REITERLEIN - Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH

Olbernhauer
REITERLEIN
AMTSBLATT DER STADT OLBERNHAU
3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen am 3. Mai
11. Jahrgang
10/15
16. Mai 2015
Bekanntmachungen der
Stadt Olbernhau
Musikkorps wird
Botschafter des
Erzgebirges
Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn
2. Großer Trödelmarkt am 2. und 3. Mai
Grundsteinlegung
des neuen
Gemeindezentrums
Olbernhau
Sport- und
Vereinsnachrichten
Stadtwerke Olbernhau
informieren
ACHTUNG!
Redaktionsschluss für die
nächste Ausgabe:
21.05.15, 10.00 Uhr
Foto: Heiko Franz
Seite 2
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Stadt Olbernhau
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl am 07. Juni 2015
in der Stadt Olbernhau
Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Bezeichnung des Wahlvorschlages
(Name der Partei/WählerVereinigung, Kurzbezeichnung,
Kennwort)
Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
Christlich Demokratische Union
Deutschlands CDU
Wappler, Ingolf
VerwaltungsBetriebswirt (VWA)
1970
Augustusburger Str. 107A,
09514 Pockau-Lengefeld
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands SPD
Tanneberger, Steffen
Dipl. Ing. UmweltEngineering
1978
Gartenweg 3,
01723 Wilsdruff
Brückner, Bernd
Museumsmitarbeiter
1960
Bergstraße 6,
09526 Olbernhau
Haustein, Heinz-Peter
Ingenieur für
Elektronik
1954
Salzweg 8,
09548 Deutschneudorf
DIE LINKE -
DIE LINKE
Haustein
Olbernhau, den 16. Mai 2015
Dr. Steffen Laub
Bürgermeister
Wahlbekanntmachung
1.
Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 finden gleichzeitig
die Wahlen zum Bürgermeister in der Stadt Olbernhau und die
Wahl zum Landrat im Landkreis Erzgebirgskreis statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der
28. Juni 2015.
Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in 4.
der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Zulassung der
Wahlbriefe um 18.00 Uhr im Rathaus Olbernhau, Zimmer 308, 5.
Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau, zusammen.
3.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißer Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters
sind von hellblauer Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind
von hellgrauer Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem
Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf
oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte
Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der
nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber
durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
Seite 3
6.
7.
8.
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur
in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, 9.
bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis
oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll
bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in
einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der
Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch
Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
Der Antrag kann für die Wahl und einem etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert
ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadt
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle Olbernhau,
abgegeben werden.
den 16. Mai 2015
Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates am
29. April 2015
Dr. Steffen Laub
Bürgermeister
Beschluss Nr. 59/15
Verschmelzung der Netze Olbernhau GmbH auf die Stadtwerke
Olbernhau GmbH
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Olbernhau GmbH vor, dass
Beschluss Nr. 56/15
Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2014 bis 2023 der Stadt Olbernhau
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt das vorliegende Be- 1. der Gesellschafter der Stadtwerke Olbernhau GmbH (Bürgertriebsgutachten für den Kommunalwald der Stadt Olbernhau.
meister Stadt Olbernhau) den Verschmelzungsvertrag mit Zustimmungsbeschlüssen unterzeichnet.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
2. der Gesellschafter der Netze Olbernhau GmbH (Geschäftsführer
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
Stadtwerke Olbernhau GmbH) angewiesen wird, den VerschmelJa-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
zungsvertrag mit Zustimmungsbeschlüssen zu unterzeichnen.
Beschluss Nr. 57/15
Beauftragung der Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt
Olbernhau
Die B&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 01217 Dresden,
Max-Liebermann-Straße 4, wird auf der Grundlage des Angebotes
vom 14. Januar 2014 zum Prüfer für den Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 der Stadt Olbernhau bestellt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 22
Nein-Stimmen
:0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 58/15
Jahresabschluss 2014 der Netze Olbernhau GmbH
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Olbernhau GmbH vor, den Geschäftsführer der Stadtwerke
Olbernhau GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung
der Netze Olbernhau GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 22
Nein-Stimmen
:0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 60/15
Verkauf des städtischen Flurstücks 901 der Gemarkung Olbernhau
in der Größe von 3.750 m² (Fläche Skihütte) an den Skiclub
Olbernhau e. V.
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau stimmt dem Verkauf des Flurstücks 901 der Gemarkung Olbernhau in der Größe von 3.750 m²
zum Preis von 2.000,00 € an den Skiclub Olbernhau e.V. zu.
Im Rahmen des Verkaufs des Flurstücks 901 der Gemarkung
Olbernhau ist ein Wegerecht zur Bewirtschaftung des Flurstücks 900
zugunsten der Stadt Olbernhau in das Grundbuch von Olbernhau,
Blatt 459, einzutragen.
