Olbernhauer REITERLEIN AMTSBLATT DER STADT OLBERNHAU 3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen am 3. Mai 11. Jahrgang 10/15 16. Mai 2015 Bekanntmachungen der Stadt Olbernhau Musikkorps wird Botschafter des Erzgebirges Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn 2. Großer Trödelmarkt am 2. und 3. Mai Grundsteinlegung des neuen Gemeindezentrums Olbernhau Sport- und Vereinsnachrichten Stadtwerke Olbernhau informieren ACHTUNG! Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 21.05.15, 10.00 Uhr Foto: Heiko Franz Seite 2 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Stadt Olbernhau Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl am 07. Juni 2015 in der Stadt Olbernhau Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages (Name der Partei/WählerVereinigung, Kurzbezeichnung, Kennwort) Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Wappler, Ingolf VerwaltungsBetriebswirt (VWA) 1970 Augustusburger Str. 107A, 09514 Pockau-Lengefeld Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Tanneberger, Steffen Dipl. Ing. UmweltEngineering 1978 Gartenweg 3, 01723 Wilsdruff Brückner, Bernd Museumsmitarbeiter 1960 Bergstraße 6, 09526 Olbernhau Haustein, Heinz-Peter Ingenieur für Elektronik 1954 Salzweg 8, 09548 Deutschneudorf DIE LINKE - DIE LINKE Haustein Olbernhau, den 16. Mai 2015 Dr. Steffen Laub Bürgermeister Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 finden gleichzeitig die Wahlen zum Bürgermeister in der Stadt Olbernhau und die Wahl zum Landrat im Landkreis Erzgebirgskreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28. Juni 2015. Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in 4. der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Zulassung der Wahlbriefe um 18.00 Uhr im Rathaus Olbernhau, Zimmer 308, 5. Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau, zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißer Farbe. Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von hellblauer Farbe. Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Seite 3 6. 7. 8. Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, 9. bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag Der Antrag kann für die Wahl und einem etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadt übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle Olbernhau, abgegeben werden. den 16. Mai 2015 Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates am 29. April 2015 Dr. Steffen Laub Bürgermeister Beschluss Nr. 59/15 Verschmelzung der Netze Olbernhau GmbH auf die Stadtwerke Olbernhau GmbH Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Olbernhau GmbH vor, dass Beschluss Nr. 56/15 Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2014 bis 2023 der Stadt Olbernhau Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt das vorliegende Be- 1. der Gesellschafter der Stadtwerke Olbernhau GmbH (Bürgertriebsgutachten für den Kommunalwald der Stadt Olbernhau. meister Stadt Olbernhau) den Verschmelzungsvertrag mit Zustimmungsbeschlüssen unterzeichnet. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 2. der Gesellschafter der Netze Olbernhau GmbH (Geschäftsführer davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 Stadtwerke Olbernhau GmbH) angewiesen wird, den VerschmelJa-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 zungsvertrag mit Zustimmungsbeschlüssen zu unterzeichnen. Beschluss Nr. 57/15 Beauftragung der Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Olbernhau Die B&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 01217 Dresden, Max-Liebermann-Straße 4, wird auf der Grundlage des Angebotes vom 14. Januar 2014 zum Prüfer für den Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 der Stadt Olbernhau bestellt. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 22 Nein-Stimmen :0 Stimmenthaltungen : 0 Beschluss Nr. 58/15 Jahresabschluss 2014 der Netze Olbernhau GmbH Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Olbernhau GmbH vor, den Geschäftsführer der Stadtwerke Olbernhau GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Netze Olbernhau GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 22 Nein-Stimmen :0 Stimmenthaltungen : 0 Beschluss Nr. 60/15 Verkauf des städtischen Flurstücks 901 der Gemarkung Olbernhau in der Größe von 3.750 m² (Fläche Skihütte) an den Skiclub Olbernhau e. V. Der Stadtrat der Stadt Olbernhau stimmt dem Verkauf des Flurstücks 901 der Gemarkung Olbernhau in der Größe von 3.750 m² zum Preis von 2.000,00 € an den Skiclub Olbernhau e.V. zu. Im Rahmen des Verkaufs des Flurstücks 901 der Gemarkung Olbernhau ist ein Wegerecht zur Bewirtschaftung des Flurstücks 900 zugunsten der Stadt Olbernhau in das Grundbuch von Olbernhau, Blatt 459, einzutragen. Gleichzeitig ist zur Sicherung des Schlepplifts auf dem benachbarten Flurstück 900 eine Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten des Skiclubs Olbernhau e.V. einzutragen. Alle mit der Vertragsumsetzung und der Dienstbarkeitseintragung entstehenden Kosten trägt der Erwerber. a) Der Jahresfehlbetrag von € 843,71 wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Der Geschäftsführer der Netze Olbernhau GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 entlastet. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden c) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wird festgestellt. notariellen Vertrages beauftragt. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 22 Nein-Stimmen :0 Stimmenthaltungen : 0 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 22 Nein-Stimmen :0 Stimmenthaltungen : 0 Seite 4 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Beschluss 61/15 Erwerb von Grundstücken der ehemaligen Firma „Hochbau GmbH Olbernhau“ Der Stadtrat der Stadt Olbernhau bestätigt den von Notarin Partzsch am 16. April 2015 abgeschlossenen Kaufvertrag (siehe Anlage zur Beschlussvorlage). Der Kaufvertrag umfasst die Flurstücke 743 a, 752, 755 a und 758 der Gemarkung Olbernhau sowie die Flurstücke 32/2 und 32 i der Gemarkung Reukersdorf mit einer Gesamtfläche von 10.961 m². Der Kaufpreis beträgt 6.825,00 € zuzüglich der anfallenden Vertrags- und Freistellungskosten. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 21 Nein-Stimmen :1 Stimmenthaltungen : 0 Beschluss 62/15 Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Pfaffroda mit dem Ziel der Erarbeitung von Grundlagen für eine Eingemeindung Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche zusammen mit den entsprechenden Vertretern der Gemeinde Pfaffroda die Grundlagen für eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde Pfaffroda in die Stadt Olbernhau erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Bürgermeister folgende Personen an: CDU-Fraktion: Kolberg, Guido Dr. Beyer, Martin SPD/Bürger: Tanneberger, Hartmut FDP-Fraktion: Endtmann, Kai DIE LINKE: Brücker, Bernd Los 1: Heizungs- und Sanitärinstallation Vergabesumme: 20.186,97 € HSO Heizung & Sanitär GmbH, Freiberger Str. 51, 09526 Olbernhau Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 Los 2: Elektroinstallation Vergabesumme: 16.962,74 € Elektro-Göhlitzer, Grünthaler Straße 16a, 09526 Olbernhau Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 21 Nein-Stimmen :0 Ja-Stimmen : 21 Stimmenthaltungen : 0 (Stadtrat Göhlitzer befangen) Los 3: Bauhauptleistungen Vergabesumme: 32.656,08 € Bauwerksanierung Konrad Wittig, Inh. Frank Wittig Gewerbering 21, 09514 Pockau-Lengefeld Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 Stellv. Leistner, Dieter Stellv. Klaffenbach, Uwe Stellv. Hunger, Marco Stellv. Polster, Matthias Stellv. Amthor, Heike Los 4: Tischlerarbeiten Vergabesumme: 32.800,77 € Tischlerei/Stellmacherei Detlef Bergmann Sorgauer Dorfstraße 20, 09496 Marienberg OT Sorgau Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 und als beratende Mitglieder die Amtsleiter Frau Lorenz, Frau Dietdavon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 ze, Herr Procksch. Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 Abstimmungsergebnis: Los 5: Malerarbeiten gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 Vergabesumme: 6.504,40 € davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 Malerbetrieb Gerd Langer, Dorfstr. 95, 09526 Pfaffroda OT Hallbach Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 Beschluss 63/15 : 22 Nein-Stimmen :0 Zustimmung des Stadtrates zur Annahme und Vermittlung einge- davon anwesend Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 gangener Spenden ab dem 20. März 2015 Die Stadträte bestätigen die ab dem 20. März 2015 vom Bürgermeister der Stadt Olbernhau angenommenen bzw. vermittelten Los 6: Bodenlegerarbeiten Vergabesumme: 8.284,40 € Spenden. Raumausstatter & Lederwaren G. Seifert, Inh. Steffen Bräuer Abstimmungsergebnis: Freiberger Straße 21, 09526 Olbernhau gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 Abstimmungsergebnis: davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 davon anwesend : 22 Nein-Stimmen :0 Ja-Stimmen : 22 Stimmenthaltungen : 0 Beschluss 64/15 Verordnung der Stadt Olbernhau über das Offenhalten von Ver- Beschluss 66/15 kaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 Aneignung der herrenlosen Flurstücke 96 und 97 der Gem. Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die in der Anlage zur Olbernhau Beschlussvorlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Der Stadtrat stimmt der Aneignung der herrenlosen Flurstücke 96 Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass des Weih- und 97 der Gemarkung Olbernhau, wie von der Landestalsperrenvernachtsmarktes. waltung im Schreiben vom 7. April 2015 als Variante 2 dargestellt, zu. