Unterbezirk Dortmund Sozialpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche Holzheck 16, 44339 Dortmund 0231.985130-19 Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde Kurzkonzept Vorbemerkung Die sozialpädagogische wie auch die psychologische / psychotherapeutische Arbeit in der Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde basieren auf konsequent systemischen Denk- und Handlungsansätzen, die auf die spezifischen Erfordernisse der Jugendlichen und ihrer Familien zugeschnitten sind und eine straffreie Betreuung der Jugendlichen zugrunde legen. „Straffrei“ kennzeichnet dabei eine fachliche Grundorientierung, die gleichzeitig eine hohe und damit für Jugendliche und MitarbeiterInnen anspruchsvolle Beziehungsverbindlichkeit einschließt. Damit bekommen auch die geltenden Strukturen und Regeln in der Gruppe ein besonderes Gewicht. Allgemeine Beschreibung Die Jugendwohngruppe Hörde ist eine Wohngruppe für 8 Jugendliche (in der Regel ab 14 Jahren), die altersgemischt und koedukativ über Tag und Nacht betreut werden. Von den 8 Plätzen sind derzeit 4 Plätze zur intensivpädagogischen Betreuung ausgewiesen. Eine separate Wohnung in derselben Straße wenige Fußminuten entfernt dient mit 2 weiteren Plätzen Jugendlichen zur Verselbständigung, wird aber ebenfalls über 24 Stunden mitbetreut. Die Wohnform soll das Herkunftssystem in kritischen oder belastenden Lebenssituationen zeitweise oder langfristig entlasten, unterstützen und ergänzen. Die Herkunftssysteme werden, je nach individuellen Möglichkeiten, in die Arbeit mit einbezogen. Ziel der Arbeit ist u. a., unter Berücksichtigung des Gesamtsystems, die individuellen Schwierigkeiten und Problemlagen der jungen Menschen zu verstehen, verhärtete Beziehungsstrukturen zu erkennen und die Jugendlichen aus der oft zugeschriebenen alleinigen Verantwortung für die familiären und persönlichen Schwierigkeiten zu befreien. Jeweils abhängig von den Bedürfnissen und Schwierigkeiten der Hilfeempfänger und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten wird die Hilfeform individuell abgestimmt. Sie wird bei Bedarf verändert, ergänzt oder mit anderen Betreuungsangeboten kombiniert. Bei einer evtl. anschließenden weitergehenden Verselbständigung des Jugendlichen kann ggf. eine einrichtungsinterne Vernetzung mit dem `Betreuten Wohnen´ stattfinden. Vor dem Hintergrund der besonderen Problemlagen der Jugendlichen wird über einen erhöhten Personalbestand der erforderliche Betreuungsaufwand in betreuungsintensiven Zeiten und bei psychischen Krisensituationen gewährleistet. Dies bedeutet u. a. konkret, dass i. d. R. mindestens 2 MitarbeiterInnen im regelmäßigen Tagdienst arbeiten (innerhalb der Woche). Die Kapazitäten für eine intensivpädagogische Betreuung wurden vor dem Hintergrund geschaffen, dass die Jugendlichen ganz überwiegend besondere, zeitweilig oder dauerhaft auch ausgeprägte psychische Belastungen aufweisen. Die Gruppe bietet Jugendlichen in einer psychisch instabilen Lebensphase einen geschützten intensivpädagogischen Rahmen, in dem sie eine positive Lebensperspektive entwickeln können. Die enge, intensive und obligatorische Verzahnung mit der psychologisch/psychotherapeutischen Betreuung bzw. Behandlung stabilisiert im Alltag wie auch bei Krisenspitzen und unterstützt das pädagogische Angebot der Jugendwohngruppe. Die Verselbstständigungswohnung ist auf die spezifischen Erfordernisse und Bedarfe der „Care Leaver“ zugeschnitten. Hier werden Jugendliche und junge Volljährige betreut, die aufgrund ihrer persönlichen Situation und / oder ihres Entwicklungsstandes nicht mehr in der Gruppe angemessen betreut werden können, aber gleichzeitig noch eine teils umfängliche strukturelle und