Mitteilungsblatt Langenenslingen KW 17 / 2015

41. Jahrgang
24. April 2015
Nummer 17
Telefon: Rathaus 88515 Langenenslingen 0 73 76 / 9 69-0, Telefax 0 73 76 / 9 69-30, E-Mail: [email protected]
Grundschule Tel. 14 57 • Kindergarten Tel. 17 32 / Fax 9 63 50 20 • Kindergarten Andelfingen Tel. 0 73 71 / 84 73 • Turnhalle Tel. 18 20
Vorankündigung
Verabschiedung von Bürgermeister Werner Gebele
Bürgermeister Werner Gebele hat 40 Jahre lang die positive Entwicklung von Langenenslingen
bestimmt und gefördert. Die Gemeinde dankt Herrn Gebele ganz besonders hierfür und möchte
ihn in einer Feierstunde am
Dienstag, den 12. Mai 2015 um 18.30 Uhr
in der Turn- und Festhalle Langenenslingen
in den Ruhestand verabschieden. Die im Rahmen der Veranstaltung gehaltenen Grußworte werden durch örtliche musizierende Vereine umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein
Imbiss angeboten. Zu diesem Anlass ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen
Christof Fisel
Stellvertretender Bürgermeister
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Amtseinsetzung des neuen Bürgermeisters
Andreas Schneider
Herr Andreas Schneider wurde am 8. März 2015 zum Bürgermeister der Gemeinde Langenenslingen gewählt. Im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wird er am
Montag, den 18. Mai 2015 um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Langenenslingen
in sein Amt eingesetzt. Zur Vereidigung und Verpflichtung unseres neu gewählten Bürgermeisters Andreas Schneider ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Christof Fisel
Stellvertretender Bürgermeister
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
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GEÄNDERTER
REDAKTIONSSCHLUSS!
1)
Wegen des Feiertages 1. Mai ist der Redaktionsschluss für die Woche 18 bereits am Montag,
27. April 2015, 9.00 Uhr.
Um Einhaltung des Termins wird gebeten.
Der Verlag
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Langenenslingen
Landkreis Biberach
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Langenenslingen
(Feuerwehrsatzung - FwS)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1 § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs.
2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Satzung beschlossen
§1
Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
1) Die Freiwillige Feuerwehr Langenenslingen, in dieser Satzung
Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Langenenslingen
ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
1. den Einsatzabteilungen
• Andelfingen
• Billafingen
• Dürrenwaldstetten
• Egelfingen
• Emerfeld
• Friedingen
• Langenenslingen
• Ittenhausen
• Wilflingen
2. der Altersabteilung
3. der gemeinsamen Jugendfeuerwehr.
§2
Aufgaben
1) Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen
Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen
vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis,
einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis,
das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen
und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt,
von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht
bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist
und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur
durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder
verhindert werden kann.
2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 6 Abs.
2 der Hauptsatzung)
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für
Menschen und Tiere und
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2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können
auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich
Tätige aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach
Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter verloren haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61
StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre
betragen.
Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich
an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf
eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits
einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.
Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen
(§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall
die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten
nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder
Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme
entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören
soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten
durch Handschlag verpflichtet.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich
mitzuteilen.
Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält auf Antrag
einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt
erklärt,
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist,
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB
mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder
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8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt
wurde.
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen
Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer
Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder
beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist,
3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, oder
4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte
in eine andere Gemeinde verlegt.
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch
ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.
Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe
schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine
Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen
einer Woche dem Abteilungskommandanten anzuzeigen.
Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er
seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.
Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt
insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der
Feuerwehr, oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde
Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr
verursacht hat oder befürchten lässt.
Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat
die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
durch schriftlichen Bescheid festzustellen.
Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden
sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.
§5
Rechte und Pflichten der Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr
Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den
ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen
Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses
zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder
ihres Abteilungsausschusses zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder
infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach
Maßgabe des § 17 FwG.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an
der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von
der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich
den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
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5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für
den Feuerwehrdienst zu beachten,
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren,
von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis
erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach
erforderlich ist.
Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Abteilungskommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher
anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch
am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen.
Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen
kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Abteilungskommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1
und 2 befreit werden.
Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger,
haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den
Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.
Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten,
kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen.
Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro
ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung
eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des
Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören.
§6
Altersabteilung
Die Altersabteilung besteht aus den Altersgruppen, die auf
Beschluss des Feuerwehrausschusses mit Zustimmung des
Gemeinderats bei den Einsatzabteilungen gebildet werden.
In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2
Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer
Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.
Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige
der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter
Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die
Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
Die Leiter der Altersgruppen und ihre Stellvertreter werden
von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf
Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des
Abteilungsausschusses zu der Wahl durch den Abteilungskommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer
Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis
zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Abteilungsausschusses abberufen werden.
Der Leiter der Altersgruppe ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersgruppe unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten oder vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter
der Altersgruppe zu Übungen und Einsätzen herangezogen
werden.
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§7
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr besteht aus Jugendlichen aus allen 9
Ortsteilen der Gemeinde.
In die Jugendfeuerwehr können Personen vom vollendeten
12. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter verloren haben,
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7
des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind, und
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim Abteilungsausschuss einer Einsatzabteilung beantragt werden. Über die Aufnahme und das
dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Abteilungsausschuss der Abteilung, bei der ein Antrag auf Aufnahme
gestellt wurde. Der Leiter der Jugendfeuerwehr hat der Aufnahme zuzustimmen. Erteilt er keine Zustimmung, hat der
Feuerwehrausschuss über die Aufnahme zu entscheiden.
Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr
zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen
wird,
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich
zurücknehmen,
4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,
5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder
6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und
sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt
und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der
Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie
haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres
vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann
geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr
mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart soll der Einsatzabteilung Langenenslingen angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und
sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung
des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von
ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten
vertreten.
§8
Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als
Ehrenmitglied und
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten
nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft
als Ehrenkommandant verleihen.
Nummer 17
§9
Organe der Feuerwehr
Organe der Feuerwehr sind
1. Feuerwehrkommandant,
2. Abteilungskommandant,
3. Leiter der Altersgruppen,
4. Jugendfeuerwehrwart,
5. Feuerwehrausschuss,
6. Abteilungsausschüsse,
7. Hauptversammlung,
8. Abteilungsversammlungen.
§ 10
Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant
und Stellvertreter
1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er
kann zugleich Leiter einer Einsatzabteilung (Abteilungskommandant) sein.
2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein
Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer
Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt.
4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und
seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer
1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung
durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein
Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder
im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt
eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der
Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit
der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.
7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem
Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen
die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungsoder Verpflichtungsklage erheben.
8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten
oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt
die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere:
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach §
2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG),
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5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen
und Einsätzen zu regeln,
6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, die Leiter der
Altersgruppen, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen.
Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben
angemessen zu unterstützen.
10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den
Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der
Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit
beratender Stimme zugezogen werden.
11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner
Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein
Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5
FwG).
13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr.
2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der
jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus
deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung
statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die
Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft
ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den
Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz
9. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10, 11 und 12 entsprechend.
§ 11
Unterführer
1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur
bestellt werden, wenn sie
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im
Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf
Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen.
Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer
Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur
Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.
3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen
der Vorgesetzten aus.
§ 12
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart
1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt.
2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.
3) Für Schriftführer und Kassenverwalter in den Einsatzabteilungen und der Jugendabteilung gelten die Absätze 1 und 2
sinngemäß.
4) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 17) der
Einsatzabteilung zu verwalten und sämtliche Einnahmen und
Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und
schriftlichen Anweisungen des Abteilungskommandanten
annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermö-
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gens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.
5) Der Gerätewart wird vom Abteilungskommandanten nach
Anhörung des Abteilungsausschusses im Einvernehmen mit
dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts
oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Abteilungskommandanten zu melden.
§ 13
Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse
1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus einem auf fünf
Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitglied der Einsatzabteilung Langenenslingen.
2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an
- der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
- die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten),
- der Jugendfeuerwehrwart,
- der Schriftführer.
3) Ist der Feuerwehrkommandant gleichzeitig Abteilungskommandant, erhöht sich die Anzahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses nach Abs. 1 für die Einsatzabteilung, der der
Feuerwehrkommandant angehört, um ein weiteres Mitglied.
Gleiches gilt für den Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder der Abteilungskommandant nach Abs. 1 in den
Feuerwehrausschuss gewählt erhöht sich die Zahl der zu
wählenden Mitglieder entsprechend.
4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens
ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der
Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor
der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend ist.
5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.
6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der
Antrag abgelehnt.
7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist
dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch
andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.
9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem
Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und aus je
bis zu fünf gewählten Mitgliedern.
10) Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die
Dauer von fünf Jahren gewählt.
11) Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem
der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, die Leiter
der Altersgruppen, der Schriftführer und der Kassenverwalter
an.
12) Die Absätze 3 bis 7 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen
einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen.
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§ 14
Ausschuss bei der Jugendfeuerwehr
Bei der Jugendfeuerwehr wird ein Ausschuss gebildet. Er
besteht aus dem Leiter der Abteilung als dem Vorsitzenden
und aus 3 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in
der Abteilungsversammlung für die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Dem Ausschuss gehören außerdem der Stellvertretende Leiter der Jugendfeuerwehr, der Schriftführer und der
Kassenverwalter an.
Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 13 Absätze 4 bis 8
der Satzung entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist
zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen
jederzeit beteiligen.
§ 15
Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen
Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe
zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant
einen Bericht über das vergangene Jahr zu erstatten. In den
Abteilungsversammlungen der Einsatzabteilungen und der
Jugendfeuerwehr hat zusätzlich der Kassenverwalter einen
Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten. Die
Abteilungsversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.
Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter
Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie
dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung
bekannt zu geben.
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit
kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen
der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim
abzustimmen.
Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen
vorzulegen.
Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen
bei den Altersgruppen und der Jugendfeuerwehr gelten die
Absätze 1 bis 5 entsprechend.
§ 16
Wahlen
Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten
geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter.
Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen
der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese
Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen
den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei
der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und
erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der
Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten muss.
Nummer 17
4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie
Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten
Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen
Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied
aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied
nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach
der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu,
findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.
6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder
stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller
Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund
ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur
kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.
7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr, den Altersgruppen und der Jugendfeuerwehr
gelten die Absätze 1 bis 6 sinngemäß.
§ 17
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
(Kameradschaftskasse)
1) Für die Einsatzabteilungen der Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.
2) Das Sondervermögen besteht aus
1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,
2. Erträgen aus Veranstaltungen,
3. sonstigen Einnahmen,
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
3) Der Abteilungsausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr
zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig
deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige
Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung
gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der
Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung
von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Abteilungsausschuss. Der Abteilungsausschuss kann den Abteilungskommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten
Zweck zu entscheiden. Der Abteilungskommandant vertritt
bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister.
5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse
(Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von
zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf
fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.
6) Für die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr wird
ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet.
Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend.
§ 18
Inkrafttreten
1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 27.10.1997
außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Ausgefertigt!
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
Gemeinde Langenenslingen
Landkreis Biberach
Satzung
über den Kostenersatz für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Langenenslingen
(Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 des Feuerwehrgesetzes für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Neufassung der Satzung über
den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Langenenslingen beschlossen:
§ 1 - Geltungsbereich
(1) Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr Langenenslingen werden Kostenersätze nach dieser
Satzung und dem beigefügten Kostenverzeichnis, das Anlage
und Bestandteil dieser Satzung ist, berechnet und erhoben.
(2) Als Leistungen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbefugter Alarmierung, das Ausrücken bei Fehlalarmierungen (blinde Alarmierungen) durch private Brandmeldeanlagen oder der Widerruf der Alarmierung
(Abbruch des Einsatzes) sowie freiwillige Leistungen aufgrund
von Anforderungen.
§ 2 - Kostenerstattungspflicht
(1) Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen werden Kosten nach dieser Satzung und dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis berechnet.
(2) Keine Kosten werden berechnet für Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1
Feuerwehrgesetz stehen:
1. bei Bekämpfung von Schadenfeuern (Bränden),
2. bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse,
Unglücksfälle und dgl. verursacht worden sind,
3. bei technischen Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen
und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.
(3) Entgegen der Kostenbefreiung nach Abs. 2 wird Ersatz der
Kosten verlangt, wenn
1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde,
2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde,
3. Kosten für Sonderlöschmittel und Sondereinsatzmittel bei
einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder
militärische Zwecke entstand,
5. der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
6. ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr
vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde,
7. die Feuerwehr mit Maßnahmen des Feuersicherheitsdienstes
Seite 7
bei Ausstellungen, Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen beauftragt wird.
