Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 20.03.2015

Mitteilungsblatt
der Gemeinden
Dachsberg und Ibach
Herausgeber und Herstellung:
Gemeindeverwaltung Dachsberg
Gemeindeverwaltung Ibach
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeister Helmut Kaiser
oder der/die von ihm Beauftragte.
Wittenschwand, Rathausstraße 1
79875 Dachsberg (Südschwarzwald)
Tel. 07672/9905-0, Fax 07672/9905-33
e-mail: [email protected]
www.dachsberg.de
www.ibach-schwarzwald.de
Freitag, den 20. März 2015
Nummer 11
Der Spruch der Woche:
„Fang nie an, aufzuhören, hör nie auf, anzufangen“.
Marcus Tullius Cicero
§ Amtliche Bekanntmachungen
Dachsberg
Nächste Gemeinderatsitzung
Einladung
zu der am Dienstag, den 24.03.2015 um 19.30 Uhr im
Sitzungszimmer des Rathauses in DachsbergWittenschwand
stattfindenden
öffentlichen
und
nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Frageviertelstunde für Bürger
2. Straßensanierung 2015 –Durchführung von Straßensanierungsmaßnahmen an folgenden Straßen:
1. Hierbach-Hierholz-Fröhnd; 2. Fröhnd: Felsenweg,
Bannhölzleweg; Bekanntgabe der Submissionsergebnisse und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe
3. Kindergartenbedarfsplanung
Anträge des Waldorfkindergarten- und Waldorfschulvereins Goldenhof e.V. und der Waldorfinitiative
Dachsberg e.V. auf Aufnahme in den Bedarfsplan
der
Gemeinde
Dachsberg,
Beratung
und
Beschlussfassung hierüber
4. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche und
Anträge
Zuhörer sind immer herzlich willkommen!
Gemeinde Dachsberg
Landkreis Waldshut
Ausschreibung der Jagdpacht für das
Jagdrevier VI Bergwald in der Gemeinde
Dachsberg
Der bisherige Pächter des Jagdreviers VI Bergwald, das
eine Fläche von 551 ha hat, hat seinen Jagdpachtvertrag ordnungsgemäß zum 31. März 2016 gekündigt.
Die Verpachtung dieses Jagdbezirkes wird zum 01. April
2016 ausgeschrieben, mit einer einvernehmlichen
Regelung ist auch schon eine frühere Übernahme der
Jagd zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt möglich.
Der Richtpreis für die Pacht liegt derzeit bei 6,00
EUR/ha. Entsprechend der Jagdgenossenschaftssatzung erfolgt die Entscheidung durch Verlängerung
bestehender Pachtverträge oder durch freihändige
Vergabe.
Die Kosten für die Wildschadenverhütung sind zu ⅔
durch den Pächter zu übernehmen, die Kosten für den
Wildschadensersatz sind voll zu übernehmen.
Weitere Auskünfte zu dem Jagdrevier sowie den
Pachtbedingungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Dachsberg, Herrn Bürgermeister Helmut
Kaiser,
07672/9905-23,
07672/9905-33, e-Mail:
[email protected]
Bewerbungen sind schriftlich bis zum 23. März 2015
beim
Bürgermeisteramt,
Wittenschwand,
Rathausstraße1, 79875 Dachsberg, einzureichen.
Der Gemeinderat
als Verwalter der Jagdgenossenschaft
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nummer 11
Dorfhelferin-Einsatzleitung
Schwester Ulrike Stich -
07672/2145 oder 07672/1604
Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
Dachsberg
Öffnungszeiten des Rathauses Dachsberg
Montag
Dienstag – Donnerstag
Freitag
07.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
07.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
07.30 bis 13.00 Uhr
Öffnungszeiten des Rathauses Ibach
Montag
Donnerstag
14.30 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Tourist-Information
Montag + Mittwoch
Dienstag, Donnerstag + Freitag
14.00 bis 18.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Mineralienmuseum Dachsberg
Das Mineralienmuseum „Gottesehre“ in Urberg ist bis zu den
Fasnachtsferien geschlossen.
Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter
07672/9905-0 oder 07672/9905-11 entgegen genommen.
Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen
Caritassozialdienst – Beratung in versch. sozialen Belangen
(Petra Lohmann) Sprechstunde in St. Blasien in den Räumen der
Sozialstation, Friedhofstraße 8, 1. Stock:
mittwochs, 13.30 bis 17.00 Uhr – : 07672/481882
Diakonisches Werk Hochrhein
Dienststelle Waldshut,
07751/8304-0
Beratungsgespräche nach Vereinbarung
DRK Servicestelle SeniorInnen
Beratung rund um das Thema „Altern“
07761-920124 Lucia Woldert, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säck.
www.drk-saeckingen.de
Hospizdienst e.V.
Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen
Waldtorstraße 1a, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/802-333
blv. Fachstelle Sucht
Alkohol- und Medikamentenprobleme
Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/89668-0
Öffnungszeiten Bürstenmacherwerkstatt Ibach
Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter
07672/842 oder 07672/9905-0 entgegen genommen.
Landratsamt Waldshut
Telefon:
Montag
Dienstag
07751/86-0
08.30 bis 12.30 Uhr
08.30 bis 12.30 Uhr und
13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 15.30 Uhr
(durchgehend)
Freitag
08.30 bis 12.30 Uhr
Die KfZ-Zulassungsstelle Waldshut ist bereits ab 7.30 Uhr,
zusätzlich mittwochs von 07.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Müllabfuhr:
07751/86-5401
07751/89677-0
eMail: [email protected]
Suchtprävention und Gesundheitsförderung
Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/89668-11
Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut-Tiengen
Telefonische Sprechzeiten der Beratungsstelle Courage,
07751/910843 Notruf-Telefon 07751/3553
Montag bis Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und
Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr
Lebenshilfe Südschwarzwald
FUD für Familien mit Kindern mit Behinderung
Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen
07741 / 965 72 77
Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut
donum vitae – Staatl. anerkannte Beratungsstelle in
Wichtige Rufnummern
Rathaus Dachsberg
Rathaus Ibach
Feuerwehr/Rettungsdienst
Notruf
07672 / 9905-0
07672 / 842
112
110
Polizeiposten St. Blasien
07672 / 92228-0
Montag bis Freitag
von 07.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag
bis 20.00 Uhr
In der übrigen Zeit ist das Polizeirevier Bad Säckingen Tel.
07761/934-0 zuständig.
Bereitschaftsdienst der Ärzte
01805/19292-430
zahnärztliche Notrufnummer
0180 3 222 555-30
Gift-Notruf
0761 / 270-4361
Krankentransporte
07751 19222
EnergieDienst AG
Störungsnummer
Servicenummer
Jugend- und Drogenberatung Waldshut
Bogenstr. 4, 79761 Waldshut-Tiengen
07623/921818
07623/921242
Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaftsberatung
Waldshut, Rheinstr. 8 07751/898237
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Info
01805505999* Festnetzpreis 14 cent/min und
Mobilfunkpreis maximal 42 cent/min
Mo - Do 10 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen
Tierheim Steinatal 2,
07741/684033
Handy Notruf-Nr. 0151/55414785
Kath. Pfarramt
07672 / 738
der Seelsorgeeinheit Dachsberg-Ibach
Ev. Pfarramt St. Blasien
07672 / 906009
Für den Verkehrsteilnehmer - TÜV
1a-Autoservice Thomas Ebi
Der nächste HU-Termin findet an folgendem Tag statt:
Sozialstation St. Blasien e.V.
Donnerstag, 26.03. ab 14.00 Uhr
Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien
Telefon 07672/2145 oder 1604
Abgasuntersuchungen sind jederzeit möglich!
um telefonische Voranmeldung wird gebeten
07755/580
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Information zur Grundbucheinsichtsstelle
Dachsberg
Das Grundbuchamt der Gemeinde Dachsberg wird seit
März 2014 zentral vom Amtsgericht VillingenSchwenningen geführt. Um den Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde bei einem berechtigten Interesse
weiterhin die Einsichtnahme in die elektronischen
Grundbücher zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Ab sofort können Sie wieder beglaubigte und
unbeglaubigte
Grundbuchausdrucke
bei
der
Gemeindeverwaltung beantragen.
