Seite: 6 - Hellerthaler Zeitung

Nr. 20 / 2015
Mitteilungen der Gemeinde Burbach
Mittwoch, 20. Mai 2015
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
7. Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Burbach
a) Aufstellungsbeschluss mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4
BauGB (Baugesetzbuch)
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der
Behörden sowie der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
I. Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, neben der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone „Weisenberg
Nord“ an der nördlichen Gemeindegrenze
weitere Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde
Burbach auszuweisen, um der Gewinnung von
regenerativer Energie – in diesem Fall der Gewinnung von Windenergie – nach den rechtlichen Anforderungen ausreichend substantiellen Raum zu schaffen. Ferner dient diese Planung einer gezielten Steuerung und Konzentration der ansonsten im gesamten städtebaulichen Außenbereich gemäß §35 Abs.1 Ziffer
5 BauGB zulässigen Errichtung von möglichen Windkraftanlagen auf die in der Anlage
dargestellten Bereiche. Die Einbeziehung der
bereits bestehenden Konzentrationszone
„Weisenberg Nord“ in dieses 7. Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgt aus verfahrensrechtlichen Gründen. Die Abgrenzung
und Auswahl aller dargestellten Konzentrationszonen, d.h. auch der bisherigen Konzentrationszone beruht auf einem umfangreichen
rechtlichen Analyse- und Suchprozess nach
sogenannten „harten“ und „weichen“ Aus-
schlusskriterien, die wiederum auf der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung sowie
auf Abstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und Institutionen basieren.
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner
Sitzung am 10. 3. 2015 den Beschluss zur
Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde
Burbach gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. 11. 2014 (BGBl. I S. 1748)
i.V.m. § 41 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 2. 2015 (GV.
NRW. S. 208)) gefasst sowie den Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen, der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4
Abs. 1 BauGB. Eine Umweltprüfung wird
durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
III. Frühzeitige öffentliche Auslegung
Der Planentwurf, die Begründung und der
Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen liegen in der Zeit vom 1. 6.
2015 bis einschließlich 3. 7. 2015 gemäß § 3
Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Burbach,
Rathaus, Eicher Weg 13, Fachbereich 3
Bauen, Planen, Umwelt, Zimmer 224 während
der Dienststunden und zwar
montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.30
Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
mittwochs von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der o.g. Zeit besteht Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung, d.h. jedermann
kann den Planentwurf, die Begründung und
den Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen einsehen, über ihren Inhalt Auskunft erlangen und schriftliche Stellungnahmen vorbringen oder zur Niederschrift bringen, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten
und beschlossen wird. Bei gleichlautenden
Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte
gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Sollten keine Stellungnahmen im o.g. Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen
zu dem o.g. Verfahren vorzubringen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der
Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der
Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht
von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Das Plangebiet liegt an der nördlichen Gemeindegrenze zu den Nachbargemeinden
Neunkirchen und Wilnsdorf, nördlich der Orte
Gilsbach und Würgendorf, entlang der Autobahn A 45 (Dortmund–Frankfurt). Der Geltungsbereich geht aus dem nachstehenden
Übersichtsplan hervor.
Burbach, den 6. 5. 2015
Der Bürgermeister
gez. Christoph E w e r s
Gemeinde Burbach sucht Ferienarbeiter/-innen Bekanntmachung
der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
Für die Zeit der Sommerferien (29.
Juni bis 11. August 2015) sucht die
Gemeinde Burbach Ferienarbeiter/innen.
Wer sein Taschengeld aufbessern
möchte, kann in dieser Zeit auf dem
gemeindeeigenen Bauhof für zwei
Wochen arbeiten. Es sind dafür drei
Zeiträume vorgesehen:
1.) 29. Juni bis 10. Juli 2015
�
2.) 13. bis 24. Juli 2015
3.) 27. Juli bis 7. August 2015
Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
Interessenten/-innen melden sich
bitte unter Angabe des bevorzugten
Zeitraumes beim Personalamt bis
spätestens 29. Mai 2015 unter der
Telefon-Nr.: 0 27 36 / 45-16 oder
0 27 36 / 45-19.
Melden sich mehr Interessenten/innen als Stellen vorhanden sind, findet eine Auslosung statt.
Wer bis einschließlich 19. Juni
2015 keine Benachrichtigung erhält,
konnte leider nicht berücksichtigt
werden.
Die Auszahlung der Vergütung für
die Ferienarbeit erfolgt Ende August.
der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr 2015
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird nach der Zuleitung an den Rat gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV.NRW S.
666), geändert durch Gesetz vom 3. 2. 2015 (GV NRW S. 208) wie folgt bekannt gemacht:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge
KIRCH LICHE NACHRICH TEN
€
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
Evangelischer Gottesdienst
Kirchengemeinde Burbach
• Pfingstsonntag, Burbach: 10.15 Uhr Gottesdienst, P. Th. Walter, 11 Uhr
Kindergottesdienst im Konfirmandenhaus | Gilsbach: 9 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl, P. Wahl | Würgendorf: 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P.
Wahl, 10 Uhr Kindergottesdienst im Jugendraum der Kirche | Lippe: 14 Uhr
Gottesdienst, P. Th. Walter • Pfingstmontag, Burbach: 10.15 Uhr CVJM-Gottesdienst vor der Kirche, Pn. D. Walter, 17 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im
Sitzen, P.i.R. Ströhmann.
