Amtsblatt 21. Jahrgang | 5/2015 | Ausgabe 15. Mai 2015 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Aus dem Inhalt ➤ ....................................................... Nichtamtlicher Teil Ehrenamtliche Richter aus dem Landkreis gesucht S. 2 9. Grundschulturnier der Landkreise mit Ivonne Hartmann S. 3 Wachsendes Integrationsnetzwerk will Willkommenskultur stärken S. 4 Neuigkeiten aus den Kreiswerken Zwischen Rhön und Rennsteig: Neue Land- Wir sind Landesgartenschau Mit einem eindrucksvollen Festakt und einem kräftigen Schlag auf den Buzzer eröffnete Schirmherr Bodo Ramelow zusammen mit Bürgermeister Thomas Kaminski am 25. April offiziell die 3. Thüringer Landesgartenschau in Schmalkalden. Pünktlich zum Start der 168 Tage dauern- Ramelow eröffnet „GartenZeitReise“ den „GartenZeitReise“ sorgten viele blühende Gartenanlagen, Live-Musik, kulinarische Köstlichkeiten und ein abwechslungsreiches Programm für ausgelassene Stimmung unter den zahlreichen Besuchern. 20.000 wurden gezählt, 350.000 Gäste sollen es noch werden bis zum großen Finale am 4. Oktober mit spektakulärem Höhenfeuerwerk. Große und kleine Gartenfreunde aus nah und fern haben nun die Gelegenheit, sich die drei neu angelegten Landschafts- parks sowie den restaurierten historischen Terrassengarten von Schloss Wilhelmsburg anzusehen. Blütenpracht im Wechsel der Jahreszeiten Das Laga-Programm wartet mit weit über 500 Veranstaltungen in Schmalkalden und Umgebung auf. Einer der Höhepunkte des Sommers ist die Vita Cola Party mit der bekannten Band „Juli“. Nicht verpassen wollte man auch das Doppelkonzert mit Purple Schulz Ein Highlight jagt das nächste und Heinz Rudolf Kunze. „Die Landesgartenschau Schmalkalden wird ein Magnet sein für die Menschen aus Thüringen, Hessen und Bayern sowie aus dem In- und Ausland“, blickte Bodo Ramelow auf die kommenden Monate voraus. >> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und Wie auch Thomas Kaminski lobte er die Leidensfähigkeit der Schmalkalder Bürger, deren Stadt mit Investitionen über 32 Millionen Euro in den vergangenen fünf Jahren einmal komplett umgestaltet worden war. Die „GartenZeitReise“ sei nicht nur ein Leuchtturmprojekt für Schmalkalden, sondern ein Schaufenster und eine Präsentationsplattform für die gesamte Region, freut sich auch Landrat Peter Heimrich auf das farbenprächtige Spektakel. Einlass ist täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr. In den Sommermonaten Juni, Juli und August ist die Landesgartenschau sogar bis 20:00 Uhr geöffnet. ....................................................... Weitere Informationen unter Tel.: +49 (0)3683 667-400 oder www. landesgartenschauschmalkalden.de S. 6 kreis-Broschüre ist da S. 8 Veranstaltungstipp: „1612 - Hexen“ S. 9 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises S. 18 Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes S. 20 Öffentliche Bekanntmachungen der Zweckverbände S. 20 Kontaktdaten .................................................... i Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: (0 36 93) 4 85-0 Telefax: (0 36 93) 4 85-436 E-Mail: [email protected] Internet: www.lk-sm.de Kontakt zur Amtsblatt-Redaktion: Pressestelle Telefon: (0 36 93) 4 85-251 E-Mail: amtsblatt@ lra-sm.thueringen.de Öffnungszeiten .................................................... i Montag, Dienstag, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr www.facebook.com/Landkreis Schmalkalden-Meiningen << 2 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 Landrat direkt – Aktuelles aus meinem Büro Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wer die Nachrichten zur Flüchtlingsproblematik in Thüringen und in anderen Bundesländern verfolgt, kann häufig gar nicht glauben, wie schnell sich der Wind der öffentlichen Meinung dreht. Große Betroffenheit, wenn im Mittelmeer hunderte Menschen in den Fluten ertrinken, große Proteste, wenn Asylbewerber im eigenen Ort Obhut finden sollen. Umso bemerkenswerter empfinde ich die humanitäre Welle der Hilfsbereitschaft, die sich bei uns im Landkreis schon länger aufbaut. Ein Indikator dafür, wie viele Menschen sich für Flüchtlinge engagieren, war das jüngste Treffen unseres Integrationsnetzwerkes. Als wir dieses Gremium im Dezember vergangenen Jahres gegründet haben, hatte ich zugegebenermaßen anfänglich Zweifel, ob es uns wirklich gelingt, so viele Leute hinter dem Ofen vor zu locken. Nachdem sich beim zweiten Treffen kürzlich an einem Mittwochabend rund 50 Teilnehmer einbrachten, war ich wirklich positiv überrascht und gerührt. Dazu die vielen Menschen, die Patenschaften in Meiningen, Schmalkalden oder Steinbach-Hallenberg übernommen haben, um Asylsuchende im Alltag zu begleiten oder die sich anderweitig, vielleicht auch im Hintergrund, für Flüchtlinge engagieren. Jeder einzelne, der sich hier aktiv einbringt, leistet einen großen Beitrag, wenn es darum geht Menschen aus Kri- senregionen im Landkreis willkommen zu heißen und den häufig mit traumatischen Erlebnissen beladenen Menschen beim Ankommen in einem fremden Land unter die Arme zu greifen. Da ist es völlig normal, dass es auch mal unterschiedliche Ansätze geben kann, wie Hilfe am besten passieren sollte. Auch hier ist das Netzwerk eine geeignete Anlauf- und Koordinierungsstelle. Denn das Gremium kann über seine Mitglieder aus vielen gesellschaftlichen Bereichen und Institutionen nicht nur Türen öffnen, sondern Projekte und Aktivitäten planen und abstimmen sowie Kräfte bündeln. Wer mehr über die großartige Arbeit des Integrationsnetzwerkes, über laufende und vorgesehen Projekte erfahren will, dem empfehle ich den Artikel „Wachsendes Integrationsnetzwerk will Willkommenskultur stärken“ auf Seite 5. Wer das Integrationsnetzwerk bei seiner Arbeit unterstützen möchte, wendet sich bitte an Mike Hemmann unter Tel. 03693 485-137 oder E-Mail: [email protected] ringen.de. Brückentag: Kreisverwaltung am 15. Mai 2015 geschlossen Wegen des Brückentages nach Christi Himmelfahrt bleibt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen mit seinen Außenstellen in Zella-Mehlis, Schmalkalden und Meiningen-Dreißigacker am Freitag, 15. Mai, für den Besucherverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes bitten um Verständnis. Ehrenamtliche Richter aus dem Landkreis gesucht Am 9. November 2015 endet die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten in Thüringen. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist deshalb aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen 39 Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richter vorzuschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises entscheidet der Kreistag. Der beim Verwaltungsgericht Meiningen eingesetzte Wahlausschuss wählt dann im Herbst insgesamt 70 ehrenamtliche Richter aus 140 Vorschlägen. Die ehrenamtlichen Richter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Zum Verwaltungsgerichtsbezirk zählen auch die Landkreise Hildburghausen, Sonneberg, der Wartburgkreis sowie die kreisfreien Städte Suhl und Eisenach, die ebenfalls Vorschlagslisten einreichen müssen. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden zusammen mit den Berufsrichtern in verwaltungsrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Meiningen. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richter mit. Bewerbung Wer an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/ehrenamtliche Richterin interessiert ist, wird gebeten, sich spätestens bis 8. Juni 2015 an das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen, Büro Kreistag, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Email: kreistag@ lra-sm.thueringen.de, Telefon: 03693/485262, Fax: 03693/ 485258 zu melden. Ansprechpartnerin ist Karola Zapf unter der oben genannten Nummer. Um die Bewerbungen bearbeiten zu können, benötigt das Landratsamt die Angabe von: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift. Idealerweise nutzen Bewerberinnen und Bewerber den Personalbogen unter www.lra-sm.de. Vorschläge können auch durch die Fraktionen und die hinter ihnen stehenden politischen Parteien und Gruppierungen des Kreistages, andere gesellschaftliche Einrichtungen, Organisationen und Vereine sowie Bürger eingereicht werden. Voraussetzungen Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: · Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, · Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, · Personen, die nicht das Wahlrecht zum Thüringer Landtag besitzen. Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zum Thüringer Landtag, nicht der Kommunalvertretungen. · Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergeset- zes. Danach soll zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer · gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, · wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist. Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden: · Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, · Richter, · Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, · Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, · Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. 5|2015 Profi-Kickerin Ivonne Hartmann zu Gast beim 9. Grundschulturnier der Landkreise Gemeinschaftssinn durch Spaß am Fußball erleben unter diesem Motto steht das 9. Grundschulturnier der Landkreise am 20. Mai 2015 im Herpfer Waldstadion. Besonders dürfen sich die teilnehmenden Kids auf einen weiblichen Überraschungsgast freuen: Die dreifache deutsche Meisterin, zweifache Champions-League- und DFB-Pokal-Siegerin Ivonne Hartmann hat ihr Kommen für das alljährliche FußballEvent zugesagt. „Fußball verbindet! Der Sport vermittelt Kindern und Jugendlichen, dass ein Kräftemessen auch sportlich fair ausgetragen werden kann und dass man als Mannschaft viel weiter kommt als im Alleingang. Nur wer sich einbringt, fair im Team spielt und Respekt vor dem Gegner zeigt, wird auch gemeinsam den Sieg holen“, weiß die erfolgreiche 33-jährige Mittelfeldspielerin, die aktuell unter Vertrag beim Frauenfußball-Bundesligist FF USV Jena steht, nur zu gut. Über die Einladung zum Grundschulturnier habe sie sich daher sehr gefreut und mit der Zusage nicht lang gezögert. Von Herzen gern wird die gebürtige Meiningerin am 20. Mai den Fußballknirpsen die heiß begehrten Pokale und Urkunden überreichen, Autogrammwünsche erfüllen und allen neugierigen Schülern Rede und Antwort stehen. Nichtamtlicher Teil | 3 2014 holte die Grundschule Am Pulverrasen Meiningen in der Gruppe 3./4. den heiß begehrten Pokal. Kicken verbindet Initiatoren des alljährlich stattfindenden Kleinfeldturniers sind die beiden Landkreise Rhön-Grabfeld und Schmalkalden-Meiningen. Mit dem Grundschulturnier verbindet sie eine sportliche Tradition von tiefgreifender Bedeutung: 2007 suchten die beiden damaligen Landräte zur Einweihung der Skulptur „Der Junge mit der Deutschlandfahne“, gelegen am ehemaligen Grenzübergang auf der Schanz, eine zündende Idee. Es war die Geburtsstunde des Grundschulturniers, das seither das offene Aufeinanderzugehen junger Kicker, das Zusammenwachsen unserer Region mit benachbarten Landkreisen und im weitesten Sinne auch das Überwinden von Grenzen zwischen Thüringen und Bayern symbolisiert. Renate Lingor, ehemalige Nationalspielerin und mehrfache Weltmeisterin, oder Jungprofi und zigfacher Junioren-Nationalspieler Johannes Geis, waren in den bisher acht Jahren ebenso zu Gast wie Verbandsfunktionäre und Nachwuchstrainer der Fußball-Landesverbände aus Thüringen und Bayern. Steigende Nachfrage „Das Interesse an dem Grundschulturnier wächst zunehmend. Wir beobachten eine steigende Zahl heimischer Sportvereine, die ihr Interesse an der Ausrichtung des Turniers bekunden. Auch die Anzahl der sich bewerbenden Grundschulen steigt spürbar seit Jahren“, resümiert Schmalkalden-Meiningens Landrat Peter Heimrich und dankt an dieser Stelle allen Unterstützern: „Der wachsende Erfolg gebührt den vielen helfenden Händen, die das Grundschulturnier jedes Jahr aufs Neue möglich machen.