emotionale Begleitung im Alltag benötigen, die über das Angebot im Betreuten Wohnen deutlich hinausgeht. Sie werden in jeweils individueller inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung auf das Leben in der eigenen Wohnung vorbereitet. Wir können nicht mit Jugendlichen in der Jugendwohngruppe arbeiten, die die folgenden Aufnahmeausschlusskriterien erfüllen: • • • • • • Impulskontrollstörung mit gerichteten und ungerichteten sowie unkontrollierten Gewalt- und Aggressionsausbrüchen und potentiellem / tatsächlichem fremdverletzenden Verhalten Sexuelle Devianz („Täterarbeit“) Regelmäßiger Alkohol- bzw. Drogenkonsum mit Suchtcharakter und Symptomen körperlicher bzw. psychischer Abhängigkeit Internet- bzw. Spielsucht oder andere Formen einer Suchtproblematik Psychische Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis (Schizophrenie etc.) Symptomatisch besonders ausgeprägte Borderline-Persönlichkeitsstörung (im Einzelfall zu prüfen). Sofern diesbezüglich bei der Vorstellung zur Aufnahme Unklarheiten bestehen, werden die o. g. Kriterien dort vertiefend kommuniziert und individuell abgeklärt. Ggf. sind ergänzende Maßnahmen zu empfehlen bzw. zu installieren. Oft zeigen sich den obigen Kriterien entsprechende, vorher nicht bekannte Verhaltensbesonderheiten erst im Rahmen des Probewohnens (8 Wochen nach Aufnahme). In diesem Falle wird individuell über eine Weiterbetreuung oder (ggf. kurzfristigen) Übergang in eine andere Betreuungsform entschieden. 2 Die psychischen Besonderheiten der Jugendlichen, mit denen wir in der Gruppe arbeiten, bewegen sich unserer Erfahrung nach u. a. beispielsweise in folgendem Rahmen: • • • • • • • • Affektive Störungen (Depressive / bipolare Störungen) Posttraumatische Störungen (Gewalt, sexueller Missbrauch etc.) Persönlichkeitsentwicklungsstörungen Emotionale Störungen Selbstverletzende Verhaltensweisen Angsterkrankungen Beziehungsstörungen Identitäts- und Selbstwertprobleme Die Unterbringung in der Jugendwohngruppe Hörde ist angezeigt, wenn das Herkunftssystem in seiner Erziehungs-, Versorgungs- und Betreuungsfähigkeit durch Problembelastung so eingeschränkt ist, dass eine altersentsprechende geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist und nur durch seine zeitweilige oder dauerhafte Fremdunterbringung kombiniert mit ergänzender Eltern- und Familienarbeit stabilisiert und günstig unterstützt werden kann. Hinzu kommt das Erfordernis einer erhöhten Betreuungsintensität oder –frequenz zur angemessenen Versorgung des Jugendlichen. Anzeichen für die genannten Problembelastungen können u. a. sein: • • • • • • • • • Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungs- und Beziehungsstörungen schwerwiegende Familienkonflikte und -krisen Erfahrung von Grenzüberschreitungen Bedrohungen Erfahrungen von körperlicher, sexueller und verbaler Gewalt Vernachlässigungserfahrungen Überforderungen Schulverweigerung Psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten bei den Jugendlichen selbst oder bei Eltern bzw. anderen Familienmitgliedern Ziele Die Zielsetzung der Betreuung in der Jugendwohngruppe liegt im Allgemeinen u. a. in folgenden Bereichen (jedoch individuell zu planen, ggf. zu ergänzen und durchzuführen): • • • • • • • • • • Einlassen auf das neue Lebensfeld Emotionale und psychische Stabilisierung Verringerung des Leidensdrucks Verringerung der psychischen Symptomatik Identitätsfindung, Ausbau und Stärkung von Fähigkeiten Überwindung persönlicher Schwierigkeiten Erarbeitung von Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeitserleben Nach Möglichkeit Erreichen von schulischen und/oder beruflichen Zielen Strukturierung des Alltags, Freizeitgestaltung Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung 3 • • • • • Stärkung der Ressourcen des Familiensystems und des einzelnen Jugendlichen Je nach Auftrag und Verlauf ggf. Rückkehr in das Herkunftssystem Befähigung zum Leben in anderen Lebenszusammenhängen Je nach Auftrag und Verlauf ggf. Verselbständigung Kooperation von Eltern und Einrichtung in der Verantwortlichkeit für die Erziehung und Versorgung Pädagogische Grundleistungen Die Wohngruppe stellt für die Jugendlichen einen neuen und befristeten Lebensmittelpunkt dar. Im Rahmen einer selbständigen Organisation und Lebensführung wird der Erziehungsbzw. Betreuungsstil so gestaltet, dass z. B. durch person- und situationsbezogene Planung, straffreie Beziehungsarbeit und Gewährleistung von Individualität Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Vertrauen aufgebaut werden können. Die auf diesen Voraussetzungen basierenden pädagogischen Grundleistungen im Betreuungsprozess werden durch interne Leitungsberatung, intensive psychologische Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen einschließlich hoher Präsenzzeiten in der Gruppe sowie ggf. externe Beratungskompetenz (z. B. Supervision) unterstützt. Sozialpädagogische / systemische / psychologische Diagnostik: • • • Klärung persönlicher, system- und lebensfeldbezogener Ressourcen des Jugendlichen und der Familie (ausführliche sozialpädagogisch-systemische Eingangsdiagnostik als Aufnahmestandard) Klärung von definierten Problembereichen (Schule, Freizeit, Verhaltensauffälligkeiten) Klärung und ggf. Durchführung / Einleitung weiter gehender diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen (psychologisches Eingangsscreening als Aufnahmestandard) Auftragsdifferenzierung und individuelle Zielformulierung: • • • • • gemeinsame Formulierung und ggf. Konsensfindung von Aufträgen und Zielen der Jugendlichen, der Eltern, der Jugendämter und Vormünder Konkretisierung der Aufträge und Ziele für den Gruppenalltag und die Inhalte und Strukturen der Betreuung Ggf. Zeitplanung in Abhängigkeit von Aufträgen und Zielen Empfehlung zur Beendigung, Veränderung oder Fortführung der Hilfe zur Erziehung (HzE) Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Hilfeplanes durch Jugendliche und Eltern Elemente der Betreuung u. a.: • Gestaltung einer straffrei-systemisch geprägten Gruppenkultur und Atmosphäre mit verlässlichen Beziehungen 4 • • • • • • • • • • • Rund-um-die-Uhr-Betreuung (keine Nachtwachen, sondern Nachtbereitschaftsdienste, z. T. auch mit Rufbereitschaften) Vermittlung von Werten, Grenzen und Regeln Vermittlung respektvollen und wertschätzenden Umgangs mit anderen Menschen soziale und emotionale Förderung Mitbestimmung und Beteiligung bei der Organisation des Alltags und gemeinsamer Aktivitäten Freizeitgestaltung, Feste, gemeinsame Ferienfahrten und Unternehmungen Hilfen bei der Tagesstrukturierung Anleitung beim Erlernen und der Entwicklung der hauswirtschaftlichen und lebenspraktischen Aufgaben (indikationsorientiert) Sicherstellung der Grundbedürfnisse Betreuung bei den Hausaufgaben bzw. entsprechende Betreuung der Jugendlichen, die die Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht besuchen können Individuelle pädagogische Arbeit an und mit den psychischen Besonderheiten der Jugendlichen in enger Verbindung und Abstimmung mit der psychologischen Betreuung / psychotherapeutischen Behandlung Individuelle pädagogische Begleitung u. a.: • • • • • • • • • • • • Erweiterung von Konfliktfähigkeit, sozialer Kompetenz und Eigenverantwortung angemessener Umgang mit eigenen Gefühlen Erlernen von Konflikttoleranz und Konfliktaustragung als wichtigen Entwicklungselementen Einhalten der alterstypischen Verpflichtungen (Schule, Ausbildung