Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Herausgeber und Herstellung: Gemeindeverwaltung Dachsberg Gemeindeverwaltung Ibach Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Helmut Kaiser oder der/die von ihm Beauftragte. Wittenschwand, Rathausstraße 1 79875 Dachsberg (Südschwarzwald) Tel. 07672/9905-0, Fax 07672/9905-33 e-mail: [email protected] www.dachsberg.de www.ibach-schwarzwald.de Freitag, den 20. März 2015 Nummer 11 Der Spruch der Woche: „Fang nie an, aufzuhören, hör nie auf, anzufangen“. Marcus Tullius Cicero § Amtliche Bekanntmachungen Dachsberg Nächste Gemeinderatsitzung Einladung zu der am Dienstag, den 24.03.2015 um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in DachsbergWittenschwand stattfindenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Frageviertelstunde für Bürger 2. Straßensanierung 2015 –Durchführung von Straßensanierungsmaßnahmen an folgenden Straßen: 1. Hierbach-Hierholz-Fröhnd; 2. Fröhnd: Felsenweg, Bannhölzleweg; Bekanntgabe der Submissionsergebnisse und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe 3. Kindergartenbedarfsplanung Anträge des Waldorfkindergarten- und Waldorfschulvereins Goldenhof e.V. und der Waldorfinitiative Dachsberg e.V. auf Aufnahme in den Bedarfsplan der Gemeinde Dachsberg, Beratung und Beschlussfassung hierüber 4. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche und Anträge Zuhörer sind immer herzlich willkommen! Gemeinde Dachsberg Landkreis Waldshut Ausschreibung der Jagdpacht für das Jagdrevier VI Bergwald in der Gemeinde Dachsberg Der bisherige Pächter des Jagdreviers VI Bergwald, das eine Fläche von 551 ha hat, hat seinen Jagdpachtvertrag ordnungsgemäß zum 31. März 2016 gekündigt. Die Verpachtung dieses Jagdbezirkes wird zum 01. April 2016 ausgeschrieben, mit einer einvernehmlichen Regelung ist auch schon eine frühere Übernahme der Jagd zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. Der Richtpreis für die Pacht liegt derzeit bei 6,00 EUR/ha. Entsprechend der Jagdgenossenschaftssatzung erfolgt die Entscheidung durch Verlängerung bestehender Pachtverträge oder durch freihändige Vergabe. Die Kosten für die Wildschadenverhütung sind zu ⅔ durch den Pächter zu übernehmen, die Kosten für den Wildschadensersatz sind voll zu übernehmen. Weitere Auskünfte zu dem Jagdrevier sowie den Pachtbedingungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Dachsberg, Herrn Bürgermeister Helmut Kaiser, 07672/9905-23, 07672/9905-33, e-Mail: [email protected] Bewerbungen sind schriftlich bis zum 23. März 2015 beim Bürgermeisteramt, Wittenschwand, Rathausstraße1, 79875 Dachsberg, einzureichen. Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Nummer 11 Dorfhelferin-Einsatzleitung Schwester Ulrike Stich - 07672/2145 oder 07672/1604 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Dachsberg Öffnungszeiten des Rathauses Dachsberg Montag Dienstag – Donnerstag Freitag 07.30 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr 07.30 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr 07.30 bis 13.00 Uhr Öffnungszeiten des Rathauses Ibach Montag Donnerstag 14.30 bis 18.00 Uhr 08.30 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Tourist-Information Montag + Mittwoch Dienstag, Donnerstag + Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Mineralienmuseum Dachsberg Das Mineralienmuseum „Gottesehre“ in Urberg ist bis zu den Fasnachtsferien geschlossen. Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter 07672/9905-0 oder 07672/9905-11 entgegen genommen. Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen Caritassozialdienst – Beratung in versch. sozialen Belangen (Petra Lohmann) Sprechstunde in St. Blasien in den Räumen der Sozialstation, Friedhofstraße 8, 1. Stock: mittwochs, 13.30 bis 17.00 Uhr – : 07672/481882 Diakonisches Werk Hochrhein Dienststelle Waldshut, 07751/8304-0 Beratungsgespräche nach Vereinbarung DRK Servicestelle SeniorInnen Beratung rund um das Thema „Altern“ 07761-920124 Lucia Woldert, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säck. www.drk-saeckingen.de Hospizdienst e.V. Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen Waldtorstraße 1a, 79761 Waldshut-Tiengen 07751/802-333 blv. Fachstelle Sucht Alkohol- und Medikamentenprobleme Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen 07751/89668-0 Öffnungszeiten Bürstenmacherwerkstatt Ibach Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter 07672/842 oder 07672/9905-0 entgegen genommen. Landratsamt Waldshut Telefon: Montag Dienstag 07751/86-0 08.30 bis 12.30 Uhr 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr Die KfZ-Zulassungsstelle Waldshut ist bereits ab 7.30 Uhr, zusätzlich mittwochs von 07.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Müllabfuhr: 07751/86-5401 07751/89677-0 eMail: [email protected] Suchtprävention und Gesundheitsförderung Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen 07751/89668-11 Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut-Tiengen Telefonische Sprechzeiten der Beratungsstelle Courage, 07751/910843 Notruf-Telefon 07751/3553 Montag bis Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderung Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen 07741 / 965 72 77 Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut donum vitae – Staatl. anerkannte Beratungsstelle in Wichtige Rufnummern Rathaus Dachsberg Rathaus Ibach Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf 07672 / 9905-0 07672 / 842 112 110 Polizeiposten St. Blasien 07672 / 92228-0 Montag bis Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag bis 20.00 Uhr In der übrigen Zeit ist das Polizeirevier Bad Säckingen Tel. 07761/934-0 zuständig. Bereitschaftsdienst der Ärzte 01805/19292-430 zahnärztliche Notrufnummer 0180 3 222 555-30 Gift-Notruf 0761 / 270-4361 Krankentransporte 07751 19222 EnergieDienst AG Störungsnummer Servicenummer Jugend- und Drogenberatung Waldshut Bogenstr. 4, 79761 Waldshut-Tiengen 07623/921818 07623/921242 Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaftsberatung Waldshut, Rheinstr. 8 07751/898237 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Info 01805505999* Festnetzpreis 14 cent/min und Mobilfunkpreis maximal 42 cent/min Mo - Do 10 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr Tierschutzverein Waldshut-Tiengen Tierheim Steinatal 2, 07741/684033 Handy Notruf-Nr. 0151/55414785 Kath. Pfarramt 07672 / 738 der Seelsorgeeinheit Dachsberg-Ibach Ev. Pfarramt St. Blasien 07672 / 906009 Für den Verkehrsteilnehmer - TÜV 1a-Autoservice Thomas Ebi Der nächste HU-Termin findet an folgendem Tag statt: Sozialstation St. Blasien e.V. Donnerstag, 26.03. ab 14.00 Uhr Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien Telefon 07672/2145 oder 1604 Abgasuntersuchungen sind jederzeit möglich! um telefonische Voranmeldung wird gebeten 07755/580 Seite 3 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Information zur Grundbucheinsichtsstelle Dachsberg Das Grundbuchamt der Gemeinde Dachsberg wird seit März 2014 zentral vom Amtsgericht VillingenSchwenningen geführt. Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bei einem berechtigten Interesse weiterhin die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Ab sofort können Sie wieder beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchausdrucke bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Gebühren: unbeglaubigter Ausdruck: 10,-- Euro beglaubigter Ausdruck: 20,-- Euro Da noch nicht alle Grundbücher digitalisiert sind, müssen Sie sich bei Anfragen zu Grundbuchausdrucken auf eine Wartezeit von bis zu einer Woche einstellen. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Einsichtsstelle, Frau Ursula Gfrörer (07672/9905-26) oder direkt an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt-, Carlo-Schmid-Straße 7-9, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon 07721 6811-0, E-Mail [email protected] Forstpflanzenbestellung Wie jedes Frühjahr führe ich wieder eine Sammelbestellung für Forstpflanzen durch. Bitte melden Sie Ihren Bedarf an Forstpflanzen für dieses Frühjahr bis spätestens 27.März bei mir an. Die Pflanzen werden abgerufen, sobald gute Pflanzbedingungen vorherrschen. Ist das Frühjahr wieder so extrem trocken wie die letzten zwei Jahre, werde ich die Bestellung stornieren. Werde die Besteller aber dann darüber informieren. Die Abladestelle ist wie jedes Jahr in Wolpadingen vor dem Gasthaus Hirschen. Holzmarkt Alle Sägewerke sind momentan mit Rundholz eher unterversorgt. Das zeigt auch der sehr hohe Preis von aktuell 97,50 €/FM (Leitsortiment Fi 2b Güte B). Praktisch alle Sortimente sind problemlos zu verkaufen. Beabsichtigen Sie in diesem Jahr Holz einzuschlagen und benötigen eine Beratung, stehe ich Ihnen zur Verfügung. Auch diesen Sommer werde ich einen Harvestereinsatz durchführen. Haben Sie Interesse sich daran zu beteiligen, können Sie mir jetzt schon Ihre Flächen melden. Somit kann das Arbeitsvolumen einfacher abgeschätzt und die optimale Witterung gewählt werden. Forstinspektor Stefan Mayer, Todtmooser Str. 30, 79837 St. Blasien Tel. 07672/481293, Fax: 07672/481297, Mobil: 0160 7409773 Nummer 11 § Amtliche Bekanntmachungen Ibach Öffentliche Bekanntmachung Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Ibach Der Gemeinderat der Gemeinde Ibach hat in seiner Sitzung am 02. März 2015 folgende Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Diese wird hiermit satzungsgemäß wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34, 38 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ibach am 02. März 2015 folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege §1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Ibach erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). §2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und 6 m; Wochenendhausgebieten 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und 10 m, Ferienhausgebieten bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und 14 m, besonderen Wohngebieten und Mischgebieten bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und 18 m, anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werkund Dienstleistungen. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. §3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Nummer 11 Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln. §4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungsund Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. §5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. §6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre bestimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen befahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt, wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. Seite 5 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.S. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefähige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). §7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des § 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,5 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 §8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. Nummer 11 §9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan keine Zahl der Vollgeschosse, aber eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben einer Baumassenzahl auch die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung weder durch die Zahl der Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung weder durch die Zahl der Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Nummer 11 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollgeschossen i.S. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung] auch Untergeschosse in Garagenund Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschosszahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend § 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des § 11 für die Grundstücke entsprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. § 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind die in § 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. § 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entsprechende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die § 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. § 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6 bis 13 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. Seite 7 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach § 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des § 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit (§ 3 Abs. 2 Satz 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. § 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungsoder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. § 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Schlussvorschriften § 20 Andere Erschließungsanlagen Die Gemeinde Ibach erhebt für öffentliche Nummer 11 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Anbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungsoder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), 3. Parkflächen und Grünanlagen, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genannten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen und Grünanlagen), 4. Kinderspielplätze, 5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. § 21 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.1981 findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Oktober 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungsbeitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die endgültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung weiterhin. § 22 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ibach , den 02. März 2015 Helmut Kaiser Bürgermeister Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach § Amtliche Bekanntmachungen Schulanmeldung Dachsberg-Ibach an der Grundschule Am Dienstag, den 24. März 2015 in der Zeit von 10.15 bis 11.30 Uhr sowie am Mittwoch, den 25.März von 14.00 – 15.30 Uhr können in der Grundschule Dachsberg-Ibach (Rektorat) die zukünftigen Schulanfänger persönlich vorgestellt und angemeldet werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2015 6 Jahre alt werden. Zurückstellungsanträge und Anträge auf vorzeitige Einschulung können bei der Anmeldung gestellt werden. Müllentsorgung Hausmüllentsorgung Dachsberg: freitags ab 6:00 Uhr Ibach: montags ab 6:00 Uhr Nummer 11 Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) am Samstag, den 21. März 2015 zwischen 10 und 15 Uhr zum „Tag der offenen Tür“ in das vor wenigen Tagen fertiggestellte Gebäude ein (Hauptstraße 10, Schopfheim - gegenüber der IHK Hauptgeschäftsstelle). Alle Interessierten haben die Möglichkeit, an diesem Tag die neuen Räumlichkeiten zu besichtigen und sich ein Bild von dem vielfältigen Weiterbildungsangebot der IHK zu machen. Die Besucher erwartet ein umfangreiches Rahmenprogramm. In den fünf modern ausgestatteten Unterrichtsräumen können die Besucher Kurzvorträge der IHK-Dozenten mit Themen von "Life Kinetik" bis "Fair führen" erleben. Alle Besucher haben im Rahmen eines Gewinnspiels die Chance, Eintrittskarten für das Stimmen-Festival im Burghof Lörrach zu gewinnen. Johanna Speckmayer, Geschäftsführerin (Leitung IHK Geschäftsfeld Weiterbildung): „Mit dem neuen Bildungszentrum können wir eine noch größere Bandbreite in der Weiterbildung anbieten. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zum „Tag der offenen Tür“ in unser neues Bildungszentrum ein und freuen uns auf ihren Besuch! Kurzvorträge zum „Tag der offenen Tür“: Christoph Schmidt: Life Kinetic – Gehirntraining mal anders Prof. Dr. Uwe Schirmer: Unternehmer in eigener Sache Jolante Szumska: Lernen leicht gemacht Klaus Lemler: Wie fertige ich ein Mindmap? Steve Schneider: Fair führen Nächster Abfuhrtag für die BLAUE TONNE des Landkreises Dachsberg: Samstag, den 04. April 2015 Ibach: Montag, den 13. April 2015 Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr. IHK-Zukunftsforum: Chefsekretariat und Assistenz am 25. März 2015 Nächster Abholtermin „Gelben Sack“ für den Dachsberg: Freitag, 10. April 2015 Ibach: Freitag, den 27. März 2015 Die Abfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr. Bei Fragen oder Reklamationen: Hotline der Fa. Remondis 0800 122 32 55. Was sonst noch interessiert Willkommen im Bildungszentrum neuen IHK Einladung zum „Tag der offenen Tür“ am Samstag, 21.03.2015 in Schopfheim Aus Anlass der Fertigstellung des neuen IHK Bildungszentrums in Schopfheim lädt die Industrie- und im neuen IHK-Bildungszentrum in Schopfheim Chefsekretärinnen und Assistentinnen sind die Visitenkarte ihres Unternehmens und müssen neben ihrer Fachkompetenz über kommunikative, psychologische und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Diese anspruchsvollen Tätigkeiten sind weit entfernt vom Klischee der Kaffee kochenden Sekretärin, die es seit Jahrzehnten so nicht mehr gibt. In ihrem Alltag stehen Chefsekretärinnen nicht selten im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen ihres Vorgesetzten und den Anforderungen des Unternehmens. Von ihnen wird Loyalität und Verschwiegenheit verlangt, Flexibilität ist unabdingbar. Alles in allem ein sehr interessanter, aber nicht immer stressfreier Arbeitsplatz. Die IHK Hochrhein-Bodensee veranstaltet am 25. März 2015 erstmals ein Zukunftsforum, in dem diese vielfältigen Aufgaben in Workshops thematisiert und diskutiert werden. In vier Fachvorträgen erhalten die Teilnehmerinnen Anregungen, wie sie ihre Arbeit effizienter, souveräner und zeitsparender erledigen können. Neben fachlichen Inputs werden auch die psychologischen Erfolgsfaktoren aufgezeigt. In den Pausen steht eine Visagistin mit wertvollen Tipps und Tricks zum persönlichen Erscheinungsbild zur Verfügung. Das Netzwerken mit Kolleginnen und der persönliche Austausch untereinander kommt dabei Seite 9 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach ebenfalls nicht zu kurz. Das Forum findet von 9:15 – 16:15 Uhr im neuen IHKBildungszentrum in Schopfheim statt und kostet € 270,00. Im Preis ist der Mittagsimbiss enthalten. Anmeldung und Informationen Eva Pflugrad, 07622 3907-232 [email protected] www.konstanz.ihk.de Auslandsaufenthalte sind gefragt! Work & Travel, Volunteer & Travel, Au Pair Am Donnerstag, den 26. März 2015 Informationsveranstaltung in der Arbeitsagentur Waldshut-Tiengen Junge Menschen, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, um wertvolle Erfahrungen für sich selbst und evtl. für das spätere Berufsleben zu sammeln, stehen vor einer großen Auswahl an Möglichkeiten und Organisationen, die entsprechende Programme anbieten. Eine frühzeitige Orientierung und kompetente Beratung ist oft nötig. Frau Salmann stellt als erfahrene Mitarbeiterin vom American Institute For Foreign Study Deutschland (AIFS) die Programme „Work & Travel“, „Volunteer & Travel“ und „Au Pair“ am Donnerstag, den 26. März 2015 in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a, Raum 2.11, vor. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr mit den Vorträgen „Work & Travel“ / „Volunteer & Travel“ und wird nach einer kurzen Pause um 15.45 Uhr mit Informationen zu „Au Pair“ fortgesetzt. Interessierte junge Menschen, Eltern und Freunde erfahren Wichtiges über notwendige Voraussetzungen und Visum, Vorbereitung, reale Kosten, Betreuung und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. Natürlich werden auch zusätzliche Fragen gerne beantwortet. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich, entweder per E-Mail: [email protected] oder telefonisch: 07621 178-516. Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet auch 2015 wieder Seminare zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen an. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Mitarbeiter in Personalbüros und Steuerberater. Im Raum Freiburg finden die Seminare an folgenden Terminen statt: Seminar »Prüfung der Künstlersozialabgabe« 22. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg) 23. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Lörrach, Feldbergstraße 16 (Deutsche Nummer 11 Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle Lörrach) Seminar »Aktuelles aus der Betriebsprüfung (Mindestlohn, Aufzeichnungspflichten, Änderungen bei den Minijobs, Gleitzone und kurzfristigen Beschäftigungen, Berufsfachschüler, Schulende und weitere Ausbildung, Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer) 29. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle Lörrach) 30. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Lörrach, Feldbergstraße 16 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle Lörrach) Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl an den Seminaren ist begrenzt. Berücksichtigt werden Interessenten in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 27. März 2015. Die Seminare werden landesweit in allen Regionen angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Über den Bereich »Wichtige Links« kommen Sie direkt zu den Anmeldeformularen für die Arbeitgeberseminare. Weitere Auskunft erhalten Sie auch über das kostenlose Service-Telefon unter 0800 100048024. Kostenloses Energiesparkonto ermittelt regelmäßig den Energieverbrauch Verbrauch bestimmen – vergleichen – senken: Mit dem Energiesparkonto von co2online lässt sich bequem ermitteln, welche Einsparpotenziale es im Haushalt gibt. Einfach anmelden, Daten eingeben und ausrechnen lassen: www.energiesparkonto.de Ein Tipp der unabhängigen Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein, die auch kostengünstige (5 €, dank Kooperation mit der Verbraucherzentrale und Förderung des BMWi) Beratungen zu energetischer Sanierung und zum Stromsparen anbietet. Kontakt: 07751-917325; www.energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de Weiterführende Links Energiesparkonto von co2online: https://www.energiesparkonto.de Video: Warum Energiesparen glücklich macht http://www.co2online.de/service/multimediacenter/videos/media/energiesparkonto-warumenergiesparen-gluecklich-macht/ Energie-OnlineCheck für junge Menschen: Das SMERGYmeter http://www.be-smergy.de >> Special: Selfie-Fotowettbewerb bis 31.3.2015 Liebe Eltern! Im Sommer 2015 geht die KJG Görwihl wieder ins Lager. Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Vom 05. bis 15. August 2015 nach Jaun/Kanton Freiburg in der Schweiz Es dürfen alle Kinder mit, die zwischen 7 und 15 Jahre alt sind. Das Abgabedatum der Anmeldung entscheidet über die Teilnahme der Kinder. Bitte bedenken Sie, dass die Plätze begrenzt sind. Im Preis enthalten sind die An- und Abreise im Reisebus, die Übernachtung für 10 Tage im Ferienhaus, sowie Vollverpflegung der Kinder und ein tolles und abwechslungsreiches Programm durch unsere Gruppenleiter. Die Anmeldungen geben Sie bitte ab bei: Marc Schöne, Schmiedgasse 22, 79733 Görwihl Der Preis für das Lager beträgt: 280 Euro für das 1. Kind, 265 Euro für das 2. Kind, 250 Euro für jedes weitere Kind Wir freuen uns schon heute auf die Anmeldung Ihres/Ihrer Kindes/Kinder und auf ein erfolgreiches Sommerlager 2015. Die KJG Görwihl! kleben, bietet der Süden wilde Steilküsten, unendliche Olivenhaine mit jahrhundertealtem Olivenbäumen, die Felswohnungen von Matera, prunkvolle Städte, wie Bari und Lecce, die Perle des Barock. Absolut sehenswert und einzigartig sind die Trulli in Alberobello und Ostuni, die weiße Stadt, wie auch Castel del Monte, der „Krone Apuliens. Apulien hat so vieles zu bieten – doch überzeugen Sie sich selbst. Freuen Sie sich auf eine Woche Erlebnis in einem Land, wo Kultur, Gastfreundschaft und gutes Essen zu Hause sind. Preis für Fahrt im Luxus-Reisebus mit WC, Klimaanlage, Bordtoilette, 8 Übernachtungen mit Halbpension in *** bzw. ****Hotels, im Doppelzimmer, deutschsprachige Reiseleitung ab Waldshut, deutsche Führungen laut Programm, sämtliche Eintrittsgelder, Unterlagen, 975,-€ pro Person. Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, [email protected] Internationaler Schüleraustausch • Gastfamilien gesucht! Ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt in Deutschland! Die kurzzeitige Erweiterung Ihrer Familie wird Ihnen Freude machen. Die Jugendlichen verfügen über Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium besuchen und bringen für persönliche Wünsche ausreichend Taschengeld mit. Sprachaufenthalt Familienaufenthalt: 20.06. bis 15.07.2015 Je 10 Schülerinnen aus Kroatien, Rumänien, Serbien und Ungarn Die Gastfamilie erhält 10,- €/Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für Spanischinteressierte Alexander-von-Humboldt-Schule: 3.8. – 8.9.2015 Aufenthalt in Lima/ Peru in einer Gastfamilie; optional Reise nach Machu Picchu. Gegenbesuch im Januar 2016. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart, Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31, [email protected] www.schwaben-international.de Volkshochschule Waldshut-Tiengen 9tägige Kunst- und Kulturreise nach Apulien und in die Basilicata vom 10. - 18. Oktober 2015 Für viele ist Italiens „Stiefelabsatz noch heute ein Geheimtipp –“. Herzliche Menschen, wunderschöne Landschaften, atemberaubend schöne Strände, das typisch südländische Flair. Apulien wird Sie verzaubern und begeistern. Schon der Stauferkaiser Friedrich II liebte diese Region ganz besonders. Neben Kaisergeschichten, Kunstdenkmälern und Kulturgenuss bietet Apulien auch einzigartige Naturschönheiten: Während der „Sporn“ mit dem Nationalpark Gargano geprägt ist von grandiosen Felsformationen, kurvenreichen Straßen und Dörfern die an den Klippen Nummer 11 Sprechtage Pflegestützpunkt Waldshut des Landratsamtes Außensprechstunden Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut ist eine Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen rund um die Pflege. Sie erhalten von seinen Mitarbeiterinnen kostenlos und neutral Informationen zu den Themen Pflege, Versorgung, Vorsorgemöglichkeiten, rechtliche Vertretung, gesetzliche Leistungsansprüche und Ähnliches mehr. Sie geben daneben auch Auskünfte zu den regionalen Hilfeangeboten und bieten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Der Pflegestützpunkt hat seinen Sitz im Landratsamt Waldshut und bietet für die Gemeinden Görwihl, Herrischried, Rickenbach und Dachsberg/Ibach Außensprechstunden im Rathaus Görwihl an. Die zuständige Beraterin ist Frau Probst. Die nächste Außensprechstunde des Pflegestützpunktes findet am Mittwoch, den 15.04.2015 in der Zeit von 9.00 bis 10.30 Uhr im Rathaus Görwihl statt. Terminvereinbarungen unter Tel.: 07751/ 86- 4256 oder per E-Mail [email protected] Sprechstunden des Kreisjugendamts in St. Blasien Die Sprechstunden finden 14-tägig donnerstags, jeweils in den geraden Kalenderwochen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus St. Blasien statt. Nächster Termin: 02.04.2015 Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0. in Görwihl Die Sprechstunden finden am ersten Donnerstag eines jeden Monats in der Zeit von 14.30 bis 15.30 Uhr im Rathaus Görwihl statt. Seite 11 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Nächster Termin: 02.04.2015 Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Sprechtag im Landkreis Waldshut Terminvereinbarung unter 07751/89580. Internationale Rentenberatung Sprechtag im Landkreis Waldshut: 20.05.2015 Terminvereinbarung frühestens 8 Wochen vor dem Termin unter 07751/8958-10. VdK Sozialrechtsschutz GmbH Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Silke Löffler findet statt in Bad Säckingen - im Rathaus, ganztags am Dienstag, den 14. April 2015, Einlass morgens bis 12°° - Einlass mittags bis 16°° Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung Tel. 07621 -- 93 96 39-0 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall -, Renten - Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte und Terminvereinbarung erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicerstelle LÖRRACH Tel. 07621/ 939 639-0 mail: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin für den Ortsverband Dachsberg-Ibach ist Angelika Zipfel, ℡ 07755/776. Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wir bieten kostenlose und firmenunabhängige Beratung für sehbehinderte und blinde Menschen. Dies umfasst: Alltagshilfsmittel, elektronische Lesehilfen und Rehabilitationstraining. Außerdem helfen wir bei der Beantragung von blinden- oder Sehbehindertenangelegenheiten (Schwerbehindertenausweis, Lesegeräte oder Vorlesesysteme. Bei entsprechenden Voraussetzungen die Antragsstellung auf Landesblindenhilfe). Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Telefon: 0761 36122 Telefax: 0761 36123 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsvsb.org Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. Persönliche Hilfen Familienlotse Landkreis Waldshut / Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt. Infos bei Elke Stadler Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00, [email protected] Gruppenangebote für Ferienfreizeiten, Sport und Bewegung, Tagesunternehmungen, Bildungsangebote für Jugendliche und Kinder Unser neues Programmheft für 2015 ist ab sofort in unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen er- Nummer 11 hältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar ! Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an: Natalie Amico Telefon (07761) 55 38 581, [email protected] Beratungs- und Frühförderzentren Für Familien, deren Kinder (Baby, Klein- und Vorschulkinder) einen Unterstützungsbedarf haben. Infos bei Gesine Cheret, Tel. 07741/63480, E-Mail: [email protected]. Ärztlicher Notfalldienst Notruf 112 Ihre Verbindung zu DRK-Rettungsdienst und Feuerwehr bei Gefahr Die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl ist in ganz Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern Ihre direkte Verbindung zur Integrierten Leitstelle. Bei Feuer, bei Unfall mit Verletzten oder bei plötzlichen schweren gesundheitlichen Problemen erreichen Sie mit der Telefonnummer 112 am Tag und in der Nacht die Integrierte Leitstelle, welche sofort Hilfe zu Ihnen schickt. Bitte machen Sie folgende Angaben: - Wo ist der Notfall/Unfall/Brand? - Was ist geschehen? - Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? - Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? - Warten Sie immer auf Rückfragen der integrierten Leitstelle! Missbrauch des Notrufes, etwa für Scherze, wird bestraft. Wenn Sie nicht in direkter Gefahr sind, aber eine Fahrt mit dem Krankenwagen anfordern wollen, wählen Sie bitte die Nummer 19222. Vom Mobilfunknetz aus sollten Sie in diesem Fall davor die Vorwahl der integrierten Leitstelle wählen, im Kreis Waldshut ist das die Vorwahl 07751. Informationen erhalten Sie über den kassenärztlichen Notdienst im Landkreis Waldshut: Telefon 01805-19292430. An allen Tagen ist der ärztliche 24-StundenNotfalldienst über die Telefonnummer des DRK – 01805/19292-430 – zu erfragen Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden über 0180 3 222 555-30 zu erfragen. Apothekenbereitschaft Freitag, 20.03.2015 • Bären-Apotheke Waldshut ℡ 07751/9184233 Samstag, 21.03.2015 • Stadt-Apotheke Bad Säckingen ℡ 07761/4333 Sonntag, 22.03.2015 • Markt-Apotheke Tiengen ℡ 07741/4686 Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Montag, 23.03.2015 • Löwen-Apotheke Waldshut ℡ 07751/3443 Dienstag, 24.03.2015 • Apotheke am Seidenhof Tiengen ℡ 07741/7551 Mittwoch, 25.03.2015 • Schwarzwald-Apotheke Waldshut ℡ 07751/910566 Donnerstag, 26.03.2015 • Kur-Apotheke Todtmoos ℡ 07674/922014 • Kur-Apotheke Höchenschwand ℡ 07672/890 Freitag, 27.03.2015 • Storchen-Apotheke Tiengen ℡ 07741/832424 Samstag, 28.03.2015 • Rats-Apotheke Waldshut ℡ 07751/2220 die Tourist-Information Wintersportmöglichkeiten Dachsberg in Ibach Nummer 11 21.03.2015 – Todtmoos 19.00 Uhr Jahreskonzert mit dem Akkordeonorchester Todtmoos „AKONIMA-hautnah“, Licht – und Sound-Show im Kurhaus Wehratal, Eintritt Erwachsene 10 €, Kinder (516 J.) 5 €, Vorverkauf: [email protected] und unter 07762/523929 25.03.2015 – Görwihl „Boll’s Speck-Tour“ Metzgerei Boll Görwihl, Hauptstraße 48, ℡ 07754/226 Erleben Sie die Herstellung von Hotzenwälder SpeckSpezialitäten und vieles andere mehr, bei einer SPECKFÜHRUNG verbunden mit einer Gratis-Verkostung. Die Führung ist kostenlos, bitte um tel. Anmeldung und Der Betrieb des Skiliftes musste aufgrund der Schneeverhältnisse am vergangenen Wochenende eingestellt werden. Im Laufe dieser Woche konnte die Loipe 1 sowie die Skatingspur nochmals präpariert werden, auch dies wird nicht mehr möglich sein. Die Loipen 2-4 können aufgrund der Schneeverhältnisse nicht mehr gespurt werden. Die Winterwanderwege im Bereich Ibach und Dachsberg können ebenfalls aufgrund der abtauenden Schneelage nicht mehr präpariert werden, sind jedoch noch begehbar. Der aktuelle Zustandsbericht der Loipen und der Winterwanderwege sind auch unter dem Schneetelefon Dachsberg 07672/990599 oder Ibach 07672/2290 und im Internet unter www.dachsberg.de sowie www.ibachschwarzwald.de abrufbar. in Herrischried, Tel. 07764/9335894 Montag und Dienstag Ruhetag Mittwoch 11.00 – 21.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 13.00 Uhr Freitag 11.00 – 21.