Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 30.04.2015

Mitteilungsblatt
der Gemeinden
Dachsberg und Ibach
Herausgeber und Herstellung:
Gemeindeverwaltung Dachsberg
Gemeindeverwaltung Ibach
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeister Helmut Kaiser
oder der/die von ihm Beauftragte.
www.dachsberg.de
Wittenschwand, Rathausstraße 1
79875 Dachsberg (Südschwarzwald)
Tel. 07672/9905-0, Fax 07672/9905-33
e-mail: [email protected]
www.ibach-schwarzwald.de
Donnerstag, den 30. April 2015
Nummer 17
Der Spruch der Woche:
“Man wacht jeden Tag in einer anderen Welt auf“.
Salman Rushdie
§ Amtliche Bekanntmachungen
Dachsberg
§ Amtliche Bekanntmachungen
Ibach
Grundsteuerfälligkeit 2/2015
Grundsteuerfälligkeit 2/2015
Am 15.05.2015 wird die 2. Abschlagszahlung der
Grundsteuer fällig.
Abschlagsrechnungen werden nicht mehr verschickt.
Falls Sie den Betrag nicht abbuchen lassen, überweisen
Sie bitte, unter Angabe des Buchungszeichens, den
fälligen Betrag auf unser Konto bei der Sparkasse St.
Blasien IBAN DE07680522300000000067.
Den fälligen Betrag können Sie dem zuletzt ergangenen
Grundsteuerbescheid entnehmen.
Für alle die abbuchen lassen gilt:
Sollten Sie am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen, haben Sie uns eine Ermächtigung für den Einzug
unserer Forderungen per Lastschrift erteilt. Wir haben
auf das europaweite einheitliche SEPA-Basislastschriftverfahren umgestellt. Die von Ihnen bereits erteilte
Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Basislastschriftmandant weitergeführt. Das SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug der fälligen Forderungen
wird durch die Mandatsreferenznummer (Buchungszeichen) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer
gekenntzeichnet. Beide Informationen geben wir künftig
bei allen Lastschriften mit an. Die Lastschriften werden
zu den Fälligkeitspunkten bewirkt, die in Ihren
Bescheiden ausdrücklich genannt sind.
Am 15.05.2015 wird die 2. Abschlagszahlung der
Grundsteuer fällig.
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Sie bitte, unter Angabe des Buchungszeichens, den
fälligen Betrag auf unser Konto bei der Sparkasse St.
Blasien IBAN DE78680522300000001990.
Den fälligen Betrag können Sie dem zuletzt ergangenen
Grundsteuerbescheid entnehmen.
Für Alle die abbuchen lassen gilt:
Sollten Sie am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen, haben Sie uns eine Ermächtigung für den Einzug
unserer Forderungen per Lastschrift erteilt. Wir haben
auf das europaweite einheitliche SEPA-Basislastschriftverfahren umgestellt. Die von Ihnen bereits erteilte
Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Basislastschriftmandant weitergeführt. Das SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug der fälligen Forderungen
wird durch die Mandatsreferenznummer (Buchungszeichen) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer
gekennzeichnet. Beide Informationen geben wir künftig
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zu den Fälligkeitspunkten bewirkt, die in Ihren
Bescheiden ausdrücklich genannt sind.
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nummer 17
Dorfhelferin-Einsatzleitung
Schwester
Wichtige Telefonnumm
ern uUlrike
ndStich
Öf-fnu07672/2145
ngszeioder
ten07672/1604
Dachsberg
Öffnungszeiten des Rathauses Dachsberg
Montag
Dienstag – Donnerstag
Freitag
07.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
07.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
07.30 bis 13.00 Uhr
Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen
Caritassozialdienst – Beratung in versch. sozialen Belangen
(Petra Lohmann) Sprechstunde in St. Blasien in den Räumen der
Sozialstation, Friedhofstraße 8, 1. Stock:
mittwochs, 13.30 bis 17.00 Uhr – : 07672/481882
Diakonisches Werk Hochrhein
Öffnungszeiten des Rathauses Ibach
Dienststelle Waldshut,
Montag
Donnerstag
DRK Servicestelle SeniorInnen
14.30 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Tourist-Information
Montag + Mittwoch
Dienstag, Donnerstag + Freitag
14.00 bis 18.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Mineralienmuseum Dachsberg
Das Mineralienmuseum „Gottesehre“ in Urberg ist ab 14.05.
donnerstags und sonntags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter
07672/9905-0 oder 07672/9905-11 entgegen genommen.
07751/8304-0
Beratungsgespräche nach Vereinbarung
Beratung rund um das Thema „Altern“
07761-920124 Lucia Woldert, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säck.
www.drk-saeckingen.de
Hospizdienst e.V.
Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen
Waldtorstraße 1a, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/802-333
blv. Fachstelle Sucht
Alkohol- und Medikamentenprobleme
Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/89668-0
Öffnungszeiten Bürstenmacherwerkstatt Ibach
Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter
07672/842 oder 07672/9905-0 entgegen genommen.
Landratsamt Waldshut
Telefon:
Montag
Dienstag
07751/86-0
08.30 bis 12.30 Uhr
08.30 bis 12.30 Uhr und
13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 15.30 Uhr
(durchgehend)
Freitag
08.30 bis 12.30 Uhr
Die KfZ-Zulassungsstelle Waldshut ist bereits ab 7.30 Uhr,
zusätzlich mittwochs von 07.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Müllabfuhr:
07751/86-5401
07751/89677-0
eMail: [email protected]
Suchtprävention und Gesundheitsförderung
Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen
07751/89668-11
Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut-Tiengen
Telefonische Sprechzeiten der Beratungsstelle Courage,
07751/910843 Notruf-Telefon 07751/3553
Montag bis Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und
Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr
Lebenshilfe Südschwarzwald
FUD für Familien mit Kindern mit Behinderung
Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen
07741 / 965 72 77
Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut
donum vitae – Staatl. anerkannte Beratungsstelle in
Wichtige Rufnummern
Rathaus Dachsberg
Rathaus Ibach
Feuerwehr/Rettungsdienst
Notruf
07672 / 9905-0
07672 / 842
112
110
Polizeiposten St. Blasien
07672 / 92228-0
Montag bis Freitag
von 07.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag
bis 20.00 Uhr
In der übrigen Zeit ist das Polizeirevier Bad Säckingen Tel.
07761/934-0 zuständig.
Bereitschaftsdienst der Ärzte
01805/19292-430
zahnärztliche Notrufnummer
0180 3 222 555-30
Gift-Notruf
0761 / 270-4361
Krankentransporte
07751 19222
EnergieDienst AG
Störungsnummer
Servicenummer
Jugend- und Drogenberatung Waldshut
Bogenstr. 4, 79761 Waldshut-Tiengen
07623/921818
07623/921242
Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaftsberatung
Waldshut, Rheinstr. 8 07751/898237
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Info
01805505999* Festnetzpreis 14 cent/min und
Mobilfunkpreis maximal 42 cent/min
Mo - Do 10 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen
Tierheim Steinatal 2,
07741/684033
Handy Notruf-Nr. 0151/55414785
Kath. Pfarramt
07672 / 738
der Seelsorgeeinheit Dachsberg-Ibach
Ev. Pfarramt St. Blasien
07672 / 906009
Für den Verkehrsteilnehmer - TÜV
1a-Autoservice Thomas Ebi
Der nächste HU-Termin findet an folgendem Tag statt:
Sozialstation St. Blasien e.V.
Donnerstag, 07.05. ab 14.00 Uhr
Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien
Telefon 07672/2145 oder 1604
Abgasuntersuchungen sind jederzeit möglich!
um telefonische Voranmeldung wird gebeten
07755/580
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Müllentsorgung
Hausmüllentsorgung
Dachsberg: freitags ab 6:00 Uhr
Ibach: montags ab 6:00 Uhr
Nächster Abfuhrtag für die
BLAUE TONNE des Landkreises
Dachsberg: Samstag, den 02. Mai 2015
Ibach: Montag, den 11. Mai 2015
Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr.
Nächster Abholtermin
„Gelben Sack“
für
den
Dachsberg: Donnerstag, 07. Mai 2015
Ibach: Freitag, den 22. Mai 2015
Die Abfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
Bei Fragen oder Reklamationen:
Hotline der Fa. Remondis 0800 122 32 55.
Aus dem Gemeinderat
Dachsberg
Aus der letzten Gemeinderatsitzung vom 21.
April 2015
1. Frageviertelstunde für Bürger
- Frage zum Thema „Hierholzer Weiher“
Herr Fürle aus Hierholz erkundigte sich, ob die
Wasserqualität des Weihers von der Gemeinde
Nummer 17
untersucht werde, bzw. Qualitätsmessungen des
Gewässers erfolgen. Der Zustand des Weihers
verschlechtere sich zunehmend. Daher stellt sich die
Frage, welche Maßnahmen die Gemeinde ergreife, um
dies zu verhindern.
Bürgermeister Kaiser erklärte, dass der Zustand des
Weihers der Gemeinde sehr am Herzen liege.
Entsprechende Messungen durch die Gemeinde werden
durchgeführt um damit die Ursachen der vorliegenden
Belastungen ermitteln zu können. Auf genauere
Ausführungen hierzu, welche zu diesem Thema unter
Tagesordnungs-punkt 4 folgen, wurde verwiesen.
2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Hölzle
West“ im Ortsteil Wittenschwand der Gemeinde
Dachsberg
a) Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Billigung des Vorentwurfs
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4
BauGB (Umfang und Detaillierungsgrad der zu
untersuchenden Umweltbelange)
Bürgermeister Kaiser leitete ein, dass die Gemeinde mit
der vorliegenden Planung beabsichtige, ansprechende
Baumöglichkeiten zu vernünftigen Preisen zu schaffen.
Der Bereich der überplant wird ist bereits seit 1970 im
bestehenden Bebauungsplan-gebiet Wittenschwand mit
einer öffentlichen Bedarfsfläche überplant, die jedoch an
dieser Stelle nicht verwirklicht wurde. Der vorliegende
Entwurf ist dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die
Planung wurde am Bedarf orientiert, bzw. konkretes
Bauinteresse ist vorhanden, so dass diese nun
schnellstmöglich realisiert werden sollte.
In der Gemeinderatsitzung vom 03.12.2013 hatte der
Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Hölzle West“ im Ortsteil Wittenschwand bereits
beschlossen.
Dieser
beinhaltete
damals
den
Planbereich westlich des Ortsteiles Wittenschwand in
Anbindung an die Kapellenstraße in Richtung Ruchenschwand.
In der Zwischenzeit
wurde hierbei grundsätzlich
diskutiert, ob eine künftige Erweiterung des Gebietes,
bzw. ein geplanter II. Bauabschnitt sich nicht wie
ursprünglich angedacht in westlicher Richtung, sondern
in die Nähe des Dorfes entwickeln sollte.
Städtebauplanerisch und insbesondere vor dem
Hintergrund der Erschließung macht eine Überplanung
des Bereiches in Richtung der Ortsbebauung Sinn.
Den hiervon betroffenen Grundstückseigentümern
wurde die geänderte Planung vorgestellt. Seitens dieser
wurde die Bereitschaft mitgeteilt, ihre Grundstücke
entsprechend für die weiteren Planungen der Gemeinde
zur Verfügung zu stellen.
Auch die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
führte zu dem Ergebnis, dass keine Verbotstatbestände
gegen eine Bebauung des Gebietes vorhanden sind.
Die Planung wurde auf dieser Grundlage überarbeitet
und dem Gemeinderat nun 3 Varianten mit den
entsprechenden Kosten für eine mögliche Erschließung
des Bereiches vorgelegt.
Seitens des Gemeinderates wurde ursprünglich die
Erschließung mittels einer Ringstraße favorisiert, da
diese insbesondere für die Schneeräumung und
Seite 4
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
verkehrsmäßige Anbindung der Grundstücke Vorteile
bietet. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist
jedoch eine Ringstraße aus planerischer Sicht nicht
empfehlenswert. Auch wäre ein weiterer Geländeerwerb
erforderlich. Seitens des Planers wird daher Variante 2,
eine
Stichstraßenlösung
mit
entsprechenden
Wendeanlagen, zum einen als kostengünstige und mit
der besten Einbindung in die Landschaft, geeignetste
Variante empfohlen. Weitere Vorteile sind, dass der
Bereich in 2 Bauabschnitte gegliedert und somit
gegenüber der weiteren Varianten schneller realisiert
werden könne, für die Gemeinde auch finanziell
realisierbar ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Gemeinderat
mehrheitlich dafür, die Entwurfsvariante 2 mit
Stichstraßenlösung und 2 Bauabschnitten als Grundlage
für die weitere Planung zu verwenden. Die wegemäßige
Anbindung im Osten sollte hierbei jedoch über die
Rathausstraße erfolgen. Das Planbereich umfasst ein
Gebiet von ca. 2,4 ha und ermöglicht im 1. Bauabschnitt
7 Bauplätze und im 2. Bauabschnitt nochmals weitere 79 Plätze. Für die Erschließung des gesamten Bereiches
werden Kosten in Höhe von ca. 480.000 € veranschlagt.
Herr Egi geht davon aus, dass eine Erschließung des
Gebietes im Frühsommer 2016 möglich sein müsste.