“ Zuschauer sind herzlich eingeladen Von Jahr zu Jahr wechseln sich die Nachbar-Landkreise mit der Austragung und Organisation ab - am 20. Mai 2015 findet das partnerschaftliche Sport-Event wieder in der Region Schmalkalden-Meiningen statt. Ausrichter ist der Herpfer Sportverein 07 e.V. . In den Altersstufen 1./2. Klasse und 3./4.Klasse dürfen je vier Schulen aus beiden Landkreisen teilnehmen. Pokalverteidiger sind die beiden Grundschulen Malbach Mellrichstadt (1./2. Klasse) und Am Pulverrasen Meiningen (3./4. Klasse). Die Matches über 10 Minuten werden von Nachwuchsschiedsrichtern aus Bad Neustadt und Meiningen geleitet. Gespielt wird jeweils in zwei Vierer-Gruppen. Pünktlich um 9:30 Uhr geht’s los im Waldstadion. Interessierte Eltern, Schulklassen und Gäste sind herzlich eingeladen, die Nachwuchsmannschaften anzufeuern und ihnen den Rücken zu stärken. Neben spannenden Spielen, erwartet alle Gäste ein buntes Rahmenprogramm. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Teilnehmende Schulen 1./2. Klasse: Gruppe A GS Malbach Mellrichstadt GS Edmund-Grom Hohenroth GS Walldorf GS Ludwig Chronegk GS Meiningen Gruppe B GS Fladungen GS K.L.v.Guttenberg Bad Neustadt GS Herpf GS Benshausen Teilnehmende Schulen 3./4. Klasse: Special Guest in diesem Jahr ist Profi-Kickerin Ivonne Hartmann, dreifache deutsche Meisterin sowie zweifache ChampionsLeague- und DFB-Pokal-Siegerin Foto: Sven Leifer Gruppe A GS Herpf GS Walldorf GS Besengau Bastheim GS Fladungen Gruppe B GS Am Pulverrasen Meiningen GS Henneberg GS Malbach Mellrichstadt GS Edmund-Grom Hohenroth 4 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 Wachsendes Integrationsnetzwerk will Willkommenskultur stärken Mitglieder des Integrationsnetzwerkes auf Ideensuche für die neue Willkommens- und Begegnungsstätte im Meininger Stadtteil Jerusalem. Die Ostbeauftragte Iris Gleicke im (2.v.l) im Gespräch mit Mitgliedern des Integrationsnetzwerkes Die Resonanz zum jüngsten Treffen des Integrationsnetzwerkes am 22. April fasste Landrat Peter Heimrich in einem Wort zusammen: „Wow!“ frohlockte er angesichts der voll besetzten Stühle, auf denen sonst die 50 Kreistagsmitglieder Platz nehmen. Dass man bei der zweiten Zusammenkunft die Auftaktveranstaltung noch einmal deutlich toppen würde, hätte er nicht für möglich gehalten, räumte Heimrich ein. Dem Netzwerk komme vor dem Hintergrund der weltweiten politischen Lage ein hoher Stellenwert zu und „die Teilnahme zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, dankte der Landrat den vielen engagierten Mitstreitern für ihren Einsatz. besonderes Sprachprojekt der vhs zur Verfügung: Unter dem Titel „Meine Stadt“ führt die vhs künftig Flüchtlinge durch Schmalkalden und Meiningen, um Lebenspraktisches, Kulturelles mit Sprache zu verbinden. Im Bericht aus den vier Arbeitskreisen des Integrationsnetzwerkes ging es dann auch um weitere Projekte des Netzwerkes. Lobend wurde etwa das Projekt Patenschaften erwähnt, dass in Schmalkalden, Meiningen oder Steinbach-Hallenberg bereits zahlreiche Mitstreiter gefunden hat. Hierbei fühlen sich Bürgerinnen und Bürger für Flüchtlinge verantwortlich, nehmen Anteil an ihren Lebensgeschichten, begleiten sie bei Behördengängen und gestalten gemeinsam mit ihnen die Freizeit. Tolle Ergebnisse in kurzer Zeit Auch Maik Werner, Regionalkoordinator beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, machte nach der Vorstellung der neuen Netzwerk-Homepage deutlich: „Was hier in kurzer Zeit auf die Beine gestellt wurde, ist mehr als beachtlich.“ Schmalkalden-Meiningen müsse sich nicht hinter Städten wie Jena verstecken. Der Regionalkoordinator berichtete über die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen und über Fördermöglichkeiten seines Bundesamtes. Sprachkurse könnten derzeit nur für Ausländer mit Aufenthaltstitel gewährt werden, für Asylbegehrende sei dies derzeit noch nicht möglich, bedauerte Werner, hoffte aber, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen hier bald ändern. Er fügte hinzu, dass das Bundesministerium des Innern derzeit an einem Gesetzesentwurf arbeite und eine Entscheidung im Deutschen Bundestag noch im Sommer dieses Jahres zu erwarten sei. „Das wäre eine große Hilfe bei der Integration“, unterstrich er. Dank an Ehrenamtliche Damit rannte der Regionalkoordinator bei den Mitgliedern des Integrationsnetzwerkes offene Türen ein. „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“, bekräftigte auch die Leiterin der Volkshochschule, Dr. Ramona Fiedler-Schäfer. Die vhsChefin lobte in diesem Atemzug das große ehrenamtliche Engagement aus der Bevölkerung, das es ermögliche, in Schmalkalden, SteinbachHallenberg oder Meiningen Deutschkurse für Flüchtlinge anzubieten. Dank der Benefizveranstaltung „Peter Pan“ des Meininger Theaters stünden zudem 4500 Euro für ein ganz Hilfsbereiter Empfang in der Fremde Ein größeres Brainstorming gab es dann zum Ende des Netzwerktreffens. Weil im Stadtteil Jerusalem eine Willkommens- und Begegnungsstätte geplant ist, wollten die Netzwerkmitglieder sich über die Angebote, die Gestaltung oder Ziele austauschen und Ideen sammeln. „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Willkommenskultur im Land- kreis zu verbessern“, sagte Fiedler-Schäfer, die Moderatorin der Veranstaltung. Die gesammelten Anregungen der Mitglieder sollen dann beim nächsten Treffen ausgewertet werden. Iris Gleicke als prominente Fürsprecherin Wenige Tage später traf die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke beim Wirtschaftsministerium im Meininger Landratsamt mit Mitgliedern des hiesigen Integrationsnetzwerkes zusammen. Iris Gleicke, gleichzeitig auch Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, hob vor dem Hintergrund eindeutig rechtsradikaler Bewegungen wie Sügida die gesellschaftliche Bedeutung hervor. „Es gibt viele Menschen, die mit Flüchtlingen wenig zu tun haben. Es ist ungemein wichtig mit ihnen im Gespräch zu bleiben, auch damit Themen wie Asyl nicht mit der Zuwanderungsdebatte vermengt werden.“ Iris Gleicke nahm anschließend einen ganzen Koffer voller Informationen zu den im Landkreis angelaufenen Projekten und die wichtige Bitte mit nach Berlin, sich für Fördermöglichkeiten für Sprachkurse stark zu machen. Zeit für neue Technik im Technologie- und Gründerzentrum Schmalkalden Unter dem Motto: „Zeit für neue Technik“ gestalten junge Unternehmen im Technologie- und Gründerzentrum in Schmalkalden, Allendestraße 68 am 15. Mai 2015 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Thementag im Rahmen der Landesgartenschau. Jungunternehmer präsentieren geniale und pfiffige Produkt- neuheiten rund um Sonne, Wind, Wasser, Speichertechnik als Energie- und Rohstofflieferanten der Zukunft. Vorgestellt werden Innovationen und Produktneuheiten aus dem Technologiebereich Umwelttechnik von modernen Solar-, Wasserund Windkraftanlagen bis zu neuen Energiespeichertechniken. Der Thementag im TGF bietet innovative und praktische technische Lösungen und Produktneuheiten rund um die Umwelttechnik für Jedermann. Besucher sind herzlich eingeladen, sich zu neuen Entwicklungen und Markteinführungen von innovativen und preisgünstigen Solar- und Wasseraufbereitungsanla- gen, kompakten und modularen Energiespeichersystemen sowie Prototypen von Windkraftanlagen kleiner und mittlerer Leistung mit integriertem Blitzschutz und Überwachungssensorik zu informieren. ....................................................... Weitere Informationen: www.tgf-schmalkalden.de 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 5 Kreistag beschließt einstimmig Resolution zu Ortsumgehungen Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat in seiner letzten Sitzung am 23. April einstimmig ein klares Signal in Richtung Bund und Land gesendet. Der Kreistag fordert fraktionsübergreifend eine stärkere Beachtung südthüringer Interessen bei Infrastrukturprojekten. Nicht länger zappeln lassen „Seit Jahren machen Bürgerinitiativen vor allem in Wasungen und in Meiningen-Helba auf die unzumutbaren Verkehrsbelastungen aufmerksam“, sagt Landrat Peter Heimrich. „Aber auch für die Ortsumfahrung ZellaMehlis im Zuge der B62, die eine deutliche bessere Anbindung der Verkehrs- und Wirtschaftsräume Schmalkalden und Steinbach-Hallenberg bedeuten würde, sehen wir einen vordringlichen Bedarf.“ Auch die Rhöndörfer sollten nach dem Scheitern der Rhöntrasse nicht im Regen stehen gelassen werden. Hier sehe man das Land in der Verantwortung, durch Umgehungsstraßen Entlastung zu schaffen. Peter Heimrich kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger durch Generationen von Landespolitikern über Jahre oder Jahrzehnte vertröstet worden seien - nach dem Motto: „die Ortsumfahrung kommt bald“. Stattdessen sind aber an Orten mit sehr viel geringeren Belastungen für viel Geld Ortsumfahrungen realisiert worden, weil dort die Planungen schneller fertig waren. Die Gründe dafür seien nicht immer nachvollziehbar gewesen. „Diese Politik darf nicht fortgesetzt werden.“ Um ein politisches Zeichen in Richtung Erfurt und Berlin zu setzen, fordert der Kreistag eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vom Durchgangsverkehr und eine Verbesserung der Anbindung an die Autobahnen für die Südthüringer Unternehmen. Die notwendigen Verkehrsprojekte in Südthüringen sollen von Bund und Land auf Basis einer fairen und fachlich fundierten, regionalen Ausgewogenheit konsequent politisch vorangetrieben und finanziell untersetzt werden. Der Kreistag ruft die zuständigen Landesinstitutionen Seit Jahren machen Bürgerinitiativen vor allem in Wasungen (hier im Bild) und in Meiningen-Helba auf die unzumutbaren Verkehrsbelastungen aufmerksam. weiterhin dazu auf, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die genannten Ortsumfahrungen Ruf nach Ausgewogenheit und fairer Priorisierung herzustellen. Zudem fordert das höchste kreisliche Gremium die zuständigen Landes- institutionen auf, einen nachvollziehbaren Zeitplan für die Umsetzung der benannten Bauprojekte zu erstellen und eine Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) entsprechend der vergleichsweisen Verkehrsbelastung und der verkehrsplanerischen Bedeutung zu prüfen. Der Fachdienst Abfall- und Altlasten warnt vor illegalen Sammlungen Internetseite (www.lra-sm.de). Zudem kann die Anmeldung formlos erfolgen. Wie entsorge ich meinen Abfall richtig? Der Fachdienst Abfall und Altlasten ist derzeit wieder anonymen Schrott-Sammlern auf der Spur. Aufgrund aktueller Hinweise waren die Außendienstler kürzlich in Wallbach und Metzels zu Kontrollen unterwegs. Häufig werden die am Straßenrand abgelegten Utensilien aber nicht zu dem Zeitpunkt abgeholt, der auf den entsprechenden Handzetteln vermerkt ist. Das erschwert es, die Unbekannten auf frischer Tat zu ertappen. Keine Abgabe an anonyme Sammler Aufgrund dieser aktuellen Vorfälle warnt der Fachdienst Bürgerinnen und Bürger noch einmal vor derartigen illegalen Sammlungen. Gegenwärtig rufen viele unberechtigte Sammler mit Handzetteln dazu auf, Elektronikschrott/Schrott oder andere Abfälle am Straßenrand bereit zu stellen. Oftmals ist kein Name, keine konkrete Zweimal im Jahr kann Schrott, Elektronikschrott und Sperrmüll kostenfrei über die Sammlung des Landkreises entsorgt werden Firmenanschrift oder nur eine Handynummer auf den Flyern angegeben, so dass weder nachgeprüft werden kann, wo das Unternehmen ansässig ist, noch, ob das Unternehmen zum Einsammeln überhaupt berechtigt ist und die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt. Aus diesem Grund weist die Abfallbehörde nochmals ausdrücklich auf die bundesweite gesetzliche Verpflichtung hin, wonach Abfälle grundsätzlich dem Landkreis zu überlassen sind, soweit man zu einer vor- schriftsmäßigen Verwertung selbst nicht in der Lage ist. Legal entsorgen der Umwelt zuliebe Der Landkreis führt zweimal im Jahr eine Sammlung durch, bei der Schrott, Elektronikschrott und Sperrmüll kostenfrei (maximal 3 cbm pro Abfuhr) direkt vor dem Wohngrundstück abgeholt wird. Die entsprechende Anmeldekarte finden Bürgerinnen und Bürger auf der letzten Seite des Entsorgungskalenders oder auf der Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird Elektronikschrott als gefährlicher Abfall eingestuft und sollte nur von zertifizierten und vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Für die Entsorgung von Altkleidern, die ebenfalls häufig bei nicht angemeldeten Sammlungen im Fokus stehen, stellt der Landkreis flächendeckend Altkleider-Container bereit. Jeder Einzelne sollte deshalb von illegalen Sammlungen Abstand nehmen. Dankbar für Hinweise Hinweise auf Händler, die unberechtigt eine derartige Entsorgung anbieten (z.B. über Wurfzettel), nehmen die Mitarbeiter des Fachdienstes Abfall und Altlasten dankbar (unter Tel: 03693 / 485-361, -362, -363, -369 oder an die E-Mail [email protected]. de) entgegen. 