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr Sonn- u. Feiertag 10.00 – 18.00 Uhr in Görwihl, Tel. 07754/351 Montag und Mittwoch 15.00 – 21.00 Uhr Dienstag und Donnerstag geschlossene Badegruppen Freitag 16.00 – 20.00 Uhr Samstag 14.30 – 17.30 Uhr Sonn- und Feiertage 14.30 – 17.30 Uhr in Menzenschwand, Tel. 07675/929104 Revital Bewegungsbad täglich 10.00 – 21.00 Uhr freitags 10.00 – 22.00 Uhr immer mittwochs ab 17.00 Uhr ist Damensauna Vereinsnachrichten und Veranstaltungen Ver Bürger für Bürger Wer kann mir helfen? Diese Frage stellen sich oft ältere und kranke Menschen, Familien und Alleinerziehende, Eltern und pflegende Angehörige. Krankheit, ein Zeitproblem oder vieles mehr können das Leben ganz schön durcheinander bringen. Für solche Notfälle gibt es den Verein Bürger für Bürger e.V. Dachsberg. Immer montags von 17 bis 18 Uhr können Sie sich informieren im Rathaus Wittenschwand (Vereinsraum), oder rufen Sie uns an unter 07672-9905-29, wir rufen gerne zurück. Übrigens: Auch wenn Sie sich selbst als HelferIn engagieren wollen, sind Sie bei uns willkommen. Zentrum Neuenzell Körperorientierte Spirituelle Wegbegleitung Regelmäßige Gruppenangebote März 2015 Tanz und Bewegung 20 – 21.30 Uhr mit Frouke E. Kuiken, Kosten 15 € 24.03. / 31.03. Kreative Körperarbeit „Was mich bewegt“ 20 – 21.30 Uhr mit Silka Neumeister, Kosten 15 € 26.03. Info & Anmeldung sowie alle auch individuellen Angebote: Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach 07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de Seite 13 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Herzliche Einladung zum Tag der Offenen Tür am Sonntag, 22. März 2015 von 10.30 bis 18.30 Uhr Am 22. März ist es wieder soweit: Zentrum Neuenzell öffnet seine Türen auch und besonders für die Menschen in Ibach, Dachsberg und Umgebung. Eine herzliche Einladung, einfach mal hereinzuschauen, um die Menschen kennenzulernen und zu erleben, die Neuenzell führen. Und vielleicht eine Ahnung davon bekommen, was „körperorientierte spirituelle Wegbegleitung“ eigentlich meint – nicht gerade geläufige Begriffe, unter denen sich sicherlich nicht jede/r etwas vorstellen kann. Seit mehr als 30 Jahren in Ibach angesiedelt hat Zentrum Neuenzell seinen Platz im Gemeindeleben. Seine MitarbeiterInnen und Gäste schätzen wie wohl alle hier die nährende Kraft der Natur und Stille. Beide unterstützen das Team und jeden Gast auf dem Weg zum inneren Frieden, der dann vielleicht von hier aus auch ausstrahlen kann in die Welt. Wer also Lust hat, etwas von der Atmosphäre in Zentrum Neuenzell zu erfahren, ist am Sonntag, 22. März ab 10.30 Uhr herzlich willkommen - mit Kaffee, Tee und kulinarischen Kostproben aus der Neuenzeller Küche... Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach, 07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de Zeit zum Kennenlernen und für individuelle Gespräche 11.00 Uhr Hausführungen mit anschließendem 15.30 Uhr Gespräch sowie nach Bedarf Kurz-Workshops und Vorträge (ca. 45 Minuten) ab 11.30 Uhr Individuelle Sessions Musik- und Stimmimprovisation mit Graham Neumeister 12.00 Uhr Kreative Körperarbeit mit Silka Neumeister 13.00 Uhr Tanz und Bewegung mit Frouke E. Kuiken 14.30 Uhr Vortrag: Heilung des Weiblichen – Psychosomatik der weiblichen Organe mit Ulrike A.M. Silberbauer, Heilpraktikerin 16.30 Uhr Psychoenergie-Therapie® - ein Einblick mit Frouke E. Kuiken und Silka Neumeister 17.30 Uhr Einführung in Achtsamkeits-Meditation mit Silka Neumeister Für Kostproben aus der Küche sorgt Ingrid Tölke mit Team Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach, 07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de FC Dachsberg 1968 e.V. Nächste Spiele Samstag, 21.03.2015; 16.00 Uhr B-Junioren SG Dachsberg – SG Albbruck Sonntag, 22.03.2015; 13.15 Uhr A-Junioren SG Karsau – FC Dachsberg Nummer 11 Sonntag, 22.03.2015; 15.00 Uhr 2. Mannschaft SV Buch 2 – FC Dachsberg Sonntag, 22.03.2015; 15.00 Uhr 1. Mannschaft SG Höchenschwand – FC Dachsberg Samstag, 28.03.2015; 16.00 Uhr B-Junioren SV Schopfheim – FC Dachsberg Samstag, 28.03.03.2015; 18.00 Uhr 2. Mannschaft FC Dachsberg – FC Schachen Sonntag, 29.03.2015; 15.00 Uhr 1. Mannschaft FC Dachsberg – FC Geisslingen Auf Eure Unterstützung zählt der FC Dachsberg! FC Dachsberg 1968 e.V. Spielbericht Am vergangenen Sonntag durfte man zum ersten Punktspiel in diesem Jahr den aktuellen Tabellendritten FC Schlüchttal begrüßen. Nach einer schneebedingt eher durchwachsenen Vorbereitungszeit, was die Trainingsbedingungen angeht, wollte man den Gegner trotzdem von Beginn an unter Druck setzen und zeigen das man zu Unrecht auf dem letzten Tabellenplatz steht. Nach einer 15 minütiger Drangphase der Gäste mit zwei Chancen konnten wir uns nach und nach etwas befreien und den Gegner etwas von unserem Tor fernhalten. In der 22. Minute hatten wir dann selber eine gute Möglichkeit um die Führung zu erzielen. Patrick Schäuble setzte sich sehr gut über halb links im 16er durch, aber setzte den Ball leider über die Latte. Im Gegenzug hatten die Gäste nach einem gut vorgetragenen Angriff die Möglichkeit das 1:0 zu erzielen. Allerdings parierte Markus Kreml den Schuss glänzend zur Ecke. Kurz nach dieser Chance mussten wir schon verletzungsbedingt wechseln. Florian Weber musste das Spielfeld verlassen. Er kam nach einem Zweikampf unglücklich auf dem Boden auf und verletzte sich an der Schulter und am Knie. Leider wird uns Florian dadurch wohl die kommenden zwei Wochen nicht zur Verfügung stehen. Gute Besserung! Für ihn kam Tobias Tombrink in die Partie. Nach zwei weiteren guten Möglichkeiten durch Lorenz Ebi und Patrick Kaiser, hatten wir in der 41. Minute die beste Möglichkeit in der ersten Halbzeit um in Führung zu gehen. Corbinian Ebi setzte sich über die rechte Außenbahn Klasse durch brachte den Ball von der Seite halbhoch in die Mitte. Leider fand sich kein Abnehmer für diese Flanke. In der 4. Minute der Nachspielzeit der 1. Halbzeit erzielten die Gäste zum ungünstigsten Zeitpunkt das 0:1 Einen Befreiungsschlag im Mittelfeld konnte unsere Abwehr nicht klären und auf einmal war der Stürmer der Schlüchttäler durch und konnte ohne Probleme den Ball im Tor unterbringen. Für Markus Kreml bestand keine Abwehrmöglichkeit. Seite 14 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Somit war eine bis zu diesem Zeitpunkt durchaus mögliche Überraschung erst mal in weiter Ferne gerückt. Die Mannschaft kam trotz dem Rückstand mit Schwung aus der Halbzeit und konnte nun selber das Spiel etwas bestimmen. In der 63. Minute hatten wir eine weitere gute Chance um endlich selber ein Tor zu erzielen. Leider kratzte ein Spieler der Gäste den Kopfball von Patrick Schäuble, nach einem Eckball, noch von der Linie. Mit fortschreitender Spielzeit kamen die Schlüchttäler zu guten Chancen, aber entweder hatten wir das Glück auf unserer Seite oder Markus Kreml parierte die Möglichkeiten. Ab der 75. Minuten versuchte man durch eine Systemumstellung doch noch den Ausgleichstreffer zu erzielen. Die Chance dazu bekamen wir in der 82. Minute durch Lorenz Ebi. Leider hatte er seinen Schuss aus ca. 22 Meter zu hoch angesetzt. In der 89. Minute erzielten dann die Gäste durch einen berechtigten Foulelfmeter das 0:2 und die Entscheidung war damit gefallen. Am Ende konnte man mit dem Tabellendritten durchaus mithalten und zeigte ein sehr ordentliches Spiel vor einer super Zuschauerkulisse. Sollten die Jungs dieses Niveau in den kommenden Spiele halten, dann kann man bald mit dem ersten Sieg im Jahr 2015 rechnen. Am Sonntag, den 22. März steht um 15.00 Uhr das Derby gegen die SG Höchenschwand-Häusern an. Das Spiel wird aller Voraussicht nach auf dem Hartplatz in Höchenschwand stattfinden. Die Mannschaft würde sich über zahlreiche Unterstützung bei diesem Derby freuen. Schwarzwaldverein Ortsgruppe DachsbergIbach Nummer 11 Spielenachmittag Liebe Kinder und Eltern, wir laden Euch/ Sie recht herzlich zu einem Spielnachmittag in den Kath. Kindergarten St. Georg ein. Wir freuen uns über Eltern, Kindergartenkinder aber auch Kinder die noch nicht den Kindergarten besuchen. Alle sind herzlich willkommen, den Kindergarten kennen zu lernen! An solch einem Nachmittag darf im Kindergarten mit Eltern und Geschwistern gespielt, gesungen, gebastelt, erzählt … werden. Der Spielnachmittag ist am Montag, den 23. März 2015 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Viele Grüße und bis bald Das Kindergartenteam Bürger für Bürger e.V. Generalversammlung Der Nachbarschaftshilfeverein Bürger für Bürger e.V. hält am Montag, den 23.03.2015 um 20.00 Uhr im Gasthaus Dachsberger Hof in Wittenschwand seine diesjährige Generalversammlung ab. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Kassenbericht 5. Grußworte des Bürgermeisters 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge Hierzu sind alle Mitglieder, Gönner und Neuinteressierte herzliche eingeladen. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Freitag, 20. März 2015 um 20.00 Uhr in der Steigass-Stube in Oberibach. Tagesordnung mit den üblichen Punkten. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen. G. Geis-Tyroller 1. Vorsitzender Jahreskonzert Musikverein Urberg Zu unserem diesjährigen Jahreskonzert am Samstag, den 21.03.2015 um 20 Uhr möchten wir alle Blasmusikfreunde recht herzlich in die Dachsberg-Halle einladen. Unsere Dirigentin Elke Stich hat für Sie wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Wir freuen uns darauf, Sie an diesem Abend zu unserem Konzert begrüßen zu dürfen. Nach dem Konzert haben Sie wieder die Chance, schöne Preise aus unserer reichhaltigen Tombola zu gewinnen. Auf Ihren Besuch freut sich der Musikverein Urberg e.V. Landfrauen tagen Am Dienstag, 24. März, findet um 14.30 Uhr in der Gemeindehalle Ibach die Bezirksversammlung der Landfrauen des Bezirks Hotzenwald statt. Es referiert Helgard Diestel zum Thema "Die Heilkraft des Lachens". Für die musikalische und literarische Untermalung sorgen die Jazz-Tanz-Gruppe und Erika Buhr. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Landfrauen putzen Halle Die Gemeindehalle Ibach wird am Mittwoch, 25. März, von den Landfrauen wieder von Grund auf gereinigt. Es sind zwei Schichten geplant, eine ab 9 Uhr, die zweite ab 14 Uhr. Alle Landfrauen, die helfen können, melden sich bitte bei Doris Mutter, Tel. 07672 / 23 26. Seite 15 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Frauengemeinschaft Hierbach Generalversammlung Am Freitag, den 27.03.2015, findet um 19.30 Uhr im „Dachsberger Hof“ die diesjährige Generalversammlung der Frauengemeinschaft Hierbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Kassenbericht 5. Grußworte des Bürgermeisters 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Dachsberg, Einsatzabteilung Nord I Am Samstag, den 28. März 2015 findet um 20.00Uhr im Dachsberger-Hof in Wittenschwand die diesjährige ordentliche Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dachsberg Einsatzabteilung Nord I mit Rückblick auf das Jahr 2014 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Abteilungskommandanten 3. Tätigkeitsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht des Jugendleiters 6. Bericht des Kommandanten 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen 9. Probenbesuch 10. Grußworte 11. Termine 2015 12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Um Vollzählige Teilnahme der Aktiven, Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung wird gebeten. Chrispin Weber Abteilungskommandant FC Dachsberg 1968 e.V. Nummer 11 Der FC-Dachsberg lädt alle Ehrenmitglieder, Mitglieder sowie Jugendspieler und deren Eltern, Freunde und Gönner zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag den 02. April 2015 um 20:00 in das Clubheim nach Dachsberg- Wilfingen ein. Der Vorstand Frauengemeinschaft Hierbach Preisjass Hallo Jassfrauen, am Freitag den 10. April 2015 um 19.30 Uhr findet wieder unser Preisjass im Gemeinderaum in Vogelbach statt. Anmeldung bis 05. April bei Maritta Kaiser Tel.07755-8606 oder Angelika Zipfel Tel.07755-776. Es grüßt euch herzlich die Frauengemeinschaft Hierbach Musik im Kloster Konzertankündigung der Reihe „Musik im Kloster“ Am Samstag, den 21. März 2015 um 17.00 Uhr in der Kapuzinerkirche zur Stühlingen wird die neue Serie der Reihe „Musik im Kloster“ für 2015 eröffnet Das erste Konzert hat den Titel: “Maria- Spiegel des Schmerzes - ein Passionskonzert - “ und bietet Orgelwerke von J.S. Bach ( 1685-1750) und Werke für Sopran und Orgel von Josef Gabriel Rheinberger (1839-1901) und Hendrik Andriessen (1892-1981). Das Werk „miroir de peine“ („Spiegel des Schmerzes“) des holländischen Kirchenmusikers Hendrik Andriessen gestaltet in eindrucksvoll expressiver Vertonung die „Schmerzhaften Geheimnisse“ des Rosenkranzgebetes. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei: Um eine Spende zugunsten der Innenrenovation der Kapuzinerkirche wird gebeten. Landfrauen Albtal Frühlingsambiente in Immeneich Zum traditionellen Frühlings-/Osterbasar laden die Albtäler Landfrauen am 22. März 2015 in die Albtalhalle in Immeneich/ St. Blasien recht herzlich ein. Es werden liebevoll gefertigte Geschenke sowie Dekorationen angeboten. Der Basar ist geöffnet von 11.00 bis 16.30 Uhr und wird von den Landfrauen mit Mittagessen, Kaffee und Kuchen bewirtet. Jahreshauptversammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Bericht des Jugendleiters 5. Kassenbericht 6. Bericht des Vorstandes 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahl einer neuen Vorstandschaft 10. Grußworte 11. Wünsche und Anträge 12. Sonstiges Termine und Bekanntgaben Musical „Leben im All“ „Bühne frei“ heißt es demnächst für 73 Schülerinnen und Schüler der Justus-von-Liebig-Schule Waldshut. Nach mehrwöchiger Vorbereitung unter der Gesamtleitung von Musiklehrerin Elisabeth Wodsak werden sie das Kindermusical „Leben im All“ von Gerhard Meyer aufführen. Gemeinsam mit ihren Lehrern fiebern sie den vier Vorstellungen schon sehr entgegen. Seite 16 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Im Rahmen des Musicalprojekts haben die Schülerinnen und Schüler, die sich allesamt in der Erzieherausbildung befinden, nicht nur die Gesangs- und Tanzrollen einstudiert, sondern auch Bühnenbild und Kostüme selbst entworfen und gestaltet. Inspiriert von der Geschichte des Musicals – es erzählt von Planeten und Kometen, Sternschnuppen und Sternen, der Sonne und dem schwarzen Loch – haben sie die Aula ihrer Schule inzwischen durch Stellwände, aufgenähten Lichterketten und von der Decke herabhängenden Sterne