Der Gemeinderat fasste hierzu folgende Beschlüsse:
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Hölzle“ .
(Abstimmung: 7 dafür, 1 Enthaltung)
b) Billigung des Vorentwurfs
Der Gemeinderat beschließt, mit dem vorliegenden
Entwurf, Variante 2 (Stichstraßenlösung), in das weitere
Verfahren zu gehen.
(Abstimmung: 5 Zustimmungen, 2 Enthaltungen)
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (Umfang und
Detaillierungsgrad
der
zu
untersuchenden
Umweltbelange)
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden zu.
(Abstimmung einstimmig)
Gemeinderäte Daniel Bücheler und Gabriele Stich
haben wegen Befangenheit nicht an der Beratung und
Abstimmung des Tagesordnungspunktes teilgenommen.
Weitere Befangenheiten wurden geprüft und sind nicht
gegeben.
3. Bauantrag Martin Thoma, Gass 5, Inner-Urberg,
Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden
Wohn- und Ökonomiegebäudes zu Wohnzwecken
sowie Anbau eines Holzschopfes auf Grundstück
Flurst. Nr. 518, Gemarkung Urberg, Beratung und
Beschlussfassung über das Einvernehmen der
Gemeinde
Bürgermeister Kaiser erläuterte die Planung. Optisch
verändert sich die Ansicht durch den Einbau einer
Spitzgaube auf der Südseite des Gebäudes. Der
Gemeinderat erhob keine Einwendungen und stimmte
der vorliegenden Planung zu.
(Abstimmung einstimmig)
4. Bauantrag Agatha Reithaar-Appenzeller,
Nummer 17
Weiherhalde 2, Hierholz, Um- und Ausbau des
bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes zu 7
Wohneinheiten sowie Neubau eines Carports auf
Grundstück
Flurst.
Nr.
1008,
Gemarkung
Wolpadingen, Beratung und Beschlussfassung über
das Einvernehmen der Gemeinde
Bürgermeister Kaiser erklärte, dass bei den Anträgen zu
TOP 4 und TOP 5 der Familie Reithaar-Appenzeller, 2
voneinander getrennte Bauanträge vorliegen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Objekt im
Geltungsbereich der „Ergänzungs- und Entwicklungssatzung Hierholz-Ost, nach welchem ein Vorhaben
zulässig ist, wenn es sich entsprechend § 34 Abs. 1
BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Projekt
sieht den Einbau von 7 Wohneinheiten vor. Der
Grundriss bleibt unverändert, das Gebäude wird jedoch
aufgestockt und mit Dachgauben versehen. Die
Stallungen im Erdgeschoss wo derzeit bereits eine
Pferdehaltung betrieben wird, bleibt bestehen und soll
weiterhin als solcher genutzt werden. Aus Sicht der
Gemeinde werden durch das Vorhaben folgende
Belange tangiert:
Gewässerschutz:
Ein Güllebehälter ist in den Planunterlagen nicht
eingezeichnet. Der Mist wird bisher an verschiedenen
unbefestigten Stellen auf dem Hofgelände gelagert.
Gülle, Festmist, Jauche können bei nicht sachgemäßer
Lagerung oder Anwendung das Grund- und
Oberflächengewässer gefährden. Das Einleiten dieser
Stoffe in Kanalisationen, in oberirdische Gewässer und
Gräben sowie das Versickern in den Untergrund und der
Eintrag ins Grundwasser muss deshalb durch geeignete
Maßnahmen ausgeschlossen werden. Die Gemeinde
hat vor 7 Jahren mit finanziell hohem Aufwand den
„Hierholzer Weiher“ zur Bildung eines naturnahen
Stillgewässers, ausgebaggert. Die Maßnahme wurde
bezuschusst. Im Rahmen des Monitoring überwacht die
Gemeinde die Qualität des Weihers, so werden die
Zuläufe ständig untersucht. Ein Gewässerökologe berät
dabei die Gemeinde. Qualitativ schlechte Zuläufe
verhindern eine Verbesserung des Weiherzustandes,
das schwimmende Laichkraut wuchert sehr stark und
muss jährlich gemäht werden. Seit einer zunehmenden
Pferdehaltung im Ort ist auch ein erhöhter
Nährstoffeintrag im nahegelegenen Hierholzer Weiher
feststellbar. Der Zulauf welcher auch den Bereich der
Hofstelle des Antragstellers umfasst, weist hierbei seit
vergangenem Jahr eindeutig steigende Belastungen auf.
Dem Gemeinderat ist es daher ein besonderes
Anliegen, im Rahmen des Bauantragverfahrens eine
entsprechende Verbesserung der derzeitigen Situation
zu erreichen. Eine zunehmende Belastung des Weihers
mit Nährstoffeinträgen muss ausgeschlossen werden.
Durch geeignete Maßnahmen ist zu verhindern, dass
Gülle/Jauche/Sickersaft auf angrenzende, unbefestigte
Flächen abfließen und versickern kann. Der
Gemeinderat erhebt daher die Forderung, dass dies
Seitens des Antragstellers durch entsprechende
Maßnahmen zu gewährleisten ist. Es wird der Bau einer
Jauchegrube gefordert.
Gastronomie/Gewerbe/Landwirtschaftliche Nutzung:
Seite 5
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Aus den Unterlagen ist kein genaues Konzept
erkennbar. Aufgrund der Angaben im Antrag wird von
einer teilweisen gewerblichen sowie landwirtschaftlichen
Nutzung ausgegangen. Ebenfalls ist eine „Reiterstube“
in den Planunterlagen enthalten. Hieraus ergeben sich
für den Gemeinderat folgende Fragestellungen:
- soll hier eine gastronomische Nutzung stattfinden
(Reiterstube) ?
- Umfang der geplanten gewerblichen sowie
landwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes
stellt die Planung mit 7 Wohneinheiten, Reithalle
und Zuchttierhaltung eine gewerbliche Nutzung dar, die
evtl. auch eine konzessionsrechtliche Genehmigung
erfordert ?
- reichen hierfür die vorhandenen Stellplätze aus?
- Nutzung der Feld- und Waldwege für den Reitbetrieb.
Durch eine intensive Inanspruchnahme dieser werden
diese in Mitleidenschaft gezogen und beeinträchtigt.
Aussagen hierzu liegen nicht vor.
Seitens des Gemeinderates werden Projekte dieser Art
grundsätzlich befürwortet. Aufgrund ungeklärter Fragen
kann eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
nicht getroffen werden. Es wird daher ein Konzept
gefordert,
welches
die
vorgenannten
Punkte
insbesondere über geplante Maßnahmen zum
Gewässerschutz für den Betrieb der Pferdehaltung im
bestehenden Gebäude enthält.
Der Gemeinderat stimmte daher einer Vertagung des
Tagesordnungspunktes zu.
(Abstimmung einstimmig)
Gemeinderat Lothar Behringer hat wegen Befangenheit
nicht an der Beratung und Abstimmung des
Tagesordnungspunktes teilgenommen.
5. Bauantrag
Agatha
Reithaar-Appenzeller,
Weiherhalde 2, Neubau einer Reithalle mit Ställen
und Nebenräumen auf Grundstück Flurst. Nr. 1008,
Gemarkung
Wolpadingen,
Beratung
und
Beschlussfassung über das Einvernehmen der
Gemeinde
Bürgermeister Kaiser erklärte, dass sein Onkel im
Bereich der geplanten Reithalle wohne. Durch das
geplante Vorhaben kann dieser durch unmittelbare Voroder Nachteilen tangiert werden. Gemäß der
Gemeindeordnung wird hierdurch eine Befangenheit
begründet. Bürgermeisterstellvertreter Daniel Bücheler
übernahm
daher
die
Leitung
des
Tagesordnungspunktes und erläuterte die vorliegende
Planung zum Neubau einer Reithalle mit den
Abmessungen von ca. 42 x 36 m. An der höchsten
Stelle hat diese eine Höhe von ca. 8 m.
Bauplanungsrechtlich liegt der überplante Standort
außerhalb des Geltungsbereiches der „Ergänzungs- und
Entwicklungssatzung Hierholz-Ost, und somit im
Außenbereich.
Damit
der
Gemeinderat
eine
Zustimmung zur vorliegenden Planung erteilen kann, ist
die Klärung folgender Sachverhalte erforderlich:
- Privilegierung des Antragstellers oder gewerbliche
Nutzung ?
- Gewässerschutz:
Im Antrag ist eine Festmistplatte enthalten, jedoch kein
entsprechender Güllebehälter. Es wird ebenfalls auf den
Sachverhalt zum Schutz der oberflächennahen
Gewässer, bzw. des Hierholzer Weihers verwiesen.
Erforderlich ist daher eine Beschreibung der
Nummer 17
- Angaben über die Vorsorgemaßnahmen zur
Verhinderung von
Gewässerverunreinigungen
durch
eine
ordnungsgemäße Lagerung von Mist und Gülle
Beschreibung des Gülle-/Jauchemanagements
Nachweis
der
erforderlichen
Dungund
Güllelagerkapazität
Nachweis der Ausbringungsflächen für den
Nährstoffanfall
Beschreibung
der
Entmistungsanlagen,
Lagerstätten und Behälter. Es wird der Bau einer
Jauchegrube gefordert.
- Abwasserbeseitigung:
Aufgrund der Größe des Projektes ist die Prüfung
einer
ausreichenden
Beseitigung
des
Niederschlagswassers der Dachflächen erforderlich.
Nachbargrundstücke dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Emissionsrechtliche Prüfung:
Prüfung
über
entstehende
Auswirkungen
des
Vorhabens im Hinblick auf
die umliegende
Wohnbebauung. Der Gemeinderat hält die Errichtung
eines Betriebes in vorliegender Größenordnung in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung nicht
für zumutbar, bzw. für zu groß. Aufgrund der
umliegenden Wohnbebauung bittet der Gemeinderat
daher auch um Prüfung, ob nicht
geeignete
Standortalternativen zur Verfügung stehen.
- Nachbaranhörung:
Aufgrund der Bedeutung des Projektes, welches auch
eine Betroffenheit der im Bereich anliegenden Anwohner
beinhaltet,
werden
diese
in
die
Anhörung
miteinbezogen. Grundsätzlich wurde Seitens des
Gemeinderates der Wunsch geäußert, dass die
Bauherrschaft den Kontakt mit den Anwohnern suche
um bestehende Interessenkonflikte in der weiteren
Planung berücksichtigen zu können.
- Brandschutz:
Prüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung,
bzw. spezielle Anforderungen an den Brandschutz
angesichts
der
Größenordnung
des
Objektes
erforderlich sind.
- Betroffene öffentliche Infrastruktureinrichtungen:
Unterbauung
der
vorhandenen
20
KVFreilandleitung des Energieversorgers
- Umfang der Inanspruchnahme von land- und
forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
Überbauung einer bestehende Wasserleitung der
Gemeinde
- Berücksichtigung der auf dem Baugrundstück
vorhandenen Abwasserdruckleitung der Gemeinde
Eine abschließende Beratung sowie Zustimmung zu
dem genannten Antrag ist dem Gemeinderat aufgrund
vorgenannter fehlender Informationen nicht möglich. Die
offenen Fragen sollen in einem Fragenkatalog
zusammengefasst und dem Bauherrn zur Klärung
übergeben werden. Parallel wird im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens
die
Anhörung
der
entsprechenden Fachbehörden erfolgen, auch soll
versucht
werden,
diese
im
Rahmen
eines
Behördengespräches zu erörtern.
Der Gemeinderat stimmte daher für eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
(Abstimmung einstimmig)
Seite 6
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Gemeinderat Lothar Behringer und Bürgermeister
Helmut Kaiser haben wegen Befangenheit nicht an der
Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes teilgenommen.
6. Zustimmung zur Wahl von Michael Fritz zum
Abteilungskommandanten und Stephan Bücheler
zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Dachsberg, Einsatzabteilung
Nord I
Am 28.03.2015 fand die Hauptversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Dachsberg, Abt. I Nord, statt. In
dieser Versammlung wurde von den Mitgliedern der
Feuerwehr Michael Fritz zum Abteilungskommandanten
und
Stephan
Bücheler
zum
stellvertretenden
Abteilungskommandanten auf 5 Jahre gewählt. Nach
den Vorschriften der Feuerwehrsatzung der Gemeinde
Dachsberg werden die gewählten nach Zustimmung
durch den Gemeinderat durch den Bürgermeister
bestellt.
Bürgermeister Kaiser sprach den gewählten seinen
Dank für die Ausübung dieser verantwortungsvollen
Tätigkeit aus und sicherte die Unterstützung der
Gemeinde zu.
Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zur
erfolgten Wahl.
(Abstimmung einstimmig)
7. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche
und Anträge
- Baugenehmigungen:
Bauantrag Christian Schlageter, Ruchenschwand,
Neubau eines Holzlager- und Geräteschopfes.
- Dorfputzete in Dachsberg
Am vergangenen Wochenende fand in Ibach und
Dachsberg eine Dorfputzete statt. Bürgermeister Kaiser
dankte allen ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz.
