Kurzkonzept Jugendwohngruppe Dortmund

Unterbezirk Dortmund
Sozialpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche
Holzheck 16, 44339 Dortmund
0231.985130-19
Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde
Kurzkonzept
Vorbemerkung
Die sozialpädagogische wie auch die psychologische / psychotherapeutische Arbeit in der
Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde basieren auf konsequent systemischen Denk- und
Handlungsansätzen, die auf die spezifischen Erfordernisse der Jugendlichen und ihrer
Familien zugeschnitten sind und eine straffreie Betreuung der Jugendlichen zugrunde legen.
„Straffrei“ kennzeichnet dabei eine fachliche Grundorientierung, die gleichzeitig eine hohe
und damit für Jugendliche und MitarbeiterInnen anspruchsvolle Beziehungsverbindlichkeit
einschließt. Damit bekommen auch die geltenden Strukturen und Regeln in der Gruppe ein
besonderes Gewicht.
Allgemeine Beschreibung
Die Jugendwohngruppe Hörde ist eine Wohngruppe für 8 Jugendliche (in der Regel ab 14
Jahren), die altersgemischt und koedukativ über Tag und Nacht betreut werden. Von den 8
Plätzen sind derzeit 4 Plätze zur intensivpädagogischen Betreuung ausgewiesen. Eine separate
Wohnung in derselben Straße wenige Fußminuten entfernt dient mit 2 weiteren Plätzen
Jugendlichen zur Verselbständigung, wird aber ebenfalls über 24 Stunden mitbetreut. Die
Wohnform soll das Herkunftssystem in kritischen oder belastenden Lebenssituationen
zeitweise oder langfristig entlasten, unterstützen und ergänzen. Die Herkunftssysteme werden,
je nach individuellen Möglichkeiten, in die Arbeit mit einbezogen.
Ziel der Arbeit ist u. a., unter Berücksichtigung des Gesamtsystems, die individuellen
Schwierigkeiten und Problemlagen der jungen Menschen zu verstehen, verhärtete
Beziehungsstrukturen zu erkennen und die Jugendlichen aus der oft zugeschriebenen
alleinigen Verantwortung für die familiären und persönlichen Schwierigkeiten zu befreien.
Jeweils abhängig von den Bedürfnissen und Schwierigkeiten der Hilfeempfänger und unter
Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten wird die Hilfeform individuell abgestimmt. Sie wird
bei Bedarf verändert, ergänzt oder mit anderen Betreuungsangeboten kombiniert. Bei einer
evtl. anschließenden weitergehenden Verselbständigung des Jugendlichen kann ggf. eine
einrichtungsinterne Vernetzung mit dem `Betreuten Wohnen´ stattfinden.
Vor dem Hintergrund der besonderen Problemlagen der Jugendlichen wird über einen
erhöhten Personalbestand der erforderliche Betreuungsaufwand in betreuungsintensiven
Zeiten und bei psychischen Krisensituationen gewährleistet. Dies bedeutet u. a. konkret, dass
i. d. R. mindestens 2 MitarbeiterInnen im regelmäßigen Tagdienst arbeiten (innerhalb der
Woche).
Die Kapazitäten für eine intensivpädagogische Betreuung wurden vor dem Hintergrund
geschaffen, dass die Jugendlichen ganz überwiegend besondere, zeitweilig oder dauerhaft
auch ausgeprägte psychische Belastungen aufweisen. Die Gruppe bietet Jugendlichen in einer
psychisch instabilen Lebensphase einen geschützten intensivpädagogischen Rahmen, in dem
sie eine positive Lebensperspektive entwickeln können. Die enge, intensive und
obligatorische Verzahnung mit der psychologisch/psychotherapeutischen Betreuung bzw.
Behandlung stabilisiert im Alltag wie auch bei Krisenspitzen und unterstützt das
pädagogische Angebot der Jugendwohngruppe.
Die Verselbstständigungswohnung ist auf die spezifischen Erfordernisse und Bedarfe der
„Care Leaver“ zugeschnitten. Hier werden Jugendliche und junge Volljährige betreut, die
aufgrund ihrer persönlichen Situation und / oder ihres Entwicklungsstandes nicht mehr in der
Gruppe angemessen betreut werden können, aber gleichzeitig noch eine teils umfängliche
strukturelle und emotionale Begleitung im Alltag benötigen, die über das Angebot im
Betreuten Wohnen deutlich hinausgeht. Sie werden in jeweils individueller inhaltlicher und
zeitlicher Ausgestaltung auf das Leben in der eigenen Wohnung vorbereitet.