§ 3 Überlandhilfe / Amtshilfe
(1) Der Kostenersatz bei Überlandhilfe innerhalb des Landkreises nach § 26 des Feuerwehrgesetzes wird über den Kreisfeuerlöschverband Biberach abgerechnet.
(2) Der Kostenersatz bei Überlandhilfe außerhalb des Landkreises Biberach hat der Träger der Gemeindefeuerwehr gemäß
§ 26 Feuerwehrgesetz zu tragen, dem Hilfe geleistet worden
ist.
§ 4 Kostenersatzpflichtiger
(1) Kostenersatzpflichtig ist:
1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend. Hat der Kostenersatzpflichtige das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet, so ist auch derjenige zahlungspflichtig,
dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist für den Zahlungsverpflichteten ein Betreuer bestellt, so ist auch dieser kostenersatzpflichtig. Ist der Zahlungspflichtige von einem anderen
zu einer Verrichtung bestellt worden, dann ist auch der andere zahlungspflichtig,
2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt;
3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde;
4. der Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wurde.
(2) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine
unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt.
(3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 5 - Berechnung der Kostenersätze
(1) Der Kostenersatz wird nach dem in der Anlage beigefügten
Kostenverzeichnis und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach
Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge, der Geräte und Ausrüstungsgegenstände
berechnet.
(2) Soweit nach dem Kostenverzeichnis Stundensätze anzuwenden sind, werden angefangene halbe Stunden auf die nächste
halbe Stunde aufgerundet. Bei Tagessätzen wird jeder angefangene Kalendertag als voller Tag berechnet.
(3) Die Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
setzen sich wie folgt zusammen:
1. den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der
Feuerwehr,
2. den Fahrzeug- und Gerätekosten (Vorhalte- und Betriebskosten),
3. die Einsatzzeit des Personals und der Fahrzeuge beginnt mit
der Alarmierung bzw. Bereitstellung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten.
4. Geräte, die nicht bereits als Teil einer Fahrzeugbeladung zur
Berechnung gelangen, werden je nach Gerät je Stück oder
pro eingesetzte Stunde berechnet.
5. Verbrauchte Materialien (Ölbinde- , Löschmittel) werden zum
Selbstkostenpreis zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags
von 10 % berechnet.
6. Sonstige Leistungen Dritter (z.B. Entsorgung von Sondermüll)
werden zu den jeweiligen Selbstkostenpreisen zzgl. eines
Verwaltungskostenzuschlags von 10 % berechnet.
7. Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten oder Ausrüstungsgegenständen
besondere Kosten, z.B. Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust, sind diese zusätzlich zu erstatten.
§ 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit
des Kostenersatzanspruches
(1) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung der
Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr.
(2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt.
(3) Die Kosten werden mit Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides an den Ersatzpflichtigen zur Zahlung fällig.
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrkostenersatzsatzung vom
27.10.1997 außer Kraft.
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung
der Gemeinde Langenenslingen vom 20.04.2015
Verzeichnis der Kostenerstattungssätze für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Langenenslingen
Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen
werden folgende Kostenersätze erhoben:
1. Personalkosten
Feuerwehrangehörige, je Person
2. Fahrzeug- und Gerätekosten
12,00 € je Einsatzstunde,
Vorhaltekosten Betriebskosten
je Einsatztag
je Stunde
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6
Löschgruppenfahrzeug LF 8
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
Schlepper oder anderes Zugfahrzeug
Tragkraftspritze TS 8/8 u. TS-Anhänger
Tragkraftspritze (TS 8/8)
Wassersauger
Tauchpumpe
Pressluftatmer
Motorsäge
Notstromaggregat
Scheinwerfer mit Stativ
1 A-, B-, C- oder D-Schlauch, jeweils
45,00 €
36,00 €
28,00 €
24,00 €
18,00 €
18,00 €
16,00 €
14,00 €
18,00 €
11,00 €
7,00 €
10,00 €
20,00 €
8,00 €
14,00 €
6,00 €
2,00 €
3. Sonstige Kosten, Verbrauchsmaterialien
Sonstige Kosten und Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel,
Löschpulver, Treibmittel usw. sind in der tatsächlich entstandenen Kostenhöhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 10 %
zu verrechnen).
4. Heustockeinsätze
Bei Heustockeinsätzen (Einsatz von Heuwehrgeräten und Heustocksonden) ist der jeweilige Besitzer des landwirtschaftlichen
Anwesens zahlungspflichtig. Neben den Personalkosten entsprechend Ziffer 1 des Kostenverzeichnisses werden folgende Kostenersätze für den Einsatz der Feuerwehr erhoben:
Transport des Heuwehrgerätes
0,80 € je Fahrtkilometer
Heuwehrgerät
10,00 € je Betriebsstunde
5. Sonstiges
Bei Hinzuziehung privater Aggregate wie Pumpendruckfässer
u.ä. werden in analoger Anwendung von Ziff. 2 je eingesetztem
Transportwagen 10 €je Betriebsstunde berechnet.
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
Nummer 17
Gemeinde Langenenslingen
Landkreis Biberach
Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlich
tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
- Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.04.2015 folgende Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr beschlossen:
§ 1 - Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren
Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle
Stunde 9,50 Euro.
(2) Der Berechnung der persönlichen Einsatzzeit ist die Dauer des
Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu
legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Am Gerätehaus angetretene aber nicht mehr ausgerückte Feuerwehrangehörige erhalten eine Entschädigung für eine
Einsatzstunde. Einsätze, die während Übungen, Ausbildungsveranstaltungen und Schulungsabenden stattfinden, werden nicht
entschädigt.
(3) Für die Reinigung der persönlichen Ausrüstung und des Körpers wird keine zusätzliche Vergütung berechnet, da diese bereits mit der Vergütung gemäß Absatz 1 abgegolten ist.
(4) Für die Bereitstellung eines Schleppers oder eines anderen
Zugfahrzeugs erhält der Fahrzeughalter pro Betriebsstunde eine
Entschädigung in Höhe des jeweils gültigen Mietsatzes für Betriebsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte des Kreismaschinenrings. Das gleiche gilt für den Einsatz eines Vakuumfasses.
(5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander
folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und
die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16
Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
§ 2 - Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge
(1) Für die Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Sprechfunker, Truppmann und
Truppführer) wird auf Antrag eine einmalige Aufwandsentschädigung für Auslagen von pauschal 70,-- Euro nach Vorliegen des
Abschlusses gewährt.
(2) Für die Teilnahme an sonstigen Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinander folgenden
Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen
ein Durchschnittssatz von 5,-- Euro für die ersten vier Stunden
und von 5,-- Euro für je weitere vier Stunden gewährt. Entsteht
zusätzlich bei Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht mehr
als zwei Arbeitstage dauern, ein Verdienstausfall, so wird anstelle
des in Satz 1 genannten Auslagenersatzes der Arbeitsverdienstausfall und die notwendigen Auslagen mit 9,50 Euro pro Stunde,
entsprechend § 1 Abs. 1, vergütet.
(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu
legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.
(4) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1
bzw. Absatz 2 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse
der Deutschen Bundesbahn oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung.
(5) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von
mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
§ 3 - Aufwandsentschädigung für Übungsdienste
Für die Teilnahme an Übungsdiensten wird als Auslagenersatz
eine pauschale Aufwandsentschädigung von 3,00 Euro pro
Übung gewährt.
§ 4 - Zusätzliche Entschädigung
(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in
der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im
Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung:
Feuerwehrkommandant
stellv. Feuerwehrkommandant
600,-- €/Jahr
250,-- €/Jahr
Kommandanten und deren Stellvertreter der Einsatzabteilungen:
Kommandant
Andelfingen
Billafingen
Dürrenwaldstetten
Egelfingen
Emerfeld
Friedingen
Ittenhausen
Langenenslingen
Wilflingen
150,-- €Jahr
100,-- €Jahr
100,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
200,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
Stellv.
Kommandant
75,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
100,-- €/Jahr
50,-- €/Jahr
Gerätewarte der Einsatzabteilungen:
Langenenslingen
400,-- €/Jahr
Andelfingen
150,-- €/Jahr
Billafingen
100,-- €/Jahr
Dürrenwaldstetten
100,-- €/Jahr
Egelfingen
100,-- €/Jahr
Emerfeld
100,-- €/Jahr
Friedingen
100,-- €/Jahr
Ittenhausen
100,-- €/Jahr
Wilflingen
100,-- €/Jahr
Jugendwart der Jugendfeuerwehr 200,-- €/Jahr
stellv. Jugendfeuerwehrwart
150,-- €/Jahr
§ 5 - Entschädigung für haushaltsführende Personen
Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt
führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz), sind die §§ 1 und 2
mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander
folgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,50 €/Stunde gewährt.
§ 6 - Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom
27.10.1997 außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
Seite 9
Gemeinde Langenenslingen
Landkreis Biberach
2. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung vom 14.10.1980
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat
der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015
folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§1
Änderung
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2.12 der Hauptsatzung vom 14.10.1980
wird angefügt:
2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2
Abs. 2 Feuerwehrgesetz.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Ausgefertigt!
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
Gemeinde Langenenslingen
Landkreis Biberach
3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 20.04.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
§ 1 Änderung
§ 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:
§3
Aufwandsentschädigung
(1) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres
Amts eine Aufwandsentschädigung.
Diese beträgt
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Andelfingen 37 v.H.,
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Billafingen 45 v.H.,
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Dürrenwaldstetten 45 v.H.,
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Emerfeld 45 v.H.,
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Friedingen 45 v.H.,
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Ittenhausen 45 v.H.
- für den Ortsvorsteher der Ortschaft Wilflingen 50 v.H.
des Mindestbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers der der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe.
(2) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung
des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des
Bürgermeisters anstelle der in § 1 genannten, gestaffelten Durchschnittssätze eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 51,- €
pro Vertretungstag.
Seite 10
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
(3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird monatlich im
Voraus gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der
Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei
Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Mai 2015 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbedenklich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Langenenslingen, den 21.04.2015
Gebele
Bürgermeister
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Achtung, geändertes Datum
Emerfeld darf sich nun über ein eigenes Heimatbuch freuen
Buchvorstellung durch Herrn Redakteur a.D. Karl Werner
Steim am 28.04.2015 im Gasthaus „Löwen“ in Emerfeld
- Die Bevölkerung und auch alle sonstig Interessierten sind
zur Buchvorstellung mit anschließendem Verkauf herzlich
eingeladen In der Reihe unserer bisher herausgegebenen Heimatbücher
über Ortsteile in unserer Gemeinde kann nun in diesem Jahr das
mehrfach angekündigte Heimatbuch über den Ortsteil Emerfeld
herausgebracht werden. Es ist ein Gesamtwerk, das mit 466 Seiten einen umfassenden Überblick zur Geschichte von Emerfeld,
sowohl für den Bereich der bürgerlichen als auch für den kirchlichen Bereich gibt. Herr Redakteur a.D. Karl Werner Steim hat die
dafür notwendigen Daten zusammengetragen und niedergeschrieben. Der Autor, Karl Werner Steim, wird das Buch am
Dienstag, 28. April 2015, 19:00 Uhr,
im Gasthaus „Löwen“ in Emerfeld
offiziell vorstellen. Danach besteht die Möglichkeit, das Buch um
39,50 €zu erwerben.
Aufgrund den Erfahrungen, die wir mit den Heimatbüchern von
Billafingen und Friedingen gemacht haben, wurde die bisherige
Auflage erweitert, weil wenige Tage nach der Buchvorstellung
diese beiden Werke vergriffen waren. Interessenten, die sich dieses umfassende Buch über Dürrenwaldstetten zulegen möchten,
können es auch nach dem Vorstellungstermin bei der Gemeinde,
Tel. 07376/9690, Fax: 07376/96930, Email: [email protected],
erwerben. Es wird auch bei Berechnung der Portokosten zugeschickt.
„Auf da Markt got ma oifach na“, so würde man
es in schwäbisch sagen
- Treffpunkt Krämermarkt am Samstag, 25.April 2015
Nun ist es wieder soweit. Auf dem Rathausplatz in Langenenslingen findet wieder unser Krämermarkt mit Flohmarkt statt. Das
Angebot ist vielfältig. Unter anderem werden Spielwaren, Hüte,
Schürzen, Socken, Bekleidung, Kurzwaren usw. zum Verkauf angeboten. Das Haus für Senioren bietet wieder Kaffee und Kuchen an
sowie vielerlei Stricksachen, wie z.B. Socken versch. Größen, Babyschuhe und -pullis, Taufkleidchen für Puppen und auch größer,
Schürzen und vieles mehr. Und nicht zu vergessen: für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger den Krämermarkt in Langenenslingen zu besuchen.