6 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 Zuständigkeit für Schornsteinfegerarbeiten Aufgrund zahlreicher personeller Veränderungen in der Vergangenheit und wiederholter Nachfragen informiert das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen nochmals über die Zuständigkeit für Schornsteinfegerleistungen in den Orten Roßdorf, Friedelshausen, Hümpfershausen, Mehmels, Oepfershausen, Rippershausen (nur OT Solz), Rosa, Schmalkalden (Teilbereiche), Schwallungen, Wasungen (nur Bonndorf). Mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Daniel Deißenroth zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für diese Ortschaften bestellt. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf somit nur Daniel Deißenroth die so genannten „hoheitlichen Tätigkeiten“ vornehmen. Hoheitliche Tätigkeiten sind die Feuerstättenschau mit dem damit verbundenen Erlass des Feuerstättenbescheides, die Überprüfung von neu errichteten oder geänderten Feuerstätten und die Bauabnahmen. Bei allen übrigen Leistungen, wie zum Beispiel dem Kehren und Messen einer Heizungs- anlage, haben alle Eigentümer von Immobilien mit Feuerstätten freie Wahl, durch welchen Schornsteinfeger oder EUDienstleister die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Aber auch diese Leistungen kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausführen. von Herrn Truthan als Vertreter für die oben genannten Ortschaften aufgehoben. Werner Truthan ist aber weiterhin der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Orte Breitungen, Schmalkalden OT Wernshausen und Niederschmalkalden, Fambach, Heßles und Nüßles. Bis 30. November 2014 betreute Werner Truthan vertretungsweise als Bezirksschornsteinfeger die genannten Orte zusätzlich zu seinem eigentlichen Kehrbezirk. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Gewerbebehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gerne (unter Telefon 03693/485 -147 und -148) zur Verfügung. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 wurde die Ernennung Neuigkeiten aus den Kreiswerken: Neuer Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Elisabeth Klinikum Schmalkalden Mit Dr. med. Zidan Abu Zanat hat das Elisabeth Klinikum Schmalkalden und die hiesige Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie einen erfahrenen Arzt als Verstärkung erhalten. Seit dem 01.04.2015 ist er als neuer Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie im Haus tätig und bringt insgesamt eine 20-jährige Berufserfahrung mit nach Schmalkalden. Seine Tätigkeitschwerpunkte liegen in der Endoprothetik (Gelenkersatzoperationen) und in den Wechseloperationen der „großen Gelenke“, d.h. beispielsweise die Implantation oder der Austausch von künstlichen Knie- und Hüftgelenken oder Schulterund Ellbogengelenken, welche er mit minimal-invasiven Techniken vornimmt. Darüber hinaus liegt sein Fokus in der Versorgung von Unfallverletzten und Polytraumapatienten sowie auf der Alters- und Kindertraumatologie. Nach seinem Hochschulstudium an der Heinrich-HeineUniversität Düsseldorf und seiner Promotion absolvierte der heute 46-jährige am Bethesda-Krankenhaus zu Duisburg die Facharztausbildung zum Allgemeinchirurgen und am Luther Krankenhaus in Essen die Facharztausbildung zum Unfallchirurgen. Danach folgten Tätigkeiten als Oberarzt am Franziskus-Hospital in Bielefeld, am renommierten Lukas Krankenhaus in Neuss und am Alfried Krupp Krankenhaus in Essen. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich im Moment aus einem sechsköpfigen Team unter Leitung von Chefarzt Dr. med. Zidan Abu Zanat zusammen. Pro Jahr werden hier über 1.500 Patienten behandelt. Die Klinik betreut operativ und konservativ alle Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, insbesondere an Knochen, Gelenken, Sehnen und Bändern der Ex- Ambulante Sprechstunden: Montag 09.00 - 14.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr tremitäten, aber auch an Wirbelsäule und Becken. Neben den stationären Behandlungen werden auch ambulante Sprechstunden sowie ambulante Operationen angeboten. Die Schwerpunkte: · Endoprothetik (Gelenkersatzoperationen) der großen Gelenke einschließlich entsprechender Wechseloperationen, z.B. Knie-, Hüft- und Schultergelenkersatz · minimal-invasive Verfahren in Form von arthroskopischen Operationen am Knie-, Schulter-, Handund Sprunggelenk, sowie gedeckte Marknagelungen der Röhrenknochen · Versorgung von Unfallverletzten und Polytraumapatienten · · · · · · · · BG-Sprechstunde für Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle Alterstraumatologie Kindertraumatologie wiederherstellende Eingriffe bei Unfallfolgen, wie Bandplastiken die Chirurgie des Schultergelenkes bei Verletzungen und degenerativen Erkrankungen die Versorgung von Brüchen des Handskeletts, von Sehnenverletzungen und Nervenengpasssyndromen im Bereich der Handchirurgie Eingriffe bei Deformitäten des Mittel- und Vorfußes die Diagnostik und Therapie des chronischen Rückenschmerzes durch spezielle Injektionstechniken Sekretariat Klinik: Tel.: 0 36 83 - 64 51 20 Fax: 0 36 83 - 64 52 34 E-Mail: [email protected] BG-Sekretariat: Tel.: Fax: 0 36 83 - 64 56 66 0 36 83 - 64 54 49 Aufnahmesprechstunde Unfallchirurgie Kniesprechstunde (MVZ) BG-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle) + CA-Sprechstunde Schultersprechstunde Arthrose-Servicesprechstunde BG-/CA-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle) Ambulante Operationen Unfallchirurgie BG-/CA-Sprechstunde (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle) 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 7 Erweiterung der MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden GmbH Die Medizinische Versorgungszentrum Schmalkalden GmbH (MVZ) hat seit dem seit dem 1. April Zuwachs erhalten. Zusätzlich zu den Praxen für Chirurgie, Radiologie und Allgemeinmedizin, wird eine Praxis für Innere Medizin fest etabliert. Dr. med. Martin Mägdefrau, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, sowie Dr. med. Alexander Bernasowski, Facharzt für Innere Medizin, werden dieses Angebot im Schmalkalder MVZ gemeinsam betreuen. Dr. med. Alexander Bernasowski ist im MVZ Schmalkalden der Ansprechpartner rund um Fragen der Kardiologie. Sein Leistungsspektrum erstreckt sich von der Echokardiographie (Untersuchung des Herzens mittels Ultraschall), über das Ruhe-EKG, dem Belastungs- und Langzeit-EKG bis hin zur Kontrolle von implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Außerdem bietet er unter anderem Langzeitblutdruckmessungen, verschiedenste Ultraschalluntersuchungen, z.B. der Schilddrüse oder des Unterleibs, sowie die Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung) an. „Reise-Checks“, Reiseberatungen, Sport- und Fitnesschecks oder kardiologische Untersuchungen für Ausdauersportarten wie Radsport, Skilanglauf, Marathon und Triathlon sind weitere privatärztliche Angebote seinerseits. Dr. med. Martin Mägdefrau ist wiederum der Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gastroenterologie. Sein Leistungsspektrum umfasst die Gastroskopie (Magenspie- gelung), Koloskopie (Darmspiegelung), Vorsorgekoloskopie (Darmkrebsvorsorge), Sonographie (Ultraschalluntersuchungen) und allgemeine internistische Diagnostik. Telefonische Anmeldungen: wochentags von 08.00 bis 16.30 Uhr unter 0 36 83 - 64 54 50 Bitte beachten Sie die nachfolgend auch die erweiterten Öffnungszeiten der gesamten MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden GmbH. Das Angebot der MVZ Schmalkalden auf einem Blick: MVZ Schmalkalden - Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden Praxis für Chirurgie Dr. med. Jutta Wolff Di 08.00 bis 10.00 Uhr Mi 12.00 bis 16.00 Uhr Beatrice Haertel Mi 08.00 bis 12.00 Uhr Do 11.00 bis 15.00 Uhr Germar Oechel Mo 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr (Kniesprechstunde) Praxis für Innere Medizin Dr. med. Martin Mägdefrau Mo 13.00 bis 16.00 Uhr Di 13.00 bis 16.00 Uhr Mi 13.00 bis 16.00 Uhr Do 13.00 bis 18.00 Uhr Fr 13.00 bis 16.00 Uhr Dr. med. Alexander Bernasowski Di 08.00 bis 16.30 Uhr Mi 08.00 bis 16.30 Uhr Do 08.00 bis 16.30 Uhr Praxis für Radiologie Dr. med. Karin Storch Dr. med. Rudolf Schmidt Dipl.-Med. Hartmut Baumgarten Die Radiologie hat arztunabhängig geöffnet: Mo bis Fr 07.00 bis 18.00 Uhr Filialpraxis Breitungen Rathausstraße 7, 98597 Breitungen Praxis für Allgemeinmedizin · Dipl.-Med. Thomas Pfannstiel Mo 09.00 bis 12.30 Uhr Di 09.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Mi 09.00 bis 12.30 Uhr Do 09.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Fr 09.00 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Meiningen Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, nimmt sich am 16. Juni 2015 ab 9:00 Uhr im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, im Besprechungsraum 239, den Wünschen, Anliegen und Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger an. Interessierte können einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 0361 37-71871 vereinbaren. Weitere Termine für Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www. buergerbeauftragter-thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch gern schriftlich an buergerbeauftragter@ landtag.thueringen.de sowie postalisch an das Postfach 90 04 55, 99096 Erfurt gerichtet werden. Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, An- liegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig. ....................................................... Weitere Informationen unter www.buergerbeauftragterthueringen.de. Impressum Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Herausgeber: Landkreis Schmalkalden-Meiningen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: LRA Schmalkalden-Meiningen Öffentlichkeitsarbeit, Tel. (0 36 93) 48 52 51 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbe- dingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. 8 | Nichtamtlicher Teil Zwischen Rhön und Rennsteig: Neue Landkreis-Broschüre ist da! Welche kulturellen Highlights es zwischen Rhön und Rennsteig zu erleben gilt, welche Behördengänge wo erledigt werden können oder wie die Wirtschaftslandschaft im Landkreis aussieht. Diese und viele weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger in der neuen LandkreisBroschüre. Die Publikation auf 64 Seiten ist in Zusammenarbeit mit dem Barfuß Verlag aus Walldorf erschienen. schiedenen Partnern zu den einzelnen Themenbereichen. Die Gestaltung erfolgte im Barfuß Verlag. „Die Broschüre vermittelt einen anschaulichen Eindruck über die Vielfalt unseres Landkreises. Eindrucksvolle Bilder und kurzweilige Texte laden zu einem unterhaltsamen Streifzug durch unsere Region ein“, resümiert Landrat Peter Heimrich. „Ein herzliches Dankeschön geht an die Unternehmen der heimischen Wirtschaft, durch deren Inserat die Broschüre ohne zusätzliche Kosten erst realisiert werden konnte und die vielen weiteren Partner.“ Aktuelles Portrait des Landkreises „Mit der kostenlosen InfoBroschüre wollen wir die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises wieder auf den neuesten Stand bringen, was die Struktur und Ansprechpartner in der Landkreisverwaltung betrifft. Gleichzeitig bietet die Veröffentlichung einen Überblick über die unglaubliche Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten zwischen Rhön und Rennsteig“, sagt Landrat Peter Heimrich. Die Publikation liefert aktuelle Daten, Zahlen und Fakten und eine Übersichtskarte. Vorgestellt werden der Branchenmix der regionalen Wirtschaft, die Fachhochschule Schmalkalden und das Kommunale Jobcenter. Bürgerinnen und Bürger erfahren auf den weiteren Seiten, für welche Geschäftsbereich die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen verantwortlich zeichnen, warum sich der Landkreis zurecht als „natürlich sportlich“ bezeichnen kann und welche Ausflugsziele im Thüringer Wald, im Werratal und in der Rhön jährlich viele Besucher anlocken. 