Gleichzeitig ist zur Sicherung des Schlepplifts auf dem benachbarten Flurstück 900 eine Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten des
Skiclubs Olbernhau e.V. einzutragen. Alle mit der Vertragsumsetzung und der Dienstbarkeitseintragung entstehenden Kosten trägt
der Erwerber.
a) Der Jahresfehlbetrag von € 843,71 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Der Geschäftsführer der Netze Olbernhau GmbH wird für das
Geschäftsjahr 2014 entlastet.
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden
c) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wird festgestellt. notariellen Vertrages beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 22
Nein-Stimmen
:0
Stimmenthaltungen : 0
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 22
Nein-Stimmen
:0
Stimmenthaltungen : 0
Seite 4
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Beschluss 61/15
Erwerb von Grundstücken der ehemaligen Firma „Hochbau GmbH
Olbernhau“
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau bestätigt den von Notarin Partzsch
am 16. April 2015 abgeschlossenen Kaufvertrag (siehe Anlage zur Beschlussvorlage). Der Kaufvertrag umfasst die Flurstücke 743 a, 752,
755 a und 758 der Gemarkung Olbernhau sowie die Flurstücke 32/2
und 32 i der Gemarkung Reukersdorf mit einer Gesamtfläche von
10.961 m². Der Kaufpreis beträgt 6.825,00 € zuzüglich der anfallenden Vertrags- und Freistellungskosten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 21
Nein-Stimmen
:1
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss 62/15
Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Pfaffroda mit
dem Ziel der Erarbeitung von Grundlagen für eine Eingemeindung
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Bildung einer
Arbeitsgruppe, welche zusammen mit den entsprechenden Vertretern der Gemeinde Pfaffroda die Grundlagen für eine mögliche
Eingemeindung der Gemeinde Pfaffroda in die Stadt Olbernhau
erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Bürgermeister
folgende Personen an:
CDU-Fraktion: Kolberg, Guido
Dr. Beyer, Martin
SPD/Bürger: Tanneberger, Hartmut
FDP-Fraktion: Endtmann, Kai
DIE LINKE:
Brücker, Bernd
Los 1: Heizungs- und Sanitärinstallation
Vergabesumme: 20.186,97 €
HSO Heizung & Sanitär GmbH, Freiberger Str. 51, 09526 Olbernhau
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
Los 2: Elektroinstallation
Vergabesumme: 16.962,74 €
Elektro-Göhlitzer, Grünthaler Straße 16a, 09526 Olbernhau
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 21
Nein-Stimmen
:0
Ja-Stimmen
: 21
Stimmenthaltungen : 0
(Stadtrat Göhlitzer befangen)
Los 3: Bauhauptleistungen
Vergabesumme: 32.656,08 €
Bauwerksanierung Konrad Wittig, Inh. Frank Wittig
Gewerbering 21, 09514 Pockau-Lengefeld
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
Stellv. Leistner, Dieter
Stellv. Klaffenbach, Uwe
Stellv. Hunger, Marco
Stellv. Polster, Matthias
Stellv. Amthor, Heike
Los 4: Tischlerarbeiten
Vergabesumme: 32.800,77 €
Tischlerei/Stellmacherei Detlef Bergmann
Sorgauer Dorfstraße 20, 09496 Marienberg OT Sorgau
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
und als beratende Mitglieder die Amtsleiter Frau Lorenz, Frau Dietdavon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
ze, Herr Procksch.
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
Abstimmungsergebnis:
Los 5: Malerarbeiten
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
Vergabesumme: 6.504,40 €
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
Malerbetrieb Gerd Langer, Dorfstr. 95, 09526 Pfaffroda OT Hallbach
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
Beschluss 63/15
: 22
Nein-Stimmen
:0
Zustimmung des Stadtrates zur Annahme und Vermittlung einge- davon anwesend
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
gangener Spenden ab dem 20. März 2015
Die Stadträte bestätigen die ab dem 20. März 2015 vom Bürgermeister der Stadt Olbernhau angenommenen bzw. vermittelten Los 6: Bodenlegerarbeiten
Vergabesumme: 8.284,40 €
Spenden.
Raumausstatter & Lederwaren G. Seifert, Inh. Steffen Bräuer
Abstimmungsergebnis:
Freiberger Straße 21, 09526 Olbernhau
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
Abstimmungsergebnis:
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
davon anwesend
: 22
Nein-Stimmen
:0
Ja-Stimmen
: 22
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss 64/15
Verordnung der Stadt Olbernhau über das Offenhalten von Ver- Beschluss 66/15
kaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015
Aneignung der herrenlosen Flurstücke 96 und 97 der Gem.