Gebühren:
unbeglaubigter Ausdruck: 10,-- Euro
beglaubigter Ausdruck:
20,-- Euro
Da noch nicht alle Grundbücher digitalisiert sind,
müssen Sie sich bei Anfragen zu Grundbuchausdrucken auf eine Wartezeit von bis zu einer
Woche einstellen.
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Einsichtsstelle, Frau Ursula Gfrörer (07672/9905-26)
oder direkt an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen
-Grundbuchamt-, Carlo-Schmid-Straße 7-9, 78050
Villingen-Schwenningen,
Telefon
07721
6811-0,
E-Mail
[email protected]
Forstpflanzenbestellung
Wie jedes Frühjahr führe ich wieder eine Sammelbestellung für Forstpflanzen durch. Bitte melden Sie
Ihren Bedarf an Forstpflanzen für dieses Frühjahr bis
spätestens 27.März bei mir an. Die Pflanzen werden
abgerufen, sobald gute Pflanzbedingungen vorherrschen. Ist das Frühjahr wieder so extrem trocken
wie die letzten zwei Jahre, werde ich die Bestellung
stornieren. Werde die Besteller aber dann darüber
informieren. Die Abladestelle ist wie jedes Jahr in
Wolpadingen vor dem Gasthaus Hirschen.
Holzmarkt
Alle Sägewerke sind momentan mit Rundholz eher
unterversorgt. Das zeigt auch der sehr hohe Preis von
aktuell 97,50 €/FM (Leitsortiment Fi 2b Güte B).
Praktisch alle Sortimente sind problemlos zu verkaufen.
Beabsichtigen Sie in diesem Jahr Holz einzuschlagen
und benötigen eine Beratung, stehe ich Ihnen zur
Verfügung. Auch diesen Sommer werde ich einen
Harvestereinsatz durchführen. Haben Sie Interesse sich
daran zu beteiligen, können Sie mir jetzt schon Ihre
Flächen melden. Somit kann das Arbeitsvolumen
einfacher abgeschätzt und die optimale Witterung
gewählt werden.
Forstinspektor Stefan Mayer, Todtmooser Str. 30, 79837
St. Blasien Tel. 07672/481293, Fax: 07672/481297,
Mobil: 0160 7409773
Nummer 11
§ Amtliche Bekanntmachungen
Ibach
Öffentliche Bekanntmachung
Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
der Gemeinde Ibach
Der Gemeinderat der Gemeinde Ibach hat in seiner
Sitzung
am
02.
März
2015
folgende
Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Diese wird
hiermit satzungsgemäß wie folgt öffentlich bekannt
gemacht:
Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung)
Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34, 38 Abs. 1
Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ibach am
02. März 2015 folgende Satzung beschlossen:
I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und
Wohnwege
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrags
Die Gemeinde Ibach erhebt Erschließungsbeiträge nach
den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie
nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche
1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze
(Anbaustraßen),
2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen
nicht befahrbare Wege (Wohnwege).
§2
Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten
1. für Anbaustraßen in
bis zu einer
Breite von
1.1 Kleingartengebieten
und
6 m;
Wochenendhausgebieten
1.2 Kleinsiedlungsgebieten
und 10 m,
Ferienhausgebieten
bei nur einseitiger Bebaubarkeit
7 m;
1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und 14 m,
besonderen
Wohngebieten
und
Mischgebieten
bei nur einseitiger Bebaubarkeit
8 m;
1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und 18 m,
anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2
genannten Sondergebieten
bei nur einseitiger Bebaubarkeit
12,5 m;
1.5 Industriegebieten
20 m,
bei nur einseitiger Bebaubarkeit
14,5 m;
2. für Wohnwege bis zu einer Breite von
5 m.
(2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen
besondere
flächenmäßige
Teileinrichtungen
als
Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für
Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere
flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen
Seite 4
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1
angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m.
(3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage,
so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen
Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das
Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt
für den Bereich der Einmündung in andere oder der
Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen.
Erschließt
eine
Anbaustraße
Grundstücke
in
Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der
in Abs. 1 angegebenen Breiten.
Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein
Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des
Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart
nach der auf den Grundstücken in der näheren
Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung.
(4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen
die anderweitig nicht gedeckten Kosten für
1. den
Erwerb
von
Flächen
für
die
Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an
solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen,
2. die erstmalige endgültige Herstellung der
Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen
für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des
Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an
bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze
durch Einmündungen oder Kreuzungen,
3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche
Erschließungsanlagen,
4. die
durch
die
Erschließungsmaßnahme
veranlassten Fremdfinanzierungskosten,
5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in
Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen
verursacht werden,
6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde
bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der
Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung;
7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werkund Dienstleistungen.
Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die
Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle
einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im
Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des
Baugesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4
des
Baugesetzbuchs.
Die
Erschließungskosten
umfassen auch die Kosten für in der Baulast der
Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer
Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn
sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt,
die über die Breite der anschließenden freien Strecken
hinausgehen.
§3
Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten
(1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden
nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
(2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden
für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die
Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die
beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte
Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder
diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende
Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die
städtebaulich
zweckmäßige
Erschließung
der
Nummer 11
Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt
ermitteln.
§4
Merkmale der endgültigen Herstellung der
Anbaustraßen und der Wohnwege
(1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie
neben
den
im
Bauprogramm
vorgesehenen
flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege,
Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über
betriebsfertige
Beleuchtungsund
Entwässerungseinrichtungen
verfügen.
Die
flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgültig
hergestellt, wenn
1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke
aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die
Decke kann auch aus einem ähnlichen Material
neuzeitlicher Bauweise bestehen;
2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1
aufweisen;
diese
kann
auch
aus
einer
wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenpflaster,
Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen;
3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind;
4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung
sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr
bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend
Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß
Nr. 3 gestaltet sind.
(2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie
entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind.
(3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die
Herstellungsmerkmale
abweichend
von
den
vorstehenden Bestimmungen festlegen.
§5
Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen
Erschließungskosten
Die Gemeinde trägt 5 v.H. der beitragsfähigen
Erschließungskosten.
§6
Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet,
Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten
(1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen
Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen
diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt,
die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung
für ihre bestimmungsgemäße Nutzung verlangt.
Hinterliegergrundstücke,
die
mit
mehreren
Anbaustraßen
über
einen
befahrbaren
oder
unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg
verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene
Anbaustraße erschlossen.
(2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein
durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund
von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer
Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks
beschränkt,
wird
nur
diese
Teilfläche
als
Grundstücksfläche
bei
der
Verteilung
der
Erschließungskosten zugrunde gelegt.
(3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen
Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die
Erschließungskosten
für
den
Abschnitt
einer
Anbaustraße
oder
eines
Wohnwegs
oder
zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder
Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden,
ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw.
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage
i.S. des Satzes 1.
(4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5)
anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten
(umlagefähige Erschließungskosten) werden auf die
Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis
verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen
Grundstücke zueinander stehen.
(5) Für
die
Verteilung
der
umlagefähigen
Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt
des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend
(Verteilungszeitpunkt).
§7
Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren
(1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich
durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit
einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle
Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende
volle
Zahl
aufgerundet
und
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird
durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung
der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13)
berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere
gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden,
gilt darüber hinaus die Regelung des § 14.
(3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem
Maß der Nutzung
1.
in den Fällen des § 11 Abs. 2
0,5
2.
bei eingeschossiger Bebaubarkeit
1,0
3.
bei zweigeschossiger Bebaubarkeit
1,25
4.
bei dreigeschossiger Bebaubarkeit
1,5
5.
bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit
1,75
6.
bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit
2,0
§8
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl
festsetzt
(1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan
festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse.
Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen
mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die
höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im
Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist
diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten
Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der
im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan geltenden Fassung.
(2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe
von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des
Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche
und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die
nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis
wird
auf
eine
volle
Zahl
gerundet,
wobei
Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als
0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet
werden.
(3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der
Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch
eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher
Anlagen festsetzt.
Nummer 11
§9
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl
festsetzt
(1) Weist der Bebauungsplan keine Zahl der
Vollgeschosse, aber eine Baumassenzahl aus, so gilt
als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5;
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei
Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als
0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet
werden.
(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei
Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse
genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der
Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche
und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5;
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei
Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als
0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet
werden.
