ÜBERBAUUNGSORDNUNG "CARPEDIEM" ZONENPLAN UND ÜBERBAUUNGSORDNUNG Einwohnergemeinde Stettlen | Kanton Bern Mitwirkungsexemplar vom 10. April 2015 Zonenplan und Überbauungsordnung | Erläuterungsbericht 559 1:1'000 ALT Ausschnitt Zonenplan Mst. 557 556 555 560 495 619 554 553 494 626 493 496 1075 490 492 174 491 36 908 907 527 911 906 905 479 900 288 Legende Zonenplan Wirkungsbereich Zonenplanänderung Teil Siedlung Wohnzone W1 Besondere Zonen Zone für öffentliche Nutzungen ZöN A-F Spezielle Ordnungen Zone mit Planungspflicht ZPP Hinweise schützenswerte Bauten (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) erhaltenswerte Bauten (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) K-Objekte (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) IVS Historischer Verlauf 0 100m 559 1:1'000 NEU Ausschnitt Zonenplan Mst. 557 556 555 560 495 619 554 553 494 626 493 496 1075 490 492 174 491 36 908 907 527 911 906 905 479 900 288 Legende Zonenplan Wirkungsbereich Zonenplanänderung Teil Siedlung Wohnzone W1 Besondere Zonen Zone für öffentliche Nutzungen ZöN A-F Spezielle Ordnungen Zone mit rechtskräftiger Überbauungsordnung ÜO Zone mit Planungspflicht ZPP Hinweise schützenswerte Bauten (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) erhaltenswerte Bauten (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) K-Objekte (gemäss Inventar kantonale Denkmalpflege) IVS Historischer Verlauf 0 100m Überbauungsplan "Carpediem" Mst. 1:500 556 560 555 554 S1 Baubereich B S2 P2 Baubere ich A2 P3 491 Bau bere i Baubere ch A 1 P10 P 9 ich A3 908 P6 3.6 m 4.0m 36 P5 P4 P1 P7 1.5m 4.0m 3.6m 3.0m 527 P8 906 905 900 0 25m 50m Legende Überbauungsplan "Carpediem" Festsetzungen Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Baubereich A1 Baubereich A2 Baubereich A3 Baubereich B Begrenzung Attikageschoss Koordinaten Eckpunkte der Baubereiche: Baubereiche A1, A2, A3: P1 606'259.43 / 200'996.49 P2 606'261.50 / 201'009.15 P3 606'287.12 / 201'004.93 P4 606'285.82 / 200'997.05 P5 606'283.41 / 200'997.45 P6 606'281.87 / 200'988.09 P7 606'280.93 / 200'982.39 P8 606'309.51 / 200'974.98 P9 606'313.92 / 200'992.41 P10 606'312.44 / 200'992.65 Baubereich B: S1 606'289.19 / 201'017.66 S2 606'288.34 / 201'012.49 bestehende Gebäude Zufahrt MIV Bereich für Parkierung Aussenraum Hinweise Gebäude Abbruch 8.4 Bemassung Überbauungsvorschriften "Carpediem" A ALLGEMEINES Art.1 Zweck und Wirkungsbereich 1 Die vorliegende Überbauungsordnung, bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften, bezweckt die Erstellung eines Wohn- und Pflegeheims. 2 Der Wirkungsbereich dieser Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan mit einem rot punktierten Perimeter gekennzeichnet. Art.2 Stellung zur baurechtlichen Grundordnung Soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gemeindebaureglements. Art.3 Inhalte des Überbauungsplans Im Überbauungsplan werden verbindlich festgesetzt: > Wirkungsbereich der Überbauungsordnung > Baubereich A1 > Baubereich A2 > Baubereich A3 > Baubereich B > Begrenzung Attikageschoss > Koordinaten Eckpunkte der Baubereiche > bestehende Gebäude > Zufahrt MIV > Bereich für Parkierung > Aussenraum B BAUTEN UND ANLAGEN Art.4 Art der Nutzung 1 In den Baubereichen A1, A2 und A3 sind Bauten mit Wohn- und Dienstleistungsnutzung zugelassen. 2 Im Baubereich B sind Bauten zugelassen, welche ausschliesslich Verkehrsflächen beinhalten. 