Nr. 20 / 2015 Mitteilungen der Gemeinde Burbach Mittwoch, 20. Mai 2015 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach 7. Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Burbach a) Aufstellungsbeschluss mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) I. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, neben der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone „Weisenberg Nord“ an der nördlichen Gemeindegrenze weitere Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Burbach auszuweisen, um der Gewinnung von regenerativer Energie – in diesem Fall der Gewinnung von Windenergie – nach den rechtlichen Anforderungen ausreichend substantiellen Raum zu schaffen. Ferner dient diese Planung einer gezielten Steuerung und Konzentration der ansonsten im gesamten städtebaulichen Außenbereich gemäß §35 Abs.1 Ziffer 5 BauGB zulässigen Errichtung von möglichen Windkraftanlagen auf die in der Anlage dargestellten Bereiche. Die Einbeziehung der bereits bestehenden Konzentrationszone „Weisenberg Nord“ in dieses 7. Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgt aus verfahrensrechtlichen Gründen. Die Abgrenzung und Auswahl aller dargestellten Konzentrationszonen, d.h. auch der bisherigen Konzentrationszone beruht auf einem umfangreichen rechtlichen Analyse- und Suchprozess nach sogenannten „harten“ und „weichen“ Aus- schlusskriterien, die wiederum auf der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung sowie auf Abstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und Institutionen basieren. II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 10. 3. 2015 den Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Burbach gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. 11. 2014 (BGBl. I S. 1748) i.V.m. § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 2. 2015 (GV. NRW. S. 208)) gefasst sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. III. Frühzeitige öffentliche Auslegung Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen liegen in der Zeit vom 1. 6. 2015 bis einschließlich 3. 7. 2015 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Fachbereich 3 Bauen, Planen, Umwelt, Zimmer 224 während der Dienststunden und zwar montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr mittwochs von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der o.g. Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, d.h. jedermann kann den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen einsehen, über ihren Inhalt Auskunft erlangen und schriftliche Stellungnahmen vorbringen oder zur Niederschrift bringen, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten und beschlossen wird. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Sollten keine Stellungnahmen im o.g. Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen zu dem o.g. Verfahren vorzubringen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Plangebiet liegt an der nördlichen Gemeindegrenze zu den Nachbargemeinden Neunkirchen und Wilnsdorf, nördlich der Orte Gilsbach und Würgendorf, entlang der Autobahn A 45 (Dortmund–Frankfurt). Der Geltungsbereich geht aus dem nachstehenden Übersichtsplan hervor. Burbach, den 6. 5. 2015 Der Bürgermeister gez. Christoph E w e r s Gemeinde Burbach sucht Ferienarbeiter/-innen Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung Für die Zeit der Sommerferien (29. Juni bis 11. August 2015) sucht die Gemeinde Burbach Ferienarbeiter/innen. Wer sein Taschengeld aufbessern möchte, kann in dieser Zeit auf dem gemeindeeigenen Bauhof für zwei Wochen arbeiten. Es sind dafür drei Zeiträume vorgesehen: 1.) 29. Juni bis 10. Juli 2015 � 2.) 13. bis 24. Juli 2015 3.) 27. Juli bis 7. August 2015 Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Interessenten/-innen melden sich bitte unter Angabe des bevorzugten Zeitraumes beim Personalamt bis spätestens 29. Mai 2015 unter der Telefon-Nr.: 0 27 36 / 45-16 oder 0 27 36 / 45-19. Melden sich mehr Interessenten/innen als Stellen vorhanden sind, findet eine Auslosung statt. Wer bis einschließlich 19. Juni 2015 keine Benachrichtigung erhält, konnte leider nicht berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Vergütung für die Ferienarbeit erfolgt Ende August. der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr 2015 Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird nach der Zuleitung an den Rat gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV.NRW S. 666), geändert durch Gesetz vom 3. 2. 