Grundstücksverkauf Niederpleis

Der Bürgermeister
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Ratsbüro, Markt 1
An die
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Auskunft erteilt:
Herr Holland
im Hause
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(0 22 41) 243-0
Telefax
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Besuchszeiten
Bürgerservice (Ärztehaus)
montags und donnerstags:
montags:
8.30 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr, 7.30 Uhr – 18.00 Uhr,
dienstags und mittwochs:
dienstags bis freitags:
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Rathaus
___
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
27.02.2015
Mein Zeichen
Datum
BRB-Holl.
25.03.2015
Grundstücksverkauf in Niederpleis / Denkmalschutz
Sehr geehrter Herr Köhler,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist bekannt, ob der Verkauf des Grundstückes erfolgt ist?
Antwort:
Im Rahmen der Prüfung des Vorkaufsrechtes wurde der Verwaltung bekannt, dass
das Grundstück mit Vertrag vom 18.12.2014 verkauft wurde. Ein Vorkaufsrecht nach
§ 24 BauGB bestand nicht, daher wurde eine Negativbescheinigung erteilt.
Frage 2:
Ggf.: Sind Pläne zur zukünftigen Nutzung des Grundstückes bekannt?
Antwort:
Bezug nehmend auf das in Rede stehende Objekt bzw. das betreffende Flurstück
wurde seitens einer Investorenfirma eine Bauvoranfrage zur möglichen Bebauung
gestellt. Die hier erfragten Maßnahmen, bedingend einen Abriss der vorhandenen
Gebäude, bezogen/beziehen sich auf die Errichtung einer Appartementanlage für
Menschen mit Behinderung. Die v.g. Bauvoranfrage wurde seitens der Fachverwaltung Bauaufsicht, unter Beteiligung der Fachstelle Planung, mit Datum vom
18.02.2015 grundsätzlich positiv beschieden.
-2Bankverbindungen:
Kreissparkasse Köln 033 001652 (BLZ 370 502 99)
Raiffeisenbank Sankt Augustin eG 1 200 178 013 (BLZ 370 697 07)
VR-Bank Rhein-Sieg eG 5 000 459 013 (BLZ 370 695 20)
Postbank Köln 231 08-503 (BLZ 370 100 50)
Steyler Bank GmbH 11 949 (BLZ 386 215 00)
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA):
IBAN DE11 3705 0299 0033 0016 52 Swift BIC: COKSDE33XXX
IBAN DE27 3706 9707 1200 1780 13 Swift BIC: GENODED1SAM
IBAN DE53 3706 9520 5000 4590 13 Swift BIC: GENODED1RST
IBAN DE39 3701 0050 0023 1085 03 Swift BIC: PBNKDEFF370
IBAN DE14 3862 1500 0000 0119 49 Swift BIC: GENODED1STB
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle:
SANKT AUGUSTIN ZENTRUM
Straßenbahn: 66
Busse: 508, 517, 529, 535
-2Frage 3:
In wie weit sind Aspekte des Denkmalschutzes betroffen?
Antwort:
Die Gebäude Hauptstraße 28, 28 a und 28 b (= „Haus Sonneck“ nebst ehemaliger
Festsaal) stehen derzeit nicht auf der Denkmalliste der Stadt Sankt Augustin. Sie unterliegen somit auch nicht den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.
Seit Februar 2015 liegt jedoch der Vorabzug des Denkmalpflegeplans (Kapitel 3 und
4, Bestandsaufnahme und Analyse) vor, welcher in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planung und Verkehr am 17.03.2015 vorgestellt wurde. Hierin sind die o.g.
Gebäude als „erhaltenswerte Gebäude in gutem Erhaltungszustand“ eingestuft, d.h.,
sie sind von hoher städtebaulicher Bedeutung. Unmittelbar gegenüber diesen beiden
Gebäuden an der Hauptstraße in Niederpleis steht der „Alter Bahnhof Niederpleis“.
Dieses Gebäude ist ein Baudenkmal. In diesem Zusammenhang unterliegen alle
Maßnahmen auch auf dem o.g. Grundstück der Beurteilung nach § 9 Abs. 1 Buchstabe b Denkmalschutzgesetz NRW (Umgebungsschutz). Die derzeit vorläufige Einstufung der Gebäude „Haus Sonneck“ nebst ehemaligem Festsaal als städtebaulich relevant, gibt auch einen Hinweis auf ihre Bedeutung im Zusammenhang bzw. im Zusammenwirken mit dem Baudenkmal „Alter Bahnhof Niederpleis“.
Der Denkmalpflegeplan, in abschließender Form, bedarf letztlich des Beschlusses
des Rates der Stadt Sankt Augustin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Schumacher