Banken-Times Spezial Geschäftsleitung Ausgabe

Banken -Times SPEZIAL
Geschäftsleitung
Finanz Colloquium
Heidelberg
Ausgabe März/April 2015  Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung 2015, S. 1
FinaV – Steuerungsrelevante Informationen für
die Geschäftsleitung
Dr. Svend Reuse, Abteilungsleiter
Controlling, Sparkasse Mülheim an
der Ruhr, Fachbeirat im dips – Deutsches Institut für Portfoliostrategien
Begründungen (2013), S. 2) die Rede.
Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die steuerungsrelevanten
Daten der FinaV und entwickelt Handlungsimplikationen für Vorstände.
1. Einleitende Worte
2. Wesentliche Eckpunkte der FinaV
Seit dem 01.01.2014 hat die Finanzinformationenverordnung FinaV in Deutschland Gültigkeit erlangt und die Institute
müssen seitdem quartalsweise Finanzinformationen an die Aufsicht liefern (vgl.
FinaV (2013); FinaV-Begründungen (2013)
und Anlagen zur FinaV). Während das
Ganze auf den ersten Blick wieder „nur“
eine weitere Meldepflicht darzustellen
scheint, offenbart der zweite Blick auf
die FinaV, dass es sich hierbei diesmal
durchaus um brisante Informationen
handelt, die auch für die Geschäftsleitung relevant sind. So ist in den Begründungen zur FinaV sogar explizit von
einem „Vorstands-Ansatz“ (vgl. FinaV
§ 25 KWG regelt, dass ein „Institut unverzüglich nach Ablauf eines jeden Quartals
der Deutschen Bundesbank Informationen zu seiner finanziellen Situation
(Finanzinformationen) einzureichen hat“
(§ 25 (1) KWG ). Auf Basis dessen ist die
FinaV erlassen worden. Diese ist mit ca.
3 Seiten recht kurz und enthält 8 Paragraphen, die die wesentlichen Eckdaten
definieren. Die konkreten Meldeinhalte
sind jedoch in den Meldebögen festgehalten. In Summe existieren 13 Meldebögen, allerdings sind für klassische Primärbanken, welche nicht konsolidieren
müssen, nur 3 Bögen relevant. Deren
wesentliche Inhalte zeigt Abb. 1:
GVKI
GVKIP
SAKI
GuV Kreditinstitut
GuV Kreditinstitut Prognose
Sonstige Angaben Kreditinstitut
Finanz Colloquium Heidelberg
• Zinsergebnis
• Stille Lasten
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• Laufende Erträge
• Stille Reserven
• Provisionsergebnis
• Kredite mit erhöhter
Ausfallwahrscheinlichkeit
• Nettoergebnis Handelsbestand
• Kredite in Verzug & Sicherheiten
• Aufwandspositionen und Sonstiges
• Barwert und Zinsschock nach Basel II
• Bewertungsergebnis Kredit
• Nettoergebnis aus Beendigung von
Derivaten
• Bewertungsergebnis Wertpapiere
• Konditionenbeitrag
• Bewertungsergebnis Beteiligungen
• Strukturbeitrag
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• Abschließende Angaben
GVKI : „Gebrochener“ Ausweis
GVKIP : Planwert
Abbildung 1: Inhalte und Umsetzungsaufwand der Anforderungen der FinaV
 Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung März/April 2015, S. 2
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Heidelberg
3. Steuerungsrelevante Auswertungen
In Summe handelt es sich bei diesen drei
Meldebögen um je eine Seite, auf Basis
derer sich diverse Prüfungen und Quervergleiche ziehen lassen. Aus Sicht des Autors
ist davon auszugehen, dass auch die Aufsicht hier einerseits das Institut im Zeitablauf analysieren wird und andererseits
Vergleiche zu anderen Häusern ziehen
möchte. Die wichtigsten Analysen werden
im Folgenden vorgestellt. Hierbei handelt
Wert
EWB
Zinsergebnis
Provisionsergebnis
Verwaltungsaufwand
GVKIP geschehen. Abb. 2 verdeutlicht die
aus Sicht des Autors wichtigsten Kennziffern und zeigt die konkreten Fundstellen
in den Bögen auf.
Die Aufsicht kann diese Planungen mit
anderen Instituten vergleichen und auch
aufzeigen, falls die Planung zu stark vom
realisierten Ist abweicht. Dann ist im
schlimmsten Fall die Validität des (Ziel)
Planungsprozesses in diesem Institut
kritisch zu hinterfragen.
Formular Zelle Formular
Zelle
GVKI [Dez] 141 GVKIP [März] 141
GVKI [Dez] 021 GVKIP [März] 021
GVKI [Dez] 061 GVKIP [März] 061
GVKI [Dez] 110 GVKIP [März] 110
Abweichung =
Wert GVKI [Dez]
-1
Wert GVKIP [März]
Abbildung 2: Soll-Ist-Abgleich zur Ermittlung der Planungsgüte
es sich um persönliche Vermutungen des
Autors. Weder hat sich die Aufsicht hierzu
bereits geäußert, noch liegen andere verlässliche Aussagen zu dieser Thematik vor.
Gem. § 6b (2) KWG hat die Aufsicht
die Robustheit des Geschäftsmodells
zukunftsorientiert zu prüfen (§ 6b (2) S. 10
KWG ).
So ist im ersten Schritt die Planungsgüte des Institutes erkennbar. Hierbei
werden Ist- und Planwerte zeitversetzt
zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dies
kann mit allen Planwerten des Bogens
Hierzu gehört gerade bei Volksbanken
und Sparkassen ein rentables Kundengeschäft, messbar über die Cost Income
Ratio des Kundengeschäftes. Dies zeigt
Abb. 3.
