Amtsblatt Schmalkalden-Meiningen Mai 2015 PDF

Amtsblatt
21. Jahrgang | 5/2015 | Ausgabe 15. Mai 2015
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Aus dem Inhalt
➤
.......................................................
Nichtamtlicher Teil
Ehrenamtliche Richter
aus dem Landkreis
gesucht
S. 2
9. Grundschulturnier
der Landkreise
mit Ivonne Hartmann
S. 3
Wachsendes
Integrationsnetzwerk
will Willkommenskultur
stärken
S. 4
Neuigkeiten
aus den Kreiswerken
Zwischen Rhön und
Rennsteig: Neue Land-
Wir sind Landesgartenschau
Mit einem eindrucksvollen
Festakt und einem kräftigen
Schlag auf den Buzzer eröffnete Schirmherr Bodo Ramelow zusammen mit Bürgermeister Thomas Kaminski am
25. April offiziell die 3. Thüringer Landesgartenschau in
Schmalkalden. Pünktlich zum
Start der 168 Tage dauern-
Ramelow eröffnet
„GartenZeitReise“
den „GartenZeitReise“ sorgten
viele blühende Gartenanlagen, Live-Musik, kulinarische
Köstlichkeiten und ein abwechslungsreiches Programm
für ausgelassene Stimmung
unter den zahlreichen Besuchern. 20.000 wurden gezählt,
350.000 Gäste sollen es noch
werden bis zum großen Finale
am 4. Oktober mit spektakulärem Höhenfeuerwerk.
Große und kleine Gartenfreunde aus nah und fern haben nun
die Gelegenheit, sich die drei
neu angelegten Landschafts-
parks sowie den restaurierten
historischen Terrassengarten
von Schloss Wilhelmsburg anzusehen.
Blütenpracht
im Wechsel
der Jahreszeiten
Das Laga-Programm wartet
mit weit über 500 Veranstaltungen in Schmalkalden und
Umgebung auf. Einer der Höhepunkte des Sommers ist die
Vita Cola Party mit der bekannten Band „Juli“. Nicht verpassen wollte man auch das Doppelkonzert mit Purple Schulz
Ein Highlight
jagt das nächste
und Heinz Rudolf Kunze. „Die
Landesgartenschau Schmalkalden wird ein Magnet sein
für die Menschen aus Thüringen, Hessen und Bayern sowie
aus dem In- und Ausland“,
blickte Bodo Ramelow auf die
kommenden Monate voraus.
>> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und
Wie auch Thomas Kaminski
lobte er die Leidensfähigkeit
der Schmalkalder Bürger, deren Stadt mit Investitionen
über 32 Millionen Euro in
den vergangenen fünf Jahren
einmal komplett umgestaltet
worden war. Die „GartenZeitReise“ sei nicht nur ein Leuchtturmprojekt für Schmalkalden,
sondern ein Schaufenster und
eine Präsentationsplattform
für die gesamte Region, freut
sich auch Landrat Peter Heimrich auf das farbenprächtige
Spektakel.
Einlass ist täglich von 10:00 bis
18:00 Uhr. In den Sommermonaten Juni, Juli und August ist
die Landesgartenschau sogar
bis 20:00 Uhr geöffnet.
.......................................................
Weitere Informationen unter
Tel.: +49 (0)3683 667-400 oder
www. landesgartenschauschmalkalden.de
S. 6
kreis-Broschüre ist da
S. 8
Veranstaltungstipp:
„1612 - Hexen“
S. 9
Amtlicher Teil
Öffentliche
Bekanntmachungen
des Landkreises
S. 18
Öffentliche
Bekanntmachung
des Landratsamtes
S. 20
Öffentliche
Bekanntmachungen
der Zweckverbände
S. 20
Kontaktdaten
.................................................... i
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: (0 36 93) 4 85-0
Telefax: (0 36 93) 4 85-436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lk-sm.de
Kontakt zur
Amtsblatt-Redaktion:
Pressestelle
Telefon: (0 36 93) 4 85-251
E-Mail: amtsblatt@
lra-sm.thueringen.de
Öffnungszeiten
.................................................... i
Montag, Dienstag, Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:30 Uhr
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2 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
Landrat direkt – Aktuelles aus meinem Büro
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
wer die Nachrichten zur
Flüchtlingsproblematik
in
Thüringen und in anderen
Bundesländern verfolgt, kann
häufig gar nicht glauben, wie
schnell sich der Wind der öffentlichen Meinung dreht.
Große Betroffenheit, wenn im
Mittelmeer hunderte Menschen in den Fluten ertrinken, große Proteste, wenn
Asylbewerber im eigenen Ort
Obhut finden sollen. Umso
bemerkenswerter empfinde
ich die humanitäre Welle der
Hilfsbereitschaft, die sich bei
uns im Landkreis schon länger
aufbaut. Ein Indikator dafür,
wie viele Menschen sich für
Flüchtlinge engagieren, war
das jüngste Treffen unseres
Integrationsnetzwerkes. Als
wir dieses Gremium im Dezember vergangenen Jahres
gegründet haben, hatte ich
zugegebenermaßen anfänglich Zweifel, ob es uns wirklich
gelingt, so viele Leute hinter dem Ofen vor zu locken.
Nachdem sich beim zweiten
Treffen kürzlich an einem
Mittwochabend rund 50 Teilnehmer einbrachten, war ich
wirklich positiv überrascht
und gerührt. Dazu die vielen
Menschen, die Patenschaften
in Meiningen, Schmalkalden
oder
Steinbach-Hallenberg
übernommen haben, um
Asylsuchende im Alltag zu
begleiten oder die sich anderweitig, vielleicht auch im
Hintergrund, für Flüchtlinge
engagieren.
Jeder einzelne, der sich hier
aktiv einbringt, leistet einen
großen Beitrag, wenn es darum geht Menschen aus Kri-
senregionen im Landkreis
willkommen zu heißen und
den häufig mit traumatischen
Erlebnissen beladenen Menschen beim Ankommen in einem fremden Land unter die
Arme zu greifen. Da ist es völlig normal, dass es auch mal
unterschiedliche Ansätze geben kann, wie Hilfe am besten
passieren sollte. Auch hier ist
das Netzwerk eine geeignete
Anlauf- und Koordinierungsstelle. Denn das Gremium
kann über seine Mitglieder
aus vielen gesellschaftlichen
Bereichen und Institutionen
nicht nur Türen öffnen, sondern Projekte und Aktivitäten
planen und abstimmen sowie
Kräfte bündeln. Wer mehr
über die großartige Arbeit
des Integrationsnetzwerkes,
über laufende und vorgesehen Projekte erfahren will,
dem empfehle ich den Artikel
„Wachsendes
Integrationsnetzwerk will Willkommenskultur stärken“ auf Seite 5.
Wer das Integrationsnetzwerk
bei seiner Arbeit unterstützen
möchte, wendet sich bitte an
Mike Hemmann unter Tel.
03693 485-137 oder E-Mail:
[email protected]
ringen.de.
Brückentag: Kreisverwaltung am 15. Mai 2015 geschlossen
Wegen des Brückentages nach Christi Himmelfahrt bleibt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen mit seinen Außenstellen in
Zella-Mehlis, Schmalkalden und Meiningen-Dreißigacker am Freitag, 15. Mai, für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes bitten um Verständnis.
Ehrenamtliche Richter aus dem Landkreis gesucht
Am 9. November 2015 endet
die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten in Thüringen.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist deshalb
aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen 39
Bürgerinnen und Bürger als
ehrenamtliche Richter vorzuschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste des
Landkreises entscheidet der
Kreistag. Der beim Verwaltungsgericht Meiningen eingesetzte Wahlausschuss wählt
dann im Herbst insgesamt
70 ehrenamtliche Richter aus
140 Vorschlägen. Die ehrenamtlichen Richter werden für
die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Zum Verwaltungsgerichtsbezirk zählen auch die Landkreise Hildburghausen, Sonneberg, der Wartburgkreis sowie
die kreisfreien Städte Suhl und
Eisenach, die ebenfalls Vorschlagslisten einreichen müssen.
Die ehrenamtlichen Richter
entscheiden zusammen mit
den Berufsrichtern in verwaltungsrechtlichen
Verfahren
beim Verwaltungsgericht Meiningen. Sie wirken dabei als
ehrenamtliche Richter bei der
mündlichen Verhandlung und
der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richter mit.
Bewerbung
Wer an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/ehrenamtliche Richterin interessiert
ist, wird gebeten, sich spätestens bis 8. Juni 2015 an das
Landratsamt SchmalkaldenMeiningen, Büro Kreistag,
Obertshäuser Platz 1, 98617
Meiningen, Email: kreistag@
lra-sm.thueringen.de, Telefon:
03693/485262, Fax: 03693/
485258 zu melden. Ansprechpartnerin ist Karola Zapf unter
der oben genannten Nummer.
Um die Bewerbungen bearbeiten zu können, benötigt das
Landratsamt die Angabe von:
Name, Vorname, Geburtsort,
Geburtsdatum, Beruf und Anschrift. Idealerweise nutzen
Bewerberinnen und Bewerber den Personalbogen unter
www.lra-sm.de.
Vorschläge können auch durch
die Fraktionen und die hinter
ihnen stehenden politischen
Parteien und Gruppierungen
des Kreistages, andere gesellschaftliche Einrichtungen, Organisationen und Vereine sowie Bürger eingereicht werden.
Voraussetzungen
Zwingende
Voraussetzung
für die Wahl ist der Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit.
Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr
vollendet und ihren Wohnsitz
innerhalb des Gerichtsbezirks
haben.
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
· Personen, die infolge eines Richterspruchs die
Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht
besitzen oder wegen einer
vorsätzlichen Tat zu einer
Freiheitsstrafe von mehr
als sechs Monaten verurteilt worden sind,
· Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust
zur Bekleidung öffentlicher
Ämter zur Folge haben
kann,
· Personen, die nicht das
Wahlrecht zum Thüringer
Landtag besitzen.
Anmerkung: Maßgeblich
ist das Wahlrecht zum Thüringer Landtag, nicht der
Kommunalvertretungen.
·
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a
des Deutschen Richtergeset-
zes. Danach soll zu dem Amt
eines ehrenamtlichen Richters
nicht berufen werden, wer
· gegen die Grundsätze
der Menschlichkeit oder
Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
· wegen einer Tätigkeit als
hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik
oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person
für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht
geeignet ist.
Zu ehrenamtlichen Richtern
können ferner nicht berufen
werden:
· Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines
Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
· Richter,
· Beamte und Angestellte im
öffentlichen Dienst, soweit
sie nicht ehrenamtlich tätig
sind,
· Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
· Rechtsanwälte, Notare und
Personen,
die
fremde
Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig besorgen.
5|2015
Profi-Kickerin Ivonne Hartmann zu Gast
beim 9. Grundschulturnier der Landkreise
Gemeinschaftssinn
durch
Spaß am Fußball erleben unter diesem Motto steht
das 9. Grundschulturnier der
Landkreise am 20. Mai 2015
im Herpfer Waldstadion. Besonders dürfen sich die teilnehmenden Kids auf einen
weiblichen Überraschungsgast freuen: Die dreifache
deutsche Meisterin, zweifache Champions-League- und
DFB-Pokal-Siegerin Ivonne
Hartmann hat ihr Kommen
für das alljährliche FußballEvent zugesagt.
„Fußball verbindet! Der Sport
vermittelt Kindern und Jugendlichen, dass ein Kräftemessen auch sportlich fair
ausgetragen werden kann und
dass man als Mannschaft viel
weiter kommt als im Alleingang. Nur wer sich einbringt,
fair im Team spielt und Respekt vor dem Gegner zeigt,
wird auch gemeinsam den
Sieg holen“, weiß die erfolgreiche 33-jährige Mittelfeldspielerin, die aktuell unter Vertrag
beim Frauenfußball-Bundesligist FF USV Jena steht, nur zu
gut. Über die Einladung zum
Grundschulturnier habe sie
sich daher sehr gefreut und
mit der Zusage nicht lang gezögert.
Von Herzen gern wird die gebürtige Meiningerin am 20.
Mai den Fußballknirpsen die
heiß begehrten Pokale und
Urkunden überreichen, Autogrammwünsche erfüllen und
allen neugierigen Schülern
Rede und Antwort stehen.
Nichtamtlicher Teil | 3
2014 holte die Grundschule Am Pulverrasen Meiningen in der Gruppe 3./4. den heiß begehrten Pokal.
Kicken verbindet
Initiatoren des alljährlich stattfindenden
Kleinfeldturniers
sind die beiden Landkreise
Rhön-Grabfeld und Schmalkalden-Meiningen. Mit dem
Grundschulturnier verbindet
sie eine sportliche Tradition
von tiefgreifender Bedeutung: 2007 suchten die beiden damaligen Landräte zur
Einweihung der Skulptur „Der
Junge mit der Deutschlandfahne“, gelegen am ehemaligen Grenzübergang auf der
Schanz, eine zündende Idee.
Es war die Geburtsstunde des
Grundschulturniers, das seither das offene Aufeinanderzugehen junger Kicker, das
Zusammenwachsen unserer
Region mit benachbarten
Landkreisen und im weitesten
Sinne auch das Überwinden
von Grenzen zwischen Thüringen und Bayern symbolisiert.
Renate Lingor, ehemalige Nationalspielerin und mehrfache
Weltmeisterin, oder Jungprofi
und zigfacher Junioren-Nationalspieler Johannes Geis, waren in den bisher acht Jahren
ebenso zu Gast wie Verbandsfunktionäre und Nachwuchstrainer der Fußball-Landesverbände aus Thüringen und
Bayern.
Steigende Nachfrage
„Das Interesse an dem Grundschulturnier wächst zunehmend.
