Dokument Bericht mit Styles

Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Erläuterungsbericht, Stand: Mitwirkung
www.bsb-partner.ch
05. Mai 2015
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Auftraggeber
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
4564 Obergerlafingen
Verfasser
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen
Tel. 062 388 38 38
Fax 062 388 38 00
E-Mail: [email protected]
Thomas Niggli
E-Mail: [email protected]
Dominik Langenstein
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
2
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Gemeinderat
4
TEIL A
EINLEITUNG
5
1
Ausgangslage
6
2
Vorgehen, Zielsetzung und Abgrenzung
8
3
Partizipation der Bevölkerung
10
Teil B
GEMEINDEENTWICKLUNG
11
4
Übergeordnete und kommunale Planung
12
4.1
Raumkonzept Schweiz
12
4.2
Kantonaler Richtplan 2000
13
4.3
Überprüfung kantonaler Richtplan
14
4.4
Raumkonzept Kanton Solothurn
19
4.5
Raumentwicklungskonzept Wasseramt 2025
20
4.6
Leitbild Obergerlafingen 1995
21
5
Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung
23
5.1
Bevölkerung
23
5.2
Bevölkerungsstruktur
25
5.3
Siedlungsgebiet
26
6
Wirtschaft und Standort
28
7
Verkehr
30
7.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
30
7.2
Öffentlicher Verkehr (öV)
31
7.3
Langsamverkehr
32
8
Infrastruktur und Dienstleistung
33
9
Natur und Landschaft
34
9.1
Landschaft / Schutzzonen
34
9.2
Grundwasser
34
9.3
Gewässer
35
9.4
Naturgefahren
35
10
Landwirtschaft
36
11
Regionale Zusammenarbeit
37
TEIL C
RÄUMLICHES LEITBILD
38
Beilagen
Plan Verfügbarkeit Bauland (BSB+Partner)
Plan Siedlungsentwicklung (BSB+Partner)
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
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4
Vorwort Gemeinderat
Obergerlafingen ist ein familienfreundliches Wohndorf mit ländlichem Charakter, der erhalten und gefördert werden soll. Im
Rahmen eines moderaten Wachstums soll für junge Familien mit
Kindern ein geeigneter Wohnraum entstehen. Dabei soll das Dorf
landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben eine Existenz
ermöglichen.
Das vorliegende Leitbild
- soll die konkreten Ziele für die Ortsplanrevision definieren,
- die Handlungsrichtlinien zu deren Umsetzung festlegen
und
- als Erfolgskontrolle der Entwicklung dienen.
Dabei gelten folgende Regeln:
1.
Das Leitbild wird auf Antrag der Planungskommission vom
Gemeinderat verabschiedet und der Bevölkerung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
2.
Die im Leitbild festgelegten Entwicklungsziele sind für das
Ortsplanrevisionsverfahren verbindlich.
3.
Änderungen der im Leitbild formulierten Ziele während
der Überarbeitung der Ortsplanung bedingen einen Gemeinderatsbeschluss, wobei die genehmigten Änderungen
der Bevölkerung wiederum in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen sind.
Das Leitbild soll nach Abschluss der Ortsplanrevision periodisch
überprüft und neuen, wünschbaren Entwicklung angepasst werden.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
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5
TEIL A
EINLEITUNG
GLIEDERUNG
Das vorliegende räumliche Leitbild Obergerlafingen gliedert sich
in drei Teile:
- Teil A: Einleitung
- Teil B: Grundlagen / Analyse Ist-Situation: Wie sieht
die räumliche Situation in Obergerlafingen heute aus? Wo
liegen die Stärken von Obergerlafingen? Sind Schwachstellen ersichtlich bzw. Handlungspotential vorhanden?
- Teil C: Räumliches Leitbild (Text und Plan): Wie soll
die Gemeinde in 15 Jahren aussehen? Wie will sich die
Gemeinde Obergerlafingen in den nächsten 15 Jahren
räumlich entwickeln? Welche Massnahmen sind umzusetzen, um die definierten Ziele erreichen zu können? Wie
können die Handlungsfelder angegangen werden?
Von der Gemeindeversammlung ist nur das eigentliche räumliche
Leitbild (Teil C) zu verabschieden.
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1
6
Ausgangslage
LETZTE
ORTSPLANUNG
Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde
Obergerlafingen wurde mit RRB Nr. 1255 vom 27. Juni 2000 genehmigt. Seit der Genehmigung erfolgten verschiedene Anpassungen.
- 2013: Änderung Bauzonenplan GB Nrn. 585, 586 und 521
und Gestaltungsplan Steinackerweg mit Sonderbauvorschriften
(RRB Nr. 1032 vom 11.06.2013)
- 2011: Teilzonen- und Gestaltungsplan mit Zonenvorschriften /
SBV Ausbildungs- und Pferdezuchtbetrieb Beileracker (RRB Nr.
1093 vom 24.05.2011)
- 2009: Zonenplanänderung Feuerwehrmagazin (RRB Nr. 956
vom 02.06.2009)
- 2009: Gestaltungsplan & Teilzonenplan Ausbildungs- und
Pferdezuchtbetrieb Beileracker (RRB Nr. 7 vom 06.01.2009)
- 2007: Gestaltungsplan Bolacker GB Nr. 570 (RRB Nr. 1271
vom 13.08.2007)
- 2007: Gestaltungsplan Bolacker, Molkerei Lanz AG (RRB Nr.
1158 vom 03.07.2007)
- 2003: Erschliessungsplan Obergerlafingerstrasse, Eingangsbremse Dorfeingang Gerlafingen (RRB Nr. 74 vom 27.01.2003)
NEUE
ORTSPLANUNG
Nach § 10 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) hat die Einwohnergemeinde die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu
überprüfen. Vor der neuen Ortsplanrevision wird in einem ersten
Arbeitsschritt das räumliche Leitbild als wichtigste Grundlage für
die Gesamtrevision der Ortsplanung erarbeitet. Es hat eine wegweisende Funktion und ist entsprechend eine wichtige Grundlage
für die Ortsplanung sowie auch die übergeordnete und regionale
Planung.
Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen ist
das räumliche Leitbild Obergerlafingen an der Gemeindeversammlung am „Datum“ zu verabschieden.
RAUMPLANUNGSGESETZ,
KANTONALE SIEDLUNGSSTRATEGIE
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes
(RPG) liegt aus planerischer Sicht eine neue Ausgangslage vor.
Weiter liegt die kantonale Siedlungsstrategie im Entwurf vor. Dieses Strategiepapier ist ein bedeutungsvoller Teil des revidierten
kantonalen Richtplans. Die kantonalen Vorgaben zur Siedlungsstrategie sind eine wichtige Grundlage für den Entwurf des räumlichen Leitbilds der Gemeinde Obergerlafingen. Den geschilderten
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7
neuen Rahmenbedingungen müssen alle Gemeinden im Rahmen
ihrer Planungen Rechnung tragen. Dies auch wenn deren Nutzungsplanungen bereits vor 2014 in Angriff genommen worden
sind.
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2
VORGEHENSKONZEPT
8
Vorgehen, Zielsetzung und Abgrenzung
Das vorliegende räumliche Leitbild richtet sich nach den aktuellen
Vorgaben des Kantons Solothurn (Arbeitshilfe Ortsplanung: Modul 1, 2009 und Ergänzung zu Modul 1, 2012). Für die Erarbeitung wurde folgendes Vorgehen gewählt:
Abbildung 1:
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Vorgehenskonzept zur Erarbeitung des räumlichen Leitbildes
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9
Nach der Beschaffung und Sichtung der bestehenden Grundlagen
(bisherige raumplanerische/raumrelevante Entwicklung) wurde in
Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Ist-Zustand analysiert.