2015 (GV NRW S. 208) wie folgt bekannt gemacht: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge KIRCH LICHE NACHRICH TEN € Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen Evangelischer Gottesdienst Kirchengemeinde Burbach • Pfingstsonntag, Burbach: 10.15 Uhr Gottesdienst, P. Th. Walter, 11 Uhr Kindergottesdienst im Konfirmandenhaus | Gilsbach: 9 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Wahl | Würgendorf: 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Wahl, 10 Uhr Kindergottesdienst im Jugendraum der Kirche | Lippe: 14 Uhr Gottesdienst, P. Th. Walter • Pfingstmontag, Burbach: 10.15 Uhr CVJM-Gottesdienst vor der Kirche, Pn. D. Walter, 17 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Sitzen, P.i.R. Ströhmann. Kirchengemeinde Niederdresselndorf • Pfingstsonntag, Niederdresselndorf: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Heuschneider | Holzhausen: 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Ströhmann | Lützeln: Gottesdienst, Vorstellung der Katechumenen, P. Heuschneider und Singteam Resonanz, mit Kindergottesdienst • Pfingstmontag, Holzhausen, Jagdhütte am Großen Stein: 10 Uhr Allianz-Gottesdienst mit Martin Ditthardt, CVJM Kreisverband. Evangelische Allianz Hickengrund • Pfingstmontag, 10 Uhr Waldgottesdienst an der Jagdhütte, Leitung: Berthold Georg, Referent: Martin Ditthardt, Leitender CVJM-Sekretär, Musik: Posaunenchor der Ev. Gemeinschaft CVJM Holzhausen. Besonderer Hinweis: Für Sitzmöglichkeiten und Getränke wird gesorgt. Bei Regen in der EFG Holzhausen. Evangelischen Gemeinschaft CVJM Holzhausen • Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Gottesdienst mit Dieter Karstädter, Ev. Gemeinschaftsverband Siegen. Thema: Die Verheißung des Heiligen Geistes. Ev. Gemeinschaft und CVJM Wahlbach • Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde • Pfingstmontag, 10 Uhr Waldgottesdienst auf der Viehweide. Ev. Gemeinschaft Lippe • Pfingstsonntag, 14 Uhr Gottesdienst, P. Thomas Walter. Ev. Gemeinschaft Würgendorf • Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Bibelstunde, Pred. P Bolt. Kapelle Eben-Ezer, Buchhellertal • Pfingstsonntag, 10 Uhr Gottesdienst mit Prediger Karl Erich Daub. Katholischer Gottesdienst • Sa. Würgendorf: 17 Uhr Vorabendmesse • Pfingstsonntag, Burbach: 9.15 Uhr Festgottesdienst • Pfingstmontag, Burbach: 9.15 Uhr Festgottesdienst aus der Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen Gemeindebücherei Burbach geschlossen: EDV wird umgestellt In der Woche nach Pfingsten, also vom 26. bis 29. Mai 2015, bleibt die Burbacher Gemeindebücherei geschlossen. Grund sind Arbeiten an der EDVTechnik, die notwendig sind. Ab Montag, 1. Juni 2015, ist die Gemeindebücherei wieder zu den normalen Zeiten geöffnet. Während der Schließungszeit besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit für angemeldete Benutzer, das Angebot der 24-Stunden-Bibliothek Onleihe24 zu nutzen. Zur Zugang ist unter www.onleihe24.de erreichbar. Einladung zum Treffen des Bürgerbusvereins Auch in diesem Jahr lädt der Bürgerbusvereins Burbach e.V., wieder einmal zu „DIMI“ ein, nach Neunkirchen, ins Restaurant „ATHEN“, im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen zum Treffen am Donnerstag, dem 28. Mai 2015, ab 18.30 Uhr! Der Bürgerbusverein bietet zu diesem Treffen einen Busservice an, von Burbach aus zu „DIMI“ und wieder zurück nach Burbach. Telefonische Anmeldung zur Teilnahme an diesem Busservice unter Telefon-Nr. 01 60/95 72 35 04. erhöht um € vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf € € 38.422.600 39.520.320 2.600.000 956.480 --- 41.022.600 40.476.800 37.492.800 35.796.770 2.600.000 956.480 --- 40.092.800 36.753.250 3.525.000 3.779.150 -2.141.000 -- 3.525.000 5.920.150 --- 0 202.000 0 202.000 --- §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Mittel der Ausgleichsrücklage werden nicht in Anspruch genommen. §5 Der bisherige festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr 2015 liegt im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, Zimmer 019 und 024, während der Dienststunden öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können gegen den Entwurf bis zum 22. Juni Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Burbach, den 11. Mai 2015 Gemeinde Burbach Christoph E w e r s , Bürgermeister Die CAJ Jugendförderung Burbach präsentiert: Jugendkunstschule Burbach Workshop am Samstag für Kinder und Jugendliche � Drucken, Stempeln und Frottage Linien, Formen und Motive auf Styreneplatten ritzen, Linol- und Holzschnitt probieren, Farbe aufrollen und viele schöne Drucke machen. Viele Dinge kann man auch als Stempel benutzen oder von ihnen eine Frottage herstellen. Drucken macht Spaß! Samstag, 30. Mai 2015, 10 bis 14 Uhr. Der Workshop findet in der Grundschule Wilnsdorf-Wilgersdorf, Jahnstraße 2, Kunstraum der Jugendkunstschule statt! Anmeldung, Beratung und Auskunft zu inhaltlichen Fragen: Doris Thiel, Wahlbacher Straße 20, Tel. 0 27 36-55 10, e-Mail: Doris-Thiel@ web.de www.kunstschule-thiel.de
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