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die in der Anlage zur Olbernhau
Beschlussvorlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Der Stadtrat stimmt der Aneignung der herrenlosen Flurstücke 96
Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass des Weih- und 97 der Gemarkung Olbernhau, wie von der Landestalsperrenvernachtsmarktes.
waltung im Schreiben vom 7. April 2015 als Variante 2 dargestellt, zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 17
Nein-Stimmen
:4
Stimmenthaltungen : 1
Beschluss 65/15
Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Kindertagesstätte
Villa Kunterbunt“ im Rahmen des Förderprogramms „Kita-Invest“
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt zum Bauvorhaben „Kindertagesstätte Villa Kunterbunt – Nutzungsänderung im EG“, dem
Vergabevorschlag der Ingenieurbüros folgend nachfolgenden Firmen
den Zuschlag für die Ausführung der Bauleistungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 21
Nein-Stimmen
:1
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss 67/15
Entscheidung des Stadtrates zur Erneuerung weiterer Fenster des
Rathauses im Umlaufverfahren
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, die Entscheidung
zur Erneuerung weiterer Fenster des Rathauses in Form eines Umlaufbeschlusses herbeizuführen. Der Stadtrat ist vom Ergebnis der
Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.
Seite 5
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 21
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Nein-Stimmen
:0
Stimmenthaltungen : 1
Beschluss 68/15
Beitrittsbeschluss zur vom Stadtrat der Stadt Olbernhau am
18.03.2015 beschlossenen Haushaltssatzung 2015
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Änderung der
Haushaltssatzung 2015. Die Satzung ist nach Genehmigung durch
das Landratsamt Erzgebirgskreis öffentlich bekannt zu machen.
tatsächlicher Beschluss
entspricht Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23
davon anwesend
: 22
Ja-Stimmen
: 18
Nein-Stimmen
:4
Stimmenthaltungen : 0
Verordnung der Stadt Olbernhau
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen im Jahr 2015
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen desordentlichen Ergebnisses aus Vor
jahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
15.370.932,00
14.620.750,00
750.182,00
0,00
750.182,00
141.530,00
91.530,00
50.000,00
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlüber Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
beträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf
0,00
vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. Nr. 14 / 2010 S. 338 ff) erlässt
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
die Stadt Olbernhau folgende Verordnung:
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren
§1 – Verkaufsoffene Sonntage
(veranschlagtes Sonderergebnis) auf
50.000,00
In der Stadt Olbernhau dürfen Verkaufsstellen nach § 8 Abs. 1
o.g. Gesetzes aufgrund des stattfindenden Weihnachtsmarktes an - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen
Ergebnisses auf
750.182,00
folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet
Gesamtbetrag
des
veranschlagten
Sondersein:
ergebnisses auf
50.000,00
- Gesamtergebnis auf
800.182,00
2. Advent 06.12.2015
3. Advent 13.12.2015
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
§ 2 – Ordnungswidrigkeiten
Verwaltungstätigkeit
14.235.855,00
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswid- - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
12.115.133,00
rigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SächsLadÖffG und können mit
Zahlungsmittelüberschuss
oder
-bedarf
aus
Geldbuße geahndet werden.
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah§ 3 – Inkrafttreten
lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
2.120.722,00
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
2.814.127,00
Olbernhau, den 30. April 2015
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
4.154.205,00
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-1.340.078,00
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag und der Saldo der Gesamtbeträge
der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau
Investitionstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
für das Haushaltsjahr 2015
Finanzierungstätigkeit auf
Aufgrund von §74 der Gemeindeordnungen für den Freistaat - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 29.04.2015 folgende Haushaltssat- - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
zung erlassen:
Dr. Laub, Bürgermeister
780.644,00
500.000,00
406.552,00
93.448,00
Seite 6
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
- Saldo aus Finanzmittelüberschuss oder
-fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf
festgesetzt.
nachrichtlich:
- Einzahlungen aus Darlehnsrückflüssen
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen wird auf
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und
Investionsförderungsmaßnahmen, der in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden darf, wird auf
festgesetzt.
874.092,00
Ist die Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der
In § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs. GemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Dr. Laub,
Bürgermeister
12.000,00
0,00
1.075.750,00
1.500.000,00
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt (von Hundert):
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
320,00
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
410,00
Gewerbesteuer auf
410,00
Olbernhau, den 29.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau für das Haushaltsjahr 2015
Die vom Stadtrat der Stadt Olbernhau am 19.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau wurde gemäß § 76
der Sächs. GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.03.2015
angezeigt. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 50/15 vom 19.03.2015
wurde mit Schreiben des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom
15.04.2015 mit der Auflage, die Haushaltssatzung entsprechend
des verbindlichen Musters zu korrigieren und mit den maßgeblichen Festsetzungen gemäß § 74 ABs.2 SächsGemO vom Stadtrat
erneut zu beschließen, nicht beanstandet.
Das verbindliche Muster wurde mit Beitrittsbeschluss Nr. 68/15
in der Stadtratssitzung am 29.04.2015 erneut vom Stadtrat der
Stadt Olbernhau beschlossen und am 30.04.2015 dem Kommunalamt des Landratsamtes Erzgebirgskreis angezeigt.