etc.) bzw. Förderung einer entsprechenden Haltung, soweit vom Jugendlichen leistbar körperliche und psychische Gesundheitsvorsorge und Körperhygiene Vorbereitung auf andere Lebensfelder Einübung demokratischer und toleranter Haltungen im Gruppenalltag im Verlauf regelmäßige Reflektion, ggf. Veränderung und Konkretisierung der Aufträge und Ziele für die individuelle Entwicklung im Gruppenalltag geschlechtsspezifische Identitätsfindung, ggf. Aufklärung ggf. auch im Hilfeverlauf erneute oder veränderte Einleitung weiterer interner und externer Hilfemaßnahmen, etwa heilpädagogischer oder therapeutischer Angebote Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungsstellen Bei Jugendlichen in der Verselbstständigungswohnung je nach Entwicklungsstand abgestufte Begleitung bei der Alltagsbewältigung zur Vorbereitung auf einen eigenen Haushalt Beziehungs- und Konfliktbearbeitung mit dem Herkunftssystem u. a.: • • • Beziehungsklärung und Beratungsarbeit mit dem Herkunftssystem, soweit aus der Gruppe heraus leistbar Informatorische und ggf. direkte Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten an allen wichtigen Erziehungs- bzw. Betreuungsfragen Förderung von Familienkontakten und Besuchen 5 Partizipation: • • • • • Der systemisch-lösungsorientierte und straffreie pädagogische Betreuungsansatz beinhaltet ein hohes Maß an Transparenz im Umgang aller Jugendlichen und MitarbeiterInnen untereinander. Dies bedeutet, dass die Jugendlichen bereits über die alltägliche Kommunikation unmittelbar und mittelbar beteiligt sind an strukturellen, inhaltlichen und betreuerischen Belangen in der Wohngruppe. Im Einzelnen haben sie jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelgesprächen, Gruppengesprächen oder in anderen Kontexten mit den PädagogInnen und im Rahmen von Gruppenbesprechungen untereinander Themen anzusprechen, zu klären und Anregungen für Veränderungen und Weiterentwicklungen einzubringen. Des Weiteren sind die Jugendlichen an der Hilfeplanung beteiligt, indem sie die Hilfeplanvorlage vor Weiterleitung an andere mit der fallzuständigen Pädagogin besprechen und eigene Beiträge hierzu einbringen können, die in die Vorlage aufgenommen werden. Die Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit, vor der Weiterleitung der Vorlage Anmerkungen, Kritik oder Ergänzungen anzubringen, die berücksichtigt werden. Beschwerdemanagement: • • Jugendlichen und Bezugspersonen (Eltern, Vormünder) werden bei Aufnahme darüber aufgeklärt, an welche internen und externen Stellen sie sich konkret bei Beschwerden wenden können, soweit diese nicht in der Gruppe unmittelbar geklärt werden können. Angaben zu den relevanten Personen sowie ihre jeweiligen Kontaktdaten (Telefon) werden bei Aufnahme den Jugendlichen und den Bezugspersonen in Schriftform ausgehändigt. Psychologische Leistungen • • • • • • • • • • • • Psychologisches Eingangsscreening für jeden neu aufgenommenen Jugendlichen Psychologische Betreuung jedes Jugendlichen in der Wohngruppe, qualitativ und quantitativ individuell ausgerichtet Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation und bei Einverständnis des Jugendlichen und ggf. der Eltern / des Vormunds Durchführung von Psychotherapie mit Jugendlichen in individuell unterschiedlicher Intensität und Frequenz (gesetzliche Schweigepflicht wird gewahrt) Krisenintervention mit Jugendlichen Systemische Familienberatung und –therapie im Einzelfall je nach Indikation ggf. gruppentherapeutische Angebote Enge Anbindung an den Alltag und an die pädagogischen Prozesse (Präsenzzeiten unmittelbar in der JWG) Psychologische Begleitung und Beratung des Teams und einzelner PädagogInnen Team- und Einzelcoachings und interne Fallsupervision Betreuung