Wir beobachten eine steigende Zahl heimischer Sportvereine, die ihr Interesse an
der Ausrichtung des Turniers
bekunden. Auch die Anzahl
der sich bewerbenden Grundschulen steigt spürbar seit
Jahren“, resümiert Schmalkalden-Meiningens Landrat Peter
Heimrich und dankt an dieser Stelle allen Unterstützern:
„Der wachsende Erfolg gebührt den vielen helfenden
Händen, die das Grundschulturnier jedes Jahr aufs Neue
möglich machen.“
Zuschauer sind herzlich
eingeladen
Von Jahr zu Jahr wechseln sich
die Nachbar-Landkreise mit
der Austragung und Organisation ab - am 20. Mai 2015
findet das partnerschaftliche
Sport-Event wieder in der
Region
Schmalkalden-Meiningen statt. Ausrichter ist
der Herpfer Sportverein 07
e.V. . In den Altersstufen 1./2.
Klasse und 3./4.Klasse dürfen
je vier Schulen aus beiden
Landkreisen teilnehmen. Pokalverteidiger sind die beiden
Grundschulen Malbach Mellrichstadt (1./2. Klasse) und Am
Pulverrasen Meiningen (3./4.
Klasse). Die Matches über 10
Minuten werden von Nachwuchsschiedsrichtern aus Bad
Neustadt und Meiningen geleitet. Gespielt wird jeweils in
zwei Vierer-Gruppen.
Pünktlich um 9:30 Uhr geht’s
los im Waldstadion. Interessierte Eltern, Schulklassen und
Gäste sind herzlich eingeladen,
die Nachwuchsmannschaften
anzufeuern und ihnen den Rücken zu stärken. Neben spannenden Spielen, erwartet alle
Gäste ein buntes Rahmenprogramm. Für das leibliche Wohl
ist gesorgt.
Teilnehmende Schulen 1./2. Klasse:
Gruppe A
GS Malbach Mellrichstadt
GS Edmund-Grom Hohenroth
GS Walldorf
GS Ludwig Chronegk
GS Meiningen
Gruppe B
GS Fladungen
GS K.L.v.Guttenberg
Bad Neustadt
GS Herpf
GS Benshausen
Teilnehmende Schulen 3./4. Klasse:
Special Guest in diesem Jahr ist Profi-Kickerin Ivonne Hartmann,
dreifache deutsche Meisterin sowie zweifache ChampionsLeague- und DFB-Pokal-Siegerin
Foto: Sven Leifer
Gruppe A
GS Herpf
GS Walldorf
GS Besengau Bastheim
GS Fladungen
Gruppe B
GS Am Pulverrasen Meiningen
GS Henneberg
GS Malbach Mellrichstadt
GS Edmund-Grom Hohenroth
4 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
Wachsendes Integrationsnetzwerk will Willkommenskultur stärken
Mitglieder des Integrationsnetzwerkes auf Ideensuche
für die neue Willkommens- und Begegnungsstätte
im Meininger Stadtteil Jerusalem.
Die Ostbeauftragte Iris Gleicke im (2.v.l)
im Gespräch mit Mitgliedern des Integrationsnetzwerkes
Die Resonanz zum jüngsten
Treffen des Integrationsnetzwerkes am 22. April fasste
Landrat Peter Heimrich in einem Wort zusammen: „Wow!“
frohlockte er angesichts der
voll besetzten Stühle, auf denen sonst die 50 Kreistagsmitglieder Platz nehmen. Dass
man bei der zweiten Zusammenkunft die Auftaktveranstaltung noch einmal deutlich
toppen würde, hätte er nicht
für möglich gehalten, räumte
Heimrich ein. Dem Netzwerk
komme vor dem Hintergrund
der weltweiten politischen
Lage ein hoher Stellenwert zu
und „die Teilnahme zeigt, dass
wir auf dem richtigen Weg
sind“, dankte der Landrat den
vielen engagierten Mitstreitern für ihren Einsatz.
besonderes Sprachprojekt der
vhs zur Verfügung: Unter dem
Titel „Meine Stadt“ führt die
vhs künftig Flüchtlinge durch
Schmalkalden und Meiningen, um Lebenspraktisches,
Kulturelles mit Sprache zu
verbinden.
Im Bericht aus den vier Arbeitskreisen des Integrationsnetzwerkes ging es dann
auch um weitere Projekte
des
Netzwerkes.
Lobend
wurde etwa das Projekt Patenschaften erwähnt, dass
in Schmalkalden, Meiningen
oder
Steinbach-Hallenberg
bereits zahlreiche Mitstreiter
gefunden hat. Hierbei fühlen
sich Bürgerinnen und Bürger
für Flüchtlinge verantwortlich, nehmen Anteil an ihren
Lebensgeschichten, begleiten
sie bei Behördengängen und
gestalten gemeinsam mit ihnen die Freizeit.
Tolle Ergebnisse
in kurzer Zeit
Auch Maik Werner, Regionalkoordinator beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, machte nach der
Vorstellung der neuen Netzwerk-Homepage
deutlich:
„Was hier in kurzer Zeit auf
die Beine gestellt wurde, ist
mehr als beachtlich.“ Schmalkalden-Meiningen müsse sich
nicht hinter Städten wie Jena
verstecken. Der Regionalkoordinator berichtete über
die aktuelle Entwicklung der
Flüchtlingszahlen und über
Fördermöglichkeiten seines
Bundesamtes.
Sprachkurse
könnten derzeit nur für Ausländer mit Aufenthaltstitel
gewährt werden, für Asylbegehrende sei dies derzeit
noch nicht möglich, bedauerte Werner, hoffte aber, dass
sich die rechtlichen Rahmenbedingungen hier bald ändern. Er fügte hinzu, dass das
Bundesministerium des Innern derzeit an einem Gesetzesentwurf arbeite und eine
Entscheidung im Deutschen
Bundestag noch im Sommer
dieses Jahres zu erwarten sei.
„Das wäre eine große Hilfe bei
der Integration“, unterstrich
er.
Dank an Ehrenamtliche
Damit rannte der Regionalkoordinator bei den Mitgliedern
des Integrationsnetzwerkes
offene Türen ein. „Sprache ist
der Schlüssel zur Integration“,
bekräftigte auch die Leiterin
der Volkshochschule, Dr. Ramona Fiedler-Schäfer. Die vhsChefin lobte in diesem Atemzug das große ehrenamtliche
Engagement aus der Bevölkerung, das es ermögliche,
in Schmalkalden, SteinbachHallenberg oder Meiningen
Deutschkurse für Flüchtlinge
anzubieten. Dank der Benefizveranstaltung „Peter Pan“ des
Meininger Theaters stünden
zudem 4500 Euro für ein ganz
Hilfsbereiter Empfang
in der Fremde
Ein größeres Brainstorming
gab es dann zum Ende des
Netzwerktreffens. Weil im
Stadtteil Jerusalem eine Willkommens- und Begegnungsstätte geplant ist, wollten die
Netzwerkmitglieder sich über
die Angebote, die Gestaltung oder Ziele austauschen
und Ideen sammeln. „Unser
gemeinsames Ziel ist es, die
Willkommenskultur im Land-
kreis zu verbessern“, sagte
Fiedler-Schäfer, die Moderatorin der Veranstaltung. Die
gesammelten
Anregungen
der Mitglieder sollen dann
beim nächsten Treffen ausgewertet werden.
Iris Gleicke
als prominente
Fürsprecherin
Wenige Tage später traf die
Parlamentarische
Staatssekretärin Iris Gleicke beim
Wirtschaftsministerium
im
Meininger Landratsamt mit
Mitgliedern des hiesigen Integrationsnetzwerkes zusammen. Iris Gleicke, gleichzeitig
auch Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, hob vor
dem Hintergrund eindeutig
rechtsradikaler Bewegungen
wie Sügida die gesellschaftliche Bedeutung hervor. „Es
gibt viele Menschen, die mit
Flüchtlingen wenig zu tun
haben. Es ist ungemein wichtig mit ihnen im Gespräch zu
bleiben, auch damit Themen
wie Asyl nicht mit der Zuwanderungsdebatte
vermengt
werden.“ Iris Gleicke nahm
anschließend einen ganzen
Koffer voller Informationen zu
den im Landkreis angelaufenen Projekten und die wichtige Bitte mit nach Berlin, sich
für Fördermöglichkeiten für
Sprachkurse stark zu machen.
Zeit für neue Technik im Technologie- und Gründerzentrum Schmalkalden
Unter dem Motto: „Zeit für
neue Technik“ gestalten junge
Unternehmen im Technologie- und Gründerzentrum in
Schmalkalden, Allendestraße
68 am 15. Mai 2015 in der Zeit
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
einen Thementag im Rahmen
der Landesgartenschau. Jungunternehmer
präsentieren
geniale und pfiffige Produkt-
neuheiten rund um Sonne,
Wind, Wasser, Speichertechnik
als Energie- und Rohstofflieferanten der Zukunft. Vorgestellt
werden Innovationen und Produktneuheiten aus dem Technologiebereich Umwelttechnik
von modernen Solar-, Wasserund Windkraftanlagen bis zu
neuen Energiespeichertechniken.
Der Thementag im TGF bietet innovative und praktische
technische Lösungen und
Produktneuheiten rund um
die Umwelttechnik für Jedermann. Besucher sind herzlich
eingeladen, sich zu neuen
Entwicklungen und Markteinführungen von innovativen
und preisgünstigen Solar- und
Wasseraufbereitungsanla-
gen, kompakten und modularen
Energiespeichersystemen sowie Prototypen von
Windkraftanlagen kleiner und
mittlerer Leistung mit integriertem Blitzschutz und Überwachungssensorik zu informieren.
.......................................................
Weitere Informationen:
www.tgf-schmalkalden.de
5|2015
Nichtamtlicher Teil | 5
Kreistag beschließt einstimmig Resolution zu Ortsumgehungen
Der Kreistag des Landkreises
Schmalkalden-Meiningen hat
in seiner letzten Sitzung am
23. April einstimmig ein klares
Signal in Richtung Bund und
Land gesendet. Der Kreistag
fordert fraktionsübergreifend
eine stärkere Beachtung südthüringer Interessen bei Infrastrukturprojekten.
Nicht länger
zappeln lassen
„Seit Jahren machen Bürgerinitiativen vor allem in
Wasungen und in Meiningen-Helba auf die unzumutbaren Verkehrsbelastungen
aufmerksam“, sagt Landrat
Peter Heimrich. „Aber auch
für die Ortsumfahrung ZellaMehlis im Zuge der B62, die
eine deutliche bessere Anbindung der Verkehrs- und Wirtschaftsräume Schmalkalden
und Steinbach-Hallenberg bedeuten würde, sehen wir einen
vordringlichen Bedarf.“ Auch
die Rhöndörfer sollten nach
dem Scheitern der Rhöntrasse
nicht im Regen stehen gelassen werden. Hier sehe man
das Land in der Verantwortung, durch Umgehungsstraßen Entlastung zu schaffen.
Peter Heimrich kritisiert, dass
Bürgerinnen
und
Bürger
durch Generationen von Landespolitikern über Jahre oder
Jahrzehnte vertröstet worden
seien - nach dem Motto: „die
Ortsumfahrung kommt bald“.
Stattdessen sind aber an Orten mit sehr viel geringeren
Belastungen für viel Geld
Ortsumfahrungen
realisiert
worden, weil dort die Planungen schneller fertig waren.
Die Gründe dafür seien nicht
immer nachvollziehbar gewesen. „Diese Politik darf nicht
fortgesetzt werden.“
Um ein politisches Zeichen
in Richtung Erfurt und Berlin
zu setzen, fordert der Kreistag eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vom
Durchgangsverkehr und eine
Verbesserung der Anbindung
an die Autobahnen für die
Südthüringer Unternehmen.
Die notwendigen Verkehrsprojekte in Südthüringen sollen von Bund und Land auf
Basis einer fairen und fachlich fundierten, regionalen
Ausgewogenheit konsequent
politisch vorangetrieben und
finanziell untersetzt werden.
Der Kreistag ruft die zuständigen
Landesinstitutionen
Seit Jahren machen Bürgerinitiativen vor allem in Wasungen
(hier im Bild) und in Meiningen-Helba auf die unzumutbaren
Verkehrsbelastungen aufmerksam.
weiterhin dazu auf, die notwendigen
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
genannten Ortsumfahrungen
Ruf nach
Ausgewogenheit und
fairer Priorisierung
herzustellen. Zudem fordert
das höchste kreisliche Gremium die zuständigen Landes-
institutionen auf, einen nachvollziehbaren Zeitplan für die
Umsetzung der benannten
Bauprojekte zu erstellen und
eine Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan
2015
(BVWP) entsprechend der vergleichsweisen Verkehrsbelastung und der verkehrsplanerischen Bedeutung zu prüfen.
Der Fachdienst Abfall- und Altlasten warnt vor illegalen Sammlungen
Internetseite (www.lra-sm.de).
Zudem kann die Anmeldung
formlos erfolgen.
Wie entsorge ich
meinen Abfall richtig?
Der Fachdienst Abfall und Altlasten ist derzeit wieder anonymen Schrott-Sammlern auf
der Spur. Aufgrund aktueller
Hinweise waren die Außendienstler kürzlich in Wallbach
und Metzels zu Kontrollen
unterwegs. Häufig werden die
am Straßenrand abgelegten
Utensilien aber nicht zu dem
Zeitpunkt abgeholt, der auf
den entsprechenden Handzetteln vermerkt ist. Das erschwert es, die Unbekannten
auf frischer Tat zu ertappen.
Keine Abgabe
an anonyme Sammler
Aufgrund dieser aktuellen
Vorfälle warnt der Fachdienst
Bürgerinnen und Bürger noch
einmal vor derartigen illegalen
Sammlungen. Gegenwärtig rufen viele unberechtigte Sammler mit Handzetteln dazu auf,
Elektronikschrott/Schrott oder
andere Abfälle am Straßenrand bereit zu stellen. Oftmals
ist kein Name, keine konkrete
Zweimal im Jahr kann Schrott, Elektronikschrott und Sperrmüll
kostenfrei über die Sammlung des Landkreises entsorgt werden
Firmenanschrift oder nur eine
Handynummer auf den Flyern
angegeben, so dass weder
nachgeprüft werden kann, wo
das Unternehmen ansässig ist,
noch, ob das Unternehmen
zum Einsammeln überhaupt
berechtigt ist und die Abfälle
ordnungsgemäß entsorgt.