5|2015 Ab sofort erhältlich Bei den Mitarbeiterinnen am Empfang des Meininger Landratsamtes ist die neue Broschüre erhältlich. Was erledige ich wo? Im Anschriften- und Telefonverzeichnis und in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ erfahren Bürgerinnen und Bürger, wohin sie sich mit ihren Anliegen wenden können und wie das Landratsamt hierarchisch aufgebaut ist. Die Redaktion der Broschüre erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Pressestelle im Landratsamt und ver- Erhältlich ist die Landkreisbroschüre ab sofort an den Informationsständern im Meininger Landratsamt, in den Außenstellen in Schmalkalden, Zella-Mehlis und MeiningenDreißigacker, in den Stadtoder Gemeindeverwaltungen im Landkreis sowie in weiteren öffentlichen Einrichtungen. Größere Mengen etwa zur Auslage in touristischen Einrichtungen oder Arztpraxen können in der Pressestelle (Obertshäuser Platz 1 in Meiningen, Haus 1, Zimmer 501) abgeholt werden. Ansprechpartnerin ist Christin Grobe (Telefon: 03693/485251, EMail: christin.grobe@lra-sm. thueringen.de) ....................................................... Die Landkreisbroschüre kann auch im Internet unter www.lra-sm.de heruntergeladen werden. Titelbild der neuen Landkreis-Broschüre Veranstaltungstipps im Landkreis Gegen Diskriminierung - für Vielfalt: Einladung zur Weiterbildung am 20. Mai „Gegen Diskriminierung für Vielfalt“ am Mittwoch, 20.05.2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr im Landratsamt Schmalkalden Meiningen, Raum 124 Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen Religiöse, kulturelle und soziale Vielfalt ist eine Bereicherung für jede „bunte“ und tolerante Gesellschaft - nicht immer ist dieser Gewinn jedoch für alle sichtbar. Diskriminierung ist in Deutschland leider nicht nur eine Randerscheinung, sondern zählt häufig zur Alltagserfahrung. Ob rassistische Diskriminierungen, Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behin- derung, des Alters oder der sexuellen Identität - die Formen sind vielfältig. Zu diesem aktuellen und hoch brisanten Thema hält Bildungsreferentin Christiane Friedrich (Projekt „Perspektivwechsel Plus“, ZWST e.V) das Seminar: Anmeldung Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 15.05.2015 an: Sonja Krug, Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend Tel.: 03693 485-636, Fax: 03693 485-217 Mail: [email protected] Eingeladen sind vor allem (Beratungs-) Lehrkräfte der Regelschulen und Gymnasien, MitarbeiterInnen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Verwaltung, JugendsozialarbeiterInnen sowie BildungsreferentInnen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Multiplikatoren. Die Veranstaltung wird gefördert durch das Thüringer Landesprogramm „Denk bunt“. 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 9 „1612 - Hexen“ – ein Historienspiel mit viel Gefühl Wer schon einmal in den Genuss der Historienspiele des Südthüringer Amateurtheaters kam, darf auch bei dessen neuesten „Hexenwerk“ in Obermaßfeld gespannt sein. Die Aufführung setzt einen ernst zu nehmenden historischen Hintergrund gekonnt in Szene - die Hexenverfolgung anno 1612. Das Theaterstück „1612 - Hexen“ ist eine Hommage an Frauen, die infolge des Hexenwahns im heutigen Südthüringen, einer Hochburg der Hexenverfolgung, hingerichtet wurden. Zur Handlung Um die historischen Ereignisse spannt sich eine tief ergreifende Geschichte um die Schicksale der verwitweten Bäuerin Christina Vatter und der hübschen Magd Gertraud Link sowie der Witwe Osanna Groß (Susanne Mündnich) aus Einhausen. Im Heimatort flammen allmählich Gerüchte, sie seien Hexen, auf. Vorerst bleibt das dörfliche Leben davon noch unberührt. Der Gastwirt geht dem Weinkauf im Frankenland nach, der Rat der Zwölfer berät über die neue Backhausordnung, während die zwei reichsten Bauern des Dorfes die Hochzeit ihrer Kinder vorbereiten. Heimlich entwickelt sich eine Liebesgeschichte: Der wohlhabende Bauernsohn Sebastian verguckt sich in die arme Magd Gertraud. Noch wirkt alles idyllisch, als sich plötzlich der Konflikt beim fröhlichen Kirchweihfest verschärft und Christina und Gertraud Mut & Verzweiflung von der Dorfbevölkerung ausgegrenzt werden. Als Sebastians Liebe zu Gertraud bekannt wird, jagt man sie vom Hof. Christina nimmt sie auf und lehrt ihr die Heilkunst mit Kräutern. Bastian Vatter, Christinas Schwager, spekuliert auf das Erbe seines Bruders und bezichtigt die junge Witwe der Hexerei. Das Drama findet seinen Höhepunkt in der heimlichen Vermählung von Gertraud und Sebastian sowie in der Verhaftung und Folter der drei bezichtigten Frauen. Ihr historisch belegtes Schicksal endet - der “Logik” des damaligen Zeitgeistes folgend - in dem qualvollen Tod im Feuer des Scheiterhaufens. Osanna wird vorher enthauptet. Besondere Glanzpunkte des Stückes sind die ergreifenden Lieder von Christina (Peggy Ben Saad) und Gertraud (Anne Büttner) sowie die mystischen Sprüche, Gesänge und Tänze der Walpurgisnacht. Karten im Vorverkauf sind zum Preis von 13,- EUR (Tageskasse 15,- EUR) erhältlich bei: Obermaßfeld: Textilgeschäft Scheller 036949 / 21044 Gasthaus „Zur Linde“ 036949 / 21243 Untermaßfeld: Fleischerei Kutzner 036949 / 21576 Bauerbach: Gasthaus „Zum braunen Roß“ 036945 / 519400 Meiningen: Tourist-Information 03693 / 44650 ............................................................................................................................................................................................. Karten-VVK und weitere Infos auch unter: www.suedthueringer-amateurtheater.de Fortbildung: Gesunde Ernährung im Säuglings- und Kleinkindalter Blutspendetermine Juni Datum Ort 04.06.15 Roßdorf, Bürgerhaus, Salzunger Str. 5 Breitungen, Gaststätte „Zur Linde“, Am Markt 5 Schmalkalden, DRKSpeiseeinrichtung, Entenplan Oberschönau, Hinteres Gemeindehaus, Schulstr. 8 Kleinschmalkalden, Feuerwehrgerätehaus Seligenthal, Ev. Gemeindehaus, Schulschöpfe 09.06.15 10.06.15 11.06.15 23.06.15 30.06.15 Zeit 16.00 - 19.00 16.00 - 19.30 16.00 - 19.00 17.00 - 19.00 17.00 - 19.30 16.30 - 19.30 Der DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. und seine vielen ehrenamtlichen Helfer freuen sich auf Ihren Besuch. Bitte spenden Sie Blut und helfen Sie, Leben zu retten. Das Netzwerk Kinderschutz/ Frühe Hilfen bietet im Juni zwei interessante Fortbildungen zu gesunder Ernährung bei Säuglingen und Kleinkindern an. Das Seminar richtet sich vorwiegend an Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen, Kinderkrankenschwester, Familienhelferinnen und Erzieherinnen aus den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. 1. Block: Stillen und Säuglingsnahrung am 03.06.2015 von 14:00 - 18:00 Uhr im Mehrgenerationshaus Sarterstift 2. Block: Beikost, essen und Trinken lernen am 10.06.2015 von 14:00 - 18:00 Uhr im Familienzentrum Schmalkalden Über die Landesärztekammer kann ein Fortbildungszertifikat ausgestellt werden. Für den Block 1 gibt es für die Ärzte in der Kategorie A einmal 4 Punkte und für den Block 2 in der Kategorie A fünf Punkte. Anmeldung Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte bis zum 27.05.2015 per E-Mail, per Post oder per Fax an: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, SB Kinderschutz-Frau Paula, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, E-Mail: s.paula@ lra-sm.thueringen.de Tel.: 03693/485636 Fax: 03693/485217 10 | Nichtamtlicher Teil Programm der Kunststation Oepfershausen e.V. Mai Ausstellungseröffnung Kinderatelier in der Musikschule Schmalkalden „BLAUkraut“ Unsere Gartenausstellung wird am 30. Mai um 15.15 Uhr eröffnet. (Tag der offenen Tür in der Musikschule) Kreativangebot für Kinder Juni Workshops Sitzobjekte - Sitzgelegenheiten – Tipp für junge Leute Sägen, schrauben, Wolle verflechten, Papier einmischen oder Äste hinzufügen. In ausgefallenen Materialkombinationen Verwandlungen schaffen. Wir arbeiten im Außengelände der Kunststation. Aus einem Stuhl ein Objekt als Hingucker mit Nutzwert kreieren. Datum/Zeit: 6. Juni, 9.00 - 16.00 Uhr Kursleitung: Andrea Magnus, Designerin und Formgestalterin Kursgebühr: 45,00 Euro, zzgl. Materialkosten Papiergefäße – Tipp für junge Leute Gewickelt, geflochten, gerollt oder verwebt. Als Schalen für 1000 Kleinigkeiten, Handschmeichler oder als asiatisch anmutendes Objekt. Gestalten Sie aus einfachen Papierstreifen kunstvolle Papiergefäße. Der Vielfalt an Formen und Ideen ist kein Ende gesetzt. Datum/Zeit: Fr- Sa 12. - 13. Juni Fr 17.00 - 21.00, Sa 10.00 - 17.00 Leitung: Cordula Hartung, freischaffende Künstlerin Kursgebühr: 58,00 Euro, zzgl. Materialkosten Kräuterwanderung Gehen Sie mit auf „Reise“ in die Welt der Heilkräuter. Unter dem Motto: „Magie aus der Teetasse“ lernen Sie Heilkräuter kennen und anwenden. Im Anschluss an die Wanderung wird in der Kunststation etwas Leckeres zubereitet. Datum/Zeit: 19. Juni, 15.00 - 19.00 Leitung: Birgit Ehrsam Kursgebühr: 15,00 Euro, zzgl. Materialkosten 5|2015 Grundlagen der Gemüse- und Früchteschnitzerei Ziel des Kurses ist die Herstellung eines „Blumengestecks“ aus Gemüse. Nach einer kleinen Einführung in dem Umgang mit Werkzeug und Materialien, können Sie sich mit der Gestaltung, verschiedener, einfacher Blütenformen sowie figürlichem Arbeiten beschäftigen. Erlernte Formen sind ein optischer Gewinn für jedes Buffet. Datum/Zeit: 20. Juni, 10.00 - 14.00 Uhr Leitung: Yvonne Wilhelm Kursgebühr: 35,00 Euro, zzgl. Kosten für Gemüse Ölmalerei für Anfänger und Fortgeschrittene Schwerpunkte dieser Kurse sind die theoretische Anleitung und das praktische Arbeiten in gegenständlich orientierter Ölmalerei. Datum/Zeit: 27. Juni Malen in freier Natur, 9.00 - 17.00 Leitung: Sergej Kasakow Kursgebühr: 45,00 Euro Fortbildungen Für Lehrer, Erzieher und Interessierte Papierschöpfen Teil I Sie erhalten Grundlagen zum Papierschöpfen, Einschöpfen von Materialien, Herstellung von Glückwunschkarten. Datum/Zeit: Mi 24. Juni, 9.00 - 12.00 Leitung: Monika Trautwein, Kunstpädagogin Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Kursgebühr: pro Veranstaltung 20,00 Euro zzgl. Materialkosten ............................................................................................................................ Information und Anmeldung: Kunststation Oepfershausen e.V., Blumenburg 132, 98634 Oepfershausen Tel.: 036940/ 50224 [email protected] www.kunststation-oepfershausen.de - Schulabschlüsse nachholen – Chancen nutzen Auch im Schuljahr 2015/2016 können Interessierte ihren Hauptschulabschluss, ihren Realschulabschluss oder ihr Abitur nachholen. Erfahrene Kursleiter begleiten die Kursteilnehmer in der Vorbereitung auf die Prüfungen. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag immer 17.00 bis 20.15 Uhr in der Klostergasse 1 in Meiningen statt. Los geht`s am 1. September 2015! Melden Sie sich jetzt schon an, damit eine Abendklasse einrichtet werden kann. .......................................................... Anmeldungen bitte immer schriftlich. Die VHS berät Sie gern: VHS Schmalkalden/ Meiningen „Eduard Weitsch“ Geschäftsstelle Meiningen Klostergasse 1, 98617 Meiningen Telefon 03693-50180 Telefax 03693-501810 www.vhs-sm.de E-Mail: anmeldung-mgn@ vhs-sm.de Geänderte Zeiten in Meiningen W SIIND UMGE WIR U EZOGE EN! Unsere e neue Anscchrift: Volksh hochschule e „Eduard Weitsch“ W des Landkreises Schmalkalde en-Meininge en Außen nstelle Schm malkalden 98574 Schmalkald den, Bahnho ofstraße 46 3683/402825 - Fax: 03683/4019 0 901 Tel.: 03 E-Mail: [email protected] Interne et: www.vhss-sm.de Die Hauptgeschäftsstelle der vhs „Eduard Weitsch“ des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat neue Geschäftszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 15.30 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 18.00 Uhr geschlossen 9.00 - 12.00 Uhr und 13 - 15.30 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr In unsere er Sommerakad demie vom 13.07.20 015 bis 21.08.20 015 haben wir interressante Kursan ngebote / Tagessem minare für Sie geplant. g 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 11 Kursangebote der Volkshochschule Des Landreises Schmalkalden-Meiningen Aktueller Programmauszug – Frühjahrssemester 2015 (Stand: 30.04.2015) Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der langfristigen Planung auch Änderungen ergeben können! Eine Teilnahme am Kurs bzw. einer Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Anmeldung möglich. Über weitere Angebote informieren wir Sie gern in der Geschäftsstelle! Alle Kurse beginnen nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen! Kurstitel vhs – Geschäftsstelle Meiningen, Klostergasse 1, 98617 Meiningen Tel.: 03693/50180 – Fax: 03693/501810 – E-Mail: [email protected] UE Gebühr Tag Uhrzeit voraussichtl. Beginn Schulabschlüsse - Grundbildung Schulabschlüsse Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abiturstufe 700 700 800 700,00 € 700,00 € 800,00 € Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Vorbesprechung 20.08./ 15:00 Uhr 20.08./ 16:00 Uhr 20.08./ 17:00 Uhr 01.09.2015 01.09.2015 01.09.2015 Gesellschaft und Leben Stalking unter Jugendlichen 3 ---- Mo 18:00-20:15 Uhr 01.06.2015 12 8 30,00 € 20,00 € Mi Sa 17:00-20:00 Uhr 09:00-16:00 Uhr 24.5-6.6.2015 11.07.2015 8 8 8 8 8 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € Mo Di Mi Do Fr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 10.08.2015 11.08.2015 12.08.2015 13.08.2015 14.08.2015 50,00 € 50,00 € Mo-Fr Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr 17:00-20:00 Uhr 20.