Satzungsänderungsantrag des Präsidiums

Satzungsänderungsantrag des Präsidiums zu § 15 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung des FC Carl Zeiss Jena e.V. soll folgende
Satzungsänderung beschlossen werden:
Alt § 15 Nr. 6
Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle
stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der
Tagesordnung durch schriftliche Bekanntgabe mindestens zwei Wochen vor der
Versammlung einzuladen.
Neu § 15 Nr. 6
Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind durch das
Präsidium alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des
Ortes und der Tagesordnung schriftlich oder elektronischen (E-Mail) mindestens zwei
Wochen vor der Versammlung einzuladen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden
Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die
letzte von dem Mitglied dem Verein bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
Begründung:
Parallel zur Einladung auf dem Postweg soll alternativ eine Versendung der
Einladung per E-Mail möglich sein. Dies reduziert den Aufwand und insbesondere die
Kosten des Vereins, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung
einer Mitgliederversammlung entstehen.