wegen, Gehsteigen usw. dürfen die Container nur aufgestellt werden, wenn der
Verkehr (Fahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger usw.) nicht behindert wird und die behördliche Genehmigung
vorliegt, welche vom Auftraggeber zu besorgen ist. Dabei sind auch die gesetzlichen Vorschriften nach dem
Straßenverkehrsrecht bezüglich der Absicherung der Behälter Sache des Auftraggebers.
Die für die Abfuhr in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und
Unfallverhütungsvorschriften sind Grundlage dieses Auftrages.
Die Abfuhr kann nur bei ordnungsgemäß befüllten Containern erfolgen. Bei gedeckten Behältern sind die
Deckel stets geschlossen zu halten. Offene Behälter dürfen nur zu 90 % befüllt werden. Bei Beladung der
Behälter sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten, d. h. die Behälter dürfen nicht zu schwer befüllt
sein oder so überfüllt werden, dass Gegenstände herunterfallen können. Der Abfall darf weder eingestampft,
noch eingeschlämmt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei längerer Mietdauer zu regelmäßigen Säuberung und pfleglicher
Behandlung der Behälter.
Jeder Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Nicht vorgesehene
Betriebsstörungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Defekte an Transportmitteln,
Beschaffungsschwierigkeiten, Stau oder Ähnlichem, auch bei Erfüllungsgehilfen, berechtigen zum
Hinausschieben der Verpflichtung des Unternehmens.
Aufträge und Bestellungen haben nach Möglichkeit schriftlich zu erfolgen. Telefonisch erteilte Aufträge an
das Unternehmen gelten aber ebenso als verbindlich, wie schriftlich erteile Aufträge. Die Gültigkeit dieser
Vorschrift gilt bei telefonischen Aufträgen als vereinbart.
Die Unterschrift des Kunden sowie seines beauftragten Dritten auf dem Auslieferungsauftrag des
Unternehmens gilt als rechtlich verbindlich und tritt an die Stelle eines schriftlichen Auftrages. Für die richtige
Bestellung und Auswahl der Materialien ist allein der Kunde verantwortlich. Der Unternehmer gibt lediglich
eine Übersicht über die prinzipiellen Verwendungsmöglichkeiten der Materialien. Es gelten die Sorten-und
Artikelbezeichnungen der jeweils gültigen Preisliste.
VIII. Fristen und Termine
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Das Unternehmen ist bemüht die vorgesehenen Termine einzuhalten. Soweit Termine jedoch nicht
ausdrücklich als Fixtermine gekennzeichnet sind, sind Zusagen und Angaben von Seiten des Unternehmers
grundsätzlich unverbindlich.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit, zuzüglich einer Toleranz von 2 Stunden bei einer
Entleerung von weniger als 20 km ab Werk. Sonst gilt eine Toleranz von 5 Stunden als vereinbart. Eine
Verlängerung des Liefertermins kann unumgänglich sein, sofern unvorhersehbare Ereignisse, wie in Nr. VII
genannt, auftreten. Dies gilt auch, wenn sie bei Subunternehmen des Unternehmens oder deren
Nachunternehmern auftreten.
Schadensersatzansprüche an das Unternehmen wegen verspäteter Lieferung sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Fixtermine sind ausdrücklich als solche zu benennen und schriftlich zu vereinbaren oder zu bestätigen.
Erfüllungsort für die Leistung ist der Beladeort. Bei Abholung geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, mit dem das Fahrzeug des Kunden das Werk verlässt.
Bei Lieferungen an Lieferstellen des Kunden muss die Be-und Abladestelle mit schwerem Lastzug gut und
ohne Schaden zu verursachen erreichbar, sowie ohne Gefahr für das Unternehmen befahrbar sein. Verlässt
das Fahrzeug auf Weisung des Kunden die vorgenannte Anfuhrstraße so haftet der Kunde für sämtliche
auftretenden Schäden beim Unternehmen oder Dritten.
Erfolgt die Lieferung an einen Verwendungsort, der vom Kunden nicht besetzt ist, so gilt das Material mit
Unterschrift des Fahrers auf dem Auslieferungsauftrag als angeliefert.
IX. Rechnungslegung
1.
2.
3.
Für die Rechnungslegung gilt das auf der amtlich geeichten Waage des Unternehmens ermittelte Gewicht
bzw. die auf dem Lieferschein angegebene Menge nach Kubikmeter oder Tonnen.