Wir können nicht mit Jugendlichen in der Jugendwohngruppe arbeiten, die die folgenden
Aufnahmeausschlusskriterien erfüllen:
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Impulskontrollstörung mit gerichteten und ungerichteten sowie unkontrollierten
Gewalt- und Aggressionsausbrüchen und potentiellem / tatsächlichem fremdverletzenden Verhalten
Sexuelle Devianz („Täterarbeit“)
Regelmäßiger Alkohol- bzw. Drogenkonsum mit Suchtcharakter und Symptomen
körperlicher bzw. psychischer Abhängigkeit
Internet- bzw. Spielsucht oder andere Formen einer Suchtproblematik
Psychische Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis (Schizophrenie etc.)
Symptomatisch besonders ausgeprägte Borderline-Persönlichkeitsstörung (im
Einzelfall zu prüfen).
Sofern diesbezüglich bei der Vorstellung zur Aufnahme Unklarheiten bestehen, werden die o.
g. Kriterien dort vertiefend kommuniziert und individuell abgeklärt. Ggf. sind ergänzende
Maßnahmen zu empfehlen bzw. zu installieren.
Oft zeigen sich den obigen Kriterien entsprechende, vorher nicht bekannte Verhaltensbesonderheiten erst im Rahmen des Probewohnens (8 Wochen nach Aufnahme). In diesem
Falle wird individuell über eine Weiterbetreuung oder (ggf. kurzfristigen) Übergang in eine
andere Betreuungsform entschieden.
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Die psychischen Besonderheiten der Jugendlichen, mit denen wir in der Gruppe arbeiten,
bewegen sich unserer Erfahrung nach u. a. beispielsweise in folgendem Rahmen:
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Affektive Störungen (Depressive / bipolare Störungen)
Posttraumatische Störungen (Gewalt, sexueller Missbrauch etc.)
Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
Emotionale Störungen
Selbstverletzende Verhaltensweisen
Angsterkrankungen
Beziehungsstörungen
Identitäts- und Selbstwertprobleme
Die Unterbringung in der Jugendwohngruppe Hörde ist angezeigt, wenn das Herkunftssystem
in seiner Erziehungs-, Versorgungs- und Betreuungsfähigkeit durch Problembelastung so
eingeschränkt ist, dass eine altersentsprechende geistige, seelische und körperliche
Entwicklung des Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist und nur durch seine zeitweilige
oder dauerhafte Fremdunterbringung kombiniert mit ergänzender Eltern- und Familienarbeit
stabilisiert und günstig unterstützt werden kann. Hinzu kommt das Erfordernis einer erhöhten
Betreuungsintensität oder –frequenz zur angemessenen Versorgung des Jugendlichen.
