Banken -Times SPEZIAL Geschäftsleitung Finanz Colloquium Heidelberg Ausgabe März/April 2015 Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung 2015, S. 1 FinaV – Steuerungsrelevante Informationen für die Geschäftsleitung Dr. Svend Reuse, Abteilungsleiter Controlling, Sparkasse Mülheim an der Ruhr, Fachbeirat im dips – Deutsches Institut für Portfoliostrategien Begründungen (2013), S. 2) die Rede. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die steuerungsrelevanten Daten der FinaV und entwickelt Handlungsimplikationen für Vorstände. 1. Einleitende Worte 2. Wesentliche Eckpunkte der FinaV Seit dem 01.01.2014 hat die Finanzinformationenverordnung FinaV in Deutschland Gültigkeit erlangt und die Institute müssen seitdem quartalsweise Finanzinformationen an die Aufsicht liefern (vgl. FinaV (2013); FinaV-Begründungen (2013) und Anlagen zur FinaV). Während das Ganze auf den ersten Blick wieder „nur“ eine weitere Meldepflicht darzustellen scheint, offenbart der zweite Blick auf die FinaV, dass es sich hierbei diesmal durchaus um brisante Informationen handelt, die auch für die Geschäftsleitung relevant sind. So ist in den Begründungen zur FinaV sogar explizit von einem „Vorstands-Ansatz“ (vgl. FinaV § 25 KWG regelt, dass ein „Institut unverzüglich nach Ablauf eines jeden Quartals der Deutschen Bundesbank Informationen zu seiner finanziellen Situation (Finanzinformationen) einzureichen hat“ (§ 25 (1) KWG ). Auf Basis dessen ist die FinaV erlassen worden. Diese ist mit ca. 3 Seiten recht kurz und enthält 8 Paragraphen, die die wesentlichen Eckdaten definieren. Die konkreten Meldeinhalte sind jedoch in den Meldebögen festgehalten. In Summe existieren 13 Meldebögen, allerdings sind für klassische Primärbanken, welche nicht konsolidieren müssen, nur 3 Bögen relevant. Deren wesentliche Inhalte zeigt Abb. 1: GVKI GVKIP SAKI GuV Kreditinstitut GuV Kreditinstitut Prognose Sonstige Angaben Kreditinstitut Finanz Colloquium Heidelberg • Zinsergebnis • Stille Lasten [email protected] www.fc-heidelberg.de • Laufende Erträge • Stille Reserven • Provisionsergebnis • Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit • Nettoergebnis Handelsbestand • Kredite in Verzug & Sicherheiten • Aufwandspositionen und Sonstiges • Barwert und Zinsschock nach Basel II • Bewertungsergebnis Kredit • Nettoergebnis aus Beendigung von Derivaten • Bewertungsergebnis Wertpapiere • Konditionenbeitrag • Bewertungsergebnis Beteiligungen • Strukturbeitrag In Zusammenarbeit mit SWB Treuhand GmbH [email protected] www.swb-treuhand.de • Abschließende Angaben GVKI : „Gebrochener“ Ausweis GVKIP : Planwert Abbildung 1: Inhalte und Umsetzungsaufwand der Anforderungen der FinaV Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung März/April 2015, S. 2 Finanz Colloquium Heidelberg 3. Steuerungsrelevante Auswertungen In Summe handelt es sich bei diesen drei Meldebögen um je eine Seite, auf Basis derer sich diverse Prüfungen und Quervergleiche ziehen lassen. Aus Sicht des Autors ist davon auszugehen, dass auch die Aufsicht hier einerseits das Institut im Zeitablauf analysieren wird und andererseits Vergleiche zu anderen Häusern ziehen möchte. Die wichtigsten Analysen werden im Folgenden vorgestellt. Hierbei handelt Wert EWB Zinsergebnis Provisionsergebnis Verwaltungsaufwand GVKIP geschehen. Abb. 2 verdeutlicht die aus Sicht des Autors wichtigsten Kennziffern und zeigt die konkreten Fundstellen in den Bögen auf. Die Aufsicht kann diese Planungen mit anderen Instituten vergleichen und auch aufzeigen, falls die Planung zu stark vom realisierten Ist abweicht. Dann ist im schlimmsten Fall die Validität des (Ziel) Planungsprozesses in diesem Institut kritisch zu hinterfragen. Formular Zelle Formular Zelle GVKI [Dez] 141 GVKIP [März] 141 GVKI [Dez] 021 GVKIP [März] 021 GVKI [Dez] 061 GVKIP [März] 061 GVKI [Dez] 110 GVKIP [März] 110 Abweichung = Wert GVKI [Dez] -1 Wert GVKIP [März] Abbildung 2: Soll-Ist-Abgleich zur Ermittlung der Planungsgüte es sich um persönliche Vermutungen des Autors. Weder hat sich die Aufsicht hierzu bereits geäußert, noch liegen andere verlässliche Aussagen zu dieser Thematik vor. Gem. § 6b (2) KWG hat die Aufsicht die Robustheit des Geschäftsmodells zukunftsorientiert zu prüfen (§ 6b (2) S. 10 KWG ). So ist im ersten Schritt die Planungsgüte des Institutes erkennbar. Hierbei werden Ist- und Planwerte zeitversetzt zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dies kann mit allen Planwerten des Bogens Hierzu gehört gerade bei Volksbanken und Sparkassen ein rentables Kundengeschäft, messbar über die Cost Income Ratio des Kundengeschäftes. Dies zeigt Abb. 3. Wert Monat Konditionenbeitrag Provisionsergebnis Verwaltungsaufwand BE Kredit Formular Extrakt aus GVKI SAKI GVKIP GVKIP GVKIP CIR Kundengeschäft = Verwaltungsaufwand + Bewertungserg. Kredit Provisionsergebnis + ZKB aktiv + ZKB Passiv CIR Kundengeschäft = Zelle 220 450 061 110 141 [110] -[141] [450]*(12/[220]) + [061] Abbildung 3: Berechnung der CIR des Kundengeschäftes Wert 03 3.250.000 4.500.000 12.000.000 -2.250.000 = 81,43% Jede normal ausgerichtete Primärbank sollte diese Kennzahl so oder so ähnlich in der internen Steuerung ermitteln, da sie aussagt, ob das originäre Geschäftsmodell – nämlich das Kundengeschäft – vor Strukturbeitrag und nach Bewertungsergebnis Kredit noch Geld erwirtschaftet. Solange diese Kennzahl unter 100% ist, ist dies der Fall. Oftmals laufen Institute bei nachlassendem Kundengeschäftsergebnis in die Strategiefalle, diese nachlassenden Erträge durch höhere Hebel z. B. im Zinsrisiko zu verschleiern. Solange die Zinsen sich seitwärts bewegen, werden Zusatzerträge generiert, allerdings wird das Grundproblem des defizitären Kundengeschäftes nicht angegangen. Nur auf Basis der Daten der FinaV lassen sich erste Werte in Bezug auf die wertorientierte Ausrichtung des Institutes darstellen. Je weniger Nicht-Zinsbuchanteile das Institut hat, desto genauer sind diese Ergebnisse. Abb. 4 stellt mögliche erste Berechnungen vor. Das Kurs/Buchwertverhältnis sollte möglichst hoch sein, die stillen Lasten in % des Eigenkapitals möglichst gering. Verfügt ein Institut über hohe Bestandteile an Spezialfonds, so werden die Ergebnisse ungenau. Koppelt die Aufsicht die so erhaltenen Meldungen jedoch mit bestehenden Reports wie z. B. Offenlegungsbericht und Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht, so lassen sich hier weitere, umfassendere Berechnungen durchführen. Der Barwert des Gesamthauses – stille Lasten und Reserven werden vollumfänglich über den SAKI gemeldet – lässt sich so ziemlich genau bestimmen. 4. Fazit und kritische Würdigung Die Ausführungen haben anhand weniger, plastischer Beispiele gezeigt, dass die FinaV nicht nur für den Bereich Meldewesen, sondern auch für die Geschäftsleitung steuerungsrelevante Informationen Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung März/April 2015, S. 3 Finanz Colloquium Heidelberg Wert Barwert Zinsschock in EUR Zinsschock in % EK Stille Lasten Formular SAKI SAKI SAKI SAKI Regulatorisches EK = Stille Lasten in % des EK = Kurs/Buchwertverhältnis = Zelle 380 390 400 160 [390] [400] = [160] ([390] / [400]) = [380] ([390] / [400]) = Wert 150.000.000 -20.000.000 -20,00% 12.500.000 SEMINARTIPPS: • Neues Meldewesen 2015 - FinaV-Basismeldewesen: Umsetzung & Prüfung, 18.05.2015, Heidelberg 100.000.000 12,50% • Neues Meldewesen 2015 - Neues RTF-Reporting 2015: Vorgaben & Konsequenzen, 19.05.2015, Heidelberg 150,00% • Neues Meldewesen 2015 - COREP: Eigenmittel, Leverage Ration, LCR, 20.05.2015, Heidelberg Abbildung 4: Wertorientierte Kennzahlen bereitstellt. Die Geschäftsleitung ist gut beraten, sich diese Kennzahlen regelmäßig durch das Controlling reporten zu lassen. Die FinaV schreibt zudem vor, dass „Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert [zu] erläutern.