41. Jahrgang 24. April 2015 Nummer 17 Telefon: Rathaus 88515 Langenenslingen 0 73 76 / 9 69-0, Telefax 0 73 76 / 9 69-30, E-Mail: [email protected] Grundschule Tel. 14 57 • Kindergarten Tel. 17 32 / Fax 9 63 50 20 • Kindergarten Andelfingen Tel. 0 73 71 / 84 73 • Turnhalle Tel. 18 20 Vorankündigung Verabschiedung von Bürgermeister Werner Gebele Bürgermeister Werner Gebele hat 40 Jahre lang die positive Entwicklung von Langenenslingen bestimmt und gefördert. Die Gemeinde dankt Herrn Gebele ganz besonders hierfür und möchte ihn in einer Feierstunde am Dienstag, den 12. Mai 2015 um 18.30 Uhr in der Turn- und Festhalle Langenenslingen in den Ruhestand verabschieden. Die im Rahmen der Veranstaltung gehaltenen Grußworte werden durch örtliche musizierende Vereine umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein Imbiss angeboten. Zu diesem Anlass ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen Christof Fisel Stellvertretender Bürgermeister ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Amtseinsetzung des neuen Bürgermeisters Andreas Schneider Herr Andreas Schneider wurde am 8. März 2015 zum Bürgermeister der Gemeinde Langenenslingen gewählt. Im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wird er am Montag, den 18. Mai 2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Langenenslingen in sein Amt eingesetzt. Zur Vereidigung und Verpflichtung unseres neu gewählten Bürgermeisters Andreas Schneider ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Christof Fisel Stellvertretender Bürgermeister Seite 2 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 ➠ GEÄNDERTER REDAKTIONSSCHLUSS! 1) Wegen des Feiertages 1. Mai ist der Redaktionsschluss für die Woche 18 bereits am Montag, 27. April 2015, 9.00 Uhr. Um Einhaltung des Termins wird gebeten. Der Verlag ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Langenenslingen (Feuerwehrsatzung - FwS) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1 § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Satzung beschlossen §1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr 1) Die Freiwillige Feuerwehr Langenenslingen, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Langenenslingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. 2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. den Einsatzabteilungen • Andelfingen • Billafingen • Dürrenwaldstetten • Egelfingen • Emerfeld • Friedingen • Langenenslingen • Ittenhausen • Wilflingen 2. der Altersabteilung 3. der gemeinsamen Jugendfeuerwehr. §2 Aufgaben 1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. 2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen und Tiere und 2) 3) 4) 5) 6) 1) Nummer 17 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. §3 Aufnahme in die Feuerwehr In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält auf Antrag einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder Nummer 17 2) 3) 4) 5) 6) 1) 2) 3) 4) 5) Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurde. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Abteilungskommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr, oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 6) 7) 8) 9) 1) 2) 3) 4) 5) Seite 3 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Abteilungskommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Abteilungskommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. §6 Altersabteilung Die Altersabteilung besteht aus den Altersgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses mit Zustimmung des Gemeinderats bei den Einsatzabteilungen gebildet werden. In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Die Leiter der Altersgruppen und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Abteilungsausschusses zu der Wahl durch den Abteilungskommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Abteilungsausschusses abberufen werden. Der Leiter der Altersgruppe ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersgruppe unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten oder vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersgruppe zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. Seite 4 1) 2) 3) 4) 5) 1) Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 §7 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr besteht aus Jugendlichen aus allen 9 Ortsteilen der Gemeinde. In die Jugendfeuerwehr können Personen vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind, und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim Abteilungsausschuss einer Einsatzabteilung beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Abteilungsausschuss der Abteilung, bei der ein Antrag auf Aufnahme gestellt wurde. Der Leiter der Jugendfeuerwehr hat der Aufnahme zuzustimmen. Erteilt er keine Zustimmung, hat der Feuerwehrausschuss über die Aufnahme zu entscheiden. Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart soll der Einsatzabteilung Langenenslingen angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. §8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. Nummer 17 §9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Abteilungskommandant, 3. Leiter der Altersgruppen, 4. Jugendfeuerwehrwart, 5. Feuerwehrausschuss, 6. Abteilungsausschüsse, 7. Hauptversammlung, 8. Abteilungsversammlungen. § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und Stellvertreter 1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er kann zugleich Leiter einer Einsatzabteilung (Abteilungskommandant) sein. 2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. 3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt. 4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. 5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. 6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. 7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungsoder Verpflichtungsklage erheben. 8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. 9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere: 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, die Leiter der Altersgruppen, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. 10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. 11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. 12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). 13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr. 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10, 11 und 12 entsprechend. § 11 Unterführer 1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. 2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. 3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart 1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. 2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. 3) Für Schriftführer und Kassenverwalter in den Einsatzabteilungen und der Jugendabteilung gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß. 4) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 17) der Einsatzabteilung zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Abteilungskommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermö- Seite 5 gens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. 5) Der Gerätewart wird vom Abteilungskommandanten nach Anhörung des Abteilungsausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Abteilungskommandanten zu melden. § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse 1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus einem auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitglied der Einsatzabteilung Langenenslingen. 2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an - der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten), - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer. 3) Ist der Feuerwehrkommandant gleichzeitig Abteilungskommandant, erhöht sich die Anzahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses nach Abs. 1 für die Einsatzabteilung, der der Feuerwehrkommandant angehört, um ein weiteres Mitglied. Gleiches gilt für den Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder der Abteilungskommandant nach Abs. 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. 4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. 6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. 8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. 9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und aus je bis zu fünf gewählten Mitgliedern. 10) Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 11) Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, die Leiter der Altersgruppen, der Schriftführer und der Kassenverwalter an. 12) Die Absätze 3 bis 7 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen. Seite 6 1) 2) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 1) 2) 3) Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 § 14 Ausschuss bei der Jugendfeuerwehr Bei der Jugendfeuerwehr wird ein Ausschuss gebildet. Er besteht aus dem Leiter der Abteilung als dem Vorsitzenden und aus 3 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dem Ausschuss gehören außerdem der Stellvertretende Leiter der Jugendfeuerwehr, der Schriftführer und der Kassenverwalter an. Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 13 Absätze 4 bis 8 der Satzung entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr zu erstatten. In den Abteilungsversammlungen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr hat zusätzlich der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten. Die Abteilungsversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersgruppen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. § 16 Wahlen Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. Nummer 17 4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. 5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. 6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. 7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, den Altersgruppen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 6 sinngemäß. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) 1) Für die Einsatzabteilungen der Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. 2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. 3) Der Abteilungsausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. 4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Abteilungsausschuss. Der Abteilungsausschuss kann den Abteilungskommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Abteilungskommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. 5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. 