W Bezirkshoup Zahl: BHBRI-6000.19 Btegel.J,z, am28.04.2015 Auskunft: Reinhard Oafiner T el: +43 (0)5 57 4 / 49 s 1 - 520 s2 Betreff: Verwendung von Radaranlagen aufdem Bodensee und Erlangung des amtlichen Radarpatentes bzw der Radarbeftihigung nach der Bodensee-SchiflTahrts-Ordnung - Angebot von Schulungskursen Sehr geehrte Damen und Henen, für die Verwendung von Radar als Navigationshilfe wurden in der am 01.01.2014 in Kraft getretenen Novelle der Bodensee-Schifffahfis-Ordnung verschiedene bedeutsame Anderungen vorgenommen: Nach $ 6.12 Abs I der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung kann bei der Führung eines Fahrzeuges Radar als Navigationshilfe verwendet werden, wenn 1. der Schiffsfiihrer ein amtliches Radaryatcnt oder ein diesem gleichwertiges Patent eines Bodenseeuferstaates besitzt, 2. sich im Steuerstand eine zweite Person befindet, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahf hinreichend vertraut ist und 3. das Fahrzeug mit einer Sprechfunkanlage gernäß $ 13.21 ausgedstet ist. Gemäß $ 6.12 Abs 2 leg cit ist die Anwesenheit einer zweiten Person im Steuerstand nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen Radar-Einpersonen-Steuerstand verftigt. Nach $ 6.13 Abs 2 leg cit müssen Fahzeuge bei unsichtigem Wetter, bei denen die Entfemung zwischen Steuerstand und Bug mehr als 15 m betdgt, Radü gemäß $ 6.12 benützen. Andere Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend der verminderten Sicht herabsetzen, es sei denn, sie verwenden Radar gemäß $ 6.12. Die Übergangsfrist zul Erlangung des Radarpatentes bzw der Radarbefiihigung erlischt gemäß $ 16.03 Abs 2 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung am 3 l. 12.2015. Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhotstraße 4l A-6901 Bregenz www.vorarlberS.atlbh DVR0058777 Tel: +43(0)5574/4951-0 Faxr+43(0)5574/5ll'952095 E-Mail: bhbregenr@)vorarlbers.at _) _ Nach $ 13.09 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung dürfen für die Schifffahrt auf dem Bodensee nur geeignete, vor der Behörde zugelassene Radargeräte verwendet werden. Die von der Behörde zuselassenen Radarseräte müssen in der Zulassungsurkunde des wassedahrzeuges mit dem Vermerk..Fit die Radarfahrt eeeienet" eingetragen sein. Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auf $ 13.21 Abs I der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, wonach folgende Fahrzeuge mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sein müssen, welche die Kommunikation der Schiffe untereinander und zum Land ermöglicht: 1. Fahrgastschiffe, die für die Beörderung von mehr als 2. 3. 4. 5. 12 Fahrgästen zugelassen sind, Güterschiffe mit einer Länge von mehr als 20 m, Fahrzeuge, die Radar als Navigationshilfe verwenden ($ 6.12) Fahrzeuge, die fiir hoheitliche Aufgaben oder im gewässerkundlichen Dienst eingesetzt werden und Fahrzeuge, die Zwecken der Rettnngs- und Hilfeleistung dienen. Sorechfunkzeusnis erforderlich. Bodensee sind in Einsatzfahrzeugen, Fahrgastschiffen, Güterschiffen und vereinzelt auch auf Vergnügungsfahrzeugen bereits Radargeräte seit vielen Jahren in Verwendung, ungeachtet dessen ist hiefür ab 01.01.2016 ein amtliches Radarp4]lg!! das bestehende Schifferoatent oder die Eintrasung der Radarbefühieuns werden sol1. eingesetzt eforderlich. sofem Radar als Navigationshilfe Auf dem in für den Bodensee konnte bisher in Deutschland oder in der Schweiz durch die Absolvierung entsprechendq theoretischer und Faktischer Dieses Radarpatent Schulungskurse erlangt und grundsätzlich in Osterreich anerkannt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz bietet nun flt die Benützer von bereits vorhandenen Bootsmdaranlagen an, die Radarbel]ihigung für den Bodensee in Vorarlberg zu erwerben. Rahmen eines Schulungskurses an zwei Abendterminen werden durch einen erfahrenen Radarexperten die nachstehenden theoretischen Grundlagen vorgetragen: lm l. 2, 3. 4. 5. 