-24.7.2015 13.-17.7.2015 Do Di 21.05.2015 14.07.2015 13.7.u.15.7.15 14.07.2015 14.07.2015 26.05.2015 26.06.2015 23.07.2015 15.07.2015 Beruf und Karriere Konflikte akzeptieren, aber Eskalationen vermeiden Effektive Arbeitsbesprechungen durch Moderation Sommerakademie: PC - Tagesseminare Erste Schritte am PC (Crashkurs) Word Basis Word Plus Excel Basis Excel Plus Sprachen und Verständigung Sommerakademie: Sommerakademie: Englisch intensiv (Refresher) Spanisch intensiv Anfänger 20 20 Gesundheit Hatha Yoga Sommerakademie: Lachyoga Sommerakademie: Tai Ji im Park Sommerakademie: Entspannt am Vormittag Schnupperangebot: VINI-Yoga 16 3 6 2 2 40,00 € 7,50 € 15,00 € 5,00 € 5,00 € Mo+Mi Sommerakademie: Wandern für die Gesundheit Natürliche Sommer- und Reiseapotheke Entspannt ins Wochenende VINI-Yoga für Fortgeschrittene VINI-Yoga für Anfänger VINI-Yoga für Anfänger und Übende Wildkräuter und Früchte für die Küche, leckeres und gesundes aus Wald und Flur (zzgl. Kosten für Zutaten) Vegetarisches vom Holzgrill (zzgl. Kosten für Zutaten) Scharfe feurige Indische Küche (zzgl. Kosten für Zutaten) Sommerakademie: Kräuterküche (zzgl. Küsten für Zutaten) Sommerakademie: Wir essen uns krank - Vortrag 3 3 10 20 20 20 4 7,50 € 7,50 € 25,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 10,00 € Mo Fr Fr Di Di Mi Mi 18:00-19:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 10:00-11:30 Uhr 17:30-19:00 u. 19:15-20:45 Uhr 17:00-19:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 19:00-20:30 Uh 17:30-19:00 Uhr 19:15-20:45 Uhr 17:30-19:00 Uhr 18:00-21:00 Uhr 4 5 5 3 10,00 € 12,50 € 12,50 € 7,50 € Di Fr Do Mi 18:30-21:30 Uhr 17:00-20:45 Uhr 17:30-21:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr Di Di 17.08.2015 29.05.2015 22.05.2015 02.06.2015 02.06.2015 03.06.2015 20.05.2015 Kultur – Gestalten / Christophine Kunstschule Kinderkurs - Ballet mit Axel Monsigny / Kinder ab 6 Jahre Kinderkurs - Flashdance mit Axel Monsigny / Kinder ab 8 Jahre Erwachsenenkurs - Bildhauerei – offen Gruppe Erwachsenenkurs - Papierbatik mit Cordula Hartung 12 12 22,80 € 22,80 € 16 56,00 € Shibori und Discharge mit Cordula Hartung 16 56,00 € Mi Mi Sa Fr u. Sa Fr u. Sa 16:00-16:45 Uhr 17:00-17:45 Uhr 10:00-17:00 Uhr 15:00-21:00 Uhr 09:00-15:00 Uhr 15:00-21:00 Uhr 09:00-15:00 Uhr 13.05.2015 13.05.2015 30.05.2015 19.06.2015 20.06.2015 12.06.2015 13.06.2015 12 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 vhs – Außenstelle Schmalkalden, Bahnhofstraße 46, 98574 Schmalkalden Te.: 03683/402825 – Fax: 03683/401901 – E-Mail: [email protected] Gesellschaft und Leben Sommerakademie: Attraktiv und selbstsicher durch die Wahl der richtigen Farben 6 42,00 € Mo 10:00-14:30 Uhr 13.07.2015 17:30-20:30 Uhr 17:30-19.45 Uhr 20.05.2015 13.7.-3.8.2015 08:30-15:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr 18:00-21:00 Uhr 17:30-20:30 Uhr 23.07.2015 20.05.2015 26.05.2015 15.06.2015 Beruf und Karriere Buchführung für Klein-und Mittelbetriebe – Teil II Sommerakademie: Tastschreiben für Erwachsene - Intensivtraining Sommerakademie: Tagesseminar: Büroorganisation Aktive Senioren 50+ - Erste Schritte am PC Erste Schritte am PC und Laptop (PC-Grundkurs) Einführung in die Arbeit mit Windows 8 60 30 150,00 € 140,00 € 8 20 20 12 20,00 € 70,00 € 70,00 € 108,00 € Mi Mo,Di Fr Do Mi Di Mo Tabellenkalkulation mit Excel II 12 108,00 € Do 18:00-21:00 Uhr 21.05.2015 Kombi-Kurs: Word & Excel (Wochenendangebot) Facebook, Twitter und Co – Umgang mit sozialen Netzwerken Sommerakademie: Tagesseminar: Erste Schritte am PC - Crashkurs Sommerakademie: Tagesseminar: Word Basis Sommerakademie: Tagesseminar: Word Plus Sommerakademie: Tagesseminar: Excel Basis Sommerakademie: Tagesseminar: Excel Plus 40 5 8 140,00 € 17,50 € 28,00 € Sa Sa Sa 09:00-12:45 Uhr 09:00-12:45 Uhr 08:30-15:00 Uhr 30.05.2015 16.05.2015 17.08.2015 8 8 8 8 28,00 € 28,00 € 28,00 € 28,00 € Mo Di Mi Do 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 08:30-15:00 Uhr 18.08.2015 19.08.2015 20.08.2015 21.08.2015 Förderung durch BAMF 1,20 € je UE / auch für Selbstzahler 2,50 € Mo - Fr 08.00-12.05 Uhr 01.06.2014 Sprachen Deutsch als Zweitsprache – Integrationskurs Basissprachkurs ab Modul I 660 Englisch Grundstufe I (A1) Englisch Grundstufe II (A1-A2) am Samstag Englisch Grundstufe II (A1.2) / LB: Network Now A1 Sommerakademie: Englisch Auffrischung (A1-A2) Sommerakademie: Italienisch für Anfänger (A1) Italienisch Aufbau- und Konversationskurs (B1) Spanisch Grundstufe I – Teil II (A1) Spanisch GrundstufeI (Wiederholen / Festigen A1-A2) Frau Quiram / Lb: Caminos 1 neu ab Lekt. 9 Sommerakademie: Chinesisch zum Kennenlernen (A1) 42 42 72 20 15 42 42 42 105,00 € 105,00 € 180,00 € 50,00 € 37,50 € 105,00 € 105,00 € 105,00 € Mo Sa Do Mo-Fr Mo-Fr Mi Mo Mi 18:15-20:30 Uhr 09:00-12:00 Uhr 17:30-19:00 Uhr 17:30-20:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-20:15 Uhr 18:00-19:30 Uhr 18.05.2015 06.06.2015 25.06.2015 17.-21.8.2015 13.-17.7.2015 06.05.2015 18.05.2015 ab 8 TN 6 15,00 € Mi+ Fr 18:00-20:15 Uhr 15.+17.7.2015 4 3 20 20 20 20 10 10 4 10,00 € 7,50 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 25,00 € 25,00 € 10,00 € Sa Di Mo Di Mi Mi Mo Do Mi+Fr 10:00-13:00 Uhr 18:00-20:15 Uhr 17:30-18:30 Uhr 18:30-20:00 Uhr 18:15-19:45 Uhr 20:00-21:30 Uhr 17:30-19:00 Uhr 13:30-15:00 Uhr 17:00-18:30 Uhr 23.05.2015 09.06.2015 04.05.2015 05.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 01.06.2015 28.05.2015 19.+21.8.2015 10 10 47,00 € 47,00 € Do Do 18:00-19:30 Uhr 16:00-17:30 Uhr 07.05.2015 07.05.2015 15 37,50 € Di 10:00-12:15 Uhr 02.06.2015 4 10,00 € Mi 17:30-20:30 Uhr 27.05.2015 4 10,00 € Mi 17:30-20:30 Uhr 22.07.2015 Gesundheit Kräuterwanderung – Der Mai ist gekommen … Kräuterwerkstatt FitMix Ich beweg mich – Rückenfit Ich beweg mich – Rückenfit Ich beweg mich – Rückenfit Wandern für die Gersundheit-Sanfte3s Konditionstraining Wandern für die Gesundheit-Sanftes Ko0nditionstraining Sommerakademie: Wandern für die Gesundheit -Sanftes Konditionstraining Nordic-Skating (Entscheidung für ein Ganzkörpertraining) Inline-Skating für Kinder / Kleingruppe 6 – 7 TN ab 8 Jahren Kunst und Kultur Kennenlernangebot! Malen und Zeichnen für Senioren (14tägig) Grundkurs Nähmaschine „Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“ Grundkurs Nähmaschine „Lernen –Sie Ihre Nähmaschine kennen! vhs – Außenstelle Zella-Mehlis, Sommerauweg 27, 98544 Zella-Mehlis Tel.: 03682/482976 – Fax: 03682-896331 / E-Mail: [email protected] Beruf und Karriere Sommerakademie: Computer-Intensivkurs für Anfänger Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer 16 144,00 € Mo-Do 17:00-20:00 Uhr 13.-16.7.2015 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 13 Sommerakademie: Facebook, Twitter u. Google Plus Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer Sommerakademie: XING Business Netzwerk Kleingruppenangebot 4-5 Teilnehmer 5 45,00 € Mi 10:00-14:30 Uhr 15.07.2015 5 45,00 € Do 10:00-14:30 Uhr 16.07.2015 105,00 € 37,50 € Mo Mo-Fr 18:00-19:30 Uhr 18:00-20:15 Uhr 01.06.2015 13.7.-17.7.15 4 5 10,00 € 12,50 € Di Do 18:00-21:00 Uhr 20:00-23:45 Uhr 19.05.2015 02.07.2015 Sprachen Italienisch Grundstufe Sommerakademie: Französisch - Intensivkurs 42 15 Gesundheit Kräuterwanderung Vollmondwanderung zum Veilchenbrunnen Mond im Sternzeichen Steinbock Vortragsreihe: Aktiviere deine Selbstheilungskräfte 1. Körperwissen – Nutze das Potenzial! 2. Krankheit als Freund und Wegweiser? Sommerakademie: 3. Hausmittel aus Omas Schatzkiste Sommerakademie: 4. Handanalyse Sommerakademie: Nordic Walking 3 7,50 € Do 18:30-20:45 Uhr 21.05.2015 3 3 3 4 7,50 € 7,50 € 7,50 € 18:30-20:45 Uhr 18:30-20:45 Uhr 18:30-20:45 Uhr 17:30-19:00 Uhr 17.06.2015 13.07.2015 14.07.2015 13.7-16.7. Sommerakademie: 3 Mi Mo Di MoDo Di 18:00-20:15 Uhr 14.7.2015 Di Di 19:15-21:30 Uhr 18:00-21:00 Uhr 26.05.2015 7.+14.07.2015 Pilates Kunst und Kultur Aquarell – Kreationen der Leichtigkeit Sommerakademie: Nass- und Trockenfilzen 30 16 75,00 € 40,00 € Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an: bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an: Liegenschaft in Meiningen, Marienstr. 10 Liegenschaft in Zella-Mehlis, Gewerbestr. 4 Büro- und Schulungsgebäude in zentraler Lage von Meiningen, denkmalgeschütztes ehem. Amtshaus, Baujahr 1877/78, 4-geschossiges Vorder- und Hintergebäude, in unmittelbarer Nähe Bahnhof, Busbahnhof und Englischer Garten, ca. 500 m Luftlinie zum Stadtkern und Markt, überwiegend vermietet, Grundstücksfläche 1.050 qm, Gebäudenutzfläche ca. 1.506 qm, Energieausweis liegt noch nicht vor, Erstellung ist beauftragt, Verkehrswertgutachten: 295.500,00 EUR Interessenten melden sich bitte beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12 e-mail: [email protected] Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft besichtigt werden. Heimrich Landrat Büro- und Verwaltungsgebäude in Plattenbauweise, südliches Gewerbegebiet von Zella-Mehlis, Nähe Anschluss A 71, Bahnhof und Bushaltestelle, Baujahr 1971/72, 6 Geschosse + Kellergeschoss, leerstehend, sanierungsbedürftig, Grundstücksfläche 2.602 qm, Gebäudenutzfläche ca. 3.347 qm, umbauter Raum ca. 14.730 cbm, Stellflächen vorhanden, aktueller Bodenrichtwert: 28,00 EUR/qm, für Gebäude keine aktuelle Bewertung Interessenten melden sich bitte beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12 e-mail: [email protected]. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft besichtigt werden. Heimrich Landrat 14 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an: Liegenschaft in Meiningen, Am Flutgraben 3 ehem. Turnhalle RAW, derzeit Lagergebäude, Stadtinnenbereich, Baujahr 1965, sanierungsbedürftig oder Abriss, Grundstücksfläche 2.470 qm, Gebäudenutzfläche ca. 480 qm, umbauter Raum ca. 2.900 cbm, aktueller Bodenrichtwert 52,00 EUR/ qm, Gebäude bisher ohne Bewertung Interessenten melden sich bitte beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12 e-mail: [email protected]. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft besichtigt werden. Heimrich Landrat Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Der Landrat 14.05.2015 Öffentliche Stellenausschreibung • Bildungsberatung · Individuelle Beratung der Teilnehmer bei deren Auswahl unterschiedlicher Niveaustufen (sprachlich) • WerbungundÖffentlichkeitsarbeit Im Fachdienst Schulen des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist für die Volkshochschule Schmalkalden-Meiningen „Eduard Weitsch“, FB Sprache & Verständigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Der/Die Bewerber/in sollte über eine Hochschulausbildung im Bereich theoretischer und angewandter Sprachwissenschaft, Lehramt oder eines vergleichbaren Studienganges, z. B. Sprachwissenschaft, Erziehungswissenschaft verfügen. „Pädagogischer/Pädagogische Mitarbeiter/Mitarbeiterin“ Vom Bewerber/von der Bewerberin werden außerdem erwartet: · Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung · Mehrsprachigkeit · Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen · Grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von Querschnittsaufgaben · Fundierte PC-Kenntnisse · Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung · Führerschein der Klasse B · Nutzung des eigenen PKW im dienstlichen Interesse zu besetzen. Es handelt sich hierbei um eine bis zum 31.12.2015 befristete Teilzeitstelle mit 0,4 VZB (16 Stunden wöchentlich). Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD. Der Einsatz erfolgt in der Volkshochschule in Meiningen sowie in den Außenstellen in Schmalkalden und Zella-Mehlis. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: • Mitarbeit im Fachbereich für die Gesamtvolkshochschule (Geschäftsstelle und Außenstellen) · Pädagogische (inhaltliche) Verantwortung für den Bereich Sprache & Verständigung (Fremdsprachen, außer Deutsch als Zweitsprache) in allen drei Standorten · Akquise von Drittmitteln (z.B. EU-Programme), Prüfung von weiteren Zuschussmöglichkeiten sowie Beantragung von Fördermitteln im Fachbereich; Projektplanung, incl. Antragstellung, von berufsbezogenen Projekten · Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitskreisen (TVV e.V.) · Organisation von speziellen Kursen (Firmen- oder lernzielbezogen) • PlanungundOrganisationpädagogischerAufgaben · Organisation und pädagogische Betreuung der Angebote · Festlegung der Eckdaten von Kursterminen, der räumlichen und personellen Absicherung der Angebote • Personalaufgaben · Didaktische Beratung und Unterstützung der Kursleiter vor Ort · Betreuung von Kursen „Deutsch als Zweitsprache“ in den Außenstellen · Anleitung sozialpädagogischer Betreuer in ausgewählten Lehrgängen · Kurshospitationen und pädagogische Beurteilung der Kursleitertätigkeit im Fachbereich Erwünscht sind: · Kenntnisse in der Projektförderung/Mittelbeschaffung · Eigene Unterrichtserfahrung Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 03.06.2015 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei. Heimrich Landrat 5|2015 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Der Landrat Nichtamtlicher Teil | 15 14.05.2015 Öffentliche Stellenausschreibung Im Kommunalen Jobcenter, FD Eingliederung in Arbeit 1, des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, sind zum nächstmöglichen Termin zwei Stellen Sachbearbeiter/in Eingliederung in Arbeit II zu besetzen. Zum einen handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden. Diese ist für den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes und der sich anschließenden Mutterschutzfrist unserer Beschäftigten bis zum 15.10.2015, mit der Option der Verlängerung für die sich ggf. anschließende Elternzeit zu besetzen. Zum anderen handelt es sich um eine bis zum 31.12.2015 befristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt vorläufig gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe 9. Den künftigen Stelleninhabern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben übertragen • BeratungvonHilfesuchenden,inalleneingliederungsbezogenen Fragen • Zielgruppenorientierte Arbeitsvermittlung von Hilfesuchenden · Erstellung des individuellen Bewerberprofils · Ziel- und Bedarfsklärung · Erarbeitung und Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen · Bedarfs- und zielorientierte Zuweisung in Maßnahmen und Bestimmung eigener Aktivitäten · Vereinbarung und Bewilligung von Förderleistungen · Ermittlung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen und eigenen Aktivitäten · Individuelle und den Anforderungen gerecht werdende Vermittlung in Arbeit oder in Ausbildung · Ermittlung der Nachhaltigkeit der ausgehändigten Stellenangebote. Der/die Bewerber/in muss mindestens über einen für die Tätigkeit förderlichen Fachhochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung und mehrjährige Berufserfahrung sowie anwendungsbereite EDV-Kenntnisse verfügen. Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeitsvermittlung, der sozialen Arbeit oder/und im betriebswirtschaftlichen Bereich wären von besonderem Vorteil. Darüber hinaus muss der/die Bewerber/in ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie die Fähigkeit zum zielorientierten Arbeiten besitzen. Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 03.06.2015 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei. Heimrich Landrat Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Der Landrat 14.05.2015 Öffentliche Stellenausschreibung Im Fachdienst Soziale Dienste des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum 24.08.2015 die Stelle Schulsozialarbeiter/in zu besetzen. Es handelt sich hierbei um eine bis zum 30.06.2016 befristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt vorläufig gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe S 11. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: - Lebensweltbezogene Kinder- und Jugendberatung - Einzelfallarbeit - Begleitung und Beratung von Schülern - Sozialpädagogische Gruppenarbeit - Arbeit mit Personensorgeberechtigten - Schulorientierte Netzwerkarbeit - Kooperation mit der Institution Schule Der/Die Bewerber/in muss über eine sozialwissenschaftliche Hochschulausbildung verfügen. Dies ist insbesondere bei folgenden Abschlüssen der Fall: - Diplom-, Bachelor- und Masterabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit - Diplom-, Bachelor-, Magister- oder Masterabschluss in einem Studiengang der Erziehungswissenschaften - Diplom-, Bachelor-, Magister- oder Masterabschluss in einem Studiengang der Psychologie Darüber hinaus muss der/die Bewerber/in zum selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeiten befähigt sein und über ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement, Motivation, Flexibilität und Organisationsfähigkeit verfügen. Ebenso sind Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit sowie soziale und kommunikative Kompetenz von großer Bedeutung. Die Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (bedarfsorientiert) wird erwartet. Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs im dienstlichen Interesse werden vorausgesetzt. Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 03.06.2015 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei. Heimrich Landrat 16 | Nichtamtlicher Teil 5|2015 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Bestatterfachkraft (m/w) Gebäudetechniker (m/w) Die Bestattungen Schmalkalden GmbH ist eine Tochter der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH und ein zertifiziertes Bestattungsunternehmen. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, Hinterbliebene mitfühlend und doch sachlich zu beraten bzw. zu begleiten. Das Aufgabenspektrum umfasst Bestatterleistungen, Grabpflege und Krematoriumsleistungen. In der Servicegesellschaft sind die nichtmedizinischen Dienstleistungen für die Betreibung eines Krankenhausbetriebes zusammengefasst. Diese sorgt unter anderen für die Verpflegung der Patienten und Mitarbeiter, die Reinigung, die Pflege der Außenanlagen, den Winterdienst sowie die Hausmeister- und Handwerkerarbeiten und das technische Gebäudemanagement. Die Bestattungen Schmalkalden GmbH sucht am Standort Schmalkalden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bestatterfachkraft (m/w). Die Servicegesellschaft Schmalkalden GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Gebäudetechniker (m/w): Ihre Aufgaben - Bestattungsdienstleistungen - Durchführung der Kremation - Pflegearbeiten im Grünflächenbereich Ihr Profil - Ausbildung zum fachgeprüften Bestatter oder Kremationstechniker - Kenntnisse auf den Gebieten Maschinenbau, Elektrik, Elektronik, Steuer- und Regelungstechnik wünschenswert - sicherer Umgang mit MS Office - selbstständige und strukturierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit - Sensibilität und Pietätbewusstsein Unser Angebot - interessantes Tätigkeitsfeld und Freiraum für selbstständiges Arbeiten in einem motivierten Team - eine angemessene Vergütung - eine Betriebsvereinbarung regelt weitere Ansprüche Klingt das nach Ihrer neuen Stelle? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Geschäftsführerin Frau Winzer, die Ihnen für erste Fragen telefonisch unter 03683 / 69 85 20 oder schriftlich unter [email protected] gerne zur Verfügung steht. Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Bestattungen Schmalkalden GmbH z.Hd. der Geschäftsführerin Frau Bettina Winzer Eichelbach 23 98574 Schmalkalden E-Mail: [email protected] Ihre Aufgaben · Sie betreuen die technischen Anlagen (Heizung, Wasserund Abwasseranlagen, elektrische Anlagen, sowie Klimaund Lüftungsanlagen) im Haus · Sie führen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durch und beheben Störmeldungen an medizintechnischen Geräten · Sie betreuen die Außenanlagen, unterstützen bei Winterdienstaufgaben und anderen handwerklichen Tätigkeiten Ihr Profil · Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, vorzugsweise Meisterprüfung · Sie besitzen mehrere Jahre Berufserfahrung, Grundkenntnisse in der EDV und können sich leicht in neue Gebiete einarbeiten · Sie sind teamfähig und serviceorientiert Unser Angebot · ein gut funktionierendes Team · eine ansprechende Vergütung · einen flexiblen Arbeitszeitrahmen Klingt das nach Ihrer neuen Stelle? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin zu Händen Frau Höfer. Für Fragen steht Ihnen Frau Wilhelm unter der Telefonnummer 03683/ 645-130 zur Verfügung. Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Servicegesellschaft Schmalkalden GmbH z. Hd. Frau Annelore Höfer Eichelbach 9 98574 Schmalkalden E-Mail: [email protected] 5|2015 Nichtamtlicher Teil | 17 Stellenausschreibung Leiter/in Personalabteilung Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH organisiert die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen des Konzernverbundes als Mutterunternehmen eines mittelständigen Konzerns. Im Zuge der Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Leiter/in Personalabteilung Als Personalleiter/in verantworten Sie die ganzheitliche Führung des HR-Bereiches und sind kompetente/r Ansprechpartner/in für unsere Mitarbeiter/innen, Führungskräfte und Geschäftsführung. Ihre Aufgabenschwerpunkte - Gesamtverantwortung für die operative und strategische Personalarbeit - Ansprechpartner/in für alle personalrechtlichen Fragestellungen inkl. betrieblicher Altersvorsorge - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - Steuerung und Durchführung von Personalbeschaffungsmaßnahmen sowie verschiedener HR-Prozesse, wie z.B. Personal- und Organisationsentwicklung, Erstellung von Statistiken und Reports - fachliche und disziplinarische Verantwortung für die Personalabteilung - Verantwortung für die Sicherstellung der Personalabrechnung - verantwortliche Durchführung der personalspezifischen Monats- und Jahresabschlussarbeiten - Übernahme von Sachbearbeitungsaufgaben Ihr Profil - Abgeschlossenes betriebswirtschaftliches oder rechtliches (Fach-)Hochschulstudium mit Schwerpunkt Personal oder eine vergleichbare Qualifikation - mehrjährige einschlägige Berufs- und Führungserfahrung in einer entsprechenden Position - fundierte aktuelle Kenntnisse des Arbeits-, Lohnsteuerund Sozialrechts sowie Erfahrung in der Entgeltabrechnung - hohe Fachkompetenz und Zielorientierung sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative - Kommunikationsstärke und souveräner Auftritt auf unterschiedlichen Hierarchieebenen - gute Kenntnisse in gängigen EDV-Programmen und in Zeiterfassungs- sowie Abrechnungssystemen Unser Angebot - ein dynamisches Umfeld in unserem landkreiseigenen Konzern, in dem Sie Eigenverantwortung übernehmen - eine ansprechende Vergütung Klingt das nach Ihrer neuen Stelle? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin und Ihren Gehaltsvorstellungen zu Händen der Geschäftsführerin Frau Wachenbrunner. Bewerbungen von anerkannt schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern sind erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Da wir Ihre Unterlagen nicht zurücksenden, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung nur Kopien beizulegen. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH z.Hd. Geschäftsführerin Frau Beate Wachenbrunner Eichenrain 15 98574 Schmalkalden E-Mail: [email protected] Bei der kreisangehörigen Stadt Zella-Mehlis (ca. 11.000 Einwohner), Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Leiters/Leiterin des Fachdienstes Stadtkasse mit Bestellung zum/zur Kassenverwalter/in neu zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehört die Leitung des Fachdienstes Stadtkasse mit sämtlichen originären Aufgabenbereichen der Kasse einschließlich der Überwachung des Vollstreckungsdienstes, die Sachbearbeitung schwieriger Insolvenzfälle sowie die Regelung von Organisationsabläufen in der Stadtkasse. Der Fachdienstleitung obliegt außerdem die Mitarbeiterführung der im Fachdienst beschäftigten Mitarbeiterinnen. Der/Die Kassenverwalter/in ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich. Bewerber/innen müssen die für diese Stelle erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkenntnis besitzen. Erwartet werden Bewerber/innen, die eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Aufstiegsfortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können. Zwingend vorausgesetzt werden mehrjährige praktische Erfahrungen in der kommunalen Finanzwirtschaft (Kameralistik) vorzugsweise im Kassenwesen und im Bereich Vollstreckung, anwendungsbereite Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (insbesondere ThürGemHV, ThürVwZVG, ThürVwZVG-KostO, ThürVwVfG, AO, ZPO, InsO, ZVG) sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und absolute Zuverlässigkeit. Bewerber/innen müssen außerdem über die für die Ausübung der Stelle nötigen Führungskompetenzen verfügen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sind für die Wahrnehmung der Aufgaben unabdingbar. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der EDV (vorzugsweise C.I.P. Kommunal) werden außerdem vorausgesetzt. Die Stelle ist für Berufsanfänger nicht geeignet. Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Eingruppierung richtet sich ent-sprechend der Vorbildung und der Bedeutung des Aufgabengebietes nach TVöD. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung erbeten an: Stadt Zella-Mehlis - Fachbereich Zentrale Steuerung, Organisation Rathausstraße 4 98544 Zella-Mehlis Soweit den Bewerbungsunterlagen kein ausreichend frankierter DIN-A4-Rückumschlag beigefügt ist, wird unsererseits davon ausgegangen, dass auf eine Rücksendung der Unterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 18 | Amtlicher Teil 5|2015 Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Beschlüsse des Kreistages Schmalkalden-Meiningen Bedeutung zu prüfen. Der Landrat wird beauftragt, diese Resolution im Auftrag des Kreistages von Schmalkalden-Meiningen an die benannten Adressaten weiterzuleiten. aus der 8. Sitzung vom 23.04.2105 Beschlüsse des Kreis- und Finanzausschusses Beschluss-Nr. 1-08/2015 Der Kreistag genehmigt die Niederschrift der 7. Öffentlichen Sitzung des Kreistages Schmalkalden-Meiningen vom 19.02.2015. Beschluss-Nr. 2-08/2015 Der Kreistag beschließt die Abbestellung von Frau Jana Scharfenberg als Rechnungsprüferin des landkreislichen Rechnungsprüfungsamtes. Beschluss-Nr. 3-08/2015 Der Kreistag beschließt die Bestellung von Frau Petra Winne als Rechnungsprüferin des landkreislichen Rechnungsprüfungsamtes. Beschluss-Nr. 4-08/2015 Der Kreistag beschließt die Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 05.10.2009. Beschluss-Nr. 5-08/2015 Der Kreistag beschließt die Satzung zur Änderung der Kostensatzung für das Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) vom 24.01.2002. Beschluss-Nr. 6-08/2015 Der Kreistag stimmt dem von der MBB GmbH beantragten Finanzierungsbedarf für 2015 von 5.232.760,00 EUR zu und beschließt die Fortschreibung des Finanzplanes sowie den Leistungsumfang. Beschluss-Nr. 7-08/2015 Der Beschluss des Kreistages Schmalkalden-Meiningen DS.Nr. 0167/2012 wird aufgehoben. Der Landrat wird beauftragt, die in der Entschließung des Kreistages unter gleicher Drucksachennummer formulierten Entwicklungsschritte betreffend die touristische Entwicklung der „Hohen Geba“ unterstützend zu begleiten und dem Kreistag die Voraussetzungen und Folgen einer Mitgliedschaft in einem zu gründenden Zweckverband der GebaAnrainerkommunen darzulegen. Erforderliche Haushaltsmittel sind im jeweiligen Kreishaushalt einzuplanen. Beschluss-Nr. 8-08/2015 Der Vereinbarung zum Ansatz kalkulatorischer Zinsen gemäß Nr. 43 LSP in Höhe von 5 % bezogen auf das betriebsnotwendige Kapital und zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns gemäß Nr. 51 LSP in Höhe von 1 % der Selbstkosten für das Geschäftsjahr 2015 zwischen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH wird zugestimmt. Beschluss-Nr. 9-08/2015 Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen appelliert an die Landesregierung und die Bundesregierung, die im Landtag und Bundestag vertretenen Fraktionen und die beteiligten Institutionen des Bundes und des Landes die berechtigten Interessen der Bürger und der Unternehmen in Südthüringen bzgl. einer Entlastung vom Durchgangsverkehr und eine Verbesserung der Anbindung an die Autobahnen zu beachten und die notwendigen Verkehrsprojekte in Südthüringen auf Basis einer fairen und fachlich fundierten, regionalen Ausgewogenheit konsequent politisch voranzutreiben und finanziell zu untersetzen. Der Kreistag ruft die zuständigen Landesinstitutionen dazu auf, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumfahrungen von Wasungen, Meiningen-Helba, für die Orte entlang der Verbindungsachse Schmalkalden/Zella-Mehlis sowie der Rhöndörfer entlang der Transitachse Meiningen-Fulda herzustellen. Der Kreistag fordert die zuständigen Landesinstitutionen auf, einen nachvollziehbaren Zeitplan für die Umsetzung der benannten Bauprojekte zu erstellen und eine Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) entsprechend der vergleichsweisen Verkehrsbelastung und der verkehrsplanerischen aus der 8. Sitzung vom 09.04.2015 Beschluss-Nr. 1-8-2015 Der Kreis- und Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift der 7. Sitzung vom 05.02.2015. Beschluss-Nr. 2-8/2015 Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Sanierung der Staatlichen Regelschule Obermaßfeld, Los 19, an die Fa. Römhilder Werkstätten Maler GmbH. Beschluss-Nr. 3-8/2015 Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Instandsetzung der K 2513 OD Breitenbach an die Firma Strabag AG Ritschenhausen. Beschluss-Nr. 4-8/2015 Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt zweckgebunden für die Schulen in Schulträgerschaft des Landkreises SchmalkaldenMeiningen 10.000 EUR für den Theaterbesuch von Schulklassen aus dem Kreishaushalt 2015 zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch den Fachdienst Schulen. Eine Übertragung der Mittel am Jahresende erfolgt nicht. Beschluss-Nr. 5-8/2015 Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe von Leistungen - Bau einer Freisportanlage am Rhöngymnasium Kaltensundheim an die Firma Ruppberg-Bau Zella-Mehlis. Beschluss-Nr. 6-8/2015 Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Erweiterung der Fassadensanierung auf alle Fassadenflächen des Schulgebäudes Rhöngymnasium Kaltensundheim. 1. Satzung zur Änderung der Kostensatzung für das Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) vom 24.01.2002 Auf der Grundlage der §§ 98, 99 und 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), der §§ 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), § 15 der Benutzungssatzung für das Kreisarchiv des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 24.01.2002 hat der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in seiner Sitzung am 23.04.2015 die folgende Satzung zur Änderung der Kostensatzung für das Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen (Archivkostensatzung) beschlossen: Artikel 1 In der Anlage 1 Kostenverzeichnis erhält Punkt II. Auslagen Ziffer 2. folgenden Wortlaut: 2. 2.1 Digitalisierung Dateien a) CD zuzüglich je Datei je Stück je Datei 0,50 0,15 b) USB-Stick zuzüglich je Datei je Stück je Datei 5,00 0,15 ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ 5|2015 2.2 2.3 2.4 2.5 Tonträger a) CD zuzüglich je Datei Amtlicher Teil | 19 Fachdienst Wasser je Stück je Datei b) USB-Stick je Stück zuzüglich je Datei je Datei Kopie auf eigenen je Datei Datenträger Versand per E-Mail je Datei Kosten für die Ausführung reprographischer Arbeiten durch Dritte 0,50 0,15 5,00 0,15 0,15 0,15 in voller Höhe Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Meiningen, 30.04.2015 Heimrich Landrat Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in der Beschlussfassung vom 03.09.2009 Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat auf Grund der §§ 98, 99 Abs. 1, 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 05.10.2009 beschlossen: Artikel 1 § 17 - Bekanntmachungen und Bekanntgaben - erhält folgenden Wortlaut: (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen des Landkreises erfolgt durch Veröffentlichung im „Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“. (2) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen Bestandteile einer Satzung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch erfolgen, dass sie beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ausgelegt werden und auf die Auslegung bei der öffentlichen Bekanntmachung der übrigen Teile der Satzung hingewiesen wird. (3) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an der Verkündungstafel im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Haus II, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. (4) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse erfolgt durch Aushang an der Verkündungstafel im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Haus II, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen. (5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 17 der Hauptsatzung in der bisherigen Fassung außer Kraft. Meiningen, d. 30.04.2015 Heimrich Landrat Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I. S. 3900) beantragte der Kommunale Wasser-und Abwasserzweckverband Meininger Umland, die Erteilung der Anlagenrechtsbescheinigung auf der Grundlage des § 9, Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), für die bereits vor dem 03. Oktober 1990 genutzten Trinkwasserleitung sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen in der Gemarkung: Dörrensolz Flur: Flurstücke: 316/0; 273/2; 271; 318/2; 268; 267; 254; 253/2; 249/2; 248/4; 250/2; 246/15 Die Katasterpläne mit dem eingezeichneten Standort sowie das Grundstücksverzeichnis liegen in der Zeit vom 13.05.2015 bis zum 15.06.2015 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen in den Diensträumen der Unteren Wasserbehörde, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen aus. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von dem Verlauf der Trinkwasserleitung sowie deren Anlagen berührt werden, können innerhalb der Auslegungsfrist gegen den eingetragenen Standort Widerspruch erheben. Dieser ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzulegen. Hinweis: Widerspruch kann nur gegen den eingetragenen Verlauf bzw. Lage der Trinkwasserleitung sowie Anlagen auf dem betroffenen Grundstück erhoben werden, nicht gegen die beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit an sich. Meiningen, den 22.04.2015 im Auftrag Raabe Fachdienstleiter Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I. S. 3900) beantragte der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“, die Erteilung der Anlagenrechtsbescheinigung auf der Grundlage des § 9, Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), für die bereits vor dem 03. Oktober 1990 genutzten Trinkwasserleitung sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen in der Gemarkung: Unterkatz Flur: Flurstücke: 947; 946/16 Die Katasterpläne mit dem eingezeichneten Standort sowie das Grundstücksverzeichnis liegen in der Zeit vom 13.05.2015 bis zum 15.06.2015 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen in den Diensträumen der Unteren Wasserbehörde, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen aus. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von dem Verlauf der Trinkwasserleitung sowie deren Anlagen berührt werden, können innerhalb der Auslegungsfrist gegen den eingetragenen Standort Widerspruch erheben. Dieser ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzulegen. 20 | Amtlicher Teil 5|2015 Hinweis: Widerspruch kann nur gegen den eingetragenen Verlauf bzw. Lage der Trinkwasserleitung sowie Anlagen auf dem betroffenen Grundstück erhoben werden, nicht gegen die beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit an sich. Meiningen, den 22.04.2015 im Auftrag Raabe Fachdienstleiter Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Öffentliche Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ vom 28.04.2015 Der Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“ hat dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die nachfolgend abgedruckte 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung angezeigt. Die Änderungssatzung wird hiermit bekannt gemacht. Meiningen, den 30.04.2015 Im Auftrag Hauburg Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 4. Änderungsatzung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ vom 12. Dezember 1997 §1 § 17 Absatz (2) soll wie folgt geändert werden: (2) Der Abwasserzweckverband überträgt einzelne Aufgaben aus dem Gebiet der Kämmerei z.B. die Haushaltsüberwachung, die Haushaltsplanung, die Anlagenbuchhaltung und die Rechnungslegung sowie aus dem Personalwesen die Entgeltabrechnungen und die Zeiterfassung der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg. Näheres regelt eine Zweckvereinbarung. §2 Inkrafttreten Die 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Steinbach-Hallenberg, 28.04.2015 Christian Endter Verbandsvorsitzender - Siegel - Öffentliche Bekanntmachungen der Zweckverbände Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschluss der Drucksache Nr. 170-1/2015 hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 11.03.2015 die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ für das Jahr 2015 beschlossen. 