Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Erläuterungsbericht, Stand: Mitwirkung www.bsb-partner.ch 05. Mai 2015 Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Auftraggeber Einwohnergemeinde Obergerlafingen 4564 Obergerlafingen Verfasser BSB + Partner, Ingenieure und Planer Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen Tel. 062 388 38 38 Fax 062 388 38 00 E-Mail: [email protected] Thomas Niggli E-Mail: [email protected] Dominik Langenstein BSB + Partner, Ingenieure und Planer 2 Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Gemeinderat 4 TEIL A EINLEITUNG 5 1 Ausgangslage 6 2 Vorgehen, Zielsetzung und Abgrenzung 8 3 Partizipation der Bevölkerung 10 Teil B GEMEINDEENTWICKLUNG 11 4 Übergeordnete und kommunale Planung 12 4.1 Raumkonzept Schweiz 12 4.2 Kantonaler Richtplan 2000 13 4.3 Überprüfung kantonaler Richtplan 14 4.4 Raumkonzept Kanton Solothurn 19 4.5 Raumentwicklungskonzept Wasseramt 2025 20 4.6 Leitbild Obergerlafingen 1995 21 5 Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung 23 5.1 Bevölkerung 23 5.2 Bevölkerungsstruktur 25 5.3 Siedlungsgebiet 26 6 Wirtschaft und Standort 28 7 Verkehr 30 7.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 30 7.2 Öffentlicher Verkehr (öV) 31 7.3 Langsamverkehr 32 8 Infrastruktur und Dienstleistung 33 9 Natur und Landschaft 34 9.1 Landschaft / Schutzzonen 34 9.2 Grundwasser 34 9.3 Gewässer 35 9.4 Naturgefahren 35 10 Landwirtschaft 36 11 Regionale Zusammenarbeit 37 TEIL C RÄUMLICHES LEITBILD 38 Beilagen Plan Verfügbarkeit Bauland (BSB+Partner) Plan Siedlungsentwicklung (BSB+Partner) BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4 Vorwort Gemeinderat Obergerlafingen ist ein familienfreundliches Wohndorf mit ländlichem Charakter, der erhalten und gefördert werden soll. Im Rahmen eines moderaten Wachstums soll für junge Familien mit Kindern ein geeigneter Wohnraum entstehen. Dabei soll das Dorf landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben eine Existenz ermöglichen. Das vorliegende Leitbild - soll die konkreten Ziele für die Ortsplanrevision definieren, - die Handlungsrichtlinien zu deren Umsetzung festlegen und - als Erfolgskontrolle der Entwicklung dienen. Dabei gelten folgende Regeln: 1. Das Leitbild wird auf Antrag der Planungskommission vom Gemeinderat verabschiedet und der Bevölkerung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. 2. Die im Leitbild festgelegten Entwicklungsziele sind für das Ortsplanrevisionsverfahren verbindlich. 3. Änderungen der im Leitbild formulierten Ziele während der Überarbeitung der Ortsplanung bedingen einen Gemeinderatsbeschluss, wobei die genehmigten Änderungen der Bevölkerung wiederum in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen sind. Das Leitbild soll nach Abschluss der Ortsplanrevision periodisch überprüft und neuen, wünschbaren Entwicklung angepasst werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 5 TEIL A EINLEITUNG GLIEDERUNG Das vorliegende räumliche Leitbild Obergerlafingen gliedert sich in drei Teile: - Teil A: Einleitung - Teil B: Grundlagen / Analyse Ist-Situation: Wie sieht die räumliche Situation in Obergerlafingen heute aus? Wo liegen die Stärken von Obergerlafingen? Sind Schwachstellen ersichtlich bzw. Handlungspotential vorhanden? - Teil C: Räumliches Leitbild (Text und Plan): Wie soll die Gemeinde in 15 Jahren aussehen? Wie will sich die Gemeinde Obergerlafingen in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln? Welche Massnahmen sind umzusetzen, um die definierten Ziele erreichen zu können? Wie können die Handlungsfelder angegangen werden? Von der Gemeindeversammlung ist nur das eigentliche räumliche Leitbild (Teil C) zu verabschieden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 1 6 Ausgangslage LETZTE ORTSPLANUNG Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde Obergerlafingen wurde mit RRB Nr. 1255 vom 27. Juni 2000 genehmigt. Seit der Genehmigung erfolgten verschiedene Anpassungen. - 2013: Änderung Bauzonenplan GB Nrn. 585, 586 und 521 und Gestaltungsplan Steinackerweg mit Sonderbauvorschriften (RRB Nr. 1032 vom 11.06.2013) - 2011: Teilzonen- und Gestaltungsplan mit Zonenvorschriften / SBV Ausbildungs- und Pferdezuchtbetrieb Beileracker (RRB Nr. 1093 vom 24.05.2011) - 2009: Zonenplanänderung Feuerwehrmagazin (RRB Nr. 956 vom 02.06.2009) - 2009: Gestaltungsplan & Teilzonenplan Ausbildungs- und Pferdezuchtbetrieb Beileracker (RRB Nr. 7 vom 06.01.2009) - 2007: Gestaltungsplan Bolacker GB Nr. 570 (RRB Nr. 1271 vom 13.08.2007) - 2007: Gestaltungsplan Bolacker, Molkerei Lanz AG (RRB Nr. 1158 vom 03.07.2007) - 2003: Erschliessungsplan Obergerlafingerstrasse, Eingangsbremse Dorfeingang Gerlafingen (RRB Nr. 74 vom 27.01.2003) NEUE ORTSPLANUNG Nach § 10 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) hat die Einwohnergemeinde die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen. Vor der neuen Ortsplanrevision wird in einem ersten Arbeitsschritt das räumliche Leitbild als wichtigste Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung erarbeitet. Es hat eine wegweisende Funktion und ist entsprechend eine wichtige Grundlage für die Ortsplanung sowie auch die übergeordnete und regionale Planung. Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen ist das räumliche Leitbild Obergerlafingen an der Gemeindeversammlung am „Datum“ zu verabschieden. RAUMPLANUNGSGESETZ, KANTONALE SIEDLUNGSSTRATEGIE Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) liegt aus planerischer Sicht eine neue Ausgangslage vor. Weiter liegt die kantonale Siedlungsstrategie im Entwurf vor. Dieses Strategiepapier ist ein bedeutungsvoller Teil des revidierten kantonalen Richtplans. Die kantonalen Vorgaben zur Siedlungsstrategie sind eine wichtige Grundlage für den Entwurf des räumlichen Leitbilds der Gemeinde Obergerlafingen. Den geschilderten BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 7 neuen Rahmenbedingungen müssen alle Gemeinden im Rahmen ihrer Planungen Rechnung tragen. Dies auch wenn deren Nutzungsplanungen bereits vor 2014 in Angriff genommen worden sind. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 2 VORGEHENSKONZEPT 8 Vorgehen, Zielsetzung und Abgrenzung Das vorliegende räumliche Leitbild richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Kantons Solothurn (Arbeitshilfe Ortsplanung: Modul 1, 2009 und Ergänzung zu Modul 1, 2012). Für die Erarbeitung wurde folgendes Vorgehen gewählt: Abbildung 1: BSB + Partner, Ingenieure und Planer Vorgehenskonzept zur Erarbeitung des räumlichen Leitbildes Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 9 Nach der Beschaffung und Sichtung der bestehenden Grundlagen (bisherige raumplanerische/raumrelevante Entwicklung) wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Ist-Zustand analysiert. Aufbauend auf der Analyse des Ist-Zustandes wurden nachfolgend die angestrebten Zielsetzungen durch Leitsätze und Massnahmen formuliert. Die anschliessende Mitwirkung im Rahmen einer Informationsveranstaltung ermöglicht der Bevölkerung Stellung zu nehmen und Verbesserungsvorschläge zu äussern. Diese werden von der Arbeitsgruppe geprüft und können gegebenenfalls zu Anpassungen im Leitbild führen. Der Gemeinderat verabschiedet anschliessend das räumliche Leitbild (Bericht und Plandarstellung) zu Handen des kantonalen Amtes für Raumplanung zur Stellungnahme. Dieses prüft das Leitbild insbesondere in Zusammenhang mit den kantonalen Strategien und übergeordneten Grundlagen. Auf der Grundlage der kantonalen Stellungnahme wird das räumliche Leitbild überarbeitet. Am Ende des Erarbeitungsprozesses wird das räumliche Leitbild (Bericht und Plandarstellung) vom Gemeinderat verabschiedet und durch die Gemeindeversammlung beschlossen. ZIEL UND ZWECK Das räumliche Leitbild soll die Richtung der räumlichen Entwicklung vorgeben und ist massgebend für die Abgrenzung der Siedlungsentwicklung. Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen) Leitbild legt das räumliche Leitbild die Zielvorstellungen der künftigen räumlichen Entwicklung fest. Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: rund 20 Jahre). FORM UND INHALT Das räumliche Leitbild besteht aus einem - Plan, der schematisch die räumlichen Entwicklungen darstellt und - Erläuterungsbericht, der die Leitideen / Ziele und Massnahmen für die schrittweise Umsetzung des Leitbildes festhält. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 10 Neben einer fundierten Situationsanalyse und den daraus abgeleiteten Befunden enthält das räumliche Leitbild Visionen sowie Leitsätze zu den Themen „Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung“, „Wirtschaft und Standort“, „Verkehr“, „Infrastruktur und Dienstleistung“, „Natur und Landschaft“, „Landwirtschaft“, „Freizeit und Erholung“ und „Regionale Zusammenarbeit“. Das räumliche Leitbild hat primär einen kommunalen Fokus. Dabei kann die Entwicklung aber nicht abgekoppelt von der Region betrachtet werden. Die laufenden übergeordneten, regionalen Planungen sind Gegenstand des Leitbildes. ABGRENZUNGEN Das vorliegende räumliche Leitbild orientiert sich am langfristigen Zeithorizont von rund 15 Jahren. Die Leitsätze sollen jedoch durchaus auch kurzfristig wirksame Massnahmen definieren. Bei den Arbeiten zum räumlichen Leitbild haben mitgewirkt: - Loosli Urs, Präsident Bau- und Planungskommission - Zimmermann Vreni, Aktuarin, Ressortchefin Bau- und Planungskommission - Schmid Kevin, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis 2013) - Aebischer Roland, Mitglied Bau- und Planungskommission - Burkhalter Urs, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis 2012) - Lehmann Kurt, Mitglied Bau- und Planungskommission (bis 2012) - Rindlisbacher Frank, Gemeinderat (ab 2013) - Studer Marcel, Mitglied Bau- und Planungskommission (ab 2013) ARBEITSGRUPPE 3 MITWIRKUNG Partizipation der Bevölkerung Die Erarbeitung des Leitbildes ist grundsätzlich die Aufgabe der Gemeinde. Nach § 9 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt die Einwohnergemeinde ihrer Bevölkerung jedoch Gelegenheit, sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung der Gemeinde zu äussern (Leitbild). Die Ortsplanung hat dieses Leitbild zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 4 lit. a PBG). Resultate der Mitwirkung vom 10. Juni 2015 BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 11 TEIL B GEMEINDEENTWICKLUNG ANALYSE Im Teil B werden die Gemeindeentwicklung der letzten Jahre sowie die heutigen Stärken und Schwächen in den Bereichen - übergeordnete und kommunale Planung Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung Wirtschaft und Standort Verkehr Infrastruktur und Dienstleistung Natur und Landschaft Landwirtschaft Freizeit und Erholung Regionale Zusammenarbeit beschrieben und analysiert (Ist-Zustand). Diese Betrachtung öffnet den Blick auf zu erhaltende Qualitäten, deckt aber auch verschiedene Handlungsbedarfe auf. Basierend auf diesen Qualitäten und dem Handlungsbedarf wurde das Leitbild (Teil C) definiert. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 NATIONALE EBENE 4 Übergeordnete und kommunale Planung 4.1 Raumkonzept Schweiz 12 Das Raumkonzept Schweiz enthält Strategien zur zukünftigen räumlichen Entwicklung unseres Landes. Weil heute viele Schweizer und Schweizerinnen täglich zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen Gemeinde-, Kantons- oder gar Landesgrenzen überqueren, schlägt das Raumkonzept ein Planen und Handeln in überregionalen Handlungsräumen vor. Das Raumkonzept Schweiz gibt unter anderem Empfehlungen an die Städte und Gemeinden ab, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (räumliche Entwicklung) aktiv umsetzen können. So z. B. auf regionaler Stufe zusammenzuarbeiten, die Nutzungsplanung an regionalen und kantonalen Entwicklungsvorstellungen auszurichten, die nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern, die Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben, Ortskerne und Quartiere aufzuwerten usw. Das Raumkonzept Schweiz wurde am 24. Oktober 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Künftig soll dieses bei Tätigkeiten, die den Raum beeinflussen, Anwendung finden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4.2 KANTONALE EBENE Abbildung 2 13 Kantonaler Richtplan 2000 Der Richtplan des Kantons Solothurn legt nach den Vorschriften des Bundesrechtes und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in Grundzügen fest. Auf der Basis eines Strukturkonzeptes wurden im Richtplan Gemeindekategorien festgelegt. Die Gemeinde Obergerlafingen wird darin als „Wohngemeinde“ bezeichnet. Gemäss dem kantonalen Richtplan 2000 liegen diese Wohngemeinden im ländlichen Raum. Die Wohngemeinden sind agglomerationsnahe Gemeinden mit hoher Wohngunst. Richtplankarte Ausschnitt Obergerlafingen (Richtplan 2000, Kanton Solothurn) BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4.3 