“ sind. Diese Ausführungen sollten im Idealfall vor Versand an die Aufsicht mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden. Auch die Einbindung des Verwaltungsorgans ist ggf. zu überlegen. Das Thema wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Voraussichtlich ab Ende 2015 müssen die Institute im Rahmen der FinaV jährlich ihre Risikotragfähigkeitsinformationen dezidiert und auch mit Würdigungen versehen an die Aufsicht liefern. • Neues Meldewesen 2015 - Prozessorientierte (Selbst-)Prüfung des Meldewesens, Spätestens dann wird deutlich, dass das 21.05.2015, Heidelberg Meldewesen immer näher an die interne Steuerung nach Säule II heranrückt. Infos unter www.FC-Heidelberg.de PRAXISTIPPS: • • • • • Stellen Sie die Datenqualität der FinaV-Meldungen sicher. Lassen Sie sich die Meldungen nach FinaV zeigen und ggf. erläutern. Binden Sie ggf. Ihr Verwaltungsorgan mit ein. Überprüfen Sie die in diesem Artikel vorgestellten Querverbindungen der Kennzahlen. Bilden Sie Zeitreihen Ihrer eigenen FinaV Daten – hieraus lässt sich unter Umstän- den Handlungsbedarf ableiten. CompRechtsPraktiker CompRechtsPraktiker versorgt Sie mit aktuellen Informationen zum zivilen Bankrecht, zu bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und zu allen Themen rund um das immer wichtiger werdende Thema Compliance. CompRechtsPraktiker hat einen klaren Praktikeransatz: Es werden keine unkommentierten Urteile o. ä. veröffentlicht, es werden stets die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe in der Bank integriert. So kann dem Leser das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert werden. CompRechtsPraktiker liefert für unklare und unentschiedene Fragestellungen Praxislösungen, die durchaus auch von unterschiedlichen Autoren in mehreren Facetten beleuchtet werden können. Praxisferne wissenschaftliche Ansätze werden dabei nicht vertieft. Von Praktikern. Für Praktiker. Ja, ich bestelle 1 aktuelles Heft von CompRechtsPraktiker kostenlos und unverbindlich zur Probe. Abonnieren Sie CompRechtsPraktiker und erhalten 6 Hefte im Jahr für 135 € zzgl. USt. und 10,20 € Versand zzgl. USt. Firma: Name, Vorname: Funktion / Abteilung: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: Bestellen Sie jetzt per Fax: +49 6221 99898-99 ...oder unter www.CompRechtsPraktiker.de Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung März/April 2015, S. 4 Finanz Colloquium Heidelberg Banken-Times SPEZIAL kostenlos bestellen Mit diesem Newsletter informieren wir unsere Kunden und weitere interessierte Kreise über aktuelle Fachthemen aus der Kreditwirtschaft. Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich die Banken-Times SPEZIAL zu den folgenden Themenbereichen: Der E-Mail-Versand der Banken-Times SPEZIAL erfolgt nach vollständigem Ausfüllen und Rücksenden des nachstehenden Coupons kostenlos. BANKEN-TIMES Name: BANKEN-TIMES SPEZIAL BANKRECHT BANKEN-TIMES SPEZIAL COMPLIANCE/MARKTFOLGE PASSIV BANKEN-TIMES SPEZIAL GESCHÄFTSLEITUNG BANKEN-TIMES SPEZIAL KREDIT/IMMOBILIEN BANKEN-TIMES SPEZIAL PERSONAL BANKEN-TIMES SPEZIAL SANIERUNG & INSOLVENZ BANKEN-TIMES SPEZIAL BANKSTEUERUNG/TREASURY BANKEN-TIMES SPEZIAL REVISION BANKEN-TIMES SPEZIAL AUFSICHTSENGLISCH BANKEN-TIMES SPEZIAL MARKT BANKEN-TIMES SPEZIAL IT/ORGA/NEUE MEDIEN Vorname: Position: Abteilung: Unternehmen: E-Mail: Bestellung bitte senden an: [email protected] Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. 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Hat sich Ihr Haus darauf vorbereitet – steht das Projektteam? Wissen Sie welche Unterlagen wie bereitzustellen sind und wer dafür die qualitative Verantwortung hat? Haben Sie Ihre Mitarbeiter/innen gezielt auf diese besondere Bundesbank-Interviewsituation vorbereitet? Welche Aufgabe übernimmt die Revision? Wir simulieren die Bundesbankprüfung in Ihrem Haus und zeigen systematisch Risiken und akute Handlungsfelder auf! 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