Gemäß § 76 der Sächs.GemO wird die Haushaltssatzung 2015 der
Stadt Olbernhau hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den dazugehörigen Anlagen liegt in der Stadtverwaltung Olbernhau in der
Zeit vom 18.05 bis 27.05.2015 im Rathaus (Zentrale) wie folgt zur
Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Montag:
Dienstag
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
9.00- 15.30 Uhr
9.00- 15.30 Uhr
9.00- 15.30 Uhr
9.00- 18.00 Uhr
9.00- 12.00 Uhr
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Dr. Laub, Bürgermeister
Olbernhau, den 04.05.2015
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Dr. Laub
Bürgermeister
Sachsen (Sächs. GemO):
Nach § 4 Abs. 4 der Sächs GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächs. GemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
ist,
3. der Bürgermeister den Beschluss nach § 52 Abs.2 Sächs. GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. Vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs.GemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen
über dem Stadtrat unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenscha� Olbernhau
Die am 20.04.2015 beschlossene Satzung der Jagdgenossenschaft
Olbernhau liegt ab 18.05.2015 für die Dauer von einem Monat im
Rathaus der Stadt Olbernhau, Foyer, öffentlich aus.
Helbig
Jagdvorsteher
Für dringende Angelegenheiten bestehen in der Stadt Olbernhau
ständige Bereitschaftsdienste. Sie sind zu folgenden Zeiten unter
folgenden Rufnummern zu erreichen:
Stadtverwaltung Olbernhau
- Während der Dienstzeit 15-0, außerhalb der Dienstzeit 15-100;
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Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Informationen
Musikkorps wird Botscha�er des Erzgebirges!
Anlässlich des Jubiläumskonzertes unseres Musikkorps der Stadt
Olbernhau hat der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel den
Musikantinnen und Musikanten des Orchesters den Ritterschlag verpasst. „Wir haben heute Abend schon mehrfach davon gehört, dass
das Musikkorps ein Botschafter der Stadt Olbernhau ist … und das
Musikkorps ist nicht nur ein Botschafter der Stadt Olbernhau, sondern
mit seinen Verdiensten auch ein Botschafter des Erzgebirges“, so der
Landrat in seinem Grußwort. Zur Festveranstaltung mit dem kurzweiligen Jubiläumskonzert waren zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft
und befreundeten Vereinen gekommen. Sie erlebten ein bestens aufgelegtes Orchester, welches mit sinfonischer, traditioneller bis hin zur
poppigen Blasmusik aufwartete. Das hervorragende Ambiente und
die ausgezeichnete Bewirtung durch das Team des Hotel Saigerhütte
rundeten diese würdig, vor einem ausverkauften Haus, begangene
Festveranstaltung ab.
Es war der Auftakt für ein wirklich beeindruckendes Fest in Olbernhau.
Zum traditionellen Maibaumstellen, welches so viele Gäste wie seit
16 Jahren nicht mehr anlockte, oder der 4. lustige Feuerwehrwettstreit
um den Pokal des Musikkorps. Diesen gewannen die Kameraden aus
Rothenthal, knapp gefolgt von den Brandschützern aus Heidersdorf
und Wernsdorf. Die Ehrung der Sieger erfolgte unter den Klängen der
Heidelbachtalmusikanten aus Drebach. Der Höhepunkt war Zweifels
ohne, das Konzert der Ostrocklegende „ELECTRA“ am Samstag
Abend. Über 800 Fans waren zum Abschiedskonzert der Band in
Olbernhau gekommen und haben diesen Auftritt gefeiert. Der Zeltbetreiber „event-uhlig“ mit seinem Team hat sich mit Unterstützung der
Orchestermitglieder als würdiger Gastgeber erwiesen und zugleich ein
tolles Event nach Olbernhau geholt.
Den Abschluss bildete das 3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen des
Kreisfeuerwehrverbandes Erzgebirge e.V. Sieben Musikzüge mit
189 Musikerinnen und Musikern stellten ihre aktuellen Programme
vor und vereinten sich zum großen Finale in einem beeindruckenden
und stimmungsvollen Abschlusskonzert, vor der Kulisse des größten
Oberschulgebäudes Sachsens und im Schatten der z.T. Jahrhunderte
alten Feuerwehrtechnik. So stimmten die Musikanten z.B. den Marsch
in „Harmonie vereint“ und natürlich „Glück auf, der Steiger kommt“
an. Weitere Bilder vom Festwochenende sind in der Bildergalerie unter
www.musikkorps-olbernhau.de und zahlreich auf Facebook zu finden.
Jens Kaltofen und SBMV-Präsident Thomas Firmenich bei der Verleihung
Foto: Musikkorps Olbernhau
medaille in Gold der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände
(BDMV) verliehen. Die Auszeichnung erhält der gleichzeitige Dirigent
des Orchesters für 21-jährige Mitarbeit im Vorstand und 19-jährige Tätigkeit als Stellvertreter des Vorsitzenden. Die Verdienstmedaille mit
einer Ehrenurkunde ist mit Medaille, Steckkreuz und Anstecknadel
eine der höchsten Auszeichnungen, welche die BDMV zu vergeben
hat.