Aufbauend auf der Analyse des Ist-Zustandes wurden nachfolgend die angestrebten Zielsetzungen durch Leitsätze und Massnahmen formuliert. Die anschliessende Mitwirkung im Rahmen
einer Informationsveranstaltung ermöglicht der Bevölkerung Stellung zu nehmen und Verbesserungsvorschläge zu äussern. Diese
werden von der Arbeitsgruppe geprüft und können gegebenenfalls zu Anpassungen im Leitbild führen.
Der Gemeinderat verabschiedet anschliessend das räumliche Leitbild (Bericht und Plandarstellung) zu Handen des kantonalen Amtes für Raumplanung zur Stellungnahme. Dieses prüft das Leitbild
insbesondere in Zusammenhang mit den kantonalen Strategien
und übergeordneten Grundlagen. Auf der Grundlage der kantonalen Stellungnahme wird das räumliche Leitbild überarbeitet.
Am Ende des Erarbeitungsprozesses wird das räumliche Leitbild
(Bericht und Plandarstellung) vom Gemeinderat verabschiedet
und durch die Gemeindeversammlung beschlossen.
ZIEL UND ZWECK
Das räumliche Leitbild soll die Richtung der räumlichen Entwicklung vorgeben und ist massgebend für die Abgrenzung der Siedlungsentwicklung. Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen)
Leitbild legt das räumliche Leitbild die Zielvorstellungen der künftigen räumlichen Entwicklung fest. Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den Boden in Zukunft wie
nutzen will (Zeithorizont: rund 20 Jahre).
FORM UND INHALT
Das räumliche Leitbild besteht aus einem
- Plan, der schematisch die räumlichen Entwicklungen darstellt
und
- Erläuterungsbericht, der die Leitideen / Ziele und Massnahmen für die schrittweise Umsetzung des Leitbildes festhält.
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10
Neben einer fundierten Situationsanalyse und den daraus abgeleiteten Befunden enthält das räumliche Leitbild Visionen sowie Leitsätze zu den Themen „Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung“, „Wirtschaft und Standort“, „Verkehr“, „Infrastruktur
und Dienstleistung“, „Natur und Landschaft“, „Landwirtschaft“,
„Freizeit und Erholung“ und „Regionale Zusammenarbeit“.
Das räumliche Leitbild hat primär einen kommunalen Fokus. Dabei kann die Entwicklung aber nicht abgekoppelt von der Region
betrachtet werden. Die laufenden übergeordneten, regionalen
Planungen sind Gegenstand des Leitbildes.
ABGRENZUNGEN
Das vorliegende räumliche Leitbild orientiert sich am langfristigen
Zeithorizont von rund 15 Jahren. Die Leitsätze sollen jedoch
durchaus auch kurzfristig wirksame Massnahmen definieren.
Bei den Arbeiten zum räumlichen Leitbild haben mitgewirkt:
- Loosli Urs, Präsident Bau- und Planungskommission
- Zimmermann Vreni, Aktuarin, Ressortchefin Bau- und
Planungskommission
- Schmid Kevin, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis
2013)
- Aebischer Roland, Mitglied Bau- und Planungskommission
- Burkhalter Urs, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis
2012)
- Lehmann Kurt, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis
2012)
- Rindlisbacher Frank, Gemeinderat (ab 2013)
- Studer Marcel, Mitglied Bau- und Planungskommission (ab
2013)
ARBEITSGRUPPE
3
MITWIRKUNG
Partizipation der Bevölkerung
Die Erarbeitung des Leitbildes ist grundsätzlich die Aufgabe der
Gemeinde. Nach § 9 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt
die Einwohnergemeinde ihrer Bevölkerung jedoch Gelegenheit,
sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung der Gemeinde zu äussern (Leitbild). Die Ortsplanung hat
dieses Leitbild zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 4 lit. a PBG).
Resultate der Mitwirkung vom 10. Juni 2015
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11
TEIL B
GEMEINDEENTWICKLUNG
ANALYSE
Im Teil B werden die Gemeindeentwicklung der letzten Jahre
sowie die heutigen Stärken und Schwächen in den Bereichen
-
übergeordnete und kommunale Planung
Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung
Wirtschaft und Standort
Verkehr
Infrastruktur und Dienstleistung
Natur und Landschaft
Landwirtschaft
Freizeit und Erholung
Regionale Zusammenarbeit
beschrieben und analysiert (Ist-Zustand). Diese Betrachtung öffnet
den Blick auf zu erhaltende Qualitäten, deckt aber auch verschiedene Handlungsbedarfe auf. Basierend auf diesen Qualitäten und
dem Handlungsbedarf wurde das Leitbild (Teil C) definiert.
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NATIONALE
EBENE
4
Übergeordnete und kommunale
Planung
4.1
Raumkonzept Schweiz
12
Das Raumkonzept Schweiz enthält Strategien zur zukünftigen
räumlichen Entwicklung unseres Landes. Weil heute viele Schweizer und Schweizerinnen täglich zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen Gemeinde-, Kantons- oder gar Landesgrenzen
überqueren, schlägt das Raumkonzept ein Planen und Handeln in
überregionalen Handlungsräumen vor. Das Raumkonzept Schweiz
gibt unter anderem Empfehlungen an die Städte und Gemeinden
ab, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (räumliche
Entwicklung) aktiv umsetzen können. So z. B. auf regionaler Stufe
zusammenzuarbeiten, die Nutzungsplanung an regionalen und
kantonalen Entwicklungsvorstellungen auszurichten, die nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern, die Siedlungsentwicklung
nach innen voranzutreiben, Ortskerne und Quartiere aufzuwerten
usw.
Das Raumkonzept Schweiz wurde am 24. Oktober 2012 vom
Bundesrat verabschiedet. Künftig soll dieses bei Tätigkeiten, die
den Raum beeinflussen, Anwendung finden.
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4.2
KANTONALE
EBENE
Abbildung 2
13
Kantonaler Richtplan 2000
Der Richtplan des Kantons Solothurn legt nach den Vorschriften
des Bundesrechtes und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in Grundzügen fest.
Auf der Basis eines Strukturkonzeptes wurden im Richtplan Gemeindekategorien festgelegt. Die Gemeinde Obergerlafingen
wird darin als „Wohngemeinde“ bezeichnet. Gemäss dem kantonalen Richtplan 2000 liegen diese Wohngemeinden im ländlichen
Raum. Die Wohngemeinden sind agglomerationsnahe Gemeinden mit hoher Wohngunst.
Richtplankarte Ausschnitt Obergerlafingen (Richtplan 2000, Kanton Solothurn)
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4.3
GESAMTÜBERPRÜFUNG
KANTONALER RICHTPLAN
14
Überprüfung kantonaler Richtplan
Die planungsrechtliche Ausgangslage auf Stufe Kanton ist zurzeit
offen. Der kantonale Richtplan ist in der Gesamtüberarbeitung
und wurde vom Regierungsrat im November 2012 zur 1. Anhörung freigegeben. Im September 2014 erfolgte die 2. Behördenanhörung.
Die Arbeiten zum räumlichen Leitbild Obergerlafingen fallen in
die Übergangsphase zum neuen Richtplan. In diesem Sinne sind
die Inhalte des neuen Richtplans (1. und 2. Behördenanhörung)
sowie das Raumkonzept Kanton Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3.