Wert
Monat
Konditionenbeitrag
Provisionsergebnis
Verwaltungsaufwand
BE Kredit
Formular
Extrakt aus GVKI
SAKI
GVKIP
GVKIP
GVKIP
CIR Kundengeschäft =
Verwaltungsaufwand + Bewertungserg. Kredit
Provisionsergebnis + ZKB aktiv + ZKB Passiv
CIR Kundengeschäft =
Zelle
220
450
061
110
141
[110] -[141]
[450]*(12/[220]) + [061]
Abbildung 3: Berechnung der CIR des Kundengeschäftes
Wert
03
3.250.000
4.500.000
12.000.000
-2.250.000
= 81,43%
Jede normal ausgerichtete Primärbank
sollte diese Kennzahl so oder so ähnlich in
der internen Steuerung ermitteln, da sie
aussagt, ob das originäre Geschäftsmodell
– nämlich das Kundengeschäft – vor Strukturbeitrag und nach Bewertungsergebnis
Kredit noch Geld erwirtschaftet. Solange
diese Kennzahl unter 100% ist, ist dies der
Fall.
Oftmals laufen Institute bei nachlassendem Kundengeschäftsergebnis in die
Strategiefalle, diese nachlassenden Erträge durch höhere Hebel z. B. im Zinsrisiko
zu verschleiern. Solange die Zinsen sich
seitwärts bewegen, werden Zusatzerträge generiert, allerdings wird das Grundproblem des defizitären Kundengeschäftes nicht angegangen.
Nur auf Basis der Daten der FinaV lassen
sich erste Werte in Bezug auf die wertorientierte Ausrichtung des Institutes darstellen. Je weniger Nicht-Zinsbuchanteile
das Institut hat, desto genauer sind diese
Ergebnisse. Abb. 4 stellt mögliche erste
Berechnungen vor.
Das Kurs/Buchwertverhältnis sollte möglichst hoch sein, die stillen Lasten in %
des Eigenkapitals möglichst gering. Verfügt ein Institut über hohe Bestandteile an Spezialfonds, so werden die Ergebnisse ungenau. Koppelt die Aufsicht die
so erhaltenen Meldungen jedoch mit
bestehenden Reports wie z. B. Offenlegungsbericht und Jahresabschluss nebst
Anhang und Lagebericht, so lassen sich
hier weitere, umfassendere Berechnungen durchführen.
Der Barwert des Gesamthauses – stille
Lasten und Reserven werden vollumfänglich über den SAKI gemeldet – lässt sich so
ziemlich genau bestimmen.
4. Fazit und kritische Würdigung
Die Ausführungen haben anhand weniger,
plastischer Beispiele gezeigt, dass die
FinaV nicht nur für den Bereich Meldewesen, sondern auch für die Geschäftsleitung steuerungsrelevante Informationen
 Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung März/April 2015, S. 3
Finanz Colloquium
Heidelberg
Wert
Barwert
Zinsschock in EUR
Zinsschock in % EK
Stille Lasten
Formular
SAKI
SAKI
SAKI
SAKI
Regulatorisches EK =
Stille Lasten in % des EK =
Kurs/Buchwertverhältnis =
Zelle
380
390
400
160
[390]
[400]
=
[160]
([390] / [400])
=
[380]
([390] / [400])
=
Wert
150.000.000
-20.000.000
-20,00%
12.500.000
SEMINARTIPPS:
• Neues Meldewesen 2015 - FinaV-Basismeldewesen: Umsetzung & Prüfung,
18.05.2015, Heidelberg
100.000.000
12,50%
• Neues Meldewesen 2015 - Neues RTF-Reporting 2015: Vorgaben & Konsequenzen,
19.05.2015, Heidelberg
150,00%
• Neues Meldewesen 2015 - COREP:
Eigenmittel, Leverage Ration, LCR,
20.05.2015, Heidelberg
Abbildung 4: Wertorientierte Kennzahlen
bereitstellt. Die Geschäftsleitung ist gut
beraten, sich diese Kennzahlen regelmäßig durch das Controlling reporten zu lassen. Die FinaV schreibt zudem vor, dass
„Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert [zu] erläutern.“ sind.
Diese Ausführungen sollten im Idealfall vor Versand an die Aufsicht mit der
Geschäftsleitung abgestimmt werden.
Auch die Einbindung des Verwaltungsorgans ist ggf. zu überlegen.
Das Thema wird in Zukunft weiter an
Bedeutung gewinnen. Voraussichtlich ab
Ende 2015 müssen die Institute im Rahmen der FinaV jährlich ihre Risikotragfähigkeitsinformationen dezidiert und auch
mit Würdigungen versehen an die Aufsicht liefern.
• Neues Meldewesen 2015 - Prozessorientierte (Selbst-)Prüfung des Meldewesens,
Spätestens dann wird deutlich, dass das
21.05.2015, Heidelberg
Meldewesen immer näher an die interne
Steuerung
nach
Säule II heranrückt.
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PRAXISTIPPS:
•
•
•
•
•
Stellen Sie die Datenqualität der FinaV-Meldungen sicher.
Lassen Sie sich die Meldungen nach FinaV zeigen und ggf. erläutern.
Binden Sie ggf. Ihr Verwaltungsorgan mit ein.
Überprüfen Sie die in diesem Artikel vorgestellten Querverbindungen der Kennzahlen.
Bilden Sie Zeitreihen Ihrer eigenen FinaV Daten – hieraus lässt sich unter Umstän-
den Handlungsbedarf ableiten.
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