Aus diesem Grund weist die
Abfallbehörde nochmals ausdrücklich auf die bundesweite
gesetzliche Verpflichtung hin,
wonach Abfälle grundsätzlich
dem Landkreis zu überlassen
sind, soweit man zu einer vor-
schriftsmäßigen Verwertung
selbst nicht in der Lage ist.
Legal entsorgen
der Umwelt zuliebe
Der Landkreis führt zweimal im
Jahr eine Sammlung durch, bei
der Schrott, Elektronikschrott
und Sperrmüll kostenfrei (maximal 3 cbm pro Abfuhr) direkt
vor dem Wohngrundstück
abgeholt wird. Die entsprechende Anmeldekarte finden
Bürgerinnen und Bürger auf
der letzten Seite des Entsorgungskalenders oder auf der
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird Elektronikschrott als gefährlicher
Abfall eingestuft und sollte
nur von zertifizierten und vom
Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden.
Für die Entsorgung von Altkleidern, die ebenfalls häufig bei
nicht angemeldeten Sammlungen im Fokus stehen, stellt
der Landkreis flächendeckend
Altkleider-Container bereit.
Jeder Einzelne sollte deshalb
von illegalen Sammlungen
Abstand nehmen.
Dankbar für Hinweise
Hinweise auf Händler, die unberechtigt eine derartige Entsorgung anbieten (z.B. über
Wurfzettel), nehmen die Mitarbeiter des Fachdienstes Abfall und Altlasten dankbar (unter Tel: 03693 / 485-361, -362,
-363, -369 oder an die E-Mail
[email protected].
de) entgegen.
6 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
Zuständigkeit für Schornsteinfegerarbeiten
Aufgrund zahlreicher personeller Veränderungen in der
Vergangenheit und wiederholter Nachfragen informiert das
Landratsamt SchmalkaldenMeiningen nochmals über die
Zuständigkeit für Schornsteinfegerleistungen in den Orten
Roßdorf,
Friedelshausen,
Hümpfershausen, Mehmels,
Oepfershausen,
Rippershausen (nur OT Solz), Rosa,
Schmalkalden (Teilbereiche),
Schwallungen,
Wasungen
(nur Bonndorf).
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 hat das Thüringer
Landesverwaltungsamt Daniel
Deißenroth zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
für diese Ortschaften bestellt.
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf somit
nur Daniel Deißenroth die so
genannten „hoheitlichen Tätigkeiten“ vornehmen.
Hoheitliche Tätigkeiten sind
die Feuerstättenschau mit dem
damit verbundenen Erlass des
Feuerstättenbescheides, die
Überprüfung von neu errichteten oder geänderten Feuerstätten und die Bauabnahmen.
Bei allen übrigen Leistungen,
wie zum Beispiel dem Kehren
und Messen einer Heizungs-
anlage, haben alle Eigentümer
von Immobilien mit Feuerstätten freie Wahl, durch welchen
Schornsteinfeger oder EUDienstleister die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Aber
auch diese Leistungen kann
der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausführen.
von Herrn Truthan als Vertreter für die oben genannten
Ortschaften aufgehoben. Werner Truthan ist aber weiterhin
der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Orte
Breitungen, Schmalkalden OT
Wernshausen und Niederschmalkalden, Fambach, Heßles und Nüßles.
Bis 30. November 2014 betreute Werner Truthan vertretungsweise als Bezirksschornsteinfeger die genannten Orte
zusätzlich zu seinem eigentlichen Kehrbezirk.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Gewerbebehörde des Landratsamtes
Schmalkalden-Meiningen gerne (unter Telefon 03693/485
-147 und -148) zur Verfügung.
Mit Wirkung zum 1. Dezember
2014 wurde die Ernennung
Neuigkeiten aus den Kreiswerken:
Neuer Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
am Elisabeth Klinikum Schmalkalden
Mit Dr. med. Zidan Abu Zanat
hat das Elisabeth Klinikum
Schmalkalden und die
hiesige Klinik
für Orthopädie und Unfallchirurgie
einen erfahrenen Arzt als
Verstärkung
erhalten. Seit
dem 01.04.2015 ist er als neuer Chefarzt für Orthopädie
und Unfallchirurgie im Haus
tätig und bringt insgesamt
eine 20-jährige Berufserfahrung mit nach Schmalkalden.
Seine Tätigkeitschwerpunkte
liegen in der Endoprothetik
(Gelenkersatzoperationen)
und in den Wechseloperationen der „großen Gelenke“,
d.h. beispielsweise die Implantation oder der Austausch
von künstlichen Knie- und
Hüftgelenken oder Schulterund Ellbogengelenken, welche er mit minimal-invasiven
Techniken vornimmt. Darüber
hinaus liegt sein Fokus in der
Versorgung von Unfallverletzten und Polytraumapatienten
sowie auf der Alters- und Kindertraumatologie.
Nach seinem Hochschulstudium an der Heinrich-HeineUniversität Düsseldorf und
seiner Promotion absolvierte
der heute 46-jährige am Bethesda-Krankenhaus zu Duisburg die Facharztausbildung
zum Allgemeinchirurgen und
am Luther Krankenhaus in
Essen die Facharztausbildung
zum Unfallchirurgen. Danach
folgten Tätigkeiten als Oberarzt am Franziskus-Hospital in
Bielefeld, am renommierten
Lukas Krankenhaus in Neuss
und am Alfried Krupp Krankenhaus in Essen.
Die Klinik
für Orthopädie
und Unfallchirurgie
Die Klinik für Orthopädie und
Unfallchirurgie setzt sich im
Moment aus einem sechsköpfigen Team unter Leitung von
Chefarzt Dr. med. Zidan Abu
Zanat zusammen. Pro Jahr
werden hier über 1.500 Patienten behandelt.
Die Klinik betreut operativ
und konservativ alle Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates,
insbesondere an Knochen, Gelenken,
Sehnen und Bändern der Ex-
Ambulante Sprechstunden:
Montag
09.00 - 14.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
tremitäten, aber auch an Wirbelsäule und Becken. Neben
den stationären Behandlungen werden auch ambulante
Sprechstunden sowie ambulante Operationen angeboten.
Die Schwerpunkte:
· Endoprothetik (Gelenkersatzoperationen) der großen Gelenke einschließlich
entsprechender Wechseloperationen, z.B. Knie-,
Hüft- und Schultergelenkersatz
· minimal-invasive Verfahren in Form von arthroskopischen Operationen
am Knie-, Schulter-, Handund Sprunggelenk, sowie
gedeckte Marknagelungen der Röhrenknochen
· Versorgung von Unfallverletzten und Polytraumapatienten
·
·
·
·
·
·
·
·
BG-Sprechstunde für Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle
Alterstraumatologie
Kindertraumatologie
wiederherstellende
Eingriffe bei Unfallfolgen, wie
Bandplastiken
die Chirurgie des Schultergelenkes bei Verletzungen
und degenerativen Erkrankungen
die Versorgung von Brüchen des Handskeletts,
von Sehnenverletzungen
und Nervenengpasssyndromen im Bereich der
Handchirurgie
Eingriffe bei Deformitäten
des Mittel- und Vorfußes
die Diagnostik und Therapie des chronischen Rückenschmerzes durch spezielle Injektionstechniken
Sekretariat Klinik:
Tel.:
0 36 83 - 64 51 20
Fax:
0 36 83 - 64 52 34
E-Mail:
[email protected]
BG-Sekretariat:
Tel.:
Fax:
0 36 83 - 64 56 66
0 36 83 - 64 54 49
Aufnahmesprechstunde Unfallchirurgie
Kniesprechstunde (MVZ)
BG-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle) + CA-Sprechstunde
Schultersprechstunde
Arthrose-Servicesprechstunde
BG-/CA-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle)
Ambulante Operationen Unfallchirurgie
BG-/CA-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle)
5|2015
Nichtamtlicher Teil | 7
Erweiterung der MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden GmbH
Die
Medizinische
Versorgungszentrum Schmalkalden
GmbH (MVZ) hat seit dem seit
dem 1. April Zuwachs erhalten. Zusätzlich zu den Praxen
für Chirurgie, Radiologie und
Allgemeinmedizin, wird eine
Praxis für Innere Medizin fest
etabliert.
Dr. med. Martin Mägdefrau,
Facharzt für Innere Medizin
und Gastroenterologie, sowie
Dr. med. Alexander Bernasowski, Facharzt für Innere Medizin, werden dieses Angebot im
Schmalkalder MVZ gemeinsam betreuen.
Dr. med. Alexander Bernasowski ist im MVZ Schmalkalden der Ansprechpartner rund
um Fragen der Kardiologie.
Sein Leistungsspektrum erstreckt sich von der Echokardiographie (Untersuchung des
Herzens mittels Ultraschall),
über das Ruhe-EKG, dem Belastungs- und Langzeit-EKG
bis hin zur Kontrolle von implantierten
Herzschrittmachern und Defibrillatoren.
Außerdem bietet er unter anderem Langzeitblutdruckmessungen, verschiedenste Ultraschalluntersuchungen, z.B.
der Schilddrüse oder des Unterleibs, sowie die Spirometrie
(Lungenfunktionsprüfung) an.
„Reise-Checks“, Reiseberatungen, Sport- und Fitnesschecks
oder kardiologische Untersuchungen für Ausdauersportarten wie Radsport, Skilanglauf,
Marathon und Triathlon sind
weitere privatärztliche Angebote seinerseits.
Dr. med. Martin Mägdefrau
ist wiederum der Ansprechpartner in allen Fragen rund
um die Gastroenterologie. Sein
Leistungsspektrum
umfasst
die Gastroskopie (Magenspie-
gelung), Koloskopie (Darmspiegelung), Vorsorgekoloskopie (Darmkrebsvorsorge),
Sonographie (Ultraschalluntersuchungen) und allgemeine
internistische Diagnostik.
Telefonische Anmeldungen:
wochentags
von 08.00 bis 16.30 Uhr
unter 0 36 83 - 64 54 50
Bitte beachten Sie die nachfolgend auch die erweiterten
Öffnungszeiten der gesamten MVZ Gesundheitszentrum
Schmalkalden GmbH.
Das Angebot der MVZ Schmalkalden auf einem Blick:
MVZ Schmalkalden - Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden
Praxis für Chirurgie
Dr. med. Jutta Wolff
Di
08.00 bis 10.00 Uhr
Mi
12.00 bis 16.00 Uhr
Beatrice Haertel
Mi
08.00 bis 12.00 Uhr
Do
11.00 bis 15.00 Uhr
Germar Oechel
Mo
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr
(Kniesprechstunde)
Praxis für Innere Medizin
Dr. med. Martin Mägdefrau
Mo
13.00 bis 16.00 Uhr
Di
13.00 bis 16.00 Uhr
Mi
13.00 bis 16.00 Uhr
Do
13.00 bis 18.00 Uhr
Fr
13.00 bis 16.00 Uhr
Dr. med. Alexander Bernasowski
Di
08.00 bis 16.30 Uhr
Mi
08.00 bis 16.30 Uhr
Do
08.00 bis 16.30 Uhr
Praxis für Radiologie
Dr. med. Karin Storch
Dr. med. Rudolf Schmidt
Dipl.-Med. Hartmut Baumgarten
Die Radiologie hat arztunabhängig geöffnet:
Mo bis Fr 07.00 bis 18.00 Uhr
Filialpraxis Breitungen Rathausstraße 7, 98597 Breitungen
Praxis für Allgemeinmedizin
· Dipl.-Med. Thomas Pfannstiel
Mo
09.00 bis 12.30 Uhr
Di
09.00 bis 12.30 Uhr und
15.00 bis 18.00 Uhr
Mi
09.00 bis 12.30 Uhr
Do
09.00 bis 12.30 Uhr und
15.00 bis 18.00 Uhr
Fr
09.00 bis 12.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Meiningen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg,
nimmt sich am 16. Juni 2015
ab 9:00 Uhr im Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen,
Obertshäuser Platz 1, 98617
Meiningen, im Besprechungsraum 239, den Wünschen,
Anliegen und Vorschlägen der
Bürgerinnen und Bürger an.
Interessierte können einen
persönlichen
Gesprächstermin unter der Telefonnummer
0361 37-71871 vereinbaren.
Weitere Termine für Gespräche
im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www.
buergerbeauftragter-thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch gern schriftlich an buergerbeauftragter@
landtag.thueringen.de sowie
postalisch an das Postfach 90
04 55, 99096 Erfurt gerichtet
werden.
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen
Fällen, in denen sie von einer
Handlung der öffentlichen
Verwaltung betroffen sind.
Jeder hat das Recht, sich mit
seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden.
Über den
Bürgerbeauftragten des
Freistaats Thüringen
Der Bürgerbeauftragte befasst
sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, An-
liegen und Vorschlägen und
hilft ihnen im Umgang mit
Behörden. Er wirkt auf eine
schnelle, unbürokratische und
einvernehmliche Erledigung
der Bürgeranliegen hin. Sofern
der Bürgerbeauftragte nicht
zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende
Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige
Wiederwahl ist zulässig.
.......................................................
Weitere Informationen unter
www.buergerbeauftragterthueringen.de.
Impressum
Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Herausgeber: Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
LRA Schmalkalden-Meiningen
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. (0 36 93) 48 52 51
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift
des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
zusätzlichen Geschäftsbe- dingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
8 | Nichtamtlicher Teil
Zwischen Rhön und Rennsteig: Neue Landkreis-Broschüre ist da!