Anzeichen für die genannten Problembelastungen können u. a. sein:
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Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungs- und Beziehungsstörungen
schwerwiegende Familienkonflikte und -krisen
Erfahrung von Grenzüberschreitungen
Bedrohungen
Erfahrungen von körperlicher, sexueller und verbaler Gewalt
Vernachlässigungserfahrungen
Überforderungen
Schulverweigerung
Psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten bei den Jugendlichen selbst oder bei
Eltern bzw. anderen Familienmitgliedern
Ziele
Die Zielsetzung der Betreuung in der Jugendwohngruppe liegt im Allgemeinen u. a. in
folgenden Bereichen (jedoch individuell zu planen, ggf. zu ergänzen und durchzuführen):
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Einlassen auf das neue Lebensfeld
Emotionale und psychische Stabilisierung
Verringerung des Leidensdrucks
Verringerung der psychischen Symptomatik
Identitätsfindung, Ausbau und Stärkung von Fähigkeiten
Überwindung persönlicher Schwierigkeiten
Erarbeitung von Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeitserleben
Nach Möglichkeit Erreichen von schulischen und/oder beruflichen Zielen
Strukturierung des Alltags, Freizeitgestaltung
Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung
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Stärkung der Ressourcen des Familiensystems und des einzelnen Jugendlichen
Je nach Auftrag und Verlauf ggf. Rückkehr in das Herkunftssystem
Befähigung zum Leben in anderen Lebenszusammenhängen
Je nach Auftrag und Verlauf ggf. Verselbständigung
Kooperation von Eltern und Einrichtung in der Verantwortlichkeit für die Erziehung
und Versorgung
Pädagogische Grundleistungen
Die Wohngruppe stellt für die Jugendlichen einen neuen und befristeten Lebensmittelpunkt
dar. Im Rahmen einer selbständigen Organisation und Lebensführung wird der Erziehungsbzw. Betreuungsstil so gestaltet, dass z. B. durch person- und situationsbezogene Planung,
straffreie Beziehungsarbeit und Gewährleistung von Individualität Verlässlichkeit,
Verbindlichkeit und Vertrauen aufgebaut werden können. Die auf diesen Voraussetzungen
basierenden pädagogischen Grundleistungen im Betreuungsprozess werden durch interne
Leitungsberatung, intensive psychologische Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen
einschließlich hoher Präsenzzeiten in der Gruppe sowie ggf. externe Beratungskompetenz (z.
B. Supervision) unterstützt.
Sozialpädagogische / systemische / psychologische Diagnostik:
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Klärung persönlicher, system- und lebensfeldbezogener Ressourcen des Jugendlichen
und der Familie (ausführliche sozialpädagogisch-systemische Eingangsdiagnostik als
Aufnahmestandard)
Klärung von definierten Problembereichen (Schule, Freizeit, Verhaltensauffälligkeiten)
Klärung und ggf. Durchführung / Einleitung weiter gehender diagnostischer und
therapeutischer Maßnahmen (psychologisches Eingangsscreening als Aufnahmestandard)
Auftragsdifferenzierung und individuelle Zielformulierung:
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gemeinsame Formulierung und ggf. Konsensfindung von Aufträgen und Zielen der Jugendlichen, der Eltern, der Jugendämter und Vormünder
Konkretisierung der Aufträge und Ziele für den Gruppenalltag und die Inhalte und
Strukturen der Betreuung
Ggf. Zeitplanung in Abhängigkeit von Aufträgen und Zielen
Empfehlung zur Beendigung, Veränderung oder Fortführung der Hilfe zur Erziehung
(HzE)
Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Hilfeplanes durch Jugendliche
und Eltern
Elemente der Betreuung u. a.:
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Gestaltung einer straffrei-systemisch geprägten Gruppenkultur und Atmosphäre mit
verlässlichen Beziehungen
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Rund-um-die-Uhr-Betreuung (keine Nachtwachen, sondern Nachtbereitschaftsdienste,
z. T. auch mit Rufbereitschaften)
Vermittlung von Werten, Grenzen und Regeln
Vermittlung respektvollen und wertschätzenden Umgangs mit anderen Menschen
soziale und emotionale Förderung
Mitbestimmung und Beteiligung bei der Organisation des Alltags und gemeinsamer
Aktivitäten
Freizeitgestaltung, Feste, gemeinsame Ferienfahrten und Unternehmungen
Hilfen bei der Tagesstrukturierung
Anleitung beim Erlernen und der Entwicklung der hauswirtschaftlichen und
lebenspraktischen Aufgaben (indikationsorientiert)
Sicherstellung der Grundbedürfnisse
Betreuung bei den Hausaufgaben bzw. entsprechende Betreuung der Jugendlichen, die
die Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht besuchen können
Individuelle pädagogische Arbeit an und mit den psychischen Besonderheiten der
Jugendlichen in enger Verbindung und Abstimmung mit der psychologischen
Betreuung / psychotherapeutischen Behandlung
Individuelle pädagogische Begleitung u. a.:
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Erweiterung von Konfliktfähigkeit, sozialer Kompetenz und Eigenverantwortung
angemessener Umgang mit eigenen Gefühlen
Erlernen von Konflikttoleranz und Konfliktaustragung als wichtigen
Entwicklungselementen
Einhalten der alterstypischen Verpflichtungen (Schule, Ausbildung etc.) bzw.