Zudem wurden Susanne Gülzow und Tina Müller mit der Ehrennadel
der BDMV für 5-jährige aktive Tätigkeit und Georg Morgenstern mit der
Bronzenen Ehrennadel der BDMV für 10-jährige Orchesterzugehörigkeit ausgezeichnet.
Die Orchestermitglieder haben es sich nicht nehmen lassen, ihrem
einzig verbliebenen Gründungsmitglied Helmut Helbig für 65-jährige
Mitgliedschaft mit einem großen Blumenstrauß und einem Präsentkorb besonders zu Ehren.
Udo Brückner, Orchestervorstand
Grundsteinlegung
Am Freitag, dem 29. Mai findet 15.00 Uhr die feierliche Grundsteinlegung
für das neue Gemeindezentrum des Ev.-Luth. Kirchspiels Olbernhau auf
dem Baugelände Blumenauer Straße 2 statt. Dazu laden wir herzlich ein.
Ev.-Luth. Kirchspiel Olbernhau
Der Kirchenvorstand
Udo Brückner, Orchestervorstand
Verdienstmedaille in Gold für Jens Kaltofen
Öffnungszeiten der Lehrschwimmhalle
Die Lehrschwimmhalle in Olbernhau, Brandauer Str. 16, hat zu PfingsIm Rahmen der Festveranstaltung zum 65. Gründungstag des Orches- ten wie folgt geöffnet:
ters am 1. Mai 2015 hat der Präsident des Sächsischen BlasmusikverSamstag, dem 23.05.2015 14 bis 17 Uhr öffentliches Schwimmen
bandes Thomas Firmenich dem stellvertretenden VorstandsvorsitzenSonntag, dem 24.05.2015 8 bis 12 Uhr öffentliches Schwimmen
den des Musikkorps der Stadt Olbernhau, Jens Kaltofen, die VerdienstMontag, dem 25.05.2015
geschlossen
Saisonende für die Lehrschwimmhalle ist der 31.05.2015
Ab Juni 2015 findet donnerstags in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr die
Frauensauna (Biosauna) und freitags in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr
die Männersauna (Biosauna) statt.
Stadtverwaltung Olbernhau
Internationaler Museumstag
Zum Internationalen Museumstag am Sonntag, dem 17.05.2015, erhält
jeder Besucher zur Eintrittskarte einen kostenlosen Museumsführer
des Museums Olbernhau.
Frank Lehmann, Museumsleiter
Ehrung von Helmut Helbig
Foto: Musikkorps Olbernhau
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Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Wanderung in und um Olbernhau
Wanderleiterin Yvonne Scholz lädt Olbernhauer und Gäste im Rahmen
der „Wanderwochen Echt Erzgebirge“ zu verschiedenen Touren und
Themen ein.
Dienstag, 19. Mai, 9.00 Uhr
Wildromantische Tälertour durch´s Rungstocktal zum Schwarzwassertal
Markt – Pulvermühle – entlang des Rungstockbaches – Hüttstattmühle
– Vogeltoffelfelsen – Morgensternhöhe in Zöblitz
Treffpunkt: Markt 7 (Museum), Länge: 15 km Schwierigkeit: mittelschwer, Busfahrt: Rückfahrt
Veranstaltungen Mai
16.05.
13-16 Uhr
20.30 Uhr
22.30 Uhr
17.05.
9.00 Uhr
Mittwoch, 20. Mai, 8.00 Uhr
Vergessene Dörfer im böhmischen Erzgebirge
kurze Busfahrt ab Brandov – Böhm. Katharinaberg – Maly Hay – Lesna
– Eduardstein -Brandov – Saigerhütte
Treff: Hotel Saigerhütte, Länge: 20 km Schwierigkeit: mittelschwer,
Busfahrt: Hinfahrt
Samstag, 23. Mai, 9.00 Uhr
Auf den Spuren derer von Schönberg
Saigerhütte – Bärenbachtal – Eidechsenbrücke – Pfaffroda Schloss
– Kreuzung Hand – Kalter Kober – Saigerhütte
Treff: Hotel Saigerhütte, Länge: 15 km, Schwierigkeit: mittelschwer
Tourist-Information Olbernhau
ACHTUNG!
Das nächste Amtsblatt erscheint am 30.05.2015, Redaktionsschluss
ist am 21.05.2015, 10.00 Uhr
Manuskripte und Beiträge können in der Stadtverwaltung oder in
der Design Company (Albertstr. 11) abgegeben werden.
10.30 Uhr
10-17 Uhr
13-16 Uhr
19.05.
20.05.
Beim Lebenshilfewerk Mittleres Erzgebirge e.V. ist ab 01.09.2015 die
Stelle des
Geschä�sführers(in)
zu besetzen.