- Privatwaldtagung in Görwihl
Am
19./20.09.2015
findet
in
Görwihl
eine
Privatwaldtagung statt. Bürgermeister Kaiser wies auf
das Programm und auf die vorliegende Einladung an die
Gemeinderäte hin.
- LKW-Führerschein für Feuerwehrangehörige
Gemeinderat Norbert Schäuble erkundigte sich nach der
Handhabung bzw. einer Unterstützungsmöglichkeit der
Gemeinde für junge aktive Feuerwehrangehörige beim
Erwerb des LKW-Führerscheines. Bürgermeister Kaiser
erklärte, dass die Gemeinde hier eine klare Regelung
habe, die die Feuerwehr selbst mit ihren Angehörigen
regle. Die Gemeinde unterstützt die Feuerwehr finanziell
beim Erwerb der entsprechenden Fahrlizenzen.
8. Ehrung von Bürgermeister Helmut Kaiser für 20
Jahre
kommunalpolitische
Tätigkeit
als
Bürgermeister
Bürgermeisterstellvertreter Daniel Bücheler dankte
Bürgermeister Kaiser in Namen des Gemeinderates und
der Gemeinde für seine 20-jährige Tätigkeit als
Bürgermeister für die Gemeinde Dachsberg. Der
Gemeinderat sowie die Mitarbeiter des Bauhofes und
der Verwaltung hatten Bürgermeister Kaiser bereits vor
einer Woche im Rahmen einer kleinen internen Feier
hierzu gratuliert. Herr Bücheler betonte, dass in dieser
Zeit zahlreiche Projekte und Vorhaben verwirklicht
werden konnten. Mit Stolz könne man heute auf das
Geleistete zurückblicken. Der Gemeinderat, sowie die
gesamte Gemeinde ist froh, mit Helmut Kaiser einen
Nummer 17
Bürgermeister zu haben, der dieses Amt mit Leib und
Seele sowie mit ganzem Herzen ausfülle.
Bürgermeister
Michael
Schaarf
aus
Bonndorf
überbrachte im Namen des Gemeindetages BadenWürttemberg
sowie
als
Kreisvorsitzender
der
Bürgermeister im Kreisverband, die Glückwünsche
hierzu. Helmut Kaiser ist zudem seit 13 Jahren
stellvertretender Vorsitzender im Kreisverband der
Bürgermeister. Er dankte Helmut Kaiser für die
Unterstützung und Einbringung seiner Sachkompetenz
in Namen des Gemeindetages sowie der Gemeinden
des Landkreises Waldshut und bezeichnete ihn als
„wunderbaren Fachmann“.
Bürgermeister Helmut Kaiser dankte für die
Auszeichnung und Ehrung. Insbesondere galt sein Dank
hierbei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für
ihr großes Vertrauen, welches jeweils durch gute
Wahlergebnisse in diesen 20 Jahren bestätigt wurde.
Dies stelle für ihn eine beträchtliche Motivation und
Grundlage für eine erfolgreiche und gute Arbeit für die
Gemeinde
dar.
Insbesondere
eine
gute
Zusammenarbeit
im
Gemeinderat
sowie
ein
ausgeprägter Zusammenhalt der Bürgergesellschaft
sind für ihn
wichtige Bestandteile und Grundlage
kommunalpolitischen Wirkens zum Wohl der Gemeinde.
Dank sprach er auch den Mitarbeitern der Verwaltung
und des Bauhofes für ihre Unterstützung aus.
Im Anschluss an die Ehrungen führten der Gemeinderat
sowie die Mitarbeiter von Bauhof und Verwaltung ein
musikalisches Glückwunsch-Ständchen auf.
Aus dem Gemeinderat
Ibach
Aus der letzten Gemeinderatsitzung vom 20.
April 2015
1. Frageviertelstunde für Bürger
Es wurden keine Fragen gestellt.
2. Durchführung von Verkehrsmessungen an
Gemeindestraßen
Im Herbst 2014 wurde die Durchführung einer Verkehrsschau beantragt. Diese konnte seitens der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht durchgeführt werden. Die
Verwaltung rechnet jedoch damit, dass diese nun im Mai
stattfinden kann. Gleichzeitig bestand damals der
Wunsch aus der Bürgerschaft, ein mobiles Radargerät
zu installieren. Über den Gemeindeverwaltungsverband
St. Blasien kann ein entsprechendes Gerät ausgeliehen
werden. Der Gemeinderat regte an, das Gerät nun anzufordern und vorerst in folgenden Bereichen zu
installieren:
- Unteribach, Hochtal, Bereich Zentrum Neuenzell,
- Oberibach, Hofrain, im Bereich vor der Bushaltestelle
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde auch die
Aufstellung eines stationären Gerätes in Lindau beantragt. Die Machbarkeit wird im Rahmen eines VorortTermines durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft
werden.
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
3. Anbringung einer Außenbeschriftung an der
Gemeindehalle Ibach, Beratung und Beschlussfassung
Im Rahmen einer früheren Verkehrsschau wurde die
Ausschilderung der Gemeindehalle im Bereich der
Straßenverkehrsbeschilderung verbessert. Daraus ist
auch der Wunsch entstanden, an der Gemeindehalle
selbst einen Schriftzug bzw. eine Außenbeschriftung
anzubringen. Bei überörtlichen Veranstaltungen in der
Ibacher Gemeindehalle würde dies zudem dazu
beitragen, dass auswärtige Besucher und Gäste die
Halle besser finden können.
Die Verwaltung hat hierzu 2 Angebote zur Anbringung
einer entsprechenden Außenbeschriftung „Gemeindehalle Ibach“, sowie dem Gemeindewappen erstellen
lassen. Dem liegt die Anfertigung von Einzelbuchstaben
aus Aluminium auf einer Trägerschiene zugrunde. Durch
die Anbringung einer Folienbeschichtung aus gegossener Hochleistungsfolie wird eine zusätzliche Haltbarkeit gegen Witterungseinflüsse garantiert. Der Gemeinderat entschied sich hierbei für die vorliegende Variante
1 mit einem reduzierten Wappen. Zusätzlich kann die
Beschriftung mit einem Strahler bei Dunkelheit
beleuchtet werden. Der Gemeinderat stimmte der
Anschaffung der Beschriftung incl. der Montage zu
einem Angebotspreis von netto 1.955,10 € zu.
(Abstimmung: 8 Zustimmungen, 1 Enthaltung)
4. Bauantrag
Martin
und
Sebastian
Matt,
Oberibach, Alpenblick 23, Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohngebäudes auf Grundstück Flurst. Nr. 23, Gemarkung Ibach, sowie Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Ibach, Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen der Gemeinde
Bürgermeister Kaiser erläuterte die Bauplanung. Das
bestehende Wohngebäude wird abgerissen und neu
aufgebaut. Der Standort des Baukörpers wird teilweise
von der Straße zurückgesetzt und bildet auf der Südseite eine Gebäudefront mit dem bestehenden Ökonomieteil. Durch eine Anpassung an den Bestand widerspricht die Planung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Ibach in mehreren Bereichen. So insbesondere
der Gebäudehöhe, der Dachneigung sowie der geplanten Dachaufbauten. Hierbei ist der Umstand der
Anpassung an das bestehende Gebäude jedoch wie
folgt zu berücksichtigen:
- Gebäudehöhe:
Die talseitige Gebäudehöhe wurde mit 30 cm nur
minimal überschritten. Dies ist der Tatsache geschuldet,
weil der Neubau an das bestehenbleibende Ökonomierückteil angepasst wird.
- Dachneigungen:
Hier wird die Neigung ebenfalls an den bestehenden
Ökonomieteil angepasst, bzw. um 3 ° unterschritten, um
kein zweigeteiltes Haus ohne ortstypischen Charakter
zu gestalten. Damit wird eine symmetrische
Dachneigung für beide Dachhälften erzielt, welches sich
auch optisch besser ins Ortsbild einfüge.
- Dachgauben/Dacheindeckung
Die Abweichungen der Dachneigungen der geplanten
Schlepp- und Wiederkehrgauben in Bezug auf die Festsetzungen sind minimal. Jedoch würden bei Einhaltung
der vorgegebenen Neigung die Gauben über den First
hinaus kommen. Der Gaubenabstand zur Giebelwand
Nummer 17
ist mit 50 cm nur knapp unterschritten, ist aber für die
Grundrissgestaltung sehr wichtig. Eine Kombination von
Wiederkehre und Schleppgaube ist wie beantragt, laut
Gestaltungssatzung ebenfalls nicht zulässig, bzw. nur
eine Gaubenform je Dach. Auch in diesem Fall liegt
bereits eine entsprechende Abweichung bei einem
Bauvorhaben vor einigen Jahren vor, so dass auch in
diesem Fall eine Befreiung möglich ist. Laut Satzung soll
die Dacheindeckung am gesamten Gebäudekomplex
inkl. aller Nebengebäude und Anbauten einheitlich sein.
Dies gilt auch für Umbauten. Der Bauherr teilt mit, dass
vorgesehen ist, das Dach in einem Grauton
einzudecken und sich somit der bestehenden
Schiefereindeckung des Ökonomieteiles anpasse und
den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht.
Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben junger Bürger,
durch die Nutzung und Aktivierung vorhandener Bausubstanz diese langfristig zu erhalten und sich eine
Lebensgrundlage zu schaffen. Vor diesem Hintergrund
wurde auch die Frage aufgeworfen, die Festlegungen
der Gestaltungssatzung zu verschlanken, bzw.
zeitgemäßer zu gestalten.
Der
Gemeinderat
stimmte
den
beantragten
Abweichungen unter dem Gesichtspunkt der Anpassung
an die gegebene Bausubstanz zu.
(Abstimmung einstimmig)
5. Bauvoranfrage Wolfgang Böhler, Unteribach,
Schwyz 10, Errichtung einer landwirtschaftlich
genutzten Liegehalle für Rinder auf Grundstück
Flurst. Nr. 1412, Gemarkung Ibach, Beratung und
Beschlussfassung über das Einvernehmen der
Gemeinde
Bürgermeister Kaiser führte ein, dass es sich nicht wie
im Amtsblatt veröffentlicht um einen Bauantrag sondern
um eine Bauvoranfrage handelt. Die bauplanungs- und
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Liegehalle sollen
hiermit geprüft werden. Bürgermeister Kaiser erklärte,
dass die Belange der Gemeinde in folgenden Bereichen
durch das Vorhaben tangiert werden:
- Abweichung Gestaltungssatzung
Für landwirtschaftliche Gebäude ist eine Mindestneigung von 25 ° vorgegeben. Beantragt sind 18 °. In
vergleichbaren Fällen, sowie bei Stallneubauten in der
Vergangenheit, wurden seitens der Gemeinde wie auch
des Baurechtsamtes gegen eine Abweichung in
beantragtem Umfang keine Einwendungen erhoben.
- Überbauung Abwasserkanal
Nach vorliegender Planung würde der vorhandene
Abwasserkanal der Gemeinde durch die Liegehalle
überbaut werden. Sofern die Halle eine befestige
Bodenplatte erhalten sollte, müsste der Standort
entsprechend verschoben werden, da diese jederzeit
unterhalten und betrieben werden muss. Sofern keine
fest Bodenplatte oder Fundamente auf der Leitung zu
stehen kommen, könnte der Planung am jetzigen
Standort zugestimmt werden. Dies jedoch nur, sofern
der Bauherr bereit ist, eine entsprechende Verpflichtungserklärung über den Betrieb und Unterhalt der
Leitung zu übernehmen.
- Gewässerschutz
Das Vorhaben ist für eine tiergerechte Haltung im
Zusammenhang mit der Nutzung des bestehenden
Stalles, der Güllegrube und Festmistplatte zu betrach-
Seite 8
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
ten. Eine Prüfung der erforderlichen Dung-, und
Güllelagerkapazitäten wird daher im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens geprüft und beurteilt werden.
Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage unter den
genannten Voraussetzungen zu.
(Abstimmung einstimmig)
6. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche
und Anträge
- Dorfputzete in Ibach
Am vergangenen Wochenende fand in Ibach und
Dachsberg eine Dorfputzete statt. Bürgermeister Kaiser
dankte allen ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz.
- Deckenerneuerung auf der L 150 Urberger Säge bis
Mutterslehen
Das Regierungspräsidium Freiburg teilt mit, dass in
diesem Jahr die Erneuerung des Fahrbahnbelages der
Landstraße zwischen Urberger Säge bis nach Mutterslehen vorgesehen ist. Die bestehende Fahrbahndecke
wird abgefräst, und eine neue Fahrbahndecke
eingebaut.
Geplanter
Ausführungszeitraum
ist
September 2015. Die Arbeiten können nur unter
Vollsperrung und Umleitung des Straßenverkehrs
ausgeführt werden.
Änderung
der
öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen den Gemeinden Dachsberg und
Ibach zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
Das Landratsamt Waldshut, Kommunalamt, hat die
öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
zwischen
den
Gemeinden Dachsberg und Ibach über die geänderte
Finanzierung/Berechnung des Kostenbeitrags nach dem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ)
genehmigt. Die Vereinbarung wurde bereits im Amtsblatt
bekannt gemacht.
- Generalversammlung Ibacher Landfrauen
Die Generalversammlung der Landfrauen findet am
Samstag, den 25.04.2015 statt.