Nummer 17
GEMEINDE LANGENENSLINGEN
Am Samstag, 25. April 2015, findet auf dem Rathausplatz in
Langenenslingen unser
KRÄMERMARKT mit FLOHMARKT
statt. Anmeldungen sind noch möglich.
Zum Besuch laden herzlich ein:
Bürgermeister und Gemeinderat
- Was Du nicht willst das man Dir tut - das füg
auch keinem anderen zu
Wir bitten Sachbeschädigungen in der Nacht zum 1. Mai zu
unterlassen
Die Nacht zum 1. Mai ist die Walpurgisnacht. Aus alten Zeiten ist
der Brauch heute noch lebendig, in dieser Nacht Gegenstände,
die nicht ordentlich versorgt sind, wegzutragen. Die Einwohner
sehen in diesem Brauch eine Aufforderung, rechtzeitig aufzuräumen.
Dass der Brauch mancherorts aber in groben Unfug ausartet ist
gewiss nicht im Sinne der Walpurgisnacht. Wenn Schaden entsteht, fällt ein Scherz nicht mehr in den Rahmen des Brauchtums.
Alle Jugendlichen/Erwachsenen werden deshalb gebeten, die
Mainacht nicht in Unfug oder gar strafbare Handlungen, z.B.
Sachbeschädigungen an Gemeindeeinrichtungen oder auch an
Privatbesitz usw. ausarten zu lassen. Auch Schmierereien lassen
sich nicht immer ohne großen Aufwand (Nachstreichen der Fassade usw.) beseitigen. Dies kann für die Verursacher deshalb teuer werden.
Insbesondere Eltern werden an ihre Aufsichtspflicht und Erziehungskompetenz erinnert. Sie werden gebeten auf ihre Kinder
entsprechend positiv einzuwirken.
Sachbeschädigungen an Gemeindeeinrichtungen werden zur
Anzeige gebracht.
Quadfahrer dürfen nur auf öffentlichen Straßen
fahren
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Quad- und
Motocrossfahrer, ebenso wie alle anderen Kraftfahrzeuge nur auf
öffentlichen Straßen fahren dürfen. Im Ortsteil Dürrenwaldstetten wurden in einem Acker Quadspuren entdeckt. Hierbei können für die Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen durchaus
Schäden entstehen. Wer mit Kraftfahrzeugen wie z. B. Quads oder
ähnlichem außerhalb öffentlicher Straßen wie z. B. auf Feldwegen, auf Äckern und Wiesen oder im Wald fährt, muss mit einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren und etwaigen Schadensersatzansprüchen rechnen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Mitteilung, wenn solche Verstöße gesehen werden.
Grüngutsammlung des Landkreises Biberach
Am 24. April 2015 findet wieder eine Grüngutsammlung statt.
Eingesammelt werden: Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub
Nicht eingesammelt werden: Organische Küchenabfälle, Boden, Steine und Wurzelstöcke
Das Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und das
Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten.
Es dürfen nur verrottbare Verpackungsmaterialien verwendet
werden.
Die Grünabfälle sind bis 6:30 Uhr am Straßenrand sichtbar bereitzustellen.
Bitte halten Sie diese Regelung ein, da das Grüngut sonst
nicht mitgenommen werden kann.
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Seite 11
Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung
Freiwillige Feuerwehr Egelfingen
05. Feburar 2015
Langenenslingen-Wilflingen, L277, OEG Langenenslingen, zwischen 11:50 und 13:45 Uhr, gemessene Kfz 207, Überschreitungen 8
18. Februar 2015
Langenenslingen-Andelfingen, L277, OEG Langenenslingen, zwischen 15:52 und 18:00 Uhr, gemessene Kfz 437, Überschreitungen 17
19. Februar 2015
Langenenslingen-Pistre, L 275, OD 60 KM/H, zwischen 16:19 und
17:45 Uhr, gemessene Kfz 82, Überschreitungen 6
20. Februar 2015
Langenenslingen, Stukkenstraße, Zone 30 KM/H zwischen 17:09
und 18:46 Uhr, gemessene Kfz 43, Überschreitungen 4
21. Februar 2015
Langenenslingen-Andelfingen, L277, OEG Altheim, zwischen 6:39
und 9:11 Uhr, gemessene Kfz 133, Überschreitungen 14
Feuerwehrvergleichswettkampf
Am kommenden Samstag, 25.4.2015, findet wieder der inzwischen bekannte Vergleichswettkampf zwischen mehreren Feuerwehren statt. Neben Feuerwehr-Mannschaften aus der Gesamtgemeinde haben sich auch Wehren aus näherer Umgebung zur
Teilnahme angemeldet. Unterschiedliche Aufgaben sind zu meistern, ausgerichtet nach Schnelligkeit, Geschicklichkeit, Taktik
und Kraftausschöpfung. Damit der Wettkampf auch dieses Jahr
spannend bleibt, wurden vom Veranstalter neue Spiele in den
Programmablauf mit einbezogen. Die Siegermannschaft kann
einen für Feuerwehrleute typischen Preis entgegennehmen. Alle
aktiven Gruppen erhalten einen Pokal. Den Teilnehmern wie auch
den Zuschauern dürfte das ganze Spektakel viel Freude und
Spaß bereiten. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Ausgetragen wird der Wettkampf in der Festhalle in Egelfingen.
Beginn ist ab 19.30 Uhr.
Die Freiwillige Feuerwehr Egelfingen lädt neben allen Feuerwehrkameraden auch interessierte Zuschauer aus der Gesamtgemeinde herzlich ein.
Karlheinz Saup, Kommandant
Beflaggung der Dienstgebäude
Am Mittwoch, 1. Mai 2015, werden aus Anlass des „Tages der
Arbeit“ die öffentlichen Gebäude beflaggt.
- Termin bitte vormerken -
VERANSTALTUNGEN
IN DER GEMEINDE
KJG Langenenslingen
Maibaum
Auch in diesem Jahr stellt die KJG Langenenslingen wieder den
Maibaum auf dem Rathausplatz. Schon jetzt wollen wir hierzu die
gesamte Bevölkerung zu einem gemütlichen Beisammensein
während des Stellens und der anschließenden Maienwache in
der Maiennacht einladen.
Die Mitglieder der KJG treffen sich an folgenden Terminen in Guldes Schuppen zum Kranzen:
Samstag, 25.04.15 10:00 Uhr
Montag, 27.04.15 sowie am Dienstag, 28.04.15
Am 30.04.15 treffen sich die Mitglieder der KJG um 15.00 Uhr auf
dem Rathausplatz.
Musikverein Andelfingen 1921 e.V.
Programm Frühlingsfest 2015
Mittwoch 13. Mai 2015
1. Jugendkapellentreffen
in der Halle Andelfingen
18.00 Uhr Festbeginn
Ab 18.30 Uhr Jugendkapellen spielen auf!
Unterhaltung durch die Jugendkapellen aus Altheim, Ertingen, Oggelsbeuren, Daugendorf/Riedlingen/Grüningen/ZellBechingen, und unserer Gemeindejugendkapelle Music4LA
Interessierte Zuhörer und Gäste sind herzlich willkommen.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Donnerstag 14. Mai 2015 (Christi Himmelfahrt)
bei/in der Halle Andelfingen
11.00 Uhr Festbeginn
11.30 Uhr Zünftiger Vatertags-Frühschoppen mit dem MV Daugendorf
Ab 11.30 Uhr Mittagstisch
14.30 Uhr Zur Kaffeezeit spielt der MV Hundersingen
17.30 Uhr Abendunterhaltung zur Vesperzeit mit dem MV Inneringen
Unsere kleinen Gäste können in der Hüpfburg ihren Spaß haben.
Des Weiteren können sich Kinder schminken lassen.
Für das leibliche Wohl ist den ganzen Tag über bestens gesorgt.
Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung in der Halle
statt!
Auf Ihren Besuch freut sich der Musikverein Andelfingen.
Friedemann Benner „Als Schwabe in Berlin“
am 19.06.2015 in Langenenslingen
Musik und Anekdoten aus einem bewegten Leben in einer anderen Welt.
Friedemann Benner zog es im Januar
1977 in das damalige West Berlin, um
seine musikalische Karriere zu starten.
Im selben Jahr schon gewann er dort
mit seiner neugegründeten Band den
Nachwuchspreis des Senders Freies
Berlin und wurde schnell ein fester
Bestandteil der Berliner Musikszene.
Er musizierte in unterschiedlichsten Formationen und Stilrichtungen als Sänger, Pianist, Gitarrist und auch als Komponist und
Texter. Neben seiner Bandtätigkeiten, u.a. auch 17 Jahre in der
Roland Kaiser Liveband, mit über 300 Konzerten auf allen großen
Bühnen unseres Landes, schrieb er die Musik zu mehren Fernsehserien und Werbefilmen und war musikalischer Leiter und Textbearbeiter bei der Synchronisation von über 60 Kinofilmen, wie
z.B. "Ice Age 2", "Madagascar", "Rio", "Shrek" uvm. Er trat vor Kanzlern, Präsidenten, Spitzensportlern und VIPs aus allen Bereichen
des öffentlichen Lebens zu den unterschiedlichsten Anlässen auf.
In seinem Soloprogramm singt und spielt er am Piano aus seinem reichhaltigen Repertoire großartiger wohlbekannter Songs
und eigener Werke und schildert humorvoll eine Auswahl außergewöhnlicher Begebenheiten und Begegnungen seines Lebens
in der Welt der Prominenten, stets aus dem Blickwinkel des
Schwaben, der er immer geblieben ist.
Friedemann Benner, gebürtiger Langenenslinger aus Berlin
wird am 19.06.2015 in der Turn- und Festhalle Langenenslingen auftreten.
KINDERGARTEN UND
GRUNDSCHULE INFORMIEREN
Tri, tra, trallala….
…der Kasper ist „bald“ wieder da.
Im Rahmen des Krämermarkts in Langenenslingen (Samstag, den 25.4.2015) lädt der Gemeindekindergarten Langenenslingen wieder zum Kaspertheater ein.
Der Kasper wird, wie in jedem Jahr, ein aufregendes und spannendes Abenteuer erleben.
Seite 12
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Alle die dabei sein wollen, sind recht herzlich ins ehemalige
Schulhaus (zwischen Rathaus und Kirche) eingeladen. Das Stück
wird sowohl um 10.30 Uhr als auch um 11.30 Uhr aufgeführt.
Eintritt 0,50 Euro.
Auf viele Zuschauer freuen sich der Kasper, sowie das Kindergartenteam
VEREINSMITTEILUNGEN
Mitgliederversammlung
des VdK-Ortsverbandes Andelfingen
Am 18.4.2015 hielt der VdK-OV Andelfingen im Gasthaus Löwen
in Emerfeld seine diesjährige Mitgliederversammlung ab. Der
Vorsitzende Thomas Hepner konnte als Gäste Helmut Stebner
vom VdK-Kreisverband Biberach, sowie Bürgermeister Gebele aus
Langenenslingen begrüßen.
Nach der Totenehrung berichtete der Vorsitzende über die Mitgliederbewegungen im vergangenen Jahr und über die Termine
die im Jahr 2014 anstanden. Da der Kassierer, Markus Rieger, verhindert war, verlas Thomas Hepner den Kassenbericht. Der Revisor Rolf Göggel bescheinigte dem Kassierer eine ordentliche Kassenführung. Bürgermeister Gebele nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor, die einstimmig erteilt wurde. Beim Punkt Wahlen
konnte Erna Haile, aus Andelfingen, zur Frauenvertreterin und
Robert Beller, aus Wilflingen, zum Beisitzer gewählt werden. Für
10 Jahre Mitgliedschaft wurde Roswitha Metzger, aus Egelfingen,
und für 60 Jahre treue Mitgliedschaft Herr Oskar Burth, ebenfalls
aus Egelfingen, geehrt werden. Die Ehrungen wurden von Herrn
Stebner und Herrn Gebele durchgeführt. Der Vorsitzende beantragte, den Namen des Ortsverbandes auf „Ortsverband Andelfingen-Langenenslingen“ zu ändern. Nach einer kurzen Diskussion
kam man zu dem Entschluss dieses Vorhaben auf die Hauptversammlung 2016 zu vertagen, und somit den Mitgliedern noch
etwas Zeit zum überlegen zu geben. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ berichtete der Vorsitzende über die positive Statistik, die
sich auf der OV-Homepage, die seit Dezember 2014 online ist,
ergab. Die Homepage des Ortsverbandes finden Sie unter folgender Adresse: www.vdk.de/ov-andelfingen.