Welche kulturellen Highlights
es zwischen Rhön und Rennsteig zu erleben gilt, welche
Behördengänge wo erledigt
werden können oder wie
die Wirtschaftslandschaft im
Landkreis aussieht. Diese und
viele weitere Informationen
finden Bürgerinnen und Bürger in der neuen LandkreisBroschüre. Die Publikation auf
64 Seiten ist in Zusammenarbeit mit dem Barfuß Verlag aus
Walldorf erschienen.
schiedenen Partnern zu den
einzelnen Themenbereichen.
Die Gestaltung erfolgte im
Barfuß Verlag. „Die Broschüre
vermittelt einen anschaulichen
Eindruck über die Vielfalt unseres Landkreises. Eindrucksvolle Bilder und kurzweilige
Texte laden zu einem unterhaltsamen Streifzug durch unsere Region ein“, resümiert
Landrat Peter Heimrich. „Ein
herzliches Dankeschön geht
an die Unternehmen der heimischen Wirtschaft, durch deren Inserat die Broschüre ohne
zusätzliche Kosten erst realisiert werden konnte und die
vielen weiteren Partner.“
Aktuelles Portrait
des Landkreises
„Mit der kostenlosen InfoBroschüre wollen wir die
Bürgerinnen und Bürger des
Landkreises wieder auf den
neuesten Stand bringen, was
die Struktur und Ansprechpartner in der Landkreisverwaltung betrifft. Gleichzeitig
bietet die Veröffentlichung
einen Überblick über die unglaubliche Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten zwischen Rhön
und Rennsteig“, sagt Landrat
Peter Heimrich.
Die Publikation liefert aktuelle
Daten, Zahlen und Fakten und
eine Übersichtskarte. Vorgestellt werden der Branchenmix der regionalen Wirtschaft,
die Fachhochschule Schmalkalden und das Kommunale
Jobcenter. Bürgerinnen und
Bürger erfahren auf den weiteren Seiten, für welche Geschäftsbereich die Kreiswerke
Schmalkalden-Meiningen verantwortlich zeichnen, warum
sich der Landkreis zurecht als
„natürlich sportlich“ bezeichnen kann und welche Ausflugsziele im Thüringer Wald,
im Werratal und in der Rhön
jährlich viele Besucher anlocken.
5|2015
Ab sofort erhältlich
Bei den Mitarbeiterinnen am Empfang des Meininger Landratsamtes ist die neue Broschüre erhältlich.
Was erledige ich wo?
Im Anschriften- und Telefonverzeichnis und in der Rubrik
„Was erledige ich wo?“ erfahren Bürgerinnen und Bürger,
wohin sie sich mit ihren Anliegen wenden können und wie
das Landratsamt hierarchisch
aufgebaut ist.
Die Redaktion der Broschüre
erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Pressestelle im Landratsamt und ver-
Erhältlich ist die Landkreisbroschüre ab sofort an den
Informationsständern im Meininger Landratsamt, in den
Außenstellen in Schmalkalden,
Zella-Mehlis und MeiningenDreißigacker, in den Stadtoder Gemeindeverwaltungen
im Landkreis sowie in weiteren
öffentlichen Einrichtungen.
Größere Mengen etwa zur
Auslage in touristischen Einrichtungen oder Arztpraxen
können in der Pressestelle
(Obertshäuser Platz 1 in Meiningen, Haus 1, Zimmer 501)
abgeholt werden. Ansprechpartnerin ist Christin Grobe
(Telefon: 03693/485251, EMail: christin.grobe@lra-sm.
thueringen.de)
.......................................................
Die Landkreisbroschüre kann
auch im Internet unter
www.lra-sm.de
heruntergeladen werden.
Titelbild der neuen
Landkreis-Broschüre
Veranstaltungstipps im Landkreis
Gegen Diskriminierung - für Vielfalt: Einladung zur Weiterbildung am 20. Mai
„Gegen Diskriminierung für Vielfalt“
am Mittwoch, 20.05.2015
von 9.00 bis 16.00 Uhr
im Landratsamt Schmalkalden
Meiningen, Raum 124
Obertshäuser Platz 1
in 98617 Meiningen
Religiöse, kulturelle und soziale Vielfalt ist eine Bereicherung
für jede „bunte“ und tolerante
Gesellschaft - nicht immer ist
dieser Gewinn jedoch für alle
sichtbar. Diskriminierung ist
in Deutschland leider nicht
nur eine Randerscheinung,
sondern zählt häufig zur Alltagserfahrung. Ob rassistische
Diskriminierungen,
Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behin-
derung, des Alters oder der
sexuellen Identität - die Formen sind vielfältig.
Zu diesem aktuellen und
hoch brisanten Thema hält
Bildungsreferentin Christiane
Friedrich (Projekt „Perspektivwechsel Plus“, ZWST e.V) das
Seminar:
Anmeldung
Ihre Anmeldung richten Sie
bitte bis zum 15.05.2015 an:
Sonja Krug,
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen,
Fachdienst Jugend
Tel.: 03693 485-636,
Fax: 03693 485-217
Mail:
[email protected]
Eingeladen sind vor allem
(Beratungs-) Lehrkräfte der
Regelschulen und Gymnasien,
MitarbeiterInnen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit sowie der Verwaltung, JugendsozialarbeiterInnen
sowie
BildungsreferentInnen, aber
auch interessierte Bürgerinnen
und Bürger sowie Multiplikatoren.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Thüringer Landesprogramm „Denk bunt“.
5|2015
Nichtamtlicher Teil | 9
„1612 - Hexen“ – ein Historienspiel mit viel Gefühl
Wer schon einmal in den Genuss der Historienspiele des
Südthüringer Amateurtheaters kam, darf auch bei dessen neuesten „Hexenwerk“ in
Obermaßfeld gespannt sein.
Die Aufführung setzt einen
ernst zu nehmenden historischen Hintergrund gekonnt in
Szene - die Hexenverfolgung
anno 1612. Das Theaterstück
„1612 - Hexen“ ist eine Hommage an Frauen, die infolge
des Hexenwahns im heutigen
Südthüringen, einer Hochburg der Hexenverfolgung,
hingerichtet wurden.
Zur Handlung
Um die historischen Ereignisse spannt sich eine tief ergreifende Geschichte um die
Schicksale der verwitweten
Bäuerin Christina Vatter und
der hübschen Magd Gertraud
Link sowie der Witwe Osanna Groß (Susanne Mündnich)
aus Einhausen. Im Heimatort
flammen allmählich Gerüchte,
sie seien Hexen, auf. Vorerst
bleibt das dörfliche Leben
davon noch unberührt. Der
Gastwirt geht dem Weinkauf
im Frankenland nach, der
Rat der Zwölfer berät über
die neue Backhausordnung,
während die zwei reichsten
Bauern des Dorfes die Hochzeit ihrer Kinder vorbereiten.
Heimlich entwickelt sich eine
Liebesgeschichte: Der wohlhabende Bauernsohn Sebastian verguckt sich in die arme
Magd Gertraud. Noch wirkt
alles idyllisch, als sich plötzlich der Konflikt beim fröhlichen Kirchweihfest verschärft
und Christina und Gertraud
Mut & Verzweiflung
von der Dorfbevölkerung
ausgegrenzt werden. Als Sebastians Liebe zu Gertraud
bekannt wird, jagt man sie
vom Hof. Christina nimmt sie
auf und lehrt ihr die Heilkunst
mit Kräutern. Bastian Vatter,
Christinas Schwager, spekuliert auf das Erbe seines Bruders und bezichtigt die junge
Witwe der Hexerei. Das Drama findet seinen Höhepunkt
in der heimlichen Vermählung
von Gertraud und Sebastian
sowie in der Verhaftung und
Folter der drei bezichtigten
Frauen. Ihr historisch belegtes
Schicksal endet - der “Logik”
des damaligen Zeitgeistes folgend - in dem qualvollen Tod
im Feuer des Scheiterhaufens.
Osanna wird vorher enthauptet.
Besondere Glanzpunkte des
Stückes sind die ergreifenden
Lieder von Christina (Peggy Ben Saad) und Gertraud
(Anne Büttner) sowie die mystischen Sprüche, Gesänge und
Tänze der Walpurgisnacht.
Karten im Vorverkauf sind zum Preis von 13,- EUR (Tageskasse 15,- EUR) erhältlich bei:
Obermaßfeld: Textilgeschäft Scheller
036949 / 21044
Gasthaus „Zur Linde“
036949 / 21243
Untermaßfeld: Fleischerei Kutzner
036949 / 21576
Bauerbach:
Gasthaus „Zum braunen Roß“ 036945 / 519400
Meiningen:
Tourist-Information
03693 / 44650
.............................................................................................................................................................................................
Karten-VVK und weitere Infos auch unter: www.suedthueringer-amateurtheater.de
Fortbildung: Gesunde Ernährung
im Säuglings- und Kleinkindalter
Blutspendetermine
Juni
Datum
Ort
04.06.15
Roßdorf,
Bürgerhaus, Salzunger Str. 5
Breitungen, Gaststätte
„Zur Linde“, Am Markt 5
Schmalkalden, DRKSpeiseeinrichtung, Entenplan
Oberschönau, Hinteres
Gemeindehaus, Schulstr. 8
Kleinschmalkalden,
Feuerwehrgerätehaus
Seligenthal, Ev. Gemeindehaus,
Schulschöpfe
09.06.15
10.06.15
11.06.15
23.06.15
30.06.15
Zeit
16.00 - 19.00
16.00 - 19.30
16.00 - 19.00
17.00 - 19.00
17.00 - 19.30
16.30 - 19.30
Der DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. und seine vielen
ehrenamtlichen Helfer freuen sich auf Ihren Besuch.
Bitte spenden Sie Blut und helfen Sie, Leben zu retten.
Das Netzwerk Kinderschutz/
Frühe Hilfen bietet im Juni
zwei interessante Fortbildungen zu gesunder Ernährung
bei Säuglingen und Kleinkindern an. Das Seminar richtet
sich vorwiegend an Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen, Kinderkrankenschwester,
Familienhelferinnen und Erzieherinnen aus den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
1. Block:
Stillen und Säuglingsnahrung am 03.06.2015
von 14:00 - 18:00 Uhr
im Mehrgenerationshaus
Sarterstift
2. Block:
Beikost, essen und Trinken
lernen am 10.06.2015
von 14:00 - 18:00 Uhr
im Familienzentrum
Schmalkalden
Über die Landesärztekammer
kann ein Fortbildungszertifikat
ausgestellt werden. Für den
Block 1 gibt es für die Ärzte
in der Kategorie A einmal 4
Punkte und für den Block 2 in
der Kategorie A fünf Punkte.
Anmeldung
Ihre schriftliche Anmeldung
richten Sie bitte bis zum
27.05.2015 per E-Mail, per Post
oder per Fax an: Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen,
SB Kinderschutz-Frau Paula,
Obertshäuser Platz 1, 98617
Meiningen, E-Mail: s.paula@
lra-sm.thueringen.de
Tel.: 03693/485636
Fax: 03693/485217
10 | Nichtamtlicher Teil
Programm der Kunststation Oepfershausen e.V.
Mai
Ausstellungseröffnung
Kinderatelier in der Musikschule Schmalkalden
„BLAUkraut“
Unsere Gartenausstellung wird am 30. Mai um 15.15 Uhr eröffnet.
(Tag der offenen Tür in der Musikschule)
Kreativangebot für Kinder
Juni
Workshops
Sitzobjekte - Sitzgelegenheiten – Tipp für junge Leute
Sägen, schrauben, Wolle verflechten, Papier einmischen oder
Äste hinzufügen.
In ausgefallenen Materialkombinationen Verwandlungen schaffen.
Wir arbeiten im Außengelände der Kunststation.
Aus einem Stuhl ein Objekt als Hingucker mit Nutzwert kreieren.
Datum/Zeit: 6. Juni, 9.00 - 16.00 Uhr
Kursleitung: Andrea Magnus, Designerin und Formgestalterin
Kursgebühr: 45,00 Euro, zzgl. Materialkosten
Papiergefäße – Tipp für junge Leute
Gewickelt, geflochten, gerollt oder verwebt. Als Schalen für 1000
Kleinigkeiten, Handschmeichler oder als asiatisch anmutendes
Objekt. Gestalten Sie aus einfachen Papierstreifen kunstvolle Papiergefäße. Der Vielfalt an Formen und Ideen ist kein Ende gesetzt.
Datum/Zeit: Fr- Sa 12. - 13. Juni
Fr 17.00 - 21.00, Sa 10.00 - 17.00
Leitung: Cordula Hartung, freischaffende Künstlerin
Kursgebühr: 58,00 Euro, zzgl. Materialkosten
Kräuterwanderung
Gehen Sie mit auf „Reise“ in die Welt der Heilkräuter. Unter dem
Motto: „Magie aus der Teetasse“ lernen Sie Heilkräuter kennen
und anwenden.
Im Anschluss an die Wanderung wird in der Kunststation etwas
Leckeres zubereitet.
Datum/Zeit: 19. Juni, 15.00 - 19.00
Leitung: Birgit Ehrsam
Kursgebühr: 15,00 Euro, zzgl. Materialkosten
5|2015
Grundlagen der Gemüse- und Früchteschnitzerei
Ziel des Kurses ist die Herstellung eines „Blumengestecks“ aus
Gemüse.
Nach einer kleinen Einführung in dem Umgang mit Werkzeug
und Materialien, können Sie sich mit der Gestaltung, verschiedener, einfacher Blütenformen sowie figürlichem Arbeiten beschäftigen. Erlernte Formen sind ein optischer Gewinn für jedes Buffet.
Datum/Zeit: 20. Juni, 10.00 - 14.00 Uhr
Leitung: Yvonne Wilhelm
Kursgebühr: 35,00 Euro, zzgl. Kosten für Gemüse
Ölmalerei für Anfänger und Fortgeschrittene
Schwerpunkte dieser Kurse sind die theoretische Anleitung und
das praktische Arbeiten in gegenständlich orientierter Ölmalerei.