(3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der
Bebauungsplan neben einer Baumassenzahl auch die
Höhe baulicher Anlagen festsetzt.
§ 10
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher
Anlagen festsetzt
(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der
baulichen Nutzung weder durch die Zahl der
Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl,
sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt
der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als
Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe
der baulichen Anlage geteilt durch
1. 3,0
für
die
im
Bebauungsplan
als
Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,
Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete
(WB) festgesetzten Gebiete und
2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete
(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete
(SO)
festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle
Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende
volle
Zahl
aufgerundet
und
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der
baulichen Nutzung weder durch die Zahl der
Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl,
sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt
der
maximalen
Traufhöhe
(Schnittpunkt
der
senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der
Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das
festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage
geteilt durch
1. 2,7
für
die
im
Bebauungsplan
als
Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,
Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete
(WB) festgesetzten Gebiete und
Seite 6
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nummer 11
2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete
(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete
(SO)
festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle
Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende
volle
Zahl
aufgerundet
und
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(3)
Ist im Einzelfall eine größere als die im
Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen
genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine
Geschosszahl umzurechnen.
(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der
Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die
zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe
der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß
Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.
§ 11
Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten
Gebieten
(1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder
Garagen hergestellt werden können, gelten als
eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen
des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss
zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils
höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse
gelten neben Vollgeschossen i.S. der LBO [in der im
Zeitpunkt
der
Beschlussfassung
über
den
Bebauungsplan
geltenden
Fassung]
auch
Untergeschosse
in
Garagenund
Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine
Anwendung.
(2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke
in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen
aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu
einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt
werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe,
Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein
Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10
finden keine Anwendung.
(3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von
den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1
und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig
bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur
Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete
errichtet werden dürfen.
höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2
gilt entsprechend.
(2)
Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein
Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine
Geschosszahl nach den Besonderheiten des Bauwerks
nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus
der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse
entsprechend § 8 Abs. 2.
(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die
Regelungen des § 11 für die Grundstücke entsprechende Anwendung,
1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt
werden können,
2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsächlich
baulich genutzt sind.
§ 13
Artzuschlag
(1)
Für
Grundstücke,
die
nach
den
Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf
den Grundstücken in der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-,
Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind die in § 7
Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen,
wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer
diesen Grundstücken auch andere Grundstücke
erschlossen werden.
(2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2
und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke.
§ 12
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11
bestehen
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für
die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11
entsprechende Festsetzungen enthält, ist
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der
tatsächlich vorhandenen,
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren
Umgebung überwiegend vorhandenen
Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten
Vollgeschosse
i.S. der
LBO
in
der
im
Verteilungszeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung.
Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen
mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die
§ 15
Vorauszahlungen
(1)
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die
ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist,
Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit
der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen
worden
und
die
endgültige
Herstellung
der
Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren zu
erwarten ist.
(2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen
Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der
Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen
Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die
endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf
Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem
Beitragsschuldner zu.
§ 14
Mehrfach erschlossene Grundstücke
(1)
Für Grundstücke, die durch weitere voll in der
Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen
erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke
zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6
bis 13 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei
einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte,
durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier
und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend
ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird
auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet
und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden
auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die
durch weitere Wohnwege erschlossen werden.
Seite 7
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
§ 16
Entstehung der Beitragsschuld
(1)
Die Beitragsschuld entsteht, wenn die
Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer
erstmaligen endgültigen Herstellung nach dem
Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist
und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung
(§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen
des § 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage
öffentlich genutzt werden kann.
(2)
Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und
des Entstehens der Beitragsschuld bekannt.
(3)
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für
den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine
Abrechnungseinheit (§ 3 Abs. 2 Satz 2).
(4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der
Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids.
§ 17
Beitragsschuldner
(1)
Beitragsschuldner
bzw.
Schuldner
der
Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe
des
Beitragsbzw.
Vorauszahlungsbescheids
Eigentümer des Grundstücks ist.
(2)
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht
belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des
Eigentümers
beitragspflichtig.
Mehrere
Beitragsschuldner
sind
Gesamtschuldner;
bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen
Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem
Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungsoder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur
gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft
beitragspflichtig.
§ 18
Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der
Vorauszahlungen
Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten.
§ 19
Ablösung des Erschließungsbeitrags
(1)
Die
Gemeinde
kann,
solange
die
Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem
Beitragsschuldner
die
Ablösung
des
Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage,
einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer
Abrechnungseinheit
zusammengefassten
Erschließungsanlagen vereinbaren.
(2)
Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der
Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld;
die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser
Satzung.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
II.
Schlussvorschriften
§ 20
Andere Erschließungsanlagen
Die Gemeinde Ibach erhebt für öffentliche
Nummer 11
1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu
bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen
Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden
(Sammelstraßen),
2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht
zum Anbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungsoder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege),
3. Parkflächen und Grünanlagen, soweit sie nicht
nach
dem
Bauprogramm
flächenmäßige
Teileinrichtungen der in § 1 genannten Verkehrsanlagen
sind (selbstständige Parkflächen und Grünanlagen),
4. Kinderspielplätze,
5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen
Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen)
keine Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes.
§ 21
Übergangsregelungen
(1)
Die
Erschließungsbeitragssatzung
vom
20.10.1981 findet Anwendung, wenn für Grundstücke
vor dem 1. Oktober 2005 ein Erschließungsbeitrag nach
dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der
Erschließungsbeitrag noch erhoben werden kann.
(2)
Sind
vor
dem
1. Oktober
2005
Vorausleistungen
auf
den
Erschließungsbeitrag
entrichtet worden, die die endgültige Beitragsschuld
übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005
der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden
zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung
getroffen hat.
(3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3
Satz 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine
Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB
abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der
Ablösung weiterhin.
§ 22
Inkrafttreten
Diese
Satzung
tritt
am
Tage
nach
ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ibach , den 02. März 2015
Helmut Kaiser
Bürgermeister
Seite 8
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
§ Amtliche Bekanntmachungen
Schulanmeldung
Dachsberg-Ibach
an
der
Grundschule
Am Dienstag, den 24. März 2015 in der Zeit von 10.15
bis 11.30 Uhr sowie am Mittwoch, den 25.März von
14.00 – 15.30 Uhr können in der Grundschule
Dachsberg-Ibach
(Rektorat)
die
zukünftigen
Schulanfänger persönlich vorgestellt und angemeldet
werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum
30.09.2015 6 Jahre alt werden.
Zurückstellungsanträge und Anträge auf vorzeitige
Einschulung können bei der Anmeldung gestellt werden.
Müllentsorgung
Hausmüllentsorgung
Dachsberg: freitags ab 6:00 Uhr
Ibach: montags ab 6:00 Uhr
Nummer 11
Handelskammer
Hochrhein-Bodensee
(IHK)
am
Samstag, den 21. März 2015 zwischen 10 und 15 Uhr
zum „Tag der offenen Tür“ in das vor wenigen Tagen
fertiggestellte
Gebäude
ein
(Hauptstraße
10,
Schopfheim - gegenüber der IHK Hauptgeschäftsstelle).
Alle Interessierten haben die Möglichkeit, an diesem
Tag die neuen Räumlichkeiten zu besichtigen und sich
ein Bild von dem vielfältigen Weiterbildungsangebot der
IHK zu machen. Die Besucher erwartet ein
umfangreiches Rahmenprogramm. In den fünf modern
ausgestatteten Unterrichtsräumen können die Besucher
Kurzvorträge der IHK-Dozenten mit Themen von "Life
Kinetik" bis "Fair führen" erleben. Alle Besucher haben
im Rahmen eines Gewinnspiels die Chance,
Eintrittskarten für das Stimmen-Festival im Burghof
Lörrach
zu
gewinnen.
Johanna
Speckmayer,
Geschäftsführerin
(Leitung
IHK
Geschäftsfeld
Weiterbildung): „Mit dem neuen Bildungszentrum
können wir eine noch größere Bandbreite in der
Weiterbildung anbieten. Wir laden alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger herzlich zum „Tag der offenen
Tür“ in unser neues Bildungszentrum ein und freuen uns
auf ihren Besuch!