Juli 2012) mit zu berücksichtigen.
Zurzeit wird der kantonale Richtplan 2000 überarbeitet. Darin
wird Obergerlafingen neu dem agglomerationsgeprägten Raum
zugeteilt. Der überarbeitete Richtplan enthält gegenüber dem
alten Richtplan folgende Änderungen für die Gemeinde.
- Erdgastransportleitung (>5 bar)
- Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung
- Änderung in der Ausdehnung des Siedlungsgebiets
(Längacher)
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
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Abbildung 3
15
Richtplankarte Ausschnitt Obergerlafingen (Überarbeiteter Richtplan, Stand November
2012, Kanton Solothurn)
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1. BEHÖRDENANHÖRUNG
ENTWURF 11/2012
16
Die Gemeinde Obergerlafingen hat im Mai 2013 zur Gesamtrevision des kantonalen Richtplans Stellung genommen. Folgende
Bemerkungen wurden postuliert:
„Nach Auffassung des Gemeinderates Obergerlafingen wird der
stärkste und leistungsfähigste Verkehrsträger, nämlich die
Autobahn, zu wenig in die Strategie der Raumentwicklung
eingebunden. Die Strategie ist im Entwurf eindeutig zu stark
agglomerationsbetont und vernachlässigt damit auch die
Entwicklung entlang der Autobahn.
Der Autobahnanschluss Derendingen muss nach wie vor ein
Thema bleiben, ebenso wie eine moderate Entwicklung des
Bolackers im Bereich Autobahn-Anschluss Kriegstetten. Der
Einwohnergemeinderat begrüsst ausdrücklich die Aufnahme der
Nord-Südachse Wasseramt mit den beiden Elementen Tunnel
Bleichenberg und Umfahrung Gerlafingen Nord in den Richtplan.
Ansonsten ist die Einwohnergemeinde Obergerlafingen mit dem
Entwurf des Kantonalen Richtplanes grundsätzlich einverstanden,
auch mit den doch relativ einschneidenden Konsequenzen im
Bereich Siedlung, und verzichtet auf eine Stellungnahme zu den
vier Teilbereichen.
Dabei setzt der Gemeinderat Obergerlafingen jedoch voraus, dass
in finanzpolitischer Hinsicht die Neuordnung des Finanzausgleichs
rasch umgesetzt wird, da der Kanton die Gemeinden zu
Wachstums-Budgets zwingt.“
2. BEHÖRDENANHÖRUNG
ENTWURF 9/2014
Am 1. Mai 2014 hat der Bundesrat das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG: SR 700) und die entsprechende Verordnung (RPV: SR
700.1) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden vom Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) die „Ergänzung des Leitfadens Richtplanung" und die
„Technischen Richtlinien Bauzonen" erlassen. Diese neuen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen haben dazu geführt, dass
das kantonale Bau- und Justizdepartement (BJD) einerseits eine
kantonale Siedlungsstrategie entwickelt hat und andererseits an
den Kapiteln S-1.1 Grösse des Siedlungsgebiets und Kapiteln S1.2 Bauzonen umfangreiche Änderungen gegenüber dem Anhörungsentwurf 11/2012 des kantonalen Richtplans vorgenommen
hat.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
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17
Massgebend sind insbesondere folgende Inhalte:
- Ziele: Siedlungsgebiet insgesamt nicht vergrössern, Innenentwicklung vor Aussenentwicklung fördern, Bauzonen bedarfsgerecht festlegen, Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung schaffen
- Planungsgrundsätze
Bauzonen:
Insbesondere
betr.
Einzonungen (mit und ohne Kompensationspflicht)
- Planungsaufträge an die Ortsplanungen: Überdimensionierte
Bauzonen reduzieren (rückzonen), Massnahmen für nicht verfügbare Bauzonen ergreifen, Reservezonen überprüfen (diese
sind in der Regel der Landwirtschaftszone zuzuweisen), Verdichtungspotentiale ermitteln und Massnahmen für eine dichte und qualitativ hochwertige Bebauung sicherstellen
- Einschätzung der Bauzonengrösse: Für die Wohn- und Mischzonen wird die Bauzone als eher zu gross eingeschätzt (vgl.
Abbildung 4). Gleiches gilt auch für Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
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18
Im Folgenden findet sich ein Auszug aus der Siedlungsstrategie
des Kantons Solothurn zur Einschätzung der Wohn-. Misch- und
Arbeitszone von Obergerlafingen (Entwurf 24.09.2014). Die Einschätzung erfolgt nach dem Ampelsystem:
Tabelle 1 Einschätzung der Bauzonengrösse Wohn- und Mischzone (WMZ)
Gemeinde
Handlungsraum
Obergerlafingen
agglomerationsgeprägt
WMZ
unbebaut/
bebaut
WMZ Dichte
Bauzonenbedarf
Kommentar:
Geringer Anteil an unbebauten Bauzonen; Dichte schlechter als
der Medianwert; Bauzonen eher zu gross.
Bevölkerungsentwicklung liegt im Bereich des mittleren Szenarios.
Handlungsbedarf: Die Gemeinde hat zu prüfen, ob die Bauzonen
dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen, und aufzuzeigen, wie die Siedlung nach innen verdichtet werden kann.
Tabelle 2 Einschätzung der Bauzonengrösse Arbeitszone
Gemeinde
Handlungsraum
Obergerlafingen
agglomerationsgeprägt
Arbeitszonen unbebaut/
bebaut
Arbeitsplatzdichte
Kommentar:
Geringer Anteil an unbebauter Arbeitszone; Dichte ist besser als
der Medianwert.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
4.4
19
Raumkonzept Kanton Solothurn
Im Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3.
Juli 2012) wurden drei verschiedene Handlungsräume (Ablösung
vom Strukturmodell, Richtplan 2000) definiert (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4
Handlungsräume im Kanton Solothurn, blauer Kreis = Obergerlafingen (Raumkonzept des
Kantons Solothurn, 3. Juli 2012
Die Gemeinde Obergerlafingen liegt innerhalb des agglomerationsgeprägten Raums. Dieser weist ländlichen Charakter auf und
ist hauptsächlich auf die Wohnnutzung ausgerichtet. In diesen
Räumen sind Siedlungsverdichtungen an Standorten mit guter
Anbindung an den öffentlichen Verkehr anzustreben. Ausserdem
sollen klare Siedlungsgrenzen die Identität und räumliche Qualität
der Gemeinde erhöhen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
4.5
20
Raumentwicklungskonzept Wasseramt 2025
Mit der regionalen Abstimmung der Entwicklung von Siedlung,
Landschaft / Landwirtschaft und Verkehr wird das Ziel der nachhaltigen Entwicklung des Wasseramtes verfolgt. Der Schwerpunkt
liegt auf einer ausgewogenen und lokal sinnvollen Entwicklung –
weder sollen veraltete Strukturen um jeden Preis erhalten, noch
wirtschaftliche Entwicklungen gebremst werden. Im Vordergrund
stehen nicht der Nutzen einer einzelnen Gemeinde, sondern die
Entwicklung und die Vorteile für die Gesamtregion.
ZIEL
Im Raumentwicklungskonzept soll aufgezeigt werden, wie die
Bereiche Siedlung / Raumplanung, Verkehr und Landschaft /
Landwirtschaft im Wasseramt aufeinander abgestimmt sind und
in welche Richtung sich das Wasseramt in den kommenden 15
Jahren entwickeln soll.