GESAMTÜBERPRÜFUNG KANTONALER RICHTPLAN 14 Überprüfung kantonaler Richtplan Die planungsrechtliche Ausgangslage auf Stufe Kanton ist zurzeit offen. Der kantonale Richtplan ist in der Gesamtüberarbeitung und wurde vom Regierungsrat im November 2012 zur 1. Anhörung freigegeben. Im September 2014 erfolgte die 2. Behördenanhörung. Die Arbeiten zum räumlichen Leitbild Obergerlafingen fallen in die Übergangsphase zum neuen Richtplan. In diesem Sinne sind die Inhalte des neuen Richtplans (1. und 2. Behördenanhörung) sowie das Raumkonzept Kanton Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3. Juli 2012) mit zu berücksichtigen. Zurzeit wird der kantonale Richtplan 2000 überarbeitet. Darin wird Obergerlafingen neu dem agglomerationsgeprägten Raum zugeteilt. Der überarbeitete Richtplan enthält gegenüber dem alten Richtplan folgende Änderungen für die Gemeinde. - Erdgastransportleitung (>5 bar) - Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung - Änderung in der Ausdehnung des Siedlungsgebiets (Längacher) BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Abbildung 3 15 Richtplankarte Ausschnitt Obergerlafingen (Überarbeiteter Richtplan, Stand November 2012, Kanton Solothurn) BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 1. BEHÖRDENANHÖRUNG ENTWURF 11/2012 16 Die Gemeinde Obergerlafingen hat im Mai 2013 zur Gesamtrevision des kantonalen Richtplans Stellung genommen. Folgende Bemerkungen wurden postuliert: „Nach Auffassung des Gemeinderates Obergerlafingen wird der stärkste und leistungsfähigste Verkehrsträger, nämlich die Autobahn, zu wenig in die Strategie der Raumentwicklung eingebunden. Die Strategie ist im Entwurf eindeutig zu stark agglomerationsbetont und vernachlässigt damit auch die Entwicklung entlang der Autobahn. Der Autobahnanschluss Derendingen muss nach wie vor ein Thema bleiben, ebenso wie eine moderate Entwicklung des Bolackers im Bereich Autobahn-Anschluss Kriegstetten. Der Einwohnergemeinderat begrüsst ausdrücklich die Aufnahme der Nord-Südachse Wasseramt mit den beiden Elementen Tunnel Bleichenberg und Umfahrung Gerlafingen Nord in den Richtplan. Ansonsten ist die Einwohnergemeinde Obergerlafingen mit dem Entwurf des Kantonalen Richtplanes grundsätzlich einverstanden, auch mit den doch relativ einschneidenden Konsequenzen im Bereich Siedlung, und verzichtet auf eine Stellungnahme zu den vier Teilbereichen. Dabei setzt der Gemeinderat Obergerlafingen jedoch voraus, dass in finanzpolitischer Hinsicht die Neuordnung des Finanzausgleichs rasch umgesetzt wird, da der Kanton die Gemeinden zu Wachstums-Budgets zwingt.“ 2. BEHÖRDENANHÖRUNG ENTWURF 9/2014 Am 1. Mai 2014 hat der Bundesrat das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG: SR 700) und die entsprechende Verordnung (RPV: SR 700.1) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die „Ergänzung des Leitfadens Richtplanung" und die „Technischen Richtlinien Bauzonen" erlassen. Diese neuen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen haben dazu geführt, dass das kantonale Bau- und Justizdepartement (BJD) einerseits eine kantonale Siedlungsstrategie entwickelt hat und andererseits an den Kapiteln S-1.1 Grösse des Siedlungsgebiets und Kapiteln S1.2 Bauzonen umfangreiche Änderungen gegenüber dem Anhörungsentwurf 11/2012 des kantonalen Richtplans vorgenommen hat. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 17 Massgebend sind insbesondere folgende Inhalte: - Ziele: Siedlungsgebiet insgesamt nicht vergrössern, Innenentwicklung vor Aussenentwicklung fördern, Bauzonen bedarfsgerecht festlegen, Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung schaffen - Planungsgrundsätze Bauzonen: Insbesondere betr. Einzonungen (mit und ohne Kompensationspflicht) - Planungsaufträge an die Ortsplanungen: Überdimensionierte Bauzonen reduzieren (rückzonen), Massnahmen für nicht verfügbare Bauzonen ergreifen, Reservezonen überprüfen (diese sind in der Regel der Landwirtschaftszone zuzuweisen), Verdichtungspotentiale ermitteln und Massnahmen für eine dichte und qualitativ hochwertige Bebauung sicherstellen - Einschätzung der Bauzonengrösse: Für die Wohn- und Mischzonen wird die Bauzone als eher zu gross eingeschätzt (vgl. Abbildung 4). Gleiches gilt auch für Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 18 Im Folgenden findet sich ein Auszug aus der Siedlungsstrategie des Kantons Solothurn zur Einschätzung der Wohn-. Misch- und Arbeitszone von Obergerlafingen (Entwurf 24.09.2014). Die Einschätzung erfolgt nach dem Ampelsystem: Tabelle 1 Einschätzung der Bauzonengrösse Wohn- und Mischzone (WMZ) Gemeinde Handlungsraum Obergerlafingen agglomerationsgeprägt WMZ unbebaut/ bebaut WMZ Dichte Bauzonenbedarf Kommentar: Geringer Anteil an unbebauten Bauzonen; Dichte schlechter als der Medianwert; Bauzonen eher zu gross. Bevölkerungsentwicklung liegt im Bereich des mittleren Szenarios. Handlungsbedarf: Die Gemeinde hat zu prüfen, ob die Bauzonen dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen, und aufzuzeigen, wie die Siedlung nach innen verdichtet werden kann. Tabelle 2 Einschätzung der Bauzonengrösse Arbeitszone Gemeinde Handlungsraum Obergerlafingen agglomerationsgeprägt Arbeitszonen unbebaut/ bebaut Arbeitsplatzdichte Kommentar: Geringer Anteil an unbebauter Arbeitszone; Dichte ist besser als der Medianwert. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4.4 19 Raumkonzept Kanton Solothurn Im Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3. Juli 2012) wurden drei verschiedene Handlungsräume (Ablösung vom Strukturmodell, Richtplan 2000) definiert (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4 Handlungsräume im Kanton Solothurn, blauer Kreis = Obergerlafingen (Raumkonzept des Kantons Solothurn, 3. Juli 2012 Die Gemeinde Obergerlafingen liegt innerhalb des agglomerationsgeprägten Raums. Dieser weist ländlichen Charakter auf und ist hauptsächlich auf die Wohnnutzung ausgerichtet. In diesen Räumen sind Siedlungsverdichtungen an Standorten mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr anzustreben. Ausserdem sollen klare Siedlungsgrenzen die Identität und räumliche Qualität der Gemeinde erhöhen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4.5 20 Raumentwicklungskonzept Wasseramt 2025 Mit der regionalen Abstimmung der Entwicklung von Siedlung, Landschaft / Landwirtschaft und Verkehr wird das Ziel der nachhaltigen Entwicklung des Wasseramtes verfolgt. Der