Kirchengemeinde Niederdresselndorf
• Pfingstsonntag, Niederdresselndorf: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl,
P. Heuschneider | Holzhausen: 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Ströhmann | Lützeln: Gottesdienst, Vorstellung der Katechumenen, P. Heuschneider
und Singteam Resonanz, mit Kindergottesdienst • Pfingstmontag, Holzhausen,
Jagdhütte am Großen Stein: 10 Uhr Allianz-Gottesdienst mit Martin Ditthardt,
CVJM Kreisverband.
Evangelische Allianz Hickengrund
• Pfingstmontag, 10 Uhr Waldgottesdienst an der Jagdhütte, Leitung: Berthold
Georg, Referent: Martin Ditthardt, Leitender CVJM-Sekretär, Musik: Posaunenchor der Ev. Gemeinschaft CVJM Holzhausen. Besonderer Hinweis: Für
Sitzmöglichkeiten und Getränke wird gesorgt. Bei Regen in der EFG Holzhausen.
Evangelischen Gemeinschaft CVJM Holzhausen
• Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Gottesdienst mit Dieter Karstädter, Ev. Gemeinschaftsverband Siegen. Thema: Die Verheißung des Heiligen Geistes.
Ev. Gemeinschaft und CVJM Wahlbach
• Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde • Pfingstmontag, 10 Uhr
Waldgottesdienst auf der Viehweide.
Ev. Gemeinschaft Lippe
• Pfingstsonntag, 14 Uhr Gottesdienst, P. Thomas Walter.
Ev. Gemeinschaft Würgendorf
• Pfingstsonntag, 19.30 Uhr Bibelstunde, Pred. P Bolt.
Kapelle Eben-Ezer, Buchhellertal
• Pfingstsonntag, 10 Uhr Gottesdienst mit Prediger Karl Erich Daub.
Katholischer Gottesdienst
• Sa. Würgendorf: 17 Uhr Vorabendmesse
• Pfingstsonntag, Burbach: 9.15 Uhr Festgottesdienst
• Pfingstmontag, Burbach: 9.15 Uhr Festgottesdienst
aus der Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
Gemeindebücherei
Burbach geschlossen:
EDV wird umgestellt
In der Woche nach Pfingsten, also
vom 26. bis 29. Mai 2015, bleibt die
Burbacher Gemeindebücherei geschlossen. Grund sind Arbeiten an der EDVTechnik, die notwendig sind. Ab Montag, 1. Juni 2015, ist die Gemeindebücherei wieder zu den normalen Zeiten
geöffnet. Während der Schließungszeit
besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit für angemeldete Benutzer, das Angebot der 24-Stunden-Bibliothek Onleihe24 zu nutzen. Zur Zugang ist unter
www.onleihe24.de erreichbar.
Einladung zum Treffen
des Bürgerbusvereins
Auch in diesem Jahr lädt der Bürgerbusvereins Burbach e.V., wieder einmal zu „DIMI“ ein, nach Neunkirchen,
ins Restaurant „ATHEN“, im Rathaus
der Gemeinde Neunkirchen zum Treffen am Donnerstag, dem 28. Mai 2015,
ab 18.30 Uhr! Der Bürgerbusverein
bietet zu diesem Treffen einen Busservice an, von Burbach aus zu „DIMI“
und wieder zurück nach Burbach. Telefonische Anmeldung zur Teilnahme an
diesem Busservice unter Telefon-Nr.
01 60/95 72 35 04.
erhöht um
€
vermindert um
und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
€
€
38.422.600
39.520.320
2.600.000
956.480
---
41.022.600
40.476.800
37.492.800
35.796.770
2.600.000
956.480
---
40.092.800
36.753.250
3.525.000
3.779.150
-2.141.000
--
3.525.000
5.920.150
---
0
202.000
0
202.000
---
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Mittel der Ausgleichsrücklage werden nicht in Anspruch genommen.
§5
Der bisherige festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr 2015 liegt im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13,
57299 Burbach, Zimmer 019 und 024, während der Dienststunden öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können gegen den Entwurf bis zum 22. Juni Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Burbach, den 11. Mai 2015
Gemeinde Burbach
Christoph E w e r s , Bürgermeister
Die CAJ Jugendförderung Burbach präsentiert:
Jugendkunstschule Burbach
Workshop am Samstag für Kinder und Jugendliche
� Drucken, Stempeln und Frottage
Linien, Formen und Motive auf
Styreneplatten ritzen, Linol- und
Holzschnitt probieren, Farbe aufrollen und viele schöne Drucke machen. Viele Dinge kann man auch als
Stempel benutzen oder von ihnen
eine Frottage herstellen. Drucken
macht Spaß!
Samstag, 30. Mai 2015, 10 bis 14
Uhr. Der Workshop findet in der
Grundschule
Wilnsdorf-Wilgersdorf, Jahnstraße 2, Kunstraum der
Jugendkunstschule statt!
Anmeldung, Beratung und Auskunft zu inhaltlichen Fragen: Doris
Thiel, Wahlbacher Straße 20, Tel.
0 27 36-55 10, e-Mail: Doris-Thiel@
web.de www.kunstschule-thiel.de