Förderung einer entsprechenden Haltung, soweit vom Jugendlichen leistbar
körperliche und psychische Gesundheitsvorsorge und Körperhygiene
Vorbereitung auf andere Lebensfelder
Einübung demokratischer und toleranter Haltungen im Gruppenalltag
im Verlauf regelmäßige Reflektion, ggf. Veränderung und Konkretisierung der
Aufträge und Ziele für die individuelle Entwicklung im Gruppenalltag
geschlechtsspezifische Identitätsfindung, ggf. Aufklärung
ggf. auch im Hilfeverlauf erneute oder veränderte Einleitung weiterer interner und
externer Hilfemaßnahmen, etwa heilpädagogischer oder therapeutischer Angebote
Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungsstellen
Bei Jugendlichen in der Verselbstständigungswohnung je nach Entwicklungsstand
abgestufte Begleitung bei der Alltagsbewältigung zur Vorbereitung auf einen eigenen
Haushalt
Beziehungs- und Konfliktbearbeitung mit dem Herkunftssystem u. a.:
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Beziehungsklärung und Beratungsarbeit mit dem Herkunftssystem, soweit aus der
Gruppe heraus leistbar
Informatorische und ggf. direkte Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten an allen
wichtigen Erziehungs- bzw. Betreuungsfragen
Förderung von Familienkontakten und Besuchen
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Partizipation:
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Der systemisch-lösungsorientierte und straffreie pädagogische Betreuungsansatz
beinhaltet ein hohes Maß an Transparenz im Umgang aller Jugendlichen und
MitarbeiterInnen untereinander.
Dies bedeutet, dass die Jugendlichen bereits über die alltägliche Kommunikation
unmittelbar und mittelbar beteiligt sind an strukturellen, inhaltlichen und
betreuerischen Belangen in der Wohngruppe.
Im Einzelnen haben sie jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelgesprächen,
Gruppengesprächen oder in anderen Kontexten mit den PädagogInnen und im Rahmen
von Gruppenbesprechungen untereinander Themen anzusprechen, zu klären und
Anregungen für Veränderungen und Weiterentwicklungen einzubringen.
Des Weiteren sind die Jugendlichen an der Hilfeplanung beteiligt, indem sie die
Hilfeplanvorlage vor Weiterleitung an andere mit der fallzuständigen Pädagogin
besprechen und eigene Beiträge hierzu einbringen können, die in die Vorlage
aufgenommen werden.
Die Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit, vor der Weiterleitung der Vorlage
Anmerkungen, Kritik oder Ergänzungen anzubringen, die berücksichtigt werden.
Beschwerdemanagement:
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Jugendlichen und Bezugspersonen (Eltern, Vormünder) werden bei Aufnahme darüber
aufgeklärt, an welche internen und externen Stellen sie sich konkret bei Beschwerden
wenden können, soweit diese nicht in der Gruppe unmittelbar geklärt werden können.
Angaben zu den relevanten Personen sowie ihre jeweiligen Kontaktdaten (Telefon)
werden bei Aufnahme den Jugendlichen und den Bezugspersonen in Schriftform
ausgehändigt.
Psychologische Leistungen
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Psychologisches Eingangsscreening für jeden neu aufgenommenen Jugendlichen
Psychologische Betreuung jedes Jugendlichen in der Wohngruppe, qualitativ und
quantitativ individuell ausgerichtet
Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation und bei Einverständnis des
Jugendlichen und ggf. der Eltern / des Vormunds Durchführung von Psychotherapie
mit Jugendlichen in individuell unterschiedlicher Intensität und Frequenz (gesetzliche
Schweigepflicht wird gewahrt)
Krisenintervention mit Jugendlichen
Systemische Familienberatung und –therapie im Einzelfall je nach Indikation
ggf. gruppentherapeutische Angebote
Enge Anbindung an den Alltag und an die pädagogischen Prozesse (Präsenzzeiten
unmittelbar in der JWG)
Psychologische Begleitung und Beratung des Teams und einzelner PädagogInnen
Team- und Einzelcoachings und interne Fallsupervision
Betreuung von MitarbeiterInnen nach krisenhaften Ereignissen in der Gruppe
Fortbildung im Bereich „Systemische Pädagogik“
Vernetzung und Kooperation mit externen kinder- und jugendpsychiatrischen und
therapeutischen Fachleuten und Institutionen
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MitarbeiterInnen
Die Arbeit in der Jugendwohngruppe wird durch Jugend- und HeimerzieherInnen, teils mit
unterschiedlichen Zusatzfort- und -weiterbildungen, Zusatzkräfte und PraktikantInnen
geleistet, unterstützt durch hauswirtschaftliche Fachkräfte. Der psychologische
Psychotherapeut ist ebenfalls den Jugendwohngruppen Eving und Hörde zugeordnet.