Kurzvorträge
zum
„Tag
der
offenen
Tür“:
Christoph Schmidt:
Life Kinetic – Gehirntraining mal
anders
Prof. Dr. Uwe Schirmer: Unternehmer in eigener Sache
Jolante
Szumska:
Lernen
leicht
gemacht
Klaus Lemler:
Wie fertige ich ein Mindmap?
Steve Schneider:
Fair führen
Nächster Abfuhrtag für die
BLAUE TONNE des Landkreises
Dachsberg: Samstag, den 04. April 2015
Ibach: Montag, den 13. April 2015
Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr.
IHK-Zukunftsforum:
Chefsekretariat und Assistenz am 25. März 2015
Nächster Abholtermin
„Gelben Sack“
für
den
Dachsberg: Freitag, 10. April 2015
Ibach: Freitag, den 27. März 2015
Die Abfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
Bei Fragen oder Reklamationen:
Hotline der Fa. Remondis 0800 122 32 55.
Was sonst noch interessiert
Willkommen
im
Bildungszentrum
neuen
IHK
Einladung zum „Tag der offenen Tür“ am
Samstag, 21.03.2015 in Schopfheim
Aus Anlass der Fertigstellung des neuen IHK
Bildungszentrums in Schopfheim lädt die Industrie- und
im neuen IHK-Bildungszentrum in Schopfheim
Chefsekretärinnen und Assistentinnen sind die
Visitenkarte ihres Unternehmens und müssen neben
ihrer
Fachkompetenz
über
kommunikative,
psychologische und organisatorische Fähigkeiten
verfügen. Diese anspruchsvollen Tätigkeiten sind weit
entfernt vom Klischee der Kaffee kochenden Sekretärin,
die es seit Jahrzehnten so nicht mehr gibt. In ihrem
Alltag stehen Chefsekretärinnen nicht selten im
Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen ihres
Vorgesetzten
und
den
Anforderungen
des
Unternehmens. Von ihnen wird Loyalität und
Verschwiegenheit verlangt, Flexibilität ist unabdingbar.
Alles in allem ein sehr interessanter, aber nicht immer
stressfreier
Arbeitsplatz.
Die IHK Hochrhein-Bodensee veranstaltet am 25. März
2015 erstmals ein Zukunftsforum, in dem diese
vielfältigen Aufgaben in Workshops thematisiert und
diskutiert werden. In vier Fachvorträgen erhalten die
Teilnehmerinnen Anregungen, wie sie ihre Arbeit
effizienter, souveräner und zeitsparender erledigen
können. Neben fachlichen Inputs werden auch die
psychologischen Erfolgsfaktoren aufgezeigt. In den
Pausen steht eine Visagistin mit wertvollen Tipps und
Tricks zum persönlichen Erscheinungsbild zur
Verfügung. Das Netzwerken mit Kolleginnen und der
persönliche Austausch untereinander kommt dabei
Seite 9
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
ebenfalls
nicht
zu
kurz.
Das Forum findet von 9:15 – 16:15 Uhr im neuen IHKBildungszentrum in Schopfheim statt und kostet €
270,00. Im Preis ist der Mittagsimbiss enthalten.
Anmeldung
und
Informationen
Eva
Pflugrad,
07622
3907-232
[email protected]
www.konstanz.ihk.de
Auslandsaufenthalte sind gefragt!
Work & Travel, Volunteer & Travel, Au Pair
Am Donnerstag, den 26. März 2015
Informationsveranstaltung in der Arbeitsagentur
Waldshut-Tiengen
Junge Menschen, die sich für einen Auslandsaufenthalt
interessieren, um wertvolle Erfahrungen für sich selbst
und evtl. für das spätere Berufsleben zu sammeln,
stehen vor einer großen Auswahl an Möglichkeiten und
Organisationen,
die
entsprechende
Programme
anbieten. Eine frühzeitige Orientierung und kompetente
Beratung ist oft nötig.
Frau Salmann stellt als erfahrene Mitarbeiterin vom
American Institute For Foreign Study Deutschland
(AIFS) die Programme „Work & Travel“, „Volunteer &
Travel“ und „Au Pair“ am Donnerstag, den 26. März
2015 in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen,
Waldtorstraße 1a, Raum 2.11, vor. Die Veranstaltung
beginnt um 14.00 Uhr mit den Vorträgen „Work &
Travel“ / „Volunteer & Travel“ und wird nach einer
kurzen Pause um 15.45 Uhr mit Informationen zu „Au
Pair“ fortgesetzt.
Interessierte junge Menschen, Eltern und Freunde
erfahren Wichtiges über notwendige Voraussetzungen
und Visum, Vorbereitung, reale Kosten, Betreuung und
die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. Natürlich
werden auch zusätzliche Fragen gerne beantwortet.
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch
erforderlich,
entweder
per
E-Mail:
[email protected]
oder
telefonisch:
07621 178-516.
Neue Seminare zur Sozialversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
bietet
auch
2015
wieder
Seminare
zu
sozialversicherungsrechtlichen
Fragen
an.
Das
kostenfreie Angebot richtet sich an Arbeitgeber,
Mitarbeiter in Personalbüros und Steuerberater.
Im Raum Freiburg finden die Seminare an folgenden
Terminen statt:
Seminar »Prüfung der Künstlersozialabgabe«
22. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
in Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 (Deutsche
Rentenversicherung
Baden-Württemberg,
Regionalzentrum Freiburg)
23. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
in
Lörrach,
Feldbergstraße
16
(Deutsche
Nummer 11
Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle
Lörrach)
Seminar »Aktuelles aus der Betriebsprüfung
(Mindestlohn, Aufzeichnungspflichten, Änderungen
bei den Minijobs, Gleitzone und kurzfristigen
Beschäftigungen, Berufsfachschüler, Schulende
und weitere Ausbildung, Familienangehörige und
GmbH-Geschäftsführer)
29. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
in Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 (Deutsche
Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle
Lörrach)
30. April 2015 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
in
Lörrach,
Feldbergstraße
16
(Deutsche
Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle
Lörrach)
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl an den
Seminaren ist begrenzt. Berücksichtigt werden
Interessenten in der Reihenfolge der Anmeldung.
Anmeldeschluss ist der 27. März 2015.
Die Seminare werden landesweit in allen Regionen
angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Über
den Bereich »Wichtige Links« kommen Sie direkt zu den
Anmeldeformularen für die Arbeitgeberseminare.
Weitere Auskunft erhalten Sie auch über das kostenlose
Service-Telefon unter 0800 100048024.
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Liebe Eltern!
Im Sommer 2015 geht die KJG Görwihl wieder ins
Lager.
Seite 10
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Vom 05. bis 15. August 2015 nach Jaun/Kanton
Freiburg in der Schweiz
Es dürfen alle Kinder mit, die zwischen 7 und 15 Jahre
alt sind. Das Abgabedatum der Anmeldung entscheidet
über die Teilnahme der Kinder. Bitte bedenken Sie, dass
die Plätze begrenzt sind.
Im Preis enthalten sind die An- und Abreise im
Reisebus, die Übernachtung für 10 Tage im Ferienhaus,
sowie Vollverpflegung der Kinder und ein tolles und
abwechslungsreiches
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Der Preis für das Lager beträgt:
280 Euro für das 1.
Kind, 265 Euro für das 2. Kind, 250 Euro für jedes
weitere Kind
Wir freuen uns schon heute auf die Anmeldung
Ihres/Ihrer Kindes/Kinder und auf ein erfolgreiches
Sommerlager 2015.
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Kulturgenuss bietet Apulien auch einzigartige Naturschönheiten: Während der „Sporn“ mit dem Nationalpark
Gargano geprägt ist von grandiosen Felsformationen,
kurvenreichen Straßen und Dörfern die an den Klippen
Nummer 11
Sprechtage
Pflegestützpunkt
Waldshut
des
Landratsamtes
Außensprechstunden
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut ist eine
Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen
rund um die Pflege.
Sie erhalten von seinen Mitarbeiterinnen kostenlos und
neutral Informationen zu den Themen Pflege,
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Vorsorgemöglichkeiten,
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Vertretung,
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Leistungsansprüche
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den regionalen Hilfeangeboten und bieten Hilfestellung
bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
Der Pflegestützpunkt hat seinen Sitz im Landratsamt
Waldshut und bietet für die Gemeinden Görwihl,
Herrischried,
Rickenbach
und
Dachsberg/Ibach
Außensprechstunden im Rathaus Görwihl an.