Datum/Zeit: 27. Juni Malen in freier Natur, 9.00 - 17.00
Leitung: Sergej Kasakow
Kursgebühr: 45,00 Euro
Fortbildungen
Für Lehrer, Erzieher und Interessierte
Papierschöpfen Teil I
Sie erhalten Grundlagen zum Papierschöpfen, Einschöpfen von
Materialien, Herstellung von Glückwunschkarten.
Datum/Zeit: Mi 24. Juni, 9.00 - 12.00
Leitung: Monika Trautwein, Kunstpädagogin
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Kursgebühr: pro Veranstaltung 20,00 Euro zzgl. Materialkosten
............................................................................................................................
Information und Anmeldung:
Kunststation Oepfershausen e.V.,
Blumenburg 132, 98634 Oepfershausen
Tel.: 036940/ 50224
[email protected]
www.kunststation-oepfershausen.de
-
Schulabschlüsse nachholen –
Chancen nutzen
Auch im Schuljahr 2015/2016
können Interessierte ihren
Hauptschulabschluss, ihren
Realschulabschluss oder ihr
Abitur nachholen.
Erfahrene Kursleiter begleiten die Kursteilnehmer in der
Vorbereitung auf die Prüfungen.
Der Unterricht findet von
Montag bis Freitag immer
17.00 bis 20.15 Uhr in der
Klostergasse 1 in Meiningen
statt.
Los geht`s am 1. September
2015!
Melden Sie sich jetzt schon
an, damit eine Abendklasse
einrichtet werden kann.
..........................................................
Anmeldungen bitte immer
schriftlich. Die VHS berät Sie
gern:
VHS Schmalkalden/
Meiningen
„Eduard Weitsch“
Geschäftsstelle Meiningen
Klostergasse 1, 98617 Meiningen
Telefon 03693-50180
Telefax 03693-501810
www.vhs-sm.de
E-Mail: anmeldung-mgn@
vhs-sm.de
Geänderte Zeiten in Meiningen
W SIIND UMGE
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Unsere
e neue Anscchrift:
Volksh
hochschule
e „Eduard Weitsch“
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des Landkreises Schmalkalde
en-Meininge
en
Außen
nstelle Schm
malkalden
98574 Schmalkald
den, Bahnho
ofstraße 46
3683/402825 - Fax: 03683/4019
0
901
Tel.: 03
E-Mail: [email protected]
Interne
et: www.vhss-sm.de
Die Hauptgeschäftsstelle der vhs „Eduard Weitsch“ des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat neue Geschäftszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 18.00 Uhr
geschlossen
9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
In unsere
er Sommerakad
demie vom
13.07.20
015 bis 21.08.20
015 haben
wir interressante Kursan
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5|2015
Nichtamtlicher Teil | 11
Kursangebote der Volkshochschule
Des Landreises Schmalkalden-Meiningen
Aktueller Programmauszug – Frühjahrssemester 2015
(Stand: 30.04.2015)
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der langfristigen Planung auch Änderungen ergeben können! Eine Teilnahme am Kurs bzw. einer
Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Anmeldung möglich. Über weitere Angebote informieren wir Sie gern in der Geschäftsstelle!
Alle Kurse beginnen nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen!
Kurstitel
vhs – Geschäftsstelle Meiningen, Klostergasse 1, 98617 Meiningen
Tel.: 03693/50180 – Fax: 03693/501810 – E-Mail: [email protected]
UE Gebühr Tag
Uhrzeit
voraussichtl.
Beginn
Schulabschlüsse - Grundbildung
Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abiturstufe
700
700
800
700,00 €
700,00 €
800,00 €
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Vorbesprechung
20.08./ 15:00 Uhr
20.08./ 16:00 Uhr
20.08./ 17:00 Uhr
01.09.2015
01.09.2015
01.09.2015
Gesellschaft und Leben
Stalking unter Jugendlichen
3
----
Mo
18:00-20:15 Uhr
01.06.2015
12
8
30,00 €
20,00 €
Mi
Sa
17:00-20:00 Uhr
09:00-16:00 Uhr
24.5-6.6.2015
11.07.2015
8
8
8
8
8
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
Mo
Di
Mi
Do
Fr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
10.08.2015
11.08.2015
12.08.2015
13.08.2015
14.08.2015
50,00 €
50,00 €
Mo-Fr
Mo-Fr
09:00-12:00 Uhr
17:00-20:00 Uhr
20.-24.7.2015
13.-17.7.2015
Do
Di
21.05.2015
14.07.2015
13.7.u.15.7.15
14.07.2015
14.07.2015
26.05.2015
26.06.2015
23.07.2015
15.07.2015
Beruf und Karriere
Konflikte akzeptieren, aber Eskalationen vermeiden
Effektive Arbeitsbesprechungen durch Moderation
Sommerakademie: PC - Tagesseminare
Erste Schritte am PC (Crashkurs)
Word Basis
Word Plus
Excel Basis
Excel Plus
Sprachen und Verständigung
Sommerakademie:
Sommerakademie:
Englisch intensiv (Refresher)
Spanisch intensiv Anfänger
20
20
Gesundheit
Hatha Yoga
Sommerakademie: Lachyoga
Sommerakademie: Tai Ji im Park
Sommerakademie: Entspannt am Vormittag
Schnupperangebot: VINI-Yoga
16
3
6
2
2
40,00 €
7,50 €
15,00 €
5,00 €
5,00 €
Mo+Mi
Sommerakademie: Wandern für die Gesundheit
Natürliche Sommer- und Reiseapotheke
Entspannt ins Wochenende
VINI-Yoga für Fortgeschrittene
VINI-Yoga für Anfänger
VINI-Yoga für Anfänger und Übende
Wildkräuter und Früchte für die Küche, leckeres und gesundes
aus Wald und Flur (zzgl. Kosten für Zutaten)
Vegetarisches vom Holzgrill (zzgl. Kosten für Zutaten)
Scharfe feurige Indische Küche (zzgl. Kosten für Zutaten)
Sommerakademie: Kräuterküche (zzgl. Küsten für Zutaten)
Sommerakademie: Wir essen uns krank - Vortrag
3
3
10
20
20
20
4
7,50 €
7,50 €
25,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
10,00 €
Mo
Fr
Fr
Di
Di
Mi
Mi
18:00-19:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
10:00-11:30 Uhr
17:30-19:00 u.
19:15-20:45 Uhr
17:00-19:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
19:00-20:30 Uh
17:30-19:00 Uhr
19:15-20:45 Uhr
17:30-19:00 Uhr
18:00-21:00 Uhr
4
5
5
3
10,00 €
12,50 €
12,50 €
7,50 €
Di
Fr
Do
Mi
18:30-21:30 Uhr
17:00-20:45 Uhr
17:30-21:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
Di
Di
17.08.2015
29.05.2015
22.05.2015
02.06.2015
02.06.2015
03.06.2015
20.05.2015
Kultur – Gestalten / Christophine Kunstschule
Kinderkurs - Ballet mit Axel Monsigny / Kinder ab 6 Jahre
Kinderkurs - Flashdance mit Axel Monsigny / Kinder ab 8 Jahre
Erwachsenenkurs - Bildhauerei – offen Gruppe
Erwachsenenkurs - Papierbatik mit Cordula Hartung
12
12
22,80 €
22,80 €
16
56,00 €
Shibori und Discharge mit Cordula Hartung
16
56,00 €
Mi
Mi
Sa
Fr u.
Sa
Fr u.
Sa
16:00-16:45 Uhr
17:00-17:45 Uhr
10:00-17:00 Uhr
15:00-21:00 Uhr
09:00-15:00 Uhr
15:00-21:00 Uhr
09:00-15:00 Uhr
13.05.2015
13.05.2015
30.05.2015
19.06.2015
20.06.2015
12.06.2015
13.06.2015
12 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
vhs – Außenstelle Schmalkalden, Bahnhofstraße 46, 98574 Schmalkalden
Te.: 03683/402825 – Fax: 03683/401901 – E-Mail: [email protected]
Gesellschaft und Leben
Sommerakademie: Attraktiv und selbstsicher durch die Wahl
der richtigen Farben
6
42,00 €
Mo
10:00-14:30 Uhr
13.07.2015
17:30-20:30 Uhr
17:30-19.45 Uhr
20.05.2015
13.7.-3.8.2015
08:30-15:00 Uhr
09:00-12:00 Uhr
18:00-21:00 Uhr
17:30-20:30 Uhr
23.07.2015
20.05.2015
26.05.2015
15.06.2015
Beruf und Karriere
Buchführung für Klein-und Mittelbetriebe – Teil II
Sommerakademie:
Tastschreiben für Erwachsene - Intensivtraining
Sommerakademie:
Tagesseminar: Büroorganisation
Aktive Senioren 50+ - Erste Schritte am PC
Erste Schritte am PC und Laptop (PC-Grundkurs)
Einführung in die Arbeit mit Windows 8
60
30
150,00 €
140,00 €
8
20
20
12
20,00 €
70,00 €
70,00 €
108,00 €
Mi
Mo,Di
Fr
Do
Mi
Di
Mo
Tabellenkalkulation mit Excel II
12
108,00 €
Do
18:00-21:00 Uhr
21.05.2015
Kombi-Kurs: Word & Excel (Wochenendangebot)
Facebook, Twitter und Co – Umgang mit sozialen Netzwerken
Sommerakademie:
Tagesseminar: Erste Schritte am PC - Crashkurs
Sommerakademie:
Tagesseminar: Word Basis
Sommerakademie:
Tagesseminar: Word Plus
Sommerakademie:
Tagesseminar: Excel Basis
Sommerakademie:
Tagesseminar: Excel Plus
40
5
8
140,00 €
17,50 €
28,00 €
Sa
Sa
Sa
09:00-12:45 Uhr
09:00-12:45 Uhr
08:30-15:00 Uhr
30.05.2015
16.05.2015
17.08.2015
8
8
8
8
28,00 €
28,00 €
28,00 €
28,00 €
Mo
Di
Mi
Do
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
08:30-15:00 Uhr
18.08.2015
19.08.2015
20.08.2015
21.08.2015
Förderung durch
BAMF 1,20 € je UE /
auch für
Selbstzahler 2,50 €
Mo - Fr
08.00-12.05 Uhr
01.06.2014
Sprachen
Deutsch als Zweitsprache – Integrationskurs
Basissprachkurs ab Modul I
660
Englisch Grundstufe I (A1)
Englisch Grundstufe II (A1-A2) am Samstag
Englisch Grundstufe II (A1.2) / LB: Network Now A1
Sommerakademie:
Englisch Auffrischung (A1-A2)
Sommerakademie:
Italienisch für Anfänger (A1)
Italienisch Aufbau- und Konversationskurs (B1)
Spanisch Grundstufe I – Teil II (A1)
Spanisch GrundstufeI (Wiederholen / Festigen A1-A2)
Frau Quiram / Lb: Caminos 1 neu ab Lekt. 9
Sommerakademie:
Chinesisch zum Kennenlernen (A1)
42
42
72
20
15
42
42
42
105,00 €
105,00 €
180,00 €
50,00 €
37,50 €
105,00 €
105,00 €
105,00 €
Mo
Sa
Do
Mo-Fr
Mo-Fr
Mi
Mo
Mi
18:15-20:30 Uhr
09:00-12:00 Uhr
17:30-19:00 Uhr
17:30-20:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-20:15 Uhr
18:00-19:30 Uhr
18.05.2015
06.06.2015
25.06.2015
17.-21.8.2015
13.-17.7.2015
06.05.2015
18.05.2015
ab 8 TN
6
15,00 €
Mi+ Fr
18:00-20:15 Uhr
15.+17.7.2015
4
3
20
20
20
20
10
10
4
10,00 €
7,50 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
25,00 €
25,00 €
10,00 €
Sa
Di
Mo
Di
Mi
Mi
Mo
Do
Mi+Fr
10:00-13:00 Uhr
18:00-20:15 Uhr
17:30-18:30 Uhr
18:30-20:00 Uhr
18:15-19:45 Uhr
20:00-21:30 Uhr
17:30-19:00 Uhr
13:30-15:00 Uhr
17:00-18:30 Uhr
23.05.2015
09.06.2015
04.05.2015
05.05.2015
06.05.2015
06.05.2015
01.06.2015
28.05.2015
19.+21.8.2015
10
10
47,00 €
47,00 €
Do
Do
18:00-19:30 Uhr
16:00-17:30 Uhr
07.05.2015
07.05.2015
15
37,50 €
Di
10:00-12:15 Uhr
02.06.2015
4
10,00 €
Mi
17:30-20:30 Uhr
27.05.2015
4
10,00 €
Mi
17:30-20:30 Uhr
22.07.2015
Gesundheit
Kräuterwanderung – Der Mai ist gekommen …
Kräuterwerkstatt
FitMix
Ich beweg mich – Rückenfit
Ich beweg mich – Rückenfit
Ich beweg mich – Rückenfit
Wandern für die Gersundheit-Sanfte3s Konditionstraining
Wandern für die Gesundheit-Sanftes Ko0nditionstraining
Sommerakademie:
Wandern für die Gesundheit -Sanftes Konditionstraining
Nordic-Skating (Entscheidung für ein Ganzkörpertraining)
Inline-Skating für Kinder / Kleingruppe 6 – 7 TN ab 8 Jahren
Kunst und Kultur
Kennenlernangebot!