2. Mit rechtsaufsichtlichem Bescheid vom 14.04.2015, Geschäftszeichen: 13-1455-275/2015-HS erfolgte von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen. 3. Gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung vier Wochen zu den üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“, Hauptstr. 8 a, 98587 Steinbach-Hallenberg zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Hasel-Schönau“ für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), geändert durch Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) in Verbindung mit den §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), geändert durch Verordnungen vom 30. November 2001 (GVBl. S. 460), vom 15. September 2006 (GVBl. S. 520) erlässt der Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.552.000,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.563.000,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt. 5|2015 Als Anlage gilt der Stellenplan. Amtlicher Teil | 21 §5 §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Steinbach-Hallenberg, den 22.04.2015 Abwasserzweckverband „Hasel-Schönau“ Endter Verbandsvorsitzender Siegel der Haushaltssatzung 2015 zum Wirtschaftsplan 2015 des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ Haushaltssatzung 2015 des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ Aufgrund des § 36, Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S.194) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 293) und §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBI. S. 432), zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBI. S. 561), erlässt der Wasserversorgungszweckverband „GESPRINGWASSER SCHMALKALDEN und UMGEBUNG“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als ANLAGE beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. 5. 6. II. Auslegungshinweis Die Haushaltssatzung und der beschlossene Wirtschaftsplan 2015 liegen 14 Tage vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015 zu den üblichen Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS (98574 SCHMALKALDEN, Gothaer Str. 2a) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Schmalkalden, den 15. April 2015 gez. Holland-Nell VERBANDSVORSITZENDER - Siegel - Öffentliche Bekanntmachung 8.638.000 EUR 8.638.000 EUR 4.829.700 EUR 4.829.700 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Wasserversorgung mit 2.425.700 EUR festgesetzt. Die Ermittlung dieses Betrages ergibt sich aus der Anlage (Vermögensplan). §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird mit 1.400.000 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Wasserversorgung in Höhe von 1/6 der Erträge des Erfolgsplanes mit 1.430.000 EUR festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. SCHMALKALDEN, den 15. April 2015 gez. Holland-Nell VERBANDSVORSITZENDER 3. 4. Öffentliche Bekanntmachung Dadurch werden für die Wasserversorgung 1) IM ERFOLGSPLAN die Erträge mit die Aufwendungen mit 2) IM VERMÖGENSPLAN die Einnahmen mit die Ausgaben mit festgesetzt. 2. springwasser Schmalkalden und Umgebung“ am 26. Februar 2015 die Haushaltssatzung 2015, den Wirtschaftsplan 2015 und die Anlagen zum Wirtschaftsplan 2015 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Alle erforderlichen Bestandteile und Anlagen des Wirtschaftsplanes 2015 wurden bei der zuständigen Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Bescheid (Az.: 13-1455-244/2015WSM) vom 30. März 2015 die Haushaltssatzung 2015 genehmigt. Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 2.425.700 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 1.400.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan in Höhe von 1.430.000 € liegt unter einem Sechstel der Erträge des Erfolgsplanes und ist damit genehmigungsfrei. - Siegel - I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss 323a / 77 VV / 15 (TW) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Ge- der Haushaltssatzung 2015 zum Wirtschaftsplan 2015 des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ Haushaltssatzung 2015 des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ Aufgrund des § 36, Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S.194) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 293) und §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBI. S. 432), zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBI. S. 561), erlässt der Abwasserzweckverband „SCHMALKALDEN und UMGEBUNG“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als ANLAGE beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden für die Abwasserbeseitigung 1) IM ERFOLGSPLAN die Erträge mit die Aufwendungen mit 2) IM VERMÖGENSPLAN die Einnahmen mit die Ausgaben mit festgesetzt. 8.264.000 EUR 8.264.000 EUR 5.754.000 EUR 5.754.000 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen sowie Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Abwasserbeseitigung mit 0 EUR festgesetzt. 22 | Amtlicher Teil 5|2015 Die Ermittlung des Betrages ergibt sich aus der Anlage (Vermögensplan). §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird mit 3.810.000 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 1/6 der Erträge des Erfolgsplanes mit 1.370.000 EUR festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. SCHMALKALDEN, den 25. März 2014 gez. Holland-Neil VERBANDSVORSITZENDER - Siegel - I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss 326a / 77 VV / 15 (AW) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Schmalkalden und Umgebung“ am 26. Februar 2015 die Haushaltssatzung 2015, den Wirtschaftsplan 2015 und die Anlagen zum Wirtschaftsplan 2015 beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Alle erforderlichen Bestandteile und Anlagen des Wirtschaftsplanes 2015 wurden bei der zuständigen Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. 3. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Bescheid (Az.: 13-1455-245/2015ASM) vom 31. März 2015 die Haushaltssatzung 2015 gewürdigt. 4. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2015 auf 0 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist genehmigungsfrei. 5. Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 3.810.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan ist genehmigungsfrei, da in der mittelfristigen Finanzplanung keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. 6. Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.370.000 € festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben liegt unter einem Sechstel der Erträge des Erfolgsplanes und ist damit genehmigungsfrei. II. Auslegungshinweis Die Haushaltssatzung und der beschlossene Wirtschaftsplan 2015 liegen 14 Tage vom 1. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015 zu den üblichen Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS (98574 SCHMALKALDEN, Gothaer Str. 2a) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Schmalkalden, den 15. April 2015 gez. Holland-Nell VERBANDSVORSITZENDER - Siegel - Amtliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit dem Beschluss Nr.48-09/2015 hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 16.03.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. 2. Mit Schreiben vom 29.04.2015, Geschäftszeichen 240.3-1521002/15-SM, erfolgte vom Thüringer Landesverwaltungsamt die rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015. 3. Gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen die 1.Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung vier Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.Juli 2013 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit den § 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S. 82, 154) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), geändert durch Verordnung vom 15. September 2006 (GVBl. S. 520) zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014 (GVBl. S. 150) erlässt der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum folgende Haushaltsatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht um a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 5.061.415 EUR 5.061.415 EUR 5.061.415 EUR 5.061.415 EUR 114.875 EUR 114.875 EUR 0 EUR 0 EUR 11.396.124 EUR 11.396.124 EUR 11.510.999 EUR 11.510.999 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit 500.000 EUR festgesetzt. 5|2015 Amtlicher Teil | 23 §3 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Oberhof, den 30. April 2015 Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Peter Heimrich Verbandsvorsitzender - Siegel - Entschädigungssatzung des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ Aufgrund der §§ 20 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1, 27 Abs. 2 des Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 154) hat die Verbandsversammlung am 25. Februar 2015 folgende Entschädigungssatzung beschlossen: §1 Anwendungsbereich Diese Entschädigungssatzung regelt gemäß § 27 Abs. 2 ThürKGG i. V. m. § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum vom 3. Mai 2013 die Entschädigung der ehrenamtlichen Verbandsräte. Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Fachbeirats sind gemäß § 11 der Verbandssatzung der Geschäftsordnung vorbehalten. §2 Aufwandsentschädigung (1) Verbandsräte kraft Amtes i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verbandssatzung erhalten keine Aufwandsentschädigung. (2) Die Verbandsräte, die im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu einem Verbandsmitglied oder einem Arbeitgeber, der einem Verbandsmitglied zurechenbar ist, tätig werden erhalten keine Aufwandsentschädigung. (3) Übrige Verbandsräte, soweit sie die Tätigkeit als ehrenamtlicher Verbandsrat nicht im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu einem Zweckverbandsmitglied oder einem Arbeitgeber, der einem Zweckverbandsmitglied zurechenbar ist, wahrnehmen, erhalten pro tatsächlich besuchter Sitzung der Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe von 26,00 EUR. Soweit ein Verbandsrat i. S. d. Satz 1 den Vorsitz der Verbands- versammlung führt, erhält er hierfür ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 50,00 EUR. Soweit ein solcher Verbandsrat die Vertretung des Vorsitzenden über einen Zeitraum von mehr als einem Monat wahrnimmt, erhält er für jeden begonnenen Monat der Vertretung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR. §3 Verdienstausfall (1) Verbandsräte i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. (2) Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. (3) Verbandsräte, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrfamilienhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10,00 EUR je volle Stunde. (4) Die Ersatzleistungen nach § 3 werden nur auf Antrag und für einen Maximalbetrag in Höhe von 60,00 EUR pro Tag gewährt. §4 Fahrtkosten (1) Die Verbandsräte erhalten auf Antrag die Fahrtkosten, die Ihnen durch Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum und zurück tatsächlich entstehen, nach den im Freistaat Thüringen geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen erstattet. Dies gilt auch für Fahrten zu Sitzungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten, insoweit nicht ein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist. (2) Die Entscheidung über eine dienstliche Reise bzw. eine auswärtige Tätigkeit eines Verbandsrates trifft der Verbandsvorsitzende mit der Erteilung einer formellen Dienstreisegenehmigung. Für genehmigte Dienstreisen erhalten die Verbandsräte Reisekostenvergütungen nach den im Freistaat Thüringen geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen. §5 Fälligkeit Ansprüche nach dieser Satzung werden halbjährlich abgerechnet und zum 30.06. bzw. 31.12. fällig. §6 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Oberhof, den 30. April 2015 Peter Heimrich Verbandsvorsitzender Ende amtlicher Teil - Siegel -
© Copyright 2024 ExpyDoc