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 17 Nein-Stimmen :4 Stimmenthaltungen : 1 Beschluss 65/15 Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Kindertagesstätte Villa Kunterbunt“ im Rahmen des Förderprogramms „Kita-Invest“ Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt zum Bauvorhaben „Kindertagesstätte Villa Kunterbunt – Nutzungsänderung im EG“, dem Vergabevorschlag der Ingenieurbüros folgend nachfolgenden Firmen den Zuschlag für die Ausführung der Bauleistungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 21 Nein-Stimmen :1 Stimmenthaltungen : 0 Beschluss 67/15 Entscheidung des Stadtrates zur Erneuerung weiterer Fenster des Rathauses im Umlaufverfahren Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, die Entscheidung zur Erneuerung weiterer Fenster des Rathauses in Form eines Umlaufbeschlusses herbeizuführen. Der Stadtrat ist vom Ergebnis der Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen. Seite 5 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 21 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Nein-Stimmen :0 Stimmenthaltungen : 1 Beschluss 68/15 Beitrittsbeschluss zur vom Stadtrat der Stadt Olbernhau am 18.03.2015 beschlossenen Haushaltssatzung 2015 Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Änderung der Haushaltssatzung 2015. Die Satzung ist nach Genehmigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis öffentlich bekannt zu machen. tatsächlicher Beschluss entspricht Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der Mitglieder : 23 davon anwesend : 22 Ja-Stimmen : 18 Nein-Stimmen :4 Stimmenthaltungen : 0 Verordnung der Stadt Olbernhau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen desordentlichen Ergebnisses aus Vor jahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 15.370.932,00 14.620.750,00 750.182,00 0,00 750.182,00 141.530,00 91.530,00 50.000,00 Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlüber Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen beträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. Nr. 14 / 2010 S. 338 ff) erlässt - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und die Stadt Olbernhau folgende Verordnung: Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren §1 – Verkaufsoffene Sonntage (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 50.000,00 In der Stadt Olbernhau dürfen Verkaufsstellen nach § 8 Abs. 1 o.g. Gesetzes aufgrund des stattfindenden Weihnachtsmarktes an - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf 750.182,00 folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet Gesamtbetrag des veranschlagten Sondersein: ergebnisses auf 50.000,00 - Gesamtergebnis auf 800.182,00 2. Advent 06.12.2015 3. Advent 13.12.2015 im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender § 2 – Ordnungswidrigkeiten Verwaltungstätigkeit 14.235.855,00 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswid- - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.115.133,00 rigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SächsLadÖffG und können mit Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus Geldbuße geahndet werden. laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah§ 3 – Inkrafttreten lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.120.722,00 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.814.127,00 Olbernhau, den 30. April 2015 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.154.205,00 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.340.078,00 - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und der Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus für das Haushaltsjahr 2015 Finanzierungstätigkeit auf Aufgrund von §74 der Gemeindeordnungen für den Freistaat - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 29.04.2015 folgende Haushaltssat- - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf zung erlassen: Dr. Laub, Bürgermeister 780.644,00 500.000,00 406.552,00 93.448,00 Seite 6 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 - Saldo aus Finanzmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf festgesetzt. nachrichtlich: - Einzahlungen aus Darlehnsrückflüssen §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 874.092,00 Ist die Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der In § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs. GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dr. Laub, Bürgermeister 12.000,00 0,00 1.075.750,00 1.500.000,00 §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt (von Hundert): für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410,00 Gewerbesteuer auf 410,00 Olbernhau, den 29.04.2015 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau für das Haushaltsjahr 2015 Die vom Stadtrat der Stadt Olbernhau am 19.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Olbernhau wurde gemäß § 76 der Sächs. GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.03.2015 angezeigt. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 50/15 vom 19.03.2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 15.04.2015 mit der Auflage, die Haushaltssatzung entsprechend des verbindlichen Musters zu korrigieren und mit den maßgeblichen Festsetzungen gemäß § 74 ABs.2 SächsGemO vom Stadtrat erneut zu beschließen, nicht beanstandet. Das verbindliche Muster wurde mit Beitrittsbeschluss Nr. 68/15 in der Stadtratssitzung am 29.04.2015 erneut vom Stadtrat der Stadt Olbernhau beschlossen und am 30.04.2015 dem Kommunalamt des Landratsamtes Erzgebirgskreis angezeigt. Gemäß § 76 der Sächs.GemO wird die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Olbernhau hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den dazugehörigen Anlagen liegt in der Stadtverwaltung Olbernhau in der Zeit vom 18.05 bis 27.05.2015 im Rathaus (Zentrale) wie folgt zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus: Montag: Dienstag Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9.00- 15.30 Uhr 9.00- 15.30 Uhr 9.00- 15.30 Uhr 9.00- 18.00 Uhr 9.00- 12.00 Uhr Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Dr. Laub, Bürgermeister Olbernhau, den 04.05.2015 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Dr. Laub Bürgermeister Sachsen (Sächs. GemO): Nach § 4 Abs. 4 der Sächs GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächs. GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, 3. der Bürgermeister den Beschluss nach § 52 Abs.2 Sächs. GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. Vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs.GemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen über dem Stadtrat unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenscha� Olbernhau Die am 20.04.2015 beschlossene Satzung der Jagdgenossenschaft Olbernhau liegt ab 18.05.2015 für die Dauer von einem Monat im Rathaus der Stadt Olbernhau, Foyer, öffentlich aus. Helbig Jagdvorsteher Für dringende Angelegenheiten bestehen in der Stadt Olbernhau ständige Bereitschaftsdienste. Sie sind zu folgenden Zeiten unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Stadtverwaltung Olbernhau - Während der Dienstzeit 15-0, außerhalb der Dienstzeit 15-100; Seite 7 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Informationen Musikkorps wird Botscha�er des Erzgebirges! Anlässlich des Jubiläumskonzertes unseres Musikkorps der Stadt Olbernhau hat der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel den Musikantinnen und Musikanten des Orchesters den Ritterschlag verpasst. „Wir haben heute Abend schon mehrfach davon gehört, dass das Musikkorps ein Botschafter der Stadt Olbernhau ist … und das Musikkorps ist nicht nur ein Botschafter der Stadt Olbernhau, sondern mit seinen Verdiensten auch ein Botschafter des Erzgebirges“, so der Landrat in seinem Grußwort. Zur Festveranstaltung mit dem kurzweiligen Jubiläumskonzert waren zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und befreundeten Vereinen gekommen. Sie erlebten ein bestens aufgelegtes Orchester, welches mit sinfonischer, traditioneller bis hin zur poppigen Blasmusik aufwartete. Das hervorragende Ambiente und die ausgezeichnete Bewirtung durch das Team des Hotel Saigerhütte rundeten diese würdig, vor einem ausverkauften Haus, begangene Festveranstaltung ab. Es war der Auftakt für ein wirklich beeindruckendes Fest in Olbernhau. Zum traditionellen Maibaumstellen, welches so viele Gäste wie seit 16 Jahren nicht mehr anlockte, oder der 4. lustige Feuerwehrwettstreit um den Pokal des Musikkorps. Diesen gewannen die Kameraden aus Rothenthal, knapp gefolgt von den Brandschützern aus Heidersdorf und Wernsdorf. Die Ehrung der Sieger erfolgte unter den Klängen der Heidelbachtalmusikanten aus Drebach. Der Höhepunkt war Zweifels ohne, das Konzert der Ostrocklegende „ELECTRA“ am Samstag Abend. Über 800 Fans waren zum Abschiedskonzert der Band in Olbernhau gekommen und haben diesen Auftritt gefeiert. Der Zeltbetreiber „event-uhlig“ mit seinem Team hat sich mit Unterstützung der Orchestermitglieder als würdiger Gastgeber erwiesen und zugleich ein tolles Event nach Olbernhau geholt. Den Abschluss bildete das 3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen des Kreisfeuerwehrverbandes Erzgebirge e.V. Sieben Musikzüge mit 189 Musikerinnen und Musikern stellten ihre aktuellen Programme vor und vereinten sich zum großen Finale in einem beeindruckenden und stimmungsvollen Abschlusskonzert, vor der Kulisse des größten Oberschulgebäudes Sachsens und im Schatten der z.T. Jahrhunderte alten Feuerwehrtechnik. So stimmten die Musikanten z.B. den Marsch in „Harmonie vereint“ und natürlich „Glück auf, der Steiger kommt“ an. Weitere Bilder vom Festwochenende sind in der Bildergalerie unter www.musikkorps-olbernhau.de und zahlreich auf Facebook zu finden. Jens Kaltofen und SBMV-Präsident Thomas Firmenich bei der Verleihung Foto: Musikkorps Olbernhau medaille