6) Für die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr wird ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend. § 18 Inkrafttreten 1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 27.10.1997 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langenenslingen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen beschlossen: § 1 - Geltungsbereich (1) Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen werden Kostenersätze nach dieser Satzung und dem beigefügten Kostenverzeichnis, das Anlage und Bestandteil dieser Satzung ist, berechnet und erhoben. (2) Als Leistungen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbefugter Alarmierung, das Ausrücken bei Fehlalarmierungen (blinde Alarmierungen) durch private Brandmeldeanlagen oder der Widerruf der Alarmierung (Abbruch des Einsatzes) sowie freiwillige Leistungen aufgrund von Anforderungen. § 2 - Kostenerstattungspflicht (1) Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen werden Kosten nach dieser Satzung und dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis berechnet. (2) Keine Kosten werden berechnet für Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz stehen: 1. bei Bekämpfung von Schadenfeuern (Bränden), 2. bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Unglücksfälle und dgl. verursacht worden sind, 3. bei technischen Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. (3) Entgegen der Kostenbefreiung nach Abs. 2 wird Ersatz der Kosten verlangt, wenn 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, 2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde, 3. Kosten für Sonderlöschmittel und Sondereinsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 6. ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde, 7. die Feuerwehr mit Maßnahmen des Feuersicherheitsdienstes Seite 7 bei Ausstellungen, Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen beauftragt wird. § 3 Überlandhilfe / Amtshilfe (1) Der Kostenersatz bei Überlandhilfe innerhalb des Landkreises nach § 26 des Feuerwehrgesetzes wird über den Kreisfeuerlöschverband Biberach abgerechnet. (2) Der Kostenersatz bei Überlandhilfe außerhalb des Landkreises Biberach hat der Träger der Gemeindefeuerwehr gemäß § 26 Feuerwehrgesetz zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 4 Kostenersatzpflichtiger (1) Kostenersatzpflichtig ist: 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend. Hat der Kostenersatzpflichtige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist auch derjenige zahlungspflichtig, dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist für den Zahlungsverpflichteten ein Betreuer bestellt, so ist auch dieser kostenersatzpflichtig. Ist der Zahlungspflichtige von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt worden, dann ist auch der andere zahlungspflichtig, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt; 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde; 4. der Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wurde. (2) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt. (3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. § 5 - Berechnung der Kostenersätze (1) Der Kostenersatz wird nach dem in der Anlage beigefügten Kostenverzeichnis und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge, der Geräte und Ausrüstungsgegenstände berechnet. (2) Soweit nach dem Kostenverzeichnis Stundensätze anzuwenden sind, werden angefangene halbe Stunden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Bei Tagessätzen wird jeder angefangene Kalendertag als voller Tag berechnet. (3) Die Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr setzen sich wie folgt zusammen: 1. den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr, 2. den Fahrzeug- und Gerätekosten (Vorhalte- und Betriebskosten), 3. die Einsatzzeit des Personals und der Fahrzeuge beginnt mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten. 4. Geräte, die nicht bereits als Teil einer Fahrzeugbeladung zur Berechnung gelangen, werden je nach Gerät je Stück oder pro eingesetzte Stunde berechnet. 5. Verbrauchte Materialien (Ölbinde- , Löschmittel) werden zum Selbstkostenpreis zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 10 % berechnet. 6. Sonstige Leistungen Dritter (z.B. Entsorgung von Sondermüll) werden zu den jeweiligen Selbstkostenpreisen zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 10 % berechnet. 7. Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten oder Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten, z.B. Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust, sind diese zusätzlich zu erstatten. § 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches (1) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt. (3) Die Kosten werden mit Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides an den Ersatzpflichtigen zur Zahlung fällig. Seite 8 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 § 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrkostenersatzsatzung vom 27.10.1997 außer Kraft. Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Langenenslingen vom 20.04.2015 Verzeichnis der Kostenerstattungssätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langenenslingen Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen werden folgende Kostenersätze erhoben: 1. Personalkosten Feuerwehrangehörige, je Person 2. Fahrzeug- und Gerätekosten 12,00 € je Einsatzstunde, Vorhaltekosten Betriebskosten je Einsatztag je Stunde Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Löschgruppenfahrzeug LF 8 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Schlepper oder anderes Zugfahrzeug Tragkraftspritze TS 8/8 u. TS-Anhänger Tragkraftspritze (TS 8/8) Wassersauger Tauchpumpe Pressluftatmer Motorsäge Notstromaggregat Scheinwerfer mit Stativ 1 A-, B-, C- oder D-Schlauch, jeweils 45,00 € 36,00 € 28,00 € 24,00 € 18,00 € 18,00 € 16,00 € 14,00 € 18,00 € 11,00 € 7,00 € 10,00 € 20,00 € 8,00 € 14,00 € 6,00 € 2,00 € 3. Sonstige Kosten, Verbrauchsmaterialien Sonstige Kosten und Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel, Löschpulver, Treibmittel usw. sind in der tatsächlich entstandenen Kostenhöhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 10 % zu verrechnen). 4. Heustockeinsätze Bei Heustockeinsätzen (Einsatz von Heuwehrgeräten und Heustocksonden) ist der jeweilige Besitzer des landwirtschaftlichen Anwesens zahlungspflichtig. Neben den Personalkosten entsprechend Ziffer 1 des Kostenverzeichnisses werden folgende Kostenersätze für den Einsatz der Feuerwehr erhoben: Transport des Heuwehrgerätes 0,80 € je Fahrtkilometer Heuwehrgerät 10,00 € je Betriebsstunde 5. Sonstiges Bei Hinzuziehung privater Aggregate wie Pumpendruckfässer u.ä. werden in analoger Anwendung von Ziff. 2 je eingesetztem Transportwagen 10 €je Betriebsstunde berechnet. Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister Nummer 17 Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.04.2015 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen: § 1 - Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde 9,50 Euro. (2) Der Berechnung der persönlichen Einsatzzeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Am Gerätehaus angetretene aber nicht mehr ausgerückte Feuerwehrangehörige erhalten eine Entschädigung für eine Einsatzstunde. Einsätze, die während Übungen, Ausbildungsveranstaltungen und Schulungsabenden stattfinden, werden nicht entschädigt. (3) Für die Reinigung der persönlichen Ausrüstung und des Körpers wird keine zusätzliche Vergütung berechnet, da diese bereits mit der Vergütung gemäß Absatz 1 abgegolten ist. (4) Für die Bereitstellung eines Schleppers oder eines anderen Zugfahrzeugs erhält der Fahrzeughalter pro Betriebsstunde eine Entschädigung in Höhe des jeweils gültigen Mietsatzes für Betriebsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte des Kreismaschinenrings. Das gleiche gilt für den Einsatz eines Vakuumfasses. (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 - Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Sprechfunker, Truppmann und Truppführer) wird auf Antrag eine einmalige Aufwandsentschädigung für Auslagen von pauschal 70,-- Euro nach Vorliegen des Abschlusses gewährt. (2) Für die Teilnahme an sonstigen Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz von 5,-- Euro für die ersten vier Stunden und von 5,-- Euro für je weitere vier Stunden gewährt. Entsteht zusätzlich bei Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht mehr als zwei Arbeitstage dauern, ein Verdienstausfall, so wird anstelle des in Satz 1 genannten Auslagenersatzes der Arbeitsverdienstausfall und die notwendigen Auslagen mit 9,50 Euro pro Stunde, entsprechend § 1 Abs. 1, vergütet. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. (4) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 bzw. Absatz 2 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse der Deutschen Bundesbahn oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. (5) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 § 3 - Aufwandsentschädigung für Übungsdienste Für die Teilnahme an Übungsdiensten wird als Auslagenersatz eine pauschale Aufwandsentschädigung von 3,00 Euro pro Übung gewährt. § 4 - Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung: Feuerwehrkommandant stellv. Feuerwehrkommandant 600,-- €/Jahr 250,-- €/Jahr Kommandanten und deren Stellvertreter der Einsatzabteilungen: Kommandant Andelfingen Billafingen Dürrenwaldstetten Egelfingen Emerfeld Friedingen Ittenhausen Langenenslingen Wilflingen 150,-- €Jahr 100,-- €Jahr 100,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr 200,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr Stellv. Kommandant 75,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr 100,-- €/Jahr 50,-- €/Jahr Gerätewarte der Einsatzabteilungen: Langenenslingen 400,-- €/Jahr Andelfingen 150,-- €/Jahr Billafingen 100,-- €/Jahr Dürrenwaldstetten 100,-- €/Jahr Egelfingen 100,-- €/Jahr Emerfeld 100,-- €/Jahr Friedingen 100,-- €/Jahr Ittenhausen 100,-- €/Jahr Wilflingen 100,-- €/Jahr Jugendwart der Jugendfeuerwehr 200,-- €/Jahr stellv. Jugendfeuerwehrwart 150,-- €/Jahr § 5 - Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz), sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,50 €/Stunde gewährt. § 6 - Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 27.10.1997 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister Seite 9 Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.10.1980 Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: §1 Änderung Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2.12 der Hauptsatzung vom 14.10.1980 wird angefügt: 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen: § 1 Änderung § 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung: §3 Aufwandsentschädigung (1) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Andelfingen 37 