und Planeten in einen ganz eigenen Kosmos verwandelt und so die Vorfreude bei Mitschülern und Lehrern auf die bevorstehenden Inszenierungen geweckt. Zwei Aufführungen, am 23. und 24. März 2015 um jeweils 14.30 Uhr, werden speziell für Kinder gestaltet und es haben sich bereits zahlreiche Kindergartengruppen aus Waldshut und Umgebung angemeldet. Zwei weitere Aufführungen, am 25. und 26. März 2015 um jeweils 19.30 Uhr, richten sich dann an die breite Öffentlichkeit, Eltern und Freunde. Einzelgäste sind jederzeit willkommen, bei Gruppen wird um Anmeldung gebeten, am besten per Email an [email protected] oder per Telefon unter 07751/884100. Gehen Sie mit uns auf eine musikalische Reise durch die Galaxien! Einladung zum Vortrag mit P. Klaus Mertes SJ Direktor des Kollegs St.Blasien, Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“ – Menschenwürde heute Das Nächstenliebegebot klingt so einfach und so verständlich, dass wir schnell meinen, wir hätten verstanden, worum es geht. Doch so einfach ist es nicht. Wer ist denn eigentlich der Nächste? Gibt es auch „Fernste“, die wir nicht so lieben sollen wie die Nächsten? Was bedeutet hier überhaupt das Wort „lieben“? Fragen über Fragen, die heute angesichts neuer Herausforderungen auch neu durchdacht werden müssen. Donnerstag, 26. März 2015, 19.00Uhr, Waldshut, katholisches Gemeindezentrum Liebfrauen Im Anschluss laden wir Sie herzlich ein zu einem kleinen Frühlingsempfang aus Anlass des 15. Geburtstags von donum vitae Hochrhein. Über Ihr reges Interesse würden wir uns sehr freuen. Trachtenkapelle Amrigschwand-Tiefenhäusern Jahreskonzert am 28. März 2015 im Haus des Gastes in Höchenschwand Auch in 2015 wollen wir Sie wieder einladen zu unserem traditionellen Jahreskonzert. Das abwechslungsreiche Programm reicht von klassischer Musik über Solo- und Nummer 11 Gesangseinlagen und traditioneller Blasmusik bis hin zu zeitgenössischen, modernen Titeln. Lassen Sie sich überraschen und genießen sie einen unterhaltsamen Abend mit Ihrer Trachtenkapelle. Vorverkaufskarten erhalten Sie ab Montag 09. März bis Sonntag 22. März bei allen Aktiven der Trachtenkapelle, sowie bei der Kurverwaltung Höchenschwand. Die Karten im Vorverkauf kosten 6 Euro. Eintrittskarten an der Abendkasse gibt es nach Verfügbarkeit für 7 Euro. Neu in 2015: Mit Ihrer Eintrittskarte erhalten Sie auch einen nummerierten Platz. Dadurch können wir Ihnen schon im Vorverkauf zusichern, dass Sie mit allen zusammenhängenden Karten, die sie erworben haben, auch gemeinsam zusammen sitzen können. Ihre Trachtenkapelle Amrigschwand-Tiefenhäusern Mehr Infos auch unter www.tk-at.de Kunstwerkstatt am Kolleg: Es sind noch Plätze frei im Osterferienkurs In den Osterferien lädt die Kunstwerkstatt am Kolleg St. Blasien Kinder ab zwölf Jahren zum Kurs "Rauchende Skulpturen aus Ton Backofen und Skulptur in einem" vom 7. bis 10. April ein. Ob qualmende Ungeheuer, dampfende Schlote oder schnaubende Drachen… In diesem Ferienkurs gestalten die Teilnehmer ihre eigene Tonskulptur, in der anschließend flaches Gebäck, wie Flammkuchen oder Pizza, gebacken werden kann. Jetzt anmelden unter: www.kunstwerkstatt.info Bernauer Samariterladen Baby- und Kindersachen-Sale im Bernauer Samariterladen. Diese Sonderaktion läuft bis Ende April 2015 Achtung! Mittwoch 15.4. geschlossen! In unserer Zweigstelle nehmen wir gerne gut erh. Möbel, Lampen, Hausrat, Spiegel, Bilder, Fahrräder, Ki-wagen usw. gespendet an und bieten diese auch zum Kauf an. (Erlös für Ukrainehilfe) Termine nur nach tel. Absprache: Tel. 07675 / 9299388 Carola Mühlbach, Todtmooser Str. 90 79872 Bernau i. Schw., (gegenüber Fa. LeistenSpiegelhalter) Am 26. Sept.15 Hilfstransport nach Bulgarien Anfragen betreffs beider Einrichtungen bei: Elisabeth Kaiser, Steingass 1, Ortsteil Altenrond, 79872 B e r n a u i. S c h w., Tel. 07675/476 oder 0152 087 096 52 Öffnungszeiten: Mittwochs 9 -12 Uhr und 14.30 -18.00 Uhr www.samariterladen.de Seite 17 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Kirchliche Nachrichten Ä Einladung zum FAMILIENGOTTESDIENST Liebe Kinder, wir laden euch und eure Familien zur Feier des Palmsonntages am 29.03.2015 um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche Hierbach herzlich ein! Alle Kinder sind eingeladen, den Gottesdienst mitzugestalten und ihre Palmen mitzubringen. Wir proben in der Kirche am • Samstag, 21.03.2015 um 17 Uhr • Samstag, 28.03.2015 um 17 Uhr Wir freuen uns auf euch! Nummer 11 Mittwoch, 25.03.2015 16.00 Uhr Hierholz – Eucharistiefeier Freitag, 27.03.2015 16.00 Wolpadingen - Eucharistiefeier Samstag, 28.03.2015 18.00 Uhr Urberg – Eucharistiefeier, Palmweihe Gottesdienste in der Christuskirche St. Blasien Sonntag, 22.03.2015 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weber) Veranstaltungen in der kommenden Woche: Samstag, 21.03.2015 17.00 Uhr Ökumenischer Kindergottesdienst in der Christuskirche Montag, 23.03.2015 19.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg, Treffpunkt am Dom Mittwoch, 25.03.2015 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Pfarrhaus Das Pfarramtsbüro ist dienstags bis freitags von 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet (Tel. 07672/906009). Pfr. Weber erreichen Sie unter der Telefonnummer 07672/906010. Unsere Jubilare In der kommenden Woche können folgende Jubilare ihren Geburtstag feiern: Gemeinde Dachsberg Am Samstag, den 21. März wird Friedrich Frölich in Fröhnd 70 Jahre alt. Am Montag, den 23. März wird Irma Denz in Wolpadingen 78 Jahre alt. Kath. Gottesdienste Freitag, 20.03.2015 16.00 Wilfingen - Eucharistiefeier Samstag, 21.03.2015 18.00 Uhr Wittenschwand - Eucharistiefeier 19.30 Uhr Ibach – Eucharistiefeier Sonntag, 22.03.2015 8.30 Uhr Urberg – Eucharistiefeier 10.00 Uhr Hierbach – Eucharistiefeier 14.30 Uhr Hierbach - Taufe Dienstag, 24.03.2015 7.50 Uhr Wittenschwand – Schulgottesdienst 16.00 Uhr Hierbach – Eucharistiefeier Am Mittwoch, den 25. März wird Ludwig Behringer in Hierholz 83 Jahre alt. Am Donnerstag, den 26. März wird Annemarie Müller in Außer-Urberg 76 Jahre alt und Elisabeth Keller in Happingen 70 Jahre alt. Am Freitag, den 27. März wird Katharina Werner in Inner-Urberg 81 Jahre alt. Seite 18 Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach Gemeinde Ibach Am Mittwoch, den 25. März wird Dietrich Kaiser in Mutterslehen 77 Jahre alt. Den Jubilaren herzlichen Glückwunsch!! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft für unsere Geschäftsräume in Dachsberg, Ortsteil Happingen Sie sind zuverlässig & gründlich, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf. Ansprechpartner: Gabriele Maigler vormittags 07755 93 92 72 Nummer 11 2-Zimmer Wohnung in Wittenschwand Küche, Duschbad, ca. 36m³, Terrasse und Gartenanteil, € 220,00 kalt, Handy 015788672606
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