Malen und Zeichnen für Senioren (14tägig)
Grundkurs Nähmaschine
„Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“
Grundkurs Nähmaschine
„Lernen –Sie Ihre Nähmaschine kennen!
vhs – Außenstelle Zella-Mehlis, Sommerauweg 27, 98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682/482976 – Fax: 03682-896331 / E-Mail: [email protected]
Beruf und Karriere
Sommerakademie:
Computer-Intensivkurs für Anfänger
Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer
16
144,00 €
Mo-Do
17:00-20:00 Uhr
13.-16.7.2015
5|2015
Nichtamtlicher Teil | 13
Sommerakademie:
Facebook, Twitter u. Google Plus
Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer
Sommerakademie:
XING Business Netzwerk
Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer
5
45,00 €
Mi
10:00-14:30 Uhr
15.07.2015
5
45,00 €
Do
10:00-14:30 Uhr
16.07.2015
105,00 €
37,50 €
Mo
Mo-Fr
18:00-19:30 Uhr
18:00-20:15 Uhr
01.06.2015
13.7.-17.7.15
4
5
10,00 €
12,50 €
Di
Do
18:00-21:00 Uhr
20:00-23:45 Uhr
19.05.2015
02.07.2015
Sprachen
Italienisch Grundstufe
Sommerakademie:
Französisch - Intensivkurs
42
15
Gesundheit
Kräuterwanderung
Vollmondwanderung zum Veilchenbrunnen
Mond im Sternzeichen Steinbock
Vortragsreihe: Aktiviere deine Selbstheilungskräfte
1. Körperwissen – Nutze das Potenzial!
2. Krankheit als Freund und Wegweiser?
Sommerakademie:
3. Hausmittel aus Omas Schatzkiste
Sommerakademie:
4. Handanalyse
Sommerakademie:
Nordic Walking
3
7,50 €
Do
18:30-20:45 Uhr
21.05.2015
3
3
3
4
7,50 €
7,50 €
7,50 €
18:30-20:45 Uhr
18:30-20:45 Uhr
18:30-20:45 Uhr
17:30-19:00 Uhr
17.06.2015
13.07.2015
14.07.2015
13.7-16.7.
Sommerakademie:
3
Mi
Mo
Di
MoDo
Di
18:00-20:15 Uhr
14.7.2015
Di
Di
19:15-21:30 Uhr
18:00-21:00 Uhr
26.05.2015
7.+14.07.2015
Pilates
Kunst und Kultur
Aquarell – Kreationen der Leichtigkeit
Sommerakademie:
Nass- und Trockenfilzen
30
16
75,00 €
40,00 €
Der Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Der Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
Liegenschaft in Meiningen, Marienstr. 10
Liegenschaft in Zella-Mehlis, Gewerbestr. 4
Büro- und Schulungsgebäude in zentraler Lage von Meiningen, denkmalgeschütztes ehem. Amtshaus, Baujahr 1877/78,
4-geschossiges Vorder- und Hintergebäude, in unmittelbarer
Nähe Bahnhof, Busbahnhof und Englischer Garten, ca. 500 m
Luftlinie zum Stadtkern und Markt, überwiegend vermietet,
Grundstücksfläche 1.050 qm, Gebäudenutzfläche ca. 1.506 qm,
Energieausweis liegt noch nicht vor, Erstellung ist beauftragt,
Verkehrswertgutachten: 295.500,00 EUR
Interessenten melden sich bitte beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste,
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen,
Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12
e-mail: [email protected]
Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft
besichtigt werden.
Heimrich
Landrat
Büro- und Verwaltungsgebäude in Plattenbauweise, südliches Gewerbegebiet von Zella-Mehlis, Nähe Anschluss A 71,
Bahnhof und Bushaltestelle, Baujahr 1971/72, 6 Geschosse
+ Kellergeschoss, leerstehend, sanierungsbedürftig, Grundstücksfläche 2.602 qm, Gebäudenutzfläche ca. 3.347 qm, umbauter Raum ca. 14.730 cbm, Stellflächen vorhanden, aktueller
Bodenrichtwert: 28,00 EUR/qm, für Gebäude keine aktuelle Bewertung
Interessenten melden sich bitte beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste,
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen,
Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12
e-mail: [email protected].
Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft
besichtigt werden.
Heimrich
Landrat
14 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen
bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
Liegenschaft in Meiningen, Am Flutgraben 3
ehem. Turnhalle RAW, derzeit Lagergebäude, Stadtinnenbereich, Baujahr 1965, sanierungsbedürftig oder Abriss, Grundstücksfläche 2.470 qm, Gebäudenutzfläche ca. 480 qm, umbauter Raum ca. 2.900 cbm, aktueller Bodenrichtwert 52,00 EUR/
qm, Gebäude bisher ohne Bewertung
Interessenten melden sich bitte beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,
Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste,
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen,
Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12
e-mail: [email protected].
Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft besichtigt werden.
Heimrich
Landrat
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Der Landrat
14.05.2015
Öffentliche Stellenausschreibung
• Bildungsberatung
· Individuelle Beratung der Teilnehmer bei deren Auswahl
unterschiedlicher Niveaustufen (sprachlich)
• WerbungundÖffentlichkeitsarbeit
Im Fachdienst Schulen des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist für die Volkshochschule Schmalkalden-Meiningen
„Eduard Weitsch“, FB Sprache & Verständigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Der/Die Bewerber/in sollte über eine Hochschulausbildung im
Bereich theoretischer und angewandter Sprachwissenschaft,
Lehramt oder eines vergleichbaren Studienganges, z. B. Sprachwissenschaft, Erziehungswissenschaft verfügen.
„Pädagogischer/Pädagogische
Mitarbeiter/Mitarbeiterin“
Vom Bewerber/von der Bewerberin werden außerdem
erwartet:
· Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung
· Mehrsprachigkeit
· Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
· Grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von Querschnittsaufgaben
· Fundierte PC-Kenntnisse
· Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
· Führerschein der Klasse B
· Nutzung des eigenen PKW im dienstlichen Interesse
zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine bis zum 31.12.2015 befristete
Teilzeitstelle mit 0,4 VZB (16 Stunden wöchentlich). Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD. Der Einsatz erfolgt in der
Volkshochschule in Meiningen sowie in den Außenstellen in
Schmalkalden und Zella-Mehlis.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Mitarbeit im Fachbereich für die Gesamtvolkshochschule
(Geschäftsstelle und Außenstellen)
· Pädagogische (inhaltliche) Verantwortung für den Bereich Sprache & Verständigung (Fremdsprachen, außer
Deutsch als Zweitsprache) in allen drei Standorten
· Akquise von Drittmitteln (z.B. EU-Programme), Prüfung
von weiteren Zuschussmöglichkeiten sowie Beantragung von Fördermitteln im Fachbereich; Projektplanung,
incl. Antragstellung, von berufsbezogenen Projekten
· Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitskreisen (TVV
e.V.)
· Organisation von speziellen Kursen (Firmen- oder lernzielbezogen)
• PlanungundOrganisationpädagogischerAufgaben
· Organisation und pädagogische Betreuung der Angebote
· Festlegung der Eckdaten von Kursterminen, der räumlichen und personellen Absicherung der Angebote
• Personalaufgaben
· Didaktische Beratung und Unterstützung der Kursleiter
vor Ort
· Betreuung von Kursen „Deutsch als Zweitsprache“ in
den Außenstellen
· Anleitung sozialpädagogischer Betreuer in ausgewählten Lehrgängen
· Kurshospitationen und pädagogische Beurteilung der
Kursleitertätigkeit im Fachbereich
Erwünscht sind:
· Kenntnisse in der Projektförderung/Mittelbeschaffung
· Eigene Unterrichtserfahrung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 03.06.2015 an das
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Personal
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer
Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte
verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen
verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen
frankierten Rückumschlag bei.
Heimrich
Landrat
5|2015
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Der Landrat
Nichtamtlicher Teil | 15
14.05.2015
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Kommunalen Jobcenter, FD Eingliederung in Arbeit 1, des
Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, sind zum nächstmöglichen Termin zwei Stellen
Sachbearbeiter/in Eingliederung in Arbeit II
zu besetzen.
Zum einen handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden. Diese ist für den Zeitraum des
Beschäftigungsverbotes und der sich anschließenden Mutterschutzfrist unserer Beschäftigten bis zum 15.10.2015, mit der
Option der Verlängerung für die sich ggf. anschließende Elternzeit zu besetzen. Zum anderen handelt es sich um eine bis zum
31.12.2015 befristete Vollzeitstelle.
Die Eingruppierung erfolgt vorläufig gemäß § 17 TVÜ-VKA in
Entgeltgruppe 9.
Den künftigen Stelleninhabern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben übertragen
• BeratungvonHilfesuchenden,inalleneingliederungsbezogenen Fragen
• Zielgruppenorientierte Arbeitsvermittlung von Hilfesuchenden
· Erstellung des individuellen Bewerberprofils
· Ziel- und Bedarfsklärung
· Erarbeitung und Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen
· Bedarfs- und zielorientierte Zuweisung in Maßnahmen
und Bestimmung eigener Aktivitäten
· Vereinbarung und Bewilligung von Förderleistungen
· Ermittlung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen und eigenen Aktivitäten
· Individuelle und den Anforderungen gerecht werdende
Vermittlung in Arbeit oder in Ausbildung
· Ermittlung der Nachhaltigkeit der ausgehändigten Stellenangebote.
Der/die Bewerber/in muss mindestens über einen für die Tätigkeit förderlichen Fachhochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung und mehrjährige Berufserfahrung sowie
anwendungsbereite EDV-Kenntnisse verfügen. Erfahrungen
und Kenntnisse in der Arbeitsvermittlung, der sozialen Arbeit
oder/und im betriebswirtschaftlichen Bereich wären von besonderem Vorteil.
Darüber hinaus muss der/die Bewerber/in ein hohes Maß an
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie die Fähigkeit
zum zielorientierten Arbeiten besitzen.
Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 03.06.2015 an das
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Personal
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer
Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte
verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen
verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach
Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei
Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen
einen frankierten Rückumschlag bei.
Heimrich
Landrat
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Der Landrat
14.05.2015
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Fachdienst Soziale Dienste des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum 24.08.2015 die Stelle
Schulsozialarbeiter/in
zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine bis zum 30.06.2016 befristete
Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt vorläufig gemäß § 17
TVÜ-VKA in Entgeltgruppe S 11.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Lebensweltbezogene Kinder- und Jugendberatung
- Einzelfallarbeit - Begleitung und Beratung von Schülern
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Arbeit mit Personensorgeberechtigten
- Schulorientierte Netzwerkarbeit
- Kooperation mit der Institution Schule
Der/Die Bewerber/in muss über eine sozialwissenschaftliche Hochschulausbildung verfügen. Dies ist insbesondere
bei folgenden Abschlüssen der Fall:
- Diplom-, Bachelor- und Masterabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit
- Diplom-, Bachelor-, Magister- oder Masterabschluss in
einem Studiengang der Erziehungswissenschaften
- Diplom-, Bachelor-, Magister- oder Masterabschluss in
einem Studiengang der Psychologie
Darüber hinaus muss der/die Bewerber/in zum selbständigen
und verantwortungsbewussten Arbeiten befähigt sein und
über ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement, Motivation, Flexibilität und Organisationsfähigkeit verfügen. Ebenso sind Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit
sowie soziale und kommunikative Kompetenz von großer Bedeutung. Die Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (bedarfsorientiert) wird erwartet.
Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft
zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs im dienstlichen Interesse
werden vorausgesetzt.
Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte
bis zum 03.06.2015 an das
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Personal
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer
Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte
verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen
verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach
Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei
Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen
einen frankierten Rückumschlag bei.
Heimrich
Landrat
16 | Nichtamtlicher Teil
5|2015
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Bestatterfachkraft (m/w)
Gebäudetechniker (m/w)
Die Bestattungen Schmalkalden GmbH
ist eine Tochter der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH und ein zertifiziertes Bestattungsunternehmen. Es hat
sich zur Aufgabe gemacht, Hinterbliebene mitfühlend und doch sachlich zu beraten bzw. zu begleiten.
Das Aufgabenspektrum umfasst Bestatterleistungen, Grabpflege und Krematoriumsleistungen.
In der Servicegesellschaft sind die nichtmedizinischen Dienstleistungen für die
Betreibung eines Krankenhausbetriebes
zusammengefasst. Diese sorgt unter anderen für die Verpflegung der Patienten
und Mitarbeiter, die Reinigung, die Pflege der Außenanlagen,
den Winterdienst sowie die Hausmeister- und Handwerkerarbeiten und das technische Gebäudemanagement.
Die Bestattungen Schmalkalden GmbH sucht am Standort
Schmalkalden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bestatterfachkraft (m/w).
Die Servicegesellschaft Schmalkalden GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Gebäudetechniker (m/w):
Ihre Aufgaben
- Bestattungsdienstleistungen
- Durchführung der Kremation
- Pflegearbeiten im Grünflächenbereich
Ihr Profil
- Ausbildung zum fachgeprüften Bestatter oder Kremationstechniker
- Kenntnisse auf den Gebieten Maschinenbau, Elektrik, Elektronik, Steuer- und Regelungstechnik wünschenswert
- sicherer Umgang mit MS Office
- selbstständige und strukturierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit
- Sensibilität und Pietätbewusstsein
Unser Angebot
- interessantes Tätigkeitsfeld und Freiraum für selbstständiges Arbeiten in einem motivierten Team
- eine angemessene Vergütung
- eine Betriebsvereinbarung regelt weitere Ansprüche
Klingt das nach Ihrer neuen Stelle?
Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Geschäftsführerin Frau Winzer, die Ihnen für erste
Fragen telefonisch unter 03683 / 69 85 20 oder schriftlich unter [email protected] gerne zur Verfügung
steht.
Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht und werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!
Bestattungen Schmalkalden GmbH
z.Hd. der Geschäftsführerin Frau Bettina Winzer
Eichelbach 23
98574 Schmalkalden
E-Mail: [email protected]
Ihre Aufgaben
· Sie betreuen die technischen Anlagen (Heizung, Wasserund Abwasseranlagen, elektrische Anlagen, sowie Klimaund Lüftungsanlagen) im Haus
· Sie führen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durch
und beheben Störmeldungen an medizintechnischen
Geräten
· Sie betreuen die Außenanlagen, unterstützen bei Winterdienstaufgaben und anderen handwerklichen Tätigkeiten
Ihr Profil
· Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem
handwerklichen Beruf, vorzugsweise Meisterprüfung
· Sie besitzen mehrere Jahre Berufserfahrung, Grundkenntnisse in der EDV und können sich leicht in neue Gebiete
einarbeiten
· Sie sind teamfähig und serviceorientiert
Unser Angebot
· ein gut funktionierendes Team
· eine ansprechende Vergütung
· einen flexiblen Arbeitszeitrahmen
Klingt das nach Ihrer neuen Stelle?
Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin zu Händen Frau Höfer.
Für Fragen steht Ihnen Frau Wilhelm unter der Telefonnummer
03683/ 645-130 zur Verfügung.
Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht und werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!
Servicegesellschaft Schmalkalden GmbH
z. Hd. Frau Annelore Höfer
Eichelbach 9
98574 Schmalkalden
E-Mail: [email protected]
5|2015
Nichtamtlicher Teil | 17
Stellenausschreibung
Leiter/in Personalabteilung
Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH organisiert die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen des Konzernverbundes als Mutterunternehmen eines mittelständigen Konzerns.
Im Zuge der Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Leiter/in Personalabteilung
Als Personalleiter/in verantworten Sie die ganzheitliche Führung des HR-Bereiches und sind kompetente/r Ansprechpartner/in für unsere Mitarbeiter/innen, Führungskräfte und Geschäftsführung.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Gesamtverantwortung für die operative und strategische
Personalarbeit
- Ansprechpartner/in für alle personalrechtlichen Fragestellungen inkl. betrieblicher Altersvorsorge
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Steuerung und Durchführung von Personalbeschaffungsmaßnahmen sowie verschiedener HR-Prozesse, wie z.B.
Personal- und Organisationsentwicklung, Erstellung von
Statistiken und Reports
- fachliche und disziplinarische Verantwortung für die Personalabteilung
- Verantwortung für die Sicherstellung der Personalabrechnung
- verantwortliche Durchführung der personalspezifischen
Monats- und Jahresabschlussarbeiten
- Übernahme von Sachbearbeitungsaufgaben
Ihr Profil
- Abgeschlossenes betriebswirtschaftliches oder rechtliches
(Fach-)Hochschulstudium mit Schwerpunkt Personal oder
eine vergleichbare Qualifikation
- mehrjährige einschlägige Berufs- und Führungserfahrung
in einer entsprechenden Position
- fundierte aktuelle Kenntnisse des Arbeits-, Lohnsteuerund Sozialrechts sowie Erfahrung in der Entgeltabrechnung
- hohe Fachkompetenz und Zielorientierung sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative
- Kommunikationsstärke und souveräner Auftritt auf unterschiedlichen Hierarchieebenen
- gute Kenntnisse in gängigen EDV-Programmen und in
Zeiterfassungs- sowie Abrechnungssystemen
Unser Angebot
- ein dynamisches Umfeld in unserem landkreiseigenen
Konzern, in dem Sie Eigenverantwortung übernehmen
- eine ansprechende Vergütung
Klingt das nach Ihrer neuen Stelle?
Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin und
Ihren Gehaltsvorstellungen zu Händen der Geschäftsführerin
Frau Wachenbrunner. Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht
und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind
ausdrücklich erwünscht.
Da wir Ihre Unterlagen nicht zurücksenden, bitten wir Sie, Ihrer
Bewerbung nur Kopien beizulegen.
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!
Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH
z.Hd. Geschäftsführerin Frau Beate Wachenbrunner
Eichenrain 15
98574 Schmalkalden
E-Mail: [email protected]
Bei der kreisangehörigen
Stadt Zella-Mehlis
(ca. 11.000 Einwohner),
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle eines/einer
Leiters/Leiterin
des Fachdienstes Stadtkasse
mit Bestellung zum/zur Kassenverwalter/in
neu zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehört die Leitung des Fachdienstes
Stadtkasse mit sämtlichen originären Aufgabenbereichen der
Kasse einschließlich der Überwachung des Vollstreckungsdienstes, die Sachbearbeitung schwieriger Insolvenzfälle sowie
die Regelung von Organisationsabläufen in der Stadtkasse. Der
Fachdienstleitung obliegt außerdem die Mitarbeiterführung
der im Fachdienst beschäftigten Mitarbeiterinnen.
Der/Die Kassenverwalter/in ist für die ordnungsgemäße und
wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
Bewerber/innen müssen die für diese Stelle erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkenntnis besitzen.
Erwartet werden Bewerber/innen, die eine abgeschlossene
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Aufstiegsfortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder einen
gleichwertigen Abschluss vorweisen können.
Zwingend vorausgesetzt werden mehrjährige praktische Erfahrungen in der kommunalen Finanzwirtschaft (Kameralistik)
vorzugsweise im Kassenwesen und im Bereich Vollstreckung,
anwendungsbereite Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen (insbesondere ThürGemHV, ThürVwZVG, ThürVwZVG-KostO, ThürVwVfG, AO, ZPO, InsO, ZVG) sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und absolute Zuverlässigkeit.
Bewerber/innen müssen außerdem über die für die Ausübung
der Stelle nötigen Führungskompetenzen verfügen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sind für
die Wahrnehmung der Aufgaben unabdingbar. Umfangreiche
Kenntnisse und Erfahrungen in der EDV (vorzugsweise C.I.P.
Kommunal) werden außerdem vorausgesetzt.
Die Stelle ist für Berufsanfänger nicht geeignet.
Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Die Eingruppierung richtet sich ent-sprechend der Vorbildung
und der Bedeutung des Aufgabengebietes nach TVöD. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden innerhalb
von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung
erbeten an:
Stadt Zella-Mehlis
- Fachbereich Zentrale Steuerung, Organisation Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Soweit den Bewerbungsunterlagen kein ausreichend frankierter DIN-A4-Rückumschlag beigefügt ist, wird unsererseits davon ausgegangen, dass auf eine Rücksendung der Unterlagen
verzichtet wird. In diesem Fall werden die Unterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
18 | Amtlicher Teil
5|2015
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises
Beschlüsse des Kreistages
Schmalkalden-Meiningen
Bedeutung zu prüfen. Der Landrat wird beauftragt, diese Resolution im Auftrag des Kreistages von Schmalkalden-Meiningen an
die benannten Adressaten weiterzuleiten.
aus der 8. Sitzung vom 23.04.2105
Beschlüsse
des Kreis- und Finanzausschusses
Beschluss-Nr. 1-08/2015
Der Kreistag genehmigt die Niederschrift der 7. Öffentlichen Sitzung des Kreistages Schmalkalden-Meiningen vom 19.02.2015.
Beschluss-Nr. 2-08/2015
Der Kreistag beschließt die Abbestellung von Frau Jana Scharfenberg als Rechnungsprüferin des landkreislichen Rechnungsprüfungsamtes.
Beschluss-Nr. 3-08/2015
Der Kreistag beschließt die Bestellung von Frau Petra Winne als
Rechnungsprüferin des landkreislichen Rechnungsprüfungsamtes.
Beschluss-Nr. 4-08/2015
Der Kreistag beschließt die Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 05.10.2009.
Beschluss-Nr. 5-08/2015
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Änderung der Kostensatzung für das Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) vom 24.01.2002.
Beschluss-Nr. 6-08/2015
Der Kreistag stimmt dem von der MBB GmbH beantragten Finanzierungsbedarf für 2015 von 5.232.760,00 EUR zu und beschließt
die Fortschreibung des Finanzplanes sowie den Leistungsumfang.
Beschluss-Nr. 7-08/2015
Der Beschluss des Kreistages Schmalkalden-Meiningen DS.Nr.
0167/2012 wird aufgehoben. Der Landrat wird beauftragt, die
in der Entschließung des Kreistages unter gleicher Drucksachennummer formulierten Entwicklungsschritte betreffend die touristische Entwicklung der „Hohen Geba“ unterstützend zu begleiten
und dem Kreistag die Voraussetzungen und Folgen einer Mitgliedschaft in einem zu gründenden Zweckverband der GebaAnrainerkommunen darzulegen. Erforderliche Haushaltsmittel
sind im jeweiligen Kreishaushalt einzuplanen.
Beschluss-Nr. 8-08/2015
Der Vereinbarung zum Ansatz kalkulatorischer Zinsen gemäß Nr.
43 LSP in Höhe von 5 % bezogen auf das betriebsnotwendige Kapital und zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns gemäß Nr.
51 LSP in Höhe von 1 % der Selbstkosten für das Geschäftsjahr
2015 zwischen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der
Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH wird zugestimmt.
Beschluss-Nr. 9-08/2015
Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen appelliert
an die Landesregierung und die Bundesregierung, die im Landtag und Bundestag vertretenen Fraktionen und die beteiligten
Institutionen des Bundes und des Landes die berechtigten Interessen der Bürger und der Unternehmen in Südthüringen bzgl.
einer Entlastung vom Durchgangsverkehr und eine Verbesserung der Anbindung an die Autobahnen zu beachten und die
notwendigen Verkehrsprojekte in Südthüringen auf Basis einer
fairen und fachlich fundierten, regionalen Ausgewogenheit konsequent politisch voranzutreiben und finanziell zu untersetzen.
Der Kreistag ruft die zuständigen Landesinstitutionen dazu auf,
die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ortsumfahrungen von Wasungen, Meiningen-Helba, für die Orte
entlang der Verbindungsachse Schmalkalden/Zella-Mehlis sowie
der Rhöndörfer entlang der Transitachse Meiningen-Fulda herzustellen. Der Kreistag fordert die zuständigen Landesinstitutionen auf, einen nachvollziehbaren Zeitplan für die Umsetzung
der benannten Bauprojekte zu erstellen und eine Priorisierung
im Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) entsprechend der vergleichsweisen Verkehrsbelastung und der verkehrsplanerischen
aus der 8. Sitzung vom 09.04.2015
Beschluss-Nr. 1-8-2015
Der Kreis- und Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift der
7. Sitzung vom 05.02.2015.
Beschluss-Nr. 2-8/2015
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Sanierung der Staatlichen Regelschule Obermaßfeld,
Los 19, an die Fa. Römhilder Werkstätten Maler GmbH.
Beschluss-Nr. 3-8/2015
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Instandsetzung der K 2513 OD Breitenbach an die Firma
Strabag AG Ritschenhausen.
Beschluss-Nr. 4-8/2015
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt zweckgebunden für
die Schulen in Schulträgerschaft des Landkreises SchmalkaldenMeiningen 10.000 EUR für den Theaterbesuch von Schulklassen
aus dem Kreishaushalt 2015 zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch den Fachdienst Schulen. Eine Übertragung der Mittel am Jahresende erfolgt nicht.
Beschluss-Nr. 5-8/2015
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Bau einer Freisportanlage am Rhöngymnasium Kaltensundheim an die Firma Ruppberg-Bau Zella-Mehlis.
Beschluss-Nr. 6-8/2015
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Erweiterung der
Fassadensanierung auf alle Fassadenflächen des Schulgebäudes
Rhöngymnasium Kaltensundheim.
1. Satzung zur Änderung
der Kostensatzung für das Kreisarchiv
Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) vom 24.01.2002
Auf der Grundlage der §§ 98, 99 und 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), der §§ 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), § 15 der Benutzungssatzung für das Kreisarchiv
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 24.01.2002 hat
der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in seiner
Sitzung am 23.04.2015 die folgende Satzung zur Änderung der
Kostensatzung für das Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) beschlossen:
Artikel 1
In der Anlage 1 Kostenverzeichnis erhält Punkt II. Auslagen Ziffer
2. folgenden Wortlaut:
2.
2.1
Digitalisierung
Dateien
a)
CD
zuzüglich je Datei
je Stück
je Datei
0,50
0,15
b)
USB-Stick
zuzüglich je Datei
je Stück
je Datei
5,00
0,15
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5|2015
2.2
2.3
2.4
2.5
Tonträger
a)
CD
zuzüglich je Datei
Amtlicher Teil | 19
Fachdienst Wasser
je Stück
je Datei
b)
USB-Stick
je Stück
zuzüglich je Datei
je Datei
Kopie auf eigenen
je Datei
Datenträger
Versand per E-Mail
je Datei
Kosten für die Ausführung reprographischer Arbeiten durch Dritte
0,50
0,15
5,00
0,15
0,15
0,15
in voller
Höhe
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Meiningen, 30.04.2015
Heimrich
Landrat
Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung des Landkreises
Schmalkalden-Meiningen in der
Beschlussfassung vom 03.09.2009
Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat auf
Grund der §§ 98, 99 Abs. 1, 100 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in
seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
vom 05.10.2009 beschlossen:
Artikel 1
§ 17 - Bekanntmachungen und Bekanntgaben - erhält folgenden
Wortlaut:
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen des Landkreises erfolgt durch Veröffentlichung im „Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“.
(2) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene
Texte oder Erläuterungen Bestandteile einer Satzung, so kann die
öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch erfolgen, dass
sie beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ausgelegt werden und auf die Auslegung bei der öffentlichen Bekanntmachung
der übrigen Teile der Satzung hingewiesen wird.
(3) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in
dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung
durch Aushang an der Verkündungstafel im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Haus II, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche
Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz
1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
(4) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und
Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse
erfolgt durch Aushang an der Verkündungstafel im Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen, Haus II, Obertshäuser Platz 1, 98617
Meiningen.
(5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 17 der Hauptsatzung in der
bisherigen Fassung außer Kraft.
Meiningen, d. 30.04.2015
Heimrich
Landrat
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet
des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I. S. 3900) beantragte
der Kommunale Wasser-und Abwasserzweckverband Meininger Umland, die Erteilung der Anlagenrechtsbescheinigung auf
der Grundlage des § 9, Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt
geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407), für die bereits vor dem 03. Oktober 1990 genutzten Trinkwasserleitung sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen in der
Gemarkung: Dörrensolz
Flur:
Flurstücke: 316/0; 273/2; 271; 318/2; 268; 267; 254; 253/2;
249/2; 248/4; 250/2; 246/15
Die Katasterpläne mit dem eingezeichneten Standort sowie das
Grundstücksverzeichnis liegen in der Zeit
vom 13.05.2015 bis zum 15.06.2015
während der Öffnungszeiten des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen in den Diensträumen der
Unteren Wasserbehörde, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen aus.