Das LHW ME e.V. betreut ca. 250 Menschen mit Behinderungen in
zwei Werkstätten und zwei Wohnstätten an den Standorten Marienberg und Olbernhau und bietet weitere Dienste im Rahmen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben und am
Leben in der Gemeinschaft an.
Den vollständigen Ausschreibungstext mit Anforderungsprofil können Sie unter www.lebenshilfewerk-mek einsehen.
Sie fühlen sich angesprochen und haben Interesse an der weiteren
Organisationsentwicklung, dann richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bis 31.05.2015 an:
persönlich/vertraulich
Herrn Vorsitzenden Erhard Herrmann
Lebenshilfewerk Mittleres Erzgebirge e.V.
Industriestr. 1 b, 09496 Marienberg
oder
[email protected]
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9.00 Uhr
14.00 Uhr
19.00 Uhr
8.00 Uhr
18.00 Uhr
23.05.
9.00 Uhr
25.05. ab 9.30 Uhr
10.30-14 Uhr
26.05.
27.05.
Stellenausschreibung
8.30 Uhr
16.30 Uhr
14.00 Uhr
30.05.
31.05.
22.30.Uhr
13.00 Uhr
14.00 Uhr
öffentlicher Mach-mit-Arbeitseinsatz
Schaubergwerk Gnade Gottes Erbstollen
Führungen im Schaubergwerk Gnade Gottes
Erbstollen
Gelduntergang – Bitte Karten vorbestellen
Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“
ALL YOU CAN DANCE, Halle
Internationaler Museumstag in allen Museen
der Stadt Olbernhau
Vogelstimmenwanderung, Wanderparkplatz
Hüttenteich
Die Regentrude, Jugend- und Kulturzentrum
„Theater Variabel“
Familiennaturschutztag, Naturstation
Pobershau
Olbernhauer Hutzenstübel im Herrenhaus der
Saigerhütte Olbernhau
Frühjahrswanderwochen, Treff Markt 7
Seniorentanz, Jugend- und Kulturzentrum
„Theater Variabel“
Stadtgespräch, TIVOLI
Frühjahrswanderwochen, Hotel Saigerhütte
Vernissage: Gesicht zeigen/Teil II, Galerie
Stadtwerke Olbernhau
Tag der offenen Tür: 25 Jahre Deutscher
Amateur-Radio-Club e.V. Olbernhau
Wasserspiele der Freiwilligen Feuerwehr Kleinneuschönberg
Frühjahrswanderwochen, Hotel Saigerhütte
Deutscher Mühlentag, Museum Saigerhütte
Frühschoppen zu Pfingsten, Gaststätte
Fuchsbau
lesen & lauschen, Stadtbibliothek
Senioren-Grillnachmittag, Gaststätte
Fuchsbau
Jugendweiheveranstaltung im TIVOLI
SAISONCLOSING, Halle
Naturkundliche Wanderung um die Saidenbachtalsperre, Wanderparkplatz Forchheim
Großes Kinderfest, Stadtpark
Heimatstube Blumenau:
jeden 1. Montag im Monat
10-16 Uhr geöffnet
Schnitzzirkel Olbernhau:
dienstags, 19.30 Uhr
Theater Variabel
Schnitzzirkel Rothenthal:
jeden 1. Do. im Monat, 18.30 Uhr
Klöppelgruppe Rothenthal: jeden 2. und 4. Do. im Monat,
donnerstags, 19.00 Uhr
Schachclub der SG Nieder- dienstags, 19.00 Uhr,
und Kleinneuschönberg:
Turnhalle Niederneuschönberg
bis 28.06.15
„Klöppeln kreativ – von klassisch bis modern“
von Heike Kleditzsch, Textilgestalterin im Handwerk im Haus der
Begegnung Rothenthal
bis 01.07.15
Ausstellung „Gesicht zeigen/Teil II“
in der Galerie Stadtwerke Olbernhau
bis 12.07.15
„Der Spielzeuggestalter Bernd Scheithauer“
im Museum Olbernhau
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Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Einladung zm Tag der offenen Tür
Am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 und
14.00 bis 16.00 Uhr, laden wir alle interessierten Kinder mit ihren Elten
bzw. Großeltern in den Kindergarten „Sonnenblume“, Pockauer Str. 1,
ein.
Wollt ihr wissen, wie bei uns gespielt, gesungen und gelernt wird, dann
kommt vorbei. Für das leibliche Wohl sorgen unsere Schulanfänger mit
einem Kuchenbasar.
Wir freuen uns über viele Gäste.
Staatsministerium für Umwelt
und Landwirtschaft (SMUL) kann
die Erzgebirgsregion Flöha- und
Zschopautal ihren Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LES veröffentlichen.
Der Aufruf mit den Inhalten der
Projektvorschläge, dem zur Verfügung stehenden Budget und den
Fristen für die Einreichung erfolgt
auf der Internetseite des Vereins.