3 Die bestehenden Gebäude dürfen unter Wahrung der denkmalpflegerischen Anliegen im bestehenden Umfang und Volumen umgebaut, erneuert und ersetzt werden. Für sie gelten die Bestimmungen der Wohnzone W1 des Gemeindebaureglements. 4 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die kantonale Fachstelle in jedem Fall beizuziehen. Art.5 Baupolizeiliche Masse 1 Für die oberirdischen Bauten gelten folgende baupolizeiliche Masse: Baubereich: max. Höhe OK Dachfläche: max. Geschosszahl: max. Grundfläche: A1 569.50 m ü.M. 1, keine Attika A2 572.30 m ü.M. 2, keine Attika A3 575.30 m ü.M. 2, Attika erlaubt * B 578.00 m ü.M. 1 *für das Attikageschoss gelten die im Plan eingetragenen Begrenzungslinien als max. zulässige Masse. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gemeindebaureglements. Art.6 Energie 1 Es ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. 2 Die notwendige Wärme für Heizung und Warmwasser ist im ganzen Wirkungsbereich ab einem Wärmeverbund zu beziehen. Sofern ein Anschluss wirtschaftlich zumutbar ist und der Betreiber genügend Kapazitäten zusichern kann, ist an ein Fernwärmenetz anzuschliessen. Der Wärmeverbund wird mind. zu 2/3 durch erneuerbare Energien (z.B. Geothermie) gespiesen. C GESTALTUNG Art.7 Bauten Wird im Baubereich B eine oberirdische Baute erstellt, so muss diese möglichst zurückhaltend und auf die schützensund erhaltenswerten Gebäude Bezug nehmend gestaltet werden. Vebindungsbauten zum schützenswerten Gebäude sind mit möglichst transparenten Materialien auszuführen. Art.8 Dachgestaltung In den im Überbauungsplan eingetragenen Baubereichen sind ausschliesslich Flachdächer zugelassen. Für die Dachgestaltung im Baufeld A2 gilt Art. 9 Abs. 2 dieser Überbauungsvorschriften. Art.9 Aussenraum 1 Die Aussenraumgestaltung darf das schützenswerte Gebäude nicht beeinträchtigen und muss mit dessen Umgebung eine Einheit bilden. 2 Im Baubereich A2 dient die gesamte Dachfläche als Aussenraum. Sie ist dem Zweck entsprechend begehbar und mindestens gegenüber dem nordseitigen bestehenden Terrain ohne massgebenden Niveauunterschiede auszubilden. Soweit sie nicht als Aufenthaltsbereich genutzt wird, ist die Fläche zu begrünen. D ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG Art.10 Erschliessung Die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr erfolgt an den im Überbauungsplan festgelegten Orten. Art.11 Parkierung In den als Bereich für Parkierung bezeichneten Flächen dürfen oberirdischen Abstellplätze für Motorfahrzeuge erstellt werden. Weitere Abstellplätze dürfen unterirdisch oder innerhalb der Baubereiche erstellt werden. E WEITERE BESTIMMUNGEN Art.12 Inkrafttreten Die Überbauungsordnung "Carpediem“ tritt gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung am Tag nach der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft. Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom Vorprüfung vom Publikation im amtlichen Anzeiger vom Publikation im Amtsblatt vom Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen: Unerledigte Einsprachen: Rechtsverwahrungen: Beschlossen durch den Gemeinderat am Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am Namens der Einwohnergemeinde: Der Präsident Die Gemeindeschreiberin Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Stettlen, den Die Gemeindeschreiberin Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR am
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