Am Schluss bedankte sich der Ortsverbandvorsitzende bei der
Gemeinde, für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt, und
bei allen Anwesenden für die Teilnahme an der Versammlung.
v.l.: Helmut Stebner, Rowitha Metzger, Oskar Burth,
Bürgermeister
Gebele
JUGENDMUSIKSCHULE
RIEDLINGEN
Lesung und Musik mit Pep
für die Jugendmusikschule
Zu „Lesung und Musik mit Pep“ lädt der Förderverein der Jugendmusikschule Riedlingen am Freitag, 24. April 2015, 19.30 Uhr, in
das Refektorium des Kapuzinerklosters in Riedlingen ein. Cornelius Frommann weiß Stimme und Mimik glänzend einzusetzen. In
den Texten, die er vorträgt, geht es um Berge, die Jugend und
Nummer 17
Vegetarier. Hintergründiger Witz ist garantiert. Für die „Musik mit
Pep“ sorgen Reinhold Gruber am Flügel, Albrecht Streicher, Trompete, und Bernd Buck an der Klarinette. Sie sind allesamt Lehrer
an der Jugendmusikschule. Ihr kommen bei freiem Eintritt die
erbetenen Spenden zu.
„Bussenwind“ spielt für Jugendmusikschule
„Bussenwind“ heißt das von Ralf Uhl 2014 ins Leben gerufene
Projektorchester aus aktuellen und ehemaligen Schülern des
Kreisgymnasiums Riedlingen, ergänzt um herausragende Musiker aus den Musikkapellen der Raumschaft. Es findet sich einmal
im Jahr zu einem Benefizkonzert zusammen, um hochkarätige
symphonische Blasmusik zu machen. Am Samstag, 25. April 2015,
20 Uhr, tritt es zugunsten des Fördervereins der Jugendmusikschule in der Aula des Kreisgymnasiums auf und verspricht unter
anderem mit Tanz-Melodien aus dem Musical „West-Side-Story“,
der Filmmusik aus „Mission Impossible“, Percy Graingers „Iris Tune
from County Derry“, einem „Jacksons Five Medley“ oder dem
einem Stierkampf nachempfundenen „El Golpe Fatal“ von Dirk
Brossé Blasmusik der Spitzenklasse. Der Eintritt ist frei, Spenden
kommen der Jugendmusikschule zugute.
VOLKSHOCHSCHULE
VHS Langenenslingen
Liebe MitteilungsblattleserInnen,
nachfolgender Kurs beginnt im Monat April 2015.
L 5202 Outlook - Grundlagen
Zeiten: 3 Abende, 28.04.2015 - 12.05.2015
Dienstag, wöchentlich, 18:30 - 20:45 Uhr
Ort:
Grundschule, EDV-Raum,
Bei der Schule 9, Langenenslingen
Leitung: Brigitte Leyva
Gebühr: 30,00 €zzgl. Seminarunterlagen
Der Kurs vermittelt folgende Themen:
• der richtige Umgang mit E-Mail
• Anlegen von Terminen
• Kontakte verwalten und in anderen Programmen wie beispielsweise Word weiterverwenden
JUNGE VHS
L 5502 Rund um die Kartoffel
für Kinder ab 6 Jahren
Zeiten: 1 Nachmittag, 24.04.2015
Freitag, 15:00 - 17:30 Uhr
Ort:
Grundschule, Küche,
Bei der Schule 9, Langenenslingen
Leitung: Susanne Boos
Gebühr: 9,00 €zzgl. Zutaten
Wir kochen und backen mit der Kartoffel. Bitte Schürze, Geschirrtuch und Behälter für die Reste mitbringen!
Bitte melden Sie sich rechtzeitig unter [email protected] bzw. unter Tel.-Nr.: 07376/969-16.
DIE POLIZEI INFORMIERT
Maischerze erlaubt - Straftaten nicht! Polizei
mahnt auch Eltern
Ein echter Scherz tut keinem weh. Wird der Scherz aber zur
Straftat, ist es für die Betroffenen längst kein Spaß mehr. Sie
müssen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenpapier aus dem Garten entfernen. Oft haben sie bedeutenden Schaden zu beklagen.
In der Nacht zum 1. Mai sind vor allem junge Menschen unterwegs zu ihren berüchtigten Maischerzen. Doch was einst originell
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen
werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch
nimmt zu. Die Polizei warnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu
drückt. Ganz im Gegenteil, die Polizei geht in dieser Nacht vermehrt auf Streife. Sie wird Präsenz zeigen. Sie wird Jugendschutzund Verkehrskontrollen durchführen. Diese sollen vor allem verhindern, dass junge Menschen über die Stränge schlagen oder
Berauschte sich ans Steuer setzen und sich und andere gefährden. Die Verursacher von Schäden erwarten Strafen und Ersatzforderungen.
Die Polizei bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten: Erklären
Sie Ihren Kindern, was erlaubt ist. Zeigen Sie die Folgen falschen
Verhaltens auf. Geben Sie ihnen keine Gegenstände mit, die zu
Sachbeschädigungen verleiten. Ermutigen Sie Ihre Kinder, auch
ihre Freunde bei Bedarf von strafbaren Handlungen abzuhalten.
Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht mehr Vernunft
herrscht, keine Schäden zu beklagen sind und die eine oder
andere gute Idee zur Ermunterung aller beiträgt.
HAUS FÜR SENIOREN
LANGENENSLINGEN
Donnerstag, 23. April
14.15 Uhr Rollstuhlausfahrt
Freitag, 24. April
15.30 Uhr Märchenstunde mit Ida Lehleuter, Inneringen
Samstag, 25. April
8.30-12.30 Uhr Krämermarkt bei Kaffee und Kuchen auf dem
Rathausplatz
Strickerinnen und mehrere Ehrenamtliche bieten zugunsten
unserer Altenarbeit folgendes an:
Strickwaren, Kunstgewerbliches, Puppenkleider, Kuscheltiere,
Flohmarktartikel, gebrannte Mandeln und vieles mehr.
Lassen Sie sich einfach überraschen.
Eine herzliche Bitte:
Es wäre nett, wenn ehrenamtliche Helfer/innen unsere Bewohner
ab ca. 10.00 Uhr zum Krämermarkt begleiten könnten - danke!
Sonntag, 26. April
10.30 Uhr Fernsehgottesdienst mit Kommunion
Montag, 27. April
16.30 Uhr Rate- und Gedächtnisspiele mit Gisela und Franziska
Gulde
Dienstag, 28. April
16.00 Uhr Gemeinsames Singen mit Christa Dasenbrook und
Brigitte Kessler
Mittwoch, 29. April
10.30 Uhr Kindergartengruppe kommt
15.00 Uhr Trachtentanzgruppe der Landfrauen Bezirk Riedlingen u. Frau Fritz mit schwäb. Gedichten
Donnerstag, 30. April
14.15 Uhr Rollstuhlausfahrt
Freitag, 1. Mai - Heute wird der Maibaum aufgestellt!
(siehe Aushang Haus f.Senioren)
10-11 Uhr Fernsehgottesdienst live
nachmittags fällt das Rosenkranzgebet aus
Wir, die Bewohner und das Team, freuen uns immer auf Begegnungen mit Ihnen.
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DAS LANDRATSAMT INFORMIERT
Landratsamt Biberach
Landratsamt am Montag, 27. April 2015, nachmittags nicht geöffnet
Aufgrund einer internen Veranstaltung sind am Montagnachmittag, 27. April 2015, das Landratsamt in Biberach sowie die Außenstellen in Biberach, Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen
nachmittags nicht geöffnet. Das Landratsamt Biberach hat an
diesem Montag bis 12 Uhr geöffnet.
Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“
des Landkreises Biberach
Am Sonntag, 26. April 2015, 11 Uhr, stellen die erfolgreichsten
Teilnehmer beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ ihr Können in der Stadthalle Biberach vor.
Singen macht Kinder stark
Einladung zum Offenen Singen im Landratsamt
Am Mittwoch, 29. April 2015, lädt das Landratsamt Biberach von
10 bis 11 Uhr zum offenen Eltern-Kind-Singen in den großen Saal
des Landratsamtes Biberach ein.
Telefonnummer 07351/52-6165.
VERSCHIEDENES
Fest am 1. Mai auf dem Sandhof - Eröffnung der
„Kulturscheune“
Wir freuen uns sehr, dass wir an unserem diesjährigen Hoffest
unsere neue „Kulturscheune“ eröffnen können - mit Fotografien
von Anke Wühler und Gartenkunst von Michael Gläser. Dazu
laden wir alle Freunde und Interessierte ganz herzlich ein!
Von 10 Uhr bis 18 Uhr gibt es in gemütlicher Atmosphäre (garantiert trocken und warm auch bei schlechtem Wetter) wieder Kaffee und Kuchen, Leckeres vom Grill und natürlich das KinderKasperleTheater von Fritz Ludwig.
Caroline und Martin Ludwig
Vorsorge treffen....Patientenverfügung
- Information in der Gruppe Termin:
Mittwoch, 6. Mai 2015
im Rathaus Langenenslingen, 17.30 Uhr
Anmeldung Telefon Nr.07376/9690 (Rathaus)
Hildegard Gebele, exam. Altenpflegerin und Hospizmitarbeiterin,
und Petra Hiebsch, Krankenschwester i.R. mit Intensiverfahrungen beide aus Langenenslingen und Dr. Spieth, BC, werden Vordrucke, die jede Person vor sich hat, Punkt für Punkt erläutern
und Fragen beantworten. Mit Fallbeispielen können verschiedenste Situationen veranschaulicht werden. Bringen Sie bitte nach
Möglichkeit Ihren künftigen Bevollmächtigten mit!
Vorhandene Vordrucke können mitgebracht werden. Formulierungshilfen sind auch vor Ort erhältlich.
Teilnahme ist kostenlos!
Tag der offenen Tür im Sana Klinikum Biberach
am Sonntag, 26. April 2015
Einblicke hinter die Kulissen eines Krankenhausbetriebs
Zwischen 11.00 und 17.00 Uhr präsentieren die Abteilungen und
Bereiche des Klinikums in Fachvorträgen und an Informationsständen ihr Leistungsangebot und stehen für Fragen zur Verfügung.
Der Tag der offenen Tür beginnt bereits um 10.00 Uhr mit einem
ökumenischen Gottesdienst in der Kapelle des Klinikums in Biberach.
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Die Hospizgruppe GammertingenVeringenstadt trifft sich
Das nächste Treffen der Hospizgruppe Gammertingen-Veringenstadt findet statt am
Montag, 27. April 2015
von 14.30 - 16.00 Uhr
in der Sozialstation St. Martin Veringen-Gammertingen,
Hohenzollernstr. 11, Gammertingen
Telefonnummer 07574/2883 oder Telefonnummer 01520/2418547.
Das Kolping-Bildungszentrum lädt zum
Anmelde- und Informationstag
am Samstag, 9. Mai 2015, von 10:00 bis 12:00 Uhr, ein.
Tel. 07371/935013 oder e-mail: [email protected]
Lust auf Besuch?
Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!
Die kolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, sodass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr
potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei
Ihnen ist gedacht von Samstag, den 5. Dezember 2015, bis zum
Sonntag, den 3. Juli 2016. Für Fragen und weitergehende Infos
kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle, Tel. 0711/
2221401, Fax 0711/2221402, e-mail: ute.borger@humboldteum.
com
Reitverein Altheim e.V.
Schnupperkurs rund ums Pferd
mit geführtem Reiten für Kinder ab 5 Jahren.
Termin: 26.5. oder 2.6.2015
jeweils von 9.00 - 11.30 Uhr
Anmeldung unter 01577/1565794
Marchtal-Bike-Marathon am 9.5.2015
in Obermarchtal
Bereits zum 7. Mal veranstaltet die Sportvereinigung Obermarchtal das bereits weit über die Region hinaus bekannte Rennen. Die drei Strecken (20 km, 54 km oder 79 km) führen am Rande der Schwäbischen Alb durch das Donautal und Lautertal. Viele weitere Informationen und Anmeldung unter www.marchtalbike-marathon.de.
