Document

W
Bezirkshoup
Zahl: BHBRI-6000.19
Btegel.J,z,
am28.04.2015
Auskunft:
Reinhard Oafiner
T el: +43 (0)5 57 4 / 49 s 1 - 520 s2
Betreff:
Verwendung von Radaranlagen aufdem Bodensee und Erlangung des
amtlichen Radarpatentes bzw der Radarbeftihigung
nach der Bodensee-SchiflTahrts-Ordnung
- Angebot von Schulungskursen
Sehr geehrte Damen und Henen,
für die Verwendung von Radar als Navigationshilfe wurden in der am 01.01.2014 in
Kraft getretenen Novelle der Bodensee-Schifffahfis-Ordnung verschiedene
bedeutsame Anderungen vorgenommen:
Nach $ 6.12 Abs
I
der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung kann bei der Führung eines
Fahrzeuges Radar als Navigationshilfe verwendet werden, wenn
1. der Schiffsfiihrer ein amtliches Radaryatcnt oder ein diesem gleichwertiges Patent
eines Bodenseeuferstaates besitzt,
2. sich im Steuerstand eine zweite Person befindet, die mit der Verwendung von Radar
in der Schifffahf hinreichend vertraut ist und
3. das Fahrzeug mit einer Sprechfunkanlage gernäß $ 13.21 ausgedstet ist.
Gemäß $ 6.12 Abs 2 leg cit ist die Anwesenheit einer zweiten Person im Steuerstand
nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen Radar-Einpersonen-Steuerstand
verftigt.
Nach $ 6.13 Abs 2 leg cit müssen Fahzeuge bei unsichtigem Wetter, bei denen die
Entfemung zwischen Steuerstand und Bug mehr als 15 m betdgt, Radü gemäß $ 6.12
benützen. Andere Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend der
verminderten Sicht herabsetzen, es sei denn, sie verwenden Radar gemäß $ 6.12.
Die Übergangsfrist zul Erlangung des Radarpatentes bzw der Radarbefiihigung erlischt
gemäß $ 16.03 Abs 2 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung am 3 l. 12.2015.
Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhotstraße 4l A-6901 Bregenz www.vorarlberS.atlbh DVR0058777
Tel: +43(0)5574/4951-0 Faxr+43(0)5574/5ll'952095 E-Mail: bhbregenr@)vorarlbers.at
_)
_
Nach $ 13.09 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung dürfen für die Schifffahrt auf
dem Bodensee nur geeignete, vor der Behörde zugelassene Radargeräte
verwendet werden.
Die von der Behörde zuselassenen Radarseräte müssen in der Zulassungsurkunde des
wassedahrzeuges mit dem Vermerk..Fit die Radarfahrt eeeienet" eingetragen sein.
Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auf $ 13.21 Abs I der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, wonach folgende Fahrzeuge mit einer
Sprechfunkanlage ausgerüstet sein müssen, welche die Kommunikation der Schiffe
untereinander und zum Land ermöglicht:
1. Fahrgastschiffe, die für die Beörderung von mehr als
2.
3.
4.
5.
12 Fahrgästen zugelassen
sind,
Güterschiffe mit einer Länge von mehr als 20 m,
Fahrzeuge, die Radar als Navigationshilfe verwenden ($ 6.12)
Fahrzeuge, die fiir hoheitliche Aufgaben oder im gewässerkundlichen Dienst
eingesetzt werden und
Fahrzeuge, die Zwecken der Rettnngs- und Hilfeleistung dienen.
Sorechfunkzeusnis erforderlich.
Bodensee sind in Einsatzfahrzeugen, Fahrgastschiffen, Güterschiffen und
vereinzelt auch auf Vergnügungsfahrzeugen bereits Radargeräte seit vielen Jahren in
Verwendung, ungeachtet dessen ist hiefür ab 01.01.2016 ein amtliches Radarp4]lg!!
das bestehende Schifferoatent
oder die Eintrasung der Radarbefühieuns
werden sol1.
eingesetzt
eforderlich. sofem Radar als Navigationshilfe
Auf dem
in
für den Bodensee konnte bisher in Deutschland oder in der
Schweiz durch die Absolvierung entsprechendq theoretischer und Faktischer
Dieses Radarpatent
Schulungskurse erlangt und grundsätzlich in Osterreich anerkannt werden. Die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz bietet nun flt die Benützer von bereits vorhandenen
Bootsmdaranlagen an, die Radarbel]ihigung für den Bodensee in Vorarlberg zu
erwerben.
Rahmen eines Schulungskurses an zwei Abendterminen werden durch einen
erfahrenen Radarexperten die nachstehenden theoretischen Grundlagen vorgetragen:
lm
l.
2,
3.
4.
5.
6.