Sollte eine Waage aus betrieblichen Gründen, wie Wartung, Defekt oder Frost nicht funktionsfähig sein,
erfolgt die Abrechnung über das Volumen (lose Masse).
Die Abrechnung von Kleinmengen erfolgt pauschal, ohne Verwiegung entsprechend der jeweils gültigen
Kleinanlieferpreisliste.
X. Zahlungsbedingungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
V Lieferung / Abnahme / Mängelrüge
7.
1. Für die richtige Auswahl des Materials ist der Käufer verantwortlich. Masse und Gewichtsangaben, sowie
Materialzusammensetzung und Qualität unterliegen den üblichen, natürlichen Schwankungen. Insbesondere
im Mutterboden, in Substraten und Mulchmaterialien können bis zu 5 Gew.-% Fremdstoffe enthalten sein.
Dies berechtigt den Kunden nicht zur Mängelrüge. Größere Verunreinigungen sind vom Kunden
nachzuweisen.
2. Bestellte Mengen sind aus verladetechnischen Gründen immer als ca. Mengen zu betrachten. Abweichungen
von bis zu 20 Gew.-% von der bestellten Menge sind vom Kunden abzunehmen und gemäß vereinbarter
Vergütung zu bezahlen. Nachlieferungen oder Rücknahme bei Mengenabweichungen innerhalb oben
genannter Toleranz auf Kosten des Unternehmers sind ausgeschlossen.
3. Bei Abholung sind offensichtliche Mängel unverzüglich zu beanstanden und eine Beladung abzulehnen; dies
gilt auch für beauftragte Dritte.
4. Bei Anlieferung von Material durch das Unternehmen bzw. seines Erfüllungsgehilfen ist das Material vom
Kunden stichprobenweise zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Ware sind unverzüglich unter Angabe der
Daten auf dem Lieferschein /Wiegeschein dem Unternehmen schriftlich anzuzeigen. Nach Beginn der
Verarbeitung der angelieferten Ware oder nach Weiterveräußerung können Mängelrügen nicht mehr erhoben
werden.
5. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach bekannt werden innerhalb der gesetzlichen Fristen dem
Unternehmen schriftlich zu melden.
6. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein / Wiegeschein erkennt der Kunde die angegebenen Mengen bzw.
die Art des angegebenen Materials als geliefert und korrekt an.
7. Bei unbegründeter verweigerter Abnahme der Lieferung ist der volle Kaufpreis zu entrichten, zuzüglich eines
nachzuweisenden angefallenen Schadensersatzes.
8.
9.
Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vierzehn Tage nach Rechnungserhalt rein netto
kostenfrei zahlbar und werden auch bei anderem Verwendungszweck zunächst auf den ältesten
Schuldposten verrechnet.
Skonto ist schriftlich zu vereinbaren bzw. vom Unternehmen zu bestätigen.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel hereinzunehmen. Im Falle der Annahme
erfolgt dies grundsätzlich unter Vorbehalt der Einlösung und bewirkt nicht die Stundung unserer
Forderungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden unter Berechnung der gesetzlich möglichen
Verzugszinsen und ohne Präjudiz für spätere Zahlungsverpflichtungen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich möglicher Höhe ab dem Tag der Fälligkeit
vereinbart.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus allen
Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmen sofort zur Zahlung fällig.
Das Unternehmen ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss, nach Wahl einer angemessenen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die vereinbarte Leistung zu fordern und die Erfüllung bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Fällige Forderungen berechtigen das Unternehmen zur Ablehnung von Leistungen und zum Rücktritt von
geschlossenen Verträgen.
Schadensersatzansprüche an das Unternehmen entstehen dadurch nicht. Rechnungen des Unternehmens
gelten als sachlich und rechnerisch anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
schriftlich widersprochen wird.
Für Lieferungen und Leistungen an Kleinkunden und Privatkunden gilt grundsätzlich Barzahlung bei
Lieferung als vereinbart.
XI. Vermietung von Maschinen und Geräten
Bei der Vermietung von Maschinen und Geräten gelten daneben noch die Vermietbedingungen.
XII. Höhere Gewalt
In den Fällen höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Betriebsstörungen, in denen die Annahme von
Abfällen nicht sichergestellt werden kann, wird Wurzer für die Dauer der Behinderung von der Erfüllung der
dadurch betroffenen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt.
XIII. Datenverarbeitung
Wurzer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber betreffenden Daten im Sinne
des BDSGzu speichern und zu verarbeiten.
XIV. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist ausnahmslos das für den Betriebssitz des Unternehmens zuständige Gericht
in 85435 Erding.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.