in Gold der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) verliehen. Die Auszeichnung erhält der gleichzeitige Dirigent des Orchesters für 21-jährige Mitarbeit im Vorstand und 19-jährige Tätigkeit als Stellvertreter des Vorsitzenden. Die Verdienstmedaille mit einer Ehrenurkunde ist mit Medaille, Steckkreuz und Anstecknadel eine der höchsten Auszeichnungen, welche die BDMV zu vergeben hat. Zudem wurden Susanne Gülzow und Tina Müller mit der Ehrennadel der BDMV für 5-jährige aktive Tätigkeit und Georg Morgenstern mit der Bronzenen Ehrennadel der BDMV für 10-jährige Orchesterzugehörigkeit ausgezeichnet. Die Orchestermitglieder haben es sich nicht nehmen lassen, ihrem einzig verbliebenen Gründungsmitglied Helmut Helbig für 65-jährige Mitgliedschaft mit einem großen Blumenstrauß und einem Präsentkorb besonders zu Ehren. Udo Brückner, Orchestervorstand Grundsteinlegung Am Freitag, dem 29. Mai findet 15.00 Uhr die feierliche Grundsteinlegung für das neue Gemeindezentrum des Ev.-Luth. Kirchspiels Olbernhau auf dem Baugelände Blumenauer Straße 2 statt. Dazu laden wir herzlich ein. Ev.-Luth. Kirchspiel Olbernhau Der Kirchenvorstand Udo Brückner, Orchestervorstand Verdienstmedaille in Gold für Jens Kaltofen Öffnungszeiten der Lehrschwimmhalle Die Lehrschwimmhalle in Olbernhau, Brandauer Str. 16, hat zu PfingsIm Rahmen der Festveranstaltung zum 65. Gründungstag des Orches- ten wie folgt geöffnet: ters am 1. Mai 2015 hat der Präsident des Sächsischen BlasmusikverSamstag, dem 23.05.2015 14 bis 17 Uhr öffentliches Schwimmen bandes Thomas Firmenich dem stellvertretenden VorstandsvorsitzenSonntag, dem 24.05.2015 8 bis 12 Uhr öffentliches Schwimmen den des Musikkorps der Stadt Olbernhau, Jens Kaltofen, die VerdienstMontag, dem 25.05.2015 geschlossen Saisonende für die Lehrschwimmhalle ist der 31.05.2015 Ab Juni 2015 findet donnerstags in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr die Frauensauna (Biosauna) und freitags in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr die Männersauna (Biosauna) statt. Stadtverwaltung Olbernhau Internationaler Museumstag Zum Internationalen Museumstag am Sonntag, dem 17.05.2015, erhält jeder Besucher zur Eintrittskarte einen kostenlosen Museumsführer des Museums Olbernhau. Frank Lehmann, Museumsleiter Ehrung von Helmut Helbig Foto: Musikkorps Olbernhau Seite 8 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Wanderung in und um Olbernhau Wanderleiterin Yvonne Scholz lädt Olbernhauer und Gäste im Rahmen der „Wanderwochen Echt Erzgebirge“ zu verschiedenen Touren und Themen ein. Dienstag, 19. Mai, 9.00 Uhr Wildromantische Tälertour durch´s Rungstocktal zum Schwarzwassertal Markt – Pulvermühle – entlang des Rungstockbaches – Hüttstattmühle – Vogeltoffelfelsen – Morgensternhöhe in Zöblitz Treffpunkt: Markt 7 (Museum), Länge: 15 km Schwierigkeit: mittelschwer, Busfahrt: Rückfahrt Veranstaltungen Mai 16.05. 13-16 Uhr 20.30 Uhr 22.30 Uhr 17.05. 9.00 Uhr Mittwoch, 20. Mai, 8.00 Uhr Vergessene Dörfer im böhmischen Erzgebirge kurze Busfahrt ab Brandov – Böhm. Katharinaberg – Maly Hay – Lesna – Eduardstein -Brandov – Saigerhütte Treff: Hotel Saigerhütte, Länge: 20 km Schwierigkeit: mittelschwer, Busfahrt: Hinfahrt Samstag, 23. Mai, 9.00 Uhr Auf den Spuren derer von Schönberg Saigerhütte – Bärenbachtal – Eidechsenbrücke – Pfaffroda Schloss – Kreuzung Hand – Kalter Kober – Saigerhütte Treff: Hotel Saigerhütte, Länge: 15 km, Schwierigkeit: mittelschwer Tourist-Information Olbernhau ACHTUNG! Das nächste Amtsblatt erscheint am 30.05.2015, Redaktionsschluss ist am 21.05.2015, 10.00 Uhr Manuskripte und Beiträge können in der Stadtverwaltung oder in der Design Company (Albertstr. 11) abgegeben werden. 10.30 Uhr 10-17 Uhr 13-16 Uhr 19.05. 20.05. Beim Lebenshilfewerk Mittleres Erzgebirge e.V. ist ab 01.09.2015 die Stelle des Geschä�sführers(in) zu besetzen. Das LHW ME e.V. betreut ca. 250 Menschen mit Behinderungen in zwei Werkstätten und zwei Wohnstätten an den Standorten Marienberg und Olbernhau und bietet weitere Dienste im Rahmen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft an. Den vollständigen Ausschreibungstext mit Anforderungsprofil können Sie unter www.lebenshilfewerk-mek einsehen. Sie fühlen sich angesprochen und haben Interesse an der weiteren Organisationsentwicklung, dann richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bis 31.05.2015 an: persönlich/vertraulich Herrn Vorsitzenden Erhard Herrmann Lebenshilfewerk Mittleres Erzgebirge e.V. Industriestr. 1 b, 09496 Marienberg oder [email protected] - Anzeige - 9.00 Uhr 14.00 Uhr 19.00 Uhr 8.00 Uhr 18.00 Uhr 23.05. 9.00 Uhr 25.05. ab 9.30 Uhr 10.30-14 Uhr 26.05. 27.05. Stellenausschreibung 8.30 Uhr 16.30 Uhr 14.00 Uhr 30.05. 31.05. 22.30.Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr öffentlicher Mach-mit-Arbeitseinsatz Schaubergwerk Gnade Gottes Erbstollen Führungen im Schaubergwerk Gnade Gottes Erbstollen Gelduntergang – Bitte Karten vorbestellen Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ ALL YOU CAN DANCE, Halle Internationaler Museumstag in allen Museen der Stadt Olbernhau Vogelstimmenwanderung, Wanderparkplatz Hüttenteich Die Regentrude, Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Familiennaturschutztag, Naturstation Pobershau Olbernhauer Hutzenstübel im Herrenhaus der Saigerhütte Olbernhau Frühjahrswanderwochen, Treff Markt 7 Seniorentanz, Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Stadtgespräch, TIVOLI Frühjahrswanderwochen, Hotel Saigerhütte Vernissage: Gesicht zeigen/Teil II, Galerie Stadtwerke Olbernhau Tag der offenen Tür: 25 Jahre Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Olbernhau Wasserspiele der Freiwilligen Feuerwehr Kleinneuschönberg Frühjahrswanderwochen, Hotel Saigerhütte Deutscher Mühlentag, Museum Saigerhütte Frühschoppen zu Pfingsten, Gaststätte Fuchsbau lesen & lauschen, Stadtbibliothek Senioren-Grillnachmittag, Gaststätte Fuchsbau Jugendweiheveranstaltung im TIVOLI SAISONCLOSING, Halle Naturkundliche Wanderung um die Saidenbachtalsperre, Wanderparkplatz Forchheim Großes Kinderfest, Stadtpark Heimatstube Blumenau: jeden 1. Montag im Monat 10-16 Uhr geöffnet Schnitzzirkel Olbernhau: dienstags, 19.30 Uhr Theater Variabel Schnitzzirkel Rothenthal: jeden 1. Do. im Monat, 18.30 Uhr Klöppelgruppe Rothenthal: jeden 2. und 4. Do. im Monat, donnerstags, 19.00 Uhr Schachclub der SG Nieder- dienstags, 19.00 Uhr, und Kleinneuschönberg: Turnhalle Niederneuschönberg bis 28.06.15 „Klöppeln kreativ – von klassisch bis modern“ von Heike Kleditzsch, Textilgestalterin im Handwerk im Haus der Begegnung Rothenthal bis 01.07.15 Ausstellung „Gesicht zeigen/Teil II“ in der Galerie Stadtwerke Olbernhau bis 12.07.15 „Der Spielzeuggestalter Bernd Scheithauer“ im Museum Olbernhau Seite 9 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Einladung zm Tag der offenen Tür Am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, laden wir alle interessierten Kinder mit ihren Elten bzw. Großeltern in den Kindergarten „Sonnenblume“, Pockauer Str. 1, ein. Wollt ihr wissen, wie bei uns gespielt, gesungen und gelernt wird, dann kommt vorbei. Für das leibliche Wohl sorgen unsere Schulanfänger mit einem Kuchenbasar. Wir freuen uns über viele Gäste. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) kann die Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal ihren Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LES veröffentlichen. Der Aufruf mit den Inhalten der Projektvorschläge, dem zur Verfügung stehenden Budget und den Fristen für die Einreichung erfolgt auf der Internetseite des Vereins. Die Kinder uns das Team des Kindergartens „Sonneblume“ Olbernhau Kaufrecht Ist eine Drohung mit einem Schufa-Eintrag rechtens? Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V. Geschäftsstelle Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Gahlenzer Straße 65 09569 Oederan Flöha- und Zschopautal e. V. Telefon: 037292 / 28 97 66, Fax: 037292 / 28 97 68 Auslobung des Sächsischen Landeswettbewerbes „Ländliches E-Mail: [email protected], www.floeha-zschopautal.de Bauen“ 2015 Für den Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ in diesem Jahr können Kommunen, private Bauherren, Vereine, Verbände sowie Architekten und Planer ihre Bewerbungen einreichen. Der Wettbewerb sensibilisiert für traditionelle Werte, ländliche Baukultur und eine zeitgemäße Baugestaltung im Freistaat Sachsen. Die ausgezeichneten Objekte stehen beispielhaft als Lösungen für Bauaufgaben im ländlichen Raum. Insbesondere sollen Beispielprojekte für einen demografiegerechten Dorfumbau vorgestellt werden. Gesucht werden: • Neu- und Ergänzungsbauten • Umnutzungen und Sanierungen von ländlichen Gebäuden • Dörfliche Freianlagen und bauliche Anlagen Die Bewerbungsfrist endet am 18.06.2015. Verliehen werden Anerkennungen und Preise im Umfang von insgesamt 20.000 €. Die konkreten Auslobungsinhalte und Wettbewerbsbedingungen sowie die Anforderungen an Ihre Bewerbung finden Sie im Internet unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen Ansprechpartner: Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. Telefon: 0351/4956153 oder [email protected] Olbernhau familienfreundlicher Ort Unsere Stadt wurde von der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen als familienfreundlicher Ort zertifiziert. Mit dieser Reihe möchte der Tourismusverein Olbernhau die Angebote und Möglichkeiten für Gäste und Einwohner in loser Folge vorstellen. Heute: Auf Erlebnistour mit dem Reiterlein Einheimische und Gäste können schon seit einigen Jahren unsere Stadt der sieben Täler förmlich neu entdecken. Diese Erlebnistour ist vor allem für Eltern mit ihren Kindern oder Großeltern mit ihren Enkeln Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal als LEADER-Gebiet