Die Kinder uns das Team des Kindergartens
„Sonneblume“ Olbernhau
Kaufrecht
Ist eine Drohung mit
einem Schufa-Eintrag
rechtens?
Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V.
Geschäftsstelle
Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Gahlenzer Straße 65
09569 Oederan
Flöha- und Zschopautal e. V.
Telefon: 037292 / 28 97 66, Fax: 037292 / 28 97 68
Auslobung des Sächsischen Landeswettbewerbes „Ländliches E-Mail: [email protected], www.floeha-zschopautal.de
Bauen“ 2015
Für den Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ in diesem Jahr können
Kommunen, private Bauherren, Vereine, Verbände sowie Architekten
und Planer ihre Bewerbungen einreichen. Der Wettbewerb sensibilisiert für traditionelle Werte, ländliche Baukultur und eine zeitgemäße
Baugestaltung im Freistaat Sachsen. Die ausgezeichneten Objekte stehen beispielhaft als Lösungen für Bauaufgaben im ländlichen Raum.
Insbesondere sollen Beispielprojekte für einen demografiegerechten
Dorfumbau vorgestellt werden.
Gesucht werden:
• Neu- und Ergänzungsbauten
• Umnutzungen und Sanierungen von ländlichen Gebäuden
• Dörfliche Freianlagen und bauliche Anlagen
Die Bewerbungsfrist endet am 18.06.2015. Verliehen werden Anerkennungen und Preise im Umfang von insgesamt 20.000 €.
Die konkreten Auslobungsinhalte und Wettbewerbsbedingungen sowie
die Anforderungen an Ihre Bewerbung finden Sie im Internet unter:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen
Ansprechpartner: Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
Telefon: 0351/4956153 oder
[email protected]
Olbernhau familienfreundlicher Ort
Unsere Stadt wurde von der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen als familienfreundlicher Ort zertifiziert. Mit dieser Reihe möchte
der Tourismusverein Olbernhau die Angebote und Möglichkeiten für
Gäste und Einwohner in loser Folge vorstellen.
Heute: Auf Erlebnistour mit dem Reiterlein
Einheimische und Gäste können schon seit einigen Jahren unsere
Stadt der sieben Täler förmlich neu entdecken. Diese Erlebnistour ist
vor allem für Eltern mit ihren Kindern oder Großeltern mit ihren Enkeln
Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal als LEADER-Gebiet
ernannt
Am 22. April 2015 übergab der Sächsische Staatsminister für Umwelt
und Landwirtschaft, Thomas Schmidt (CDU), während einer Festveranstaltung in Limbach-Oberfrohna die Genehmigungsbescheide für
die LEADER-Gebiete Sachsens. Alle 30 Bewerberregionen erhielten die
Ernennungsurkunde, darunter auch die Erzgebirgsregion Flöha- und
Zschopautal. Damit ist offiziell der Startschuss für die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes bis zum Jahr 2020 gefallen. Nach den
Monaten der angespannten und intensiven Arbeit an der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) war die Erleichterung bei den Akteuren groß.
Jedoch wurde die Freude sichtlich getrübt, denn alle Regionen erhielten Auflagen, die erst erfüllt werden müssen, bevor die jeweilige Entwicklungsstrategie vollumfänglich genehmigt wird. Das Verständnis ob
der weiteren Verzögerung hielt sich bei den Anwesenden in Grenzen.
Die geforderten Ergänzungen sind in der Erzgebirgsregion Flöha- und
Zschopautal nicht gravierend und beeinflussen den Aktionsplan mit
den Maßnahmen und Fördersätzen nicht, verhindern aber einen zeitnahen Arbeitsbeginn zur Annahme von Projektvorschlägen. Erst nach
einer erneuten Prüfung durch externe Gutachter und das Sächsische
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Seite 10
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Veranstaltungsplan 2016 - Veranstalter und
Vereine aufgemerkt!
Foto: privat
ein besonderes Erlebnis. 14 Stationen sind über das Gebiet in und um
Olbernhau versteckt, wo es spannendes, tierisches zu sehen gibt oder
einfach Natur Pur zu erleben ist.
Ein Tourenheft mit der Stempelkarte gibt es am Startpunkt des Dörfelbachwanderweges, in der Tourist-Information und in den ständig
besetzten Einrichtungen auf der Tour (z.B. Museen). Immer, wenn auf
der Strecke das Olbernhauer Reiterlein entdeckt wird, ist im Umkreis
von maximal 20 Metern ein Holzkasten mit einem Stempel versteckt.
Ausnahmen bilden das Museum, der Kupferhammer und die Minigolfanlage, wo man den Stempel an der Kasse erhält.
Tragen Sie den gefunden Stempel auf die Stempelkarte ein. Im Begleitheft sind weitere Hinweise für die Tour enthalten. Wenn mindestens
10 der 14 Stempel gesammelt sind, erhält der kleine Wanderer einen
Preis in der Tourst-Information (TI), welche auch nähere Hinweise zur
Tour bereit hält. Wer alle 14 Stationen absolviert hat, gibt seine Stempelkarte in der TI ab und nimmt an einer Verlosung teil. Hier wird am
Jahresende aus allen eingegangen Stempelkarten der Hauptpreis, ein
Wanderrucksack, gezogen.