Die zuständige Beraterin ist Frau Probst.
Die nächste Außensprechstunde des Pflegestützpunktes findet am Mittwoch, den 15.04.2015 in der
Zeit von 9.00 bis 10.30 Uhr im Rathaus Görwihl statt.
Terminvereinbarungen unter Tel.: 07751/ 86- 4256 oder
per E-Mail [email protected]
Sprechstunden des Kreisjugendamts
in St. Blasien
Die Sprechstunden finden 14-tägig donnerstags,
jeweils in den geraden Kalenderwochen in der Zeit
von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus St. Blasien statt.
Nächster Termin: 02.04.2015
Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0.
in Görwihl
Die Sprechstunden finden am ersten Donnerstag
eines jeden Monats in der Zeit von 14.30 bis 15.30 Uhr
im Rathaus Görwihl statt.
Seite 11
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nächster Termin: 02.04.2015
Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0.
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Sprechtag im Landkreis Waldshut
Terminvereinbarung unter 07751/89580.
Internationale Rentenberatung
Sprechtag im Landkreis Waldshut: 20.05.2015
Terminvereinbarung frühestens 8 Wochen vor dem
Termin unter 07751/8958-10.
VdK Sozialrechtsschutz GmbH
Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin
Silke Löffler findet statt in Bad Säckingen - im
Rathaus, ganztags am Dienstag, den 14. April 2015,
Einlass morgens bis 12°° - Einlass mittags bis 16°°
Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Tel. 07621 -- 93 96 39-0
Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen
Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall -, Renten - Kranken- und
Pflegeversicherung.
Weitere Auskünfte und Terminvereinbarung erhalten Sie
in der VdK SRgGmbH Servicerstelle LÖRRACH Tel.
07621/ 939 639-0 mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartnerin für den Ortsverband
Dachsberg-Ibach ist Angelika Zipfel, ℡ 07755/776.
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für sehbehinderte und blinde Menschen. Dies umfasst:
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die Antragsstellung auf Landesblindenhilfe).
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 36122
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Für Familien, deren Kinder (Baby, Klein- und
Vorschulkinder) einen Unterstützungsbedarf haben.
Infos bei Gesine Cheret, Tel. 07741/63480, E-Mail:
[email protected].
Ärztlicher Notfalldienst
Notruf 112 Ihre Verbindung zu DRK-Rettungsdienst und
Feuerwehr bei Gefahr
Die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl ist in ganz
Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern
Ihre direkte Verbindung zur Integrierten Leitstelle. Bei
Feuer, bei Unfall mit Verletzten oder bei plötzlichen
schweren gesundheitlichen Problemen erreichen Sie mit
der Telefonnummer 112 am Tag und in der Nacht die
Integrierte Leitstelle, welche sofort Hilfe zu Ihnen
schickt. Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Wo ist der Notfall/Unfall/Brand?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
- Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen
haben die Betroffenen?
- Warten Sie immer auf Rückfragen der integrierten
Leitstelle!
Missbrauch des Notrufes, etwa für Scherze, wird
bestraft. Wenn Sie nicht in direkter Gefahr sind, aber
eine Fahrt mit dem Krankenwagen anfordern wollen,
wählen Sie bitte die Nummer 19222. Vom Mobilfunknetz
aus sollten Sie in diesem Fall davor die Vorwahl der
integrierten Leitstelle wählen, im Kreis Waldshut ist das
die Vorwahl 07751. Informationen erhalten Sie über den
kassenärztlichen Notdienst im Landkreis Waldshut:
Telefon 01805-19292430.
An allen Tagen ist der ärztliche 24-StundenNotfalldienst über die Telefonnummer des DRK
– 01805/19292-430 – zu erfragen
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den
Wochenenden über 0180 3 222 555-30 zu
erfragen.
Apothekenbereitschaft
Freitag, 20.03.2015
• Bären-Apotheke Waldshut ℡ 07751/9184233
Samstag, 21.03.2015
• Stadt-Apotheke Bad Säckingen ℡ 07761/4333
Sonntag, 22.03.2015
• Markt-Apotheke Tiengen ℡ 07741/4686
Seite 12
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Montag, 23.03.2015
• Löwen-Apotheke Waldshut ℡ 07751/3443
Dienstag, 24.03.2015
• Apotheke am Seidenhof Tiengen ℡ 07741/7551
Mittwoch, 25.03.2015
• Schwarzwald-Apotheke Waldshut ℡ 07751/910566
Donnerstag, 26.03.2015
• Kur-Apotheke Todtmoos ℡ 07674/922014
• Kur-Apotheke Höchenschwand ℡ 07672/890
Freitag, 27.03.2015
• Storchen-Apotheke Tiengen ℡ 07741/832424
Samstag, 28.03.2015
• Rats-Apotheke Waldshut ℡ 07751/2220
die Tourist-Information
Wintersportmöglichkeiten
Dachsberg
in
Ibach
Nummer 11
21.03.2015 – Todtmoos
19.00 Uhr Jahreskonzert
mit
dem
Akkordeonorchester Todtmoos „AKONIMA-hautnah“,
Licht – und Sound-Show im Kurhaus
Wehratal, Eintritt Erwachsene 10 €, Kinder (516 J.) 5 €, Vorverkauf: [email protected] und
unter 07762/523929
25.03.2015 – Görwihl
„Boll’s Speck-Tour“
Metzgerei Boll Görwihl, Hauptstraße 48, ℡ 07754/226
Erleben Sie die Herstellung von Hotzenwälder SpeckSpezialitäten und vieles andere mehr, bei einer SPECKFÜHRUNG verbunden mit einer Gratis-Verkostung.
Die Führung ist kostenlos, bitte um tel. Anmeldung
und
Der Betrieb des Skiliftes musste aufgrund der Schneeverhältnisse am vergangenen Wochenende eingestellt
werden. Im Laufe dieser Woche konnte die Loipe 1
sowie die Skatingspur nochmals präpariert werden,
auch dies wird nicht mehr möglich sein. Die Loipen 2-4
können aufgrund der Schneeverhältnisse nicht mehr
gespurt werden. Die Winterwanderwege im Bereich
Ibach und Dachsberg können ebenfalls aufgrund der
abtauenden Schneelage nicht mehr präpariert werden,
sind jedoch noch begehbar.
Der aktuelle Zustandsbericht der Loipen und der
Winterwanderwege sind auch unter dem Schneetelefon
Dachsberg 07672/990599 oder Ibach 07672/2290 und
im Internet unter www.dachsberg.de sowie www.ibachschwarzwald.de abrufbar.
in Herrischried, Tel. 07764/9335894
Montag und Dienstag Ruhetag
Mittwoch
11.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr
Freitag
11.00 – 21.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
Sonn- u. Feiertag
10.00 – 18.00 Uhr
in Görwihl, Tel. 07754/351
Montag und Mittwoch
15.00 – 21.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossene Badegruppen
Freitag
16.00 – 20.00 Uhr
Samstag
14.30 – 17.30 Uhr
Sonn- und Feiertage
14.30 – 17.30 Uhr
in Menzenschwand, Tel. 07675/929104
Revital Bewegungsbad
täglich
10.00 – 21.00 Uhr
freitags
10.00 – 22.00 Uhr
immer mittwochs ab 17.00 Uhr ist Damensauna
Vereinsnachrichten und
Veranstaltungen
Ver
Bürger für Bürger
Wer kann mir helfen?
Diese Frage stellen sich oft ältere und kranke
Menschen,
Familien
und
Alleinerziehende,
Eltern
und
pflegende
Angehörige.
Krankheit, ein Zeitproblem oder vieles mehr können das
Leben ganz schön durcheinander bringen.
Für
solche
Notfälle
gibt
es
den
Verein
Bürger für Bürger e.V. Dachsberg.
Immer montags von 17 bis 18 Uhr können Sie sich
informieren im Rathaus Wittenschwand (Vereinsraum),
oder
rufen
Sie
uns
an
unter
07672-9905-29, wir rufen gerne zurück.
Übrigens: Auch wenn Sie sich selbst als HelferIn
engagieren wollen, sind Sie bei uns willkommen.