STELLUNGNAHME
DER GEMEINDE
Die Einwohnergemeinde Obergerlafingen nahm am 5. Dezember
2011 zum Raumentwicklungskonzept wie folgt Stellung: „Die
Einwohnergemeinde stimmt der Notwendigkeit, nämlich der regionalen Abstimmung der Entwicklung von Siedlung, Landschaft
bzw. Landwirtschaft und Verkehr zu. Allerdings ist die Einwohnergemeinde nicht mit allen Massnahmen einverstanden. Die
Massnahmeliste Siedlung (Ziff. 4.3 des Raumentwicklungskonzeptes) ist für die Einwohnergemeinde bezüglich Neueinzonungen zu
restriktiv, da die Gemeinde nicht mehr weiter wachsen könnte.
Ohne entsprechenden Finanzausgleich werden diese Massnahmen von der Einwohnergemeinde nicht akzeptiert. Die Gemeinde
ist der Meinung, dass ein massvolles Wachstum immer möglich
sein sollte.
Für den Gemeinderat ist es zudem schwer nachvollziehbar, weshalb man sich gegen Entwicklungsmöglichkeiten im Bolacker
sperrt. Verglichen mit anderen Entwicklungsschwerpunkten wäre
im Gebiet Bolacker der Abfluss des Verkehrs, ohne dass Wohngebiete tangiert werden, gewährleistet, indem der Abfluss über die
Autobahn geführt werden könnte.“
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
4.6
21
Leitbild Obergerlafingen 1995
1995 wurde das letze Leitbild erarbeitet. Im Rahmen der Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes 2014 wurde durch die Arbeitsgruppe Ortsplanung eine Beurteilung der damals formulierten
Ziele vorgenommen:
ENTWICKLUNG
Bevölkerung
- Obergerlafingen strebt ein Bevölkerungswachstum von 1.5%
bis max. 2% an, dies entspricht einer prognostizierten Einwohnerzahl im Jahr 2010 von 1‘330 bzw. 1‘440 Personen.
Beurteilung heute: nicht erreicht (Stand 2014: 1‘123 Personen)
-
Die Mehrzweckhalle soll auch weiterhin als lokales Kulturzentrum genutzt werden können.
Beurteilung heute: teilweise erreicht
BAUZONE
Siedlung
- Die Bauzonengrösse soll auf die gewünschte Entwicklung
ausgelegt werden.
Beurteilung heute: erreicht
-
Das Gebiet Bündacker soll längerfristig für die Bebauung vorgesehen werden.
Beurteilung heute: nicht erreicht
-
Im Längacker und Schüracker soll die Bauzone den bestehenden Siedlungsrändern angepasst werden.
Beurteilung heute: erreicht
-
Neuen Wohnformen will man offen begegnen.
Beurteilung: erreicht
-
Es sollen wohnliche Quartiere geschaffen werden, u.a. durch
Verkehrsmassnahmen.
Beurteilung: nicht erreicht
ARBEIT
-
Arbeitsplätze sollen ermöglicht werden und man will insbesondere am Standort Bolacker festhalten.
Beurteilung: erreicht
-
Am ideal erschlossenen Arbeitsstandort Bolacker soll eine
möglichst dichte Arbeitsplatznutzung angestrebt werden.
Beurteilung: erreicht
-
Die Gewerbezone Steinacker soll nicht vergrössert werden.
Beurteilung: erreicht
DORFKERN
-
Es soll längerfristig ein Dorfmittelpunkt als Treffpunkt geschaffen werden.
Beurteilung: nicht erreicht
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
ARCHITEKTUR
-
22
Neubauten sollen sich gut ins Dorfbild integrieren, keine
„Fremdkörper“ sein und trotzdem eine zeitgemässe Architektursprache ausdrücken.
Beurteilung: erreicht
SCHULE
-
Die Schulhauserweiterung soll realisiert werden.
Beurteilung: nicht erreicht
ENERGIE
-
Die öffentlichen Gebäude sollen ressourcenschonend und
umweltfreundlich versorgt werden. Umweltschonende Energieträger sollen gefördert werden und in diesen Bereichen will
man eine Vorzeigerolle einnehmen.
Beurteilung: nicht erreicht
ERSCHLIESSUNG
Verkehr
- Es soll eine finanzierbare Verkehrsplanung angestrebt werden,
d.h. eine Beschränkung auf das Wesentliche.
Beurteilung: erreicht
SICHERHEIT
-
Die Sicherheit für Fussgänger und insbesondere für die Schulkinder soll erhöht werden. Priorität haben die Kriegstetten-,
Schulhaus- und Waldstrasse.
Beurteilung: nicht erreicht
-
Strassen(aus)bauten in den Quartieren sollen nicht mehr nur
als Verkehrsträger gestaltet werden, sondern auch als Lebensund Aufenthaltsraum für die Bewohner verstanden werden.
Konsequenz: reduzieren der Geschwindigkeiten, Strassen(raum)gestaltungen.
Beurteilung: nicht erreicht
ÖV
-
In regionaler Zusammenarbeit soll eine Verbesserung der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr angestrebt werden.
Beurteilung: teilweise erreicht
LEBENSRÄUME
ERHOLUNG
Natur, Landschaft und Erholung
- Der Anteil der naturnahen Flächen soll erhöht werden.
Beurteilung: erreicht
-
Der Erlebniswert der Landschaft soll, insbesondere entlang
dem Grüttbach mit Neugestaltungen und der Schaffung von
Naturelementen erhöht werden (Einzelbäume, Hecken, magere Wiesen etc.).
Beurteilung: teilweise erreicht
DORFKERN
-
Es soll ein Dorfmittelpunkt geschaffen werden.
Beurteilung: nicht erreicht
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
5
Bevölkerung, Wohnraum und
Ortsentwicklung
5.1
Bevölkerung
23
ENTWICKLUNG
Insgesamt hat die Einwohnerzahl von Obergerlafingen von 1999
bis 2014 von 1‘090 auf 1‘123 zugenommen. Dies entspricht einer
jährlichen Zunahme von 0.20% oder 2 Personen während der
letzten 15 Jahre. In der Vergangenheit hat die Gemeinde
Obergerlafingen eine schwankende Bevölkerungsentwicklung
erlebt.
KANTONALE
PROGNOSE
2035
Wie die Abbildung 5 zeigt, liegt die kantonale Bevölkerungsprognose für die Gemeinde Obergerlafingen bis 2035 bei 1‘113 Personen (RRB Nr. 1212 vom 29. Juni 2010). Dies entspricht einer
Gesamtabnahme von 10 Personen bis 2035 (ausgehend von
1‘123 Einwohner im Jahr 2014). Die Gemeinde Obergerlafingen
ist mit dieser Prognose nicht einverstanden. Die Bevölkerungsabnahme ab dem Jahr 2024 ist aus Sicht der Gemeinde nicht nachvollziehbar. Insbesondere mit den geplanten Investitionen der
Gemeinde in die bauliche Entwicklung (Schulhaus, verdichtete
Wohnüberbauung) (vgl. Beilage Plan Siedlungsentwicklung).
Abbildung 5
Bevölkerungsentwicklung 1999-2014 und kantonale Entwicklungsprognose 2014 bis 2035 für
die Gemeinde Obergerlafingen (Quelle: Einwohnergemeinde; Amt für Finanzen, Kanton
Solothurn).
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
WACHSTUMSZIEL
DER GEMEINDE
24
Die Gemeinde Obergerlafingen strebt ein Wachstum von 1% bis
im Jahr 2035 an, um als Wohngemeinde funktionsfähig und attraktiv zu bleiben. Die Gemeinde sucht ein gemässigtes Wachstum, um dem Wachstumsdruck der Infrastruktur standhalten zu
können.
