Satzungsänderungsantrag des Präsidiums zu § 15 Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung des FC Carl Zeiss Jena e.V. soll folgende Satzungsänderung beschlossen werden: Alt § 15 Nr. 6 Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung durch schriftliche Bekanntgabe mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuladen. Neu § 15 Nr. 6 Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind durch das Präsidium alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung schriftlich oder elektronischen (E-Mail) mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte von dem Mitglied dem Verein bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Begründung: Parallel zur Einladung auf dem Postweg soll alternativ eine Versendung der Einladung per E-Mail möglich sein. Dies reduziert den Aufwand und insbesondere die Kosten des Vereins, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Mitgliederversammlung entstehen.
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