Zentrum Neuenzell
Körperorientierte Spirituelle
Wegbegleitung
Regelmäßige Gruppenangebote März 2015
Tanz und Bewegung
20 – 21.30 Uhr mit Frouke E. Kuiken, Kosten 15 €
24.03. / 31.03.
Kreative Körperarbeit „Was mich bewegt“
20 – 21.30 Uhr mit Silka Neumeister, Kosten 15 €
26.03.
Info & Anmeldung
sowie alle auch individuellen Angebote:
Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach
07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Herzliche Einladung zum Tag der Offenen Tür
am Sonntag, 22. März 2015 von 10.30 bis 18.30
Uhr
Am 22. März ist es wieder soweit: Zentrum Neuenzell
öffnet seine Türen auch und besonders für die
Menschen in Ibach, Dachsberg und Umgebung. Eine
herzliche Einladung, einfach mal hereinzuschauen, um
die Menschen kennenzulernen und zu erleben, die
Neuenzell führen. Und vielleicht eine Ahnung davon
bekommen, was „körperorientierte spirituelle Wegbegleitung“ eigentlich meint – nicht gerade geläufige
Begriffe, unter denen sich sicherlich nicht jede/r etwas
vorstellen kann.
Seit mehr als 30 Jahren in Ibach angesiedelt hat
Zentrum Neuenzell seinen Platz im Gemeindeleben.
Seine MitarbeiterInnen und Gäste schätzen wie wohl
alle hier die nährende Kraft der Natur und Stille. Beide
unterstützen das Team und jeden Gast auf dem Weg
zum inneren Frieden, der dann vielleicht von hier aus
auch ausstrahlen kann in die Welt.
Wer also Lust hat, etwas von der Atmosphäre in
Zentrum Neuenzell zu erfahren, ist am Sonntag, 22.
März ab 10.30 Uhr herzlich willkommen - mit Kaffee,
Tee und kulinarischen Kostproben aus der Neuenzeller
Küche...
Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach,
07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de
Zeit zum Kennenlernen und für individuelle
Gespräche
11.00 Uhr Hausführungen mit anschließendem
15.30 Uhr Gespräch sowie nach Bedarf
Kurz-Workshops und Vorträge (ca. 45 Minuten)
ab 11.30 Uhr Individuelle Sessions Musik- und
Stimmimprovisation
mit
Graham
Neumeister
12.00
Uhr Kreative
Körperarbeit
mit
Silka
Neumeister
13.00
Uhr Tanz und Bewegung mit Frouke E.
Kuiken
14.30
Uhr Vortrag: Heilung des Weiblichen –
Psychosomatik der weiblichen Organe
mit
Ulrike
A.M. Silberbauer, Heilpraktikerin
16.30 Uhr Psychoenergie-Therapie® - ein Einblick mit
Frouke E. Kuiken und Silka Neumeister
17.30 Uhr Einführung in Achtsamkeits-Meditation mit
Silka Neumeister
Für Kostproben aus der Küche sorgt Ingrid Tölke mit
Team
Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach,
07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de
FC Dachsberg 1968 e.V.
Nächste Spiele
Samstag, 21.03.2015; 16.00 Uhr
B-Junioren
SG Dachsberg – SG Albbruck
Sonntag, 22.03.2015; 13.15 Uhr
A-Junioren
SG Karsau – FC Dachsberg
Nummer 11
Sonntag, 22.03.2015; 15.00 Uhr
2. Mannschaft
SV Buch 2 – FC Dachsberg
Sonntag, 22.03.2015; 15.00 Uhr
1. Mannschaft
SG Höchenschwand – FC Dachsberg
Samstag, 28.03.2015; 16.00 Uhr
B-Junioren
SV Schopfheim – FC Dachsberg
Samstag, 28.03.03.2015; 18.00 Uhr
2. Mannschaft
FC Dachsberg – FC Schachen
Sonntag, 29.03.2015; 15.00 Uhr
1. Mannschaft
FC Dachsberg – FC Geisslingen
Auf Eure Unterstützung zählt der FC Dachsberg!
FC Dachsberg 1968 e.V.
Spielbericht
Am vergangenen Sonntag durfte man zum
ersten
Punktspiel
in
diesem
Jahr
den aktuellen Tabellendritten FC Schlüchttal begrüßen.
Nach einer schneebedingt eher durchwachsenen
Vorbereitungszeit, was die Trainingsbedingungen
angeht, wollte man den Gegner trotzdem von Beginn an
unter
Druck
setzen
und
zeigen
das
man
zu Unrecht auf dem letzten Tabellenplatz steht.
Nach einer 15 minütiger Drangphase der Gäste mit zwei
Chancen konnten wir uns nach und nach
etwas befreien und den Gegner etwas von unserem Tor
fernhalten. In der 22. Minute hatten wir dann selber eine
gute Möglichkeit um die Führung zu erzielen. Patrick
Schäuble setzte sich sehr gut über halb links im 16er
durch, aber setzte den Ball leider über die Latte.
Im Gegenzug hatten die Gäste nach einem gut
vorgetragenen Angriff die Möglichkeit das 1:0
zu erzielen. Allerdings parierte Markus Kreml den
Schuss
glänzend
zur
Ecke.
Kurz nach dieser Chance mussten wir schon
verletzungsbedingt wechseln. Florian Weber musste
das Spielfeld verlassen. Er kam nach einem Zweikampf
unglücklich auf dem Boden auf und verletzte
sich an der Schulter und am Knie. Leider wird uns
Florian dadurch wohl die kommenden zwei Wochen
nicht zur Verfügung stehen. Gute Besserung! Für ihn
kam
Tobias
Tombrink
in
die
Partie.
Nach zwei weiteren guten Möglichkeiten durch Lorenz
Ebi und Patrick Kaiser, hatten wir in der 41. Minute die
beste Möglichkeit in der ersten Halbzeit um in Führung
zu gehen. Corbinian Ebi setzte sich über die
rechte Außenbahn Klasse durch brachte den Ball von
der Seite halbhoch in die Mitte. Leider fand sich
kein Abnehmer für diese Flanke. In der 4. Minute der
Nachspielzeit der 1. Halbzeit erzielten die Gäste
zum ungünstigsten Zeitpunkt das 0:1 Einen
Befreiungsschlag im Mittelfeld konnte unsere Abwehr
nicht klären und auf einmal war der Stürmer der
Schlüchttäler durch und konnte ohne Probleme
den Ball im Tor unterbringen. Für Markus Kreml bestand
keine Abwehrmöglichkeit.
Seite 14
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Somit war eine bis zu diesem Zeitpunkt durchaus
mögliche Überraschung erst mal in weiter Ferne
gerückt. Die Mannschaft kam trotz dem Rückstand mit
Schwung aus der Halbzeit und konnte nun selber
das Spiel etwas bestimmen. In der 63. Minute hatten wir
eine weitere gute Chance um endlich selber
ein Tor zu erzielen. Leider kratzte ein Spieler der Gäste
den Kopfball von Patrick Schäuble, nach einem
Eckball, noch von der Linie. Mit fortschreitender
Spielzeit kamen die Schlüchttäler zu guten Chancen,
aber entweder hatten wir das Glück auf unserer Seite
oder Markus Kreml parierte die Möglichkeiten.
Ab der 75. Minuten versuchte man durch eine
Systemumstellung doch noch den Ausgleichstreffer
zu erzielen. Die Chance dazu bekamen wir in der 82.
Minute durch Lorenz Ebi. Leider hatte er seinen Schuss
aus ca. 22 Meter zu hoch angesetzt. In der 89. Minute
erzielten dann die Gäste durch einen berechtigten
Foulelfmeter das 0:2 und die Entscheidung war damit
gefallen. Am Ende konnte man mit dem Tabellendritten
durchaus mithalten und zeigte ein sehr ordentliches
Spiel vor einer super Zuschauerkulisse. Sollten die
Jungs dieses Niveau in den kommenden Spiele halten,
dann kann man bald mit dem ersten Sieg im Jahr 2015
rechnen.
Am Sonntag, den 22. März steht um 15.00 Uhr das
Derby gegen die SG Höchenschwand-Häusern an. Das
Spiel wird aller Voraussicht nach auf dem Hartplatz in
Höchenschwand stattfinden. Die Mannschaft würde
sich über zahlreiche Unterstützung bei diesem Derby
freuen.