JUBILARE IN UNSERER GEMEINDE
Wir gratulieren
Herrn Helmut Romuald Spohn, Wilflingen
am 27. April zum 80. Geburtstag;
Frau Rrushe Rrafshi, Langenenslingen
am 27. April zum 70. Geburtstag;
Frau Anna Sofie Späth, Langenenslingen
am 28. April zum 78. Geburtstag;
Herrn Erich Wegner, Langenenslingen
am 1. Mai zum 92. Geburtstag;
Frau Elisabeth Gihr, Wilflingen
am 2. Mai zum 90. Geburtstag;
Herrn Meinrad Nuber, Langenenslingen
am 3. Mai zum 81. Geburtstag;
Herrn Karl Kuen, Langenenslingen
am 3. Mai zum 75. Geburtstag.
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen die nicht genannt werden möchten, alles Gute,
besonders Gesundheit!
Nummer 17
TERMINKALENDER
Öffnungszeiten des Grüngutplatzes
in Langenenslingen beim Tennisheim
Öffnungszeit ab 01.03.2015
Mittwochs von 17.00 bis 20.00 Uhr
Samstags von 13.00 bis 16.00 Uhr
Anlieferungsmöglichkeit: holzige und saftende Pflanzenreste,
Glas sowie Altholz
23. April Haus für Senioren
- Rollstuhlausfahrt
23. April ABFUHR PAPIERTONNE
24. April ABFUHR GELBER SACK
24. April GRÜNGUTSAMMLUNG
24. April Haus für Senioren
- Märchenstunde
25. April Freiwillige Feuerwehr Egelfingen
- Feuerwehrvergleichskampf
25. April Haus für Senioren
- Besuch des Krämermarktes
25. April Krämermarkt mit Flohmarkt in Langenenslingen
25. April Kindergarten Langenenslingen
- Kaspertheater
25. April Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld
- Altpapiersammlung
26. April Haus für Senioren
- Fernsehgottesdienst mit Kommunion
27. April Haus für Senioren
- Rate- und Gedächtnisspiele
28. April Haus für Senioren
- Gemeinsames Singen
28.April Gemeinde Langenenslingen
- Vorstellung des Heimatbuches Emerfeld
29. April Haus für Senioren
- Kindergartengruppe kommt
- Besuch einer Trachtentanztruppe
- Schwäbische Gedichte
29. April MÜLLABFUHR
30. April Haus für Senioren
- Rollstuhlausfahrt
30. April KJG Langenenslingen
- Maibaum stellen
30. April Freiwillige Feuerwehr Andelfingen
- Maibaum stellen
01. Mai
Haus für Senioren
- Aufstellung des Maibaumes
- Fernsehgottesdienst
01. Mai
SV Langenenslingen 1949 e.V. Abt. Fußball
- Maiwanderung
01. Mai
Sportgemeinschaft Ittenhausen e.V.
- Maiwanderung
01. Mai
Schwäbischer Albverein e.V., Ortsgruppe Wilflingen
- Maiwanderung
01. Mai
Schützenverein Egelfingen e.V.
- Maiwanderung
04. Mai
Mai Markt Riedlingen
- Krämermarkt
13. Mai
MÜLLABFUHR
13. Mai
Musikverein Andelfingen e.V.
- 1. Jugendkapellentreffen
14. Mai
Musikverein Andelfingen e.V.
- Frühlingsfest
21. Mai
ABFUHR PAPIERTONNE
22. Mai
ABFUHR GELBER SACK
28. Mai
MÜLLABFUHR
19. Juni
Friedemann Benner
- Konzert
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
AUS DER SEELSORGEEINHEIT
LANGENENSLINGEN
Kirchliche Nachrichten
St. Cyriakus Andelfingen
St. Nikolaus Billafingen
St. Jakobus Dürrenwaldstetten und Ittenhausen
St. Katharina Egelfingen
St. Pankratius Emerfeld
St. Blasius Friedingen
St. Konrad Langenenslingen,
St. Johannes Nepomuk, Wilflingen
Pfarrbüro Langenenslingen, Tel.: 07376/386, Fax /963323,
Email: [email protected]
Internetseite: http://st-konrad-langenenslingen.drs.de
Frau Gabriele Maria Biffar,
Öffnungszeiten: Mo 8.30-11 Uhr, Mi von 8.30-9.30 Uhr, Do 15-17 Uhr
Frau Alexandra Sekne Tel: 0179/9450469
Gottesdienstordnung
Freitag, 24. April 2015 - Freitag, 01. Mai 2015
Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen
17.00 Uhr Egelfingen
Rosenkranz
18.30 Uhr Emerfeld
Rosenkranz
19.00 Uhr Emerfeld
Heilige Messe
Samstag, 25. April - Fest des Hl. Markus, Evangelist
11.00 Uhr Langenenslingen Taufe von Jan Barth
15.00 Uhr Wilflingen
Trauung von Daniela Ebe und
Volker Eberhard
19.00 Uhr Egelfingen
Vorabendmesse
19.00 Uhr Langenenslingen Vorabendmesse
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit, Weltgebetstag
für geistliche Berufe
8.00 Uhr Dürrenwaldstetten Aussetzung des Allerheiligsten
mit Rosenkranz und Beichte
8.45 Uhr Dürrenwaldstetten Heilige Messe
9.00 Uhr Andelfingen
Heilige Messe
9.30 Uhr Friedingen
Wort-Gottes-Feier
10.15 Uhr Emerfeld
Wort-Gottes-Feier
10.15 Uhr Billafingen
Heilige Messe
10.15 Uhr Wilflingen
Heilige Messe
12.30 Uhr Langenenslingen Rosenkranz
Montag, 27. April - Hl. Petrus Kanisius
9.00 Uhr Langenenslingen Rosenkranz
18.00 Uhr Dürrenwaldstetten Wallfahrtsgottesdienst für alle
Ensmadpilger mit Beichte
Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort
7.15 Uhr Ittenhausen
Aussetzung des Allerheiligsten
mit Rosenkranz und Beichte
8.00 Uhr Ittenhausen
Heilige Messe
18.30 Uhr Andelfingen
Rosenkranz
19.00 Uhr Andelfingen
Heilige Messe
19.00 Uhr Wilflingen
Rosenkranz
Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena, Mitpatronin
Europas
18.30 Uhr Egelfingen
Rosenkranz
18.30 Uhr Langenenslingen Rosenkranz
19.00 Uhr Egelfingen
Heilige Messe
19.00 Uhr Langenenslingen Heilige Messe
Donnerstag, 30. April - Hl. Pius V.
17.45 Uhr Friedingen
Aussetzung des Allerheiligsten
mit Rosenkranz und Beichte
18.30 Uhr Friedingen
Heilige Messe
19.00 Uhr Wilflingen
Heilige Messe
Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter, Beginn des Muttergottesmonats
10.00 Uhr Ensmad
Rosenkranz
10.30 Uhr Ensmad
Heilige Messe für alle Pilger, unter Mitwirkung des Liederkranz
Langenenslingen.
14.00 Uhr
14.30 Uhr
17.00 Uhr
18.30 Uhr
19.00 Uhr
Ensmad
Ensmad
Egelfingen
Emerfeld
Langenenslingen
Seite 15
Rosenkranz
Allgemeine Mai-Andacht
Rosenkranz
Rosenkranz
Maiandacht
Wir weisen empfehlend auf die Veranstaltungen kirchlicher
Träger wie Heiligkreuztal, Stefanus, KEB etc. hin.
Der Wonnemonat Mai steht vor der Tür. In diesem Monat denken
wir besonders an die Gottesmutter Maria. Im Besonderen werden
Maiandachten von Gruppen der Gemeinden gestaltet. Wer bereit
ist eine solche vorzubereiten, kann sich gerne im Pfarramt melden. Hier gibt es auch Gestaltungshilfen.
Gerne nehmen wir Ihre Spende für den Maialtar entgegen.
„Der Schrei der Heimat“ - Kleinkunst für den Frieden
Das Studienkolleg Obermarchtal und die Kirchliche Akademie
der Lehrerfortbildung Obermarchtal laden am 11. Mai 2015 um
19.00 Uhr zu einem Kleinkunstabend in den Spiegelsaal der Klosteranlage Obermarchtal ein.
„Der Schrei nach Heimat“ ist ein Programm mit Texten und Liedern, in denen Flüchtlinge aus Syrien ihre Erfahrung mit Krieg
und Vertreibung und mit der Suche nach einer neuen Heimat in
Deutschland in Worte fassen. Gestaltet wird der Abend mit
Ensemble „Zuflucht“ unter der Leitung der Stuttgarter Sängerin
Cornelia Lanz.
Im ehemaligen Franziskanerinnenkloster in Oggelsbeuren bietet
die Stiftung „Heimat geben“ Verfolgten aus Syrien ein neues
Zuhause. Die Beitragenden waren dort an einer integrativen Inszenierung von Mozarts „Cosi fan futte“ einer Initiative von Cornelia Lanz, beteiligt. Das Projekt hat deutschlandweit Aufmerksamkeit erlangt. „Der Schrei der Hei mat“ setzt diese Arbeit fort. Der
Eintritt ist frei.
Verstehen und Verstanden-werden: Zeugnis geben
Zum Kommunikationstraining für Priester und Ordensleute
sowie kirchliche Mitarbeiter, Gemeindereferenten, Kirchengemeinderäte etc. lädt das Kloster Brandenburg Iller e.V. für 11. Mai
2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr ein.
Ob ein glaubwürdiges Zeugnis beim Anderen ankommt, hängt
immer auch von Bedingungen ab. Das Erreichen meines Kommunikationszieles liegt nicht zuletzt auch daran, ob es mir gelingt für
den inneren Zustand meines Gesprächspartners Verständnis zu
finden. Bei dieser Tagesveranstaltung bekommt jeder Teilnehmer
die Möglichkeit, seine eigenen kommunikativen Möglichkeiten
zu erweitern, um das hohe Ziel zu erreichen.
BDKJ-Tag am 2. Mai
Der BDKJ-Tag am Samstag, 2. Mai, im Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Rißegg soll neuen Schwung in die katholische Jugendarbeit bringen. Eingeladen sind alle Jugendlichen , die bereits Mitglied in einer katholischen Jugendgruppe sind, aber auch alle, die
sich dafür interessieren.
Von 14 bis 19 Uhr gibt einen „Markt der Verbände“, ein Großgruppenspiel, angelehnt an „Die Werwölfe von Düsterwald“ und zum
Abschluss einen Jugendgottesdienst mit Pfr. Paul Oedeme.
Kostenlos anmelden kann man sich bis 23. April unter www.bdkjtag.de.
• Am 29.4. findet der Tag der Diakonin zum Thema „Du hast mich
gerufen“ statt. Seit 1988 setzt sich der Kath. Deutsche Frauenbund am Gedenktag der Hl. Katharina von Siena mit dem Tag
der Diakonin öffentlich für den Diakonat der Frau ein. Der zentrale Gottesdienst findet um 18.30 Uhr in der Kirche St. Martin in
Biberach statt.
• Die konstituierenden Sitzungen der neuen Kirchengemeinderäte finden am 7. und 8. Mai statt.
• Am Samstag, 9. Mai, findet wieder eine Segensfeier für Frauen,
die ein Kind erwarten, statt. Um 15.00 Uhr beginnt sie in der
Schönstatt-Kapelle des Schönstatt-Zentrum Aulendorf. Am
Ende der Feier spendet der Priester jeder Mutter einzeln den
Segen.
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Am Sonntag, 26. April, werden nach den Gottesdiensten Artikel aus der Einen Welt zum Verkauf angeboten.
Beten mit dem Papst
Im Monat Mai beten wir für die Leidenden: Um Zuwendung gegenüber Kranken und Armen und um die Offenheit für die Frohe
Botschaft: Maria stärke die Bereitschaft zum Bekenntnis für Christus.
LANGENENSLINGEN
SV Langenenslingen 1949 e.V.
Abteilung Fußball
Maiwanderung SV Langenenslingen 1949 e.V.
-Abteilung FußballAuch in diesem Jahr veranstaltet die Fußballabteilung des SV
Langenenslingen seine Maiwanderung am Freitag, 1.5.2015.
Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder, AH Spieler sowie
alle Jugendspieler von der A-Jugend/A-Juniorinnen bis zu den
Bambinis mit ihren Eltern sowie alle Freunde und Gönner der
Abteilung, recht herzlich eingeladen.
Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Sportplatz, wo wir dann zu
einer kleinen Wanderung starten. Anschließend ab ca. 12.30 Uhr
werden wir wieder auf dem Sportgelände eintreffen und zum
gemütlichen Grillnachmittag übergehen. Abgerundet wird der
Nachmittag mit Kaffee und Kuchen.
Grillgut sowie Getränke werden von der Fußballabteilung organisiert.
Über Salat- und Kuchenspenden würden wir uns sehr freuen.
Teller und Besteck bitte selber mitbringen.
Um genauer planen zu können bitten wir euch, bei Felix Mayer
unter Felix [email protected] oder jugendabteilung@sv-langenenslingen anzumelden.
Bei schlechter Witterung fällt die Maiwanderung ersatzlos aus!
Es lädt ein
die Vorstandschaft der Abteilung Fußball
Kommende Jugendbegegnungen:
A-Juniorinnen
Samstag, 25.4.2015
SV Bingen/Hitzkofen - SV Langenenslingen 16.00 Uhr
B-Junioren
Sonntag, 26.4.2015
SV Langenenslingen - SGM Ablachtal, 11.00 Uhr
C-Junioren
Samstag, 25.4.2015
SV Langenenslingen - SGM Alb-Lauchert, 14.45 Uhr
E-Junioren I
Samstag, 25.4.2015
SV Langenenslingen I - SGM Sigmaringendorf/Scheer I, 12.15 Uhr
E-Junioren II
Samstag, 25.4.2015
SV Langenenslingen II - Spfr Hundersingen, 11.15 Uhr
Jugendergebnisse vom Wochenende:
A-Juniorinnen
Samstag, 18.4.2015
SV Langenenslingen - SGM Hoßkirch/Altshausen, (1:1)
Nummer 17
A-Junioren
Samstag, 18.4.2015
SGM Ringingen/Pappelau-Beiningen - SV Langenenslingen, (8:1)
B-Junioren
Mittwoch, 15.4.2015
SV Langenenslingen - SG Öpfingen, (0:1)
Samstag, 18.4.2015
SGM Schelklingen - SV Langenenslingen, (9:0)
C-Junioren
Sonntag, 19.4.2015
SGM Hohenzollern-Sigmaringen - SV Langenenslingen, (3:1)
D-Junioren I
Samstag, 18.4.2015
SGM Ersingen/Oberdisch - SV Langenenslingen I, (1:7)
D-Junioren II
Samstag, 18.4.2015
SGM Ertingen/Binzwangen II - SV Langenenslingen II, (0:7)
E-Junioren I
Samstag, 18.4.2015
SGM Alb-Lauchert - SV Langenenslingen I, (5:0)
E-Junioren II
Samstag, 18.4.2015
SGM Alb-Lauchert II - SV Langenenslingen II, (4:1)
Ergebnisse:
Nachholspiele
Reserve: SVL - TSV Trochtelfingen 3:0 gewertet
Aufgrund von Spielermangel haben die Gäste die Begegnung
abgesagt. Somit erfolgt eine Wertung von 3:0 zu Gunsten des
SVL.
1. Mannschaft: SVL - TSV Trochtelfingen
2:1 (1:0)
Schwere Kost boten die beiden Teams den Zuschauern am vergangenen Sonntag. Das Spiel war zerfahren und geprägt von vielen Fehlpässen auf beiden Seiten. Nur selten zeigte der SVL sein
Können. Trotzdem ergaben sich gegen das Tabellenschlusslicht
mehrere gute Chancen. In der 37. Minute wurde Felix Mayer in
Folge eines Eckballs zu Fall gebracht, woraufhin der Schiedsrichter auf den Punkt zeigte. Stefan Münst ließ sich die Gelegenheit
nicht nehmen und verwandelte zum 1:0. David Springer, der alleine vor dem Torwart scheiterte und Markus Andrei mit einem Lattenknaller verpassten eine höhere Führung. In der zweiten Halbzeit übernahm der SVL die Kontrolle, agierte oftmals aber zu
behäbig. Nach einem langen Ball erzielte Markus Andrei das 2:0
und somit die Vorentscheidung. Zum Glück für den SVL übersah
dabei der junge Schiedsrichter eine klare Abseitsstellung. Im weiteren Verlauf wurden klare Chancen zum Ausbau der Führung
vergeben. Wie aus dem Nichts viel dann der Anschlusstreffer für
die Gäste, die aber an diesem Tag zu harmlos waren um den SVL
wirklich in Gefahr zu bringen.
Für den SVL spielten: 1 Hiller, 2 Guth, 3 Anliker, 4 Mayer, 5 Haberbosch (46 Min. 12 Dörr), 6 Springer, 7 Andrei, 8 Sauter, 9 Münst (67
Min. 14 Stehle), 10 M. Miller, 11 Özer (88 Min. 13 Münch)
Ausblick: Am kommenden Sonntag, 26.4.2015, tritt der SVL in
Sigmaringendorf an. Spielbeginn Reserve 13:15 Uhr, Spielbeginn
1. Mannschaft 15:00 Uhr. Am Donnerstag, 30.4.2015, kommt es
dann zum Lokalderby in Hundersingen. Spielbeginn ist um 18.30
Uhr in Hundersingen. Die Reserve spielt bereits am Dienstag,
28.4.2015, in Hundersingen. Der SVL würde sich über zahlreiche
Zuschauer freuen.
Kirchliche Nachrichten
Pfarrei St. Konrad, Langenenslingen
Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist
11.00 Uhr Taufe von Jan Barth
19.00 Uhr Vorabendmesse
Wir beten für Anneliese Schaut, Eleonore Müller,
Magdalena Siebenrock, Willi Böhmer und verstorbene Angehörige.
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit
12.30 Uhr Rosenkranz
Montag, 27. April - Hl. Petrus Kanisius
9.00 Uhr Rosenkranz
Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Heilige Messe
Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter, Herz-Jesu-Freitag
19.00 Uhr Maiandacht
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Der „Raum Andelfingen“ mit Vorstand Helmut Kugler und die
Freiwillige Feuerwehr unter der Leitung von Markus Werkmann
würden sich sehr freuen, wenn sich wieder viele Anwesende
recht lang einfinden würden.
Ministranten- Wochendienst vom 25.4. - 1.5.2015:
Jonathan und Konrad Westphal, Cora und Katja Emhart
Die Minis von Langenenslingen treffen sich am Samstag, 25.4.,
von 10.30 bis 11.30 Uhr, im Mauritiushaus.
Evangelische Kirchengemeinde
Pflummern-Heiligkreuztal
Sonntag, 26. April
kein Gottesdienst in Pflummern
kein Gottesdienst in Heiligkreuztal
10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in Riedlingen mit Pfarrerin Lehnert-Werner
10.45 Uhr Gottesdienst in Ertingen mit Pfarrer Rieger
Donnerstag, 30. April
14.30 Uhr Senioren-Nachmittag im Gemeindehaus in Pflummern
Wochenvertretung Kasualien
Vom 26.4. – 2.5. ist Pfarrer Rieger aus Ertingen zuständig,
Tel. 07371/1296345
Wallfahrtssonntag in Heiligkreuztal
am Sonntag, 3. Mai 2015
Die Wallfahrt zum heiligen Josef und seinen Schwiegereltern Joachim und Anna möchte Menschen einladen, denen es ein Anliegen ist, die Menschwerdung der Liebe Gottes in Jesus von Nazareth mit den Augen des heiligen Josef zu betrachten.
Der Wallfahrtsgottesdienst ist am Sonntag, 03. Mai 2015, um
10.00 Uhr im Münster Heiligkreuztal mit Festpredigt von Pfarrer
Peter Schmid.
Anschließend an den Gottesdienst ist eine biblische Führung im
Kornhaus mit Pfr. Peter Schmid. Die Ausstellungen im Kornhaus
sind nachmittags geöffnet.
Es lädt herzlich ein:
Geistliches Zentrum Heiligkreuztal
und Fromme Josefs Vereinigung von Heiligkreuztal
Info
Die Freiwillige Feuerwehr Andelfingen beabsichtigt, am 7.5.2015
eine öffentliche Probe abzuhalten. Wir haben den „kleinen Firetrainer“ organisiert, das ist eine Vorrichtung, an der man den Gebrauch von Feuerlöschern trainieren, bzw erlernen kann.
Interessierte können gerne an der Probe teilnehmen. Wir beginnen um 19.30 am Feuerwehrgerätehaus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ruess, Schriftführer
SV Andelfingen 1966 e.V.
SGMA/A - FV Neufra II
3:1 (2:0)
Am Sonntag hieß es in Andelfingen mal wieder Derby-Time. Der
Gegner, die Nachbarn aus Neufra. Bei perfektem Wetter und einer
gut eingestimmter Mannschaft durch Coach Wolfgang Heim
begann die SGM sehr dominant. Dies blieb nicht lange unverdient, denn durch einen hervorragenden Pass von Szillard Babanics hatte es Patrick Schlegel leicht, das 1:0 zu verwerten. Im weiteren Spiel war der Schlagabtausch sehr ausgeglichen. Marcel
Busmanis hatte als Keeper nicht viel zu tun und stand souverän
im Tor. In der 35. Minute trat Matthias Reck, der Freistoßgott der
SGM, zum Freistoß an. Man konnte an seiner Mine deutlich erkennen, dass er den Ball schon sicher im Tor sieht. Was sich 30 Sekunden später auch bewahrheitete. An dieser Stelle sollte noch
erwähnt werden, dass der Freistoß direkt aus ca. 50 Meter verwandelt wurde. Mit einem sicheren 2:0 begann die zweite Halbzeit. Der FV Neufra machte es der SGM nicht schwer. In der 53.
Minute konnte Tobias Ziegelbauer den Sack zumachen und lochte gekonnt zum 3:0 ein. Nach dieser Szene waren kaum noch
nennenswerte Aktionen zu erkennen, bis der FV Neufra eine
schläfrige Sekunde der SGM ausnutzte und auf 3:1 verkürzte. Nutze aber nichts, die 3 Punkte dieses Sonntages ging an die Spielgemeinschaft.
Vorschau:
Am kommenden Sonntag, 26.4.2015, spielt die SGM auswärts
gegen den SV Oggelsbeuren.
Spielbeginn ist 15 Uhr
Weitere Termine:
- 03.05.15 SGM A/A - TSG Zwiefalten 12.45 Uhr (Andelfingen)
*** Das ist das letzte Spiel der Rückrunde in Andelfingen, hierzu sind
nochmals und wie immer alle Freunde, Gäste und Fans recht herzlich
eingeladen. Im Anschluss des Spiels ist natürlich das Sportheim
GEÖFFNET***
ANDELFINGEN
ANDELFINGEN
Raum Andelfingen
Maibaum stellen
Traditionell wie jedes Jahr organisiert der „Raum Andelfingen“
das Maibaumstellen am 30. April. Der diesjährige Maibaum wird
wieder unter der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Andelfingen
gestellt. Um das leibliche Wohl aller Anwesenden ist der „Raum
Andelfingen“ sehr bemüht. Der Maibaum wird um ca. 19.00 Uhr
gestellt, für das leibliche Wohl ist jedoch schon vorher gesorgt.
- 10.05.15 SGM A/A - SV Dürmentingen 13.15 Uhr (Altheim)
- 12.05.15 SV Uttenweiler - SGMA/A 19.00 Uhr
!!!***!!!*** VORANKÜNDIGUNG !!!***!!!***
Am 1. Mai 2015 ist das Sportheim ab 16 Uhr zum gemütlichen Grillen und Beisammensein geöffnet.
Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde, Gönner und Fans ob jung
ob alt recht herzlich eingeladen.
Wie gewohnt die Grillsachen selber mitbringen.
Eine Auswahl an Salaten steht bereit, dennoch sind weitere
Salatspenden gerne willkommen.
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Kirchliche Nachrichten
Pfarrei St. Cyriakus, Andelfingen
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit
9.00 Uhr Heilige Messe
Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Heilige Messe
Nummer 17
Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld e.V.
Nächste Altpapiersammlung der Trachtenkapelle
Egelfingen-Emerfeld am Samstag den 25. April 2015
Am Samstag den 25. April 2015, führt die Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld die nächste Altpapiersammlung in den Orten
Billafingen, Egelfingen und Emerfeld durch. Wir bitten die Bewohner der drei Gemeinden ihr Altpapier ab ca. 9.00 Uhr bereit zu legen, es wird dann abgeholt. Gesammelt wird Haushaltspapier.