Prinzipien des Radar
Radanysteme
Radargefahren (Montage, Betrieb)
Bedienung modemer Radargeräte mit Seekarte
Kollisionsvermeidung mit dem Radar
Radarfehler
-3-
Am Ende des zweiten Schulungsabends wird dann in Form eines Multiple ChoiseVedahrens f€stgestellt, ob der Radarpatentbewerber den Ausbildungsstoff behenscht
Folgende Schulungstermine sind vorgesehen:
Schulungskurs 1:
Dienstag, 16. Juni 2015 von l8:00 bis ca2l:00Uhr und
Donnerstag, 18. Juni 2015, ebenfalls von 18:00 bis ca 2l:00 uhr
Schuluneskurs 2:
Dienstag,23. Juni 2015 von l8:00 bis ca2l:00Uhr und
Donnerstag, 25. Juni 2015, ebenfalls von l8:00 bis ca 21:00 Uhr
Die Schulungen finden im Silzungssaal Bodensee
d
Bezirkshauptmannschaft
Bregenz, Bahnhofstraße 41, Erdgeschoss, Eingang Saal Bodensee, statt.
Es wird gebeten, sich bei Bedarf bei Henn Reinhard Gartner telefonisch (05574/4951-
52052) ;der per Mail unter [email protected] ftir einen dieser beiden
Schulungskurse verbindlich bis längstens Mittwoch, den 03.06.2015 anzumelden'
In einem zweiten Abschnitt efolgt dann die Praxisausbildung bei Dunkelheit auf dem
See. Diese Abend- bzw Nachttermine sind nach positiver Absolvierung des
theoretischen Ausbildungsteiles direkt mit dem Radarexperten abzustimmen.
Absolvierung des praktischen Teiles soll bei den Bewerbern der
Blaulichtorganisationen auf den jeweiligen Einsatzbooten, bei privaten Bewerbern
Die
gemeinsam auf einem geeigneten Wasserfahrzeug erfolgen.
Im Anschluss an den Pra'\isteil erhalten jeweils positiv bewertete Bewerber eine
Bestätigung über die nachgewiesene Radarbefdhigung. Mit dieser Bestätigung muss
Eintrag des Vermsrkes ,,radarbeftihigt" in das Schifferpatent durch die
Behörde vom jeweiligen Schifferyatentinhaber gesondert beantagt werden.
dann
dir
Grundsätzlich wird der fiir die theoretische und praktische Ausbildung entstehende
Aufiryand kostendeckend auf die Teilnehmer umgelegt. Daher werden die Entgelte flir
die theoretische und praktische Ausbildung je nach Zeitaufuand und Anzahl der
Teilnehmer in Rechnung gestellt Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verrechnet
keine Kosten für die Bereitstellung des Schulungsraumes und des hiezu notwendigen
Personals. Für den extemen Schulungsleiter sind je nach Anzahl der Teilnehmer mit
Kosten pro Person von gob geschätzt ca Euro 100,- zu rechnen. Allfldllige Boots-
oder S;hiffsmietentgelte werden ebenfalls aliquotiert. Die Eintragung
in
das
Schifferpatent ist gesondert mit Euro 39,50 gebührenpflichtig.
Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz behält sich vor, aus organisatodschen Gründen
Alderungen vorzunehmen.
-4-
Um Kenntnis und mit der Bitte um Information von betroffenen Bootseignern
bzw Schiffsführerr sowie Anmeldung zu einem der beiden Ausbildüngskurse bis
längstens 03.06.2015 wird ersucht.
Mit freundlichen GIü߀n
Ergeht an:
1. Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz, SMTP:
[email protected]
Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, Florianistraße 1,6800 Feldkirch, SMTP:
offi ce@1fu -vorarlberg.at
3. Östeneichische Wasserettung, Druckergasse 40,6900 Bregenz, SMTP:
[email protected]
4. staatlichen Fischereiaufseher, Herrn Markus Holzer, im Hause, SMTP:
[email protected]
5. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft (VIid), via
VOKIS versendet
Zech
Kies GmbH, Katilswerkstraße 2,6714 Nüziders, SMTP:
6.
[email protected]
7. Rohrspitz Yachting Salzmann GmbH, zH Henn Günther Salzmann, Rohr 1 ,
6972 Fußach, SMTP; [email protected]
8. Vorarlberg Lines-Bodenseeschifffahrt, zH des Betriebsleiteß, Herrn Johann
Wüstner, Seestraße 4, 6900 Bregenz, SMTP: [email protected]
9. Gemeinde Fußach, 6972 Fußach,SMTP: [email protected]
l0.Gemeinde Höchst, 6973 Höchst, SMTP: [email protected]
I l.Gemeinde Gaißau, 6974 Gaißau, SMTP: [email protected]
12. Marktgemeinde Hard, 6971 Hard, SMTP: [email protected]
l3.Gemeinde Lochau, 691 I Lochau, SMTP: [email protected],
l4Amt der Landeshauptstadt, 6900 Bregenz. SMTP: [email protected],
-.l5.Yachtclub Bregenz, zH des Präsiderten Herm Dr Reinhard Weh, Olrainstraße
11, 6900 Bregenz
16. Motorboolsegel-Sportverein Rheindelta, zH des Präsidenten Herm Martin
Schweninger, Enga 1 6, 6890 Lustenau, SMTP: [email protected]
lT.Frau Maria Rohner, Hafenstraße , 6972 Fußach
2.