Was sonst noch interessiert
Nummer 17
Blutspende ein geringer Aufwand, für einen kranken
Menschen wie etwa ein Krebspatient ist dies ein
lebenswichtiger Beitrag. Dies weiß auch Katrin M. „Ich
spende Blut, weil mir bewusst ist, wie selten meine
Blutgruppe ist; dementsprechend auch, wie sehr Andere
auf diese Spende angewiesen sein können. Und
irgendwann vielleicht auch ich selbst“, fasst sie ihre
Gründe für ihre Blutspende zusammen.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde
von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres,
Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein.
Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der
Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche
Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung,
Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten
Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde,
die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende
den Personalausweis mitbringen.
Alternative
Blutspendetermine
und
weitere
Informationen zur Blutspende sind unter der
gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet
unter www.blutspende.de erhältlich.
Ortsverein St. Blasien
DRK Kleidersammlung
Dachsberg
Am Freitag den 08.05.2015 findet im inneren
Dachsberg eine Kleidersammlung des DRK
OV
St.Blasien statt.
Bitte legen Sie die Kleidersäcke ab 8.00 Uhr zur
Abholung an den folgenden Sammelstellen bereit:
Wittenschwand, Ruchenschwand, Oberbildstein und
Horbach – Rathaus Wittenschwand.
Schmalenberg: - Haus Gehrke
Urberg, Rüttewies und Schwand:
- Gemeinschaftsraum Urberg
Kleidersäcke sind im Rathaus Wittenschwand erhältlich.
Ibach
Für das gute Gefühl, jemand geholfen zu
haben
DRK-Blutspendedienst
bittet
um
eine
Blutspende
Allein in Baden-Württemberg und Hessen werden
täglich knapp 3.000 Blutspenden für die Behandlung von
Verletzten und Kranken benötigt. Viele Patienten in den
Krankenhäusern sind auf Bluttransfusionen angewiesen,
um wieder gesund zu werden. Der DRKBlutspendedienst bittet daher um eine Blutspende
am Freitag, dem 15.05.2015
von 14:30 Uhr bis 19:30 Uh
in 79837 ST. BLASIEN
Fürstabt-Gerbert-Schule, Todtmooser Straße 25
Das meiste Blut wird inzwischen zur Behandlung von
Krebspatienten benötigt. Es folgen Erkrankungen des
Herzens, Magen- und Darmkrankheiten, Sport- und
Verkehrsunfälle. Für einen gesunden Spender ist eine
Am Freitag den 08.05.2015 findet in Ibach eine
Kleidersammlung des DRK OV St.Blasien statt. Bitte die
Kleidersäcke ab 8:00 zur Abholung an den bekannten
Sammelstellen bereitlegen.
Mit ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit des DRK
Ortsvereins St. Blasien.
Gemeinde Häusern
Sachbearbeiter(in) im Meldeamt
Bei der Gemeinde Häusern ist baldmöglichst oder
zum 01.07.2015 eine Ganztagsstelle (39 Wochenstunden) im Bereich des Einwohnermeldeamts zur
Daueranstellung zu besetzen. Wir suchen eine(n)
engagierte(n) und flexible(n) Mitarbeiter(in) mit
Verwaltungsfachausbildung.
Fundierte
EDVKenntnisse sind ebenso wie ein freundliches Wesen
Voraussetzung. Die Vergütung erfolgt nach TVöD mit
betrieblicher Zusatzversorgung.
Bei Interesse erbitten wir Ihre Bewerbung bis zum
13.05.2015 an das Bürgermeisteramt 79837 Häusern,
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
St.-Fridolin-Str. 5. Weitere Informationen erhalten Sie
bei Bürgermeister Th. Kaiser oder Hr. Schlageter unter
Tel.: 07672/9314-0
Landratsamt Waldshut
-Amt für Wirtschaftsförderung und NahverkehrMit modernen Zügen zur historischen
„Sauschwänzlebahn“
DB Regio Südbaden fährt an Sonn- und Feiertagen
vom 1. Mai bis 25. Oktober Zubringerzüge von
Waldshut
nach
Weizen
zur
historischen
„Sauschwänzlebahn“
Vom 1. Mai an fährt die Deutsche Bahn wieder
Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zu den
Dampfzügen auf der Sauschwänzlebahn. Die Fahrten
sind in Weizen abgestimmt auf die Fahrpläne der
Dampfzüge von und nach Blumberg (dort besteht
Anschluss Richtung Tuttlingen) und in Waldshut auf die
Ankunft der Anschlusszüge aus Basel.
Die Triebwagen verkehren an allen Sonntagen vom 3.
Mai bis 25. Oktober sowie an den Feiertagen 1., 29.
Mai, 19 Juni und 3. Oktober 2014 um 10.20 Uhr und um
14.20 Uhr ab Waldshut sowie in der Gegenrichtung um
11.35 Uhr und 15.35 Uhr ab Weizen. Weitere Halte
bestehen in Tiengen, Lauchringen-West, Wutöschingen,
Eggingen und Stühlingen. In diesen Zügen gelten alle
Angebote der Deutschen Bahn und des Waldshuter
Tarifverbundes WTV, so zum Beispiel das BadenWürttemberg Ticket, die 24-Stundenkarten oder Monatsund Jahreskarten.
Radfahrer können auch bequem ihre Räder in den
Zubringerzügen nach Weizen mitnehmen und den
Rückweg abwärts durch das schöne Wutachtal auf dem
Fahrrad zurücklegen. Weitere Radwege und –touren
sind in der Radwanderkarte des Landkreises, die in
Buchhandlungen oder bei den Tourist-Infos der
Gemeinden erhältlich ist, beschrieben oder unter
www.radroutenplaner-bw.de abrufbar.
Weitere Informationen unter www.bahn.de sowie bei
den DB Verkaufsstellen und bei der Geschäftsstelle des
Waldshuter Tarifverbundes (07751 8964-0).
Landratsamt Waldshut
-LandwirtschaftsamtGrünlandtag
Das Landratsamt Waldshut lädt gemeinsam
mit dem Landschaftserhaltungsverband und dem BLHV
alle interessierten Landwirte zu einem Grünlandtag am
Freitag, den 08. Mai 2015 um 14:00 Uhr ein.
Treffpunkt: Waldshut-Tiengen, OT Oberalpfen beim
Parkplatz gegenüber des Bus-Unternehmens Bächle.
Für das Navi: Schwarzlandstraße 8, 79761 WaldshutTiengen (vor Ort werden Fahrgemeinschaften gebildet)
Schwerpunktthema ist die Bewirtschaftung von FFHMähwiesen. Neben rechtlichen Grundlagen zum
Umgang mit FFH-Mähwiesen wird die Vorgehensweise
bei der Kartierung von FFH-Mähwiesen gezeigt sowie
die Unterschiede zum Wirtschaftsgrünland aufgezeigt.
Nummer 17
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bitte
denken Sie an gutes Schuhwerk und wetterfeste
Kleidung.
Kath.
Regionalstelle
Hochrhein
„Naturtag für Frauen“
Ein Tag
Gestalten
zum
Entspannen,
Region
Erleben
und
Einen Tag lang heraustreten aus dem Alltag, Atem
holen, sich mit allen Sinnen berühren lassen von der
Natur und dabei neue Kraft schöpfen. Dazu lädt der
Naturtag alle Frauen ganz herzlich ein, die Lust haben,
miteinander einen erlebnisreichen Tag in der Natur zu
verbringen, verschiedene Wiesenkräuter kennenzulernen und sich bei einer Land-Art-Ausstellung künstlerisch von der Natur inspirieren zu lassen:
Am Samstag, den 18. Mai 2015 von 14.30-19.00 Uhr,
Treffpunkt und Start ist am Grillplatz Buchholzhütte in
Rotzel/Laufenburg
Leitung:
Cordula
Maier,
Naturpädagogin,
Sozialarbeiterin
Kosten: € 20 inkl. Materialien
Anmeldung bis zum 08. Mai beim Frauenreferat der
Katholischen Regionalstelle, Region Hochrhein, Tel.
07751/8314-400, [email protected]
So warm, so gut?
Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale zum Heizen mit erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien sind die Zukunft. Sie sind
klimafreundlich,
potenziell
unerschöpflich
und
unabhängig von internationalen Rohstoffmärkten. Als
Holzheizung, Solarthermieanlage oder Wärmepumpe
haben sie längst auch Einzug in den heimischen
Heizungskeller gehalten. Doch wie sinnvoll sind diese
Investitionen für Verbraucher? Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale gibt mit der bundesweiten Aktion
„So warm, so gut? Heizen mit Erneuerbaren Energien“
Antworten.
„Die wichtigste Grundregel ist: Nicht jede Technologie
passt für jedes Bedürfnis und jedes Haus“, erklärt Dr.
Erika Höcker, Expertin der Energieberatung der
Verbraucherzentrale
und
der
Energieagentur
Schwarzwald-Hochrhein. Als Beispiel nennt die Energieberaterin den Klassiker unter den erneuerbaren
Energien: Holz. In Form einer Pelletheizung kann damit
ein Einfamilienhaus komplett beheizt werden. Für die
Lagerung der aus gepressten Säge- und Hobelspänen
hergestellten Pellets muss allerdings genügend Platz
vorhanden sein. „Von zentraler Bedeutung ist außerdem
eine gute Qualität der Pellets“, betont Dr. Höcker,
„sowohl für die Ökobilanz der Anlage als auch für den
störungsfreien Betrieb. Dann – und nur dann – sind die
Betriebskosten vergleichsweise gering.“ Scheitholz
dagegen wird vor allem in Kaminen eingesetzt. Es sollte
möglichst trocken sein, damit es viel Wärme abgeben
Seite 10
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
und umweltfreundlich verbrennen kann. Aus energetischer Sicht seien jedoch die Wirkungsgradverluste bei
Kaminöfen größer als bei Pelletheizungen. Passen
Technologie und örtliche Gegebenheiten nicht
zueinander, ist der Ärger dagegen vorprogrammiert.
Das novellierte Gesetz zur Nutzung erneuerbarer
Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG BW)
wird
am
1.
Juli
2015
in
Kraft
treten.
Hieraus ergeben sich neue Verpflichtungen zur Nutzung
erneuerbarer Energien beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage. Die Novellierung
sieht eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen vor.
„Hier will unsere Beratungsaktion weiterhelfen“, erläutert
Dr. Erika Höcker: „Unsere Energieberater prüfen,
welche Systeme tatsächlich geeignet sind, wie
wirtschaftlich sie sind und welche Fördermöglichkeiten
es gibt. Wer schon Angebote eingeholt hat, kann sie
gleich zur Beratung mitbringen und analysieren lassen.“
Die Beratungsaktion „So warm, so gut? Heizen mit
erneuerbaren Energien“ richtet sich an alle privaten
Verbraucher. Die persönliche Beratung findet nach
Terminvereinbarung unter 0800 – 809 802 400
(kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur
Schwarzwald-Hochrhein unter 07751 – 91 73 25 in der
nächstgelegenen Beratungsstelle statt.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in einer
Beratungsstelle
oder
als
Download
auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Die
Aktion endet am 12.06.2015. Bei allen Fragen zum
Energiesparen hilft auch sonst die Energieberatung der
Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem
persönlichen
Beratungsgespräch.
Die
Berater
informieren anbieterunabhängig und individuell. Die
Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ab sofort höhere Fördersätze fürs private
Heizen mit Erneuerbaren
Mehr Geld für Ökoheizungen
Auch
Unternehmen
profitieren
jetzt
vom
Marktanreizprogramm
Jetzt lohnt es noch mehr, die alte Heizungsanlage
auszutauschen, teilt Dr. Erika Höcker, Beraterin der
Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein mit. Denn die
Fördersätze im Marktanreizprogramm des Bundes
wurden mit dem 1. April angehoben. Wer erneuerbare
Energien einsetzt, kann teilweise mit mehreren 1.000
Euro Zuschuss rechnen. Neben Hausbesitzern
profitieren auch Unternehmen vom Geldsegen.
Die Heizkosten langfristig senken und unabhängig sein
von schwankenden Rohöl-Preisen: „Wer saniert und
erneuerbaren Energien den Vortritt lässt, steht auf der
sicheren Seite“, sagt Erika Höcker. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die
Investition
in
eine
Wärmepumpe,
eine
Solarthermieanlage oder eine Holzpelletheizung. Die
Höhe des Zuschusses ist gestuft und richtet sich nach
Größe und Art der Anlage, den flankierenden
Maßnahmen sowie der Art des Gebäudes. Sie ist mit
Nummer 17
diversen Boni kombinierbar. Eine Förderung bekommt
neuerdings auch, wer sein bereits bestehendes
Ökoheizsystem
optimiert.
Die
Energieagentur
Schwarzwald-Hochrhein gibt einen Überblick.