ernannt Am 22. April 2015 übergab der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt (CDU), während einer Festveranstaltung in Limbach-Oberfrohna die Genehmigungsbescheide für die LEADER-Gebiete Sachsens. Alle 30 Bewerberregionen erhielten die Ernennungsurkunde, darunter auch die Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal. Damit ist offiziell der Startschuss für die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes bis zum Jahr 2020 gefallen. Nach den Monaten der angespannten und intensiven Arbeit an der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) war die Erleichterung bei den Akteuren groß. Jedoch wurde die Freude sichtlich getrübt, denn alle Regionen erhielten Auflagen, die erst erfüllt werden müssen, bevor die jeweilige Entwicklungsstrategie vollumfänglich genehmigt wird. Das Verständnis ob der weiteren Verzögerung hielt sich bei den Anwesenden in Grenzen. Die geforderten Ergänzungen sind in der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal nicht gravierend und beeinflussen den Aktionsplan mit den Maßnahmen und Fördersätzen nicht, verhindern aber einen zeitnahen Arbeitsbeginn zur Annahme von Projektvorschlägen. Erst nach einer erneuten Prüfung durch externe Gutachter und das Sächsische VERSORGT SEIN – SORGENFREI WOHNEN IM ALTER im Betreuten Wohnen mit familiärer Atmosphäre seit 1998 Ab Mai mit stationärer Pflege SENIORENPENSION SCHMIDT, 09496 Marienberg/Rübenau, Oberer Natzschungweg 2, Tel. 037366/6438 - Anzeigen - Seite 10 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Veranstaltungsplan 2016 - Veranstalter und Vereine aufgemerkt! Foto: privat ein besonderes Erlebnis. 14 Stationen sind über das Gebiet in und um Olbernhau versteckt, wo es spannendes, tierisches zu sehen gibt oder einfach Natur Pur zu erleben ist. Ein Tourenheft mit der Stempelkarte gibt es am Startpunkt des Dörfelbachwanderweges, in der Tourist-Information und in den ständig besetzten Einrichtungen auf der Tour (z.B. Museen). Immer, wenn auf der Strecke das Olbernhauer Reiterlein entdeckt wird, ist im Umkreis von maximal 20 Metern ein Holzkasten mit einem Stempel versteckt. Ausnahmen bilden das Museum, der Kupferhammer und die Minigolfanlage, wo man den Stempel an der Kasse erhält. Tragen Sie den gefunden Stempel auf die Stempelkarte ein. Im Begleitheft sind weitere Hinweise für die Tour enthalten. Wenn mindestens 10 der 14 Stempel gesammelt sind, erhält der kleine Wanderer einen Preis in der Tourst-Information (TI), welche auch nähere Hinweise zur Tour bereit hält. Wer alle 14 Stationen absolviert hat, gibt seine Stempelkarte in der TI ab und nimmt an einer Verlosung teil. Hier wird am Jahresende aus allen eingegangen Stempelkarten der Hauptpreis, ein Wanderrucksack, gezogen. Die Erlebnistour ist auch für Schulklassen und Kindergartengruppen geeignet und wird im Rahmen der Olbernhauer Wichteltage von allen Schulanfängern teilweise abgelaufen. Sollte ein Stempelkasten beschädigt sein, oder der Stempel fehlen, bitten wir um eine kurze Mitteilung an unsere Tourist-Information – Telefon 037360 689866. Tourismusverein Olbernhau e.V. Für die frühzeitige Bewerbung besonderer Veranstaltungen und Feste von überregionaler Bedeutung, bitten wir Veranstalter und Vereine uns kurzfristig (erste Phase bis zum 25. Mai 2015) ihre für 2016 geplanten Termine mit einer kurzen Beschreibung zukommen zu lassen. Überregional bedeutungsvolle Veranstaltungen sind z.B. die Olbernhauer Radtour, das Treffen des Ringes der Europäischen Schmiedestädte oder die Messe Lebensart in der Saigerhütte. Aber auch wiederkehrende Veranstaltung wie das Anwandern, Wurst & Durst oder das Herbstfest sollten zeitnah mit einem Termin an uns gemeldet werden. Natürlich nehmen wir auch nach dem 25. Mai 2015 alle Termine in die Vorplanung auf. Die Informationen bitte an folgende Kontaktdaten: Tourist-Information Olbernhau, Grünthaler Straße 5, Tel. 037360 689866, Fax 037360 689865, [email protected] Tourismusverein Olbernhau e.V. Sport TSV Olbernhau Ergebnisse: Werfertag in Großolbersdorf am 25.04.2015 M13 Aaron Gläßer Speer Diskus 35,67 m 23,09 m 1. Platz 2. Platz MJU18 Jonas Gläßer Speer 36,73 m 1. Platz MJU20 David Gläßer Speer 41,30 m 1. Platz WJU18 Maria Gläßer Hammer Speer 33,52 m 29,73 m 1. Platz 3. Platz M65 Klaus Fischer Kugel Diskus Speer 10,85 m 35,98 m 32,96 m 1. Platz 1. Platz 1. Platz M70 Fritz Lorenz Kugel Hammer 9,72 m 27,94 m 1. Platz 1. Platz M70 Gerd Hofmann Diskus Kugel 29,67 m 9,48 m 1. Platz 2. Platz Gläßer, TSV Olbernhau Stadtführung durch Olbernhau Jeden Montag 10.30 Uhr ab der Tourist-Information Olbernhau, Grünthaler Str. 5, Dauer ca. 90 min. Wir laden Sie ein Olbernhau näher kennen zu lernen. ������������������ Ausstellung wird verlängert Die Sonderausstellung „Von VERO CONSTRUC bis Schaukelpferd – der Spielzeuggestalter Bernd Scheithauer“ wird bis 12.07. verlängert. Frank Lehmann, Museumsleiter 29.06.