v.H., - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Billafingen 45 v.H., - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Dürrenwaldstetten 45 v.H., - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Emerfeld 45 v.H., - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Friedingen 45 v.H., - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Ittenhausen 45 v.H. - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Wilflingen 50 v.H. des Mindestbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers der der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe. (2) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters anstelle der in § 1 genannten, gestaffelten Durchschnittssätze eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 51,- € pro Vertretungstag. Seite 10 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 (3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird monatlich im Voraus gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Mai 2015 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Langenenslingen, den 21.04.2015 Gebele Bürgermeister DIE GEMEINDE INFORMIERT Achtung, geändertes Datum Emerfeld darf sich nun über ein eigenes Heimatbuch freuen Buchvorstellung durch Herrn Redakteur a.D. Karl Werner Steim am 28.04.2015 im Gasthaus „Löwen“ in Emerfeld - Die Bevölkerung und auch alle sonstig Interessierten sind zur Buchvorstellung mit anschließendem Verkauf herzlich eingeladen In der Reihe unserer bisher herausgegebenen Heimatbücher über Ortsteile in unserer Gemeinde kann nun in diesem Jahr das mehrfach angekündigte Heimatbuch über den Ortsteil Emerfeld herausgebracht werden. Es ist ein Gesamtwerk, das mit 466 Seiten einen umfassenden Überblick zur Geschichte von Emerfeld, sowohl für den Bereich der bürgerlichen als auch für den kirchlichen Bereich gibt. Herr Redakteur a.D. Karl Werner Steim hat die dafür notwendigen Daten zusammengetragen und niedergeschrieben. Der Autor, Karl Werner Steim, wird das Buch am Dienstag, 28. April 2015, 19:00 Uhr, im Gasthaus „Löwen“ in Emerfeld offiziell vorstellen. Danach besteht die Möglichkeit, das Buch um 39,50 €zu erwerben. Aufgrund den Erfahrungen, die wir mit den Heimatbüchern von Billafingen und Friedingen gemacht haben, wurde die bisherige Auflage erweitert, weil wenige Tage nach der Buchvorstellung diese beiden Werke vergriffen waren. Interessenten, die sich dieses umfassende Buch über Dürrenwaldstetten zulegen möchten, können es auch nach dem Vorstellungstermin bei der Gemeinde, Tel. 07376/9690, Fax: 07376/96930, Email: [email protected], erwerben. Es wird auch bei Berechnung der Portokosten zugeschickt. „Auf da Markt got ma oifach na“, so würde man es in schwäbisch sagen - Treffpunkt Krämermarkt am Samstag, 25.April 2015 Nun ist es wieder soweit. Auf dem Rathausplatz in Langenenslingen findet wieder unser Krämermarkt mit Flohmarkt statt. Das Angebot ist vielfältig. Unter anderem werden Spielwaren, Hüte, Schürzen, Socken, Bekleidung, Kurzwaren usw. zum Verkauf angeboten. Das Haus für Senioren bietet wieder Kaffee und Kuchen an sowie vielerlei Stricksachen, wie z.B. Socken versch. Größen, Babyschuhe und -pullis, Taufkleidchen für Puppen und auch größer, Schürzen und vieles mehr. Und nicht zu vergessen: für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger den Krämermarkt in Langenenslingen zu besuchen. Nummer 17 GEMEINDE LANGENENSLINGEN Am Samstag, 25. April 2015, findet auf dem Rathausplatz in Langenenslingen unser KRÄMERMARKT mit FLOHMARKT statt. Anmeldungen sind noch möglich. Zum Besuch laden herzlich ein: Bürgermeister und Gemeinderat - Was Du nicht willst das man Dir tut - das füg auch keinem anderen zu Wir bitten Sachbeschädigungen in der Nacht zum 1. Mai zu unterlassen Die Nacht zum 1. Mai ist die Walpurgisnacht. Aus alten Zeiten ist der Brauch heute noch lebendig, in dieser Nacht Gegenstände, die nicht ordentlich versorgt sind, wegzutragen. Die Einwohner sehen in diesem Brauch eine Aufforderung, rechtzeitig aufzuräumen. Dass der Brauch mancherorts aber in groben Unfug ausartet ist gewiss nicht im Sinne der Walpurgisnacht. Wenn Schaden entsteht, fällt ein Scherz nicht mehr in den Rahmen des Brauchtums. Alle Jugendlichen/Erwachsenen werden deshalb gebeten, die Mainacht nicht in Unfug oder gar strafbare Handlungen, z.B. Sachbeschädigungen an Gemeindeeinrichtungen oder auch an Privatbesitz usw. ausarten zu lassen. Auch Schmierereien lassen sich nicht immer ohne großen Aufwand (Nachstreichen der Fassade usw.) beseitigen. Dies kann für die Verursacher deshalb teuer werden. Insbesondere Eltern werden an ihre Aufsichtspflicht und Erziehungskompetenz erinnert. Sie werden gebeten auf ihre Kinder entsprechend positiv einzuwirken. Sachbeschädigungen an Gemeindeeinrichtungen werden zur Anzeige gebracht. Quadfahrer dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Quad- und Motocrossfahrer, ebenso wie alle anderen Kraftfahrzeuge nur auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Im Ortsteil Dürrenwaldstetten wurden in einem Acker Quadspuren entdeckt. Hierbei können für die Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen durchaus Schäden entstehen. Wer mit Kraftfahrzeugen wie z. B. Quads oder ähnlichem außerhalb öffentlicher Straßen wie z. B. auf Feldwegen, auf Äckern und Wiesen oder im Wald fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und etwaigen Schadensersatzansprüchen rechnen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Mitteilung, wenn solche Verstöße gesehen werden. Grüngutsammlung des Landkreises Biberach Am 24. April 2015 findet wieder eine Grüngutsammlung statt. Eingesammelt werden: Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub Nicht eingesammelt werden: Organische Küchenabfälle, Boden, Steine und Wurzelstöcke Das Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten. Es dürfen nur verrottbare Verpackungsmaterialien verwendet werden. Die Grünabfälle sind bis 6:30 Uhr am Straßenrand sichtbar bereitzustellen. Bitte halten Sie diese Regelung ein, da das Grüngut sonst nicht mitgenommen werden kann. Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Seite 11 Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung Freiwillige Feuerwehr Egelfingen 05. Feburar 2015 Langenenslingen-Wilflingen, L277, OEG Langenenslingen, zwischen 11:50 und 13:45 Uhr, gemessene Kfz 207, Überschreitungen 8 18. Februar 2015 Langenenslingen-Andelfingen, L277, OEG Langenenslingen, zwischen 15:52 und 18:00 Uhr, gemessene Kfz 437, Überschreitungen 17 19. Februar 2015 Langenenslingen-Pistre, L 275, OD 60 KM/H, zwischen 16:19 und 17:45 Uhr, gemessene Kfz 82, Überschreitungen 6 20. Februar 2015 Langenenslingen, Stukkenstraße, Zone 30 KM/H zwischen 17:09 und 18:46 Uhr, gemessene Kfz 43, Überschreitungen 4 21. Februar 2015 Langenenslingen-Andelfingen, L277, OEG Altheim, zwischen 6:39 und 9:11 Uhr, gemessene Kfz 133, Überschreitungen 14 Feuerwehrvergleichswettkampf Am kommenden Samstag, 25.4.2015, findet wieder der inzwischen bekannte Vergleichswettkampf zwischen mehreren Feuerwehren statt. Neben Feuerwehr-Mannschaften aus der Gesamtgemeinde haben sich auch Wehren aus näherer Umgebung zur Teilnahme angemeldet. Unterschiedliche Aufgaben sind zu meistern, ausgerichtet nach Schnelligkeit, Geschicklichkeit, Taktik und Kraftausschöpfung. Damit der Wettkampf auch dieses Jahr spannend bleibt, wurden vom Veranstalter neue Spiele in den Programmablauf mit einbezogen. Die Siegermannschaft kann einen für Feuerwehrleute typischen Preis entgegennehmen. Alle aktiven Gruppen erhalten einen Pokal. Den Teilnehmern wie auch den Zuschauern dürfte das ganze Spektakel viel Freude und Spaß bereiten. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Ausgetragen wird der Wettkampf in der Festhalle in Egelfingen. Beginn ist ab 19.30 Uhr. Die Freiwillige Feuerwehr Egelfingen lädt neben allen Feuerwehrkameraden auch interessierte Zuschauer aus der Gesamtgemeinde herzlich ein. Karlheinz Saup, Kommandant Beflaggung der Dienstgebäude Am Mittwoch, 1. Mai 2015, werden aus Anlass des „Tages der Arbeit“ die öffentlichen Gebäude beflaggt. - Termin bitte vormerken - VERANSTALTUNGEN IN DER GEMEINDE KJG Langenenslingen Maibaum Auch in diesem Jahr stellt die KJG Langenenslingen wieder den Maibaum auf dem Rathausplatz. Schon jetzt wollen wir hierzu die gesamte Bevölkerung zu einem gemütlichen Beisammensein während des Stellens und der anschließenden Maienwache in der Maiennacht einladen. Die Mitglieder der KJG treffen sich an folgenden Terminen in Guldes Schuppen zum Kranzen: Samstag, 25.04.15 10:00 Uhr Montag, 27.04.15 sowie am Dienstag, 28.04.15 Am 30.04.15 treffen sich die Mitglieder der KJG um 15.00 Uhr auf dem Rathausplatz. Musikverein Andelfingen 1921 e.V. Programm Frühlingsfest 2015 Mittwoch 13. Mai 2015 1. Jugendkapellentreffen in der Halle Andelfingen 18.00 Uhr Festbeginn Ab 18.30 Uhr Jugendkapellen spielen auf! Unterhaltung durch die Jugendkapellen aus Altheim, Ertingen, Oggelsbeuren, Daugendorf/Riedlingen/Grüningen/ZellBechingen, und unserer Gemeindejugendkapelle Music4LA Interessierte Zuhörer und Gäste sind herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Donnerstag 14. Mai 2015 (Christi Himmelfahrt) bei/in der Halle Andelfingen 11.00 Uhr Festbeginn 11.30 Uhr Zünftiger Vatertags-Frühschoppen mit dem MV Daugendorf Ab 11.30 Uhr Mittagstisch 14.30 Uhr Zur Kaffeezeit spielt der MV Hundersingen 17.30 Uhr Abendunterhaltung zur Vesperzeit mit dem MV Inneringen Unsere kleinen Gäste können in der Hüpfburg ihren Spaß haben. Des Weiteren können sich Kinder schminken lassen. Für das leibliche Wohl ist den ganzen Tag über bestens gesorgt. Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung in der Halle statt! Auf Ihren Besuch freut sich der Musikverein Andelfingen. Friedemann Benner „Als Schwabe in Berlin“ am 19.06.2015 in Langenenslingen Musik und Anekdoten aus einem bewegten Leben in einer anderen Welt. Friedemann Benner zog es im Januar 1977 in das damalige West Berlin, um seine musikalische Karriere zu starten. Im selben Jahr schon gewann er dort mit seiner neugegründeten Band den Nachwuchspreis des Senders Freies Berlin und wurde schnell ein fester Bestandteil der Berliner Musikszene. Er musizierte in unterschiedlichsten Formationen und Stilrichtungen als Sänger, Pianist, Gitarrist und auch als Komponist und Texter. Neben seiner Bandtätigkeiten, u.a. auch 17 Jahre in der Roland Kaiser Liveband, mit über 300 Konzerten auf allen großen Bühnen unseres Landes, schrieb er die Musik zu mehren Fernsehserien und Werbefilmen und war musikalischer Leiter und Textbearbeiter bei der Synchronisation von über 60 Kinofilmen, wie z.B. "Ice Age 2", "Madagascar", "Rio", "Shrek" uvm. Er trat vor Kanzlern, Präsidenten, Spitzensportlern und VIPs aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu den unterschiedlichsten Anlässen auf. In seinem Soloprogramm singt und spielt er am Piano aus seinem reichhaltigen Repertoire großartiger wohlbekannter Songs und eigener Werke und schildert humorvoll eine Auswahl außergewöhnlicher Begebenheiten und Begegnungen seines Lebens in der Welt der Prominenten, stets aus dem Blickwinkel des Schwaben, der er immer geblieben ist. Friedemann Benner, gebürtiger Langenenslinger aus Berlin wird am 19.06.2015 in der Turn- und Festhalle Langenenslingen auftreten. KINDERGARTEN UND GRUNDSCHULE INFORMIEREN Tri, tra, trallala…. …der Kasper ist „bald“ wieder da. Im Rahmen des Krämermarkts in Langenenslingen (Samstag, den 25.4.2015) lädt der Gemeindekindergarten Langenenslingen wieder zum Kaspertheater ein. Der Kasper wird, wie in jedem Jahr, ein aufregendes und spannendes Abenteuer erleben. Seite 12 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Alle die dabei sein wollen, sind recht herzlich ins ehemalige Schulhaus (zwischen Rathaus und Kirche) eingeladen. Das Stück wird sowohl um 10.30 Uhr als auch um 11.30 Uhr aufgeführt. Eintritt 0,50 Euro. Auf viele Zuschauer freuen sich der Kasper, sowie das Kindergartenteam VEREINSMITTEILUNGEN Mitgliederversammlung des VdK-Ortsverbandes Andelfingen Am 18.4.2015 hielt der VdK-OV Andelfingen im Gasthaus Löwen in Emerfeld seine diesjährige Mitgliederversammlung ab. Der Vorsitzende Thomas Hepner konnte als Gäste Helmut Stebner vom VdK-Kreisverband Biberach, sowie Bürgermeister Gebele aus Langenenslingen begrüßen. Nach der Totenehrung berichtete der Vorsitzende über die Mitgliederbewegungen im vergangenen Jahr und über die Termine die im Jahr 2014 anstanden. Da der Kassierer, Markus Rieger, verhindert war, verlas Thomas Hepner den Kassenbericht. Der Revisor Rolf Göggel bescheinigte dem Kassierer eine ordentliche Kassenführung. Bürgermeister Gebele nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor, die einstimmig erteilt wurde. Beim Punkt Wahlen konnte Erna Haile, aus Andelfingen, zur Frauenvertreterin und Robert Beller, aus Wilflingen, zum Beisitzer gewählt werden. Für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde Roswitha Metzger, aus Egelfingen, und für 60 Jahre treue Mitgliedschaft Herr Oskar Burth, ebenfalls aus Egelfingen, geehrt werden. Die Ehrungen wurden von Herrn Stebner und Herrn Gebele durchgeführt. Der Vorsitzende beantragte, den Namen des Ortsverbandes auf „Ortsverband Andelfingen-Langenenslingen“ zu ändern. Nach einer kurzen Diskussion kam man zu dem Entschluss dieses Vorhaben auf die Hauptversammlung 2016 zu vertagen, und somit den Mitgliedern noch etwas Zeit zum überlegen zu geben. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ berichtete der Vorsitzende über die positive Statistik, die sich auf der OV-Homepage, die seit Dezember 2014 online ist, ergab. Die Homepage des Ortsverbandes finden Sie unter folgender Adresse: www.vdk.de/ov-andelfingen. Am Schluss bedankte sich der Ortsverbandvorsitzende bei der Gemeinde, für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt, und bei allen Anwesenden für die Teilnahme an der Versammlung. v.l.: Helmut Stebner, Rowitha Metzger, Oskar Burth, Bürgermeister Gebele JUGENDMUSIKSCHULE RIEDLINGEN Lesung und Musik mit Pep für die Jugendmusikschule Zu „Lesung und Musik mit Pep“ lädt der Förderverein der Jugendmusikschule Riedlingen am Freitag, 24. April 2015, 19.30 Uhr, in das Refektorium des Kapuzinerklosters in Riedlingen ein. Cornelius Frommann weiß Stimme und Mimik glänzend einzusetzen. In den Texten, die er vorträgt, geht es um Berge, die Jugend und Nummer 17 Vegetarier. Hintergründiger Witz ist garantiert. Für die „Musik mit Pep“ sorgen Reinhold Gruber am Flügel, Albrecht Streicher, Trompete, und Bernd Buck an der Klarinette. Sie sind allesamt Lehrer an der Jugendmusikschule. Ihr kommen bei freiem Eintritt die erbetenen Spenden zu. „Bussenwind“ spielt für Jugendmusikschule „Bussenwind“ heißt das von Ralf Uhl 2014 ins Leben gerufene Projektorchester aus aktuellen und ehemaligen Schülern des Kreisgymnasiums Riedlingen, ergänzt um herausragende Musiker aus den Musikkapellen der Raumschaft. Es findet sich einmal im Jahr zu einem Benefizkonzert zusammen, um hochkarätige symphonische Blasmusik zu machen. Am Samstag, 25. April 2015, 20 Uhr, tritt es zugunsten des Fördervereins der Jugendmusikschule in der Aula des Kreisgymnasiums auf und verspricht unter anderem mit Tanz-Melodien aus dem Musical „West-Side-Story“, der Filmmusik aus „Mission Impossible“, Percy Graingers „Iris Tune from County Derry“, einem „Jacksons Five Medley“ oder dem einem Stierkampf nachempfundenen „El Golpe Fatal“ von Dirk Brossé Blasmusik der Spitzenklasse. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen der Jugendmusikschule zugute. VOLKSHOCHSCHULE VHS Langenenslingen Liebe MitteilungsblattleserInnen, nachfolgender Kurs beginnt im Monat April 2015. L 5202 Outlook - Grundlagen Zeiten: 3 Abende, 28.04.2015 - 12.05.2015 Dienstag, wöchentlich, 18:30 - 20:45 Uhr Ort: Grundschule, EDV-Raum, Bei der Schule 9, Langenenslingen Leitung: Brigitte Leyva Gebühr: 30,00 €zzgl. Seminarunterlagen Der Kurs vermittelt folgende Themen: • der richtige Umgang mit E-Mail • Anlegen von Terminen • Kontakte verwalten und in anderen Programmen wie beispielsweise Word weiterverwenden JUNGE VHS L 5502 Rund um die Kartoffel für Kinder ab 6 Jahren Zeiten: 1 Nachmittag, 24.04.2015 Freitag, 15:00 - 17:30 Uhr Ort: Grundschule, Küche, Bei der Schule 9, Langenenslingen Leitung: Susanne Boos Gebühr: 9,00 €zzgl. Zutaten Wir kochen und backen mit der Kartoffel. Bitte Schürze, Geschirrtuch und Behälter für die Reste mitbringen! Bitte melden Sie sich rechtzeitig unter [email protected] bzw. unter Tel.-Nr.: 07376/969-16. DIE POLIZEI INFORMIERT Maischerze erlaubt - Straftaten nicht! Polizei mahnt auch Eltern Ein echter Scherz tut keinem weh. Wird der Scherz aber zur Straftat, ist es für die Betroffenen längst kein Spaß mehr. Sie müssen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenpapier aus dem Garten entfernen. Oft haben sie bedeutenden Schaden zu beklagen. In der Nacht zum 1. Mai sind vor allem junge Menschen unterwegs zu ihren berüchtigten Maischerzen. Doch was einst originell Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu. Die Polizei warnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu drückt. Ganz im Gegenteil, die Polizei geht in dieser Nacht vermehrt auf Streife. Sie wird Präsenz zeigen. Sie wird Jugendschutzund Verkehrskontrollen durchführen. Diese sollen vor allem verhindern, dass junge Menschen über die Stränge schlagen oder Berauschte sich ans Steuer setzen und sich und andere gefährden. Die Verursacher von Schäden erwarten Strafen und Ersatzforderungen. Die Polizei bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten: Erklären Sie Ihren Kindern, was erlaubt ist. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf. Geben Sie ihnen keine Gegenstände mit, die zu Sachbeschädigungen verleiten. Ermutigen Sie Ihre Kinder, auch ihre Freunde bei Bedarf von strafbaren Handlungen abzuhalten. Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht mehr Vernunft herrscht, keine Schäden zu beklagen sind und die eine oder andere gute Idee zur Ermunterung aller beiträgt. HAUS FÜR SENIOREN LANGENENSLINGEN Donnerstag, 23. April 14.15 Uhr Rollstuhlausfahrt Freitag, 24. April 15.30 Uhr Märchenstunde mit Ida Lehleuter, Inneringen Samstag, 25. April 8.30-12.30 Uhr Krämermarkt bei Kaffee und Kuchen auf dem Rathausplatz Strickerinnen und mehrere Ehrenamtliche bieten zugunsten unserer Altenarbeit folgendes an: Strickwaren, Kunstgewerbliches, Puppenkleider, Kuscheltiere, Flohmarktartikel, gebrannte Mandeln und vieles mehr. Lassen Sie sich einfach überraschen. Eine herzliche Bitte: Es wäre nett, wenn ehrenamtliche Helfer/innen unsere Bewohner ab ca. 10.00 Uhr zum Krämermarkt begleiten könnten - danke! Sonntag, 26. April 10.30 Uhr Fernsehgottesdienst mit Kommunion Montag, 27. April 16.30 Uhr Rate- und Gedächtnisspiele mit Gisela und Franziska Gulde Dienstag, 28. April 16.00 Uhr Gemeinsames Singen mit Christa Dasenbrook und Brigitte Kessler Mittwoch, 29. April 10.30 Uhr Kindergartengruppe kommt 15.00 Uhr Trachtentanzgruppe der Landfrauen Bezirk Riedlingen u. Frau Fritz mit schwäb. Gedichten Donnerstag, 30. April 14.15 Uhr Rollstuhlausfahrt Freitag, 1. Mai - Heute wird der Maibaum aufgestellt! (siehe Aushang Haus f.Senioren) 10-11 Uhr Fernsehgottesdienst live nachmittags fällt das Rosenkranzgebet aus Wir, die Bewohner und das Team, freuen uns immer auf Begegnungen mit Ihnen. Seite 13 DAS LANDRATSAMT INFORMIERT Landratsamt Biberach Landratsamt am Montag, 27. April 2015, nachmittags nicht geöffnet Aufgrund einer internen Veranstaltung sind am Montagnachmittag, 27. April 2015, das Landratsamt in Biberach sowie die Außenstellen in Biberach, Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen nachmittags nicht geöffnet. Das Landratsamt Biberach hat an diesem Montag bis 12 Uhr geöffnet. Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“ des Landkreises Biberach Am Sonntag, 26. April 2015, 11 Uhr, stellen die erfolgreichsten Teilnehmer beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ ihr Können in der Stadthalle Biberach vor. Singen macht Kinder stark Einladung zum Offenen Singen im Landratsamt Am Mittwoch, 29. April 2015, lädt das Landratsamt Biberach von 10 bis 11 Uhr zum offenen Eltern-Kind-Singen in den großen Saal des Landratsamtes Biberach ein. Telefonnummer 07351/52-6165. VERSCHIEDENES Fest am 1. Mai auf dem Sandhof - Eröffnung der „Kulturscheune“ Wir freuen uns sehr, dass wir an unserem diesjährigen Hoffest unsere neue „Kulturscheune“ eröffnen können - mit Fotografien von Anke Wühler und Gartenkunst von Michael Gläser. Dazu laden wir alle Freunde und Interessierte ganz herzlich ein! Von 10 Uhr bis 18 Uhr gibt es in gemütlicher Atmosphäre (garantiert trocken und warm auch bei schlechtem Wetter) wieder Kaffee und Kuchen, Leckeres vom Grill und natürlich das KinderKasperleTheater von Fritz Ludwig. Caroline und Martin Ludwig Vorsorge treffen....Patientenverfügung - Information in der Gruppe Termin: Mittwoch, 6. Mai 2015 im Rathaus Langenenslingen, 17.30 Uhr Anmeldung Telefon Nr.07376/9690 (Rathaus) Hildegard Gebele, exam. Altenpflegerin und Hospizmitarbeiterin, und Petra Hiebsch, Krankenschwester i.R. mit Intensiverfahrungen beide aus Langenenslingen und Dr. Spieth, BC, werden Vordrucke, die jede Person vor sich hat, Punkt für Punkt erläutern und Fragen beantworten. Mit Fallbeispielen können verschiedenste Situationen veranschaulicht werden. Bringen Sie bitte nach Möglichkeit Ihren künftigen Bevollmächtigten mit! Vorhandene Vordrucke können mitgebracht werden. Formulierungshilfen sind auch vor Ort erhältlich. Teilnahme ist kostenlos! Tag der offenen Tür im Sana Klinikum Biberach am Sonntag, 26. April 2015 Einblicke hinter die Kulissen eines Krankenhausbetriebs Zwischen 11.00 und 17.00 Uhr präsentieren die Abteilungen und Bereiche des Klinikums in Fachvorträgen und an Informationsständen ihr Leistungsangebot und stehen für Fragen zur Verfügung. Der Tag der offenen Tür beginnt bereits um 10.