Thermische Solaranlagen
Mit mindestens 2.000 Euro fördert der Staat thermische
Solaranlagen
zur
Warmwasserbereitung
und
Heizungsunterstützung. Solaranlagen, die lediglich
Warmwasser liefern, sind wieder Bestandteil des
Programms und mindestens 500 Euro „wert“. Für
innovative Anlagen mit großer Kollektorfläche gibt es
zwischen 75 und 200 Euro pro Quadratmeter. Das
BAFA
unterstützt
zudem
effiziente
Anlagenkombinationen mit einem zusätzlichen Bonus
von 500 Euro. Das ist etwa der Fall, wenn Hausbesitzer
zusätzlich zu ihrer Solaranlage eine förderfähige
Pelletheizung oder eine Wärmepumpe als Heizsystem
installieren.
Holzheizungen
3.000 Euro gibt es künftig für neue Pelletheizungen; sind
es Kessel mit Brennwertnutzung in bestehenden
Gebäuden, erhöht sich der Betrag auf 4.500 Euro.
Holzpelletkessel mit Pufferspeicher fördert das BAFA
mit 3.500 Euro; wird dabei Brennwerttechnik eingesetzt,
bekommt der Sanierer 5.250 Euro. Einen Bonus von
500 Euro sieht das Programm für eine Kombination mit
einer Solarkollektoranlage oder einer effizienten
Wärmepumpe sowie für den Anschluss an ein
Wärmenetz vor.
Wärmepumpen
Je nach Art der Wärmepumpe unterstützt der Staat die
Anschaffung mit 1.300 bis 4.500 Euro und zahlt einen
Bonus von 500 Euro für die Kombination mit anderen
modernen Heizsystemen und für Optimierungen.
Förderung für Unternehmen
Das neue Marktanreizprogramm unterstützt verstärkt
Unternehmen. Auch Großunternehmen können ab sofort
Anträge stellen. Kleinere und mittlere Betriebe erhalten
über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ zehn Prozent zusätzliche Förderung.
„Jetzt ist die richtige Jahreszeit, um die Heizungsanlage
zu erneuern“, rät die Beraterin der Energieagentur. Sie
weiß, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in
den Genuss der BAFA-Förderung zu gelangen.
Die unabhängigen Energieagentur SchwarzwaldHochrhein hilft Interessierten bei der Antragstellung und
berät neutral in allen Fragen rund um energetische
Sanierung. Die Erstberatung ist durch die Förderung des
Ministeriums
für
Wirtschaft
und
Technologie
(Kooperation
mit
der
Verbraucherzentrale)
kostengünstig. 5 € beträgt der Eigenanteil für Bürger.
Kontaktdaten:07751-917325;
www.energieagenturschwarzwald-hochrhein.de
Energieausweis: Wer muss was?
Fakten-Check
der
Energieberatung
der
Verbraucherzentrale
Waldshut-Tiengen, 13.04.2015 - Klarheit schaffen über
die energetische Qualität eines Gebäudes und über die
Seite 11
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
zu erwartenden Energiekosten – das soll der
Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV)
leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig
kritisiert, und über Rechte und Pflichten von
Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche
Missverständnisse. Dr. Erika Höcker von der
Energieberatung der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg und der Energieagentur SchwarzwaldHochrhein erläutert die Eckpunkte.
Was steht drin?
Der
fünfseitige
Energieausweis
enthält
neben
grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die
Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder
Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten
oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden
mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind
und
nicht
das
Anforderungsniveau
der
Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der
Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich
Maßnahmenvorschläge
zur
Verbesserung
des
energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich
ganz klar um Empfehlungen“, betont Dr. Höcker.
„Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am
besten bespricht man mit einem Energieberater, was
möglich und sinnvoll ist.“
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn
ein Gebäude oder eine Wohnung neu gebaut,
umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden
soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises müssen
bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab
1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als
Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und
es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also
keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder
Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Dr. Höcker klar.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit
besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein
amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller
Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste
der
dena
(https://effizienzhaus.zukunfthaus.info/experten/suche-experten/). Sie bietet jedoch
keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.
Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine
Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen
umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige
Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Dr. Höcker.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie
hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
online, telefonisch oder mit einem persönlichen
Beratungsgespräch.
Die
Berater
informieren
anbieterunabhängig
und
individuell.
Für
einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem
Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr
Informationen
gibt
es
auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder
unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der
Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein unter 07751 –
91 73 25. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie.
Nummer 17
SCHWARZ WALD GUT – Messe für regionale
Wertschöpfung und Vernetzung
Die Premiere war ein voller Erfolg. Rund 5000 Besucher
kamen am Wochenende zur ersten Messe SCHWARZ
WALD GUT in die historische Rainhof Scheune nach
Kirchzarten, um das Thema Schwarzwald von einer
neuen und zum Teil sehr überraschenden Seite
kennenzulernen. „Diese große Resonanz ist für uns ein
Beweis dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir
wollen ein Forum für die innovativen Potentiale der
Region bieten und die Vernetzung fördern. Diese Ziele
haben wir mit der Messe erreicht“, so Sibylle Steinweg,
erste Vorsitzende des Vereins SCHWARZ WALD GUT
e.V., dem Veranstalter der Messe. Kooperationspartner
war der Naturpark Südschwarzwald, dem die
Etablierung eines solchen Marktplatzes gerade für NonFood-Erzeugnisse ein wichtiges Anliegen ist. „Unsere
Erwartungen wurden übertroffen“, so das begeisterte
Fazit von Hannelore Reinbold-Mench, der zweiten
Vorsitzenden des Naturparks nach einem Rundgang
über die Messe. „Die Zusammenarbeit mit dem Verein
ist eng und vertrauensvoll und wird sicher auch in der
Zukunft Früchte tragen“, betonte Reinbold-Mench in
ihrer Begrüßungsrede. Der Naturpark Südschwarzwald
gewährte einen finanziellen Zuschuss zur Durchführung
der Veranstaltung.
Die Messe SCHWARZ WALD GUT bot eine spannende
Entdeckungsreise durch die Bereiche Handwerk,
Genuss und Design. Über 60 Aussteller zeigten, welche
innovative Kraft in der Region steckt. Allein schon die
Beispiele für den Umgang mit dem traditionellen
Schwarzwälder Werkstoff Holz waren sehenswert. Sie
reichten von ästhetischen modernen Möbelkreationen –
darunter sehr originelle Hockervariationen - bis hin zum
hochmodernen Mountainbike, dessen Rahmen komplett
aus Holz gefertigt ist. In der Kult-Uhr des Orgelbauers
Achim Schneider aus Waldkirch gehen Holz, Hightech
und der Schwarzwälder Dialekt sogar eine witzige
Synthese ein. Auch von den Modedesignern wurde der
Schwarzwald neu erfunden und bisweilen sogar gegen
den Strich gebürstet. Die Palette reichte von den
Trachtenoutfits von Kim Schimpfle bis hin zu dem mit
Motiven aus dem finsteren Tann bedruckten T-Shirts,
grell bunten Bollenmützen oder Handtaschen mit
röhrendem 3D-Hirsch. Ob Kuckucksuhren, BollenhutHocker,
Trachten,
Upcycling-Accessoires
oder
Holzfahrräder, der Tüftlergeist der Schwarzwälder ist
ungebrochen. Mit der Messe, die in regelmäßigen
Abständen wiederholt werden soll, wollen ihm die
Veranstalter eine Plattform bieten. Viele Anbieter
nutzten die Gelegenheit, um sich über Möglichkeiten der
Vernetzung auszutauschen.
Eine besondere Rolle für die regionale Identität spielt die
Architektur. Deshalb wurde dem Thema „Baukultur im
Schwarzwald“ ein besonderer Bereich der Messe
gewidmet. Flankierend dazu gab es eine Ausstellung
der Architektenkammer und einen Vortrag über
Baukultur und Entwicklungspotentiale im ländlichen
Raum.
Vorträge
über
energetisches
Bauen,
Gemeinwohlökonomie, regionale Wertschöpfung und
Nachhaltigkeit rundeten diesen Schwerpunkt ab. Selbst
Seite 12
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
die jungen Messebesucher konnten schon erfahren, was
Nachhaltigkeit bedeutet. Einen Impuls gab das Theater
RAB mit seinem kurzweiligen, poetischen Maskenstück
“Random Acts of Water”.
Der Verein SCHWARZ WALD GUT e.V. wurde 2014
gegründet, um das Bewusstsein für die innovativen
Potentiale der Region zu stärken und diese in den
Blickpunkt zu rücken. Themen sind Genuss, Handwerk,
Design ebenso wie Gesundheit und Lebensqualität. Ziel
ist es, die Nachhaltigkeit und die regionale
Wertschöpfung zu stärken. Zu diesem Zweck bietet der
Verein jungen Initiativen und Unternehmen aus der
Region ein Forum.
Der Südschwarzwald ist eine Erholungslandschaft, die
sich durch eine besondere Eigenart, Schönheit und
Vielfalt auszeichnet. Für den Schutz und die nachhaltige
Entwicklung der Region trägt der 1999 gegründete
Naturpark Südschwarzwald Sorge. Viele der alten
Traditionen sind hier noch lebendig: Man begegnet
ihnen auf den regionalen Festen, in der Architektur, den
zahlreichen Museen und häufig auch noch im Alltag der
Schwarzwälder. Aber auch zukünftige Entwicklungen
werden im Südschwarzwald angegangen. So sind die
Themen Strukturwandel, regenerative Energien und die
Stärkung der regionalen Wirtschaft wichtige Aufgaben
des Naturparks Südschwarzwald.
Dieses
Projekt
wird
gefördert
durch
den
Naturpark
Südschwarzwald
mit
Mitteln
des
Landes
Baden-Württemberg,
der
Lotterie
Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER).
Landschaftspflege mit Messer und Gabel:
Die Naturpark-Märkte starten in die Saison 2015
Feldberg – Unter dem Dach des Naturparks
Südschwarzwald werden 2015 in 18 Städten und
Gemeinden wieder regionale Produkte, traditionelles
Handwerk,
Initiativen
aus
Tourismus
und
Naturschutz und vieles mehr präsentiert. Der Auftakt
der diesjährigen Naturpark-Markt-Saison findet am
3. Mai in Elzach statt.
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Naturpark
Südschwarzwald
gemeinsam
mit
18
Städten,
Gemeinden und Vereinen aus der gesamten Region
zwischen Mai und Oktober die alljährlichen, beliebten
Naturpark-Märkte. Mit ihrem vielfältigen Angebot aus
regionalen Lebensmitteln, traditionellem Handwerk und
vielfältigem Informationsprogramm zu Natur, Kultur und
Tourismus
sind
sie
mehr
als
gewöhnliche
Bauernmärkte. Als „regionales Schaufenster“ bewerben
sie im Sinne der Regionalvermarktung qualitativ
hochwertige Produkte unserer Heimat und unterstützen
gezielt die dahinter stehenden Kleinbetriebe und
Initiativen aus dem Südschwarzwald.
Eröffnet wird die Naturpark-Markt-Saison 2015 am
Sonntag, den 3. Mai, in Elzach. Neben frischen
Produkten regionaler Anbieter aus dem Naturpark
Südschwarzwald gibt es auch Vorführungen zu
traditionellem Handwerk und Aktionen für Kinder. Der
Markt dauert von 11 bis 17 Uhr und findet am
Nummer 17
Schießgraben und rund um das Schulgelände und das
Haus des Gastes statt.
Im Mittelpunkt aller Naturpark-Märkte stehen die
vielfältigen regionalen Erzeugnisse, beispielsweise
Spezialitäten
der
Käseroute
im
Naturpark
Südschwarzwald, duftende Holzofenbrote oder selbst
hergestellte Kräutersirups. Die Besucher haben die
Möglichkeit, sich direkt bei den Erzeugern über die
Produkte und deren Herstellung zu informieren. Damit
erhält man Einblick in wichtige Themen und
Zusammenhänge der regionalen Wertschöpfung und
kann so gemäß dem Motto „Landschaftspflege mit
Messer und Gabel“ auch einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt unserer Kulturlandschaft im Südschwarzwald
leisten.
Den Anbietern wird auf diese Weise eine Plattform
geboten, um auf ihre Arbeit und ihr Engagement für die
typische, ökologisch wie touristisch wertvolle Landschaft
des Südschwarzwaldes aufmerksam zu machen.
Daneben
führen
heimische
Handwerker
wie
Hufschmied, Strohschuhmacher und Korbflechter ihre
traditionelle Kunst vor, und es gibt informativunterhaltsames Rahmenprogramm für Groß und Klein.
Auch
die
Geschäftsstelle
des
Naturparks
Südschwarzwald stellt ihre Aktivitäten vor und verlost
tolle Preise am Glücksrad. Spannende Infostände zu
Wildtieren und Naturschutz im Schwarzwald oder
heimischen Wildkräutern runden das Programm ab.
„Als ‚Schaufenster der Region‘ bieten die NaturparkMärkte für uns eine einmalige Möglichkeit, eine noch
bessere und breitere Präsenz der Landwirtschaft und
ihrer Produkte in der regionalen und überregionalen
Öffentlichkeit zu erlangen“, so die Vorsitzende des
Naturparks
Südschwarzwald,
Landrätin
Marion
Dammann, Lörrach.
Ermöglicht werden diese einmaligen Feste u. a. durch
die Unterstützung des Naturparks Südschwarzwalds –
insgesamt fließen rund 35.000 € Fördermittel aus den
Töpfen des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie
Glücksspirale und der Europäischen Union in die
Naturpark-Märkte 2015.