1‘384
(+ 1%)
1‘123
(Stand 2014)
Abbildung 6
Angestrebte Bevölkerungsentwicklung mit einem Wachstum von 1% der Gemeinde
Obergerlafingen (Quelle: BSB + Partner, 2015).
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
5.2
ALTERSSTUKTUR
Abbildung 7
25
Bevölkerungsstruktur
Die folgende Abbildung 7 zeigt, dass die Bevölkerung von
Obergerlafingen seit 2000 leicht älter geworden ist. Die Kategorie
0 – 19-jähirg hat leicht zugenommen. Die 20 – 39-jährigen haben
um rund -2.3% abgenommen, der kantonale Durchschnitt dieser
zwei Kategorien liegt bei –2.2% bzw. -2.3%. Die Kategorie der
40 - 64-jährigen Bevölkerung ist um 0.8% angestiegen, was im
Vergleich zum Wert des Kantons Solothurn (3.8%) relativ tief ist.
Der Anteil der 65 - 79-jährigen hat um 3.1% zugenommen. Dies
ist wesentlich höher als der Durchschnitt des Bezirks Wasseramts
(1.2%) und des Kantons Solothurn (0.5%). Bei der Kategorie der
über 80-jährigen Bevölkerung fand eine Abnahme von -1.7%
statt.
Obergerlafingen ist ein klassisches Einfamilienhausdorf. Es hat
wenige Mietwohnungen und Wohnstrukturen für Junge fehlen
weitgehend.
Demographische Entwicklung: Altersstruktur und deren Veränderung zwischen 2000 und 2013
der Gemeinde Obergerlafingen in % (Quelle: Amt für Finanzen, Kanton Solothurn).
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
5.3
26
Siedlungsgebiet
Ein Dorfkern ist nicht wirklich vorhanden. Das Bedürfnis nach
einem Dorfkern besteht aber grundsätzlich, es sind jedoch heute
keine entsprechenden Projekte/ Ideen vorhanden.
Die Gemeinde Obergerlafingen weist vor allem ein- und zweigeschossige Gebäude auf. Eine 3-geschossige Bauweise ist für die
Gemeinde möglich, jedoch nur bei „geeigneten“ Projekten.
Der Bauernhof Nussbaum ist am Aussiedeln, sonst gibt es keine
weiteren landwirtschaftlichen Gebäude ausserhalb der Bauzone.
Obergerlafingen hat keine Ortsbildschutzzone. Ein Gebäude gilt
als geschütztes Kulturobjekt. Der Schutz ist beschränkt auf einzelne Konstruktionsteile des Gebäudes (Holzbalken).
BAUENTWICKLUNG
Gemäss Angaben der Gemeinde Obergerlafingen sind rund 2.90
ha Wohn- und Mischzone verfügbar. 1.42 ha Wohn- und Mischzone sowie 0.24 ha Gewerbe- und Industriezone sind nicht verfügbar.
Das Amt für Raumplanung Kanton Solothurn hat 2012 den Bebauungsgrad
der
Gemeinden
erhoben.
Dabei
weist
Obergerlafingen eine bebaute Fläche von rund 30.61 ha in der
Wohn- und Mischzone sowie 6.33 ha in der Industrie- und Gewerbezone auf. Die unbebaute Fläche beträgt ungefähr 2.64 ha
in der Wohn- und Mischzone sowie 0.11 ha in der Industrie- und
Gewerbezone. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen weist
eine bebaute Fläche von 9.23 ha und eine unbebaute Fläche von
0.05 ha auf.
Von den unbebauten Flächen sind gemäss Angaben der Gemeinde rund 7.05 ha verfügbar.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Abbildung 8
Plan Verfügbarkeit von Bauparzellen nach Nutzungszonen (BSB + Partner 2014)
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
27
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
ENTWICKLUNG
Abbildung 9
6
Wirtschaft und Standort
6.1
Beschäftigte / Arbeitsstätten
28
Die Entwicklung im Bereich Wirtschaft und Standort wird anhand
der Anzahl Arbeitsplätze und Arbeitsstätten beurteilt (vgl. Abbildung 9). In den Jahren 1995 bis 2008 ist die Anzahl der Arbeitsstätten von 53 auf 59 gestiegen. Die Anzahl Arbeitsplätze ist zwischen 2001 und 2005 von 225 auf 295 gestiegen. Das Wachstum
ist aufgrund von verschiedenen Standortvorteilen der Gemeinde
(Autobahnnähe, Steuern) zu erklären. Mehrere mittlere KMU sind
in dieser Zeit gewachsen und haben neue Arbeitsplätze geschaffen. Ein noch stärkeres Wachstum hat nach 2008 mit der Überbauung der Industriezone Bolacker, welche eine hohe Arbeitsplatzdichte aufweist, eingesetzt.
Entwicklung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten in der Gemeinde Obergerlafingen
(Amt für Finanzen, Kanton Solothurn)
* Die neusten Zahlen des Kantons Solothurn (2011) basieren auf einer anderer
Erhebungsmethode, sie sind deshalb nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
29
In der untenstehenden Abbildung 10 ist ersichtlich, dass heute in
Obergerlafingen der 2. Sektor (Industrie und Gewerbe) am meisten Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.
Der 1. Sektor (Land- und Forstwirtschaft) beschäftigte 2008 noch
2% aller Erwerbstätigen im Dorf. Wie in vielen anderen Gemeinden vermindert sich der Anteil der Erwerbstätigen im 1. Sektor
auch in Obergerlafingen kontinuierlich. Die bestehende landwirtschaftliche Nutzfläche kann durch die Rationalisierung der Landwirtschaft von wenigen Landwirten bewirtschaftet werden.
Gemäss der letzten Volkszählung (BfS) waren im Jahr 2000 rund
55% der Wohnbevölkerung der Gemeinde Obergerlafingen erwerbstätig.
Abbildung 10
Entwicklung der Arbeitsplätze in % nach Sektoren in der Gemeinde Obergerlafingen
(Amt für Finanzen, Kanton Solothurn)
* Die neusten Zahlen des Kantons Solothurn (2011) basieren auf einer anderer
Erhebungsmethode, sie sind deshalb nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor.
Obergerlafingen weist zum heutigen Zeitpunkt keine unbebaute
Gewerbezone auf. Seit 2000 sind 16 Aren der Industrie- und Gewerbezone überbaut worden.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
30
7
Verkehr
7.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der Autobahnanschluss Kriegstetten sowie die gute Verbindung
nach Solothurn garantiert Obergerlafingen eine ausgezeichnete
Verkehrserschliessung für den MIV. Probleme bringt der Durchgangs- / Fluchtverkehr durch die Wohnquartiere insbesondere von
Utzenstorf via Birkenweg und Waldstrasse nach Recherswil. Fehlende Verkehrsanpassung (Temporeduktion) der Autolenker sowie
fehlende Trottoirs oder andere Verkehrsberuhigungsmassnahmen
stellen für die Fussgänger und Velofahrer ein Risiko dar.