Schwerpunkt liegt auf einer ausgewogenen und lokal sinnvollen Entwicklung – weder sollen veraltete Strukturen um jeden Preis erhalten, noch wirtschaftliche Entwicklungen gebremst werden. Im Vordergrund stehen nicht der Nutzen einer einzelnen Gemeinde, sondern die Entwicklung und die Vorteile für die Gesamtregion. ZIEL Im Raumentwicklungskonzept soll aufgezeigt werden, wie die Bereiche Siedlung / Raumplanung, Verkehr und Landschaft / Landwirtschaft im Wasseramt aufeinander abgestimmt sind und in welche Richtung sich das Wasseramt in den kommenden 15 Jahren entwickeln soll. STELLUNGNAHME DER GEMEINDE Die Einwohnergemeinde Obergerlafingen nahm am 5. Dezember 2011 zum Raumentwicklungskonzept wie folgt Stellung: „Die Einwohnergemeinde stimmt der Notwendigkeit, nämlich der regionalen Abstimmung der Entwicklung von Siedlung, Landschaft bzw. Landwirtschaft und Verkehr zu. Allerdings ist die Einwohnergemeinde nicht mit allen Massnahmen einverstanden. Die Massnahmeliste Siedlung (Ziff. 4.3 des Raumentwicklungskonzeptes) ist für die Einwohnergemeinde bezüglich Neueinzonungen zu restriktiv, da die Gemeinde nicht mehr weiter wachsen könnte. Ohne entsprechenden Finanzausgleich werden diese Massnahmen von der Einwohnergemeinde nicht akzeptiert. Die Gemeinde ist der Meinung, dass ein massvolles Wachstum immer möglich sein sollte. Für den Gemeinderat ist es zudem schwer nachvollziehbar, weshalb man sich gegen Entwicklungsmöglichkeiten im Bolacker sperrt. Verglichen mit anderen Entwicklungsschwerpunkten wäre im Gebiet Bolacker der Abfluss des Verkehrs, ohne dass Wohngebiete tangiert werden, gewährleistet, indem der Abfluss über die Autobahn geführt werden könnte.“ BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 4.6 21 Leitbild Obergerlafingen 1995 1995 wurde das letze Leitbild erarbeitet. Im Rahmen der Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes 2014 wurde durch die Arbeitsgruppe Ortsplanung eine Beurteilung der damals formulierten Ziele vorgenommen: ENTWICKLUNG Bevölkerung - Obergerlafingen strebt ein Bevölkerungswachstum von 1.5% bis max. 2% an, dies entspricht einer prognostizierten Einwohnerzahl im Jahr 2010 von 1‘330 bzw. 1‘440 Personen. Beurteilung heute: nicht erreicht (Stand 2014: 1‘123 Personen) - Die Mehrzweckhalle soll auch weiterhin als lokales Kulturzentrum genutzt werden können. Beurteilung heute: teilweise erreicht BAUZONE Siedlung - Die Bauzonengrösse soll auf die gewünschte Entwicklung ausgelegt werden. Beurteilung heute: erreicht - Das Gebiet Bündacker soll längerfristig für die Bebauung vorgesehen werden. Beurteilung heute: nicht erreicht - Im Längacker und Schüracker soll die Bauzone den bestehenden Siedlungsrändern angepasst werden. Beurteilung heute: erreicht - Neuen Wohnformen will man offen begegnen. Beurteilung: erreicht - Es sollen wohnliche Quartiere geschaffen werden, u.a. durch Verkehrsmassnahmen. Beurteilung: nicht erreicht ARBEIT - Arbeitsplätze sollen ermöglicht werden und man will insbesondere am Standort Bolacker festhalten. Beurteilung: erreicht - Am ideal erschlossenen Arbeitsstandort Bolacker soll eine möglichst dichte Arbeitsplatznutzung angestrebt werden. Beurteilung: erreicht - Die Gewerbezone Steinacker soll nicht vergrössert werden. Beurteilung: erreicht DORFKERN - Es soll längerfristig ein Dorfmittelpunkt als Treffpunkt geschaffen werden. Beurteilung: nicht erreicht BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 ARCHITEKTUR - 22 Neubauten sollen sich gut ins Dorfbild integrieren, keine „Fremdkörper“ sein und trotzdem eine zeitgemässe Architektursprache ausdrücken. Beurteilung: erreicht SCHULE - Die Schulhauserweiterung soll realisiert werden. Beurteilung: nicht erreicht ENERGIE - Die öffentlichen Gebäude sollen ressourcenschonend und umweltfreundlich versorgt werden. Umweltschonende Energieträger sollen gefördert werden und in diesen Bereichen will man eine Vorzeigerolle einnehmen. Beurteilung: nicht erreicht ERSCHLIESSUNG Verkehr - Es soll eine finanzierbare Verkehrsplanung angestrebt werden, d.h. eine Beschränkung auf das Wesentliche. Beurteilung: erreicht SICHERHEIT - Die Sicherheit für Fussgänger und insbesondere für die Schulkinder soll erhöht werden. Priorität haben die Kriegstetten-, Schulhaus- und Waldstrasse. Beurteilung: nicht erreicht - Strassen(aus)bauten in den Quartieren sollen nicht mehr nur als Verkehrsträger gestaltet werden, sondern auch als Lebensund Aufenthaltsraum für die Bewohner verstanden werden. Konsequenz: reduzieren der Geschwindigkeiten, Strassen(raum)gestaltungen. Beurteilung: nicht erreicht ÖV - In regionaler Zusammenarbeit soll eine Verbesserung der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr angestrebt werden. Beurteilung: teilweise erreicht LEBENSRÄUME ERHOLUNG Natur, Landschaft und Erholung - Der Anteil der naturnahen Flächen soll erhöht werden. Beurteilung: erreicht - Der Erlebniswert der Landschaft soll, insbesondere entlang dem Grüttbach mit Neugestaltungen und der Schaffung von Naturelementen erhöht werden (Einzelbäume, Hecken, magere Wiesen etc.). Beurteilung: teilweise erreicht DORFKERN - Es soll ein Dorfmittelpunkt geschaffen werden. Beurteilung: nicht erreicht BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 5 Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung 5.1 Bevölkerung 23 ENTWICKLUNG Insgesamt hat die Einwohnerzahl von Obergerlafingen von 1999 bis 2014 von 1‘090 auf 1‘123 zugenommen. Dies entspricht einer jährlichen Zunahme von 0.20% oder 2 Personen während der letzten 15 Jahre. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Obergerlafingen eine schwankende Bevölkerungsentwicklung erlebt. KANTONALE PROGNOSE 2035 Wie die Abbildung 5 zeigt, liegt die kantonale Bevölkerungsprognose für die Gemeinde Obergerlafingen bis 2035 bei 1‘113 Personen (RRB Nr. 1212 vom 29. Juni 2010). Dies entspricht einer Gesamtabnahme von 10 Personen bis 2035 (ausgehend von 1‘123 Einwohner im Jahr 2014). Die Gemeinde Obergerlafingen ist mit dieser Prognose nicht einverstanden. Die Bevölkerungsabnahme ab dem Jahr 2024 ist aus Sicht der Gemeinde nicht nachvollziehbar. Insbesondere mit den geplanten Investitionen der Gemeinde in die bauliche Entwicklung (Schulhaus, verdichtete Wohnüberbauung) (vgl. Beilage Plan Siedlungsentwicklung). Abbildung 5 Bevölkerungsentwicklung 1999-2014 und kantonale Entwicklungsprognose 2014 bis 2035 für die Gemeinde Obergerlafingen (Quelle: Einwohnergemeinde; Amt für Finanzen, Kanton Solothurn). BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 WACHSTUMSZIEL DER GEMEINDE 24 Die Gemeinde Obergerlafingen strebt ein Wachstum von 1% bis im Jahr 2035 an, um als Wohngemeinde funktionsfähig und attraktiv zu bleiben. Die Gemeinde sucht ein gemässigtes Wachstum, um dem Wachstumsdruck der Infrastruktur standhalten zu können. 