Freuen Sie sich auf die vielfältigen Angebote und
entdecken
Sie,
was
der
Naturpark
an
wohlschmeckenden Spezialitäten und spannenden
Projekten zu bieten hat!
Sämtliche Termine des Jahres 2015 finden sich auf der
Naturpark-Website unter www.naturpark-maerkte.de
Wiesenmeisterschaft
2015
im
Naturpark
Südschwarzwald
für
Bewirtschafter
von
Mähwiesen
Feldberg
–
2015
richtet
der
Naturpark
Südschwarzwald in Kooperation mit dem BLHV
(Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e. V.)
die dritte Wiesenmeisterschaft aus. Die Anmeldefrist
für interessierte Landwirte läuft noch bis zum 20.
Mai – Mitmachen lohnt sich!
Mit der Wiesenmeisterschaft sollen die Leistungen der
Landwirte gewürdigt werden, die es verstehen, ihre
Wiesen und Weiden so zu bewirtschaften, dass diese
Seite 13
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
bei einer akzeptablen Futterleistung zugleich eine hohe
Artenvielfalt aufweisen. Eine solche Bewirtschaftung
geht oft auf Jahrzehnte lange Erfahrungen und
Bewirtschaftungstraditionen zurück. Diese Leistungen –
im Einzelnen die Erhaltung der Wiesen als
Lebensräume von Pflanzen und Tieren, aber auch zum
Schutz des Grundwassers sowie in ihrer Funktion für
Tourismus und Heimatidentität – sollen mit der
Wiesenmeisterschaft stärker ins Bewusstsein gerückt
werden. Maßgeblich für die Bewertung der Wiesen sind
gleichermaßen ökologische und futterbauliche Kriterien.
In diesem Jahr soll gleichzeitig ein besonderes
Augenmerk auf die gemähten Wiesen gelegt werden,
bei denen aber eine Nachweide im Herbst erfolgen
kann. Deshalb sind alle Landwirte angesprochen, die
artenreiche Mähwiesen im Landkreis BreisgauHochschwarzwald ab einer Höhenlage von 500 Metern
bewirtschaften. Wichtig ist, dass der Aufwuchs der
Wiesen als Winterfutter für das Vieh genutzt wird.
Die gemeldeten Wiesen werden von Fachleuten
begutachtet. Und auf Basis dieser Vorauswahl werden
Anfang Juni die Sieger nach einer Begehung durch eine
Jury ermittelt.
Es sollen Sieger in drei Kategorien ermittelt werden: 1.
Wiesen (sog. FAKT-Förderung möglich), 2. Sehr
extensive Wiesen (Förderung nach FAKT und
Landschaftspflegerichtlinie möglich) sowie 3. Betriebe
mit Viehhaltung, vielen Grünlandtypen und hohem Anteil
artenreicher Flächen.
Die jeweils drei Erstplatzierten in jeder Kategorie
erhalten hochwertige Preise im Wert von zusammen
rund 1.600 €, unter anderem Gutscheine für die
Naturpark-Wirte. Alle Einsender erhalten von ihrer
Fläche ein Foto und eine Artenliste.
Ende der Anmeldefrist ist am 20. Mai 2015.
Die Wiesenmeisterschaft findet gleichzeitig in den
Südvogesen in Kooperation mit dem französischen
Partner-Naturpark
„Südvogesen“
statt.
Der
Schwarzwälder
Wiesenmeister
nimmt
am
frankreichweiten
landwirtschaftlichen
Wettbewerb
„Prairies fleuries“ teil.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der
Geschäftsstelle des Naturparks Südschwarzwald. Wir
senden Ihnen gerne einen Anmeldebogen zu.
Naturpark Südschwarzwald; Tel. 07676 9336-10 oder EMail [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter: www.naturparkwiesenmeisterschaft.de
Trinationales Umweltzentrum TRUZ
Der Natur auf der Spur:
Bundesweiter NaturErlebnisTag setzt Zeichen
TRUZ-Wanderung in Ibach
Weil am Rhein - Ibach. „ Nur wer Natur kennt, kann
Umwelt schützen“. Unter diesem Motto findet am 3. Mai
2015 überall in Deutschland bereits zum neunten Mal
der NaturErlebnisTag statt. Das Trinationale Umweltzentrum (TRUZ) beteiligt sich zum ersten Mal an dieser
bundesweiten Aktion. Am Sonntag, 3. Mai 2015 können
Erlebnishungrige die ganze Vielfalt der Natur bei der
Wanderung auf dem Ibacher Panoramaweg kennenlernen.
Nummer 17
Die Kursleiterin des TRUZ und Natur- und
Erlebnispädagogin, Annekatrin Mickel, bietet eine
spannende 12 km lange Rundwanderung für wandererfahrene Familien, Wanderfreunde und Naturentdecker
durch das Ibacher Hochtal an. Das Tal bietet auf 1000
Metern einen besonders reizvollen Eindruck von der
herrlichen Landschaft des Oberen Hotzenwaldes. Urige
Tannenwälder wechseln mit offenen Weidfeldern, über
dem Talmoor des Ibach ragen vereinzelt Felsformationen aus dem Gelände. Mit etwas Glück öffnet sich
nach Süden das Panorama auf die Alpenkette. Auf
verwunschenen Waldwegen, einem kleinen Moorpfad,
vorbei an alten Schwarzwaldhöfen bietet der Weg eine
Vielfalt an Naturerlebnissen.
„Ziel des NaturErlebnisTages ist es, den Leuten ohne
erhobenen Zeigefinger die ganze Faszination der Natur
ebenso zu vermitteln, wie Zusammenhänge in der
Landschaft“, erklärt Claus-Peter Hutter von der badenwürttembergischen
Umweltakademie,
welche
im
Zusammenwirken mit den Umweltakademien der
anderen Länder und weiteren Partnern den
NaturErlebnisTag ins Leben gerufen hat.
An rund 1.300 Orten bundesweit besteht für Familien
und auch alle anderen Interessenten die Möglichkeit, die
ganze Faszination der Natur kennenzulernen, den
Geheimnissen der Tiere und Pflanzen in Wald und Flur
auf die Spur zu kommen oder auch ökologische
Zusammenhänge näher zu ergründen.
Weitere Informationen zur Naturerlebnis-Wanderung
auf dem Ibacher Panoramaweg
Treffpunkt: Ibach (Gemeinde Dachsberg/LK WT)
Ortsteil
Unteribach
Wanderparkplatz
an
der
Kirche
Start:
Sonntag, den 3. Mai 2015, 9:00 Uhr
Voraussetzung: festes Schuhwerk, wetterfeste Kleidung,
ein Fernglas lohnt sich. Unterwegs gibt es zwei
nichtbewirtschaftete Wanderhütten, an denen die
Möglichkeit zum Rucksackvesper besteht. Im Anschluss
an die Wanderung bietet Ibach auch zwei bodenständige Einkehrmöglichkeiten.
Spenden sind herzlich willkommen.
Weitere
Informationen
und
Anmeldung:
Trinationales Umweltzentrum (TRUZ), Centre Trinational
pour l´Environnement (CTE)
Mattrain 1, 79576 Weil am Rhein, Tel: 07621-940780,
[email protected]
Informationen zum NaturErlebnisTag
Das gesamte Programm für Baden-Württemberg für den
NaturErlebnisTag am 3. Mai 2015 ist im Internet unter
http://bw.deutscher-naturerlebnistag.de abrufbar.
Umweltakademie Baden-Württemberg, Tel: 0711/1262807, [email protected], Dillmannstr. 3,
70193 Stuttgart
www.umweltakademie.baden-wuerttemberg.de
Seniorenkreis Hotzenwald
(Görwihl /Herrischried)
Programm Mai 2015
-Senioren Themennachmittag 21.05.2015 14.30 Uhr
Pfarrsaal Görwihl
Thema: Kinaesthetics in der Pflege (Fr.Hanabeck)
wie immer in fröhlicher Runde bei Kuchen und Kaffee.
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nummer 17
-28.05.2015
Spargel – Wein – Kultur
Fahrt nach Bruchsal (Europas größter Spargelmarkt)
Spargelessen in Bösers Spargelrestaurant
danach Besichtigung des Bruchsaler Schloss
(das Barocke Kleinod in Nord Baden )
auf der Heimfahrt Vesper in einer heimischen Gaststätte
Abfahrten:
06.30h Tiefenstein, Post
06.40h Görwihl, Sparkasse
06.45h Görwihl, Freudenberg
06.50h Burg, Bushaltestelle
06.55h Rotzingen, Bushaltestelle
07.00h Hartschwand, Höllbachhof
07.05h Engelschwand, Denkmal und Vorderdorf
07.10h Strittmatt, Hoggenmüller
07.15h Segeten, Bauhof
07.25h Herrischried, Dorfplatz
Fahrpreis und Schlossbesichtigung 45.-€
Anmeldung bis 26.05.2015 notwendig
Gewerbeschule Bad Säckingen
Es sind noch Plätze frei!
An der Gewerbeschule Bad Säckingen in der
•Einjährigen Berufsfachschule Farbe und
Design (Maler und Lackierer)
•Einjährigen
Berufsfachschule
Holztechnik
(Schreiner und Zimmerer)
•Einjährigen Berufsfachschule Frisuren und
Kosmetik (Friseur)
Der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule kann bei
guten
Leistungen
als erstes Lehrjahr anerkannt werden.
•Zweijährigen Berufsfachschule Holztechnik
zum Erwerb der Fachschulreife (mittlere Reife)
in zwei Jahren.
Voraussetzung zum Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss oder das
Versetzungszeugnis in Klasse 10.
Der Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule kann bei
guten
Leistungen
als erstes Lehrjahr anerkannt werden.
Interesse?
Dann komm doch zu unserem Schnuppertag am
Donnerstag, 21. Mai 2015
Du kannst Workshops in verschiedenen Berufsfeldern
und
Klassen
besuchen.
Weitere
Informationen
und
Anmeldungen
im
Schulsekretariat.
Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 werden
gerne noch entgegengenommen.
Unterrichtsbeginn ist am 14. September 2015.
Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen,
Rippolinger Str. 2 Tel.:,
07761/560920 Mail:
[email protected] Webseite: www.gwsbs.de
Sprechtage
Pflegestützpunkt
Waldshut
des
Landratsamtes
Außensprechstunden
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut ist eine
Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen
rund um die Pflege.
Sie erhalten von seinen Mitarbeiterinnen kostenlos und
neutral Informationen zu den Themen Pflege,
Versorgung,
Vorsorgemöglichkeiten,
rechtliche
Vertretung,
gesetzliche
Leistungsansprüche
und
Ähnliches mehr. Sie geben daneben auch Auskünfte zu
den regionalen Hilfeangeboten und bieten Hilfestellung
bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
Der Pflegestützpunkt hat seinen Sitz im Landratsamt
Waldshut und bietet für die Gemeinden Görwihl,
Herrischried,
Rickenbach
und
Dachsberg/Ibach
Außensprechstunden im Rathaus Görwihl an.
Die zuständige Beraterin ist Frau Probst.
Die nächste Außensprechstunde des Pflegestützpunktes findet am Mittwoch, den 06.05.2015 in der
Zeit von 9.00 bis 10.30 Uhr im Rathaus Görwihl statt.
Terminvereinbarungen unter Tel.: 07751/ 86- 4256 oder
per E-Mail [email protected]
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Sprechstunden des Kreisjugendamts
in St. Blasien
Die Sprechstunden finden 14-tägig donnerstags,
jeweils in den geraden Kalenderwochen in der Zeit
von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus St. Blasien statt.
Nächster Termin: 28.05.2015
Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0.
in Görwihl
Die Sprechstunden finden am ersten Donnerstag
eines jeden Monats in der Zeit von 14.30 bis 15.30 Uhr
im Rathaus Görwihl statt.
Nächster Termin: 07.05.2015
Weitere Auskünfte ℡ 07751/86-0.
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Sprechtag im Landkreis Waldshut
Terminvereinbarung unter 07751/89580.
Internationale Rentenberatung
Sprechtag im Landkreis Waldshut: 20.05.2015
Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz bieten
auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur Rente an. Angesprochen sind alle, die
Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen Rentenversicherung einbezahlt haben.
Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen
Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum
jeweiligen
nationalen
Recht
und
zu
den
zwischenstaatlichen Auswirkungen.
Zu dem Beratungstag am 20. Mai 2015, 13.30 bis
18.30 Uhr in Waldshut, Waldtorstraße 1a (im Gebäude
der Agentur für Arbeit) laden wir ein. Um Wartezeiten zu
vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter
Tel. 07751 895810. Bringen Sie zum Beratungstag bitte
Ihre
Versicherungsunterlagen
und
Ihren
Personalausweis mit.
Ein weiterer Beratungstag ist in diesem Jahr in Waldshut
am 11. November 2015.
Nummer 17
bilitationstraining. Außerdem helfen wir bei der Beantragung von blinden- oder Sehbehindertenangelegenheiten (Schwerbehindertenausweis, Lesegeräte oder
Vorlesesysteme. Bei entsprechenden Voraussetzungen
die Antragsstellung auf Landesblindenhilfe).