Zählungen
Zählstelle 117
Kriegstettenstrasse (117)
Jahr 2000 / 2005 / 2010
DTV 9‘243 / 10‘976 / 10‘510
SV 11.1% / 9.5% / 9.7%
Kantonale Prognose
Kriegstettenstrasse (117)
Jahr 2013 / 2018 / 2020
DTV 14‘000 / 14‘300 / 14‘600
Zählungen
Hauptstrasse (118)
Jahr 2000 / 2005 / 2010
DTV 1‘312/ 1‘494 / 1‘498
SV 6.8% / 3.5% / 3.5%
Kantonale Prognose
Hauptstrasse (118)
Zählstelle 118
Jahr 2013 / 2018 / 2020
DTV 1‘600 / 1‘700 / 1‘700
Abbildung 11
Verkehrszählung 2000/2005/2010 sowie kantonale Prognose in der Gemeinde Obergerlafingen
(Quelle: SoGIS). Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Anteil Schwerverkehr (SV).
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
7.2
31
Öffentlicher Verkehr (öV)
Abbildung 12 zeigt die Buslinie Bellach-Solothurn-BiberistGerlafingen-(Zielebach)-Kriegstetten. Mit diesem Anschluss weist
Obergerlafingen eine „funktionierende“ Erschliessung mit dem
öV zum Zentrum Solothurn auf. Die geplante Bushaltestelle im
Bolacker erschliesst zukünftig die Industriezone mit dem öV.
Die Bus-Linie weist vom Dorfzentrum her eine StundentaktVerbindung auf. Damit kann Solothurn in 22 Minuten erreicht
werden. Mit der Erschliessungsgüte D1 bis E liegt Obergerlafingen
unter dem Schnitt der Nachbargemeinden.
Abbildung 12
Verbindungen des öffentlichen Verkehrs der Gemeinde Obergerlafingen
(blau: Bus-Linie) (Quelle: SoGis) und
Erschliessungsgüte und Haltestellennetz des öffentlichen Verkehrs. Güteklasse C (lila), D1
(dunkelrot), D2 (orange), E (gelb) (Quelle: SO!GIS, Zugriff am 12. Juni 2013)
Geplante Bushaltestelle Bolacker
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
7.3
32
Langsamverkehr
Dank der geringen Verkehrsdichte des MIV kann sich der
Langsamverkehr sicher in den Quartieren bewegen. Auf der
Hauptstrasse garantiert das grösstenteils realisierte Trottoir die
Sicherheit der Fussgänger. Während der Stosszeiten verursacht
der Fluchtverkehr, hauptsächlich von Utzenstorf nach Recherswil
(und umgekehrt), in bestimmten Quartieren Gefahren für den
Langsamverkehr.
Die Linienwahl des öffentlichen Busses beim Kindergarten ist
nicht optimal.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
8
33
Infrastruktur und Dienstleistung
Obergerlafingen weist eine gut funktionierende Infrastruktur auf.
Der Kindergarten befindet sich in Obergerlafingen. Für die Primarschule ist Obergerlafingen einer der Standorte der gemeinsamen
Primarschule Recherswil / Obergerlafingen. Die Oberstufe befindet sich in Gerlafingen.
Im Schulhauskomplex ist eine Mehrzweckhalle (Turnhalle) integriert, welche von den Vereinen für Sport und Kulturanlässe rege
benützt wird. In naher Zukunft besteht die Absicht ein neues
Schulhaus in Obergerlafingen zu errichten.
Die Infrastruktur im Bereich Strasse, Wasser, Abwasser und
Stromnetz ist gesichert und der Unterhalt gewährleistet.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in
Obergerlafingen nicht vorhanden. Die umliegenden bieten ausgezeichnete Versorgungsmöglichkeiten.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
9
Natur und Landschaft
9.1
Landschaft / Schutzzonen
34
Verschiedene, ökologisch besonders wertvolle Gebiete sind im
kantonalen Richtplan aufgeführt:
- Wildtierkorridor „Äusseres Wasseramt“(SO 3) von nationaler
Bedeutung erstreckt sich über die Gemeinden Etziken, Halten,
Heinrichswil- Winistorf, Hersiwil, Horriwil, Obergerlafingen
Oekingen und Recherswil. Die Zielarten sind Baummarder,
Dachs, Luchs, Reh, Rothirsch und Wildschwein. Das grösste
Hindernis ist die Autobahn A1, die den Korridor bei Recherswil
zerschneidet. Ein weiteres grosses Hindernis bildet die Schnellbahnlinie (Bahn 2000).
Der Gesamtplan der Gemeinde zeigt eine Schutzzone bzw. schützenswerte Einzelobjekte.
- kommunale Uferschutzzone Grüttbach
- Hecken gemäss Art. 20 NHV
- Geschütztes Kulturobjekt: geschütztes Gebäude (Grüttstrasse
1, RRB Nr. 55 vom 07.01.1947)
Das bestehende Naturinventar (BSB+Partner, 1994) ist im Rahmen
der Ortsplanung auf seine Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
9.2
Grundwasser
Die Grundwasserfassung Chirchacker ist mit RRB Nr. 3183 vom
11.5.1983 genehmigt worden, die Grundwasserfassung im
Tannwald Recherswil/Hölzli mit RRB Nr. 110 vom 11.1.1983 und
die Grundwasserfassung Hölzli mit RRB Nr. 989 vom 22.3.1994.
Das Grundwasserschutzareal Oberes Wasseramt ist mit RRB Nr.
1437 vom 11.5.1982 genehmigt worden.
Die Grundwasserschutzzonen sind altrechtlich (vor 1.1.1999) und
müssen innert nützlicher Frist überprüft und neu ausgeschieden
werden.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
9.3
35
Gewässer
Das Netz der öffentlichen Gewässer von Obergerlafingen umfasst
den Grüttbach, welcher als grösstenteils stark beeinträchtigt klassifiziert wird und durch das Dorf hindurch als naturfremd / künstlich und eingedolt bezeichnet wird. Zusätzlich befindet sich im
Süden eine eingedolte Zulaufleitung nach Recherswil.
Abbildung 13
Ausschnitt
Karte
(www.sogis1.so.ch).
9.4
„Ökomorphologie
der
Fliessgewässer
des
Kantons“
Naturgefahren
Für das Siedlungsgebiet von Obergerlafingen wurde keine Naturgefahrenkarte erstellt.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
10
36
Landwirtschaft
In Obergerlafingen bewirtschaften 3 Landwirtschaftsbetriebe rund
44 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), davon gelten 41 ha als
düngbare Fläche. Der Tierbestand liegt 2013 bei insgesamt 79
Grossvieheinheiten (GVE), somit beträgt die durchschnittliche
Anzahl GVE pro ha düngbare Fläche 1.9 GVE/ha. Dieser Wert
liegt höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt von 1.2
GVE/ha. Mit einem korrekten Einsatz des Hofdüngers besteht
jedoch keine Gefahr für die Umwelt (in Bezug auf Fliessgewässer
und Grundwasser).
Neben den 3 Landwirtschaftsbetrieben befindet sich ein Pferdezentrum im Gebiet Beileracker mit rund 25 GVE, jedoch ohne LN.
Aussiedlungen
Allfällige Bestrebungen zur Aussiedlung einzelner Landwirtschaftsbetriebe werden von der Gemeinde unterstützt. Der Erhalt
der bestehenden Betriebe – auch solcher, welche innerhalb des
Siedlungsgebietes liegen – wird begrüsst.
Vernetzungsprojekt Wasseramt West
Im Rahmen des Vernetzungsprojektes Wasseramt West wurde ein
Massnahmengebiet (Gerkmatten-Leimacker) mit Teilflächen in
Obergerlafingen ausgeschieden. Das Projekt befindet sich im 4.
Jahr der Umsetzung (2012-2015).