Hinzu kommen Personalanteile für Hausmeistertätigkeiten sowie Leitungs- und Verwaltungsanteile.
Räumliche Ausstattung:
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Einbettzimmer, Wohn- , Küchen- , Sanitär- , Freizeiträume
Büro- und Bereitschaftszimmer
Großflächige Außenanlage (Garten)
Der separate intensivpädagogische und therapeutische Arbeitsbereich mit mehreren
Räumen im Hofhaus der JWG Eving wird im Rahmen der psychologischen Betreuung
/ Psychotherapie für die Jugendlichen der JWG Hörde zeitweise mitgenutzt
Verselbständigungswohnung mit drei Einzelzimmern, Wohnzimmer, Küche und
Sanitärräumen wenige Gehminuten von der JWG entfernt
Vernetzungen
Es besteht die Möglichkeit des Verbundes mit weiteren AWO-Dienstleistungen; weitere
externe Kooperationen bestehen mit der LWL-Klinik Dortmund (Elisabeth-Klinik), Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und JugendpsychiaterInnen/-ärzte, sonstigen
therapeutischen Dienstleistern und natürlich mit Schulen und Maßnahmenträgern.
Weitergehende Informationen und Aufnahmeanfragen
Die Gruppenleitung und die pädagogische Gesamtleitung der Wohngruppen stehen für
Informationen zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten Jugendämter die
Leistungsbeschreibung, die derzeit gültige Entgeltvereinbarung sowie eine schriftliche
Fassung unseres Aufnahmeprocederes, die noch einmal wesentliche Rahmenbedingungen und
Abläufe benennt.
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Ansprechpartner
Gruppenleitung:
Anne Pusch
0231-3950527
[email protected]
Pädagogische Leitung Jugendwohngruppen:
Fried Kirsch
0231-985130-12
[email protected]
Psychologische Betreuung / Psychotherapie:
Dipl.-Psych. Ulrich Gehrmann
Psychologischer Psychotherapeut
0231-985130-15 oder über die Jugendwohngruppe
[email protected]
Adresse:
Jugendwohngruppe Dortmund-Hörde
Unverhofftstr. 28
44263 Dortmund
Telefon: 0231-3950527
Fax: 0231-3950543
E-Mail: [email protected]
Literatur zur Arbeit in der Jugendwohngruppe:
Gehrmann, Ulrich (2015):
„Außen bin ich der Drache, innen das Einhorn“ – Gedanken zur
Arbeit mit Tierfiguren in der systemischen Psychotherapie mit Jugendlichen, in: Hanswille, R. (Hg.):
Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck &
Ruprecht, Online-Material.
Gehrmann, Ulrich (2015, in Vorbereitung): Ressource Jugendhilfe. Systemische Sozialpädagogik in
stationären Jugendwohngruppen. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht.
Gehrmann, Ulrich (2015):
Stationäre Jugendhilfe, in: Hanswille, R. (Hg.): Handbuch systemische
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, S. 532 ff.
Gehrmann, Ulrich (2015):
Systemische Psychotherapie mit Jugendlichen in der stationären
Jugendhilfe – eine Modellskizze, in: Hanswille, R. (Hg.): Handbuch systemische Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, Online-Material.
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Das Wohnzimmer im oberen Geschoss der Wohngruppe
Sofaecke im Wohnzimmer
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Ein Jugendlichenzimmer im Obergeschoss der Wohngruppe
Das Büro im Erdgeschoss
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Das Esszimmer der Gruppe im Erdgeschoss
Küche / Essplatz der Wohngruppe
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Der große Garten (der zur Gruppe gehört) hinter dem Haus
Der Eingangsbereich der Wohngruppe von der Straße aus gesehen
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