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 36122
Telefax: 0761 36123
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsvsb.org
Lebenshilfe Südschwarzwald e.V.
Persönliche Hilfen
Familienlotse
Landkreis
Waldshut
/
Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung
für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.
Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller
Familienmitglieder abgestimmt. Infos bei Elke Stadler
Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00,
[email protected]
Gruppenangebote für Ferienfreizeiten, Sport und
Bewegung, Tagesunternehmungen, Bildungsangebote für Jugendliche und Kinder
Unser neues Programmheft für 2015 ist ab sofort in
unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar !
Für weitere Informationen und zur Anforderung
ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an:
Natalie Amico Telefon (07761) 55 38 581,
[email protected]
Beratungs- und Frühförderzentren
Für Familien, deren Kinder (Baby, Klein- und
Vorschulkinder) einen Unterstützungsbedarf haben.
Infos bei Gesine Cheret, Tel. 07741/63480, E-Mail:
[email protected].
Ärztlicher Notfalldienst
VdK Sozialrechtsschutz GmbH
Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen
Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall -, Renten - Kranken- und
Pflegeversicherung.
Weitere Auskünfte und Terminvereinbarung erhalten Sie
in der VdK SRgGmbH Servicerstelle LÖRRACH Tel.
07621/ 939 639-0 mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartnerin für den Ortsverband
Dachsberg-Ibach ist Angelika Zipfel, ℡ 07755/776.
Blinden- und
Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Wir bieten kostenlose und firmenunabhängige Beratung
für sehbehinderte und blinde Menschen. Dies umfasst:
Alltagshilfsmittel, elektronische Lesehilfen und Reha-
Notruf 112 Ihre Verbindung zu DRK-Rettungsdienst und
Feuerwehr bei Gefahr
Die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl ist in ganz
Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern
Ihre direkte Verbindung zur Integrierten Leitstelle. Bei
Feuer, bei Unfall mit Verletzten oder bei plötzlichen
schweren gesundheitlichen Problemen erreichen Sie mit
der Telefonnummer 112 am Tag und in der Nacht die
Integrierte Leitstelle, welche sofort Hilfe zu Ihnen
schickt. Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Wo ist der Notfall/Unfall/Brand?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
- Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen
haben die Betroffenen?
- Warten Sie immer auf Rückfragen der integrierten
Leitstelle!
Seite 16
Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
- Missbrauch des Notrufes, etwa für Scherze, wird
bestraft. Wenn Sie nicht in direkter Gefahr sind, aber
eine Fahrt mit dem Krankenwagen anfordern wollen,
wählen Sie bitte die Nummer 19222. Vom
Mobilfunknetz aus sollten Sie in diesem Fall davor
die Vorwahl der integrierten Leitstelle wählen, im
Kreis Waldshut ist das die Vorwahl 07751.
Informationen
erhalten
Sie
über
den
kassenärztlichen Notdienst im Landkreis Waldshut:
Telefon 01805-19292430.
An allen Tagen ist der ärztliche 24-StundenNotfalldienst über die Telefonnummer des DRK
– 01805/19292-430 – zu erfragen
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den
Wochenenden über 0180 3 222 555-30 zu
erfragen.
Apothekenbereitschaft
Freitag, 01.05.2015
Hotzenwald-Apotheke Rickenbach ℡ 07765/688
Samstag, 02.05.2015
Apotheke Görwihl ℡ 07754/259
Bergsee-Apotheke Bad Säckingen ℡ 07761/7486
Sonntag, 03.05.2015
Zeisersche Apotheke Laufenburg ℡ 07763/7724
Montag, 04.05.2015
Dom-Apotheke St. Blasien ℡ 07672/1417
Dienstag, 05.05.2015
Thoma-Apotheke Bernau ℡ 07675/627
Mittwoch, 06.05.2015
Engel-Apotheke Waldshut ℡ 07751/83930
Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen
℡ 07761/7321
Donnerstag, 07.05.2015
Bären-Apotheke Waldshut ℡ 07751/9184233
Freitag, 08.05.2015
Stadt-Apotheke Bad Säckingen ℡ 07761/4333
Samstag, 09.05.2015
Markt-Apotheke Tiengen ℡ 07741/4686
Stadt-Apotheke Wehr ℡ 07762/52280
Sonntag, 10.05.2015
Löwen-Apotheke Waldshut ℡ 07751/3443
Nummer 17
Montag und Mittwoch
15.00 – 21.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossene Badegruppen
Freitag
16.00 – 20.00 Uhr
Samstag
14.30 – 17.30 Uhr
Sonn- und Feiertage
14.30 – 17.30 Uhr
in Menzenschwand, Tel. 07675/929104
Revital Bewegungsbad
täglich
10.00 – 21.00 Uhr
freitags
10.00 – 22.00 Uhr
immer mittwochs ab 17.00 Uhr ist Damensauna
01.05.2015 – Todtmoos
11.00 – 18.00 Uhr, Mai-Hock, hinter dem kath. Pfarrzentrum, Veranstalter: Kath. Kirchenchor. Für das
leibliche Wohl ist gesorgt.
Ab 11.00 Uhr, Maibaumstellen, anschließend MaiHock, ab 12.30 Uhr spielt die „Bloskapelle mengmol“
in Todtmoos-Weg
06.05.2015 – Görwihl
„Boll’s Speck-Tour“
Metzgerei Boll Görwihl, Hauptstraße 48, ℡ 07754/226
Erleben Sie die Herstellung von Hotzenwälder SpeckSpezialitäten und vieles andere mehr, bei einer SPECKFÜHRUNG verbunden mit einer Gratis-Verkostung.
Die Führung ist kostenlos, bitte um tel. Anmeldung
08./10.05.2015 – St. Blasien
19.00 Uhr KINO IM KURSAAL
Der Verein Kino und Kultur präsentiert
anlässlich des Starts des St. Blasier
Wochenmarktes den ganz besonderen
Film „Der Bauer und sein Prinz“, Eintritt
Erwachsene 4 €, Kinder/Jugendliche bis 15
J. 2 €
09.05.2015 – St. Blasien
15.30 Uhr CIRCO Pizza XXL IM KURSAAL
Der Verein Kino und Kultur präsentiert ein
Spektakel aus Fantasie, Musik und Farben,
Einlass ab 15.00 Uhr, Eintritt Erwachsene
6 €, Kinder bis 10 J. 4 €.
Vereinsnachrichten und
Veranstaltungen
die Tourist-Information
Ver
Bürger für Bürger
in Herrischried, Tel. 07764/9335894
Montag und Dienstag Ruhetag
Mittwoch
11.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr
Freitag
11.00 – 21.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
Sonn- u. Feiertag
10.00 – 18.00 Uhr
Bis einschl. 07. Juli bleibt das Hallenbad wegen
Reinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen!
in Görwihl, Tel. 07754/351
Wer kann mir helfen?
Diese Frage stellen sich oft ältere und kranke
Menschen,
Familien
und
Alleinerziehende,
Eltern
und
pflegende
Angehörige.
Krankheit, ein Zeitproblem oder vieles mehr können das
Leben ganz schön durcheinander bringen.
Für
solche
Notfälle
gibt
es
den
Verein
Bürger für Bürger e.V. Dachsberg.
Immer montags von 17 bis 18 Uhr können Sie sich
informieren im Rathaus Wittenschwand (Vereinsraum),
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
oder rufen Sie uns an unter 07672/9905-29, wir rufen
gerne zurück.
Übrigens: Auch wenn Sie sich selbst als HelferIn
engagieren wollen, sind Sie bei uns willkommen.
Liebe Fußballfreunde!
Auf dem Bolzplatz in Unteribach wird wieder gekickt.
Anpfiff ist immer mittwochs um 17.00 Uhr. Jeder kann
mitspielen, auch Feriengäste sind herzlich willkommen.
Infos unter 07672/4809505
Zentrum Neuenzell
Körperorientierte Spirituelle
Wegbegleitung
Regelmäßige Gruppenangebote Mai 2015
Tanz und Bewegung
20 – 21.30 Uhr mit Frouke E. Kuiken, Kosten 15 €
05.05. / 12.05. / 19.05. / 26.05.
Achtsamkeit in Stille
20 – 21.30 Uhr, mit Silka Neumeister, Kosten 10 €
14.05. / 28.05.
Kreative Körperarbeit „Was mich bewegt“
Donnerstags ungerade Kalenderwochen 20 – 21.30 Uhr, mit
Silka Neumeister, Kosten 15 €
07.05. / 21.05.
Info & Anmeldung
sowie alle auch individuellen Angebote:
Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach
07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de
FC Dachsberg 1968 e.V.
Nächste Spiele
Freitag, 01.05.2015; 18.00 Uhr
D-Junioren 2
SV Todtnau 2 – FC Dachsberg
Freitag, 01.05.2015; 18.15 Uhr
C-Junioren
FC Dachsberg – SG Minseln
Samstag, 02.05.2015; 14.45 Uhr
D-Junioren
FC Dachsberg – SG Brennet
Samstag, 02.05.2015; 18.00 Uhr
2. Mannschaft
FC Dachsberg – SV Blau-Weiss Murg 2
Sonntag, 03.05.2015; 13.15 Uhr
A-Junioren
SG Steina-Schlücht – FC Dachsberg
Sonntag, 03.05.2015; 15.00 Uhr
1. Mannschaft
SV Stühlingen – FC Dachsberg
Dienstag, 05.05.2015; 18.30 Uhr
C-Junioren
SG Binzgen 2 – FC Dachsberg
Mittwoch, 06.05.2015; 19.00 Uhr
A-Junioren
FC Dachsberg – SG Stühlingen
Donnerstag, 07.05.2015; 19.00 Uhr
B-Junioren
FC Bergalingen – SG Dachsberg
Nummer 17
Freitag, 08.05.2015; 18.15 Uhr
C-Junioren
FC Dachsberg – FC Tiengen 2
Samstag, 09.05.2015; 14.00 Uhr
D-Junioren 2
FC Dachsberg – FC Schönau 2
Samstag, 09.05.2015; 15.00 Uhr
D-Junioren
FC Dachsberg – SG Albbruck 2
Samstag, 09.05.2015; 16.00 Uhr
B-Junioren
SG Dachsberg – FSV Rheinfelden
Samstag, 09.05.2015; 18.00 Uhr
2. Mannschaft
SV Unteralpfen 2 – FC Dachsberg
Sonntag, 10.05.2015; 12.30 Uhr
A-Junioren
FC Dachsberg – SG RW Weilheim 2
Sonntag, 10.05.2015; 15.00 Uhr
1. Mannschaft
SV Berau – FC Dachsberg
Auf Eure Unterstützung zählt der FC Dachsberg!
Spielbericht
Mit 3:2 wurde das vergangene Heimspiel gegen die
Spvgg Wutöschingen, immerhin aktuell auf dem 6.
Tabellenplatz, gewonnen.
Mit der ersten gefährlichen Aktion konnte Paddy
Schäuble in der 4. Minute die Führung für uns erzielen.
Nach einem Freistoß aus ca. 28 Metern durch Lorenz
Ebi kam Viktor Skirtac zwar nicht an den Ball, aber
konnte den Torhüter der Gastmannschaft so irritieren,
dass dieser den Ball nicht festhalten konnte und Paddy
zum 1:0 abstaubte. In der 10. Minute gab es dann, nach
einer Notbremse an Corbinian Ebi, die rote Karte für den
Abwehrspieler der Gäste. Man sollte nun meinen, dass
diese beide Aktionen zu einem ruhigen Spielverlauf
sorgen sollte, aber dem war leider gar nicht so. Die
Wutöschinger bestimmten nun die Partie und kamen
immer wieder gefährlich vor unser Tor.
In der 29. Minute konnten diese dann auch, durch einen
berechtigten Foulelfmeter, den 1:1 Ausgleich erzielen.
Mit Glück und Geschick konnten wir uns mit diesem
Ergebnis in die Halbzeitpause retten. In dieser waren
dann allerdings zwei verletzungsbedingte Wechsel
notwendig. Torhüter Markus Kreml verletzte sich bei
einer Rettungsaktion an der Schulter und Stefan Krämer
konnte wegen einer Verletzung am Sprunggelenk nicht
mehr weiter spielen. Für die beiden verletzten Spieler
kam das Brüderpaar Tombrink in die Partie. Fabian
übernahm die Torhüterposition und sein Bruder Tobias
die Außenverteidigerposition in der Viererkette. Durch
einen weiteren verletzungsbedingten Wechsel in der 40.
Minute, Corbinian musste leider das Spielfeld verlassen,
war somit das Wechselkontingent schon frühzeitig
erschöpft. Max Kretzschmar, welcher für den verletzten
Corbinian in die Partie kam, sorgte gleich für mächtig
Wirbel auf der Außenbahn. Einen dieser Angriffe über
seine Außenbahn konnte wir zur 2:1 Führung nutzen.
Max tankte sich super auf der Außenbahn durch und
spielte einen perfekten Pass auf Lorenz Ebi. Diese ließ
sich die Chance nicht nehmen und netzte ohne
Probleme zur Führung ein. Es war nun ein sehr
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
nervenaufreibendes Spiel. Große Möglichkeiten auf
beiden Seiten, schwierige Spielsituationen für den
Schiedsrichter, ein nicht gegebener Elfmeter für die
Gäste, 4-5 hochkarätige Chancen für uns. Für die
Zuschauer war an diesem Tag wirklich alles geboten.