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
11
37
Regionale Zusammenarbeit
Die Gemeinde Obergerlafingen arbeitet – wo Bedarf besteht - mit
den umliegenden Gemeinden zusammen. Als Beispiele der regionalen Zusammenarbeit können folgende Bereiche erwähnt werden:
-
Schule (Schulkreis)
Konferenz der Gemeindepräsidenten
Trinkwasserversorgung / Abwasserentsorgung
Region
Zivilschutz, Feuerwehr
Vormundschaftsbehörde / Sozialregion
Obergerlafingen sieht in den Nachbargemeinden keine Konkurrenten sondern Partner, mit welchen gemeinsam die anstehenden
Probleme zu gelöst werden. Die eigenen Stärken und Qualitäten
des Dorfs garantieren weiteres Wachstum und eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung. Obergerlafingen ist daher offen für weitere sinnvolle Zusammenarbeiten.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
38
TEIL C
RÄUMLICHES LEITBILD
Der Teil C beschreibt das eigentliche Leitbild. Dies besteht aus den
definierten Leitsätzen der Gemeinde. Mit den Massnahmen wird
zudem aufgezeigt, wie die formulierten Leitsätze zukünftig tatsächlich realisiert werden können.
Die aufgeführten Leitsätze und Massnahmen sind, wenn immer
möglich, im Plan zum Leitbild räumlich dargestellt. Dabei können
diese durchaus einen regionalen Handlungsbedarf aufweisen.
Der Massnahmenkatalog soll als Unterstützung für die Umsetzung der Leitsätze bei der Nutzungsplanung sowie den übergeordneten Planungen dienen. Die erarbeiteten Massnahmen besitzen einen orientierenden Charakter für die Planungsbehörde und
werden nicht durch die Gemeindeversammlung verabschiedet.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Abbildung 14
Plan Siedlungsentwicklung (BSB + Partner 2013)
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
39
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
40
Übergeordneter Leitsatz
Positionierung
Obergerlafingen präsentiert sich in der Region als familienfreundliches Wohn- und Arbeitsdorf mit hoher Lebensqualität. Diese
Qualität gilt es zu erhalten und die wohnliche Gestaltung des
Dorfes – unter Wahrung des Dorfcharakters – auch in Zukunft
weiter zu fördern.
Leitsätze:
Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung
Wir streben ein moderates Wachstum der Bevölkerung von rund
1% pro Jahr an (rund 10 Personen pro Jahr) und rechnen entsprechend mit einer Bevölkerungszahl von 1‘384 Personen im
Jahr 2035. Für die angestrebte Entwicklung ist der Bedarf an
Wohnraum bzw. Bauland – unter Berücksichtigung der vorhandenen Baulandreserven – sicherzustellen.
Mögliche Massnahmen
–
Im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevision ist genügend Bauzone auszuscheiden.
–
Die Siedlungsentwicklung soll prioritär nach innen erfolgen.
–
Die Siedlungsentwicklung ausserhalb der Bauzone soll grundsätzlich angrenzend an die Bauzone, unter Berücksichtigung
der bestehenden Erschliessung, erfolgen.
–
Bei Neueinzonungen ist die Verfügbarkeit zu gewährleisten.
–
Überprüfung der Bauvorschriften.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Baulandreserven
41
Wir setzen uns für eine Überbauung der bestehenden unbebauten und erschlossenen Bauzonen ein. Massnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von bestehenden Baulandreserven sind
umzusetzen.
Mögliche Massnahmen
Bestehende
Bausubstanz
–
Zusammenstellung bestehender unbebauter Bauzone mit
Angaben zur Erhältlichkeit (öffentlich zugänglich) sowie ein
aktiver Dialog mit den Grundeigentümern von unbebauter
Bauzone.
–
Erhältlichkeit von bestehenden Baulandreserven fördern (Bauverpflichtungen).
–
Die Gemeinde tritt als Förderer oder Bauherr neu gewünschter Wohnbauten auf.
Wir unterstützen die Umzonung und Umnutzung von nicht mehr
genutzten Landwirtschaftsgebäuden sowie anderen leer stehenden Liegenschaften in einer für das Ortsbild und die Landschaft
verträglichen, zeitgemässen Weise.
Mögliche Massnahmen
Entwicklung
–
Unterstützung von Umzonungen (Nutzungsplanverfahren) bei
Aussiedlungen oder Aufgabe von Landwirtschaftsbetrieben.
–
Bestehende Einschränkungen in Reglementen sind zu prüfen.
–
Aktiver Dialog mit dem kantonalen Amt für Raumplanung.
Wir schaffen bei Bedarf neue Entwicklungsgebiete für zwei- und
dreigeschossige Wohnbauten.
Mögliche Massnahmen
–
Die Einzonung der im Leitbildplan genannten Gebiete ist im
Rahmen der Ortsplanung zu prüfen.
–
Bei Neueinzonungen sind Massnahmen zur Gewährleistung
der Erhältlichkeit grundeigentümerverbindlich festzusetzen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
Verdichten nach
Innen
42
Wir fördern nach Möglichkeit eine verdichtete Bauweise zum
Zwecke einer haushälterischen Bodennutzung, einem minimalen
Erschliessungsaufwand sowie einem sparsamen Energieverbrauch.
Mögliche Massnahmen
Siedlungsgrenzen
–
Überprüfung der Bauvorschriften.
–
Schaffung von Wohnzonen für 3-geschossige Bauten.
Wir sind bestrebt, die Siedlungsentwicklung (Bauzone und Reservezone) innerhalb der definierten Siedlungsgrenzen zu gestalten.
Mögliche Massnahmen
–
Dorfkern
Berücksichtigung von Siedlungsgrenzen im Rahmen der
kommenden Ortsplanung.
Wir setzten uns für die Schaffung eines lebendigen Dorfkerns ein.
Mögliche Massnahmen
–
Energie
Prüfen von Standort und Funktion eines Dorfkerns.
Wir unterstützen energieeffiziente Bauweisen sowie öffentliche
und private Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien.
Mögliche Massnahmen
–
Überarbeitung / Ergänzungen des Baureglements / Gebührenreglements.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
43
Leitsätze: Wirtschaft und Standort
Wirtschaft
Wir erhalten und fördern die Attraktivität von Obergerlafingen als
Wirtschaftsstandort und setzen uns für den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze ein. Dabei unterstützen wir die ansässigen Unternehmen sowie auch Ansiedlungen neuer Firmen.
Mögliche Massnahmen
Wertschöpfung
–
Erweiterung der bestehenden Gewerbezone im Bolacker.
–
Erhältlichkeit von Einzonungen sichern.
Wir wünschen insbesondere produzierende Betriebe mit hoher
Wertschöpfung und hoher Arbeitsplatzdichte.
Mögliche Massnahme
–
Formulierung von Ansiedlungsrichtlinien für die Gewerbezonen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
44
Leitsätze: Verkehr
Verkehrssicherheit
Wir setzen uns für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ein.
Besonders zu beachten ist die Sicherheit des Langsamverkehrs.
Wir optimieren die Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer im
Dorf.
Mögliche Massnahmen
Öffentlicher
Verkehr
–
Einführung von verkehrsberuhigenden Massnahmen (Tempo
30) im gesamten Dorf.
–
Angepasste Strassenraumgestaltung zur Beruhigung des Verkehrs.
–
Klare und gut sichtbare Signalisierung und Strassenmarkierung.
–
Überprüfung der Dorfeinfahrten.
Wir sichern das bestehende Angebot des öffentlichen Verkehrs.