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Kapelle des Klinikums in Biberach. Seite 14 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Die Hospizgruppe GammertingenVeringenstadt trifft sich Das nächste Treffen der Hospizgruppe Gammertingen-Veringenstadt findet statt am Montag, 27. April 2015 von 14.30 - 16.00 Uhr in der Sozialstation St. Martin Veringen-Gammertingen, Hohenzollernstr. 11, Gammertingen Telefonnummer 07574/2883 oder Telefonnummer 01520/2418547. Das Kolping-Bildungszentrum lädt zum Anmelde- und Informationstag am Samstag, 9. Mai 2015, von 10:00 bis 12:00 Uhr, ein. Tel. 07371/935013 oder e-mail: [email protected] Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! Die kolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, sodass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 5. Dezember 2015, bis zum Sonntag, den 3. Juli 2016. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle, Tel. 0711/ 2221401, Fax 0711/2221402, e-mail: ute.borger@humboldteum. com Reitverein Altheim e.V. Schnupperkurs rund ums Pferd mit geführtem Reiten für Kinder ab 5 Jahren. Termin: 26.5. oder 2.6.2015 jeweils von 9.00 - 11.30 Uhr Anmeldung unter 01577/1565794 Marchtal-Bike-Marathon am 9.5.2015 in Obermarchtal Bereits zum 7. Mal veranstaltet die Sportvereinigung Obermarchtal das bereits weit über die Region hinaus bekannte Rennen. Die drei Strecken (20 km, 54 km oder 79 km) führen am Rande der Schwäbischen Alb durch das Donautal und Lautertal. Viele weitere Informationen und Anmeldung unter www.marchtalbike-marathon.de. JUBILARE IN UNSERER GEMEINDE Wir gratulieren Herrn Helmut Romuald Spohn, Wilflingen am 27. April zum 80. Geburtstag; Frau Rrushe Rrafshi, Langenenslingen am 27. April zum 70. Geburtstag; Frau Anna Sofie Späth, Langenenslingen am 28. April zum 78. Geburtstag; Herrn Erich Wegner, Langenenslingen am 1. Mai zum 92. Geburtstag; Frau Elisabeth Gihr, Wilflingen am 2. Mai zum 90. Geburtstag; Herrn Meinrad Nuber, Langenenslingen am 3. Mai zum 81. Geburtstag; Herrn Karl Kuen, Langenenslingen am 3. Mai zum 75. Geburtstag. Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch denjenigen die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit! Nummer 17 TERMINKALENDER Öffnungszeiten des Grüngutplatzes in Langenenslingen beim Tennisheim Öffnungszeit ab 01.03.2015 Mittwochs von 17.00 bis 20.00 Uhr Samstags von 13.00 bis 16.00 Uhr Anlieferungsmöglichkeit: holzige und saftende Pflanzenreste, Glas sowie Altholz 23. April Haus für Senioren - Rollstuhlausfahrt 23. April ABFUHR PAPIERTONNE 24. April ABFUHR GELBER SACK 24. April GRÜNGUTSAMMLUNG 24. April Haus für Senioren - Märchenstunde 25. April Freiwillige Feuerwehr Egelfingen - Feuerwehrvergleichskampf 25. April Haus für Senioren - Besuch des Krämermarktes 25. April Krämermarkt mit Flohmarkt in Langenenslingen 25. April Kindergarten Langenenslingen - Kaspertheater 25. April Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld - Altpapiersammlung 26. April Haus für Senioren - Fernsehgottesdienst mit Kommunion 27. April Haus für Senioren - Rate- und Gedächtnisspiele 28. April Haus für Senioren - Gemeinsames Singen 28.April Gemeinde Langenenslingen - Vorstellung des Heimatbuches Emerfeld 29. April Haus für Senioren - Kindergartengruppe kommt - Besuch einer Trachtentanztruppe - Schwäbische Gedichte 29. April MÜLLABFUHR 30. April Haus für Senioren - Rollstuhlausfahrt 30. April KJG Langenenslingen - Maibaum stellen 30. April Freiwillige Feuerwehr Andelfingen - Maibaum stellen 01. Mai Haus für Senioren - Aufstellung des Maibaumes - Fernsehgottesdienst 01. Mai SV Langenenslingen 1949 e.V. Abt. Fußball - Maiwanderung 01. Mai Sportgemeinschaft Ittenhausen e.V. - Maiwanderung 01. Mai Schwäbischer Albverein e.V., Ortsgruppe Wilflingen - Maiwanderung 01. Mai Schützenverein Egelfingen e.V. - Maiwanderung 04. Mai Mai Markt Riedlingen - Krämermarkt 13. Mai MÜLLABFUHR 13. Mai Musikverein Andelfingen e.V. - 1. Jugendkapellentreffen 14. Mai Musikverein Andelfingen e.V. - Frühlingsfest 21. Mai ABFUHR PAPIERTONNE 22. Mai ABFUHR GELBER SACK 28. Mai MÜLLABFUHR 19. Juni Friedemann Benner - Konzert Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 AUS DER SEELSORGEEINHEIT LANGENENSLINGEN Kirchliche Nachrichten St. Cyriakus Andelfingen St. Nikolaus Billafingen St. Jakobus Dürrenwaldstetten und Ittenhausen St. Katharina Egelfingen St. Pankratius Emerfeld St. Blasius Friedingen St. Konrad Langenenslingen, St. Johannes Nepomuk, Wilflingen Pfarrbüro Langenenslingen, Tel.: 07376/386, Fax /963323, Email: [email protected] Internetseite: http://st-konrad-langenenslingen.drs.de Frau Gabriele Maria Biffar, Öffnungszeiten: Mo 8.30-11 Uhr, Mi von 8.30-9.30 Uhr, Do 15-17 Uhr Frau Alexandra Sekne Tel: 0179/9450469 Gottesdienstordnung Freitag, 24. April 2015 - Freitag, 01. Mai 2015 Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen 17.00 Uhr Egelfingen Rosenkranz 18.30 Uhr Emerfeld Rosenkranz 19.00 Uhr Emerfeld Heilige Messe Samstag, 25. April - Fest des Hl. Markus, Evangelist 11.00 Uhr Langenenslingen Taufe von Jan Barth 15.00 Uhr Wilflingen Trauung von Daniela Ebe und Volker Eberhard 19.00 Uhr Egelfingen Vorabendmesse 19.00 Uhr Langenenslingen Vorabendmesse Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit, Weltgebetstag für geistliche Berufe 8.00 Uhr Dürrenwaldstetten Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 8.45 Uhr Dürrenwaldstetten Heilige Messe 9.00 Uhr Andelfingen Heilige Messe 9.30 Uhr Friedingen Wort-Gottes-Feier 10.15 Uhr Emerfeld Wort-Gottes-Feier 10.15 Uhr Billafingen Heilige Messe 10.15 Uhr Wilflingen Heilige Messe 12.30 Uhr Langenenslingen Rosenkranz Montag, 27. April - Hl. Petrus Kanisius 9.00 Uhr Langenenslingen Rosenkranz 18.00 Uhr Dürrenwaldstetten Wallfahrtsgottesdienst für alle Ensmadpilger mit Beichte Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort 7.15 Uhr Ittenhausen Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 8.00 Uhr Ittenhausen Heilige Messe 18.30 Uhr Andelfingen Rosenkranz 19.00 Uhr Andelfingen Heilige Messe 19.00 Uhr Wilflingen Rosenkranz Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena, Mitpatronin Europas 18.30 Uhr Egelfingen Rosenkranz 18.30 Uhr Langenenslingen Rosenkranz 19.00 Uhr Egelfingen Heilige Messe 19.00 Uhr Langenenslingen Heilige Messe Donnerstag, 30. April - Hl. Pius V. 17.45 Uhr Friedingen Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 18.30 Uhr Friedingen Heilige Messe 19.00 Uhr Wilflingen Heilige Messe Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter, Beginn des Muttergottesmonats 10.00 Uhr Ensmad Rosenkranz 10.30 Uhr Ensmad Heilige Messe für alle Pilger, unter Mitwirkung des Liederkranz Langenenslingen. 14.00 Uhr 14.30 Uhr 17.00 Uhr 18.30 Uhr 19.00 Uhr Ensmad Ensmad Egelfingen Emerfeld Langenenslingen Seite 15 Rosenkranz Allgemeine Mai-Andacht Rosenkranz Rosenkranz Maiandacht Wir weisen empfehlend auf die Veranstaltungen kirchlicher Träger wie Heiligkreuztal, Stefanus, KEB etc. hin. Der Wonnemonat Mai steht vor der Tür. In diesem Monat denken wir besonders an die Gottesmutter Maria. Im Besonderen werden Maiandachten von Gruppen der Gemeinden gestaltet. Wer bereit ist eine solche vorzubereiten, kann sich gerne im Pfarramt melden. Hier gibt es auch Gestaltungshilfen. Gerne nehmen wir Ihre Spende für den Maialtar entgegen. „Der Schrei der Heimat“ - Kleinkunst für den Frieden Das Studienkolleg Obermarchtal und die Kirchliche Akademie der Lehrerfortbildung Obermarchtal laden am 11. Mai 2015 um 19.00 Uhr zu einem Kleinkunstabend in den Spiegelsaal der Klosteranlage Obermarchtal ein. „Der Schrei nach Heimat“ ist ein Programm mit Texten und Liedern, in denen Flüchtlinge aus Syrien ihre Erfahrung mit Krieg und Vertreibung und mit der Suche nach einer neuen Heimat in Deutschland in Worte fassen. Gestaltet wird der Abend mit Ensemble „Zuflucht“ unter der Leitung der Stuttgarter Sängerin Cornelia Lanz. Im ehemaligen Franziskanerinnenkloster in Oggelsbeuren bietet die Stiftung „Heimat geben“ Verfolgten aus Syrien ein neues Zuhause. Die Beitragenden waren dort an einer integrativen Inszenierung von Mozarts „Cosi fan futte“ einer Initiative von Cornelia Lanz, beteiligt. Das Projekt hat deutschlandweit Aufmerksamkeit erlangt. „Der Schrei der Hei mat“ setzt diese Arbeit fort. Der Eintritt ist frei. Verstehen und Verstanden-werden: Zeugnis geben Zum Kommunikationstraining für Priester und Ordensleute sowie kirchliche Mitarbeiter, Gemeindereferenten, Kirchengemeinderäte etc. lädt das Kloster Brandenburg Iller e.V. für 11. Mai 2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr ein. Ob ein glaubwürdiges Zeugnis beim Anderen ankommt, hängt immer auch von Bedingungen ab. Das Erreichen meines Kommunikationszieles liegt nicht zuletzt auch daran, ob es mir gelingt für den inneren Zustand meines Gesprächspartners Verständnis zu finden. Bei dieser Tagesveranstaltung bekommt jeder Teilnehmer die Möglichkeit, seine eigenen kommunikativen Möglichkeiten zu erweitern, um das hohe Ziel zu erreichen. BDKJ-Tag am 2. Mai Der BDKJ-Tag am Samstag, 2. Mai, im Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Rißegg soll neuen Schwung in die katholische Jugendarbeit bringen. Eingeladen sind alle Jugendlichen , die bereits Mitglied in einer katholischen Jugendgruppe sind, aber auch alle, die sich dafür interessieren. Von 14 bis 19 Uhr gibt einen „Markt der Verbände“, ein Großgruppenspiel, angelehnt an „Die Werwölfe von Düsterwald“ und zum Abschluss einen Jugendgottesdienst mit Pfr. Paul Oedeme. Kostenlos anmelden kann man sich bis 23. April unter www.bdkjtag.de. • Am 29.4. findet der Tag der Diakonin zum Thema „Du hast mich gerufen“ statt. Seit 1988 setzt sich der Kath. Deutsche Frauenbund am Gedenktag der Hl. Katharina von Siena mit dem Tag der Diakonin öffentlich für den Diakonat der Frau ein. Der zentrale Gottesdienst findet um 18.30 Uhr in der Kirche St. Martin in Biberach statt. • Die konstituierenden Sitzungen der neuen Kirchengemeinderäte finden am 7. und 8. Mai statt. • Am Samstag, 9. Mai, findet wieder eine Segensfeier für Frauen, die ein Kind erwarten, statt. Um 15.00 Uhr beginnt sie in der Schönstatt-Kapelle des Schönstatt-Zentrum Aulendorf. Am Ende der Feier spendet der Priester jeder Mutter einzeln den Segen. Seite 16 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Am Sonntag, 26. April, werden nach den Gottesdiensten Artikel aus der Einen Welt zum Verkauf angeboten. Beten mit dem Papst Im Monat Mai beten wir für die Leidenden: Um Zuwendung gegenüber Kranken und Armen und um die Offenheit für die Frohe Botschaft: Maria stärke die Bereitschaft zum Bekenntnis für Christus. LANGENENSLINGEN SV Langenenslingen 1949 e.V. Abteilung Fußball Maiwanderung SV Langenenslingen 1949 e.V. -Abteilung FußballAuch in diesem Jahr veranstaltet die Fußballabteilung des SV Langenenslingen seine Maiwanderung am Freitag, 1.5.2015. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder, AH Spieler sowie alle Jugendspieler von der A-Jugend/A-Juniorinnen bis zu den Bambinis mit ihren Eltern sowie alle Freunde und Gönner der Abteilung, recht herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Sportplatz, wo wir dann zu einer kleinen Wanderung starten. Anschließend ab ca. 12.30 Uhr werden wir wieder auf dem Sportgelände eintreffen und zum gemütlichen Grillnachmittag übergehen. Abgerundet wird der Nachmittag mit Kaffee und Kuchen. Grillgut sowie Getränke werden von der Fußballabteilung organisiert. Über Salat- und Kuchenspenden würden wir uns sehr freuen. Teller und Besteck bitte selber mitbringen. Um genauer planen zu können bitten wir euch, bei Felix Mayer unter Felix [email protected] oder jugendabteilung@sv-langenenslingen anzumelden. Bei schlechter Witterung fällt die Maiwanderung ersatzlos aus! Es lädt ein die Vorstandschaft der Abteilung Fußball Kommende Jugendbegegnungen: A-Juniorinnen Samstag, 25.4.2015 SV Bingen/Hitzkofen - SV Langenenslingen 16.00 Uhr B-Junioren Sonntag, 26.4.2015 SV Langenenslingen - SGM Ablachtal, 11.00 Uhr C-Junioren Samstag, 25.4.2015 SV Langenenslingen - SGM Alb-Lauchert, 14.45 Uhr E-Junioren I Samstag, 25.4.2015 SV Langenenslingen I - SGM Sigmaringendorf/Scheer I, 12.15 Uhr E-Junioren II Samstag, 25.4.2015 SV Langenenslingen II - Spfr Hundersingen, 11.15 Uhr Jugendergebnisse vom Wochenende: A-Juniorinnen Samstag, 18.4.2015 SV Langenenslingen - SGM Hoßkirch/Altshausen, (1:1) Nummer 17 A-Junioren Samstag, 18.4.2015 SGM Ringingen/Pappelau-Beiningen - SV Langenenslingen, (8:1) B-Junioren Mittwoch, 15.4.2015 SV Langenenslingen - SG Öpfingen, (0:1) Samstag, 18.4.2015 SGM Schelklingen - SV Langenenslingen, (9:0) C-Junioren Sonntag, 19.4.2015 SGM Hohenzollern-Sigmaringen - SV Langenenslingen, (3:1) D-Junioren I Samstag, 18.4.2015 SGM Ersingen/Oberdisch - SV Langenenslingen I, (1:7) D-Junioren II Samstag, 18.4.2015 SGM Ertingen/Binzwangen II - SV Langenenslingen II, (0:7) E-Junioren I Samstag, 18.4.2015 SGM Alb-Lauchert - SV Langenenslingen I, (5:0) E-Junioren II Samstag, 18.4.2015 SGM Alb-Lauchert II - SV Langenenslingen II, (4:1) Ergebnisse: Nachholspiele Reserve: SVL - TSV Trochtelfingen 3:0 gewertet Aufgrund von Spielermangel haben die Gäste die Begegnung abgesagt. Somit erfolgt eine Wertung von 3:0 zu Gunsten des SVL. 1. Mannschaft: SVL - TSV Trochtelfingen 2:1 (1:0) Schwere Kost boten die beiden Teams den Zuschauern am vergangenen Sonntag. Das Spiel war zerfahren und geprägt von vielen Fehlpässen auf beiden Seiten. Nur selten zeigte der SVL sein Können. Trotzdem ergaben sich gegen das Tabellenschlusslicht mehrere gute Chancen. In der 37. Minute wurde Felix Mayer in Folge eines Eckballs zu Fall gebracht, woraufhin der Schiedsrichter auf den Punkt zeigte. Stefan Münst ließ sich die Gelegenheit nicht nehmen und verwandelte zum 1:0. David Springer, der alleine vor dem Torwart scheiterte und Markus Andrei mit einem Lattenknaller verpassten eine höhere Führung. In der zweiten Halbzeit übernahm der SVL die Kontrolle, agierte oftmals aber zu behäbig. Nach einem langen Ball erzielte Markus Andrei das 2:0 und somit die Vorentscheidung. Zum Glück für den SVL übersah dabei der junge Schiedsrichter eine klare Abseitsstellung. Im weiteren Verlauf wurden klare Chancen zum Ausbau der Führung vergeben. Wie aus dem Nichts viel dann der Anschlusstreffer für die Gäste, die aber an diesem Tag zu harmlos waren um den SVL wirklich in Gefahr zu bringen. Für den SVL spielten: 1 Hiller, 2 Guth, 3 Anliker, 4 Mayer, 5 Haberbosch (46 Min. 12 Dörr), 6 Springer, 7 Andrei, 8 Sauter, 9 Münst (67 Min. 14 Stehle), 10 M. Miller, 11 Özer (88 Min. 13 Münch) Ausblick: Am kommenden Sonntag, 26.4.2015, tritt der SVL in Sigmaringendorf an. Spielbeginn Reserve 13:15 Uhr, Spielbeginn 1. Mannschaft 15:00 Uhr. Am Donnerstag, 30.4.2015, kommt es dann zum Lokalderby in Hundersingen. Spielbeginn ist um 18.30 Uhr in Hundersingen. Die Reserve spielt bereits am Dienstag, 28.4.2015, in Hundersingen. Der SVL würde sich über zahlreiche Zuschauer freuen. Kirchliche Nachrichten Pfarrei St. Konrad, Langenenslingen Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist 11.00 Uhr Taufe von Jan Barth 19.00 Uhr Vorabendmesse Wir beten für Anneliese Schaut, Eleonore Müller, Magdalena Siebenrock, Willi Böhmer und verstorbene Angehörige. Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit 12.30 Uhr Rosenkranz Montag, 27. April - Hl. Petrus Kanisius 9.00 Uhr Rosenkranz Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Heilige Messe Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter, Herz-Jesu-Freitag 19.00 Uhr Maiandacht Seite 17 Der „Raum Andelfingen“ mit Vorstand Helmut Kugler und die Freiwillige Feuerwehr unter der Leitung von Markus Werkmann würden sich sehr freuen, wenn sich wieder viele Anwesende recht lang einfinden würden. Ministranten- Wochendienst vom 25.4. - 1.5.2015: Jonathan und Konrad Westphal, Cora und Katja Emhart Die Minis von Langenenslingen treffen sich am Samstag, 25.4., von 10.30 bis 11.30 Uhr, im Mauritiushaus. Evangelische Kirchengemeinde Pflummern-Heiligkreuztal Sonntag, 26. April kein Gottesdienst in Pflummern kein Gottesdienst in Heiligkreuztal 10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in Riedlingen mit Pfarrerin Lehnert-Werner 10.45 Uhr Gottesdienst in Ertingen mit Pfarrer Rieger Donnerstag, 30. April 14.30 Uhr Senioren-Nachmittag im Gemeindehaus in Pflummern Wochenvertretung Kasualien Vom 26.4. – 2.5. ist Pfarrer Rieger aus Ertingen zuständig, Tel. 07371/1296345 Wallfahrtssonntag in Heiligkreuztal am Sonntag, 3. Mai 2015 Die Wallfahrt zum heiligen Josef und seinen Schwiegereltern Joachim und Anna möchte Menschen einladen, denen es ein Anliegen ist, die Menschwerdung der Liebe Gottes in Jesus von Nazareth mit den Augen des heiligen Josef zu betrachten. Der Wallfahrtsgottesdienst ist am Sonntag, 03. Mai 2015, um 10.00 Uhr im Münster Heiligkreuztal mit Festpredigt von Pfarrer Peter Schmid. Anschließend an den Gottesdienst ist eine biblische Führung im Kornhaus mit Pfr. Peter Schmid. Die Ausstellungen im Kornhaus sind nachmittags geöffnet. Es lädt herzlich ein: Geistliches Zentrum Heiligkreuztal und Fromme Josefs Vereinigung von Heiligkreuztal Info Die Freiwillige Feuerwehr Andelfingen beabsichtigt, am 7.5.2015 eine öffentliche Probe abzuhalten. Wir haben den „kleinen Firetrainer“ organisiert, das ist eine Vorrichtung, an der man den Gebrauch von Feuerlöschern trainieren, bzw erlernen kann. Interessierte können gerne an der Probe teilnehmen. Wir beginnen um 19.30 am Feuerwehrgerätehaus. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ruess, Schriftführer SV Andelfingen 1966 e.V. SGMA/A - FV Neufra II 3:1 (2:0) Am Sonntag hieß es in Andelfingen mal wieder Derby-Time. Der Gegner, die Nachbarn aus Neufra. Bei perfektem Wetter und einer gut eingestimmter Mannschaft durch Coach Wolfgang Heim begann die SGM sehr dominant. Dies blieb nicht lange unverdient, denn durch einen hervorragenden Pass von Szillard Babanics hatte es Patrick Schlegel leicht, das 1:0 zu verwerten. Im weiteren Spiel war der Schlagabtausch sehr ausgeglichen. Marcel Busmanis hatte als Keeper nicht viel zu tun und stand souverän im Tor. In der 35. Minute trat Matthias Reck, der Freistoßgott der SGM, zum Freistoß an. Man konnte an seiner Mine deutlich erkennen, dass er den Ball schon sicher im Tor sieht. Was sich 30 Sekunden später auch bewahrheitete. An dieser Stelle sollte noch erwähnt werden, dass der Freistoß direkt aus ca. 50 Meter verwandelt wurde. Mit einem sicheren 2:0 begann die zweite Halbzeit. Der FV Neufra machte es der SGM nicht schwer. In der 53. Minute konnte Tobias Ziegelbauer den Sack zumachen und lochte gekonnt zum 3:0 ein. Nach dieser Szene waren kaum noch nennenswerte Aktionen zu erkennen, bis der FV Neufra eine schläfrige Sekunde der SGM ausnutzte und auf 3:1 verkürzte. Nutze aber nichts, die 3 Punkte dieses Sonntages ging an die Spielgemeinschaft. Vorschau: Am kommenden Sonntag, 26.4.2015, spielt die SGM auswärts gegen den SV Oggelsbeuren. Spielbeginn ist 15 Uhr Weitere Termine: - 03.05.15 SGM A/A - TSG Zwiefalten 12.45 Uhr (Andelfingen) *** Das ist das letzte Spiel der Rückrunde in Andelfingen, hierzu sind nochmals und wie immer alle Freunde, Gäste und Fans recht herzlich eingeladen. Im Anschluss des Spiels ist natürlich das Sportheim GEÖFFNET*** ANDELFINGEN ANDELFINGEN Raum Andelfingen Maibaum stellen Traditionell wie jedes Jahr organisiert der „Raum Andelfingen“ das Maibaumstellen am 30. April. Der diesjährige Maibaum wird wieder unter der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Andelfingen gestellt. Um das leibliche Wohl aller Anwesenden ist der „Raum Andelfingen“ sehr bemüht. Der Maibaum wird um ca. 19.00 Uhr gestellt, für das leibliche Wohl ist jedoch schon vorher gesorgt. - 10.05.15 SGM A/A - SV Dürmentingen 13.15 Uhr (Altheim) - 12.05.15 SV Uttenweiler - SGMA/A 19.00 Uhr !!!***!!!*** VORANKÜNDIGUNG !!!***!!!*** Am 1. Mai 2015 ist das Sportheim ab 16 Uhr zum gemütlichen Grillen und Beisammensein geöffnet. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde, Gönner und Fans ob jung ob alt recht herzlich eingeladen. Wie gewohnt die Grillsachen selber mitbringen. Eine Auswahl an Salaten steht bereit, dennoch sind weitere Salatspenden gerne willkommen. Seite 18 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Kirchliche Nachrichten Pfarrei St. Cyriakus, Andelfingen Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit 9.00 Uhr Heilige Messe Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Heilige Messe Nummer 17 Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld e.V. Nächste Altpapiersammlung der Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld am Samstag den 25. April 2015 Am Samstag den 25. April 2015, führt die Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld die nächste Altpapiersammlung in den Orten Billafingen, Egelfingen und Emerfeld durch. Wir bitten die Bewohner der drei Gemeinden ihr Altpapier ab ca. 9.00 Uhr bereit zu legen, es wird dann abgeholt. Gesammelt wird Haushaltspapier. Dabei bitte beachten, dass sich keine Kunststoffe, Folien, Fensterkuvert und andere papierfremde Bestandteile darunter befinden. Zusätzlich werden Kartonagen gesammelt, darunter fallen auch braunes Packpapier, Wellpappe, Graukartons und Papiersäcke. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mithilfe, und bitten Sie Ihr anfallendes Altpapier auch in Zukunft für die nächsten Sammlungen zu sammeln. Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld e.V. Vorstandsteam Matthias Metzger, Maik Schweizer, Claus Fritz BILLAFINGEN BILAFINGEN Kirchliche Nachrichten Altpapiersammlung der Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld am 25. April 2015 Nähere Informationen finden Sie unter dem Ortsteil Egelfingen Kirchliche Nachrichten Pfarrei St. Nikolaus, Billafingen Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit 10.15 Uhr Heilige Messe EGELFINGEN EGELFINGEN Schützenverein Egelfingen e.V. Pfarrei St. Katharina, Egelfingen Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen 17.00 Uhr Rosenkranz Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist 19.00 Uhr Vorabendmesse Wir beten für Ferdinand und Ida Maier sowie für Erwin Ammann Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Heilige Messe Wir beten für Josef und Gertrud Flöß sowie für Josef Schönberger Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter 17.00 Uhr Rosenkranz EMERFELD EMERFELD Altpapiersammlung der Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld am 25. April 2015 Nähere Informationen finden Sie unter dem Ortsteil Egelfingen Maiwanderung des Schützenvereins Egelfingen Am 1.5.2015 um 9:15 Uhr treffen sich alle, die gern mitlaufen möchten an der Hülb (Buswartehaus). Abmarsch ist dann um 9:30 Uhr. Der Weg führt aus Egelfingen Richtung Eulental, dort biegen wir nach Südosten Richtung Billafingen ab. An Billafingen vorbei zu den 3 Kreuzen. Hier wird die Vesperpause gemacht. Von dort geht es auf dem Schatzbergrundwanderweg zur Ruine Schatzberg. Von unterhalb der Ruine Schatzberg wandern wir dann über das Distelhäule am Stuttgarter Bahnhof vorbei zum Bildäcker und lassen am Schützenhaus den Tag gemütlich ausklingen. Auch Einwohner, die nicht Mitglied in Schützenverein sind dürfen gern teilnehmen. Auf Euer Kommen freut sich der Schützenverein Egelfingen Kirchliche Nachrichten Pfarrei St. Pankratius Emerfeld Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Heilige Messe Wir beten für die Verstorbenen der Familien Kern und Maier sowie für Pfr. Joseph Bayer. Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit 10.15 Uhr Wort-Gottes-Feier Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter 18.30 Uhr Rosenkranz Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Seite 19 Kirchliche Nachrichten FRIEDINGEN SpVgg Pflummern-Friedingen Abteilung Fußball Spvgg Pflummern-Friedingen, 1. Mannschaft: Kreisliga A1, SpVgg Pflummern/Fried. - TSV Türk Gücü Ehingen 0:1 am 16.4.15: In einem unterirdischen Spiel, das eigentlich keinen Sieger verdiente, entführte der Gast alle Punkte. In der 1. Halbzeit hatte die SpVgg mehr vom Spiel und auch Chancen. In der 18. Min. traf Gregor Kolloch, nach schönem Querpass von J. Hahn, den Pfosten. In der 31. packte wiederum der sehr laufstarke G. Kolloch einen flachen Hammer aus, den der Gäste TW aber, zur Überraschung aller Anwesenden, parieren konnte. In der 2. Halbzeit brachte der konsequent beidseitig kleinlich pfeiffende Schiedsrichter, durch ges. 4 Platzverweise, das Spiel, die Spieler und auch die Zuschauer durcheinander. Das entscheidende 0:1 war bezeichnend, es war ein Kopfball-Eigentor nach einem Freistoß. Die SpVGG bemühte sich zwar bis zum Schluss, jedoch war der starke Gäste TW leider nicht zu bezwingen. Aufstellung SpVgg: F. Weggerle, U. Theuer, G. Kolloch, J. Glaser, A. Vetter, M. Bossler, J. Henn, P. Rudolf, N. Geiselhart, J. Hahn, T. Peilike (J. Hehn) Spvgg Pflummern-Friedingen, 1. Mannschaft: Kreisliga A1, SpVgg Pflummern/Fried.- SF Donaurieden 2:1 am 19.04.15: Pflummern/Friedingen kämpfte den Gegner nieder und siegte verdient. Das frühe 0:1 in der 10. Minute war ein Weckruf zu richtigen Zeit. Ab da zeigte unsere 11, dass man die Punkte unbedingt verbuchen wollte. So entwickelte sich ein flottes Spiel, in dem die SpVgg die besseren Chancen hatte. So z.B. Tobias Hahn, der in der 21. Min. alleine auf das Gästetor lief, aber leider den Ball nicht unterbrachte. So dauerte es bis zur 45. Min., als ein Freistoß von T. Peilike an die Latte knallte und P. Rudolf im Nachschuss ausgleichen konnte. Die 2. Halbzeit begann dann mit einer 15min Drangphase von Donaurieden, in der Michael Bossler im Tor unter Mithilfe der ganzen Abwehr ein weiteres Gegentor mit Glück und Können verhindern konnte. In der 78. Min war nach vielen Wochen auch mal wieder das Glück auf unserer Seite, als ein Eckball abgefälscht wurde und zum verdienten Sieg im Gästetor lag. Wenn die Mannschaft weiterhin so aufopferungsvoll kämpft, die Verletzten wieder langsam zurückkommen (Herzlichen Glückwunsch zum langersehnten Comeback Richard Luft) war das sicher nicht der einzige Sieg in der Rückrunde! Aufstellung SpVgg: M. Bossler, G. Kolloch, J. Glaser, P. Selg, A. Vetter (R. Luft), J. Henn, P. Rudolf, N. Geiselhart(U. Theuer), J. Hahn, T. Peilike, T. Hahn (H. Glaser) Die 2. Mannschaft konnte ersatzgeschwächt nicht mit dem Gegner mithalten und kam mit 0:11 unter die Räder. Vorschau: Am kommenden Sonntag 26.4.15 ist die SpVgg spielfrei. Katholisches Pfarramt Sankt Blasius Friedingen Sonntag, 26. April - 4. So. d. Osterzeit; Weltgebetstag für geistliche Berufe, Leitwort: ‘Für Gott und die Menschen’ 9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier, Kollekte für kirchliche Berufe. Nach der Kirche ist Eine-Welt-Verkauf. Donnerstag, 30. April - Heiliger Papst Pius V. (1.5.1572), Priesterdonnerstag 17.45 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 18.30 Uhr Heilige Messe für † Hilda und Jakob Arnold Freitag, 1. Mai - Beginn des Muttergottesmonats Mai, Heiliger Josef, der Unternehmer und Arbeiter, Beginn des Ensmad – Jubelmonats, Herz - Jesu - Freitag Alles in Ensmad, siehe bei Dürrenwaldstetten Sonntag, 3. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.15 Uhr Heilige Messe für † Arno Lodd und Renata Alchimowicz, 2. Lesung Ministrantendienst vom 25.4. bis 1.5.2015: Timo Berner Unser neuer Kirchengemeinderat hat folgende Mitglieder: Frau Sonja Berner, Herr Reinhard Götz, Herr Klaus Binder, Herr Alwin Weiß, Herr Robert Münch, Herr Dieter Reiser, Kirchenpfleger Herr Schelkle, Pfarrer Speck. In der konstituierenden Sitzung unseres neuen Kirchengemeinderats wurde Frau Sonja Berner zur 2. Vorsitzenden gewählt, Herr Reinhard Götz zum stellvertretenden 2. Vorsitzenden, Herr Klaus Binder zum Schriftführer und Frau Sonja Berner zur stellvertretenden Schriftführerin. Wir danken allen herzlich für die Annahme dieser Ämter. Falls die Bevölkerung ein kirchliches Anliegen hat, kann sie sich jederzeit an ein Mitglied des Kirchengemeinderats wenden. Maialtar Wir bitten wieder freundlich um Spenden für unseren schönen Maialtar. Vielen Dank und Vergelt’s Gott! Ensmad siehe bei Dürrenwaldstetten ITTENHAUSEN ITTENHAUSEN DÜRRENWALDSTETTEN SG Ittenhausen e.V. Einladung zur Maiwanderung der SG Ittenhausen e.V. Am Freitag, 1.Mai ist es wieder soweit: wir treffen uns um 10:00 Uhr am Kirchle in Ittenhausen und starten von dort zu unserer traditionellen Maiwanderung. Seite 20 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Vesper, Grillgut und Geschirr bitte selbst mitbringen (zum Transport steht wie immer ein Gefährt zur Verfügung), Getränke gibt es bei der SG. Ausklang ist am Grillplatz in Dürrenwaldstetten. Bei unbeständiger oder schlechter Witterung fällt die Veranstaltung aus. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit vielen Mitwanderern. Die Vorstandschaft Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Sankt Jakobus Dürrenwaldstetten und Ittenhausen Sonntag, 26. April - 4. So. d. Osterzeit; Weltgebetstag für geistliche Berufe, Leitwort: ‘Für Gott und die Menschen’ 8.00 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 8.45 Uhr Heilige Messe für † Eugenie Raidt und Angehörige, 1. Lesung, Kollekte für kirchliche Berufe. Hausjahrtage für Sankt Oswaldsgut von Dürrenwaldstetten, letzt verstorbene † Gebhard, Sohn Gebhard und Kreszentia Schneider, und für Sankt Josefsgut II von Ittenhausen, letzt verstorbene † Karl Meinrad, Rosa und Josef Heß. Nach der Kirche ist Eine-Welt-Verkauf. Montag, 27. April - Heiliger Petrus Kanisius, Ordenspriester (21.12.1597) 18.00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst und -gebet mit Beichte und Heiliger Messe für alle Ensmadpilger aus nah und fern Dienstag, 28. April - Heiliger Ludwig Maria Grignion von Montfort, Priester (28.4.1716); Heiliger Peter Chanel, Priester, erster Märtyrer in Ozeanien (28.4.1841) 7.15 Uhr Ittenhausen Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und Beichte 8.00 Uhr Ittenhausen Heilige Messe für † Maria Blum Freitag, 1. Mai - Beginn des Muttergottesmonats Mai, Heiliger Josef, der Unternehmer und Arbeiter, Beginn des Ensmad Jubelmonats, Herz - Jesu - Freitag 10.00 Uhr Ensmad Rosenkranz 10.30 Uhr Ensmad Heilige Messe für † Josef und Franziska und Franz Rettich für alle Pilger aus nah und fern mit dem Liederkranz Langenenslingen 14.00 Uhr Ensmad Rosenkranz 14.30 Uhr Ensmad Allgemeine Maiandacht für alle Pilger aus nah und fern Sonntag, 3. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Hausjahrtage für Sankt Paulusgut von Dürrenwaldstetten, letzt verstorbener † Eugen Waidmann, und für Sankt Martinsgut von Ittenhausen, letzt verstorbene † Gabriele Laux 14.00 Uhr Ensmad Rosenkranz 14.30 Uhr Ensmad Allgemeine Maiandacht Ministrantendienst vom 25.4. bis 1.5.2015: 26.4.: Nicole Hölz und Stefan Hölz 1.5. in Ensmad um 10.30 Uhr: Lara Haag und Jonas Haag Unser neuer Kirchengemeinderat hat folgende Mitglieder: Herr Otto Berner, Frau Lucia Stöferle, Herr Thomas Haag, Herr Dieter Gairing, Herr Ernst Wachter, Kirchenpfleger Herr Raidt, Pfarrer Speck. In der konstituierenden Sitzung unseres neuen Kirchengemeinderats wurde Herr Otto Berner zum 2. Vorsitzenden gewählt, Frau Lucia Stöferle zur stellvertretenden 2. Vorsitzenden, Herr Thomas Haag zum Schriftführer und Herr Dieter Gairing zum stellvertretenden Schriftführer. Kontaktpersonen für unsere Sozialstation Sankt Martin sind: Verantwortlicher Herr Ernst Wachter, 1. Stellvertreter Herr Thomas Haag, 2. Stellvertreterin Frau Lucia Stöferle. Wir danken allen herzlich für die Annahme dieser Ämter. Falls die Bevölkerung ein kirchliches Anliegen hat, kann sie sich jederzeit an ein Mitglied des Kirchengemeinderats wenden. Maialtäre Wir bitten wieder freundlich um Spenden für unsere schönen Maialtäre. Vielen Dank und Vergelt’s Gott! Nummer 17 Ensmad Am 1. Mai ist um 10.00 Uhr Rosenkranz und um 10.30 Uhr die Eröffnungsmesse der Maiwallfahrten für alle Pilger aus nah und fern, musikalisch gestaltet vom Liederkranz Langenenslingen mit anschließendem Platzkonzert bei schönem Wetter mit dem schönen Ensmader Wald – Echo. Um 14.00 Uhr ist Rosenkranz und um 14.30 Uhr allgemeine Maiandacht für alle Pilger aus nah und fern. Im Muttergottesmonat Mai finden für alle Pilger aus nah und fern in Ensmad an allen Sonn- und Feiertagen Mainandachten statt: 14.00 Uhr Rosenkranz, 14.30 Uhr allgemeine Maiandacht. Herzliche Einladung, unsere liebe Muttergottes Maria im Mai zu ehren, sie in unseren Anliegen zu bitten und schöne Marienlieder zu singen. Bei der Anfahrt bitte die Verkehrszeichen beachten und die Autos auf die ausgewiesenen Parkplätze stellen. Vielen Dank! Hinweis: Falls ein Chor oder eine Instrumentengruppe im Mai in Ensmad eine allgemeine Maiandacht musikalisch gestalten möchte, können Sie dies gern tun. Bitte rufen Sie an unter Tel.: 07376/308. WILFLINGEN WILFLINGEN Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Wilflingen Wanderung am 1.5.2015 Am 1.5.2015 machen wir wieder unseren traditionellen Ausflug, dieses Mal in Richtung Tübingen/Schönbuch. Vormittags wandern wir im westlichen Schönbuch. Start und Ziel ist in Ammerbuch/Entringen. Die Wanderstrecke ist ca. 11 km lang, allerdings etwas anspruchsvoll. Deshalb beträgt die Wanderzeit rund 4 Stunden, so dass wir gegen 13.30 Uhr wieder am Ausgangspunkt ankommen. Unterwegs Rucksackvesper. Als Alternative kann eine 2. Rundwanderung mit ca. 4,5 km angeboten werden. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit, das Schloss Bebenhausen zu besichtigen oder in Tübingen einen Stadtbummel zu machen. Gegen 17.00 Uhr Rückfahrt mit Abendessen im ehemaligen Truppenübungsplatz im “Per-Du”, so dass wir gegen 21.00 Uhr wieder zurück sind. Abfahrt mit dem Bus am Rathaus um 7.30 Uhr. Nähere Informationen und Anmeldung bei Wanderführer Helmut Gihr (Tel.: 07376/963350). Herzliche Einladung an alle Wanderfreunde. Kirchliche Nachrichten Pfarrei St. Johannes Nepomuk, Wilflingen Donnerstag, 23. April 19.00 Uhr Heilige Messe Wir beten für Franz Reck sowie für Elfriede und Albin König Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist 15.00 Uhr Trauung von Daniela Ebe und Volker Eberhard Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit, 10.15 Uhr Heilige Messe Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort 19.00 Uhr Rosenkranz Donnerstag, 30. April - Hl. Pius V. 19.00 Uhr Heilige Messe Nummer 17 Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Sonntagsdienst für Riedlingen, Unlingen, Zwiefalten, Dürmentingen und Langenenslingen Dauer des Notfalldienstes: An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen rund um die Uhr. Die Koordination erfolgt über die Rettungsleitstelle Biberach Telefon-Nummer 07351 / 19292 Notfalldienst Kinderarzt ☞ Seite 21 GEÄNDERTER REDAKTIONSSCHLUSS! Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt ist der Redaktionsschluss für die Woche 20 bereits am Montag, 11. Mai 2015, 9.00 Uhr. Um Einhaltung des Termins wird gebeten. Der Verlag Sonn- und Feiertage unter Telefon-Nummer 0180/1929343 Sonntagsdienst der Zahnärzte Der Zahnarztnotdienst ist unter den zentralen Telefon-Nummern - für den Landkreis Biberach 01805/911-610 - für die Bezirke Bad Saulgau, Riedlingen und Umgebung 01805/911-650 zu erreichen. Apotheken-Notdienst Wir beraten Sie gerne zu Ihren Werbeaktivitäten, einfach anrufen, oder eine Email schicken an: Manfred Weckerle - Tel. 07351-31543, [email protected] Der Notdienst wird im täglichen Wechsel mit 24 Stunden Notfallbereitschaft von 8.30 - 8.30 Uhr durchgeführt. Der Notdienstplan ist auch im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de und telefonisch unter Tel. 0800-0022833 (kostenlos aus dem dt. Festnetz) abrufbar. Freitag, 24.4.15 Kanzach-Apotheke, Dürmentingen, Tel. 07371/129333 Samstag, 25.4.15 Donau-Apotheke, Riedlingen, Tel. 07371/93260 Sonntag, 26.4.15 Adler Apotheke, Sigmaringendorf, Tel. 07571/12864 Haus für Senioren Langenenslingen Tel. (07376) 962130, Fax (07376) 9621399 - Betreutes Wohnen - Kurzzeit- und Dauerpflege - Offener Mittagstisch im Haus auf Anmeldung NOTRUFE Hospizgruppe Riedlingen Telefon (07373) 686 Vertretung: Tel. (07371) 2626 Hospizgruppe Gammertingen-Veringenstadt Tel. (07574) 2127 oder 0173-1778116 Organisierte Nachbarschaftshilfe der Kath. Kirchengemeinde St. Konrad, Langenenslingen Telefon (07376) 823 Organisierte Kranken- und Krankenhausbesuche der Kath. Kirchengemeinde St. Konrad, Langenenslingen Telefon (07371) 12016 Sozialstation Vinzenz von Paul gGmbH Pflege und Betreuung daheim, Hauswirtschaftl. Dienst, Beratung für Senioren und pfleg. Angehörige, Schulung in der Häuslichkeit 24-Stunden-Rufbereitschaft, Telefon (07571) 7412-50 Sozialstation Riedlingen St.-Gerhard-Straße 16, 88499 Riedlingen Telefon (07371) 932020/21, Fax (07371) 932026 Sozialstation St. Martin, Veringen-Gammertingen e.V. Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege, Verhinderungspflege, Hauspflegehilfe, Familienpflege (Dorfhelferin), Hausnotruf und „Essen auf Rädern“ Rufbereitschaft rund um die Uhr, Tel. (07574) 934134 Notrufe-Bereitschaft Telefonseelsorge Oberschwaben/Allgäu Telefon (0800) 1110111 oder 1110222 Alle Angaben ohne Gewähr! Feuerwehr Rettungsdienst Notarzt 112 112 112 Polizei 110 Krankentransporte 19222 IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Langenenslingen Telefon (07376) 9 69-0, Telefax (07376) 969-30 Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10 Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeinde Langenenslingen ist Bürgermeister Werner Gebele oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Sven Morell E-Mail Anzeigen: [email protected] Anzeigenberatung Telefon (07154) 82 22-70, -71, -72 Telefax (07154) 82 22-15 Erscheint wöchentlich freitags. ww·press Medienservice GmbH, Postfach 60, 56587 Oberraden Der Garten im Frühjahr Kompost richtig anlegen Tipps für die Rasenpflege Die richtige Rasenpflege im Frühjahr sorgt dafür, dass das Gras im ganzen Jahr hinweg gleichmäßig und kräftig wachsen kann. Hier ein paar Tipps um das Grün richtig in Form zu bringen: Damit der Rasen das ganze Jahr gesund bleibt, sind beim Mähen, Düngen und Vertikutieren ein paar Regeln zu beachten. Vor dem ersten Mähen muss der Rasen komplett freigelegt werden. Liegengebliebenes Herbstlaub und kleine Äste können mit der Harke entfernt werden. Gerade unter altem Laub bilden sich oft feuchte Stellen, die vor dem ersten Mähen trocken sein sollten. Sobald das Gras wächst, darf gemäht werden. Aber nicht zu kurz, rund vier Zentimeter sind gerade richtig für den ersten Schnitt. Verfilzte und von Moss bedeckte Rasenflächen müssen vertikutiert werden. Die Messer des Vertikutierers dringen dabei senkrecht in die Grasnarbe ein und reißen Moosflechte, Verfilzungen und abgestorbenes Gras aus dem Rasen. Der Vertikutierer sollte dabei zunächst in Längs- und dann in Querrichtung über die Rasenfläche bewegt werden. Wichtig Das Gleichgewicht beim Kompostieren muss stimmen ist, dass die Messer nicht tiefer als drei Millimeter in den Boden eindringen, da sonst der Rasen zu stark beschädigt wird. Durch die frische Belüftung erholt sich der Rasen schnell wieder. Gartenexperten empfehlen sogar das Vertikutieren grundsätzlich als ersten Schritt der Rasenpflege. Hat sich der Rasen nach der Moosentfernung an einigen Stellen ausgedünnt, werden diese neu eingesät. Um den Rasen langfristig von Moos schadlos zu halten, sollte gekalkt werden. Das reguliert den ph-Wert der Erde. Moos und Unkraut bevorzugen sauren Boden, so dass der Kalk neuem Befall vorbeugt. Wenn sich der Rasen vom Vertikutieren erholt und der Kalk sich aufgelöst hat, wird die komplette Rasenfläche gedüngt. Das liefert dem Rasen die nötigen Nährstoffe, die er nach dem Winter braucht. Derartig vorbereitete Gräser können sich rasch wieder erholen. (wwp) Organische Abfälle aus Garten und Haushalt sind zu schade für die Biotonne. Auf einem Komposthaufen wird aus ihnen wertvoller Dünger für den Garten. Wer im Frühjahr mit der Anlage eines Komposthaufens beginnt, hat im Herbst einen wertvollen und gesunden Dünger. Die Grundlage für einen eigenen Kompost bilden in der Regel die kompostierbaren Abfälle aus Haus und Garten. Unbehandelte, organische Abfälle aus der Küche, wie Blumen, Obstreste, Gemüse, Kartoffelschalen, Kaffe- und Teesatz, Eierschalen, Holzasche, sogar Zeitungspapier in kleinen Mengen. Abfälle aus dem Garten, wie ganze Pflanzen, Laub, Hecken- und Baumschnitt. Sonstige organische Abfälle, wie Einstreu und Mist aus der Kleintierhaltung, Stroh und Sägespäne. Gekochte Speisereste und Fleisch gehören nicht auf den Kompost. Sie könnten Ratten und andere Nager anlocken. Problematisch auf dem Kompost ist auch frischer Rasenschnitt. Dieser enthält viel Wasser und verdichtet sich in Schichten über zehn Zentimetern Höhe. Mangels Sauerstoff in diesen Be- reichen kann das Gemisch faulen. Auf keinen Fall gehören Unkräuter samt Samenständen auf den Kompost. Man verteilt diese sonst später im ganzen Garten. Nach dem Aufsetzen sollte sich der Komposthaufen auf 50 bis 60 Grad im Innern erwärmen. Dadurch werden Krankheitskeime vernichtet. Wenn die Temperatur im Innern abkühlt, sollte man das Äußere nach innen umschaufeln. Danach bedeckt man den Komposthaufen mit Stroh oder mit Pflanzen wie Kapuzinerkresse oder Kürbissen, die man direkt in den Kompost sät. Nach einem halben Jahr ist der Kompost als Dünger verwendbar. Nach einem bis zwei Jahren wird aus ihm fruchtbare Gartenerde. (wwp) ANZEIGENAUFTRAG Mindestgröße der Anzeige 90 x 30 mm Kalenderwoche Anzeigenauftrag für das Amts- oder Mitteilungsblatt Gemeinde(n) per Fax 07154 8222-15 per Mail [email protected] per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigentext (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Die Anzeige soll erscheinen: (Bitte ankreuzen) unter voller Anschrift unter Telefon unter Chiffre (zzgl. E 5,-) 2-spaltig (90 mm breit) 4-spaltig (185 mm breit) ca. _______ mm hoch (Mindesthöhe 30 mm) Bitte beachten Sie: Anzeigenaufträge können nur vollständig ausgefüllt und mit erteiltem Bankeinzug bearbeitet werden. Abbuchungsermächtigung Auftraggeber Erteile für diesen Anzeigenauftrag einmaligen Bankeinzug laut angegebener Kontonummer. Erteile Einzugsermächtigung bis auf Widerruf Firma / Vor- und Zuname für laufende Anzeigenschaltungen. Geschäftsform / Geschäftsführer Straße / Hausnummer IBAN Postleitzahl / Ort BIC Telefon / Telefax Ort / Datum E-Mail Unterschrift 70806 Kornwestheim · Postfach 19 22 · Tel. 07154 8222-0 · Fax 07154 8222-15 · www.dvwagner.de Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015 Nummer 17
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