1‘384 (+ 1%) 1‘123 (Stand 2014) Abbildung 6 Angestrebte Bevölkerungsentwicklung mit einem Wachstum von 1% der Gemeinde Obergerlafingen (Quelle: BSB + Partner, 2015). BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 5.2 ALTERSSTUKTUR Abbildung 7 25 Bevölkerungsstruktur Die folgende Abbildung 7 zeigt, dass die Bevölkerung von Obergerlafingen seit 2000 leicht älter geworden ist. Die Kategorie 0 – 19-jähirg hat leicht zugenommen. Die 20 – 39-jährigen haben um rund -2.3% abgenommen, der kantonale Durchschnitt dieser zwei Kategorien liegt bei –2.2% bzw. -2.3%. Die Kategorie der 40 - 64-jährigen Bevölkerung ist um 0.8% angestiegen, was im Vergleich zum Wert des Kantons Solothurn (3.8%) relativ tief ist. Der Anteil der 65 - 79-jährigen hat um 3.1% zugenommen. Dies ist wesentlich höher als der Durchschnitt des Bezirks Wasseramts (1.2%) und des Kantons Solothurn (0.5%). Bei der Kategorie der über 80-jährigen Bevölkerung fand eine Abnahme von -1.7% statt. Obergerlafingen ist ein klassisches Einfamilienhausdorf. Es hat wenige Mietwohnungen und Wohnstrukturen für Junge fehlen weitgehend. Demographische Entwicklung: Altersstruktur und deren Veränderung zwischen 2000 und 2013 der Gemeinde Obergerlafingen in % (Quelle: Amt für Finanzen, Kanton Solothurn). BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 5.3 26 Siedlungsgebiet Ein Dorfkern ist nicht wirklich vorhanden. Das Bedürfnis nach einem Dorfkern besteht aber grundsätzlich, es sind jedoch heute keine entsprechenden Projekte/ Ideen vorhanden. Die Gemeinde Obergerlafingen weist vor allem ein- und zweigeschossige Gebäude auf. Eine 3-geschossige Bauweise ist für die Gemeinde möglich, jedoch nur bei „geeigneten“ Projekten. Der Bauernhof Nussbaum ist am Aussiedeln, sonst gibt es keine weiteren landwirtschaftlichen Gebäude ausserhalb der Bauzone. Obergerlafingen hat keine Ortsbildschutzzone. Ein Gebäude gilt als geschütztes Kulturobjekt. Der Schutz ist beschränkt auf einzelne Konstruktionsteile des Gebäudes (Holzbalken). BAUENTWICKLUNG Gemäss Angaben der Gemeinde Obergerlafingen sind rund 2.90 ha Wohn- und Mischzone verfügbar. 1.42 ha Wohn- und Mischzone sowie 0.24 ha Gewerbe- und Industriezone sind nicht verfügbar. Das Amt für Raumplanung Kanton Solothurn hat 2012 den Bebauungsgrad der Gemeinden erhoben. Dabei weist Obergerlafingen eine bebaute Fläche von rund 30.61 ha in der Wohn- und Mischzone sowie 6.33 ha in der Industrie- und Gewerbezone auf. Die unbebaute Fläche beträgt ungefähr 2.64 ha in der Wohn- und Mischzone sowie 0.11 ha in der Industrie- und Gewerbezone. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen weist eine bebaute Fläche von 9.23 ha und eine unbebaute Fläche von 0.05 ha auf. Von den unbebauten Flächen sind gemäss Angaben der Gemeinde rund 7.05 ha verfügbar. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Abbildung 8 Plan Verfügbarkeit von Bauparzellen nach Nutzungszonen (BSB + Partner 2014) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG 27 Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 ENTWICKLUNG Abbildung 9 6 Wirtschaft und Standort 6.1 Beschäftigte / Arbeitsstätten 28 Die Entwicklung im Bereich Wirtschaft und Standort wird anhand der Anzahl Arbeitsplätze und Arbeitsstätten beurteilt (vgl. Abbildung 9). In den Jahren 1995 bis 2008 ist die Anzahl der Arbeitsstätten von 53 auf 59 gestiegen. Die Anzahl Arbeitsplätze ist zwischen 2001 und 2005 von 225 auf 295 gestiegen. Das Wachstum ist aufgrund von verschiedenen Standortvorteilen der Gemeinde (Autobahnnähe, Steuern) zu erklären. Mehrere mittlere KMU sind in dieser Zeit gewachsen und haben neue Arbeitsplätze geschaffen. Ein noch stärkeres Wachstum hat nach 2008 mit der Überbauung der Industriezone Bolacker, welche eine hohe Arbeitsplatzdichte aufweist, eingesetzt. Entwicklung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten in der Gemeinde Obergerlafingen (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn) * Die neusten Zahlen des Kantons Solothurn (2011) basieren auf einer anderer Erhebungsmethode, sie sind deshalb nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 29 In der untenstehenden Abbildung 10 ist ersichtlich, dass heute in Obergerlafingen der 2. Sektor (Industrie und Gewerbe) am meisten Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Der 1. Sektor (Land- und Forstwirtschaft) beschäftigte 2008 noch 2% aller Erwerbstätigen im Dorf. Wie in vielen anderen Gemeinden vermindert sich der Anteil der Erwerbstätigen im 1. Sektor auch in Obergerlafingen kontinuierlich. Die bestehende landwirtschaftliche Nutzfläche kann durch die Rationalisierung der Landwirtschaft von wenigen Landwirten bewirtschaftet werden. Gemäss der letzten Volkszählung (BfS) waren im Jahr 2000 rund 55% der Wohnbevölkerung der Gemeinde Obergerlafingen erwerbstätig. Abbildung 10 Entwicklung der Arbeitsplätze in % nach Sektoren in der Gemeinde Obergerlafingen (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn) * Die neusten Zahlen des Kantons Solothurn (2011) basieren auf einer anderer Erhebungsmethode, sie sind deshalb nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor. Obergerlafingen weist zum heutigen Zeitpunkt keine unbebaute Gewerbezone auf. Seit 2000 sind 16 Aren der Industrie- und Gewerbezone überbaut worden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 30 7 Verkehr 7.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Autobahnanschluss Kriegstetten sowie die gute Verbindung nach Solothurn garantiert Obergerlafingen eine ausgezeichnete Verkehrserschliessung für den MIV. Probleme bringt der Durchgangs- / Fluchtverkehr durch die Wohnquartiere insbesondere von Utzenstorf via Birkenweg und Waldstrasse nach Recherswil. Fehlende Verkehrsanpassung (Temporeduktion) der Autolenker sowie fehlende Trottoirs oder andere Verkehrsberuhigungsmassnahmen stellen für die Fussgänger und Velofahrer ein Risiko dar. Zählungen Zählstelle 117 Kriegstettenstrasse (117) Jahr 2000 / 2005 / 2010 DTV 9‘243 / 10‘976 / 10‘510 SV 11.1% / 9.5% / 9.7% Kantonale Prognose Kriegstettenstrasse (117) Jahr 2013 / 2018 / 2020 DTV 14‘000 / 14‘300 / 14‘600 Zählungen Hauptstrasse (118) Jahr 2000 / 2005 / 2010 DTV 1‘312/ 1‘494 / 1‘498 SV 6.8% / 3.5% / 3.5% Kantonale Prognose Hauptstrasse (118) Zählstelle 118 Jahr 2013 / 2018 / 2020 DTV 1‘600 / 1‘700 / 1‘700 Abbildung 11 Verkehrszählung 2000/2005/2010 sowie kantonale Prognose in der Gemeinde Obergerlafingen (Quelle: SoGIS). Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Anteil Schwerverkehr (SV). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 7.2 31 Öffentlicher Verkehr (öV) Abbildung 12 zeigt die Buslinie Bellach-Solothurn-BiberistGerlafingen-(Zielebach)-Kriegstetten. Mit diesem Anschluss weist Obergerlafingen eine „funktionierende“ Erschliessung mit dem öV zum Zentrum Solothurn auf. Die geplante Bushaltestelle im Bolacker erschliesst zukünftig die Industriezone mit dem öV. Die Bus-Linie weist vom Dorfzentrum her eine StundentaktVerbindung auf. Damit kann Solothurn in 22 Minuten erreicht werden. Mit der Erschliessungsgüte D1 bis E liegt Obergerlafingen unter dem Schnitt der Nachbargemeinden. Abbildung 12 Verbindungen des öffentlichen Verkehrs der Gemeinde Obergerlafingen (blau: Bus-Linie) (Quelle: SoGis) und Erschliessungsgüte und Haltestellennetz des öffentlichen Verkehrs. Güteklasse C (lila), D1 (dunkelrot), D2 (orange), E (gelb) (Quelle: SO!GIS, Zugriff am 12. Juni 2013) Geplante Bushaltestelle Bolacker BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 7.3 32 Langsamverkehr Dank der geringen Verkehrsdichte des MIV kann sich der Langsamverkehr sicher in den Quartieren bewegen. Auf der Hauptstrasse garantiert das grösstenteils realisierte Trottoir die Sicherheit der Fussgänger. Während der Stosszeiten verursacht der Fluchtverkehr, hauptsächlich von Utzenstorf nach Recherswil (und umgekehrt), in bestimmten Quartieren Gefahren für den Langsamverkehr. Die Linienwahl des öffentlichen Busses beim Kindergarten ist nicht optimal. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 8 33 Infrastruktur und Dienstleistung Obergerlafingen weist eine gut funktionierende Infrastruktur auf. Der Kindergarten befindet sich in Obergerlafingen. Für die Primarschule ist Obergerlafingen einer der Standorte der gemeinsamen Primarschule Recherswil / Obergerlafingen. Die Oberstufe befindet sich in Gerlafingen. Im Schulhauskomplex ist eine Mehrzweckhalle (Turnhalle) integriert, welche von den Vereinen für Sport und Kulturanlässe rege benützt wird. In naher Zukunft besteht die Absicht ein neues Schulhaus in Obergerlafingen zu errichten. Die Infrastruktur im Bereich Strasse, Wasser, Abwasser und Stromnetz ist gesichert und der Unterhalt gewährleistet. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in Obergerlafingen nicht vorhanden. Die umliegenden bieten ausgezeichnete Versorgungsmöglichkeiten. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 9 Natur und Landschaft 9.1 Landschaft / Schutzzonen 34 Verschiedene, ökologisch besonders wertvolle Gebiete sind im kantonalen Richtplan aufgeführt: - Wildtierkorridor „Äusseres Wasseramt“(SO 3) von nationaler Bedeutung erstreckt sich über die Gemeinden Etziken, Halten, Heinrichswil- Winistorf, Hersiwil, Horriwil, Obergerlafingen Oekingen und Recherswil. Die Zielarten sind Baummarder, Dachs, Luchs, Reh, Rothirsch und Wildschwein. Das grösste Hindernis ist die Autobahn A1, die den Korridor bei Recherswil zerschneidet. Ein weiteres grosses Hindernis bildet die Schnellbahnlinie (Bahn 2000). Der Gesamtplan der Gemeinde zeigt eine Schutzzone bzw. schützenswerte Einzelobjekte. - kommunale Uferschutzzone Grüttbach - Hecken gemäss Art. 20 NHV - Geschütztes Kulturobjekt: geschütztes Gebäude (Grüttstrasse 1, RRB Nr. 55 vom 07.01.1947) Das bestehende Naturinventar (BSB+Partner, 1994) ist im Rahmen der Ortsplanung auf seine Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. 9.2 Grundwasser Die Grundwasserfassung Chirchacker ist mit RRB Nr. 3183 vom 11.5.1983 genehmigt worden, die Grundwasserfassung im Tannwald Recherswil/Hölzli mit RRB Nr. 110 vom 11.1.1983 und die Grundwasserfassung Hölzli mit RRB Nr. 989 vom 22.3.1994. Das Grundwasserschutzareal Oberes Wasseramt ist mit RRB Nr. 1437 vom 11.5.1982 genehmigt worden. Die Grundwasserschutzzonen sind altrechtlich (vor 1.1.1999) und müssen innert nützlicher Frist überprüft und neu ausgeschieden werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 9.3 35 Gewässer Das Netz der öffentlichen Gewässer von Obergerlafingen umfasst den Grüttbach, welcher als grösstenteils stark beeinträchtigt klassifiziert wird und durch das Dorf hindurch als naturfremd / künstlich und eingedolt bezeichnet wird. Zusätzlich befindet sich im Süden eine eingedolte Zulaufleitung nach Recherswil. Abbildung 13 Ausschnitt Karte (www.sogis1.so.ch). 9.4 „Ökomorphologie der Fliessgewässer des Kantons“ Naturgefahren Für das Siedlungsgebiet von Obergerlafingen wurde keine Naturgefahrenkarte erstellt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 10 36 Landwirtschaft In Obergerlafingen bewirtschaften 3 Landwirtschaftsbetriebe rund 44 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), davon gelten 41 ha als düngbare Fläche. Der Tierbestand liegt 2013 bei insgesamt 79 Grossvieheinheiten (GVE), somit beträgt die durchschnittliche Anzahl GVE pro ha düngbare Fläche 1.9 GVE/ha. Dieser Wert liegt höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt von 1.2 GVE/ha. Mit einem korrekten Einsatz des Hofdüngers besteht jedoch keine Gefahr für die Umwelt (in Bezug auf Fliessgewässer und Grundwasser). Neben den 3 Landwirtschaftsbetrieben befindet sich ein Pferdezentrum im Gebiet Beileracker mit rund 25 GVE, jedoch ohne LN. Aussiedlungen Allfällige Bestrebungen zur Aussiedlung einzelner Landwirtschaftsbetriebe werden von der Gemeinde unterstützt. Der Erhalt der bestehenden Betriebe – auch solcher, welche innerhalb des Siedlungsgebietes liegen – wird begrüsst. Vernetzungsprojekt Wasseramt West Im Rahmen des Vernetzungsprojektes Wasseramt West wurde ein Massnahmengebiet (Gerkmatten-Leimacker) mit Teilflächen in Obergerlafingen ausgeschieden. Das Projekt befindet sich im 4. Jahr der Umsetzung (2012-2015). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 11 37 Regionale Zusammenarbeit Die Gemeinde Obergerlafingen arbeitet – wo Bedarf besteht - mit den umliegenden Gemeinden zusammen. Als Beispiele der regionalen Zusammenarbeit können folgende Bereiche erwähnt werden: - Schule (Schulkreis) Konferenz der Gemeindepräsidenten Trinkwasserversorgung / Abwasserentsorgung Region Zivilschutz, Feuerwehr Vormundschaftsbehörde / Sozialregion Obergerlafingen sieht in den Nachbargemeinden keine Konkurrenten sondern Partner, mit welchen gemeinsam die anstehenden Probleme zu gelöst werden. Die eigenen Stärken und Qualitäten des Dorfs garantieren weiteres Wachstum und eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung. Obergerlafingen ist daher offen für weitere sinnvolle Zusammenarbeiten. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 38 TEIL C RÄUMLICHES LEITBILD Der Teil C beschreibt das eigentliche Leitbild. Dies besteht aus den definierten Leitsätzen der Gemeinde. Mit den Massnahmen wird zudem aufgezeigt, wie die formulierten Leitsätze zukünftig tatsächlich realisiert werden können. Die aufgeführten Leitsätze und Massnahmen sind, wenn immer möglich, im Plan zum Leitbild räumlich dargestellt. Dabei können diese durchaus einen regionalen Handlungsbedarf aufweisen. Der Massnahmenkatalog soll als Unterstützung für die Umsetzung der Leitsätze bei der Nutzungsplanung sowie den übergeordneten Planungen dienen. Die erarbeiteten Massnahmen besitzen einen orientierenden Charakter für die Planungsbehörde und werden nicht durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Abbildung 14 Plan Siedlungsentwicklung (BSB + Partner 2013) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG 39 Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 40 Übergeordneter Leitsatz Positionierung Obergerlafingen präsentiert sich in der Region als familienfreundliches Wohn- und Arbeitsdorf mit hoher Lebensqualität. Diese Qualität gilt es zu erhalten und die wohnliche Gestaltung des Dorfes – unter Wahrung des Dorfcharakters – auch in Zukunft weiter zu fördern. Leitsätze: Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Wir streben ein moderates Wachstum der Bevölkerung von rund 1% pro Jahr an (rund 10 Personen pro Jahr) und rechnen entsprechend mit einer Bevölkerungszahl von 1‘384 Personen im Jahr 2035. Für die angestrebte Entwicklung ist der Bedarf an Wohnraum bzw. Bauland – unter Berücksichtigung der vorhandenen Baulandreserven – sicherzustellen. Mögliche Massnahmen – Im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevision ist genügend Bauzone auszuscheiden. – Die Siedlungsentwicklung soll prioritär nach innen erfolgen. – Die Siedlungsentwicklung ausserhalb der Bauzone soll grundsätzlich angrenzend an die Bauzone, unter Berücksichtigung der bestehenden Erschliessung, erfolgen. – Bei Neueinzonungen ist die Verfügbarkeit zu gewährleisten. – Überprüfung der Bauvorschriften. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Baulandreserven 41 Wir setzen uns für eine Überbauung der bestehenden unbebauten und erschlossenen Bauzonen ein. Massnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von bestehenden Baulandreserven sind umzusetzen. Mögliche Massnahmen Bestehende Bausubstanz – Zusammenstellung bestehender unbebauter Bauzone mit Angaben zur Erhältlichkeit (öffentlich zugänglich) sowie ein aktiver Dialog mit den Grundeigentümern von unbebauter Bauzone. – Erhältlichkeit von bestehenden Baulandreserven fördern (Bauverpflichtungen). – Die Gemeinde tritt als Förderer oder Bauherr neu gewünschter Wohnbauten auf. Wir unterstützen die Umzonung und Umnutzung von nicht mehr genutzten Landwirtschaftsgebäuden sowie anderen leer stehenden Liegenschaften in einer für das Ortsbild und die Landschaft verträglichen, zeitgemässen Weise. Mögliche Massnahmen Entwicklung – Unterstützung von Umzonungen (Nutzungsplanverfahren) bei Aussiedlungen oder Aufgabe von Landwirtschaftsbetrieben. – Bestehende Einschränkungen in Reglementen sind zu prüfen. – Aktiver Dialog mit dem kantonalen Amt für Raumplanung. Wir schaffen bei Bedarf neue Entwicklungsgebiete für zwei- und dreigeschossige Wohnbauten. Mögliche Massnahmen – Die Einzonung der im Leitbildplan genannten Gebiete ist im Rahmen der Ortsplanung zu prüfen. – Bei Neueinzonungen sind Massnahmen zur Gewährleistung der Erhältlichkeit grundeigentümerverbindlich festzusetzen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 Verdichten nach Innen 42 Wir fördern nach Möglichkeit eine verdichtete Bauweise zum Zwecke einer haushälterischen Bodennutzung, einem minimalen Erschliessungsaufwand sowie einem sparsamen Energieverbrauch. Mögliche Massnahmen Siedlungsgrenzen – Überprüfung der Bauvorschriften. – Schaffung von Wohnzonen für 3-geschossige Bauten. Wir sind bestrebt, die Siedlungsentwicklung (Bauzone und Reservezone) innerhalb der definierten Siedlungsgrenzen zu gestalten. Mögliche Massnahmen – Dorfkern Berücksichtigung von Siedlungsgrenzen im Rahmen der kommenden Ortsplanung. Wir setzten uns für die Schaffung eines lebendigen Dorfkerns ein. Mögliche Massnahmen – Energie Prüfen von Standort und Funktion eines Dorfkerns. Wir unterstützen energieeffiziente Bauweisen sowie öffentliche und private Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien. Mögliche Massnahmen – Überarbeitung / Ergänzungen des Baureglements / Gebührenreglements. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 43 Leitsätze: Wirtschaft und Standort Wirtschaft Wir erhalten und fördern die Attraktivität von Obergerlafingen als Wirtschaftsstandort und setzen uns für den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze ein. Dabei unterstützen wir die ansässigen Unternehmen sowie auch Ansiedlungen neuer Firmen. Mögliche Massnahmen Wertschöpfung – Erweiterung der bestehenden Gewerbezone im Bolacker. – Erhältlichkeit von Einzonungen sichern. Wir wünschen insbesondere produzierende Betriebe mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsplatzdichte. Mögliche Massnahme – Formulierung von Ansiedlungsrichtlinien für die Gewerbezonen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 44 Leitsätze: Verkehr Verkehrssicherheit Wir setzen uns für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ein. Besonders zu beachten ist die Sicherheit des Langsamverkehrs. Wir optimieren die Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer im Dorf. Mögliche Massnahmen Öffentlicher Verkehr – Einführung von verkehrsberuhigenden Massnahmen (Tempo 30) im gesamten Dorf. – Angepasste Strassenraumgestaltung zur Beruhigung des Verkehrs. – Klare und gut sichtbare Signalisierung und Strassenmarkierung. – Überprüfung der Dorfeinfahrten. Wir sichern das bestehende Angebot des öffentlichen Verkehrs. Mögliche Massnahme – Überkommunale Verkehrsplanung Aktiver Dialog mit den zuständigen kantonalen Fachstellen betreffend den Fahrplan, die Linienführung und die Sicherheit. Wir setzen uns für eine regionale Verkehrslösung auf dem übergeordneten Verkehrsnetz – insbesondere für den motorisierten Individualverkehr - ein. Mögliche Massnahmen - Wir unterstützen den geplanten Autobahnanschluss Subingen / Derendingen. - Bei zukünftigen Sanierungen der Kantonsstrassen ist die Verkehrssicherheit der Fussgänger und Velofahrer entsprechend zu beachten. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 45 Leitsätze: Natur und Landschaft Schutzzonen und ökologisch wertvolle Gebiete Wir stellen weiterhin den Schutz, die Erhaltung sowie den Unterhalt der bestehenden Schutzzonen und der ökologisch wertvollen Gebiete sicher. Mögliche Massnahme – Gewässer Prüfung und Ausscheidung der Schutzzonen und der ökologisch wertvollen Gebiete im Rahmen der Ortsplanung. Wir stellen weiterhin einen sachgerechten Unterhalt der Gemeindegewässer sicher und sorgen so dafür, dass die Funktionsfähigkeit der Bauwerke und das Zu- und Abflussvermögen der Gewässer sichergestellt wird. Mögliche Massnahmen – Im Rahmen der Ortsplanung ist der Raumbedarf Fliessgewässer auszuscheiden. Leitsatz: Landwirtschaft Landwirtschaft Wir fördern, unterstützten und tolerieren die aktive Landwirtschaft und deren Entwicklung. Wir sichern die für die Bewirtschaftung notwendige Infrastruktur und erhalten nach Möglichkeit die notwendigen Fruchtfolgeflächen. Wir begrüssen und fördern die ökologische Aufwertung und Vernetzung geeigneter Flächen sowie Bewirtschaftungsmassnahmen im Landwirtschaftsgebiet. Mögliche Massnahmen – Die Gemeinde unterstützt die Erarbeitung und Begleitung von geeigneten Vernetzungsprojekten oder ähnlichen regionalen Projekten. – Unterstützung von landwirtschaftlichen Aussiedlungen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild 2015 46 Leitsatz: Freizeit und Erholung Naherholung Wir bieten unserer Bevölkerung ein attraktives Naherholungsgebiet mit entsprechenden Naturräumen sowie einer attraktiven Freizeit- und Erholungsinfrastruktur. Mögliche Massnahme – Pflege und Unterhalt der kommunalen Naherholungsgebiete sowie der bestehenden Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen. – Weiterführung der Unterstützung der Vereine von Obergerlafingen. Leitsatz: Regionale Zusammenarbeit Regionale Zusammenarbeit Wir stützen uns auf unsere eigenen Stärken und sehen in den Nachbargemeinden keine Konkurrenten. Wir erhalten und fördern sinnvolle regionale Zusammenarbeiten. Mögliche Massnahmen – Offene Betrachtung zukünftiger regionaler Zusammenarbeiten. – Mitarbeit bei regionalen Projekten mit besonderem Fokus auf den Verkehr. BSB + Partner, Ingenieure und Planer Thomas Niggli Oensingen, 05. Mai 2015 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Dominik Langenstein Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild Beilage Leitbild Plan Siedlungsentwicklung BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG 47 Einwohnergemeinde Obergerlafingen Räumliches Leitbild Beilage Leitbild Plan Verfügbarkeit Bauland BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG 48 62 378 958 Verfügbarkeit Bauland 90006 564 69 768 90138 352 90015 90010 56 90128 Unbebaute Bauparzellen Nicht verfügbar (ha) Überbaut (ha) Verfügbar (ha) 53 0.97 0.08 2.90 90013 0.24 Verfügbar 539 90110 120 744 544 743 742 970 Wohnzone 2 0.07 90100 Gewerbezone mit Wohnen 0.15 969 968 789 964 90021 745 965 963 9621150 950 0.05 951 1149 97 791 536 679 678677 676683 682680 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 520 644 530 518 643 80 642 622 529 641 645 316 621 646 623 595 620 629 90048 628 476 698 90101 Gewerbezone mit Wohnen 496 703 435 399 394 727 589 553 932 473 90106 472 758 672 90115 760 468 462 488 339 90033 753 164 931 372 993 734 780 90032 738 757 492 671 484 158 801 90117 511 Uferschutzzone 802 456 155 685 461 467 113 154 724 157 142 714 95 90102 398 386 598 735 90136 150 942 599 402 943 148 169 388 90053 765 358 171 967 966 403 90121 770 771 455 835 836 769 404 170 556 1152 90054 400 1155 90122 981 1157 838 90036 422 721 720 675 447 1158 1156 175 717 718 632 602 1159 421 415 416 414 997 1153 837 657 558 1154 1151 347 772 996 K 471 533 90073 401 265 200 Meter 90035 90118 181 357 938 487 980 356 928 380 90034 978 151 906 600 979 937 90074 605 397 604 537 907 977 90111 975 100 723 719 390 586 525 839 944 936 692 691 637 90119 971 693 585 976 639 552 655 90131 391 590 578 659 90058 90123 369 790 633 669 368 371 581 991 565 367 716 90103 909 302 252 515 670 90125 733 90003 985 584 90132 90059 419 392 737 90124 984 365 739 982 457 756 650 300 332 569 486 458 779 538 489 466 366 570 579 454 775 299 289 661 431 373 432 90068 663 662 999 665 430 799 90004 298 664 666 998 949 409 713 800 350 667 287 90072 90069 407 90005 930 776 638 656 90060 777 709 593 61 654 778 90104 442 290 517 781 712 711 624 786 285 292 519 1 296 387 820 90011 995 343 821 351 575 822 345 90010 823 90006 70 825 754 304 827 90007 826 68 90012 90015 90105 133 577 935 562 660 123 557 90075 90126 405 574 631 481 459 288 992 375 566 649 983 1001 788 596 648 90120 609 90067 256 787 773 303 531 627 736 362 954 658 532 610 592 974 908 249 571 793 425 251 653 331 774 710 247 114 90002 841 363 90057 271 90001 460 424 606 763 521 470 90056 376 Bolacker 469 90038 90040 418 139 Gewässer 732 451 527 939 463 413 Freihaltezone 50 475 167 673 Reservezone 830 474 90107 652 412 446 728 729 730 651 Sondernutzungszone Ausbildungsbetrieb 829 687 554 439 485 689 465 90116 731 547 348 441 162 546 934 688 90114 725 726 582 90030 423 448 90028 994 443 90113 504 545 90029 437 502 90112 434 479 90050 498 497 436 797 764 349 152 449 Zone für öffentliche Sport- und Freizeitanlagen 501 762 761 426 702 450 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 495 701 508 583 796 929 90130 506 507 500 494 509 526 798 795 428 700 138 Industriezone 452 81 699 686 626 794 90047 499 493 90049 767 128 510 433 695 694 625 534 90045 697 696 603 377 427 478 477 619 617 Wohnzone 2 90108 608 630 607 90129 647 618 Nutzungszonen 559 752 90025 684 90019 490615 616 612 613614 748 90134 751 453 268 567 541 542 543 749 953 89 Gewerbezone ohne Wohnen 747 750 952 90022 313 746 1148 Gewerbezone ohne Wohnen Industriezone 740 741 90024 90127 0.14 0 514 90133 464 324 0.45 634 90135 Überbaut Nicht verfügbar 90109
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