Dabei bitte beachten, dass sich keine Kunststoffe, Folien, Fensterkuvert und andere papierfremde Bestandteile darunter befinden.
Zusätzlich werden Kartonagen gesammelt, darunter fallen auch
braunes Packpapier, Wellpappe, Graukartons und Papiersäcke.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mithilfe, und bitten
Sie Ihr anfallendes Altpapier auch in Zukunft für die nächsten
Sammlungen zu sammeln.
Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld e.V.
Vorstandsteam Matthias Metzger, Maik Schweizer, Claus Fritz
BILLAFINGEN
BILAFINGEN
Kirchliche Nachrichten
Altpapiersammlung der Trachtenkapelle
Egelfingen-Emerfeld am 25. April 2015
Nähere Informationen finden Sie unter dem Ortsteil Egelfingen
Kirchliche Nachrichten
Pfarrei St. Nikolaus, Billafingen
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit
10.15 Uhr Heilige Messe
EGELFINGEN
EGELFINGEN
Schützenverein Egelfingen e.V.
Pfarrei St. Katharina, Egelfingen
Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen
17.00 Uhr Rosenkranz
Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist
19.00 Uhr Vorabendmesse
Wir beten für Ferdinand und Ida Maier sowie für
Erwin Ammann
Mittwoch, 29. April - Hl. Katharina von Siena
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Heilige Messe
Wir beten für Josef und Gertrud Flöß sowie für Josef
Schönberger
Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter
17.00 Uhr Rosenkranz
EMERFELD
EMERFELD
Altpapiersammlung der Trachtenkapelle
Egelfingen-Emerfeld am 25. April 2015
Nähere Informationen finden Sie unter dem Ortsteil Egelfingen
Maiwanderung des Schützenvereins Egelfingen
Am 1.5.2015 um 9:15 Uhr treffen sich alle, die gern mitlaufen
möchten an der Hülb (Buswartehaus).
Abmarsch ist dann um 9:30 Uhr.
Der Weg führt aus Egelfingen Richtung Eulental, dort biegen wir
nach Südosten Richtung Billafingen ab. An Billafingen vorbei zu
den 3 Kreuzen.
Hier wird die Vesperpause gemacht. Von dort geht es auf dem
Schatzbergrundwanderweg zur Ruine Schatzberg.
Von unterhalb der Ruine Schatzberg wandern wir dann über das
Distelhäule am Stuttgarter Bahnhof vorbei zum Bildäcker und
lassen am Schützenhaus den Tag gemütlich ausklingen.
Auch Einwohner, die nicht Mitglied in Schützenverein sind dürfen
gern teilnehmen.
Auf Euer Kommen freut sich der
Schützenverein Egelfingen
Kirchliche Nachrichten
Pfarrei St. Pankratius Emerfeld
Freitag, 24. April - Hl. Fidelis von Sigmaringen
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Heilige Messe
Wir beten für die Verstorbenen der Familien Kern
und Maier sowie für Pfr. Joseph Bayer.
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit
10.15 Uhr Wort-Gottes-Feier
Freitag, 1. Mai - Hl. Josef der Arbeiter
18.30 Uhr Rosenkranz
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
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Kirchliche Nachrichten
FRIEDINGEN
SpVgg Pflummern-Friedingen
Abteilung Fußball
Spvgg Pflummern-Friedingen, 1. Mannschaft:
Kreisliga A1, SpVgg Pflummern/Fried. - TSV Türk Gücü Ehingen
0:1 am 16.4.15:
In einem unterirdischen Spiel, das eigentlich keinen Sieger verdiente, entführte der Gast alle Punkte. In der 1. Halbzeit hatte die
SpVgg mehr vom Spiel und auch Chancen. In der 18. Min. traf
Gregor Kolloch, nach schönem Querpass von J. Hahn, den Pfosten. In der 31. packte wiederum der sehr laufstarke G. Kolloch
einen flachen Hammer aus, den der Gäste TW aber, zur Überraschung aller Anwesenden, parieren konnte. In der 2. Halbzeit
brachte der konsequent beidseitig kleinlich pfeiffende Schiedsrichter, durch ges. 4 Platzverweise, das Spiel, die Spieler und auch
die Zuschauer durcheinander. Das entscheidende 0:1 war
bezeichnend, es war ein Kopfball-Eigentor nach einem Freistoß.
Die SpVGG bemühte sich zwar bis zum Schluss, jedoch war der
starke Gäste TW leider nicht zu bezwingen.
Aufstellung SpVgg: F. Weggerle, U. Theuer, G. Kolloch, J. Glaser, A.
Vetter, M. Bossler, J. Henn, P. Rudolf, N. Geiselhart, J. Hahn, T. Peilike
(J. Hehn)
Spvgg Pflummern-Friedingen, 1. Mannschaft:
Kreisliga A1, SpVgg Pflummern/Fried.- SF Donaurieden 2:1 am
19.04.15:
Pflummern/Friedingen kämpfte den Gegner nieder und siegte
verdient.
Das frühe 0:1 in der 10. Minute war ein Weckruf zu richtigen Zeit.
Ab da zeigte unsere 11, dass man die Punkte unbedingt verbuchen wollte. So entwickelte sich ein flottes Spiel, in dem die
SpVgg die besseren Chancen hatte. So z.B. Tobias Hahn, der in der
21. Min. alleine auf das Gästetor lief, aber leider den Ball nicht
unterbrachte.
So dauerte es bis zur 45. Min., als ein Freistoß von T. Peilike an die
Latte knallte und P. Rudolf im Nachschuss ausgleichen konnte.
Die 2. Halbzeit begann dann mit einer 15min Drangphase von
Donaurieden, in der Michael Bossler im Tor unter Mithilfe der
ganzen Abwehr ein weiteres Gegentor mit Glück und Können
verhindern konnte.
In der 78. Min war nach vielen Wochen auch mal wieder das Glück
auf unserer Seite, als ein Eckball abgefälscht wurde und zum verdienten Sieg im Gästetor lag. Wenn die Mannschaft weiterhin so
aufopferungsvoll kämpft, die Verletzten wieder langsam zurückkommen (Herzlichen Glückwunsch zum langersehnten Comeback Richard Luft) war das sicher nicht der einzige Sieg in der
Rückrunde!
Aufstellung SpVgg: M. Bossler, G. Kolloch, J. Glaser, P. Selg, A. Vetter
(R. Luft), J. Henn, P. Rudolf, N. Geiselhart(U. Theuer), J. Hahn, T. Peilike, T. Hahn (H. Glaser)
Die 2. Mannschaft konnte ersatzgeschwächt nicht mit dem Gegner mithalten und kam mit 0:11 unter die Räder.
Vorschau: Am kommenden Sonntag 26.4.15 ist die SpVgg spielfrei.
Katholisches Pfarramt Sankt Blasius Friedingen
Sonntag, 26. April - 4. So. d. Osterzeit; Weltgebetstag für geistliche Berufe, Leitwort: ‘Für Gott und die Menschen’
9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier, Kollekte für kirchliche Berufe.
Nach der Kirche ist Eine-Welt-Verkauf.
Donnerstag, 30. April - Heiliger Papst Pius V. (1.5.1572), Priesterdonnerstag
17.45 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und
Beichte
18.30 Uhr Heilige Messe für † Hilda und Jakob Arnold
Freitag, 1. Mai - Beginn des Muttergottesmonats Mai, Heiliger
Josef, der Unternehmer und Arbeiter, Beginn des Ensmad –
Jubelmonats, Herz - Jesu - Freitag
Alles in Ensmad, siehe bei Dürrenwaldstetten
Sonntag, 3. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit
10.15 Uhr Heilige Messe für † Arno Lodd und Renata Alchimowicz, 2. Lesung
Ministrantendienst vom 25.4. bis 1.5.2015:
Timo Berner
Unser neuer Kirchengemeinderat
hat folgende Mitglieder: Frau Sonja Berner, Herr Reinhard Götz,
Herr Klaus Binder, Herr Alwin Weiß, Herr Robert Münch, Herr Dieter Reiser, Kirchenpfleger Herr Schelkle, Pfarrer Speck.
In der konstituierenden Sitzung unseres neuen Kirchengemeinderats wurde Frau Sonja Berner zur 2. Vorsitzenden gewählt, Herr
Reinhard Götz zum stellvertretenden 2. Vorsitzenden, Herr Klaus
Binder zum Schriftführer und Frau Sonja Berner zur stellvertretenden Schriftführerin. Wir danken allen herzlich für die Annahme dieser Ämter. Falls die Bevölkerung ein kirchliches Anliegen
hat, kann sie sich jederzeit an ein Mitglied des Kirchengemeinderats wenden.
Maialtar
Wir bitten wieder freundlich um Spenden für unseren schönen
Maialtar. Vielen Dank und Vergelt’s Gott!
Ensmad
siehe bei Dürrenwaldstetten
ITTENHAUSEN
ITTENHAUSEN
DÜRRENWALDSTETTEN
SG Ittenhausen e.V.
Einladung zur Maiwanderung der SG Ittenhausen e.V.
Am Freitag, 1.Mai ist es wieder soweit: wir treffen uns um 10:00
Uhr am Kirchle in Ittenhausen und starten von dort zu unserer
traditionellen Maiwanderung.
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Vesper, Grillgut und Geschirr bitte selbst mitbringen (zum Transport steht wie immer ein Gefährt zur Verfügung), Getränke gibt
es bei der SG. Ausklang ist am Grillplatz in Dürrenwaldstetten.
Bei unbeständiger oder schlechter Witterung fällt die Veranstaltung aus.
Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit vielen Mitwanderern.
Die Vorstandschaft
Kirchliche Nachrichten
Katholisches Pfarramt Sankt Jakobus
Dürrenwaldstetten und Ittenhausen
Sonntag, 26. April - 4. So. d. Osterzeit; Weltgebetstag für geistliche Berufe, Leitwort: ‘Für Gott und die Menschen’
8.00 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten mit Rosenkranz und
Beichte
8.45 Uhr Heilige Messe für † Eugenie Raidt und Angehörige, 1.
Lesung, Kollekte für kirchliche Berufe. Hausjahrtage
für Sankt Oswaldsgut von Dürrenwaldstetten, letzt
verstorbene † Gebhard, Sohn Gebhard und Kreszentia Schneider, und für Sankt Josefsgut II von Ittenhausen, letzt verstorbene † Karl Meinrad, Rosa und
Josef Heß. Nach der Kirche ist Eine-Welt-Verkauf.
Montag, 27. April - Heiliger Petrus Kanisius, Ordenspriester
(21.12.1597)
18.00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst und -gebet mit Beichte und
Heiliger Messe für alle Ensmadpilger aus nah und fern
Dienstag, 28. April - Heiliger Ludwig Maria Grignion von Montfort, Priester (28.4.1716); Heiliger Peter Chanel, Priester, erster
Märtyrer in Ozeanien (28.4.1841)
7.15 Uhr Ittenhausen Aussetzung des Allerheiligsten mit
Rosenkranz und Beichte
8.00 Uhr Ittenhausen Heilige Messe für † Maria Blum
Freitag, 1. Mai - Beginn des Muttergottesmonats Mai, Heiliger
Josef, der Unternehmer und Arbeiter, Beginn des Ensmad Jubelmonats, Herz - Jesu - Freitag
10.00 Uhr Ensmad Rosenkranz
10.30 Uhr Ensmad Heilige Messe für † Josef und Franziska und
Franz Rettich für alle Pilger aus nah und fern mit dem
Liederkranz Langenenslingen
14.00 Uhr Ensmad Rosenkranz
14.30 Uhr Ensmad Allgemeine Maiandacht für alle Pilger aus
nah und fern
Sonntag, 3. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit
9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Hausjahrtage für Sankt Paulusgut
von Dürrenwaldstetten, letzt verstorbener † Eugen
Waidmann, und für Sankt Martinsgut von Ittenhausen, letzt verstorbene † Gabriele Laux
14.00 Uhr Ensmad Rosenkranz
14.30 Uhr Ensmad Allgemeine Maiandacht
Ministrantendienst vom 25.4. bis 1.5.2015:
26.4.: Nicole Hölz und Stefan Hölz
1.5. in Ensmad um 10.30 Uhr: Lara Haag und Jonas Haag
Unser neuer Kirchengemeinderat
hat folgende Mitglieder: Herr Otto Berner, Frau Lucia Stöferle,
Herr Thomas Haag, Herr Dieter Gairing, Herr Ernst Wachter, Kirchenpfleger Herr Raidt, Pfarrer Speck.