Schwarzwaldverein Ortsgruppe DachsbergIbach
Nummer 11
Spielenachmittag
Liebe Kinder und Eltern,
wir laden Euch/ Sie recht herzlich zu einem
Spielnachmittag in den Kath. Kindergarten St. Georg
ein. Wir freuen uns über Eltern, Kindergartenkinder aber
auch Kinder die noch nicht den Kindergarten besuchen.
Alle sind herzlich willkommen, den Kindergarten kennen
zu lernen! An solch einem Nachmittag darf im
Kindergarten mit Eltern und Geschwistern gespielt,
gesungen, gebastelt, erzählt … werden.
Der Spielnachmittag ist am Montag, den 23. März 2015
von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Viele Grüße und bis bald
Das Kindergartenteam
Bürger für Bürger e.V.
Generalversammlung
Der Nachbarschaftshilfeverein Bürger für Bürger e.V.
hält am Montag, den 23.03.2015 um 20.00 Uhr im
Gasthaus Dachsberger Hof in Wittenschwand seine
diesjährige Generalversammlung ab.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht
4. Kassenbericht
5. Grußworte des Bürgermeisters
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Wünsche und Anträge
Hierzu sind alle Mitglieder, Gönner und Neuinteressierte
herzliche eingeladen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, 20. März 2015 um 20.00 Uhr in der
Steigass-Stube in Oberibach.
Tagesordnung mit den üblichen Punkten.
Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich
eingeladen.
G. Geis-Tyroller
1. Vorsitzender
Jahreskonzert Musikverein
Urberg
Zu
unserem
diesjährigen
Jahreskonzert am Samstag, den 21.03.2015 um 20
Uhr möchten wir alle Blasmusikfreunde recht herzlich in
die Dachsberg-Halle einladen.
Unsere Dirigentin Elke Stich hat für Sie wieder ein
abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Wir
freuen uns darauf, Sie an diesem Abend zu unserem
Konzert begrüßen zu dürfen. Nach dem Konzert haben
Sie wieder die Chance, schöne Preise aus unserer
reichhaltigen Tombola zu gewinnen.
Auf Ihren Besuch freut sich der Musikverein Urberg e.V.
Landfrauen tagen
Am Dienstag, 24. März, findet um 14.30 Uhr in der
Gemeindehalle Ibach die Bezirksversammlung der
Landfrauen des Bezirks Hotzenwald statt. Es referiert
Helgard Diestel zum Thema "Die Heilkraft des Lachens".
Für die musikalische und literarische Untermalung
sorgen die Jazz-Tanz-Gruppe und Erika Buhr.
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
Landfrauen putzen Halle
Die Gemeindehalle Ibach wird am Mittwoch, 25. März,
von den Landfrauen wieder von Grund auf gereinigt. Es
sind zwei Schichten geplant, eine ab 9 Uhr, die zweite
ab 14 Uhr. Alle Landfrauen, die helfen können, melden
sich bitte bei Doris Mutter, Tel. 07672 / 23 26.
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Frauengemeinschaft Hierbach
Generalversammlung
Am Freitag, den 27.03.2015, findet um 19.30 Uhr im
„Dachsberger Hof“ die diesjährige Generalversammlung
der Frauengemeinschaft Hierbach statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht
4. Kassenbericht
5. Grußworte des Bürgermeisters
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Wünsche und Anträge
Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
Feuerwehr Dachsberg, Einsatzabteilung Nord I
Am Samstag, den 28. März 2015 findet um 20.00Uhr
im Dachsberger-Hof in Wittenschwand die diesjährige
ordentliche Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Dachsberg Einsatzabteilung Nord I mit
Rückblick auf das Jahr 2014 statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Abteilungskommandanten
3. Tätigkeitsbericht
4. Kassenbericht
5. Bericht des Jugendleiters
6. Bericht des Kommandanten
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Wahlen
9. Probenbesuch
10. Grußworte
11. Termine 2015
12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Um Vollzählige Teilnahme der Aktiven, Mitglieder der
Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung wird gebeten.
Chrispin Weber
Abteilungskommandant
FC Dachsberg 1968 e.V.
Nummer 11
Der FC-Dachsberg lädt alle Ehrenmitglieder, Mitglieder
sowie Jugendspieler und deren Eltern, Freunde und
Gönner zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung
am Donnerstag den 02. April 2015 um 20:00 in das
Clubheim nach Dachsberg- Wilfingen ein.
Der Vorstand
Frauengemeinschaft Hierbach
Preisjass
Hallo Jassfrauen,
am Freitag den 10. April 2015 um 19.30 Uhr findet
wieder unser Preisjass im Gemeinderaum in Vogelbach
statt. Anmeldung bis 05. April bei Maritta Kaiser
Tel.07755-8606 oder Angelika Zipfel Tel.07755-776.
Es grüßt euch herzlich die Frauengemeinschaft
Hierbach
Musik im Kloster
Konzertankündigung der Reihe „Musik im Kloster“
Am Samstag, den 21. März 2015 um 17.00 Uhr in der
Kapuzinerkirche zur Stühlingen wird die neue Serie
der Reihe „Musik im Kloster“ für 2015 eröffnet Das erste
Konzert hat den Titel: “Maria- Spiegel des Schmerzes
- ein Passionskonzert - “ und bietet Orgelwerke von J.S.
Bach ( 1685-1750) und Werke für Sopran und Orgel von
Josef Gabriel Rheinberger (1839-1901) und Hendrik
Andriessen (1892-1981). Das Werk „miroir de peine“
(„Spiegel
des
Schmerzes“)
des
holländischen
Kirchenmusikers Hendrik Andriessen gestaltet in
eindrucksvoll expressiver Vertonung die „Schmerzhaften
Geheimnisse“ des Rosenkranzgebetes.
Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei: Um eine Spende
zugunsten der Innenrenovation der Kapuzinerkirche wird
gebeten.
Landfrauen Albtal
Frühlingsambiente in Immeneich
Zum traditionellen Frühlings-/Osterbasar laden die
Albtäler Landfrauen am 22. März 2015 in die Albtalhalle
in Immeneich/ St. Blasien recht herzlich ein. Es werden
liebevoll gefertigte Geschenke sowie Dekorationen
angeboten. Der Basar ist geöffnet von 11.00 bis 16.30
Uhr und wird von den Landfrauen mit Mittagessen,
Kaffee und Kuchen bewirtet.
Jahreshauptversammlung
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht
4. Bericht des Jugendleiters
5. Kassenbericht
6. Bericht des Vorstandes
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Ehrungen
9. Wahl einer neuen Vorstandschaft
10. Grußworte
11. Wünsche und Anträge
12. Sonstiges Termine und Bekanntgaben
Musical „Leben im All“
„Bühne frei“ heißt es demnächst für 73 Schülerinnen
und Schüler der Justus-von-Liebig-Schule Waldshut.
Nach
mehrwöchiger
Vorbereitung
unter
der
Gesamtleitung von Musiklehrerin Elisabeth Wodsak
werden sie das Kindermusical „Leben im All“ von
Gerhard Meyer aufführen. Gemeinsam mit ihren Lehrern
fiebern sie den vier Vorstellungen schon sehr entgegen.
Seite 16
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Im Rahmen des Musicalprojekts haben die Schülerinnen
und Schüler, die sich allesamt in der Erzieherausbildung
befinden, nicht nur die Gesangs- und Tanzrollen
einstudiert, sondern auch Bühnenbild und Kostüme
selbst entworfen und gestaltet. Inspiriert von der
Geschichte des Musicals – es erzählt von Planeten und
Kometen, Sternschnuppen und Sternen, der Sonne und
dem schwarzen Loch – haben sie die Aula ihrer Schule
inzwischen durch Stellwände, aufgenähten Lichterketten
und von der Decke herabhängenden Sterne und
Planeten in einen ganz eigenen Kosmos verwandelt und
so die Vorfreude bei Mitschülern und Lehrern auf die
bevorstehenden Inszenierungen geweckt.
Zwei Aufführungen, am 23. und 24. März 2015 um
jeweils 14.30 Uhr, werden speziell für Kinder gestaltet
und
es
haben
sich
bereits
zahlreiche
Kindergartengruppen aus Waldshut und Umgebung
angemeldet.