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von dem Verlauf der
Trinkwasserleitung sowie deren Anlagen berührt werden, können
innerhalb der Auslegungsfrist gegen den eingetragenen Standort Widerspruch erheben. Dieser ist schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes
Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzulegen.
Hinweis:
Widerspruch kann nur gegen den eingetragenen Verlauf bzw.
Lage der Trinkwasserleitung sowie Anlagen auf dem betroffenen
Grundstück erhoben werden, nicht gegen die beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit an sich.
Meiningen, den 22.04.2015
im Auftrag
Raabe
Fachdienstleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet
des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I. S. 3900) beantragte
der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“, die Erteilung der Anlagenrechtsbescheinigung auf der Grundlage des § 9, Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,
2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31.
Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), für die bereits vor dem 03. Oktober 1990 genutzten Trinkwasserleitung sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen in der
Gemarkung: Unterkatz
Flur:
Flurstücke: 947; 946/16
Die Katasterpläne mit dem eingezeichneten Standort sowie das
Grundstücksverzeichnis liegen in der Zeit
vom 13.05.2015 bis zum 15.06.2015
während der Öffnungszeiten des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen in den Diensträumen der
Unteren Wasserbehörde, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen aus.
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von dem Verlauf der
Trinkwasserleitung sowie deren Anlagen berührt werden, können
innerhalb der Auslegungsfrist gegen den eingetragenen Standort Widerspruch erheben. Dieser ist schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes
Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzulegen.
20 | Amtlicher Teil
5|2015
Hinweis:
Widerspruch kann nur gegen den eingetragenen Verlauf bzw.
Lage der Trinkwasserleitung sowie Anlagen auf dem betroffenen
Grundstück erhoben werden, nicht gegen die beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit an sich.
Meiningen, den 22.04.2015
im Auftrag
Raabe
Fachdienstleiter
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes
Öffentliche Bekanntmachung
der 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ vom 28.04.2015
Der Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“ hat dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer
Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
die nachfolgend abgedruckte 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung angezeigt.
Die Änderungssatzung wird hiermit bekannt gemacht.
Meiningen, den 30.04.2015
Im Auftrag
Hauburg
Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
4. Änderungsatzung
der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“
vom 12. Dezember 1997
§1
§ 17 Absatz (2) soll wie folgt geändert werden:
(2) Der Abwasserzweckverband überträgt einzelne Aufgaben aus
dem Gebiet der Kämmerei z.B. die Haushaltsüberwachung, die
Haushaltsplanung, die Anlagenbuchhaltung und die Rechnungslegung sowie aus dem Personalwesen die Entgeltabrechnungen
und die Zeiterfassung der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg. Näheres regelt eine Zweckvereinbarung.
§2
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung
in Kraft.
Steinbach-Hallenberg, 28.04.2015
Christian Endter
Verbandsvorsitzender
- Siegel -
Öffentliche Bekanntmachungen der Zweckverbände
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschluss der Drucksache Nr. 170-1/2015 hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 11.03.2015
die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ für das Jahr 2015 beschlossen.
2. Mit rechtsaufsichtlichem Bescheid vom 14.04.2015, Geschäftszeichen: 13-1455-275/2015-HS erfolgte von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen die rechtsaufsichtliche Würdigung der
Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplanes mit seinen
Anlagen.
3. Gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom
Tag der Veröffentlichung vier Wochen zu den üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes
„Hasel-Schönau“, Hauptstr. 8 a, 98587 Steinbach-Hallenberg
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung des
Abwasserzweckverbandes
„Hasel-Schönau“
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung vom 10.
Oktober 2001 (GVBl. S. 290), geändert durch Gesetze vom 4.
Mai 2010 (GVBl. S. 113), vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531)
in Verbindung mit den §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011
(GVBl. S. 531) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), geändert durch
Verordnungen vom 30. November 2001 (GVBl. S. 460), vom 15.
September 2006 (GVBl. S. 520) erlässt der Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
2.552.000,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.563.000,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
390.000,00 EUR
festgesetzt.
5|2015
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Amtlicher Teil | 21
§5
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Steinbach-Hallenberg, den 22.04.2015
Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“
Endter
Verbandsvorsitzender
Siegel
der Haushaltssatzung 2015 zum Wirtschaftsplan 2015
des Wasserversorgungszweckverbandes
„Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“
Haushaltssatzung 2015
des Wasserversorgungszweckverbandes
„Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“
Aufgrund des § 36, Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober
2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli
2013 (GVBI. S.194) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
Oktober 2013 (GVBI. S. 293) und §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBI. S. 432), zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBI. S. 561), erlässt der
Wasserversorgungszweckverband „GESPRINGWASSER SCHMALKALDEN und UMGEBUNG“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als ANLAGE beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt.
5.
6.
II. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung und der beschlossene Wirtschaftsplan
2015 liegen 14 Tage
vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015
zu den üblichen Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS (98574
SCHMALKALDEN, Gothaer Str. 2a) zur öffentlichen Einsichtnahme
aus.
Schmalkalden, den 15. April 2015
gez. Holland-Nell
VERBANDSVORSITZENDER
- Siegel -
Öffentliche Bekanntmachung
8.638.000 EUR
8.638.000 EUR
4.829.700 EUR
4.829.700 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Wasserversorgung
mit
2.425.700 EUR
festgesetzt.
Die Ermittlung dieses Betrages ergibt sich aus der Anlage (Vermögensplan).
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird mit
1.400.000 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Wasserversorgung in Höhe von 1/6 der Erträge des Erfolgsplanes mit
1.430.000 EUR
festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
SCHMALKALDEN, den 15. April 2015
gez. Holland-Nell
VERBANDSVORSITZENDER
3.
4.
Öffentliche Bekanntmachung
Dadurch werden für die
Wasserversorgung
1) IM ERFOLGSPLAN
die Erträge mit
die Aufwendungen mit
2) IM VERMÖGENSPLAN
die Einnahmen mit
die Ausgaben mit
festgesetzt.
2.
springwasser Schmalkalden und Umgebung“ am 26. Februar
2015 die Haushaltssatzung 2015, den Wirtschaftsplan 2015
und die Anlagen zum Wirtschaftsplan 2015 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Alle erforderlichen Bestandteile und Anlagen des
Wirtschaftsplanes 2015 wurden bei der zuständigen Unteren
Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Bescheid (Az.: 13-1455-244/2015WSM) vom 30. März 2015 die Haushaltssatzung 2015 genehmigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 2.425.700 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 1.400.000 € festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag
des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan in Höhe von 1.430.000 € liegt unter
einem Sechstel der Erträge des Erfolgsplanes und ist damit
genehmigungsfrei.
- Siegel -
I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Mit Beschluss 323a / 77 VV / 15 (TW) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Ge-
der Haushaltssatzung 2015 zum Wirtschaftsplan 2015
des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“
Haushaltssatzung 2015
des Abwasserzweckverbandes
„Schmalkalden und Umgebung“
Aufgrund des § 36, Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober
2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli
2013 (GVBI. S.194) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
Oktober 2013 (GVBI. S. 293) und §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBI. S. 432),
zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBI. S. 561), erlässt
der Abwasserzweckverband „SCHMALKALDEN und UMGEBUNG“
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als ANLAGE beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt.
Dadurch werden für die
Abwasserbeseitigung
1) IM ERFOLGSPLAN
die Erträge mit
die Aufwendungen mit
2) IM VERMÖGENSPLAN
die Einnahmen mit
die Ausgaben mit
festgesetzt.
8.264.000 EUR
8.264.000 EUR
5.754.000 EUR
5.754.000 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen sowie
Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Abwasserbeseitigung mit
0 EUR
festgesetzt.
22 | Amtlicher Teil
5|2015
Die Ermittlung des Betrages ergibt sich aus der Anlage (Vermögensplan).
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird mit
3.810.000 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 1/6 der Erträge des Erfolgsplanes mit
1.370.000 EUR
festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
SCHMALKALDEN, den 25. März 2014
gez. Holland-Neil
VERBANDSVORSITZENDER
- Siegel -
I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Mit Beschluss 326a / 77 VV / 15 (AW) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und
Umgebung“ am 26. Februar 2015 die Haushaltssatzung 2015,
den Wirtschaftsplan 2015 und die Anlagen zum Wirtschaftsplan 2015 beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile. Alle erforderlichen Bestandteile und Anlagen
des Wirtschaftsplanes 2015 wurden bei der zuständigen Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.
3. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Bescheid (Az.: 13-1455-245/2015ASM) vom 31. März 2015 die Haushaltssatzung 2015 gewürdigt.
4. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2015 auf 0 € festgesetzte
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist genehmigungsfrei.
5. Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 3.810.000 € festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan ist genehmigungsfrei, da in der mittelfristigen Finanzplanung keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind.
6. Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.370.000 € festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben liegt unter einem Sechstel der Erträge des Erfolgsplanes und ist damit genehmigungsfrei.
II. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung und der beschlossene Wirtschaftsplan
2015 liegen 14 Tage
vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015
zu den üblichen Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS (98574
SCHMALKALDEN, Gothaer Str. 2a) zur öffentlichen Einsichtnahme
aus.
Schmalkalden, den 15. April 2015
gez. Holland-Nell
VERBANDSVORSITZENDER
- Siegel -
Amtliche Bekanntmachung
der 1. Nachtragshaushaltssatzung
des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit dem Beschluss Nr.48-09/2015 hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 16.03.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan
des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum für das
Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
2. Mit Schreiben vom 29.04.2015, Geschäftszeichen 240.3-1521002/15-SM, erfolgte vom Thüringer Landesverwaltungsamt
die rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015.
3. Gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
liegen die 1.Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung vier Wochen zu
den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung
Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes
„Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.Juli 2013 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit
den § 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S. 82, 154) und
der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), geändert durch Verordnung vom 15.
September 2006 (GVBl. S. 520) zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014 (GVBl. S. 150) erlässt der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum folgende Haushaltsatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber
nunmehr
bisher
festgesetzt auf
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
5.061.415 EUR
5.061.415 EUR
5.061.415 EUR
5.061.415 EUR
114.875 EUR
114.875 EUR
0 EUR
0 EUR
11.396.124 EUR
11.396.124 EUR
11.510.999 EUR
11.510.999 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit
500.000 EUR
festgesetzt.
5|2015
Amtlicher Teil | 23
§3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015
in Kraft.
Oberhof, den 30. April 2015
Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum
Peter Heimrich
Verbandsvorsitzender
- Siegel -
Entschädigungssatzung
des Zweckverbandes
„Thüringer Wintersportzentrum“
Aufgrund der §§ 20 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1, 27 Abs. 2 des Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
(GVBl. S. 194) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 154) hat die Verbandsversammlung am 25. Februar 2015 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
§1
Anwendungsbereich
Diese Entschädigungssatzung regelt gemäß § 27 Abs. 2 ThürKGG
i. V. m. § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum vom 3. Mai 2013 die Entschädigung der
ehrenamtlichen Verbandsräte. Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Fachbeirats sind gemäß § 11 der Verbandssatzung der Geschäftsordnung vorbehalten.
§2
Aufwandsentschädigung
(1) Verbandsräte kraft Amtes i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verbandssatzung erhalten keine Aufwandsentschädigung.
(2) Die Verbandsräte, die im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu einem Verbandsmitglied oder einem Arbeitgeber, der einem Verbandsmitglied zurechenbar ist, tätig werden
erhalten keine Aufwandsentschädigung.
(3) Übrige Verbandsräte, soweit sie die Tätigkeit als ehrenamtlicher Verbandsrat nicht im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu einem Zweckverbandsmitglied oder einem Arbeitgeber, der einem Zweckverbandsmitglied zurechenbar ist,
wahrnehmen, erhalten pro tatsächlich besuchter Sitzung der
Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe von 26,00 EUR.
Soweit ein Verbandsrat i. S. d. Satz 1 den Vorsitz der Verbands-
versammlung führt, erhält er hierfür ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 50,00 EUR. Soweit ein solcher Verbandsrat die
Vertretung des Vorsitzenden über einen Zeitraum von mehr als
einem Monat wahrnimmt, erhält er für jeden begonnenen Monat
der Vertretung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe
von 100,00 EUR.
§3
Verdienstausfall
(1) Verbandsräte i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls.
(2) Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung in
Höhe von 15,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der
durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
(3) Verbandsräte, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrfamilienhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten
eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10,00 EUR je volle Stunde.
(4) Die Ersatzleistungen nach § 3 werden nur auf Antrag und für
einen Maximalbetrag in Höhe von 60,00 EUR pro Tag gewährt.
§4
Fahrtkosten
(1) Die Verbandsräte erhalten auf Antrag die Fahrtkosten, die Ihnen durch Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum und zurück tatsächlich entstehen, nach den im Freistaat
Thüringen geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen erstattet. Dies gilt auch für Fahrten zu Sitzungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten, insoweit nicht ein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist.
(2) Die Entscheidung über eine dienstliche Reise bzw. eine auswärtige Tätigkeit eines Verbandsrates trifft der Verbandsvorsitzende mit der Erteilung einer formellen Dienstreisegenehmigung.
Für genehmigte Dienstreisen erhalten die Verbandsräte Reisekostenvergütungen nach den im Freistaat Thüringen geltenden
reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
§5
Fälligkeit
Ansprüche nach dieser Satzung werden halbjährlich abgerechnet
und zum 30.06. bzw. 31.12. fällig.
§6
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oberhof, den 30. April 2015
Peter Heimrich
Verbandsvorsitzender
Ende amtlicher Teil
- Siegel -