In der 79. Spielminute konnten wir dann, nach einer
Kopie unseres ersten Tores, durch den an diesem Tag
sehr gut aufspielenden Nicki Haselwander, mit 3:1 in
Führung gehen. Lorenz knallte einen Freistoß perfekt
aufs Tor der Gäste. Der Torhüter konnte den Ball nicht
festhalten und Nicki war zur Stelle. Kurz danach konnten
die Gäste allerdings auch schon wieder den
Anschlusstreffer erzielen. Kurios dabei: Wutöschingens
Torhüter erzielte den Treffer durch einen direkten
Freistoss. Dieser wurde kurz zuvor als Feldspieler
„umfunktioniert“ und ein Feldspieler übernahm seinen
Position.
Bis am Ende der Partie gab es noch zahlreiche knifflige
und spannende Situationen, aber am Spielstand änderte
sich zum Glück für uns nichts mehr. Somit war am Ende
der Jubel groß und der Sieg nicht einmal unverdient.
Eine regionale Zeitung brachte das Spiel bzw. die
Anspannung der Trainer auf den Punkt: „Dachsbergs
Trainer Ralf Nocke war nach der Partie völlig geschafft:
„Dieses Spiel war an Intensität kaum zu überbieten.
Eigentlich fing alles gut an. Zunächst die frühe Führung,
und ab der 10. Minute spielten wir in Überzahl“, sagte er
völlig erledigt.
Als nächstes steht nun die Partie beim SV Stühlingen
an. Dieses dürfte für beide Mannschaften ein
richtungsweisenden Spiel werden. Stühlingen hat sich in
der Rückrunde grandios an die Nichtabstiegsplätze
herangespielt und möchte zu Hause gegen uns sicher
nachlegen. Allerdings brauchen wir uns sicher nicht
verstecken und kommen mit einer kleinen Serie von drei
ungeschlagenen Spielen nach Stühlingen. Über eine
zahlreiche Unterstützung unserer Fans würden wir uns
daher sehr freuen!
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Mai-Wecken in den Ortsteilen
Am 1. Mai begrüßen wir wieder traditionell in den
Ortsteilen musikalisch den Mai. Unsere Route ist wie
folgt geplant:
07:00 Uhr Mutterslehen
08:00 Uhr Lindau
08:15 Uhr Unteribach-Schwyz
09:30 Uhr Unteribach-Vorderibach
10:00 Uhr Oberibach bei Steigass-Stube
10:30 Uhr Ruchenschwand
11:30 Uhr Wittenschwand-Rathaus und Kirche
Wir würden uns wie immer über eine zahlreiche
Zuschauerschar sehr freuen.
Die Vorstandschaft der Trachtenkapelle IbachWittenschwand e.V.
Überraschungswanderung
Der Natur- und Wanderverein Dachsberg e.V. führt am
Freitag, den 1. Mai 2015 eine Überraschungswanderung
durch. Wir treffen uns bereits um 9.00 Uhr am Rathaus
in Wittenschwand und fahren mit den eigenen Pkw's
nach Wehr. Die Wanderung hat eine Gesamtstrecke
von 17 km, Gesamthöhenmeter 270 m. Gutes Schuhwerk und Rucksackverpflegung sind obligatorisch. Der
Abschlusshock findet im Gasthaus Waldstüble in
Wehr
statt.
Wanderführer:
Werner
Wiggert,
Wittenschwand, Telefon 07672/4915.
Mitglieder, Wanderfreudige sowie Feriengäste sind
herzlich eingeladen.
Euer Wanderwart Thomas Römmelt
Maibaumstellen mit Musik
Am 30. April um 19.00 Uhr wird in
Urberg auf dem Dorfplatz wieder ein
Maibaum gestellt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen.
Für musikalische Unterhaltung sorgt der Musikverein
Urberg, für das leibliche Wohl und den Maibaum das
Bauwagen-Team Urberg.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Einsatzabteilung Süd
Wandertreff
Aufgrund
der
schlechten
Wetterprognosen wurde der Wandertreff am 1. Mai
2015 auf dem Kaiser-Rudolf-Platz abgesagt.
Floriansmesse
Hallo Kameraden,
die sehr beliebte Florians-Messe findet am Montag, den
4. Mai 2014 um 19.00 Uhr in der St. Martinskirche in
Wehr statt. Eingeladen sind alle aktiven Feuerwehrangehörige und Mitglieder der Altersmannschaft mit
Partner. Nach der Messe findet in der Stadthalle ein
gemütlicher Hock mit Bewirtung statt.
Um Fahrgemeinschaften zu bilden, treffen wir uns um
17:45 Uhr bei den jeweiligen Gerätehäusern.
Ibacher Senioren
Unter Berücksichtigung des Freitags, 1. Maifeiertag,
treffen sich die Ibacher Senioren erst am Freitag, 08.
Mai, im Hotel Gasthaus Hirschen in Mutterslehen.
Beginn ist um 14.30 Uhr.
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Kirchenchor Ibach
Altpapiersammlung
Abteilung Nord 1
Alteisensammlung
Am Samstag, den 09. Mai
2015 ab 14.00 Uhr führt die Freiwillige Feuerwehr
Dachsberg Abt. Nord 1, in den Ortsteilen
Wittenschwand, Ruchenschwand und Horbach eine
Alteisensammlung durch. Behälter müssen entleert und
die Verschlüsse abgeschraubt sein. Kühlschränke
können nicht entgegengenommen werden. Autos
werden,
nach
vorheriger
Absprache,
gerne
entgegengenommen. Ein Entsorgungsnachweis kann
bei Bedarf ausgestellt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Michael Fritz - 07672/481442
Der Kirchenchor Hierbach-Ibach führt am Samstag, den
23. Mai 2015 in den Ortsteilen der Gemeinde Ibach eine
Altpapiersammlung durch. Es wird gebeten, das
Altpapier morgens bis 08:00 Uhr gebündelt an den
Straßenrand zu legen, auch besteht die Möglichkeit, das
Papier in der Pfarrscheune, ebenfalls gebündelt,
abzugeben. Das Landratsamt weist uns darauf hin, dass
nur reines Altpapiersammlung gesammelt werden darf,
Kartonage muss extra entsorgt werden. Wir bedanken
uns für Ihre Unterstützung.
Narrenzunft Dachsberger Dachse
e. V.
Wir suchen euch!!
Trachtenkapelle Dachsberg e.V.
Top Ten Dance
Dachsberg-Halle
Night
in
der
Die
Trachtenkapelle
Dachsberg
e.V.
präsentiert die Top 10 Dance Night am Samstag, den
09.05.2015. Eine originale Eventproduktion der TOP10
Diskothekenkette
mit
Licht
und
Videoshow,
Tanzanimationen, Spaß, Fun und Action.
Veranstaltungsort: Dachsberg-Halle Wittenschwand
Einlass: ab 20.00 Uhr. Kein Einlass unter 16 Jahren!
Happy Hour bis 21.30 Uhr. Eintritt: 7 €
Lust auf Fasnacht, Spaß und nette Leute?
Dann seid ihr bei uns genau richtig! Wir
freuen uns sehr über neue Mitglieder, besonders auch
Familien mit jüngeren Kindern! Ihr macht gerne Musik?
Natürlich sind auch Neumitglieder in unserer Zunftmusik
herzlich will-kommen! Interesse geweckt?
Meldet euch einfach bei uns unter [email protected] oder bei Johannes Bücheler unter
0172-7244094.
Es freut sich auf euch die Narrenzunft Dachsberger
Dachse e. V.
Kirchliche Nachrichten
Ä
TuS Dachsberg
Wanderung nach Kadelburg
Liebe Mitglieder, Eltern und Wanderfreunde,
Am Donnerstag, den 14. Mai 2015 lädt der
Turnverein Dachsberg zur Wanderung nach Kadelburg
ein.
Zum 50-Jährigen Bestehen veranstaltet der TV
Kadelburg die Sternwanderung des MarkgräflerHochrhein-Turngau.
Um 8°° Uhr treffen wir uns in Remetschwiel an der
Haagwaldhalle. Von hier werden wir über den Gupfen
zur Passhöhe Außeray über den Hungerberg in
Richtung Bürgeln wandern. Bei Gurtweil im Gasthaus
Steinatal werden wir zwischen 10°°-10.45 Uhr verweilen.
Danach wandern wir entlang der Steina über die alte
Banschacher Brücke zur Wutach-Mündung. Um 11.30
Uhr werden wir dann am Laufen grillen. Ein Transfer für
die Verpflegung, welche bei der Haagwaldhalle am
Morgen abgegeben werden kann, ist möglich. Getränke
stehen zur Mittagszeit zur Verfügung. Um 13.30 Uhr
werden wir uns am Rhein entlang ca. 5 km nach
Kadelburg aufmachen. Beim Gemeindezentrum am
Ortsausgang werden wir um ca. 15.00 Uhr vom TV
Kadelburg empfangen. Per Bus werden wir über
Waldshut nach Remetschwiel zurück fahren, die Kosten
betragen 3.30 €, Dauer beträgt etwa 1 Stunde.
Abfahrzeiten sind ab 16.26 Uhr möglich. Die komplette
Strecke beträgt ca.20 km. Eine Anmeldung ist nötig.
Jürgen Berger, Tel.: 07755 919391
Kath. Gottesdienste
Freitag, 01.05.2015
19.30 Uhr Wolpadingen - Eucharistiefeier
Samstag, 02.05.2015
18.00 Uhr Wittenschwand – Eucharistiefeier
Sonntag, 03.05.2015
8.30 Uhr Ibach -Eucharistiefeier
10.00 Uhr Hierbach – Eucharistiefeier
18.00 Uhr Urberg - Maiandacht
Dienstag, 05.05.2015
7.50 Uhr Wittenschwand – Schulgottesdienst
19.30 Uhr Hierbach - Eucharistiefeier
Mittwoch, 06.05.2015
19.00 Uhr Mutterslehen – Eucharistiefeier
19.00 Uhr Hierholz - Maiandacht
Freitag, 08.05.2015
19.00 Uhr Wolpadingen – Eucharistiefeier –Goldene
Hochzeit
Samstag, 09.05.2015
19.30 Uhr Hierbach - Eucharistiefeier
Gottesdienste in der Christuskirche St.
Blasien
Sonntag, 03.05.2015
10.30 Gottesdienst mit Abendmahl (Präd. Dudde)
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Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach
Nummer 17
Veranstaltungen in der kommenden Woche:
Samstag, 09.05.2015
17.00 Uhr Ökumenischer Kindergottersdienst in der
Christuskirche
Das Pfarramtsbüro ist dienstags bis freitags von 9.00 –
11.00 Uhr geöffnet (Tel. 07672/906009). Pfr. Weber
erreichen Sie unter der Telefonnummer 07672/906010.
Unser
Balkonblumenmarkt
beginnt am Montag, den 04. Mai 2015
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30 – 18.00 Uhr,
Mi und Sa.
8.30 – 13.00 Uhr
Unsere Jubilare
In der kommenden Woche können folgende
Jubilare ihren Geburtstag feiern:
Gemeinde Dachsberg
Am Dienstag, den 05. Mai wird
Karin Hege in Inner-Urberg
74 Jahre alt.
Sie finden bei uns:
- Alle Beet- und Balkonpflanzen
- Gemüsesetzlinge
- Einpflanzen
- Zustellung von Balkonkästen kostenlos
- Blumenerde
Wir beraten Sie gerne!
Martina Abend, Engelschwand 27, 79733 Görwihl
Tel: 07754/929229
Handy: 0171 9466898
Fax: 07754/925802
Am Mittwoch, den 06. Mai wird
Elfriede Denz in Hierbach
83 Jahre alt.
Am Freitag, den 08. Mai wird
Anna Maria Kaiser in Wittenschwand
83 Jahre alt und
Karl Rüd in Hierbach
76 Jahre alt.
Den Jubilaren herzlichen Glückwunsch!!
Zu vermieten in Horbach
Sonnige 3-Zi-Wohnung, Bad mit Fenster, WC,
Gäste-WC, Abstellraum, Einbauküche, großer
Balkon, Keller, ZH, Holzofenaufstellung möglich,
Haustiere erlaubt.
Kaltmiete 420,00 € zuzügl. NK, 2 Monatsmieten
Kaution.
Zu erfragen unter Tel. 06478/723 (Frau Brümmer),
nur am Wochenende ab 17.00 Uhr zu erreichen.
Zusteller gesucht
Wir suchen für die Ortsteile Wolpadingen,
Wittenschwand für die nächtliche Zustellung der
Tageszeitung Zusteller/Zustellerinnen in der Zeit von
04.00 – 06.00 Uhr. Beschäftigung erfolgt auf 450 €
Basis.
Nähere
Auskünfte:
Südkurier-Medienhaus,
Bismarckstr. 10, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.
07751/83257412, Herr Markus Huber; E-Mail:
[email protected]
Redaktionsschluss:
Der Redaktionsschluss des
Mitteilungsblattes ist immer
dienstags um 17.00 Uhr.