Die Erlebnistour ist auch für Schulklassen und Kindergartengruppen
geeignet und wird im Rahmen der Olbernhauer Wichteltage von allen
Schulanfängern teilweise abgelaufen. Sollte ein Stempelkasten beschädigt sein, oder der Stempel fehlen, bitten wir um eine kurze Mitteilung
an unsere Tourist-Information – Telefon 037360 689866.
Tourismusverein Olbernhau e.V.
Für die frühzeitige Bewerbung besonderer Veranstaltungen und
Feste von überregionaler Bedeutung, bitten wir Veranstalter und
Vereine uns kurzfristig (erste Phase bis zum 25. Mai 2015) ihre für
2016 geplanten Termine mit einer kurzen Beschreibung zukommen zu lassen.
Überregional bedeutungsvolle Veranstaltungen sind z.B. die
Olbernhauer Radtour, das Treffen des Ringes der Europäischen
Schmiedestädte oder die Messe Lebensart in der Saigerhütte.
Aber auch wiederkehrende Veranstaltung wie das Anwandern,
Wurst & Durst oder das Herbstfest sollten zeitnah mit einem Termin an uns gemeldet werden.
Natürlich nehmen wir auch nach dem 25. Mai 2015 alle Termine in
die Vorplanung auf.
Die Informationen bitte an folgende Kontaktdaten: Tourist-Information Olbernhau, Grünthaler Straße 5, Tel. 037360 689866, Fax
037360 689865, [email protected]
Tourismusverein Olbernhau e.V.
Sport
TSV Olbernhau
Ergebnisse:
Werfertag in Großolbersdorf am 25.04.2015
M13
Aaron Gläßer
Speer
Diskus
35,67 m
23,09 m
1. Platz
2. Platz
MJU18
Jonas Gläßer
Speer
36,73 m
1. Platz
MJU20 David Gläßer
Speer
41,30 m
1. Platz
WJU18
Maria Gläßer
Hammer
Speer
33,52 m
29,73 m
1. Platz
3. Platz
M65
Klaus Fischer
Kugel
Diskus
Speer
10,85 m
35,98 m
32,96 m
1. Platz
1. Platz
1. Platz
M70
Fritz Lorenz
Kugel
Hammer
9,72 m
27,94 m
1. Platz
1. Platz
M70
Gerd Hofmann
Diskus
Kugel
29,67 m
9,48 m
1. Platz
2. Platz
Gläßer, TSV Olbernhau
Stadtführung durch Olbernhau
Jeden Montag 10.30 Uhr ab der Tourist-Information
Olbernhau, Grünthaler Str. 5, Dauer ca. 90 min.
Wir laden Sie ein Olbernhau näher kennen zu lernen.
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Ausstellung wird verlängert
Die Sonderausstellung „Von VERO CONSTRUC bis Schaukelpferd – der
Spielzeuggestalter Bernd Scheithauer“ wird bis 12.07. verlängert.
Frank Lehmann, Museumsleiter
29.06.-04.07.15
14.07.-21.07.15
27.07.-02.08.15
08.08.-10.08.15
Sommerurlaub am Bleder See/Slowenien – 6 Tage
Südschweden – wie aus dem Bilderbuch – 8 Tage
Das Loiretal & der Garten Frankreichs – 7 Tage
Hanse Sail in Rostock – mit Segeltörn – 3 Tage
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Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Olbernhau · Druck: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestr. 7, 09496 Marienberg, Tel. 03735/916439, Fax 03735/23486, Mail: w.berner@druckerei-
marienberg.de · Satz: Design Company, Inh. René Weber, Albertstr. 11, Tel. 037360/79242, Mail: [email protected] · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Olbernhau · Für den Inhalt der
Beiträge zeichnen die Verfasser selbst verantwortlich. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Redaktionsbeirat, Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände · Verantwortlich für Anzeigen: Druck- und
Verlagsgesellschaft Marienberg mbH
Seite 11
Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015
Impressionen vom Maiwochenende
Festveranstaltung 65 Jahre Musikkorps Olbernhau
Foto: MKO Olbernhau
1)
4. Lustiger Feuerwehrwettkampf
Foto: Udo Brückner
Anwandern und Anradeln am Kammweg
Foto: Klaus Biermann
3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen
Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn
3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen
Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn
2)
2. Trödelmarkt Olbernhau, Foto: Heiko Franz
2. Trödelmarkt Olbernhau, Foto: Heiko Franz
1) Anwandern und Anradeln am Kammweg, Foto: Klaus Biermann 2) Hexenfeuer Oberneuschönberg, Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn
Festveranstaltung 65 Jahre Musikkorps Olbernhau
Foto: MKO Olbernhau
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