6. Prinzipien des Radar Radanysteme Radargefahren (Montage, Betrieb) Bedienung modemer Radargeräte mit Seekarte Kollisionsvermeidung mit dem Radar Radarfehler -3- Am Ende des zweiten Schulungsabends wird dann in Form eines Multiple ChoiseVedahrens f€stgestellt, ob der Radarpatentbewerber den Ausbildungsstoff behenscht Folgende Schulungstermine sind vorgesehen: Schulungskurs 1: Dienstag, 16. Juni 2015 von l8:00 bis ca2l:00Uhr und Donnerstag, 18. Juni 2015, ebenfalls von 18:00 bis ca 2l:00 uhr Schuluneskurs 2: Dienstag,23. Juni 2015 von l8:00 bis ca2l:00Uhr und Donnerstag, 25. Juni 2015, ebenfalls von l8:00 bis ca 21:00 Uhr Die Schulungen finden im Silzungssaal Bodensee d Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Bahnhofstraße 41, Erdgeschoss, Eingang Saal Bodensee, statt. Es wird gebeten, sich bei Bedarf bei Henn Reinhard Gartner telefonisch (05574/4951- 52052) ;der per Mail unter [email protected] ftir einen dieser beiden Schulungskurse verbindlich bis längstens Mittwoch, den 03.06.2015 anzumelden' In einem zweiten Abschnitt efolgt dann die Praxisausbildung bei Dunkelheit auf dem See. Diese Abend- bzw Nachttermine sind nach positiver Absolvierung des theoretischen Ausbildungsteiles direkt mit dem Radarexperten abzustimmen. Absolvierung des praktischen Teiles soll bei den Bewerbern der Blaulichtorganisationen auf den jeweiligen Einsatzbooten, bei privaten Bewerbern Die gemeinsam auf einem geeigneten Wasserfahrzeug erfolgen. Im Anschluss an den Pra'\isteil erhalten jeweils positiv bewertete Bewerber eine Bestätigung über die nachgewiesene Radarbefdhigung. Mit dieser Bestätigung muss Eintrag des Vermsrkes ,,radarbeftihigt" in das Schifferpatent durch die Behörde vom jeweiligen Schifferyatentinhaber gesondert beantagt werden. dann dir Grundsätzlich wird der fiir die theoretische und praktische Ausbildung entstehende Aufiryand kostendeckend auf die Teilnehmer umgelegt. Daher werden die Entgelte flir die theoretische und praktische Ausbildung je nach Zeitaufuand und Anzahl der Teilnehmer in Rechnung gestellt Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verrechnet keine Kosten für die Bereitstellung des Schulungsraumes und des hiezu notwendigen Personals. Für den extemen Schulungsleiter sind je nach Anzahl der Teilnehmer mit Kosten pro Person von gob geschätzt ca Euro 100,- zu rechnen. Allfldllige Boots- oder S;hiffsmietentgelte werden ebenfalls aliquotiert. Die Eintragung in das Schifferpatent ist gesondert mit Euro 39,50 gebührenpflichtig. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz behält sich vor, aus organisatodschen Gründen Alderungen vorzunehmen. -4- Um Kenntnis und mit der Bitte um Information von betroffenen Bootseignern bzw Schiffsführerr sowie Anmeldung zu einem der beiden Ausbildüngskurse bis längstens 03.06.2015 wird ersucht. Mit freundlichen GIü߀n Ergeht an: 1. Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz, SMTP: [email protected] Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, Florianistraße 1,6800 Feldkirch, SMTP: offi ce@1fu -vorarlberg.at 3. Östeneichische Wasserettung, Druckergasse 40,6900 Bregenz, SMTP: [email protected] 4. staatlichen Fischereiaufseher, Herrn Markus Holzer, im Hause, SMTP: [email protected] 5. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft (VIid), via VOKIS versendet Zech Kies GmbH, Katilswerkstraße 2,6714 Nüziders, SMTP: 6. [email protected] 7. Rohrspitz Yachting Salzmann GmbH, zH Henn Günther Salzmann, Rohr 1 , 6972 Fußach, SMTP; [email protected] 8. Vorarlberg Lines-Bodenseeschifffahrt, zH des Betriebsleiteß, Herrn Johann Wüstner, Seestraße 4, 6900 Bregenz, SMTP: [email protected] 9. Gemeinde Fußach, 6972 Fußach,SMTP: [email protected] l0.Gemeinde Höchst, 6973 Höchst, SMTP: [email protected] I l.Gemeinde Gaißau, 6974 Gaißau, SMTP: [email protected] 12. Marktgemeinde Hard, 6971 Hard, SMTP: [email protected] l3.Gemeinde Lochau, 691 I Lochau, SMTP: [email protected], l4Amt der Landeshauptstadt, 6900 Bregenz. SMTP: [email protected], -.l5.Yachtclub Bregenz, zH des Präsiderten Herm Dr Reinhard Weh, Olrainstraße 11, 6900 Bregenz 16. Motorboolsegel-Sportverein Rheindelta, zH des Präsidenten Herm Martin Schweninger, Enga 1 6, 6890 Lustenau, SMTP: [email protected] lT.Frau Maria Rohner, Hafenstraße , 6972 Fußach 2.
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