Mögliche Massnahme
–
Überkommunale
Verkehrsplanung
Aktiver Dialog mit den zuständigen kantonalen Fachstellen
betreffend den Fahrplan, die Linienführung und die Sicherheit.
Wir setzen uns für eine regionale Verkehrslösung auf dem übergeordneten Verkehrsnetz – insbesondere für den motorisierten
Individualverkehr - ein.
Mögliche Massnahmen
-
Wir unterstützen den geplanten Autobahnanschluss Subingen / Derendingen.
-
Bei zukünftigen Sanierungen der Kantonsstrassen ist die Verkehrssicherheit der Fussgänger und Velofahrer entsprechend
zu beachten.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
45
Leitsätze: Natur und Landschaft
Schutzzonen und
ökologisch
wertvolle Gebiete
Wir stellen weiterhin den Schutz, die Erhaltung sowie den Unterhalt der bestehenden Schutzzonen und der ökologisch wertvollen
Gebiete sicher.
Mögliche Massnahme
–
Gewässer
Prüfung und Ausscheidung der Schutzzonen und der ökologisch wertvollen Gebiete im Rahmen der Ortsplanung.
Wir stellen weiterhin einen sachgerechten Unterhalt der Gemeindegewässer sicher und sorgen so dafür, dass die Funktionsfähigkeit der Bauwerke und das Zu- und Abflussvermögen der Gewässer sichergestellt wird.
Mögliche Massnahmen
–
Im Rahmen der Ortsplanung ist der Raumbedarf Fliessgewässer auszuscheiden.
Leitsatz: Landwirtschaft
Landwirtschaft
Wir fördern, unterstützten und tolerieren die aktive Landwirtschaft und deren Entwicklung. Wir sichern die für die Bewirtschaftung notwendige Infrastruktur und erhalten nach Möglichkeit die notwendigen Fruchtfolgeflächen.
Wir begrüssen und fördern die ökologische Aufwertung und Vernetzung geeigneter Flächen sowie Bewirtschaftungsmassnahmen
im Landwirtschaftsgebiet.
Mögliche Massnahmen
–
Die Gemeinde unterstützt die Erarbeitung und Begleitung von
geeigneten Vernetzungsprojekten oder ähnlichen regionalen
Projekten.
–
Unterstützung von landwirtschaftlichen Aussiedlungen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild 2015
46
Leitsatz: Freizeit und Erholung
Naherholung
Wir bieten unserer Bevölkerung ein attraktives Naherholungsgebiet mit entsprechenden Naturräumen sowie einer attraktiven
Freizeit- und Erholungsinfrastruktur.
Mögliche Massnahme
–
Pflege und Unterhalt der kommunalen Naherholungsgebiete
sowie der bestehenden Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen.
–
Weiterführung der Unterstützung der Vereine von Obergerlafingen.
Leitsatz: Regionale Zusammenarbeit
Regionale
Zusammenarbeit
Wir stützen uns auf unsere eigenen Stärken und sehen in den
Nachbargemeinden keine Konkurrenten. Wir erhalten und fördern sinnvolle regionale Zusammenarbeiten.
Mögliche Massnahmen
–
Offene Betrachtung zukünftiger regionaler Zusammenarbeiten.
–
Mitarbeit bei regionalen Projekten mit besonderem Fokus auf
den Verkehr.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Thomas Niggli
Oensingen, 05. Mai 2015
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Dominik Langenstein
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild
Beilage Leitbild Plan Siedlungsentwicklung
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
47
Einwohnergemeinde Obergerlafingen
Räumliches Leitbild
Beilage Leitbild Plan Verfügbarkeit Bauland
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
48
62
378
958
Verfügbarkeit Bauland
90006
564
69
768
90138
352
90015
90010
56
90128
Unbebaute Bauparzellen
Nicht verfügbar (ha)
Überbaut (ha)
Verfügbar (ha)
53
0.97
0.08
2.90
90013
0.24
Verfügbar
539
90110
120
744
544
743
742
970
Wohnzone 2
0.07
90100
Gewerbezone mit Wohnen
0.15
969 968
789 964
90021
745
965
963
9621150
950
0.05
951
1149
97
791
536
679 678677
676683
682680
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
520
644
530
518
643
80
642
622
529
641
645
316
621
646
623
595
620
629
90048
628
476
698
90101
Gewerbezone mit Wohnen
496
703
435
399
394
727
589
553
932
473
90106
472
758
672
90115
760
468
462
488
339
90033
753
164
931
372
993
734
780
90032
738
757
492
671
484
158
801
90117
511
Uferschutzzone
802
456
155
685
461
467
113
154
724
157
142
714
95
90102
398
386
598
735
90136 150
942
599
402
943
148
169
388
90053
765
358
171
967
966
403
90121
770
771
455
835
836
769
404
170
556
1152
90054
400
1155
90122
981
1157
838
90036
422
721
720
675
447
1158
1156
175
717
718
632
602
1159
421
415
416
414
997
1153
837
657
558
1154
1151
347
772
996
K
471
533
90073
401
265
200
Meter
90035
90118 181
357
938
487
980
356
928
380
90034
978
151
906
600
979
937
90074
605
397
604
537
907
977
90111
975
100
723
719
390
586
525
839
944
936
692
691
637
90119
971
693
585
976
639
552
655
90131
391
590
578
659
90058
90123
369
790
633
669
368
371
581
991
565
367
716
90103
909
302
252
515
670
90125
733
90003
985
584
90132
90059
419
392
737
90124
984
365
739
982
457
756
650
300
332
569
486
458
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466
366
570
579
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775
299
289
661
431
373
432
90068
663
662
999
665
430
799
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298
664
666
998
949
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713
800
350
667
287
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407
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930
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638
656
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777
709
593
61
654
778
90104
442
290
517
781
712
711
624
786
285
292
519
1
296
387
820
90011
995
343
821
351
575
822
345
90010
823
90006
70
825
754
304
827
90007
826
68
90012
90015
90105
133
577
935
562
660
123
557
90075
90126
405
574
631
481
459
288
992
375
566
649
983
1001
788
596
648
90120
609
90067
256
787
773
303
531
627
736
362
954
658
532
610
592
974
908
249
571
793
425
251
653
331
774
710
247
114
90002
841
363
90057 271
90001
460
424
606
763
521
470
90056
376
Bolacker
469
90038
90040
418
139
Gewässer
732
451
527
939
463
413
Freihaltezone
50
475
167
673
Reservezone
830
474
90107
652
412
446
728
729
730
651
Sondernutzungszone Ausbildungsbetrieb
829
687
554
439
485
689
465
90116
731
547
348
441
162
546
934
688
90114
725
726
582
90030
423
448
90028
994
443
90113
504
545
90029
437
502
90112
434
479
90050
498
497
436
797
764
349
152
449
Zone für öffentliche Sport- und Freizeitanlagen
501
762
761
426
702
450
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
495
701
508
583
796
929
90130
506
507
500
494
509 526
798
795
428
700
138
Industriezone
452
81
699
686
626
794
90047
499
493
90049
767
128
510
433
695
694
625
534
90045
697
696
603
377
427
478
477
619
617
Wohnzone 2
90108
608
630
607
90129
647
618
Nutzungszonen
559
752
90025
684
90019
490615
616
612
613614
748
90134
751
453
268
567
541
542
543
749
953
89
Gewerbezone ohne Wohnen
747
750
952
90022
313
746
1148
Gewerbezone ohne Wohnen
Industriezone
740
741
90024
90127
0.14
0
514
90133
464
324
0.45
634
90135
Überbaut
Nicht verfügbar
90109