Zwei weitere Aufführungen, am 25. und 26. März 2015
um jeweils 19.30 Uhr, richten sich dann an die breite
Öffentlichkeit, Eltern und Freunde.
Einzelgäste sind jederzeit willkommen, bei Gruppen wird
um Anmeldung gebeten, am besten per Email an
[email protected] oder per Telefon unter
07751/884100.
Gehen Sie mit uns auf eine musikalische Reise durch
die Galaxien!
Einladung
zum Vortrag mit
P. Klaus Mertes SJ
Direktor des
Kollegs
St.Blasien, Mitglied
im
Zentralkomitee der Deutschen Katholiken
„Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“ –
Menschenwürde heute
Das Nächstenliebegebot klingt so einfach und so
verständlich, dass wir schnell meinen, wir hätten
verstanden, worum es geht. Doch so einfach ist es nicht.
Wer ist denn eigentlich der Nächste? Gibt es auch
„Fernste“, die wir nicht so lieben sollen wie die
Nächsten? Was bedeutet hier überhaupt das Wort
„lieben“? Fragen über Fragen, die heute angesichts
neuer Herausforderungen auch neu durchdacht werden
müssen.
Donnerstag, 26. März 2015, 19.00Uhr, Waldshut,
katholisches Gemeindezentrum Liebfrauen
Im Anschluss laden wir Sie herzlich ein zu einem kleinen
Frühlingsempfang aus Anlass des 15. Geburtstags von
donum vitae Hochrhein. Über Ihr reges Interesse
würden wir uns sehr freuen.
Trachtenkapelle Amrigschwand-Tiefenhäusern
Jahreskonzert
am 28. März 2015 im Haus des Gastes in
Höchenschwand
Auch in 2015 wollen wir Sie wieder einladen zu unserem
traditionellen Jahreskonzert. Das abwechslungsreiche
Programm reicht von klassischer Musik über Solo- und
Nummer 11
Gesangseinlagen und traditioneller Blasmusik bis hin zu
zeitgenössischen, modernen Titeln.
Lassen Sie sich überraschen und genießen sie einen
unterhaltsamen Abend mit Ihrer Trachtenkapelle.
Vorverkaufskarten erhalten Sie ab Montag 09. März bis
Sonntag 22. März bei allen Aktiven der Trachtenkapelle,
sowie bei der Kurverwaltung Höchenschwand. Die
Karten im Vorverkauf kosten 6 Euro. Eintrittskarten an
der Abendkasse gibt es nach Verfügbarkeit für 7 Euro.
Neu in 2015:
Mit Ihrer Eintrittskarte erhalten Sie auch einen
nummerierten Platz. Dadurch können wir Ihnen
schon im Vorverkauf zusichern, dass Sie mit allen
zusammenhängenden Karten, die sie erworben
haben, auch gemeinsam zusammen sitzen können.
Ihre Trachtenkapelle
Amrigschwand-Tiefenhäusern
Mehr Infos auch unter www.tk-at.de
Kunstwerkstatt am Kolleg:
Es sind noch Plätze frei im
Osterferienkurs
In den Osterferien lädt die
Kunstwerkstatt am Kolleg St. Blasien Kinder ab zwölf
Jahren zum Kurs "Rauchende Skulpturen aus Ton Backofen und Skulptur in einem" vom 7. bis 10. April
ein. Ob qualmende Ungeheuer, dampfende Schlote
oder schnaubende Drachen… In diesem Ferienkurs
gestalten die Teilnehmer ihre eigene Tonskulptur, in der
anschließend flaches Gebäck, wie Flammkuchen oder
Pizza, gebacken werden kann. Jetzt anmelden unter:
www.kunstwerkstatt.info
Bernauer Samariterladen
Baby- und Kindersachen-Sale im
Bernauer
Samariterladen. Diese Sonderaktion läuft bis Ende
April 2015
Achtung! Mittwoch 15.4. geschlossen!
In unserer Zweigstelle nehmen wir gerne gut erh. Möbel,
Lampen, Hausrat, Spiegel, Bilder, Fahrräder, Ki-wagen
usw. gespendet an und bieten diese auch zum Kauf an.
(Erlös für Ukrainehilfe) Termine
nur
nach
tel.
Absprache:
Tel. 07675 / 9299388 Carola Mühlbach, Todtmooser
Str. 90 79872 Bernau i. Schw., (gegenüber Fa. LeistenSpiegelhalter)
Am 26. Sept.15 Hilfstransport nach Bulgarien
Anfragen betreffs beider Einrichtungen bei:
Elisabeth Kaiser, Steingass 1, Ortsteil Altenrond,
79872 B e r n a u i. S c h w., Tel. 07675/476 oder
0152 087 096 52
Öffnungszeiten: Mittwochs 9 -12 Uhr und 14.30 -18.00
Uhr www.samariterladen.de
Seite 17
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Kirchliche Nachrichten
Ä
Einladung zum FAMILIENGOTTESDIENST
Liebe Kinder,
wir laden euch und eure Familien zur Feier des Palmsonntages am 29.03.2015 um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche Hierbach herzlich ein!
Alle Kinder sind eingeladen, den Gottesdienst
mitzugestalten und ihre Palmen mitzubringen.
Wir proben in der Kirche am
• Samstag, 21.03.2015 um 17 Uhr
• Samstag, 28.03.2015 um 17 Uhr
Wir freuen uns auf euch!
Nummer 11
Mittwoch, 25.03.2015
16.00 Uhr Hierholz – Eucharistiefeier
Freitag, 27.03.2015
16.00 Wolpadingen - Eucharistiefeier
Samstag, 28.03.2015
18.00 Uhr Urberg – Eucharistiefeier, Palmweihe
Gottesdienste in der Christuskirche St.
Blasien
Sonntag, 22.03.2015
10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weber)
Veranstaltungen in der kommenden Woche:
Samstag, 21.03.2015
17.00 Uhr Ökumenischer Kindergottesdienst in der
Christuskirche
Montag, 23.03.2015
19.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg, Treffpunkt
am Dom
Mittwoch, 25.03.2015
14.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Pfarrhaus
Das Pfarramtsbüro ist dienstags bis freitags von 9.00 –
11.00 Uhr geöffnet (Tel. 07672/906009). Pfr. Weber
erreichen Sie unter der Telefonnummer 07672/906010.
Unsere Jubilare
In der kommenden Woche können folgende
Jubilare ihren Geburtstag feiern:
Gemeinde Dachsberg
Am Samstag, den 21. März wird
Friedrich Frölich in Fröhnd
70 Jahre alt.
Am Montag, den 23. März wird
Irma Denz in Wolpadingen
78 Jahre alt.
Kath. Gottesdienste
Freitag, 20.03.2015
16.00 Wilfingen - Eucharistiefeier
Samstag, 21.03.2015
18.00 Uhr Wittenschwand - Eucharistiefeier
19.30 Uhr Ibach – Eucharistiefeier
Sonntag, 22.03.2015
8.30 Uhr Urberg – Eucharistiefeier
10.00 Uhr Hierbach – Eucharistiefeier
14.30 Uhr Hierbach - Taufe
Dienstag, 24.03.2015
7.50 Uhr Wittenschwand – Schulgottesdienst
16.00 Uhr Hierbach – Eucharistiefeier
Am Mittwoch, den 25. März wird
Ludwig Behringer in Hierholz
83 Jahre alt.
Am Donnerstag, den 26. März wird
Annemarie Müller in Außer-Urberg
76 Jahre alt und
Elisabeth Keller in Happingen
70 Jahre alt.
Am Freitag, den 27. März wird
Katharina Werner in Inner-Urberg
81 Jahre alt.
Seite 18
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Gemeinde Ibach
Am Mittwoch, den 25. März wird
Dietrich Kaiser in Mutterslehen
77 Jahre alt.
Den Jubilaren herzlichen Glückwunsch!!
Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft
für unsere Geschäftsräume in Dachsberg,
Ortsteil Happingen
Sie sind zuverlässig & gründlich,
dann freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Ansprechpartner: Gabriele Maigler
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Nummer 11
2-Zimmer Wohnung in Wittenschwand
Küche, Duschbad, ca. 36m³, Terrasse und
Gartenanteil, € 220,00 kalt, Handy 015788672606