von MitarbeiterInnen nach krisenhaften Ereignissen in der Gruppe Fortbildung im Bereich „Systemische Pädagogik“ Vernetzung und Kooperation mit externen kinder- und jugendpsychiatrischen und therapeutischen Fachleuten und Institutionen 6 MitarbeiterInnen Die Arbeit in der Jugendwohngruppe wird durch Jugend- und HeimerzieherInnen, teils mit unterschiedlichen Zusatzfort- und -weiterbildungen, Zusatzkräfte und PraktikantInnen geleistet, unterstützt durch hauswirtschaftliche Fachkräfte. Der psychologische Psychotherapeut ist ebenfalls den Jugendwohngruppen Eving und Hörde zugeordnet. Hinzu kommen Personalanteile für Hausmeistertätigkeiten sowie Leitungs- und Verwaltungsanteile. Räumliche Ausstattung: • • • • • Einbettzimmer, Wohn- , Küchen- , Sanitär- , Freizeiträume Büro- und Bereitschaftszimmer Großflächige Außenanlage (Garten) Der separate intensivpädagogische und therapeutische Arbeitsbereich mit mehreren Räumen im Hofhaus der JWG Eving wird im Rahmen der psychologischen Betreuung / Psychotherapie für die Jugendlichen der JWG Hörde zeitweise mitgenutzt Verselbständigungswohnung mit drei Einzelzimmern, Wohnzimmer, Küche und Sanitärräumen wenige Gehminuten von der JWG entfernt Vernetzungen Es besteht die Möglichkeit des Verbundes mit weiteren AWO-Dienstleistungen; weitere externe Kooperationen bestehen mit der LWL-Klinik Dortmund (Elisabeth-Klinik), Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und JugendpsychiaterInnen/-ärzte, sonstigen therapeutischen Dienstleistern und natürlich mit Schulen und Maßnahmenträgern. Weitergehende Informationen und Aufnahmeanfragen Die Gruppenleitung und die pädagogische Gesamtleitung der Wohngruppen stehen für Informationen zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten Jugendämter die Leistungsbeschreibung, die derzeit gültige Entgeltvereinbarung sowie eine schriftliche Fassung unseres Aufnahmeprocederes, die noch einmal wesentliche Rahmenbedingungen und Abläufe benennt. 7 Ansprechpartner Gruppenleitung: Anne Pusch 0231-3950527 [email protected] Pädagogische Leitung Jugendwohngruppen: Fried Kirsch 0231-985130-12 [email protected] Psychologische Betreuung / Psychotherapie: Dipl.-Psych. Ulrich Gehrmann Psychologischer Psychotherapeut 0231-985130-15 oder über die Jugendwohngruppe [email protected] Adresse: Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde Unverhofftstr. 28 44263 Dortmund Telefon: 0231-3950527 Fax: 0231-3950543 E-Mail: [email protected] Literatur zur Arbeit in der Jugendwohngruppe: Gehrmann, Ulrich (2015): „Außen bin ich der Drache, innen das Einhorn“ – Gedanken zur Arbeit mit Tierfiguren in der systemischen Psychotherapie mit Jugendlichen, in: Hanswille, R. (Hg.): Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, Online-Material. Gehrmann, Ulrich (2015, in Vorbereitung): Ressource Jugendhilfe. Systemische Sozialpädagogik in stationären Jugendwohngruppen. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht. Gehrmann, Ulrich (2015): Stationäre Jugendhilfe, in: Hanswille, R. (Hg.): Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, S. 532 ff. Gehrmann, Ulrich (2015): Systemische Psychotherapie mit Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe – eine Modellskizze, in: Hanswille, R. (Hg.): Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, Online-Material. 8 Das Wohnzimmer im oberen Geschoss der Wohngruppe Sofaecke im Wohnzimmer 9 Ein Jugendlichenzimmer im Obergeschoss der Wohngruppe Das Büro im Erdgeschoss 10 Das Esszimmer der Gruppe im Erdgeschoss Küche / Essplatz der Wohngruppe 11 Der große Garten (der zur Gruppe gehört) hinter dem Haus Der Eingangsbereich der Wohngruppe von der Straße aus gesehen 12
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