In der konstituierenden Sitzung unseres neuen Kirchengemeinderats wurde Herr Otto Berner zum 2. Vorsitzenden gewählt, Frau
Lucia Stöferle zur stellvertretenden 2. Vorsitzenden, Herr Thomas
Haag zum Schriftführer und Herr Dieter Gairing zum stellvertretenden Schriftführer. Kontaktpersonen für unsere Sozialstation
Sankt Martin sind: Verantwortlicher Herr Ernst Wachter, 1. Stellvertreter Herr Thomas Haag, 2. Stellvertreterin Frau Lucia Stöferle.
Wir danken allen herzlich für die Annahme dieser Ämter. Falls die
Bevölkerung ein kirchliches Anliegen hat, kann sie sich jederzeit
an ein Mitglied des Kirchengemeinderats wenden.
Maialtäre
Wir bitten wieder freundlich um Spenden für unsere schönen
Maialtäre. Vielen Dank und Vergelt’s Gott!
Nummer 17
Ensmad
Am 1. Mai ist um 10.00 Uhr Rosenkranz und um 10.30 Uhr die
Eröffnungsmesse der Maiwallfahrten für alle Pilger aus nah und
fern, musikalisch gestaltet vom Liederkranz Langenenslingen mit
anschließendem Platzkonzert bei schönem Wetter mit dem schönen Ensmader Wald – Echo. Um 14.00 Uhr ist Rosenkranz und um
14.30 Uhr allgemeine Maiandacht für alle Pilger aus nah und fern.
Im Muttergottesmonat Mai finden für alle Pilger aus nah und fern
in Ensmad an allen Sonn- und Feiertagen Mainandachten statt:
14.00 Uhr Rosenkranz, 14.30 Uhr allgemeine Maiandacht. Herzliche Einladung, unsere liebe Muttergottes Maria im Mai zu ehren,
sie in unseren Anliegen zu bitten und schöne Marienlieder zu singen. Bei der Anfahrt bitte die Verkehrszeichen beachten und die
Autos auf die ausgewiesenen Parkplätze stellen. Vielen Dank!
Hinweis: Falls ein Chor oder eine Instrumentengruppe im Mai in
Ensmad eine allgemeine Maiandacht musikalisch gestalten
möchte, können Sie dies gern tun. Bitte rufen Sie an unter Tel.:
07376/308.
WILFLINGEN
WILFLINGEN
Schwäbischer Albverein e.V.
Ortsgruppe Wilflingen
Wanderung am 1.5.2015
Am 1.5.2015 machen wir wieder unseren traditionellen Ausflug,
dieses Mal in Richtung Tübingen/Schönbuch.
Vormittags wandern wir im westlichen Schönbuch. Start und Ziel
ist in Ammerbuch/Entringen. Die Wanderstrecke ist ca. 11 km
lang, allerdings etwas anspruchsvoll. Deshalb beträgt die Wanderzeit rund 4 Stunden, so dass wir gegen 13.30 Uhr wieder am
Ausgangspunkt ankommen. Unterwegs Rucksackvesper. Als
Alternative kann eine 2. Rundwanderung mit ca. 4,5 km angeboten werden. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit, das Schloss
Bebenhausen zu besichtigen oder in Tübingen einen Stadtbummel zu machen. Gegen 17.00 Uhr Rückfahrt mit Abendessen im
ehemaligen Truppenübungsplatz im “Per-Du”, so dass wir gegen
21.00 Uhr wieder zurück sind.
Abfahrt mit dem Bus am Rathaus um 7.30 Uhr. Nähere Informationen und Anmeldung
bei Wanderführer Helmut Gihr (Tel.: 07376/963350).
Herzliche Einladung an alle Wanderfreunde.
Kirchliche Nachrichten
Pfarrei St. Johannes Nepomuk, Wilflingen
Donnerstag, 23. April
19.00 Uhr Heilige Messe
Wir beten für Franz Reck sowie für Elfriede und Albin
König
Samstag, 25. April - Hl. Markus, Evangelist
15.00 Uhr Trauung von Daniela Ebe und Volker Eberhard
Sonntag, 26. April - 4. Sonntag der Osterzeit,
10.15 Uhr Heilige Messe
Dienstag, 28. April - Hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort
19.00 Uhr Rosenkranz
Donnerstag, 30. April - Hl. Pius V.
19.00 Uhr Heilige Messe
Nummer 17
Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher Sonntagsdienst für Riedlingen,
Unlingen, Zwiefalten, Dürmentingen und
Langenenslingen
Dauer des Notfalldienstes:
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen rund um die Uhr.
Die Koordination erfolgt über die Rettungsleitstelle Biberach
Telefon-Nummer 07351 / 19292
Notfalldienst Kinderarzt
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GEÄNDERTER
REDAKTIONSSCHLUSS!
Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt ist der
Redaktionsschluss für die Woche 20 bereits am
Montag, 11. Mai 2015, 9.00 Uhr.
Um Einhaltung des Termins wird gebeten.
Der Verlag
Sonn- und Feiertage unter Telefon-Nummer 0180/1929343
Sonntagsdienst der Zahnärzte
Der Zahnarztnotdienst ist unter den zentralen Telefon-Nummern
- für den Landkreis Biberach 01805/911-610
- für die Bezirke Bad Saulgau, Riedlingen und Umgebung
01805/911-650 zu erreichen.
Apotheken-Notdienst
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Werbeaktivitäten,
einfach anrufen, oder eine Email schicken an:
Manfred Weckerle - Tel. 07351-31543, [email protected]
Der Notdienst wird im täglichen Wechsel mit 24 Stunden Notfallbereitschaft von 8.30 - 8.30 Uhr durchgeführt.
Der Notdienstplan ist auch im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de und telefonisch unter Tel. 0800-0022833 (kostenlos aus dem dt. Festnetz) abrufbar.
Freitag, 24.4.15
Kanzach-Apotheke, Dürmentingen, Tel. 07371/129333
Samstag, 25.4.15 Donau-Apotheke, Riedlingen, Tel. 07371/93260
Sonntag, 26.4.15 Adler Apotheke, Sigmaringendorf, Tel. 07571/12864
Haus für Senioren Langenenslingen
Tel. (07376) 962130, Fax (07376) 9621399
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeit- und Dauerpflege
- Offener Mittagstisch im Haus auf Anmeldung
NOTRUFE
Hospizgruppe Riedlingen
Telefon (07373) 686
Vertretung: Tel. (07371) 2626
Hospizgruppe Gammertingen-Veringenstadt
Tel. (07574) 2127 oder 0173-1778116
Organisierte Nachbarschaftshilfe der Kath.
Kirchengemeinde St. Konrad, Langenenslingen
Telefon (07376) 823
Organisierte Kranken- und Krankenhausbesuche der Kath. Kirchengemeinde
St. Konrad, Langenenslingen
Telefon (07371) 12016
Sozialstation Vinzenz von Paul gGmbH
Pflege und Betreuung daheim, Hauswirtschaftl. Dienst, Beratung für
Senioren und pfleg. Angehörige, Schulung in der Häuslichkeit
24-Stunden-Rufbereitschaft, Telefon (07571) 7412-50
Sozialstation Riedlingen
St.-Gerhard-Straße 16, 88499 Riedlingen
Telefon (07371) 932020/21, Fax (07371) 932026
Sozialstation St. Martin,
Veringen-Gammertingen e.V.
Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege, Verhinderungspflege, Hauspflegehilfe, Familienpflege (Dorfhelferin),
Hausnotruf und „Essen auf Rädern“
Rufbereitschaft rund um die Uhr, Tel. (07574) 934134
Notrufe-Bereitschaft
Telefonseelsorge Oberschwaben/Allgäu
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112
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Der Garten
im Frühjahr
Kompost richtig anlegen
Tipps für die
Rasenpflege
Die richtige Rasenpflege im
Frühjahr sorgt dafür, dass das
Gras im ganzen Jahr hinweg
gleichmäßig und kräftig wachsen
kann. Hier ein paar Tipps um das
Grün richtig in Form zu bringen:
Damit der Rasen das ganze Jahr
gesund bleibt, sind beim Mähen,
Düngen und Vertikutieren ein
paar Regeln zu beachten. Vor dem
ersten Mähen muss der Rasen
komplett freigelegt werden. Liegengebliebenes Herbstlaub und
kleine Äste können mit der Harke
entfernt werden. Gerade unter altem Laub bilden sich oft feuchte
Stellen, die vor dem ersten Mähen
trocken sein sollten. Sobald das
Gras wächst, darf gemäht werden.
Aber nicht zu kurz, rund vier Zentimeter sind gerade richtig für den
ersten Schnitt.
Verfilzte und von Moss bedeckte Rasenflächen müssen vertikutiert werden. Die Messer des Vertikutierers dringen dabei senkrecht in die Grasnarbe ein und
reißen Moosflechte, Verfilzungen
und abgestorbenes Gras aus dem
Rasen. Der Vertikutierer sollte dabei zunächst in Längs- und dann
in Querrichtung über die Rasenfläche bewegt werden. Wichtig
Das Gleichgewicht beim Kompostieren muss stimmen
ist, dass die Messer nicht tiefer als
drei Millimeter in den Boden eindringen, da sonst der Rasen zu
stark beschädigt wird. Durch die
frische Belüftung erholt sich der
Rasen schnell wieder. Gartenexperten empfehlen sogar das Vertikutieren grundsätzlich als ersten
Schritt der Rasenpflege.
Hat sich der Rasen nach der
Moosentfernung an einigen Stellen ausgedünnt, werden diese neu
eingesät. Um den Rasen langfristig von Moos schadlos zu halten,
sollte gekalkt werden. Das reguliert den ph-Wert der Erde. Moos
und Unkraut bevorzugen sauren
Boden, so dass der Kalk neuem
Befall vorbeugt.
Wenn sich der Rasen vom Vertikutieren erholt und der Kalk sich
aufgelöst hat, wird die komplette
Rasenfläche gedüngt. Das liefert
dem Rasen die nötigen Nährstoffe, die er nach dem Winter
braucht. Derartig vorbereitete
Gräser können sich rasch wieder
erholen. (wwp)
Organische Abfälle aus Garten
und Haushalt sind zu schade für
die Biotonne. Auf einem Komposthaufen wird aus ihnen wertvoller Dünger für den Garten. Wer
im Frühjahr mit der Anlage eines
Komposthaufens beginnt, hat im
Herbst einen wertvollen und gesunden Dünger.
Die Grundlage für einen eigenen Kompost bilden in der Regel
die kompostierbaren Abfälle aus
Haus und Garten. Unbehandelte,
organische Abfälle aus der Küche,
wie Blumen, Obstreste, Gemüse,
Kartoffelschalen, Kaffe- und Teesatz, Eierschalen, Holzasche, sogar Zeitungspapier in kleinen
Mengen. Abfälle aus dem Garten,
wie ganze Pflanzen, Laub,
Hecken- und Baumschnitt. Sonstige organische Abfälle, wie Einstreu und Mist aus der Kleintierhaltung, Stroh und Sägespäne.
Gekochte Speisereste und
Fleisch gehören nicht auf den
Kompost. Sie könnten Ratten und
andere Nager anlocken.
Problematisch auf dem Kompost ist auch frischer Rasenschnitt. Dieser enthält viel Wasser
und verdichtet sich in Schichten
über zehn Zentimetern Höhe.
Mangels Sauerstoff in diesen Be-
reichen kann das Gemisch faulen.
Auf keinen Fall gehören Unkräuter samt Samenständen auf den
Kompost. Man verteilt diese sonst
später im ganzen Garten.
Nach dem Aufsetzen sollte sich
der Komposthaufen auf 50 bis 60
Grad im Innern erwärmen. Dadurch werden Krankheitskeime
vernichtet. Wenn die Temperatur
im Innern abkühlt, sollte man das
Äußere nach innen umschaufeln.
Danach bedeckt man den Komposthaufen mit Stroh oder mit
Pflanzen wie Kapuzinerkresse
oder Kürbissen, die man direkt in
den Kompost sät. Nach einem halben Jahr ist der Kompost als Dünger verwendbar. Nach einem bis
zwei Jahren wird aus ihm fruchtbare Gartenerde. (wwp)
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Mitteilungsblatt Gemeinde Langenenslingen vom 24. April 2015
Nummer 17