-04.07.15 14.07.-21.07.15 27.07.-02.08.15 08.08.-10.08.15 Sommerurlaub am Bleder See/Slowenien – 6 Tage Südschweden – wie aus dem Bilderbuch – 8 Tage Das Loiretal & der Garten Frankreichs – 7 Tage Hanse Sail in Rostock – mit Segeltörn – 3 Tage ����������������������������������������������������������������������������� - Anzeige - Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Olbernhau · Druck: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestr. 7, 09496 Marienberg, Tel. 03735/916439, Fax 03735/23486, Mail: w.berner@druckerei- marienberg.de · Satz: Design Company, Inh. René Weber, Albertstr. 11, Tel. 037360/79242, Mail: [email protected] · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Olbernhau · Für den Inhalt der Beiträge zeichnen die Verfasser selbst verantwortlich. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Redaktionsbeirat, Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände · Verantwortlich für Anzeigen: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH Seite 11 Olbernhauer Reiterlein · Amtsblatt der Stadt Olbernhau · Jahrgang 11 · Heft 10/2015 Impressionen vom Maiwochenende Festveranstaltung 65 Jahre Musikkorps Olbernhau Foto: MKO Olbernhau 1) 4. Lustiger Feuerwehrwettkampf Foto: Udo Brückner Anwandern und Anradeln am Kammweg Foto: Klaus Biermann 3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn 3. Kreisfeuerwehrmusiktreffen Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn 2) 2. Trödelmarkt Olbernhau, Foto: Heiko Franz 2. Trödelmarkt Olbernhau, Foto: Heiko Franz 1) Anwandern und Anradeln am Kammweg, Foto: Klaus Biermann 2) Hexenfeuer Oberneuschönberg, Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn Festveranstaltung 65 Jahre Musikkorps Olbernhau Foto: MKO Olbernhau ����� ������������������������������������ ������������� � ������������� ��������� ������������������ ��������������������������� ���������������������� ���������������������������� ���������������������� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��������������� ������ �������� ������� ��������� � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � ���������� ����� ������ �������������� ��� ������ ������ ������ ������������������������������������������������� ������������� ������� ���� ����� ���� ������ ��������� ������ ����� ����� ����� ���� ������� ���� ����� ��� ����� ����� ����������������������������������������������������� �������� ���� ������ ������ ���� ��������� ���� ������� ����������� ������� ���� ������� ����� ��������� ��� �������� ������ ���� ������� ���������� ������������� ��������������������������������������������������� ���� ���� �������� ����� ���� ������������ ���� ����� ���� ��������������������������������������������������� ������������������������������������������������� ������������������������������������������������� ������������������������������������������ �������� ���� ������������� � ���������� ���� �������� ��� �������� ����������� ���������� �� ������������������� ������ ���� ���������������� ��������� ����� ����� �������������� � ����������� ������������ ���������� ���������� ���� ������ �������������������������������������� ��������� ���� ����� ���� ������������ ��� ������ � ����� ������������ ����������� ��������� ��� ����� ��������� ��� ������������������������������������� ��������������������� �������� ������� ���� ����������� ���������� ����� ��� ������������� ���� ���������� ���������� �������������������������������������� ���� ���� ������ �������������� ������ ������� ������ �������� ���������� �������������� ���� �������� ��������������� ������ ������� ���� ��� ����������������� ������������ �������� ���� ������ �������������������������������� ��������������������� ������������� ������������������������� ������������������ ��� ����� ����� �������� �� ������������ ������ ������� ������ � ���������� ��������������������������������� �������������� ������ ��� �������� ����� � ����� ��� �������� ��� ����������� ����� � ����� ��� ��� ����������� ��� ������ ����� ����� ����� �� ������� ������������ ���������������� �������� �������������� ���� ���� ������ ������ ��� ��������������������� ���������������� ������ ������������������� ���� ���� ���� ��������������������������������������� ������� ���� �������������� ����� ��� ������������������������������������ �������������������������������������� �������� ��� ���� ��������� ������������ �� ���������������������� ����������������� ���� ��������� ���������� ���� ����������� ������� ����������������������������� ����������� ���� ��� ���� ��� ���������� ��������������������������������� � �� � � � � � � � � � � � ������������������������� ��������������������������� ���������������������������� ������������������������� �� � � � � � � � � � � � � � � � � � ����������������������� ������������� ������������������������
© Copyright 2024 ExpyDoc